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DE102008008286A1 - Transport- und Sicherungselement - Google Patents

Transport- und Sicherungselement Download PDF

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DE102008008286A1
DE102008008286A1 DE200810008286 DE102008008286A DE102008008286A1 DE 102008008286 A1 DE102008008286 A1 DE 102008008286A1 DE 200810008286 DE200810008286 DE 200810008286 DE 102008008286 A DE102008008286 A DE 102008008286A DE 102008008286 A1 DE102008008286 A1 DE 102008008286A1
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Germany
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transport
securing element
element according
recesses
handling
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DE200810008286
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Volker Sturm
Andreas Oy
Dieter Wünsche
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Krones AG
Original Assignee
Krones AG
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D19/00Pallets or like platforms, with or without side walls, for supporting loads to be lifted or lowered
    • B65D19/38Details or accessories
    • B65D19/385Frames, corner posts or pallet converters, e.g. for facilitating stacking of charged pallets

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pallets (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Transport- und Sicherungselement (10) mit einer umlaufenden, nach oben sowie nach unten über eine Auflageebene (14) für Ladegut ragenden Seitenbegrenzung (18). Es ist wenigstens eine Aussparung (24) zumindest in einem unterhalb der Auflageebene (14) angeordneten unteren Bereich der Seitenbegrenzung (18) zur Aufnahme eines Handhabungselements einer Transportvorrichtung vorgesehen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Transport- und Sicherungselement mit einer Auflageebene für Ladegut mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1.
  • Zum Transport und zur Handhabung von Getränkebehältern und Gebinden von mehreren Getränkebehältern dienen in der Regel Paletten, die von herkömmlichen Flurförderzeugen aufgenommen und verladen werden können. Aufgrund der einheitlichen Grundmaße ist zudem gewährleistet, dass derartige Paletten in die dafür vorgesehenen Ladeplätze auf Fahrzeugen und/oder Zwischenlagern passen.
  • Wird eine solche Palette nicht mit Getränkekisten, sondern mit einzelnen Gebinden von Flaschen beladen, so sind in der Regel zusätzliche Ladungssicherungsmaßnahmen erforderlich, um zu verhindern, dass die Gebinde verrutschen oder im ungünstigsten Fall von der Palette fallen können. Es sind daher für diese Fälle zusätzliche Ladungssicherungsmaßnahmen notwendig, die bspw. in einer um die Gebinde sowie um die Palette gewickelte Schrumpffolie o. dgl. bestehen können. Eine solche Folie hat jedoch den Nachteil, dass sie nach dem Abladen der Palette am Bestimmungsort, bspw. bei einem Groß- oder Einzelhändler, mit einem zusätzlichen Handhabungsaufwand wieder entfernt werden muss. Die Folie wird in aller Regel bereits beim Großhändler entfernt, um die Lieferungen für die einzelnen Kunden bzw. Einzelhändler zusammenstellen zu können.
  • Eine alternative Möglichkeit bestünde darin, die Paletten mit den mittels Folie fixierten Gebinden in unveränderter Form für die Auslieferung der Getränkebestellungen an die Einzelhändler zu verwenden und erst dort die Folie zu entfernen. Dies setzt allerdings voraus, dass Maßnahmen getroffen sind, um die relativ großen Paletten auch bei der Verteilung der Lieferungen an die Einzelhändler handhaben zu können, was oftmals nicht der Fall ist.
  • Kunststoffpaletten sind seit längerem in unterschiedlichen Ausführungsvarianten bekannt, so z. B. aus der DE 2 130 934 C , aus der DE 2 231 178 A , aus der DE 198 00 536 A1 oder aus der DE 698 36 350 T2 .
  • Die DE 27 18 401 A offenbart eine Palette mit einer Tragtafel aus Kunstharz, bei der die obere und/oder untere Oberfläche der Palette mit einem relativ weichen, flexiblen und gleithindernden Material versehen ist.
  • Aus der DE 299 21 226 U1 ist schließlich eine Adapterplatte zum Stapeln von Gegenständen auf einer Palette offenbart. Die Adapterplatte umfasst eine Auflagestruktur, die eine Auflagefläche für die Gegenstände bildet. Die Auflagestruktur wird von einer Umrandung umschlossen, die eine Oberseite und eine Unterseite der Auflagestruktur überragt.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zur besseren Handhabung und/oder Verteilung von Getränkebehältern zur Verfügung zu stellen, welche die Nachteile des Standes der Technik vermeidet.
  • Dieses Ziel der Erfindung wird mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die Erfindung umfasst ein Transport- und Sicherungselement mit einer umlaufenden, nach oben sowie nach unten über eine Auflageebene für Ladegut ragenden Seitenbegrenzung. Es ist wenigstens eine Aussparung zumindest in einem unterhalb der Auflageebene angeordneten unteren Bereich der Seitenbegrenzung zur Aufnahme eines Handhabungselements einer Transportvorrichtung vorgesehen. Das Transport- und Sicherungselement kann ähnlich einer Kunststoffpalette bzw. eines Kunststofftabletts ausgebildet sind, das eine Bodenfläche für Ladegut, bspw. in Form von Getränkebehältern, Flaschen bzw. Gebinden aus Getränkebehältern aufweist. Diese Bodenfläche weist eine Seitenbegrenzung auf, um das Ladegut ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen am Herunterfallen von der Auflageebene zu hindern. Das Handhabungselement, mit dem das Transport- und Sicherungselement aufgenommen und umgesetzt werden kann, kann insbesondere eine Transportvorrichtung eines Flurförderzeugs, bspw. eine Doppelzinke eines sog. Gabelstaplers o. dgl. sein.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann die Auflageebene als eine im Wesentlichen geschlossene Bodenfläche ausgestaltet sein. Ebenso möglich ist jedoch eine durchbrochene Struktur oder eine Gitterstruktur, bei der die Maschenweite so bemessen ist, dass das Ladegut dort sicher abgestellt werden kann. Eine vorteilhafte Ausführungsvariante kann in diesem Zusammenhang vorsehen, dass die Bodenfläche strukturiert oder mittels eines geeigneten Materials das Ladegut gegen Verrutschen sichert, was vorzugsweise mittels eines Materials und/oder einer Strukturierung mit hohem Reibungskoeffizienten erfolgen kann.
  • Eine Ausführungsvariante sieht zwei parallele Aussparungen im unterhalb der Bodenfläche angeordneten unteren Bereich der Seitenwand vor, so dass dort Aufnahmeeinrichtungen, Lasthebemittel o. dgl. eingreifen können. Wahlweise können jeweils gleichartige, miteinander fluchtende Aussparungen im unteren Bereich an gegenüberliegenden Längsseiten der Kunststoffpalette angeordnet sein, so dass das Transport- und Sicherungselement problemlos mittels Gabelzinken eines Flurförderzeugs (Gabelstapler o. dgl.) aufgenommen werden kann.
  • Zusätzlich können wenigstens eine Aussparung in einem oberhalb der Bodenfläche angeordneten oberen Bereich der Seitenwand bzw. zwei parallele Aussparungen im oberhalb der Bodenfläche angeordneten oberen Bereich der Seitenwand vorgesehen sein, was den Zweck hat, dass zwischen aufeinander gestapelten Transport- und Sicherungselementen jeweils genug Eingriffsraum zum Einschieben einer Hebeeinrichtung wie bspw. einer Gabelzinke eines Flurförderzeugs verbleibt.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsvariante der Erfindung sind jeweils gleichartige, miteinander fluchtende Aussparungen im oberen Bereich an gegenüberliegenden Längsseiten des Transport- und Sicherungselements bzw. der Kunststoffpalette vorgesehen, so dass die Lasthebemittel wahlweise an beiden Seiten angreifen können. Zweckmäßigerweise entsprechen die Aussparungen oberhalb und unterhalb der Bodenfläche jeweils in ihrer Lage und Breite einander. Wie dies bei herkömmlichen Paletten aus Holz oder Kunststoff der Fall ist, können die Aussparungen jeweils an den gegenüberliegenden Schmalseiten der rechteckförmigen Palette angeordnet sein. Auf diese Weise können die Palettenelemente problemlos mittels bekannten Flurförderzeugen oder anderen Handhabungseinrichtungen angehoben und bewegt werden.
  • Zweckmäßigerweise ist die Bodenfläche in vertikaler Richtung ungefähr mittig im umlaufenden Seitenrand angeordnet, so dass der nach unten weisende und der nach oben weisende Rand in etwa dieselbe Höhe aufweisen. Auf diese Weise kann einerseits gewährleistet werden, dass der obere Seitenrand eine ausreichende Höhe zum Festhalten von verrutschendem Ladegut aufweist. Andererseits weist damit der untere Seitenrand eine ausreichende Höhe zum Untergreifen der Bodenfläche mit Lasttragemitteln wie Gabelzinken eines Gabelstaplers o. dgl. auf.
  • Eine weitere Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung kann vorsehen, dass in den gegenüberliegenden Längsseiten ohne Aussparungen für Handhabungselemente eines Flurförderzeugs zusätzliche Ausnehmungen für andere Handhabungswerkzeuge angeordnet sind. Diese Ausnehmungen können bspw. als Durchbrüche ausgestaltet sein, in die Stifte, Zapfen oder Haken eingreifen können, um die Transport- und Sicherungselemente mit geeigneten Einrichtungen heben und handhaben zu können.
  • Mehrere Transport- und Sicherungselemente bzw. Kunststoffpaletten sind jeweils weitgehend unverrutschbar übereinander stapelbar. Um dies zu gewährleisten, können bspw. die nach oben sowie die nach unten weisenden Ränder der Seitenwand jeweils konisch, abgeschrägt oder profiliert ausgebildet und/oder mit Eingriffselementen versehen sein. Vorzugsweise greifen somit die Elemente jeweils formschlüssig ineinander, sobald sie fluchtend übereinander gesetzt werden. So können wahlweise die Randflächen jeweils geneigt ausgebildet sein. Wenn die oberen Randflächen, d. h. die oberen Stirnseiten der Seitenbegrenzungen jeweils nach innen abgeschrägt sind, müssen die unteren Randflächen eines korrespondierenden Transport- und Sicherungselements vorzugsweise mit gleichem Neigungswinkel jeweils nach außen abgeschrägt sein, damit die Elemente fluchtend übereinander gestapelt werden können und dabei gegen Verrutschen fixiert sind. Wahlweise sind auch andere Gestaltungen denkbar, bspw. Abschrägung der oberen Seitenwand nach außen und der unteren Seitenwand nach innen.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann das Transport- und Sicherungselement bzw. die Palette auf einer herkömmlichen Holz- oder Kunststoffpalette absetzbar und/oder auf dieser fixierbar sein. Zu diesem Zweck können bspw. zwischen der herkömmlichen Palette und der darauf abgesetzten und/oder fixierten Kunststoffpalette Zwischenelemente und/oder Zentrierelemente angeordnet sein. Die Zwischen- und/oder Zentrierelemente können insbesondere jeweils eine Längenausdehnung aufweisen, die einer Länge des Bodenbereichs zwischen gegenüber liegenden Längs- oder Schmalseiten entspricht.
  • Als Material für das Transport- und Sicherungselement eignet sich insbesondere Kunststoff, der sich bspw. im Spritzgussverfahren verarbeiten lässt, ggf. unter Hinzufügung von Füllstoffen, Pigmenten oder Verstärkungsfasern o. dgl.
  • Die erfindungsgemäßen Transport- und Sicherungselemente können insbesondere zum Transport, zur Lagerung und/oder zur Handhabung von losen und/oder zu Gebinden zusammengefassten Flüssigkeitsbehältern verwendet werden. Durch die Anordnung der Flüssigkeitsbehälter auf dem Element können bereits bei der Abfüllanlage endkundenspezifisch Sortimente zusammengestellt werden, ohne dass hierfür zusätzliche Sicherungsmaßnahmen gegen Verrutschen der Ladung o. dgl. getroffen werden müssen. Die bereits beim Getränkeabfüller zusammengestellten Sortimente können wahlweise direkt oder über Zwischenhändler und/oder Distributoren den Einzelhändlern oder Endkunden zur Verfügung gestellt werden.
  • Mit Hilfe des erfindungsgemäßen Transport- und Sicherungselementes, der auch als Auftragstray zur Endkundenbelieferung bezeichnet werden kann, ist es möglich, Endkunden mit einer geringen Liefermenge an vorkommissionierten Gebinden auf einem passenden Ladungsträger mit integrierter Transportsicherung zu beliefern. Die Auftragstrays können in einem Kommissioniersystem manuell oder automatisch mit Kundengebinden in einer Lage bestückt werden. Durch den umlaufenden Trayrand ist die Transportsicherung ohne zusätzliche Maßnahmen wie Sicherung mittels einer Stretchfolie gegeben.
  • Das Auftragstray verfügt auf mindestens zwei Seiten, ggf. aber auch auf vier Seiten Vorbereitungen zur Aufnahme des Auftragstrays mit den Gabeln eines Gabelstaplers oder mit mechanischen Eingriffsmöglichkeiten zum automatischen Handling des Auftragstrays. Der Auftragstray kann auf eine herkömmliche Trägerpalette aufgesetzt werden. Diese dient zum Transport des Auftragstrays innerhalb des Kommissioniersystems, bspw. auch zum mechanisierten Transport auf Förderanlagen.
  • Das von der Trägerpalette getrennte Auftragstray dient zum Platz sparenden Transport der Gebinde zum Endkunden. Die Gebinde werden beim Endkunden vom Tray entnommen, wogegen das Auftragstray im Lieferfahrzeug belassen werden kann. Das Auftragstray wird in das Lieferfahrzeug mit Gabelstaplern oder anderen hierfür geeigneten Montagehilfen in geeignete Fachböden oder anderweitigen speziell für die Aufnahe der Auftragstrays geschaffenen Vorrichtungen ein- und ausgeladen.
  • Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nun folgenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung hervor, die als nicht einschränkendes Beispiel dient und auf die beigefügten Zeichnungen Bezug nimmt. Gleiche Bauteile weisen dabei grundsätzlich gleiche Bezugszeichen auf und werden teilweise nicht mehrfach erläutert.
  • 1 zeigt eine perspektivische Schemadarstellung eines Ausführungsbeispiels eines Transport- und Sicherungselementes.
  • 2 zeigt eine erste Seitenansicht des Transport- und Sicherungselementes gemäß 1.
  • 3 zeigt eine weitere Seitenansicht des Transport- und Sicherungselementes gemäß 1.
  • 4 zeigt eine Draufsicht des Transport- und Sicherungselementes gemäß 1.
  • Die schematischen Darstellungen der 1 bis 4 zeigen verschiedene Ansichten eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Transport- und Sicherungselementes 10 in Gestalt einer Kunststoffpalette 12 (stellenweise auch als Tray bzw. als Auftragstray bezeichnet), die eine umlaufende, nach oben sowie nach unten über eine Auflageebene 14 in Gestalt einer geschlossenen, planen Bodenfläche 16 für Ladegut (nicht dargestellt) ragende Seitenbegrenzung 18 in Form einer Seitenwand 20 aufweist. Das Ladegut kann bspw. aus Getränkebehältern, Flaschen bzw. Gebinden aus Getränkebehältern bestehen. Die Seitenbegrenzung 18 dient dazu, das Ladegut ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen am Herunterfallen von der Auflageebene 14 zu hindern. Die Bodenfläche 16 kann wahlweise zusätzlich strukturiert oder mit einer rutschhemmenden Oberfläche versehen sein, um das Ladegut gegen Verrutschen zusätzlich zu sichern.
  • An den beiden gegenüber liegenden Schmalseiten 22 der Kunststoffpalette 12 sind jeweils zwei parallele Aussparungen 24 und 26 im unterhalb der Bodenfläche 16 angeordneten unteren Bereich sowie im oberhalb der Bodenfläche 16 angeordneten oberen Bereich der Seitenwand 20 vorgesehen, so dass dort Aufnahmeeinrichtungen, Lasthebemittel o. dgl. eine Gabelstaplers oder Flurförderzeugs eingreifen können. Um die Palette 12 von beiden Schmalseiten gleichermaßen aufheben zu können, sind jeweils gleichartige, miteinander fluchtende Aussparungen 24 im unteren Bereich sowie Aussparungen 26 im oberen Bereich an den gegenüberliegenden Längsseiten der Kunststoffpalette angeordnet.
  • Die unteren Aussparung 24 im unteren Bereich der Seitenwand 20 dienen dazu, die Palette 12 mit den Doppelzinken eines Gabelstaplers aufnehmen zu können, während die oberen Aussparungen 26 den Zweck haben, dass zwischen aufeinander gestapelten Paletten 12 jeweils genug Eingriffsraum zum Einschieben der Gabelzinken verbleibt. Die Bodenfläche 16 befindet sich mittig in der umlaufenden Seitenbegrenzung 18, so dass der nach unten weisende und der nach oben weisende Rand jeweils in etwa dieselbe Höhe aufweist. Auf diese Weise kann einerseits gewährleistet werden, dass der obere Seitenrand eine ausreichende Höhe zum Festhalten von verrutschendem Ladegut aufweist. Andererseits weist damit der untere Seitenrand eine ausreichende Höhe zum Untergreifen der Bodenfläche 16 mit Lasttragemitteln wie Gabelzinken eines Gabelstaplers auf.
  • An den Längsseiten 28 der Palette 12 sind zusätzliche Ausnehmungen in Form von Durchbrüchen 30 für andere Handhabungswerkzeuge angeordnet sind. In diese Durchbrüche 30 können Stifte, Zapfen oder Haken eingreifen, um die Paletten 12 mit geeigneten Einrichtungen heben und handhaben zu können. Die Bohrungen 30 können auch einer besseren Handhabung bei einer automatischen Stapelung der Paletten 12 dienen.
  • Mehrere Kunststoffpaletten 12 sind jeweils übereinander stapelbar. Um eine Zentrierung zu gewährleisten und um ein Verrutschen der aufeinander gestapelten Paletten 12 zu verhindern, sind die nach oben weisenden Stirnseiten 32 sowie die nach unten weisenden Stirnseiten 34 der Seitenwand 20 jeweils parallel zueinander abgeschrägt ausgebildet (vgl. 2). Somit können die aufeinander gestapelten Paletten 12 jeweils formschlüssig ineinander greifen, sobald sie fluchtend übereinander gesetzt werden. Wie anhand der 2 verdeutlicht ist, ist die obere Stirnseite 32 an allen Seitenkanten der Palette 12 nach innen abgeschrägt, während die untere Stirnseite 34 an allen Seitenkanten nach außen abgeschrägt ist. Die jeweiligen Schrägen weisen einen parallelen Neigungswinkel auf.
  • Die Kunststoffpalette kann auf einer herkömmlichen Holzpalette 36 oder Kunststoffpalette o. dgl. absetzbar und/oder auf dieser fixierbar sein. Zu diesem Zweck sind zwischen der unteren Holzpalette 36 und der darauf abgesetzten und/oder fixierten Kunststoffpalette 12 mehrere quaderförmige, längliche Zwischenelemente 38 angeordnet, die auf den Auflagebrettern der Holzpalette 36 befestigt sind. Die Zwischenelemente 38 weisen jeweils eine Längenausdehnung auf, die einer Länge des Bodenbereichs 16 zwischen gegenüber liegenden Längs- 28 oder Schmalseiten 22 entspricht.
  • Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - DE 2718401 A [0006]
    • - DE 29921226 U1 [0007]

Claims (19)

  1. Transport- und Sicherungselement (10) mit einer umlaufenden, nach oben sowie nach unten über eine Auflageebene (14) für Ladegut ragenden Seitenbegrenzung (18), gekennzeichnet durch wenigstens eine Aussparung (24) zumindest in einem unterhalb der Auflageebene (14) angeordneten unteren Bereich der Seitenbegrenzung (18) zur Aufnahme eines Handhabungselements einer Transportvorrichtung.
  2. Transport- und Sicherungselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageebene (14) eine im Wesentlichen geschlossene Bodenfläche (16) aufweist.
  3. Transport- und Sicherungselement nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch zwei parallele Aussparungen (24) im unterhalb der Bodenfläche (16) angeordneten unteren Bereich der Seitenbegrenzung (18).
  4. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, gekennzeichnet durch jeweils gleichartige, miteinander fluchtende Aussparungen (24) im unteren Bereich an gegenüberliegenden Längsseiten (28) und/oder Schmalseiten (22) des Transport- und Sicherungselementes (10).
  5. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, gekennzeichnet durch wenigstens eine Aussparung (26) in einem oberhalb der Bodenfläche (16) angeordneten oberen Bereich der Seitenbegrenzung (18).
  6. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch zwei parallele Aussparungen (26) im oberhalb der Bodenfläche (16) angeordneten oberen Bereich der Seitenbegrenzung (18).
  7. Transport- und Sicherungselement nach Anspruch 5 oder 6, gekennzeichnet durch jeweils gleichartige, miteinander fluchtende Aussparungen (26) im oberen Bereich an gegenüberliegenden Längsseiten (28) und/oder Schmalseiten (22) des Transport- und Sicherungselementes (10).
  8. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (24, 26) oberhalb und unterhalb der Bodenfläche (16) jeweils in ihrer Lage und Breite einander entsprechen.
  9. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparungen (24, 26) jeweils an den gegenüberliegenden Schmalseiten (22) des rechteckförmigen Transport- und Sicherungselementes (10) angeordnet sind.
  10. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflageebene (14) und/oder Bodenfläche (16) in vertikaler Richtung ungefähr mittig im umlaufenden Seitenrand (18) angeordnet ist.
  11. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in gegenüberliegenden Längsseiten (28) ohne Aussparungen für Handhabungselemente eines Flurförderzeugs zusätzliche Ausnehmungen (30) für andere Handhabungswerkzeuge angeordnet sind.
  12. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Transport- und Sicherungselemente (10) jeweils weitgehend unverrutschbar übereinander stapelbar sind.
  13. Transport- und Sicherungselement nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die nach oben sowie die nach unten weisenden Stirnflächen (32, 34) der Seitenbegrenzung (18) jeweils konisch, abgeschrägt oder profiliert ausgebildet und/oder mit Eingriffselementen versehen sind.
  14. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Transport- und Sicherungselement (10) auf einer herkömmlichen Holz- oder Kunststoffpalette (36) absetzbar und/oder auf dieser fixierbar ist.
  15. Transport- und Sicherungselement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der herkömmlichen Palette (36) und dem darauf abgesetzten und/oder fixierten Transport- und Sicherungselement (10) Zwischenelemente (38) und/oder Zentrierelemente angeordnet sind.
  16. Transport- und Sicherungselement nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischen- und/oder Zentrierelemente (38) jeweils eine Länge aufweisen, die einer Länge des Bodenbereichs (16) zwischen gegenüber liegenden Längs- oder Schmalseiten (28, 22) entspricht.
  17. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Transport- und Sicherungselement (10) im Wesentlichen aus Kunststoff hergestellt ist.
  18. Transport- und Sicherungselement nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenfläche (16) strukturiert ist und/oder eine Auflage aus einem Material mit hohem Haftreibungskoeffizienten aufweist.
  19. Verwendung des Transport- und Sicherungselements (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 18 zum Transport, zur Lagerung und/oder Handhabung von losen und/oder zu Gebinden zusammengefassten Flüssigkeitsbehältern.
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