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Die
Erfindung betrifft ein elektrochirurgisches Instrument, insbesondere
eine Pinzette oder Zange für die minimalinvasive Chirurgie,
welche mit einem HF-Stromgenerator verbindbar ist.
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Ein
derartiges Instrument, welches zwei Greifteile umfasst, die zum
Greifen in und entgegen einer Greifrichtung zusammen bzw. auseinander klappbar
sind, wobei die Greifteile an einem Ende einen ersten, inneren und
einen zweiten, äußeren Schenkel mit jeweils einem
Biegebereich aufweisen, die in der Greifrichtung voneinander beabstandet sind,
wobei mindestens die inneren Schenkel der Greifteile innerhalb einer
Führungshülse angeordnet und in Längsrichtung
der Führungshülse relativ zu den äußere
Schenkeln der Greifteile derart bewegbar sind, dass bei einer Relativbewegung
der Schenkel zueinander in deren Längsrichtung das jeweilige Greifteil
in Greifrichtung bewegbar ist, wobei ein Schenkel des ersten Greifteiles
mit einem ersten Anschluss und der innere Schenkel des zweiten Greifteiles
mit einem zweiten Anschluss eines HF-Stromgenerators verbindbar
und diese Schenkel elektrisch voneinander isoliert sind, ist aus
dem europäischen Patent
EP 1 151 723 B1 der Anmelderin bekannt. Es wird
ergänzend auf den in dieser Druckschrift genannten früheren
Stand der Technik hingewiesen.
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Derartige
chirurgische Instrumente werden in der minimalinvasiven Chirurgie
beispielsweise zum Greifen von Gewebe, kleinen Gefäßen
oder dergleichen Materialien eingesetzt. Ähnlich wie eine Zange
oder Pinzette weist ein solches Instrument bewegliche Greifteile
auf, die zum Greifen in und entgegen einer Greifrichtung zusammen-
und auseinander klappbar sind. Die Instrumente können aufgrund
ihrer geringen Abmessungen bevorzugt in den Arbeitskanal eines Endoskopen
eingesetzt werden.
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Im
klinischen Einsatz hat sich das Instrument gemäß der
EP 1 151 723 B1 bewährt,
anhand bestimmter Anwendungs-Situationen hat sich aber zugleich
der Bedarf nach weiterer Verbesserung ergeben. Aufgabe der Erfindung
ist daher die Bereitstellung eines verbesserten elektrochirurgischen
Instrumentes der genannten Art, welches insbesondere eine weiter
erhöhte Wirksamkeit und Sicherheit in der praktischen Handhabung
bietet.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Instrument mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst. Zweckmäßige Fortbildungen des
Erfindungsgedankens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Die
Erfindung schließt den wesentlichen Gedanken ein, durch
eine Unterteilung mindestens eines der beiden Greifteile des Instrumentes
in funktional differenzierte Abschnitte die Arbeitsmöglichkeiten des
Arztes zu verbessern. Hierzu ist vorgesehen, dass das erste und/oder
zweite Greifteil mehrere leitfähige Abschnitte aufweist,
die sich in Längsrichtung des Instruments erstrecken, und
jedem dieser Abschnitte ein Paar innere und äußere
Schenkel zugeordnet ist. In einer aus praktischer Sicht besonders zweckmäßigen
Ausführung sind die einzelnen Paare innerer und äußerer
Schenkel jeweils gegeneinander elektrisch isoliert und separat an
den HF-Stromgenerator anschließbar. Mit dieser Ausführung
lassen sich nämlich in verschiedenen Varianten einer Verbindung der
Schenkel (und damit der zugehörigen Abschnitte des jeweiligen
Greifteiles) mit dem HF-Stromgenerator verschiedene Feldkonfigurationen
im distalen Wirkbereich des Instruments realisieren.
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In
einer zweckmäßigen Ausführung ist vorgesehen,
dass das erste und/oder zweite Greifteil jeweils drei oder mehr
isolierte leitfähige Abschnitte und Paare innerer und äußerer
Schenkel aufweist. Insbesondere können jeweils genau drei
leitfähige Abschnitte und Schenkel-Paare vorgesehen sein,
um – in einer weiter unten genauer beschriebenen Weise – verschiedene
Konfigurationen des elektrischen Feldes zwischen den Greifteilen
auszubilden.
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In
einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass eine Höhe
des oder jedes innenliegenden Abschnitts bzw. der (hierzu sinnvollerweise
korrespondierende) Abstand zwischen innerem und äußerem Schenkel
des zugehörigen Schenkel-Paares des oder jedes in Abschnitte
unterteilten Greifteiles größer ist als die Höhe
der außenliegenden Abschnitte oder der Abstand der diesen
zugehörigen Schenkel. Hierdurch lässt sich in
statisch vorteilhafter Weise der kreisförmige oder elliptische
Querschnitt der Führungshülse der Schenkel weitestgehend
ausnutzen und ein Instrument mit hohen Greifkräften und
verlustarmer Kraftübertragung realisieren.
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In
einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass die dem
jeweils anderen Greifteil zugewandte Oberfläche des ersten
und/oder zweiten Greifteils über die Längserstreckung
mindestens abschnittsweise derart geneigt oder gekrümmt
ausgeführt ist, dass im zusammengeklappten Zustand ein über
die Längserstreckung ungleich breiter Spalt zwischen den
Greifteilen ausgebildet ist. Die Ausbildung eines solchen Spaltes
führt dazu, dass das Anlegen einer Spannung an das erste
und zweite Greifteil in einer über die Längserstreckung
linear oder nichtlinear variierenden elektrischen Feldstärke
des zwischen dem ersten und zweiten Greifteil ausgebildeten elektrischen
Feldes resultiert. Auch dies vergrößert die Arbeitsmöglichkeiten
des Arztes bei der Bewältigung verschiedener klinischer
Situationen mithilfe des vorgeschlagenen Instruments.
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In
einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass mindestens
einer der Abschnitte des oder eines in Abschnitte unterteilten Greifteils
in demselben und diesem gegenüber beweglich gelagert ist.
Insbesondere ist dies so ausgestaltet, dass ein Abschnitt mit geneigter
oder gekrümmter Oberfläche im jeweiligen Greifteil
derart beweglich gelagert ist, dass er separat auf das andere Greifteil
zu bzw. von diesem weg bewegt werden kann. Hiermit wird unter anderem
eine gewisse Entkopplung zwischen der mechanischen und elektrothermischen
(koagulierenden) Funktion des Instruments ermöglicht.
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Noch
spezieller ist in einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, dass
der beweglich gelagerte Abschnitt mit gekrümmter Oberfläche
im jeweiligen Greifteil derart aufgenommen ist, dass er in Bezug auf
eine gegenüberliegende Oberfläche des anderen Greifteils
beim Zusammenklappen des Instruments eine abrollende Bewegung ausführt.
Hierbei bewegt sich im Verlauf des Zusammenklappens der Punkt geringsten
Abstandes zwischen den gegenüberliegenden Greifteil-Oberflächen
in Richtung zum distalen Ende des Instruments. Besonders vorteilhaft weist
das erste und zweite Greifteil je drei isolierte Abschnitte mit
jeweils einem Paar zugeordneter innerer und äußerer
Schenkel auf, und jeweils die innenliegenden Abschnitte weisen eine
geneigte oder gekrümmte Oberfläche auf und sind
beweglich gelagert.
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Eine
weitere konstruktive Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
der oder mindestens ein beweglicher Abschnitt im Greifteil in Greifrichtung
geführt ist, insbesondere durch Mittel zur Führung
an einem benachbarten feststehenden Abschnitt desselben Greifteils.
Hierdurch lassen sich präzise gesteuerte mechanische Handhabungen
ausführen, etwa ein mechanischer Trennvorgang.
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Eine
weitere Ausführung des Instruments zeichnet sich dadurch
aus, dass Führungsmittel zur seitlichen Führung
des ersten und zweiten Greifteils vorgesehen sind, die mindestens
im weitgehend zusammengeklappten Zustand des Instruments wirken. Dies
kann speziell so ausgestaltet sein, dass die Führungsmittel
zur seitlichen Führung an einem der mehreren isolierten
Abschnitte des oder eines in Abschnitte unterteilten Greifteiles
vorgesehen sind. Mögliche Verklemmungen der Greifteile
oder von Abschnitten derselben gegeneinander sowie unbeabsichtigte
Quetschungen von mit dem Instrument erfasstem Gewebe können
hierdurch weitgehend ausgeschlossen werden.
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In
einer weiteren Ausführung der Erfindung ist vorgesehen,
dass mindestens ein isolierender Abschnitt zwischen zwei isolierten
leitfähigen Abschnitten als Abstandshaltermittel zur Einstellung
eines vorbestimmten Mindestabstandes zwischen den gegenüberliegenden
leitfähigen Abschnitten im zusammengeklappten Zustand des
Instruments wirkt. Hierdurch lassen sich Kurzschlüsse bei
der Handhabung des Instruments vermeiden, die ansonsten auftreten könnten,
wenn ein Erfassen eines Gefäßes oder von sonstigem
Gewebe fehlschlägt und die leitfähigen Greifteile
bzw. Abschnitte derselben in direkten Kontakt miteinander kommen
können.
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Vorteile
und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich
im Übrigen aus der nachfolgenden Beschreibung konkreter
Ausführungsbeispiele anhand der Figuren. Von diesen zeigen:
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1 und 2 Gesamtansichten
eines elektrochirurgischen Instrumentes (in Außenansicht bzw.
Längsschnittdarstellung),
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3A–3C den
Innenaufbau des Vorderteils (distalen Teils) des Instruments nach 1 und 2 (3A und 3B als
perspektivische Darstellung bzw. Längsschnittdarstellung
im zusammengeklappten Zustand und 3C als
perspektivische Darstellung im aufgeklappten Zustand),
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4 eine
perspektivische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Instrumentes,
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5A bis 5C schematische
Querschnittsdarstellungen zur Erläuterung von Ausführungsformen
des Instrumentes,
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6A bis 6D Prinzipskizzen
zur Erläuterung verschiedener Beschaltungen und hiermit
realisierter Funktionsweisen einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Instrumentes,
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7A bis 7D schematische
Seitenansichten zur Erläuterung einer weiteren Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Instrumentes, wobei 7B bis 7D verschiedene
Schließzustände zeigen,
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8 eine
schematische Querschnittsdarstellung des distalen Endes eines weiteren
erfindungsgemäßen Instrumentes, und
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9A und 9B partielle
Seitenansichten einer weiteren Ausführung des Instrumentes
in zwei verschiedenen Zuständen.
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1 zeigt
eine vollständige Seitenansicht des chirurgischen Instrumentes 1 mit
der Instrumentenspitze 2 und einem Handhabungsgriff 3.
In 2 ist ein Längsschnitt durch das in 2 dargestellte chirurgische
Instrument 1 entlang der Linie III-III dargestellt. Anhand
dieses Längsschnittes ist der Aufbau des Handhabungsgriffes 3 und
insbesondere die Funktionsweise erkennbar.
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Von
einem ersten und zweiten Greifteil 10
und 20 ausgehende
erste Schenkel 11 bzw. 21 erstrecken sich durch
eine Führungshülse 30 und ein Rohr 40 hindurch
bis in eine Betätigungseinrichtung 4, die in dem
Handhabungsgriff 3 gelagert ist und zum Auseinander- bzw.
Zusammenklappen der Greifteile 10 und 20 entgegen
bzw. in Greifrichtung dient. Mittels einer Schraubenfeder 60 wird
die Betätigungseinrichtung 4 aus dem Handhabungsgriff
bis zu einem Anschlag gedrückt, wodurch auf die in der Betätigungseinrichtung 4 befestigten
ersten Schenkel 11 und 21 der Greifteile 10 bzw. 20 eine
Zugkraft in Längsrichtung des Rohres 40 und der
Führungshülse 30 ausgeübt wird,
so dass die Greifteile 10 und 20 zusammengeklappt
sind. Dies entspricht sozusagen der Ruhestellung des Instrumentes.
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Durch
Druck auf die Betätigungseinrichtung 4, genauer
gesagt durch Hineindrücken der Betätigungseinrichtung 4 in
den Handhabungsgriff 3 unter Zusammenpressen der Schraubenfeder 60,
wird auf die ersten Schenkel 11 und 21 eine Schubkraft
ausgeübt, durch welche die ersten Schenkel 11 und 21 in Längsrichtung
des Rohres 40 und der Führungshülse 30 vom
Handhabungsgriff 3 weg geschoben oder gedrückt
werden. Dies bewirkt an der Instrumentenspitze 2 um die
Befestigung der zweiten Schenkel 12 und 22 an
der Führungshülse 30 ein Drehmoment,
so dass die aus der Führungshülse 30 an
der Instrumentenspitze 2 herausragenden Greifteile 10 und 20 an Biegebereichen 13, 14 und 23, 24 nach
außen gebogen werden, wodurch die Greifteile 10 und 20 entgegen
der Greifrichtung auseinander klappen.
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Nun
kann Gewebe von den beiden Greifteilen 10 und 20 umfasst
und durch Wegnahme des Drucks von der Betätigungseinrichtung 4 gegriffen werden.
Ohne Handhabungsdruck drückt die Schraubenfeder 60 die
Betätigungseinrichtung 4 aus dem Handhabungsgriff 3 wieder
heraus, wodurch auf die ersten Schenkel 11 und 21 eine
Zugkraft ausgeübt wird, welche die Greifteile 10 und 20 in
Greifrichtung zusammen klappen und das Gewebe fassen bzw. greifen
lässt. Das Gewebe ist damit zwischen den beiden Greifflächen
der Greifteile eingeklemmt. Dann, wenn die Schenkel in Öffnungsrichtung
der Greifteile vorgebogen sind, (s. 7)
kann bei entsprechender Dimensionierung der Schraubenfeder die gesamte
Anordnung auch ohne Verklebung nur durch die so auftretende Vorspannung
zusammengehalten werden.
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3A zeigt
ein konkretes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
chirurgischen Instruments mit zusammengeklappten Greifteilen in
perspektivischer Ansicht. Im Unterschied zu 1 und 2 sind
nur die zwei Greifteile 10 und 20, die Führungshülse 30 und
deren Kappenabschnitt 32 dargestellt. Zudem sind die Greifflächen
der zwei Greifteile 10 und 20 glatt, d. h. unprofiliert
dargestellt.
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Die
ersten, inneren Schenkel 11 und 21 sowie die zweiten, äußeren
Schenkel 12 und 22 der Greifteile 10 und 20 sind
vollständig innerhalb der Führungshülse
angeordnet, wodurch eine Verschmutzung oder Verunreinigung im wesentlichen verhindert
und eine exakte Führung sichergestellt wird. Da es jedoch
nicht ausgeschlossen werden kann, dass Schmutz wie Flüssigkeiten,
Blut oder dergleichen Stoffe durch Kapillarwirkung in das Instrument
gelangen, ist dieses mit einem Spülkanal zur Reinigung
vorgesehen.
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Die
zweiten Schenkel 12 und 22 weisen Vorsprünge 33 bzw. 34 auf,
die eine Bewegung der zweiten Schenkel 12 und 22 in
Längsrichtung in die Führungshülse hinein
verhindern. Die Vorsprünge 33 und 34 sind
in dafür vorgesehenen Ausnehmungen des Kappenabschnittes 32 angeordnet,
so dass außerdem ein Verdrehen der Greifteile 10 und 20 in
der Führungshülse 30 verhindert wird.
Ferner dienen die Vorsprünge zum Festmachen der zweiten
Schenkel 12 und 22 an der Führungshülse 30.
Hierzu können die Vorsprünge 33 und 34 beispielsweise
an der Führungshülse 30 und/oder Abdeckkappe 32 auch
angeklebt oder in die Aussparungen der Abdeckkappe 32 eingeklemmt
sein.
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3B stellt
einen Teilschnitt längs der Linie VI-VI des in 5 dargestellten Ausführungsbeispiels
dar. Die Führungshülse 30 besteht aus
einem isolierenden Material, insbesondere einem Kunststoff. Die
ersten, inneren Schenkel 11 und 21 der beiden
Greifteile 10 und 20 sind länger ausgebildet
als die zweiten, äußeren Schenkel 12 und 22.
Die Vorsprünge 33 und 34 der zweiten
Schenkel 12 bzw. 22 der beiden Greifteile 10 bzw. 20 stoßen
an die Führungshülse 30, so dass sie
nicht in die Führungshülse hinein bewegbar sind.
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Zum
Auseinander- oder Zusammenklappen der Greifteile 10 und 20 werden
die längeren ersten Schenkel 11 und 21 in
der durch den Doppelpfeil 35 angedeuteten Bewegungsrichtung
bewegt.
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3C stellt
das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel des
Instrumentes mit auseinander geklappten Greifteilen dar, wobei die
Schenkel 13, 14, 23, 24 in Öffnungsrichtung
der Greifteile 10, 20 vorgebogen sind. In Ruhestellung
sind also die Greifteile des Instruments auseinandergeklappt. Zum
Zusammenklappen der Greifteile werden die beiden inneren oder ersten
Schenkel 11 und 21 in Richtung des Pfeiles 36 bewegt.
Die Bewegung bewirkt ein Drehmoment um die festgemachten zweiten
Schenkel 12 bzw. 22, wodurch sich die Greifteile 10 und 20 an
den Biegebereichen 13 und 14 bzw. 23 und 24 der Schenkel 11 und 12 bzw. 21 und 22 biegen,
so dass die Greifteile 10 und 20 in der Greifrichtung 37 zusammenklappen.
Gut zu erkennen sind die Greifflächen 15 und 25 des
ersten bzw. zweiten Greifteils 10
bzw. 20. Wenn
zumindest eine der beiden Greifflächen 15 oder 25 als
Schneide ausgebildet ist, kann das Instrument 1 auch zum
Schneiden von Gewebe bzw. als Schere eingesetzt werden. In 3C sind profilierte
Ausbildungen der Greifflächen gestrichelt angedeutet.
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4 zeigt
in perspektivischer Darstellung das distale Ende eines erfindungsgemäß ausgestalteten
elektrochirurgischen Instruments 101, das grundsätzlich
einen der Ausführung nach 3A bis 3C entsprechenden
Aufbau hat. Es weist demnach eine zu einem großen Teil
in einem Rohr 140 steckende Führungshülse 130 und
zwei aus der Führungshülse ragende Schenkelanordnungen
auf, die in jeweils ein Greifteil 110 bzw. 120 münden,
die das distale Ende des Instrumentes bilden.
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Jedes
Greifteil ist aus insgesamt fünf einzelnen (hier aber nicht
einzeln bezeichneten) Materialblöcken zusammengesetzt,
die durch Schrauben 116 miteinander verbunden sind. Die äußeren
Elemente und das mittlere Element sind aus leitfähigem
Material gebildet und haben jeweils einen zugeordneten inneren und äußeren
Schenkel. Der besseren Übersichtlichkeit halber sind in
der Figur diese Schenkel nur für eines der äußeren
Elemente bezeichnet, und zwar mit den Bezugsziffern 113 (innerer
Schenkel) und 114 (äußerer Schenkel)
beim ersten Greifteil 110 und mit den Ziffern 123 (innerer
Schenkel) und 124 (äußerer Schenkel)
beim zweiten Greifteil 120.
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Die
beiden jeweils zwischen den äußeren Elementen
und dem mittleren Element der Greifteile 110, 120 liegenden
Blöcke sind bevorzugt (aber nicht unbedingt) aus isolierendem
Material und haben keine zugeordneten Schenkel. Auf den isolierenden Zwischenlagen
ist jeweils ein Abstandshalterblock 117 vorgesehen, um
die metallischen Teile der Greifteile 110, 120 im
zusammengeklappten Zustand des Instruments auch dann in einem vorbestimmten
Abstand zu halten, wenn sich zwischen ihnen kein Gefäß oder
Gewebe befindet, und hierdurch einen Kurzschluss im Zustand eingeschalteter
HF-Spannung zu vermeiden. Die Funktionsweise des Instrumentes beim
Zusammenklappen und Öffnen entspricht derjenigen des in 1 bis 3C gezeigten
und weiter oben beschriebenen Instruments.
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Die 5A bis 5C verdeutlichen
einen wesentlichen Aspekt der Erfindung, indem 5A im Querschnitt
die Schenkelkonstruktion eines bekannten Instruments und 5B Schenkelkonstruktionen eines
erfindungsgemäßen Instruments 101 bzw. 101' zeigt:
Während beim Instrument 1 jedem Greifteil nur ein
einzelner innerer bzw. äußerer Schenkel 13, 23 bzw. 14, 24 zugeordnet
ist, sind bei den Instrumenten 101 und 101' jeweils
drei Schenkelpaare 113a/114a, 113b/114b, 113c/114c bzw. 123a/124a, 123b/124b und 123c/124c vorgesehen.
Das Instrument 101' nach 5C ist
ganz ähnlich aufgebaut, im Zentrum der Führungshülse 130' ist
aber ein Spülkanal 150' vorgesehen, und die Anordnung
der dem zentralen Element der Seitengreifteile zugeordneten Schenkel 113b', 114b' bzw. 123b', 124b' ist
geringfügig modifiziert, um Platz für diesen Spülkanal
zu schaffen. Der Spülkanal kann sowohl als Absaugkanal
zum Absaugen von aus einem Behandlungsbereich zu entfernender Flüssigkeit
als auch als Spülkanal zum Zuführen von Flüssigkeit
in den Behandlungsbereich und im Übrigen auch zum Ab- oder
Zuleiten eines Gases oder auch zum Zuführen eines weiteren
Instruments genutzt werden.
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6A bis 6D zeigen
in schematischen Querschnittsdarstellungen durch die Greifelemente 110 bzw. 120,
die ein biologisches Gewebe T erfasst halten, verschiedene Konfigurationen
einer elektrischen Verschaltung der jeweils drei elektrisch leitfähigen
Greifelement-Komponenten (nicht separat bezeichnet), d. h. des Anschlusses
an zwei Pole, Pol 1 und Pol 2 einer HF-Stromversorgung. In den Figuren sind
jeweils die Feldlinienkonfigurationen gezeigt, die das Gewebe T
durchsetzen und hierin je nach konkreter Feldkonfiguration verschiedene
elektrothermische und elektrochemische Wirkungen erzeugen. Auf diese
Wirkungen ist hier nicht im Einzelnen einzugehen; wesentlich ist,
dass die Aufteilung der Greifelemente in jeweils drei leitfähige
Komponenten eine Mehrzahl solcher Konfigurationen möglich macht.
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Die 7A bis 7D zeigen
in Seitenansichten des distalen Endes eines ersten Instruments (7A)
und eines zweiten Instruments (7B bis 7D)
die Funktionsweise einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung.
Während bei dem Instrument 101 nach 7A die
einander zugewandten Seitenflächen des ersten und zweiten
Greifteils 110, 120 im zusammengeklappten Zustand
parallel zueinander verlaufen, sind die entsprechenden Flächen 110a' bzw. 120a' des
ersten Greifteils 110' und des zweiten Greifteils 120' eines
modifizierten Instruments 101' gekrümmt ausgebildet.
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Der
(nicht dargestellte) Betätigungsmechanismus ist derart
wirksam, dass bei einem zunehmenden Schließen des Instruments
in der in 7B bis 7D dargestellten
Abfolge eine Art abrollende Bewegung zwischen den einander zugewandten Oberflächen 110a', 120a' der
Greifteile abläuft. Im Zuge dieser Bewegung wandert, wie
durch die Lage des gezackten Pfeils in 7C und 7D symbolisiert
ist, der Punkt höchster elektrischer Feldstärke von
einem proximalen Ende der Greifteile in Richtung zu deren distalen
Enden. Dies kann für den chirurgischen Einsatz des Instruments
vorteilhafte Optionen bieten, etwa den Einsatz des Instruments für
einen Schneidvorgang in Art der Wirkung einer mechanischen Schere.
Wichtig für die in 7B bis 7D
gezeigte Bewegung
ist, dass auf zumindest die inneren Schenkel sowohl eine Druck-
als auch eine Zugkraft ausgeübt werden kann.
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8 zeigt
schematisch in Art einer Querschnittsdarstellung das distale Ende
eines Instrumentes 201, bei dem in einem ersten Greifteil 210 ebenso
wie einem zweiten Greifteil 220 jeweils zwei feststehende äußere
Metallteile 210a, 210c bzw. 220a, 220c in
einen (Kunststoff)-Trägerkörper 210d bzw. 220d fest
eingebettet sind, während je ein zentrales Element 210b bzw. 220b separat
beweglich im Trägerkörper gelagert ist. Die zentralen
Elemente 210b, 220b sind zudem an ihren einander
zugewandten Oberflächen mit einer Schneidkante versehen. Diese
Ausführung ermöglicht somit in der in 7B bis 7D dargestellten
und oben beschriebenen Ausführung sowohl mit einer Zugkraft
als auch einer Druckkraft beaufschlagbaren inneren Schenkeln ein Halten
und Schneiden von Gefäßen oder biologischem Gewebe.
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9A und 9B zeigen
in zwei verschiedenen Bewegungszuständen als weitere Ausführung das
distale Ende eines Instruments 301 ausschnittweise, und
zwar jeweils nur eines der beiden Greifteile. Das Greifteil 310 hat
einen feststehenden Teil 310a und mindestens einen beweglichen
Teil 310b, der einstückig mit einem inneren und äußeren Schenkel 313, 314 gebildet
und über das Anlegen von Druck- bzw. Zugkräften
an den inneren und/oder äußeren Schenkel gegenüber
dem feststehenden Teil 310a in eine mit einem Doppelpfeil
bezeichnete Greif- bzw. Schneidrichtung bewegbar ist. Als Führungsmittel
bei diesem Vorgang sind am feststehenden Teil Führungsstifte 310c und
im feststehenden Teil entsprechende Langlöcher 310d zum
Eingriff und zur gleitenden Führung der Führungs-
bzw. Gleitstifte 310c vorgesehen. Durch diese Anordnung
lassen sich mit dem entsprechend ausgestalteten Instrument besonders
präzise Trennvorgänge ausführen.
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Die
Ausführung der Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen
Beispiele und hervorgehobenen Aspekte beschränkt, sondern
ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die
im Rahmen fachgemäßen Handelns liegen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 1151723
B1 [0002, 0004]