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DE102009032203A1 - Außenwandsystem - Google Patents

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DE102009032203A1
DE102009032203A1 DE102009032203A DE102009032203A DE102009032203A1 DE 102009032203 A1 DE102009032203 A1 DE 102009032203A1 DE 102009032203 A DE102009032203 A DE 102009032203A DE 102009032203 A DE102009032203 A DE 102009032203A DE 102009032203 A1 DE102009032203 A1 DE 102009032203A1
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DE
Germany
Prior art keywords
wall system
exterior wall
building
metal grid
hollow block
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009032203A
Other languages
English (en)
Inventor
Ali Riza Coskun
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
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    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/74Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls
    • E04B1/76Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only
    • E04B1/7604Heat, sound or noise insulation, absorption, or reflection; Other building methods affording favourable thermal or acoustical conditions, e.g. accumulating of heat within walls specifically with respect to heat only fillings for cavity walls
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
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    • E04H9/02Buildings, groups of buildings or shelters adapted to withstand or provide protection against abnormal external influences, e.g. war-like action, earthquake or extreme climate withstanding earthquake or sinking of ground
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Außenwandsystem für ein Gebäude mit einer Außenmauer (1) und einer Innenmauer (2) aus Hohlblocksteinen (3, 4), wobei diese Mauern durch einen Hohlraum (5) getrennt sind und der Hohlraum mit einer Wärmedämmschicht (6) ausgefüllt ist. Die Erfindung besteht darin, dass zwischen der Innenmauer (2) und der Wärmedämmschicht (6)ngeordnet ist, zu dem mittels elektrischer Heizleiter (8) Wärmeenergie übertragbar ist, und dass Mauern (1, 2), Metallgitter (7) und Heizleiter (8) durch Ausschäumen mit Wärmedämmschaum miteinander verbunden sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Außenwandsystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein derartiges Außenwandsystem ist allgemein bekannt. Zumeist besteht die Wärmedämmschicht dabei aus Styropor.
  • Aus der EP 0 670 985 A1 ist ein Wandelement mit integrierter Heizung, insb. zum Vorbau an der Innenseite von Wänden mit einer zwischen Heizung und Wand angeordneten Reflexionsschicht bekannt, wobei das Wandelement ein Formteil mit Aufnahemevertiefungen, beispielsweise Nuten, aufweist, in die Heizleiter aufgenommen sind, und wobei die Reflexionsschicht die Aufnahmevertiefungen abdeckt. Das Formteil weist an der Reflexionsschicht angrenzende Luftkammern auf.
  • Durch die JP 2008 150 936 A1 ist ein erdbebendämpfender, hölzerner Gitterkörper für die Wandinnenseite eines hölzernen Gebäudes bekannt, wobei die vertikalen und horizontalen Gitterholzstäbe an den Kreuzungsstellen mittels eines viskoseelastischen Materials miteinander verbunden sind. Wenn des Gebäude durch ein Erdbeben verformt wird, wird zwar auch der Gitterkörper verformt, aber das viskoseelastische Material absorbiert die vom Erdbeben ausgehende Energie, so dass die Erdbebenenergie für die übrigen Gebäudeteile vermindert wird und so das Gebäude erhalten werden kann.
  • Durch die DE 19 757 951 A1 ist eine mssive Fertigteilwand aus Leichtbeton mit mineralschen Füllstoffen bekannt, die die Luftfeuchtigkeit gut aufnehmen und abgeben. In diese Fertigteilwand ist ein Heizungsrohrsystem, vorzugsweise aus-Mehrkomponenten-PE-Rohren, eingegossen.
  • Durch die DE 19 980 229 C1 ist eine elektrische Heizung für Fußboden, Decke oder Wand mit einer Dämmplatte und einem Heizleiter bekannt, wobei die Dämmplatte nach oben offene, durchgehende Nuten zum Einbetten des Heizleiters aufweist und der Heizleiter über an der Stirnfläche und Seitenfläche der Dämmplatte verlaufende Stromversorgungsleitungen getrennt an eine Stromversorgung anschließbar ist.
  • Durch die DE 3 408 311 A1 und die DE 3 432 442 A1 sind Hohlblocksteine mit Seitenwänden, einem von mindestens einem Loch durchbrochenen Steindeckel und einer Mehrzahl von in den offenen Steinboden eingelassenen, taschenförmigen Kammern bekannt, die durch Stegwände voneinander getrennt sind, wobei die Stegwände zwischen dem Steindeckel und der Steinunterseite angeordnet sind, einstückig mit dem Hohlblockstein gebildet sind und wobei das mindestens eine Loch mit einer Kammer durchgangsverbunden ist. Gemäß der DE 3 432 442 A1 sind die Kammern durch Ausnehmungen in den Stegwänden mittels Wärmedämmschaum ausgeschäumt. Die Ausnehmungen können gemäß der DE 3 408 311 A1 auch in den Stegwandenden an der Steinunterseite liegen.
  • Gegenüber diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, ein Außenwandsystem nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, das einem Erdbeben Widerstand entgegensetzt und gleichzeitig in einfacher Weise eine Heizungsmöglichkeit vorsieht.
  • Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Das Gitter bewirkt eine flexible Stützung der Mauern bei einem Erdbeben und wird gleichzeitig als Wärmeverteiler verwendet.
  • Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass das Metallgitter aus Vertikal- und Horizontalvollstäben besteht und dass die Heizstäbe an den Vertikalvollstäben oder den Horizontalvollstäben befestigt sind. Dadurch wird ein gute Wärmeübertragung gewährleistet.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung verlaufen die Heizstäbe auf den Vertikalvollstäben oder den Horizontalvollstäben. Hierdurch wird eine noch bessere Wärmeleitung erzielt.
  • Gemäß einer einfachen, weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Befestigungsmittel Drahtschlingen.
  • Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass das Metallgitter aus Vertikal- und Horizontalrohren besteht und dass die Heizstäbe in den Vertikalrohren oder den Horizontalrohren angeordnet sind. Dadurch sind die Heizleiter besser geschützt. Außerdem ist der Kontakt des Heizleiters mit dem Metallgitter inniger. Ferner wird die Brandgefahr verringert.
  • Eine weitere Ausbildung der Erfindung ist so getroffen, dass der Hohlblockstein mindestens eine Kammer mit einer der Wärmedämmschicht zugewandten, groß flächigen Öffnung in der Kammerwand aufweist und dass die mindestens eine Kammer gleichzeitig mit dem Hohlraum ausgeschäumt wird. Hierdurch wird eine bessere Verbindung der Mauern und des Metallgitters erzielt.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist die Fläche der Öffnung kleiner als die Fläche der diese Öffnung enthaltenden Kammerwand, und damit sind Hinterscheidungen gebildet. Dadurch wird der Halt der Mauern und des Metallgitters aneinander weiter verbessert.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung weist der Hohlblockstein zwei in dessen Längsrichtung hintereinander liegende Kammern mit je einer Öffnung auf. Die Haftung der Mauern aneinander wird dadurch verbessert.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind in Oberseite und Unterseite des Hohlblocksteins mehrere in die Kammern führende Bohrungen gebildet. Die Verklammerung der Hohlblocksteine ist durch den in diese Bohrungen eintretenden Wärmedämmschaum noch besser.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind in den Stirnseiten und der Wand zwischen den beiden Kammern des Hohlblocksteins mehrere in die Kammern führende Bohrungen gebildet. Der vorgenannte Vorteil ist auch hier zu sehen.
  • Eine weitere, zweckmäßige Ausbildung der Erfindung sieht vor, das der Hohlblockstein ferner im Grunde quaderförmig ausgebildet ist und auf seiner Oberseite eine zentrale Rippe, die in eine zentrale Stirnrippe auf einer Stirnseite des Hohlblocksteins übergeht, auf seiner Unterseite eine zentrale Längsnut und auf seiner anderen Stirnseite eine zentrale, vertikale Stirnnut aufweist.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Rippen und Nuten mit Querrippen versehen. Das Verrutschen der Hohlblocksteine in der Mauer wird dadurch behindert.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Höhe und Breite der Rippen geringer als die Höhe und Breite der Nuten bemessen. Dadurch kann der Wärmedämmschaum auch zwischen die Rippen und Nuten eintreten.
  • Die Erfindung betrifft auch ein Gebäude mit mehreren Zimmern und einem Außenwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13.
  • Gemäß einer weiteren, zweckmäßigen Ausbildung der Erfindung ist im Gebäude das Außenwandsystem für jedes Zimmer getrennt ausgebildet und die Zuführung von Wärmeenergie getrennt einstellbar.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind die Metallgitter von benachbarten Zimmern mittels Kunststoffklammern auf Abstand festgehalten. So erfolgt eine mechanische Verbindung der Metallgitter, ohne dass eine Wärmeübertragung von Gitter zu Gitter stattfindet.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung sind am Rand des Gebäudefußbodens Bohrungen vorgesehen, in die der Wärmedämmschaum eintritt. Dadurch wird eine flexible Arretierung der Mauern am Fußboden erreicht.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist im Zimmer an einer Wand eine Zusatzheizung in Form eines Flachkörpers in Höhe eines Bilds am Metallgitter befestigt. Durch die Befestigung am Metallgitter wird der Flachkörper miterwärmt und kann bei höherem Wärmebedarf zusätzlich geheizt werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Flachkörper abgedeckt, vorzugsweise mittels eines Bilds. Vom ästhetischen Gesichtpunkt her ist der Flachkörper dann als Heizkörper nicht erkennbar.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 einen prinzipieller Querschnitt durch ein Außenwandsystem gemäß der Erfindung,
  • 2 eine Draufsicht auf das Metallgitter und den Heizleiter der 1,
  • 3 einen vergrößerten Querschnitt durch einen mittels einer Drahtschlinge miteinander verbundenen Horizontalstab und Heizleiter der 2,
  • 4 eine perspektivische Ansicht eines Teils einer Außenmauer und eines Fußbodens eines Gebäudes mit vor dieser Mauer angeordnetem Metallgitter,
  • 5 einen Querschnitt durch eine weitere Ausführung von Metallgitter und Heizleiter gemäß der Erfindung,
  • 6 eine perspektivische Ansicht einer ersten Ausführung eines bei der Erfindung zur Anwendung gelangenden Hohlblocksteins,
  • 7 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführung eines bei der Erfindung zur Anwendung gelangenden Hohlblocksteins,
  • 8 eine perspektivische Ansicht eines Teils der Oberseite eines der Ausführung in 7 ähnelnden Hohlblocksteins,
  • 9 eine perspektivische Ansicht eines Teils der Unterseite eines der Ausführung in 7 ähnelnden Hohlblocksteins,
  • 10 eine perspektivische Ansicht eines mit Hohlblocksteinen nach 7 aufgebauten Außenmauerteils und eines Fußbodens eines Gebäudes,
  • 11 eine perspektivische Ansicht eines Außenmauerwerks und Fußbodens eines Gebäudes ohne Decke mit Aufteilung des Metallgitters in Räumen zugehörige Teile,
  • 12 eine Vergrößerung eines Teils der 11 zur Darstellung des Zusammenstoßes zweier Metallgitterteile,
  • 13 eine perspektivische Ansicht einer bei der Erfindung zur Anwendung kommenden Zusatzheizung,
  • 14 eine Seitenansicht der Zusatzheizung der 13 und
  • 15 eine Vergrößerung eines Teils der 14.
  • In 1 ist ein prinzipieller Querschnitt durch eine Außenwand gemäß der Erfindung dargestellt. Die Außenwand besteht aus einer Außenmauer 1 und einer Innenmauer 2 aus Hohlblocksteinen 3, 4, die durch einen Hohlraum 5 voneinander getrennt sind. In den Hohlraum 5 ist eine Wärmedämmschicht 6 eingebracht. Zwischen der Innenmauer 2 und der Wärmedämmschicht 6 ist ein Metallgitter 7, insbes. ein Stahlgitter, angeordnet, zu dem mittels elektrischer Heizleiter 8 Wärmeenergie übertragbar ist. Die Mauern 1, 2, das Metallgitter 7 und der Heizleiter 8 sind durch Ausschäumen mit Wärmedämmschaum miteinander verbunden, wobei bei diesem Ausschäumvorgang auch die Wärmedämmschicht 6 in gleicher Weise gebildet wird. Als Wärmedämmschaum kann vorzugsweise PE-Schaum dienen, der auch ein gute Hafteigenchaft aufweist. Die beiden Mauern 1, 2 können auch zusätzlich noch miteinander verankert werden, beispielsweise mittels Ankerdübeln oder Metallkrallen.
  • Das Metallgitter kann nach 2 aus Vertikalvollstäben, wie den Stäben 9, und Horizontalvollstäben, wie den Stäben 10, bestehen, die an den Kreuzungsstellen miteinander verbunden sind, beispielsweise durch Lötung oder Schweißung. Der Heizleiter 8 ist in Schlingen auf das Metallgitter 7 aufgelegt und, wie aus dem vergrößerten Querschnitt in 3 erkennbar ist, an einigen Horizontalvollstäben 10 mittels Drahtschlingen 11 befestigt. Diese Drahtschlingenbefestigung braucht nicht besonders fest zu sein, weil Metallgitter 7 und Heizleiter 8 umschäumt werden. Dem Heizleiter 8 wird über die Anschlüsse Plus und Minus von einer Stromversorgungsquelle Strom zugeführt, der in bekannter Weise mittels eines Thermostats geregelt sein kann. Vorzugsweise kann die Stromquelle in einer Fotovoltaikanlage bestehen.
  • Selbstverständlich kann der Heizleiter erforderlichenfalls auch auf einigen Vertikalvollstäben verlegt sein. Es ist auch möglich, den Heizleiter zwischen den Vertikalvollstäben oder zwischen den Horizontalvollstäben parallel zu diesen zu verlegen. Die Verlegung des Heizleiters muss sich zudem nach den Fenstern und Türen in einem Gebäude richten.
  • In 4 ist die Außenmauer 1 eines Gebäudes gezeigt, die auf dem Gebäudefußboden 12 steht. In einigem Abstand von dieser Außenmauer befindet sich das Metallgitter 7, das an der nicht dargestellten Innenmauer anliegt.
  • Metallgitter und Heizleiter können auch in anderer Weise miteinander verbunden sein. So kann das Metallgitter aus Vertikalrohren und Horizontalrohren bestehen. In mindestens einigen solcher Rohre kann der Heizleiter angeordnet sein. So ist in 5 ein Querschnitt durch ein solches Rohr 13 dargestellt. In diesem Rohr schließt sich nach innen eine Verstärkungshülle 14, insbesondere aus Keramik an, an die sich wieder die Originalhülle 15 aus Keramik des Heizleiters 8 anschließt, die diesen umgibt. Die Wärmeübertragung vom Heizleiter 8 auf das Rohr 13 ist besonders gut, der Heizleiter 8 liegt geschützt im Rohr 13, und die Brandgefahr ist vermindert.
  • Die Außenmauer 1 und die Innenmauer 2 können im Prinzip aus beliebigen Hohlblocksteinen bestehen. In vorteilhafter Weise kann jedoch ein quaderförmiger Hohlblockstein mit mindestens einer Kammer verwendet werden, die eine der Wärmedämmschicht zugewandte, großflächige Öffnung in der Kammerwand aufweist, wobei diese Kammer gleichzeitig mit dem Hohlraum zwischen Außenmauer und Innenmauer ausgeschäumt wird. Die Verklammerung dieser Mauern wird noch besser, wenn nach 6 ein Hohlblockstein 3.1 mit zwei Kammern 16, 17 mit je einer Öffnung 18, 19 verwendet wird. Der Hohlblockstein 3.1 ist außerdem auf seiner Oberseite 20, Unterseite 21 und den seitlichen Flächen 22, 23 mit Rillen, wie den Rillen 24, 25, versehen, wobei in diese Rillen benachbarte Hohlblocksteine mit entsprechenden Rillen eingepasst werden können. Auf der Oberseite 20, Unterseite 21 und den seitlichen Flächen 22, 23 sind ferner Bohrungen, wie die Bohrungen 26, 27, vorgesehen, die in die Kammern 16, 17 führen. Durch diese Bohrungen tritt der Wärmedämmschaum zur Verklammerung der Hohlblocksteine.
  • Eine weitere, verbesserte Ausführung eines bei der Erfindung zur Anwendung gelangenden Hohlblocksteins 3.2 ist in 7 dargestellt. Der Hohlblockstein 3.2 ist wieder im Grunde quaderförmig mit zwei Kammern 16, 17 mit je einer der Wärmedämmschicht zugewandten, großflächigen Öffnung 18, 19 ausgebildet. Die Kammern 16, 17 liegen in Steinlängsrichtung hintereinander und sind durch eine Zwischenwand getrennt. Auf der Oberseite des Hohlblocksteins 3.2 ist eine zentrale Längsrippe vorgesehen, die auf der linken Seite in eine zentrale Stirnrippe 29 übergeht. Auf seiner Unterseite ist eine zentrale Längsnut 30 und auf seiner rechten Seite ist eine zentrale Stirnnut 31 vorgesehen, die ebenfalls ineinander übergehen. In der Längsrippe 28, der Stirnrippe 29, der Längsnut 30, der Stirnnut 31, und der Zwischenwand des Hohlblocksteins 3.2 sind Bohrungen, wie die Bohrungen 26, 27, 32, 33, 34, angeordnet, durch die der Wärmedämmschaum von den Kammern 16, 17 in benachbarte Hohlblocksteine dringen kann.
  • Die Rippen 28, 29 können an die Nuten (30, 31) benachbarter Hohlblocksteine angepasst sein. Dabei ist es zweckmäßig, nach 8 die Oberseiten der Hohlblocksteine 3.2 und die Unterseiten 36 mit Querrillen 37 zu versehen, um das Verrutschen der Hohlblocksteine zu behindern.
  • Eine bessere Art zur Behinderung des Verrutschens der Hohlblocksteine im Verbund wird jedoch dadurch erreicht, dass die Höhe und Breite der Rippen 28, 29 geringer als die Höhe und Breite der Nuten 30, 31 bemessen sind. Zwischen solchen Rippen und Nuten kann nun der Wärmedämmschaum eintreten.
  • In 10 ist eine Außenmauer 1 gezeigt, die aus solchen Hohlblocksteinen 3.1 oder 3.2 aufgebaut ist und am Rand eines Gebäudefußbodens 12 steht. Der Gebäudefußboden 12 ist mit in der Nähe seines Rands 38 verlaufenden Löchern 39 versehen, in die der Wärmedämmschaum aus den Hohlblocksteinen eintreten kann.
  • In 11 ist ein Außenmauerwerk aus Hohlblocksteinen 3.1 oder 3.2 eines Gebäudes mit einer Anzahl von Zimmern gezeigt. Das vor diesem Außenmauerwerk im Abstand angeordnete Metallgitter 7 ist in den Zimmern zugeordnete Teile aufgeteilt. So ist einem ersten Kinderzimmer 40 ein Metallgitterteil 7.1, einem Schlafzimmer 41 ein Metallgitterteil 7.2, einem Bad 42 ein Metallgitterteil 7.3, einem WC 43 ein Metallgittergteil 7.4, einer Diele 44 und einem Wohnzimmer 45 ein Metallgitterteil 7.5, einer Küche 46 ein Metallgitterteil 7.6 und einem zweiten Kinderzimmer 47 ein Metallgitterteil 7.7 zugeordnet. Die Vertikalstäbe 9' und 9'' der Metallgitterteile 7.1 und 7.7 können verstärkt sein und werden durch Klammern 48 aus Kunststoff zusammengehalten und gleichzeitig wärmetechnisch getrennt. Die 12 zeigt dies in einer Vergrößerung. Dort ist auch eine Fußbodenheizung 49 angedeutet, die mit Vorteil mitgesteuert werden kann. Statt Klammern können auch Krallen verwendet werden.
  • Die einzelnen, den Metallgitterteilen 7.17.7 zugeordneten Heizleiterteile sind ebenfalls getrennt, und die diesen zugeführte Wärmeenergie ist getrennt einstellbar.
  • Wenn aus verschiedenen Gründen ein erhöhter Wärmebedarf erforderlich ist, kann in dem betreffenden Zimmer an einer Außenwand eine Zusatzheizung 50 in Form eines Flachkörpers befestigt sein. Diese kann in gewohnter Weise unter einem Fenster, aber auch in Höhe eines Bilds angeordnet werden. Der Flachkörper kann abgedeckt sein, im letzten Fall vorzugsweise mittels eines Bilds.
  • Die 1315 zeigen ein Beispiel einer solchen Zusatzheizung 50. Zwischen zwei rechteckförmigen Metallplatten 51, 52 ist ein zickzackförmiger Heizleiter 53 eingeschlossen. Von der inneren Platte 52, die bündig mit der Innenmauer 2 absschließt, gehen Metallstäbe, wie die Stäbe 54, aus, die mit dem nicht dargestellten Metallgitter verbunden, beispielsweise verschweißt, werden. Die Wärme des Metallgitters geht auf die Platten 51, 52 über, und gleichzeitig kann dem Heizleiter 53 gesondert Energie über Anschlussstifte 55, 56 zugeführt werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Außenmauer
    2
    Innenmauer
    3, 3.1, 3.2,
    Hohlblockstein
    4
    Hohlblockstein
    5
    Hohlraum
    6
    Wärmedämmschicht
    7
    Metallgitter
    8
    Heizleiter
    9
    Vertikalvollstab
    10
    Horizontalvollstab
    11
    Drahtschlinge
    12
    Fußboden
    13
    Rohr
    14
    Verstärkungshülle
    15
    Originalhülle
    16, 17
    Kammer
    18, 19
    Öffnung
    20
    Oberseite
    21
    Unterseite
    22, 23
    seitliche Fläche
    24, 25
    Rille
    26, 27
    Bohrung
    28
    Längsrippe
    29
    Stirnrippe
    30
    Längsnut
    31
    Stirnnut
    32–34
    Bohrung
    35
    Oberseite
    36
    Unterseite
    37
    Querrille
    38
    Rand
    39
    Loch
    40
    erstes Kinderzimmer
    41
    Schlafzimmer
    42
    Bad
    43
    WC
    44
    Diele
    45
    Wohnzimmer
    46
    Küche
    47
    zweites Kinderzimmer
    48
    Kunststoffklammer
    49
    Fußbodenheizung
    50
    Zusatzheizung
    51, 52
    Platte
    53
    Heizleiter
    54
    Metallstab
    55, 56
    Anschlussstift
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0670985 A1 [0003]
    • - JP 2008150936 A1 [0004]
    • - DE 19757951 A1 [0005]
    • - DE 19980229 C1 [0006]
    • - DE 3408311 A1 [0007, 0007]
    • - DE 3432442 A1 [0007, 0007]

Claims (18)

  1. Außenwandsystem für ein Gebäude mit einer Außenmauer (1) und einer Innenmauer (2) aus Hohlblocksteinen (3, 4), wobei diese Mauern durch einen Hohlraum (5) getrennt sind und der Hohlraum mit einer Wärmedämmschicht (6) ausgefüllt ist, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Innenmauer (2) und der Wärmedämmschicht (6) ein Metallgitter (7), insbesondere Stahlgitter, angeordnet ist, zu dem mittels elektrischer Heizleiter (8) Wärmeenergie übertragbar ist, und dass Mauern (1, 2), Metallgitter (7) und Heizleiter (8) durch Ausschäumen mit Wärmedämmschaum miteinander verbunden sind.
  2. Außenwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallgitter (7) aus Vertikal- und Horizontalvollstäben (9, 10) besteht und dass die Heizstäbe (8) an den Vertikalvollstäben (9) oder den Horizontalvollstäben (10) befestigt sind.
  3. Außenwandsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Heizstäbe (8) auf den Vertikalvollstäben (9) oder den Horizontalvollstäben (10) verlaufen.
  4. Außenwandsystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsmittel Drahtschlingen (11) sind.
  5. Außenwandsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Metallgitter aus Vertikal- und Horizontalrohren (13) besteht und dass die Heizstäbe (8) in den Vertikalrohren oder den Horizontalrohren angeordnet sind.
  6. Außenwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlblockstein (3.1, 3.2) mindestens eine Kammer (16, 17) mit einer der Wärmedämmschicht zugewandten, großflächigen Öffnung (8, 19) in der Kammerwand aufweist und dass die mindestens eine Kammer gleichzeitig mit dem Hohlraum (5) ausgeschäumt wird.
  7. Außenwandsystem nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fläche der Öffnung (18, 19) kleiner als die Fläche der diese Öffnung enthaltenden Kammerwand ist und damit Hinterscheidungen gebildet sind.
  8. Außenwandsystem nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlblockstein (3.1, 3.2) zwei in dessen Längsrichtung hintereinander liegende Kammern (16, 17) mit je einer Öffnung (18, 19) aufweist.
  9. Außenwandsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass in Oberseite und Unterseite des Hohlblocksteins (3.1, 3.2) mehrere in die Kammern (16, 17) führende Bohrungen (26, 32) gebildet sind.
  10. Außenwandsystem nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass in den Stirnseiten und der Wand zwischen den beiden Kammern (16, 17) des Hohlblocksteins mehrere in die Kammern (16, 17) führende Bohrungen (27, 33, 32) gebildet sind.
  11. Außenwandsystem nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlblockstein (3.2) ferner im Grunde quaderförmig ausgebildet ist und auf seiner Oberseite eine zentrale Längsrippe (28), die in eine zentrale, vertikale Stirnrippe (29) auf einer Stirnseite des Hohlblocksteins übergeht, auf seiner Unterseite eine zentrale Längsnut (30) und auf seiner anderen Stirnseite eine zentrale, vertikale Stirnnut (31) aufweist.
  12. Außenwandsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberseite (35) und Unterseite (36) des Hohlblocksteins (3.2) einschließlich der Rippen (28, 29) und Nuten (30, 31) mit Querrippen (37) versehen sind.
  13. Außenwandsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhe und Breite der Rippen (28, 29) geringer als die Höhe und Breite der Nuten (30, 31) bemessen sind.
  14. Gebäude mit mehreren Zimmern und einem Außenwandsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenwandsystem für jedes Zimmer (4047) getrennt ausgebildet und die Zuführung von Wärmeenergie getrennt einstellbar ist.
  15. Gebäude nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Metallgitterteile (7.1, 7.7) von benachbarten Zimmern (40, 47) mittels Kunststoffklammern (48) auf Abstand festgehalten sind.
  16. Gebäude nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass am Rand (38) des Gebäudefußbodens (12) Bohrungen (39) vorgesehen sind, in die der Wärmedämmschaum eintritt.
  17. Gebäude nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass im Zimmer an einer Wand eine Zusatzheizung (50) in Form eines Flachkörpers in Höhe eines Bilds am Metallgitter (7) befestigt ist.
  18. Gebäude nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Flachkörper abgedeckt ist, vorzugsweise mittels eines Bilds.
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