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DE102015004966A1 - Verkaufs- und Ausstellungstheke - Google Patents

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Abstract

Verkaufs- und Ausstellungstheke 1 für Waren wie beispielsweise Backwaren mit einem Warenpräsentationsraum 3 zur Bevorratung von Waren, der oberseitig und zu einem Kundenbereich hin vorderseitig durch eine vorzugsweise zumindest bereichsweise klarsichtige Wandung begrenzt ist und in dem dem Kundenbereich abgewandten rückseitigen Bedienbereich eine Bedienöffnung 2 zur Entnahme von Waren und zur Bestückung mit Waren aufweist, wobei die Bedienöffnung 2 durch eine bewegliche Abdeckung 6 verschließbar ist, die aus einer Öffnungsstellung in eine Schließstellung entlang von Führungen 5 bewegbar ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Verkaufs- und Ausstellungstheke für Waren wie beispielsweise Backwaren mit einem Warenpräsentationsraum zur Bevorratung von Waren, der oberseitig und zu einem Kundenbereich hin vorderseitig durch eine vorzugsweise zumindest bereichsweise klarsichtige Wand begrenzt ist und in dem dem Kundenbereich abgewandten rückseitigen Bedienbereich eine Bedienöffnung zur Entnahme von Waren und zur Bestückung mit Waren aufweist.
  • Verkaufs- und Ausstellungstheken für beispielsweise Backwaren der vorgenannten Art sind bekannt. Diese haben in aller Regel Glaswandungen, die die Verkaufs- und Ausstellungstheke im aufgestellten Zustand zum Kunden hin gewandt begrenzen und sich vielfach zu einer obere Ablagefläche erstrecken. Seitenwände von derartigen Verkaufs- und Ausstellungstheken können ebenfalls eine Glaswandung haben aber auch zum Beispiel hölzerne Seitenwände. Hinter solchen dem Kunden zugewandten Wandungsbereichen erstreckt sich der Warenpräsentationraum der beispielsweise einen Bodenbereich hat, auf dem Backwarenbleche abzustellen sind. Zudem haben viele Verkaufs- und Ausstellungstheken der vorgenannten Art auch noch eine Zwischenablage, auf der ebenfalls Waren abzustellen sind, die von dem Kunden her durch die klarsichtigen Wandungsteile zu beschauen sind. In dem dem Kundenbereich abgewandten hinteren Bereich ist eine großflächige Bedienöffnung vorgesehen, durch die Bedienpersonen in den Warenpräsentationsraum eingreifen können, um diesen mit Ware zu bestücken oder aber auch um durch diese Waren aus dem Warenpräsentationsbereich herauszunehmen.
  • Durch diese Bedienöffnung steht die Ware jedoch in einem mittelbaren Kontakt zur Umgebung, so dass durch diese Bedienöffnung Fremdpartikel aber auch beispielsweise Insekten, Fliegen und Wespen in den Warenpräsentationsraum eindringen können. Ist die Verkaufs- und Ausstellungstheke mit einer Kühlung versehen, um beispielsweise auch Sahne enthaltene Backwaren auf einem bestimmten Temperaturniveau zu halten, kann durch die Bedienöffnung gekühlte Luft entweichen. Dies ist energetisch ungünstig.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verkaufs- und Ausstellungstheke der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass die Ware vor Umwelteinflüssen geschützter aufzubewahren ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Verkaufs- und Ausstellungstheke für Waren der eingangs genannten Art dadurch aus, dass die Bedienöffnung durch eine bewegliche Abdeckung verschließbar ist, die aus einer Öffnungsstellung in eine Schließstellung entlang von Führungen bewegbar ist. Damit ist eine Verkaufs- und Ausstellungstheke für Waren zur Verfügung gestellt, die bauseitig bereits die Abdecköffnung aufweist, die in den thekenseitigen Führungen bewegt werden kann, um die Bedienöffnung freizugeben bzw. um diese zu schließen. In der Öffnungsstellung der Bedienöffnung verbleibt die Abdeckung in ihrer Öffnungsstellung beispielsweise oberhalb oder unterhalb einer oberen Abdeckung des Warenpräsentationsraumes solange, bis sie wiederum in ihre Schließstellung durch eine Bewegung entlang von Führungen überführt wird. In der Schließstellung verschließt die Abdeckung die Bedienöffnung, so dass der Warenpräsentationsraum vollständig geschlossen werden kann. In dieser Stellung können auch keine sonstigen Schmutzpartikel oder zum Beispiel Wespen in den Präsentationsraum eindringen. Ist die Verkaufs- und Ausstellungstheke mit einer Kühlung ausgestattet, isoliert die Abdeckung dem Warenpräsentationsraum sicher nach außen hin, womit ein erhebliches Maß an Energie und damit Energiekosten eingespart werden können.
  • Die Abdeckung kann auch ein Klarsichtbauteil sein mit beispielsweise einer entsprechenden Einrahmung und zum Beispiel auch Dichtmittel aufweisen, um die Dicht- und Isolierfunktion sicher ausüben zu können. Für die Beweglichkeit innerhalb der Führungen sind einfache Elemente wie beispielsweise Rollen und dergleichen vorzusehen. Führungselemente sind bevorzugterweise jeweils an den Seitenkanten der Abdeckung vorgesehen und auch in den Bereichen, wohin die Abdeckung in ihre Öffnungsstellung hin verschoben werden soll. Falls gewünscht, kann die Abdeckung in ihrer Öffnungsstellung auch durch Sicherungselemente in der Öffnungsstellung arretiert sein. Gleiches gilt auch für die entsprechende Schließstellung.
  • Besonders bevorzugt wird, wenn die Abdeckung über einen motorischen Antrieb in die jeweilige Öffnungs- und Schließstellung überführt werden kann. Dazu bietet sich ein elektromotorischer Antrieb an. Es können auch zwei elektromotorische Antriebe vorgesehen sein, die beispielsweise über Übertragungsmittel mit beiden Seitenkanten bzw. dort angreifenden Mitnehmern der Abdeckung verbunden sind. Zwei elektromotorische Antriebe sind bevorzugt elektrisch zu synchronisieren, was mit einfachen baulichen elektrischen Mitteln zu vollziehen ist. Als Übertragungsmittel bieten sich beispielsweise Zahnriemen an, Seile, die auch beispielsweise auf eine Wickelrolle aufgewickelt werden können, aber auch Zahnräder, Zahnstangen und dergleichen mehr.
  • Ebenfalls ist möglich, die Abdeckung nicht nur einteilig auszubilden, sondern auch zwei- und mehrteilig. Dabei kann beispielsweise eine Zwischenablage, die in den Warenpräsentationsraum ragt, derart genutzt werden, dass ein unteres Abdeckteil für eine untere Teilöffnung der Bedienöffnung unterhalb eine Zwischenablage bewegt wird. Dazu sind auch entsprechende Führungen vorgesehen. Eine obere Abdeckung kann wiederum unterhalb oder oberhalb einer oberen Abdeckung des Warenpräsentationsraumes bewegt werden.
  • Ebenfalls ist es möglich, ein zwei- oder mehrteilige Abdeckung derart aus Abdeckteilen zusammenzusetzen, dass die Abdeckteile als Paket aus über- untereinander angeordneten Abdeckteilen in ihre Öffnungsstellung bewegt werden.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus weiteren Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung.
  • In der Zeichnung zeigen:
  • 1 in einer perspektivischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines Teils eines Ausführungsbeispiels einer Verkaufs- und Ausstellungstheke im geöffneten Zustand der Bedienöffnung mit angedeuteter Bedienperson;
  • 2 (ausschnittsweise) das Ausführungsbeispiel nach 1 im geschlossenen Zustand der Bedienöffnung;
  • 3 das Ausführungsbeispiel nach 1 in perspektivischer Darstellung ohne Bedienperson;
  • 4 das Ausführungsbeispiel nach 1 und 3 im teilweise geöffneten Zustand der Bedienöffnung;
  • 5 eine Perspektivdarstellung des Ausführungsbeispiels nach 5 im geöffneten Zustand der Bedienöffnung;
  • 6 eine Seitendarstellung auf das Ausführungsbeispiel nach 5;
  • 7 das Ausführungsbeispiel nach 5 im geschlossen Zustand der Bedienöffnung;
  • 8 eine Seitendarstellung auf das Ausführungsbeispiel nach 7;
  • 9 eine schematisierte Seitendarstellung eines alternativen Ausführungsbeispiels einer Verkaufs- und Ausstellungstheke;
  • 10 eine Seitenansicht auf das Ausführungsbeispiel nach 1 mit elektromotorischem Antrieb und Antriebsübertragungsmitteln, und
  • 11 eine zu 10 analoge Darstellung eines alternativen Ausführungsbeispiels.
  • In der Zeichnung sind grundsätzlich übereinstimmende Teile mit übereinstimmenden Bezugsziffern versehen. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines Teils einer Verkaufs- und Ausstellungstheke 1. Diese ist lediglich im rückwärtigen Bereich dargestellt, indem sich die Bedienöffnung 2 für einen allgemeinen angedeuteten Warenpräsentationsraum 3 innerhalb der Verkaufs- und Ausstellungstheke 1 befindet. Auf die Darstellung weiterer Teile der Verkaufs- und Ausstellungstheke 1 wie die zum Kunden hin vorgesehene vorzugsweise klarsichtige Wandung, Bodenflächen des Warenpräsentationsraumes, Sockelbereiche und Ausstellfläche der Verkaufs- und Ausstellungstheke 1 ist der besseren Übersichtlichkeit wegen verzichtet worden. Die Länge der Verkaufs- und Ausstellungstheke 1 kann variieren. Ebenfalls können mehrere solcher Teile aneinandergereiht werden, um eine lange Verkaufs- und Ausstellungstheke für einen Verkaufsraum zu bilden.
  • Es sind an Gestellteilen 4 der Verkaufs- und Ausstellungtheke 1 vorgesehen, wobei schräg nach oben zulaufende seitliche Führungen 5 und die oberen im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Führungen 5 derart ineinander übergehen, dass sie einen gemeinsamen Führungsweg für die Abdeckung 6 bilden. Die Abdeckung 6 besteht aus einem Rahmen 6.1 und einer transparenten Abdeckscheibe 2.
  • In 1 befindet sich die Abdeckung 6 im geöffneten Zustand, so dass die Bedienöffnung 2 für die schematisch angedeutete Bedienperson zugänglich ist und diese über die Bedienöffnung 2 in den Warenpräsentationsraum 3 eingreifen kann. Zur Bewegung der Abdeckung 6 sind zwei elektromotorische Antriebe 7 vorgesehen, mit deren Hilfe sich die Abdeckung 6 in die in 1 gezeigte Öffnungsstellung und in die 2 gezeigte Schließstellung der Abdeckung 6 überführen lässt. Wie in den 2 und 3 angedeutet, sind zur Betätigung und Aktivierung der Elektromotoren 7 Näherungsschalter 8 vorgesehen, so dass die elektromotorischen Antriebe 7 berührungslos aktiviert werden können. Die Aktivierung der Elektromotoren 7 kann allerdings auch über andere Betätigungselemente erfolgen. In der Öffnungsstellung befindet sich die Abdeckung 6, wie die 1 und 3 zeigen, unterhalb eines oberen Thekengestellteils 9. In dieser Stellung ist die Abdeckung 6 an die horizontal ausgerichteten Führungen 5 übergeben und in diesen gehalten. In 2 ist die Abdeckung 6 in diagonal ausgerichteten Führungen 5 hineinbewegt und in diesen derart gehalten, dass der Warenpräsentationsraum 3 zu der Bedienperson hin geschlossen und auch zu dieser hin und der weiteren Umgebung abgedichtet ist.
  • In 4 befindet sich die Abdeckung 6 im Verlaufe ihrer Öffnungsbewegung, so dass die Bedienöffnung 2 im unteren Bereich geöffnet ist. An der Abdeckung sind Laufrollen 10 angebracht, und zwar jeweils oben und unten und wiederum sowohl links als auch rechts an den Seitenteilen, so dass sich in dieser Darstellung die Laufrolle 10 im unteren rechten Bereich der Abdeckung 6 in der schräg von unten nach oben verlaufenden Führung 5 befindet, die auf dieser Seite vorgesehene obere Laufrolle sich jedoch schon in der oberen horizontal ausgerichteten Führung befindet.
  • Der Elektromotor 7 wirkt mit einer Wickelrolle 11 zusammen, auf die ein Seil 12 aufzurollen ist, das mit der Abdeckung 6 verbunden ist und über das die Abdeckung 6 aus ihrer Schließstellung in ihre Öffnungsstellung zu ziehen ist. Es kann auch vorgesehen sein, dass mittels eines elektromotorischen Antriebes über ein Zugseil die Abdeckung wieder in ihre Schließstellung zu überführen ist. Alternativ ist es ebenfalls möglich, beispielsweise über Zahnräder, Zahnriemen, Zugstangen und dergleichen andere Antriebsübertragungsmittel die Schließ- und Öffnungskräfte auf die Abdeckung 6 zu übertragen.
  • Bevorzugterweise sind die beiden elektromotorischen Antriebe 7 zu beiden Seiten der Abdeckung 6 vorgesehen, wobei zu beiden Seiten auch Antriebsübertragungsmittel vorgesehen sein können. Die beiden zusammen arbeitenden elektromotorischen Antriebe 7 sind dabei bevorzugterweise elektrisch synchronisiert.
  • Die 5 und 6 verdeutlichen noch einmal das Ausführungsbeispiel nach den 1 bis 4 in jeweils einer perspektivischen Strichzeichnung und einer Seitenansicht.
  • In 9 ist ein alternatives Ausführungsbeispiel dargestellt, bei dem die Abdeckung 6 aus zwei Teilen besteht, und zwar aus den Teilen 61 und 62, wobei das untere Abdeckteil 61 aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung zu überführen ist, in der es sich unterhalb einer Zwischenablage 13 befindet. Es sind jeweils separate Führungen vorhanden, die die diagonal ausgerichtet sind, und zwei voneinander getrennte Führungen 5.1 und 5.2, die im Wesentlichen horizontal ausgerichtet sind und in der sich die Abdeckungsteile 61 und 62 in ihrer Schließstellung befinden. Es ist wiederum eine Wickelrolle 11 ersichtlich und ein Zugseil 12, um das untere Abdeckteil 61 in die Öffnungsstellung zu bewegen, wobei das Abdeckteil 62 ebenfalls über ein Zugseil verfügt, das auf eine Wickelrolle aufzuwickeln ist. Dazu sind jeweils elektromotorische Antriebe 7 vorgesehen.
  • 10 und 11 zeigen jeweils in Seitenansicht Teile des Antriebes für eine Abdeckung 6, mit dem Elektromotor 7, der in diesem Falle einen Treibriemen 13 antreibt, der mit einem Treibrad 15 verbunden ist und seinerseits einen Riementrieb 16 zum Bewegen der Abdeckung 6 antreibt. In 11 ist der Antrieb 7 mit dem Wickelrad 11 verbunden, das ein Zugseil 12 auf- und abwickelt.

Claims (14)

  1. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) für Waren wie beispielsweise Backwaren mit einem Warenpräsentationsraum (3) zur Bevorratung von Waren, der oberseitig und zu einem Kundenbereich hin vorderseitig durch eine vorzugsweise zumindest bereichsweise klarsichtige Wandung begrenzt ist und in dem dem Kundenbereich abgewandten rückseitigen Bedienbereich eine Bedienöffnung (2) zur Entnahme von Waren und zur Bestückung mit Waren aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedienöffnung (2) durch eine bewegliche Abdeckung (6) verschließbar ist, die aus einer Öffnungsstellung in eine Schließstellung entlang von Führungen (5) bewegbar ist.
  2. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (6) aus einer den Warenpräsentationsraum (3) zum rückwärtigen Bedienbereich hin verschließenden Ausgangsstellung in eine im Wesentlichen horizontal ausgerichtete, unterhalb oder oberhalb einer oberseitigen Wandung des Warenpräsentationsraumes (3) gelegene Öffnungsstellung entlang von seitlichen und oberen Führungen (5) bewegbar ist.
  3. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (6) über zumindest einen motorischen Antrieb (7) aus der Ausgangsstellung in die Öffnungsstellung und zurück bewegbar ist.
  4. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der motorische Antrieb (7) durch einen elektromotorischen Antrieb gebildet wird.
  5. Verkaufs- und Ausstellungstheke nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zwei elektromotorische Antriebe (7) vorgesehen sind, die jeweils einer seitlichen Führung (5) der Abdeckung (6) der Bedienöffnung (2) zugeordnet sind.
  6. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die elektromotorischen Antriebe (7) synchronisiert sind.
  7. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden elektromotorischen Antriebe (7) elektrisch synchronisiert sind.
  8. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine elektromotorische Antrieb (7) durch einen Näherungsschalter (8) aktivierbar ist.
  9. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine elektromotorische Antrieb (7) über einen Druck- oder Kippschalter aktivierbar ist.
  10. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der elektromotorische Antrieb (7) über Antriebsübertragungsmittel (12, 14, 16) mit der Abdeckung (6) für die Bedienöffnung verbunden ist.
  11. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Antriebsübertragungsmittel (12, 14, 16) durch ein Zugseil, durch zumindest einen Zahnriemen, durch einen Treibriemen und/oder durch ein Zahnrad gebildet ist.
  12. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung geteilt ausgebildet ist und zumindest zwei Abdeckteile (61, 62) aufweist, die in jeweils eigenen Führungen (5, 5.1, 5.2) in eine Öffnungsstellung und in eine Schließstellung überführbar sind.
  13. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein unteres Abdeckteil (61) aus einer Schließstellung in eine unterhalb einer in den Warenpräsentationsraum (3) ragenden Zwischenablage (13) in die Öffnungsstellung überführbar ist.
  14. Verkaufs- und Ausstellungstheke (1) nach einem der Ansprüche bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdeckung (6) und/oder deren Abdeckteile (61, 62) über ein Seil (12) mit einem motorischen Antrieb (7) verbindbar sind und das Seil (12) auf eine Wickelrolle (11) aufwickelbar und von dieser abwickelbar ist.
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