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DE102021123009A1 - Flurförderwagen zum Transport von Fahrzeugteilen - Google Patents

Flurförderwagen zum Transport von Fahrzeugteilen Download PDF

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DE102021123009A1
DE102021123009A1 DE102021123009.8A DE102021123009A DE102021123009A1 DE 102021123009 A1 DE102021123009 A1 DE 102021123009A1 DE 102021123009 A DE102021123009 A DE 102021123009A DE 102021123009 A1 DE102021123009 A1 DE 102021123009A1
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DE
Germany
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industrial truck
storage surface
vehicle parts
storage area
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102021123009.8A
Other languages
English (en)
Inventor
Johannes Christoph Böhmer
Maximilian Schleinitz
Ralf Schneider
Andreas WACHTEL
Alexander Eckert
Markus Kreutel
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Dr Ing HCF Porsche AG
Original Assignee
Dr Ing HCF Porsche AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D65/00Designing, manufacturing, e.g. assembling, facilitating disassembly, or structurally modifying motor vehicles or trailers, not otherwise provided for
    • B62D65/02Joining sub-units or components to, or positioning sub-units or components with respect to, body shell or other sub-units or components
    • B62D65/18Transportation, conveyor or haulage systems specially adapted for motor vehicle or trailer assembly lines

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Machine Parts And Wound Products (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Flurförderwagen (1) zum Transport von Fahrzeugteilen (2), mit einer Ablagekontur (3), auf welcher Fahrzeugteile (2) ablegbar sind.
Erfindungswesentlich ist dabei,
- dass die Ablagekontur (3) eine erste Ablagefläche (4) auf einem ersten Höhenniveau H1, eine zweite Ablagefläche (5) auf einem zweiten Höhenniveau H2, eine dritte Ablagefläche (6) auf einem dritten Höhenniveau H3 sowie eine vierte Ablagefläche (7) auf einem vierten Höhenniveau H4 aufweist, wobei das erste Höhenniveau H1, das zweite Höhenniveau H2, das dritte Höhenniveau H3 und das vierte Höhenniveau H4 aufsteigend übereinander angeordnet sind,
- dass die vierte Ablagefläche (7) zwischen der ersten Ablagefläche (4) einerseits und der zweiten Ablagefläche (5) und dritten Ablagefläche (6) andererseits angeordnet ist,
- dass die zweite Ablagefläche (5) und dritte Ablagefläche (6) in einer Draufsicht gesehen aneinander angrenzen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Flurförderwagen zum Transport von Fahrzeugteilen mit einer Ablagekontur, auf welcher Fahrzeugteile ablegbar sind, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der DE 10 2016 007 327 A1 ist ein gattungsgemäßer Flurförderwagen zum Transport von Fahrzeugteilen mit einer Ablagekontur bekannt. Die Ablagekontur weist dabei eine Mehrzahl an Plattenelementen auf, welche zum Bilden von unterschiedlichen Grundmaßen wahlweise miteinander kombinierbar und verbindbar sind. Über entsprechende Profile kann ein Gestell gebildet werden, mittels welches ein Abstützen der zu transportierenden Bauteile ermöglicht wird.
  • Aus der DE 10 2017 206 136 A1 ist ein System zum Transportieren von unterschiedlich ausgestalteten Bauteilen, beispielsweise Fahrzeugbauteilen, von wenigstens einer Bearbeitungsstation zu wenigstens einer Produktionslinie bekannt, mit einer Transporteinheit mit einer Halteeinheit und mehreren beabstandet zueinander an verschiedenen Positionen an der Halteeinheit fixierbaren Halteelementen, wobei die Halteelemente derart relativ zueinander an der Halteeinheit anordenbar sind, dass zwischen ihnen zumindest eine Aufnahme zur formschlüssigen Aufnahme eines Stapels aus gleich ausgestalteten Bauteilen ausgebildet werden kann.
  • Aus der DE 20 2007 009 014 U1 ist ein transportabler Bauteilträger zum Transport von Kraftfahrzeugkarosserieteilen in einer Fertigungsanlage bekannt, der ein Gestell mit ein oder mehreren Bauteilaufnahmen aufweist. Um eine möglichst hohe Flexibilität erreichen zu können, ist der Bauteilträger auf unterschiedliche Bauteilvarianten adaptierbar.
  • Aus der US 2018/0346046 A1 ist eine weitere Transporteinheit zum Transportieren von Fahrzeugteilen, hier von Kraftfahrzeugsitzen, bekannt. Auch aus der WO 2021/018373 A1 ist ein Flurförderfahrzeug zum Transport von Bauteilen bekannt, wobei das Flurförderfahrzeug schräge Ablageebenen mit entsprechenden Haltekonturen zum Halten der darauf abgelegten Bauteile aufweist.
  • Aus der WO 2021/018399 A1 ist ein Flurförderfahrzeug mit einer Ablagekontur mit darauf angeordneten unterschiedlichen Stützkonturen zum Fixieren von zu transportierenden Bauteilen bekannt.
  • In der modernen Kraftfahrzeugmontage werden eine Vielzahl von unterschiedlichen Fahrzeugteilen, beispielsweise Karosserieteilen, benötigt, die auf sogenannten Flurförderfahrzeugen einem Fertigungsband zugeführt werden. Um dabei unterschiedlichste Fahrzeugteile auf dem Flurförderfahrzeug transportieren zu können, sind beispielsweise Haltepins vorgesehen, die auf einer Ablagekontur des Flurförderfahrzeuges an unterschiedlichen Stellen einsteckbar und dadurch an unterschiedliche zu transportierende Bauteile adaptierbar sind.
  • Nachteilig bei den aus dem Stand der Technik bekannten Flurförderfahrzeugen ist jedoch, dass diese oftmals ausschließlich von oben zugänglichen Ablageflächen aufweisen oder trotz ihrer Adaptierbarkeit nur vergleichsweise wenige Fahrzeugteile transportieren können.
  • Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich daher mit dem Problem, für ein Flurförderfahrzeug der gattungsgemäßen Art eine verbesserte oder zumindest eine alternative Ausführungsform anzugeben, die insbesondere die aus dem Stand der Technik bekannten Nachteile überwindet.
  • Dieses Problem wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die vorliegende Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, ein Flurförderfahrzeug mit einer speziell gestalteten Ablagekontur auszurüsten, welche eine mehrschichtige Ablage unterschiedlichster Fahrzeugteile sowie eine erleichterte Entnahme derselben in horizontaler und/oder vertikaler Richtung ermöglicht und dadurch die Möglichkeit schafft, eine hohe Anzahl an Fahrzeugteilen gleichzeitig auf einem Flurförderwagen ergonomisch günstig bereitzustellen. Der erfindungsgemäße Flurförderwagen bzw. dessen Ablagekontur weist dabei eine erste Ablagefläche auf einem ersten Höhenniveau H1, eine zweite Ablagefläche auf einem zweiten Höhenniveau H2, eine dritte Ablagefläche auf einem dritten Höhenniveau H3 sowie eine vierte Ablagefläche auf einem vierten Höhenniveau H4 auf, wobei das erste Höhenniveau H1 unterhalb des zweiten Höhenniveaus H2, das zweite Höhenniveau H2 unterhalb des dritten Höhenniveaus H3 und das dritte Höhenniveau H3 unterhalb des vierten Höhenniveaus H4 angeordnet ist. Die vierte Ablagefläche ist dabei zwischen der ersten Ablagefläche einerseits und der zweiten und dritten Ablagefläche andererseits angeordnet, wobei die zweite und dritte Ablagefläche in einer Draufsicht aneinander angrenzen. Mit diese erfindungsgemäßen Ablagekontur bzw. dem erfindungsgemäßen Flurförderwagen ist es somit möglich, auf der ersten Ablagefläche beispielsweise eine Kofferraum- oder Motorhaube hochkant aufgestellt anzuordnen, während auf der zweiten Ablagefläche und auf der dritten Ablagefläche kleinere Bauteile abgelegt werden können. Auf der vierten Ablagefläche wiederum können große Bauteile waagerecht abgelegt werden, wobei die vierte Ablagefläche die zweite und dritte Ablagefläche überspannt. Bei einer Anordnung der einzelnen auf den jeweiligen Ablageflächen angeordneten Fahrzeugteilen ist dabei darauf zu achten, dass die auf der vierten Ablagefläche angeordneten Fahrzeugteile vor den auf der zweiten und dritten Ablagefläche angeordneten Fahrzeugteilen eingebaut werden müssen. Mit der erfindungsgemäßen Ablagekontur ist es möglich, eine Vielzahl unterschiedlicher Fahrzeugteile, von Kleinteilen bis zu großen Außenhautteilen, zu transportieren und dadurch beispielsweise komplette Carsets auf einem einzigen Flurförderwagen gleichzeitig bereitzustellen. Durch die auf unterschiedlichen Höhenniveaus angeordneten Ablagefläche ist es zudem möglich, die einzelnen auf den jeweiligen Ablageflächen angeordneten Fahrzeugteile in mehreren Ebenen übereinander abzulegen und handzuhaben, ohne dass diese miteinander in Kontakt stehen bzw. sich berühren und sich dadurch unter Umständen beschädigen. Insgesamt kann so mit dem erfindungsgemäßen Flurförderwagen eine hohe Anzahl unterschiedlicher großer Fahrzeugteile gleichzeitig und ergonomisch günstig bereitgestellt werden.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Flurförderwagens ist die vierte Auflagefläche aus zwei parallel zu der zweiten und dritten Auflagefläche verlaufenden Auflageteilflächen gebildet. Im Großen und Ganzen bilden somit die beiden Auflageteilflächen Ränder, die entlang der zweiten und dritten Teilfläche verlaufen, wobei ein Auflegen von Fahrzeugteilen auf die beiden Auflageteilflächen der vierten Auflagefläche ein Anordnen dieser Fahrzeugteile über den auf der zweiten und dritten Auflagefläche angeordneten Fahrzeugteilen ermöglicht, ohne dass dabei ein Kontakt der auf der zweiten und dritten Ablagefläche abgelegten Fahrzeugteilen und der auf der vierten Ablagefläche bzw. deren beiden Ablageteilflächen abgelegten Fahrzeugteile zu befürchten ist. Hinsichtlich eines Montageablaufes muss in diesem Fall selbstverständlich berücksichtigt werden, dass zunächst die auf der vierten Ablagefläche abgelegten Fahrzeugteile, zumindest teilweise verbaut und entnommen werden, um einen Zugang zu den darunter auf der zweiten und dritten Ablagefläche abgelegten Fahrzeugteilen zu erhalten.
  • Zweckmäßig weist zumindest eine der Ablageteilflächen einen aufgestellten Rand und/oder Seitenränder zur Begrenzung auf. Über einen derartigen aufgestellten Rand und/oder Seitenränder kann ein horizontales Verrutschen und insbesondere auch ein unerwünschtes Herabfallen von auf den Ablageteilflächen abgelegten Fahrzeugteilen zuverlässig vermieden werden, wodurch insbesondere auch eine Beschädigung derselben beim Transport vermieden werden kann.
  • Zweckmäßig ist die erste Ablagefläche geneigt und zumindest an einer tiefsten Stelle von einem aufgestellten Rand begrenzt. Auf der ersten Ablagefläche kann beispielsweise eine Motorhaube oder eine Kofferraumhaube vertikal bzw. schräg aufgestellt werden, wobei der an der tiefsten Stelle angeordnete aufgestellte Rand ein Abrutschen des auf der ersten Ablagefläche abgelegten bzw. aufgestellten Fahrzeugteils verhindert. Durch die geneigte erste Ablagefläche kann zudem ein Verrutschen des auf der ersten Ablagefläche abgelegten bzw. aufgestellten Fahrzeugteils vermieden werden, insbesondere sofern dieses so auf der ersten Ablagefläche aufgestellt bzw. abgelegt wird, da es schwerkraftbedingt im Eckbereich zwischen erster Ablagefläche und aufgestelltem Rand gehalten wird. Durch die Neigung der ersten Ablagefläche hin zu dem aufgestellten Rand kann zudem ein unerwünschtes Wegrutschen des auf der ersten Ablagefläche abgelegten bzw. aufgestellten Fahrzeugteils beim Transport vermieden werden.
  • Zweckmäßig weist die erste Ablagefläche zwei Seitenränder auf, die in die vierte Ablagefläche oder in die Seitenränder der vierten Ablagefläche übergehen. Über die beiden Seitenränder kann das auf der ersten Ablagefläche abgestellte bzw. aufgestellte Fahrzeugteil an einem seitlichen Kippen gehindert und dadurch in Breitenrichtung fixiert werden. Durch die Seitenränder der ersten Ablagefläche und den an der tiefsten Stelle aufgestellten Rand kann somit eine räumliche Fixierung des auf der ersten Ablagefläche abgestellten bzw. aufgestellten Fahrzeugteils erreicht werden.
  • Zweckmäßig entspricht eine Breite B1 der ersten Ablagefläche einer Breite B4 der vierten Ablagefläche. Die erste Ablagefläche ist somit genauso breit wie die vierte Ablagefläche, weshalb auch die Seitenränder der ersten Ablagefläche in entsprechende Seitenränder bzw. Ränder der vierten Ablagefläche übergehen können.
  • Zweckmäßig entspricht eine Breite B4 der vierten Ablagefläche einer Summe einer Breite B2 der zweiten Ablagefläche und einer Breite B3 der dritten Ablagefläche. Die Breite B3 der dritten Ablagefläche kann dabei deutlich kleiner sein als die Breite B2 der zweiten Ablagefläche, so dass beispielsweise auf der dritten Ablagefläche Kleinteile, wie beispielsweise Schrauben oder Halter, abgelegt werden können, während auf der zweiten Ablagefläche größere Bauteile abgelegt werden können.
  • Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Flurförderwagens ist die Ablagekontur als Kunststoffspritzgussteil oder als Metallteil ausgebildet. Im Unterschied zu aus dem Stand der Technik bekannten Flurförderwagen, bei welchen die jeweilige Ablagekontur durch entsprechende Pins an unterschiedliche Fahrzeugteile adaptierbar war, ist bei dem erfindungsgemäßen Flurförderwagen die Ablagekontur auf genau vordefinierte Bauteile, insbesondere Fahrzeugteile, ausgerichtet und nur begrenzt adaptierbar. Aufgrund der Serienfertigung von Kraftfahrzeugen können jedoch auch derartig speziell und hinsichtlich ihrer Adaptierbarkeit weniger flexibel ausgeprägte Ablagekonturen wirtschaftlich eingesetzt werden.
  • Zweckmäßig sind/ist auf zumindest einer Ablagefläche eine rutschhemmende Beschichtung, ein Haltepin, ein Magnetgreifer und/oder ein Sauggreifer vorgesehen.
  • Über beispielsweise einen Haltepin, der in eine der Ablagefläche einsteckbar ist, kann eine zusätzliche Fixierung des auf der jeweiligen Ablagefläche aufgestellten bzw. abgelegten Fahrzeugteils erreicht werden. Eine rutschhemmende Beschichtung, beispielsweise in der Art einer Gummimatte, sorgt für einen beschädigungsfreien und zugleich zuverlässigen Transport. Über einen Magnetgreifer ist darüber hinaus eine magnetische Fixierung des auf der jeweiligen Ablagefläche abgelegten Fahrzeugteils und somit eine weitere Fixiermöglichkeit möglich. Ist das auf der jeweiligen Ablagefläche abgelegte Fahrzeugteil beispielsweise ein Glasbauteil, und damit nicht magnetisch fixierbar, so kann auch ein Sauggreifer vorgesehen sein, der eine Fixierung des jeweiligen Fahrzeugteils mittels Unterdruck ermöglicht.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder ähnliche oder funktional gleiche Komponenten beziehen.
  • Dabei zeigen, jeweils schematisch
    • 1 einen erfindungsgemäßen Flurförderwagen zum Transport von Fahrzeugteilen in einer Ansicht,
    • 2 eine Darstellung wie in 1, jedoch mit darauf angeordneten Fahrzeugteilen,
    • 3 eine Darstellung wie in 2, jedoch mit anderen darauf angeordneten Fahrzeugteilen,
    • 4 eine Darstellung wie in 2, jedoch mit anderen darauf angeordneten Fahrzeugteilen.
  • Entsprechend den 1 bis 4, weist ein erfindungsgemäßer Flurförderwagen 1 zum Transport von Fahrzeugteilen 2 (vgl. insbesondere die 2 bis 4) eine Ablagekontur 3 auf, auf welcher die Fahrzeugteile 2 ablegbar sind.
  • Die Ablagekontur 3 kann dabei als separates Bauteil hergestellt werden und rein theoretisch selbstverständlich nicht nur auf Flurförderwagen 1, sondern auch auf normalen Wagen oder anderen Transportmitteln aufgesetzt werden.
  • Erfindungsgemäß weist die Ablagekontur 3 eine erste Ablagefläche 4 auf einem ersten Höhenniveau H1, eine zweite Ablagefläche 5 auf einem zweiten Höhenniveau H2, eine dritte Ablagefläche 6 auf einem dritten Höhenniveau H3 sowie eine vierte Ablagefläche 7 auf einem vierten Höhenniveau H4 auf. Dabei ist gemäß der 1 eindeutig zu erkennen, dass das erste Höhenniveau H1 unterhalb des zweiten Höhenniveau H2 und das zweite Höhenniveau H2 unterhalb des dritten Höhenniveau H3 und das dritte Höhenniveau H3 unterhalb des vierten Höhenniveau H4 liegt. Die einzelnen Höhenniveau H1-4 sind somit in Bezug auf die Höhe aufsteigend angeordnet.
  • Die vierte Ablagefläche 7 liegt dabei in Längsrichtung 8 zwischen der ersten Ablagefläche 4 einerseits und der zweiten und dritten Ablagefläche 5, 6 andererseits. Die zweite und dritte Ablagefläche 5, 6 grenzen in Breitenrichtung 9 aneinander an.
  • Mit dem erfindungsgemäßen Flurförderwagen 1 und seiner erfindungsgemäße Ablagekontur 3 ist ein gleichzeitiger Transport unterschiedlich großer Fahrzeugteile 2 auf unterschiedlichen Ebenen möglich, ohne dass sich die einzelnen Fahrzeugteile 2 dabei berühren. Durch die sowohl vertikale als auch horizontale Zugänglichkeit der einzelnen Ablageflächen 4, 5, 6 und 7 können die darauf abgelegten Fahrzeugteile 2 ergonomisch einfach ergriffen und dem weiteren Montageprozess zugeführt werden.
  • Ein Be- und Entladen der Ablagekontur 3 bzw. des Flurförderwagens 1 kann dabei händisch oder automatisiert erfolgen.
  • Die vierte Auflagefläche 7 ist dabei aus zwei parallel zu der zweiten Auflagefläche 5 und der dritten Auflagefläche 6 verlaufenden Auflageteilflächen 7a und 7b gebildet, wodurch das beispielsweise als Karosserieteil ausgebildete Fahrzeugteil 2 durch Auflage auf den beiden Auflageteilflächen 7a, 7b oberhalb der zweiten Auflagefläche 5 und/oder oberhalb der dritten Auflagefläche 6 abgelegt werden kann. Eine Berührung der auf unterschiedlichen Ablageflächen 5, 6, 7 abgelegten Fahrzeugteile 2 kann dabei ausgeschlossen werden.
  • Zumindest eine der Ablageteilflächen 7a, 7b ist dabei von einem aufgestellten Rand 10 und/oder von Seitenrändern 14a, 14b begrenzt, der/die ein unbeabsichtigtes und ungewolltes Herabrutschen von auf der jeweiligen Ablageteilfläche 7a, 7b abgelegten Fahrzeugteilen 2 zuverlässig verhindert. Hierdurch kann auch ein zuverlässiger Transport der Fahrzeugteile 2 auf unebenem Untergrund gewährleistet werden. Die erste Ablagefläche 4 kann dabei geneigt ausgebildet sein und zumindest an einer tiefsten Stelle 11 von einem aufgestellten Rand 12 begrenzt sein. Hierdurch ist es möglich, beispielsweise ein als Motorhaube oder als Kofferraumhaube ausgebildetes Fahrzeugteil 2 auf der ersten Ablagefläche 4 abzustellen, insbesondere auch hochkant, ohne dass dabei befürchtet werden muss, dass durch beispielsweise bei einem Fahren erfolgendes Rütteln ein Herabrutschen des Fahrzeugteils 2 von der ersten Ablagefläche 4 befürchtet werden muss.
  • Die erste Ablagefläche 4 kann dabei zwei Seitenränder 13a und 13b aufweisen, die in die vierte Ablagefläche 7 bzw. die Ablageteilfläche 7b oder in Seitenränder 14a, 14b der vierten Ablagefläche 7 übergehen. Hierdurch kann das auf der ersten Ablagefläche 4 abgestellte bzw. aufgestellte Fahrzeugteil 2 an einem seitlichen Herabrutschen von der Ablagekontur 3 gehindert werden.
  • Eine Breite B1 der ersten Ablagefläche 4 entspricht dabei einer Breite B4 der vierten Ablagefläche 7, während eine Breite B4 der vierten Ablagefläche 7 einer Summe einer Breite B2 der zweiten Ablagefläche 5 und einer Breite B3 der dritten Ablagefläche 6 entspricht.
  • Die Ablagekontur 3 kann darüber hinaus als Kunststoffspritzgussteil oder als Metallteil ausgebildet sein, wobei insbesondere Ausführungen als Kunststoffspritzgussteil eine kostengünstige und zugleich qualitativ hochwertige Herstellung ermöglicht. Auf zumindest einer der Ablageflächen 4, 5, 6, 7 kann darüber hinaus eine rutschhemmende Beschichtung 15 (vgl. 1) vorgesehen sein, welche eine effektive Fixierung darauf abgelegter Fahrzeugteile 2 ermöglicht. Ebenfalls vorgesehen sein können ein nicht gezeigter Haltepin, ein Magnetgreifer und/oder ein Sauggreifer, je nachdem welche Art von Fahrzeugteilen 2 fixiert bzw. gehalten werden sollen.
  • Eine Länge L2 der zweiten Ablagefläche 5 entspricht dabei einer Länge L3 der dritten Ablagefläche 6, wobei eine Länge L1 der ersten Ablagefläche 4 kleiner ist als eine Länge L2 der zweiten und dritten Ablagefläche 5, 6.
  • Alles in Allem kann mit der erfindungsgemäßen Ablagekontur 3 und dem erfindungsgemäßen Flurförderwagen 1 eine gleichzeitige Beförderung vieler Fahrzeugteile 2 auf unterschiedlich hohen Ablageflächen 4, 5, 6 und 7 erfolgen. Zudem kann auch eine leichte Entnehmbarkeit der Fahrzeugteile 2 in vertikaler Richtung und/oder horizontaler Richtung ermöglicht werden. Die Fahrzeugteile 2 können dabei unterschiedlichste Karosserieteile, beispielsweise. Anbauteile, Aufbauteile oder Unterbauteile umfassen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102016007327 A1 [0002]
    • DE 102017206136 A1 [0003]
    • DE 202007009014 U1 [0004]
    • US 20180346046 A1 [0005]
    • WO 2021018373 A1 [0005]
    • WO 2021018399 A1 [0006]

Claims (10)

  1. Flurförderwagen (1) zum Transport von Fahrzeugteilen (2), mit einer Ablagekontur (3), auf welcher Fahrzeugteile (2) ablegbar sind, dadurch gekennzeichnet, - dass die Ablagekontur (3) eine erste Ablagefläche (4) auf einem ersten Höhenniveau H1, eine zweite Ablagefläche (5) auf einem zweiten Höhenniveau H2, eine dritte Ablagefläche (6) auf einem dritten Höhenniveau H3 sowie eine vierte Ablagefläche (7) auf einem vierten Höhenniveau H4 aufweist, wobei das erste Höhenniveau H1, das zweite Höhenniveau H2, das dritte Höhenniveau H3 und das vierte Höhenniveau H4 aufsteigend übereinander angeordnet sind, - dass die vierte Ablagefläche (7) zwischen der ersten Ablagefläche (4) einerseits und der zweiten Ablagefläche (5) und dritten Ablagefläche (6) andererseits angeordnet ist, - dass die zweite Ablagefläche (5) und dritte Ablagefläche (6) in einer Draufsicht gesehen aneinander angrenzen.
  2. Flurförderwagen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vierte Ablagefläche (7) aus zwei parallel zu der zweiten Ablagefläche (5) und dritten Ablagefläche (6) verlaufenden Ablageteilflächen (7a, 7b) gebildet ist.
  3. Flurförderwagen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Ablageteilflächen (7a, 7b) einen Seitenrand (14a, 14b) zur Begrenzung aufweist.
  4. Flurförderwagen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Ablagefläche (4) geneigt und zumindest an einer tiefsten Stelle (11) von einem aufgestellten Rand (12) begrenzt ist.
  5. Flurförderwagen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Ablagefläche (4) zwei Seitenränder (13a, 13b) aufweist, die in die vierte Ablagefläche (7) oder in die Seitenränder (14a, 14b) der vierten Ablagefläche (7) übergehen.
  6. Flurförderwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Breite B1 der ersten Ablagefläche (4) einer Breite B4 der vierten Ablagefläche (7) entspricht.
  7. Flurförderwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Breite B4 der vierten Ablagefläche (7) einer Summe einer Breite B2 der zweiten Ablagefläche (5) und einer Breite B3 der dritten Ablagefläche (6) entspricht.
  8. Flurförderwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ablagekontur (3) als Kunststoffspritzgussteil oder als Metallteil ausgebildet ist.
  9. Flurförderwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf zumindest einer Ablagefläche (4, 5, 6, 7) eine rutschhemmende Beschichtung (15), ein Haltepin, ein Magnetgreifer und/oder ein Sauggreifer vorgesehen sind/ist.
  10. Flurförderwagen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Länge L2 der zweiten Ablagefläche (5) einer Länge L3 der dritten Ablagefläche (6) entspricht.
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