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DE102009054353A1 - Transport- und Stapeleinrichtungen für Absperrelemente, insbesondere Bauzäune, Absperrschranken oder dgl. - Google Patents

Transport- und Stapeleinrichtungen für Absperrelemente, insbesondere Bauzäune, Absperrschranken oder dgl. Download PDF

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DE102009054353A1
DE102009054353A1 DE200910054353 DE102009054353A DE102009054353A1 DE 102009054353 A1 DE102009054353 A1 DE 102009054353A1 DE 200910054353 DE200910054353 DE 200910054353 DE 102009054353 A DE102009054353 A DE 102009054353A DE 102009054353 A1 DE102009054353 A1 DE 102009054353A1
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DE
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shut
stack
stacking
rail
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Application number
DE200910054353
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English (en)
Inventor
Siegmar Braun
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Individual
Original Assignee
Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Stapeleinrichtung für Absperrelemente (1), insbesondere Bauzäune, Absperrschranken oder dgl., wobei ein Absperrelement (1) einen an den Außenkanten des Absperrelementes (1) im Wesentlichen umlaufenden Rahmen (2) aus Rohrelementen (3, 4) aufweist, der aus vieleckigen Profilrohren, vorzugsweise Profilrohren mit viereckigen Rohrquerschnitten gebildet ist. Hierbei weist die Stapeleinrichtung mindestens eine profilartige Stapelschiene (5) mit einem ersten längserstreckten Aufnahmebereich (12) für einen Stapel aus parallel zueinander angeordneten, gleichartigen Absperrelementen (1) auf und die Absperrelemente (1) sind zumindest abschnittsweise in den ersten längserstreckten Aufnahmebereich (12) einstellbar oder einlegbar und zueinander in Form eines Stapels positionierbar und/oder sicherbar. Weiterhin wird eine entsprechend wirkende Halteklammer (33) vorgeschlagen, die zwei längs zueinander verstellbare Klemmbacken (34, 35) aufweist, zwischen denen eine Anzahl aus parallel zueinander angeordneten, gleichartigen Absperrelementen (32) aufnehmbar und als gemeinsam handhabbares Paket geklemmt aneinander festlegbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft Transport- und Stapeleinrichtungen für Absperrelemente, insbesondere Bauzäune, Absperrschranken oder dgl. gemäß Oberbegriff des Anspruches 1 sowie eine entsprechende Halteklammer gemäß Oberbegriff des Anspruches 19.
  • Bekannte Absperrelemente werden dazu genutzt, z. B. auf Baustellen Bereiche gegenüber der Umgebung abzusichern, in die unbefugte Personen nicht eindringen sollen. Weiter werden Absperrelemente dazu genutzt, z. B. zu Zwecken der Verkehrsleitung oder dgl. Hindernisse aufzubauen, um den Verkehr oder Passanten zu leiten oder voneinander abzutrennen. Derartige Absperrelemente sollen einerseits möglichst leichtgewichtig sein, um leicht zu transportieren und auf- bzw. abzubauen zu sein, andererseits müssen sie einen sicheren Stand und eine hohe Sicherheit gegenüber unbefugter Manipulation aufweisen.
  • Heute viel benutzte Absperrelemente wie Bauzäune werden aus Gittermatten aufgebaut, die aus Drahtgittern mit relativ großen Gitterabständen gebildet sind. Derartige Gittermatten sind zu leicht verformbar, um ohne eine Versteifung als Absperrelement genutzt zu werden, daher werden die Gittermatten von einem Rahmen umgeben, der mit Aufstellfüßen versehen ist und eine Aussteifung der an dem Rahmen festgeschweißten Gittermatte bewirkt. Die Aufstellfüße werden hierzu in mit Aufnahmelöchern versehenen schwergewichtigen Fußplatten aus Beton oder beschwertem Kunststoffmaterial eingesteckt.
  • Da derartige Absperrelemente am Einsatzort in der Regel in einer großen Anzahl benötigt werden, spielt ein kostengünstiger Transport zwischen den einzelnen Einsatzstellen derartiger Absperrelemente eine wesentliche Rolle. Auch eine platzsparende Lagerung derartiger Absperrelemente in Zeiten, in denen sie nicht benötigt werden, ist von großer Bedeutung.
  • Derartige Bauzäune werden heutzutage typischerweise aus einem aus Rundrohren bestehenden Rahmen versehen, da derartige Rohre einfach herzustellen und daher preisgünstig sind. Beim Transport und der Lagerung derartiger aus einem Rahmen aus Rundrohren gebildeter Absperrelemente wie etwa Bauzäunen ist die Ausgestaltung des Rahmen aus Rundrohren aber von wesentlichem Nachteil. So lassen sich die Absperrelemente nur schlecht aufeinander stapeln, da die Rahmen aufgrund der Bildung aus Rundrohren immer zueinander verrutschen und daher nicht oder nicht ohne Probleme zu Paketen mit genauer Stapelgeometrie zusammen gefasst werden können. Bildlich gesprochen verrutschen aufeinander liegende oder hintereinander aufgestellte Absperrelemente jeweils zueinander, so dass die Ränder der Absperrelemente zueinander jeweils versetzt zu liegen kommen. Wird ein solchermaßen geometrisch unbestimmtes Paket von Absperrelementen auf zum Transport vorgesehenen Paletten angeordnet, so ist eine Ladungssicherung aufwändig.
  • Bekannt ist es in diesem Zusammenhang, die Absperrelemente auf vorgefertigten Paletten zu lagern, an denen beispielsweise Aufnahmen für das Einstecken der Absperrelemente vorhanden sind. Derartige Paletten bestehen aus einem stabilen und großvolumigen Stahlprofilkörper, der eine Basis für die Paletten bildet und gemeinsam mit den Absperrelementen per Gabelstapler gehandhabt werden kann. Die Absperrelemente werden z. B. in Löcher der Palette eingesteckt oder auf entsprechende Dome aufgesteckt und dadurch zueinander zu einem Gebinde positioniert. Eine Sicherung eines derartigen Gebindes kann nur dadurch erfolgen, dass das Gebinde durch komplette Umreifung gesichert werden kann. Hierzu werden vor dem Transport um ein solchermaßen gebildetes Paket von Absperrelementen in der Regel Stahlbänder komplett herum geschlungen, um ein stabiles Paket aus den Absperrelementen und Palette zu bilden. Nach dem erfolgten Transport müssen diese Stahlbänder wieder aufwändig gelöst werden, um die einzelnen Absperrelemente wieder von der Palette entnehmen zu können. Die Stahlbänder sind zudem nur für eine einzelne Benutzung geeignet, so dass sie nach dem Transport als Müll entsorgt werden müssen. Auch müssen die voluminösen Paletten während der Benutzung der Absperrelemente entweder platzfressend am Einsatzort gelagert oder wieder vom Einsatzort entfernt werden.
  • Es ist aus der DE 10 2009 037 977 A1 ein weiterentwickeltes Absperrelement bekannt geworden, bei dem der Rahmen des Absperrelementes nicht aus Rundrohren, sondern aus Vierkantrohren gebildet ist und daher die Probleme hinsichtlich der Stapelbarkeit wie bei einem aus Rundrohren gebildeten Rahmen nicht aufweist. Die aus Vierkantrohren gebildeten Rahmen lassen sich flach und ohne ein seitliches Verrutschen der einzelnen Absperrelemente zueinander aufeinander stapeln oder hintereinander aufstellen, so dass aus derartigen Absperrelementen einfach geometrisch genau ausgebildete Stapel oder Pakete von Absperrelementen gebildet werden können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, für derartige aus vieleckigen Profilrohren, insbesondere Vierkantrohren gebildeten, geometrisch genau stapelbaren Rahmen von Absperrelementen Transport- und Lagereinrichtungen anzugeben, mit deren Hilfe derartige Absperrelemente noch einfacher und kostengünstiger gelagert und transportiert werden können.
  • Die Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe ergibt sich hinsichtlich der Stapeleinrichtung aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 1 und hinsichtlich der Halteklammer aus den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruches 19 in Zusammenwirken mit den Merkmalen des zugehörigen Oberbegriffes. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Erfindung betrifft eine Stapeleinrichtung für Absperrelemente, insbesondere Bauzäune, Absperrschranken oder dgl., wobei ein Absperrelement einen an den Außenkanten des Absperrelementes im wesentlichen umlaufenden Rahmen aus Rohrelementen aufweist, der aus vieleckigen Profilrohren, vorzugsweise Profilrohren mit viereckigen Rohrquerschnitten gebildet ist. Eine derartige Stapeleinrichtung wird dadurch erfindungsgemäß weiter entwickelt, dass die Stapeleinrichtung mindestens eine profilartige Stapelschiene mit einem ersten längserstreckten Aufnahmebereich für einen Stapel aus parallel zueinander angeordneten, gleichartigen Absperrelementen aufweist und die Absperrelemente zumindest abschnittsweise in den ersten längserstreckten Aufnahmebereich einstellbar oder einlegbar und zueinander in Form eines Stapels positionierbar und/oder sicherbar sind. Durch das Einbringen der Absperrelemente in die Stapelschiene lassen sich aufgrund der Geometrie der Absperrelemente, insbesondere der Elemente des Rahmens in Form vieleckiger Profilrohre die Absperrelemente genau und ohne Verrutschen der Absperrelemente zueinander in Form eines Stapels oder einer Aneinanderreihung anordnen und in dieser Positionierung zueinander sichern. Die Stapelschiene ist dabei ein Bauteil relativ geringer Abmessungen und erstreckt sich nur entlang eines der Randbereiche der gestapelten Absperrelemente. Dabei ist die Formgebung von Stapelschiene und Absperrelementen derart aufeinander abgestimmt, dass eine geometrisch eindeutige Positionierung der Absperrelemente zueinander allein durch zuordnen von Stapelschiene und Absperrelementen möglich ist. Ist die gewünschte Anzahl von Absperrelementen in die Stapelschiene eingebracht, so kann die erreichte stapelartige Zuordnung der Absperrelemente zueinander mittels der Stapelschiene gesichert werden, so dass sich der Verband aus gestapelten Absperrelementen und Stapelschiene gemeinsam handhaben lässt, etwa mit Hilfe eines Gabelstaplers oder dgl. Handhabungsgerät bewegen lässt. Von Vorteil ist es insbesondere, wenn an einem derart gebildeten Stapel von Absperrelementen eine Stapeleinrichtung von zwei Stapelschienen derart angebracht werden, dass sie etwa im unteren Bereich des Stapels der Absperrelemente diesen Absperrelementen zugeordnet zu liegen kommen. Am einfachsten lässt sich dies realisieren, indem man zwei Stapelschienen zueinander passend beabstandet anordnet und die Absperrelemente in beide Stapelschienen gleichzeitig einbringt. Nach dem Sichern der Stapelschienen an dem Stapel der Absperrelemente bilden Stapelschienen und Absperrelemente den schon beschriebenen gemeinsam handhabbaren Verbund. Die Stapelschienen benötigen dabei und vor allem im unbenutzten Zustand nur wenig Platz, da sie jeweils voneinander getrennt sind und im Gegensatz zu den aus dem Stand der Technik bekannten Stapelpaletten nur geringen Bauraum benötigen.
  • Von Vorteil ist es hierbei, wenn Stapelschienen und Absperrelemente derart aufeinander abgestimmt sind, dass die Absperrelemente mit randseitig an den Absperrelementen vorhandenen Formelementen, vorzugsweise Vorsprüngen oder dgl. in den ersten längserstreckten Aufnahmebereich der Stapelschienen einstellbar oder einlegbar sind. Hierdurch lässt sich eine besonders einfache und gleichzeitig feste Zuordnung von Stapelschienen und Absperrelementen herstellen.
  • In einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung ist es denkbar, dass der Profilquerschnitt der Stapelschiene mit dem ersten längserstreckten Aufnahmebereich im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist mit einer zu den Absperrelementen gerichteten längserstreckten Öffnung, in die die Absperrelemente, vorzugsweise mit ihren Vorsprüngen oder dgl., einzeln oder stapelweise einstellbar oder einlegbar sind. Der U-förmige Aufnahmeraum kann beispielsweise dazu dienen, die von derartigen Absperrelementen unterseitig abstehenden Rahmenabschnitte in sich aufzunehmen, die zum Einstecken derartiger Absperrelemente in die bekannten Fußplatten genutzt werden. Hierzu ist im unteren Bereich des Absperrelementes an beiden unterseitigen Endbereichen je ein dornartiger Fortsatz vorhanden, der über die Umrandung des eigentlichen Absperrbereiches des Absperrelementes hervor steht und üblicherweise aus dem Material und dem Querschnitt der Rahmenprofile gebildet ist. Der U-förmige erste längserstreckte Aufnahmebereich nimmt nun genau diese dornartigen Fortsätze der hintereinander gereichten bzw. nacheinander benachbart zueinander darin eingestellten Absperrelemente auf und positioniert sie entlang der passend dazu geformten und maßlich auf die dornartigen Fortsätze abgestimmten Schenkel des U in einer Reihe zueinander. Damit bilden die innerhalb des ersten längserstreckten Aufnahmebereichs gestapelten Absperrelemente eine geometrisch genaue Anordnung zueinander und können so an der Stapelschiene und damit aneinander festgelegt werden, dass sie gemeinsam gehandhabt werden können.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist die Stapelschiene einen zweiten längserstreckten Aufnahmebereich parallel zu dem ersten längserstreckten Aufnahmebereich auf, mit dem ein Paket gebildet aus einer Stapeleinrichtung mit zwei Stapelschienen und darin gehalterten Absperrelementen auf ein weiteres, gleichartig gebildetes Paket aus gestapelt gehalterten Absperrelementen aufstellbar ist. Häufig ist es bei der Lagerung von erfindungsgemäß gebildeten Stapeln von Absperrelementen vorteilhaft, zur Verringerung der benötigten Lagerfläche zwei oder auch mehr Stapel übereinander anzuordnen. Zur Lagesicherung sowie zur geometrisch eindeutigen Zuordnung der einzelnen Stapel zueinander bzw. übereinander kann die Stapeleinrichtung den zweiten längserstreckten Aufnahmebereich aufweisen, der im gestapelten Zustand eines Verbundes aus Stapelschienen und Absperrelementen unterhalb des Stapels zu liegen kommt und passend zu dem Maßen und der Formgebung eines gleichartig gebildeten Stapels aus Absperrelementen geformt ist. Durch eine solche Formgebung und Abstimmung kann zum einen die Stapelbarkeit in bekannter Weise wie z. B. bei Kisten oder dgl. hergestellt werden, zum anderen wird dadurch auch eine korrekte Lastübertragung von dem oder den oben angeordneten Stapeln auf darunter angeordnete Stapel gewährleistet. Vorteilhaft kann dies dadurch erfolgen, dass der zweite längserstreckte Aufnahmebereich auf randseitig an den Absperrelementen vorhandenen Vorsprüngen oder dgl. des weiteren, gleichartig gebildeten Paketes aus gestapelt gehalterten Absperrelementen aufstellbar ist. Derartige Vorsprünge oder dgl. sind an vielen Absperrelementen ähnlich wie im Bereich der Aufstellfüße zur Verkettung ohnehin vorhanden und diese können daher auch zur beschriebenen Zuordnung mehrerer Stapel übereinander genutzt werden.
  • In Kombination ist es daher denkbar, dass der Profilquerschnitt der Stapelschiene im wesentlichen H-förmig ausgebildet ist mit einem ersten längserstreckten Aufnahmebereich und einer ersten Öffnung zur Aufnahme der darin zu stapelnden Absperrelemente und einem zweiten längserstreckten Aufnahmebereich und einer zweiten Öffnung zum Aufstellen auf Absperrelemente eines weiteren, gleichartig gebildeten Paketes aus gestapelt gehalterten Absperrelementen. Somit ist sowohl die Funktion der Stapelbildung der hintereinander angeordneten Absperrelemente als auch das Aufstapeln derart gebildeter Verbände übereinander gleichzeitig in einer Stapelschiene realisiert, wodurch zusätzlich der Platzbedarf der Stapeleinrichtung weiter verringert wird. Die Öffnungen des ersten längserstreckten Aufnahmebereiches und des zweiten längserstreckten Aufnahmebereiches können dabei voneinander weg gerichtet an der Stapelschiene angeordnet sein, so dass der im Gebrauchszustand der Stapeleinrichtung oben liegende erste längserstreckte Aufnahmebereich eine nach oben offene Öffnung des U aufweist und der zweite längserstreckte Aufnahmebereiches im Gebrauchszustand der Stapeleinrichtung unterseitig zu liegen kommt und damit den Stapel aus Stapelschienen und Absperrelementen nach unten hin auf einen gleichartig gebildeten Stapel anderer Absperrelemente aufstellbar macht.
  • Die Absperrelemente lassen sich zum Herstellen des Stapels besonders gut in den ersten Aufnahmebereich einstellen bzw. auf einen gleichartig gebildeten Stapel anderer Absperrelemente aufstellen, wenn die längserstreckten Aufnahmebereiche in Richtung auf die darin aufzunehmenden Vorsprünge der Absperrelemente konisch erweitert ausgebildet sind. Hierdurch bildet im Bereich der Einführungsöffnung der Aufnahmebereiche eine weitere Öffnung, die sich zur Aufstellfläche verengt und dadurch beim Einstellen der Absperrelemente diese seitlich zueinander positioniert, ohne dass eine solche Positionierung schon zu beginn der Einsteckbewegung notwendig wäre. Hierdurch geht die Handhabung der Absperrelemente beim Stapeln wesentlich einfacher und schneller.
  • Hinsichtlich der Festigkeit der Stapelschiene ist es von Vorteil, wenn der U-förmige Profilquerschnitt und/oder der H-förmige Profilquerschnitt der Stapelschiene an seinen Endabschnitten und/oder im Mittenbereich durch Querstreben ausgesteift ist. Da die erfindungsgemäßen Stapelschienen überwiegend aus offenen Profilquerschnitten gebildet sind, wird durch derartige Verstrebungen insbesondere die Torsionssteifigkeit und die Biegesteifigkeit wesentlich erhöht.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist es denkbar, dass oberseitig des ersten längserstreckten Aufnahmebereiches an den die erste längserstreckte Öffnung bildenden Schenkeln der Stapelschiene ebene Abwinklungen parallel zu der Aufstellebene der Absperrelemente gebildet sind. Derartige Abwinklungen dienen zur weiteren Versteifung der Stapelschienen, haben aber als wesentliche weitere Funktion die Aufgabe, dass daran auf die Stapelschiene Halteelemente, vorzugsweise auf die ebenen Abwinklungen der Schenkel, aufsetzbar oder aufsteckbar sind, mit denen die Absperrelemente an der Stapelschiene positionierbar und/oder festlegbar sind. Diese Halteelemente dienen dabei vorrangig zur Sicherung der Lage der in die Stapelschienen eingesteckten Absperrelemente zueinander und zur Bildung eines gemeinsam handhabbaren Verbundes aus Absperrelementen und Stapeleinrichtung. Denkbar ist es hierbei, die Halteelemente über Klemmelemente, vorzugsweise Keile oder Verschraubungen an jeder Stelle entlang der Längserstreckung der Stapelschiene festzulegen, wobei in weiterer Ausgestaltung mindestens zwei an jeder der Stapelschienen festlegbaren Halteelemente den Aufstellraum für die Absperrelemente begrenzen und die Absperrelemente zwischen sich festlegen. Dadurch ist zum einen möglich, für jede Anzahl von in die Stapelschienen eingestellter Absperrelemente eine sichere Festlegung zu einem Stapel zu erreichen, so dass die Stapelschienen nicht vollständig mit Absperrelementen bestückt werden müssen, um einen gemeinsam handhabbaren Verband zu bilden. Gleichzeitig können die Halteelemente passend zu der geometrischen und maßlichen Gestaltung der jeweiligen Absperrelemente ausgebildet werden, z. B. können die Halteelemente unterschiedlich weit in den Aufstellraum für die Absperrelemente eingreifen. Hierzu können die Halteelemente in den Stapelraum der Absperrelemente hinein ragende Anschläge oder Haken oder dgl. aufweisen, an die die Absperrelemente zum Bilden des Stapels angelehnt werden können. So ist z. B. zu Beginn der Bildung eines Stapels aus Absperrelementen nur eine parallele Anordnung von zwei Stapelschienen mit einseitig angeordneten Halteelementen erforderlich, um die ersten Absperrelemente darin einzustellen. Nach der Komplettierung der Anordnung aus Absperrelementen werden dann an der anderen Seite der Absperrelemente ebenfalls entsprechende Halteelemente an der Stapelschiene angebracht, die zusammen mit den ersten Halteelementen die Absperrelemente zwischen sich aufnehmen und in ihrer Lage zueinander sicher. Hierbei ist es denkbar, dass die Anschläge oder Haken nach dem Festlegen des Halteelementes fest oder auch abklappbar relativ zu der Stapelschiene angeordnet sind, z. B. kann durch das Abklappen der durch die Halteelemente gesicherte Stapel einfach wieder gelöst und die Absperrelemente abgestapelt werden.
  • Die Erfindung betrifft weiterhin eine Halteklammer für Absperrelemente, insbesondere Bauzäune, Absperrschranken oder dgl., wobei ein Absperrelement einen an den Außenkanten des Absperrelementes im wesentlichen umlaufenden Rahmen aus Rohrelementen aufweist, der aus vieleckigen Profilrohren, vorzugsweise Profilrohren mit viereckigen Rohrquerschnitten gebildet ist. Eine derartige Halteklammer wird dadurch gebildet, dass die Halteklammer zwei längs zueinander verstellbare Klemmbacken aufweist, zwischen denen eine Anzahl aus parallel zueinander angeordneten, gleichartigen Absperrelementen aufnehmbar und als gemeinsam handhabbares Paket geklemmt aneinander festlegbar ist. Die Halteklammer macht dabei auch von dem Grundgedanken einer Herstellung eine Stapels von Absperrelementen wie schon bei den Stapelschienen Gebrauch, ohne dass jedoch eine Vorpositionierung der Absperrelemente durch eine entsprechende Formgebung unterstützt wird. Die Halteklammer sichert nur die geometrische Anordnung von gestapelt und ausgerichtet zueinander angeordneten Absperrelementen, indem die Klemmbacken den Stapel der Absperrelemente zwischen aufnehmen und aneinander klemmend festlegen. Auch hierdurch wird ein zusammen handhabbarer Verband aus Absperrelementen und Halteklammern gebildet, wobei es von Vorteil ist, wenn mehr als eine Halteklammer, z. B. zwei oder mehr Halteklammern an unterschiedlichen Stellen des Stapels der Absperrelemente angeordnet werden. Durch die vieleckige und vorteilhaft viereckige Ausbildung der Rahmen der Absperrelemente können die Absperrelemente zueinander bei der Festlegung der Halteklammern nicht zueinander verrutschen, so dass diese Festlegen einfach ausführbar und gleichzeitig sicher ist.
  • Weiterhin kann der Verbund der Absperrelemente dadurch verbessert gesichert werden, indem die Klemmbacken Abkröpfungen oder dgl. Formelemente aufweisen, die im geklemmten Zustand zumindest Teile einzelner der Absperrelemente übergreifen und die Absperrelemente formschlüssig an den Klemmbacken haltern. Hierdurch kann etwa bei Stößen oder sonstigen Erschütterung des Stapels verhindert werden, dass einzelne Absperrelemente ich aus der klemmenden Festlegung der Halteklammern lösen und dadurch den Verband der Absperrelemente insgesamt auflösen können. Das Verrutschen wird etwa durch Vorsehen der Abkröpfungen an den Klemmbacken verhindert, die die beiden am weitesten außen liegenden Absperrelemente übergreifen.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Klemmbacken über einen Verstellmechanismus, vorzugsweise einen Spindeltrieb oder dgl. zueinander verstellbar angeordnet sind, dass die gestapelten Absperrelemente zwischen den Backen dauerhaft und vorzugsweise selbsthemmend geklemmt werden können, wie dies über einen Spindeltrieb gewährleistet ist.
  • Insbesondere zur Betriebssicherheit und auch zur Langlebigkeit der Halteklammern im rauen Baustellenbetrieb trägt bei, wenn an den Klemmbacken rohrartige, ineinander steckbare Aufnahmen für den Verstellmechanismus angeordnet sind, die bei bestimmungsgemäßer Zuordnung der Klemmbacken zueinander Anlageflächen für die Absperrelemente bilden. Zum einen wird durch die rohrartigen Aufnahmen der gegenüber Verschmutzungen und mechanische Beschädigungen anfällige Verstellmechanismus geschützt und zum anderen dienen diese rohrartigen Aufnahmen einen Anschlag für die Absperrelemente, die hierdurch einfach zu der Halteklammer positioniert werden können.
  • Eine besonders bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Stapeleinrichtung und der erfindungsgemäßen Halteklammer zeigt die Zeichnung.
  • Es zeigen:
  • 1a1c – ein Absperrelement gemäß dem Stand der Technik mit einem gittermattenartigen Trennelement und Detailvergrößerungen der viereckigen Rohrelemente mit daran erkennbarer nutartiger Aufnahme,
  • 2 – eine räumliche Ansicht von zwei erfindungsgemäß gebildeten Stapeln aus Stapeleinrichtungen mit je Stapel zwei Stapelschienen und dazwischen geklemmten Absperrelementen übereinander aufgestapelt,
  • 3 – eine ebene Vorderansicht von zwei erfindungsgemäß gebildeten Stapeln gemäß 2,
  • 4 – eine ebene Seitenansicht von zwei erfindungsgemäß gebildeten Stapeln gemäß 2,
  • 5a5d – verschiedene Ansichten und Details einer erfindungsgemäßen Stapelschiene,
  • 6a6c – verschiedene Ansichten und Details einer erfindungsgemäßen Stapelschiene mit daran angeordneten Halteelementen,
  • 7 – eine ebene Detailansicht eines Halteelementes gemäß 6 an einer Stapelschiene zwischen zwei erfindungsgemäß gebildeten Stapeln,
  • 8 – eine räumliche Detailansicht des Halteelementes gemäß 7,
  • 9a9c – verschiedene Ansichten einer Stapelschiene mit daran abklappbar angeordnetem Halteelement,
  • 10a, 10b – ebene Vorderansichten eines abklappbaren Halteelementes gemäß 9 im ausgeklappten und im eingeklappten Zustand,
  • 11 – ein anderes Absperrelement in Form eines Absperrgitters mit einem aus Rohren bestehenden Trennelement und Detailvergrößerungen der viereckigen Rohrelemente mit daran erkennbarer nutartiger Aufnahme,
  • 12 – eine räumliche Ansicht eines erfindungsgemäß gebildeten Stapels aus Absperrelementen gemäß 11 unter Verwendung erfindungsgemäß gestalteter Halteklammern,
  • 13 – zwei geschnittene Seitenansichten einer Halteklammer gemäß 12 im weiter ausgefahrenen und im weiter eingefahrenen Zustand.
  • In der 1 ist eine ebene Ansicht eines Absperrelementes 1 gemäß der DE 10 2009 037 977 A1 mit einem Gittermattenelement 6 dargestellt. Auf die Gestaltung des Absperrelementes 1 gemäß der DE 10 2009 037 977 A1 wird hier vollumfänglich Bezug genommen und auch zum Gegenstand dieser Anmeldung gemacht. Das Absperrelement 1 wird dabei an seiner Außenberandung aus vier in Form eines Rechtecks zueinander angeordneten Rohrelementen 3, 4 gebildet, von denen zwei Rohrelemente 3 pfostenartig senkrecht in nicht dargestellten Fußplatten mit entsprechenden Einstecköffnungen aufgenommen werden können. Senkrecht zu diesen pfostenartigen Rohrelementen 3 sind im oberen Endbereich und nahe des unteren Endbereichs jeweils ein horizontales Rohrelement 4 an den senkrechten Rohrelementen 3 festgelegt, z. B. mit den Rohrelementen 3 verschweißt. Diese vier Rohrelemente 3, 4 bilden einen stabilen Rahmen 2 für die Aufnahme des Trennelementes 6, hier aus einem aus einer Gittermatte bestehenden durchsichtigen Trennelement 6 gebildet.
  • Nach unten in Richtung auf die Fußplatten stehen die senkrechten Rohrelemente 3 ein Stück über die Außenkontur des Rahmens 2 vor und bilden Stützeelemente 10, die in die Einstecköffnungen der handelsüblichen Fußplatten eingesteckt werden können und das Absperrelement 1 in den Fußplatten haltern. Hierzu sind die Stützelemente 10 maßlich auf die Durchmesser der Einstecköffnungen der Fußplatten abgestimmt. Da die Stützelemente 10 und die senkrechten Rohrelemente 3 vorteilhaft einstückig ausgebildet werden können, weisen auch die Querschnitte der Rohrelemente 3 diese Querschnittsabmessungen auf.
  • Wie insbesondere in den 1b und 1c zu erkennen ist, hat die Gestaltung der Querschnitte der Rohrelemente 3, 4 besonderen Einfluss auf die Gestaltung der Absperrelemente 1. Insbesondere ist zu erkennen, dass der Querschnitt der Rohrelemente 3, 4 im wesentlichen rechteckig bzw. quadratisch ist, wobei die Ecken des Querschnittes mit Radien versehen sind. Durch diese vieleckige und insbesondere viereckige Gestaltung lassen sich die Absperrelemente 1 besonders gut stapeln, wie dies im weiteren noch ausgeführt wird.
  • In einer der Seitenflächen der Rohrelemente 3, 4 ist z. B. mittig eine nutartige Aufnahme 11 zu erkennen, die für die Aufnahme des Trennelementes 6 von wichtiger Bedeutung ist. Eine derartige nutartige Aufnahme 11 wird etwa durch Profilierungsverfahren wie einem Walzprofilieren bei der Herstellung der Rohrelemente 3, 4 mit eingebracht und erstreckt sich vorzugsweise über die ganze Länge der Rohrelemente 3, 4. Hierbei bildet die nutartige Aufnahme 11 eine sickenartige Vertiefung. Die nutartige Aufnahme 11 bietet die Möglichkeit, über die ganze Länge der Rohrelemente 3, 4 das Trennelement 6 darin randseitig aufzunehmen und damit zu positionieren und zu haltern.
  • Weiterhin ist zu erkennen, wie ein verschweißter Rahmen 2 aus Rohrelementen 3, 4 im Stoßbereich zweier Rohrelemente 3, 4 ausgebildet sein kann. Wie zu erkennen ist, stoßen die beiden Rohrelemente 3, 4 knotenartig senkrecht zusammen und sind im Stoßbereich miteinander verschweißt. Hierbei sind die nutartigen Aufnahmen 11 der Rohrelemente 3, 4 so zueinander angeordnet, dass sie wie bei einem Bilderrahmen umlaufend um das durch den Rahmen 2 umgrenzte Feld für das Trennelement 6 herum verlaufen und damit eine umlaufende Nut bilden, in die randseitig das Trennelement 6 eingebracht und gehaltert werden kann. Wie zu erkennen ist, liegt etwa bei dem aus einer Gittermatte gebildeten Trennelement 6 ein Stab 15 der Gittermatte nahezu vollständig in der Nut aufgenommen in der Nähe des Nutgrundes der Aufnahme 11, wobei die Enden der zu diesem Stab 15 senkrechten Stäbe 14 der Gittermatte mit ihren Enden ebenfalls in der Nut 11 aufgenommen sind. Ist die Breite der nutartigen Aufnahme 11 auf die Dicke der Gittermatte des Trennelementes 6 abgestimmt, so positioniert die umlaufende nutartige Aufnahme 11 die Stäbe 14, 15 des Trennelementes 6. Zur Versteifung des Trennelementes 6 gegenüber Ausbeulen können zumindest einzelne Stäbe 14, 15 des Trennelementes 6 auch mit dem Rahmen 2 z. B. durch Punktschweißungen verbunden werden. Hierdurch wird auch die Stabilität des gesamten Absperrelementes 1 verbessert.
  • Oberseitig überragt den Rahmen 2 in Verlängerung der Rohrelemente 3, 4 je ein Abschlusselement 17, das z. B. zur Verkettung derartiger Absperrelemente 1 genutzt werden kann. Dieses ist wie auch schon die Stützelemente 10 aus den gleichen Profil wie die Rohrelemente 3, 4 gebildet.
  • Derartige Absperrelemente 1 werden z. B. für die Absperrung von Baustellen oder dgl. in großer Zahl benötigt und müssen daher einfach und platzsparend transportiert und gelagert werden können. Hierfür werden üblicherweise bekannte Absperrelemente 1 zu Stapeln hintereinander gestellt und zueinander ausgerichtet. Da handelsübliche Absperrelemente 1 einen Rahmen 2 aus runden Rohren aufweisen, verrutschen die Absperrelemente 1 in derartigen Stapeln von Absperrelementen 1 leicht zueinander und können daher nicht einfach als Stapel zusammen gehandhabt werden. Zur Vermeidung dieser Probleme werden die Absperrelemente 1 z. B. in entsprechend geformte Paletten eingestellt und zusammen mit den Paletten gehandhabt, wobei die Paletten entsprechende Aufnahmen für die Absperrelemente 1 aufweisen, um das Verrutschen der Absperrelemente 1 zueinander zu verhindern.
  • Bei den Absperrelementen 1 gemäß 1 hingegen verrutschen die zu Stapeln gebündelten Absperrelemente 1 zueinander nicht mehr so leicht, da sie durch die viereckige Formgebung der Rohre 3, 4 des Rahmens 2 vollflächig aufeinander aufliegen und daher besser in zueinander ausgerichteter Position zu halten sind.
  • Zur einfachen Handhabung entsprechender Absperrelemente 1 gemäß 1 dienen nun die erfindungsgemäß ausgebildeten Stapelschienen 5 einer erfindungsgemäßen Stapeleinrichtung. Die Stapelschienen 5 bestehen, wie insbesondere in der 5c gut zu erkennen ist, aus einem etwa H-förmig ausgebildeten Profilquerschnitt mit einem ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 und einen zweiten längserstreckten Aufnahmeraum 13. In den ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 können von oben die Absperrelemente 1 mit ihren Stützelementen 10 eingestellt oder eingesteckt werden. Hierzu sind die den ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 seitlich begrenzenden Schenkel 18 nach oben leicht konisch ausgebildet, so dass in Bereich der Öffnung 28 der erste längserstreckte Aufnahmeraum 12 ein wenig breiter als die Stützelemente 10 des Absperrelementes 1 ist und sich nach unten verengt. Hierdurch lassen sich die Stützelemente 10 leicht einstecken und bis zum Aufstellen auf die Trennwand 9 zwischen erstem längserstreckten Aufnahmeraum 12 und zweitem längserstreckten Aufnahmeraum 13 genau zueinander positionieren. Stellt man auf die beschriebene Weise eine Anzahl von Absperrelementen 1 nebeneinander in die Stapelschiene 5 bzw. in zwei parallel zueinander ausgerichtete und voneinander um den Abstand der Stützelemente 10 angeordnete Stapelschienen 5 hinein, so bilden sie eine Anordnung wie in den 2 und 4 zu erkennen. Die Absperrelemente 1 bilden dadurch einen eng gestapelten Stapel zueinander ausgerichteter einzelner Absperrelemente 1, die in der Stapelschiene 5 geführt sind.
  • Um nun diesen so gebildeten Stapel aus Absperrelementen 1 in dieser Anordnung zu halten und als Stapel gemeinsam handhaben zu können, sind an der Stapelschiene 5 Halteelemente 21 festlegbar, mit denen die stapelartige Anordnung der Absperrelemente 1 in ihrer Lage gesichert werden kann. Hierzu sind an der Stapelschiene 5 in Bereich der Schenkel 18 Abwinklungen 16 vorgesehen, die etwa parallel zu den Rohren 4 der Absperrelemente 1 von den Schenkeln 18 abgebogen sind und nach außen von dem ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 abstehen. Hierdurch bilden die Abwinklungen 16 eine entlang der Längserstreckung der Stapelschienen 5 verlaufende Auflagefläche, auf der in der 6c und 7 und 8 genauer erkennbare Halteelemente 21 in noch näher beschriebener Weise festgelegt werden können. Diese Halteelemente 21 dienen dazu, die in der Stapelschiene 5 gestapelt angeordneten Absperrelemente 1 an der Stapelschiene 5 und aneinander festzulegen, so dass Absperrelemente 1 und Stapelschiene 5 eine gemeinsam handhabbare Einheit bilden. Dazu weisen die Halteelemente 21 Anschläge 8 auf, die in den Stapelraum der Absperrelemente 1 hinein ragen und ein Verschieben der Absperrelemente 1 in Längsrichtung der Stapelschiene 5 verhindern, wenn die Halteelemente 21 an der Stapelschiene 5 festgelegt sind. Bildlich gesprochen nehmen zwei in Längsrichtung der Stapelschiene 5 beidseits angeordneten Halteelemente 21 den Stapel der Absperrelemente 1 zwischen sich auf und klemmen die Absperrelemente 1 zwischen sich ein. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Anschläge 8 der Halteelemente 21 Teile der außenliegenden oder weiterer Absperrelemente 1 übergreifen und damit auch formschlüssig an der Stapelschiene 5 festlegen.
  • Werden nun unterseitig eines wie beschriebenen Stapels von Absperrelementen 1 jeweils im Bereich der Stützelemente 10 zwei Stapelschienen 5 vorgesehen und wie beschrieben an den Absperrelementen 1 festgelegt, nehmen sie die gleiche Funktion wahr wie die bekannten Stapelpaletten, mit denen im Stand der Technik bekannte Absperrelemente 1 mit runden Rohrquerschnitten gehandhabt werden können. Allerdings benötigen die beiden funktionsgleichen Stapelschienen 5 wesentlich weniger Bauraum, umgeben sie doch lediglich die Stützelemente 10 der Absperrelemente 1 und sind nicht miteinander verbunden. Dadurch lassen sich die Stapelschienen 5 wesentlich einfacher und mit wesentlich geringerem Platzbedarf lagern, wenn sie nicht benötigt werden.
  • Zur Handhabung derart gebildeter Stapel von Absperrelementen 1 bilden die Stapelschienen 5 gleichzeitig einen Einfahrraum für die Gabeln eines Gabelstaplers, der unterhalb der unteren horizontalen Rohrelemente 4 der Absperrelemente 1 untergreifen und den Stapel der Absperrelemente 1 so einfach handhaben kann.
  • Die Festlegung der Halteelemente 21 an den Stapelschienen 5 kann auf verschiedene Weise erfolgen, z. B. über Klemmverbindungen mittels Verschraubungen oder dgl. In den Figuren dargestellt ist hingegen eine Verkeilung der Halteelemente 21 an den Stapelschienen 5, wozu eine gebogener Lagersattel 24 in Längsrichtung über die Abwinklungen 16 der Stapelschiene 5 geschoben wird, der sich um die Abwinklungen 16 herum legt. Oberseitig des Lagersattels 24 ist eine Keilhülse 23 an dem Lagersattel 24 angeordnet, in den ein Keil 7 einsteckbar ist, der durch einen entsprechenden Schlitz in dem Lagersattel 24 direkt an den Abwinklungen 16 anliegt, wenn der Keil 7 in die Keilhülse 23 eingeschlagen wird. Durch die Keilwirkung des Keils 7 werden Keilhülse 23 und Lagersattel 24 im Bereich der Abwinklungen 16 an die Stapelschiene 5 gepresst und über die Reibungswirkung an der Stapelschiene 5 festgelegt. Somit kann das Halteelement 21 seine Lage an der Stapelschiene 5 nicht mehr verändern und sitzt an der Stapelschiene 5 fest. Sieht man an beiden Seiten des Stapels der Absperrelemente 1 derart festgelegte Halteelemente 21 vor, so können sich die Absperrelemente 1 nicht mehr relativ zur Stapelschiene 5 verschieben, da die Anschläge 8 in den Aufnahmeraum der Absperrelemente 1 hinein ragen. Vorteilhaft ist es hierbei, dass ein derart gebildeter Stapel von Absperrelementen 1 mit jeder beliebigen Anzahl von Absperrelementen 1 gebildet werden kann. So kann die Länge der Stapelschiene 5 so gewählt werden, dass durch die gewählte Anzahl der darin stapelbaren Absperrelementen 1 das Handhabungsgewicht eines Gabelstaplers nicht überschritten wird. Auch ist es denkbar, eine Stapelschiene 5 vorgegebener Länge nur teilweise mit Absperrelementen 1 zu bestücken, da die Festlegung der Halteelemente 21 an jeder Stelle der Stapelschiene 5 möglich ist und damit auch eine kleinere Zahl von Absperrelementen 1 an der Stapelschiene 5 sicher festgelegt werden kann.
  • Zur Herstellung einer stabilen Stapelschiene 5 z. B. aus einfach herzustellenden Blechteilen kann die Stapelschiene 5 mehrteilig ausgebildet werden. Hierzu werden jeweils einzelne Schenkel 18 mit den daran angeordneten Abwinklungen 16 als Blechbiegeteil hergestellt, wobei die Schenkel 18 über Querstreben 9 und 20 miteinander z. B. über Schweißen verbunden werden. Die Querstrebe 9 verläuft hierbei im wesentlichen über die ganze Länge der Stapelschiene 5 und kann über Vorsprünge in an den Schenkeln 18 vorhandene Fenster eingesteckt und mit den Schenkeln 18 verschweißt werden. Gleichzeitig trennt die Querstrebe 9 den ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 von dem noch im weiteren näher beschriebenen zweiten längserstreckten Aufnahmeraum 13 und bildet die Aufstellfläche für die unteren Enden der Stützelemente 10 der Absperrelemente 1, wenn die Stützelemente 10 in den ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 eingesteckt worden sind. Die obere Querstrebe 20 ist zur Stabilisierung des ansonsten biege- und torsionsweichen Profils der Stapelschiene 5 nur an deren Enden vorgesehen, um die Möglichkeit des Einsteckens der Stützelemente 10 nicht zu behindern. Um ein Herausrutschen der Absperrelemente 1 schon bei Einstellen in die Stapelschienen 5 zu verhindern, können im Bereich der Enden der Stapelschienen 5 Anschläge 22 vorgesehen werden, die in den Einsteckraum für die Absperrelemente 1 innerhalb des ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 hineinragen und beispielsweise mit der Querstrebe 9 verschweißt sind.
  • Dient der erste längserstreckte Aufnahmeraum 12 zur Aufnahme und Positionierung sowie Festlegung der Absperrelemente 1 aneinander und an der Stapelschiene 5, so kann an der Stapelschiene 5 parallel zu dem ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 ein zweiter längserstreckter Aufnahmeraum 13 vorgesehen werden, mit dem das Übereinanderstapeln von zwei oder mehreren Stapeln der wie beschrieben gebildeten Einheiten aus Stapelschienen 5 und Absperrelementen 1 erleichtert werden kann. Z. B. zur Aufbewahrung wie beschrieben gebildeter Stapel von Absperrelementen 1 ist es hilfreich, diese Stapel selbst wieder aufeinander zu stapeln, um die Aufstellfläche und damit die benötigte Lagerfläche zu minimieren. Um ein geometrisch bestimmtes und damit gegenüber Verrutschen gesichertes Aufeinanderstapeln zu ermöglichen, wird an jeder Stapelschiene 5 ein zweiter längserstreckter Aufnahmeraum 13 unterseitig des ersten längserstreckten Aufnahmeraums 12 vorgesehen, mit dem der Stapel aus Absperrelementen 1 auf einen gleichartig gebildeten weiteren Stapel von Absperrelementen 1 aufgesteckt und geometrisch definiert an diesem unteren Stapel festgelegt werden kann. Da die Absperrelemente 1 zur Verkettung ohnehin wie auch bei den Stützelementen 10 Abschlusselemente 17 aufweisen, die oberseitig des Rahmens 2 der Absperrelemente 1 heraus ragen, kann der zweite längserstreckte Aufnahmeraum 13 auf genau diese Reihung aneinander liegender Abschlusselemente 17 aufgesteckt werden und dadurch zum einen eine geometrisch genaue Zuordnung der Stapel zueinander ermöglichen, aber auch ein Verrutschen der Stapel zueinander verhindern. Dazu bilden die beiden Schenkel 19 des zweiten längserstreckten Aufnahmeraums 13, die bevorzugt einstückig mit den Schenkeln 12 des ersten längserstreckten Aufnahmeraums 12 ausgebildet und wiederum leicht konisch gestaltet sein können, den nach unten offenen zweiten längserstreckten Aufnahmeraum 13. Die Maße des zweiten längserstreckten Aufnahmeraums 13 sind passend zu den Abmessungen der Abschlusselemente 17 gewählt, so dass die aneinander gereihten Abschlusselemente 17 leicht in den zweiten längserstreckten Aufnahmeraum 13 eingesteckt werden können bzw. der zweite längserstreckte Aufnahmeraum 13 auf die aneinander gereihten Abschlusselemente 17 aufgesetzt werden kann. Die Einsteckbewegung der Abschlusselemente 17 wird durch die oberseitige Anlage der Abschlusselemente 17 an der Querstrebe 9 begrenzt.
  • Eine gestapelte Anordnung aus zwei wie beschrieben gebildeten Stapeln aus Absperrelementen 1 ist in den 2 bis 4 zu erkennen. Die Stapelschienen 5 positionieren hierbei die einzelnen Stapel der Absperrelemente 1 an zwei Kanten der Stapel zueinander und verhindern so ein Verrutschen der Stapel zueinander. Es ist selbstverständlich auch denkbar, mehr als zwei Stapel in der beschriebenen Weise übereinander aufzustapeln.
  • Zur Erleichterung des Stapelns der Absperrelemente 1 in einer Stapelschiene 5 kann auch eine andere Gestaltung der Anschläge 8 vorgesehen werden, z. B. durch einen klappbaren Anschlag 25 gemäß 9 und 10. Ein derartiger klappbarer Anschlag 25 ragt wie in den 9a und 9b zu erkennen weiter in den Stapelraum der Absperrelemente 1 hinein, so dass gerade auch beim Stapeln der ersten Absperrelemente 1 diese Absperrelemente 1 sich großflächiger an dem klappbaren Anschlag 25 abstützen können. Gleichzeitig kann der klappbare Anschlag 25 beim Lagern nicht benutzter Stapelschienen 5 wie in 9c dargestellt eingeklappt werden, so dass eine derartig gestaltete Stapelschiene 5 trotzdem nur geringen Lagerraum einnimmt.
  • Hierzu ist der klappbare Anschlag 25, der z. B. aus einen Rechteckrohr gebildet ist, über ein Drehgelenk 29 an der Stapelschiene 5 angelenkt. Die Festlegung an der Stapelschiene 5 kann z. B. über einen Sicherungsbügel 26 erfolgen, der über eine Feder 27 an dem Drehgelenk 29 beweglich festgelegt ist und mit einem Ende unterseitig in den Bereich der Schenkel 18 des ersten längserstreckten Aufnahmeraums 12 ragt. An den Enden der Stapelschiene 5 sind zwei Öffnungen 30 angeordnet, in die das freie Ende des Sicherungsbügels 26 eingesteckt werden kann, wobei das Ende des Sicherungsbügel 26 durch die Öffnung 30 ein Stück weit gegen die Wirkung der Feder 27 in den ersten längserstreckten Aufnahmeraum 12 eintritt. Hierdurch wird das Drehgelenk 29 und damit der an dem Drehgelenk 29 festgelegte klappbare Anschlag 25 an der Stapelschiene 5 gesichert und kann wahlweise aufgestellt oder eingeklappt werden. Um ein Umfallen der Absperrelemente 1 beim Stapeln zu verhindern, kann die Lage des klappbaren Anschlages 25 im vollständig abgeklappten Zustand mit der Längserstreckung der Stapelschiene 5 nicht genau einen rechten Winkel, sondern einen etwa größeren Winkel von z. B. 91,5° einnehmen, wie dies in der 9b dargestellt ist. Dadurch lehnen sich die einzustapelnden Absperrelemente 1 leicht nach links geneigt an den klappbaren Anschlag 25 und fallen nicht nach rechts um.
  • In den 11 bis 13 ist eine weitere Ausgestaltung der Erfindung zum Stapeln von Absperrelementen 1 dargestellt, bei dem ein modifiziertes Absperrelement 1 in Form eines an sich bekannten Absperrgitters einfach zu komplett handhabbaren Stapeln zusammen gefasst werden kann.
  • Das Absperrgitter 32 besteht in zu der Ausgestaltung des Absperrelementes 1 der 1 analoger Weise aus einem Rahmen 2 aus vieleckigen, hier viereckigen Profilen der schon beschriebenen Querschnittsgestaltung. Hinsichtlich der Details dieser Gestaltung sei auf die Ausführungen zu der 1 verwiesen. Im Gegensatz zu dem Absperrelement 1 der 1 weist das Absperrgitter 32 der 11 keine oberseitigen Abschlusselemente 17 auf und das Trennelement 6 ist aus einer Anzahl von vertikal verlaufenden Rundrohren 31 gebildet.
  • Um z. B. bei der Absperrung von Bereichen etwa bei Veranstaltungen derartige Absperrgitter 32 einfach handhaben zu können, werden die Absperrgitter 32 wie schon beschrieben zu Stapeln in einer reihenförmigen Anordnung zusammen gestellt, wie dies in 12 zu erkennen ist. Eine Ausrichtung der Absperrgitter 32 zueinander kann beispielsweise durch einen nicht dargestellten Anschlag oder das Anstellen an eine bauseits vorhandene Kante oder dgl. erfolgen, selbstverständlich auch unter Verwendung der schon vorstehend beschriebenen Stapelschiene 5. Die erfindungsgemäßen Halteklammern 33 dienen nur zu einer Sicherung und Aufrechterhaltung des in der 12 dargestellten Zustandes, indem zwei oder mehrere Halteklammern 33 an verschiedenen Stellen des Stapels der Absperrgitter 32, den Stapel der Absperrgitter 32 lokal bügelartig umgreifend festgelegt werden. Die Halteklammern 33 pressen die rechteckigen Rohrquerschnitte der Absperrgitter 32 aufeinander und klemmen damit die Absperrgitter 32 zu dem Stapel zusammen.
  • Hierzu weisen die Halteklammern 33 zwei in Bewegungsrichtung 41 aufeinander zu oder voneinander weg verstellbare Klemmbacken 34, 35 auf, die über einen Spindeltrieb mit einer Spindel 36 und einer Mutter 37 in grundsätzlich bekannter Weise zueinander verstellbar sind. Wird die Spindel 36 an der Handhabe 40, etwa einem Mutterartig ausgebildeten Kopf gedreht, so verschiebt sich die an der Mutter 37 festgelegte Klemmbacke 35 relativ zu der Klemmbacke 34, so dass der Abstand der Klemmbacken 34, 35 entweder größer oder kleiner wird. Die Klemmbacke 35 ist hierbei über ein inneres Hüllrohr 39 mit der Mutter 37 drehfest verbunden. Werden die Klemmbacken 34, 35 sehr nah aufeinander zu bewegt, so kann die Spindel 36 durch eine Öffnung 42 in der Klemmbacke 35 nach rechts aus dem Hüllrohr 39 austreten und die Klemmbacken 34, 35 können bis zur Anlage aneinander zusammen verstellt werden.
  • Werden nun zwischen die Klemmbacken 34, 35 erfindungsgemäße gestaltete Absperrgitter 32 eingebracht, so pressen die Klemmbacken 34, 35 bei einer Bewegung aufeinander zu die Absperrgitter 32 im Bereich der viereckigen Profile 3, 4 des Rahmens 2 zusammen. Zur weiteren Sicherung der Absperrgitter 32 in dieser geklemmten Anordnung können die Klemmbacken 34, 35 Abkröpfungen 42 aufweisen, die die am weitesten außen liegenden der viereckigen Rohre 3, 4 des Rahmens 2 übergreifen und diese zusätzlich formschlüssig an einem Verrutschen hindern.
  • Zur Sicherung des Spindeltriebs gegenüber Verschmutzungen oder Beschädigungen dienen die Hüllrohre 38 und 39, die den jeweiligen Klemmbacken 34, 35 zugeordnet sind und sich teleskopierend ineinander schieben lassen. Je nach dem Abstand der Klemmbacken 34, 35 voneinander sind die Hüllrohre 38, 39 mehr oder weniger ineinander geschoben und decken die Spindel 36 und die Mutter 37 dadurch ab. Gleichzeitig bildet das äußere Hüllrohr 38 eine Anlagefläche für zwischen den Klemmbacken 34, 35 angeordnete Absperrgitter 32, wodurch die Anlage zwischen Halteklammer 33 und Stapel der Absperrgitter 32 eindeutig definiert ist.
  • Selbstverständlich ist es auch denkbar, eine erfindungsgemäße Stapelschiene 5 und eine erfindungsgemäße Halteklammer 33 an dem gleichen Stapel von Absperrelementen 1, 32 zu benutzen, z. B. die Halteklammer 33 oberseitig an dem in der Stapelschiene 5 angeordneten Stapel von Absperrelementen 1 festzulegen.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Absperrelement
    2
    Rahmen
    3
    vertikales Rohrelement
    4
    horizontales Rohrelement
    5
    Stapelschiene
    6
    gitterförmiges Trennelement/Gittermatte
    7
    Keil
    8
    Anschlag
    9
    Querstrebe
    10
    Stützelement
    11
    nutartige Aufnahme
    12
    erster längserstreckter Aufnahmebereich
    13
    zweiter längserstreckter Aufnahmebereich
    14
    Draht Gittermatte
    15
    Draht Gittermatte
    16
    Abwinklung
    17
    Abschlusselement
    18
    Schenkel erster längserstreckter Aufnahmebereich
    19
    Schenkel zweiter längserstreckter Aufnahmebereich
    20
    Querstrebe
    21
    Halteelement
    22
    Anschlag
    23
    Keilhülse
    24
    Sattel
    25
    klappbarer Anschlag
    26
    Sicherungsbügel
    27
    Feder
    28
    Öffnung
    29
    Drehgelenk
    30
    Öffnung für Sicherungsbügel
    31
    Rundrohre
    32
    Absperrgitter
    33
    Halteklammer
    34
    Klemmbacke
    35
    Klemmbacke
    36
    Spindel
    37
    Mutter
    38
    äußeres Hüllrohr
    39
    inneres Hüllrohr
    40
    Betätigung
    41
    Bewegungsrichtung
    42
    Durchbruch
    43
    Abkröpfung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009037977 A1 [0007, 0037, 0037]

Claims (23)

  1. Stapeleinrichtung für Absperrelemente (1), insbesondere Bauzäune, Absperrschranken oder dgl., wobei ein Absperrelement (1) einen an den Außenkanten des Absperrelementes (1) im wesentlichen umlaufenden Rahmen (2) aus Rohrelementen (3, 4) aufweist, der aus vieleckigen Profilrohren, vorzugsweise Profilrohren mit viereckigen Rohrquerschnitten gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapeleinrichtung mindestens eine profilartige Stapelschiene (5) mit einem ersten längserstreckten Aufnahmebereich (12) für einen Stapel aus parallel zueinander angeordneten, gleichartigen Absperrelementen (1) aufweist und die Absperrelemente (1) zumindest abschnittsweise in den ersten längserstreckten Aufnahmebereich (12) einstellbar oder einlegbar und zueinander in Form eines Stapels positionierbar und/oder sicherbar sind.
  2. Stapeleinrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Absperrelemente (1) mit randseitig an den Absperrelementen (1) vorhandenen Formelementen (10), vorzugsweise Vorsprüngen oder dgl. in den ersten längserstreckten Aufnahmebereich (12) einstellbar oder einlegbar sind.
  3. Stapeleinrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei profilartige Stapelschienen (5) parallel zueinander an den seitlichen Unterkanten eines Stapels aus parallel zueinander angeordneten, gleichartigen Absperrelementen (1) anordenbar sind.
  4. Stapeleinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilquerschnitt der Stapelschiene (5) mit dem ersten längserstreckten Aufnahmebereich (12) im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist mit einer zu den Absperrelementen (1) gerichteten längserstreckten Öffnung (28), in die die Absperrelemente (1), vorzugsweise mit ihren Vorsprüngen (10) oder dgl., einzeln oder stapelweise einstellbar oder einlegbar sind.
  5. Stapeleinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stapelschiene (5) einen zweiten längserstreckten Aufnahmebereich (13) parallel zu dem ersten längserstreckten Aufnahmebereich (12) aufweist, mit dem ein Paket gebildet aus einer Stapeleinrichtung mit mindestens zwei Stapelschienen (5) und darin gehalterten Absperrelementen (1) auf ein weiteres, gleichartig gebildetes Paket aus gestapelt gehalterten Absperrelementen (1) aufstellbar ist.
  6. Stapeleinrichtung gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite längserstreckte Aufnahmebereich (13) auf randseitig an den Absperrelementen (1) vorhandenen Formelementen (17), vorzugsweise Vorsprüngen oder dgl. des weiteren, gleichartig gebildeten Paketes aus gestapelt gehalterten Absperrelementen (1) aufstellbar ist.
  7. Stapeleinrichtung gemäß einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite längserstreckte Aufnahmebereich (13) ein Verrutschen übereinander gestapelter Pakete aus zwei Stapeleinrichtungen und darin gehalterten Absperrelementen (1) verhindert.
  8. Stapeleinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Profilquerschnitt der Stapelschiene (5) im wesentlichen H-förmig ausgebildet ist mit einem ersten längserstreckten Aufnahmebereich (12) und einer ersten Öffnung (28) zur Aufnahme der darin zu stapelnden Absperrelemente (1) und einem zweiten längserstreckten Aufnahmebereich (13) und einer zweiten Öffnung (28) zum Aufstellen auf Absperrelemente (1) eines weiteren, gleichartig gebildeten Paketes aus gestapelt gehalterten Absperrelementen (1).
  9. Stapeleinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (28) des ersten längserstreckten Aufnahmebereiches (12) und des zweiten längserstreckten Aufnahmebereiches (13) voneinander weg gerichtet an der Stapelschiene (5) angeordnet sind.
  10. Stapeleinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die längserstreckten Aufnahmebereiche (12, 13) in Richtung auf die darin aufzunehmenden Vorsprünge (10, 17) der Absperrelemente (1) konisch erweitert ausgebildet sind.
  11. Stapeleinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der U-förmige Profilquerschnitt und/oder der H-förmige Profilquerschnitt der Stapelschiene (5) an seinen Endabschnitten und/oder im Mittenbereich durch Querstreben (9, 20) ausgesteift ist.
  12. Stapeleinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass oberseitig des ersten längserstreckten Aufnahmebereiches (12) an den die erste längserstreckte Öffnung (28) bildenden Schenkeln (18) der Stapelschiene (5) ebene Abwinklungen parallel zu der Aufstellebene der Absperrelemente (1) gebildet sind.
  13. Stapeleinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf die Stapelschiene (5) Halteelemente (21), vorzugsweise auf die ebenen Abwinklungen (16) der Schenkel (18), aufsetzbar oder aufsteckbar sind, mit denen die Absperrelemente (1) an der Stapelschiene (5) positionierbar und/oder festlegbar sind.
  14. Stapeleinrichtung gemäß Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (21) über Klemmelemente (7, 23, 24), vorzugsweise Keile (7) oder Verschraubungen an jeder Stelle entlang der Längserstreckung der Stapelschiene (5) festlegbar sind.
  15. Stapeleinrichtung gemäß Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei an jeder der Stapelschienen (5) festlegbaren Halteelemente (21) den Aufstellraum für die Absperrelemente (1) begrenzen und die Absperrelemente (1) zwischen sich festlegen.
  16. Stapeleinrichtung gemäß einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (21) in den Stapelraum der Absperrelemente (1) hinein ragende Anschläge (8) oder Haken oder dgl. aufweisen, an die die Absperrelemente (1) zum Bilden des Stapels angelehnt werden können.
  17. Stapeleinrichtung gemäß Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschläge (8) oder Haken nach dem Festlegen des Halteelementes (21) fest oder abklappbar relativ zu der Stapelschiene (5) angeordnet sind.
  18. Stapeleinrichtung gemäß einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschläge (8) oder Haken nach dem Festlegen des Halteelementes (21) unter einem größeren als einem rechten Winkel, vorzugsweise unter einem Winkel von z. B. 91,5° angeordnet sind.
  19. Halteklammer (33) für Absperrelemente (1), insbesondere Bauzäune, Absperrschranken oder dgl., wobei ein Absperrelement (1) einen an den Außenkanten des Absperrelementes (1) im wesentlichen umlaufenden Rahmen (2) aus Rohrelementen (3, 4) aufweist, der aus vieleckigen Profilrohren, vorzugsweise Profilrohren mit viereckigen Rohrquerschnitten gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteklammer (33) zwei längs zueinander verstellbare Klemmbacken (34, 35) aufweist, zwischen denen eine Anzahl aus parallel zueinander angeordneten, gleichartigen Absperrelementen (32) aufnehmbar und als gemeinsam handhabbares Paket geklemmt aneinander festlegbar ist.
  20. Halteklammer (33) gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken (34, 35) Abkröpfungen (43) oder dgl. Formelemente aufweisen, die im geklemmten Zustand zumindest Teile einzelner der Absperrelemente (32) übergreifen und die Absperrelemente (32) formschlüssig an den Klemmbacken (34, 35) haltern.
  21. Halteklammer (33) gemäß einem der Ansprüche 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmbacken (34, 35) über einen Verstellmechanismus (36, 37), vorzugsweise einen Spindeltrieb oder dgl. zueinander verstellbar angeordnet sind.
  22. Halteklammer (33) gemäß einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass an den Klemmbacken (34, 35) rohrartige, ineinander steckbare Aufnahmen (38, 39) für den Verstellmechanismus (36, 37) angeordnet sind, die bei bestimmungsgemäßer Zuordnung der Klemmbacken (34, 35) zueinander Anlageflächen für die Absperrelemente (32) bilden.
  23. Halteklammer (33) einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass zwei oder mehrere Halteklammern (33) an unterschiedlichen Stellen von aus parallel zueinander angeordneten, gleichartigen Absperrelementen (32) gebildeten Anordnungen von Absperrelementen (32) festlegbar sind und die Absperrelemente (32) in Form eines gemeinsamen Paketes handhabbar machen.
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