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Die
Erfindung betrifft ein Getriebe für einen Panikgriff oder eine
Panikstange mit
- – einem Basiselement, welches
eine Befestigungsebene zur Anlage an einer Tür, insbesondere am Rahmen einer
Tür aufweist,
- – einer
in einer Führungshülse des
Basiselements drehbar gelagerten Vierkantaufnahme, deren Dreh- und
Längsachse
sich senkrecht zur Befestigungsebene erstreckt,
- – einem
Kopplungselement zur Verbindung mit einem Panikgriff oder einer
Panikstange,
und
- – Übertragungselementen
zur Umsetzung einer zur Befestigungsebene hin gerichteten Bewegungskomponente
des Kopplungselements in eine Drehbewegung der Vierkantaufnahme.
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Panikgriffe
und Panikstangen sind aus dem Stand der Technik in unterschiedlichen
Ausführungsformen
bekannt und zeichnen sich dadurch aus, dass sich ein Betätigungselement
praktisch über
die gesamte Breite einer Tür
erstreckt, wobei eine Bewegung des Betätigungselements in Richtung
der Tür zu
einem Öffnen
eines in der Tür
vorgesehenen Türschlosses
führt.
Das Betätigungselement
kann beispielsweise als über
zwei stirnseitige Hebel angelenkte Stange ausgebildet sein, welche
mittels einer Schwenkbewegung in Richtung eines Türblatts
bewegt werden kann. Alternativ ist es auch möglich, das Betätigungselement
als Druckbalken auszubilden, welcher über eine weitgehend lineare
Bewegung in Richtung eines Türblatts
verschoben werden kann.
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Bei
allen Ausführungsformen
bekannter Panikgriffe und Panikstangen ist es nötig, die erläuterte Bewegung
des Betätigungselements
in eine Drehbewegung einer Vierkantaufnahme umzusetzen, da diese
Drehbewegung über
einen in der Vierkantaufnahme gehaltenen, mit einem Türschloss
gekoppelten Vierkant letztlich zu einem Öffnen des Schlosses führt. Um
diese Bewegungsumsetzung zu realisieren, wird in Verbindung mit
Panikgriffen und Panikstangen regelmäßig ein geeignetes Getriebe
vorgesehen, welches beispielsweise die eingangs erwähnten Komponenten
aufweisen kann.
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Nachteilig
an diesen bekannten Getrieben ist die Tatsache, dass sie nur in
vergleichsweise großvolumigen
Ausführungsformen
zur Verfügung
stehen, was bei bestimmten Einbausituationen dazu führen kann,
dass ein solches Getriebe bzw. dessen Gehäuse bei einem Öffnen der
Tür an
einem angrenzenden Türflügel oder
an einer bzw. einem die zu öffnende Tür umgebenden
Türzarge
bzw. Blendrahmen anstößt, was
dann letztlich das gewünschte Öffnen be- oder
gar verhindert. Insbesondere bei Paniktüren muss eine derartige Behinderung
der Türöffnung natürlich unbedingt
vermieden werden.
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Hinzu
kommt, dass in jüngster
Zeit vermehrt Türen
mit sehr schmalen, die Türfüllung umgebenden
Rahmenelementen eingesetzt werden. Da sich bei der Montage eines
Getriebes für
einen Panikgriff oder eine Panikstange die Vierkantaufnahme immer zwingend über dem
Rahmenelement befinden muss, da dort auch die Schlossnuss angeordnet
ist, ergibt es sich bei der Verwendung von schmalen Rahmen zwangsläufig, dass
das Getriebe für
den Panikgriff oder die Panikstange einschließlich dessen Gehäuse sehr
nahe am äußeren Umfang
der Tür
montiert werden muss, was die Gefahr der Behinderung beim Öffnen der
Tür zusätzlich vergrößert. Somit ist
es grundsätzlich
erstrebenswert, Getriebe für
Panikgriffe und Panikstangen umso kleiner auszubilden, je näher sie im
Bereich des äußeren Umfangs
einer Tür
montiert werden.
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Nachteilig
an den aus dem Stand der Technik bekannten Getrieben ist folglich
die Tatsache, dass deren Volumen und damit auch das jeweils erforderliche
Gehäuse
so groß bemessen
ist, dass ein behinderungsfreies Öffnen einer Paniktür, insbesondere bei
Paniktüren
mit schmalen Rahmen, nicht sichergestellt werden kann.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Getriebe der eingangs genannten
Art bereitzustellen, welches in jeder Einbausituation ein problemloses Öffnen einer
Paniktür
ermöglicht,
dabei insbesondere bei Türen
mit sehr schmalen Rahmen eingesetzt werden kann und gleichzeitig
auch alle üblichen ästhetischen
Anforderungen erfüllen
kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 und insbesondere dadurch gelöst, dass
die Führungshülse, das
Kopplungselement und die Übertragungselemente
auf einer Seite einer Grenzebene angeordnet sind, die sich senkrecht
zur Befestigungsebene erstreckt und deren Abstand von der Drehachse
der Vierkantaufnahme weniger als 15 mm beträgt.
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Während die
Bestandteile von aus dem Stand der Technik bekannten Getrieben üblicherweise
derart um die Vierkantaufnahme herum angeordnet sind, dass sie sich
bei montiertem Getriebe in horizontaler Richtung ungefähr gleich
weit beidseits der Vierkantaufnahme erstrecken, wird nun erfindungsgemäß vorgeschlagen,
die Getriebekomponenten unsymmetrisch und im Wesentlichen nur auf
einer Seite der Vierkantaufnahme anzuordnen, so dass bei einem montierten
erfindungsgemäßen Getriebe sämtliche
Getriebebestandteile oberhalb und unterhalb der Führungshülse der
Vierkantaufnahme und zusätzlich
nur auf einer Seite, insbesondere der Innenseite, der Vierkantaufnahme
zu liegen kommen. An der Außenseite
der Vierkantaufnahme, also auf derjenigen Seite, in die sich das
Betätigungselement bzw.
die Griffstange der Panikstange nicht erstreckt, sind keine oder
nur vergleichsweise kleine Bauelemente des Getriebes vorgesehen,
so dass die Erstreckung des Getriebes ausgehend von der Drehachse der
Vierkantaufnahme nach außen
minimiert wird. So wird es mit einem erfindungsgemäßen Getriebe
möglich,
dieses in größerem Abstand
zum äußeren Umfang
der Tür
anzuordnen als ein im Wesentlichen symmetrisch zur Vierkantaufnahme
ausgebildetes Getriebe gemäß Stand
der Technik. Durch diesen erfindungsgemäß vergrößerten Abstand wird sichergestellt,
dass sich eine Paniktür
in jeder Einbausituation problemlos und ohne Behinderung öffnen lässt.
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Bevorzugt
ist, wenn der Abstand zwischen der genannten Grenzebene und der
Drehachse der Vierkantaufnahmen weniger als 12 mm, bevorzugt zwischen
7 mm und 12 mm und weiterhin bevorzugt zwischen 9 mm und 10 mm beträgt. Besonders
vorteilhaft ist es dabei, wenn die Grenzebene so nahe an der Drehachse
der Vierkantaufnahme angeordnet ist, dass sie die Führungshülse der
Vierkantaufnahme schneidet oder berührt. Durch diese Maßnahmen wird
dann auch in extrem beengten Einbausituationen ein absolut problemfreies Öffnen von
Paniktüren sichergestellt.
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Neben
der Führungshülse, dem
Kopplungselement und den Übertragungselementen
kann auch das komplette Basiselement auf der gleichen Seite der
Grenzebene angeordnet werden wie die genannten Komponenten. In diesem
Fall befinden sich dann jenseits der Grenzebene keinerlei Bauelemente,
so dass ein das Getriebe umgebendes Gehäuse auf der dem Betätigungselement
bzw. der Panikstange oder des Panikgriffs abgewand ten äußeren Seite
eine Seitenwand aufweisen kann, die sich in minimalem Abstand von
der Drehachse der Vierkantaufnahme befindet.
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Besonders
vorteilhaft lässt
sich das erfindungsgemäße Getriebe
realisieren, wenn das Kopplungselement um eine parallel zur Befestigungsebene
verlaufende Drehachse schwenkbar ist. Bei montiertem Getriebe erstreckt
sich diese Drehachse dann in horizontaler Richtung.
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Nachdem
erfindungsgemäß erreicht
wird, dass die seitliche Erstreckung des Getriebes in Richtung der
vom Betätigungselement
bzw. der Panikstange oder des Panikgriffs abgewandten Außenseite
minimiert wird, kann bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zudem
auch noch eine sehr geringe Bauhöhe
des Getriebes erzielt werden, indem der Abstand zwischen der Drehachse
des Kopplungselements und der Befestigungsebene höchstens
10 mm, bevorzugt weniger als 8 mm und insbesondere zwischen 3 mm
und 6 mm beträgt.
Dieser geringe Abstand zwischen Drehachse des Kopplungselements
und Befestigungsebene ermöglicht es,
die Abmessungen des Getriebes auch in Richtung der Drehachse der
Vierkantaufnahme zu minimieren.
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Besonders
bevorzugt ist es, wenn sich die Drehachse des Kopplungselements
im montierten Zustand des Getriebes oberhalb der Vierkantaufnahme
befindet. Alternativ wäre
es aber ebenso möglich, diese
Drehachse unterhalb der Vierkantaufnahme vorzusehen.
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Das
Kopplungselement kann im bzw. am Basiselement auf beliebige Weise
gelagert werden. Beispielsweise ist es möglich, das Kopplungselement mit
einer Welle zu versehen, welche in einer zylindrischen Ausnehmung
des Basiselements drehbar gelagert ist. Ebenso ist es aber auch
möglich,
das Kopplungselement mit zwei Gabelfortsätzen zu versehen, die jeweils
auf einem Abschnitt eines im Basiselement fixierten Lagerzapfens
aufsitzen. Diese Ausführungsform
besitzt den Vorteil, dass die Drehachse des Kopplungselements sehr
nahe an die Befestigungsebene verlegt werden kann, was wiederum die
Bauhöhe
des Getriebes auf vorteilhafte Weise verringert. Bei der letztgenannten
Ausführungsform ist
es möglich,
im Basiselement einen einzigen Lagerzapfen vorzusehen, welcher aus
dem Basiselement auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten etwas hervorsteht,
so dass die Gabelfortsätze
des Kopplungselements auf diese beiden vorstehenden Abschnitte aufgesetzt
werden können.
Beim Einsatz der genannten Gabelfortsätze muss sichergestellt werden,
dass sich das Kopplungselement nicht vom Basiselement löst. Zu diesem
Zweck kann das Kopplungselement beispielsweise mit einer bogenförmigen Nut
versehen werden, welche sich kreisförmig um den Lagerzapfen des
Basiselements erstreckt und in welche ein mit dem Basiselement gekoppelter Fixierungszapfen
eingreift.
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Die Übertragungselemente
zur Umsetzung einer Bewegung des Kopplungselements in eine Drehbewegung
der Vierkantaufnahme können
einerseits als am Kopplungselement vorgesehene Gleitfläche und
andererseits als sich senkrecht zur Längsachse der Vierkantaufnahme
erstreckender, mit der Gleitfläche
in Wirkverbindung stehender Fortsatz ausgebildet werden. Gleitfläche und
Fortsatz können in
diesem Fall auf einfache, im Rahmen der Figurenbeschreibung noch
näher erläuterte Weise
für die
genannte Bewegungsumsetzung sorgen.
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Das
Kopplungselement ist bevorzugt entgegen einer Federkraft von einer
Grundstellung in eine Betätigungsstellung
bewegbar. Diese Federkraft stellt dabei sicher, dass der Panikgriff
bzw. die Panikstange nach seiner bzw. ihrer Betätigung automatisch wieder in
seine Grundstellung zurückbewegt wird,
von der aus er erneut betätigt
werden kann. Die das Kopp lungselement in seine Grundstellung beaufschlagende
Feder kann als zwischen Basiselement und Kopplungselement eingespannte
Druckfeder ausgebildet werden. Andere Federanordnungen sind jedoch
ebenso möglich.
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Der
vom Kopplungselement zwischen der Grund- und der Betätigungsstellung
zurückgelegte Schwenkwinkel
ist bevorzugt mittels eines verstellbaren Anschlags einstellbar.
Somit kann für
jeden mit dem erfindungsgemäßen Getriebe
zusammenwirkenden Schlosstyp sichergestellt werden, dass der für das jeweilige
Schloss maximal zulässige
Drehwinkel nicht überschritten
wird, um so zu gewährleisten, dass
keine Beschädigung
des Schlosses auftritt. Die Bereitstellung unterschiedlicher Getriebe
für verschiedene
Schlosstypen ist bei dieser bevorzugten Ausführungsform der Erfindung auf
vorteilhafte Weise nicht nötig.
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Der
genannte Anschlag kann als im Kopplungselement gehaltene, mit einer
am Basiselement vorgesehenen Anschlagfläche zusammenwirkende Stellschraube
ausgebildet werden. Durch das Einschrauben einer solchen Stellschraube
in ein im Kopplungselement ausgebildetes Gewinde kann dann beispielsweise
der Schwenkwinkel des Kopplungselements verringert werden.
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Stellschraube
und Druckfeder können
sich auf entgegengesetzten Seiten der Vierkantaufnahme befinden,
was den Aufbau des erfindungsgemäßen Getriebes
vereinfacht.
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Das
Kopplungselement weist bevorzugt einen sich parallel zu seiner Drehachse
erstreckenden Fortsatz zur Verbindung mit einer Panikstange auf, so
dass eine Bewegung der Panikstange direkt auf das Kopplungselement übertragen
werden kann.
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Aus
optischen Gründen
ist es regelmäßig wünschenswert,
das erfindungsgemäße Getriebe
mit einem Gehäuse
zu versehen, welches zur Aufnahme von Basiselement, Führungshülse, Teilen
des Kopplungselements und Übertragungselementen
geeignet ist. In der Regel steht lediglich der Fortsatz zur Verbindung
des Kopplungselements mit der Panikstange aus dem Gehäuse hervor.
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Das
Gehäuse
kann dabei etwas größer als nötig ausgebildet
werden, so dass es relativ zum Getriebe bzw. dessen Basiselement
verschoben und an einer jeweils gewünschten Position an der Tür fixiert werden
kann. Hierdurch lässt
sich die Gesamtanordnung sowohl funktional als auch unter optischen
Gesichtspunkten optimieren. Insbesondere ist das Gehäuse dabei
parallel zur Drehachse des Kopplungselements verschiebbar und an
entsprechend unterschiedlichen Positionen der Tür fixierbar.
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Die
Erfindung erstreckt sich nicht nur auf ein Getriebe für einen
Panikgriff oder eine Panikstange, sondern auch auf komplette Panikgriffe
und Panikstangen, welche mit einem erfindungsgemäßen Getriebe ausgestattet sind.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die Zeichnungen erläutert;
in diesen zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht einer mit einer Panikstange versehenen Tür zur Verdeutlichung
der der Erfindung zugrundeliegenden Problematik,
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2a eine
Draufsicht auf ein erfindungsgemäßes Getriebe
mit angekoppelter Panikstange, bei der sich das Getriebe in einer
Grundstellung befindet,
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2b eine
Ansicht der Innenseite einer Anordnung gemäß 2a,
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2c eine
Ansicht der Außenseite
einer Anordnung gemäß 2a,
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3a eine
Ansicht gemäß 2a ohne
angekoppelte Panikstange,
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3b eine
Ansicht gemäß 2b ohne
angekoppelte Panikstange,
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4a bis
c Ansichten gemäß den 2a bis
c mit in Betätigungsstellung
befindlichem Getriebe,
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5a und
b Ansichten gemäß 4a und b
ohne angekoppelte Panikstange,
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6a eine
Draufsicht auf eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Getriebes ohne
angekoppelte Panikstange,
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6b eine
Ansicht der Innenseite des Getriebes gemäß 6a und
-
6c eine
Ansicht der Außenseite
des Getriebes gemäß 6a.
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1 zeigt
einen an einer nur abschnittsweise dargestellten Tür 10 mit
schmalem Rahmen 12 angebrachte Panikstange 14,
welcher ein von einem Gehäuse 16 verdecktes
Getriebe ansteuert. Die Tür 10 grenzt
dabei an eine Türzarge,
einen Blendrahmen, einen zweiten Türflügel oder eine Wand 18 an, in
welcher sich ein nicht dargestelltes Schließblech zur Verriegelung der
Tür 10 befindet.
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Bei Öffnung der
Tür 10 durch
eine Betätigung
der Panikstange 14 wird die Tür 10 in Pfeilrichtung
verschwenkt, was dazu führt,
dass der vom Rahmen 12 abgewandte Bereich der Außenseite
des Gehäuses 16 (in 1 schraffiert
dargestellt) an einem Eckbereich der Wand 18 (in 1 ebenfalls schraffiert
dargestellt) anstößt und dadurch
eine weitere Öffnungsbewegung
der Tür 10 be-
oder verhindert.
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Dieses
Problem soll erfindungsgemäß dadurch
beseitigt werden, dass das Volumen des Gehäuses 16 aufgrund eines
verkleinerten Getriebes verringert werden kann, wobei insbesondere
der Abstand zwischen der Außenseite
des Gehäuses 16 und
der Wand 18 vergrößert werden
soll. Gleichzeitig soll sichergestellt werden, dass die Bauhöhe des Gehäuses 16,
also seine Erstreckung senkrecht zur Ebene der Tür 10 nicht größer, sondern
möglichst kleiner
wird.
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Die 2 bis 5 zeigen
eine mögliche
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Getriebes
in den vorstehend erwähnten
Ansichten.
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Das
Getriebe weist dabei ein langgestrecktes Basiselement 20 auf,
welches mit Bohrungen 22 versehen ist, über welche es an einen Türrahmen anschraubbar
ist. An seiner Unterseite besitzt das Basiselement 20 eine
Befestigungsebene 24, mit der es im montierten Zustand
an einer Tür
bzw. einem Türrahmen
anliegt.
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An
das Basiselement 20 ist als Teil desselben eine Führungshülse 26 für eine Vierkantaufnahme 28 angeformt.
Die Vierkantaufnahme 28 ist dabei in der Führungshülse 26 um
eine senkrecht zur Befestigungsebene 24 verlaufende Achse
drehbar gelagert.
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Im
montierten Zustand oberhalb der Vierkantaufnahme 28 ist
eine Welle 30 parallel zur Befestigungsebene 24 durch
das Basiselement 20 geführt, welche
Bestandteil eines Kopplungselements 32 ist und die Drehachse
dieses Kopplungselements 32 darstellt.
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Das
um die Welle bzw. Drehachse 30 schwenkbare Kopplungselement 32 ist
mit einem Fortsatz 34 versehen, welcher sich parallel zur
Welle 30 erstreckt. Dieser Fortsatz 34 dient zur
Verbindung des Kopplungselements 22 mit einer Panikstange 14. Der
Fortsatz 34 besitzt die Form eines Vierkants, welcher in
eine entsprechende, stirnseitig an der Panikstange 14 vorgesehene
Vierkantausnehmung eingeschoben werden kann, um so eine starre Verbindung zwischen
Panikstange 14 und Kopplungselement 32 herzustellen.
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Die
Vierkantaufnahme 28, die an ihrer Unterseite 36 eine
aus den Figuren nicht ersichtliche Aufnahme für den Vierkant eines Schlosses
aufweist, ist in ihrem oberen Endbereich von einem zapfenförmigen Fortsatz 38 durchdrungen,
welcher senkrecht zur Drehachse der Vierkantaufnahme 28 verläuft und auf
der dem Kopplungselement 32 zugewandten Seite der Vierkantaufnahme 28 über deren
Umfang hervorsteht. Der Fortsatz 38 liegt dabei mit seinem äußeren Umfang
an einer Gleitfläche 40 des
Kopplungselements 32 an.
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Senkrecht
zur Befestigungsebene 24 erstreckt sich als Bestandteil
des Basiselements 20 ein Steg 42 nach oben, welcher
letztlich in einer parallel zur Befestigungsebene 24 verlaufenden
Lasche 44 endet. Gegenüber
der Lasche 44 ist auch am Kopplungselement 32 eine
Lasche 46 ausgeformt, wobei zwischen den beiden gemeinsam
mit dem Kopplungselement 32 zueinander verschwenkbaren
Laschen 44, 46 eine Druckfeder 48 gehalten
ist.
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Bezogen
auf die Drehachse 30 auf der der Lasche 46 abgewandten
Seite des Kopplungselements 32 ist im Kopplungselement 32 ein
Gewinde ausgeformt, in welches eine Stellschraube 50 eingeschraubt
ist. Das untere Ende der Stellschraube 50 ist dabei derart
positioniert, dass es an eine Anschlagfläche 52 des Basiselements 20 anschlagen kann.
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Die 2a, 3a, 4a und 5a zeigen,
dass sämtliche
vorstehend beschriebenen Komponenten des erfindungsgemäßen Getriebes
auf einer Seite einer Grenzebene 54 angeordnet sind, wobei
sich die Grenzebene 54 parallel zur Drehachse der Vierkantaufnahme 28,
also senkrecht zur Zeichenebene der letztgenannten Figuren, erstreckt.
Der Abstand der Grenzebene 54 von der Drehachse der Vierkantaufnahme 28 entspricht
dem Radius der Vierkantaufnahme 28 in ihrem oberen Endbereich. Auf
der der Vierkantaufnahme 28 abgewandten Seite der Grenzebene 54 sind
keinerlei Getriebeteile vorhanden, so dass das Getriebe in dieser
Richtung geringstmögliche
Abmessungen aufweist. Auf diese Weise lässt sich beispielsweise eine
in 1 gestrichelt eingezeichnete Größe des Gehäuses 16 realisieren,
welches beim Öffnen
der Tür 10 nicht
mit der Wand 18 kollidiert.
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In
der in den 2 und 3 dargestellten Grundstellung
des erfindungsgemäßen Getriebes
ist die Druckfeder 28 lediglich geringfügig derart vorgespannt, dass
sie sicher zwischen den beiden Laschen 44 und 46 gehalten
ist. Ausgehend von diesem Zustand der Druckfeder 48 ist
sie noch weiter komprimierbar. In der Grundstellung – wie auch
in allen Betriebspositionen des erfindungsgemäßen Getriebes – liegt
der Fortsatz 38 an der Gleitfläche 40 an, wobei sich
der Fortsatz 38 im montierten Zustand des Getriebes in
der Grundstellung schräg
nach oben erstreckt (siehe 2a und 3a).
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Bei
einer Betätigung
der Panikstange 14 in Pfeilrichtung (siehe 2b)
wird dieser um die Drehachse 30 des Kopplungselements 32 in
Pfeilrichtung verschwenkt. Durch die starre Kopplung der Panikstange 14 mit
dem Kopplungselement 32 über den Fortsatz 34 vollzieht
das Kopplungselement 32 diese Schwenkbewegung über einen
identischen Winkelbereich mit.
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Während dieser
Schwenkbewegung bewegt sich somit auch die Gleitfläche 40 des
Kopplungselements 32 um die Drehachse 30 herum
nach unten, wobei sie den an ihr anliegenden Fortsatz 38 der Vierkantaufnahme 28 mitnimmt.
Während
dieser Bewegung gleitet der Fortsatz 38 an der Gleitfläche 40 entlang.
Dies führt
letztlich dazu, dass sich die Vierkantaufnahme 28 durch
die genannte Beaufschlagung des Fortsatzes 38 aus ihrer
Stellung gemäß den 2a und 3a im
Uhrzeigersinn in ihre Stellung gemäß den 4a und 5a bewegt.
Die in den 4a und 5a dargestellte
Stellung entspricht der Betätigungsstellung
des erfindungsgemäßen Getriebes,
in welcher sich der Fortsatz 38 nun schräg nach unten
erstreckt.
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Durch
die genannte Drehung der Vierkantaufnahme 28 wird auch
ein in den Figuren nicht dargestellter, in der Vierkantaufnahme 28 gehaltener Vierkant
verdreht, was zu einem Öffnen
des mit dem Vierkant verbundenen Schlosses führt.
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Während des
Bewegens des Kopplungselements 32 aus der Grundstellung
in die Betätigungsstellung
wird die Druckfeder 48 komprimiert, so wie dies aus den 4b und 5b ersichtlich
ist.
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Die
Bewegung des Kopplungselements 32 in seine Betätigungsstellung
wird letztlich dadurch gestoppt, dass das untere Ende der Stellschraube 50 an
der Anschlagfläche 52 anstößt (siehe 5b). Aus 5b ist
ohne weiteres ersichtlich, dass beispielsweise eine tiefer in das
Gewinde des Kopplungselements 32 eingeschraubte Stellschraube 50 zu
einer Verringerung des Schwenkwinkels des Kopplungselements 32 führen würde.
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Nach
einem Loslassen der Panikstange 14 wird dieser gemeinsam
mit dem daran angeschlossenen Kopplungselement 32 durch
die Rückstellkraft der
Druckfeder 48 wieder zurück in seine Grundstellung gemäß der 2 und 3 bewegt,
so dass ausgehend von dieser Grundstellung eine erneute Betätigung möglich wird.
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Die 6a bis 6c zeigen
Abbildungen, welche im Wesentlichen den 2a bis 2c,
jedoch ohne Panikstange 14, entsprechen, wobei 6a bis 6c nun
eine alternative Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Getriebes
zeigen.
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Auch
diese alternative Ausführungsform
besitzt einen Großteil
der vorstehend bereits erläuterten Komponenten,
so dass auf diese nicht mehr näher eingegangen
wird, sondern vielmehr lediglich die Unterschiede zu dem Getriebe
gemäß den 2 bis 5 erläutert werden.
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Der
grundlegende Unterschied zwischen beiden Ausführungsformen besteht in der
Lagerung des jeweiligen Kopplungselements 32, 32'. Das Kopplungselement 32' gemäß der 6 besitzt nämlich keine daran angeformte
Welle 30, sondern stattdessen an seinem der Befestigungsebene 24 zugewandten
Ende einen Gabelfortsatz 56, welcher auf einem Lagerzapfen 58 aufsitzt,
der sich parallel zur Befestigungsebene 24 durch das Basiselement 20' hindurch erstreckt.
Dabei ist der Lagerzapfen 58 möglichst nahe an der Befestigungsebene 24 angeordnet.
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Gegenüber dem
Gabelfortsatz 56 ist das Kopplungselement 32' mit einem Steg 60 ausgestattet,
dessen Länge
ungefähr
der Breite des Basiselements 20' entspricht und der sich parallel
zur Befestigungsebene 24 erstreckt, so dass er letztlich
das Basiselement 20' übergreift.
An dem dem Gabelfortsatz 56 abgewandten Ende des Steges 60 ist
ein Fortsatz 62 (siehe 6c) vorgesehen,
welcher sich in Richtung der Befestigungsebene 24 erstreckt
und an seinem unteren Ende ebenfalls einen Gabelfortsatz 64 aufweist,
welcher mit dem Gabelfortsatz 56 ausgerichtet ist, so dass
er auf dem anderen Ende des sich durch das gesamte Basiselement 20' hindurch erstreckende
Lagerzapfens 58 aufsitzen kann.
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Aufgrund
dieser Anordnung ist das Kopplungselement 32' mit Steg 60 und Fortsatz 62 stabil am
Basiselement 20' gelagert,
wobei es um den Lagerzapfen 58 verschwenkt werden kann.
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Um
ein Abheben des Kopplungselements 32' vom Lagerzapfen 58 zu
verhindern, sind im Kopplungselement 32' bzw. im Fortsatz 62 zwei
bogenförmige
Ausnehmungen 66 vorgesehen, in welche ein Fixierungszapfen 68 hineinragt,
der fest im Basiselement 20' verankert
ist und sich parallel zum Lagerzapfen 58 erstreckt.
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Im
Gegensatz zu der Ausführungsform
gemäß den 2 bis 5 wird
gemäß 6 erreicht, dass die Drehachse des Kopplungselements 32' noch näher zur
Befestigungsebene 24 hin verlegt werden kann, so dass die
Bauhöhe
des Getriebes senkrecht zur Befestigungsebene 24 noch weiter
verringerbar ist.
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- 10
- Tür
- 12
- Rahmen
- 14
- Panikstange
- 16
- Gehäuse
- 18
- Wand
- 20
- Basiselement
- 20'
- Basiselement
- 22
- Bohrungen
- 24
- Befestigungsebene
- 26
- Führungshülse
- 28
- Vierkantaufnahme
- 30
- Welle
- 32
- Kopplungselement
- 32'
- Kopplungselement
- 34
- Fortsatz
- 36
- Unterseite
- 38
- Fortsatz
- 40
- Gleitfläche
- 42
- Steg
- 44
- Lasche
- 46
- Lasche
- 48
- Druckfeder
- 50
- Stellschraube
- 52
- Anschlagfläche
- 54
- Grenzebene
- 56
- Gabelfortsatz
- 58
- Lagerzapfen
- 60
- Steg
- 62
- Fortsatz
- 64
- Gabelfortsatz
- 66
- bogenförmige Ausnehmungen
- 68
- Fixierungszapfen