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DE10050176B4 - Einrastbare Führungsschiene - Google Patents

Einrastbare Führungsschiene Download PDF

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DE10050176B4
DE10050176B4 DE10050176A DE10050176A DE10050176B4 DE 10050176 B4 DE10050176 B4 DE 10050176B4 DE 10050176 A DE10050176 A DE 10050176A DE 10050176 A DE10050176 A DE 10050176A DE 10050176 B4 DE10050176 B4 DE 10050176B4
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DE
Germany
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groove
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leg
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DE10050176A
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DE10050176A1 (de
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Volker Pfaudler
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ROMA KG
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Roma Rolladensysteme GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/56Operating, guiding or securing devices or arrangements for roll-type closures; Spring drums; Tape drums; Counterweighting arrangements therefor
    • E06B9/58Guiding devices
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E06B2009/2423Combinations of at least two screens
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    • E06B2009/2452Parallel screens moving independently
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E06B9/56Operating, guiding or securing devices or arrangements for roll-type closures; Spring drums; Tape drums; Counterweighting arrangements therefor
    • E06B9/58Guiding devices
    • E06B2009/587Mounting of guiding devices to supporting structure

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Operating, Guiding And Securing Of Roll- Type Closing Members (AREA)
  • Curtains And Furnishings For Windows Or Doors (AREA)

Abstract

Rollladen mit zusätzlichem Fliegengitterrollo mit einem heb- und senkbaren Rollladenpanzer (3) und einem heb- und senkbaren Fliegengitter (5) und mit an den Seitenkanten einer zugeordneten Gebäudeöffnung angeordneten Führungsschienenanordnungen (6), die jeweils eine dem Rollladenpanzer (3) zugeordnete Führungsnut (13) und eine dem Fliegengitter (5) zugeordnete Führungsnut (19) aufweisen, wobei die Führungsschienenanordnungen (6) jeweils eine Hauptführungsschiene (10) mit einem an das Gebäude anschließenden Schenkel (10a) und einem hieran unter einem rechten Winkel angesetzten, vom Gebäude distanzierten Schenkel (10b) sowie eine in eine vom Gebäude und dem hiervon distanzierten Schenkel (10b) begrenzte Aufnahmenut (14) einsetzbare Zusatzführungsschiene (11) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingang der Aufnahmenut (14) mittels einer nutseitig auskragenden Randleiste (15) der nutseitigen Wand des vom Gebäude distanzierten Schenkels (10b) der Hauptführungsschiene (10) gegenüber der lichten Weite der Aufnahmenut (14) verengt ist und dass die Zusatzführungsschiene (11) als in die Aufnahmenut (14) einrastbare Nachrüstschiene ausgebildet ist, die zwei durch einen Steg...

Description

  • Die Anmeldung betrifft einen Rollladen mit einem zusätzlichen Fliegengitterrollo mit einem heb- und senkbaren Rollladenpanzer und einem heb- und senkbaren Fliegengitter und mit an den Seitenkanten einer zugeordneten Gebäudeöffnung angeordneten Führungsschienenanordnungen, die jeweils eine dem Rollladenpanzer zugeordnete Führungsnut und eine dem Fliegengitter zugeordnete Führungsnut aufweisen, wobei die Führungsschienenanordnungen jeweils eine Hauptführungsschiene mit einem an das Gebäude anschließenden Schenkel und einem hieran unter einem rechten Winkel angesetzten, vom Gebäude distanzierten Schenkel sowie eine in eine vom Gebäude und dem hiervon distanzierten Schenkel begrenzte Aufnahmenut einsetzbare Zusatzführungsschiene aufweisen.
  • Eine Anordnung dieser Art ist aus der DE 196 46 909 A1 bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung ist die Zusatzführungsschiene als Einschubteil ausgebildet, das von der Stirnseite der Hauptführungsschiene her in einen zugeordneten Aufnahmekanal der Hauptführungsschiene eingeschoben werden muss, wie sich beispielsweise aus Spalte 5 Zeilen 33–35 der genannten Entgegenhaltung einwandfrei ergibt. Die Zusatzführungsschiene kann daher nur eingeschoben werden, solange die Hauptführungsschiene nicht am Gebäude festgelegt ist. Sofern der Rollladen zunächst ohne Fliegengitterrollo montiert wird und dieses später nachgerüstet werden soll, müssen daher die Hauptführungsschienen zum Einschieben der Zusatzführungsschienen demontiert und nach entsprechender Komplettierung wieder montiert werden. Um dies zu vermeiden müssen die Zusatzführungsschienen, unabhängig davon ob sie benötigt werden oder nicht, von Anfang an in Stellung gebracht werden. Die bekannte Anordnung erweist sich daher als nicht nachrüstfreundlich genug. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass ein Rollladen zunächst ohne Fliegengitterrollo montiert wird und dass dieses erst später nachgerüstet wird.
  • Die DE 198 13 246 A1 zeigt eine Führungsschienenanordnung mit einer einem Rollladenpanzer zugeordneten Hauptführungschiene und einer in diese einrastbaren, einer zusätzlichen Fensterabdeckung zugeordneten Zusatzführungsschiene. Die Hauptführungsschiene ist hierzu mit einer Nut versehen, die einen eingangs seitig hinterschnittenen Querschnitt aufweist. Die Zusatzführungsschiene ist mit nach außen vorspringenden, im Querschnitt zahnförmigen Rastleisten versehen, die hinter eine zugeordnete Anschlagleiste einrastbar sind. Die Herstellung der Zusatzführungsschiene der bekannten Anordnung ist aufgrund der hier benötigten, nach außen vorspringenden, zahnförmigen Rastleisten vergleichsweise schwierig.
  • Die US-A 5 117 892 zeigt eine Führungsschiene für ein Rollo, wobei in die Nut einer Tragschiene ein einen Führungskanal enthaltendes, federndes Einsatzstück eingesetzt wird. Dieses wird reibschlüssig gehalten. In einer bevorzugten Ausführung ist die Tragschiene mit einer textilen Ummantelung versehen, deren Enden nach innen umgeschlagen sind und durch eine in eine hinterschnittene Nut einrastbare Federschiene gehalten werden, die dann ihrerseits das federnde, durch Reibschluss gehaltene Einsatzstück aufnehmen kann.
  • Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Rollladen gattungsgemäßer Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass die Zusatzführungsschiene bei Bedarf leicht nachrüstbar und dennoch vergleichsweise einfach herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Eingang der Aufnahmenut mittels einer nutseitig auskragenden Randleiste der nutseitigen Wand des vom Gebäude distanzierten Schenkels der Hauptführungsschiene gegenüber der lichten Weite der Aufnahmenut verengt ist und dass die Zusatzführungsschiene als in die Aufnahmenut einrastbare Nachrüstschiene ausgebildet ist, die zwei durch einen Steg miteinander verbundene Seitenschenkel aufweist, von denen der eine Seitenschenkel als gegenüber dem Steg seitlich ausgestellter, federnder Rastschenkel ausgebildet ist.
  • Mit diesen Maßnahmen werden die Nachteile der bekannten Anordnungen vollständig vermieden. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen erleichtern eine Nachrüstbarkeit der Zusatzführungsschiene. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Zusatzführungsschienen nicht von Anfang an vorhanden sein müssen, sondern erst bei Bedarf leicht nachgerüstet werden können, was sich vorteilhaft auf die erzielbare Wirtschaftlichkeit auswirkt. Der seitlich ausgestellte Rastschenkel bildet dabei in vorteilhafter Weise ein sehr einfaches und dennoch zuverlässiges Rastorgan. Zusätzliche Rastmittel werden daher in vorteilhafter Weise nicht benötigt, was die Herstellung vereinfacht. Dennoch gewährleisten die erfindungsgemäßen Maßnahmen einen zuverlässigen Halt der Zusatzführungsschiene und ergeben in Folge der Anlage des seitlich ausgestellten Rastschenkels mit seiner freien Randfläche an der zugeordneten Randleiste der Hauptführungsschiene eine gute Abschottung des Spalts zwischen Hauptführungsschiene und Zusatzführungsschiene gegen eindringende Feuchtigkeit. Im Bereich des gegenüberliegenden, nicht ausgestellten Seitenschenkels ergibt sich, wie im Bereich des Stegs in vorteilhafter Weise eine flächenhafte Anlage, was eine hohe Stabilität gewährleistet.
  • Vorteilhaft ist die lichte Weite des Eingangs der Aufnahmenut so bemessen, dass sie zumindest der Breite des Stegs entspricht. Dies ermöglicht eine einfache und sinnfällige Einrastbarkeit der Führungsschiene.
  • Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, dass die Aufnahmenut hinter ihrem Eingang einen rechteckförmigen Querschnitt mit einer dem Abstand der stegfernen Außenkanten der Seitenschenkel abzüglich Vorspannmaß entsprechenden lichten Weite aufweisen. Dies ergibt einen zuverlässigen, wackel- und klapperfreien Halt der Führungsschiene.
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines Rollladens mit Fliegengitter-Rollo.
  • 2 eine Führungsschienenanordnung der Anordnung gemäß 1 im Schnitt und
  • 3 eine Explosionsdarstellung der Anordnung gemäß 2.
  • Die der 1 zu Grunde liegende Vorrichtung zum Verschließen einer Gebäudeöffnung enthält einen an der Oberkante der zugeordneten Gebäudeöffnung angeordneten Rolladenkasten 1, in dem eine Wickelwelle 2 zur Aufnahme eines einen ersten Vorhang bildenden, aus gelenkig miteinander verbundenen Lamellen bestehenden Rolladenpanzers 3 sowie eine Rollowelle 4 zur Aufnahme eines einen zweiten Vorhang bildenden Fliegengitters 5 angeordnet sind. An den Seitenflanken der Gebäudeöffnung sind vom Rolladenkasten 1 nach unten abgehende Führungsschienenanordnungen 6 vorgesehen, in die der Rolladenpanzer 3 und das Fliegengitter 5 mit ihren seitlichen Randkanten eingreifen. Der Rolladenkasten 1 ist mit seitlichen Blendkappen 7 versehen, auf denen die Wickelwelle 2 und die Rollowelle 4 gelagert sind. Die Blendkappen sind jeweils mit einem nach unten abstehenden Steckzapfen 8 versehen, der in einen zugeordneten Kanal der Führungsschienenanordnung 6 einsteckbar ist.
  • Die Führungsschienenanordnung 6 enthält, wie aus 2 entnehmbar ist, eine beispielsweise durch Schrauben 9 am Gebäude festlegbare, dem Rolladenpanzer 3 zugeordnete Haupt-Führungsschiene 10 und eine in diese einrastbare, dem Fliegengitter 5 zugeordnete Nachrüst-Führungsschiene 11. Die Haupt-Führungsschiene 10 besitzt, wie aus 2 und 3 erkennbar ist, einen L-förmigen Querschnitt mit einem an das Gebäude anschließenden, mittels der Schrauben 9 am Gebäude festlegbaren, einen geschlossenen Querschnitt aufweisenden Schenkel 10a und einem unter einem rechten Winkel hieran anschließenden, vom Gebäude distanzierten, einen offenen Querschnitt aufweisenden Schenkel 10b. Der einen geschlossenen Querschnitt aufweisende Schenkel 10a bildet einen Einsteckkanal 12 für den zugeordneten Steckzapfen B. Der einen offenen Querschnitt aufweisende Schenkel 10b bildet eine Führungsnut 13 für die zugewandte Randkante des Rolladenpanzers 3.
  • Der vom Gebäude distanzierte Schenkel 10b begrenzt mit dem Gebäude, wie 3 weiter zeigt, eine im Querschnitt rechteckige Nut 14, in welche die Nachrüst-Führungsschiene 11 bei Bedarf einsetzbar ist. Die Nut 14 ist an der vom Gebäude abgewandten Eingangsseite hinterschnitten. Hierzu ist die der Nut 14 benachbarte Wand des Schenkels 10b mit einer nutseitig auskragenden Randleiste 15 versehen.
  • Die Nachrüst-Führungsschiene 11 ist als federnd in die Nut 14 einrastbare Rastleiste ausgebildet. Hierzu besitzt die Nachrüst-Führungsschiene 11, wie aus 2 und 3 entnehmbar ist, einen etwa U-förmigen Querschnitt mit zwei durch einen Steg 16 miteinander verbundenen Seitenschenkeln 17, 18. Auf diese Weise ergibt sich eine der zugewandten Randkante des Fliegengitters 5 zugeordnete Führungsnut 19. Der eine Seitenschenkel 17 schließt unter einem rechten Winkel an den Steg 16 an. Der andere Seitenschenkel 18 ist demgegenüber unter einem Winkel von etwa 5° seitlich ausgestellt. Die Seitenschenkel 17, 18 können an ihren freien Enden zusammengedrückt werden und federn bei Wegfall der entsprechenden Kräfte in Folge ihrer Eigenelastizität in die Ausgangslage zurück.
  • Die Breite des Stegs 16 entspricht höchstens der lichten Weite der durch die Randleiste 15 begrenzten Öffnung 20 der mittels der Haupt-Führungsschiene 10 gebildeten Aufnahmenut 14. Zweckmäßig ist die Breite des Stegs 16 etwas kleiner. Die lichte Weite der Aufnahmenut 14 hinter der Randleiste 15 entspricht zweckmäßig dem Abstand a der freien Randkanten der Seitenschenkel 17, 18 abzüglich eines gewissen Vorspannmaßes. Hierdurch ist sichergestellt, dass die in die Aufnahmenut 14 eingeklipste Nachrüst-Führungsschiene 11 mit Vorspannung und damit wackel- und klapperfrei an den Begrenzungen der Aufnahmenut 14 anliegt.
  • Die Fliegengitteranordnung ist in der Regel fakultativ, d.h. kann vorhanden sein, muß es aber nicht. Der Rolladen kann daher zunächst ohne Fliegengitteranordnung montiert werden. Dabei bleibt die automatisch sich ergebende Aufnahmenut 14 unausgefüllt. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Fliegengitteranordnung nachgerüstet werden soll, werden die Rollowelle 4 in den Kasten 1 eingebaut und die Nachrüst-Führungsschienen 11 in die jeweils zugeordnete Aufnahmenut 14 in Richtung des in 3 angegebenen Richtungspfeils eingeklipst. Danach ergibt sich die der 2 zu Grunde liegende, komplettierte Führungsschienenanordnung 6 mit einer Führungsnut 13 für den Rolladenpanzer 3 und einer Führungsnut 19 für das Fliegengitter 5. Im Bereich des Eingangs der Führungsnut 19 können zweckmäßig einander zugewandte Bürsten 21 vorgesehen sein, die eine dichte Anlage am in die Führungsnut 19 eingreifenden Fliegengitter 5 gewährleisten.

Claims (3)

  1. Rollladen mit zusätzlichem Fliegengitterrollo mit einem heb- und senkbaren Rollladenpanzer (3) und einem heb- und senkbaren Fliegengitter (5) und mit an den Seitenkanten einer zugeordneten Gebäudeöffnung angeordneten Führungsschienenanordnungen (6), die jeweils eine dem Rollladenpanzer (3) zugeordnete Führungsnut (13) und eine dem Fliegengitter (5) zugeordnete Führungsnut (19) aufweisen, wobei die Führungsschienenanordnungen (6) jeweils eine Hauptführungsschiene (10) mit einem an das Gebäude anschließenden Schenkel (10a) und einem hieran unter einem rechten Winkel angesetzten, vom Gebäude distanzierten Schenkel (10b) sowie eine in eine vom Gebäude und dem hiervon distanzierten Schenkel (10b) begrenzte Aufnahmenut (14) einsetzbare Zusatzführungsschiene (11) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingang der Aufnahmenut (14) mittels einer nutseitig auskragenden Randleiste (15) der nutseitigen Wand des vom Gebäude distanzierten Schenkels (10b) der Hauptführungsschiene (10) gegenüber der lichten Weite der Aufnahmenut (14) verengt ist und dass die Zusatzführungsschiene (11) als in die Aufnahmenut (14) einrastbare Nachrüstschiene ausgebildet ist, die zwei durch einen Steg (16) miteinander verbundene Seitenschenkel (17, 18) aufweist, von denen der eine Seitenschenkel (17) unter einem rechten Winkel an den Steg (16) anschließt und der der Randleiste (15) zugewandte Seitenschenkel (18) als gegenüber dem Steg (16) seitlich ausgestellter, federnder Rastschenkel ausgebildet ist.
  2. Rollladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Weite des Eingangs der Aufnahmenut (14) zumindest der Breite des Stegs (16) entspricht.
  3. Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmenut (14) im Bereich hinter ihrem Eingang einen rechteckförmigen Querschnitt mit einer dem Abstand der freien Randkanten der Seitenschenkel (17, 18) abzüglich Vorspannmaß entsprechenden lichten Weite aufweist.
DE10050176A 1999-12-07 2000-10-11 Einrastbare Führungsschiene Expired - Lifetime DE10050176B4 (de)

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FR2801926B3 (fr) 2001-10-26
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