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DE102009052635A1 - Doppelseitiges Klebekissen - Google Patents

Doppelseitiges Klebekissen Download PDF

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DE102009052635A1
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Hans-Thies Schmidt
Peter Dipl.-Ing. Wehrlin
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Audi AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein doppelseitiges Klebekissen (1) bestehend aus einem Träger (2) mit zwei gegenüberliegenden jeweils Klebeschichten aufweisende Funktionsflächen (2a, 2b), wobei eine Funktionsfläche (2a) mit einer abziehbaren ersten Schutzfolie (3) mit Anfasserteil (A3) und die andere Funktionsfläche (2b) mit einer abziehbaren zweiten Schutzfolie (4) versehen ist. Erfindungsgemäß ist die erste Schutzfolie (3) U-förmig mit einem kurzen und einem langen Schenkel (3a, 3c) unter Bildung einer Biegekante (3b) ausgebildet, wobei der kurze Schenkel (3a) auf der Funktionsfläche (2a) abziehbar haftet und kürzer als der Träger (2) derart ausgebildet ist, dass ein Bereich (5) der Funktionsfläche (2a) des Trägers (2) unbedeckt bleibt und die Biegekante (3b) sich über den Träger (2) hinaus erstreckt, und der lange Schenkel (3c) unter Ausbildung des Anfasserteils (A3) sich über den Träger (2) hinaus erstreckt und dabei im von dem kurzen Schenkel (3a) unbedeckten Bereich (5) der Funktionsfläche (2a) abziehbar an der Funktionsfläche (2a) des Trägers (2) haftet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein doppelseitiges Klebekissen bestehend aus einem Träger mit zwei gegenüberliegenden jeweils Klebeschichten aufweisende Funktionsflächen gemäß Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Solche Doppelklebekissen sind bekannt und werden bspw. bei der Montage im Fahrzeugbau zur Teilebefestigung eingesetzt. 1 zeigt ein bekanntes streifenförmiges doppelseitiges Klebekissen 10, das aus einem Träger 11 mit zwei mit Klebeschichten versehene Funktionsflächen 11a und 11b aufgebaut ist. Die beiden Funktionsflächen 11a und 11b sind jeweils mit abziehbaren Schutzfolien 12 und 13 abgedeckt. Die auf der Funktionsfläche 11b angeordnete Schutzfolie 12 bedeckt vollständig diese Fläche und weist einen Abschnitt A1 auf, der sich als Anfasserteil über den Träger 11 hinaus erstreckt. Mit diesem Anfasserteil A1 kann die Schutzfolie 12 in Funktionsrichtung, angedeutet durch den Pfeil F, abgezogen werden.
  • Die zweite Schutzfolie 13 bedeckt ebenfalls vollständig die Funktionsfläche 11a, wobei sich diese Schutzfolie 13 in Funktionsrichtung F mit einem Abschnitt B1 über den Träger 11 hinaus erstreckt. In der anderen Richtung weist die Schutzfolie 13 einen ebenfalls über den Träger 11 sich hinaus erststreckenden Abschnitt B2 auf, an den sich annähernd rechtwinklig abgeknickt ein Anfasserteil A2 anschließt.
  • Zur Montage eines Bauteils an einer Montagefläche mittels dieses bekannten doppelseitigen Klebekissen 10 wird zunächst die Schutzfolie 12 mit dem Anfasserteil A1 in Funktionsrichtung F1 abgezogen und mit der nun freien Klebeschicht auf die Montagefläche geklebt. Es gibt in der Montage, insbesondere im Fahrzeugbau Situationen, in der das Klebekissen 10 mittels der abgeknickten Schutzfolie 13 in einer verdeckten Montagelage in Funktionsbereitschaft gebracht, also die Schutzfolie 13 von der Funktionsfläche 11a abgezogen werden muss. In einer solchen verdeckten Montagelage stellt eine solche abgeknickte Schutzfolie 13 eine technisch unsichere Lage dar, so dass damit kein sicherer Montagevorgang erzielt, insbesondere der Vorgang „Schutzfolie abziehen” nicht sicher ausgeführt werden kann.
  • Aufgabe der Erfindung ist es daher, ein verbessertes doppelseitiges Klebekissen anzugeben, das die o. g. Nachteil vermeidet.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein doppelseitiges Klebekissen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Bei einem solchen doppelseitiges Klebekissen, das aus einem Träger mit zwei gegenüberliegenden jeweils Klebeschichten aufweisende Funktionsflächen besteht und eine Funktionsfläche mit einer abziehbaren ersten Schutzfolie mit Anfasserteil und die andere Funktionsfläche mit einer abziehbaren zweiten Schutzfolie versehen ist, ist erfindungsgemäß die erste Schutzfolie U-förmig mit einem kurzen und einem langen Schenkel unter Bildung einer Biegekante ausgebildet, wobei der kurze Schenkel auf der Funktionsfläche abziehbar haftet und kürzer als der Träger derart ausgebildet ist, dass ein Bereich der Funktionsfläche des Trägers unbedeckt bleibt und die Biegekante sich über den Träger hinaus erstreckt, und der lange Schenkel unter Ausbildung des Anfasserteils sich über den Träger hinaus erstreckt und dabei im von dem kurzen Schenkel unbedeckten Bereich der Funktionsfläche abziehbar an der Funktionsfläche des Trägers haftet.
  • Mit diesem erfindungsgemäßen doppelseitigen Klebekissen ist das Anfasserteil der ersten Schutzfolie nicht rechtwinklig abgeknickt, wie im Stand der Technik, sondern ist auf dessen auf der Funktionsfläche anhaftenden Teil zurückgefaltet, so dass dabei das Anfasserteil auf dem freien Bereich der Funktionsfläche haftet und dadurch in der gewünschten Richtung vorfixiert wird. Die erste Schutzfolie kann daher mittels des Anfasserteils von einem Monteur „blind” ergriffen werden und braucht in dieser vorfixierten Lage nur noch in der Ebene der Funktionsfläche abgezogen zu werden. Der Vorgang „Schutzfolie abziehen” wird daher in jedem Fall sicher ausgeführt.
  • Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist auch die zweite Schutzfolie mit einem über den Träger hinausragenden Anfasserteil ausgebildet.
  • Besonders vorteilhaft ist es gemäß einer Weiterbildung der Erfindung, wenn der Träger, also das erfindungsgemäße doppelseitige Klebekissen streifenförmig ausgebildet ist. Vorzugsweise verlaufen dann die Schenkel der U-förmigen ersten Schutzfolie in Streifenrichtung, vorzugsweise auch das Anfasserteil der zweiten Schutzfolie.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren ausführlich beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine schematische perspektivische Darstellung eines bekannten doppelseitigen Klebekissens, und
  • 2 eine schematische perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines doppelseitigen Klebekissens gemäß der Erfindung.
  • Das in 1 dargestellte bekannte doppelseitige Klebekissen wurde bereits in der Beschreibungseinleitung ausführlich beschrieben und erläutert.
  • Das in 2 dargestellte erfindungsgemäße doppelseitige Klebekissen 1 besteht aus einem streifenförmigen Träger 2 mit zwei gegenüberliegenden, mit jeweils einer Klebstoffschicht versehenen Funktionsflächen 2a und 2b. Diese beiden Funktionsflächen 2a und 2b sind mit einer ersten Schutzfolie 3 bzw. einer zweiten Schutzfolie 4 abziehbar abgedeckt.
  • Die erste Schutzfolie 3 ist entsprechend dem Träger 2 streifenförmig ausgebildet und U-förmig unter Ausbildung eines kurzen Schenkels 3a und eines langen Schenkels 3c unter Ausbildung einer Biegekante 3b gefaltet, so dass der kurze Schenkel 3a auf der Funktionsfläche 2a haftet. Dabei ist jedoch der kurze Schenkel 3a in Streifenrichtung kürzer ausgebildet als der Träger 2, so dass, wenn die Biegekante über den Träger 2 hinausragt, eine von dem kurzen Schenkel 3a nicht bedeckte Klebefläche 5 frei bleibt. Der lange Schenkel 3c ist dann derart in Richtung auf den kurzen Schenkel zurückgefaltet, dass ein Abschnitt C des langen Schenkels 3c auf dieser freien Klebefläche 5 haftet. An diesen Abschnitt C des langen Schenkels 3c schließt sich ein über den Träger 2 hinaus ragendes Anfasserteil A3 an, das sich in Funktionsrichtung, angedeutet durch den Pfeil F erstreckt. Damit wird der lange Schenkel 3c der ersten Schutzfolie 3 in eine vorfixierte Lage gebracht, so dass das Anfasserteil A3 durch einen Monteur, auch ohne einen freien Blick hierauf zu haben, in der richtigen Richtung, also in Funktionsrichtung F sicher abgezogen werden kann.
  • Die andere Funktionsfläche 2b wird von der zweiten Schutzfolie 4 vollständig bedeckt und weist ein entgegen der Funktionsrichtung F über den Träger 2 hinaus sich erstreckendes Anfasserteil A4 auf.
  • Zur Nutzung des erfindungsgemäßen doppelseitigen Klebekissens 1 wird zunächst die zweite Schutzfolie 4 in Funktionsrichtung F abgezogen und mit seiner Funktionsfläche 2b auf eine Montagefläche (nicht dargestellt) geklebt. Vor der Verklebung eines Bauteils mit der Funktionsfläche 2a wird die erste Schutzfolie 3 in der in der 2 gezeigten vorfixierten Lage in Funktionsrichtung abgezogen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    doppelseitiges Klebekissen
    2
    Träger des Klebekissens 1
    2a
    Funktionsfläche des Trägers 2
    2b
    Funktionsfläche des Trägers 2
    3
    erste Schutzfolie
    3a
    kurzer Schenkel der ersten Schutzfolie 3
    3b
    Biegekante der ersten Schutzfolie 3
    3c
    langer Schenkel der ersten Schutzfolie 3
    4
    zweite Schutzfolie
    5
    freie Klebefläche der Funktionsfläche 2a des Trägers 2
    10
    doppelseitigen Klebekissen gemäß Stand der Technik
    11
    Träger des doppelseitigen Klebekissens 10
    11a
    Funktionsfläche des doppelseitigen Klebekissens 10
    11b
    Funktionsfläche des doppelseitigen Klebekissens 10
    12
    Schutzfolie auf der Funktionsfläche 11b
    13
    Schutzfolie auf der Funktionsfläche 11a
    A1
    Anfasserteil der Schutzfolie 12 des Klebekissens 10
    A2
    Anfasserteil der Schutzfolie 13 des Klebekissens 10
    A3
    Anfasserteil der ersten Schutzfolie 3 des Klebekissens 1
    A4
    Anfasserteil der zweiten Schutzfolie 4 des Klebekissens 1
    B1
    Abschnitt der Schutzfolie 13 des Klebekissens 10
    B2
    Abschnitt der Schutzfolie 13 des Klebekissens 10
    C
    Abschnitt auf dem langen Schenkel 3c der ersten Schutzfolie 3

Claims (5)

  1. Doppelseitiges Klebekissen (1) bestehend aus einem Träger (2) mit zwei gegenüberliegenden jeweils Klebeschichten aufweisende Funktionsflächen (2a, 2b), wobei eine Funktionsfläche (2a) mit einer abziehbaren ersten Schutzfolie (3) mit Anfasserteil (A3) und die andere Funktionsfläche (2b) mit einer abziehbaren zweiten Schutzfolie (4) versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass – die erste Schutzfolie (3) U-förmig mit einem kurzen und einem langen Schenkel (3a, 3c) unter Bildung einer Biegekante (3b) ausgebildet ist, – der kurze Schenkel (3a) auf der Funktionsfläche (2a) abziehbar haftet und kürzer als der Träger (2) derart ausgebildet ist, dass ein Bereich (5) der Funktionsfläche (2a) des Trägers (2) unbedeckt bleibt und die Biegekante (3b) sich über den Träger (2) hinaus erstreckt, und – der lange Schenkel (3c) unter Ausbildung des Anfasserteils (A3) sich über den Träger (2) hinaus erstreckt und dabei im von dem kurzen Schenkel (3a) unbedeckten Bereich (5) der Funktionsfläche (2a) abziehbar an der Funktionsfläche (2a) des Trägers (2) haftet.
  2. Doppelseitiges Klebekissen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Schutzfolie (4) mit einem über den Träger (2) hinausragenden Anfasserteil (A4) ausgebildet ist.
  3. Doppelseitiges Klebekissen nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (2) streifenförmig ausgebildet ist.
  4. Doppelseitiges Klebekissen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schenkel (3a, 3c) der U-förmigen ersten Schutzfolie (3) in Streifenrichtung verlaufen.
  5. Doppelseitiges Klebekissen nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Anfasserteil (A4) der zweiten Schutzfolie (4) in Streifenrichtung verläuft.
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