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DE102009040830A1 - Elektrischer Kontakt sowie dessen Herstellungsverfahren - Google Patents

Elektrischer Kontakt sowie dessen Herstellungsverfahren Download PDF

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DE102009040830A1
DE102009040830A1 DE200910040830 DE102009040830A DE102009040830A1 DE 102009040830 A1 DE102009040830 A1 DE 102009040830A1 DE 200910040830 DE200910040830 DE 200910040830 DE 102009040830 A DE102009040830 A DE 102009040830A DE 102009040830 A1 DE102009040830 A1 DE 102009040830A1
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Germany
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solder
contact
passage opening
head
supernatant
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200910040830
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English (en)
Inventor
André Jenrich
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FEW Fahrzeugelektrikwerk GmbH and Co KG
Original Assignee
FEW Fahrzeugelektrikwerk GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to DE202010012515U priority patent/DE202010012515U1/de
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    • HELECTRICITY
    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R43/00Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors
    • H01R43/02Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors for soldered or welded connections
    • H01R43/0235Apparatus or processes specially adapted for manufacturing, assembling, maintaining, or repairing of line connectors or current collectors or for joining electric conductors for soldered or welded connections for applying solder

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  • Manufacturing & Machinery (AREA)
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Abstract

Ein elektrischer Kontakt mit einem ein Lotdepot aufweisenden Lötanschluss kennzeichnet sich dadurch aus, dass der Kontakt zumindest eine Durchgangsöffnung aufweist, dass die Durchgangsöffnung mit einem Lot gefüllt ist und dass das Lot beiderseits der Durchgangsöffnung mit je einem Überstand vorragt und dieser als den Rand der Durchgangsöffnung zumindest teilweise übergreifender Kopf ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen gattungsgemässen Kontakt nach dem Oberbegriff des Sachhauptanspruchs, nämlich mit einem ein Lotdepot aufweisenden Lötanschluss, sowie ein gattungsgemässes Verfahren nach dem Oberbegriff des Verfahrenshauptanspruchs, nämlich ein Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Kontaktes mit einem Lotdepot
  • Ein solcher gattungsgemässer Kontakt sowie das gattungsgemässe Herstellungsverfahren sind bekannt. Hierbei wird das Lotdepot in Form von Zinn im Rahmen einer Vorverzinnung ausgeführt. Hierfür gibt es für die Vorverzinnung von Lötanschlüssen verschiedene Möglichkeiten. Am verbreitesten ist das Aufbringen des Lotes durch Vorverzinnen per Widerstand oder Induktion. Dabei wird Lötzinn aufgeschmolzen, sodass es mit der Oberfläche des Kontaktes eine Verbindung eingeht. Eine weitere Möglichkeit ist das Aufbringen des Lötzinns durch Aufwalzen, wobei das Lötzinn das Ausgangsmaterial des Kontaktes (meist Kupferband) aufgewalzt und im nächsten Arbeitsgang mit dem Kontakt zusammen ausgestanzt wird. Für Antennenanschlüsse gibt es noch die Vorverzinnung per Tauchbad. Dabei wird das abisolierte Ende eines Antennenkabels in ein Bad mit flüssigem Lötzinn getaucht.
  • Nachteilig bei den bekannten Kontakten sowie deren Herstellung der vergleichsweise aufwändige und komplizierte Vorverzinnungsprozess.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemässen Kontakt sowie ein Herstellungsverfahren hierfür nach dem Oberbegriff des Sach- und Verfahrenshauptanspruchs einfacher und weniger kompliziert herstellbar vorzuschlagen.
  • Diese Aufgabe wird bei einem gattungsgemässen Vergussblock nach dem Oberbegriff des Sach- und des Verfahrenshauptanspruchs erfindungsgemäss durch dessen kennzeichnende Merkmale, also beim Sachanspruch dadurch, dass der Kontakt zumindest eine Durchgangsöffnung aufweist, dass die Durchgangsöffnung mit dem Lot gefüllt ist und dass das Lot beiderseits der Durchgangsöffnung mit je einem Überstand vorragt und dieser als den Rand der Durchgangsöffnung zumindest teilweise übergreifender Kopf ausgebildet ist, und beim Verfahren dadurch gelöst, dass der Kontakt mit zumindest einer Durchgangsöffnung versehen wird, dass in diese ein Draht aus dem Lot eingeführt wird, dass der Draht mit je einem Überstand beiderseits der Durchgangsöffnung abgelängt wird und dass jeder Überstand zu einem Kopf verformt wird.
  • Mit der Erfindung wird also mit dem Lot in der Durchgangsöffnung und sowie der Verformung von dessen Überständen beiderseits der Durchgangsöffnung zu dem Kopf ein beliebig gross zu bemessendes Lotdepot an dem elektrischen Kontakt aus Metall bereitgestellt, das durch Verformen, z. B. Nieten in überraschend einfachster Weise hergestellt ist. Für den Lot können Lötdraht mit internem Flussmittel, ein massiver Lötdraht oder sogenannte Preforms mit oder ohne externes Flussmittel verwendet werden. Die Erfindung eignet sich für ein Heizfeld und Antennenanschlüsse.
  • Die Erfindung bietet den Vorteil, dass das Lötdepot nicht nur in beiebiger Grösse, sondern auch in einfachster Weise und damit kostengünstig ohne den vergleichsweise komplizierten Vorverzinnungsrozess durch Aufschmelzen des Lötdepots wie beim Stand der Technik schnell hergestellt werden kann. Es bietet ausserdem einen sehr guten mechanischen Halt durch den von den Köpfen gebildeten Formschluss sowie eine hohe Maßgenauigkeit für spätere Verfahrensschritte, z. B. beim Einsatz von Schwingfördern zum Vereinzeln.
  • Weiter ist wegen des nicht benötigten Flussmittels eine saubere Verarbeitung möglich. Es entstehen also auch keine Lötdämpfe bei Verwendung von Lötzinn als Lot oder durch Flussmittel. Somit wird nicht nur keine teuere Absaugung benötigt. Der Einsatz der Erfindung ist umweltfreundlicher und nicht gesundheitsschädlich.
  • Die gute und einfache Prüfbarkeit des ordnungsgemäss angebrachten Lotdepots ist von Vorteil. Beim Stand der Technik wird das Vorhandensein von Lötzinn per Lasertaster oder Kamera durch Messung der Reflexion oder der Helligkeit der jeweiligen Oberfläche geprüft, die aber innerhalb einer Charge variieren kann, wodurch die Prüfung aufwändig und sehr kompliziert wird. Aufgrund der Durchgangsbohrung in dem erfindungsgemässen Kontakt kann das Vorhandensein des Lötdepots durch eine Gabellichtschranke überprüft werden.
  • Da die beiden Köpfe des Lotdepots auf der Ober- und Unterseite des Kontaktes stoffschlüssig miteinander verbunden sind, schmilzt bei Erwärmung und Aufschmelzen auf nur des einen Kopfes an der Ober- oder aber der Unterseite durch einfache Wärmeleitung auch der andere Kopf auf der Unter- bzw. Oberseite des Kontaktes, ohne dass viel Energie an den Kontakt abgegeben wird. Hierdurch bedingt, sind bei Anwendungen mit einem Lötkolben vorteilhafterweise viel kürzere Verarbeitungszeiten realisierbar.
  • Die Erfindung kommt auch nachfolgen Verfahrensschritten zu Gute. Da das Lotdepot nicht aufgeschmolzen wird und ggf. das Flussmittel noch nicht aktiviert wird, erhält der Kunde ein Lötdepot von hoher Qualität und findet der eigentliche Lötprozess erstmalig beim Kunden statt.
  • Zweckmässige Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Erfindung näher erläutert erläutert. In dieser zeigt
  • 1 den Kontakt in Druntersicht und
  • 2 den Kontakt in Seitenansicht.
  • Der insgesmat mit 5 bezeichnete, streifenförmige ausgebildete elektrische Kontakt aus Metall ist als in Seitenansicht doppelt gekröpfter Lötfuss mit Lötanschlüssen 6 an dessen beiden entgegengesetzten Enden ausgebildet. die mit einem Lotdepot 7 im Bereich einer von der Ober- zu der Unterseite reichenden Durchgangsöffnung 8 versehen sind.
  • Diese Durchgangsöffnung 8 ist mit dem Zinn (St) aufweisenden Lot gefüllt, welches beiderseits der Durchgangsöffnung mit je einem Überstand 91, 92 (2) vorragt. Dieser Überstand 91, 92 ist dabei als den Rand der Durchgangsöffnung 8 zumindest teilweise übergreifender Kopf 10 ausgebildet.
  • Bei der Herstellung des elektrischen Kontaktes 5 mit dem Lotdepot 7 an dem Lötanschluss 6 wird also zunächst der Kontakt mit der zumindest einen Durchgangsöffnung 8 (z. B. durch Ausstanzen) versehen, in die ein Draht aus dem Lot eingeführt wird. Der Draht wird mit je einem Überstand 91, 92 beiderseits der Durchgangsöffnung 8 abgelängt und danach jeder Überstand zu einem Kopf 10, vorzugsweise mittels je eines – nicht gezeigten – Stempels als Werkzeug zu einem den Rand der Durchgangsöffnung zumindest teilweise übergreifenden Nietkopf verformt.
  • Der Draht weist beim wiedergegebene Ausführugsbeispiel einen Durchmesser von ca. 1,5 mm und eine Länge von ca. 5 mm auf und ist durch die Durchgangsöffnung 8 (Durchmesser ca. 1,6 mm) in dem Kontakt 5 geführt. Hierbei können je nach Anwendung die Größe verwendeten Drahtes, als auch der Durchmesser der Durchgangsöffnung und die Form des Stempels variieren. Darüber hinaus kann auch die Form des Kopfes 10 bezüglich Positionierung, d. h. mehr Richtung Ober- oder Unterseite, oder die Form des Stempels variieren.

Claims (9)

  1. Elektrischer Kontakt (5) mit einem ein Lotdepot (7) aufweisenden Lötanschluss (6), dadurch gekenzeichnet, dass der Kontakt (5) zumindest eine Durchgangsöffnung (8) aufweist, dass die Durchgangsöffnung (8) mit dem Lot gefüllt ist und dass das Lot beiderseits der Durchgangsöffnung (8) mit je einem Überstand (91, 92) vorragt und dieser als den Rand der Durchgangsöffnung (8) zumindest teilweise übergreifender (10) Kopf ausgebildet ist.
  2. Kontakt nach einem der vorhergehenden Sachansprüche, gekenzeichnet durch eine streifenförmige Ausbildung.
  3. Kontakt nach einem der vorhergehenden Sachansprüche, dadurch gekenzeichnet, dass die Durchgangsöffnung (8) in dem streifenförmigen Bereich vorgesehen ist.
  4. Kontakt nach einem der vorhergehenden Sachansprüche, dadurch gekenzeichnet, dass das Lot Zinn (St) aufweist.
  5. Kontakt nach einem der vorhergehenden Sachansprüche, dadurch gekenzeichnet, dass der Kopf (10) als Nietkopf ausgebildet ist.
  6. Verfahren zur Herstellung eines elektrischen Kontaktes mit einem Lotdepot, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontakt mit zumindest einer Durchgangsöffnung versehen wird, dass in diese ein Draht aus dem Lot eingeführt wird, dass der Draht mit je einem Überstand beiderseits der Durchgangsöffnung abgelängt wird und dass jeder Überstand zu einem Kopf verformt wird.
  7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Kopf mittels je eines Stempels als Nietkopf verformt wird.
  8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Kopf als den Rand der Durchgangsöffnung zumindest teilweise übergreifend verformt wird.
  9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Verfahrensansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsöffnung gestanzt wird.
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