DE102009032203A1 - Außenwandsystem - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Außenwandsystem für ein Gebäude mit einer Außenmauer (1) und einer Innenmauer (2) aus Hohlblocksteinen (3, 4), wobei diese Mauern durch einen Hohlraum (5) getrennt sind und der Hohlraum mit einer Wärmedämmschicht (6) ausgefüllt ist. Die Erfindung besteht darin, dass zwischen der Innenmauer (2) und der Wärmedämmschicht (6)ngeordnet ist, zu dem mittels elektrischer Heizleiter (8) Wärmeenergie übertragbar ist, und dass Mauern (1, 2), Metallgitter (7) und Heizleiter (8) durch Ausschäumen mit Wärmedämmschaum miteinander verbunden sind.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Außenwandsystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
- Ein derartiges Außenwandsystem ist allgemein bekannt. Zumeist besteht die Wärmedämmschicht dabei aus Styropor.
- Aus der
EP 0 670 985 A1 ist ein Wandelement mit integrierter Heizung, insb. zum Vorbau an der Innenseite von Wänden mit einer zwischen Heizung und Wand angeordneten Reflexionsschicht bekannt, wobei das Wandelement ein Formteil mit Aufnahemevertiefungen, beispielsweise Nuten, aufweist, in die Heizleiter aufgenommen sind, und wobei die Reflexionsschicht die Aufnahmevertiefungen abdeckt. Das Formteil weist an der Reflexionsschicht angrenzende Luftkammern auf. - Durch die
ist ein erdbebendämpfender, hölzerner Gitterkörper für die Wandinnenseite eines hölzernen Gebäudes bekannt, wobei die vertikalen und horizontalen Gitterholzstäbe an den Kreuzungsstellen mittels eines viskoseelastischen Materials miteinander verbunden sind. Wenn des Gebäude durch ein Erdbeben verformt wird, wird zwar auch der Gitterkörper verformt, aber das viskoseelastische Material absorbiert die vom Erdbeben ausgehende Energie, so dass die Erdbebenenergie für die übrigen Gebäudeteile vermindert wird und so das Gebäude erhalten werden kann.JP 2008 150 936 A1 - Durch die
DE 19 757 951 A1 ist eine mssive Fertigteilwand aus Leichtbeton mit mineralschen Füllstoffen bekannt, die die Luftfeuchtigkeit gut aufnehmen und abgeben. In diese Fertigteilwand ist ein Heizungsrohrsystem, vorzugsweise aus-Mehrkomponenten-PE-Rohren, eingegossen. - Durch die
DE 19 980 229 C1 ist eine elektrische Heizung für Fußboden, Decke oder Wand mit einer Dämmplatte und einem Heizleiter bekannt, wobei die Dämmplatte nach oben offene, durchgehende Nuten zum Einbetten des Heizleiters aufweist und der Heizleiter über an der Stirnfläche und Seitenfläche der Dämmplatte verlaufende Stromversorgungsleitungen getrennt an eine Stromversorgung anschließbar ist. - Durch die
DE 3 408 311 A1 und dieDE 3 432 442 A1 sind Hohlblocksteine mit Seitenwänden, einem von mindestens einem Loch durchbrochenen Steindeckel und einer Mehrzahl von in den offenen Steinboden eingelassenen, taschenförmigen Kammern bekannt, die durch Stegwände voneinander getrennt sind, wobei die Stegwände zwischen dem Steindeckel und der Steinunterseite angeordnet sind, einstückig mit dem Hohlblockstein gebildet sind und wobei das mindestens eine Loch mit einer Kammer durchgangsverbunden ist. Gemäß derDE 3 432 442 A1 sind die Kammern durch Ausnehmungen in den Stegwänden mittels Wärmedämmschaum ausgeschäumt. Die Ausnehmungen können gemäß derDE 3 408 311 A1 auch in den Stegwandenden an der Steinunterseite liegen. - Gegenüber diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Außenwandsystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, das einem Erdbeben Widerstand entgegensetzt und gleichzeitig in einfacher Weise eine Heizungsmöglichkeit vorsieht.
- Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
- Das Gitter bewirkt eine flexible Stützung der Mauern bei einem Erdbeben und wird gleichzeitig als Wärmeverteiler verwendet.
- Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass das Metallgitter aus Vertikal- und Horizontalvollstäben besteht und dass die Heizstäbe an den Vertikalvollstäben oder den Horizontalvollstäben befestigt sind. Dadurch wird ein gute Wärmeübertragung gewährleistet.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung verlaufen die Heizstäbe auf den Vertikalvollstäben oder den Horizontalvollstäben. Hierdurch wird eine noch bessere Wärmeleitung erzielt.
- Gemäß einer einfachen, weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Befestigungsmittel Drahtschlingen.
- Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass das Metallgitter aus Vertikal- und Horizontalrohren besteht und dass die Heizstäbe in den Vertikalrohren oder den Horizontalrohren angeordnet sind. Dadurch sind die Heizleiter besser geschützt. Außerdem ist der Kontakt des Heizleiters mit dem Metallgitter inniger. Ferner wird die Brandgefahr verringert.
- Eine weitere Ausbildung der Erfindung ist so getroffen, dass der Hohlblockstein mindestens eine Kammer mit einer der Wärmedämmschicht zugewandten, groß flächigen Öffnung in der Kammerwand aufweist und dass die mindestens eine Kammer gleichzeitig mit dem Hohlraum ausgeschäumt wird. Hierdurch wird eine bessere Verbindung der Mauern und des Metallgitters erzielt.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die Fläche der Öffnung kleiner als die Fläche der diese Öffnung enthaltenden Kammerwand, und damit sind Hinterscheidungen gebildet. Dadurch wird der Halt der Mauern und des Metallgitters aneinander weiter verbessert.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist der Hohlblockstein zwei in dessen Längsrichtung hintereinander liegende Kammern mit je einer Öffnung auf. Die Haftung der Mauern aneinander wird dadurch verbessert.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind in Oberseite und Unterseite des Hohlblocksteins mehrere in die Kammern führende Bohrungen gebildet. Die Verklammerung der Hohlblocksteine ist durch den in diese Bohrungen eintretenden Wärmedämmschaum noch besser.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind in den Stirnseiten und der Wand zwischen den beiden Kammern des Hohlblocksteins mehrere in die Kammern führende Bohrungen gebildet. Der vorgenannte Vorteil ist auch hier zu sehen.
- Eine weitere, zweckmäßige Ausbildung der Erfindung sieht vor, das der Hohlblockstein ferner im Grunde quaderförmig ausgebildet ist und auf seiner Oberseite eine zentrale Rippe, die in eine zentrale Stirnrippe auf einer Stirnseite des Hohlblocksteins übergeht, auf seiner Unterseite eine zentrale Längsnut und auf seiner anderen Stirnseite eine zentrale, vertikale Stirnnut aufweist.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Rippen und Nuten mit Querrippen versehen. Das Verrutschen der Hohlblocksteine in der Mauer wird dadurch behindert.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Höhe und Breite der Rippen geringer als die Höhe und Breite der Nuten bemessen. Dadurch kann der Wärmedämmschaum auch zwischen die Rippen und Nuten eintreten.
- Die Erfindung betrifft auch ein Gebäude mit mehreren Zimmern und einem Außenwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
- Gemäß einer weiteren, zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist im Gebäude das Außenwandsystem für jedes Zimmer getrennt ausgebildet und die Zuführung von Wärmeenergie getrennt einstellbar.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Metallgitter von benachbarten Zimmern mittels Kunststoffklammern auf Abstand festgehalten. So erfolgt eine mechanische Verbindung der Metallgitter, ohne dass eine Wärmeübertragung von Gitter zu Gitter stattfindet.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind am Rand des Gebäudefußbodens Bohrungen vorgesehen, in die der Wärmedämmschaum eintritt. Dadurch wird eine flexible Arretierung der Mauern am Fußboden erreicht.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist im Zimmer an einer Wand eine Zusatzheizung in Form eines Flachkörpers in Höhe eines Bilds am Metallgitter befestigt. Durch die Befestigung am Metallgitter wird der Flachkörper miterwärmt und kann bei höherem Wärmebedarf zusätzlich geheizt werden.
- Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Flachkörper abgedeckt, vorzugsweise mittels eines Bilds. Vom ästhetischen Gesichtpunkt her ist der Flachkörper dann als Heizkörper nicht erkennbar.
- Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 einen prinzipieller Querschnitt durch ein Außenwandsystem gemäß der Erfindung, -
2 eine Draufsicht auf das Metallgitter und den Heizleiter der1 , -
3 einen vergrößerten Querschnitt durch einen mittels einer Drahtschlinge miteinander verbundenen Horizontalstab und Heizleiter der2 , -
4 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Außenmauer und eines Fußbodens eines Gebäudes mit vor dieser Mauer angeordnetem Metallgitter, -
5 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführung von Metallgitter und Heizleiter gemäß der Erfindung, -
6 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführung eines bei der Erfindung zur Anwendung gelangenden Hohlblocksteins, -
7 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung eines bei der Erfindung zur Anwendung gelangenden Hohlblocksteins, -
8 eine perspektivische Ansicht eines Teils der Oberseite eines der Ausführung in7 ähnelnden Hohlblocksteins, -
9 eine perspektivische Ansicht eines Teils der Unterseite eines der Ausführung in7 ähnelnden Hohlblocksteins, -
10 eine perspektivische Ansicht eines mit Hohlblocksteinen nach7 aufgebauten Außenmauerteils und eines Fußbodens eines Gebäudes, -
11 eine perspektivische Ansicht eines Außenmauerwerks und Fußbodens eines Gebäudes ohne Decke mit Aufteilung des Metallgitters in Räumen zugehörige Teile, -
12 eine Vergrößerung eines Teils der11 zur Darstellung des Zusammenstoßes zweier Metallgitterteile, -
13 eine perspektivische Ansicht einer bei der Erfindung zur Anwendung kommenden Zusatzheizung, -
14 eine Seitenansicht der Zusatzheizung der13 und -
15 eine Vergrößerung eines Teils der14 . - In
1 ist ein prinzipieller Querschnitt durch eine Außenwand gemäß der Erfindung dargestellt. Die Außenwand besteht aus einer Außenmauer1 und einer Innenmauer2 aus Hohlblocksteinen3 ,4 , die durch einen Hohlraum5 voneinander getrennt sind. In den Hohlraum5 ist eine Wärmedämmschicht6 eingebracht. Zwischen der Innenmauer2 und der Wärmedämmschicht6 ist ein Metallgitter7 , insbes. ein Stahlgitter, angeordnet, zu dem mittels elektrischer Heizleiter8 Wärmeenergie übertragbar ist. Die Mauern1 ,2 , das Metallgitter7 und der Heizleiter8 sind durch Ausschäumen mit Wärmedämmschaum miteinander verbunden, wobei bei diesem Ausschäumvorgang auch die Wärmedämmschicht6 in gleicher Weise gebildet wird. Als Wärmedämmschaum kann vorzugsweise PE-Schaum dienen, der auch ein gute Hafteigenchaft aufweist. Die beiden Mauern1 ,2 können auch zusätzlich noch miteinander verankert werden, beispielsweise mittels Ankerdübeln oder Metallkrallen. - Das Metallgitter kann nach
2 aus Vertikalvollstäben, wie den Stäben9 , und Horizontalvollstäben, wie den Stäben10 , bestehen, die an den Kreuzungsstellen miteinander verbunden sind, beispielsweise durch Lötung oder Schweißung. Der Heizleiter8 ist in Schlingen auf das Metallgitter7 aufgelegt und, wie aus dem vergrößerten Querschnitt in3 erkennbar ist, an einigen Horizontalvollstäben10 mittels Drahtschlingen11 befestigt. Diese Drahtschlingenbefestigung braucht nicht besonders fest zu sein, weil Metallgitter7 und Heizleiter8 umschäumt werden. Dem Heizleiter8 wird über die Anschlüsse Plus und Minus von einer Stromversorgungsquelle Strom zugeführt, der in bekannter Weise mittels eines Thermostats geregelt sein kann. Vorzugsweise kann die Stromquelle in einer Fotovoltaikanlage bestehen. - Selbstverständlich kann der Heizleiter erforderlichenfalls auch auf einigen Vertikalvollstäben verlegt sein. Es ist auch möglich, den Heizleiter zwischen den Vertikalvollstäben oder zwischen den Horizontalvollstäben parallel zu diesen zu verlegen. Die Verlegung des Heizleiters muss sich zudem nach den Fenstern und Türen in einem Gebäude richten.
- In
4 ist die Außenmauer1 eines Gebäudes gezeigt, die auf dem Gebäudefußboden12 steht. In einigem Abstand von dieser Außenmauer befindet sich das Metallgitter7 , das an der nicht dargestellten Innenmauer anliegt. - Metallgitter und Heizleiter können auch in anderer Weise miteinander verbunden sein. So kann das Metallgitter aus Vertikalrohren und Horizontalrohren bestehen. In mindestens einigen solcher Rohre kann der Heizleiter angeordnet sein. So ist in
5 ein Querschnitt durch ein solches Rohr13 dargestellt. In diesem Rohr schließt sich nach innen eine Verstärkungshülle14 , insbesondere aus Keramik an, an die sich wieder die Originalhülle15 aus Keramik des Heizleiters8 anschließt, die diesen umgibt. Die Wärmeübertragung vom Heizleiter8 auf das Rohr13 ist besonders gut, der Heizleiter8 liegt geschützt im Rohr13 , und die Brandgefahr ist vermindert. - Die Außenmauer
1 und die Innenmauer2 können im Prinzip aus beliebigen Hohlblocksteinen bestehen. In vorteilhafter Weise kann jedoch ein quaderförmiger Hohlblockstein mit mindestens einer Kammer verwendet werden, die eine der Wärmedämmschicht zugewandte, großflächige Öffnung in der Kammerwand aufweist, wobei diese Kammer gleichzeitig mit dem Hohlraum zwischen Außenmauer und Innenmauer ausgeschäumt wird. Die Verklammerung dieser Mauern wird noch besser, wenn nach6 ein Hohlblockstein3.1 mit zwei Kammern16 ,17 mit je einer Öffnung18 ,19 verwendet wird. Der Hohlblockstein3.1 ist außerdem auf seiner Oberseite20 , Unterseite21 und den seitlichen Flächen22 ,23 mit Rillen, wie den Rillen24 ,25 , versehen, wobei in diese Rillen benachbarte Hohlblocksteine mit entsprechenden Rillen eingepasst werden können. Auf der Oberseite20 , Unterseite21 und den seitlichen Flächen22 ,23 sind ferner Bohrungen, wie die Bohrungen26 ,27 , vorgesehen, die in die Kammern16 ,17 führen. Durch diese Bohrungen tritt der Wärmedämmschaum zur Verklammerung der Hohlblocksteine. - Eine weitere, verbesserte Ausführung eines bei der Erfindung zur Anwendung gelangenden Hohlblocksteins
3.2 ist in7 dargestellt. Der Hohlblockstein3.2 ist wieder im Grunde quaderförmig mit zwei Kammern16 ,17 mit je einer der Wärmedämmschicht zugewandten, großflächigen Öffnung18 ,19 ausgebildet. Die Kammern16 ,17 liegen in Steinlängsrichtung hintereinander und sind durch eine Zwischenwand getrennt. Auf der Oberseite des Hohlblocksteins3.2 ist eine zentrale Längsrippe vorgesehen, die auf der linken Seite in eine zentrale Stirnrippe29 übergeht. Auf seiner Unterseite ist eine zentrale Längsnut30 und auf seiner rechten Seite ist eine zentrale Stirnnut31 vorgesehen, die ebenfalls ineinander übergehen. In der Längsrippe28 , der Stirnrippe29 , der Längsnut30 , der Stirnnut31 , und der Zwischenwand des Hohlblocksteins3.2 sind Bohrungen, wie die Bohrungen26 ,27 ,32 ,33 ,34 , angeordnet, durch die der Wärmedämmschaum von den Kammern16 ,17 in benachbarte Hohlblocksteine dringen kann. - Die Rippen
28 ,29 können an die Nuten (30 ,31 ) benachbarter Hohlblocksteine angepasst sein. Dabei ist es zweckmäßig, nach8 die Oberseiten der Hohlblocksteine3.2 und die Unterseiten36 mit Querrillen37 zu versehen, um das Verrutschen der Hohlblocksteine zu behindern. - Eine bessere Art zur Behinderung des Verrutschens der Hohlblocksteine im Verbund wird jedoch dadurch erreicht, dass die Höhe und Breite der Rippen
28 ,29 geringer als die Höhe und Breite der Nuten30 ,31 bemessen sind. Zwischen solchen Rippen und Nuten kann nun der Wärmedämmschaum eintreten. - In
10 ist eine Außenmauer1 gezeigt, die aus solchen Hohlblocksteinen3.1 oder3.2 aufgebaut ist und am Rand eines Gebäudefußbodens12 steht. Der Gebäudefußboden12 ist mit in der Nähe seines Rands38 verlaufenden Löchern39 versehen, in die der Wärmedämmschaum aus den Hohlblocksteinen eintreten kann. - In
11 ist ein Außenmauerwerk aus Hohlblocksteinen3.1 oder3.2 eines Gebäudes mit einer Anzahl von Zimmern gezeigt. Das vor diesem Außenmauerwerk im Abstand angeordnete Metallgitter7 ist in den Zimmern zugeordnete Teile aufgeteilt. So ist einem ersten Kinderzimmer40 ein Metallgitterteil7.1 , einem Schlafzimmer41 ein Metallgitterteil7.2 , einem Bad42 ein Metallgitterteil7.3 , einem WC43 ein Metallgittergteil7.4 , einer Diele44 und einem Wohnzimmer45 ein Metallgitterteil7.5 , einer Küche46 ein Metallgitterteil7.6 und einem zweiten Kinderzimmer47 ein Metallgitterteil7.7 zugeordnet. Die Vertikalstäbe9' und9'' der Metallgitterteile7.1 und7.7 können verstärkt sein und werden durch Klammern48 aus Kunststoff zusammengehalten und gleichzeitig wärmetechnisch getrennt. Die12 zeigt dies in einer Vergrößerung. Dort ist auch eine Fußbodenheizung49 angedeutet, die mit Vorteil mitgesteuert werden kann. Statt Klammern können auch Krallen verwendet werden. - Die einzelnen, den Metallgitterteilen
7.1 –7.7 zugeordneten Heizleiterteile sind ebenfalls getrennt, und die diesen zugeführte Wärmeenergie ist getrennt einstellbar. - Wenn aus verschiedenen Gründen ein erhöhter Wärmebedarf erforderlich ist, kann in dem betreffenden Zimmer an einer Außenwand eine Zusatzheizung
50 in Form eines Flachkörpers befestigt sein. Diese kann in gewohnter Weise unter einem Fenster, aber auch in Höhe eines Bilds angeordnet werden. Der Flachkörper kann abgedeckt sein, im letzten Fall vorzugsweise mittels eines Bilds. - Die
13 –15 zeigen ein Beispiel einer solchen Zusatzheizung50 . Zwischen zwei rechteckförmigen Metallplatten51 ,52 ist ein zickzackförmiger Heizleiter53 eingeschlossen. Von der inneren Platte52 , die bündig mit der Innenmauer2 absschließt, gehen Metallstäbe, wie die Stäbe54 , aus, die mit dem nicht dargestellten Metallgitter verbunden, beispielsweise verschweißt, werden. Die Wärme des Metallgitters geht auf die Platten51 ,52 über, und gleichzeitig kann dem Heizleiter53 gesondert Energie über Anschlussstifte55 ,56 zugeführt werden. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Außenmauer
- 2
- Innenmauer
- 3, 3.1, 3.2,
- Hohlblockstein
- 4
- Hohlblockstein
- 5
- Hohlraum
- 6
- Wärmedämmschicht
- 7
- Metallgitter
- 8
- Heizleiter
- 9
- Vertikalvollstab
- 10
- Horizontalvollstab
- 11
- Drahtschlinge
- 12
- Fußboden
- 13
- Rohr
- 14
- Verstärkungshülle
- 15
- Originalhülle
- 16, 17
- Kammer
- 18, 19
- Öffnung
- 20
- Oberseite
- 21
- Unterseite
- 22, 23
- seitliche Fläche
- 24, 25
- Rille
- 26, 27
- Bohrung
- 28
- Längsrippe
- 29
- Stirnrippe
- 30
- Längsnut
- 31
- Stirnnut
- 32–34
- Bohrung
- 35
- Oberseite
- 36
- Unterseite
- 37
- Querrille
- 38
- Rand
- 39
- Loch
- 40
- erstes Kinderzimmer
- 41
- Schlafzimmer
- 42
- Bad
- 43
- WC
- 44
- Diele
- 45
- Wohnzimmer
- 46
- Küche
- 47
- zweites Kinderzimmer
- 48
- Kunststoffklammer
- 49
- Fußbodenheizung
- 50
- Zusatzheizung
- 51, 52
- Platte
- 53
- Heizleiter
- 54
- Metallstab
- 55, 56
- Anschlussstift
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 0670985 A1 [0003]
- - JP 2008150936 A1 [0004]
- - DE 19757951 A1 [0005]
- - DE 19980229 C1 [0006]
- - DE 3408311 A1 [0007, 0007]
- - DE 3432442 A1 [0007, 0007]
Claims (18)
- Außenwandsystem für ein Gebäude mit einer Außenmauer (
1 ) und einer Innenmauer (2 ) aus Hohlblocksteinen (3 ,4 ), wobei diese Mauern durch einen Hohlraum (5 ) getrennt sind und der Hohlraum mit einer Wärmedämmschicht (6 ) ausgefüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Innenmauer (2 ) und der Wärmedämmschicht (6 ) ein Metallgitter (7 ), insbesondere Stahlgitter, angeordnet ist, zu dem mittels elektrischer Heizleiter (8 ) Wärmeenergie übertragbar ist, und dass Mauern (1 ,2 ), Metallgitter (7 ) und Heizleiter (8 ) durch Ausschäumen mit Wärmedämmschaum miteinander verbunden sind. - Außenwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallgitter (
7 ) aus Vertikal- und Horizontalvollstäben (9 ,10 ) besteht und dass die Heizstäbe (8 ) an den Vertikalvollstäben (9 ) oder den Horizontalvollstäben (10 ) befestigt sind. - Außenwandsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizstäbe (
8 ) auf den Vertikalvollstäben (9 ) oder den Horizontalvollstäben (10 ) verlaufen. - Außenwandsystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel Drahtschlingen (
11 ) sind. - Außenwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallgitter aus Vertikal- und Horizontalrohren (
13 ) besteht und dass die Heizstäbe (8 ) in den Vertikalrohren oder den Horizontalrohren angeordnet sind. - Außenwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlblockstein (
3.1 ,3.2 ) mindestens eine Kammer (16 ,17 ) mit einer der Wärmedämmschicht zugewandten, großflächigen Öffnung (8 ,19 ) in der Kammerwand aufweist und dass die mindestens eine Kammer gleichzeitig mit dem Hohlraum (5 ) ausgeschäumt wird. - Außenwandsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche der Öffnung (
18 ,19 ) kleiner als die Fläche der diese Öffnung enthaltenden Kammerwand ist und damit Hinterscheidungen gebildet sind. - Außenwandsystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlblockstein (
3.1 ,3.2 ) zwei in dessen Längsrichtung hintereinander liegende Kammern (16 ,17 ) mit je einer Öffnung (18 ,19 ) aufweist. - Außenwandsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in Oberseite und Unterseite des Hohlblocksteins (
3.1 ,3.2 ) mehrere in die Kammern (16 ,17 ) führende Bohrungen (26 ,32 ) gebildet sind. - Außenwandsystem nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in den Stirnseiten und der Wand zwischen den beiden Kammern (
16 ,17 ) des Hohlblocksteins mehrere in die Kammern (16 ,17 ) führende Bohrungen (27 ,33 ,32 ) gebildet sind. - Außenwandsystem nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlblockstein (
3.2 ) ferner im Grunde quaderförmig ausgebildet ist und auf seiner Oberseite eine zentrale Längsrippe (28 ), die in eine zentrale, vertikale Stirnrippe (29 ) auf einer Stirnseite des Hohlblocksteins übergeht, auf seiner Unterseite eine zentrale Längsnut (30 ) und auf seiner anderen Stirnseite eine zentrale, vertikale Stirnnut (31 ) aufweist. - Außenwandsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (
35 ) und Unterseite (36 ) des Hohlblocksteins (3.2 ) einschließlich der Rippen (28 ,29 ) und Nuten (30 ,31 ) mit Querrippen (37 ) versehen sind. - Außenwandsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe und Breite der Rippen (
28 ,29 ) geringer als die Höhe und Breite der Nuten (30 ,31 ) bemessen sind. - Gebäude mit mehreren Zimmern und einem Außenwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenwandsystem für jedes Zimmer (
40 –47 ) getrennt ausgebildet und die Zuführung von Wärmeenergie getrennt einstellbar ist. - Gebäude nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallgitterteile (
7.1 ,7.7 ) von benachbarten Zimmern (40 ,47 ) mittels Kunststoffklammern (48 ) auf Abstand festgehalten sind. - Gebäude nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass am Rand (
38 ) des Gebäudefußbodens (12 ) Bohrungen (39 ) vorgesehen sind, in die der Wärmedämmschaum eintritt. - Gebäude nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass im Zimmer an einer Wand eine Zusatzheizung (
50 ) in Form eines Flachkörpers in Höhe eines Bilds am Metallgitter (7 ) befestigt ist. - Gebäude nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Flachkörper abgedeckt ist, vorzugsweise mittels eines Bilds.
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