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Hintergrund zu der Erfindung
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Allgemein
betreffen die erfindungsgemäßen Einrichtungen
Systeme und Verfahren zur Steuerung eines Alarmzustands, wie beispielsweise
der Lautstärke,
der durch Hörschall
erzeugende Vorrichtungen ausgegeben wird, die im Inneren oder außerhalb eines
Raums eines medizinischen Patienten angeordnet sind. Insbesondere
betreffen sie Systeme und Verfahren, die die Lautstärke von
Alarmsignalen auf der Basis der Anwesenheit oder Abwesenheit von Pflegekräften innerhalb
des Patientenraums steuern.
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In
Einrichtungen zur medizinischen Versorgung ist es natürlich sehr üblich, lokale
Alarmerzeugungsvorrichtungen, die in dem Raum eines Patienten angeordnet
sind, zu haben. Beispielsweise kann eine Alarmerzeugungsvorrichtung
in einem Patientenmonitor enthalten sein, um bestimmte Zustände des
Patienten zu überwachen.
Häufig
enthält
der Patientenmonitor einen hörbaren
oder akustischen Alarm, der erklingt, wenn der gerade überwachte
Zustand außerhalb
gewisser vorbestimmter Grenzen liegt. Dieser Alarm ist im Allgemeinen
ausreichend laut und vermittelt ein Dringlichkeitsgefühl, so dass es
eine sofortige Erkennung eines Alarmzustands gibt, die Pflegekräften ermöglicht,
geeignete Maßnahmen
zu ergreifen, um den Alarmzustand zu verstehen und zu mildern.
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Alternativ
und/oder zusätzlich
können
weitere Alarm erzeugende Vorrichtungen auch in einem Patientenraum
enthalten sein, wie beispielsweise ein Bettalarm, eine sonstige
medizi nische Ausrüstung, ein
Ventilator, eine Infusionspumpe und/oder dergleichen, und Alarme
können
auf der Basis erfasster Parameter als Reaktion beispielsweise auf
einen Zustand einer medizinischen Vorrichtung, die in Verbindung
mit dem Patienten eingesetzt wird, irgendeinen Störfall, der
mit der medizinischen Vorrichtung im Zusammenhang steht, wie beispielsweise
einen Stromausfall oder einen sonstigen Fehler, eine unerwünschte oder
bemerkenswerte Veränderung
der Patientenumgebung und/oder dergleichen, ausgegeben werden.
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Jedoch
liegt einer der Probleme bei derartigen akustischen Alarmen darin,
dass die Alarm erzeugende Vorrichtung, beispielsweise innerhalb
des Patientenmonitors, der Einfachheit bzw. Zweckmäßigkeit
wegen häufig
innerhalb des Raums angeordnet ist, in dem der Patient untergebracht
ist, und sie häufig
in relativ enger Nähe
zu dem Patienten angeordnet sind. An sich kann der Schall oder Laut
des Alarmsignals einen direkten Reiz für den Patienten erzeugen und
eine negative Einwirkung auf diesen haben – d. h. zahlreiche Alarmlaute
können
eine negative physiologische Auswirkung auf den Patienten haben
und eine zusätzliche
Belastung bzw. zusätzlichen
Stress in dem Patienten erzeugen, der sich bereits in einem Stress-
bzw. Belastungszustand befinden kann.
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Infolgedessen
haben viele Alarmerzeugungsvorrichtungen, wenn eine Pflegekraft
in dem Patientenraum gegenwärtig
ist, eine Stummfunktion, so dass die Pflegekraft den Laut des Alarms
sofort stumm schalten bzw. dämmen
kann. Jedoch kann, wenn die Pflegekraft zu der Zeit des akustischen Alarms
nicht anwesend ist, der fortgesetzte Schall bzw. Laut des Alarms
die vorerwähnte
negative Auswirkung auf den Patienten hervorrufen.
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Demgemäß wäre es besonders
vorteilhaft, eine Vorrichtung und/oder ein Verfahren zu haben, die
bzw. das den negativen Reiz mindern kann, der durch einen akustischen
Alarm innerhalb eines Patientenraums erzeugt werden kann, wenn eine
Pflegekraft nicht in dem Raum anwesend ist, die bzw. das jedoch
weiterhin die Sicherheit aufrechterhalten, dass den Pflegekräften ermöglicht wird,
den akustischen Alarm von den Schall erzeugenden Vorrichtungen innerhalb
des Patientenraums zu hören
und/oder zu erkennen.
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Kurzbeschreibung der erfindungsgemäßen Einrichtungen
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Demgemäß sind mit
der vorliegenden Erfindung System- und Verfahrensausführungsformen geschaffen,
um die Lautstärke
des akustischen Alarmschalls, der aus Schall erzeugenden Vorrichtungen
ausgegeben wird, in Abhängigkeit
von der Anwesenheit oder Abwesenheit einer Pflegekraft innerhalb
eines Patientenraums zu steuern.
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Der
Einfachheit und Zweckmäßigkeit
halber sind einige der Ausführungsformen
in Bezug auf eine Schallerzeugungsvorrichtung beschrieben, die in
einem Patientenmonitor enthalten ist, der fortdauernd einen Zustand
eines Patienten überwacht.
Jedoch kann auch bemerkt werden, dass die erfindungsgemäßen Einrichtungen
in gleicher Weise auf andere Schall erzeugende Vorrichtungen anwendbar
sind, die innerhalb des Patientenraums angeordnet sind und die auch
einen hörbaren
bzw. akustischen Alarm liefern, einschließlich beispielsweise, jedoch
nicht darauf beschränkt,
Schall erzeugender Vorrichtungen, die in anderen medizinischen Vorrichtungen, wie
beispielsweise einer Anästhesiemaschine,
einer Infusionspumpe und/oder jeder beliebigen sonstigen Vorrichtung
enthalten sind, die in dem Patientenraum angeordnet ist, wobei die
Schall erzeugende Vorrichtung einen Schall ausgibt, der einen Alarmzustand anzeigt
und/oder die Bedingung oder den Zustand eines Teils der medizinischen
Ausrüstung
anzeigt, die in dem Patientenraum einge setzt wird, wie beispielsweise
einen Spannungsausfall, ein Wegreißen einer Sonde und/oder andere
unerwünschte
Zustände.
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In
jedem Fall ist die normale Lautstärke des Schalls, der aus einer
Schallerzeugungsvorrichtung ausgegeben wird, die beispielsweise
in einem Patientenmonitor eingefügt
ist, häufig
absichtlich laut und dazu vorgesehen, die sofortige Aufmerksamkeit
einer Pflegekraft zu erzielen.
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Häufig ist
auch eine entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung vorhanden,
die außerhalb
des Patientenraums und vorzugsweise in einem gemeinsamen Raum, wie
z. B. einer Krankenschwester- bzw. Krankenpflegerstation, angeordnet ist,
wo die akustischen Alarmsignale, die durch die entfernt befindliche
Schallerzeugungsvorrichtung ausgegeben werden, durch die außerhalb
des Patientenraums befindlichen Pflegekräfte fortwährend überwacht werden können.
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Eine
Erfassungsvorrichtung ist dazu vorgesehen, die Anwesenheit oder
Abwesenheit einer Pflegekraft innerhalb des Patientenraums zu erfassen.
Die Erfassungsvorrichtung übermittelt
diese Information zu einem Lautstärkesteuersystem, wie beispielsweise
in dem Patientenmonitor, so dass der Lautstärkepegel des Schalls, der ausgegeben
wird, um einen Alarmzustand anzuzeigen, in Abhängigkeit von der Anwesenheit
oder Abwesenheit der Pflegekraft in dem Patientenraum verändert wird.
Wenn eine Pflegekraft den Patientenraum verlässt, alarmiert somit die Erfassungsvorrichtung
das Lautstärkesteuersystem,
und der normale und/oder laute Schall des Alarms, der anschließend durch
die lokale Schallerzeugungsvorrichtung innerhalb des Patientenraums
ausgegeben wird, wird, gegebenenfalls bis auf einen Null-Pegelzustand,
reduziert, wodurch kein Schall durch den Patientenmonitor und in
den Patientenraum hinein während
eines sonstigen Alarmzustands ausgegeben wird.
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Die
Erfassungsvorrichtung kann eine beliebige von einer Vielfalt von
Vorrichtungen sein, zu denen beispielsweise ein Bewegungssensor
gehört, der
die Anwesenheit oder Abwesenheit einer Pflegekraft in dem Patientenraum
durch Erfassung einer Bewegung oder eines Fehlens einer Bewegung
von dieser bestimmt. Die Erfassungsvorrichtung kann auch eine manuelle
Vorrichtung sein, die innerhalb des Patientenraums, beispielsweise
an einem Patientenmonitor oder einer sonstigen medizinischen Vorrichtung
oder einer Haltevorrichtung angeordnet ist, die vorteilhafterweise
in einen Fernmodus umgeschaltet werden kann, wenn die Pflegekraft
den Patientenraum verlässt.
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Die
entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung, die außerhalb
des Patientenraums angeordnet ist, kann jedoch weiterhin einen den
Alarmzustand anzeigenden Schall ausgeben, insbesondere so, dass
das akustische Alarmsignal von Pflegekräften, die sich außerhalb
des Patientenraums befinden und die noch geeignete Abhilfemaßnahmen ergreifen
müssen,
wahrgenommen werden kann.
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Wenn
umgekehrt die Pflegekraft zu dem Patientenraum zurückkehrt,
stellt die Erfassungsvorrichtung fest, dass die Pflegekraft erneut
in dem Raum vorhanden ist und signalisiert dem Lautstärkesteuersystem,
den Lautstärkepegel
des Alarmsignals der lokalen Schallerzeugungsvorrichtung auf ihre
ursprüngliche
laute Lautstärke
zurückzubringen.
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Somit
können
durch die vorliegende Erfindung normale, traumatische, laute Alarmlautstärken reduziert
oder völlig
eliminiert werden, wenn eine Pflegekraft nicht in einem Patientenraum
vorhanden ist, so dass die physiologische Auswirkung des lauten
Alarms auf den Patienten beseitigt werden kann, für die jedoch
weiterhin eine Überwachung
der anwendbaren Alarmzu stände
durch akustische Alarmsignale, die sich außerhalb des Patientenraums
befinden, fortgesetzt wird.
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Diese
und weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden
aus der folgenden detaillierten Beschreibung offensichtlicher, insbesondere
wenn diese auch in Verbindung mit den hier enthaltenen Zeichnungen
gelesen wird.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt
eine schematisierte Ansicht eines Systems gemäß den erfindungsgemäßen Einrichtungen
unter Veranschaulichung typischer Anordnungsorte der Komponenten;
und
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2 zeigt
eine schematisierte Ansicht der Funktionskomponenten der erfindungsgemäßen Einrichtungen.
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Detaillierte Beschreibung
der erfindungsgemäßen Einrichtungen
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Indem
nun auf 1 Bezug genommen wird, enthält eine
schematisierte Ansicht des Systems gemäß der vorliegenden Erfindung
eine lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10, die beispielsweise
in einem Patientenmonitor eingebaut ist, der bestimmte Funktionen
des Patienten 12 oder der Patientenumgebung 13 oder
des Patientenraums 14 überwacht.
In herkömmlicher
Weise weist ein Patientenmonitor beispielsweise eine Anzahl von
Alarmfunktionen auf, die ein akustisches Alarmsignal liefern, wenn
eine bestimmte erfasste Bedingung außerhalb bestimmter vorgeschriebener
Grenzen liegt, so dass eine Pflegekraft 15 über das
Vorliegen eines Alarmzustands alarmiert werden und Abhilfemaßnahmen
in der erforderlichen und/oder erwünschten Weise ergreifen kann.
Wie angezeigt, kann die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 in
anderen Arten von Vorrichtungen innerhalb des Patientenraums 14 enthalten sein,
einschließlich,
beispielsweise, einer medizinischen Vorrichtung, wie z. B. einer
Anästhesiemaschine,
einer Infusionspumpe und/oder jeder beliebigen sonstigen Vorrichtung,
die ein akustisches Alarmsignal beim Eintreten eines Zustands liefert,
der den Patienten 12, die Patientenumgebung 13,
den Patientenraum 14 und/oder den Zustand irgendeiner sonstigen
Ausrüstung
beeinflusst, die in Verbindung mit der Überwachung und/oder Versorgung
des Patienten 12 und/oder dergleichen eingesetzt wird.
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Wie
gesehen werden kann, ist die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 in
dem Patientenraum 14 gemeinsam mit dem Patienten 12 angeordnet,
und sie ist normalerweise in relativ enger Nähe zu dem Patienten 12 angeordnet.
Der Patientenraum 14 weist gewöhnlich Wände 16 auf, die den
Patienten 12 umgeben und dem Patienten 12 eine
Privatsphäre bieten,
sowie eine Tür 18 für den Eintritt
und Austritt verschiedener Pflegekräfte 15 und/oder dergleichen auf,
die sich um den Patienten 12 küm mern, während sich der Patient 12 in
dem Patientenraum 14 befindet.
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Es
ist ferner eine entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung 20 vorhanden,
die außerhalb
des Patientenraums 14 – d.
h. in einem gesonderten Raum 22 – angeordnet ist. Die Fern-Schallerzeugungsvorrichtung 20 liefert
häufig ein
Alarmsignal gleichzeitig mit den akustischen Alarmsignalen, die
durch die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 innerhalb
des Patientenraums 14 geliefert werden. Im Wesentlichen
werden deshalb die akustischen Alarmsignale, die durch die lokale
Schallerzeugungsvorrichtung 10 ausgegeben werden, zu der
entfernten Stelle außerhalb
des Patientenraums 14 übertragen,
und die Signale, die den akustischen Alarm erzeugen, können über Drahtverbindungen 24 und/oder
durch irgendein drahtloses System (nicht veranschaulicht) dorthin übertragen werden.
Gewöhnlich
kann der gesonderte Raum 22 beispielsweise eine zentrale
Krankenschwesterstation oder ein sonstiger lokaler Ort sein, in
dem Pflegekräfte 15 stationiert
sind, um sich anderen Aufgaben zu widmen, während sie die Überwachung
der akustischen Alarmsignale aufrechterhalten, die durch die und/oder
aus der entfernt befindlichen Schallerzeugungsvorrichtung 20 ausgegeben
werden können.
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Innerhalb
des Patientenraums 14 ist ferner eine Erfassungsvorrichtung 26 vorhanden,
die die Anwesenheit oder Abwesenheit der Pflegekraft 15 erfassen
kann. Demgemäß ist die
Erfassungsvorrichtung 26 in einer beispielhaften Ausführungsform
ein Bewegungssensor, der innerhalb des Patientenraums 14 angeordnet
ist, so dass eine Bewegung der Pflegekraft 15 in den Patientenraum 14 hinein,
innerhalb dessen und/oder aus dem Patientenraum 14 heraus
detektiert wird. Insbesondere kann die Erfassungsvorrichtung 26 eine
Bewegung der Pflegekraft 15 in den Patientenraum 14 hinein
erfassen um festzustellen, dass die Pflegekraft 15 darin
vorhanden ist, während
ein durch die Erfassungsvorrichtung 26 detektierter Bewegungsmangel
bestimmt, dass die Pflegekraft 15 von dem Patientenraum 14 abwesend ist.
Somit wird nach Maßgabe
der Erfassungsvorrichtung 26 eine Bestimmung vorgenommen,
ob die Pflegekraft 15 in dem Patientenraum 14 anwesend
oder von diesem abwesend ist. In der Figur ist beispielsweise die
Pflegekraft 15 als von dem Patientenraum 14 abwesend
und in dem gesonderten Raum 22 anwesend veranschaulicht.
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In
einer modifizierten Ausführungsform
ist die Erfassungsvorrichtung 26 eine manuell betätigbare
Vorrichtung, wie beispielsweise ein Druckknopf, die die Pflegekraft 15 aktivieren
oder deaktivieren kann, wenn sie in den Patientenraum 14 eintritt
oder aus diesem heraustritt, so dass die Erfassungsvorrichtung 26 weiterhin
feststellen kann, ob sich die Pflegekraft 15 innerhalb
des Patientenraums 14 befindet oder nicht. In einer beispielhaften
Ausführungsform
kann die manuell betätigte
Vorrichtung beispielsweise ein Druckknopf sein, der in einem Patientenmonitor
(in 1 nicht veranschaulicht) enthalten ist, der die
lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 enthält. In einer
derartigen Weise kann die Pflegekraft 15 den Betriebsmodus
der lokalen Schallerzeugungsvorrichtung 10 und/oder der
entfernten Schallerzeugungsvorrichtung 20 verändern, wenn
sie in den Patientenraum 14 eintritt und/oder diesen verlässt. Wenn
sich beispielsweise die Pflegekraft 15 innerhalb des Patientenraums 14 befindet, wie
dies durch die Erfassungsvorrichtung 26 detektiert wird,
ist dann die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 aktiv,
und/oder die entfernte Schallerzeugungsvorrichtung 20 ist
inaktiv, wobei in dem Fall, wenn sich die Pflegekraft 15 nicht
innerhalb des Patientenraums 14 befindet, wie dies durch
die Erfassungsvorrichtung 26 detektiert wird, die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 dann
inaktiv ist und/oder die entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung 20 aktiv
ist.
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Indem
nun auf 2 Bezug genommen wird, die gemeinsam
mit 1 betrachtet wird, zeigt eine schematisierte Ansicht
verschiedene Komponenten der erfindungsgemäßen Anordnungen. Wie ersehen werden
kann, ist die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 vorhanden
und von der entfernt befindlichen Schallerzeugungsvorrichtung 20 gesondert,
insbesondere durch eine Wand, wie sie durch eine gestrichelte Linie
D angezeigt ist, getrennt angeordnet. Vorzugsweise ist die lokale
Schallerzeugungsvorrichtung 10 in einem Instrument 28,
beispielsweise einem Patientenmonitor, enthalten, so dass die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 ein
akustisches Alarmsignal liefert, wenn erfasst worden ist, dass irgendein
Zustand des Patienten 12 (siehe 1) außerhalb
bestimmter Grenzen liegt. Es ist ferner ein Lautstärkesteuersystem 30 vorhanden,
das vorzugsweise in dem Instrument 28 enthalten ist, um
die Lautstärke
der lokalen Schallerzeugungsvorrichtung 10 und/oder des
Instrumentes 28 zu steuern. Das Lautstärkesteuersystem 30 kann
in Hardware und/oder in Software und/oder dergleichen ausgeführt sein,
und es kann entweder in der lokalen Schallerzeugungsvorrichtung 10 (wie
dargestellt) und/oder in der entfernt befindlichen Schallerzeugungsvorrichtung 20 (nicht
veranschaulicht) und/oder in einer Kombination von diesen irgendeiner
sonstigen Konstruktion enthalten sein.
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Entsprechend
kann die Funktion der vorliegenden Erfindung nun erläutert werden.
Insbesondere erfasst und bestimmt die Erfassungsvorrichtung 26 die
Anwesenheit oder Abwesenheit der Pflegekraft 15 innerhalb
des Patientenraums 14. An sich, wenn die Pflegekraft 15 in
dem Patientenraum 14 gegenwärtig ist, führt die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 innerhalb
des Patientenraums 14 ihre normale Funktion der Ausgabe
bestimmter lauter hörbarer
bzw. akustischer Signale, die einen bestimmten Alarmzustand kennzeichnen,
aus. Die entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung 20 andererseits
kann oder kann nicht aktiviert sein, um gleichzeitig Schallsignale über ihre
Lautsprecher 32 gemeinsam mit der lokalen Schallerzeugungsvorrichtung 10 des
Instruments 28 auszugeben. An sich können die Schallsignale, die
durch die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 innerhalb
des Patientenraums 14 ausgegeben werden, durch die Pflegekraft 15 innerhalb
des Patientenraums 14 sofort gehört werden, die dann Abhilfeschritte,
wie erforderlich und/oder erwünscht,
ergreifen kann, um die Alarmsituation zu mildern, einschließlich einer Stummschaltung
der Alarmsignale an der lokalen Schallerzeugungsvorrichtung 10.
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Falls/Wenn
jedoch die Pflegekraft 15 den Patientenraum 14 verlässt, stellt
die Erfassungsvorrichtung 26 dann fest, dass die Pflegekraft 15 nun
von dem Patientenraum 14 abwesend ist, und sie signalisiert
diesen Zustand zu dem Lautstärkesteuersystem 30 in
dem Instrument 28. Das Lautstärkesteuersystem 30 reduziert
folglich den Hörpegel
der Schallsignale, die durch die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 in
den Patientenraum 14 hinein ausgegeben werden. Dieser Pegel
kann auf einen geringeren Pegel oder auf einen Nullpegel reduziert
werden, bei dem kein Schall oder minimaler Schall aus der lokalen
Schallerzeugungsvorrichtung 10 beim Erfassen eines Alarmzustands
ausgegeben wird.
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Die
Erfassungsvorrichtung 26 kommuniziert zur gleichen Zeit
mit der entfernt befindlichen Schallerzeugungsvorrichtung 20 um
sicherzustellen, dass die entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung 20 aktiviert
ist, so dass jeder Alarmzustand, der über den Patienten, die Patientenumgebung 13, den
Patientenraum 14 und/oder dergleichen erfasst wird, ein
akustisches Schallsignal erzeugt, das durch die entfernt befindli che
Schallerzeugungsvorrichtung 20 ausgegeben wird, so dass
die Pflegekraft 15, wenn sie an einer Stelle außerhalb
des Patientenraums 14 angeordnet ist, nun weiterhin den
Alarm wahrnehmen und eine geeignete Maßnahme ergreifen kann. Wenn
die entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung 20 fortwährend aktiviert
blieb, während
sich die Pflegekraft 15 in dem Patientenraum 14 befand,
muss die Erfassungsvorrichtung 26 dann die entfernt befindliche
Schallerzeugsvorrichtung 20 nicht aktivieren, wobei sie
jedoch, falls dies erwünscht
ist, noch verifizieren könnte,
dass die entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung 20 weiterhin
aktiviert ist.
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Durch
diese Ausführungsformen
wird die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 innerhalb
des Patientenraums 14 vorzugsweise daran gehindert, Alarmsignale
mit einem normalen, lauten Lautstärkepegel auszugeben, wenn die
Pflegekraft 15 nicht innerhalb des Patientenraums 14 vorhanden
ist, und zwar im Gegensatz zum einfachen Stummschalten aller Alarmsignale,
nachdem derartige Signale bereits bei diesem lauten Pegel ausgegeben
worden sind. Demgemäß wirken
einige der Ausführungsformen
funktionell im Voraus zu oder ansonsten vor dem Ausgeben der Schallsignale
mit hoher Lautstärke,
anstatt durch Stummschalten oder Reduzieren der Schallpegel, nachdem
der Schall bereits ausgegeben worden ist.
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Wie
nun ersehen werden kann, wird die umgekehrte Funktion durch die
erfindungsgemäßen Anordnungen
ebenfalls ausgeführt – d. h.,
falls/wenn die Pflegekraft 15 den Patientenraum 14 wiederbetritt, erfasst
die Erfassungsvorrichtung 26 die Gegenwart der Pflegekraft 15,
und sie signalisiert dem Lautstärkesteuersystem 30,
dass es den Lautstärkepegel
des Schallsignals zurück
auf den normalen, lauten Schallwert zurückführen soll, wie er in herkömmlicher Weise
durch die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 ausgegeben
wird. Da die Pflegekraft 15 be reits innerhalb des Patientenraums 14 gegenwärtig ist,
kann das Lautstärkesteuersystem 30 konfiguriert
sein, um die akustischen Schallsignale an der entfernt befindlichen
Schallerzeugungsvorrichtung 20 stummzuschalten oder auszuschalten
oder deren Lautstärke zu
reduzieren, da sich die Pflegekraft 15 gegebenenfalls bereits
um die Bedürfnisse
des Patienten 12 kümmern
kann.
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Gemäß dem Vorstehenden
besteht ein technischer Effekt der erfindungsgemäßen Anordnungen darin, dass
ein Alarmzustand, beispielsweise die Lautstärke, auf der Basis der Anwesenheit
oder Abwesenheit der Pflegekraft 15 innerhalb des Patientenraums 14 gesteuert
wird. Insbesondere liefert die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 eine
akustische Alarmanzeige innerhalb des Patientenraums 14,
wenn sich die Pflegekraft 15 innerhalb dessen befindet,
während
eine entfernt befindliche Schallerzeugungsvorrichtung 20 eine
akustische Alarmanzeige außerhalb
des Patientenraums 14 liefert, wenn sich die Pflegekraft
nicht darin befindet. Demgemäß hängen Lautstärkepegel
der Schallerzeugungsvorrichtungen 10, 20 von der
erfassten Anwesenheit oder Abwesenheit der Pflegekraft 15 innerhalb
des Patientenraums 14 ab.
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Fachleute
auf dem Fachgebiet werden ohne weiteres erkennen, dass zahlreiche
Anpassungen und Modifikationen an den erfindungsgemäßen Anordnungen
vorgenommen werden können
und all diese dennoch weiterhin in den Rahmen und Schutzumfang der
Erfindung, wie sie insbesondere durch die folgenden Ansprüche definiert
ist, fallen. Demgemäß soll die
Erfindung nur durch die folgenden Ansprüche und ihre Äquivalenzen
beschränkt
sein.
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Es
sind Systeme und Verfahren zur Steuerung eines Alarmzustands, beispielsweise
der Lautstärke,
auf der Basis der Anwesenheit oder Abwesenheit einer Pflegekraft 15 in
einem Patien tenraum 14 offenbart. Insbesondere stellt eine
lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 einen hörbaren Alarm
innerhalb eines Raums 14 bereit, wenn sich eine Pflegekraft 15 in
dem Raum 14 befindet, während
eine entfernte Schallerzeugungsvorrichtung 20 einen hörbaren Alarm
außerhalb
des Raums 14 bereitstellt, wenn sich die Pflegekraft 15 nicht
in dem Raum 14 befindet. Demgemäß hängen Lautstärkepegel der Schallerzeugungsvorrichtungen 10, 20 von
der erfassten Anwesenheit oder Abwesenheit der Pflegekraft 15 innerhalb
des Raums 14 ab. Wenn beispielsweise die Pflegekraft 15 den
Raum 14 verlässt,
wird die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 deaktiviert
und/oder die entfernte Schallerzeugungsvorrichtung 20 wird
aktiviert, wodurch dem Patienten 12 ermöglicht wird, eine entspanntere
Umgebung innerhalb des Raums 14 zu genießen, jedoch
weiterhin überwacht
zu werden. Im umgekehrten Fall, wenn die Pflegekraft 15 den
Raum 14 betritt, wird die lokale Schallerzeugungsvorrichtung 10 aktiviert
und/oder die entfernte Schallerzeugungsvorrichtung 20 wird deaktiviert,
wodurch der Pflegekraft 15 ermöglicht wird, den Patienten 12 zu überwachen,
wenn sie sich innerhalb des Raums 14 befindet, jedoch eine
verminderte Überwachung
außerhalb
des Raums 14 zugelassen wird.
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- 10
- Lokale
Schallerzeugungsvorrichtung
- 12
- Patient
- 13
- Patientenumgebung
- 14
- Patientenraum
- 15
- Pflegekraft
- 16
- Wende
- 18
- Tür
- 20
- Entfernt
befindliche Schallerzeugungsvorrichtung
- 22
- Gesonderter
Raum
- 24
- Drahtkabel
- 26
- Erfassungsvorrichtung
- 28
- Instrument
- 30
- Lautstärkesteuersystem
- 32
- Lautsprecher