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Die Erfindung betrifft eine Sonderschutzverglasung für ein Kraftfahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug.
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Um Kraftfahrzeuge und deren Insassen vor Angriffen, insbesondere mit Schusswaffen, zu schützen, können diese gepanzert werden. Zu einer solchen Panzerung gehört üblicherweise auch eine Sonderschutzverglasung. Dabei sind Sonderschutzverglasungen mit einem schichtweisen Aufbau aus wenigstens zwei Glaselementen bekannt. Eine solche Sonderschutzverglasung wird auch als Verbund-Schutzglas bezeichnet. Durch den Einsatz von mehreren Schichten von Glaselementen ist die Sonderschutzverglasung einfacher und kostengünstiger zu fertigen als eine einzelne Glasscheibe mit gleichwertigen Panzerungseigenschaften. Zudem kann eine Sonderschutzverglasung mit mehreren Schichten besonders leicht sein. Zwischen den einzelnen Glaselementen können dabei jeweilige Folien angeordnet sein, um beispielsweise bei dem Einschlag eines Geschosses auf die Sonderschutzverglasung ein Abplatzen von Glassplittern in einen Innenraum des Kraftfahrzeugs zu verhindern.
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Die Sonderschutzverglasung eines Kraftfahrzeugs kann eine Schwachstelle in der Panzerung darstellen. Durch einen begrenzten Bauraum beispielsweise in einem Türschacht des Kraftfahrzeugs kann die maximale Dicke der Sonderschutzverglasung begrenzt sein. Außerdem weist Glas als Werkstoff ein besonders hohes Gewicht auf und kann damit ebenfalls die Dicke der Sonderschutzverglasung begrenzen. Die Dicke der Sonderschutzverglasung ist dabei proportional zu deren Widerstandsfähigkeit gegenüber einem Angriff, insbesondere einem Beschuss.
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Entsprechend ist es Aufgabe der Erfindung, eine Sonderschutzverglasung für ein Kraftfahrzeug zu schaffen, welche besonders beschusssicher ist. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, ein Kraftfahrzeug zu schaffen, welches besonders gut gepanzert ist.
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Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß durch eine Sonderschutzverglasung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und mit dem im Folgenden beschriebenen Kraftfahrzeug gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben, wobei vorteilhafte Ausgestaltungen der Sonderschutzverglasung als vorteilhafte Ausgestaltungen des Kraftfahrzeugs und umgekehrt anzusehen sind.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Sonderschutzverglasung für ein Kraftfahrzeug mit einem schichtweisen Aufbau aus Wenigstens zwei Glaselementen. Erfindungsgemäß ist es dabei vorgesehen, dass sich wenigstens ein erstes Glaselement in einem Randbereich der Sonderschutzverglasung weiter erstreckt als wenigstens ein zweites Glaselement, wobei in einer dadurch in der Sonderschutzverglasung gebildeten Ausnehmung mindestens ein ballistisches Element angeordnet ist. Das ballistische Element kann dabei einem Angriff, insbesondere einem Beschuss, besser widerstehen als ein Glaselement. Damit ist die Sonderschutzverglasung besonders beschusssicher und weist besonders gute Panzerungseigenschaften auf.
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Es hat sich gezeigt, dass die Sonderschutzverglasung in dem Randbereich den höchsten Belastungen durch einen Beschuss ausgesetzt ist. Die Sonderschutzverglasung muss in ihrem Randbereich die durch den Beschuss auf sie einwirkenden Kräfte an einer Karosserie des Kraftfahrzeugs abstützen können. Üblicherweise ist mit einem im Wesentlichen horizontalen Beschuss des Kraftfahrzeugs und damit der Sonderschutzverglasung bei einem Angriff zu rechnen. Je größer dabei der Winkel des Beschusses zu der Sonderschutzverglasung ist, desto größere Kräfte wirken auf diese. Das heißt, die Sonderschutzverglasung ist der höchsten Belastung bei einem Beschusswinkel von 90 Grad ausgesetzt. Aufgrund einer Scheibenwölbung kann die Sonderschutzverglasung gerade in ihrem Randbereich einen Winkel bezüglich des Beschusses aufweisen, welcher besonders nah oder gleich 90° ist. Somit wird die Sonderschutzverglasung hier am höchsten belastet. Gerade deswegen ist die Anordnung des ballistischen Elements in dem Randbereich besonders sinnvoll.
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Das ballistische Element ersetzt also in einem schichtweisen Aufbau wenigstens eines der Glaselemente in einem Teilbereich der Sonderschutzverglasung. Das ballistische Element kann als Verlängerung des zweiten Glaselements gestaltet sein. Das ballistische Element kann dabei im Wesentlichen parallel zu einer Haupterstreckungsrichtung des ersten Glaselements angeordnet sein. Das ballistische Element kann zudem aus einem undurchsichtigen Werkstoff bestehen, da es in dem Randbereich der Sonderschutzverglasung die Sicht durch die Sonderschutzverglasung nur besonders geringfügig oder gar nicht einschränkt.
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Die Sonderschutzverglasung kann bei allen Fenstern eines Kraftfahrzeugs eingesetzt werden. Sie eignet sich sowohl für Front- als auch Heckscheiben. Die Sonderschutzverglasung ist auch für jeweilige Seitenfenster geeignet, welche wenigstens teilweise durch ein Verfahren der Sonderschutzverglasung öffenbar sind.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass das ballistische Element einen Stahlwerkstoff, einen Keramikwerkstoff, einen Kunststoffwerkstoff, insbesondere Kevlar, und/oder einen Faserverbundwerkstoff umfasst. Ein Stahlwerkstoff ist besonders widerstandsfähig gegen Beschuss. Ein Keramikwerkstoff ist ebenfalls besonders widerstandsfähig gegen Beschuss und kann zudem besonders leicht sein. Ein Kunststoffwerkstoff kann besonders kostengünstig sein und bei Beschuss besonders wenig zersplittern, sodass jeweilige Insassen des Kraftfahrzeugs nicht durch absplitternde Teile gefährdet werden können. Insbesondere Kevlar ist ein Werkstoff, der besonders widerstandsfähig gegen Beschuss ist und ein Durchdringen eines Geschosses durch die Sonderschutzverglasung auch bei mehrfachen Treffern auf dieselbe Stelle besonders gut verhindern kann. Ein Faserverbundwerkstoff kann ebenfalls besonders beschusssicher sein, besonders resistent gegen Zersplitterung und auch besonders leicht. Der Faserverbundwerkstoff kann beispielsweise eine Keramik oder einen Kunststoff als Trägermaterial aufweisen. Allen genannten Werkstoffen ist gemein, dass sie im Vergleich zu einem Glaselement bei gleicher Beschusssicherheit eine geringere Dicke und/oder ein geringeres Gewicht aufweisen können. Bei gleicher Dicke und/oder gleichem Gewicht weist das ballistische Element eine größere Beschusssicherheit als ein entsprechendes Glaselement auf.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass das zweite Glaselement zwischen dem ersten Glaselement und einem dritten Glaselement, welches sich ebenfalls weiter in den Randbereich der Sonderschutzverglasung erstreckt als das zweite Glaselement, angeordnet ist und das ballistische Element in der so zwischen dem ersten Glaselement und dem dritten Glaselement gebildeten Ausnehmung angeordnet ist. Damit ist das ballistische Element in einer Einbaulage der Sonderschutzverglasung nach außen hin von einem Deckglas bedeckt. Damit ist das ballistische Element vor jeweiligen Umwelteinflüssen geschützt. Zudem kann das ballistische Element so nicht ohne Weiteres von außen erkannt werden. Üblicherweise ist es erwünscht, dass bei einem Kraftfahrzeug dessen Panzerung nicht sofort zu erkennen ist. Dies dient dem Zweck, dass das gepanzerte Kraftfahrzeug für einen potentiellen Angreifer besonders schwierig zu identifizieren ist und so ein zielgerichteter Angriff besonders erschwert wird.
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Dadurch, dass das ballistische Element zwischen dem ersten Glaselement und dem dritten Glaselement angeordnet ist, ergibt sich zudem an beiden Seiten der Sonderschutzverglasung eine einheitliche Glasoberfläche. Diese einheitliche Oberfläche erzeugt einen besonders hochwertigen Gesamteindruck. Zudem kann die Sonderschutzverglasung so über ihre gesamte Haupterstreckung eine bündige Oberfläche aufweisen. Damit kann die Sonderschutzverglasung besonders gut in einem Fensterschacht einer Fahrzeugtür hoch und runter gefahren werden, um ein Fenster schließen und/oder öffnen zu können. Bei einem Übergang des zweiten Glaselements zu dem ballistischen Element kann dagegen eine Kante vorhanden sein, welche potentiell ein Verstellen der Sonderschutzverglasung behindern kann.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass das ballistische Element in wenigstens einem seiner Randbereiche mit wenigstens einem benachbarten Glaselement verbunden ist, insbesondere mittels einer Verklebung. Dadurch kann die Sonderschutzverglasung auch Beschuss in einem Übergangsbereich zwischen dem ballistischen Element und benachbarten Glaselementen besonders gut widerstehen. Durch eine Verbindung des elastischen Elements nur in seinem Randbereich mit benachbarten Glaselementen kann das ballistische Element in seinem Mittenbereich frei schwingen und/oder sich verformen. Dadurch kann das ballistische Element besonders gut die Energie von einem Beschuss absorbieren. Die Schwingung des ballistischen Elements und gegebenenfalls dessen Deformation können ein Durchschlagen des ballistischen Elements und damit der Sonderschutzverglasung durch ein Geschoss besonders gut verhindern.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass das ballistische Element mit seinen dem ersten und/oder dem dritten Glaselement zugewandten Seitenflächen in dem Randbereich mit dem ersten Glaselement und/oder dem dritten Glaselement verbunden ist. Hierdurch ergeben sich zunächst, wie oben beschrieben, die Vorteile bezüglich der Beschusssicherheit der Sonderschutzverglasung. Zudem ist es im Gegensatz zu einer flächigen Verbindung so möglich, an den jeweiligen, dem ballistischen Element zugewandten Seitenflächen des ersten und/oder des dritten Glaselements auf diesem eine Folie anzubringen. Ist das ballistische Element dagegen anders mit dem ersten Glaselement und/oder dem dritten Glaselement verbunden, insbesondere großflächig über die gesamten zugewandten Seitenflächen, so kann dies eine Delamination der jeweiligen Folien bewirken. Durch eine unterschiedliche Wärmeausdehnung des ballistischen Elements und der Glaselemente könnte diese Verbindung nämlich die jeweiligen Folien von den Glaselementen abziehen.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass zwischen dem ballistischen Element und wenigstens einem benachbarten Glaselement ein Spalt vorgesehen ist. Dieser Spalt kann das oben beschriebene Schwingen und/oder Verformen des ballistischen Elements ermöglichen, ohne das dadurch benachbarte Glaselemente beschädigt werden. Damit kann der Spalt die Beschusssicherheit der Sonderschutzverglasung erhöhen. Zudem kann der Spalt als Dehnungsfuge dienen, um unterschiedliche Wärmeausdehnungen des ballistischen Elements und der benachbarten Glaselemente zu kompensieren. Eine Spaltbreite sollte dabei nicht kleiner sein als ein Durchmesser eines Geschosses, beispielsweise 1 mm oder weniger.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass in dem Spalt zwischen dem ballistischen Element und wenigstens einem benachbarten Glaselement ein Dämpfungselement, insbesondere ein Schaumstoffelement, ein Formschaum oder eine weiche Vergussmasse vorgesehen ist. Dieses Dämpfungselement kann die Schwingung des ballistischen Elements bei einem Einschlag eines Geschosses besonders gut dämpfen und damit ebenfalls die Beschusssicherheit der Sonderschutzverglasung besonders erhöhen. Außerdem kann das Dämpfungselement jeweilige Vibrationen und damit eine Geräuschentwicklung in der Sonderschutzverglasung bei einer Fahrt des Kraftfahrzeugs besonders reduzieren. Ein Schaumstoffelement ist dabei ein besonders kostengünstig herstellbares Dämpfungselement. Ein Formschaum und eine Vergussmasse ist ein besonders einfach anbringbares Dämpfungselement.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass das ballistische Element kaschiert ist, insbesondere durch eine Lackierung des ersten Glaselements und/oder des dritten Glaselements in dem Randbereich der Sonderschutzverglasung. Wie bereits beschrieben, sollten die Panzerung eines Kraftfahrzeugs und damit auch die Sonderschutzverglasung nicht ohne Weiteres für einen Angreifer erkennbar sein. Durch eine Kaschierung des ballistischen Elements ist die Sonderschutzverglasung besonders schwierig zu erkennen. Die Lackierung des ersten und/oder des dritten Glaselements stellt dabei eine besonders kostengünstig und einfach zu fertigende Kaschierung dar. Üblicherweise sind selbst reguläre Verglasungen von Kraftfahrzeugen in ihrem Randbereich beispielsweise schwarz lackiert, um dort eine Befestigung an dem Kraftfahrzeug zu kaschieren. Gerade deswegen bietet sich auch bei der Sonderschutzverglasung eine solche Lackierung zum Tarnen des ballistischen Elements und damit der Panzerung an.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass umlaufend an jeweiligen Schmalseiten der Glaselemente und des ballistischen Elements, welche außenseitig der Sonderschutzverglasung sind, zumindest teilweise ein gemeinsames Versiegelungselement angeordnet ist. Beispielsweise kann die Sonderschutzverglasung außenseitig umlaufend an ihren schmalen Außenkanten verklebt sein. Dadurch können die verschiedenen Schichten der Sonderschutzverglasung hier verschlossen werden, sodass beispielsweise kein Wasser zwischen die einzelnen Schichten der Sonderschutzverglasung eintreten kann und diese damit beschädigen kann. Das Versiegelungselement kann beispielsweise auch eine Folie umfassen.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des ersten Erfindungsaspekts ist es vorgesehen, dass sich die Ausnehmung in einer Einbaulage der Sonderschutzverglasung, insbesondere in einem geschlossenen Zustand der Sonderschutzverglasung, in Fahrzeughochrichtung nach oben höchstens bis zu einer Oberkante einer Türbrüstung und/oder einer Unterkante einer Fensteröffnung in einer Karosserie des Kraftfahrzeugs erstreckt. Die Unterkante der Fensteröffnung kann dabei auch an einer Dichtlippe eines Fensterschachts des Kraftfahrzeugs enden. Üblicherweise sind Fensterscheiben eines Kraftfahrzeugs von unten nach oben in Fahrzeughochrichtung gewölbt. Das heißt, in einem unteren Bereich weist die Sonderschutzverglasung in ihrer Einbaulage gegenüber einem Beschuss den größten Einschlagwinkel auf. Entsprechend ist es besonders vorteilhaft, das ballistische Element hier anzuordnen, da hier auch die Sonderschutzverglasung den größten Belastungen durch einen Beschuss standhalten muss. Zudem ist das ballistische Element so in einem Bereich angeordnet, welcher nicht für jeweilige Insassen des Kraftfahrzeugs und auch potentielle Angreifer sichtbar ist. Dadurch ist die Panzerung besonders gut getarnt. Zudem kann das dort angeordnete ballistische Element dann problemlos aus einem undurchsichtigen Material bestehen, ohne dass es ein Sichtfeld durch die Fensteröffnung einschränkt.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug. Erfindungsgemäß weist dieses Kraftfahrzeug wenigstens eine Sonderschutzverglasung gemäß dem ersten Erfindungsaspekt auf. Dadurch ist das Kraftfahrzeug besonders gut gepanzert. Die sich aus der Verwendung der Sonderschutzverglasung gemäß dem ersten Erfindungsaspekt ergebenden Merkmale und Vorteile sind den Beschreibungen des ersten Erfindungsaspekts zu entnehmen, wobei vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Erfindungsaspekts als vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Erfindungsaspekts und umgekehrt anzusehen sind.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in der einzigen Figur gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die einzige Fig. zeigt in einer schematischen Schnittansicht bereichsweise eine Sonderschutzverglasung eines Kraftfahrzeugs.
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Die Fig. zeigt in einer schematischen Schnittansicht bereichsweise eine Sonderschutzverglasung 10 für ein Kraftfahrzeug. Der gezeigte Ausschnitt umfasst den unteren Bereich der Sonderschutzverglasung 10 auf der Höhe einer Türbrüstung. Die Sonderschutzverglasung 10 weist einen schichtweisen Aufbau mit einem ersten Glaselement 12, einem zweiten Glaselement 14, einem dritten Glaselement 16, einem vierten Glaselement 18, einem fünften Glaselement 20 und einem sechsten Glaselement 22 auf. Die Glaselemente 12 bis 22 sind dabei in Blickrichtung durch die Sonderschutzverglasung 10 hintereinander angeordnet. Die Glaselemente 12 bis 22 sind im Wesentlichen entlang ihrer Haupterstreckungsrichtung parallel zueinander angeordnet.
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Das erste Glaselement 12 erstreckt sich in einem Randbereich 24 der Sonderschutzverglasung 10 weiter als das zweite Glaselement 14, wobei in einer dadurch in der Sonderschutzverglasung 10 gebildeten Ausnehmung 26 ein ballistisches Element 28 angeordnet ist. Das Glaselement 14 ist also im Vergleich zu den übrigen Glaselementen 12, 16, 18, 20, 22 zurückgeschnitten.
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Das zweite Glaselement 14 ist also in Fahrzeughochrichtung, welche durch den Pfeil 30 gekennzeichnet ist, nach unten hin kürzer als die anderen Glaselemente 12, 16, 18, 20, 22. In der dadurch in der Sonderschutzverglasung 10 gebildeten Ausnehmung 26 ist das ballistische Element 28 als Verlängerung des zweiten Glaselements 14 angeordnet.
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Das ballistische Element 28 erstreckt sich in Fahrzeughochrichtung dabei im Wesentlichen nur bis zu einer durch ein Dichtungselement 32 begrenzten Oberkante 36 eines Fensterschachts 38. Dadurch ist die Sonderschutzverglasung 10 beziehungsweise das ballistische Element 28 nicht ohne Weiteres zu erkennen, da es von Bauteilen der Tür bzw. einer Karosserie des Kraftfahrzeugs verdeckt wird.
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Die Sonderschutzverglasung 10 befindet sich bei dem in der Fig. gezeigten Beispiel in ihrem geschlossenen Zustand. Das heißt, eine Hebeschiene 40 ist in ihrer obersten Stellung, und die Sonderschutzverglasung 10 und damit eine Fensteröffnung des Kraftfahrzeugs ist geschlossen. Die Hebeschiene 40 trägt dabei die Sonderschutzverglasung 10 und damit auch alle Glaselemente 12 bis 22 und das ballistische Element 28.
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Weiterhin können das erste Glaselement 12 und das sechste Glaselement 22 in dem Randbereich 24 und gegebenenfalls in Fahrzeughochrichtung wenigstens bis zur Höhe einer Oberkante des ballistischen Elements 28 lackiert sein. Beispielsweise mit einem schwarzen Lack kann das ballistische Element 28 besonders gut getarnt werden, da eine solche Lackierung auch bei regulären Fensterscheiben häufig vorgesehen ist.
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Durch die Positionierung des ballistischen Elements 28 im Fensterschacht 38 hinter der Türbrüstung bei geschlossener Sonderschutzverglasung 10 ist dieses nicht in einem Bereich angeordnet, durch welchen durch die Sonderschutzverglasung 10 durchgesehen werden soll. Entsprechend kann das ballistische Element 28 aus einem undurchsichtigen Werkstoff gebildet sein. Im gezeigten Beispiel ist das ballistische Element 28 beispielsweise als ein Stahleinleger ausgeführt. Ein Stahleinleger ist besonders widerstandsfähig gegen Beschuss. Der Stahleinleger kann bei gleicher Beschusssicherheit leichter sein als ein entsprechendes Glaselement. Alternativ kann das ballistische Element 28 auch einen Keramikwerkstoff, einen Kunststoffwerkstoff, insbesondere Kevlar, und/oder einen Faserverbundwerkstoff umfassen.
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Die Verglasung in dem Kraftfahrzeug, insbesondere die Seitenscheiben, sind gewölbt ausgeformt. Dies ist auch in der Fig. gezeigt, bei welcher es sich um die Sonderschutzverglasung 10 einer Seitentür des Kraftfahrzeugs handelt. Dies hat zur Folge, dass der Einbauwinkel der Scheibe gemessen zur Horizontalen im Verlauf von einer oberen Kante – einem Anschluss zum Dach – nach unten – zur Türbrüstung – stetig ansteigt. Die höchsten Anforderungen an eine Sonderschutzverglasung 10 sind im Bereich eines Auftreffwinkels eines Geschosses, welcher möglichst nahe zu einem 90° Winkel ist. Bei einem horizontalen Beschuss trifft ein Geschoss im Bereich einer Türbrüstung und damit im Randbereich 24 voraussichtlich mit einem Winkel auf die Sonderschutzverglasung 10, welcher einem 90° Beschusswinkel am nächsten ist. Beispielsweise treffen Geschosse im Randbereich 24 bei dem horizontalen Beschuss mit einem Winkel von 72 bis 78 Grad auf die Sonderschutzverglasung 10. Deswegen werden hier bei einer konventionellen Bauweise der Sonderschutzverglasung 10 in dem Randbereich 24 dickere Glaselemente notwendig. Dies führt zu höherem Gewicht der Sonderschutzverglasung 10. Zudem ist die Dicke der Sonderschutzverglasung 10 durch die Breite des Fensterschachts 38 begrenzt. Durch das ballistische Element 28 werden die ballistischen Eigenschaften der Sonderschutzverglasung 10 im Randbereich 24, also im Bereich der Brüstung an den Seitenscheiben, besonders verstärkt. Dadurch ist die Sonderschutzverglasung 10 besonders beschusssicher. Alternativ kann auch bei gleicher Beschusssicherheit die Sonderschutzverglasung 10 im Vergleich zu einer konventionellen Bauweise im Randbereich 24 dünner und/oder leichter sein.
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Um die ballistischen Eigenschaften des als Stahleinlegers ausgeführten ballistischen Elements 28 zu verstärken, wird dieser nicht flächig mit dem ersten Glaselement 12 und dem dritten Glaselement 16 verklebt. Stattdessen wird das ballistische Element 28 mittels Schaumstoffstreifen, Formschaum oder auch durch eine weiche Vergussmasse in dem Rückschnitt des zweiten Glaselements 14 fixiert. Das heißt, in dem Spalt 42 zwischen dem ballistischen Element 28 und dem zweiten Glaselement 14 ist ein Dämpfungselement angeordnet, mittels welchem das ballistische Element 28 durch entsprechende Verklebungen dort in seiner Lage gehalten wird. Das Dämpfungselement verhindert dabei eine Vibration und damit Geräuschentwicklung des ballistischen Elements 28 während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs.
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Das ballistische Element 28 ist in seinen Randbereichen an jeweiligen Stirnseiten mit wenigstens eines der benachbarten Glaselementen 12, 14, 16 verklebt. Dies fixiert das ballistische Element 28 besonders sicher in seiner Position. Gleichzeitig erlaubt es ein Schwingen und/oder Verformen des ballistischen Elements 28 in seinem Mittenbereich. Dieses Schwingen und/oder Verformen bei einem Beschuss erhöht besonders die notwendige Energie zum Durchschlagen des ballistischen Elements 28. Damit ist die Sonderschutzverglasung 10 besonders beschusssicher. Zu diesem Zweck ist zwischen dem ballistischen Element 28 und dem ersten Glaselement 12 und dem dritten Glaselement 16 jeweils ein Spalt 44 vorgesehen.
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Das erste Glaselement 12 ist als Deckglas ausgebildet und stellt eine bündige Oberfläche bei der Sonderschutzverglasung 10 bereit. Damit sind dahinterliegende Glaselemente 14 bis 22 und auch das ballistische Element 28 vor Umwelteinflüssen geschützt. Weiterhin kann das erste Glaselement 12 so problemlos bei einem Öffnen der Sonderschutzverglasung 10 an dem Dichtungselement 32 entlang gleiten. An einer Innenseite der Sonderschutzverglasung 10 ist hinter dem sechsten Glaselement 22 ein Folienelement 46 angeordnet. Dieses Folienelement 46 verhindert ein Eintreten von Glassplittern in den Innenraum des Kraftfahrzeugs bei einem Beschuss der Sonderschutzverglasung 10. Gleichzeitig bildet dieses Folienelement 46 ebenfalls eine bündige Oberfläche zum Entlanggleiten der Sonderschutzverglasung 10 an einem innenseitigen Dichtungselement bei einem Öffnen der Sonderschutzverglasung 10.
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An seiner Unterseite ist die Sonderschutzverglasung 10 durch ein weiteres Folienelement 48 versiegelt. Dieses Folienelement 48 verhindert ein Eintreten von Feuchtigkeit zwischen die einzelnen Schichten der Sonderschutzverglasung 10. Alternativ können die Glaselemente 12 bis 22 und das ballistische Element 28 an ihren Unterkanten auch direkt mit der Hebeschiene 40 verklebt sein.
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Dadurch, dass die Sonderschutzverglasung 10 besonders beschusssicher und/oder besonders leicht ist, kann ein mit dieser Sonderschutzverglasung 10 ausgerüstetes Kraftfahrzeug ebenfalls besonders beschusssicher und/oder besonders leicht sein. Insbesondere kann bei einem begrenzt zur Verfügung stehenden Bauraum in dem Fensterschacht 38 eine besonders beschusssichere Sonderschutzverglasung 10 in dem unteren, besonders gefährdeten Randbereich 24 nahe der Türbrüstung geschaffen werden. Die Sonderschutzverglasung 10 kann genauso sinnvoll bei einer nicht verstellbaren Heck- oder Frontscheibe eingesetzt werden. Auch eine Verstärkung in seitlichen oder oberen Randbereichen der Sonderschutzverglasung 10 kann sinnvoll sein. Dabei schränkt das ballistische Element 28 je nach Größe nicht oder nur besonders geringfügig die Sicht durch die Sonderschutzverglasung 10 ein. Zudem ist die zusätzliche Panzerung durch das ballistische Element 28 von außen für einen potentiellen Angreifer nicht ohne Weiteres erkennbar. Damit ist es möglich, die Sonderschutzverglasung 10 auch bei Kraftfahrzeugen einzusetzen, bei welchen die Panzerung nicht ohne Weiteres erkennbar sein soll.