AT14700U1 - Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung und Führungsschiene dafür - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Führungsschiene (1a) für eine einen beiderseits geführten, auf- und ablassbaren Behang aufweisende Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung. Die Führungsschiene (1a) hat ein Basisprofil (20), an dem eine zu einer Führungsnut (23) für den Behang parallele Einschubnut ausgebildet ist, und eine Befestigungseinrichtung zur Befestigung eines die Gebäudeöffnung abdeckenden, Tuchrahmens (3) an der Führungsschiene (1a). als Drehtüre ausgebildeten Die Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Führungsnut (23) an dem Basisprofil (20) ausgebildet ist und die Führungsschiene (1a) ein mit dem Basisprofil (20) verbundenes Adapterprofil (21) aufweist, das mit seinem in die Einschubnut passenden Einschubabschnitt (24) in die Einschubnut eingeschoben ist, wobei die Einschubnut hinterschnitten ist. Dabei ist die Befestigungseinrichtung an dem Adapterprofil (21) angeordnet und weist eine Mehrzahl längs der Führungsnut (23) verteilt angeordneter Scharnierhälften (22c) zum Einhängen des als Drehtüre ausgebildeten Tuchrahmens (3) mit seinen Gegenscharnierhälften (32c) auf.
Description
Beschreibung
GEBÄUDEÖFFNUNGSVERSCHATTUNGSVORRICHTUNG UND FÜHRUNGSSCHIENE DAFÜR
[0001] Die Erfindung betrifft eine Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung gemäß demOberbegriff des Anspruchs 6, sowie eine hierfür geeignete Führungsschiene gemäß dem Ober¬begriff des Anspruchs 1.
[0002] Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung mit einem auf- und ablassbaren, seitlich inFührungsschienen geführten Behang wie beispielsweise Rollladen, Raffstoren oder Senkrecht¬markisen sind heute weitverbreitet.
[0003] Ferner gibt es bespannte Tuchrahmen, die entweder fix oder als Drehtüre schwenkbarvor der abzuschattenden Gebäudeöffnung angebracht werden. Hauptsächlich sind solcheTuchrahmen als Insektenschutz im Einsatz, wobei der Rahmen dann mit einem Insekten¬schutzgitter bespannt ist, welches aus Tuch oder einem Draht- bzw. Fadengeflecht bestehenkann.
[0004] Bekannte Insektenschutztüren sind als sogenannte Vorsatztüren ausgebildet, die einenTür- und Flügelrahmen besitzen und am Türstock angebracht sind, wie z.B. den deutschenPatentanmeldungen DE 103 45 919 A1 und DE 198 50 032 A1 zu entnehmen ist. Die US-Schrift US 2010/0263810 A1 zeigt eine Insektenschutztüre mit einer Schnappverbindung aneiner Halterung, die wiederum an einem Fensterrahmen angeschraubt ist. Auch das US-PatentUS 6,108,997 offenbart einen als Insektenschutzgitter ausgebildeten Tuchrahmen mit Wölbungdes Rahmens nach außen zwecks Schnappverbindung zum Tür- bzw. Fensterrahmen. Einenmit einem Sonnenschutztuch bespannten Tuchrahmen beschreibt die deutsche Patentanmel¬dung DE 10 2011 117 039 A1. Weiterhin bekannt sind mit Pollenschutzgittern bespannte Tuch¬rahmen für Allergiker, siehe z.B. deutsche Patentanmeldung DE 10 2004 054 209 A1.
[0005] Eine Weiterentwicklung davon sind gattungsgemäße Rollladen-Insektenschutz-Kombi-nationen, die neben dem Rollladenbehang eine zusätzliche Wickelwelle mit einem auf- undablassbaren Insektenschutzgitter aufweisen. Die Rollladenführungsschienen haben dann einezusätzliche Nut für den aufrollbaren Insektenschutz, wie z.B. der deutschen PatentanmeldungDE 196 46 909 A1 und der deutschen Patentschrift DE 100 50 176 B4 zu entnehmen ist, ditoDE 10 2009 002 113 A1 und DE 198 13 246 A1. Dabei weisen die Führungsschienen meist einBasisprofil auf, an dem die Führungsnut für den Rollladenbehang und eine zusätzliche Ein¬schubnut ausgebildet ist, in welche ein Zusatzprofil eingeklipst ist, welches die zusätzliche Nutaufweist, in der der aufrollbare Insektenschutz läuft; so auch in der europäischen Patentanmel¬dung EP 1 927 717 A1.
[0006] Die deutsche Patentanmeldung DE 10 2004 054 148 A1 zeigt ferner eine Rollladen-Insektenschutz-Kombination mit einem konventionell auf- und ablassbaren Rollladenbehangund einem horizontal ausziehbaren Insektenschutzrollo. Die Rollladenführungsschienen sinddabei mit einer zusätzlichen Kammer zur Aufnahme des aufgewiekelten Insektenschutzrollosausgestattet.
[0007] Die deutsche Gebrauchsmusterschrift DE 20 2007 003 859 U1 offenbart ein Basisprofilfür eine Rollladenführungsschiene, welches eine Aufnahmenut aufweist, in der ein weiteresBauteil befestigbar ist, z.B. eine als Insektenschutzelement ausgebildete Schwingtür.
[0008] Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Ge¬bäudeöffnungsverschattungsvorrichtung mit einer integrierten Insektenschutzdrehtüre für dieGebäudeöffnung zu schaffen, die kostengünstig zu fertigen und einfach zu montieren ist, sowieeine dafür geeignete Führungsschiene bereitzustellen.
[0009] Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Führungsschiene durch die Merkmale des An¬spruchs 1 gelöst, hinsichtlich der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung mit den Merkma¬len des Anspruchs 6.
[0010] Eine erfindungsgemäße Führungsschiene weist ein Basisprofil auf, an dem die Füh¬rungsnut ausgebildet ist und ein mit dem Basisprofil verbundenes Adapterprofil, an dem eineBefestigungseinrichtung für einen insbesondere mit einem Insektenschutzgitter bespannten, alsDrehtüre ausgebildeten Tuchrahmen angeordnet ist. Das Basisprofil weist dazu eine hinter-schnittene und zur Führungsnut parallele Einschubnut auf und das Adapterprofil einen in dieEinschubnut passenden und in die hinterschnittene Einschubnut beispielsweise mit einemFederschenkel einrastbaren Einschubabschnitt. Die für den Tuchrahmen an einer der beidenFührungsschienen vorgesehene Befestigungseinrichtung umfasst erfindungsgemäß eine Mehr¬zahl längs der Führungsnut verteilt angeordneter Scharnierhälften, die zum Einhängen des alsDrehtüre ausgebildeten Tuchrahmens mit seinen entsprechenden Gegenscharnierhälften die¬nen.
[0011] Die Einschubnut kann dabei U-förmig ausgebildet sein oder als eine Ecknut am Ba¬sisprofil, die durch den Fensterrahmen oder dergleichen, an dem das Basisprofil im montiertenZustand der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung anliegt, zu einer U-förmigen Nut er¬gänzt wird.
[0012] Eine erfindungsgemäße Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung weist einen alsDrehtüre ausgebildeten, insbesondere mit einem Insektenschutzgitter bespannter Tuchrahmenauf, welcher an ihren beiden Führungsschienen befestigt ist. Der Tuchrahmen soll also alsDrehtüre abschwenkbar vor der Gebäudeöffnung angebracht werden, beispielsweise vor einerTüre. Die beiden Führungsschienen weisen dabei jeweils eine Befestigungseinrichtung zurBefestigung des Tuchrahmens an der jeweiligen Führungsschiene auf, wobei die eine Füh¬rungsschiene eine erfindungsgemäße Führungsschiene mit einer Mehrzahl längs der Füh¬rungsnut verteilt angeordneter Scharnierhälften ist. Die andere Führungsschiene kann mit mag¬netischen oder Klipsbefestigungseinrichtungen ausgestattet sein.
[0013] Vorteilhaft können dabei die eingangs erwähnten, als Drehtür(-Flügel) ausgebildetenTuchrahmen Verwendung finden. Die gebäudeseitige Montage eines eigenen Halterahmens,der den Tuchrahmen aufnimmt, entfällt dabei vollständig oder zumindest weitgehend.
[0014] Zudem sind aus den einmal ermittelten Abmaßen des Rollladen bzw. der sonstigenGebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung bereits die Abmaße für den Tuchrahmen ableitbar.Man kann also anhand der für die Fertigung der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtungnotwendigerweise zu ermittelnden Abmaße der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtungdirekt die Abmaße des Tuchrahmens, beispielsweise einer Insektenschutz-Drehtüre bestimmen,ohne ein zusätzliches Aufmaß machen zu müssen. Denn die Abmaße des Tuchrahmens sinddurch die Abmaße der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung vorgegeben.
[0015] Außerdem lassen sich beispielsweise Basisprofile für die Führungsschiene verwenden,die auch schon für bisherige Rollladen-Insektenschutz-Kombinationen mit aufwickelbaremInsektenschutzgitter Verwendung fanden.
[0016] Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
[0017] So weist die erfindungsgemäße, aber auch die andere Führungsschiene vorteilhafteinen sich längs der Führungsnut erstreckenden Dichtabschnitt für eine insektendichte Abdich¬tung zwischen der Führungsschiene und dem daran bei befestigtem Tuchrahmen anliegendenRahmenschenkel des Tuchrahmens auf, so dass auf seiten der Führungsschiene keine zusätz¬liche Abdichtung zwischen Tuchrahmen und Gebäude mehr erforderlich ist.
[0018] Die erfindungsgemäße, aber auch die andere Führungsschiene kann dabei eine sich indem Dichtabschnitt erstreckende Dichtung zur insektendichten Abdichtung gegen den anlie¬genden Rahmenschenkel aufweisen. Die Dichtung kann beispielsweise als ein parallel zurFührungsnut der Führungsschiene entlang des Dichtabschnitts angebrachtes und dem anlie¬genden Rahmenschenkel zugewandtes Dichtprofil ausgebildet sein, z.B. aus Gummi oderelastischem Kunststoff. Als Dichtung kann jedoch auch eine parallel zur Führungsnut entlangdes Dichtabschnitt angebrachte und dem anliegenden Rahmenschenkel zugewandte Magnet¬leiste dienen.
[0019] Die Magnetleiste kann dann einerseits als Dichtung und andererseits als Befestigungs¬einrichtung für den Tuchrahmen dienen. Ebenfalls denkbar wäre eine Kombination oder Abfolgevon Einzelmagneten und Dichtprofilen entlang einer den Dichtabschnitt bildenden Linie.
[0020] Weiterhin vorteilhaft weist auch die andere Führungsschiene ein Basisprofil auf, an demdie Führungsnut ausgebildet ist und ein mit dem Basisprofil verbundenes Adapterprofil, an demeine Befestigungseinrichtung für den Tuchrahmen angeordnet ist. Das Basisprofil weist dazuebenfalls eine hinterschnittene und zur Führungsnut parallele Einschubnut auf und das Adap¬terprofil einen in die Einschubnut passenden und in die hinterschnittene Einschubnut beispiels¬weise mit einem Federschenkel einrastbaren Einschubabschnitt.
[0021] Die Befestigungseinrichtung der anderen Führungsschiene kann eine sich parallel zurFührungsnut erstreckende Magnetleiste aufweisen. Es wäre jedoch auch denkbar, lediglicheinen punktförmigen Magneten als Befestigungseinrichtung an der Führungsschiene anzubrin¬gen oder eine Mehrzahl längs der Führungsnut verteilt angeordnete, wobei der bzw. die Mag¬nete) entsprechenden magnetischen Abschnitten am Tuchrahmen zugeordnet ist bzw. sind.
[0022] Die Befestigungseinrichtung der anderen Führungsschiene kann alternativ oder ergän¬zend auch eine Klipsverbindungseinrichtung aufweisen, an der der Tuchrahmen mit seinerGegenklipsverbindung aufrastbar ist. Die Klipsverbindungseinrichtung kann eine sich parallelzur Führungsnut erstreckende Klipsleiste oder Rastnut aufweisen oder eine Mehrzahl längs derFührungsnut verteilt angeordneter Rastzapfen oder Rastausnehmungen.
[0023] Der Tuchrahmen kann dabei an seiner Unterseite, aber auch an seiner Oberseite miteiner Bürste oder dergleichen gegen einen unterseitigen Abschluss, wie beispielsweise einenFenstersims, bzw. einen oberseitigen Abschluss, wie beispielsweise einen Rollladenkasten,drücken und somit auch oben und unten gegen Insekten abgedichtet sein. Vorteilhaft ist esjedoch, wenn zumindest an der Oberseite des Tuchrahmens eine Querleiste vorgesehen ist, ander der Tuchrahmen mit seinem oberen Rahmenschenkel im an den Führungsschienen befes¬tigten Zustand insektendicht anliegt. Der obere Querträger kann dabei seinerseits beispielswei¬se an einem oberhalb der Gebäudeöffnung befindlichen Rollladenkasten oder auch an einemFensterrahmen oder dergleichen befestigt sein und einen insektendichten Abschluss an derOberseite des anliegenden Tuchrahmens bilden. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Querträgerseinerseits an beiden Führungsschienen befestigt ist.
[0024] Dazu können die beiden Führungsschienen an ihrem oberen Endbereich zumindesteinen Querleistenträger für die Querleiste aufweisen, der bevorzugt als Klipsverbinder, alsobeispielsweise als Rastzapfen ausgebildet ist, auf den die Querleiste mit einem entsprechendenGegenklipsabschnitt aufrastbar ist.
[0025] Es wäre dann auch denkbar, dass der Tuchrahmen mittels der Querleiste(n) an denbeiden Führungsschienen befestigt ist, beispielsweise über entsprechende Klipsverbinder oderMagnete an jeder Querleiste und an jedem zugeordneten Rahmenschenkel des Tuchrahmens.
[0026] Eine weitgehende Gleichteiligkeit auch mit für andere Einsatzzwecke vorgesehenenFührungsschienen bzw. Führungsschienenbauteilen lässt sich erreichen, wenn an dem Adap¬terprofil eine hinterschnittene Nut vorgesehen ist, in der das Dichtprofil und/oder der Magnetbzw. die Magnete und/oder die Klipsleiste und/oder der bzw. die Querleistenträger verankertsind.
[0027] Weitere vorteilhafte Weiterbildungen werden anhand der in den beiliegenden Figurengezeigten Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert. Es zeigen: [0028] Figur 1 eine Ansicht einer Ausführungsform eines Rollladens von seiner vor die Gebäudeöffnung zum montierenden Seite aus bei abgenommenemTuchrahmen; [0029] Figur 2 und 3 die beiden Führungsschienen des in Figur 1 gezeigten Rollladens in einer Schnittansicht entlang der Linie A-A; [0030] Figuren 4 und 5 alternative, erfindungsgemäße Ausführungsformen der beiden Füh¬ rungsschienen des in Figur 1 gezeigten Rollladens in einer entspre¬chenden Schnittansicht; [0031] Figur6 eine alternative Ausführungsform eines Rollladens in einer der Figur 1 entsprechender Ansicht; [0032] Figur 7 eine perspektivische Teilansicht der oberen Enden der in Figur 6 ver¬ bauten Führungsschienen; [0033] Figur 8 eine Teilschnittansicht entlang einer vertikalen Schnittrichtung durch den in Figur 7 gezeigten Querleistenträger bei aufgeklipster Querleiste; [0034] Figur 9 eine Schnittansicht entlang einer vertikalen Schnittlinie durch einen mittleren Bereich der obere Querleiste bei eingesetztem Tuchrahmen; [0035] Figur 10 eine Detaildarstellung in einem mittleren Bereich der oberen Querleis¬ te; [0036] Figur 11 eine vertikale Schnittansicht des unteren Endes des für die in den
Figuren 6 bis 10 gezeigten Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtungvorgesehenen Tuchrahmens; [0037] Figur 12 eine der Figur 11 entsprechende Teilschnittansicht bei an der Gebäu¬ deöffnungsverschattungsvorrichtung befestigtem Tuchrahmen; [0038] Figur 13 eine alternative Ausführungsform eines Rollladens in einer den Figuren 1 und 6 entsprechenden Darstellung, wie dort ohne Tuchrahmen; [0039] Figur 14 einen Horizontalschnitt durch die Führungsschienen einer weiteren, alternativen Ausführungsform eines Rollladens; und [0040] Figur 15 einen Vertikalschnitt im mittleren Bereich des oberen Fensterrahmens¬ schenkels bei dem in Figur 14 gezeigten Rollladen.
[0041] Zunächst wird Bezug genommen auf die Figur 1, welche einen Vorbaurollladen mitseiner zur Gebäudewand hin orientierten Seite zeigt. Man erkennt einen Rollladenkasten 6, derzu seinen beiden Seiten auf Führungsschienen 1,2 ruht und eine nicht dargestellte Wickelwelleenthält, auf der der Rollladenbehang auf- und abwickelbar aufgenommen ist, wobei die Füh¬rungsschienen 1,2 als seitliche Führung für den Behang beim Aufziehen bzw. Ablassen dienen.
[0042] Die Führungsschienen 1,2 sind in den Figuren 2 und 3 im Einzelnen gezeigt, wobei manerkennt, dass beide Führungsschienen baugleich sind und ein Basisprofil 20, ein Adapterprofil21 und eine Magnetleiste 22 aufweisen. An dem Basisprofil ist eine Führungsnut 23 für denRollladenbehang vorgesehen und eine Einschubnut, in die das Zusatz- bzw. Adapterprofil miteinem insgesamt in etwa U-förmigen Einschubabschnitt 24 eingeschoben ist, welcher auf seinerder Führungsnut 23 zugewandten Seite einen Federschenkel 25 mit einem Montagevorsprung26 an seinem freien Ende aufweist, der hinter eine Hinterschneidung 27 am führungsnutseitli¬chen Nutschenkel der Einschubnut eingerastet ist. Das Adapterprofil 21 weist dabei an seinemdem Einschubabschnitt 24 abgewandten, im verbauten Zustand der anderen Führungsschienezugewandten Ende eine beiderseitig hinterschnittene Nut 28 auf, in der eine insgesamt Doppel-T-förmige Magnetleiste 22 eingeschoben und verankert ist. Die Magnetleiste 22 dient dabei alsBefestigungseinrichtung für einen aufliegenden Rahmenschenkel eines Tuchrahmens, welcherhier im Einzelnen nicht dargestellt ist und sich im an den Führungsschienen 1, 2 befestigtenZustand in dem Bereich zwischen der Magnetleiste 22 und dem in den Führungsnuten 23 ge¬führten Behang befindet. In einem zwischen dem Einschubabschnitt 24 und der hinterschnitte-nen Nut 28 befindlichen Bereich ist ferner ein Hohlprofilabschnitt an der zur Anlage am Fenster¬oder Türrahmen vorgesehenen Wand des Adapterprofils 21 angeordnet, welcher eine im befes¬tigten Zustand zur anderen Führungsschiene hin weisende Befestigungswand 29 aufweist undaussteift, an der Scharnierhälften 22c befestigt werden können, wie in Figur 5 dargestellt.
[0043] Denn während die beiden Führungsschienen 1, 2 zur fixen Halterung eines auf ihre
Magnetleisten 22 aufgesetzten, einfachen Tuchrahmens eingerichtet sind, sind die beiden inden Figuren 5 und 4 gezeigten Führungsschienen 1a, 2a zur Befestigung eines als Drehtüreausgestalteten Tuchrahmens 3 ausgebildet.
[0044] Die Führungsschiene 1a, die die in Figur 1 links gezeigte Führungsschiene 1 ersetzenkönnte, weist dazu wiederum das Basisprofil 20 mit dem daran befestigten Adapterprofil 21 auf,welches wie gezeigt zusätzlich durch eine Madenschraube gegen ein Verrutschen gesichert ist.An der Wand 29 sind dabei über die Höhe der Führungsschiene verteilt mehrere Scharnierhälf¬ten 22c mit entsprechenden Bolzenabschnitten befestigt, in die der Tuchrahmen 3 mit entspre¬chenden Gegenscharnierhälften 32c eingehängt ist. Der Tuchrahmen 3 liegt dabei mit seinemvertikalen Rahmenschenkel 34 auf einem in die hinterschnittene Nut 28 (siehe Fig. 2) einge¬schobenen Gummidichtprofil 30 auf. In der in Figur 5 dargestellten Ebene der Scharniergelenk¬hälften 22c, 32c drückt das Gummidichtprofil 30 dabei auf die Rückseite der am Rahmenschen¬kel 34 in eine der hinterschnittenen Nut 28 entsprechenden, hinterschnittene Nut eingeschobe¬nen Gegenscharnierhälfte 32c. Es wäre dabei denkbar, anstatt des Gummidichtprofil 30 eineBürste vorzusehen.
[0045] Der Tuchrahmen 3 ist dabei als viereckiger Rahmen ausgebildet, welcher mit einemInsektenschutzgitter 31 bespannt ist, das in der Figur 5 zu entnehmen ist. Der Tuchrahmen 3weist dabei neben dem in Figur 5 gezeigten, vertikal verlaufenden und an der Führungsschiene1a anliegenden und eingehängten Rahmenschenkel 34 auf der gegenüberliegenden Seite denan der Führungsschiene 2a anliegenden und daran magnetisch befestigten Rahmenschenkel33 auf, sowie unterseitig einen in Figur 11 gezeigten unteren Rahmenschenkel 36, an dem eineine Bürste 41 tragendes Bürstenträgerelement 40 befestigt ist. Die Bürste 41 bildet eineninsektendichten Abschluss des Tuchrahmens 3 an der Unterseite des Tuchrahmens, indem sieden Raum zwischen Boden und Tuchrahmenunterseite verschließt.
[0046] Oberseitig kann eine entsprechende Bürste an einem oberen Rahmenschenkel desTuchrahmens angebracht sein, die den Raum zwischen der Tuchrahmenoberseite und derUnterseite des Rollladenkastens insektendicht verschließt. Auf der der Führungsschiene 1agegenüberliegenden Seite wird die insektendichte Abdichtung zwischen dem Tuchrahmen 3und der dortigen Führungsschiene 2a dagegen über eine in die hinterschnittene Führungsnut28 eingeschobene Abfolge von Dichtprofilen 30 und Magneten 22a hergestellt, der auf seitendes Tuchrahmens 3 bzw. des an der Führungsschiene 2a anliegenden Rahmenschenkels 33eine in eine entsprechende hinterschnittene Nut eingeschobene Abfolge von Dichtprofilen 32aund Magneten 32d zugeordnet ist, wobei die Magnete 22a und die ihnen zugeordneten Magne¬te 32d am Tuchrahmen 3 gleichzeitig als Befestigungseinrichtung zur Befestigung des Tuch¬rahmens 3a der Führungsschiene 2a dienen.
[0047] Die Figuren 6 bis 9 zeigen einen Rollladen, bei dem der oberseitige Abschluss zwischendem Tuchrahmen 3 bzw. dem in Figur 9 dargestellten oberen Rahmenschenkel 35 des Tuch¬rahmens nicht über eine am Tuchrahmen angebrachte Bürste bewirkt wird, sondern mittelseiner Querleiste 4, die am oberen Ende der beiden Führungsschienen 1b, 2b befestigt ist undeine oberseitige Anlage für den Tuchrahmen 3 bildet.
[0048] Dazu sind an den oberen Enden der Führungsschienen 1b, 2b Querleistenträger 50 indie jeweilige, hinterschnittene Trägernut 28 eingesteckt, auf die die Querleiste 4 mit ihren rand¬seitigen Rastbereichen aufgerastet ist. Die Querleistenträger 50 sind dabei über Schrauben 51oder Klemmbolzen zusätzlich gegen ein Verrutschen in der hinterschnittenen Nut 28 gesichert.Zusätzlich kann, wie in Figur 9 und insbesondere 10 gezeigt ein Querverbindungselement 37,38, 39 vorgesehen sein, welches die Querleiste 4 in der Mitte mit dem Rollladenkasten 6 ver¬bindet. Das Querverbindungselement 37, 38, 39 weist dazu eine Klemme 37 auf, die einenFortsatz der Querleiste 4 und ein Verstärkungsblech 39 umgreift. Die Klemme 37 ist über eineKonsole 38 an einer Wand des Rollladenkastens 6 befestigt.
[0049] Wie in der Figur 9 zu erkennen ist, weist die Querleiste 4 analog zu den beiden Füh¬rungsschienen 1b, 2b eine hinterschnittene Nut auf, in der ein Gummidichtprofil 42b aufge¬nommen ist, an dem der Tuchrahmen 3 mit seinem oberen Rahmenschenkel 35 bzw. einem in einer entsprechenden hinterschnittenen Nut aufgenommenen Gummidichtprofil 32b anliegt. Eswäre denkbar, die Gummidichtprofil 32b, 42b durch entsprechende Bürsten zu ersetzen.
[0050] Die Figur 13 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rollladens, beidem anstatt wie bei den oben stehend erläuterten Ausführungsformen eine unterseitige Bürste -siehe Figuren 11 und 12 - eine weitere, untere Querleiste 5 vorgesehen ist, an der der untereRahmenschenkel 36 des Tuchrahmens 3 anliegen kann. Die untere Querleiste 5 kann wie dieobere Querleiste 4 über Querleistenträger 50 an den Führungsschienen 1c, 2c angebundensein und einen Dichtabschnitt mit einer Dichtlippe oder dergleichen aufweisen, an der der unte¬re Querrahmenträger 36 anliegen kann.
[0051] Während alle bisher erläuterten Ausführungsformen als Vorbaurollladen ausgestaltetwaren zeigen die Figuren 14 und 15 einen Aufsatzrollladen gemäß einer weiteren Ausführungs¬form der Erfindung, wobei man jedoch erkennt, siehe Figur 14, dass die Führungsschienen 1 d,2d weitgehend den Führungsschienen 1a, 2a entsprechen, jedoch auf einer anderen Höhe imSchnitt gezeigt sind, so dass die Scharniere, mit denen der Tuchrahmen 3 an der Führungs¬schiene 1d befestigt ist, nicht zu sehen sind. Der in Figur 15 lediglich abschnittsweise gezeigteRollladenkasten 6b ruht jedoch auf dem Fensterrahmen F anstatt wie bei den bisherigen Aus¬führungsformen der Rollladenkasten 6 auf den jeweiligen Führungsschienen. In den einanderzugewandten, hinterschnittenen Nuten der Querleiste 4 bzw. des oberen Tuchrahmenschenkelskönnen dabei wiederum verschiedene Dicht- und Befestigungsmittel, wie z.B. einander zuge¬wandte Magnetleisten, Dichtlippen oder Bürsten eingeschoben sein.
[0052] Abwandlungen und Modifikationen sind möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zuverlassen.
Claims (16)
- Ansprüche 1. Führungsschiene (1a) für eine einen beiderseits geführten, auf- und ablassbaren Behangaufweisende Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung, insbesondere einen Rollladenoder einen Raffstore, mit einem Basisprofil (20), an dem eine zu einer Führungsnut (23) für den Behang paralleleEinschubnut ausgebildet ist, und mit einer Befestigungseinrichtung zur Befestigung eines insbesondere mit einem Insekten¬schutzgitter (31) bespannten, die Gebäudeöffnung abdeckenden Tuchrahmens (3) an derFührungsschiene (1a), wobei der Tuchrahmen (3) als Drehtüre ausgebildet ist,dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsnut (23) an dem Basisprofil (20) ausgebildet ist und die Führungsschiene (1a)ein mit dem Basisprofil (20) verbundenes Adapterprofil (21) aufweist, das mit seinem in dieEinschubnut passenden Einschubabschnitt (24) in die Einschubnut eingeschoben ist, wo¬bei die Einschubnut hinterschnitten ist und der Einschubabschnitt (24) vorzugsweise einenhinter der Hinterschneidung (26) der Einschubnut einrastbaren Federschenkel (25) auf¬weist, und wobei die Befestigungseinrichtung an dem Adapterprofil (21) angeordnet ist und eine Mehrzahllängs der Führungsnut (23) verteilt angeordneter Scharnierhälften (22c) zum Einhängeneines als Drehtüre ausgebildeten Tuchrahmens (3) mit seinen Gegenscharnierhälften (32c)aufweist.
- 2. Führungsschiene (1a) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungs¬schiene (1a) einen sich längs der Führungsnut (23) erstreckenden und insbesondere andem Adapterprofil (21) angeordneten Dichtabschnitt für eine insektendichte Abdichtungzwischen der Führungsschiene (1a) und dem daran bei befestigtem Tuchrahmen (3) anlie¬genden Rahmenschenkel (34) aufweist.
- 3. Führungsschiene (1a) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungs¬schiene (1a) eine sich in dem Dichtabschnitt erstreckende Dichtung zur insektendichtenAbdichtung gegen den anliegenden Rahmenschenkel (34) aufweist, insbesondere ein parallel zur Führungsnut (23) entlang des Dichtabschnitts angebrachtes und dem anlie¬genden Rahmenschenkel (34) zugewandtes Dichtprofil (30) aus einem Material wie z.B.Gummi oder elastischem Kunststoff, eine parallel zur Führungsnut entlang des Dichtabschnitts angebrachte und dem anliegen¬den Rahmenschenkel zugewandte Magnetleiste, eine parallel zur Führungsnut entlang des Dichtabschnitts angebrachte und dem anliegen¬den Rahmenschenkel zugewandte Abfolge von Magneten und Dichtprofilen aus einem Ma¬terial wie z.B. Gummi oder elastischem Kunststoff, oder eine sich parallel zur Führungsnut entlang des Dichtabschnitts erstreckende, dem anlie¬genden Rahmenschenkel zugewandte Bürste.
- 4. Führungsschiene (1a) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬zeichnet, dass die Führungsschiene (1a) an ihrem oberen und/oder unteren Endbereichzumindest einen Querleistenträger (50) für eine Querleiste (4) aufweist, die einem entspre¬chenden oberen (35) und/oder unteren Rahmenschenkel des Tuchrahmens (3) zu seinerBefestigung und/oder insektendichten Anlage zugeordnet ist, wobei der Querleistenträger(50) insbesondere als Klipsverbinder ausgebildet ist, auf den die Querleiste (4) aufrastbarist.
- 5. Führungsschiene (1a) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn¬zeichnet, dass die Führungsschiene (1a) eine längs der Führungsnut (23) verlaufende,hinterschnittene Nut (28) aufweist, in der das Dichtprofil (30) und/oder der Magnet bzw. dieMagnete (22a) und/oder die Klipsleiste verankert sind, und vorzugsweise auch der bzw. dieQuerleistenträger (50).
- 6. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung, insbesondere Rollladen oder Raffstore, mit:einem auf- und ablassbaren Behang, zwei Führungsschienen (1, 2; 1a, 2a; 1b, 2b; 1c, 2c; 1 d, 2d), die jeweils eine Führungsnut(23) aufweisen, in denen der Behang zu seinen beiden Seiten geführt ist, undeiner Zusatzabdeckung für die Gebäudeöffnung, insbesondere eine Insektenschutzeinrich¬tung, die als insbesondere mit einem Insektenschutzgitter (31) bespannter Tuchrahmen (3)ausgebildet ist, welcher als Drehtüre ausgebildet ist,dadurch gekennzeichnet, dass der Tuchrahmen (3) an den beiden Führungsschienen (1, 2; 1a, 2a; 1b, 2b; 1c, 2c; 1 d, 2d)befestigt ist, einerseits mit Gegenscharnierhälften (32c) in Scharnierhälften (22c) der dorti¬gen Führungsschiene (1a; 1d) eingehängt ist, welche nach einem der vorhergehenden An¬sprüche ausgebildet ist, und anderenseits an der anderen Führungsschiene (2a; 2d) lösbarbefestigt ist, insbesondere magnetisch oder klipsbefestigt ist.
- 7. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,dass die andere Führungsschiene (2a) zum lösbaren Befestigen des Tuchrahmens (3) eineBefestigungseinrichtung aufweist, nämlich einen einer Anzahl magnetischer Abschnitte(32a) am Tuchrahmen (3) zugeordneten Magnet, insbesondere eine sich parallel zur Füh¬rungsnut (23) erstreckende Magnetleiste (22) oder eine Mehrzahl längs der Führungsnut(23) verteilt angeordnete Magnete (22a), die den magnetischen Abschnitten (32a) amTuchrahmen (3) zugeordnet sind, und/oder eine Klipsverbindungseinrichtung, an der derTuchrahmen mit seiner Gegenklipsverbindung aufrastbar ist, insbesondere eine sich paral¬lel zur Führungsnut erstreckende Klipsleiste oder Rastnut, oder eine Mehrzahl längs derFührungsnut verteilt angeordnete Rastzapfen oder Rastausnehmungen.
- 8. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekenn¬zeichnet, dass die andere Führungsschiene (2b) an ihrem oberen und/oder unteren End¬bereich zumindest einen Querleistenträger (50) für eine Querleiste (4) aufweist, die einementsprechenden oberen (35) und/oder unteren Rahmenschenkel des Tuchrahmens (3) zuseiner Befestigung und/oder insektendichten Anlage zugeordnet ist, wobei der Querleisten¬träger (50) insbesondere als Klipsverbinder ausgebildet ist, auf den die Querleiste (4) auf¬rastbar ist.
- 9. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekenn¬zeichnet, dass die andere Führungsschiene (2a) einen sich längs der Führungsnut (23)erstreckenden und insbesondere an dem Adapterprofil (21) angeordneten Dichtabschnittfür eine insektendichte Abdichtung zwischen der Führungsschiene (2a) und dem daran beibefestigtem Tuchrahmen (3) anliegenden Rahmenschenkel (33) aufweist.
- 10. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,dass die andere Führungsschiene (2a) eine sich in dem Dichtabschnitt erstreckende Dich¬tung zur insektendichten Abdichtung gegen den anliegenden Rahmenschenkel (34) auf¬weist, insbesondere ein parallel zur Führungsnut (23) entlang des Dichtabschnitts angebrachtes und dem anlie¬genden Rahmenschenkel (34) zugewandtes Dichtprofil (30) aus einem Material wie z.B.Gummi oder elastischem Kunststoff, eine parallel zur Führungsnut entlang des Dichtabschnitts angebrachte und dem anliegen¬den Rahmenschenkel) zugewandte Magnetleiste, eine parallel zur Führungsnut entlang des Dichtabschnitts angebrachte und dem anliegen¬den Rahmenschenkel zugewandte Abfolge von Magneten und Dichtprofilen aus einem Ma¬terial wie z.B. Gummi oder elastischem Kunststoff, oder eine sich parallel zur Führungsnut entlang des Dichtabschnitts erstreckende, dem anlie¬genden Rahmenschenkel zugewandte Bürste.
- 11. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurchgekennzeichnet, dass die andere Führungsschiene (2a) ein Basisprofil (20) aufweist, andem die Führungsnut (23) ausgebildet ist und ein mit dem Basisprofil (20) verbundenesAdapterprofil (21), an dem die Befestigungseinrichtung (22a) und vorzugsweise der Dicht¬abschnitt (30) angeordnet ist, wobei das Basisprofil (20) eine zur Führungsnut (23) paralle¬le Einschubnut aufweist, in die das Adapterprofil (21) mit seinem in die Einschubnut pas¬senden Einschubabschnitt (24) eingeschoben ist, wobei die Einschubnut hinterschnitten istund der Einschubabschnitt (24) vorzugsweise einen hinter der Hinterschneidung (26) derEinschubnut einrastbaren Federschenkel (25) aufweist.
- 12. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 11, dadurchgekennzeichnet, dass die andere Führungsschiene (2a) eine längs der Führungsnut (23)verlaufende, hinterschnittene Nut (28) aufweist, in der das Dichtprofil (30) und/oder derMagnet bzw. die Magnete (22a) und/oder die Klipsleiste verankert sind, und vorzugsweiseauch der bzw. die Querleistenträger (50).
- 13. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 12, dadurchgekennzeichnet, dass der Tuchrahmen (3) vier Rahmenschenkel (33, 34, 35, 36) auf¬weist, die ihm eine Rechteckform geben, wobei die beiden vertikal verlaufenden Rahmen¬schenkel (33, 34) insektendicht an den beiden Führungsschienen anliegen.
- 14. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 13, dadurchgekennzeichnet, dass der Tuchrahmen (3) mit seinem oberen Rahmenschenkel (35) fer¬ner an einem oberen Querträger (4) insektendicht anliegt, welcher seinerseits an den bei¬den Führungsschienen (1b, 2b; 1c, 2c), an einem oberhalb der Gebäudeöffnung befindli¬chen Rollladenkasten und/oder einem Fensterrahmen befestigt ist und einen insektendich¬ten Abschluss an der Oberseite des Tuchrahmens (3) bildet.
- 15. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 14, dadurchgekennzeichnet, dass der Tuchrahmen mit seinem unteren Rahmenschenkel ferner aneinem unteren Querträger insektendicht anliegt, welcher seinerseits an den beiden Füh¬rungsschienen (1c, 2c) und/oder einem Fensterrahmen befestigt ist und einen insekten¬dichten Abschluss an der Unterseite des Tuchrahmens bildet.
- 16. Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 15, dadurchgekennzeichnet, dass der obere Querträger und/oder der untere Querträger eine zusätzli¬che Befestigungseinrichtung zur Befestigung des Tuchrahmens aufweist. Hierzu 8 Blatt Zeichnungen
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