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DE102009040850B4 - Holzspalter - Google Patents

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DE102009040850B4 DE200910040850 DE102009040850A DE102009040850B4 DE 102009040850 B4 DE102009040850 B4 DE 102009040850B4 DE 200910040850 DE200910040850 DE 200910040850 DE 102009040850 A DE102009040850 A DE 102009040850A DE 102009040850 B4 DE102009040850 B4 DE 102009040850B4
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Abstract

Holzspalter, der mit einem Fahrwerk (13) ausgestattet ist und einen entlang eines Aufnahmeraums (2) für Spaltgut sich erstreckenden Holm (3) sowie ein dem Holm (3) zugeordnetes, in holmparalleler Richtung bewegbares Spaltwerkzeug (5) und wenigstens einen dem Spaltwerkzeug (5) gegenüberliegenden, am Holm (3) angebrachten Tisch (7, 8) aufweist, wobei das Fahrwerk (13) im Bereich eines Holmendes vorgesehen ist und dem Fahrwerk (13) wenigstens ein hiervon entfernter, am Holm (3) angebrachter Griff (14, 23) zugeordnet ist, mittels dessen der komplette Holzspalter (1) von einer stationären Betriebsstellung um eine holmnahe Fahrwerksachse (15), der zwei seitliche Räder (16) zugeordnet sind, in eine Fahrstellung kippbar und verfahrbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrwerk (13) wenigstens eine weitere, auf wenigstens einem festen, in der Betriebsstellung unter einem Winkel zur Aufstellungsebene angeordneten Träger (19) aufgenommene, holmferne Fahrwerksachse (17) aufweist, der wenigstens ein weiteres Rad (18) zugeordnet ist, das in der Betriebsstellung frei ist und in der Fahrstellung Bodenkontakt hält.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Holzspalter, der mit einem Fahrwerk ausgestattet ist und einen entlang eines Aufnahmeraums für Spaltgut sich erstreckenden Holm sowie ein dem Holm zugeordnetes, in holmparalleler Richtung bewegbares Spaltwerkzeug und wenigstens einen dem Spaltwerkzeug gegenüberliegenden, am Holm angebrachten Tisch aufweist, wobei das Fahrwerk im Bereich eines Holmendes vorgesehen ist und dem Fahrwerk ein hiervon entfernter, am Holm angebrachter Griff zugeordnet ist, mittels dessen der komplette Holzspalter von einer stationären Betriebsstellung um eine holmnahe Fahrwerksachse, der zwei seitliche Räder zugeordnet sind, in eine Fahrstellung kippbar und verfahrbar ist.
  • Ein Holzspalter dieser Art ist aus der DE 42 01 751 A1 bekannt. Eine ähnliche Anordnung ergibt sich aus der DE 10 2007 025 281 B4 . Bei diesen bekannten Anordnungen enthält das Fahrwerk nur eine Fahrwerksachse mit zwei seitlichen Rädern. Zum Verfahren des Holzspalters wird dieser mit Hilfe des Griffs in eine Kippstellung gebracht, in welcher er mittels der zwei Räder bewegt werden kann. Hierbei muss der Holzspalter jedoch im Gleichgewicht gehalten werden, da dieser sonst weiter nach hinten oder nach vorne kippen kann. Infolge des hohen Gewichts ist es erfahrungsgemäß sehr schwierig, den Holzspalter beim Verfahren in guter Balance zu halten. Die Bedienung ist daher schwierig und anstrengend. Zudem besteht auch eine nicht unbeträchtliche Unfallgefahr, da es vorkommen kann, dass die Bedienungsperson den ins Kippen geratenen Holzspalter nicht mehr halten kann.
  • Die US 52 07 439 A zeigt einen nach Art eines Sackkarrens aufgebauten Handkarren, bei dem zusätzlich zu den am unteren Ende der Ladebrücke angeordneten, auf einer gestellfesten Achse aufgenommenen Rädern zwei weitere, am unteren Ende der seitlichen Schenkel eines schwenkbar am Gestell angeordneten Schwenkbügels angeordnete Lenkrollen vorgesehen sind, die eine zweite Abstützung der Ladebrücke im gekippten Zustand ermöglichen. Um dies zu bewerkstelligen ist es jedoch erforderlich, den die Lenkrollen enthaltenden Schwenkbügel vorher bewusst von einer passiven Stellung in eine aktive Stellung zu schwenken. Eine ähnlich Anordnung ergibt sich aus der US 2 612 386 A . Dieses Dokument zeigt einen zur Aufnahme einer Gasflasche eingerichteten Handkarren, bei dem ebenfalls auf einem Schwenkbügel aufgenommene Lenkrollen als zusätzliche Abstützung vorgesehen sind.
  • Hiervon ausgehend ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Holzspalter eingangs erwähnter Art mit einfachen und kostengünstigen Mitteln so zu verbessern, dass eine hohe Bedienungsfreundlichkeit und Sicherheit erreicht werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Fahrwerk wenigstens eine weitere, auf wenigstens einem festen, in der Betriebsstellung unter einem Winkel zur Aufstellungsebene angerodneten Träger aufgenommene, holmferne Fahrwerksachse aufweist, der wenigstens ein weiteres Rad zugeordnet ist, das in der Betriebsstellung frei ist und in der Fahrstellung Bodenkontakt hält.
  • Mit diesen Maßnahmen werden die Nachteile der bekannten Anordnungen vollständig vermieden. Sowohl in der Betriebsstellung als auch in der Fahrstellung ergibt sich ein sicherer Stand. Zum Herbeiführen der Fahrstellung wird der Holzspalter lediglich leicht gekippt, wobei das zusätzliche Rad bzw. die zusätzlichen Räder automatisch Bodenkontakt bekommen, wodurch der Holzspalter insgesamt sicher auf dem Fahrwerk ruht und verschoben werden kann. Dabei sind lediglich Verschiebekräfte aufzubringen. Zusätzliche Stützkräfte sind nicht erforderlich, so dass sich insgesamt ein hoher Bedienungskomfort ergibt und die Unfallgefahr gesenkt wird.
  • Sofern das Fahrwerk wenigstens ein zusätzliches Rad aufweist, kann dieses zweckmäßig mittig angeordnet sein, so dass sich eine Dreiecksanordnung der Räder ergibt. Dadurch dass die holmferne Fahrwerksachse fest am Fahrwerk angebracht ist, ist sichergestellt, dass das zusätzliche Rad bzw. die zusätzlichen Räder beim Kippen des Holzspalters automatisch in Kontakt mit dem Boden kommt bzw. kommen. In der Betriebsstellung, das heißt während des Holzspalters, sind das zusätzliche Rad bzw. die zusätzlichen Räder nicht in Kontakt mit dem Boden, wodurch hier ebenfalls ein zuverlässiger Stand des Holzspalters gewährleistet ist. Die beiden Fahrwerksachsen sind vorzugsweise parallel zueinander angeordnet, wodurch eine Tandemanordnung der beiden Fahrwerksachsen geschaffen wird, so dass ein sicheres und komfortables Verfahren des Holzspalters ermöglicht wird. Dieser wird dabei immer in derselben Kippstellung gehalten, was die Bedienung sehr vereinfacht und einer Unfallgefahr weiter entgegenwirkt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • So kann zweckmäßig vorgesehen sein, dass der holmfernen Fahrwerksachse ebenfalls zwei seitliche Räder zugeordnet sind. Auf diese Weise ergibt sich eine besonders hohe Stabilität bei der Abstützung.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass der Holm von einem zumindest einen Stützfuß aufweisenden Untergestell absteht, auf dem die holmnahe Fahrwerksachse angeordnet ist und von dem wenigstens ein Träger für die holmferne Fahrwerksachse absteht. Der Stützfuß dient zur Abstützung des Holzspalters in seinem vorderen Bereich, wobei das Untergestell in seinem dem Stützfuß entfernten Bereich die holmnahe Fahrwerksachse aufweist, die mittels wenigstens eines Trägers, im Falle des Vorsehens von nur einem Rad an der holmfernen Fahrwerksachse, mit der holmfernen Fahrwerksachse in Verbindung steht. Dies ermöglicht eine einfache Bauweise.
  • Sind zwei seitliche Räder an der holmfernen Fahrwerksachse vorgesehen, dann sind dieser auch vorteilhaft zwei seitliche vom Untergestell abstehende Träger zugeordnet.
  • Zweckmäßig kann ferner sein, wenn das Untergestell zwei seitliche Radkästen für die der holmnahen Fahrwerksachse zugeordneten Räder aufweist, wobei die der holmfernen Fahrwerksachse zugeordneten Träger an den einander zugewandten Innenseiten der Radkästen befestigt, vorzugsweise verschraubt sind. Auf diese Weise kann eine hohe Betriebssicherheit erzielt werden.
  • Um eine geeignete Position der holmfernen Fahrwerksachse zu schaffen, so dass der Holzspalter bei seinem Verfahren in einer dafür geeigneten Kippstellung ist, können die die holmferne Fahrwerksachse aufnehmenden Träger mit der durch den Stützfuß und die Räder der holmnahen Fahrwerksachse definierten, der Betriebsstellung zugeordneten Aufstellungsebene einen Winkel von 20° bis 30°, vorzugsweise 25° einschließen.
  • Der seitliche Abstand der holmnahen und der holmfernen Räder kann gleich sein, so dass eine unkomplizierte und daher kostengünstige Räderanordnung vorliegt.
  • Besonders zweckmäßig kann weiterhin sein, wenn der Radabstand zwischen den holmnahen und den holmfernen Rädern mehr als der Raddurchmesser, vorzugsweise mehr als 1,5 Mal des Raddurchmessers, aber höchstens 2 Mal des Raddurchmessers ist. Dadurch kann der bebaute Raum hinter dem Holzspalter kompakt gehalten werden, wobei dennoch eine zuverlässige Abstützung des Holzspalters erreicht wird.
  • Besonders zweckmäßig kann die erfindungsgemäße Lehre bei einem Stehend-Holzspalter Verwendung finden. Selbstverständlich wäre die Lehre auch bei einem Liegend-Holzspalter anwendbar.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Fortbildungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den restlichen Unteransprüchen angegeben und aus der nachstehenden Beispielsbeschreibung anhand der Zeichnung näher entnehmbar. Dabei lassen sich die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale der Erfindung nicht nur in der in den Ansprüchen angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen verwenden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
  • In der nachstehend beschriebenen Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Holzspalters in Betriebsstellung; und
  • 2 eine Seitenansicht des in 1 schematisch dargestellten Holzspalters in Fahrstellung.
  • 1 zeigt einen Stehend-Holzspalter 1, der einen entlang eines Aufnahmeraums 2 für ein zu spaltendes Holzstück (nicht dargestellt) sich vertikal erstreckenden Holm 3 aufweist. Der Holm 3 ist teleskopierbar und steht mit seinem unteren Holmende von einem Untergestell 4 ab. Ein in holmparalleler Richtung bewegbares, das Holzstück spaltendes Spaltwerkzeug 5 ist an einem beweglichen Holmteil 3a des Holms 3 am oberen Ende angebracht. Zum Antrieb des beweglichen Holmteils 3a und somit zum Auf- und Abbewegen des Spaltwerkzeugs 5 dient ein im unteren stationären Abschnitt des Holms 3 angeordneter Hydraulikzylinder, der mittels einer Pumpe 6a und eines Motors 6 angetrieben wird. Im Untergestell 4 kann dafür ein notwendiger Öl-Tank untergebracht sein. Das bewegliche Holmteil 3a des Holms 3 kann somit stufenlos verstellt werden.
  • Der Holzspalter 1 weist weiterhin einen ortsfest am Holm 3 angeordneten unteren Tisch 7 auf, der dem Spaltwerkzeug 5 gegenüberliegend vorgesehen ist. Der Tisch 7 dient hierbei zur Aufnahme von langen, in der Regel ca. 110 cm langen, stehenden Holzstücken. Vor dem Eingriff des Spaltwerkzeugs 5 steht das Holzstück mit seiner Unterseite auf dem Tisch 7. Für kürzere Holzstücke, ca. 33 cm, ist ein weiterer, oberer Tisch 8 vorgesehen, der ebenfalls am Holm 3 angebracht ist. Dieser Tisch 8 ist jedoch schwenkbar ausgebildet, so dass er zur Aufnahme eines langen Holzstücks auf dem Tisch 7 aus dem Aufnahmeraum 2 weggeschwenkt werden kann. Der Tisch 8 kann mittels eines Verriegelungselements 9 im eingeschwenkten Zustand am Holm 3 sicher verriegelt werden.
  • Der Holzspalter 1 weist ferner eine am Holm 3 angebrachte Bedieneinrichtung 10 auf, die aus zwei sich gegenüberliegenden, das Holzstück seitlich zwischen sich einklemmenden und gegen Umfallen sichernden Bedienarmen 10a besteht. Die Bedienarme 10a weisen an ihren freien Endbereichen jeweils vom oberen und unteren Rand nach außen abstehende Bedienarmteile 10b auf. An den Bedienarmen 10a sind außerdem jeweils an der vom Holzstück entfernten, außenliegenden Seite Bediengriffe 11 angebracht, mit denen die Bedienarme 10a zum Festklemmen des Holzstücks bewegt werden können. Die Bediengriffe 11 werden dabei von den Bedienarmteilen 10b nach oben und unten hin übergriffen, so dass der Bediener nur seitwärts an die Bediengriffe 11 gelangen kann, wodurch ein sicheres Bedienen ermöglicht wird. Mit den Bediengriffen 11 kann zudem eine Zweihand-Schaltung betätigt werden, die das Spalten des Holzstücks mittels des Spaltwerkzeugs 5 auslöst. Sollte der Bediener eine Hand von einem der Bediengriffe 11 lösen, dann wird durch die Zweihand-Schaltung ein Stopp des Holzspalters 1 ausgelöst, wobei das Spaltwerkzeug 5 in seine Ausgangsposition zurückgefahren wird. Dadurch kann eine hohe Betriebssicherheit für den Bediener gewährleistet werden.
  • Damit das zu spaltende Holzstück sicher auf einem der Tische 7 oder 8 gehalten werden kann, ist zusätzlich ein Sicherungsbügel 12 vorgesehen, der ebenfalls am Holm 3 im Bereich der Bedieneinrichtung 10 angebracht ist. Der Sicherungsbügel 12 ist schwenkbar ausgebildet, so dass er nach Aufstellen des Holzstückes auf einen der Tische 7 oder 8 in Sicherungsstellung gebracht werden kann. Hierzu kann der Sicherungsbügel 12 in eine linke und eine rechte Hälfte unterteilt sein, wobei jede Hälfte einen Winkelbügel aufweist, die so verschwenkt werden können, dass sie in Schließstellung aufeinanderzustreben.
  • Im unteren Holmbereich des Holzspalters 1 ist ein Fahrwerk 13 vorgesehen, wobei zudem ein dem Fahrwerk 13 entfernter, am Holm angebrachter Griff 14 vorgesehen ist. Mittels des Griffs 14 kann der Holzspalter 1 aus einer stationären Betriebsstellung um eine holmnahe, zwei seitliche Räder 16 aufweisende, am Untergestell 4 angeordnete Fahrwerksachse 15 des Fahrwerks 13 in eine Fahrstellung gekippt werden. Mittels der Räder 16 kann dann der Holzspalter 1 an eine andere Position bewegt werden. Um das Verfahren des Holzspalters 1 an einen anderen Ort zu erleichtern, weist das Fahrwerk 13 eine weitere, holmferne Fahrwerksachse 17 auf, der wenigstens ein Rad 18 zugeordnet ist. Weist die holmferne Fahrwerksachse 17 nur ein Rad 18 auf, dann ist dieses bezüglich des Räderabstands mittig angeordnet. Dabei genügt in der Regel auch nur ein Träger 19, der die Fahrwerksachse 17 mit dem Untergestell 4 verbindet. Bevorzugt werden jedoch zwei Räder 18. Die holmferne Fahrwerksachse 17 ist parallel zu der holmnahen Fahrwerksachse 15 angeordnet.
  • Zweckmäßiger ist jedoch, wenn der holmfernen Fahrwerksachse 17 zwei seitliche Räder 18 zugeordnet sind. Dabei sind dieser Fahrwerksachse 17 auch zwei seitliche vom Untergestell 4 abstehende Träger 19 zugeordnet.
  • Die holmnahen Räder 16 und die holmfernen Räder 18 weisen einen gleichen Durchmesser auf, wie aus den 1 und 2 ersichtlich ist. Außerdem ist der seitliche Abstand der beiden holmnahen Räder 16 und der beiden holmfernen Räder 18 gleich. Der Radabstand zwischen den holmnahen Rädern 16 und den holmfernen Rädern 18 beträgt mehr als den Raddurchmesser. Er kann beispielsweise das 1,5-fache des Raddurchmessers sein, sollte aber nicht mehr als das 2-fache des Raddurchmessers sein, damit die Bewegungsfreiheit des Bedieners des Holzspalters 1 beim Verfahren nicht eingeschränkt wird.
  • Das Untergestell 4 weist zwei seitliche Radkästen 20 für die Räder 16 der holmnahen Fahrwerksachse 15 auf, um eine ausreichend hohe Betriebssicherheit im Bereich des Fahrwerks 13 zu gewährleisten. An den einander zugewandten Innenseiten der Radkästen 20 sind die der holmfernen Fahrwerksachse 17 zugeordneten Träger 19 befestigt, wie in 2 durch die Ausbrechung im Bereich des Fahrwerks 13 angedeutet ist. Die Befestigung kann beispielsweise über Verschrauben erfolgen, wobei andere Befestigungsarten auch möglich sind.
  • Wie aus 1 ersichtlich ist, sind die Räder 18 der Fahrwerksachse 17 in der Betriebsstellung des Holzspalters 1 frei, d. h. sie haben keinen Bodenkontakt im Gegensatz zu den Rädern 16 der Fahrwerksachse 15. Um dies zu gewährleisten, müssen die Träger 19 entsprechend an den Innenseiten der Radkästen 20 befestigt sein. Zweckmäßig ist hierbei, wenn die Träger 19 mit einer durch einen am Untergestell 4 vorgesehenen Stützfuß 21 und die Räder 16 der holmnahen Fahrwerksachse 15 definierten, einer Betriebsstellung zugeordneten Aufstellungsebene 22 einen Winkel α von 20° bis 30° einschließen. Bevorzugt wird hier allerdings ein Winkel α von 25°.
  • Wird nun der Holzspalter 1 mittels des im Bereich der Bedieneinrichtung 10 vorgesehenen Griffs 14 und/oder eines weiteren, am Holmteil 3a angebrachten Griffs 23 aus seiner lotrechten Betriebsstellung, in der der Stützfuß 21 zur Abstützung in Kontakt mit dem Boden ist, in seine geneigte Fahrstellung, in der der Stützfuß 21 außer Kontakt mit dem Boden ist, gekippt, wie in 2 dargestellt, kommen die Räder 18 der holmfernen Fahrwerksachse 17 ebenfalls wie die Räder 16 der holmnahen Fahrwerksachse 15 in Bodenkontakt, wodurch eine statisch bestimmte Abstützung des Holzspalters 1 in Fahrstellung erreicht wird. Der Holzspalter 1 kann nun ohne großen Kraftaufwand verfahren werden, wobei eine Kippgefahr nicht zu befürchten ist.
  • Nach dem Verfahren des Holzspalters 1 an den vorgesehenen Ort wird der Holzspalter 1 wieder mittels der Griffe 14 und 23 in seine Betriebsstellung gekippt, so dass der Stützfuß 21 wieder Bodenkontakt aufweist und die Räder 18 der holmfernen Fahrwerksachse 17 vom Boden abgehoben werden, wie in 1 dargestellt ist.
  • Zum Verfahren wird das Holmteil 3a in der Regel eingefahren, um die Kipplast zu verkleinern. Durch das erfindungsgemäße Tandemfahrwerk ist dies aber nicht mehr unbedingt notwendig.
  • Der Holzspalter 1 kann als verwindungssteife Stahlkonstruktion ausgebildet sein, wobei das Spaltwerkzeug 5 als Treibkeil oder auch als Spaltkreuz ausgebildet sein kann. Denkbar wäre auch einen Liegend-Holzspalter mit einem ähnlichen wie dem beschriebenen Fahrwerk 13 auszustatten.

Claims (13)

  1. Holzspalter, der mit einem Fahrwerk (13) ausgestattet ist und einen entlang eines Aufnahmeraums (2) für Spaltgut sich erstreckenden Holm (3) sowie ein dem Holm (3) zugeordnetes, in holmparalleler Richtung bewegbares Spaltwerkzeug (5) und wenigstens einen dem Spaltwerkzeug (5) gegenüberliegenden, am Holm (3) angebrachten Tisch (7, 8) aufweist, wobei das Fahrwerk (13) im Bereich eines Holmendes vorgesehen ist und dem Fahrwerk (13) wenigstens ein hiervon entfernter, am Holm (3) angebrachter Griff (14, 23) zugeordnet ist, mittels dessen der komplette Holzspalter (1) von einer stationären Betriebsstellung um eine holmnahe Fahrwerksachse (15), der zwei seitliche Räder (16) zugeordnet sind, in eine Fahrstellung kippbar und verfahrbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrwerk (13) wenigstens eine weitere, auf wenigstens einem festen, in der Betriebsstellung unter einem Winkel zur Aufstellungsebene angeordneten Träger (19) aufgenommene, holmferne Fahrwerksachse (17) aufweist, der wenigstens ein weiteres Rad (18) zugeordnet ist, das in der Betriebsstellung frei ist und in der Fahrstellung Bodenkontakt hält.
  2. Holzspalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der holmfernen Fahrwerksache (17) ebenfalls zwei seitliche Räder (18) zugeordnet sind.
  3. Holzspalter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm (3) von einem zumindest einen Stützfuß (21) aufweisenden Untergestell (4) absteht, auf dem die holmnahe Fahrwerksachse (15) angeordnet ist und von dem wenigstens ein Träger (19) für die holmferne Fahrwerksachse (17) absteht.
  4. Holzspalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der holmfernen Fahrwerksachse (17) zwei seitliche vom Untergestell (4) abstehende Träger (19) zugeordnet sind.
  5. Holzspalter nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Untergestell (4) zwei seitliche Radkästen (20) für die der holmnahen Fahrwerksachse (15) zugeordneten Räder (16) aufweist und dass die der holmfernen Fahrwerksachse (17) zugeordneten Träger (19) an den einander zugewandten Innenseiten der Radkästen (20) befestigt, vorzugsweise verschraubt sind.
  6. Holzspalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die die holmferne Fahrwerksachse (17) aufnehmenden Träger (19) mit der durch den Stützfuß (21) und die Räder (16) der holmnahen Fahrwerksachse (15) definierten, der Betriebsstellung zugeordneten Aufstellungsebene (22) einen Winkel α von 20° bis 30°, vorzugsweise 25° einschließen.
  7. Holzspalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der holmnahen Räder (16) und der holmfernen Räder (18) gleich ist.
  8. Holzspalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der seitliche Abstand der holmnahen Räder (16) und der holmfernen Räder (18) gleich ist.
  9. Holzspalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Radabstand zwischen den holmnahen Rädern (16) und den holmfernen Rädern (18) mehr als der Raddurchmesser ist.
  10. Holzspalter nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Radabstand zwischen den holmnahen Rädern (16) und den holmfernen Rädern (18) mehr als 1,5 Mal des Raddurchmessers ist.
  11. Holzspalter nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Radabstand zwischen den holmnahen Rädern (16) und den holmfernen Rädern (18) höchstens 2 Mal des Raddurchmessers ist.
  12. Holzspalter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er als Stehend-Holzspalter ausgebildet ist, dessen Holm (3) von einer lotrechten Betriebsstellung in eine demgegenüber geneigte Fahrstellung gekippt wird, in der die Räder (16, 18) der holmnahen und der holmfernen Fahrwerksachsen (15, 17) eine Aufstellungsebene (22) bilden.
  13. Holzspalter nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Holm (3) teleskopierbar ist und dass das Spaltwerkzeug (5) am beweglichen Holmteil (3a) angebracht ist.
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