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DE102015201216A1 - Sitzanordnung mit Seitenairbag - Google Patents

Sitzanordnung mit Seitenairbag Download PDF

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DE102015201216A1
DE102015201216A1 DE102015201216.6A DE102015201216A DE102015201216A1 DE 102015201216 A1 DE102015201216 A1 DE 102015201216A1 DE 102015201216 A DE102015201216 A DE 102015201216A DE 102015201216 A1 DE102015201216 A1 DE 102015201216A1
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DE
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padding
side airbag
seat arrangement
surface structure
arrangement according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102015201216.6A
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English (en)
Inventor
Hans-Georg Kochem
Christoph Beckmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ford Global Technologies LLC
Original Assignee
Ford Global Technologies LLC
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Publication date
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Priority to US15/003,898 priority patent/US9725062B2/en
Priority to RU2016102150A priority patent/RU2702837C2/ru
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sitzanordnung für ein Fahrzeug mit einem Seitenairbag, wobei die Sitzanordnung einen Stützrahmen, an dem der Seitenairbag lagefixiert ist und der mittels einer Polsterung abgepolstert ist, und einen die Sitzanordnung nach außen abschließenden Überzug aufweist, der zur schlagartigen Öffnung des Überzuges durch den Seitenairbag mit einer Reißnaht versehen ist, und wobei an beiden Seiten der Reißnaht jeweils eine nichtdehnbare Flächenstruktur angreift, die an der Sitzanordnung gegengelagert ist. Zum einfacheren Aufbau und Montage der Sitzanordnung wird vorgeschlagen, zumindest eine der nichtdehnbaren Flächenstrukturen an der Polsterung gegenzulagern.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sitzanordnung für ein Fahrzeug mit einem Seitenairbag, wobei die Sitzanordnung einen Stützrahmen, an dem der Seitenairbag lagefixiert ist und der mittels einer Polsterung abgepolstert ist, und einen die Sitzanordnung nach außen abschließenden Überzug aufweist, der zur schlagartigen Öffnung des Überzuges durch den Seitenairbag mit einer Reißnaht versehen ist, und wobei an beiden Seiten der Reißnaht jeweils eine nichtdehnbare Flächenstruktur angreift, die an der Sitzanordnung gegengelagert ist.
  • Bekanntlich wird ein Seitenairbag im Einsatzfalle explosionsartig aufgeblasen. Da der Seitenairbag in der Sitzanordnung integriert ist und somit mit seinem Aufblasen durch den Überzug durchtreten muss, ist als Schwachstelle die den Überzug zusammenhaltende Reißnaht vorgesehen, die unter dem Druck des sich aufblasenden Seitenairbags auf den Überzug aufplatzend den Weg durch denselben freigibt. Der Überzug weist jedoch eine bestimmte Elastizität auf, die das Aufreißen der Reißnaht und somit den Durchtritt des Seitenairbags durch den Überzug verzögert. Daher sind im Stand der Technik die nichtdehnbaren Flächenstrukturen vorgesehen, die unter dem Druck des sich aufblasenden Seitenairbags auf Zug belastet werden und ein rascheres Aufplatzen der Reißnaht bewirken.
  • In der EP 1 024 979 B1 greift an den beiden Seiten der Reißnaht jeweils eine nichtdehnbare Flächenstruktur an, die, umfänglich um die Polsterung geführt ist, wobei die Flächenstrukturen an ihrem jeweiligen zur Reißnaht entfernten Enden über einen Gürtel miteinander verbunden sind und der Gürtel zur Gegenlagerung über den Stützrahmen geführt ist. Dieser Aufbau ist komplex und in der Montage schwierig zu bewerkstelligen. Nachteilig sind ferner die relativ großen Längen der Flächenstrukturen, die überdies an ihren der Reißnaht abgewandten Enden über einen umfänglichen Gürtel miteinander verbunden sind. Beide Maßnahmen vergrößern eine mögliche Reaktionszeit von dem Beginn des Aufblasens des Seitenairbags bis zum Aufreißen des Überzuges.
  • Die EP 0 788 940 B1 offenbart eine Sitzanordnung, bei der die Flächenstruktur aufwendig an einem zusätzlich von dem Stützrahmen ausgehenden Draht gegengelagert ist.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist, eine Sitzanordnung mit einer Mattenvorrichtung bereitzustellen, die einfacher aufgebaut und montierbar ist. Ferner soll sie zur Verminderung der Reaktionszeit beitragen.
  • Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen werden in den Unteransprüchen beschrieben. Die gestellte Aufgabe wird bereits dadurch gelöst, dass zumindest eine der nichtdehnbaren Flächenstrukturen an der Polsterung gegengelagert ist.
  • Durch die Anbindung zumindest einer der nichtdehnbaren Flächenstrukturen an der Polsterung wird der Aufbau vereinfacht. Die nichtdehnbare Flächenstruktur kann zumindest im Bereich eines ersten Endbereiches, in dem sie mit der Reißnaht verbunden ist, bezüglich einer Z-Richtung radial unmittelbar unter dem Überzug angeordnet sein. Sie kann somit zumindest in diesem Bereich wie der Überzug als Abdeckung radial nach innen dienen. Damit kann die Flächenstruktur leichter nachträglich bzw. in der Montage vor dem Einbau des Überzuges eingebaut und an der eingebauten Polsterung gegengelagert werden, die, zur Abpolsterung an der Sitzanordnung außen und somit an dem Überzug bzw. der Flächenstruktur angrenzend angeordnet, besonders leicht zugänglich ist. Sie muss nicht, wie in der EP 0 788 940 B1 vorgesehen, durch die Polsterungsteile in die Sitzanordnung eingeführt werden, um im Inneren an einem zusätzlichen Draht festgelegt zu werden. Ferner muss sie nicht, wie in der EP 1 024 979 B1 vorgeschlagen, umfänglich um die gesamte Sitzanordnung geführt werden. Die Flächenstruktur kann in einem von der Reißnaht abgewandten zweiten Endbereich an der Polsterung gegengelagert angeordnet sein. Die Flächenstruktur kann an der Polsterung festgelegt sein. Zur Gegenlagerung an der Polsterung kann jede Art von Befestigung eingesetzt werden, die ausgelegt ist, auch unter Schlagbelastung zumindest solange kraftübertragungswirksam zu sein, bis die erforderliche Kraft zum Aufreißen der Reißnaht in dieselbe eingekoppelt ist. Die Flächenstruktur kann in ihrem ersten Endbereich mit dem Überzug zusammen zumindest einen Abschnitt der Reißnaht bilden.
  • Die Flächenstruktur kann ein bandartiges Gebilde, beispielsweise in Form eines Gewebes, eines Geflechts, eines Verbundwerkstoffes oder eines einstückiges Bandes ausgebildet sein. Hierbei kann die Flächenstruktur an dem ersten Endbereich und/oder zweiten Endbereich einen Anschluss zum Anschluss an der Reißnaht bzw. an der Polsterung aufweisen. Der erste Endbereich und/oder zweite Endbereich können auch ausgebildet sein, ein Anschlussstück für die Verbindung der Flächenstruktur mit der Reißnaht bzw. an der Polsterung aufzunehmen. Die Flächenstruktur kann zum Einbau in die Sitzanordnung an dem ersten Endbereich und/oder dem zweiten Endbereich mit dem Anschlussstück versehen sein. Das Anschlussstück kann in die Flächenstruktur integriert sein. Die Flächenstruktur kann an dem der Reißnaht zugewandten ersten Endbereich eine bestimmte flächige Ausdehnung aufweisen, über die die Flächenstruktur vorzugsweise nahezu linienartig an der Reißnaht angreift. Die Flächenstruktur kann zusammen mit dem Überzug zu der Reißnaht zusammengefasst, insbesondere vernäht sein. Sie kann mit dem Überzug zu der Reißnaht vernäht sein. Die Flächenstruktur kann zudem zum Anschluss an das Polster vorgesehenen zweiten Endbereich hin sich vorzugsweise kontinuierlich verjüngend ausgebildet sein.
  • Unter dem in diesem Zusammenhang mit der Flächenstruktur bei einer Sitzanordnung allgemein üblichen Begriff "nichtdehnbar" wird auch verstanden, dass dieser Begriff „kaum dehnbar“ oder „sehr gering dehnbar“ mit einschließt. Diese Nichtdehnbarkeit drückt auch aus, dass die Flächenstruktur eine deutlich geringere Elastizität als der Überzug aufweist.
  • Die Flächenstruktur kann unterhalb des Überzuges angeordnet sein. Die Flächenstruktur kann von dem Überzug verdeckt angeordnet sein. Vorzugsweise ist die Anbindung der Flächenstruktur an der Polsterung nahe dem Überzug vorgesehen. Die Anbindung kann an einer Seite der Polsterung vorgesehen sein, die vor dem Überziehen der Sitzanordnung mit dem Überzug von außen zugänglich ist. Die Anbindung kann an einer Seitenfläche oder Abschnitt einer Seitenfläche der Polsterung vorgesehen sein, die zumindest mit einer Komponente radial nach außen weist.
  • In einer Weiterbildung der Sitzanordnung kann die Polsterung Polsterungsteile aufweisen, von denen zumindest einige mit einer Halterung versehen sind. Hierbei kann zumindest eine der nicht dehnbaren Flächenstrukturen an der Halterung der Polsterung gegengelagert angeordnet sein. Somit kann unaufwändig eine bereits vorhandene Halterung eines Polsterungsteiles zur Gegenlagerung der Flächenstruktur verwendet werden.
  • Die Halterung kann eine Drahtstruktur aufweisen, an der zumindest eine der nicht dehnbaren Flächenstrukturen vorzugsweise in einem Höhenabschnitt der Drahtstruktur gegengelagert angeordnet sein. Unter einer Drahtstruktur wird eine Struktur mit länglichen drahtartigen Elementen verstanden, die vorzugsweise kraftwirksam miteinander verbunden sind. Die Halterung kann mittels des sogenannten Inmould-Verfahrens an dem jeweils zugeordneten Polsterungsteil festgelegt sein.
  • Bei einer weiteren Ausführungsform der Sitzanordnung kann die Drahtstruktur eine zumindest in einem der Polsterungsteile verlaufende Innenstruktur mit einer Abzweigung aufweisen. Die Abzweigung kann bogenartig aus dem Polsterungsteil geführt angeordnet sein. Die Abzweigung kann außen über einen vorzugsweise linearen Höhenabschnitt verlaufen, wobei die Flächenstruktur an dem Höhenabschnitt der Abzweigung gegengelagert ist. Die Flächenstruktur kann über das Anschlussstück an den Abschnitt angreifen. Dieses Anschlussstück kann beispielsweise als Clip oder Karabinerhaken ausgebildet sein.
  • In einer Weiterbildung der Sitzanordnung ist vorgesehen, dass das Polsterungsteil eine Einbuchtung oder Ausnehmung aufweist, die von außen zugänglich ist. Die Abzweigung kann durch diese Einbuchtung oder Ausnehmung verlaufend angeordnet sein. Damit kann die Flächenstruktur leicht an dem Polsterungsteil festgelegt werden. Ferner ist durch die Einbuchtung oder Ausnehmung für die Montage ein optisch leicht unterscheidbares Merkmal gegeben, das darauf hinweist, dass an dieser Stelle die Flächenstruktur festgelegt werden soll. Diese Einbuchtung oder Ausnehmung kann farblich und/oder durch ein Zeichen wie einen Pfeil von dem Polsterungsteil markiert sein. Zur Anbindung der Flächenstruktur kann ein vorzugsweise kurzer Höhenabschnitt genügen. Dieser kann allein den Abschnitt der Drahtstruktur bzw. der Abzweigung bilden, der durch die Einbuchtung oder Ausnehmung verläuft. Der Höhenabschnitt kann so dimensioniert sein, dass ein vorgesehenes Anschlussstück, beispielsweise in Form eines Clips oder Hakens, bequem an die durch die Einbuchtung verlaufende Abzweigung unter Festlegung angedockt werden kann. Somit kann sich diese Einbuchtung nicht oder nur geringfügig auf die Polsterungseigenschaften des Polsterungsteils auswirken. Die Abzweigung kann zum leichteren und axial verschiebungsfesten Anschluss des Anschlussstücks in Form einer vorzugsweise senkrecht zur Z-Richtung verlaufenden Öse oder U-Bogens ausgebildet sein.
  • Die Halterung kann in einer Weiterbildung der Sitzanordnung in zumindest einer der Polsterungsteile eine Einlage aufweisen, die kraft- und/oder formschlüssig mit dem Polsterungsteil verbunden ist. Die Einlage kann flächig an dem Polsterungsteil festgelegt sein. Sie kann eine Aufnahme zur Kraftaufnahme von zumindest einer der nicht dehnbaren Flächenstrukturen aufweisen. Die Aufnahme kann beispielsweise eine Öffnung oder Bohrung aufweisen, in die hinein die Flächenstruktur festgelegt, insbesondere verdübelt werden kann.
  • Die Einlage kann so geformt sein, dass sie der Außenkontur des in der Sitzanordnung üblich angeordneten Polsterungsteiles angepasst ist. Die Einlage kann außenseitig an dem Polsterungsteil festgelegt angeordnet sein. Sie kann sich zumindest über einen Abschnitt erstrecken, der zur Festlegung der Flächenstruktur erforderlich ist.
  • Die Einlage kann beispielsweise an das Polsterungsteil angespritzt oder mit demselben nach dem Mehr-Komponenten-Spritzgussverfahren hergestellt sein. Vorteilhaft kann die Einlage mittels des sogenannten Inmould-Verfahrens an dem Polsterungsteil festgelegt sein. Hierbei kann die Einlage randseitig an dem Polsterungsteil angeordnet sein. Zum festen Sitz kann Einlage bis auf eine Außenseite von dem Polsterungsteil umschlossen angeordnet sein.
  • Die Polsterung kann ein in X-Richtung vorderes Polsterungsteil und ein in X-Richtung hinteres Polsterungsteil aufweisen. Diese können nahe dem Seitenairbag in der Sitzanordnung angeordnet sein. Die beiden Polsterungsteile können einen Austrittsweg des Seitenairbags nach außen definieren. Hierzu kann jeweils an einer Seite des Austrittsweges ein Polsterungsteil vorgesehen sein.
  • Zur weiteren Verbesserung der Sitzanordnung kann vorgesehen sein, dass an dem vorderen Polsterungsteil und/oder an dem hinteren Polsterungsteil jeweils eine nichtdehnbare Flächenstruktur gegengelagert ist. Hierbei kann sich die Art der Festlegung der einen Flächenstruktur von der der anderen Flächenstruktur unterscheiden. Es können somit beide an der Reißnaht angreifenden Flächenstrukturen an der Polsterung gegengelagert sein.
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand mehrerer in einer Zeichnung dargestellten Ausführungsformen der Sitzanordnung näher erläutert, wobei die Darstellungen jeweils rein schematisch sind. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht einer Rücklehne einer Sitzanordnung mit eingelegter Drahtstruktur,
  • 2 eine Querschnittsansicht gemäß dem Querschnittsverlauf II-II in 1 senkrecht zur Z-Richtung einer ersten Ausführungsform der Sitzanordnung gemäß 1,
  • 3a eine Detailansicht gemäß dem Ausschnitt III in 2,
  • 3b Einzeldarstellung einer Flächenstruktur
  • 4 eine Querschnittsansicht gemäß dem Querschnittsverlauf II-II in 1 senkrecht zur Z-Richtung einer zweiten Ausführungsform der Sitzanordnung,
  • 5 eine Querschnittsansicht gemäß dem Querschnittsverlauf II-II in 1 senkrecht zur Z-Richtung einer dritten Ausführungsform der Sitzanordnung,
  • 6 eine Querschnittsansicht gemäß dem Querschnittsverlauf II-II in 1 senkrecht zur Z-Richtung einer vierten Ausführungsform der Sitzanordnung,
  • 7 eine Querschnittsansicht gemäß dem Querschnittsverlauf II-II in 1 senkrecht zur Z-Richtung einer fünften Ausführungsform der Sitzanordnung und
  • 8 eine Querschnittsansicht gemäß dem Querschnittsverlauf II-II in 1 senkrecht zur Z-Richtung einer sechsten Ausführungsform der Sitzanordnung.
  • In 1 wird zur Übersicht der Positionierung der Bauteile eine Vorderansicht einer Rücklehne 1 einer Sitzanordnung 2 mit Polsterung 3 und einer Halterung 4 in Form einer in die Polsterung 3 eingelegter Drahtstruktur 41 mit einer Abzweigung 42 gezeigt, an die, wie nachfolgend dargestellt, eine nichtdehnbare Flächenstruktur 5 angreift. In den 2 und 4 bis 8 wird jeweils eine Querschnittsansicht gemäß dem Querschnittsverlauf II-II in 1 senkrecht zur Z-Richtung z einer Ausführungsform der Sitzanordnung 2 wiedergegeben. 3a zeigt eine Detailansicht gemäß dem Ausschnitt III in 2. 3b gibt eine mögliche Grundform der nichtdehnbaren Flächenstruktur 5 wieder.
  • Die Sitzanordnung 2 weist einen Stützrahmen 6 auf, an dem ein Seitenairbag 7 lagefixiert ist und der mittels der Polsterung 3 nach außen hin abgepolstert ist. Ferner ist ein die Sitzanordnung 2 nach außen abschließender Überzug 8 vorgesehen, der zu seiner schlagartigen Öffnung durch den sich im Einsatz explosionsartig aufblasenden Seitenairbag 7 mit einer Reißnaht 81 versehen ist. Bis auf 4 greift bei allen Ausführungsformen der Sitzanordnung 2 jeweils an beiden Seiten der Reißnaht 81 eine nichtdehnbare Flächenstruktur 5 mit einem ersten Endbereich 51 an. Von dem sich explosionsartig aufblasenden Seitenairbag 6 nach außen gedrückt, wird von den beiden Flächenstrukturen 5 jeweils bzw., gemäß 4, von der einen Flächenstruktur 5 eine Zugspannung in die Reißnaht 81 eingeleitet, wodurch diese wegen der Nichtdehnbarkeit der Flächenstrukturen 5 beschleunigt aufreißt.
  • Die in den Figuren gezeigte Sitzanordnung 2 weist einen sogenannten Schalensitz 11 mit der Rückenlehne 1 auf, die ein Mittelteil 12 und beidseitig desselben jeweils einen in X-Richtung vorkragenden Seitenbereich 12 auf, wobei hier in dem in Einbaulage des Schalensitzes 11 türseitig angeordneten Seitenbereich 12 der Seitenairbag 7 vorgesehen ist. Der Stützrahmen 6 und die Drahtstruktur 41 erstrecken sich rahmenartig in einer Ebene etwa parallel zur Y-Richtung y und Z-Richtung z in der Rückenlehne 1.
  • Wie in den Querschnittsdarstellungen der Zeichnung gezeigt, sind in dem Seitenbereich 12 mit dem Seitenairbag 7 zwei Polsterungsteile, d.h. ein in X-Richtung vorderes Polsterungsteil 31 und ein in X-Richtung hinteres Polsterungsteil 32 vorgesehen, wobei sich diese seitlich an dem Stützrahmen abstützen. Ferner ist der Seitenairbag 7 zwischen den beiden Polsterungsteilen 31, 32 und beabstandet zu dem Überzug 8 angeordnet, wobei die beiden Polsterungsteile 31, 32 einen Austrittweg a des Seitenairbags nach außen zu dem Überzug 7 hin begrenzen. Die Reißnaht 81 und die Polsterungsteile 31, 32 sind so zum Seitenairbag 7 angeordnet, dass dieser mit Aufreißen der Reißnaht 81 seitlich und nach vorn aus dem Seitenbereich 13 der Rückenlehne 1 austritt. Die Reißnaht ist in X-Richtung x vorn zum Austrittsweg a und in Höhe des vorderen Polsterungsteiles 31 und zwar hier im Übergang des Verlaufs der seitlichen Kontur der Rückenlehne in X-Richtung in die Y-Richtung hinein. Hierdurch wird der Überzug 8 mit der Reißnaht 81 über das vordere Polsterungsteil 31 gespannt, wodurch die Reißnaht rascher mit Aufblasen des Seitenairbags ausreißen kann.
  • In den Ausführungsformen der Sitzanordnung 2 gemäß den 2 und 46 ist eine nichtdehnbare Flächenstruktur 5 mit einem zweiten Endbereich 52 an einer der Polsterungsteile 31, 32 der Polsterung 3 gegengelagert und somit an derselben festgelegt. In den Ausführungsformen der Sitzanordnung 2 gemäß den 2, 5 und 6 ist die andere Flächenstruktur 5 in einer hier nicht weiter dargestellten üblichen Form an der Sitzanordnung 2 gegengelagert. In den Ausführungsformen der Sitzanordnung 2 gemäß den 7 und 8 sind beide an der Reißnaht 81 angreifenden Flächenstrukturen 5 an den Polsterungsteilen 31, 32 der Polsterung 3 gegengelagert bzw. hier in allen dargestellten Ausführungsformen der Sitzanordnung 2 festgelegt.
  • In den 2 und 48 sind beispielgebend zwei Arten der erfindungsgemäßen Gegenlagerung der Flächenstruktur 5 an der Polsterung 3 dargestellt. In einer ersten Art der erfindungsgemäßen Gegenlagerung (1) ist vorgesehen, dass die Drahtstruktur 41 als Festlegungspunkt für die jeweilige Flächenstruktur dient. Hierzu weist die Drahtstruktur 41 eine das jeweilige Polsterungsteil 31, 32 durchlaufende Innenstruktur 42 mit einer bogenartigen Abzweigung 43 auf. Die Abzweigung 43 ist zur Anbindung der Flächenstruktur 5 von außen zugänglich. Hierzu ist sie auf etwa halber Höhe mit einem Höhenabschnitt 44 versehen, der hier etwa in Z-Richtung z außerhalb des Polsterungsteiles 31, 32 verläuft, wobei die Abzweigung 43 oberhalb und unterhalb des Höhenabschnitts 44 innerhalb des Polsterungsteiles 31, 32 angeordnet ist. Das Polsterungsteil 31, 32 weist eine Einbuchtung 34 zur Begrenzung der Aufnahme 33 auf (2, 3a), wobei die Abzweigung 43 mit dem Höhenabschnitt 44 die Einbuchtung 34 (1) durchläuft und der zweite Endbereich 52 der jeweiligen Flächenstruktur 5 an dem Höhenabschnitt 44 festgelegt ist (2, 3a).
  • Bei der zweiten Art der Gegenlagerung gemäß 6 ist vorgesehen, dass an dem hier vorderen Polsterungsteil 31 eine hier plattenförmige Einlage 36 mit zwei winklig zueinander angeordneten stabilisierenden Schenkeln angeordnet ist, die der Außenkontur des vorderen Polsterungsteile 31 folgen. Die Einlage 36 ist mittels eines Inmould-Verfahrens in dem Polsterungsteil 31 eingegossen und dadurch kraft- und formschlüssig mit dem Polsterungsteil 31 verbunden ist. Die Einlage 36 weist eine Außenseite 35 mit einer Aufnahme 33 auf, an der der zweite Endbereich 52 der dort angreifenden Flächenstruktur 5 festgelegt, d.h. hier mit der Aufnahme 33, verdübelt ist.
  • In 3b wird beispielgebend eine mögliche Grundform der Flächenstruktur 5 wiedergegeben, wobei diese einen breiten ersten Endbereich 51 zur Anbindung an die Reißnaht 81 unter Vernähen mit und zu derselben und einen konisch zusammenlaufenden zweiten Endbereich 52 mit einem Anschlusselement 53 aufweist. Dieses Anschlusselement 53 ist hier und in den übrigen Figuren beispielgebend als hakenartiger Clip dargestellt, wobei die Erfindung hierauf nicht beschränkt werden soll. Es können auch beliebige andere Verbindungsformen eingesetzt werden können, die geeignet sind, den zweiten Endbereich 52 mit der Drahtstruktur 41, der Einlage 9 oder anderen Strukturen zu verbinden und insbesondere geeignet sind, zur Anbindung in die vorgesehene Aufnahme 33 an der Polsterung 3 einzugreifen.
  • Die in den 2 und 4 bis 8 gezeigten Ausführungsformen der Sitzanordnung 2 unterscheiden sich neben der oben beschriebenen Art der erfindungsgemäßen Gegenlagerung darin, an welchem Polsterungsteil 31, 32 bzw. an welchen Polsterungsteilen 31, 32 sowie an welchen Seiten der Polsterungsteile 31, 32 die Flächenstrukturen 5 gegengelagert sind. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Längen der einzelnen Flächenstrukturen 5. Hierbei gilt es als Vorteil, wenn eine Flächenstruktur 5 eine möglichst kurze Länge aufweist. Denn hierdurch ist der Weg von dem zweiten Endbereich 52 zu dem ersten Endbereich 51 verkürzt. Hierdurch sind die Laufzeit zur Übertragung eines durch den Seitenairbag 7 in die Flächenstruktur 5 eingeleitete und an die Reißnaht 81 übermittelten Kraftimpulses und somit eine entsprechende Reaktionszeit zur Freigabe des Seitenairbags 7 durch den Überzug 8 entsprechend verkürzt. Ferner kann hierdurch eine eventuell noch auftretende elastische und/oder plastische Dehnung der betreffenden Flächenstruktur 5 verringert werden.
  • In 2, 3a, 4 und 68 greift eine Flächenstruktur 5 an dem vorderen Polsterungsteil 31 an, wobei sie sich über den vorteilhaft kurzen Weg von der Reißnaht 81 zu der an dem vorderen Polsterungsteil vorgesehenen Aufnahme 33 erstreckt. Die Aufnahme 33 ist in den 2, 3a, 6 und 7 zum Austrittsweg a hin angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass der sich aufblasende Seitenairbag 7 gegen die Aufnahme 33 drückt und den zweiten Endbereich 52 in die Aufnahme 33 presst und deren Festlegung darin verstärkt. Ferner werden beide Flächenstrukturen in X-Richtung x seitlich an der Rückenlehne 1 an dem vorderen Polsterungsteil 31 vorbeigefügt, so dass, bis auf einen geringen Bereich in dem oben beschriebenen Übergang der Kontur, die nichtdehnbaren Flächenstrukturen nicht in Y-Richtung x vorderseitig an der Rückenlehne 1 verlaufen und hierüber eventuell den Sitzkomfort des Benutzers einschränken können. Die Aufnahme 33 ist in den 4 und 8 an der in X-Richtung weisenden Seite des vorderen Polsterungsteiles 31 angeordnet, wobei sich der Überzug 8 vorteilhaft über die Aufnahme 33 spannt.
  • Weitere Möglichkeiten der Anbindung der Flächenstruktur 5 werden in den 5, 7 und 8 gezeigt. Hier ist eine Aufnahme 33 für eine Flächenstruktur 5 an dem hinteren Polsterungsteil 32 vorgesehen und zwar, abhängig von dem jeweils kürzesten Verlauf der zugeordneten Flächenstruktur 5 von der Reißnaht 81 her kommend, an der rückwärtigen Seite des zweiten Polsterungsteiles 32 oder an der seitlich nach außen weisenden Seite des zweiten Polsterungsteiles 32. Nicht dargestellt, aber denkbar, ist die Anlagerung beider Flächenstrukturen an dem hinteren Polsterungsteil, indem beispielsweise eine der beiden Flächenstrukturen an der rückwärtigen Seite und die andere Flächenstruktur an der seitlich nach außen weisenden Seite des hinteren Polsterungsteiles in eine jeweils vorgesehene Aufnahme eingreifen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Rückenlehne
    11
    Schalensitz
    12
    Mittelteil
    13
    Seitenbereich
    2
    Sitzanordnung
    3
    Polsterung
    31
    vorderes Polsterungsteil
    32
    hinteres Polsterungsteil
    33
    Aufnahme
    34
    Einbuchtung
    35
    Außenseite
    36
    Einlage
    4
    Halterung
    41
    Drahtstruktur
    42
    Innenstruktur
    43
    Abzweigung
    44
    Höhenabschnitt
    5
    Flächenstruktur
    51
    erster Endbereich
    52
    zweiter Endbereich
    53
    Anschlusselement
    6
    Stützrahmen
    7
    Seitenairbag
    8
    Überzug
    81
    Reißnaht
    a
    Austrittsweg
    x
    X-Richtung
    y
    Y-Richtung
    z
    Z-Richtung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 1024979 B1 [0003, 0007]
    • EP 0788940 B1 [0004, 0007]

Claims (10)

  1. Sitzanordnung für ein Fahrzeug mit einem Seitenairbag (7), wobei die Sitzanordnung (2) einen Stützrahmen (6), an dem der Seitenairbag (7) lagefixiert ist und der mittels einer Polsterung (3) abgepolstert ist, und einen die Sitzanordnung (2) nach außen abschließenden Überzug (8) aufweist, der zur schlagartigen Öffnung des Überzuges (8) durch den Seitenairbag (7) mit einer Reißnaht (81) versehen ist, und wobei an beiden Seiten der Reißnaht (81) jeweils eine nichtdehnbare Flächenstruktur (5) angreift, die an der Sitzanordnung (2) gegengelagert ist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der nichtdehnbaren Flächenstrukturen (5) an der Polsterung (3) gegengelagert ist.
  2. Sitzanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterung (3) Polsterungsteile aufweist, von denen zumindest einige mit einer Halterung (4) versehen sind, wobei zumindest eine der nichtdehnbaren Flächenstrukturen (5) an der Halterung (4) der Polsterung (3) gegengelagert ist.
  3. Sitzanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) eine Drahtstruktur (41) aufweist, an der zumindest eine der nichtdehnbaren Flächenstrukturen (5) gegengelagert ist.
  4. Sitzanordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Drahtstruktur (41) eine zumindest in einem der Polsterungsteile verlaufend angeordnete Innenstruktur (42) mit einer Abzweigung (43) aufweist, die bogenartig aus dem Polsterungsteil (31, 32) geführt ist und außen über einen Höhenabschnitt (43) verläuft, wobei zumindest eine der nichtdehnbaren Flächenstrukturen (5) an dem Höhenabschnitt (43) gegengelagert ist.
  5. Sitzanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Polsterungsteil (31, 32) eine Einbuchtung (34) aufweist, durch die die Abzweigung (43) verlaufend angeordnet ist.
  6. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterung (4) in zumindest einer der Polsterungsteile (31, 32) eine Einlage (36) aufweist, die kraft- und /oder formschlüssig mit dem Polsterungsteil (31, 32) verbunden ist und eine Aufnahme (33) zur Kraftaufnahme von zumindest einer der nichtdehnbaren Flächenstrukturen (5) aufweist.
  7. Sitzanordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (36) außenseitig an dem Polsterungsteil (31, 32) festgelegt ist.
  8. Sitzanordnung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einlage (36) mittels des Inmould-Verfahrens an dem Polsterungsteil (31, 32) festgelegt ist.
  9. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass beide nichtdehnbaren Flächenstrukturen (5) an der Polsterung (3) gegengelagert sind.
  10. Sitzanordnung nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterung (3) ein in X-Richtung (x) vorderes Polsterungsteil (31) und ein in X-Richtung (x) hinteres Polsterungsteil (32) aufweist, wobei diese einen Austrittsweg (a) des Seitenairbags (7) nach außen begrenzen, wobei die nichtdehnbaren Flächenstrukturen (5) an dem vorderen Polsterungsteil (31) und/oder dem hinteren Polsterungsteil (32) gegengelagert sind.
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