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DE102009041436A1 - Flachpalette, Ladungsträger und zerlegbarer Behälter - Google Patents

Flachpalette, Ladungsträger und zerlegbarer Behälter Download PDF

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DE102009041436A1
DE102009041436A1 DE200910041436 DE102009041436A DE102009041436A1 DE 102009041436 A1 DE102009041436 A1 DE 102009041436A1 DE 200910041436 DE200910041436 DE 200910041436 DE 102009041436 A DE102009041436 A DE 102009041436A DE 102009041436 A1 DE102009041436 A1 DE 102009041436A1
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DE200910041436
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Stefan Müller
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Cabka Group GmbH
Original Assignee
Cabka GmbH
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Publication date
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Abstract

Es wird ein Ladungsträger (1) beschrieben, in den bei Bedarf erfindungsgemäße Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand eingehängt werden können.

Description

  • Ladungsträger, die umgangssprachlich auch als Transport-Paletten bezeichnet werden, und zerlegbare Behälter sind aus der Transportlogistik nicht mehr wegzudenken.
  • Merkmal nahezu aller Ladungsträger ist, dass sie ein Deck aufweisen. Auf dem Deck werden die Waren gestapelt. Unterhalb des Decks sind Aussparungen vorhanden, die mit der Gabel eines Fördergeräts, wie zum Beispiel eines Gabelstaplers, eines Regalbediengeräts oder eines Hubwagens, so zusammenwirken, dass die Ladungsträger und die auf ihnen befindlichen Waren angehoben und versetzt werden können. Auf solchen Ladungsträgern können eine Vielzahl verschiedenster Waren und Produkte transportiert werden.
  • Andere, vorwiegend nicht stapelbare und/oder sehr empfindliche Waren, wie zum Beispiel Melonen oder andere Früchte, werden in zerlegbaren Behältern transportiert. Diese zerlegbaren Behälter umfassen einen Boden sowie in aller Regel vier Behälterwände und teilweise auch einen Deckel.
  • Damit der Behälter zerlegbar ist, sind die Behälterwände untereinander und mit dem Boden lösbar verbunden. Dadurch ergibt sich ein für den Transport ausreichend stabiler und nach der Erledigung der Transportaufgabe auch wieder zerlegbarer Behälter, der dann beim Rücktransport in zerlegtem Zustand deutlich weniger Transportvolumen beansprucht.
  • Bislang ist es so, dass der Boden dieser zerlegbaren Behälter aus speziell Kunststoffflachpaletten hergestellt wird, in die seitlich umlaufend Nuten eingebracht sind, die zur Aufnahme der Behälterwände eines zerlegbaren Behälters dienen. Diese Kunststoffflachpaletten stellen somit Sonderanfertigungen dar, die aufgrund der deutlich viel komplizierteren Spritzwerkzeuge und der geringeren Stückzahlen, unverhältnismäßig viel teurer sind als eine ”Standard”-Kunststoffflachpalette.
  • Des Weiteren hat sich gezeigt, dass die Lebensdauer solcher spezieller Böden von zerlegbaren Behältern in aller Regel durch Schäden an den in die Flachpaletten eingearbeiteten Nuten begrenzt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Ladungsträger und einen zerlegbaren Behälter bereitzustellen, die kostengünstiger herstellbar, langlebiger und insbesondere reparierbar sind. Darüber hinaus soll der Boden des zerlegbaren Behälters auch als Flachpalette einsetzbar sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß bei einem Ladungsträger mit einem polygonalen, bevorzugt einem rechteckigen Deck, und mit mehreren Füßen, wobei das Deck von mehreren Kanten begrenzt wird, dadurch gelöst, dass an den Kanten Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand lösbar anordenbar sind.
  • Erfindungsgemäß ist also vorgesehen, die Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand nicht in dem eigentlichen in aller Regel aus Kunststoff hergestellten Ladungsträger auszubilden, sondern als separate Bauteile auszubilden, die bei Bedarf an dem Ladungsträger anordenbar beziehungsweise dort lösbar und bevorzugt werkzeuglos befestigbar sind.
  • Dadurch ist es einerseits möglich, einen erfindungsgemäßen Ladungsträger ohne Einschränkungen Flachpalette oder als Boden eines zerlegbaren Behälters einzusetzen.
  • In Folge dessen wird die zur Warenlogistik erforderliche Zahl verschiedener Paletten und sonstiger Transportmittel verringert. Die Stückzahl in welcher der erfindungsgemäße Ladungsträger hergestellt wird, steigt, da er baugleich auch als Boden eines zerlegbaren Behälters eingesetzt werden kann, was sich positiv auf die Herstellungskosten und Lagerhaltungskosten auswirkt.
  • Des weiteren ist auch bei schwerstem Einsatz als Boden eines zerlegbaren Behälters die Lebensdauer des Ladungsträger gegenüber herkömmlichen Böden deutlich verbessert, da die am meisten gefährdeten Bereiche des Bodens, nämlich dort wo die Nuten zur Aufnahme einer Behälterwand vorgesehen sind, als separates Bauteil ausgebildet sind und diese Bauteile im Falle einer Beschädigung ohne weiteres ersetzt werden können. Dadurch erhöht sich die Lebensdauer des Ladungsträgers deutlich, was ebenfalls zu einer verbesserten Wirtschaftlichkeit führt.
  • Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand in den Ladungsträger einhängbar sind, dadurch ist es möglich, ohne Werkzeug eine belastbare und stabile formschlüssige Verbindung zwischen den Mitteln zur Aufnahme einer Behälterwand und dem Ladungsträger, der den Boden der Behälterwand bildet, herzustellen. Das Einhängen der Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand in den Ladungsträger geht außerdem sehr schnell vonstatten.
  • Erfindungsgemäß ist dafür vorgesehen, dass in dem Deck des Ladungsträgers parallel zu den Kanten Öffnungen vorgesehen sind, und dass in diese Öffnungen entsprechend geformte Hakenteile der Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand einführbar sind. Dadurch wird die erfindungsgemäße formschlüssige Verbindung durch Einhängen hergestellt.
  • In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Hakenteile abgewinkelt sind und ein durch das Abwinkeln erzielter Versatz der Haken größer oder gleich einer Dicke D des Decks im Bereich der Öffnungen ist.
  • Des weiteren ist vorgesehen, dass die Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand mindestens einen Haken aufweisen, der in eingehängtem Zustand der Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand mit dem Ladungsträger, insbesondere einer Unterkante des Decks, eine Schnappverbindung bildet.
  • Dies bedeutet, dass zwischen den Mitteln zur Aufnahme einer Behälterwand und dem Ladungsträger zusätzlich zu der formschlüssigen Verbindung durch Einhängen noch eine Schnappverbindung hergestellt wird, so dass die Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand durch die Schnappverbindung gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert an dem Ladungsträger befestigt sind.
  • Die erfindungsgemäßen Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand weisen eine Nut auf, in der die Behälterwände ähnlich wie bei herkömmlichen Flachpaletten, die zur Aufnahme einer Behälterwand ausgebildet sind, aufgenommen werden. Dadurch ist es möglich, bereits am Markt verfügbare Behälterwände auch bei dem erfindungsgemäßen zusammenlegbaren Behälter einzusetzen.
  • Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn eine Seitenwand der Nut der Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand nach oben über das Deck des Ladungsträgers hinausragt. Vorzugsweise handelt es sich dabei um die äußere Seitenwand der Nut, so dass eine besonders gute Fixierung möglich ist.
  • Schließlich ist auch vorgesehen, dass die Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand kürzer als die Kanten des Decks sind. Dies bedeutet, dass an den Ecken des Ladungsträgers die Behälterwände nicht in der Nut der Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand aufliegen, sondern frei tragend ausgebildet sind. Dadurch wird die Nestbarkeit des Ladungsträgers gewährleistet.
  • Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn die Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand aus Blech, insbesondere aus Stahlblech, hergestellt sind. Dann nämlich werden die außen liegenden Teile, nämlich insbesondere die Nut zur Aufnahme der Behälterwände, bestmöglich vor Beschädigungen geschützt. Gleichzeitig wird der Ladungsträger, der aus Kunststoff, bevorzugt aus recyceltem Kunststoff, hergestellt wird, vor Überlastungen geschützt.
  • Außerdem können diese Blechformteile kostengünstig in großen Stückzahlen und voll automatisiert hergestellt werden. Im Falle eines Schadens an einem dieser Blechteile kann es ohne weiteres durch ein Neuteil ersetzt werden, ohne dass dabei Reparaturen an dem Ladungsträger vorgenommen werden müssen.
  • Die eingangs genannte Aufgabe wird auch durch einen zerlegbaren Behälter gemäß dem nebengeordneten Anspruch 14 gelöst. Dieser Behälter benutzt als Boden einen erfindungsgemäßen Ladungsträger gemäß einem der Ansprüche 1 ff., so dass um Wiederholungen zu vermeiden, auf das zuvor zu diesen Ansprüchen Gesagte verwiesen wird.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der nachfolgenden Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen entnehmbar. Alle in der Zeichnung, deren Beschreibung und den Patentansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination miteinander erfindungswesentlich sein.
  • Zeichnung
  • Es zeigen
  • 1 Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Ladungsträgers ohne Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand,
  • 2 ein Ausführungsbeispiel erfindungsgemäßer Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand,
  • 3 der erfindungsgemäße Ladungsträger mit eingehängten Mitteln zur Aufnahme einer Behälterwand,
  • 4 die Unterseite des erfindungsgemäßen Ladungsträgers gemäß ,
  • 5 einen Längsschnitt durch einen Ladungsträger mit eingehängten Mitteln zur Aufnahme einer Behälterwand, und
  • 6 ein erfindungsgemäßer Ladungsträger, der als zerlegbarer Behälter mit aufgesetzten Behälterwänden.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • In 1 ist ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Ladungsträgers 1 in einer Isometrie dargestellt. Der Ladungsträger 1 weist ein Deck 3 auf. Auf dem Deck 3 werden die nicht dargestellten Waren gestapelt. Typischer Vertreter eines solchen Ladungsträgers ist die sogenannte Europalette.
  • Der erfindungsgemäße Ladungsträger 1 weist mehrere Füße 5 auf. Zwischen den insgesamt drei Reihen von Füßen 5 sind zwei Aussparungen 7 angeordnet, in welche die nicht dargestellte Gabel eines Gabelstaplers, eines Flurförderfahrzeugs, eines Hubwagens oder eines Regalbediengeräts oder eines anderen Fördergeräts eingefahren werden kann. In 1 sind drei erfindungsgemäße Besonderheiten des Ladungsträgers 1 gut zu erkennen.
  • Bei dem beispielhaft dargestellten Ladungsträger 1 sind Vertiefungen im Deck 3 vorhanden, die so auf die konischen Füße 5 abgestimmt sind, dass der Ladungsträger nestbar beziehungsweise stapelbar ist.
  • Das Deck 3 des Ladungsträgers 1 ist ansonsten im Wesentlichen eben. An seinen Kanten können Erhöhungen 11 ausgebildet sein, die ein Verrutschen der Ladung über das Deck 3 hinaus verhindern. Aus Gründen der Übersichtlichkeit sind nicht alle Erhöhungen mit Bezugszeichen versehen. Diese Erhöhungen 11 sind jedoch ein optionales Merkmal, das nicht zwingend für die Realisierung der beanspruchten Erfindung erforderlich ist.
  • Parallel zu den Kanten 9 sind mehrere längliche Öffnungen 15 in dem Deck 3 vorhanden. Diese Öffnungen 15 dienen dazu, ein erfindungsgemäßes Mittel zur Aufnahme einer Behälterwand in den Ladungsträger 1 einzuhängen. Auch hier sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht alle Öffnungen 15 mit Bezugszeichen versehen.
  • In 2 sind erfindungsgemäße Mittel 16 zur Aufnahme einer Behälterwand dargestellt. Die Mittel 16 sind bevorzugt aus Stahlblech hergestellt und weisen eine Nut 17 auf, die zur Aufnahme einer nicht dargestellten Behälterwand dient. Des Weiteren sind an den Mitteln 16 Laschen 19 ausgebildet, die mit dem im Zusammenhang mit 1 beschriebenen Öffnungen 15 im Deck 3 des Ladungsträgers 1 eine formschlüssige Verbindung ermöglichen. Die Einzelheiten dieser formschlüssigen Verbindung werden nachfolgend im Zusammenhang der 4 und 5 noch näher erläutert.
  • Des Weiteren ist aus 2 ersichtlich, dass an der Unterseite der Nut 17 zwei Haken 21 ausgebildet sind. Diese Haken 21 bilden, wie sich aus 5 ergibt, eine Schnappverbindung mit dem Ladungsträger 1.
  • In 3 ist der erfindungsgemäße Ladungsträger 1 mit eingehängten Mitteln 16 zur Aufnahme einer Behälterwand (nicht dargestellt) in einer Isometrie wiedergegeben. Dabei wird deutlich, dass die Mittel 16 ohne Werkzeug und formschlüssig mit dem Ladungsträger 1 verbindbar sind, in dem sie mit den Hakenteilen 19 in die Öffnungen 15 des Ladungsträgers 1 eingehängt werden.
  • Gleichzeitig wird deutlich, dass durch Aussparungen 23 in den Mitteln 16 die Nestbarkeit des Ladungsträgers 1 aus mit eingehängten Mitteln 16 erhalten bleibt. Außerdem wird dadurch, dass die Mittel 16 weniger lang sind als die Kanten 9 der Ladungsträger auch an den Eckfüßen die Nestbarkeit der Füße 5 des Ladungsträgers 1 gewährt.
  • Aus der Isometrie gemäß 3 wird auch deutlich, dass die Mittel 5 gleichzeitig einen wirksamen Schutz der Kanten 9 des Ladungsträgers 1 darstellen, da sie seitlich über die Kante 9 hinausragt. Dies insbesondere dann, wenn die Mittel 16 zum Beispiel aus Stahlblech hergestellt werden, wegen dessen hoher Festigkeit und Verformbarkeit. Idealerweise sind die Höhe der Erhöhungen 13 und die Materialstärke der Mittel 15 so aufeinander abgestimmt, dass die Erhöhungen 13 nicht über die Mittel 15 in vertikale Richtung hinausragen.
  • 4 zeigt das Ausführungsbeispiel gemäß 3 in einer Detailansicht schräg von unten. Dabei wird deutlich, dass erstens eine formschlüssige Verbindung durch die Hakenteile hergestellt wird. Des Weiteren ist aus dieser Darstellung sichtbar, dass die Haken 21 eine Clipsverbindung mit der Unterkante des Decks 3 bilden und dadurch die Mittel 16 unverlierbar an dem Ladungsträger 1 befestigt sind.
  • Ein weiteres Detail des erfindungsgemäß dargestellten Ausführungsbeispiels wird ebenfalls aus der 4 deutlich. Danach ist das Deck 3 als Rippenkonstruktion ausgeführt und die Dicke des Decks 3 im Bereich der Öffnungen 15 ist verhältnismäßig gering, da dort keine Rippe 25 verläuft.
  • In 5 ist ein Teilschnitt durch das Deck 3 eines Ladungsträgers 1 sowie durch die erfindungsgemäßen Mittel 16 zur Aufnahme einer Behälterwand dargestellt. Dabei ist die Schnittlinie so gelegt, dass sowohl die Öffnung 15 und die Hakenteile 19, aber auch die Haken 21, welche mit einer Unterkante 27 des Decks 3 eine Schnappverbindung bilden, sichtbar sind.
  • Anhand des Längsschnitts durch das Deck 3 wird deutlich, dass eine Dicke D des Decks 3 im Bereich der Öffnungen 15 verglichen mit der Höhe der Rippen 25 vergleichsweise gering ist. Dadurch ist es möglich, das Hakenteil 19 ohne größere Probleme durch die Öffnung 15 zu führen und dadurch die Mittel 16 in das Deck 3 des Ladungsträgers 1 einzuhängen.
  • Dabei werden die Hakenteile 9 schräg von oben in die Öffnungen 15 eingeführt und anschließend das Hakenteil in einer rotatorischen Bewegung nach unten geklappt, bis die Haken 21 an einer Unterseite 27 der Kante 9 einschnappen.
  • Die Haken 21 können aus dem Blech der Mittel 16 herausgebogen werden.
  • Die Mittel 16 weisen, wie aus der 5 sehr gut sichtbar ist, eine Nut 15 auf, in die die Behälterwand 29 eines Behälters oder etwas anderes eingesteckt werden können. Da die Nut 17 aus zwei Behälterwänden besteht, die nicht genau parallel zueinander verlaufen, wird die Behälterwand 19 in diesen nach unten sich verjüngenden Nut 17 geklemmt. Eine äußere Seitenwand 31 der Mittel 16, welche einen Schenkel der Nut 17 bildet, ragt in vertikaler Richtung über die Oberkante des Decks 3, die durch eine gestrichelte Linie 33 angedeutet ist, hinaus. Dadurch wird eine noch bessere Fixierung der Behälterwand in den Mitteln 16 erreicht.
  • In 6 ist ein erfindungsgemäßer zerlegbarer Behälter, der im Wesentlichen aus einer im erfindungsgemäßen Ladungsträger 1, mehreren Mitteln 16 zur Aufnahme einer Behälterwand und insgesamt vier Behälterwänden 29 besteht, in einer Isometrie dargestellt. Dabei wird deutlich, dass die Nuten 17 der erfindungsgemäßen Mittel 16 von oben eingesteckt werden können und aufgrund der Konizität der Nut 17 auch dort geklemmt werden.

Claims (16)

  1. Ladungsträger (1) mit einem polygonalen, bevorzugt einem rechteckigen, Deck (3), und mit mehreren Füßen (5), wobei das Deck (3) von mehreren Kanten (9) begrenzt wird, dadurch gekennzeichnet, dass an den Kanten (9) Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) anordenbar sind.
  2. Ladungsträger (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) in den Ladungsträger (1) einhängbar sind.
  3. Ladungsträger (1) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) in eingehängtem Zustand mit dem Ladungsträger (1) formschlüssig verbunden ist.
  4. Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Deck (3) des Ladungsträgers (1) parallel zu den Kanten (9) Öffnungen (15) vorgesehen sind, und dass in diese Öffnungen (15) entsprechend geformte Hakenteile (19) der Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) zur Bildung einer Hakenverbindung einführbar sind.
  5. Ladungsträger (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Hakenteile (21) abgewinkelt sind, und dass ein durch das Abwinkeln erzielter Versatz (S) größer oder gleich einer Dicke (D) des Decks (3) im Bereich der Öffnungen (15) ist.
  6. Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an den Mitteln (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) mindesten ein Haken (21) ausgebildet ist, der in eingehängtem Zustand der Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) mit dem Ladungsträger (1), insbesondere einer Kante (9), eine Schnappverbindung bildet.
  7. Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) eine Nut (17) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) aufweisen.
  8. Ladungsträger (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Seitenwand (31) der Nut (17) in eingehängtem Zustand der Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) über das Deck (3) hinausragt.
  9. Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) kürzer als die Kanten (9) des Decks (3) sind.
  10. Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) aus Blech, insbesondere aus Stahlblech, hergestellt sind.
  11. Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Füßen (5) eine Aussparung (7), bevorzugt zwei parallel zueinander verlaufende Aussparungen (7), vorhanden sind, und dass die Aussparungen (7) selbstzentrierend bezüglich der Gabel eines Gabelstaplers ausgebildet sind.
  12. Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere in einer Reihe angeordnete Füße (5) durch eine Kufe miteinander verbunden sind.
  13. Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladungsträger (1) im Wesentlichen aus Kunststoff, insbesondere aus recyceltem Kunststoff, besteht.
  14. Zerlegbarer Behälter umfassend einen Boden (1) und Behälterwände (29), dadurch gekennzeichnet, dass der Boden von einem Ladungsträger (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche gebildet wird, und dass die Behälterwände (29) in die Nuten (17) der Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) eingesetzt werden.
  15. Zerlegbarerer Behälter nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass eine in die Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) so eingesetzte Behälterwand (29) gegen unbeabsichtigtes Herausziehen gesichert ist.
  16. Zerlegbarerer Behälter nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (16) zur Aufnahme einer Behälterwand (29) und eine Behälterwand (29) eine kraftschlüssige und/oder formschlüssige lösbare Verbindung, insbesondere eine Klemmverbindung und/oder eine Schnappverbindung, bilden.
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