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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Transport- und Sicherungselement
mit einer Auflageebene für Ladegut mit den Merkmalen des
unabhängigen Anspruchs 1.
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Zum
Transport und zur Handhabung von Getränkebehältern
und Gebinden von mehreren Getränkebehältern dienen
in der Regel Paletten, die von herkömmlichen Flurförderzeugen
aufgenommen und verladen werden können. Aufgrund der einheitlichen Grundmaße
ist zudem gewährleistet, dass derartige Paletten in die
dafür vorgesehenen Ladeplätze auf Fahrzeugen und/oder
Zwischenlagern passen.
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Wird
eine solche Palette nicht mit Getränkekisten, sondern mit
einzelnen Gebinden von Flaschen beladen, so sind in der Regel zusätzliche
Ladungssicherungsmaßnahmen erforderlich, um zu verhindern,
dass die Gebinde verrutschen oder im ungünstigsten Fall
von der Palette fallen können. Es sind daher für
diese Fälle zusätzliche Ladungssicherungsmaßnahmen
notwendig, die bspw. in einer um die Gebinde sowie um die Palette
gewickelte Schrumpffolie o. dgl. bestehen können. Eine
solche Folie hat jedoch den Nachteil, dass sie nach dem Abladen
der Palette am Bestimmungsort, bspw. bei einem Groß- oder
Einzelhändler, mit einem zusätzlichen Handhabungsaufwand
wieder entfernt werden muss. Die Folie wird in aller Regel bereits
beim Großhändler entfernt, um die Lieferungen
für die einzelnen Kunden bzw. Einzelhändler zusammenstellen
zu können.
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Eine
alternative Möglichkeit bestünde darin, die Paletten
mit den mittels Folie fixierten Gebinden in unveränderter
Form für die Auslieferung der Getränkebestellungen
an die Einzelhändler zu verwenden und erst dort die Folie
zu entfernen. Dies setzt allerdings voraus, dass Maßnahmen
getroffen sind, um die relativ großen Paletten auch bei
der Verteilung der Lieferungen an die Einzelhändler handhaben
zu können, was oftmals nicht der Fall ist.
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Die
DE 27 18 401 A offenbart
eine Palette mit einer Tragtafel aus Kunstharz, bei der die obere und/oder
untere Oberfläche der Palette mit einem relativ weichen,
flexiblen und gleithindernden Material versehen ist.
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Aus
der
DE 299 21 226
U1 ist schließlich eine Adapterplatte zum Stapeln
von Gegenständen auf einer Palette offenbart. Die Adapterplatte
umfasst eine Auflagestruktur, die eine Auflagefläche für
die Gegenstände bildet. Die Auflagestruktur wird von einer
Umrandung umschlossen, die eine Oberseite und eine Unterseite der
Auflagestruktur überragt.
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Ein
Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
zur besseren Handhabung und/oder Verteilung von Getränkebehältern
zur Verfügung zu stellen, welche die Nachteile des Standes der
Technik vermeidet.
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Dieses
Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen
Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung
ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die
Erfindung umfasst ein Transport- und Sicherungselement mit einer
umlaufenden, nach oben sowie nach unten über eine Auflageebene
für Ladegut ragenden Seitenbegrenzung. Es ist wenigstens eine
Aussparung zumindest in einem unterhalb der Auflageebene angeordneten
unteren Bereich der Seitenbegrenzung zur Aufnahme eines Handhabungselements
einer Transportvorrichtung vorgesehen. Das Transport- und Sicherungselement
kann ähnlich einer Kunststoffpalette bzw. eines Kunststofftabletts
ausgebildet sind, das eine Bodenfläche für Ladegut,
bspw. in Form von Getränkebehältern, Flaschen
bzw. Gebinden aus Getränkebehältern aufweist.
Diese Bodenfläche weist eine Seitenbegrenzung auf, um das
Ladegut ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen am
Herunterfallen von der Auflageebene zu hindern. Das Handhabungselement,
mit dem das Transport- und Sicherungselement aufgenommen und umgesetzt
werden kann, kann insbesondere eine Transportvorrichtung eines Flurförderzeugs,
bspw. eine Doppelzinke eines sog. Gabelstaplers o. dgl. sein.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann die Auflageebene als
eine im Wesentlichen geschlossene Bodenfläche ausgestaltet sein.
Ebenso möglich ist jedoch eine durchbrochene Struktur oder
eine Gitterstruktur, bei der die Maschenweite so bemessen ist, dass
das Ladegut dort sicher abgestellt werden kann. Eine vorteilhafte
Ausführungsvariante kann in diesem Zusammenhang vorsehen,
dass die Bodenfläche strukturiert oder mittels eines geeigneten
Materials das Ladegut gegen Verrutschen sichert, was vorzugsweise
mittels eines Materials und/oder einer Strukturierung mit hohem Reibungskoeffizienten
erfolgen kann.
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Eine
Ausführungsvariante sieht zwei parallele Aussparungen im
unterhalb der Bodenfläche angeordneten unteren Bereich
der Seitenwand vor, so dass dort Aufnahmeeinrichtungen, Lasthebemittel
o. dgl. eingreifen können. Wahlweise können jeweils gleichartige,
miteinander fluchtende Aussparungen im unteren Bereich an gegenüberliegenden
Längsseiten der Kunststoffpalette angeordnet sein, so dass das
Transport- und Sicherungselement problemlos mittels Gabelzinken
eines Flurförderzeugs (Gabelstapler o. dgl.) aufgenommen
werden kann.
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Zusätzlich
können wenigstens eine Aussparung in einem oberhalb der
Bodenfläche angeordneten oberen Bereich der Seitenwand
bzw. zwei parallele Aussparungen im oberhalb der Bodenfläche
angeordneten oberen Bereich der Seitenwand vorgesehen sein, was
den Zweck hat, dass zwischen aufeinander gestapelten Transport-
und Sicherungselementen jeweils genug Eingriffsraum zum Einschieben
einer Hebeeinrichtung wie bspw. einer Gabelzinke eines Flurförderzeugs
verbleibt.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsvariante der Erfindung sind jeweils
gleichartige, miteinander fluchtende Aussparungen im oberen Bereich
an gegenüberliegenden Längsseiten des Transport-
und Sicherungselements bzw. der Kunststoffpalette vorgesehen, so
dass die Lasthebemittel wahlweise an beiden Seiten angreifen können.
Zweckmäßigerweise entsprechen die Aussparungen
oberhalb und unterhalb der Bodenfläche jeweils in ihrer
Lage und Breite einander. Wie dies bei herkömmlichen Paletten
aus Holz oder Kunststoff der Fall ist, können die Aussparungen
jeweils an den gegenüberliegenden Schmalseiten der rechteckförmigen
Palette angeordnet sein. Auf diese Weise können die Palettenelemente
problemlos mittels bekannten Flurförderzeugen oder anderen
Handhabungseinrichtungen angehoben und bewegt werden.
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Zweckmäßigerweise
ist die Bodenfläche in vertikaler Richtung ungefähr
mittig im umlaufenden Seitenrand angeordnet, so dass der nach unten
weisende und der nach oben weisende Rand in etwa dieselbe Höhe
aufweisen. Auf diese Weise kann einerseits gewährleistet
werden, dass der obere Seitenrand eine ausreichende Höhe
zum Festhalten von verrutschendem Ladegut aufweist. Andererseits weist
damit der untere Seitenrand eine ausreichende Höhe zum
Untergreifen der Bodenfläche mit Lasttragemitteln wie Gabelzinken
eines Gabelstaplers o. dgl. auf.
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Eine
weitere Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung
kann vorsehen, dass in den gegenüberliegenden Längsseiten
ohne Aussparungen für Handhabungselemente eines Flurförderzeugs
zusätzliche Ausnehmungen für andere Handhabungswerkzeuge
angeordnet sind. Diese Ausnehmungen können bspw. als Durchbrüche
ausgestaltet sein, in die Stifte, Zapfen oder Haken eingreifen können,
um die Transport- und Sicherungselemente mit geeigneten Einrichtungen
heben und handhaben zu können.
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Mehrere
Transport- und Sicherungselemente bzw. Kunststoffpaletten sind jeweils
weitgehend unverrutschbar übereinander stapelbar. Um dies
zu gewährleisten, können bspw. die nach oben sowie die
nach unten weisenden Ränder der Seitenwand jeweils konisch,
abgeschrägt oder profiliert ausgebildet und/oder mit Eingriffselementen
versehen sein. Vorzugsweise greifen somit die Elemente jeweils formschlüssig
ineinander, sobald sie fluchtend übereinander gesetzt werden.
So können wahlweise die Randflächen jeweils geneigt
ausgebildet sein. Wenn die oberen Randflächen, d. h. die
oberen Stirnseiten der Seitenbegrenzungen jeweils nach innen abgeschrägt
sind, müssen die unteren Randflächen eines korrespondierenden
Transport- und Sicherungselements vorzugsweise mit gleichem Neigungswinkel jeweils
nach außen abgeschrägt sein, damit die Elemente
fluchtend übereinander gestapelt werden können
und dabei gegen Verrutschen fixiert sind. Wahlweise sind auch andere
Gestaltungen denkbar, bspw. Abschrägung der oberen Seitenwand
nach außen und der unteren Seitenwand nach innen.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Transport- und Sicherungselement bzw.
die Palette auf einer herkömmlichen Holz- oder Kunststoffpalette
absetzbar und/oder auf dieser fixierbar sein. Zu diesem Zweck können
bspw. zwischen der herkömmlichen Palette und der darauf
abgesetzten und/oder fixierten Kunststoffpalette Zwischenelemente
und/oder Zentrierelemente angeordnet sein. Die Zwischen- und/oder
Zentrierelemente können insbesondere jeweils eine Längenausdehnung
aufweisen, die einer Länge des Bodenbereichs zwischen gegenüber
liegenden Längs- oder Schmalseiten entspricht.
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Als
Material für das Transport- und Sicherungselement eignet
sich insbesondere Kunststoff, der sich bspw. im Spritzgussverfahren
verarbeiten lässt, ggf. unter Hinzufügung von
Füllstoffen, Pigmenten oder Verstärkungsfasern
o. dgl.
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Die
erfindungsgemäßen Transport- und Sicherungselemente
können insbesondere zum Transport, zur Lagerung und/oder
zur Handhabung von losen und/oder zu Gebinden zusammengefassten Flüssigkeitsbehältern
verwendet werden. Durch die Anordnung der Flüssigkeitsbehälter
auf dem Element können bereits bei der Abfüllanlage
endkundenspezifisch Sortimente zusammengestellt werden, ohne dass
hierfür zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
gegen Verrutschen der Ladung o. dgl. getroffen werden müssen.
Die bereits beim Getränkeabfüller zusammengestellten
Sortimente können wahlweise direkt oder über Zwischenhändler
und/oder Distributoren den Einzelhändlern oder Endkunden
zur Verfügung gestellt werden.
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Mit
Hilfe des erfindungsgemäßen Transport- und Sicherungselementes,
der auch als Auftragstray zur Endkundenbelieferung bezeichnet werden
kann, ist es möglich, Endkunden mit einer geringen Liefermenge
an vorkommissionierten Gebinden auf einem passenden Ladungsträger
mit integrierter Transportsicherung zu beliefern. Die Auftragstrays
können in einem Kommissioniersystem manuell oder automatisch
mit Kundengebinden in einer Lage bestückt werden. Durch
den umlaufenden Trayrand ist die Transportsicherung ohne zusätzliche
Maßnahmen wie Sicherung mittels einer Stretchfolie gegeben.
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Das
Auftragstray verfügt auf mindestens zwei Seiten, ggf. aber
auch auf vier Seiten Vorbereitungen zur Aufnahme des Auftragstrays
mit den Gabeln eines Gabelstaplers oder mit mechanischen Eingriffsmöglichkeiten
zum automatischen Handling des Auftragstrays. Der Auftragstray kann
auf eine herkömmliche Trägerpalette aufgesetzt
werden. Diese dient zum Transport des Auftragstrays innerhalb des
Kommissioniersystems, bspw. auch zum mechanisierten Transport auf
Förderanlagen.
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Das
von der Trägerpalette getrennte Auftragstray dient zum
Platz sparenden Transport der Gebinde zum Endkunden. Die Gebinde
werden beim Endkunden vom Tray entnommen, wogegen das Auftragstray
im Lieferfahrzeug belassen werden kann. Das Auftragstray wird in
das Lieferfahrzeug mit Gabelstaplern oder anderen hierfür
geeigneten Montagehilfen in geeignete Fachböden oder anderweitigen speziell
für die Aufnahe der Auftragstrays geschaffenen Vorrichtungen
ein- und ausgeladen.
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Weitere
Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus
der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel
dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt.
Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche Bezugszeichen
auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
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1 zeigt
eine perspektivische Schemadarstellung eines Ausführungsbeispiels
eines Transport- und Sicherungselementes.
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2 zeigt
eine erste Seitenansicht des Transport- und Sicherungselementes
gemäß 1.
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3 zeigt
eine weitere Seitenansicht des Transport- und Sicherungselementes
gemäß 1.
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4 zeigt
eine Draufsicht des Transport- und Sicherungselementes gemäß 1.
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Die
schematischen Darstellungen der 1 bis 4 zeigen
verschiedene Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Transport- und Sicherungselementes 10 in
Gestalt einer Kunststoffpalette 12 (stellenweise auch als
Tray bzw. als Auftragstray bezeichnet), die eine umlaufende, nach
oben sowie nach unten über eine Auflageebene 14 in
Gestalt einer geschlossenen, planen Bodenfläche 16 für
Ladegut (nicht dargestellt) ragende Seitenbegrenzung 18 in
Form einer Seitenwand 20 aufweist. Das Ladegut kann bspw.
aus Getränkebehältern, Flaschen bzw. Gebinden
aus Getränkebehältern bestehen. Die Seitenbegrenzung 18 dient
dazu, das Ladegut ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
am Herunterfallen von der Auflageebene 14 zu hindern. Die
Bodenfläche 16 kann wahlweise zusätzlich
strukturiert oder mit einer rutschhemmenden Oberfläche
versehen sein, um das Ladegut gegen Verrutschen zusätzlich
zu sichern.
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An
den beiden gegenüber liegenden Schmalseiten 22 der
Kunststoffpalette 12 sind jeweils zwei parallele Aussparungen 24 und 26 im
unterhalb der Bodenfläche 16 angeordneten unteren
Bereich sowie im oberhalb der Bodenfläche 16 angeordneten oberen
Bereich der Seitenwand 20 vorgesehen, so dass dort Aufnahmeeinrichtungen,
Lasthebemittel o. dgl. eine Gabelstaplers oder Flurförderzeugs
eingreifen können. Um die Palette 12 von beiden
Schmalseiten gleichermaßen aufheben zu können,
sind jeweils gleichartige, miteinander fluchtende Aussparungen 24 im
unteren Bereich sowie Aussparungen 26 im oberen Bereich
an den gegenüberliegenden Längsseiten der Kunststoffpalette
angeordnet.
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Die
unteren Aussparung 24 im unteren Bereich der Seitenwand 20 dienen
dazu, die Palette 12 mit den Doppelzinken eines Gabelstaplers
aufnehmen zu können, während die oberen Aussparungen 26 den
Zweck haben, dass zwischen aufeinander gestapelten Paletten 12 jeweils
genug Eingriffsraum zum Einschieben der Gabelzinken verbleibt. Die
Bodenfläche 16 befindet sich mittig in der umlaufenden Seitenbegrenzung 18,
so dass der nach unten weisende und der nach oben weisende Rand
jeweils in etwa dieselbe Höhe aufweist. Auf diese Weise
kann einerseits gewährleistet werden, dass der obere Seitenrand
eine ausreichende Höhe zum Festhalten von verrutschendem
Ladegut aufweist. Andererseits weist damit der untere Seitenrand
eine ausreichende Höhe zum Untergreifen der Bodenfläche 16 mit
Lasttragemitteln wie Gabelzinken eines Gabelstaplers auf.
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An
den Längsseiten 28 der Palette 12 sind zusätzliche
Ausnehmungen in Form von Durchbrüchen 30 für
andere Handhabungswerkzeuge angeordnet sind. In diese Durchbrüche 30 können
Stifte, Zapfen oder Haken eingreifen, um die Paletten 12 mit geeigneten
Einrichtungen heben und handhaben zu können. Die Bohrungen 30 können
auch einer besseren Handhabung bei einer automatischen Stapelung der
Paletten 12 dienen.
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Mehrere
Kunststoffpaletten 12 sind jeweils übereinander
stapelbar. Um eine Zentrierung zu gewährleisten und um
ein Verrutschen der aufeinander gestapelten Paletten 12 zu
verhindern, sind die nach oben weisenden Stirnseiten 32 sowie
die nach unten weisenden Stirnseiten 34 der Seitenwand 20 jeweils parallel
zueinander abgeschrägt ausgebildet (vgl. 2).
Somit können die aufeinander gestapelten Paletten 12 jeweils
formschlüssig ineinander greifen, sobald sie fluchtend übereinander
gesetzt werden. Wie anhand der 2 verdeutlicht
ist, ist die obere Stirnseite 32 an allen Seitenkanten
der Palette 12 nach innen abgeschrägt, während
die untere Stirnseite 34 an allen Seitenkanten nach außen
abgeschrägt ist. Die jeweiligen Schrägen weisen
einen parallelen Neigungswinkel auf.
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Die
Kunststoffpalette kann auf einer herkömmlichen Holzpalette 36 oder
Kunststoffpalette o. dgl. absetzbar und/oder auf dieser fixierbar
sein. Zu diesem Zweck sind zwischen der unteren Holzpalette 36 und
der darauf abgesetzten und/oder fixierten Kunststoffpalette 12 mehrere
quaderförmige, längliche Zwischenelemente 38 angeordnet,
die auf den Auflagebrettern der Holzpalette 36 befestigt
sind. Die Zwischenelemente 38 weisen jeweils eine Längenausdehnung
auf, die einer Länge des Bodenbereichs 16 zwischen
gegenüber liegenden Längs- 28 oder Schmalseiten 22 entspricht.
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Die
Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele
beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und
Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen
Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich
fallen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 2130934
C [0005]
- - DE 2231178 A [0005]
- - DE 19800536 A1 [0005]
- - DE 69836350 T2 [0005]
- - DE 2718401 A [0006]
- - DE 29921226 U1 [0007]