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DE102009037613A1 - Elektrochirurgisches Instrument - Google Patents

Elektrochirurgisches Instrument Download PDF

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DE102009037613A1
DE102009037613A1 DE102009037613A DE102009037613A DE102009037613A1 DE 102009037613 A1 DE102009037613 A1 DE 102009037613A1 DE 102009037613 A DE102009037613 A DE 102009037613A DE 102009037613 A DE102009037613 A DE 102009037613A DE 102009037613 A1 DE102009037613 A1 DE 102009037613A1
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DE
Germany
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gripping
gripping part
sections
electrosurgical instrument
instrument according
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009037613A
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English (en)
Inventor
Klaus Fischer
Daniel SCHÄLLER
Achim Brodbeck
Markus Enderle
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Erbe Elecktromedizin GmbH
Original Assignee
Erbe Elecktromedizin GmbH
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Publication date
Application filed by Erbe Elecktromedizin GmbH filed Critical Erbe Elecktromedizin GmbH
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Priority to CN201080046979.6A priority patent/CN102711644B/zh
Priority to US13/390,135 priority patent/US8915913B2/en
Priority to EP10737287A priority patent/EP2464302A1/de
Priority to PCT/EP2010/004470 priority patent/WO2011018153A1/de
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein elektrochirurgisches Instrument, insbesondere Pinzette oder Zange für die minimalinvasive Chirurgie, mit einem ersten und zweiten Greifteil, die zum Greifen in und entgegen einer Greifrichtung zusammen bzw. auseinander klappbar sind, wobei die inneren Schenkel der Greifteile elektrisch voneinander isoliert sind und das erste und/oder zweite Greifteil mehrere leitfähige Abschnitte aufweist, die sich in Längsrichtung des Instruments erstrecken, und jedem dieser Abschnitte ein Paar innere und äußere Schenkel zugeordnet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein elektrochirurgisches Instrument, insbesondere eine Pinzette oder Zange für die minimalinvasive Chirurgie, welche mit einem HF-Stromgenerator verbindbar ist.
  • Ein derartiges Instrument, welches zwei Greifteile umfasst, die zum Greifen in und entgegen einer Greifrichtung zusammen bzw. auseinander klappbar sind, wobei die Greifteile an einem Ende einen ersten, inneren und einen zweiten, äußeren Schenkel mit jeweils einem Biegebereich aufweisen, die in der Greifrichtung voneinander beabstandet sind, wobei mindestens die inneren Schenkel der Greifteile innerhalb einer Führungshülse angeordnet und in Längsrichtung der Führungshülse relativ zu den äußere Schenkeln der Greifteile derart bewegbar sind, dass bei einer Relativbewegung der Schenkel zueinander in deren Längsrichtung das jeweilige Greifteil in Greifrichtung bewegbar ist, wobei ein Schenkel des ersten Greifteiles mit einem ersten Anschluss und der innere Schenkel des zweiten Greifteiles mit einem zweiten Anschluss eines HF-Stromgenerators verbindbar und diese Schenkel elektrisch voneinander isoliert sind, ist aus dem europäischen Patent EP 1 151 723 B1 der Anmelderin bekannt. Es wird ergänzend auf den in dieser Druckschrift genannten früheren Stand der Technik hingewiesen.
  • Derartige chirurgische Instrumente werden in der minimalinvasiven Chirurgie beispielsweise zum Greifen von Gewebe, kleinen Gefäßen oder dergleichen Materialien eingesetzt. Ähnlich wie eine Zange oder Pinzette weist ein solches Instrument bewegliche Greifteile auf, die zum Greifen in und entgegen einer Greifrichtung zusammen- und auseinander klappbar sind. Die Instrumente können aufgrund ihrer geringen Abmessungen bevorzugt in den Arbeitskanal eines Endoskopen eingesetzt werden.
  • Im klinischen Einsatz hat sich das Instrument gemäß der EP 1 151 723 B1 bewährt, anhand bestimmter Anwendungs-Situationen hat sich aber zugleich der Bedarf nach weiterer Verbesserung ergeben. Aufgabe der Erfindung ist daher die Bereitstellung eines verbesserten elektrochirurgischen Instrumentes der genannten Art, welches insbesondere eine weiter erhöhte Wirksamkeit und Sicherheit in der praktischen Handhabung bietet.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Instrument mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige Fortbildungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung schließt den wesentlichen Gedanken ein, durch eine Unterteilung mindestens eines der beiden Greifteile des Instrumentes in funktional differenzierte Abschnitte die Arbeitsmöglichkeiten des Arztes zu verbessern. Hierzu ist vorgesehen, dass das erste und/oder zweite Greifteil mehrere leitfähige Abschnitte aufweist, die sich in Längsrichtung des Instruments erstrecken, und jedem dieser Abschnitte ein Paar innere und äußere Schenkel zugeordnet ist. In einer aus praktischer Sicht besonders zweckmäßigen Ausführung sind die einzelnen Paare innerer und äußerer Schenkel jeweils gegeneinander elektrisch isoliert und separat an den HF-Stromgenerator anschließbar. Mit dieser Ausführung lassen sich nämlich in verschiedenen Varianten einer Verbindung der Schenkel (und damit der zugehörigen Abschnitte des jeweiligen Greifteiles) mit dem HF-Stromgenerator verschiedene Feldkonfigurationen im distalen Wirkbereich des Instruments realisieren.
  • In einer zweckmäßigen Ausführung ist vorgesehen, dass das erste und/oder zweite Greifteil jeweils drei oder mehr isolierte leitfähige Abschnitte und Paare innerer und äußerer Schenkel aufweist. Insbesondere können jeweils genau drei leitfähige Abschnitte und Schenkel-Paare vorgesehen sein, um – in einer weiter unten genauer beschriebenen Weise – verschiedene Konfigurationen des elektrischen Feldes zwischen den Greifteilen auszubilden.
  • In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass eine Höhe des oder jedes innenliegenden Abschnitts bzw. der (hierzu sinnvollerweise korrespondierende) Abstand zwischen innerem und äußerem Schenkel des zugehörigen Schenkel-Paares des oder jedes in Abschnitte unterteilten Greifteiles größer ist als die Höhe der außenliegenden Abschnitte oder der Abstand der diesen zugehörigen Schenkel. Hierdurch lässt sich in statisch vorteilhafter Weise der kreisförmige oder elliptische Querschnitt der Führungshülse der Schenkel weitestgehend ausnutzen und ein Instrument mit hohen Greifkräften und verlustarmer Kraftübertragung realisieren.
  • In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass die dem jeweils anderen Greifteil zugewandte Oberfläche des ersten und/oder zweiten Greifteils über die Längserstreckung mindestens abschnittsweise derart geneigt oder gekrümmt ausgeführt ist, dass im zusammengeklappten Zustand ein über die Längserstreckung ungleich breiter Spalt zwischen den Greifteilen ausgebildet ist. Die Ausbildung eines solchen Spaltes führt dazu, dass das Anlegen einer Spannung an das erste und zweite Greifteil in einer über die Längserstreckung linear oder nichtlinear variierenden elektrischen Feldstärke des zwischen dem ersten und zweiten Greifteil ausgebildeten elektrischen Feldes resultiert. Auch dies vergrößert die Arbeitsmöglichkeiten des Arztes bei der Bewältigung verschiedener klinischer Situationen mithilfe des vorgeschlagenen Instruments.
  • In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass mindestens einer der Abschnitte des oder eines in Abschnitte unterteilten Greifteils in demselben und diesem gegenüber beweglich gelagert ist. Insbesondere ist dies so ausgestaltet, dass ein Abschnitt mit geneigter oder gekrümmter Oberfläche im jeweiligen Greifteil derart beweglich gelagert ist, dass er separat auf das andere Greifteil zu bzw. von diesem weg bewegt werden kann. Hiermit wird unter anderem eine gewisse Entkopplung zwischen der mechanischen und elektrothermischen (koagulierenden) Funktion des Instruments ermöglicht.
  • Noch spezieller ist in einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen, dass der beweglich gelagerte Abschnitt mit gekrümmter Oberfläche im jeweiligen Greifteil derart aufgenommen ist, dass er in Bezug auf eine gegenüberliegende Oberfläche des anderen Greifteils beim Zusammenklappen des Instruments eine abrollende Bewegung ausführt. Hierbei bewegt sich im Verlauf des Zusammenklappens der Punkt geringsten Abstandes zwischen den gegenüberliegenden Greifteil-Oberflächen in Richtung zum distalen Ende des Instruments. Besonders vorteilhaft weist das erste und zweite Greifteil je drei isolierte Abschnitte mit jeweils einem Paar zugeordneter innerer und äußerer Schenkel auf, und jeweils die innenliegenden Abschnitte weisen eine geneigte oder gekrümmte Oberfläche auf und sind beweglich gelagert.
  • Eine weitere konstruktive Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der oder mindestens ein beweglicher Abschnitt im Greifteil in Greifrichtung geführt ist, insbesondere durch Mittel zur Führung an einem benachbarten feststehenden Abschnitt desselben Greifteils. Hierdurch lassen sich präzise gesteuerte mechanische Handhabungen ausführen, etwa ein mechanischer Trennvorgang.
  • Eine weitere Ausführung des Instruments zeichnet sich dadurch aus, dass Führungsmittel zur seitlichen Führung des ersten und zweiten Greifteils vorgesehen sind, die mindestens im weitgehend zusammengeklappten Zustand des Instruments wirken. Dies kann speziell so ausgestaltet sein, dass die Führungsmittel zur seitlichen Führung an einem der mehreren isolierten Abschnitte des oder eines in Abschnitte unterteilten Greifteiles vorgesehen sind. Mögliche Verklemmungen der Greifteile oder von Abschnitten derselben gegeneinander sowie unbeabsichtigte Quetschungen von mit dem Instrument erfasstem Gewebe können hierdurch weitgehend ausgeschlossen werden.
  • In einer weiteren Ausführung der Erfindung ist vorgesehen, dass mindestens ein isolierender Abschnitt zwischen zwei isolierten leitfähigen Abschnitten als Abstandshaltermittel zur Einstellung eines vorbestimmten Mindestabstandes zwischen den gegenüberliegenden leitfähigen Abschnitten im zusammengeklappten Zustand des Instruments wirkt. Hierdurch lassen sich Kurzschlüsse bei der Handhabung des Instruments vermeiden, die ansonsten auftreten könnten, wenn ein Erfassen eines Gefäßes oder von sonstigem Gewebe fehlschlägt und die leitfähigen Greifteile bzw. Abschnitte derselben in direkten Kontakt miteinander kommen können.
  • Vorteile und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich im Übrigen aus der nachfolgenden Beschreibung konkreter Ausführungsbeispiele anhand der Figuren. Von diesen zeigen:
  • 1 und 2 Gesamtansichten eines elektrochirurgischen Instrumentes (in Außenansicht bzw. Längsschnittdarstellung),
  • 3A3C den Innenaufbau des Vorderteils (distalen Teils) des Instruments nach 1 und 2 (3A und 3B als perspektivische Darstellung bzw. Längsschnittdarstellung im zusammengeklappten Zustand und 3C als perspektivische Darstellung im aufgeklappten Zustand),
  • 4 eine perspektivische Darstellung einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Instrumentes,
  • 5A bis 5C schematische Querschnittsdarstellungen zur Erläuterung von Ausführungsformen des Instrumentes,
  • 6A bis 6D Prinzipskizzen zur Erläuterung verschiedener Beschaltungen und hiermit realisierter Funktionsweisen einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Instrumentes,
  • 7A bis 7D schematische Seitenansichten zur Erläuterung einer weiteren Ausführungsform des erfindungsgemäßen Instrumentes, wobei 7B bis 7D verschiedene Schließzustände zeigen,
  • 8 eine schematische Querschnittsdarstellung des distalen Endes eines weiteren erfindungsgemäßen Instrumentes, und
  • 9A und 9B partielle Seitenansichten einer weiteren Ausführung des Instrumentes in zwei verschiedenen Zuständen.
  • 1 zeigt eine vollständige Seitenansicht des chirurgischen Instrumentes 1 mit der Instrumentenspitze 2 und einem Handhabungsgriff 3. In 2 ist ein Längsschnitt durch das in 2 dargestellte chirurgische Instrument 1 entlang der Linie III-III dargestellt. Anhand dieses Längsschnittes ist der Aufbau des Handhabungsgriffes 3 und insbesondere die Funktionsweise erkennbar.
  • Von einem ersten und zweiten Greifteil 10 und 20 ausgehende erste Schenkel 11 bzw. 21 erstrecken sich durch eine Führungshülse 30 und ein Rohr 40 hindurch bis in eine Betätigungseinrichtung 4, die in dem Handhabungsgriff 3 gelagert ist und zum Auseinander- bzw. Zusammenklappen der Greifteile 10 und 20 entgegen bzw. in Greifrichtung dient. Mittels einer Schraubenfeder 60 wird die Betätigungseinrichtung 4 aus dem Handhabungsgriff bis zu einem Anschlag gedrückt, wodurch auf die in der Betätigungseinrichtung 4 befestigten ersten Schenkel 11 und 21 der Greifteile 10 bzw. 20 eine Zugkraft in Längsrichtung des Rohres 40 und der Führungshülse 30 ausgeübt wird, so dass die Greifteile 10 und 20 zusammengeklappt sind. Dies entspricht sozusagen der Ruhestellung des Instrumentes.
  • Durch Druck auf die Betätigungseinrichtung 4, genauer gesagt durch Hineindrücken der Betätigungseinrichtung 4 in den Handhabungsgriff 3 unter Zusammenpressen der Schraubenfeder 60, wird auf die ersten Schenkel 11 und 21 eine Schubkraft ausgeübt, durch welche die ersten Schenkel 11 und 21 in Längsrichtung des Rohres 40 und der Führungshülse 30 vom Handhabungsgriff 3 weg geschoben oder gedrückt werden. Dies bewirkt an der Instrumentenspitze 2 um die Befestigung der zweiten Schenkel 12 und 22 an der Führungshülse 30 ein Drehmoment, so dass die aus der Führungshülse 30 an der Instrumentenspitze 2 herausragenden Greifteile 10 und 20 an Biegebereichen 13, 14 und 23, 24 nach außen gebogen werden, wodurch die Greifteile 10 und 20 entgegen der Greifrichtung auseinander klappen.
  • Nun kann Gewebe von den beiden Greifteilen 10 und 20 umfasst und durch Wegnahme des Drucks von der Betätigungseinrichtung 4 gegriffen werden. Ohne Handhabungsdruck drückt die Schraubenfeder 60 die Betätigungseinrichtung 4 aus dem Handhabungsgriff 3 wieder heraus, wodurch auf die ersten Schenkel 11 und 21 eine Zugkraft ausgeübt wird, welche die Greifteile 10 und 20 in Greifrichtung zusammen klappen und das Gewebe fassen bzw. greifen lässt. Das Gewebe ist damit zwischen den beiden Greifflächen der Greifteile eingeklemmt. Dann, wenn die Schenkel in Öffnungsrichtung der Greifteile vorgebogen sind, (s. 7) kann bei entsprechender Dimensionierung der Schraubenfeder die gesamte Anordnung auch ohne Verklebung nur durch die so auftretende Vorspannung zusammengehalten werden.
  • 3A zeigt ein konkretes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen chirurgischen Instruments mit zusammengeklappten Greifteilen in perspektivischer Ansicht. Im Unterschied zu 1 und 2 sind nur die zwei Greifteile 10 und 20, die Führungshülse 30 und deren Kappenabschnitt 32 dargestellt. Zudem sind die Greifflächen der zwei Greifteile 10 und 20 glatt, d. h. unprofiliert dargestellt.
  • Die ersten, inneren Schenkel 11 und 21 sowie die zweiten, äußeren Schenkel 12 und 22 der Greifteile 10 und 20 sind vollständig innerhalb der Führungshülse angeordnet, wodurch eine Verschmutzung oder Verunreinigung im wesentlichen verhindert und eine exakte Führung sichergestellt wird. Da es jedoch nicht ausgeschlossen werden kann, dass Schmutz wie Flüssigkeiten, Blut oder dergleichen Stoffe durch Kapillarwirkung in das Instrument gelangen, ist dieses mit einem Spülkanal zur Reinigung vorgesehen.
  • Die zweiten Schenkel 12 und 22 weisen Vorsprünge 33 bzw. 34 auf, die eine Bewegung der zweiten Schenkel 12 und 22 in Längsrichtung in die Führungshülse hinein verhindern. Die Vorsprünge 33 und 34 sind in dafür vorgesehenen Ausnehmungen des Kappenabschnittes 32 angeordnet, so dass außerdem ein Verdrehen der Greifteile 10 und 20 in der Führungshülse 30 verhindert wird. Ferner dienen die Vorsprünge zum Festmachen der zweiten Schenkel 12 und 22 an der Führungshülse 30. Hierzu können die Vorsprünge 33 und 34 beispielsweise an der Führungshülse 30 und/oder Abdeckkappe 32 auch angeklebt oder in die Aussparungen der Abdeckkappe 32 eingeklemmt sein.
  • 3B stellt einen Teilschnitt längs der Linie VI-VI des in 5 dargestellten Ausführungsbeispiels dar. Die Führungshülse 30 besteht aus einem isolierenden Material, insbesondere einem Kunststoff. Die ersten, inneren Schenkel 11 und 21 der beiden Greifteile 10 und 20 sind länger ausgebildet als die zweiten, äußeren Schenkel 12 und 22. Die Vorsprünge 33 und 34 der zweiten Schenkel 12 bzw. 22 der beiden Greifteile 10 bzw. 20 stoßen an die Führungshülse 30, so dass sie nicht in die Führungshülse hinein bewegbar sind.
  • Zum Auseinander- oder Zusammenklappen der Greifteile 10 und 20 werden die längeren ersten Schenkel 11 und 21 in der durch den Doppelpfeil 35 angedeuteten Bewegungsrichtung bewegt.
  • 3C stellt das in 4 dargestellte Ausführungsbeispiel des Instrumentes mit auseinander geklappten Greifteilen dar, wobei die Schenkel 13, 14, 23, 24 in Öffnungsrichtung der Greifteile 10, 20 vorgebogen sind. In Ruhestellung sind also die Greifteile des Instruments auseinandergeklappt. Zum Zusammenklappen der Greifteile werden die beiden inneren oder ersten Schenkel 11 und 21 in Richtung des Pfeiles 36 bewegt. Die Bewegung bewirkt ein Drehmoment um die festgemachten zweiten Schenkel 12 bzw. 22, wodurch sich die Greifteile 10 und 20 an den Biegebereichen 13 und 14 bzw. 23 und 24 der Schenkel 11 und 12 bzw. 21 und 22 biegen, so dass die Greifteile 10 und 20 in der Greifrichtung 37 zusammenklappen. Gut zu erkennen sind die Greifflächen 15 und 25 des ersten bzw. zweiten Greifteils 10 bzw. 20. Wenn zumindest eine der beiden Greifflächen 15 oder 25 als Schneide ausgebildet ist, kann das Instrument 1 auch zum Schneiden von Gewebe bzw. als Schere eingesetzt werden. In 3C sind profilierte Ausbildungen der Greifflächen gestrichelt angedeutet.
  • 4 zeigt in perspektivischer Darstellung das distale Ende eines erfindungsgemäß ausgestalteten elektrochirurgischen Instruments 101, das grundsätzlich einen der Ausführung nach 3A bis 3C entsprechenden Aufbau hat. Es weist demnach eine zu einem großen Teil in einem Rohr 140 steckende Führungshülse 130 und zwei aus der Führungshülse ragende Schenkelanordnungen auf, die in jeweils ein Greifteil 110 bzw. 120 münden, die das distale Ende des Instrumentes bilden.
  • Jedes Greifteil ist aus insgesamt fünf einzelnen (hier aber nicht einzeln bezeichneten) Materialblöcken zusammengesetzt, die durch Schrauben 116 miteinander verbunden sind. Die äußeren Elemente und das mittlere Element sind aus leitfähigem Material gebildet und haben jeweils einen zugeordneten inneren und äußeren Schenkel. Der besseren Übersichtlichkeit halber sind in der Figur diese Schenkel nur für eines der äußeren Elemente bezeichnet, und zwar mit den Bezugsziffern 113 (innerer Schenkel) und 114 (äußerer Schenkel) beim ersten Greifteil 110 und mit den Ziffern 123 (innerer Schenkel) und 124 (äußerer Schenkel) beim zweiten Greifteil 120.
  • Die beiden jeweils zwischen den äußeren Elementen und dem mittleren Element der Greifteile 110, 120 liegenden Blöcke sind bevorzugt (aber nicht unbedingt) aus isolierendem Material und haben keine zugeordneten Schenkel. Auf den isolierenden Zwischenlagen ist jeweils ein Abstandshalterblock 117 vorgesehen, um die metallischen Teile der Greifteile 110, 120 im zusammengeklappten Zustand des Instruments auch dann in einem vorbestimmten Abstand zu halten, wenn sich zwischen ihnen kein Gefäß oder Gewebe befindet, und hierdurch einen Kurzschluss im Zustand eingeschalteter HF-Spannung zu vermeiden. Die Funktionsweise des Instrumentes beim Zusammenklappen und Öffnen entspricht derjenigen des in 1 bis 3C gezeigten und weiter oben beschriebenen Instruments.
  • Die 5A bis 5C verdeutlichen einen wesentlichen Aspekt der Erfindung, indem 5A im Querschnitt die Schenkelkonstruktion eines bekannten Instruments und 5B Schenkelkonstruktionen eines erfindungsgemäßen Instruments 101 bzw. 101' zeigt: Während beim Instrument 1 jedem Greifteil nur ein einzelner innerer bzw. äußerer Schenkel 13, 23 bzw. 14, 24 zugeordnet ist, sind bei den Instrumenten 101 und 101' jeweils drei Schenkelpaare 113a/114a, 113b/114b, 113c/114c bzw. 123a/124a, 123b/124b und 123c/124c vorgesehen. Das Instrument 101' nach 5C ist ganz ähnlich aufgebaut, im Zentrum der Führungshülse 130' ist aber ein Spülkanal 150' vorgesehen, und die Anordnung der dem zentralen Element der Seitengreifteile zugeordneten Schenkel 113b', 114b' bzw. 123b', 124b' ist geringfügig modifiziert, um Platz für diesen Spülkanal zu schaffen. Der Spülkanal kann sowohl als Absaugkanal zum Absaugen von aus einem Behandlungsbereich zu entfernender Flüssigkeit als auch als Spülkanal zum Zuführen von Flüssigkeit in den Behandlungsbereich und im Übrigen auch zum Ab- oder Zuleiten eines Gases oder auch zum Zuführen eines weiteren Instruments genutzt werden.
  • 6A bis 6D zeigen in schematischen Querschnittsdarstellungen durch die Greifelemente 110 bzw. 120, die ein biologisches Gewebe T erfasst halten, verschiedene Konfigurationen einer elektrischen Verschaltung der jeweils drei elektrisch leitfähigen Greifelement-Komponenten (nicht separat bezeichnet), d. h. des Anschlusses an zwei Pole, Pol 1 und Pol 2 einer HF-Stromversorgung. In den Figuren sind jeweils die Feldlinienkonfigurationen gezeigt, die das Gewebe T durchsetzen und hierin je nach konkreter Feldkonfiguration verschiedene elektrothermische und elektrochemische Wirkungen erzeugen. Auf diese Wirkungen ist hier nicht im Einzelnen einzugehen; wesentlich ist, dass die Aufteilung der Greifelemente in jeweils drei leitfähige Komponenten eine Mehrzahl solcher Konfigurationen möglich macht.
  • Die 7A bis 7D zeigen in Seitenansichten des distalen Endes eines ersten Instruments (7A) und eines zweiten Instruments (7B bis 7D) die Funktionsweise einer vorteilhaften Ausführung der Erfindung. Während bei dem Instrument 101 nach 7A die einander zugewandten Seitenflächen des ersten und zweiten Greifteils 110, 120 im zusammengeklappten Zustand parallel zueinander verlaufen, sind die entsprechenden Flächen 110a' bzw. 120a' des ersten Greifteils 110' und des zweiten Greifteils 120' eines modifizierten Instruments 101' gekrümmt ausgebildet.
  • Der (nicht dargestellte) Betätigungsmechanismus ist derart wirksam, dass bei einem zunehmenden Schließen des Instruments in der in 7B bis 7D dargestellten Abfolge eine Art abrollende Bewegung zwischen den einander zugewandten Oberflächen 110a', 120a' der Greifteile abläuft. Im Zuge dieser Bewegung wandert, wie durch die Lage des gezackten Pfeils in 7C und 7D symbolisiert ist, der Punkt höchster elektrischer Feldstärke von einem proximalen Ende der Greifteile in Richtung zu deren distalen Enden. Dies kann für den chirurgischen Einsatz des Instruments vorteilhafte Optionen bieten, etwa den Einsatz des Instruments für einen Schneidvorgang in Art der Wirkung einer mechanischen Schere. Wichtig für die in 7B bis 7D gezeigte Bewegung ist, dass auf zumindest die inneren Schenkel sowohl eine Druck- als auch eine Zugkraft ausgeübt werden kann.
  • 8 zeigt schematisch in Art einer Querschnittsdarstellung das distale Ende eines Instrumentes 201, bei dem in einem ersten Greifteil 210 ebenso wie einem zweiten Greifteil 220 jeweils zwei feststehende äußere Metallteile 210a, 210c bzw. 220a, 220c in einen (Kunststoff)-Trägerkörper 210d bzw. 220d fest eingebettet sind, während je ein zentrales Element 210b bzw. 220b separat beweglich im Trägerkörper gelagert ist. Die zentralen Elemente 210b, 220b sind zudem an ihren einander zugewandten Oberflächen mit einer Schneidkante versehen. Diese Ausführung ermöglicht somit in der in 7B bis 7D dargestellten und oben beschriebenen Ausführung sowohl mit einer Zugkraft als auch einer Druckkraft beaufschlagbaren inneren Schenkeln ein Halten und Schneiden von Gefäßen oder biologischem Gewebe.
  • 9A und 9B zeigen in zwei verschiedenen Bewegungszuständen als weitere Ausführung das distale Ende eines Instruments 301 ausschnittweise, und zwar jeweils nur eines der beiden Greifteile. Das Greifteil 310 hat einen feststehenden Teil 310a und mindestens einen beweglichen Teil 310b, der einstückig mit einem inneren und äußeren Schenkel 313, 314 gebildet und über das Anlegen von Druck- bzw. Zugkräften an den inneren und/oder äußeren Schenkel gegenüber dem feststehenden Teil 310a in eine mit einem Doppelpfeil bezeichnete Greif- bzw. Schneidrichtung bewegbar ist. Als Führungsmittel bei diesem Vorgang sind am feststehenden Teil Führungsstifte 310c und im feststehenden Teil entsprechende Langlöcher 310d zum Eingriff und zur gleitenden Führung der Führungs- bzw. Gleitstifte 310c vorgesehen. Durch diese Anordnung lassen sich mit dem entsprechend ausgestalteten Instrument besonders präzise Trennvorgänge ausführen.
  • Die Ausführung der Erfindung ist nicht auf die oben beschriebenen Beispiele und hervorgehobenen Aspekte beschränkt, sondern ebenso in einer Vielzahl von Abwandlungen möglich, die im Rahmen fachgemäßen Handelns liegen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1151723 B1 [0002, 0004]

Claims (13)

  1. Elektrochirurgisches Instrument, insbesondere Pinzette oder Zange für die minimalinvasive Chirurgie, umfassend: zwei Greifteile, die zum Greifen in und entgegen einer Greifrichtung zusammen bzw. auseinander klappbar sind, wobei die Greifteile an einem Ende einen ersten, inneren und einen zweiten, äußeren Schenkel mit jeweils einem Biegebereich aufweisen, die in der Greifrichtung voneinander beabstandet sind, wobei mindestens die ersten Schenkel der Greifteile innerhalb einer Führungshülse angeordnet und in Längsrichtung der Führungshülse relativ zu den zweiten Schenkeln der Greifteile derart bewegbar sind, dass bei einer Relativbewegung der Schenkel zueinander in deren Längsrichtung das jeweilige Greifteil in Greifrichtung bewegbar ist, wobei die inneren Schenkel der Greifteile elektrisch voneinander isoliert sind und das erste und/oder zweite Greifteil mehrere leitfähige Abschnitte aufweist, die sich in Längsrichtung des Instruments erstrecken, und jedem dieser Abschnitte ein Paar innere und äußere Schenkel zugeordnet ist.
  2. Elektrochirurgisches Instrument nach Anspruch 1, wobei die einzelnen Paare innerer und äußerer Schenkel jeweils gegeneinander elektrisch isoliert und separat an den HF-Stromgenerator anschließbar sind.
  3. Elektrochirurgisches Instrument nach Anspruch 1 oder 2, wobei das erste und/oder zweite Greifteil jeweils drei oder mehr isolierte leitfähige Abschnitte und Paare innerer und äußerer Schenkel aufweist.
  4. Elektrochirurgisches Instrument nach Anspruch 3, wobei eine Höhe des oder jedes innenliegenden Abschnitts oder der Abstand zwischen innerem und äußerem Schenkel des zugehörigen Paares innerer und äußerer Schenkel des oder jedes in Abschnitte unterteilten Greifteiles größer ist als die Höhe der außenliegenden Abschnitte oder der Abstand der diesen zugehörigen Schenkel.
  5. Elektrochirurgisches Instrument nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die dem jeweils anderen Greifteil zugewandte Oberfläche des ersten und/oder zweiten Greifteils über die Längserstreckung mindestens abschnittsweise derart geneigt oder gekrümmt ausgeführt ist, dass im zusammengeklappten Zustand ein über die Längserstreckung ungleich breiter Spalt zwischen den Greifteilen ausgebildet ist, der bei Anlegen einer Spannung an das erste und zweite Greifteil in einer über die Längserstreckung linear oder nichtlinear variierenden elektrischen Feldstärke des zwischen dem ersten und zweiten Greifteil ausgebildeten elektrischen Feldes resultiert.
  6. Elektrochirurgisches Instrument nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei mindestens einer der Abschnitte des oder eines in Abschnitte unterteilten Greifteils in demselben und diesem gegenüber beweglich gelagert ist.
  7. Elektrochirurgisches Instrument nach Anspruch 5 und 6, wobei ein Abschnitt mit geneigter oder gekrümmter Oberfläche im jeweiligen Greifteil derart beweglich gelagert ist, dass er separat auf das andere Greifteil zu bzw. von diesem weg bewegt werden kann.
  8. Elektrochirurgisches Instrument nach Anspruch 7, wobei der beweglich gelagerte Abschnitt mit gekrümmter Oberfläche im jeweiligen Greifteil derart aufgenommen ist, dass er in Bezug auf eine gegenüberliegende Oberfläche des anderen Greifteils beim Zusammenklappen des Instruments eine abrollende Bewegung ausführt, bei der sich im Verlauf des Zusammenklappens der Punkt geringsten Abstandes zwischen den gegenüberliegenden Greifteil-Oberflächen in Richtung zum distalen Ende des Instruments bewegt.
  9. Elektrochirurgisches Instrument nach Anspruch 7 oder 8, wobei das erste und zweite Greifteil je drei isolierte Abschnitte mit jeweils einem Paar zugeordneter innerer und äußerer Schenkel aufweist und jeweils die innenliegenden Abschnitte eine geneigte oder gekrümmte Oberfläche aufweisen und beweglich gelagert sind.
  10. Elektrochirurgisches Instrument nach einem der Ansprüche 6 bis 9, wobei der oder mindestens ein beweglicher Abschnitt im Greifteil in Greifrichtung geführt ist, insbesondere durch Mittel zur Führung an einem benachbarten feststehenden Abschnitt desselben Greifteils.
  11. Elektrochirurgisches Instrument nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei Führungsmittel zur seitlichen Führung des ersten und zweiten Greifteils vorgesehen sind, die mindestens im weitgehend zusammengeklappten Zustand des Instruments wirken.
  12. Elektrochirurgisches Instrument nach Anspruch 11, wobei die Führungsmittel zur seitlichen Führung an einem der mehreren isolierten Abschnitte des oder eines in Abschnitte unterteilten Greifteiles vorgesehen sind.
  13. Elektrochirurgisches Instrument nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei mindestens ein isolierender Abschnitt zwischen zwei isolierten leitfähigen Abschnitten als Abstandshaltermittel zur Einstellung eines vorbestimmten Mindestabstandes zwischen den gegenüberliegenden leitfähigen Abschnitten im zusammengeklappten Zustand des Instruments wirkt.
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