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DE102009033523B4 - Verwendung einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte - Google Patents

Verwendung einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte Download PDF

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DE102009033523B4
DE102009033523B4 DE102009033523.4A DE102009033523A DE102009033523B4 DE 102009033523 B4 DE102009033523 B4 DE 102009033523B4 DE 102009033523 A DE102009033523 A DE 102009033523A DE 102009033523 B4 DE102009033523 B4 DE 102009033523B4
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sink
worktop
connecting device
frictional engagement
der
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Bernd Elsinger
Christine Wintaus
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Blanco GmbH and Co KG
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Blanco GmbH and Co KG
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    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03CDOMESTIC PLUMBING INSTALLATIONS FOR FRESH WATER OR WASTE WATER; SINKS
    • E03C1/00Domestic plumbing installations for fresh water or waste water; Sinks
    • E03C1/12Plumbing installations for waste water; Basins or fountains connected thereto; Sinks
    • E03C1/32Holders or supports for basins
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Abstract

Verwendung einer Verbindungseinrichtung (100) zum Verbinden einer Spüle (102) mit einer Arbeitsplatte (104), die eine Ausschnittsöffnung (106) zum Einsetzen der Spüle (102) aufweist,wobei die Verbindungseinrichtung (100) mindestens ein Reibschlusselement (134) umfasst, mittels welchem die Verbindungseinrichtung (100) reibschlüssig mit einer Begrenzungsfläche (202) der Ausschnittsöffnung (106) in der Arbeitsplatte (104) verbindbar ist und welches im montierten Zustand der Spüle (102) an der Begrenzungsfläche (202) der Ausschnittsöffnung (106) in der Arbeitsplatte (104) anliegt und reibschlüssig mit der Begrenzungsfläche (202) verbunden ist,wobei das Reibschlusselement (134) ein Elastomermaterial umfasst, dadurch gekennzeichnet,dass das Reibschlusselement (134) eine auf einem Trägerelement (137) angeordnete Beschichtung (136) umfasst oder mindestens ein separates Reibschlussteil (238) umfasst, das an einem Trägerelement (137) angeordnet ist,wobei das Trägerelement (137) ein federelastisches metallisches Material umfasst und ein Federelement (133) bildet, mittels welchem das Reibschlusselement (134) im montierten Zustand der Spüle (102) gegen die Begrenzungsfläche (202) der Ausschnittsöffnung (106) der Arbeitsplatte (104) vorgespannt ist, undwobei das Trägerelement (137) einen gekrümmten Abschnitt (132) umfasst, welcher einen an einen Verbindungsbereich (118) der Verbindungseinrichtung (100) angrenzenden, im Wesentlichen ebenen Basisabschnitt (130) des Trägerelements (137) mit einem freien Ende (128) des Trägerelements (137) verbindet und, von einer im montierten Zustand der Spüle (102) der Arbeitsplatte (104) zugewandten Außenseite des Trägerelements (137) aus gesehen, konvex gekrümmt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verwendung einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte, die eine Ausschnittsöffnung zum Einsetzen der Spüle aufweist.
  • Zur Montage von Spülen an einer Arbeitsplatte sind verschiedene Befestigungssysteme bekannt. Insbesondere sind Verbindungseinrichtungen zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte bekannt, welche die Arbeitsplatte im montierten Zustand der Spüle untergreifen. Solche Untergreifelemente müssen vom Monteur in einer Arbeitsposition unterhalb der Spüle, vom Spülen-Unterschrank aus, festgezogen werden. Solche Montagearbeiten im Bereich unterhalb der Spüle sind zeitaufwändig und unbequem.
  • Ferner sind Verbindungseinrichtungen zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte bekannt, welche Krallen aufweisen, die in die Arbeitsplatte eindringen und so die Spüle durch Formschluss mit der Arbeitsplatte verbinden. Hierbei ist von Nachteil, dass das Material der Arbeitsplatte ein hinreichend tiefes Eindringen der Krallen erlauben muss, um einen sicheren Halt der Spüle an der Arbeitsplatte zu erzielen. Ferner können insbesondere dünne Arbeitsplatten durch das Eindringen der Krallen und/oder bei einem späteren Ablösen der Spüle von der Arbeitsplatte beschädigt werden.
  • Die EP 1 650 365 A1 offenbart eine Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte, die eine Ausschnittsöffnung zum Einsetzen der Spüle aufweist, wobei die Verbindungseinrichtung ein arbeitsplattenseitiges Halteelement und ein einbaugeräteseitiges Halteelement umfasst und das arbeitsplattenseitige Halteelement das einbaugeräteseitige Halteelement durch Formschluss und/oder durch Reibschluss in einer Rückhaltestellung zurückhalten kann.
  • Die US 2007/0 028 379 A1 offenbart eine Verwendung einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Die DE 10 2005 047 841 A1 offenbart eine Verbindungseinrichtung, welche Halteelemente aus U-förmigen Federkrallen umfasst, die mit ihrem einen Schenkel an einem Schwallrand der Spüle befestigt sind, während ihr anderer Schenkel schräg nach oben und außen ragt und mit seiner leicht tordierten Oberkante unter Spannung an einem vertikalen Trägerplattenausschnitt anliegt und sich dort verkrallt.
  • Die FR 2 424 373 A1 und die DE 28 19 016 A1 offenbaren Verbindungseinrichtungen zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte, die eine Ausschnittsöffnung zum Einsetzen der Spüle aufweist, wobei die jeweilige Verbindungseinrichtung ein Reibschlusselement umfasst, mittels welchem die Verbindungseinrichtung reibschlüssig mit einer Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte verbindbar ist und welches im montierten Zustand der Spüle an der Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte anliegt und reibschlüssig mit der Begrenzungsfläche verbunden ist, wobei das Reibschlusselement aus einem elastischen Metallmaterial gebildet ist.
  • Die DE 20 2008 012 005 U1 offenbart einen Arbeitsplattenverbinder, mit dem zwei Arbeitsplatten stumpf aneinander anstoßend verbunden werden können, wobei der Arbeitsplattenverbinder zwei Halteelemente umfasst, welche jeweils zwei Außenbögen aufweisen, an denen diese Halteelemente im montierten Zustand an der Wand einer Vertiefung oder Ausnehmung anliegen. An diesen konvex gekrümmten Abschnitten, die zum Kontakt mit der Wand der Vertiefung oder Ausnehmung bestimmt sind, können die Halteelemente reibungserhöhende Mittel aufweisen, beispielsweise Verrippungen, gummiartige Beschichtungen oder dergleichen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verwendung einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte der eingangs genannten Art zu schaffen, welche eine einfache und sichere Montage der Spüle an der Arbeitsplatte ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Verwendung einer Verbindungseinrichtung nach Anspruch 1 gelöst.
  • Der erfindungsgemäßen Lösung liegt somit das Konzept zugrunde, die Spüle mittels der Verbindungseinrichtung nicht durch Formschluss, wie bei herkömmlichen Befestigungssystemen, sondern durch Reibschluss an der Arbeitsplatte zu halten.
  • Dass ein solcher Reibschluss für eine sichere Fixierung der Spüle an der Arbeitsplatte ausreicht, ist für den Fachmann überraschend, weshalb dieses Konzept bislang noch bei keinem Spülen-Befestigungssystem eingesetzt worden ist.
  • Da das Reibschlusselement der Verbindungseinrichtung nicht in die Arbeitsplatte eindringt, kann die erfindungsgemäße Verbindungseinrichtung zusammen mit Arbeitsplatten aus beliebigem Material verwendet werden.
  • Da das erfindungsgemäße Reibschlusselement die Arbeitsplatte nicht untergreift, sondern an einer (beispielsweise im Wesentlichen vertikal ausgerichteten) Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte anliegt, ist die erfindungsgemäße Verbindungseinrichtung unabhängig von der Plattenstärke mit beliebig dicken Arbeitsplatten verwendbar.
  • Insbesondere eignet sich die erfindungsgemäße Verbindungseinrichtung zur Montage von Spülen in Arbeitsplatten ab einer Stärke von ca. 10 mm oder mehr.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Verbindungseinrichtung ausschließlich durch Reibschluss und insbesondere weder durch Formschluss noch durch Stoffschluss mit der Spüle verbunden ist. Auf diese Weise wird ein besonders einfacher Ablauf der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte erzielt, und die Spüle ist bei Bedarf (gegebenenfalls nach Durchtrennen einer die Spüle mit der Arbeitsplatte verbindenden Silikon-Dichtungsschicht) auch wieder mit geringem Aufwand und ohne Zerstörung der Verbindungseinrichtung von der Arbeitsplatte lösbar.
  • Die Rückhaltekraft, mit welcher die Spüle durch die Verbindungseinrichtung an der Arbeitsplatte gehalten ist, entspricht der Haftreibungskraft, welche zwischen dem Reibschlusselement oder den Reibschlusselementen der Verbindungseinrichtung einerseits und der Begrenzungsfläche der Arbeitsplatte andererseits wirkt.
  • Diese Haltekraft kann pro Verbindungseinrichtung beispielsweise ungefähr 100 N oder mehr betragen.
  • Um die zwischen dem Reibschlusselement und der Arbeitsplatte wirkende Reibungskraft zu erhöhen, ist es günstig, wenn das Reibschlusselement, insbesondere an seiner der Arbeitsplatte im montierten Zustand zugewandten Außenseite, ein Material umfasst, das in Bezug auf das Material der Arbeitsplatte einen hohen Haftreibungskoeffizienten aufweist.
  • Das Reibschlusselement umfasst ein Elastomermaterial und ist vorzugsweise ganz aus einem Elastomermaterial gebildet.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Reibschlusselement ein Gummimaterial, ein Kautschukmaterial und/oder ein Silikonmaterial umfasst, vorzugsweise ganz aus einem solchen Material gebildet ist.
  • Ein besonders geeignetes Kautschukmaterial ist beispielsweise Nitril-Butadien-Kautschuk (NBR).
  • Grundsätzlich kann das Reibschlusselement in beliebiger Weise an der Verbindungseinrichtung angeordnet sein.
  • Bei der Erfindung ist vorgesehen, dass das Reibschlusselement eine auf einem Trägerelement angeordnete Beschichtung umfasst oder mindestens ein separates Reibschlussteil umfasst, das an einem Trägerelement angeordnet ist.
  • Die Beschichtung ist insbesondere stoffschlüssig mit dem Trägerelement verbunden, beispielsweise an das Trägerelement anvulkanisiert.
  • Das Reibschlussteil kann beispielsweise in einer Durchtrittsöffnung eines Trägerelements oder in einer Durchtrittsöffnung zwischen zwei Trägerelementen der Verbindungseinrichtung gehalten sein.
  • Eine solche Durchtrittsöffnung kann insbesondere schlitzförmig ausgebildet sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Durchtrittsöffnung, an der das Reibschlussteil gehalten ist, an einem Ende derselben offen ist, so dass das Reibschlussteil an diesem offenen Ende in die Durchtrittsöffnung eingeführt werden kann.
  • Insbesondere kann ferner vorgesehen sein, dass das Reibschlussteil mit einem Trägerelement oder mit mehreren Trägerelementen der Verbindungseinrichtung durch Formschluss verbunden, insbesondere verrastet, ist.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass das Reibschlussteil auf ein Trägerelement oder auf mehrere Trägerelemente der Verbindungseinrichtung aufgeschoben ist.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass das Reibschlussteil eine Aufnahme für zumindest einen Teil eines Trägerelements oder mehrerer Trägerelemente der Verbindungseinrichtung aufweist.
  • Eine solche Aufnahme kann insbesondere schlitzförmig ausgebildet sein.
  • Da die zwischen dem Reibschlusselement und der Arbeitsplatte wirkende Haftreibungskraft proportional zu der Normalkraft ist, mit welcher das Reibschlusselement gegen die Arbeitsplatte gedrückt wird, ist es von Vorteil, wenn das Reibschlusselement gegen die Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte vorspannbar ist.
  • Das Trägerelement, an dem das Reibschlusselement angeordnet ist, umfasst ein metallisches Material.
  • Grundsätzlich kann das Trägerelement einseitig oder beidseitig mit einer reibungserhöhenden Beschichtung, insbesondere einer Beschichtung aus einem Elastomermaterial, versehen sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist jedoch vorgesehen, dass das Trägerelement nur einseitig, an seiner im montierten Zustand der Spüle der Arbeitsplatte zugewandten Außenseite, mit der Beschichtung aus dem reibungserhöhenden Material versehen ist.
  • Die Verbindungseinrichtung umfasst mindestens ein Verbindungseinrichtungs-Federelement zum Vorspannen des Reibschlusselements gegen die Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung. Mit einem solchen Verbindungseinrichtungs-Federelement ist das Reibschlusselement im montierten Zustand der Spüle an der Arbeitsplatte gegen die Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung vorspannbar, um die zwischen dem Reibschlusselement und der Begrenzungsfläche wirkende Haftreibungskraft zu erhöhen.
  • Das Verbindungseinrichtungs-Federelement umfasst einen federelastischen Werkstoff.
  • Zur Erhöhung der Haltekraft, mit welcher die Spüle an der Arbeitsplatte zurückgehalten wird, kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung mehrere Reibschlusselemente umfasst, mittels welcher die Verbindungseinrichtung reibschlüssig mit der Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte verbindbar ist.
  • Die Reibschlusselemente können auf mehreren Trägerelementen angeordnet sein. Diese mehreren Trägerelemente können durch Spalte voneinander getrennt sein, um die Trägerelemente unabhängig voneinander bewegen und/oder elastisch und/oder plastisch verformen zu können.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Reibschlusselemente einer Verbindungseinrichtung im montierten Zustand der Spüle an der Arbeitsplatte alle auf im Wesentlichen demselben Höhenniveau in Bezug auf die Oberseite der Arbeitsplatte angeordnet sind.
  • Grundsätzlich kann aber auch vorgesehen sein, dass die Reibschlusselemente einer Verbindungseinrichtung im montierten Zustand auf unterschiedlichen Höhenniveaus an der Arbeitsplatte anliegen.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Trägerelemente, an denen die Reibschlusselemente einer Verbindungseinrichtung angeordnet sind, alle im Wesentlichen dieselbe Länge oder aber mindestens zwei voneinander verschiedene Längen aufweisen.
  • Die Verbindungseinrichtung kann grundsätzlich auf beliebige Weise an der Spüle befestigt sein.
  • Beispielsweise kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung durch Stoffschluss, insbesondere durch Verschweißung, Verlötung und/oder Verklebung, mit der Spüle verbunden ist.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann jedoch auch vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung durch Formschluss, insbesondere durch Verkeilung und/oder Verrastung, mit der Spüle verbunden ist.
  • Um die Verbindungseinrichtung durch Formschluss mit der Spüle verbinden zu können, kann vorgesehen sein, dass die Verbindungseinrichtung mindestens ein Verankerungselement umfasst, das mit der Spüle in Eingriff bringbar ist.
  • Vorzugsweise ist das mindestens eine Verankerungselement mit einem Grundkörper der Spüle in Eingriff bringbar.
  • Ferner ist vorzugsweise vorgesehen, dass das mindestens eine Verankerungselement mit einem Randabschnitt der Spüle, vorzugsweise mit einem Abschnitt eines Auflagerandes der Spüle, in Eingriff bringbar ist.
  • Damit die Verbindungseinrichtung im montierten Zustand der Spüle für einen Benutzer der Spüle nicht sichtbar ist, ist es von Vorteil, wenn das mindestens eine Verankerungselement der Verbindungseinrichtung mit einer im montierten Zustand der Spüle nicht sichtbaren Unterseite der Spüle in Eingriff bringbar ist.
  • Damit das Verankerungselement in das Material der Spüle eindringen kann, um hiermit einen Formschluss zu bilden, kann vorgesehen sein, dass das Verankerungselement mindestens einen scharfkantigen Abschnitt zum Eingraben in ein Material der Spüle umfasst.
  • Um die Rückhaltekraft, mit welcher die Verbindungseinrichtung einer Spüle gehalten ist, durch eine Klemmwirkung zu erhöhen, kann ferner vorgesehen sein, dass das Verankerungselement mindestens ein Verankerungs-Federelement umfasst.
  • Ein solches Verankerungselement-Federelement wird vorzugsweise bei der Montage der Verbindungseinrichtung an der Spüle elastisch so verformt, dass das Verankerungselement durch die elastische Rückstellkraft des Verankerungselement-Federelements an der Spüle festgeklemmt wird.
  • Ferner ist es günstig, wenn die Verbindungseinrichtung mindestens ein Abstützelement umfasst, mittels welchem die Verbindungseinrichtung im an der Spüle montierten Zustand an einer Stützfläche der Spüle abstützbar ist.
  • Ein solches Abstützelement kann insbesondere bei der Montage der Verbindungseinrichtung an der Spüle auftretende Querkräfte aufnehmen.
  • Die Verbindungseinrichtung kann ferner mindestens einen Anschlagbereich umfassen, mit dem die Verbindungseinrichtung bei der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte an die Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte anlegbar ist.
  • Hierdurch kann der Anschlagbereich der Verbindungseinrichtung verhindern, dass die Verbindungseinrichtung während der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte wieder vollständig aus der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte herausbewegt wird, nachdem die mit mehreren Verbindungseinrichtungen versehene Spüle an einander gegenüberliegenden Rändern der Ausschnittsöffnung aufgesetzt worden ist und nur auf einer Seite vollständig in die Ausschnittsöffnung der Arbeitsplatte hineingedrückt worden ist.
  • Vorzugsweise ist der Anschlagbereich mit einer vorzugsweise im Wesentlichen ebenen Anschlagfläche versehen, die vorzugsweise im Wesentlichen flächig an die Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte anlegbar ist.
  • Der Anschlagbereich der Verbindungseinrichtung ist im montierten Zustand der Spüle vorzugsweise von der Arbeitsplatte, insbesondere von der Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte, beabstandet.
  • Um die Verbindungseinrichtung in einfacher Weise an der Spüle befestigen zu können, ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Spüle mindestens eine Verankerungsausnehmung zur zumindest teilweisen Aufnahme eines Verankerungselements der Verbindungseinrichtung aufweist.
  • Alternativ oder ergänzend hierzu kann vorgesehen sein, dass mindestens eine Verbindungseinrichtung durch Stoffschluss an der Spüle festgelegt ist.
  • Die Verbindungseinrichtung kann insbesondere durch Verschweißung, Verlötung und/oder Verklebung an der Spüle festgelegt sein.
  • Alternativ hierzu ist auch denkbar, dass die Verbindungseinrichtung einstückig mit der Spüle ausgebildet ist.
  • Eine einstückige Ausbildung von Verbindungseinrichtung und Spüle kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die Spüle aus einem metallischen Material, vorzugsweise aus einem Stahlmaterial, besonders bevorzugt aus einem Edelstahlmaterial, gebildet ist.
  • Wenn im montierten Zustand der Spüle an der Arbeitsplatte die mindestens eine Verbindungseinrichtung nicht nach unten über die Arbeitsplatte übersteht, so bietet dies den Vorteil, dass die Verbindungseinrichtung nicht mit unterhalb der Spüle in einem Unterschrank angeordneten Armaturen oder Möbelteilen, beispielsweise Auszügen des Unterschrankes, interferiert.
  • Die Verbindungseinrichtung ermöglicht es, die Spüle von oben in der Ausschnittsöffnung der Arbeitsplatte zu montieren, ohne dass Montagearbeiten von der Unterseite der Spüle her erforderlich sind.
  • Das Festziehen von Untergreifelementen vom Unterschrank der Spüle aus entfällt, und der Monteur der Spüle muss keinen Arbeitsaufwand erbringen, um die Spüle oder die Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte vor der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte vorzubereiten.
  • Vielmehr kann die Spüle aus der Verpackung direkt in die Ausschnittsöffnung eingesetzt werden, wenn die Verbindungseinrichtung bereits an der Spüle montiert ist.
  • Die Verbindungseinrichtung eignet sich zur Montage von Spülen an Arbeitsplatten ab einer Stärke von ungefähr 10 mm oder mehr.
  • Mittels der Verbindungseinrichtung kann die Spüle unabhängig vom Material der Arbeitsplatte an beliebigen Arbeitsplatten montiert werden, insbesondere an Arbeitsplatten aus Granit oder Pressspanplatten.
  • Mittels der Verbindungseinrichtung kann die Spüle in einem Arbeitsgang relativ zu der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte positioniert und in der Ausschnittsöffnung der Arbeitsplatte fixiert werden.
  • Die Verbindungseinrichtung eignet sich zur Verwendung mit Spülen aus beliebigem Material, insbesondere aus metallischem Material, Kunststoffmaterial, Keramikmaterial und/oder Verbundmaterial.
  • Die Verbindungseinrichtung kann insbesondere die Form einer Montageklammer aufweisen.
  • Die Verbindungseinrichtung kann aus federndem Werkstoff ausgebildet sein.
  • Die Verbindungseinrichtung kann einteilig ausgebildet sein.
  • Die Verbindungseinrichtung kann nur einseitig, an ihrer im montierten Zustand der Arbeitsplatte zugewandten Außenseite, mit einer reibungserhöhenden Beschichtung, welche ein Reibschlusselement bildet, versehen sein.
  • Die Verbindungseinrichtung kann als Reibschlusselement eine weiche, gummiartige Beschichtung aufweisen.
  • Das Reibschlusselement ist so an der Verbindungseinrichtung angeordnet, dass es von der Verbindungseinrichtung im montierten Zustand der Spüle in Richtung auf die Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte weist.
  • Das Reibschlusselement wirkt so mit der Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte zusammen, dass durch die Haftung des Reibschlusselements an der Begrenzungsfläche eine Verbindungsstelle zwischen der Spüle und der Arbeitsplatte gebildet ist.
  • Die reibschlüssige Verbindung zwischen dem Reibschlusselement der Verbindungseinrichtung und der Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte ist vorzugsweise nach der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte wieder lösbar.
  • Besonders günstig ist es, wenn die Verbindungseinrichtung mehrmals verwendbar ist, so dass die nach ihrer Montage wieder von der Arbeitsplatte gelöste Spüle unter Verwendung derselben Verbindungseinrichtung entweder wieder an derselben Arbeitsplatte oder aber in einer Ausschnittsöffnung einer anderen Arbeitsplatte montierbar ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung und der zeichnerischen Darstellung von Ausführungsbeispielen.
  • In den Zeichnungen zeigen:
    • 1 eine schematische perspektivische Darstellung einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte, wobei die Verbindungseinrichtung einen Klemmbereich mit mehreren, beispielsweise fünf, Klemmelementen, einen Befestigungsbereich mit mehreren, beispielsweise zwei, Verankerungselementen und mit einem Abstützelement und einen den Befestigungsbereich mit dem Klemmbereich verbindenden Verbindungsbereich umfasst;
    • 2 eine schematische Seitenansicht der Verbindungseinrichtung aus 1;
    • 3 eine schematische Rückansicht der Verbindungseinrichtung, mit Blick auf den Befestigungsbereich, mit der Blickrichtung in Richtung des Pfeiles 3 in 2;
    • 4 eine schematische Vorderansicht der Verbindungseinrichtung aus den 1 bis 3, mit Blick auf den Klemmbereich, mit der Blickrichtung in Richtung des Pfeiles 4 in 2;
    • 5 eine schematische Draufsicht von oben auf die Verbindungseinrichtung aus den 1 bis 4, mit der Blickrichtung in Richtung des Pfeiles 5 in 2;
    • 6 eine schematische Draufsicht von unten auf die Verbindungseinrichtung aus den 1 bis 5, mit der Blickrichtung in Richtung des Pfeiles 6 in 2;
    • 7 eine schematische perspektivische Darstellung der Verbindungseinrichtung aus den 1 bis 6 über einem Befestigungssockel einer Spüle, an welchem die Verbindungseinrichtung befestigt werden soll, von der Befestigungsbereichsseite der Verbindungseinrichtung aus gesehen;
    • 8 eine schematische perspektivische Darstellung der Verbindungseinrichtung aus den 1 bis 6 über dem Befestigungssockel der Spüle, an welchem die Verbindungseinrichtung befestigt werden soll, von der Klemmbereichsseite der Verbindungseinrichtung aus gesehen;
    • 9 einen schematischen vertikalen Querschnitt durch die Verbindungseinrichtung und den Befestigungssockel der Spüle aus den 7 und 8, wobei die Schnittebene eine Verankerungsausnehmung der Spüle schneidet, vor der Montage der Verbindungseinrichtung an der Spüle;
    • 10 einen schematischen vertikalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung und den Befestigungssockel der Spüle aus den 7 und 8, wobei die Schnittebene eine Stützfläche der Spüle schneidet, vor der Montage der Verbindungseinrichtung an der Spüle;
    • 11 einen der 9 entsprechenden schematischen vertikalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung und den Befestigungssockel der Spüle, nach der Montage der Verbindungseinrichtung an der Spüle;
    • 12 einen der 10 entsprechenden schematischen vertikalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung und den Befestigungssockel der Spüle, nach der Montage der Verbindungseinrichtung an der Spüle;
    • 13 eine schematische Draufsicht von unten auf den Befestigungssockel der Spüle und die daran montierte Verbindungseinrichtung;
    • 14 einen schematischen vertikalen Längsschnitt durch zwei Verankerungsausnehmungen der Spüle und darin aufgenommene Verankerungselemente der Verbindungseinrichtung, nach der Montage der Verbindungseinrichtung an der Spüle;
    • 15 einen schematischen vertikalen Schnitt durch einen Randbereich der Spüle mit der daran montierten Verbindungseinrichtung und einen Randbereich einer Arbeitsplatte, die eine Ausschnittsöffnung zum Einsetzen der Spüle aufweist, vor der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte;
    • 16 einen der 15 entsprechenden schematischen vertikalen Schnitt durch die Spüle, die Verbindungseinrichtung und die Arbeitsplatte, während der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte;
    • 17 einen den 15 und 16 entsprechenden schematischen vertikalen Schnitt durch die Spüle, die Verbindungseinrichtung und die Arbeitsplatte, nach der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte;
    • 18 einen schematischen vertikalen Schnitt durch die Spüle, die Verbindungseinrichtung und die Arbeitsplatte, nach der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte, wobei die Schnittebene der 18 parallel zur Schnittebene der 17 verläuft und gegenüber der Schnittebene der 17 so versetzt ist, dass die Schnittebene der 18 durch eine Verankerungsausnehmung der Spüle verläuft;
    • 19 eine schematische perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte, wobei die Verbindungseinrichtung einen Klemmbereich mit mehreren, beispielsweise vier, Klemmelementen, einen Befestigungsbereich zum stoffschlüssigen Befestigen der Verbindungseinrichtung an der Spüle und einen den Befestigungsbereich mit dem Klemmbereich verbindenden Verbindungsbereich umfasst;
    • 20 einen schematischen vertikalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung aus 19, einen Randbereich einer Spüle, an welcher die Verbindungseinrichtung befestigt ist, und einen Randbereich einer Arbeitsplatte mit einer Ausschnittsöffnung zum Einsetzen der Spüle, vor der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte;
    • 21 einen der 20 entsprechenden vertikalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung, die Spüle und die Arbeitsplatte, nach der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte;
    • 22 eine schematische perspektivische Darstellung einer dritten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte, wobei die Verbindungseinrichtung einen Klemmbereich mit mehreren, beispielsweise vier, Klemmelementen, einen Befestigungsbereich zum stoffschlüssigen Befestigen der Verbindungseinrichtung an der Spüle, einen Anschlagbereich, mit dem die Verbindungseinrichtung bei der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte zeitweise an der Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte anlegbar ist, und einen den Befestigungsbereich mit dem Anschlagbereich verbindenden Verbindungsbereich umfasst;
    • 23 einen schematischen vertikalen Schnitt durch die Verbindungseinrichtung aus 22;
    • 24 einen ausschnittsweisen schematischen vertikalen Schnitt durch eine Spüle, die an einander gegenüberliegenden Randbereichen mit jeweils einer Verbindungseinrichtung gemäß den 22 und 23 versehen ist, und einen Randbereich einer Arbeitsplatte mit einer Ausschnittsöffnung zum Einsetzen der Spüle, vor der Montage der Spüle an der Arbeitsplatte;
    • 25 einen der 24 entsprechenden ausschnittsweisen schematischen vertikalen Schnitt durch die Spüle, die Verbindungseinrichtungen und die Arbeitsplatte, nachdem die Spüle mit den Klemmbereichen der Verbindungseinrichtungen am oberen Rand der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte abgesetzt worden ist;
    • 26 einen den 24 und 25 entsprechenden ausschnittsweisen schematischen vertikalen Schnitt durch die Spüle, die Verbindungseinrichtungen und die Arbeitsplatte, nachdem eine der Verbindungseinrichtungen nach unten in die Ausschnittsöffnung hineingedrückt worden ist, unter Verkippung der Spüle gegen die Horizontale, und die gegenüberliegende Verbindungseinrichtung mit ihrem Anschlagbereich an der Begrenzungsfläche der Ausschnittsöffnung in der Arbeitsplatte anliegt, was ein vollständiges Herausbewegen der Verbindungseinrichtung aus der Ausschnittsöffnung verhindert;
    • 27 einen den 24 bis 26 entsprechenden ausschnittsweisen schematischen vertikalen Schnitt durch die Spüle, die Verbindungseinrichtungen und die Arbeitsplatte im vollständig montierten Zustand der Spüle an der Arbeitsplatte, nachdem alle Verbindungseinrichtungen vollständig in die Ausschnittsöffnung der Arbeitsplatte hineingedrückt worden sind;
    • 28 eine schematische perspektivische Darstellung einer vierten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte, wobei die Verbindungseinrichtung drei separat von den als Trägerelementen dienenden Klemmelementen ausgebildete Reibschlussteile umfasst, welche in Trennschlitzen zwischen den Trägerelementen gehalten und mit jeweils zwei benachbarten Trägerelementen verrastet sind;
    • 29 eine schematische Seitenansicht der Verbindungseinrichtung aus 28, wobei die separaten Reibschlussteile von den Trägerelementen abgenommen worden sind;
    • 30 eine schematische Seitenansicht der Verbindungseinrichtung aus den 28 und 29, wobei die separaten Reibschlussteile in den Trennschlitzen zwischen den Trägerelementen angeordnet und mit den jeweils benachbarten Trägerelementen verrastet sind;
    • 31 eine schematische perspektivische Darstellung eines Reibschlussteils der Verbindungseinrichtung aus den 28 bis 30;
    • 32 eine schematische Vorderansicht des Reibschlussteils aus 31;
    • 33 eine schematische Seitenansicht des Reibschlussteils aus 32, mit der Blickrichtung in Richtung des Pfeiles 33 in 32;
    • 34 eine schematische Draufsicht von unten auf das Reibschlussteil aus den 31 bis 33, mit der Blickrichtung in Richtung des Pfeiles 34 in 32;
    • 35 eine schematische perspektivische Darstellung einer fünften Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer Spüle mit einer Arbeitsplatte, wobei die Verbindungseinrichtung ein separat von den als Trägerelementen dienenden Klemmelementen der Verbindungseinrichtung ausgebildetes Reibschlussteil umfasst, welches auf die Trägerelemente aufgeschoben ist;
    • 36 eine der 35 entsprechende schematische perspektivische Darstellung der Verbindungseinrichtung, wobei das Reibschlussteil von den Trägerelementen in der Längsrichtung der Verbindungseinrichtung abgezogen worden ist;
    • 37 eine schematische Vorderansicht der Verbindungseinrichtung aus 36 mit dem von den Trägerelementen abgezogenen Reibschlusselement;
    • 38 eine schematische Vorderansicht der Verbindungseinrichtung aus 35, wobei das separate Reibschlussteil auf die Trägerelemente aufgeschoben ist;
    • 39 eine schematische Seitenansicht der Verbindungseinrichtung aus den 35 und 38, mit der Blickrichtung in Richtung des Pfeiies 39 in 38;
    • 40 eine schematische perspektivische Darstellung des separaten Reibschlussteils der Verbindungseinrichtung aus den 35 bis 39; und
    • 41 eine schematische Seitenansicht des separaten Reibschlussteils aus 40.
  • Gleiche oder funktional äquivalente Elemente sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen bezeichnet.
  • Eine in den 1 bis 6 einzeln dargestellte, als Ganzes mit 100 bezeichnete Verbindungseinrichtung zum Verbinden einer in den 7 bis 18 ausschnittsweise dargestellten Spüle 102 mit einer in den 15 bis 18 ausschnittsweise dargestellten Arbeitsplatte 104, die eine Ausschnittsöffnung 106 zum Einsetzen der Spüle 102 aufweist, umfasst einen Klemmbereich 108 mit vorzugsweise mehreren, beispielsweise fünf, Klemmelementen 110, einen Befestigungsbereich 112 mit vorzugsweise mehreren, beispielsweise zwei, Verankerungselementen 114 und einem vorzugsweise zwischen zwei Verankerungselementen 114 angeordneten Abstützelement 116 sowie einen den Befestigungsbereich 112 mit dem Klemmbereich 108 verbindenden Verbindungsbereich 118.
  • Der Verbindungsbereich 118 ist als ein vorzugsweise im Wesentlichen ebener, sich in einer Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 erstreckender Verbindungssteg 122 ausgebildet.
  • An die dem Klemmbereich 108 zugewandte Seite des Verbindungsstegs 122 grenzen längs einer Biegelinie 123 die Klemmelemente 110 an, welche insbesondere als federnde Klemmlaschen 124 ausgebildet sein können.
  • Die Klemmelemente 110 folgen in der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 aufeinander und sind in dieser Richtung durch Trennschlitze 126 voneinander beabstandet, welche sich zwischen jeweils zwei Klemmelementen 110 von einem dem Verbindungsbereich 118 abgewandten freien Ende 128 der Klemmelemente 110 in einer quer zur Längsrichtung 120 verlaufenden Richtung bis nahezu zu der Biegelinie 123 erstrecken.
  • Von dem Verbindungsbereich 118 aus bis zum freien Ende 128 weisen alle Klemmelemente 110 vorzugsweise im Wesentlichen dieselbe Länge auf.
  • Wie am besten aus dem Querschnitt der 2 zu ersehen ist, umfasst jedes Klemmelement 110 einen an den Verbindungsbereich 118 angrenzenden, im Wesentlichen ebenen Basisabschnitt 130 und einen den Basisabschnitt 130 mit dem freien Ende 128 des jeweiligen Klemmelements 110 verbindenden gekrümmten Abschnitt 132.
  • Der gekrümmte Abschnitt 132 ist, von einer dem Verbindungsbereich 118 abgewandten und im montierten Zustand der Arbeitsplatte 104 zugewandten Außenseite des Klemmelements 110 aus gesehen, konvex gekrümmt.
  • Der Basisabschnitt 130 schließt in dem in den 1 bis 6 dargestellten entspannten Ruhezustand der Verbindungseinrichtung 100 mit dem Verbindungsbereich 118 einen stumpfen Winkel α, von beispielsweise ungefähr 100° bis ungefähr 120° ein.
  • An seiner dem Verbindungsbereich 118 und dem Befestigungsbereich 112 abgewandten Außenseite ist das Klemmelement 110 mit einem Reibschlusselement 134 versehen, das aus einem elastomeren Material gebildet ist.
  • Als elastomeres, gummiartiges Material für das Reibschlusselement 134 kann beispielsweise Naturkautschuk oder ein synthetischer Kautschuk, insbesondere Nitril-Butadien-Kautschuk (NBR) oder ein Silikonkautschuk, verwendet werden.
  • Das Reibschlusselement 134 kann insbesondere als eine flächige Beschichtung 136 an der dem Verbindungsbereich 118 und dem Befestigungsbereich 112 abgewandten Außenseite des Klemmelements 110 ausgebildet sein.
  • Das Reibschlusselement 134 ist zumindest an dem gekrümmten Abschnitt 132 des Klemmelements 110 angeordnet, kann sich aber auch über zumindest einen Teil der Außenseite des Basisabschnitts 130 des Klemmelements 110 erstrecken.
  • Das Klemmelement 110 dient somit als Trägerelement 137 für das Reibschlusselement 134.
  • Der Verbindungsbereich 118 und die Klemmelemente 110 sind vorzugsweise einstückig miteinander ausgebildet.
  • Ferner sind der Verbindungsbereich 118 und die Klemmelemente 110 vorzugsweise aus einem federelastischen Material gebildet, so dass bei einer Auslenkung eines Klemmelements 110 aus der in den 1 bis 6 dargestellten entspannten Ruhestellung, insbesondere unter Verkleinerung des Winkels α zwischen dem Klemmelement 110 und dem Verbindungsbereich 118, eine elastische Rückstellkraft erzeugt wird, welche das Klemmelement 110 in die Ruhestellung zurückbewegt bzw., wenn dies nicht möglich ist, das Klemmelement 110 in Richtung auf die Ruhestellung elastisch vorspannt.
  • Jedes Klemmelement 110 bildet somit ein Verbindungseinrichtungs-Federelement 133, mittels welchem das an dem Klemmelement 110 angeordnete Reibschlusselement 134 im montierten Zustand der Spüle 102 gegen die Arbeitsplatte 104 vorspannbar ist.
  • Die Klemmelemente 110 können insbesondere aus einem federelastischen metallischen Material, insbesondere aus einem federelastischen Stahlmaterial, vorzugsweise aus einem federelastischen Edelstahlmaterial, beispielsweise aus dem Edelstahl mit der Werkstoffnummer 1.4310, gebildet sein.
  • An eine den Klemmelementen 110 abgewandte Längsseite des Verbindungsbereichs 118 grenzen die mehreren, beispielsweise zwei, Verankerungselemente 114 an, welche insbesondere jeweils die Form einer Verankerungslasche 138 aufweisen können.
  • Jedes Verankerungselement 114 weist bei der dargestellten Ausführungsform einen im Wesentlichen V-förmigen senkrecht zur Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 genommenen Querschnitt auf und umfasst einen (dem Klemmbereich 108 zugewandten) inneren Schenkel 140 und einen (dem Klemmbereich 108 abgewandten) äußeren Schenkel 142.
  • Wie aus 2 zu ersehen ist, schließen der innere Schenkel 140 und der äußere Schenkel 142 im in den 1 bis 6 dargestellten entspannten Ruhezustand der Verbindungseinrichtung 100 miteinander einen spitzen Winkel β von beispielsweise ungefähr 20° bis ungefähr 30° ein.
  • Der innere Schenkel 140 jedes Verankerungselement 114 grenzt über eine Biegelinie 144 an den Verbindungsbereich 118 an.
  • Der innere Schenkel 140 und der äußere Schenkel 142 sind über einen (von oben gesehen) konvex gekrümmten Spitzenbereich 146 miteinander verbunden.
  • An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich in der vorliegenden Beschreibung und in den beigefügten Ansprüchen die Begriffe „oben“ und „unten“ stets auf die in den 17 und 18 dargestellte Endmontagestellung beziehen, in welcher die Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 befestigt und die Spüle 102 mittels der Verbindungseinrichtung 100 an der Arbeitsplatte 104 gehalten ist.
  • An das dem Spitzenbereich 146 abgewandte freie Ende des äußeren Schenkels 142 jedes Verankerungselements 114 grenzt über eine parallel zur Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 verlaufende Biegelinie 148 ein Auflegeabschnitt 150 des Verankerungselements 114 an, welcher im Wesentlichen parallel zu dem Verbindungssteg 122 des Verbindungsbereichs 118 ausgerichtet ist und dessen Oberseite 152 vorzugsweise im Wesentlichen bündig mit einer Oberseite 154 des Verbindungsbereichs 118 ist.
  • Ferner ist jeder der äußeren Schenkel 142 und der inneren Schenkel 140 der Verankerungselemente 114 mit mindestens einem, vorzugsweise mit zwei, scharfkantigen Ankerkeilen 156 versehen, welche in der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 von dem jeweiligen Schenkel 142, 140 vorspringen und - in einem Längsschnitt durch den jeweiligen Schenkel 142, 140 gesehen - im Wesentlichen dreieckig ausgebildet sind.
  • Jeder Ankerkeil 156 weist einen der Längsmittelachse 158 des jeweils zugeordneten Schenkels 142, 140 abgewandten scharfkantigen Verankerungsrand 160 und einen im Wesentlichen parallel zur Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 verlaufenden Begrenzungsrand 162 auf.
  • Der Verankerungsrand 160 schließt mit der Längsmittelachse 158 des jeweiligen Schenkels 142, 140 einen kleinen spitzen Winkel von beispielsweise ungefähr 5° bis ungefähr 15° ein und ist so an dem jeweiligen Schenkel 142, 140 angeordnet, dass der jeweilige Ankerkeil 156 sich zu dem jeweils zugeordneten Spitzenbereich 146 hin verjüngt.
  • Jedes Verankerungselement 114 ist vorzugsweise einstückig ausgebildet.
  • Der innere Schenkel 140, der äußere Schenkel 142 und der beide Schenkel miteinander verbindende Spitzenbereich 146 sind vorzugsweise aus einem federelastischen Material gebildet, so dass bei einer Verformung des Verankerungselements 114 aus der in den 1 bis 6 dargestellten entspannten Ruhestellung heraus, unter Verkleinerung des Winkels β zwischen dem inneren Schenkel 140 und dem äußeren Schenkel 142, eine elastische Rückstellkraft erzeugt wird, welche die beiden Schenkel 142, 140 in ihre Ruhestellung zurückbewegt oder, wenn dies nicht möglich ist, die beiden Schenkel 142, 140 in Richtung auf diese Ruhestellung elastisch vorspannt.
  • Der innere Schenkel 140, der äußere Schenkel 142 und der beide Schenkel miteinander verbindende Spitzenbereich 146 bilden somit ein Verankerungselement-Federelement 155 des Verankerungselements 114.
  • Die Verankerungselemente 114 sind vorzugsweise aus einem federelastischen metallischen Material, insbesondere aus einem federelastischen Stahlmaterial, besonders bevorzugt aus einem federelastischen Edelstahlmaterial, beispielsweise aus dem Edelstahl mit der Werkstoffnummer 1.4310, gebildet.
  • Der Befestigungsbereich 112 der Verbindungseinrichtung 100 umfasst ferner das Abstützelement 116, welches zwischen zwei Verankerungselementen 114 und an der dem Klemmbereich 108 abgewandten Längsseite des Verbindungsbereichs 118 angeordnet ist.
  • Das Abstützelement 116 kann insbesondere als eine Abstützlasche 166 ausgebildet sein.
  • Das Abstützelement 116 umfasst einen im Wesentlichen ebenen Basisabschnitt 168, der längs einer parallel zur Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 verlaufenden Biegelinie 164 an den Verbindungsbereich 118 angrenzt, und einen den Basisabschnitt 168 mit einem dem Verbindungsbereich 118 abgewandten freien Ende 170 des Abstützelements 116 verbindenden gekrümmten Abschnitt 172.
  • Der gekrümmte Abschnitt 172 ist, vom Klemmbereich 108 der Verbindungseinrichtung 100 aus gesehen, vorzugsweise konkav gekrümmt.
  • Wie aus 2 zu ersehen ist, ist das Abstützelement 116 - in einer senkrecht zur Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 verlaufenden Querrichtung gesehen - zwischen den Verankerungselementen 114 und den Klemmelementen 110 angeordnet, d.h. das Abstützelement 116 weist einen geringeren Abstand von den Klemmelementen 110 auf als die Verankerungselemente 114.
  • Im in den 1 bis 6 dargestellten entspannten Ruhezustand der Verbindungseinrichtung 100 schließt der Basisabschnitt 168 des Abstützelements 116 mit dem Verbindungsbereich 118 einen großen stumpfen Winkel γ von beispielsweise ungefähr 80° bis nahezu 90° ein.
  • Dieser Winkel γ kann sich bei der Montage der Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 an die Geometrie der jeweils verwendeten Spüle 102 anpassen.
  • Das Abstützelement 116 ist vorzugsweise einstückig mit dem Verbindungsbereich 118 ausgebildet.
  • Das Abstützelement 116 ist vorzugsweise aus einem metallischen Material, insbesondere aus einem Stahlmaterial, besonders bevorzugt aus einem Edelstahlmaterial, beispielsweise aus dem Edelstahl mit der Werkstoffnummer 1.4310, gebildet.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausbildung der Verbindungseinrichtung 100 ist vorgesehen, dass der Klemmbereich 108 (mit Ausnahme der Reibschlusselemente 134), der Befestigungsbereich 112 und der Verbindungsbereich 118 einstückig miteinander ausgebildet sind und somit einen einstückigen Grundkörper 173 der Verbindungseinrichtung bilden.
  • Insbesondere können die genannten Bereiche der Verbindungseinrichtung 100 einstückig aus einem Blechmaterial, durch Heraustrennen eines Verbindungseinrichtungsrohlings aus einem Blech und anschließende Umformungsvorgänge, gebildet sein.
  • Die Erzeugung der Reibschlusselemente 134 an den Klemmelementen 110 kann dabei vor oder nach den Umformvorgängen oder zwischen zwei verschiedenen Umformvorgängen erfolgen.
  • Um die Spüle 102 mittels Verbindungseinrichtungen 100 der vorstehend beschriebenen Art an der Arbeitsplatte 104 zu halten, werden vorzugsweise mehrere solcher Verbindungseinrichtungen 100 am Randbereich der Spüle 102 befestigt.
  • Bei einer im Wesentlichen rechteckigen Spüle 102, welche zwei Langseiten und zwei Schmalseiten aufweist, wird vorzugsweise an jeder Langseite und an jeder Schmalseite jeweils mindestens eine Verbindungseinrichtung 100 befestigt.
  • Um die Befestigung der Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 zu ermöglichen, ist der Randbereich der Spüle 102 für jede Verbindungseinrichtung 100 mit einem Befestigungssockel 174 versehen, wie er in den 7 bis 14 dargestellt ist.
  • Der Befestigungssockel 174 steht von einer Unterseite 176 eines Randabschnitts 178 der Spüle 102 aus nach unten vor. Für die Montage der Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 wird die Spüle vorzugsweise mit ihrer Oberseite 180 nach unten abgelegt, so dass der Befestigungssockel 174 an der Unterseite der Spüle frei zugänglich ist.
  • Der Befestigungssockel 174 ist mit mehreren Verankerungsausnehmungen 182 versehen, die beispielsweise als im Querschnitt kreisförmige Verankerungsbohrungen 184 ausgebildet sein können.
  • Wenn der Spülenkörper in einem Gießverfahren hergestellt wird, so ist vorzugsweise vorgesehen, dass sich die Verankerungsausnehmungen 182 zu einer Auflagefläche 186 des Befestigungssockels 174, an welcher die Verankerungsausnehmungen 182 münden, hin konisch erweitern, damit die gegossene Spüle 102 leichter aus der Form entnommen werden kann.
  • Insbesondere können bei konisch ausgeführten Verankerungsausnehmungen 182 in die Verankerungsausnehmung 182 während des Gießvorgangs vorstehende Formstifte leichter entformt werden.
  • Die Mantelfläche 188 jeder Verankerungsausnehmung 182 kann beispielsweise um einen Konuswinkel von 2° oder weniger, beispielsweise von ungefähr 1°, gegenüber einer Mittelachse 190 der Verankerungsausnehmung 182 geneigt sein.
  • Grundsätzlich können die Verankerungsausnehmungen 182 aber auch zylindrisch ausgebildet sein, insbesondere wenn die Verankerungsausnehmungen 182 durch nachträgliche spanende Bearbeitung an der Spüle 102 erzeugt werden.
  • Ferner ist es möglich, statt kreisrunder Verankerungsausnehmungen 182 solche mit anderem Querschnitt, beispielsweise im Wesentlichen schlitzförmige oder quaderförmige Verankerungsausnehmungen, zu verwenden.
  • Die Anzahl der Verankerungsausnehmungen 182, die für die Befestigung jeweils einer Verbindungseinrichtung 100 vorgesehen sind, entspricht der Anzahl der Verankerungselemente 114 der jeweiligen Verbindungseinrichtung 100.
  • Auch der Abstand zwischen den Verankerungsausnehmungen 182 der Spüle 102 entspricht im Wesentlichen dem gegenseitigen Abstand der Verankerungselemente 114 der Verbindungseinrichtung 100.
  • Im Bereich zwischen zwei Verankerungsausnehmungen 182 ist an dem Befestigungssockel 174 der Spüle 102 eine Stützausnehmung 192 vorgesehen, welche seitlich durch eine parallel zu einer Längsrichtung 196 des Befestigungssockels 174 ausgerichtete Stützfläche 194 der Spüle 102 begrenzt ist.
  • Wie aus 10 zu ersehen ist, schließt die (im Wesentlichen ebene) Stützfläche 194 mit der (ebenfalls im Wesentlichen ebenen) Unterseite 176 des Randabschnitts 178 der Spüle 102 einen stumpfen Winkel δ von beispielsweise ungefähr 91° bis ungefähr 100° ein.
  • Die Längsrichtung 196 des Befestigungssockels 174 verläuft parallel zum Spülenrand und parallel zu einer Geraden, welche durch die Mittelachsen 190 der Verankerungsausnehmungen 182 und parallel zur Unterseite 176 des Randabschnitts 178 der Spüle 102 verläuft.
  • Zur Montage der Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 wird wie folgt vorgegangen (siehe die 7 bis 14):
    • Die Verbindungseinrichtung 100 wird so über dem Befestigungssockel 174 der Spüle 102 positioniert, dass die Verankerungselemente 114 jeweils vertikal über den jeweils zugeordneten Verankerungsausnehmungen 182 angeordnet sind.
  • Anschließend wird die Verbindungseinrichtung 100 auf die Unterseite der Spüle 102 abgesenkt, wobei das Abstützelement 116 der Verbindungseinrichtung 100 an der Stützfläche 194 abgleitet. Dabei wird der Winkel γ zwischen dem Abstützelement 116 und dem Verbindungsbereich 118 der Verbindungseinrichtung 100 gegen eine elastische Rückstellkraft des Abstützelements 116 verringert, da das Abstützelement 116 im Ruhezustand der Verbindungseinrichtung 100 unter einem spitzen Winkel ε gegen die Stützfläche 194 geneigt ist (siehe 10).
  • Wenn die Verankerungselemente 114, mit ihrem jeweiligen Spitzenbereich 146 voran, die Verankerungsausnehmungen 182 erreicht haben, werden sie, beispielsweise mit Hilfe eines Hammers, unter Kraftaufwendung in die jeweils zugeordnete Verankerungsausnehmung 182 hinein getrieben.
  • Die Ankerkeile 156 der Verankerungselemente 114 weisen einen Überstand gegenüber der jeweils zugeordneten Verankerungsausnehmung 182 auf, so dass sich die Ankerkeile 156 beim Einbringen der Verankerungselemente 114 in die Verankerungsausnehmungen 182 in das Spülengrundmaterial eingraben und so in beliebiger Höhenposition längs der Mittelachse 190 der Verankerungsausnehmung 182 mit dem Spülengrundkörper verrastet werden können.
  • Normalerweise wird jedes Verankerungselement 114 vollständig in die jeweils zugeordnete Verankerungsausnehmung 182 hinein getrieben, bis die Oberseite 152 des Auflegeabschnitts 150 des Verankerungselements an der die Verankerungsausnehmung 182 umgebenden Auflagefläche 186 der Spüle 102 anschlägt.
  • Gleichzeitig schlägt auch die Oberseite 154 des Verbindungsbereichs 118 der Verbindungseinrichtung 100 an der Auflagefläche 186 (im Bereich zwischen den Verankerungsausnehmungen 182 und der Stützfläche 194) an, so dass kein weiteres Hineintreiben der Verankerungselemente 114 in die Verankerungsausnehmungen 182 möglich ist.
  • In diesem montierten Zustand liegt die Verbindungseinrichtung 100 somit mit der Oberseite 154 des Verbindungsbereichs 118 und mit der Oberseite 152 der Auflegeabschnitte 152 der Verankerungselemente 114 an der Auflagefläche 186 der Spüle 102 flächig an.
  • Beim Einbringen der Verankerungselemente 114 in die zugeordneten Verankerungsausnehmungen 182 werden aufgrund des Überstands der Ankerkeile 156 über die Verankerungsausnehmungen 182 die inneren Schenkel 140 und die äußeren Schenkel 142 der Verankerungselemente 114 mit den Ankerkeilen 156 in der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100, welche mit der Längsrichtung 196 des Befestigungssockels 174 übereinstimmt, gestaucht und hierdurch unter Spannung gegen die Mantelfläche 188 der Verankerungsausnehmungen 182 gehalten.
  • Toleranzen in der relativen Lage der Verankerungsausnehmungen 182 an der Spüle 102 und in der relativen Lage der Verankerungselemente 114 an der Verbindungseinrichtung 100 können dabei durch eine Verformung der Verankerungselemente 114 beim Eintreiben in die Verankerungsausnehmungen 182 ausgeglichen werden.
  • Ferner sind die Verankerungselemente 114 so ausgelegt, dass sich der Öffnungswinkel β zwischen dem inneren Schenkel 140 und dem äußeren Schenkel 142 eines Verankerungselements 114 bei der Montage der Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 verkleinert. Hierdurch wird die Haltekraft, mit welcher die Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 gehalten ist, zusätzlich erhöht.
  • Der Hauptanteil der Haltekraft, mit welcher die Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 gehalten ist, ergibt sich jedoch aus dem Überstand der Ankerkeile 156 in Bezug auf die jeweils zugeordnete Verankerungsausnehmung 182.
  • Die Mittelachsen 190 der Verankerungsausnehmungen 182 weisen voneinander einen Abstand von beispielsweise ungefähr 30 mm auf.
  • Die Spüle 102 kann bei dieser Ausführungsform grundsätzlich aus einem beliebigen Material gebildet sein, in welches die Ankerkeile 156 der Verankerungselemente 114 sich eingraben können.
  • Insbesondere kann die Spüle 102 aus einem Kunststoffmaterial, einem Keramikmaterial oder einem Verbundmaterial gebildet sein.
  • Ein geeignetes Verbundmaterial enthält beispielsweise ungefähr 80 Gewichtsprozent Quarzsand und ungefähr 20 Gewichtsprozent Polymethylmethacrylat (PMMA).
  • Während der Montage der Verbindungseinrichtung 100 an der Spüle 102 passt sich das Abstützelement 116 an die Geometrie der Stützfläche 194 der Spüle 102 an, unter Verkleinerung des Winkels γ zwischen dem Abstützelement 116 und dem Verbindungsbereich 118 der Verbindungseinrichtung 100, so dass im montierten Zustand der Verbindungseinrichtung 100 das Abstützelement 116 mit seiner dem Klemmbereich 108 abgewandten Abstützfläche 198 im Bereich des Basisabschnitts 168 des Abstützelements 116 im Wesentlichen flächig an der Stützfläche 194 der Spüle 102 anliegt.
  • Das Einführen des Abstützelements 116 in die Stützausnehmung 192 der Spüle 102 wird durch die Krümmung des gekrümmten Abschnitts 172 des Abstützelements 116, aufgrund welcher das freie Ende 170 des Abstützelements 116 einen größeren Abstand von der Stützfläche 194 der Spüle 102 aufweist und von der Stützfläche 194 weg weist, erleichtert.
  • Ferner kann der untere Rand 200 der Stützausnehmung 192 (vorzugsweise konvex) gerundet ausgebildet sein, um das Einführen des Abstützelements 116 in die Stützausnehmung 192 der Spüle 102 weiter zu erleichtern.
  • Das parallel zur Stützfläche der Spüle 102 liegende Abstützelement 116 nimmt die beim Eindrücken der Verankerungselemente 114 in die zugeordneten Verankerungsausnehmungen 182 der Spüle 102 entstehenden Querkräfte auf.
  • Die scharfkantigen Ankerkeile 156 haben sich beim Eindrücken der Verankerungselemente 114 in die zugeordneten Verankerungsausnehmungen 182 in den Grundwerkstoff der Spüle 102 hineingeschnitten und sind dadurch in den Verankerungsausnehmungen 182 verkeilt, wodurch die Verbindungseinrichtung 100 sicher an der Spüle 102 fixiert (verrastet) ist.
  • Zur Montage der mit den Verbindungseinrichtungen 100 versehenen Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 wird wie folgt vorgegangen (siehe die 15 bis 18):
    • Die Spüle 102 wird so vertikal über der Ausschnittsöffnung 106 der Arbeitsplatte 104 positioniert, dass die Randabschnitte 178 der Spüle 102 jeweils vertikal über den jeweils zugeordneten (im Wesentlichen vertikalen) Begrenzungsflächen 202 der Arbeitsplatte 104 liegen (siehe 15).
  • Anschließend wird die Spüle 102 mit ihrer Unterseite voran auf die Arbeitsplatte 104 abgesenkt, bis die Klemmbereiche 108 der Verbindungseinrichtungen 100 am oberen Rand 204 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 anliegen (siehe 16).
  • Anschließend wird die Spüle 102 unter Anwendung einer in vertikaler Richtung auf die Spüle einwirkenden Kraft (insbesondere der Muskelkraft eines Monteurs) nach unten in die Ausschnittsöffnung 106 der Arbeitsplatte 104 hinein gedrückt, wobei die elastisch verformbaren Klemmelemente 110 der Verbindungseinrichtungen 100 dieser Eindrückkraft nachgeben. Dadurch bewegen sich die freien Enden 128 der Klemmelemente 110 in Richtung auf den Befestigungsbereich 112, und der Winkel α zwischen den Klemmelementen 110 und dem Verbindungsbereich 118 der Verbindungseinrichtungen 100 nimmt ab.
  • Die so verformten Klemmelemente 110 gleiten mit den daran angeordneten Reibschlusselementen 134 an der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 entlang nach unten, bis die Spüle 102 mit der Unterseite 176 ihrer Randabschnitte 178 an der Oberseite 206 der Arbeitsplatte 104 anschlägt, worauf die Montage der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 abgeschlossen ist (siehe die 17 und 18).
  • In diesem Endmontagezustand der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 liegt die Spüle 102 somit mit der Unterseite 176 ihrer Randabschnitte 178 im Wesentlichen flächig an der Oberseite 206 der Arbeitsplatte 104 an.
  • In der Endmontagestellung der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 werden die Reibschlusselemente 134 durch die elastische Vorspannung der federnden Klemmelemente 110 gegen die jeweils zugeordnete Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 gedrückt, so dass die Verbindungseinrichtung 100 und damit die Spüle 102, an welcher die Verbindungseinrichtung 100 fixiert ist, reibschlüssig mit der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 verbunden ist.
  • Die Reibschlusselemente 134 graben sich nicht in die Begrenzungsfläche 202 ein und bilden somit keinen Formschluss mit der Arbeitsplatte 104.
  • Vielmehr wird nur durch die Haftreibungskraft zwischen den Reibschlusselementen 134 einerseits und der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 andererseits ein unbeabsichtigtes Abheben der Spüle 102 und Lösen der Spüle 102 aus ihrer Endmontagestellung an der Arbeitsplatte 104 verhindert.
  • Durch das gummiartige Elastomermaterial, aus welchem die Reibschlusselemente 134 gebildet sind, wird diese Haftreibungskraft erhöht.
  • Die Haftreibungskraft zwischen den Reibschlusselementen 134 und der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 kann weiter dadurch erhöht werden, dass die Begrenzungsfläche 202 vor der Montage der Spüle 102 aufgeraut wird. Eine solche Aufrauung kann beispielsweise mittels eines Diamantklotzes erfolgen.
  • Im Endmontagezustand liegen die Reibschlusselemente 134 im Bereich des gekrümmten Abschnitts 132 der Klemmelemente 110 an der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 an.
  • Die Arbeitsplatte 104 kann grundsätzlich aus einem beliebigen Material gebildet sein.
  • Insbesondere kann die Arbeitsplatte 104 aus einem Granitmaterial oder aus einem Pressspanmaterial gebildet sein.
  • Die Halterung der Spüle 102 mittels der Verbindungseinrichtung 100 eignet sich besonders für relativ dünne Arbeitsplatten 104, mit einer Dicke von ungefähr 10 mm oder mehr.
  • Um die Spüle 102 bei Bedarf in einfacher Weise wieder von der Arbeitsplatte 104 lösen zu können, ohne Vorarbeiten im Bereich unterhalb der Spüle 102 und der Arbeitsplatte 104 vornehmen zu müssen, ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Verbindungseinrichtung 100 kein Element aufweist, welches die Arbeitsplatte 104 untergreift.
  • Auf diese Weise ist es möglich, die Spüle 102 wieder von der Arbeitsplatte 104 zu lösen und nach oben aus der Ausschnittsöffnung 106 herauszuheben, indem eine vertikale Zugkraft und/oder eine vertikale Druckkraft auf die Spüle 102 ausgeübt wird, welche größer ist als die an den Reibschlusselementen 134 erzeugte Haftreibungskraft und die auf die Spüle 102 wirkende Gewichtskraft.
  • Um das Lösen der Spüle 102 von der Arbeitsplatte 104 zu erleichtern, kann auch vorgesehen sein, dass die Klemmelemente 110 in ihrem Basisabschnitt 130 mit einer zu dem Befestigungsbereich 112 hin gerichteten Kraft beaufschlagt werden, um die Reibschlusselemente 134 von der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 zu lösen.
  • Nach dem Ablösen der Reibschlusselemente 134 von der Begrenzungsfläche 202 kann die Spüle 102 ohne weiteres von der Arbeitsplatte 104 senkrecht nach oben abgehoben werden, wobei nun nur noch die Gewichtskraft der Spüle 102 überwunden werden muss.
  • Zur erneuten Montage der Spüle 102 an derselben Arbeitsplatte 104 oder an einer anderen Arbeitsplatte 104 sind die Verbindungseinrichtungen 100 wieder verwendbar, da die Klemmbereiche 108 der Verbindungseinrichtungen 100 weder bei der Montage der Spüle 102 an einer Arbeitsplatte 104 noch beim Lösen der Spüle 102 von einer Arbeitsplatte 104 irreversibel verformt werden.
  • Eine in den 19 bis 21 dargestellte zweite Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 unterscheidet sich von der in den 1 bis 18 dargestellten ersten Ausführungsform insbesondere dadurch, dass der Befestigungsbereich 112 der Verbindungseinrichtung 100 bei dieser zweiten Ausführungsform nicht durch Formschluss an der Spüle 102 befestigt wird, sondern stoffschlüssig, beispielsweise durch Verschweißen, Verlöten und/oder Verkleben.
  • Daher ist bei dieser Ausführungsform der Befestigungsbereich 112 lediglich durch eine, beispielsweise im Wesentlichen rechteckige, Befestigungsplatte 208 gebildet, die über eine Biegelinie 210 an den Verbindungsbereich 118 dieser Ausführungsform angrenzt, welcher bei dieser Ausführungsform als eine im Wesentlichen ebene Verbindungsplatte 212 ausgebildet ist.
  • Die Befestigungsplatte 208 und die Verbindungsplatte 212 sind im Wesentlichen senkrecht zueinander ausgerichtet.
  • Die Verbindungsplatte 212 ist gestuft ausgebildet und umfasst einen an den Befestigungsbereich 112 angrenzenden oberen Abschnitt 214, dessen Erstreckung in der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 im Wesentlichen der Erstreckung der Befestigungsplatte 208 in dieser Richtung entspricht, und einen sich an den oberen Abschnitt 214 nach unten anschließenden unteren Abschnitt 216, dessen Ausdehnung in der Längsrichtung 120 kleiner ist als die Ausdehnung des oberen Abschnitts 214 in dieser Richtung.
  • Der an den unteren Rand der Verbindungsplatte 212 angrenzende Klemmbereich 108 der Verbindungseinrichtung 100 umfasst mehrere, beispielsweise vier, Klemmelemente 110, die über jeweils eine Biegelinie 218 an den unteren Rand der Verbindungsplatte 212 angrenzen.
  • Die Klemmelemente 110 können insbesondere als federnde Klemmlaschen 124 ausgebildet sein.
  • In der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 aufeinanderfolgende Klemmelemente 110 sind durch jeweils einen quer zur Längsrichtung 120 verlaufenden Trennschlitz 126 voneinander getrennt.
  • Jedes Klemmelement 110 umfasst einen im Wesentlichen ebenen Basisabschnitt 130, welcher über die jeweilige Biegelinie 218 an den Verbindungsbereich 118 angrenzt und in dem in den 19 und 20 dargestellten entspannten Ruhezustand der Verbindungseinrichtung 100 mit dem Verbindungsbereich 118 einen spitzen Winkel α im Bereich von ungefähr 40° bis ungefähr 70°, beispielsweise von ungefähr 55°, einschließt, und einen den Basisabschnitt 130 mit einem freien Ende 128 des Klemmelements 110 verbindenden gekrümmten Abschnitt 132, welcher, von einer dem Verbindungsbereich 118 abgewandten und im montierten Zustand der Arbeitsplatte 104 zugewandten Außenseite des Klemmbereichs 108 aus gesehen, konvex gekrümmt ist.
  • An dieser Außenseite ist der gekrümmte Abschnitt 132 des Klemmelements 110 mit einem Reibschlusselement 134 versehen, welches sich vorzugsweise über die gesamte Außenseite des gekrümmten Abschnitts 132 und über zumindest einen oberen Teil der Außenseite des Basisabschnitts 130 des Klemmelements 110 erstreckt.
  • Das Klemmelement 110 dient somit als Trägerelement 137 für das Reibschlusselement 134.
  • Das Reibschlusselement 134 kann insbesondere als eine flächige Beschichtung 136 aus einem gummiartigen Elastomermaterial ausgebildet sein.
  • Als Materialien für das Reibschlusselement 134 können die vorstehend im Zusammenhang mit der ersten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 genannten Materialien verwendet werden.
  • Wie aus 20 zu ersehen ist, kann insbesondere vorgesehen sein, dass die Dicke (Schichtstärke) des Reibschlusselements 134 zum freien Ende 128 des Klemmelements 110 hin und zum unteren Rand des Reibschlusselements 134 hin abnimmt, so dass die Oberfläche des Reibschlusselements 134 gegen die jeweilige lokale Außenseite des Klemmelements 110 geneigt ist.
  • Der Klemmbereich 108 (ohne die Reibschlusselemente 134), der Verbindungsbereich 118 und der Befestigungsbereich 112 der Verbindungseinrichtung 100 sind vorzugsweise einstückig miteinander ausgebildet und bilden somit einen einstückigen Grundkörper 173 der Verbindungseinrichtung.
  • Insbesondere können der Klemmbereich 108, der Verbindungsbereich 118 und der Befestigungsbereich 112 aus einem metallischen Material, insbesondere aus einem Stahlmaterial, besonders bevorzugt aus einem Edelstahlmaterial, beispielsweise aus dem Edelstahl mit der Werkstoffnummer 1.4310, gebildet sein.
  • Durch die Verwendung eines federelastischen Materials für die Verbindungseinrichtung 100 weisen die Klemmelemente 110 eine Federelastizität auf. Bei einer Auslenkung der Klemmelemente 110 aus der in den 19 und 20 dargestellten entspannten Ruhestellung, unter Verkleinerung des Winkels α zwischen den Klemmelementen 110 und dem Verbindungsbereich 118, werden die Klemmelemente 110 daher durch eine elastische Rückstellkraft in die Ruhestellung zurückbewegt oder, wenn dies nicht möglich ist, in Richtung auf die Ruhestellung elastisch vorgespannt.
  • Die Klemmelemente 110 bilden somit Verbindungseinrichtungs-Federelemente 133, mittels welchen die an den Klemmelementen 110 angeordneten Reibschlusselemente 134 im montierten Zustand der Spüle 102 gegen die Arbeitsplatte 104 vorspannbar sind.
  • Zur Montage der vorstehend beschriebenen zweiten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 an einer Spüle 102 wird wie folgt vorgegangen (siehe 20):
    • Die Verbindungseinrichtung 100 wird mit der Oberseite der Befestigungsplatte 208, welche als Befestigungsfläche 220 dient, an einer Unterseite 176 eines Randabschnitts 178 der Spüle 102 angelegt und in dieser Position festgelegt, insbesondere stoffschlüssig festgelegt, beispielsweise durch Verschweißung, Verlötung und/oder Verklebung.
  • Im an der Spüle 102 montierten Zustand erstreckt sich die Verbindungsplatte 212 im Wesentlichen senkrecht nach unten.
  • Die Spüle 102 ist bei Verwendung dieser Ausführungsform der Verbindungseinrichtung 100 vorzugsweise aus einem metallischen Material, insbesondere aus einem Edelstahlmaterial, gebildet.
  • Grundsätzlich kann diese Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 aber auch zusammen mit Spülen 102 aus einem anderen Material, beispielsweise aus einem Keramikmaterial, Kunststoffmaterial oder Verbundmaterial, verwendet werden.
  • Zur Montage der mit den Verbindungseinrichtungen 100 versehenen Spüle 102 an einer Arbeitsplatte 104 wird, ebenso wie bei der ersten Ausführungsform, wie folgt vorgegangen (siehe 20 und 21):
    • Die Spüle 102 mit den daran montierten Verbindungseinrichtungen 100 wird vertikal über der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 positioniert, so dass die Randabschnitte 178 der Spüle 102 senkrecht über den jeweils zugeordneten Begrenzungsflächen 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 liegen.
  • Anschließend wird die Spüle 102 abgesenkt, bis die Klemmelemente 110 in Kontakt mit dem oberen Rand 204 der Ausschnittsöffnung 106 kommen.
  • Anschließend wird die Spüle 102 mit einer senkrecht nach unten wirkenden Eindrückkraft (insbesondere der Muskelkraft des Monteurs) weiter in die Ausschnittsöffnung 106 hinein gedrückt, wobei die federnden Klemmelemente 110 nachgeben und die gekrümmten Abschnitte 132 der Klemmelemente 110 sich auf den Verbindungsbereich 118 zu bewegen, wodurch der Winkel α zwischen den Klemmelementen 110 und dem Verbindungsbereich 118 verkleinert wird.
  • Beim weiteren Eindrücken der Spüle 102 in die Ausschnittsöffnung 106 gleiten die Klemmelemente 110 an der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 ab, bis das Reibschlusselement 134 am gekrümmten Abschnitt 132 jedes Klemmelements 110 zur Anlage an der Begrenzungsfläche 202 kommt, worauf sich die Verbindungseinrichtung 100 nicht weiter verformt.
  • In diesem Zustand wird die Spüle 102 mit den Verbindungseinrichtungen 100 weiter nach unten bewegt, bis die Unterseite 176 der Randabschnitte 178 der Spüle 102 an der Oberseite 206 der Arbeitsplatte 104 anschlägt.
  • In dieser, in 21 dargestellten Endmontagestellung der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 ist die Spüle 102 durch den Reibschluss der Reibschlusselemente 134 mit der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 gegen ein unbeabsichtigtes Herausbewegen der Spüle 102 aus der Ausschnittsöffnung 106 und ein Abheben von der Arbeitsplatte 104 gesichert.
  • Die Verbindung zwischen der Spüle 102 und der Arbeitsplatte 104 ist ebenso wie bei der ersten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 durch Überwinden der Haftreibungskraft zwischen den Reibschlusselementen 134 einerseits und der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 andererseits wieder lösbar, vorzugsweise, nachdem die Reibschlusselemente 134 von der Begrenzungsfläche 202 abgehoben worden sind.
  • Auch die zweite Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 ist mehrmals verwendbar und insbesondere nach dem Lösen der Spüle 102 von einer Arbeitsplatte 104 wiederverwendbar, um die Spüle 102 an derselben Arbeitsplatte 104 oder an einer anderen Arbeitsplatte 104 zu montieren.
  • Im Übrigen stimmt die in den 19 bis 21 dargestellte zweite Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 hinsichtlich Aufbau, Funktion und Verwendungsweise mit der in den 1 bis 18 dargestellten ersten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
  • Eine in den 22 bis 27 dargestellte dritte Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 unterscheidet sich von der in den 19 bis 21 dargestellten zweiten Ausführungsform insbesondere dadurch, dass der Verbindungsbereich 118 dieser Ausführungsform nicht direkt an den Klemmbereich 108 mit den Klemmelementen 110 angrenzt, sondern zwischen dem Verbindungsbereich 118 und dem Klemmbereich 108 ein Anschlagbereich 222 vorgesehen ist, mit dem die Verbindungseinrichtung 100 bei der Montage der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 an die Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 anlegbar ist.
  • Der Anschlagbereich 222 erstreckt sich in der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 über deren gesamte Länge hinweg und weist einen senkrecht zur Längsrichtung 120 genommenen im Wesentlichen L-förmigen Querschnitt auf, mit einem beispielsweise im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Trageschenkel 224 und einem beispielsweise im Wesentlichen vertikal und im Wesentlichen parallel zu der Verbindungsplatte 212 ausgerichteten Anschlagschenkel 226.
  • Die dem Verbindungsbereich 118 abgewandte Außenseite des Anschlagschenkels 226 bildet eine im Wesentlichen ebene Anschlagfläche 228.
  • Die Trennschlitze 126 zwischen den federnden Klemmelementen 110 erstrecken sich nach unten bis in die Anschlagfläche 228 hinein.
  • Der Anschlagbereich 222 geht längs einer Biegelinie 230 in den Verbindungsbereich 118 und längs einer Biegelinie 232, welche von den Trennschlitzen 126 zwischen den Klemmelementen 110 unterbrochen wird, in den Klemmbereich 108 über.
  • Wie am besten aus 23 zu ersehen ist, schließt der im Wesentlichen ebene Basisabschnitt 130 jedes Klemmelements 110 mit dem Anschlagschenkel 226 des Anschlagbereichs 222, insbesondere mit der Anschlagfläche 228, in dem in den 22 und 23 dargestellten entspannten Ruhezustand der Verbindungseinrichtung 100 einen spitzen Winkel α im Bereich von ungefähr 40° bis ungefähr 70°, beispielsweise von ungefähr 55°, ein.
  • Das Reibschlusselement 134 kann sich bei dieser Ausführungsform der Verbindungseinrichtung 100 über die Außenseite des Basisabschnitts 130 des Klemmelements 110 hinweg weiter nach unten erstrecken, beispielsweise bis nahezu an die Biegelinie 232.
  • Zur Montage der mit mehreren Verbindungseinrichtungen 100 gemäß der dritten Ausführungsform versehenen Spüle 102 an einer Arbeitsplatte 104 wird wie folgt vorgegangen (siehe die 24 bis 27):
    • Die Spüle 102 mit den daran montierten Verbindungseinrichtungen 100 wird vertikal über der Ausschnittsöffnung 106 und der Arbeitsplatte 104 positioniert, so dass die Randabschnitte 178 der Spüle 102 senkrecht über den jeweils zugeordneten Begrenzungsflächen 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 liegen.
  • Dabei sind an der Spüle 102 insbesondere zwei einander diametral gegenüberliegende Verbindungseinrichtungen 100a und 100b montiert.
  • Anschließend wird die Spüle 102 abgesenkt, bis die Klemmelemente 110 der Verbindungseinrichtungen 100 in Kontakt mit dem oberen Rand 204 der Ausschnittsöffnung 106 kommen, so dass sich die Spüle 102 mit den Verbindungseinrichtungen 100 an der Arbeitsplatte 104 abstützt (siehe 25).
  • Anschließend wird die Spüle 102 auf einer Seite (in 26 links dargestellt) mit einer senkrecht nach unten wirkenden Eindrückkraft (insbesondere der Muskelkraft des Monteurs) weiter in die Ausschnittsöffnung 106 hineirεgedrückt, wobei die federnden Klemmelemente 110 der auf dieser Seite der Spüle 102 angeordneten Verbindungseinrichtung 100a nachgeben und die gekrümmten Abschnitte 132 der Klemmelemente 110 sich auf den Verbindungsbereich 118 zu bewegen, wodurch der Winkel α zwischen den Klemmelementen 110 und dem Anschlagschenkel 226 und damit zwischen den Klemmelementen 110 und dem Verbindungsbereich 118 verkleinert wird.
  • Beim weiteren Eindrücken dieser Seite der Spüle 102 in die Ausschnittsöffnung 106 gleiten die Klemmelemente 110 der Verbindungseinrichtung 100a an der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 ab, bis das Reibschlusselement 134 am gekrümmten Abschnitt 132 jedes Klemmelements 110 zur Anlage an der Begrenzungsfläche 202 kommt, worauf sich die Verbindungseinrichtung 100a nicht weiter verformt.
  • In diesem Zustand wird diese Seite der Spüle 102 mit der Verbindungseinrichtung 100a weiter nach unten bewegt, bis die Unterseite 176 des zugehörigen Randabschnitts 178 der Spüle 102 an der Oberseite 206 der Arbeitsplatte 104 anschlägt.
  • Da die Spüle 102 nur einseitig nach unten gedrückt wird, verkippt die Spüle 102 um eine horizontale Achse, so dass sich die der Verbindungseinrichtung 100a gegenüberliegende Verbindungseinrichtung 100b zunächst nach oben bewegt, bis der Anschlagbereich 222 mit seiner Anschlagfläche 228 an der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 anschlägt, wie dies in 26 rechts dargestellt ist.
  • Nachdem die Anschlagfläche 228 in Kontakt mit der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 gekommen ist und vorzugsweise im Wesentlichen flächig an der Begrenzungsfläche 202 anliegt, kann die Verbindungseinrichtung 100b nicht mehr weiter vom Mittelpunkt der Ausschnittsöffnung 106 weg und nicht mehr weiter nach oben aus der Ausschnittsöffnung 106 herausbewegt werden, so dass die Verbindungseinrichtung 100b mit ihrem Anschlagbereich 222 in der Ausschnittsöffnung 106 verbleibt und anschließend, wie in 27 dargestellt, durch Hineindrücken auch dieser (in 27 rechts dargestellten) Seite der Spüle 102 mit einer senkrecht nach unten wirkenden Eindrückkraft (insbesondere der Muskelkraft des Monteurs) weiter in die Ausschnittsöffnung 106 hineingedrückt werden kann, wobei nunmehr die federnden Klemmelemente 110 der Verbindungseinrichtung 100b nachgeben und die gekrümmten Abschnitte 132 dieser Klemmelemente 110 sich auf den Verbindungsbereich 118 zu bewegen, wodurch der Winkel α zwischen den Klemmelementen 110 und dem Anschlagschenkel 226 bzw. dem Verbindungsbereich 118 verkleinert wird.
  • Beim weiteren Eindrücken auch dieser Seite der Spüle 102 in die Ausschnittsöffnung 106 gleiten die Klemmelemente 110 der Verbindungseinrichtung 100b an der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 ab, bis das Reibschlusselement 134 am gekrümmten Abschnitt 132 jedes Klemmelements 110 zur Anlage an der Begrenzungsfläche 202 kommt, worauf sich die Verbindungseinrichtung 100b nicht weiter verformt.
  • In diesem Zustand wird die zweite Seite der Spüle 102 mit der Verbindungseinrichtung 100b weiter nach unten bewegt, bis die Unterseite 176 auch dieses Randabschnitts 178 der Spüle 102 an der Oberseite 206 der Arbeitsplatte 104 anschlägt.
  • In dieser, in 27 dargestellten Endmontagestellung der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 ist die Spüle 102 durch den Reibschluss der Reibschlusselemente 134 mit der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 gegen ein unbeabsichtigtes Herausbewegen der Spüle 102 aus der Ausschnittsöffnung 106 und ein Abheben von der Arbeitsplatte 104 gesichert.
  • Dabei steht keine der Verbindungseinrichtungen 100a, 100b in der Endmontagestellung der Spüle über die Unterseite 234 der Arbeitsplatte nach unten über, so dass die Verbindungseinrichtungen 100 nicht mit unterhalb der Arbeitsplatte 104 angeordneten Elementen, beispielsweise mit Wasserzuführleitungen, Wasserabführleitungen oder mit einem Auszug eines unterhalb der Arbeitsplatte 104 angeordneten Unterschranks, interferieren.
  • Wie aus 27 ferner zu ersehen ist, sind die Anschlagflächen 228 der Verbindungseinrichtungen 100 in der Endmontagestellung der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 von der Arbeitsplatte 104, insbesondere von der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104, beabstandet, so dass sich die Verbindungseinrichtungen 100 nur mit den Klemmelementen 110 an der Arbeitsplatte 104 abstützen und somit die elastische Vorspannung der Klemmelemente 110 gegen die Begrenzungsfläche 202 der Arbeitsplatte 104 nicht beeinträchtigt wird.
  • Im Übrigen stimmt die in den 22 bis 27 dargestellte dritte Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 hinsichtlich Aufbau, Funktion und Verwendungsweise mit der in den 19 bis 21 dargestellten zweiten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
  • Eine in den 28 bis 34 dargestellte vierte Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 unterscheidet sich von der in den 22 bis 27 dargestellten dritten Ausführungsform dadurch, dass die Reibschlusselemente 134 der Verbindungseinrichtung 100 nicht durch eine Beschichtung auf den als Trägerelementen 137 dienenden Klemmelementen 110 gebildet sind, sondern stattdessen durch separat von einem Grundkörper 236 der Verbindungseinrichtung 100 hergestellte und anschließend mit dem Grundkörper 236 verbundene Reibschlussteile 238.
  • Der, vorzugsweise einstückig ausgebildete, Grundkörper 236 umfasst dabei den Klemmbereich 108 mit den Klemmelementen 110, den Anschlagbereich 222 mit der Anschlagfläche 228, den Verbindungsbereich 118 mit der Verbindungsplatte 212 und den Befestigungsbereich 112 mit der Befestigungsplatte 208.
  • Die Reibschlussteile 238 sind also insbesondere separat von den als Trägerelementen 137 dienenden Klemmelementen 110 der Verbindungseinrichtung 100 hergestellt.
  • Eines der Reibschlussteile 238 ist in den 31 bis 34 einzeln dargestellt.
  • Das Reibschlussteil 238 umfasst einen Kontaktbereich 240, mit welchem das Reibschlussteil 238 im montierten Zustand der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 mit der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 in Kontakt steht und reibschlüssig mit derselben verbunden ist, und einen Haltebereich 242, mit welchem das Reibschlussteil 238 an jeweils zwei Trägerelementen 137 der Verbindungseinrichtung 100 gehalten ist.
  • Der Kontaktbereich 240 kann beispielsweise kalottenförmig oder kugelabschnittsförmig ausgebildet sein und eine im montierten Zustand der Spüle 102 der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 zugewandte gekrümmte Kontaktfläche 244 und eine beispielsweise im Wesentlichen ebene Unterseite 246 aufweisen.
  • Der Haltebereich 242 weist zwei in der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 voneinander beabstandete Halteleisten 248 auf, die an ihrer dem Kontaktbereich 240 abgewandten Unterseite jeweils einen keilförmigen Haltevorsprung 250 tragen, welcher auf seiner dem Kontaktbereich 240 zugewandten Oberseite durch eine im Wesentlichen parallel zur Unterseite 246 des Kontaktbereichs 240 verlaufende Hinterschneidungsfläche 252 und auf seiner dem Kontaktbereich 240 abgewandten Unterseite durch eine schräg zur Unterseite des Kontaktbereichs 240 verlaufende Anlaufschräge 254 begrenzt ist.
  • Das Reibschlussteil 238 ist vorzugsweise einstückig aus einem elastomeren und vorzugsweise formelastischen Material hergestellt.
  • Um ein Reibschlussteil 238 mit dem Grundkörper 236 der Verbindungseinrichtung 100 zu verbinden, wird das Reibschlussteil 238, wie in 29 dargestellt, so auf der dem Verbindungsbereich 118 abgewandten Seite des Klemmbereichs 108 der Verbindungseinrichtung 100 positioniert, dass der Haltebereich 242 des Reibschlussteils 238 dem Klemmbereich 108 zugewandt ist und eine mittig zwischen den beiden Halteleisten 248 des Haltebereichs 242 verlaufende Längsmittelebene 256 des Reibschlussteils 238 mittig durch einen der Trennschlitze 126 zwischen zwei benachbarten Klemmelementen 110 des Grundkörpers 236 verläuft.
  • Aus dieser in 29 dargestellten Ausgangsposition wird das Reibschlussteil 238 in Richtung des Pfeiles 258 in 29 auf den Klemmbereich 108 zu bewegt, bis die Anlaufschrägen 254 der Halteleisten 248 an den den Trennschlitz 126 begrenzenden Rändern der beiden einander benachbarten Klemmelemente 110 anliegen.
  • Wenn das Reibschlussteil 238 nunmehr unter Anwendung eines Druckes in Richtung des Pfeiles 258 weiter bewegt wird, gleiten die Anlaufschrägen 254 der Halteleisten 248 an den beiden einander benachbarten Klemmelementen 110 ab, wobei sich die Halteleisten 248 so verformen, dass sich ihre dem Kontaktbereich 240 abgewandten Enden aufeinander und auf die Längsmittelebene 256 zu bewegen, so dass die gesamte Breite des Haltebereichs 242 reduziert wird und der Haltebereich 242 einschließlich der Haltevorsprünge 250 durch den Trennschlitz 126, welcher eine Durchtrittsöffnung 260 zwischen den beiden als Trägerelemente 137 dienenden Klemmelementen 110 bildet, hindurchbewegt werden kann.
  • Wenn die Haltevorsprünge 250 den Trennschlitz 126 passiert haben, bewegen sich die Halteleisten 248 aufgrund ihrer Formelastizität wieder in die in den 31 bis 34 dargestellte Ruhelage zurück, so dass das Reibschlussteil 238 mit dem Grundkörper 236 verrastet ist und nicht mehr durch den Trennschlitz 126 zurückbewegt werden kann.
  • Der axiale Abstand zwischen den Hinterschneidungsflächen 252 und der Unterseite 246 des Kontaktbereichs 240 entspricht im Wesentlichen der Materialstärke der Klemmelemente 110, so dass jeweils ein Klemmelement 110 in den Zwischenraum zwischen einem Haltevorsprung 250 und dem Kontaktbereich 240 eingreift und mit seiner Außenseite im Wesentlichen flächig an der Unterseite 246 des Kontaktbereichs 240 und mit seiner Innenseite im Wesentlichen flächig an der Hinterschneidungsfläche 252 des jeweils zugeordneten Haltevorsprungs 250 anliegt.
  • Hierdurch ist das Reibschlussteil 238 durch Formschluss an zwei einander benachbarten Klemmelementen 110 gehalten, insbesondere mit den beiden Klemmelementen 110 verrastet.
  • Wie in 28 dargestellt, werden auf diese Weise mehrere, beispielsweise drei, Reibschlussteile 238 in jeweils einen Trennschlitz 126 zwischen zwei benachbarten Klemmelementen 110 eingebracht und formschlüssig mit den beiden angrenzenden Klemmelementen 110 verbunden, insbesondere verrastet.
  • Zur Montage der in den 28 bis 34 dargestellten und vorstehend beschriebenen vierten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 an einer Spüle 102 wird ebenso vorgegangen wie dies vorstehend im Zusammenhang mit der in den 19 bis 21 dargestellten zweiten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 beschrieben worden ist.
  • Zur Montage der mit den Verbindungseinrichtungen 100 versehenen Spüle 102 an einer Arbeitsplatte 104 wird ebenso vorgegangen, wie dies vorstehend im Zusammenhang mit der in den 22 bis 27 dargestellten dritten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 beschrieben worden ist, wobei die separat von dem Grundkörper 236 hergestellten Reibschlussteile 238 die Funktion der bei der dritten Ausführungsform als eine Beschichtung auf den Klemmelementen 110 ausgebildeten Reibschlusselemente 134 übernehmen, so dass in der Endmontagestellung der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 die Spüle 102 durch den Reibschluss der als Reibschlusselemente 134 dienenden Reibschlussteile 238 mit der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 gegen ein unbeabsichtigtes Herausbewegen der Spüle 102 aus der Ausschnittsöffnung 106 und gegen ein Abheben von der Arbeitsplatte 104 gesichert ist.
  • Im Übrigen stimmt die in den 28 bis 34 dargestellte vierte Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 hinsichtlich Aufbau, Funktion und Verwendungsweise mit der in den 22 bis 27 dargestellten dritten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.
  • Eine in den 35 bis 41 dargestellte fünfte Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 unterscheidet sich von der in den 28 bis 34 dargestellten vierten Ausführungsform insbesondere dadurch, dass statt mehrerer separater Reibschlussteile 238 nur ein einziges Reibschlussteil 238 vorgesehen ist, welches sich vorzugsweise in der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 über im Wesentlichen die gesamte Länge der Verbindungseinrichtung 100 erstreckt.
  • Dieses Reibschlussteil 238 ist in den 40 und 41 separat dargestellt.
  • Das Reibschlusselement 238 weist einen Querschnitt auf, dessen Form im Wesentlichen dem Querschnitt eines der Klemmelemente 110 entspricht, jedoch eine deutlich größere Dicke als der Querschnitt des Klemmelements 110 aufweist.
  • Ferner weist das Reibschlussteil 238 eine Aufnahme 262 in Form einer Aussparung in dem Material des Reibschlussteils 238 auf, deren Querschnitt im Wesentlichen dem Querschnitt eines der Klemmelemente 110 entspricht, so dass das Reibschlussteil 238 eine Hülle bildet, welche die Klemmelemente 110 des Grundkörpers 236 der Verbindungseinrichtung 100 aufnehmen kann.
  • Die Aufnahme 262 erstreckt sich in der Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 durch das gesamte Reibschlussteil 238 hindurch, so dass das Reibschlussteil 238, wie in den 36 und 37 dargestellt, in Richtung des zur Längsrichtung 120 der Verbindungseinrichtung 100 parallelen Pfeiles 264 auf die Klemmelemente 110, welche die Trägerelemente 137 der Verbindungseinrichtung 100 bilden, aufgeschoben werden kann, bis die Klemmelemente 110 vollständig in der Aufnahme 262 des Reibschlussteils 238 aufgenommen sind.
  • Eine im montierten Zustand der Spüle 102 der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 zugewandte Außenseite des Reibschlussteils 238 bildet eine Kontaktfläche 266, welche im montierten Zustand der Spüle 102 an der Begrenzungsfläche 202 anliegt und mit dieser einen Reibschluss bildet, durch welchen die Verbindungseinrichtung 100 reibschlüssig mit der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 verbunden ist.
  • Das Reibschlussteil 238 wirkt bei dieser Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 also ebenso als Reibschlusselement 134 wie die als Beschichtungen an den Klemmelementen 110 ausgebildeten Reibschlusselemente 134 der in den 19 bis 21 dargestellten zweiten Ausführungsform.
  • Zur Montage der vorstehend beschriebenen fünften Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 an einer Spüle 102 wird ebenso vorgegangen, wie dies vorstehend im Zusammenhang mit der in den 19 bis 21 dargestellten zweiten Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 beschrieben worden ist.
  • Zur Montage der mit den Verbindungseinrichtungen 100 versehenen Spüle 102 an einer Arbeitsplatte 104 wird ebenso vorgegangen, wie dies vorstehend im Zusammenhang mit der in den 22 bis 27 dargestellten dritten Ausführungsform beschrieben worden ist.
  • In der Endmontagestellung der Spüle 102 an der Arbeitsplatte 104 ist die Spüle 102 somit durch den Reibschluss des als Reibschlusselement 134 dienenden Reibschlussteils 238 mit der Begrenzungsfläche 202 der Ausschnittsöffnung 106 in der Arbeitsplatte 104 gegen ein unbeabsichtigtes Herausbewegen der Spüle 102 aus der Ausschnittsöffnung 106 und gegen ein Abheben von der Arbeitsplatte 104 gesichert.
  • Das Reibschlussteil 238 der fünften Ausführungsform ist vorzugsweise einstückig aus einem elastomeren Material gebildet.
  • Im Übrigen stimmt die in den 35 bis 41 dargestellte fünfte Ausführungsform einer Verbindungseinrichtung 100 hinsichtlich Aufbau, Funktion und Verwendungsweise mit der in den 22 bis 27 dargestellten dritten Ausführungsform überein, auf deren vorstehende Beschreibung insoweit Bezug genommen wird.

Claims (10)

  1. Verwendung einer Verbindungseinrichtung (100) zum Verbinden einer Spüle (102) mit einer Arbeitsplatte (104), die eine Ausschnittsöffnung (106) zum Einsetzen der Spüle (102) aufweist, wobei die Verbindungseinrichtung (100) mindestens ein Reibschlusselement (134) umfasst, mittels welchem die Verbindungseinrichtung (100) reibschlüssig mit einer Begrenzungsfläche (202) der Ausschnittsöffnung (106) in der Arbeitsplatte (104) verbindbar ist und welches im montierten Zustand der Spüle (102) an der Begrenzungsfläche (202) der Ausschnittsöffnung (106) in der Arbeitsplatte (104) anliegt und reibschlüssig mit der Begrenzungsfläche (202) verbunden ist, wobei das Reibschlusselement (134) ein Elastomermaterial umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Reibschlusselement (134) eine auf einem Trägerelement (137) angeordnete Beschichtung (136) umfasst oder mindestens ein separates Reibschlussteil (238) umfasst, das an einem Trägerelement (137) angeordnet ist, wobei das Trägerelement (137) ein federelastisches metallisches Material umfasst und ein Federelement (133) bildet, mittels welchem das Reibschlusselement (134) im montierten Zustand der Spüle (102) gegen die Begrenzungsfläche (202) der Ausschnittsöffnung (106) der Arbeitsplatte (104) vorgespannt ist, und wobei das Trägerelement (137) einen gekrümmten Abschnitt (132) umfasst, welcher einen an einen Verbindungsbereich (118) der Verbindungseinrichtung (100) angrenzenden, im Wesentlichen ebenen Basisabschnitt (130) des Trägerelements (137) mit einem freien Ende (128) des Trägerelements (137) verbindet und, von einer im montierten Zustand der Spüle (102) der Arbeitsplatte (104) zugewandten Außenseite des Trägerelements (137) aus gesehen, konvex gekrümmt ist.
  2. Verwendung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Reibschlusselement (134) ein Gummimaterial, ein Kautschukmaterial und/oder ein Silikonmaterial umfasst.
  3. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (100) durch Stoffschluss und/oder durch Formschluss an der Spüle (102) festgelegt ist.
  4. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (100) mindestens ein Verankerungselement (114) umfasst, das mit der Spüle (102) in Eingriff bringbar ist.
  5. Verwendung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spüle (102) mindestens eine Verankerungsausnehmung (182) zur zumindest teilweisen Aufnahme des Verankerungselements (114) der Verbindungseinrichtung (100) aufweist.
  6. Verwendung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Verankerungselement (114) mindestens einen scharfkantigen Abschnitt (156) zum Eingraben in ein Material der Spüle (102) umfasst.
  7. Verwendung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Verankerungselement (114) mindestens ein Verankerungselement-Federelement (155) umfasst.
  8. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (100) mindestens ein Abstützelement (116) umfasst, mittels welchem die Verbindungseinrichtung (100) im an der Spüle (102) montierten Zustand an einer Stützfläche (194) der Spüle (102) abstützbar ist.
  9. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungseinrichtung (100) mindestens einen Anschlagbereich (222) umfasst, mit dem die Verbindungseinrichtung (100) bei der Montage der Spüle (102) an der Arbeitsplatte (104) an die Begrenzungsfläche (202) der Ausschnittsöffnung (106) in der Arbeitsplatte (104) anlegbar ist.
  10. Verwendung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im montierten Zustand der Spüle (102) an der Arbeitsplatte (104) die Verbindungseinrichtung (100) nicht nach unten über die Arbeitsplatte (104) übersteht.
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