DE10050176B4 - Einrastbare Führungsschiene - Google Patents
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Abstract
Rollladen
mit zusätzlichem
Fliegengitterrollo mit einem heb- und senkbaren Rollladenpanzer
(3) und einem heb- und senkbaren Fliegengitter (5) und mit an den
Seitenkanten einer zugeordneten Gebäudeöffnung angeordneten Führungsschienenanordnungen
(6), die jeweils eine dem Rollladenpanzer (3) zugeordnete Führungsnut (13)
und eine dem Fliegengitter (5) zugeordnete Führungsnut (19) aufweisen, wobei
die Führungsschienenanordnungen
(6) jeweils eine Hauptführungsschiene
(10) mit einem an das Gebäude
anschließenden
Schenkel (10a) und einem hieran unter einem rechten Winkel angesetzten,
vom Gebäude
distanzierten Schenkel (10b) sowie eine in eine vom Gebäude und
dem hiervon distanzierten Schenkel (10b) begrenzte Aufnahmenut (14)
einsetzbare Zusatzführungsschiene
(11) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingang der Aufnahmenut
(14) mittels einer nutseitig auskragenden Randleiste (15) der nutseitigen
Wand des vom Gebäude
distanzierten Schenkels (10b) der Hauptführungsschiene (10) gegenüber der
lichten Weite der Aufnahmenut (14) verengt ist und dass die Zusatzführungsschiene
(11) als in die Aufnahmenut (14) einrastbare Nachrüstschiene
ausgebildet ist, die zwei durch einen Steg...
Description
- Die Anmeldung betrifft einen Rollladen mit einem zusätzlichen Fliegengitterrollo mit einem heb- und senkbaren Rollladenpanzer und einem heb- und senkbaren Fliegengitter und mit an den Seitenkanten einer zugeordneten Gebäudeöffnung angeordneten Führungsschienenanordnungen, die jeweils eine dem Rollladenpanzer zugeordnete Führungsnut und eine dem Fliegengitter zugeordnete Führungsnut aufweisen, wobei die Führungsschienenanordnungen jeweils eine Hauptführungsschiene mit einem an das Gebäude anschließenden Schenkel und einem hieran unter einem rechten Winkel angesetzten, vom Gebäude distanzierten Schenkel sowie eine in eine vom Gebäude und dem hiervon distanzierten Schenkel begrenzte Aufnahmenut einsetzbare Zusatzführungsschiene aufweisen.
- Eine Anordnung dieser Art ist aus der
DE 196 46 909 A1 bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung ist die Zusatzführungsschiene als Einschubteil ausgebildet, das von der Stirnseite der Hauptführungsschiene her in einen zugeordneten Aufnahmekanal der Hauptführungsschiene eingeschoben werden muss, wie sich beispielsweise aus Spalte 5 Zeilen 33–35 der genannten Entgegenhaltung einwandfrei ergibt. Die Zusatzführungsschiene kann daher nur eingeschoben werden, solange die Hauptführungsschiene nicht am Gebäude festgelegt ist. Sofern der Rollladen zunächst ohne Fliegengitterrollo montiert wird und dieses später nachgerüstet werden soll, müssen daher die Hauptführungsschienen zum Einschieben der Zusatzführungsschienen demontiert und nach entsprechender Komplettierung wieder montiert werden. Um dies zu vermeiden müssen die Zusatzführungsschienen, unabhängig davon ob sie benötigt werden oder nicht, von Anfang an in Stellung gebracht werden. Die bekannte Anordnung erweist sich daher als nicht nachrüstfreundlich genug. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass ein Rollladen zunächst ohne Fliegengitterrollo montiert wird und dass dieses erst später nachgerüstet wird. - Die
DE 198 13 246 A1 zeigt eine Führungsschienenanordnung mit einer einem Rollladenpanzer zugeordneten Hauptführungschiene und einer in diese einrastbaren, einer zusätzlichen Fensterabdeckung zugeordneten Zusatzführungsschiene. Die Hauptführungsschiene ist hierzu mit einer Nut versehen, die einen eingangs seitig hinterschnittenen Querschnitt aufweist. Die Zusatzführungsschiene ist mit nach außen vorspringenden, im Querschnitt zahnförmigen Rastleisten versehen, die hinter eine zugeordnete Anschlagleiste einrastbar sind. Die Herstellung der Zusatzführungsschiene der bekannten Anordnung ist aufgrund der hier benötigten, nach außen vorspringenden, zahnförmigen Rastleisten vergleichsweise schwierig. - Die US-A 5 117 892 zeigt eine Führungsschiene für ein Rollo, wobei in die Nut einer Tragschiene ein einen Führungskanal enthaltendes, federndes Einsatzstück eingesetzt wird. Dieses wird reibschlüssig gehalten. In einer bevorzugten Ausführung ist die Tragschiene mit einer textilen Ummantelung versehen, deren Enden nach innen umgeschlagen sind und durch eine in eine hinterschnittene Nut einrastbare Federschiene gehalten werden, die dann ihrerseits das federnde, durch Reibschluss gehaltene Einsatzstück aufnehmen kann.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Rollladen gattungsgemäßer Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass die Zusatzführungsschiene bei Bedarf leicht nachrüstbar und dennoch vergleichsweise einfach herstellbar ist.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Eingang der Aufnahmenut mittels einer nutseitig auskragenden Randleiste der nutseitigen Wand des vom Gebäude distanzierten Schenkels der Hauptführungsschiene gegenüber der lichten Weite der Aufnahmenut verengt ist und dass die Zusatzführungsschiene als in die Aufnahmenut einrastbare Nachrüstschiene ausgebildet ist, die zwei durch einen Steg miteinander verbundene Seitenschenkel aufweist, von denen der eine Seitenschenkel als gegenüber dem Steg seitlich ausgestellter, federnder Rastschenkel ausgebildet ist.
- Mit diesen Maßnahmen werden die Nachteile der bekannten Anordnungen vollständig vermieden. Die erfindungsgemäßen Maßnahmen erleichtern eine Nachrüstbarkeit der Zusatzführungsschiene. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Zusatzführungsschienen nicht von Anfang an vorhanden sein müssen, sondern erst bei Bedarf leicht nachgerüstet werden können, was sich vorteilhaft auf die erzielbare Wirtschaftlichkeit auswirkt. Der seitlich ausgestellte Rastschenkel bildet dabei in vorteilhafter Weise ein sehr einfaches und dennoch zuverlässiges Rastorgan. Zusätzliche Rastmittel werden daher in vorteilhafter Weise nicht benötigt, was die Herstellung vereinfacht. Dennoch gewährleisten die erfindungsgemäßen Maßnahmen einen zuverlässigen Halt der Zusatzführungsschiene und ergeben in Folge der Anlage des seitlich ausgestellten Rastschenkels mit seiner freien Randfläche an der zugeordneten Randleiste der Hauptführungsschiene eine gute Abschottung des Spalts zwischen Hauptführungsschiene und Zusatzführungsschiene gegen eindringende Feuchtigkeit. Im Bereich des gegenüberliegenden, nicht ausgestellten Seitenschenkels ergibt sich, wie im Bereich des Stegs in vorteilhafter Weise eine flächenhafte Anlage, was eine hohe Stabilität gewährleistet.
- Vorteilhaft ist die lichte Weite des Eingangs der Aufnahmenut so bemessen, dass sie zumindest der Breite des Stegs entspricht. Dies ermöglicht eine einfache und sinnfällige Einrastbarkeit der Führungsschiene.
- Eine weitere zweckmäßige Maßnahme kann darin bestehen, dass die Aufnahmenut hinter ihrem Eingang einen rechteckförmigen Querschnitt mit einer dem Abstand der stegfernen Außenkanten der Seitenschenkel abzüglich Vorspannmaß entsprechenden lichten Weite aufweisen. Dies ergibt einen zuverlässigen, wackel- und klapperfreien Halt der Führungsschiene.
- Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Hierbei zeigen:
-
1 eine schematische Darstellung eines Rollladens mit Fliegengitter-Rollo. -
2 eine Führungsschienenanordnung der Anordnung gemäß1 im Schnitt und -
3 eine Explosionsdarstellung der Anordnung gemäß2 . - Die der
1 zu Grunde liegende Vorrichtung zum Verschließen einer Gebäudeöffnung enthält einen an der Oberkante der zugeordneten Gebäudeöffnung angeordneten Rolladenkasten1 , in dem eine Wickelwelle2 zur Aufnahme eines einen ersten Vorhang bildenden, aus gelenkig miteinander verbundenen Lamellen bestehenden Rolladenpanzers3 sowie eine Rollowelle4 zur Aufnahme eines einen zweiten Vorhang bildenden Fliegengitters5 angeordnet sind. An den Seitenflanken der Gebäudeöffnung sind vom Rolladenkasten1 nach unten abgehende Führungsschienenanordnungen6 vorgesehen, in die der Rolladenpanzer3 und das Fliegengitter5 mit ihren seitlichen Randkanten eingreifen. Der Rolladenkasten1 ist mit seitlichen Blendkappen7 versehen, auf denen die Wickelwelle2 und die Rollowelle4 gelagert sind. Die Blendkappen sind jeweils mit einem nach unten abstehenden Steckzapfen8 versehen, der in einen zugeordneten Kanal der Führungsschienenanordnung6 einsteckbar ist. - Die Führungsschienenanordnung
6 enthält, wie aus2 entnehmbar ist, eine beispielsweise durch Schrauben9 am Gebäude festlegbare, dem Rolladenpanzer3 zugeordnete Haupt-Führungsschiene10 und eine in diese einrastbare, dem Fliegengitter5 zugeordnete Nachrüst-Führungsschiene11 . Die Haupt-Führungsschiene10 besitzt, wie aus2 und3 erkennbar ist, einen L-förmigen Querschnitt mit einem an das Gebäude anschließenden, mittels der Schrauben9 am Gebäude festlegbaren, einen geschlossenen Querschnitt aufweisenden Schenkel10a und einem unter einem rechten Winkel hieran anschließenden, vom Gebäude distanzierten, einen offenen Querschnitt aufweisenden Schenkel10b . Der einen geschlossenen Querschnitt aufweisende Schenkel10a bildet einen Einsteckkanal12 für den zugeordneten Steckzapfen B. Der einen offenen Querschnitt aufweisende Schenkel10b bildet eine Führungsnut13 für die zugewandte Randkante des Rolladenpanzers3 . - Der vom Gebäude distanzierte Schenkel
10b begrenzt mit dem Gebäude, wie3 weiter zeigt, eine im Querschnitt rechteckige Nut14 , in welche die Nachrüst-Führungsschiene11 bei Bedarf einsetzbar ist. Die Nut14 ist an der vom Gebäude abgewandten Eingangsseite hinterschnitten. Hierzu ist die der Nut14 benachbarte Wand des Schenkels10b mit einer nutseitig auskragenden Randleiste15 versehen. - Die Nachrüst-Führungsschiene
11 ist als federnd in die Nut14 einrastbare Rastleiste ausgebildet. Hierzu besitzt die Nachrüst-Führungsschiene11 , wie aus2 und3 entnehmbar ist, einen etwa U-förmigen Querschnitt mit zwei durch einen Steg16 miteinander verbundenen Seitenschenkeln17 ,18 . Auf diese Weise ergibt sich eine der zugewandten Randkante des Fliegengitters5 zugeordnete Führungsnut19 . Der eine Seitenschenkel17 schließt unter einem rechten Winkel an den Steg16 an. Der andere Seitenschenkel18 ist demgegenüber unter einem Winkel von etwa 5° seitlich ausgestellt. Die Seitenschenkel17 ,18 können an ihren freien Enden zusammengedrückt werden und federn bei Wegfall der entsprechenden Kräfte in Folge ihrer Eigenelastizität in die Ausgangslage zurück. - Die Breite des Stegs
16 entspricht höchstens der lichten Weite der durch die Randleiste15 begrenzten Öffnung20 der mittels der Haupt-Führungsschiene10 gebildeten Aufnahmenut14 . Zweckmäßig ist die Breite des Stegs16 etwas kleiner. Die lichte Weite der Aufnahmenut14 hinter der Randleiste15 entspricht zweckmäßig dem Abstand a der freien Randkanten der Seitenschenkel17 ,18 abzüglich eines gewissen Vorspannmaßes. Hierdurch ist sichergestellt, dass die in die Aufnahmenut14 eingeklipste Nachrüst-Führungsschiene11 mit Vorspannung und damit wackel- und klapperfrei an den Begrenzungen der Aufnahmenut14 anliegt. - Die Fliegengitteranordnung ist in der Regel fakultativ, d.h. kann vorhanden sein, muß es aber nicht. Der Rolladen kann daher zunächst ohne Fliegengitteranordnung montiert werden. Dabei bleibt die automatisch sich ergebende Aufnahmenut
14 unausgefüllt. Wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Fliegengitteranordnung nachgerüstet werden soll, werden die Rollowelle4 in den Kasten1 eingebaut und die Nachrüst-Führungsschienen11 in die jeweils zugeordnete Aufnahmenut14 in Richtung des in3 angegebenen Richtungspfeils eingeklipst. Danach ergibt sich die der2 zu Grunde liegende, komplettierte Führungsschienenanordnung6 mit einer Führungsnut13 für den Rolladenpanzer3 und einer Führungsnut19 für das Fliegengitter5 . Im Bereich des Eingangs der Führungsnut19 können zweckmäßig einander zugewandte Bürsten21 vorgesehen sein, die eine dichte Anlage am in die Führungsnut19 eingreifenden Fliegengitter5 gewährleisten.
Claims (3)
- Rollladen mit zusätzlichem Fliegengitterrollo mit einem heb- und senkbaren Rollladenpanzer (
3 ) und einem heb- und senkbaren Fliegengitter (5 ) und mit an den Seitenkanten einer zugeordneten Gebäudeöffnung angeordneten Führungsschienenanordnungen (6 ), die jeweils eine dem Rollladenpanzer (3 ) zugeordnete Führungsnut (13 ) und eine dem Fliegengitter (5 ) zugeordnete Führungsnut (19 ) aufweisen, wobei die Führungsschienenanordnungen (6 ) jeweils eine Hauptführungsschiene (10 ) mit einem an das Gebäude anschließenden Schenkel (10a ) und einem hieran unter einem rechten Winkel angesetzten, vom Gebäude distanzierten Schenkel (10b ) sowie eine in eine vom Gebäude und dem hiervon distanzierten Schenkel (10b ) begrenzte Aufnahmenut (14 ) einsetzbare Zusatzführungsschiene (11 ) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass der Eingang der Aufnahmenut (14 ) mittels einer nutseitig auskragenden Randleiste (15 ) der nutseitigen Wand des vom Gebäude distanzierten Schenkels (10b ) der Hauptführungsschiene (10 ) gegenüber der lichten Weite der Aufnahmenut (14 ) verengt ist und dass die Zusatzführungsschiene (11 ) als in die Aufnahmenut (14 ) einrastbare Nachrüstschiene ausgebildet ist, die zwei durch einen Steg (16 ) miteinander verbundene Seitenschenkel (17 ,18 ) aufweist, von denen der eine Seitenschenkel (17 ) unter einem rechten Winkel an den Steg (16 ) anschließt und der der Randleiste (15 ) zugewandte Seitenschenkel (18 ) als gegenüber dem Steg (16 ) seitlich ausgestellter, federnder Rastschenkel ausgebildet ist. - Rollladen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die lichte Weite des Eingangs der Aufnahmenut (
14 ) zumindest der Breite des Stegs (16 ) entspricht. - Rollladen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmenut (
14 ) im Bereich hinter ihrem Eingang einen rechteckförmigen Querschnitt mit einer dem Abstand der freien Randkanten der Seitenschenkel (17 ,18 ) abzüglich Vorspannmaß entsprechenden lichten Weite aufweist.
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| DE102014001887A1 (de) | 2014-02-14 | 2015-08-20 | Roma Kg | Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung und Führungsschiene dafür |
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| DE102014001887A1 (de) | 2014-02-14 | 2015-08-20 | Roma Kg | Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung und Führungsschiene dafür |
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| FR2801926B3 (fr) | 2001-10-26 |
| FR2801926A3 (fr) | 2001-06-08 |
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