DE29912735U1 - Halterung zum Lagern und/oder zum Transportieren von Gegenständen - Google Patents
Halterung zum Lagern und/oder zum Transportieren von GegenständenInfo
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Description
von Gegenständen
Die Erfindung bezieht sich auf eine Halterung zum Lagern und/oder zum Transportieren von Gegenständen, insbesondere von profilierten Langteilen, wobei die Halterung in unterschiedlichen Höhenlagen übereinander und in jeder Höhenlage jeweils zumindest zwei nebeneinander angeordnete Auflageelemente für die Gegenstände aufweist, und wobei die Auflageelemente der untersten Höhenlage oberseitig jeweils zumindest einen der Kontur der Unterseite der Gegenstände formangepaßten Auflagebereich und die Auflageelemente der darüberliegenden Höhenlagen unterseitig der Kontur der Oberseite der Gegenstände und oberseitig der Kontur der Unterseite der Gegenstände formangepaßte Auflagebereiche aufweisen.
Üblicherweise werden als Halterungen Gestelle mit Haltearmen verwendet, auf die die Gegenstände, beispielsweise Seitenschweller, Front- oder Heckschürzen von Kraftfahrzeugen, aufgelegt werden. Nachteilig ist bei derartigen Gestellen jedoch, daß diese ein hohes Eigengewicht haben und sperrig sind. Beim Rücktransport ohne Gegenständen weisen die Gestelle dasselbe Volumen auf wie beim Hintransport mit Gegenständen, was entsprechende Kosten beim Rücktransport verursacht. Ein weiterer Nachteil ist darin zu sehen, daß diese Gestelle immer für eine bestimmte Anzahl von
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Gegenständen vorgesehen sind, so daß beispielsweise bei Einzellieferungen oder bei Lieferung von geringeren Stückzahlen das zu dafür große Gestell verwendet werden muß.
Man hat daher bereits Halterungen geschaffen, die in unterschiedlichen Höhenlagen angeordnete Auflageelemente aufweisen, die über vertikale Stapelstützen miteinander verbindbar sind. Die Auflacrebereiche der Auflageelemente sind jeweils der Kontur der Ober- beziehungsweise der Unterseite der Gegenstände in Transportlage formangepaßt, wobei die Transportlage von der Gebrauchslage abweichen kann. Die Stapelstützen sind steckbar mit den AufIa-
) geelementen verbindbar, so daß die Halterung für den Rücktransport platzsparend zerlegt werden kann (siehe DE 197 01 578) . Die Stapelhöhe kann entsprechend der jeweiligen Anzahl zu transportierender Gegenstände gewählt werden. Das Aufbauen und Zerlegen der Halterung ist jedoch aufwendig, da für jedes Auflageelement mehrere Stapelstützen ein- beziehungsweise ausgesteckt werden müssen. Zudem können einzelne Stapelstützen bei zerlegter Halterung wegen ihrer vergleichsweise geringen Größe verlorengehen, so daß die Halterung nicht mehr vollständig beziehungsweise in voller Stapelhöhe aufgebaut werden kann.
Es besteht daher die Aufgabe, eine Halterung der eingangs genannten " Art zu schaffen, die vereinfacht auf- und abbaubar ist und bei der ein Verlust von Einzelteilen vermieden ist.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß die Auflageelemente der untersten Höhenlage oberseitig und die Auflageelemente der darüberliegenden Höhenlagen ober- und unterseitig Stützabschnitte aufweisen, die in Stapelstellung aufeinander liegen, und daß die Stützabschnitte derart bemessen sind, daß zwischen einander zugewandten Auflagebereichen übereinanderliegender Auflageelemente jeweils eine Ausnehmung für einen zu haltenden Gegenstand gebildet ist. Somit sind zusätzlich zu den AufIageelementen keine separaten Stapelstützen oder dergleichen
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Abstandhalter erforderlich. Die Auflageelemente der untersten Höhenlage werden auf einer Stellfläche aufgestellt, die Gegenstände auf diese aufgelegt, weitere Auflageelemente mit ihren Stützabschnitten auf die darunterliegenden Auflageelemente aufgesetzt und so weiter, bis die gewünschte Stapelhöhe erreicht ist. Der Auf- und Abbau der Halterung ist so besonders einfach möglich. Da keine kleinen Zwischenstützen oder dergleichen Teile vorhanden sind, ist ein Verlust von Einzelteilen bei zerlegter Halterung, beispielsweise beim unbeladenen Rücktransport, praktisch ausgeschlossen.
) Um mehrere Gegenstände in einer Höhenlage nebeneinander anordnen zu können und so eine größere Anzahl von Gegenständen mit der Halterung transportieren zu können, ist es zweckmäßig, wenn die Auflageelemente jeweils mehrere, in Längsrichtung der Auflageelemente nebeneinander angeordnete Auflagebereiche aufweisen.
Um eine günstige Verteilung des Stapeldrucks zu erzielen und die Stabilität der Halterung zu verbessern, ist es zweckmäßig, wenn die Stützabschnitte jeweils an den längsseitigen Endbereichen der Auflageelemente angeordnet sind, und wenn gegebenenfalls weitere Stützabschnitte jeweils zwischen zwei nebeneinander angeordneten Auflagebereichen eines Auflageelements vorgesehen sind.
5 Eine vorteilhafte Ausfuhruncjsform der Halterung sieht vor, daß die Stützabschnitte beziehungsweise die durch die Stützabschnitte gebildeten Ausnehmungen zwischen einander zugewandten Auflagebereichen übereinanderliegender Auflageelemente derart bemessen sind, daß in Transportlage der Gegenstände ein unterseitiger 0 Auflagebereich eines Auflageelements von der Oberseite des jeweiligen, darunterliegenden Gegenstands beabstandet ist. Zwischen der Oberseite eines Gegenstandes und der Unterseite des jeweiligen darüberliegenden Auflageelementes ist somit ein freier Bereich, das heißt das Auflageelement liegt nicht auf der Oberseite des Gegenstandes auf, es kommt somit nicht zu Berührungen der
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Oberfläche des Gegenstandes und es wirkt kein Stapeldruck auf den Gegenstand. Somit ist ein Transport von Gegenständen mit empfindlicher, beispielsweise lackierter Oberfläche möglich, ohne diese Oberfläche zu beschädigen. Trotzdem ist ein sicherer Halt der Gegenstände durch die unterseitige Abstützung auf den konturierten Auf lacjeelementen gewährleistet. Oberseitig sind die Gegenstände durch ein jeweils darüberliegendes, zwar nicht dicht anliegendes, jedoch, in geringem Abstand zur Oberseite des Gegenstands angeordnetes Auf lacjeelement gesichert.
Zum Transport von unempfindlichen Gegenständen beziehungsweise von &psgr; Gegenständen mit unempfindlicher Oberfläche ist es auch möglich, daß die Stützabschnitte derart bemessen sind, daß die Ausnehmungen genau der Dicke der Gegenstände entsprechen und ein Auflageelement mit einem Auflagebereich auf der Oberfläche eines darunterliegenden Gegenstandes aufliegt. Dadurch sind die Gegenstände fest zwischen zwei Auflageelementen gehalten.
Es ist vorteilhaft, wenn die Auflageelemente aus insbesondere 0 plattenförmigen Rohkörpern geschnittene oder gestanzte Formteile sind. Aufwendige und teure Spritzgieß- oder dergleichen Formvorgänge sind dabei nicht erforderlich, so daß die Auflageelemente kostengünstig auch in Großserien herstellbar sind.
Dabei ist es zweckmäßig, wenn die Auflageelemente aus Kunststoff, insbesondere expandiertem Polypropylen (EPP) oder dergleichen Schaumkunststoff, bestehen. Die Bearbeitung solchen Materials ist einfach möglich, was die Herstellung der Auflageelemente vereinfacht. Zudem haben die Auflageelemente ein geringes Eigengewicht, was den Transport vereinfacht und Transportkosten, die oft gewichtsabhängig berechnet werden, reduzieren kann. Darüberhinaus können die Auflageelemente nach Gebrauch, beispielsweise bei Beschädigung, recycelt werden.
Um ein einfaches Anheben und Transportieren des Halteelement-
Stapels zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, wenn eine Palette oder dergleichen Trägerteil vorgesehen ist, auf dem die Auflageelemente angeordnet oder anordenbar sind. Das Trägerteil bildet ein gemeinsames Bodenteil, das ein gleichmäßiges Anheben und Transportieren der Auflageelemente und der darauf gelagerten Gegenstände erlaubt. Bei einer Palette als Trägerteil kann diese zum Transport beispielsweise mit einer Staplergabel Untergriffen werden.
Weitere Ausgestaltungen und Merkmale der erfindungsgemäßen Halterung sind in den Unteransprüchen sowie in den Zeichnungen &psgr; wiedergegeben.
Nachstehend sind Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Halterungen anhand der Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigt:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Halterung mit auf einer Palette angeordneten Auflageelementen und darauf
gelagerten KfZ-Heckschürzen,
Fig. 2 eine Schmalseitenansicht der Halterung aus Figur 1,
Fig. 3 eine Schmalseitenansicht einer Halterung mit einer
Vielzahl übereinander gestapelter Halteelemente,
Fig. 4 einen Schnitt gemäß der Linie IV-IV durch die Halterung
aus Figur 1,
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Fig. 5 eine Schnittdarstellung entsprechend der Seitenansicht
der Halterung aus Figur 3,
Fig. 6 eine Längsseitenansicht einer Halterung und
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Fig. 7 eine Aufsicht einer Halterung.
Fig. 7 eine Aufsicht einer Halterung.
Eine im ganzen mit 1 bezeichnete Halterung zum Lagern und/oder zum Transportieren von Gegenständen 2 weist in unterschiedlichen Höhenlagen übereinander und in jeder Höhenlage zwei nebeneinander angeordnete Auflageelemente 3a, 3b auf, auf die die Gegenstände 2 aufgelegt werden.
Gemäß Figur 1 sind in einer untersten Höhenlage zwei Auflageelemente 3a nebeneinander und voneinander beabstandet angeordnet. Diese untersten Auflageelemente 3a weisen jeweils zwei in Längsrichtung
f nebeneinander angeordnete Auflagebereiche 4 für die Gegenstände 2, die in den Figuren Kraftfahrzeug-Heckschürzen sind, auf. Auf die beiden Auflageelemente 3a der untersten Höhenlage ist jeweils ein weiteres Auflageelement 3b aufgesetzt. Die Auflageelemente 3a, 3b weisen dazu Stützabschnitte 5 auf, die in Stapelstellung aufeinander liegen. Die Stützabschnitte 5 sind derart bemessen, daß zwischen einander zugewandten Auflagebereichen 4 übereinander aufliegender Auflageelemente 3a, 3b jeweils eine Ausnehmung 6 für einen zu haltenden Gegenstand gebildet ist. Zur besseren Übersicht und zur Verdeutlichung der Ausnehmungen 6 ist in Figur 1 in jeder Höhenlage nur ein Gegenstand 2 dargestellt und die zweiten, danebenliegenden Auflagebereiche 4 in jeder Höhenlage sind " freigelassen.
Die Auflagebereiche 4 der Auflageelemente 3a sind der Kontur der Unterseite der Gegenstände 2 formangepaßt, um ein sicheres und stabiles Aufliegen der Gegenstände 2 zu gewährleisten. Ebenso sind die Auflagebereiche 4 der Auflageelemente 3b unterseitig der Kontur der Oberseite der Gegenstände 2 und oberseitig der Kontur der 0 Unterseite der Gegenstände 2 formangepaßt.
Um eine größere Anzahl von Gegenständen 2 transportieren zu können, können weitere Auflageelemente 3b übereinander gestapelt werden (Fig. 3, Fig. 5), zwischen denen die einzelnen Gegenstände 2 gelagert sind. Dabei sind die Auflageelemente 3b der zweiten und der
darüberliegenden Höhenlagen identisch ausgebildet. Lediglich die Auflageelemente 3a der untersten Höhenlage sind höher ausgebildet, um einen ausreichenden Abstand vom Boden für die Abkrümmungsbereiche 8 der Gegenstände 2 zu erreichen (Figur 6), und weisen eine ebene Unterseite 7 als Aufstellfläche auf. Dadurch sind insgesamt nur zwei verschiedenartige Auflageelemente 3a, 3b erforderlich, was die Herstellung und den Aufbau der Halterung 1 vereinfacht.
Wie insbesondere in den Figuren 2 und 3 zu erkennen ist, sind die Stützabschnitte 5 jeweils an den längsseitigen Endbereichen sowie zwischen den beiden nebeneinander angeordneten Auflagebereichen ) 4 der Auflageelemente 3a, 3b angeordnet. Dadurch ergibt sich eine günstige Verteilung des Stapeldrucks auf die einzelnen Stützabschnitte 5 und Beschädigungen durch zu große Druckbelastungen auf einzelne Teilbereiche der Auflageelemente 3a, 3b sind vermieden.
Wie in den Schnittdarstellungen in den Figuren 4 und 5 besonders deutlich zu erkennen ist, sind die Stut&zgr;abschnitte 5 beziehungsweise die durch die Stützabschnitte 5 gebildeten Ausnehmungen 6 zwischen einander zugewandten Auflagebereichen 4 übereinanderliegender Auflageelemente 3a, 3b derart bemessen, daß in Transportlage der Gegenstände 2 ein unterseitiger Auflagebereich 4 eines Aufla-
" geelementes 3b von der Oberseite des jeweiligen, darunterliegenden Gegenstandes 2 beabstandet ist. Dadurch ergibt sich zwischen der Gegenstand-Oberseite und der darüberliegenden Auflageelement-Unterseite ein Zwischenraum beziehungsweise ein Auflageelement liegt nicht auf der Oberseite eines darunterliegenden Gegenstandes 2 auf. Dadurch werden Beschädigungen, beispielsweise Zerkratzen der Gegenstand-Oberfläche vermieden, und es können auch Gegenstände 2 mit empfindlicher, beispielsweise lackierter oder mit Leder oder dergleichen empfindlichen Materialien überzogener Oberfläche transportiert werden.
Die Auflageelemente 3a der untersten Höhenlage sind auf einer
Palette 9 aufgestellt (Figur 1), um ein einfaches Transportieren beziehungsweise Umsetzen des; gesamten Stapels, beispielsweise mit einem Gabelstapler oder einem Hubwagen zu ermöglichen.
Auf der Palette 9 sind vier Stangen als Halteelemente 10 für die Auflageelemente 3a, 3b vorgesehen. Zum lösbaren Verbinden der Halteelemente 10 mit den Auflageelementen 3a, 3b weisen die Auf lacfeelemente 3a, 3b im Bereich ihrer Schmal stirnenden vertikal verlaufende, randoffene, vorzugsweise halbrunde Ausnehmungen als Aufnahmen 11 auf, die dem Querschnitt der Halteelemente 10 formangepaßt sind (Figur 7) . Die Halteelemente 10 erstrecken sich
) über die gesamte Stapelhöhe (Figuren 3, 5) und bewirken so eine Stabilisierung der übereinandergestapelten Auflageelemente 3a, 3b.
Zudem ist durch die auf der Palette 9 angeordneten Halteelemente 10 sowohl der Seitenabstand der Auflageelemente 3a definiert, als auch ein Aufstellen der Auflageelemente 3a mit fluchtenden Auflagebereichen 4 sichergestellt. Das Aufbauen der Halterung 1 ist dadurch vereinfacht.
Die Auflageelemente 3a, 3b sind rastend mit den Halteelementen 10 0 verbindbar. Da die Auflageelemente 3a, 3b in sich eine gewisse
Die Auflageelemente 3a, 3b sind rastend mit den Halteelementen 10 0 verbindbar. Da die Auflageelemente 3a, 3b in sich eine gewisse
Nachgiebigkeit und Elastizität aufweisen, können diese seitlich zwischen zwei Halteelemente 10 eingesteckt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Auflageelemente 3a, 3b jeweils von oben auf die " Halteelemente 10 aufzuschieben.
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Um die Halterung 1 für einen Rücktransport ohne Gegenstände platzsparend zerlegen zu können, sind die Halteelemente 10 lösbar, insbesondere steckbar mit der Palette 9 verbunden. Dazu sind an der Palette 9 nicht näher dargestellte, hülsenartige Halteflansche 0 zum Einstecken der Halteelemente 10 vorgesehen.
Gemäß Figur 5 sind noch Verbindungsstreben 12 zum Verbinden von jeweils einem Auflageelement-Stapel zugeordneten Halteelementen 10 vorgesehen. Die Verbindungsstreben sind jeweils oberhalb der Auflageelemente 3b der obersten Höhenlage angeordnet und lösbar
mit den jeweiligen Halteelementen 10 verbunden. Dadurch werden die Halteelemente 10 in einer vertikalen Position, in der sie formschlüssig in die Aufnahmen 11 der Auflageelemente 3a, 3b eingreifen, gehalten und ein Wegklappen der Halteelemente 10 nach außen und ein damit verbundener Stabilitätsverlust der Halterung 1 ist vermieden.
/Ansprüche
Claims (11)
1. Halterung (1) zum Lagern und/oder zum Transportieren von Gegenständen (2), insbesondere von profilierten Langteilen, wobei die Halterung (1) in unterschiedlichen Höhenlagen übereinander und in jeder Höhenlage jeweils zumindest zwei nebeneinander angeordnete Auflageelemente (3a, 3b) für die Gegenstände (2) aufweist, und wobei die Auflageelemente (3a) der untersten Höhenlage oberseitig jeweils zumindest einen der Kontur der Unterseite der Gegenstände (2) formangepaßten Auflagebereich (4) und die Auflageelemente (3b) der darüberliegenden Höhenlagen unterseitig der Kontur der Oberseite der Gegenstände (2) und oberseitig der Kontur der Unterseite der Gegenstände (2) formangepaßte Auflagebereiche (4) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageelemente (3a) der untersten Höhenlage oberseitig und die Auflageelemente (3b) der darüberliegenden Höhenlagen ober- und unterseitig Stützabschnitte (5) aufweisen, die in Stapelstellung aufeinander liegen, und daß die Stützabschnitte (5) derart bemessen sind, daß zwischen einander zugewandten Auflagebereichen (4) übereinanderliegender Auflageelemente (3a, 3b) jeweils eine Ausnehmung (6) für einen zu haltenden Gegenstand (2) gebildet ist.
2. Halterung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageelemente (3a, 3b) jeweils mehrere, in Längsrichtung der Auflageelemente (3a, 3b) nebeneinander angeordnete Auflagebereiche (4) aufweisen.
3. Halterung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützabschnitte (5) jeweils an den längsseitigen Endbereichen der Auflageelemente (3a, 3b) angeordnet sind, und daß gegebenenfalls weitere Stützabschnitte (5) jeweils zwischen zwei nebeneinander angeordneten Auflagebereichen (4) eines Auflageelements (3a, 3b) vorgesehen sind.
4. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützabschnitte (5) beziehungsweise die durch die Stützabschnitte (5) gebildeten Ausnehmungen (6) zwischen einander zugewandten Auflagebereichen (4) übereinanderliegender Auflageelemente (3a, 3b) derart bemessen sind, daß in Transportlage der Gegenstände (2) ein unterseitiger Auflagebereich (4) eines Auflageelements (3b) von der Oberseite des jeweiligen, darunterliegenden Gegenstands (2) beabstandet ist.
5. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageelemente (3a, 3b) aus insbesondere plattenförmigen Rohkörpern geschnittene oder gestanzte Formteile sind.
6. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageelemente (3a, 3b) aus Kunststoff, insbesondere expandiertem Polypropylen (EPP) oder dergleichen Schaumkunststoff, bestehen.
7. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Palette (9) oder dergleichen Trägerteil vorgesehen ist, auf dem die Auflageelemente (3a, 3b) angeordnet oder anordenbar sind.
8. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflageelemente (3a, 3b) insbesondere im Bereich ihrer Schmalstirnenden vertikal durchgehende Aufnahmen (11) für sich im wesentlichen über die Gesamt-Stapelhöhe erstreckende Halteelemente (10) aufweisen, wobei die Auflageelemente (3a, 3b) insbesondere steckbar oder rastend mit den Halteelementen (10) verbindbar sind.
9. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (10) lösbar mit dem Trägerteil verbindbar sind, und daß dazu vorzugsweise an dem Trägerteil hülsenartige Halteflansche zum Einstecken der Halteelemente (10) vorgesehen sind, wobei die Halteflansche vorzugsweise innerhalb der Außenkontur des Trägerteils angeordnet sind und insbesondere einen Einsetz-Anschlag für die Halteelemente (10) aufweisen.
10. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (10) Stangen, insbesondere mit einem runden Querschnitt sind, und daß die Auflageelemente (3a, 3b) im Bereich ihrer Schmalstirnenden vertikal verlaufende, dem Querschnitt der Halteelemente formangepaßte, randoffene, vorzugsweise halbrunde Ausnehmungen als Aufnahmen (11) für die Halteelemente (10) aufweisen.
11. Halterung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß Verbindungsstreben (12) oder dergleichen Halter zum Verbinden von jeweils einem Auflageelement-Stapel zugeordneten Halteelementen (10) vorgesehen sind, und daß diese Halter insbesondere oberhalb der Auflageelemente (3b) beziehungsweise der Gegenstände (2) der obersten Höhenlage mit den jeweiligen Halteelementen (10) verbindbar sind.
Priority Applications (1)
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| DE29912735U DE29912735U1 (de) | 1999-07-21 | 1999-07-21 | Halterung zum Lagern und/oder zum Transportieren von Gegenständen |
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Country Status (1)
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-
1999
- 1999-07-21 DE DE29912735U patent/DE29912735U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19991021 |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20021018 |
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| R157 | Lapse of ip right after 6 years |
Effective date: 20060201 |