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Stand der Technik
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Die Erfindung betrifft einen Druckknopfmelder mit einem Gehäuse und mit einem Druckknopf zur Betätigung des Druckknopfmelders und zur Erzeugung und Weiterleitung eines Alarmsignals an eine Zieladresse.
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Druckknopfmelder in üblicher Bauweise sind rechteckig oder quadratisch ausgebildete Handfeuermelder zur Anbringung an einer Wand, die nach Betätigung eines Druckknopfes einen Feueralarm bei einer zuständigen Brandmelderzentrale auslösen. In vielen Anwendungen sind die Druckknopfmelder in roter Farbe ausgeführt und weisen eine Glasscheibe auf, die vor der Betätigung des Druckknopfes eingeschlagen werden muss.
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Eine andere Ausgestaltung eines Feuermelders ist in der Druckschrift
DE 10 2006 041 363 A1 offenbart. Die Schrift beschreibt eine Säule zur Informationsübermittlung, die dazu ausgebildet ist, auf dem Boden angebracht oder aufgestellt und energieautark betrieben zu werden. Die Säule kann die Funktion einer Notrufsäule, einer Überwachungseinrichtung und/oder einer Alarmeinrichtung umsetzen. In der Funktion als Notrufsäule weist sie eine Notruftaste auf, mit der eine die Notruftaste betätigende Person, über ein Mikrofon und mindestens einen Laufsprecher in der Säule, Informationen mit einer zuständigen Zentrale austauschen kann. Die Säule weist weiterhin eine Einrichtung zur Audio-Aufzeichnung und eine Funkanlage zur Übermittlung von Informationen zwischen der Säule und der Zentrale auf.
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Die Druckschrift
DE 198 35 318 B4 offenbart einen manuell zu betätigenden Melder mit einem Sichtfeld und einem Betätigungsmittel, das in einem Gehäuse angeordnet ist. Der Melder weist eine Tür auf, die ein Sichtfenster und ein Anzeigefenster umfasst. Im Bereich des Sichtfensters ist auf einem auswechselbaren Beschriftungsträger ein Anzeigemittel mit alphanumerischen Zeichen angeordnet, das bei geschlossener Tür von außen sichtbar ist. Durch die Zeichen können einem Benutzer unterschiedliche Informationen mitgeteilt werden und/oder ein Dialog mit dem Melder durchgeführt werden.
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Aus der
US 6 052 052 A ist ein portables Alarmsystem bekannt, das einen Panikdruckknopf zur Übermittlung einer vorab gespeicherten Nachricht an eine Feuerwehrleitstelle aufweist.
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Offenbarung der Erfindung
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Im Rahmen der Erfindung wird ein Druckknopfmelder mit den Merkmalen des Anspruchs 1 vorgeschlagen. Bevorzugte oder vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüche, der nachfolgenden Beschreibung sowie den beigefügten Figuren.
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Der erfindungsgemäße Druckknopfmelder ist vorzugsweise als ein Handfeuermelder nach DIN 14675 ausgebildet und umfasst ein in Draufsicht insbesondere rechteckiges oder quadratisches Gehäuse. Das Gehäuse ist mit roter Farbe nach RAL 3000 ausgeführt und zu einer Montage und/oder Anbringung an einer Fläche, insbesondere an einer Wand ausgebildet. Der Druckknopfmelder weist vorzugsweise genau einen Druckknopf zur Betätigung des Druckknopfmelders auf. In vielen Ausführungsformen der Erfindung weist das Gehäuse eine Scheibe, insbesondere eine Glasscheibe, oder eine Schutzklappe auf, durch die der Druckknopfmelder und insbesondere der Druckknopf vor Missbrauch und/oder Beschädigung geschützt ist.
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Der Druckknopf ist dazu ausgebildet, ein Alarmsignal auszulösen und eine Weiterleitung des Alarmsignals an eine Zieladresse anzusteuern. Das Alarmsignal umfasst vorzugsweise ein elektrisches Signal, das insbesondere über ein LSN-Netzwerk (Lokal Security Netzwerk) geleitet wird und einen Alarmton und/oder ein optisches Alarmzeichen bei der Zieladresse, wie z.B. bei einer Brandmelderzentrale oder bei der Feuerwehr, erzeugt. Zur Vermeidung eines Missbrauchs des Druckknopfmelders kann vorgesehen sein, dass der Druckknopf und/oder das Alarmsignal nur durch einen zugelassenen Techniker oder durch die Feuerwehr zurückgesetzt werden kann. Dies wird erreicht, indem der Druckknopfmelder Mittel aufweist, die ein Rücksetzen des Druckknopfmelders ohne Autorisierungsmittel, wie z.B. Spezialwerkzeug, Schlüssel etc., verhindern.
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Erfindungsgemäß weist der Druckknopfmelder eine Kommunikationseinrichtung auf, die dazu ausgebildet ist, Sprach- und/oder Audiomitteilungen zu erfassen und/oder auszugeben. Vorzugsweise ist die Kommunikationseinrichtung in dem Gehäuse des Druckknopfmelders integriert. Insbesondere werden die Sprach- und/oder Audiomitteilungen an einem Anbringungsort des Druckknopfmelders erfasst und/oder aufgenommen und an die Zieladresse übermittelt und/oder ausgegeben. Dabei ist es ist im Rahmen der Erfindung auch vorstellbar, dass das Alarmsignal an eine erste Zieladresse gesendet wird und die Sprach- und/oder Audiomitteilungen an eine zweite, andere Zieladresse gesendet werden.
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Die Erfindung weist den Vorteil auf, dass nach Betätigung des erfindungsgemäßen Druckknopfmelders eine Kommunikation zwischen einem Anwender des Druckknopfmelders und der Zieladresse, insbesondere einer Hilfe leistenden Stelle, erfolgen kann. Beispielsweise kann der Anwender der Zieladresse zusätzliche, die Gefahrensituation beschreibende Informationen in Form von Sprache mitteilen, und/oder von der Zieladresse Anweisungen zur Rettung von sich und anderen gefährdeten Personen erhalten. Somit kann der Druckknopfmelder in vorteilhafter Weise zur Gefahrenvermeidung und/oder Gefahrenreduzierung dienen und helfen, Personenschäden zu vermeiden und/oder Leben zu retten.
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In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Kommunikationseinrichtung ein Mikrofon auf, das dazu ausgebildet ist, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen an die Zieladresse zu erfassen. Das Mikrofon ermöglicht einem Anwender, wie z.B. einer den Druckknopf betätigende Person, mit der Zieladresse zu kommunizieren. Insbesondere kann der Anwender Informationen über eine Gefahrensituation, eine Anzahl von gefährdeten und/oder verletzten Personen, versperrte Fluchtwege, etc. mitteilen. Vorzugsweise ist das Mikrofon in dem Gehäuse integriert. An einer Frontseite des Gehäuses sind insbesondere ein oder mehrere Durchbrüche angeordnet, die beispielsweise kreis- oder schlitzförmig ausgebildet sein können. Durch die Durchbrüche können Schallwellen, die durch die Sprach- und/oder Audiomitteilungen erzeugt werden, zum Mikrofon gelangen. Denkbar ist aber auch, dass das Mikrofon im Gehäuse angeordnet ist, ohne dass das Gehäuse Durchbrüche aufweist.
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In einer möglichen Ausgestaltung der Erfindung weist die Kommunikationseinrichtung einen Lautsprecher auf, der dazu ausgebildet ist, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen zentral am Druckknopfmelder und/oder an den Anwender auszugeben. Vorzugsweise können von der Zieladresse Informationen und/oder Anweisungen, z.B. zum weiteren Verhalten oder über das Vorgehen der Feuerwehr, über den Lautsprecher an den Anwender übermittelt werden. Vorzugsweise ist der Lautsprecher im Gehäuse des Druckknopfmelders integriert. Insbesondere weist das Gehäuse in einer bevorzugten Ausführungsform an der Frontseite Aussparungen auf, durch die die Schallwellen der Sprach- und/oder Audiomitteilungen zum Anwender geleitet werden. In einer alternativen Ausführungsform ist der Lautsprecher im Gehäuse integriert, ohne dass das Gehäuse Durchbrüche aufweist.
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Es ist auch möglich, dass die Kommunikationseinrichtung bzw. Zuführöffnungen dazu, insbesondere das Mikrofon und/oder der Lautsprecher, hinter einer Scheibe geschützt angeordnet ist, die zur Betätigung des Druckknopfes zerstört oder verschoben werden muss. Bei dieser Ausgestaltung ist die Kommunikationseinrichtung im Normalfall geschützt und kann nicht durch Umwelteinflüsse gestört werden, erst im Notfall wird die Kommunikationseinrichtung durch Manipulation der Scheibe freigegeben.
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In einer alternativen Ausführungsform ist die Kommunikationseinrichtung mit einer Beschallungsanlage verbindbar, die mehrere Lautsprecher umfasst und die dazu ausgebildet ist, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen dezentral auszugeben. Vorzugsweise ist die Beschallungsanlage in größeren Gebäuden, wie z.B. Bürokomplexen oder öffentlichen Einrichtungen angeordnet. Sie ist insbesondere als eine Lautsprecheranlage (public address system) ausgebildet, wobei in nahezu jedem Raum des Gebäudes ein Lautsprecher angeordnet ist. Dadurch können alle Personen, die sich in dem Gebäude aufhalten, über die Gefahrensituation informiert werden können.
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Vorzugsweise weist die Kommunikationseinrichtung eine Übertragungseinrichtung auf, die dazu ausgebildet ist, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen vom Mikrofon zur Zieladresse und/oder von der Zieladresse zum Lautsprecher und/oder zur Beschallungsanlage zu übertragen. Insbesondere ist die Übertragungseinrichtung dazu ausgebildet, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen in Sprach- und/oder Audiosignale zu wandeln und digital zu versenden. Insbesondere umfasst die Übertragungseinrichtung einen Feldbus, über den die Sprach- und/oder Audiosignale versendet werden.
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In einer weiteren möglichen Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Kommunikationseinrichtung eine Speichereinrichtung, die dazu ausgebildet ist, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen zu speichern. Vorzugsweise werden die gespeicherten Sprach- und/oder Audiomitteilungen bei und/oder nach dem Zerschlagen oder nach der Manipulation der Scheibe und/oder der Betätigung des Druckknopfes über den Lautsprecher und/oder die Beschallungsanlage an den Anwender und/oder an die Personen in der Umgebung des Druckknopfmelders ausgegeben.
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Vorzugsweise sind solche Sprach- und/oder Audiomitteilungen auf der Speichereinrichtung gespeichert, die beispielsweise Hinweise zum Verhalten im Gefahrenbereich oder Informationen zu möglichen Fluchtwegen geben können. Die Speichereinrichtung ist schaltungstechnisch ausgebildet und/oder angeordnet, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen auf dem Lautsprecher und/oder der Beschallungsanlage abzuspielen. Die Sprach- und/oder Audiomitteilungen aus der Speichereinrichtung können so mit gezielten Informationen oder Verhaltenshinweisen einen Zeitraum überbrücken, bis die Zieladresse ein Gespräch mit dem Anwender des Druckknopfmelders aufnimmt.
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Erfindungsgemäß weist der Druckknopfmelder ein „double-action“-Funktionsmodul auf, das dazu ausgebildet ist, bei einer ersten Betätigung des Druckknopfmelders eine erste Funktion und bei einer zweiten Betätigung des Druckknopfmelders eine zweite Funktion auszulösen. Erfindungsgemäß umfasst die erste Betätigung des Druckknopfmelders ein Einschlagen oder eine Manipulation der Scheibe und die zweite Betätigung das Drücken des Druckknopfes, wobei die erste Funktion ausgebildet ist, eine Ausgabe der Sprach- und/oder Audiomitteilungen aus dem Lautsprecher und/oder der Beschallungsanlage zu erzeugen und die zweite Funktion das Alarmsignal zu erzeugen und an die Zieladresse zu leiten.
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Beispielsweise umfassen die Sprach- und/oder Audiomitteilungen Warnhinweise gegen einen Missbrauch des Druckknopfmelders. Diese sind vorzugsweise auf der Speichereinrichtung gespeichert und werden über den Lautsprecher ausgegeben, sobald der Anwender die erste Betätigung, nämlich die Manipulation der Scheibe, vornimmt. Der Warnhinweis gegen den Missbrauch könnte z.B. zum Inhalt haben, dass eine zweite Aktion, nämlich das Drücken des Druckknopfes, eine Alarmierung der Feuerwehr zur Folge habe. Drückt der Anwender daraufhin den Druckknopf und führt die zweite Betätigung aus, so wird das Alarmsignal an die Zieladresse übermittelt und der Alarm ausgelöst.
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Eine weitere mögliche Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass die Speichereinrichtung dazu ausgebildet ist, die gespeicherten Sprach- und/oder Audiomitteilungen an die Zieladresse auszugeben. Insbesondere ist die Speichereinrichtung als eine Art Anrufbeantworter ausgebildet, auf dem der Anwender Sprachmitteilungen hinterlassen kann, die von der Zieladresse abgerufen werden können. Optional kann die Speichereinrichtung dazu ausgebildet sein, fortlaufend, ohne separate Aktivierung, Sprach- und/oder Audiomitteilungen aus der Umgebung aufzunehmen und diese bei und/oder nach der Aktivierung des Druckknopfmelders an die Zieladresse auszugeben.
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Vorstellbar ist ebenfalls, dass die Speichereinrichtung nach der Aktivierung des Druckknopfmelders gespeicherte Sprach- und/oder Audiomitteilungen an den Anwender ausgibt und der Anwender darauf mit Sprachmitteilungen reagiert. Diese Sprachmitteilungen des Anwenders können durch die Zieladresse von der Speichereinrichtung abgerufen werden. Beispielsweise kann die Speichereinrichtung Fragen zur Gefahrensituation speichern und diese über den Lautsprecher zum Anwender übermitteln. Der Anwender kann dann im Gegenzug auf die Fragen antworten, wobei die Speichereinrichtung die Antworten aufnimmt, sodass diese von der Zieladresse abrufbar sind.
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Besonders bevorzugt ist, dass die Zieladresse durch die Aktivierung des Druckknopfmelders über die Aufnahme der Sprachmitteilung des Anwenders informiert wird. Dies kann beispielsweise durch einen Signalton oder eine Signalleuchte erfolgen. Vorteilhaft ist, dass eine indirekte und/oder zeitversetzte Kommunikation zwischen dem Anwender und der Zieladresse ermöglicht wird.
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In einer weiteren möglichen Ausführungsform weist der Druckknopfmelder einen Energiespeicher auf, der vorzugsweise autark und/oder kabellos ausgebildet ist und dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, die Kommunikationseinrichtung mit Energie zu versorgen. Vorzugsweise ist der Energiespeicher als eine Batterie, ein Akku oder als ein Kondensator ausgebildet. In manchen Ausgestaltungen kann der Druckknopfmelder auch über eine Leitung, insbesondere über eine Zweidrahtleitung, mit Energie versorgt werden, wobei die Leitung optional ergänzend dazu ausgebildet ist, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen zu übertragen.
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Eine weitere mögliche Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Kommunikationseinrichtung ein Find-me-Funktionsmodul aufweist, das dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, den Druckknopfmelder in einen Find-me-Modus zu versetzen, sodass dieser vorzugsweise von Einsatzkräften an einer Gefahrenstelle, wie z.B. der Feuerwehr, räumlich geortet werden kann. Das Find-me-Funktionsmodul ist vorzugsweise im Lautsprecher integriert und/oder mit diesem verbindbar. Der Lautsprecher ist dazu ausgebildet, bei Aktivierung des Find-me-Modus, z.B. durch die Manipulation der Scheibe und/oder das Drücken des Druckknopfes, Signale zu emittieren, wobei die Signale z.B. Audiosignale und/oder Sprachinformationen umfassen können. Vorzugsweise können die Audiosignale durch Detektoren erfasst und ausgewertet werden, so dass der Druckknopfmelder geortet werden kann. Vorteilhaft ist, dass die Einsatzkräfte bei einer Bewegung in Richtung des Druckknopfmelders einen Hinweis auf eine Annäherung an den Ort der Aktivierung erhalten können. Dazu sind die Detektoren vorzugsweise tragbar ausgebildet.
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In der Ausbildung der Audiosignale als Sprachinformationen werden diese durch einen Anwender, der über das Mikrofon beispielsweise einen Hinweis auf den genauen Ort des Brandes gibt, generiert. Dieser Hinweis kann auf der Speichereinheit gespeichert und ggf. mehrmals über den Lautsprecher und/oder die Beschallungsanlage ausgegeben werden. Der Hinweis des Anwenders kann aber auch direkt, also ohne Speicherung, übermittelt werden. Vorteilhaft ist, dass die Einsatzkräfte schnell, verständlich und direkt zum Einsatzort geleitet werden können.
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Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist der Druckknopfmelder ausgebildet, dass die Kommunikationseinrichtung, insbesondere das Mikrofon, von der Zieladresse aktivierbar ist. In dieser Ausgestaltung kann die Anwesenheit von Personen in gefährdeten Bereichen über das Mikrofon festgestellt werden.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Wirkungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung, sowie den beigefügten Figuren. Dabei zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung eines Druckknopfmelders
- 2 ein Blockschaltbild eines Druckknopfmelders
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in 1 gezeigt, in der eine perspektivische Darstellung eines Druckknopfmelders 1 dargestellt ist. Der Druckknopfmelder 1 ist als ein Handfeuermelder nach DIN 14675 ausgebildet und ist ein Bestandteil eines Brandmeldesystems, das bei Betätigung einen Brand bei der Feuerwehr oder einer Brandmelderzentrale anzeigt.
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Der Druckknopfmelder 1 weist ein rotes, quadratisch ausgebildetes Gehäuse 2 auf, das auf einer Frontseite des Gehäuses 2 ein Sichtfenster 3 umfasst. Das Gehäuse 2 ist zur Montage an einer Wand ausgebildet. In dem Gehäuse 2 ist hinter dem Sichtfenster 3 ein Druckknopf 4 angeordnet, der nach dem Zerschlagen des Sichtfensters 3 manuell zu betätigen ist.
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Der Druckknopfmelder 1 weist eine Kommunikationseinrichtung 5 auf, die ein Mikrofon 6 und einen Lautsprecher 7 umfasst. Die Kommunikationsseinrichtung 5 ist in dem Gehäuse 2 integriert und nimmt einen Teil des Gehäuseinnenraums ein. Das Mikrofon 6 umfasst einen kreisförmigen Durchbruch, der unterhalb des Sichtfensters 3 im Gehäuse 2 angeordnet ist. Der Lautsprecher umfasst fünf schlitzartige Durchbrüche, die oberhalb des Sichtfensters 3 im Gehäuse 2 angeordnet sind.
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Der Druckknopfmelder 1 ist dazu ausgebildet, bei einem Brand oder einer anderen Gefahrensituation von Hand aktiviert zu werden. Ein Anwender aktiviert den Druckknopfmelder 1, indem er zunächst das Sichtfenster 3 einschlägt und dann den Druckknopf 4 drückt. Der Druckknopfmelder 1 ist dazu ausgebildet, bei und/oder nach der Aktivierung ein Alarmsignal bei der Brandmelderzentrale zu erzeugen und den Brand oder die andere Gefahrensituation zu melden.
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Die Kommunikationseinrichtung 5 ist dazu ausgebildet, nach dem Einschlagen des Sichtfensters 3 und/oder der Aktivierung des Druckknopfes 4 Sprach- und/oder Audiomitteilungen zu erfassen und/oder auszugeben. Das Mikrofon 6 erfasst die Sprach- und/oder Audiomitteilungen eines Anwenders an die Brandmelderzentrale.
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Der Druckknopfmelder 1 umfasst eine nicht gezeigte Übertragungseinrichtung, die als ein Feldbussystem ausgebildet ist. Die Übertragungseinrichtung übermittelt die Sprach- und/oder Audiomitteilungen an die Brandmelderzentrale. Im Gegenzug können die Sprach- und/oder Audiomitteilungen der Brandmelderzentrale über die Übertragungseinrichtung zum Anwender übertragen und über den Lautsprecher 7 ausgegeben werden. Der Druckknopfmelder 1 ermöglicht so eine Kommunikation zwischen dem Anwender und der Feuerwehr.
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2 zeigt ein Blockschaltbild eines alternativen Ausführungsbeispiels des Druckknopfmelders 1 aus 1, wobei einander entsprechende oder gleiche Teile in den Figuren jeweils mit den gleichen Bezugszeichen versehen sind.
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Der Druckknopfmelder 1 weist den Druckknopf 4 auf und umfasst die Kommunikationseinrichtung 5, die mit einer Beschallungsanlage 8 mit drei Lautsprechern 7a; 7b; 7c verbunden ist. Die Kommunikationseinrichtung 5 umfasst das Mikrofon 6, den Lautsprecher 7, einen Energiespeicher 9, eine Speichereinrichtung 10 und ein Find-me-Funktionsmodul 11.
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Der Energiespeicher 9 umfasst eine Batterie und ist dazu ausgebildet, die Kommunikationseinrichtung 5 mit Energie zu versorgen. Die Beschallungsanlage 8 ist dazu ausgebildet, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen der Feuerwehr oder einer Brandmelderzentrale an Personen im Gefahrenbereich zu übermitteln. Die drei Lautsprecher 7a; 7b; 7c sind in verschiedenen Bereichen eines Gebäudes angeordnet, sodass die Sprach- und/oder Audiomitteilungen bei der Gefahrensituation dezentral an die Personen im Gefahrenbereich ausgegeben werden können.
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Die Speichereinrichtung 10 ist dazu ausgebildet, unterschiedliche Sprach- und/oder Audiomitteilungen zu speichern und nach Aktivierung des Druckknopfmelders 1 über den Lautsprecher 7 und die Beschallungsanlage 8 auszugeben. So werden über den Lautsprecher 7 und über die Beschallungsanlage 8 gespeicherte Informationen zu möglichen Fluchtwegen und Verhaltenshinweise an den Anwender und die Personen, die sich im oder in der Umgebung des Gefahrenbereichs aufhalten, übermittelt. Weiterhin ist die Speichereinrichtung 10 dazu ausgebildet, nach Aktivierung des Druckknopfmelders 1 Sprach- und/oder Audiomitteilungen aus der Umgebung des Druckknopfmelders 1 aufzunehmen und diese an die Feuerwehr zu übertragen.
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In einem alternativen Ausführungsbeispiel ist die Speichereinrichtung 10 dazu ausgebildet, die Sprach- und/oder Audiomitteilungen aus der Umgebung des Druckknopfmelders 1 fortlaufend, ohne vorherige Aktivierung des Druckknopfmelders 1, aufzunehmen. Die Aufnahme ist von der Feuerwehr oder einer anderen zuständigen Stelle in gewissen Zeitabständen von der Speichereinrichtung 10 abrufbar.
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Des weiteren ist die Speichereinrichtung 10 dazu ausgebildet, bei und/oder nach der Aktivierung des Druckknopfmelders 1 gespeicherte Sprach- und/oder Audiomitteilungen über den Lautsprecher 7 an den Anwender zu übermitteln und im Gegenzug die Sprach- und/oder Audiomitteilungen des Anwenders zu speichern. So ertönt nach dem Einschlagen des Sichtfensters 3 ein Warnhinweis an den Anwender, dass bei Drücken des Druckknopfes 4 die Feuerwehr alarmiert wird. Betätigt der Anwender daraufhin den Druckknopf 4, so wird die Feuerwehr alarmiert und in der Speichereinrichtung 10 gespeicherte zielgerichtete Fragen zur Gefahrensituation ausgegeben. Über das Mikrofon 6 ist es dem Anwender möglich, auf die Fragen zu antworten, wobei die Antworten in der Speichereinrichtung 10 gespeichert und an die Feuerwehr weitergeleitet oder von der Feuerwehr abgerufen werden können.
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Das Find-me-Funktionsmodul 11 ist dazu geeignet und/oder ausgebildet ist, den Druckknopfmelder 1 in einen Find-me-Modus zu versetzen und den Druckknopfmelder 1 räumlich ortbar zu gestalten. Das Find-me-Funktionsmodul 11 ist mit dem Lautsprecher 7 verbunden. Es kann durch ein Einschlagen des Sichtfensters 3 und/oder ein Drücken des Druckknopfes 4 in den Find-me-Modus gesetzt werden. Im Find-me-Modus gibt der Lautsprecher Audiosignale aus, die von Detektoren der Feuerwehr erfasst werden und eine Annäherung der Feuerwehr an den Druckknopfmelder 1 anzeigen.