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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Zwischenlagerung und/oder zum Transport von aufgewickelten Gewebezuschnitten, insbesondere von aufgewickelten Gewebezuschnitten aus einem Glas- oder Kohlefasergewebe zur Herstellung von Rotorflügeln von Windkraftanlagen. Die Erfindung betrifft weiter ein Verfahren zur Zwischenlagerung und zum Transport von solchen aufgewickelten Gewebezuschnitten.
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Rotorflügel für Windkraftanlagen werden heute zumeist aus glasfaserverstärktem Epoxidharz hergestellt, indem Zuschnitte aus einem Glasfasergewebe schichtweise übereinander in eine Form eingelegt und zur Laminierung mit dem zuvor mit einem Härter versetzten flüssigen Epoxidharz imprägniert werden, das anschließend ausgehärtet wird.
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Um einerseits das Gewicht der Rotorflügel gering zu halten und andererseits für eine belastungsgerechte Ausrichtung der Fasern des Glasfasergewebes zu sorgen, ist eine sehr große Anzahl von unterschiedlichen Zuschnitten erforderlich, bei heute üblichen Rotorflügeln zumeist mehrere Hundert Zuschnitte, von denen jeder bei der Fertigung der Rotorflügel an einer vorgegebenen Stelle und in einer vorgegebenen Schicht positioniert werden muss.
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Da das Zuschneiden des Glasfasergewebes aufgrund der relativ großen Abmessungen der Rotorflügel und der dadurch bedingten weitläufigen Fertigungsanlagen gewöhnlich in einem größeren räumlichen Abstand von der eigentlichen Rotorflügelfertigung und zwecks Vermeidung von Stillstandszeiten in der Regel auch in einem gewissen zeitlichen Abstand vor der Laminierung der Zuschnitte vorgenommen wird, muss das fertig zugeschnittene Glasfasergewebe fast immer transportiert und zwischengelagert werden.
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Um die teilweise sehr langen Zuschnitte ohne die Gefahr einer Beschädigung, zum Beispiel durch Knicken, zu transportieren und zwischen zu lagern, ist es bereits bekannt, einzelne Zuschnitte getrennt voneinander auf Papphülsen oder andere hohle Dorne aufzuwickeln und diese dann auf Haltedorne zu stecken, die in einer parallelen Ausrichtung neben- und untereinander über die Rückwand eines geschlossenen Transportbehälters überstehen, der an seiner Vorderseite mit verschließbaren Türen versehen ist, um die im Transportbehälter enthaltenen Gewebezuschnitte vor Verschmutzung zu schützen. Um ein ungewolltes Abwickeln der Gewebezuschnitte zu verhindern, werden die Zuschnitte nach dem Aufwickeln jeweils in eine Folienhülle gesteckt, die ebenfalls zum Schutz der Gewebezuschnitte vor Verschmutzung und zugleich auch zur Beschriftung der Zuschnitte mit Informationen dient, aus denen sich Angaben über eine Nummer des Zuschnitts bzw. dessen Sollposition am Rotorblatt oder dergleichen entnehmen lässt.
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Alternativ ist es auch bekannt, ein ungewolltes Abwickeln der aufgewickelten Zuschnitte mit Hilfe eines Klebestreifens zu verhindern, mit dem das äußere Wickelende am Rest des Wickels festgeklebt wird und der gleichzeitig zur Beschriftung des Wickels mit den zuvor genannten Angaben dient. In diesem Fall werden die aufgewickelten Zuschnitte zum Transport und zur Zwischenlagerung in kistenartige Transportbehälter gelegt, aus denen sie dann nach Bedarf entnommen werden.
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In beiden Fällen ist jedoch ein nicht unerheblicher Aufwand erforderlich, um die aufgewickelten Zuschnitte zu beschriften, vor Verschmutzung zu schützen, zu einem von mehreren separaten Arbeitsplätzen entlang der Formen zu transportieren, in denen die Zuschnitte zur Herstellung eines Rotorflügels zusammen laminiert werden, und unter der Mehrzahl von transportierten und zwischengelagerten Zuschnitten einen gewünschten Zuschnitt herauszusuchen.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, die sich zur Zwischenlagerung von aufgewickelten Gewebezuschnitten und auch zum Transport der aufgewickelten Gewebezuschnitte eignen, die Gewebezuschnitte sicher vor einer Verschmutzung, Beschädigung und vor einem ungewollten Abwickeln schützen und die zudem eine Kennzeichnung der aufgewickelten Gewebezuschnitte bzw. eine Verpackung in einer Folienhülle entbehrlich machen.
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Diese Aufgabe wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung und bei dem erfindungsgemäßen Verfahren durch die Merkmale im Kennzeichenteil des Anspruchs 1 bzw. 12 gelöst.
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Danach weist die erfindungsgemäße Vorrichtung eine Mehrzahl von mobilen Röhrenmodulen auf, von denen jedes mehrere parallel zueinander ausgerichtete, an ihren entgegengesetzten Enden mit Öffnungen zum Einführen und zur Entnahme der Gewebezuschnitte versehene Röhren umfasst, wobei die Röhrenmodule miteinander bzw. mit benachbarten Röhrenmodulen lösbar zu Transport- und/oder Zwischenlager-Einheiten mit variabler Größe bzw. mit einer an den jeweiligen Bedarf angepassten Anzahl von Röhren verbindbar sind. Das erfindungsgemäße Verfahren ist demgegenüber dadurch gekennzeichnet, dass die aufgewickelten Zuschnitte zur Zwischenlagerung und/oder zum Transport jeweils in eine von mehreren, zu einem mobilen Röhrenmodul zusammengefügten Röhren eingebracht und in den Röhren eingeschlossen zwischengelagert und/oder transportiert werden.
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Die Röhren jedes Röhrenmoduls sind vorzugsweise zylindrische Röhren, da diese wegen ihrer konkav gerundeten Umfangswand besonders gut zur Aufnahme von aufgewickelten Gewebezuschnitten geeignet sind. Die Röhren sind vorzugsweise in einer einzigen vertikalen Röhrenreihe übereinander angeordnet, jedoch wäre es auch möglich, größere Röhrenmodule zu verwenden, die mehrere nebeneinander liegende Reihen von übereinander angeordneten Röhren aufweisen. Die Röhrenmodule sind vorteilhaft an jeder Seite mit einem weiteren Röhrenmodul verbindbar, das zweckmäßig dieselbe Anzahl von Röhren aufweist, jedoch auch eine andere Größe mit mehr oder weniger Röhrenreihen bzw. Röhren besitzen kann.
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Um den Platzbedarf der Transport- und/oder Zwischenlager-Einheiten bei gegebenem Röhrendurchmesser zu minimieren, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass bei Röhrenmodulen mit einer Röhrenreihe die Röhren benachbarter Röhrenmodule um den halben vertikalen Mittenabstand von zwei benachbarten Röhren jeder Röhrenreihe gegeneinander versetzt sind, und dass bei Röhrenmodulen mit mehreren Röhrenreihen auch die Röhren benachbarter Röhrenreihen jedes Röhrenmoduls um den halben vertikalen Mittenabstand von zwei benachbarten Röhren jeder Röhrenreihe gegeneinander versetzt sind.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung werden die Röhren jedes Röhrenmoduls von mindestens zwei und vorzugsweise drei parallelen, in axialer Richtung der Röhren im Abstand voneinander angeordneten Platten zusammengehalten, die mit Durchtrittsöffnungen für die Röhren versehen sind, welche zur Fertigung der Röhrenmodule durch die Durchtrittsöffnungen der Platten hindurch geschoben und dann zweckmäßig mittels eines Klebers in den Durchtrittsöffnungen fixiert werden.
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Um trotz eines vertikalen Versatzes der Durchtrittsöffnungen der Platten benachbarter Röhrenmodule einer Transport- und/oder Zwischenlager-Einheit die Notwendigkeit einer Fertigung von unterschiedlich geformten Platten zu vermeiden, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass benachbarte Röhrenmodule mit vertikal versetzten Röhrenreihen aus Platten mit einem identischen Zuschnitt gefertigt werden, der am oberen bzw. unteren Stirnende unterschiedlich lange Überstände über der obersten bzw. untersten Durchtrittsöffnung aufweist, wobei jeweils eines von zwei zueinander benachbarten Röhrenmodulen einer Transport- und/oder Zwischenlager-Einheit so ausgerichtet ist, dass der längere Überstand nach oben und der kürzere Überstand nach unten weist, während dies bei dem jeweils anderen Röhrenmodul umgekehrt ist.
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Während die Platten zweckmäßig aus Metallblech zugeschnitten werden, werden die Röhren vorzugsweise aus einem extrudierten zylindrischen Kunststoffrohr hergestellt, das in gleichlange Stücke geschnitten wird.
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Um die Stabilität der Transport- und/oder Zwischenlager-Einheit zu vergrößern, sind die Platten an ihren entgegengesetzten Seitenrändern vorzugsweise mit übereinander angeordneten, von kreisbogenförmigen Rändern begrenzten Einbuchtungen versehen, die eine zum äußeren Umfang der Röhren komplementäre Form besitzen, so dass jede Platte mit den Rändern der Einbuchtungen gegen den äußeren Umfang der Röhren der benachbarten Röhrenmodule zur Anlage gebracht werden kann.
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Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass benachbarte, zu einer Transport- und/oder Zwischenlager-Einheit zusammengefügte Röhrenmodule in axialer Richtung der Röhren gegeneinander versetzt sind, wobei dieser Versatz bevorzugt der Dicke der Platten entspricht. Dadurch können zum Zusammenbau der Transport- und/oder Zwischenlager-Einheiten identische Röhrenmodule verwendet werden, deren Platten sich mit den Platten benachbarter Röhrenmodule bereichsweise zur Überlappung bringen und im Bereich der Überlappung miteinander verbinden lassen, vorzugsweise durch Schnellkupplungen oder Schnellverriegelungen, die eine schnelle Herstellung und ein schnelles Trennen einer sicheren festen Verbindung ermöglichen. Um die Überlappung der Platten von benachbarten Röhrenmodulen trotz einer sehr dichten Packung der Röhren in den Transport- und/oder Zwischenlager-Einheiten zu realisieren, weisen die beiden entgegengesetzten Seitenränder der Platten vorteilhaft zwischen benachbarten Einbuchtungen überstehende Vorsprünge auf, die nach der Herstellung der Verbindung mit einem benachbarten Röhrenmodul im die Zwickel zwischen den Röhren dieses Moduls ragen und sich dort mit den Platten des benachbarten Moduls überlappen. Durch diese Ausgestaltung weisen zudem die Transport- und/oder Zwischenlager-Einheiten um die entgegengesetzten Enden der Röhren herum jeweils eine geschlossene Begrenzungsfläche auf.
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Der Transport der aus mehreren Röhrenmodulen zusammengesetzten Transport- und/oder Zwischenlager-Einheiten kann dadurch erleichtert werden, dass die Röhrenmodule vorzugsweise mit Mitteln zum Anheben versehen sind, die zweckmäßig von Aussparungen in einem der beiden Überstände am oberen bzw. unteren Stirnende der Platten gebildet werden.
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Um die in den Röhren untergebrachten aufgewickelten Zuschnitte vor Verschmutzung zu schützten, sind die Enden jeder Röhre zweckmäßig durch Deckel verschließbar, die sich auf ihren Außenseiten mit Angaben über den Inhalt der Röhre versehen lassen und durch eine Kette, ein Seil oder dergleichen in einer definierten Beziehung zu einer zugehörigen Röhre mit dem Röhrenmodul verbunden sind.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
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1: eine perspektivische Ansicht von zwei lösbar miteinander verbindbaren Röhrenmodulen zur Zwischenlagerung und zum Transport von aufgewickelten Glasfasergewebezuschnitten für Rotorblätter von Windkraftanlagen;
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2: eine perspektivische Ansicht von mehreren Röhrenmodulen beim Zusammenfügen zu einer Transport- und Zwischenlager-Einheit;
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3: eine perspektivische Ansicht der zu einer Transport- und Zwischenlager-Einheit zusammengefügten Röhrenmodule;
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4: eine Stirnseitenansicht der beiden Röhrenmodule aus 1;
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5: eine Stirnseitenansicht der zusammengefügten Röhrenmodule aus 3;
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6: eine Draufsicht auf eine die Röhren eines Röhrenmoduls zusammenhaltende Platte;
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7: eine Oberseitenansicht von drei zusammengefügten Röhrenmodulen;
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8: eine vergrößerte Ansicht des Ausschnitts VIII in 7.
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9a und 9b: eine vergrößerte Seitenansicht bzw. Innenseitenansicht eines Verschlussdeckels einer Röhre;
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10a und 10b: vergrößerte Seitenansichten eines Stirnendes einer Röhre eines Röhrenmoduls vor und nach dem Verschließen mit dem Verschlussdeckel aus 9.
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Die in der Zeichnung dargestellten Röhrenmodule 2 dienen zur Zwischenlagerung und zum Transport von Gewebezuschnitten 4 aus einem Glasfasergewebe, die bei der Herstellung von Rotorflügeln von Windkraftanlagen Verwendung finden und zur Zwischenlagerung und zum Transport auf langgestreckte zylindrische Wickeldorne 6 aufgewickelt werden, um beim Transport und bei der Handhabung die Entstehung von Knickstellen oder ein Ausfransen der Ränder der Gewebezuschnitte 4 zu verhindern.
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Die Röhrenmodule 2 umfassen jeweils mehrere, an beiden Enden offenen zylindrische Röhren 8, die in paralleler Ausrichtung übereinander angeordnet sind und jeweils zur Aufnahme von einem oder von mehreren Gewebezuschnitten 4 dienen, die auf einen gemeinsamen Wickeldorn 6 aufgewickelt sind. Die Röhren 8, deren Anzahl bei jedem Röhrenmodul 2 identisch ist, bestehen vorzugsweise aus Kunststoff, wie Polyethylen oder Polypropylen, und weisen jeweils identische Abmessungen auf, d. h. dieselbe Länge und denselben Außen- und Innendurchmesser, wobei der letztere so an die Wickeldurchmesser der längsten, auf einen Wickeldorn 6 aufgewickelten Gewebezuschnitte 4 angepasst ist, dass sich diese zusammen mit ihrem Wickeldorn 6 leicht durch einer der beiden Öffnungen 10, 12 an den Enden der Röhren 8 ins Innere derselben einführen und auf dem konkaven Boden 13 der Röhren 8 ablegen lassen, wie in den 1 bis 5 beispielhaft dargestellt.
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Da die Röhren 8 an beiden Enden mit den Öffnungen 10, 12 zum Einführen und zur Entnahme von aufgewickelten Gewebezuschnitten 4 versehen sind, können die Röhren 8 allerdings auch zur Aufnahme von jeweils zwei oder mehr Wickeldornen 6 und den auf diese aufgewickelten Zuschnitten 4 dienen, die dann in axialer Richtung der Röhren 8 hintereinander in den Röhren 8 angeordnet sind.
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Die einzelnen Röhrenmodule 2 lassen sich zum Transport oder zur Zwischenlagerung größerer Mengen von aufgewickelten Zuschnitten 4 mit benachbarten Röhrenmodulen 2 zu größeren Transport- oder Zwischenlager-Einheiten 14 verbinden, wie zum Beispiel in 2, 3 und 5 bzw. 7 und 8 dargestellt. Die Anzahl der Röhren 8 von jeder Transport- oder Zwischenlager-Einheit 14 beträgt ein Vielfaches der Anzahl der Röhren 8 von jedem Röhrenmodul 2, bei den in der Zeichnung dargestellten Röhrenmodulen 2 mit jeweils 7 Röhren zum Beispiel 49, wie bei der in den 3 und 5 dargestellten Transport- oder Zwischenlager-Einheit 14, oder 21, wie bei der Transport- oder Zwischenlager-Einheit 14 in den 7 und 8.
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Die Röhren 8 jedes Röhrenmoduls 2 sind in einer geraden Reihe übereinander angeordnet, wobei ihre Mittelachsen 16 (8) in einer vertikalen Ebene liegen. Die Röhren 8 jedes Röhrenmoduls 2 werden von drei parallelen Platten 18 zusammengehalten, von denen zwei in der Nähe der beiden Enden der Röhren 8 und eine in der axialen Mitte der Röhren 8 angeordnet ist. Die Platten 18 sind aus Stahlblech ausgeschnitten und weisen eine der Anzahl der Röhren 8 jedes Röhrenmoduls 2 entsprechende Anzahl von kreisförmigen Durchtrittsöffnungen 20 auf, die in einer Reihe übereinander angeordnet sind, wobei ihre Mittelpunkte M auf vertikalen Längsmittelachsen 22 der Platten 18 liegen, wie am besten in 6 bei einer Platte 18 dargestellt. Der Innendurchmesser der Durchtrittsöffnungen 20 entspricht dem Außendurchmesser der Röhren 8 oder ist geringfügig größer als dieser, so dass zur Montage der Röhrenmodule 2 zuerst die drei Platten 18 jedes Röhrenmoduls 2 in derselben Ausrichtung und im gewünschten Abstand voneinander parallel zueinander angeordnet und dann die Röhren 8 durch die Durchtrittsöffnungen 20 der Platten 18 hindurch geschoben und mittels eines Klebers 24 auf einer oder beiden Seiten der Platten 18 entlang des Umfangsrandes 26 der Durchtrittsöffnungen 20 mit den Platten 18 verklebt werden können, wie am besten in 10a und 10b dargestellt. Bei dem Kleber kann es sich zum Beispiel um einen Heißschmelzkleber handeln.
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Wie die Röhren 8 selbst besitzen auch die Platten 18 von sämtlichen Röhrenmodulen 2 eine identische Form und identische Abmessungen, um ihre Herstellung zu vereinfachen. Um eine dichtere Packung der Röhren 8 von mehreren, miteinander zu einer Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 verbundenen Röhrenmodulen 2 zu ermöglichen, weisen jedoch die Platten 18 oberhalb von der obersten und unterhalb von der untersten Durchtrittsöffnung 20 unterschiedlich lange Überstände 28, 30 auf, deren Länge, gemessen in Richtung der Längsmittelachse 22 der Platten 18, sich um die Hälfte des vertikalen Abstands der Mittelachsen 16 der Röhren 8 unterscheidet. Außerdem weisen die Platten 18 von jeweils benachbarten Röhrenmodulen 2 einer Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 eine umgekehrte Ausrichtung auf, so dass die Überstände 28, 30 bei einem Röhrenmodul 2 nach oben und bei dem oder den benachbarten Röhrenmodulen 2 nach unten weisen und umgekehrt. Mit anderen Worten sind zwar sämtliche Röhrenmodule 2 identisch, jedoch steht von zwei benachbarten Röhrenmodulen 2 jeweils eines aufrecht auf den längeren Überständen 30 der Platten 18, wie in 1 links dargestellt, und jeweils eines auf den kürzeren Überständen 28 der Platten 18, wie in 1 rechts dargestellt. Da sich die Längen der Überstände 28 und 30 um die Hälfte des vertikalen Mittenabstands der Röhren 8 unterscheiden, sind auch die Durchtrittsöffnungen 20 der Platten 18 von benachbarten Röhrenmodulen 2 in vertikaler Richtung um die Hälfte des vertikalen Mittenabstands der Röhren 8 gegeneinander versetzt.
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Dies gestattet es einerseits, die Platten 18 von sämtlichen Röhrenmodulen 2 mit einer identischen Form und identischen Abmessungen zu versehen, und ermöglicht es andererseits, die Röhren 8 einer Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 in einer sehr dichten Packung anzuordnen, in der die Röhren 8 jedes Röhrenmoduls 2 in horizontaler Richtung leicht in die Zwickel zwischen zwei darüber bzw. darunter angeordneten Röhren 8 des benachbarten Röhrenmoduls 2 ragen, wie am besten in 5 dargestellt, so dass die Abstände der Längsmittelachsen 22 benachbarter Platten 18 der Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 in horizontaler Richtung etwas kleiner sind als die Innendurchmesser der Durchtrittsöffnungen 20 bzw. die Außendurchmesser der Röhren 8.
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Um die Stabilität der zu einer Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 zusammengefügten Röhrenmodule 2 zu erhöhen, sind die Platten 18 an ihren entgegengesetzten Längsseitenrändern mit übereinander angeordneten Einbuchtungen 32 versehen, die in Bezug zur Längsmittelachse 22 jeder Platte spiegelsymmetrisch angeordnet sind. Diese Einbuchtungen 32 nehmen jeweils die Röhren 8 der benachbarten Röhrenmodule 2 auf, wenn die Röhrenmodule 2 bei der Zusammenstellung einer Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 aneinander angenähert und lösbar miteinander verbunden werden. Die Einbuchtungen 32 werden von kreisbogenförmigen Rändern 34 begrenzt, die einen dem Radius des äußeren Umfangs der Röhren 8 entsprechenden Krümmungsradius aufweisen, so dass der Rand 34 jeder Einbuchtung 32 auf seiner gesamten Länge gegen den äußeren Umfang einer in Höhe der Einbuchtung 32 angeordneten Röhre 8 des benachbarten Röhrenmoduls 2 anliegt, nachdem die Röhrenmodule 2 der Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 miteinander verbunden worden sind.
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Die lösbare Verbindung zwischen benachbarten Röhrenmodulen 2 wird ebenfalls im Bereich der Platten 18 hergestellt, die sich nach der gegenseitigen Annäherung zweier benachbarter Röhrenmodule 2 bis zum Anschlagen der Ränder 34 der Einbuchtungen 32 gegen den äußeren Umfang der Röhren 8 des benachbarten Röhrenmoduls 2 zum Teil überlappen, wie am besten in 7 und 8 dargestellt. Die Überlappung wird dadurch ermöglicht, dass die benachbarten Röhrenmodule 2 einer Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 so nebeneinander angeordnet werden, dass sie in axialer Richtung der Röhren 8 um die Dicke von einer der Platten 18 gegeneinander versetzt sind.
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Um für eine Überlappung der Platten 18 von benachbarten Röhrenmodulen 2 zu sorgen, sind die Platten 18 an beiden Längsseitenrändern jeweils zwischen den Einbuchtungen 32 mit Vorsprüngen 36 versehen, die zu den Längsmittelachsen 22 der Platten 18 spiegelsymmetrisch sind und in horizontaler Richtung nach entgegengesetzten Seiten überstehen. Die Vorsprünge 36 werden nach oben und unten zu jeweils von Verlängerungen der kreisbogenförmigen Ränder 34 der Einbuchtungen 32 begrenzt, so dass nach der gegenseitigen Annäherung von benachbarten Röhrenmodulen 2 bis zu einem Kontakt der Platten 18 jedes Röhrenmoduls 2 mit den Röhren 8 des jeweils anderen Moduls 2 auch die Vorsprünge 36 mit ihrer Ober- und Unterseite gegen den äußeren Umfang von benachbarten Röhren 8 des jeweils anderen Röhrenmoduls 2 anliegen und ebenfalls dazu beitragen, die Stabilität der aus den Röhrenmodulen 2 zusammengesetzten Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 zu verbessern.
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Zur Herstellung der lösbaren Verbindung zwischen benachbarten Röhrenmodulen 2 dienen jeweils zwei Schnellkupplungen (nicht dargestellt), mit deren Hilfe jedes Paar von benachbarten äußeren Platten 18 an den Enden der Röhren 8 benachbarter Röhrenmodule 2 verbindbar ist. Um für eine hohe Stabilität zu sorgen, werden die Schnellkupplungen am besten im Bereich des oberen bzw. des unteren Überstandes 28, 30 bzw. in deren Nähe angeordnet. Jede Schnellkupplung kann zum Beispiel einen zylindrischen Verriegelungsbolzen umfassen, der zwei im axialen Abstand voneinander radial überstehende Verriegelungsnasen mit schrägen Auflaufflächen aufweist und sich durch fluchtende schlüssellochartige Öffnungen in überlappenden Bereichen benachbarter Platten 18 hindurch schieben und dann um seine Längsachse drehen lässt, wobei die beiden Verriegelungsnasen mit ihrer Auflauffläche gegen die Vorderseite der vorderen Platte 18 bzw. gegen die Rückseite der hinteren Platte 18 angepresst werden, um die Platten 18 zusammenzuhalten und gegeneinander anzupressen.
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Um es zu ermöglichen, eine Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 aus mehreren Röhrenmodulen 2 sowohl mit Gabelstaplern als auch mit Kränen zu transportieren, ist der längere Überstand 30 von jeder Platte 18 mit einer Aussparung 38 versehen, die eine rechteckige Form besitzt. Dies gestattet es zum einen, die Gabel eines Gabelstaplers parallel zu den Längsachsen 16 der Röhren 8 der zu transportierenden Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 in die Aussparungen 38 von zwei Röhrenmodulen 2 einzuführen, deren Überstände 30 nach unten weisen und einen der Breite der Gabel entsprechenden horizontalen Abstand aufweisen. Zum anderen kann die Transport- und Zwischenlager-Einheit 14 mit Hilfe der Aussparung 38 in den nach oben weisenden Überständen 30 an einem Hebegeschirr eines Krans aufgehängt werden.
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Um die im Inneren der Röhren 8 untergebrachten aufgewickelten Gewebezuschnitte 4 vor Verschmutzung zu schützen und die Notwendigkeit einer Kennzeichnung der Gewebezuschnitte 4 zu vermeiden, sind die Öffnungen 10, 12 an den entgegengesetzten Enden der Röhren 8 durch Deckel 40 verschließbar.
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Wie am besten in 9a und 9b dargstellt, bestehen die aus Kunststoff hergestellten Deckel 40 aus einer kreisförmigen ebenen Scheibe 42 mit einem Außendurchmesser, der den Außendurchmesser der Röhren 2 geringfügig übersteigt, einem ringförmigen Steg 44, der über eine Breitseitenfläche der Scheibe 42 überstehend an dieser angeformt ist und einen dem Innendurchmesser der Röhren 8 entsprechenden Außendurchmesser besitzt, sowie zwei am Steg 44 angeformten Bajonettnasen 46, die in diametral entgegengesetzte Richtungen radial über den Steg überstehen. Die Röhren 8 sind an ihren Enden jeweils mit zwei in axialer Richtung offenen und in Umfangsrichtung abknickenden Aufnahmeschlitzen 48 für die Bajonettnasen 46 versehen, so dass sich der Deckel 40 zum Verschließen einer Röhre 8 mit dem Steg 44 in die Röhre 8 einführen und nach dem Anschlagen der Scheibe 42 gegen die Röhre 8 drehen lässt, um die Bajonettnasen 46 zuerst in die in axialer Richtung offenen Abschnitte der Aufnahmeschlitze 48 einzuführen und dann in den in Umfangsrichtung der Röhren 8 verlaufenden Abschnitten zu verriegeln.
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Die Deckel 40 jeder Röhre 8 sind auf ihren Außenseiten jeweils mit einer Kennzeichnung versehen, die Angaben über den in der Röhre 8 enthaltenen Zuschnitt umfasst, so dass dieser ohne eine Entnahme aus der Röhre 8 beim Laminieren der Zuschnitte 4 der richtigen Position zugeordnet werden kann. Um Verwechslungen der Deckel 40 zu vermeiden, sind diese jeweils mittels einer Kette (nicht dargestellt) oder dergleichen in einer definierten Zuordnung zu den Röhren 8 an der jeweils zur Öffnung 10, 12 benachbarten Platte 18 befestigt.
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Nach dem Zuschneiden des Glasfasergewebes 4 in einer Schneidemaschine oder auf einem Schneidetisch (nicht dargestellt) und nach dem Aufwickeln der Gewebezuschnitte 4 auf die Wickeldorne 6 werden die Wickeldorne 6 mit den Zuschnitten 4 in der Nähe der Schneidemaschine bzw. des Schneidetischs jeweils in eine der Röhren 8 der Röhrenmodule 2 eingebracht, nachdem zuvor der zur Schneidemaschine bzw. zum Schneidetisch benachbarte Deckel 40 abgenommen worden ist. Anschließend wird die Röhre wieder mit dem Deckel 40 verschlossen, nachdem dieser zuvor auf seiner Außenseite mit Angaben über den in der Röhre 2 enthaltenen Zuschnitt 4 versehen worden ist. Alternativ könnte auch auf jedem Deckeln 40 eine feste, unveränderliche Angabe angebracht werden und stets derselbe Zuschnitt 4 in die zugehörige Röhre 8 eingebracht werden.
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Nach dem Bestücken von mehreren Röhrenmodulen 2 mit aufgewickelten Zuschnitten 4 werden zweckmäßig diejenigen Röhrenmodule 2, die Zuschnitte 4 enthalten, die an derselben Stelle einer Form benötigt werden, miteinander verbunden und mit einem Gabelstapler oder Kran in die Nähe dieser Stelle transportiert, wo sie neben der Form abgestellt werden. Dabei kann die Anzahl der miteinander verbundenen Röhrenmodule 2 entsprechend der Anzahl der dort gerade benötigten Zuschnitte beliebig variiert werden.