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Die
Erfindung betrifft ein Mobilfunkendgerät, welches zur Aussendung und/oder Übermittlung
einer Alarmmeldung eingerichtet ist.
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Es
ist bekannt, dass Mobilfunkendgeräte geeignet sind über ein
Mobilfunknetzwerk Telefonverbindungen aufzubauen sowie Kurznachrichten
oder Bildsequenzen oder dergleichen zu übertragen. Mittels eines solchen
Sprachanrufes respektive einer Kurznachricht ist es auch möglich, eine
Alarmmeldung an einen entsprechenden Empfänger zu übermitteln.
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Nachteilig
ist dabei jedoch, dass es beispielsweise bei einem Überfall
auf eine Person oder im Falle eines Unfalles dem Benutzer unter
Umständen
nicht möglich
ist, einen entsprechenden Anruf abzusetzen oder eine entsprechende
SMS zu versenden.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, ein Mobilfunkendgerät derartig weiterzubilden,
dass dieses eine Alarmfunktion aufweist und die Aussendung und/oder Übermittlung
einer Alarmmeldung insbesondere in Notsituationen ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Mobilfunkendgerät
gemäß Anspruch
1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Besonders
vorteilhaft bei dem erfindungsgemäßen Mobilfunkendgerät, welches
zur Aussendung und/oder Übermittlung
einer Alarmmeldung eingerichtet ist, ist es, dass die Bedingungen
zur Aussendung und/oder Übermittlung
der Alarmmeldung werksseitig voreingestellt und/oder über ein
Bedienmenü änderbar
und festlegbar sind und dass durch Betätigung einer Taste an dem Mobilfunkendgerät und oder
durch Lösen
einer Steckverbindung und/oder durch Nichtbetätigung einer Totmannschaltung über einen
vorgebbaren Zeitraum eine Alarmmeldung ausgesandt und/oder übermittelt
wird.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Mobilfunkendgerät kann es
sich dabei beispielsweise um ein Funktelefon handeln. Möglich ist
die Anwendung jedoch auch bei allen weiteren Mobilfunkendgeräten wie
beispielsweise ein tragbarer Computer, ein fest installierter Computer
oder ein in einem Kraftfahrzeug fest eingebautes Telefon oder dergleichen,
welche die Technologie von Mobilfunknetzwerken zum Aufbau von Kommunikationsverbindungen
aller Art benutzen.
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Die
besonderen Vorteile der Erfindung liegen in der Vereinigung vieler
verschiedener Anwendungsmöglichkeiten
in einem Mobilfunkendgerät, welches
die entsprechenden Ein- und Ausgabeeinheiten umfasst und umfassende
und einstellbare Funktionen oder Kombinationen der einzelnen Funktionen
aufweist.
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Ein
Alarm kann dabei insbesondere durch Bestätigung einer vordefinierten
Notfalltaste oder Lösen
einer Steckverbindung oder einer bestimmten Eingabe erfolgen. Insbesondere
kann eine Totmannschaltung vorgesehen sein, die bei ausbleibender Eingabe
eine entsprechende Alarmmeldung generiert und aussendet.
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Auch
ist es möglich
gleichzeitig mehrere verschiedene Alarmmeldungen zu generieren und
auszusenden durch entsprechende Festlegung und Vorgabe.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn über
ein Bedienmenü an
dem Mobilfunkendgerät
die Bedingungen für
die Aussendung und/oder Übermittlung einer
Alarmmeldung entsprechend änderbar
und einstellbar sind, so dass eine individuelle Anpassung auf die
verschiedensten Bedürfnisse
erfolgen kann.
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Mit
der Bestätigung
einer Taste kann insbesondere auch eine bestimmte Tastenkombination umfasst
sein.
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Mit
der Unterbrechung einer Steckverbindung, d. h. wenn ein Alarm durch
Ziehen eines Steckers oder dergleichen ausgelöst wird, kann dabei auch das
Entnehmen eines Handgerätes
aus einer entsprechenden Aufnahme gemeint sein, wodurch eine bestehende
Steckverbindung unterbrochen wird. Derartige Aufnahmevorrichtungen
für Handgeräte oder
Mobiltelefone oder dergleichen sind häufig in Kraftfahrzeugen anzutreffen,
so dass sich durch eine Aktivierung der Alarmfunktion eine wirksame
Sicherung solcher Handgeräte
gegen Diebstahl realisieren lassen.
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Vorzugsweise
erfolgt die Alarmmeldung in Form eines unmittelbar von dem Mobilfunkendgerät imitierten
akustischen Alarms und/oder optischen Alarms und/oder im Form eines
Vibrationsalarms.
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Dies
ist besonders vorteilhaft beispielsweise in einer Überfallsituation,
bei der die Person, welche das Mobilfunkendgerät mit sich führt, Opfer
einer Straftat wird und mit Hilfe des Mobilfunkendgerätes auf
sich aufmerksam machen kann, so dass dritte Personen zur Hilfe kommen
können.
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Bei
dem akustischen Alarm kann es sich um einen Dauerton und/oder Intervallton
oder eine Tonkombination je nach Voreinstellung zur Abschreckung
von Angreifern oder als Notsignal in anderen kritischen Situationen
handeln. Insbesondere kann ein solcher Alarmton auch ausgelöst werden,
wenn das Mobiltelefon verlegt, verloren oder nicht bedient wird,
d. h. dass ein Wiederauffinden des Mobiltelefons mit Hilfe des akustischen
Alarmtons erleichtert wird.
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Alternativ
oder kumulativ ist auch möglich, dass
ein Vibrationsalarm ausgelöst
wird zur speziellen Signalisierung durch Bewegung und/oder Geräusch.
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Ein
optischer Alarm kann durch Dauerlicht und/oder Blinklicht in beispielsweise
weiß oder
farbig z. B. durch stromsparende Leuchtdioden ausgesandt werden.
Dabei können
Leuchtdioden oder sonstige Lampen über das Gerätegehäuse verteilt integriert sein,
um in jeder Lage sichtbar zu sein und als Notsignal in kritischen
Situationen zu dienen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
erfolgt die Alarmmeldung in Form eines stillen Alarms, wobei eine
Alarmmeldung erzeugt und über
ein Mobilfunknetzwerk an einen vorgebbaren Empfänger übermittelt wird.
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Bei
diesem vorgebbaren Empfänger
kann es sich um eine beliebige Gegenstelle handeln. Der Begriff
Gegenstelle steht hierbei für
eine voreingestellte private oder öffentliche Gegenstelle oder
Empfangseinrichtung, die durch eine entsprechende Telefonnummer
E-Mail Adresse oder dergleichen gekennzeichnet ist. Dabei kann es
sich z. B. um die Polizei, um einen Notrufbetreiber oder einen Sicherheitsdienst
handeln, d. h. insbesondere auch einen privaten Sicherheitsdienst
oder dergleichen.
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Hierdurch
sind umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen
insbesondere auch hinsichtlich eines Personenschutzes realisierbar.
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Die
Alarmmeldung kann dabei in Form einer Kurzmitteilung und/oder einer
Multimedianachricht und/oder einer Sprachmitteilung und/oder eines
Bildes und/oder einer Bild- oder Videosequenz erzeugt und über ein
Mobilfunknetzwerk an einen vorgebbaren Empfänger übermittelt werden.
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Bei
einer Alarmmeldung in Form einer Kurzmitteilung und/oder einer Multimedianachricht,
d. h. beispielsweise einer SMS (Short-Message-Service) oder einer
MMS oder in Form einer E-Mail erfolgt eine automatische Generierung
und Aussendung einer voreingestellten Nachricht an den Empfänger, d. h.
an die voreingestellte Gegenstelle zur Initiierung einer Aktion
oder eines Dienstes in Notfällen.
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Bei
einem Alarmanruf kann eine automatisch aufgebaute Sprachverbindung
zu einer voreingestellten Gegenstelle zum Zwecke der Sprachverbindung mit
Menschen und/oder Spracheingabesystemen und/oder zu Aufzeichungszwecken
in Notfällen
erfolgen.
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Alternativ
ist es auch möglich
eine derartige Sprachverbindung aufzubauen, wobei dann eine automatisch
generierte Sprachansage an den Empfänger übermittelt wird, um eine entsprechende
Aktion oder einen Dienst in Notfällen
zu informieren.
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Alternativ
oder kumulativ ist es auch möglich ein
Bild und/oder eine Bildsequenz und/oder ein Video zu übermitteln.
Dabei erfolgt eine automatische Aufnahme mit automatischer Aussendung
an die voreingestellte Gegenstelle. Es wird ein Bild oder eine Bildsequenz
oder ein Video mit einstellbaren Intervallen und/oder sich verlängernden
Intervallen zur Erhöhung
der Betriebsdauer aufgenommen und automatisch ausgesendet.
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Im
Falle eines Überfalles
oder eines Unfalls kann die betroffene Person mit einem Tastendruck auf
eine voreingestellte Nottaste noch ein Bild oder mehrere Bilder
vom Angreifer abbilden und übertragen.
Auch ist es möglich
diese Funktion bei Notfällen oder
Unfällen
entsprechend anzuwenden und Lagebilder an eine Notfallzentrale zu übermitteln.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist das Mobilfunkendgerät
einen Satellitennavigationsempfänger
auf und ist dazu eingerichtet, seine eigene Position zu bestimmen,
wobei die übermittelte Alarmmeldung
die aktuelle Position des Mobilfunkendgerätes enthält.
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Hierdurch
kann eine automatische Ermittlung und Übertragung der Positionsdaten
beispielsweise unter Anwendung von GPS (Global-Positioning-System) oder eines
anderen Satellitennavigationsverfahrens erfolgen, wobei dann die
festgestellte Position automatisch an die voreingestellte Gegenstelle übermittelt
wird, insbesondere auch in Verbindung mit einer der zuvor erläuterten
Funktionen. Im Falle eines Unfalles oder Überfalls ist es somit möglich, eine Alarmmeldung
an die Polizei und/oder eine Notrufzentrale und/oder an einen Sicherheitsdienst zu übermitteln
und zusätzlich
zu der Alarmmeldung die aktuelle eigene Position mitzuteilen, so
dass eine schnelle Hilfeleistung möglich ist.
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Wenn
das Mobilfunkendgerät
einen Satellitennavigationsempfänger
aufweist und dazu eingerichtet ist, seine eigene Position zu bestimmen,
kann eine Alarmmeldung auch dann ausgesandt werden, wenn das Mobilfunkendgerät eine festlegbare
Position und/oder einen festlegbaren Bereich verlässt, wobei
die übermittelte
Alarmmeldung die aktuelle Position des Mobilfunkendgerätes enthält.
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Insbesondere
ist es auch möglich,
dass eine Alarmmeldung in festlegbaren Intervallen wiederholt abgesandt
wird, mit der jeweils aktuellen und ggf. geänderten Position des Mobilfunkendgerätes, so
dass eine Nachverfolgung möglich
ist.
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Hierdurch
können
im Diebstahlsfall, sei es ein Mobiltelefon oder ein Kraftfahrzeug
mit eingebautem Mobilfunkendgerät
oder dergleichen die entwendeten Sachen nachverfolgt und aufgefunden
werden.
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Insbesondere
ist es möglich,
eine solche Funktion bei abgestellten Kraftfahrzeugen zu aktivieren,
so dass in dem Fall, dass das Kraftfahrzeug bei aktivierter Sicherheitsfunktion
bewegt wird, automatisch und insbesondere in Intervallen wiederholt
eine Alarmmeldung mit der aktuellen Position des Fahrzeuges erzeugt
und übermittelt
wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
weist das Mobilfunkendgerät
eine Schnittstelle zum Empfang von Sensorsdaten auf und ist dazu
eingerichtet, Sensordaten zu verarbeiten und in Abhängigkeit
der Sensordaten eine Alarmmeldung auszusenden.
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In
diesem Fall wird in Abhängigkeit
der empfangenen Sensordaten eine Alarmmeldung generiert und übermittelt.
Bei den Sensoren kann es sich um einen Lichtsensor und/oder einen
Gassensor und/oder einen Rauchmelder oder dergleichen handeln. Hierdurch
ist eine Raumüberwachung
auch über
größere Entfernungen
möglich.
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Alternativ
oder kumulativ kann das Mobilfunkendgerät, welches dazu eingerichtet
ist, Sensordaten zu verarbeiten selbst einen oder mehrere Sensoren
zur Erfassung von Umgebungsparametern aufweisen und eine Alarmmeldung
aussenden, wenn eine Überschreitung
eines festlegbaren Grenzwertes ermittelt wird. Das bedeutet, dass
das Mobilfunkendgerät
in diesem Fall dazu eingerichtet ist, Sensordaten zu verarbeiten,
wobei das Mobilfunkendgerät
einen Lichtsensor und/oder einen Lagesensor und/oder einen Beschleunigungssensor
und/oder einen Bewegungssensor und/oder einen Temperatursensor und/oder
einen Feuchtigkeitssensor und/oder einen Gassensor und/oder einen
Rauchmelder aufweist und eine Alarmmeldung aussendet, wenn ein Sensor
eine Überschreitung
eines festlegbaren Grenzwertes detektiert.
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Hierdurch
ist mittels des Mobilfunkendgerätes
selbst eine effektive Raum- und Sicherheitsüberwachung möglich.
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Die
besonderen Vorteile der Erfindung liegen in der möglichen
Vereinigung verschiedenster Anwendungsmöglichkeiten in einem einzigen
Gerät welches
von dem Benutzer problemlos mitführbar
ist. Dabei bestehen beispielsweise per Bedienmenü umfangreiche Voreinstellungsmöglichkeiten,
d. h. dass bei Vereinigung verschiedenster Funktionen diese frei
konfigurierbar und vorgebbar sind. Daraus ergibt sich eine hohe
Variabilität
und verschiedenste Anpassungsmöglichkeiten
an alle erdenklichen Situationen und Sicherheitsvorgaben für verschiedenste
Erfordernisse und Anwenderkreise.
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Eine
besonders einfache Anwendung ergibt sich, wenn durch eine vordefinierte
Notfalltaste oder auch durch das Lösen einer Steckverbindung ein Alarm
ausgelöst
wird. Damit ist gemeint, dass eine Alarmmeldung erzeugt und ausgesandt
oder übermittelt
wird. Eine solche Alarmmeldung kann auch durch eine Totmannschaltung
ausgelöst
werden, indem eine bestimmte erwartete oder eine beliebige Eingabe
bei einer solchen Totmannschaltung über einen vorgebbaren Zeitraum
ausbleibt.
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Auch
ist es möglich,
dass gleichzeitig mehrere verschiedene Notfallfunktionen durch die
oben beschriebenen Auslöser
ausgelöst
werden.
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Die
Erfindung ist dabei breit anwendbar für jedermann, sei es im privaten
Bereich oder auch im Bereich des Personenschutzes und dergleichen.
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Die
verschiedensten Anwendungsmöglichkeiten
sind dabei sowohl bei tragbaren und/oder mobilen Mobilfunkendgeräten als
auch bei stationären Einrichtungen
nutzbar.
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Mit
der Erfindung ist es möglich,
eine Einrichtung zu schaffen, die sich selbst vor Diebstahl oder Verlust
schützt,
indem automatisch Alarmmeldungen ausgelöst und erzeugt werden. Ferner
ist es mit dieser Erfindung möglich,
den Anwender vor verschiedensten Gefahren wie beispielsweise Gas
oder Rauch etc. zu schützen
und neue Anwendungen durch die verschiedensten Kombinationen der
Funktionen zu erschließen.
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Die
Erfindung realisiert somit eine Sicherheitseinrichtung in Kombination
verschiedenster Funktionen, die in eine beliebige Einrichtung oder
in verschiedenste Endgeräte
z. B. Mobilfunktelefon oder dergleichen integriert sein kann.
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Dabei
ist es möglich
per Schalter, Taste, Tastatur, Display, Bedienmenü, Programmierung, Sprachsteuerung,
etc. verschiedenste Vorgaben und Voreinstellungen vorzunehmen, um
in Notfallsituationen die entsprechenden Alarmmeldungen auszulösen und
zu übermitteln.
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Dabei
kann vorgegeben werden, ob in Notfallsituationen per aktiver oder
passiver Auslösung eine
Alarmmeldung erzeugt und übermittelt
wird. Mit aktiver Auslösung
kann ein Tastendruck auf eine Notfalltaste oder das Ziehen eines
Steckers oder Stiftes umfasst sein. Mit passiver Auslösung ist
insbesondere eine Zeitsteuerung oder Totmannschaltung oder eine
unbeantwortete Eingabeaufforderung gemeint.
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Auch
ist es möglich
durch Sensoren, beispielsweise Bewegungssensoren, die eine Lageveränderung
registrieren, oder durch Feststellung einer Positionsveränderung
mittels Sattelitennavigation oder sonstige Sensoren, wie beispielsweise
Lichtsensoren, Gassensoren, Rauchsensoren, Rauchmelder, die Alarmfunktion
auszulösen,
d. h. eine Alarmmeldung zu erzeugen und zu imitieren.
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Vorzugsweise
erfolgt die Bedienung der Sicherheitseinrichtung in Form des Mobilfunkendgerätes zweistufig:
- 1. Auswahl, Voreinstellung, Aktivierung der
gewünschten
Funktionen oder Funktionskombinationen.
- 2. Abrufen/Auslösung
der gewünschten
Funktion oder Funktionskombinationen in Situationen in denen sie
benötigt
werden, d. h. aussenden und/oder übermitteln der entsprechenden
Alarmmeldung in der gewünschten
Form als offener und/oder stiller Alarm.
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Alternativ
sind auch drei oder mehrstufige Lösungen zur Bedienung des Mobilfunkendgerätes möglich:
- 1. Auswahl, Voreinstellung
- 2. Aktivierung, um mehrere Funktionsgruppen einfacher und flexibler
vorprogrammieren, auswählen
und nutzen zu können
- 3. Abrufen bzw. Auslösen
der gewünschten
Funktion oder Funktionskombinationen in den entsprechenden Notsituationen.
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Die
Bedienung der Einrichtung in zweistufiger oder mehrstufiger Weise
erfolgt dabei per Schalter, Stift oder Stecker in Buchse, lösbarer Steckverbindung
oder über
Tastatur, Display, Anzeigeelemente, Touchscreen, Berührungs-
und/oder bewegungssensitiver Oberflächen oder dergleichen unter
Anwendung von Bedienmenüs,
Sicherheitsmenüs, Scrollfunktion,
Bedienrad, freier oder fixer Programmierung, Geräusch- oder Sprachsteuerung,
Spracheingabe und Sprachausgabe.
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Das
Mobilfunkendgerät
kann dazu insbesondere Zeitschalter oder eine Zeitsteuerung aufweisen sowie
Gassensoren, Rauchsensoren, Lichtsensoren, biometrische Sensoren,
Drucksensoren, Lagesensoren, Annäherungssensoren,
Bewegungssensoren, Beschleunigungssensoren, die die Situationsänderung
oder Lageveränderungen
registrieren, respektive detektieren. Durch Satellitennavigationsempfänger ist
es möglich
eine Positionsveränderung
festzustellen.
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Durch
biometrische Sensoren kann die Berechtigung einer Bedienperson zur
Bedienung des Mobilfunkendgerätes
und/oder zur Durchführung
von Konfigurationsänderungen
an dem Gerät überprüft werden,
um einem Missbrauch vorzubeugen.
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Der
Anwender bereitet seine Einrichtung für den Einsatz vor durch Auswahl,
Voreinstellung, Aktivierung der Funktion und Bedieneinheiten. Bei
Bedarf oder Notfällen
löst er
mit einer Eingabefunktion z. B. einem Tastendruck oder durch das
Ausbleiben einer Eingabefunktion oder Totmannschaltung oder Lösen einer
Steckverbindung oder per Sensoren die Aktivierung und den Ablauf
der voreingestellten Funktionen alle gleichzeitig oder nacheinander
ablaufend aus.
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Die
beschriebenen Einrichtungen sowie Vorgaben können durch zusätzliche
Sicherheitsfunktionen wie PIN- oder Codeeingabe, biometrische Sensoren,
Fingerabdruck oder dergleichen geschützt sein um die Bedienung durch
Unbefugte zu verhindern und die Sicherheit der Anwendung respektive der
Funktion zu erhöhen.
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Die
Erfindung kann insbesondere im Personenschutz, der Abschreckung
von potentiellen und ausführenden
Angreifern, der Signalisierung von Notsituationen, der Beweissicherung,
der Übertragung
von bestimmten Nachrichten in Notsituationen, der Initiierung von
Aktionen/Funktionen von Diensten in Notfällen und anderen Situationen,
dem Finden, Auffinden oder Wiederfinden, dem Lokalisieren der Einrichtung,
dem Herbeirufen von Hilfe, der Erhöhung des Sicherheitsgefühls des
Anwenders, dem Vermeiden oder Reduzieren von Folgeschäden dienen.
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Die
Erfindung kann in tragbaren, transportablen oder stationären Geräten integrieret
sein. Die Einrichtung ist dabei mit Telekommunikationseinrichtungen über ein
Mobilfunknetzwerk verknüpft,
wobei Teilfunktionen wie ein unmittelbar imitierter akustischer
Alarm auch ohne, dass das Mobilfunkendgerät in einem Mobilfunksystem
eingebucht ist, realisiert sein können.
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Das
erfindungsgemäße Mobilfunkendgerät kann auch
für raue
Anwendungs- oder
Umweltbedingungen ausgelegt sein, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit
zu erhöhen,
beispielsweise für
eine hohe Staub- oder Feuchtigkeitsbelastung oder dergleichen.