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Die Erfindung betrifft eine chirurgische Zange nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einen Zangenkopf für eine chirurgische Zange nach dem Oberbegriff des Anspruchs 7 und ein Verfahren zur Montage eines Zangenkopfes einer chirurgischen Zange nach Anspruch 8.
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Bei chirurgischen Zangen dieser Art wird typischerweise eine distal an einem dünnen Schaft angeordnete Maulmechanik über die Bedienung eines proximal an der Zange angeordneten Handgriffes betätigt. Üblicherweise wird durch die Verschiebung eines Griffelements am Handgriff eine in dem Zangenschaft laufende Betätigungsstange verschoben, die mit der Maulmechanik des Zangenkopfes bewegungsgekoppelt ist.
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Bei der Maulmechanik des Zangenkopfes wird unterschieden zwischen Zangen mit zwei zueinander verschwenkbaren Maulteilen und Zangen mit einem feststehenden und einem schwenkbaren Maulteil. Zangen mit feststehenden Maulteilen werden bevorzugt als Nadelhalter oder für andere Anwendungen eingesetzt, bei denen hohe Klemm- bzw. Haltekräfte aufzubringen sind. Zur Kompensation der hohen Klemmkräfte, die durch das Zangenmaul aufzubringen sind, ist eine stabile und widerstandsfähige Fixierung des feststehenden Maulteils am Zangenkörper erforderlich. Vorliegende Erfindung betrifft die Verbesserung einer Zange mit einem feststehenden Maulteil.
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Bei bekannten Zangen dieser Art wird das feststehende Maulteil sehr lang gegenüber dem schwenkbaren Maulteil ausgebildet. Zur Sicherung gegen Verschwenkung wird das feststehende Maulteil z. B. mit einer Führungshülse in das distale Ende des Zangenschaftes gesteckt und fixiert. Die Führungshülse dient einerseits zur Abstützung des Maulteils an dem Zangenschaft und andererseits zur Führung der Betätigungsstange an das schwenkbare Maulteil.
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Konstruktionsbedingt wird bei der Montage des Zangenkopfes zunächst das schwenkbare Maulteil mit dem distalen Ende der Betätigungsstange gekoppelt. Dabei sind die beiden Maulteile noch nicht miteinander verbunden. Das proximale Ende der Betätigungsstange wird dann aus distaler Richtung in die Führungshülse des feststehenden Maulteils geschoben und das schwenkbare Maulteil wird schließlich an dem feststehenden Maulteil drehgelagert befestigt. Um eine Beschädigung der Bauteile bei der Montage des Zangenkopfes durch starke Biegung oder Verklemmung der Betätigungsstange zu vermeiden, muss das feststehende Maulteil einen relativ langen Bereich mit erweitertem Durchmesser zur Aufnahme der Betätigungsstange aufweisen.
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Feststehende Maulteile dieser bekannten Art haben unter anderen zwei wesentliche Nachteile. Einerseits sind ihre Durchmesser montagebedingt relativ groß, was sie ungeeignet macht für besonders dünne Zangen mit entsprechend dünnen Zangenschäften und andererseits ist das feststehende Maulteil sehr lang im Verhältnis zum schwenkbaren Maulteil, was bei der Anwendung für Hochfrequenz-Chirurgie mit stromdurchflossenen Zangenbranchen zur stark erhöhtem Isolierungsaufwand bzw. großen unisolierten Oberflächen führt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine verbesserte chirurgische Zange und einen Zangenkopf der eingangs genannten Art bereitzustellen, die bei geringer Bauteilkomplexität leicht und sicher bedienbar sind und darüberhinaus eine einfache Fertigung und eine schnelle Montage erlauben. Aufgabe der Erfindung ist auch, ein vereinfachtes Verfahren zur Montage eines erfindungsgemäßen Zangenkopfes bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird gelöst durch eine chirurgische Zange mit den Merkmalen des Anspruchs 1, einen Zangenkopf für eine chirurgische Zange mit den Merkmalen des Anspruchs 7 und ferner durch ein Verfahren zur Montage eines Zangenkopfes einer chirurgischen Zange mit den Merkmalen des Anspruchs 8. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Erfindungsgemäß ist eine chirurgische Zange mit einem langgestreckten Schaft, einem proximal an dem Schaft angeordneten Handgriff, und einem distal an dem Schaft angeordneten Zangenkopf mit einem feststehenden Maulteil und einem schwenkbaren Maulteil, wobei der Handgriff mit einer in dem Schaft längsverschiebbar gelagerten Betätigungsstange gekoppelt ist, und wobei das schwenkbare Maulteil drehgelagert an dem feststehenden Maulteil befestigt ist, und wobei das schwenkbare Maulteil derart mit der Betätigungsstange bewegungsgekoppelt ist, dass durch die Längsverschiebung der Betätigungsstange das schwenkbare Maulteil gegenüber dem feststehenden Maulteil verschwenkbar ist, wobei das feststehende Maulteil aus zwei separaten Maulteilelementen besteht, und wobei an dem ersten Maulteilelement des feststehenden Maulteils eine Manipulationsfläche ausgebildet ist und das zweite Maulteilelement die Betätigungsstange zumindest bereichsweise umgreift.
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Diese Konstruktion der Zange und insbesondere des feststehenden Maulteils erleichtert nicht nur die Montage des Zangenkopfes, sondern führt auch zu einem erhöhten Miniaturisierungsgrad des chirurgischen Instruments. Insbesondere bei laparoskopischen Eingriffen können damit besonders schonende Operationen durchgeführt werden. Die Gefahr von Gewebetraumata bzw. -störung bei operativen Eingriffen können durch die Verkleinerung der Zangendurchmesser verringert werden. Besonders vorteilhaft ist die Ausgestaltung des feststehenden Maulteils mit zwei separaten Maulteilelementen bei Zangen mit einem durchschnittlichen Schaftdurchmesser von 5 mm oder weniger als 5 mm.
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Der Zangenkopf kann als Schere oder Greif- bzw. Klemmzange oder auch als Zange für Elektrokoagulation ausgebildet sein. Auch eine Kombination von Greif- bzw. Klemm-, Schneidflächen und Elektroden für eine Elektrokoagulation ist denkbar. Die Manipulationsflächen, die an beiden Maulteilen ausgebildet sind, können je nach Anwendung glatte oder strukturierte Oberflächen aufweisen. Denkbar ist zum Beispiel eine wellenförmige Struktur.
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Vorteilhaft ist die Verwendung eines zweiteilig ausgebildeten feststehenden Maulteils insbesondere an chirurgischen Zangen für die Hochfrequenz-Chirurgie. Monopolare oder bipolare Instrumente leiten einen proximal am Instrument eingespeisten Hochfrequenzstrom an eine oder beide Maulteile des Zangenkopfes, um ein zwischen den Maulteilen befindlichen Gewebeteil oder ein Gefäß unter Einwirkung des Stroms zu veröden oder zu verschließen bzw. abzutrennen. Insbesondere bei bipolaren Instrumenten sind aufwendige Isolierungen am Zangenkopf notwendig, um ungewollte Kurzschlüsse zwischen den Zangenbranchen bzw. ein ungewolltes Ableiten des Stroms auf umliegendes Gewebe zu verhindern. Ungewollte Kurzschlüsse führen zur Beschädigung des Zangenkopfes bzw. der Maulmechanik und Ableitungen auf umliegendes Gewebe führt zu ungewollten inneren Gewebeverbrennungen im Arbeitsbereich des Zangenkopfes. Isolierungen zur Vermeidung von ungewolltem Stromabfluss sind insbesondere vorgesehen im Bereich der Maulmechanik, bzw. am Übergang zwischen Zangenschaft und Zangenkopf.
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Nach einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, dass das erste Maulteilelement und das zweite Maulteilelement des feststehenden Maulteils derart zusammenwirken, dass bei der Längsverschiebung der Betätigungsstange ein unbeabsichtigtes Verschwenken des ersten Maulteilelements verhindert ist. Insbesondere ist daran gedacht, die Auslenkung gegenüber der Längsausrichtung des proximalen Schaftendes zu verhindern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass minimale Auslenkungen aufgrund von Materialelastizitäten oder notwendigen Spaltmaßen unvermeidbar sind und nicht als Verschwenkung angesehen werden. Zur Verhinderung einer Verschwenkung des feststehenden Maulteils kann das erste Maulteilelement an dem zweiten Maulteilelement fixiert sein.
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Um ein kraftvolles Öffnen des Zangenmauls zu ermöglichen, ist daran gedacht, dass die Betätigungsstange zug- und druckbelastbar mit dem schwenkbaren Maulteil gekoppelt ist. Dafür ist vorgesehen, dass die Betätigungsstange ausgebildet ist, sowohl Zug- als auch Druckkräfte zu übertragen. Alternativ kann die Betätigungsstange nur zugbelastbar mit dem schwenkbaren Maulteil gekoppelt sein. Diese Alternative findet typischerweise Verwendung beim Einsatz drahtartiger Betätigungsstangen, die keine oder nur minimale Druckkräfte übertragen können.
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Zur Verbindung von erstem Maulteilelement und zweitem Maulteilelement bietet es sich an, dass an dem proximalen Ende des ersten Maulteilelements ein Steckbereich ausgebildet ist, der in einen an dem distalen Ende des zweiten Maulteilelements geöffneten Aufnahmebereich des zweiten Maulteilelements einsteckbar ist. Dies unterstützt eine sichere Arretierung des feststehenden Maulteils bzw. des ersten Maulteilelements an dem Zangenschaft. Alternativ ist denkbar, eine Flanschartige Verbindung zwischen erstem und zweitem Maulteilelement vorzusehen. Es ist auch vorstellbar, den Steckbereich an dem zweiten, proximalen Maulteilelement und den Aufnahmebereich an dem ersten, distalen Maulteilelement auszubilden.
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Bei einer Steckverbindung von erstem und zweitem Maulteilelement kann zur Verbesserung der Steifigkeit des feststehenden Maulteils vorgesehen sein, dass der Aufnahmebereich als Hülse ausgebildet ist, wobei der Aufnahmebereich den Steckbereich im eingesteckten Zustand in Umfangsrichtung vollumfänglich umschließt. Mit einer hülsenartigen Aufnahme kann ein glatter Übergang zwischen dem Zangenschaft und den Maulteilen des Zangenkopfes hergestellt werden. Damit können Unregelmäßigkeiten an den mit Gewebe in Kontakt kommenden Teilen der Zange vermieden werden und so die Gefahr von Gewebeverletzungen verringert werden. Insbesondere wenn das erste Maulteilelement eine sich bis zu seinem proximalen Ende erstreckende Längsnut aufweist, sorgt die hülsenartige Aufnahme für eine sichere Abdeckung der Längsnut und der darin geführten Betätigungsstange. Damit können ebenfalls Unregelmäßigkeiten an der Außenwandung des Instruments verringert werden.
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Zur Befestigung des schwenkbaren Maulteils an dem feststehenden Maulteil kann vorgesehen sein, dass in dem ersten Maulteilelement des feststehenden Maulteils eine Längsnut ausgebildet ist, in die ein Befestigungsbereich des schwenkbaren Maulteils einsteckbar ist. Vorzugsweise ist die Längsnut im proximalen Bereich des ersten Maulteilelements ausgebildet. Denkbar ist, dass die Längsnut zumindest bereichsweise von einer gabelartigen Wandungsstruktur ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die Nut mit geraden, parallel zueinander verlaufenden Wandflächen ausgebildet. Die Nut ist bevorzugt in ihrer Längsrichtung und in ihrer Tiefenrichtung parallel zur Schwenkebene des schwenkbaren Maulteils ausgerichtet.
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Vorteilhaft kann vorgesehen sein, dass der Nutgraben der Nut zumindest bereichsweise tiefer liegt als die Manipulationsfläche des ersten Maulteilelements. Bei einer unregelmäßigen, zum Beispiel wellenförmigen und/oder einer schräg verlaufenden Manipulationsfläche wird der höchste Punkt oder der tiefste Punkt der Manipulationsfläche als Referenz angesehen. Denkbar ist ferner, dass die Nut das erste Maulteilelement in seinem proximalen Endbereich zumindest bereichsweise vollständig durchsetzt, sodass das erste Maulteilelement an seinem proximalen Ende eine gabelförmige Öffnung aufweist. Eine tiefe Nut kann die Montage des Zangenkopfes bzw. die Kopplung von Betätigungsstange an das schwenkbare Maulteil erleichtern und bietet Freiraum für die Maulmechanik zur Verschwenkung des schwenkbaren Maulteils gegenüber dem feststehenden Maulteil.
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Erfindungsgemäß ist desweiteren ein Zangenkopf einer chirurgischen Zange mit einem feststehenden Maulteil und einem schwenkbaren Maulteil und einer mit dem schwenkbaren Maulteil bewegungsgekoppelten Betätigungsstange, insbesondere mit einem oder mehreren der obengenannten, den Zangenkopf betreffenden Merkmalen, wobei das feststehende Maulteil aus zwei separaten Maulteilelementen ausgebildet ist, und wobei an dem ersten Maulteilelement des feststehenden Maulteils eine Manipulationsfläche ausgebildet ist und das zweite Maulteilelement die Betätigungsstange zumindest bereichsweise umgreift.
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Erfindungsgemäß ist ferner ein Verfahren zur Montage eines erfindungsgemäßen Zangenkopfes, mit den Schritten: Befestigen des verschwenkbaren Maulteils an dem ersten Maulteilelement des feststehenden Maulteils; Einstecken der Betätigungsstange in das zweite Maulteilelement; Koppeln der Betätigungsstange mit dem schwenkbaren Maulteil. Dieses Verfahren ist besonders vorteilhaft, da die Betätigungstange nicht – wie üblich – aus distaler Richtung in einen Durchlass des feststehenden Maulteils geführt werden muss, sondern besonders leicht aus proximaler Richtung in das feststehende Maulteil eingesteckt werden kann. Das schwenkbare Maulteil kann bereits an dem feststehenden Maulteil drehgelagert befestigt sein, bevor es mit der Betätigungsstange gekoppelt wird. Dies führt zur Beschleunigung der Montage der chirurgischen Zange und deren Komponenten und zur Vermeidung von Beschädigungen der Bauteile In einer bevorzugten Ausgestaltung kann der zusätzliche Verfahrensschritt vorgesehen sein: Einstecken eines an dem ersten Maulteilelement ausgebildeten Steckbereiches in einen an dem zweiten Maulteilelement ausgebildeten Aufnahmebereich. Insbesondere bei Maulteilelementen, die nicht zusammengesteckt werden, kann alternativ oder zusätzlich der Schritt vorgesehen sein: Koppeln des ersten Maulteilelements mit dem zweiten Maulteilelement.
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Vorteilhaft ist eine Ausführung der Schritte in der jeweils genannten Reihenfolge. Vorteile und denkbare Ausgestaltungsvarianten des erfindungsgemäßen Zangenkopfes und des erfindungsgemäßen Verfahren zur Montage des Zangenkopfes ergeben sich auch aus Erläuterungen zu der erfindungsgemäßen chirurgischen Zange und dazugehöriger Ausführungsformen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung sind schematisch in den Figuren dargestellt. Es zeigen:
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1 eine stark vereinfachte schematische Abbildung einer erfindungsgemäßen chirurgischen Zange,
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2 der Zangenkopf aus 1 mit einem zweiteilig ausgeführten feststehenden Maulteil in teilweise demontierter Stellung,
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3 das zweiteilig ausgebildete feststehende Maulteil aus 2,
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4 eine vereinfachte Schnittdarstellung des feststehenden Maulteils aus 2 gemäß Schnittlinie 4-4, und
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5 eine vereinfachte Schnittdarstellung des feststehenden Maulteils aus 3 gemäß Schnittline 5-5.
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1 ist eine schematische Abbildung einer erfindungsgemäßen chirurgischen Zange 10. In der Zeichnung gesehen von rechts nach links verfügt die Zange 10 proximal über einen Handgriff 14, der mit einer Betätigungsstange 22 gekoppelt ist. Die Betätigungsstange 22 läuft in einem Schaft 12. Distal zum Schaft 12 ist der Zangenkopf 16 angeordnet. Der Zangenkopf 16 hat ein schwenkbares Maulteil 18 und ein feststehendes Maulteil 20. Zur Funktionseinheit Zangenkopf 16 kann auch die Betätigungsstange 22 gezählt werden. Das schwenkbare Maulteil 18 ist bewegungsgekoppelt an das distale Ende der Betätigungsstange 22 angeschlossen (in 1 nicht sichtbar). Insbesondere ist das schwenkbare Maulteil 18 zug- und druckbelastbar mit der Betätigungsstange 22 gekoppelt. Alternativ kann das schwenkbare Maulteil 18 wenigstens zugbelastbar mit der Betätigungsstange 22 gekoppelt, derart, dass eine über den Handgriff 14 auf die Betätigungstange 22 ausgeübte Zugkraft das schwenkbare Maulteil 18 in die Geschlossenstellung zwingt. Eine auf die Betätigungsstange 22 ausgeübte Druckkraft zwingt das Zangenmaul bzw. das schwenkbare Maulteil 18 hingegen in die Offenstellung.
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Das feststehende Maulteil 20 besteht aus zwei getrennt ausgeführten Maulteilelementen 24 und 26, wobei das erste Maulteilelement 24 distal zum zweiten Maulteilelement 26 angeordnet ist. Das schwenkbare Maulteil 18 kann – wie in 1 angedeutet – distal, insbesondere in einem Abstand, zum zweiten Maulteilelement 26 angeordnet sein. Das schwenkbare Maulteil 18 ist bei diesem Ausführungsbeispiel an einer Schwenkachse 32 an dem feststehenden Maulteil 20 gelagert. Dafür kann in einer einfachen Variante ein Achsstift vorgesehen sein. Denkbar ist auch, dass das schwenkbare Maulteil 18 mittels zweier Lagerzapfen an dem feststehenden Maulteil 20 drehgelagert angeordnet ist.
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Bevorzugt ist die Betätigungsstange 22 als starre langgestreckte Stange oder als starres Rohr ausgebildet. In dieser Ausgestaltung überträgt sie sowohl Zug- als auch Druckkräfte auf das schwenkbare Maulteil 18. Die Betätigungsstange 22 kann alternativ auch als ein elastischer oder unelastischer Draht ausgebildet sein, der zumindest Zugkräfte übertragen kann.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel sind an dem Handgriff 14 ein feststehendes und ein schwenkbares Griffelement 38, 40 angeordnet die per Einhandbedienung eines Benutzers gegeneinander verschwenkbar sind. Beide Griffelemente 38, 40 weisen in ihren Endbereichen jeweils einen Fingerring auf in die Finger oder Daumen zur Anlage gebracht werden können. Das schwenkbare Griffelement 40 ist mit der Betätigungsstange 22 bewegungsgekoppelt verbunden. Beim Zusammendrücken der Griffelemente 38, 40 wird die Betätigungsstange 22 in proximale Richtung in dem Zangenschaft 12 verschoben.
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2 zeigt den Zangenkopf 16 aus 1 in teilweise demontierter Stellung. Gut sichtbar ist die zweiteilige Ausbildung des feststehenden Maulteils 20 mit dem ersten distalen Maulteilelement 24 und dem proximal dazu angeordneten zweiten Maulteilelement 26. Proximal zu dem zweiten Maulteilelement 26 ist der Schaft 12 gezeigt, der in diesem Ausführungsbeispiel auf einen proximalen Steckbereich des zweiten Maulteilelements 26 aufsteckbar ist.
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Die Betätigungsstange 22 durchläuft den Schaft 12 einerseits, das zweite Maulteilelement 26 andererseits und mündet schließlich in dem ersten Maulteilelement 24. Im Bereich des ersten Maulteilelements 24 ist das distale Ende der Betätigungsstange 22 mit dem schwenkbaren Maulteil 18 gekoppelt.
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3 zeigt das zweiteilig ausgebildete feststehende Maulteil 20 aus 2. Gestrichelt dargestellt ist die Betätigungsstange 22, die in der Gebrauchsstellung der Zange 10 das zweite Maulteilelement 26 durchläuft. Gut erkennbar ist ein Steckbereich 28 des ersten Maulteilelements 28, das in einen distalen Aufnahmebereich 30 des zweiten Maulteilelements 26 einsteckbar ist. An dem ersten Maulteilelement 24 des feststehenden Maulteils 20 ist eine Manipulationsfläche 36 ausgebildet. Vorliegend ist die Manipulationsfläche 36 als glatte, nicht strukturierte Fläche gezeigt. Ohne Weiteres kann auch eine strukturierte, beispielsweise wellenförmig ausgebildete Manipulationsfläche 36 vorgesehen sein. Die Manipulationsfläche 36 kann für eine Greif-, Klemm- und/oder Schneidfunktion ausgebildet sein, wobei die Manipulationsfläche 36 mit einer korrespondierenden Manipulationsfläche an dem schwenkbaren Maulteil 18 zusammenwirk. Die Manipulationsflächen der Maulteile 18 und 20 sind Wirkflächen, die die Klemm-, Schneid bzw. Elektrodenfunktion des Zangenmauls bestimmen. Das Maulteil 18 und das erste Maulteilelement 24 des feststehenden Maulteils 20 bilden die Zangenbranchen bzw. das Zangenmaul des Zangenkopfes 16.
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4 und 5 sind stark schematisierte Schnittdarstellungen aus den 2 und 3 entlang der Schnittlinien 4-4 und 5-5. Wie in 4 und 5 gut erkennbar, ist bei diesem Ausführungsbeispiel vorgesehen, dass das schwenkbare Maulteil 18 zur Kopplung an das feststehende Maulteil 20 in eine Längsnut 34 eingesteckt ist. Das schwenkbare Maulteil 18 ist dafür vorzugsweise an der Achse 32 drehgelagert an dem feststehenden Maulteil 20 gehaltert. Insbesondere aus 5 ist erkennbar, dass der Nutboden der Nut 34 tiefer liegen kann als die Oberflächenhöhe der Manipulationsfläche 36 des ersten Maulteilelements 24. Bei 36 ist die Oberfläche der Manipulationsfläche 36 des Maulteils 20 angedeutet.
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In 5 ist gut erkennbar dargestellt, dass der Steckbereich 28, der an dem distalen Bereich des ersten Maulteilelements 24 vorzugsweise einstückig ausgebildet ist, an seinem Umfang der Länge nach, mit der Nut 34 fluchtend geöffnet ist. In diesem Fall ist die Öffnung entgegen der Einsteckrichtung des schwenkbaren Maulteils 18 (nach oben) ausgerichtet. Wie in 2, 3 und 5 angedeutet, kann vorgesehen sein, dass die Betätigungsstange 22 in ihrer Gebrauchsstellung aus der Längsöffnung des Steckbereiches 28 hervorsteht. Es ist daran gedacht, dass er Steckbereich 28 des ersten Maulteilelements 24 die Betätigungsstange 22 in Umfangsrichtung vorzugsweise über einen Winkelbereich von insgesamt mehr als 180° umgreift und vorteilhafter Weise jedenfalls derart, dass Betätigungstange 22 in dem Steckbereich 28 sicher, insbesondere an seitlichem Herausrutschen gehindert, geführt ist. Die Längsöffnung des Steckbereiches 28 ermöglicht ein einfaches Koppeln der Betätigungsstange 22 mit dem schwenkbaren Maulteil 18, insbesondere, wenn das schwenkbare Maulteil 18 vor der Kopplung bereits drehgelagert an dem feststehenden Maulteil 20 befestigt ist. Alternativ zu der in 5 gezeigten Variante kann auch vorgesehen sein, dass sich die mit der Nut 34 fluchtende Öffnung des Steckbereichs 28 auf der dem Maulteil 18 gegenüberliegenden Seite befindet (unten) oder dass der Steckbereich 28 mit der Nut 34 fluchtend in zwei Richtungen (nach oben und nach unten) geöffnet ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- chirurgische Zange
- 12
- Schaft
- 14
- Handgriff
- 16
- Zangenkopf
- 18
- schwenkbares Maulteil
- 20
- feststehendes Maulteil
- 22
- Betätigungsstange
- 24
- erstes Maulteilelement
- 26
- zweites Maulteilelement
- 28
- Steckbereich
- 30
- Aufnahmebereich
- 32
- Schwenkachse
- 34
- Längsnut
- 36
- Manipulationsfläche
- 38
- Griffelement
- 40
- Griffelement