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Hintergrund der Erfindung
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1. Erfindungsgebiet
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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrrad-Traggestell und insbesondere ein faltbares Fahrrad-Traggestell, das mit dem hinteren Ende eines Fahrzeugs so verbunden wird, daß es Fahrräder an dem Fahrzeug trägt.
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2. Beschreibung des Standes der Technik
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Das herkömmliche Fahrrad-Traggestell ist so gebaut, daß es mit dem hinteren Ende oder dem Dach des Fahrzeugs verbunden wird, um Fahrräder an dem Fahrzeug so zu tragen, daß die Benutzer ihre Fahrräder über weite Entfernungen transportieren können.
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Das herkömmliche Fahrrad-Traggestell weist einen Rahmen oder Grundkörper und einen Tragkörper auf, der mit dem Rahmen waagerecht verbunden ist. An dem Tragkörper sind Klemmen angebracht, um die Fahrräder in Bezug auf den Tragkörper zu positionieren. Wenn die Fahrräder von dem Traggestell entfernt sind, wird der sich in waagerechter Richtung erstreckende Tragkörper beim Parken zu einem Problem, da er eine Menge Platz beansprucht, und zwar insbesondere beim Lückenfüllen in städtischen Bereichen.
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Die vorliegende Erfindung beabsichtigt daher, ein faltbares Fahrrad-Traggestell zu entwickeln, bei dem der Tragkörper durch einfache Handhabungsschritte gefaltet werden kann, um dadurch den erforderlichen Platz so zu verringern, daß die oben erwähnten Nachteile im wesentlichen beseitigt werden.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich also auf ein faltbares Fahrrad-Traggestell und weist einen Rahmen auf, der an seinem oberen Ende ein erstes Ende hat und an seinem unteren Ende ein zweites Ende. In dem ersten Ende des Rahmens sind ein erstes Loch und ein zweites Loch vorgesehen. Ein Tragkörper steht mit dem ersten Ende des Rahmens in Verbindung, um auf diese Weise Fahrräder zu positionieren. Ein Verbindungskörper weist einen ersten Teil und einen zweiten Teil auf. Der erste Teil hat ein Einbauloch, in das das erste Ende des Rahmens eingesteckt wird. Der erste Teil weist außerdem einen ersten Durchgang sowie einen zweiten Durchgang auf. Der erste und der zweite Durchgang stehen mit dem Einbauloch in senkrechter Verbindung. Der erste Durchgang ist entsprechend dem ersten Loch angeordnet und der zweite Durchgang ist entsprechend dem zweiten Loch angeordnet.
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Zwei Platten sind mit den beiden Seiten des Verbindungskörpers entsprechend verbunden. Jede Platte hat ein erstes Ende, das von dem Verbindungskörper weg ragt, und der Tragkörper ist mit den zwei entsprechenden ersten Enden der beiden Platten verbunden. Die Platten und der Tragkörper werden gleichzeitig bewegt. Eine Gelenkeinheit erstreckt sich durch die beiden Platten, den ersten Durchgang und das erste Loch. Die Platten und der Tragkörper sind synchron um die Gelenkeinheit verschwenkbar. Ein Betätigungskörper erstreckt sich beweglich durch die beiden Platten, den zweiten Durchgang und das zweite Loch. Der Betätigungskörper kann an den beiden Platten und dem Rahmen befestigt werden. Wenn der Betätigungskörper bewegt wird, werden die Platten und der Tragkörper um die Gelenkeinheit so weit verschwenkt, bis die Platten und der Tragkörper parallel zu dem Rahmen liegen.
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Der Tragkörper ist vorzugsweise ein waagerechter U-förmiger Körper und hat ein geschlossenes Ende und zwei Verlängerungen, die sich von dem geschlossenen Ende aus erstrecken. Jede Verlängerung besitzt mehrere Klemmen, die mit ihr verbunden sind. Jede der beiden Platten weist ein Durchgangsloch auf. Zwei Kappen sind an dem geschlossenen Ende des Tragkörpers angebracht, und jede Kappe besitzt ein Mittelloch. Das geschlossene Ende des Tragkörpers erstreckt sich durch die Löcher und die Mittellöcher.
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Der erste Teil des Verbindungsteils ist vorzugsweise mit dem in seiner Unterseite ausgebildeten Installationsloch versehen. Der zweite Teil weist einen geneigten Boden auf. Der zweite Teil ist mit einem Aufnahmeloch versehen, das sich mit dem ersten Durchgang eine gemeinsame Achse teilt.
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Vorzugsweise ist jede der beiden Platten eine längliche Platte. Ein Gelenkloch ist neben dem Durchgangsloch angeordnet, und ein Befestigungsloch liegt in einiger Entfernung von dem Gelenkloch. Das Gelenkloch ist entsprechend dem ersten Durchgang angeordnet, und das Befestigungsloch liegt entsprechend zu dem zweiten Durchgang.
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Der zweite Teil hat vorzugsweise ein Aufnahmeloch, das mit dem ersten Durchgang eine gemeinsame Achse teilt. Das Befestigungsloch jeder der Platten wird bewegt, bis es mit dem Aufnahmeloch des Verbindungskörpers fluchtend ausgerichtet ist, wenn die Platte um das Gelenkloch verschwenkt wird.
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Der Betätigungskörper ist vorzugsweise mit einem Schaft versehen, der sich von seinem einen Ende aus erstreckt, sowie mit einer seitlichen Stange, die sich von dem Betätigungskörper aus in radialer Richtung erstreckt. An dem entfernt liegenden Ende der seitlichen Stange ist ein Ring fest angebracht. Der Schaft erstreckt sich durch die Befestigungslöcher der Platten, den zweiten Durchgang und ein Endloch in einer Kappe. Das Endloch ist ein hexagonales Loch und liegt entsprechend zu dem zweiten Durchgang. in dem Endloch ist eine Mutter angeordnet, und der Schaft ist mit der Mutter verschraubt und damit verbunden.
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Die Kappe hat vorzugsweise ein Senkloch, das entsprechend dem ersten Durchgang angeordnet ist, und die Gelenkeinheit erstreckt sich durch dieses Senkloch. Die Gelenkeinheit weist einen Schraubenbolzen, zwei hohle Hülsen und eine Mutter auf. Die Kappe ist mit der Außenseite einer der beiden Platten verbunden. Eine der Hülsen ist in das Gelenkloch einer Platte eingesteckt sowie den ersten Durchgang des Verbindungskörpers und das erste Loch des Rahmens. Die andere Hülse ist in das Senkloch der Kappe eingesteckt, das Gelenkloch der anderen Platte, den ersten Durchgang und das erste Loch des Rahmens. Der Schraubenbolzen erstreckt sich durch die beiden Hülsen und tritt in die Kappe ein. Die Mutter der Gelenkeinheit ist mit dem entfernten Ende des Schraubenbolzens verbunden.
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Das Fahrrad-Traggestell der vorliegenden Erfindung läßt sich falten, um dadurch den benötigten Platz, den das Gestell einnimmt, zu verkleinern. Der Tragkörper und die beiden Platten sind miteinander verbunden. Die Platten arbeiten mit dem Verbindungskörper zusammen, so daß sie mit dem ersten Ende des Rahmens gelenkig verbunden sind und dann, wenn eine Kraft auf den Tragkörper einwirkt, die Platten um die Gelenkeinheit verschwenkt werden, um dadurch den Tragkörper nach unten zu falten, bis der Tragkörper parallel zu dem Rahmen liegt. Daher läßt sich das Fahrrad-Traggestell falten, um leicht verstaut und getragen zu werden.
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Das Fahrrad-Traggestell läßt sich leicht bedienen, und zwar durch einfaches Entfernen des Betätigungskörpers, um dadurch die Platten und den Tragkörper zu falten.
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Der Betätigungskörper sichert die Platten, den Verbindungskörper und den Rahmen so, daß dann, wenn der Betätigungskörper entfernt wird, das Fahrrad-Traggestell nach unten gefaltet wird. Der Betätigungskörper wird in die Platten, den Verbindungskörper und den Rahmen eingesteckt, um dadurch den gefalteten Zustand zu sichern.
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Die vorliegende Erfindung ergibt sich noch verständlicher aus der folgenden Beschreibung, wenn diese zusammen mit den beigefügten Zeichnungen verwendet wird, die, allerdings nur zu Illustrationszwecken, eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist eine perspektivische Ansicht, die das Fahrrad-Traggestell der vorliegenden Erfindung zeigt;
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2 ist eine auseinandergezogene Ansicht des Faltungsmechanismus des Fahrrad-Traggestells gemäß der vorliegenden Erfindung;
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3 ist eine Querschnittsansicht zur Verdeutlichung des Fahrrad-Traggestells der vorliegenden Erfindung;
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4 ist der obere Teil einer Teildraufsicht zur Verdeutlichung des Fahrrad-Traggestells der vorliegenden Erfindung;
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5 ist eine seitliche Teilquerschnitts-Ansicht des Fahrrad-Traggestells der vorliegenden Erfindung; und
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6 ist eine seitliche Querschnittsansicht zur Verdeutlichung des gefalteten Zustands des Fahrrad-Traggestells der vorliegenden Erfindung.
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Detailllierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
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Wie aus 1 ersichtlich, weist das faltbare Fahrrad-Traggestell 10 der vorliegenden Erfindung einen Rahmen 20, einen Tragkörper 30 oben auf dem Rahmen 20 auf, und ein Faltungsmechanismus ist zwischen dem Tragkörper 30 und dem Rahmen 20 angebracht.
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Der Rahmen 20 hat auf seinem oberen Ende ein erstes Ende 21 und auf seinem unteren Ende ein zweites Ende 22. Wie in den 2 und 3 dargestellt, sind in dem ersten Ende 21 des Rahmens 20 ein erstes Loch 23 und ein zweites Loch 24 ausgebildet.
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Der Tragkörper 30 ist mit dem ersten Ende 21 des Rahmens 20 verbunden. Der Tragkörper 30 ist ein waagerechter, U-förmiger Körper und hat ein geschlossenes Ende 31 und zwei Verlängerungen 32, die sich von dem geschlossenen Ende 31 aus erstrecken. Jede Verlängerung 32 weist mehrere Klemmen 15 auf, die mit ihr so verbunden sind, daß Fahrräder festgeklemmt werden können. Das geschlossene Ende 31 ist mit dem Faltmechanismus verbunden.
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Ein Verbindungskörper 40 steht, wie in den 2 und 3 gezeigt, mit dem ersten Ende 21 des Rahmens 20 in Verbindung und hat einen ersten Teil 41 sowie einen zweiten Teil 42. Der erste Teil 41 weist ein Installationsloch 411 auf, das in seiner Unterseite ausgebildet ist, so daß es das erste Ende 21 des Rahmens 20 aufnehmen kann. Der erste Teil 41 ist des weiteren mit einem ersten Durchgang 43 und einem zweiten Durchgang 431 versehen, und die ersten und zweiten Durchgänge 43, 431 stehen rechtwinklig mit dem Installationsloch 411 in Verbindung. Der zweite Teil 42 besitzt eine Aussparung 421, die in seiner Unterseite ausgebildet ist, wie in 5 gezeigt, und der zweite Teil 42 hat auch einen geneigten Boden 44. Der zweite Teil 42 besitzt ein Aufnahmeloch 45, das mit dem ersten Durchgang 43 eine übliche Achse teilt. Das Aufnahmeloch 45 und der erste Durchgang 43 liegen auf derselben waagerechten Ebene. Das Aufnahmeloch 45 steht senkrecht mit der Aussparung 421 in Verbindung. Das Aufnahmeloch 45 kann auch eine Aussparung sein. Das erste Ende 21 des Rahmens 20 ist in das Installationsloch 411 eingesteckt, so daß der erste Durchgang 43 entsprechend dem ersten Loch 23 angeordnet ist, und der zweite Durchgang 431 liegt entsprechend dem zweiten Loch 24.
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Zwei Platten 50 stehen mit den beiden Seiten des Verbindungskörpers 40 entsprechend in Verbindung. Jede der Platten 50 ist eine längliche Platte und hat ein Durchgangsloch 51, ein Gelenkloch 52 und ein Befestigungsloch 53, und zwar vom Kopf bis zum Boden gesehen. Das Durchgangsloch 51 liegt über dem Verbindungskörper 40. Das Gelenkloch 52 ist neben dem Durchgangsloch 51 angeordnet, und seine Lage entspricht dem ersten Durchgang 43. Das Befestigungsloch 53 liegt in einiger Entfernung von dem Gelenkloch 52, das entsprechend dem zweiten Durchgang 431 angeordnet ist. Die Platten 50 und der Stützkörper 30 sind synchron um das Gelenkloch 52 verschwenkbar, und das Befestigungsloch 53 wird so bewegt, daß es mit dem Aufnahmeloch 45 fluchtet. Die beiden Durchgangslöcher 51 der beiden Platten 50 sind mit zwei Kappen 55 bedeckt, und jede Kappe 55 hat ein zentrales Loch 551, das mit dem Durchgangsloch 51 fluchtend ausgerichtet ist. Das geschlossene Ende 31 des Tragkörpers 30 erstreckt sich durch die Durchgangslöcher 51 und die zentralen Löcher 551, um den Tragkörper 30 mit den Platten 50 zu verbinden und dadurch sicherzustellen, daß die Platten 50 und der Tragkörper 30 synchron verschwenkt werden.
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Ein Betätigungskörper 60 hat einen Schaft 61, der sich von seinem einen Ende aus erstreckt, und eine seitliche Stange 62 erstreckt sich von dem Betätigungskörper 60 in radialer Richtung. Ein Ring 63 ist an einem entfernten Ende der seitlichen Stange 62 fixiert. Der Schaft 61 erstreckt sich durch die Befestigungslöcher 53 der Platten 50, den zweiten Durchgang 431 und ein Endloch 642 in der Kappe 64. Die Kappe 64 ist ein länglicher Körper und weist ein Senkloch 641 sowie ein Endloch 642 auf, die entsprechend dem ersten und dem zweiten Durchgang 43, 431 angeordnet sind. Das Endloch 642 ist ein hexagonales Loch und hat eine Mutter 65, die in ihm fest angeordnet ist, und der Schaft 61 ist mit der Mutter 65 verschraubt, so daß der Rahmen 20 und die Platten 50 sich nicht willkürlich drehen können. Wenn das Fahrrad-Traggestell durch Schwenken der Platten 50 gefaltet wird, wird der Schaft 61 von der Mutter 65 abgeschraubt, so daß der Schaft 61 aus dem Verbindungskörper 40 und den Platten 50 herausgezogen werden kann, und der Tragkörper 30 gedreht werden kann.
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Die abgeschraubte Mutter 65 läßt sich mit dem Schaft 61 verbinden, damit sie nicht verloren geht.
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Eine Gelenkeinheit 70 weist einen Schraubenbolzen 71, zwei hohle Hülsen 72, 73 und eine Mutter 74 auf. Wie in den 2 und 3 gezeigt, ist die Kappe 64 mit der Außenseite einer der beiden Platten 50 verbunden, die Hülse 72 ist größer als der Außendurchmesser des Schraubenbolzens 71 und ist in das Gelenkloch 52 der einen Platte 50, den ersten Durchgang 43 des Verbindungskörper 40 und das erste Loch 23 des Rahmens 20 eingesteckt. Die andere Hülse 73 ist in das Senkloch 641 der Kappe 64, das Gelenkloch 52 der anderen Platte 50, den ersten Durchgang 43 und das erste Loch 23 des Rahmens 20 eingesteckt. Die beiden Hülsen 72, 73 erstrecken sich entsprechend in die beiden Platten 50 von deren Außenseite aus. Der Schraubenbolzen 71 verläuft durch die beiden Hülsen 72, 73 und tritt in die Kappe 64 ein. Die Mutter 74 der Gelenkeinheit 70 ist mit dem entfernten Ende des Schraubenbolzens 71 verbunden.
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Wie in den 1, 3 und 4 dargestellt, sind die Platten 50 dann, wenn der Tragkörper 30 waagerecht angeordnet ist, aufrecht ausgerichtet, und der Schaft 61 des Betätigungskörpers 60 erstreckt sich durch die Befestigungslöcher 53 sowie das zweite Loch 24, um den Tragkörper 30 zu fixieren und dadurch die Fahrräder zu tragen (nicht gezeigt).
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Wie aus den 3, 5 und 6 zu entnehmen, wird, wenn das Fahrrad-Traggestell gefaltet wird, die Mutter 65 abgeschraubt, so daß der Benutzer den Betätigungskörper 60 von dem Fahrrad-Traggestell ziehen kann, wodurch sich die Verbindung zwischen den Platten 50 und dem Rahmen 20 löst. Die Verlängerungen 32 sind dann nach unten geschwenkt, so daß der Tragkörper 30 und die Platten 50 um die Gelenkeinheit 70 abwärts geschwenkt sind, wobei die Verlängerungen 32 in Richtung auf den Rahmen 20 so lange gedreht werden, bis der Tragkörper 30 parallel liegt und den Rahmen 20 berührt. Daher wird der Platz, den der Tragkörper 30 einnimmt, reduziert. Die Befestigungslöcher 53 der Platten 50 werden so bewegt, daß sie mit dem Aufnahmeloch 45 des Verbindungskörpers 40 fluchtend ausgerichtet sind, wenn die Platte 50 um das Gelenkloch 52 verschwenkt ist. Der Betätigungskörper 60 erstreckt sich dann durch die Befestigungslöcher 53, das Aufnahmeloch 45 und das Endloch 642, und der Schaft 61 ist mit der Mutter 65 verbunden, um sicherzustellen, daß der Tragkörper 30 und der Rahmen 20 im gefalteten Zustand sind.
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Der zweite Teil 42 hat den geneigten Boden 44, wodurch der Überlappungsbereich zwischen dem Verbindungskörper 40 und den Platten 50 so verkleinert wird, daß die Finger des Benutzers davor geschützt werden, in dem Spalt zwischen dem Verbindungskörper 40 und den Platten 50 eingeklemmt zu werden.
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Sobald das Fahrrad-Traggestell 10 wieder aufgeklappt werden soll, wird die Mutter 65 abgeschraubt, wodurch der Benutzer den Betätigungskörper 60 aus dem Aufnahmeloch 45 ziehen kann, und daraufhin werden die Platten 50 und der Tragkörper 30 um die Gelenkeinheit 70 abwärts verschwenkt, wodurch die Verlängerungen 32 nach oben verschwenkt werden und die Platten 50 in die aufrechte Lage geschwenkt werden. Die Befestigungslöcher 53 sind mit dem zweiten Loch 24 fluchtend ausgerichtet, der Schaft 61 erstreckt sich durch die Befestigungslöcher 53, den ersten Durchgang 431 und das zweite Loch 24 und ist mit der Mutter 65 verbunden.
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Obgleich die Ausführungsform gemäß der vorliegenden Erfindung dargestellt und beschrieben worden ist, sollte dem auf diesem Gebiet tätigen Fachmann klar sein, daß weitere Ausführungsformen hergestellt werden können, ohne vom Schutzbereich der vorliegenden Erfindung abzuweichen.