DE102009054028A1 - Fugenprofil - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft ein Fugenprofil zur Überbrückung einer Fuge zwischen zwei Bauwerksteilen, insbesondere Betonplatten, mit zwei sich gegenüberliegenden, im eingebauten Zustand an sich gegenüberliegenden Fugenlaibungen anliegenden, senkrecht verlaufenden Kantenschutzblechen.
- Bei Industrieböden, beispielsweise Böden in Hallen, handelt es sich häufig um Betonböden. Diese Betonböden sind hohen Belastungen ausgesetzt, da sie regelmäßig mit Gabelstaplern und anderen Fahrzeugen befahren werden. Dabei tritt das Problem auf, dass Beton schwindet, d. h. zwischen einzelnen Betonplatten tritt mit der Zeit ein Spalt auf, der bei fugenarmen Bodenplatten bis zu 30 mm breit sein kann. Durch das Vorhandensein eines derartigen Spalts werden die Kanten der Betonplatten beim Überfahren mit Flurförderzeugen wie Gabelstaplern, die häufig über besonders harte Vulkollan-Räder verfügen und mit einer hohen Masse beladen sind, stark belastet. Darüber hinaus kann beim Überfahren einer derartigen Fuge auch das Flurförderzeug selbst bzw. seine Ladung beschädigt werden.
- Zur Behebung dieses Problems sind aus dem Stand der Technik Fugenprofile bekannt, die in den Fugen zwischen Betonplatten angeordnet sind, um den hier entstehenden Spalt zu überbrücken. Die bei Beton auftretende Schwindverformung wird durch die Fugenprofile aufgenommen. Die Kanten der Betonplatten werden durch die meist metallischen Fugenprofile geschützt.
- Aus dem Stand der Technik sind insbesondere Fugen- oder Kantenschutzprofile bekannt, die sich aus zwei an den sich gegenüberliegenden Fugenlaibungen anliegenden Kantenschutzblechen zusammensetzen. Das Fugenprofil schließt dabei im Wesentlichen bündig mit der Oberseite der Betonplatte ab. Die Kantenschutzbleche werden somit in vertikaler Richtung in den Fußboden eingesetzt und verlaufen in Längsrichtung der Fuge. Zusätzlich verfügen diese Fugenprofile häufig über weitere, horizontal verlaufende Bleche zur Querkraftübertragung. Nachteilig macht sich dabei bemerkbar, dass auch bei Verwendung derartiger Fugenprofile häufig noch ein Spalt verbleibt, so dass beim Befahren mit Flurförderzeugen die Kanten sowie Fahrzeug und Ladung stark belastet werden.
- Ebenfalls bekannt sind Fugenprofile, deren Oberfläche sich parallel zur Oberfläche des Betonbodens erstreckt, d. h. flach auf den Betonplatten aufliegen und bei denen die seitlichen Kanten wellenförmig ausgestaltet sind. Dabei sind die Kanten zweier zusammengehöriger, an zwei nebeneinander liegenden Betonplatten angeordneter Profile so beschaffen, dass ein Wellenberg des einen Profils in das entsprechende Wellental des anderen Profils eingreift und umgekehrt. Die wellenförmige Ausgestaltung hat den Vorteil, dass quer zum Verlauf der Fugen fahrende Flurförderzeuge in der Regel nicht mit ihren Rädern in die Fuge hineinfahren, da der Spalt aufgrund der wellenförmigen Ausgestaltung gerade in der Dimension orthogonal zur Fahrtrichtung schmal wird. Der größte Teil des Spalts verläuft bei Querüberfahrung schräg zur Fahrtrichtung, wodurch die Belastung der Räder und der Fahrzeuge vermindert wird.
- Bei diesem Stand der Technik macht sich jedoch nachteilig bemerkbar, dass sie aufwendig mit Hilfe eines Laserschneidverfahrens hergestellt werden müssen. Derartige Profile sind somit entsprechend teuer. Darüber hinaus ist es schwierig, den gesamten Bereich unterhalb der flach auf dem Beton aufliegenden Fugenprofile vollständig mit Beton auszufüllen, häufig verbleiben vielmehr gerade in den Ecken kleinere Hohlräume. In diesen Bereichen wird das Profil daher nicht ausreichend abgestützt. Schließlich ist es bei Gebrauch eines derartigen Profils von besonderer Bedeutung, die sich gegenüberliegenden Profile exakt in der gleichen Höhe anzuordnen, da sich ansonsten ein Blech unter Umständen dachartig aufstellt, so dass eine Kante entsteht, gegen die das Flurförderzeug beim Überfahren mit seinen Rädern stößt. In diesem Fall werden sowohl die Räder als auch die Profile außerordentlich stark belastet.
- Ausgehend vom vorbeschriebenen Stand der Technik stellt sich daher die Aufgabe, ein Fugenprofil der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei dem zum einen das Verbleiben eines Spalts zu großer Breite wirkungsvoll vermieden wird und das zum anderen vergleichsweise problemlos hergestellt werden kann.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Fugenprofil zur Überbrückung einer Fuge zwischen zwei Bauwerksteilen, insbesondere Betonplatten, mit zwei sich gegenüberliegenden, im eingebauten Zustand an sich gegenüberliegenden Fugenlaibungen anliegenden, senkrecht verlaufenden Kantenschutzblechen, wobei die Oberflächen der Kantenschutzbleche in Längsrichtung der Fuge wellen- oder zick-zack-förmig verlaufen und wobei der Wellen- oder Zick-Zack-Verlauf der beiden Kantenschutzbleche synchron ist und die Kantenschutzbleche zumindest teilweise ineinander greifen.
- Erfindungsgemäß wird somit ein Fugenprofil zur Verfügung gestellt, das hinsichtlich seines Grundaufbaus einem Fugenprofil mit senkrecht verlaufenden Kantenschutzblechen entspricht, wie es im Hinblick auf den Stand der Technik als erstes beschrieben wurde. Die großflächigen Seiten der Kantenschutzbleche liegen sich somit gegenüber und parallel zueinander. Auf beiden Seiten der Fuge liegt das Kantenschutzblech senkrecht verlaufend an die Fugenlaibung an. Der Einbau des Betons kann daher in herkömmlicher Weise erfolgen, beispielsweise an einem Tag auf der einen Seite des Fugenprofils, am nächsten Tag auf der anderen Seite. Dabei werden die entstehenden Betonplatten durch die beiden senkrecht verlaufenden Kantenschutzbleche voneinander getrennt.
- Gleichzeitig weist das erfindungsgemäße Fugenprofil die Vorteile des Fugenprofils aus dem Stand der Technik mit wellenförmigem Kantenverlauf auf, d. h. das Entstehen eines einzelnen geraden, in der Regel quer zur Fahrtrichtung der Flurförderzeuge verlaufenden Spaltes wird wirkungsvoll verhindert. Dadurch jedoch, dass die Bleche im eingebauten Zustand die aufrechten Seitenflächen der Betonplatten begrenzen und senkrecht verlaufen, werden die Nachteile aus dem Stand der Technik vermieden. Die erfindungsgemäßen Fugenprofile können erheblich einfacher und somit billiger hergestellt werden. Das Problem, dass unterhalb des Bleches Hohlräume verbleiben, kann hier nicht auftreten. Darüber hinaus besteht nicht die Gefahr, dass sich die Kantenschutzbleche dachartig aufstellen, was, wie bereits erwähnt, im Stand der Technik zu starken Belastungen von Kanten und Fahrzeugen führen kann.
- Die erfindungsgemäßen Kantenschutzbleche verlaufen praktisch exakt parallel zueinander, d. h. sie greifen ineinander ein. Der Wellenberg eines Kantenschutzblechs wird entsprechend in den Wellenberg des anderen Kantenschutzblechs eingeschoben, das gleiche gilt entsprechend für die Wellentäler. Ein eventuell noch zwischen den beiden Blechen verbleibender Spalt verläuft somit ebenfalls wellen- oder zick-zack-förmig, das Auftreten eines einzelnen quer zur Fahrtrichtung der Flurförderzeuge verlaufenden Spaltes wird jedoch vermieden. Durch den überwiegend schrägen Verlauf des Spalts ist die Ausdehnung orthogonal zum Verlauf der Fuge zwischen den Betonplatten erheblich reduziert; da die Flurförderzeuge diese Fuge zumeist nahezu rechtwinklig überfahren, wird die Belastung von Kanten und Flurförderzeugen somit erheblich gemindert. Beim Überfahren eines wellenförmig verlaufenden Spalts setzt ein Rad bereits vor dem Verlieren des Kontakts mit der Oberkante eines senkrecht verlaufenden Kantenschutzblechs auf der Oberkante des anderen Kantenschutzblechs auf, so dass ein Einrutschen des Rades in den Spalt vermieden wird.
- Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Fugenprofils ist darin zu sehen, dass ein gewelltes oder gezacktes Profil eine höhere Steifigkeit aufweist als ein vollständig gerades Profil. Entsprechend kann bei Bedarf die Stärke der Bleche im Vergleich zu geraden, senkrecht verlaufenden Kantenschutzblechen verringert werden. Erfindungsgemäß ist eine Stärke von 5 bis 10 mm für die Kantenschutzbleche ausreichend. Dies ist gleichzeitig mit einer Gewichtsersparnis verbunden, die die Handhabbarkeit des Fugenprofils erhöht.
- Durch die Wellen- oder Zick-Zack-Form der Kantenschutzbleche sind Fugenöffnungsweiten bis 50 mm möglich, ohne dass dies zu Problemen beim Überfahren des Profils führt. Selbst bei starkem Schwinden des Betons ist somit ein ruckfreies Überfahren möglich.
- Das erfindungsgemäße Fugenprofil ist in unterschiedlichen Böden, die sich aus Bauwerkskörpern zusammensetzen, einsetzbar, insbesondere bei Industrieböden aus Beton. Da der Boden in der Regel in mehreren Etappen eingebracht wird, ergeben sich dabei einzelne Betonplatten, zwischen denen die Fugenprofile angeordnet werden. Bei dem Beton kann es sich um unbewehrten Beton, auf gewöhnliche Weise armierten oder auch um Faserbeton handeln. Bei den Fasern handelt es sich insbesondere um Stahlfasern, möglich ist jedoch auch der Einsatz von Glas-, Kunststoff- oder Kohlenstofffasern.
- Das Fugenprofil ist vorzugsweise aus Stahl gefertigt. Es kann verzinkt oder auch aus Edelstahl vorgesehen sein. Denkbar ist jedoch auch der Einsatz von Kunststoff oder Verbundwerkstoffen, wie sie in der
DE 20 2005 014 500 U1 für Fugenprofile beschrieben werden. - Die Fugenprofile können umlaufend ausgebildet sein, d. h. einen umlaufenden geschlossenen Rahmen bilden, in den der frische Beton zur Herstellung von großformatigen Betonplatten mit umlaufender Fuge eingefüllt wird. Zur Ausbildung von umlaufenden Fugenprofilen können ggf. zusätzliche Eck- oder Verbindungselemente vorgesehen sein.
- Die Fugenprofile werden bei der Herstellung des Belags im Bereich der zu bildenden Fuge positioniert, um das Eindringen von frischem Beton in den Fugenbereich zu verhindern. Die Fugenprofile bilden somit gleichzeitig eine Schalung. Nach dem Einfüllen des Betons verbleiben die Fugenprofile hierin, d. h. sie bilden quasi eine verlorene Schalung. Vorzugsweise erstrecken sich die Fugenprofile ausgehend von der Oberseite des Belags über wenigstens den Großteil der Höhe der Betonplatten bis hin zur Unterseite derselben.
- Wie bereits erwähnt, kann das erfindungsgemäße Fugenprofil insbesondere bei der Herstellung von Industrieböden in großflächigen Hallen zum Einsatz kommen. Ebenso gut ist jedoch der Einsatz im Bereich von Parkhäusern, Fahrstraßen, Gehwegen oder sonstigen Erdreichabdeckungen möglich.
- Vorteilhafterweise ist zumindest eines der Kantenschutzbleche im Wesentlichen rechtwinklig mit einem in Längsrichtung der Fuge verlaufenden Querkraftblech verbunden. Das Querkraftblech dient der Übertragung von Querkräften und ist idealerweise ungefähr in der Mitte, d. h. auf halber Höhe der Bodenplatte angeordnet. An Stelle eines Bleches zur Querkraftübertragung können jedoch beispielsweise auch entsprechende Dübel oder ähnliche Elemente, die parallel zur Oberfläche der Betonplatten verlaufen, eingesetzt werden.
- Bei dem erfindungsgemäßen Fugenprofil sind die Kantenschutzbleche zweckmäßigerweise über im Wesentlichen rechtwinklig verlaufende Haltebügel mit Montageschienen verbunden. An dem senkrecht stehenden Kantenschutzblech sind somit seitlich Haltebügel angebracht, welche einen rechten Winkel ausbilden und eine Verbindung mit einer im eingebauten Zustand unterhalb der Kantenschutzbleche befindlichen Montageschiene herbeiführen. Die Montageschienen bilden den unteren Abschluss des gesamten Fugenprofils, d. h. auf den Montageschienen wird das Fugenprofil bei der Verarbeitung aufgestellt, beispielsweise auf einer Schottertragschicht, bevor mit Beton verfüllt wird. Die Montageschienen können insbesondere orthogonal zur Längsrichtung der Kantenschutzbleche verlaufen, d. h. quer zum Verlauf der Fuge zwischen den einzelnen Betonplatten.
- Sinnvollerweise sind die Kantenschutzbleche höhenverstellbar ausgebildet. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass die Haltebügel über Gewindehülsen mit den Montageschienen verbunden sind, wobei über die Gewindehülsen eine Höhenanpassung des Fugenprofils ermöglicht wird. Auf diese Weise kann das standardisierte Fugenprofil an unterschiedliche Betonplattenstärken angepasst werden, so dass die Oberkante der Kantenschutzbleche mit der Oberkante der Betonplatten übereinstimmt. Denkbar sind jedoch auch andere Möglichkeiten der Höhenanpassung, z. B. über vertikal verlaufende Längsschlitze oder Langlöcher an einzelnen Bauteilen des Fugenprofils, durch die sich entsprechende Fixierelemente erstrecken.
- Sinnvoll sind darüber hinaus Mittel zur Anpassung des Abstands zwischen den parallel zueinander verlaufenden Kantenschutzblechen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Kantenschutzbleche dem schwindenden Beton folgen, d. h. auch nach fortgeschrittenem Schwinden weiterhin an den Fugenlaibungen anliegen. Dies kann beispielsweise dadurch gewährleistet werden, dass in den quer zu den Kantenschutzblechen verlaufenden Montageschienen Langlöcher oder Schlitze verlaufen, in welchen die Haltebügel oder Gewindehülsen, über die die Montageschienen mit den Kantenschutzblechen verbunden sind, verschiebbar gelagert sind. Die Schlitze verlaufen dabei im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung der Kantenschutzbleche. Dabei kann es ausreichen, wenn lediglich ein Kantenschutzblech verschiebbar gelagert ist, während das andere Kantenschutzblech in seiner Position fixiert ist.
- Auf der Seite des Querkraftblechs, die der Seite mit den Kantenschutzblechen gegenüberliegt, d. h. im eingebauten Zustand unterhalb des Querkraftblechs, können ein oder mehrere Trennbleche in Längsrichtung des Querkraftblechs verlaufen. Diese Trennbleche erstrecken sich somit zwischen Querkraftblech und Montageschiene durchgängig entlang des Fugenprofils. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass beim Einbringen des frischen Betons dieser auf einer Seite des Fugenprofils bleibt, d. h. im oberen Bereich verhindern die Kantenschutzbleche, im unteren Bereich die Trennbleche ein Übertreten des Betons auf die jeweils andere Seite. In der Regel werden die Betonböden auf diesen beiden Seiten des Fugenprofils nacheinander, z. B. an verschiedenen Tagen hergestellt. Das Vorhandensein der Trennbleche gewährleistet, dass das Fugenprofil als vollwertige Schalung geeignet ist. Es kann sich dabei um ein einzelnes Trennblech zwischen Querkraftblech und Montageschiene oder auch um zwei Trennbleche handeln, von denen das eine vom Querkraftblech aus im eingebauten Zustand nach unten und das andere von der Montageschiene aus nach oben hervorsteht.
- Das Fugenprofil kann auch als Dehnfugenprofil eingesetzt werden, wobei zwischen den Kantenschutzblechen ein Dämmstreifen aus einem entsprechenden Material, beispielsweise einem elastischen Kunststoff angeordnet wird. Der Dämmstreifen kann Variationen in der Breite der Fuge in gewissem Maße kompensieren, die sich beispielsweise aus Temperaturänderungen ergeben können. Dies ist z. B. bei Vorhandensein einer Fußbodenheizung sinnvoll. Der Dämmstreifen zwischen den Kantenschutzblechen hat typischerweise eine Stärke von ca. 10 bis 20 mm.
- Die Erfindung wird anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
- Es zeigen:
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1 : Ein erfindungsgemäßes Fugenprofil in der Draufsicht; -
2 : ein erfindungsgemäßes Fugenprofil in einer Ansicht von der Stirnseite. - Kern des in
1 dargestellten erfindungsgemäßen Fugenprofils1 sind die beiden Kantenschutzbleche2 , welche parallel zueinander in Form einer Sinuswelle verlaufen, wobei zwischen den Wellenverläufen keine Phasenverschiebung auftritt, so dass die Kantenschutzbleche2 ineinander geschoben werden können. Im eingebauten Zustand stehen die Kantenschutzbleche senkrecht, d. h. in der in1 gewählten Darstellung in der Draufsicht aus der Papierebene heraus. Die Kantenschutzbleche2 stehen senkrecht auf dem Querkraftblech3 , wobei das linke Kantenschutzblech2 mit dem Querkraftblech3 verschweißt ist. Die Kantenschutzbleche2 sind darüber hinaus über Haltebügel4 mit unterhalb des Querkraftblechs3 angeordneten Montageschienen5 verbunden. Dabei sind die in1 rechts dargestellten Haltebügel4 in den Montageschienen5 und Schlitzen6 gelagert, was eine Variation des Abstands der Kantenschutzbleche2 erlaubt. - Entsprechend kann das rechte Kantenschutzblech
2 dem im Laufe der Zeit schwindenden Beton folgen. Beim Einbringen des Betons wird zunächst links des linken Kantenschutzblechs2 bzw. rechts des rechten Kantenschutzblechs2 und im Anschluss daran die jeweils andere Seite verfüllt. Die Kantenschutzbleche2 überbrücken somit die Fuge zwischen den beiden aneinander stoßenden Betonplatten. - In
2 ist das Fugenprofil1 aus1 von der Stirnseite aus dargestellt. Die senkrecht verlaufenden Kantenschutzbleche2 liegen mit ihrer Fläche an jeweils einer Betonplatte7 an. Der eingebrachte Beton ist hier schraffiert dargestellt. Das zweite, parallel angeordnete Kantenschutzblech2 ist hier nur rechts des ersten Kantenschutzblechs2 mit einer Kante zu sehen, da es sich hinter der Biegung des ersten Kantenschutzblechs2 verbirgt. - Die Kantenschutzbleche
2 sind über Haltebügel4 und Gewindehülsen8 mit einer Montageschiene5 verbunden, welche beim Einbau auf eine Tragschicht aus Schotter oder anderen Materialien aufgestellt wird. Die Gewindehülsen8 erlauben eine Höhenanpassung des Fugenprofils je nach Stärke der eingebrachten Betonplatten7 . An seiner Oberkante schließt das Fugenprofil1 , d. h. die Oberkanten der Kantenschutzbleche2 bündig mit dem Beton7 ab. Zur Querkraftübertragung befindet sich unterhalb der Kantenschutzbleche2 ein Querkraftblech3 , auf dem die Kantenschutzbleche2 senkrecht angeordnet sind. Das Querkraftblech3 ist dabei mit dem linken Kantenschutzblech2 verschweißt, während das rechte Kantenschutzblech2 über den Haltebogen4 und die Gewindehülse8 an der Montageschiene5 verschiebbar gelagert ist, was durch die in1 dargestellten Schlitze6 gewährleistet wird. - Unterhalb des Querkraftblechs
3 sind senkrecht stehende Trennbleche9 angeordnet, wobei ein Trennblech9 vom Querkraftblech3 nach unten, dass andere Trennblech9 von der Montageschiene5 nach oben hervorsteht. Die Trennbleche9 dienen als Fließbarriere beim Einbringen des Betons, d. h. auf der linken Seite des Fugenprofils1 eingebrachter Beton wird im oberen Bereich durch die Kantenschutzbleche2 , im unteren Bereich durch die Trennbleche9 am Übertritt auf die andere Seite des Fugenprofils gehindert. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
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- DE 202005014500 U1 [0015]
Claims (11)
- Fugenprofil zur Überbrückung einer Fuge zwischen zwei Bauwerksteilen, insbesondere Betonplatten (
7 ), mit zwei sich gegenüberliegenden, im eingebauten Zustand an sich gegenüberliegenden Fugenlaibungen anliegenden, senkrecht verlaufenden Kantenschutzblechen (2 ), dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächen der Kantenschutzbleche (2 ) in Längsrichtung der Fuge wellen- oder zick-zack-förmig verlaufen, wobei der Wellen- oder Zick-Zack-Verlauf der beiden Kantenschutzbleche (2 ) synchron ist und die Kantenschutzbleche (2 ) zumindest teilweise ineinander greifen. - Fugenprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Kantenschutzblech (
2 ) rechtwinklig mit einem in Längsrichtung der Fuge verlaufenden Querkraftblech (3 ) verbunden ist. - Fugenprofil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenschutzbleche (
2 ) über rechtwinklig verlaufende Haltebügel (4 ) mit Montageschienen (5 ) verbunden sind. - Fugenprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageschienen (
5 ) orthogonal zur Längsrichtung der Kantenschutzbleche (2 ) verlaufen. - Fugenprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kantenschutzbleche (
2 ) höhenverstellbar sind. - Fugenprofil nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Haltebügel (
4 ) mit den Montageschienen (5 ) über Gewindehülsen (8 ) erfolgt, welche eine Höhenanpassung des Fugenprofils (1 ) erlauben. - Fugenprofil nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Kantenschutzblech (
2 ) mit dem Querkraftblech (3 ) verschweißt ist. - Fugenprofil nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in einigen Montageschienen (
5 ) ein Langloch oder Schlitz (6 ) verläuft, in welchem zumindest ein Haltebügel (4 ) oder eine Gewindehülse (8 ) verschiebbar gelagert ist. - Fugenprofil nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Seite des Querkraftblechs (
3 ), die der Seite mit den Kantenschutzblechen (2 ) gegenüberliegt, ein oder mehrere Trennbleche (9 ) in Längsrichtung des Querkraftblechs (3 ) verlaufen. - Fugenprofil nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trennblech (
9 ) rechtwinklig vom Querkraftblech (3 ) im eingebauten Zustand nach unten hervorsteht und ein weiteres Trennblech (9 ) an der Montageschiene festgelegt ist und im eingebauten Zustand nach oben steht. - Fugenprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 10, gekennzeichnet durch zwischen den Kantenschutzblechen (
2 ) angeordnete Dämmstreifen.
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