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DE102009031703A1 - Verfahren zur Behandlung von Wäschereiabwasser - Google Patents

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Abstract

Zur Behandlung von Wäschereiabwasser wird dieses in einem Biomembranreaktor sowohl von ungelösten als auch von biologisch abbaubaren, gelösten Inhaltsstoffen befreit und das Permeat des Biomembranreaktors wird in einem Speichertank als Primärwasser zwischengespeichert. Ein 1. Teilstrom des im Speichertank gespeicherten Primärwassers wird durch eine 2. Reinigungsvorrichtung geleitet, bei der es sich um eine Umkehrosmose handeln kann. Dabei ist vorgesehen, dass das Permeat der 2. Reinigungsvorrichtung (Sekundärwasser) einem Mischwassertank zugeführt und dort mit einem 2. Teilstrom des im Speichertank gespeicherten Primärwassers in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis durchmischt wird, woraufhin das Mischwasser zur Wäscherei rezirkuliert wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung von Wäschereiabwasser, wobei das in der Wäscherei anfallende Wäschereiabwasser in einem Biomembranreaktor sowohl von ungelösten als auch von biologisch abbaubaren, gelösten Inhaltsstoffen befreit und das Permeat des Biomembranreaktors in einem Speichertank als Primärwasser zwischengespeichert wird, wobei ein 1. Teilstrom des im Speichertank gespeicherten Primärwassers durch eine 2. Reinigungsvorrichtung geleitet wird.
  • Aus der EP 1 307 405 B1 ist ein gattungsgemäßes Verfahren zur Behandlung von Wäschereiabwasser bekannt. Das bei einem Waschvorgang anfallende Abwasser wird mittels eines Siebes von groben Feststoffpartikeln und mittels eines nachgeschalteten Biomembranreaktors sowohl von ungelösten als auch von biologisch abbaubaren, gelösten Inhaltsstoffen befreit. Das so gereinigte Wasser strömt in einen Speichertank, aus dem es in zwei Teilströmen entnommen wird. Ein 1. Teilstrom des Ablaufs des Speichertanks wird über eine Leitung direkt zur Wäscherei rezirkuliert und kann dort für einen weiteren Waschvorgang verwendet werden. Ein 2. Teilstrom wird mittels Membranmodulen entsalzt und ebenfalls über eine Leitung zur Wäscherei rezirkuliert. Obwohl auf diese Weise ein Großteil des Wasser wiederverwendet werden kann, hat es sich gezeigt, dass bei der unmittelbaren Verwendung der beiden rezirkulierten Teilströme die mit diesem Wasser gewaschene Wäsche sich nicht so gut bügeln und mangeln lässt und dass es im Einzelfall zu allergischen Reaktionen bei Kunden kommen kann, die mit diesem Wasser gewaschene Wäsche tragen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Behandlung von Wäschereiabwasser zu schaffen, bei dem sich für die mit dem rezirkulierten Wasser gewaschene Wäsche gute Wasch- und Bügel- bzw. Mangelergebnisse erzielen lassen und bei dem allergische Reaktionen beim Kunden zuverlässig vermieden sind.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dabei ist vorgesehen, dass das Permeat der 2. Reinigungsvorrichtung, das im folgenden als Sekundärwasser bezeichnet wird, einem Mischwassertank zugeführt und dort mit einem 2. Teilstrom des im Speichertank gespeicherten Primärwassers in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis durchmischt wird und dass anschließend dieses Mischwasser zur Wäscherei rezirkuliert wird.
  • Erfindungsgemäß wird das Wasser nach Durchlaufen des Biomemembranreaktors, der eine 1. Reinigungsstufe darstellt und in dem biologisch abbaubare Abwasserbestandteile eliminiert werden, in dem Speichertank zwischenzuspeichern. Dieses mittels des Biomembranreaktors gereinigte Wasser wird erfindungsgemäß als Primärwasser bezeichnet. Ein Anteil von beispielsweise 50% bis 75% des im Speichertank befindlichen Primärwassers wird über eine 2. Reinigungsvorrichtung geleitet, die als Umkehrosmose ausgeführt sein kann. In der 2. Reinigungsvorrichtung werden die geringe organische Restverschmutzung sowie der Salzanteil des Wassers reduziert. Das Permeat der 2. Reinigungsvorrichtung bzw. aus der Umkehrosmose (Sekundärwasser) wird nicht direkt zur Wäscherei zurückgeführt, sondern in einen Mischwassertank eingeleitet und dort mit Primärwasser aus dem Speichertank verschnitten bzw. in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis durchmischt. Durch das Mischungsverhältnis zwischen dem Sekundärwasser und dem Primärwasser aus dem Speichertank können die Eigenschaften des daraus entstehenden Mischwassers eingestellt und beeinflusst werden. Es hat sich gezeigt, dass sich bei der Verwendung dieses Mischwassers für die damit gewaschene Wäsche sehr gute Bügel- und Mangelergebnisse erzielen lassen und dass allergische Reaktionen bei Kunden, die die mit diesem Mischwasser gewaschene Wäsche tragen, praktisch vollständig vermieden werden können.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass zumindest ein Kennwert sowohl des Sekundärwassers als auch im Primärwassers erfasst wird. Als Kennwert findet vorzugsweise jeweils die elektrische Leitfähigkeit des Wassers verwendet. Die beiden ermittelten Kennwerte werden an eine Steuereinheit übermittelt, in der auf der Grundlage der festgestellten Kennwerte das vorbestimmte Mischungsverhältnis errechnet wird, dass dann in dem Mischwassertank eingestellt wird, indem entsprechende Wassermengen einerseits des Sekundärwassers und andererseits des im Speichertank gespeicherten Primärwassers in den Mischwassertank eingefüllt werden.
  • In der Praxis hat es sich als sinnvoll erwiesen, wenn das Mischungsverhältnis der Wassermenge des Sekundärwassers zu der Wassermenge des 2. Teilstroms des im Speichertank gespeicherten Primärwassers im Bereich von 2,5 bis 1,0 liegt, d. h. 2,5 > M = T3/T2 > 1,0.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung liegt das Mischungsverhältnis M im Bereich von 2,2 bis 1,8 und kann beispielsweise 2,0 betragen.
  • Aufgrund von umfangreichen Messergebnissen hat sich in der Praxis eine vorteilhafte Leitfähigkeit LSOLL des Mischwassers im Bereich von 500 μS/cm bis 600 μS/cm und insbesondere von 550 μS/cm als vorteilhaft herausgestellt.
  • Der prozentuale Anteil A des Sekundärwassers im Mischwasser wird erfindungsgemäß errechnet zu: A[%] = (LT2 – LSOLL) × 100/(LT2 – LT3) wobei ist:
  • LT2
    = die elektrische Leitfähigkeit des im Speichertank (15) befindlichen Primär sowie des 2. Teilstroms (T2),
    LT3
    = die elektrische Leitfähigkeit des Sekundärwassers (T3),
    LSOLL
    = ein vorgegebener Soll-Wert der elektrischen Leitfähigkeit des Mischwassers
  • Gegebenenfalls kann in der Steuereinheit bei der Berechnung der zu verschneidenden Mengen an Sekundärwasser und an Primärwasser auch die im Speichertank zur Verfügung stehenden Menge an Primärwasser und/oder die Zeit eingehen, die bis zur nächsten Anforderung von Mischwasser durch die Wäscherei verbleibt.
  • Vorzugsweise werden das Mischwasser und/oder das Sekundärwasser und/oder das im Speichertank befindliche Primärwasser desinfiziert, was vorzugsweise dadurch Zugabe von Desinfektionsmittel, insbesondere ClO2 erfolgt.
  • In besonders bevorzugter Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, dass zunächst das Permeat der 2. Reinigungsvorrichtung bzw. das Sekundärwasser erzeugt und in den leeren Mischwassertank gefördert wird. Anschließend wird die von der Steuereinheit errechnete Menge an Primärwasser aus dem Speichertank in den Mischwassertank gefördert und dort mit dem Sekundärwasser vorzugsweise unter Verwendung einer Rührvorrichtung zu dem Mischwasser vermischt.
  • Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Zeichnung ersichtlich. Dabei zeigt die einzige Figur ein vereinfachtes Ablaufbild des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • In einer Wäscherei 10 ist eine Waschanlage 11 vorgesehen, in der Wäsche in üblicher Weise gewaschen oder gereinigt wird. Das Abwasser der Waschanlage 11 gelangt über eine Leitung L1 zu einer Klassiereinrichtung 12, beispielsweise einem Sieb, in dem das Abwasser von Feststoffen und Flusen befreit wird. Nach Durchströmen der Klassiereinrichtung 12 gelangt das Abwasser über eine Leitung L2 in einen Abwassertank 13, in dem es insbesondere zum Ausgleich von Belastungsspitzen zwischengespeichert wird.
  • Aus dem Abwassertank 13 gelangt das Abwasser über eine Leitung L3 in einen Biomembranreaktor 14, der eine 1. Reinigungsvorrichtung darstellt und in dem biologisch abbaubare Abwasserbestandteile aus dem Abwasser entfernt werden. Das gereinigte Abwasser wird aus dem Biomembranreaktor 14 über eine nicht dargestellte Membran mit einer Porenweite von beispielsweise ca. 0,4 μm abgezogen und über eine Leitung L4 einem Speichertank 15 zugeführt. Die Mikroorganismen verbleiben somit im Becken des Biomembranreaktors 14 und werden bei Bedarf diskontinuierlich dem System entzogen. Dies hat den Vorteil, dass sich spezielle Mikroorganismen im System dauerhaft etablieren können und führt zu einer deutlich verbesserten Reinigungsleistung der Anlage, wie Versuche gezeigt haben. Der im Biomembranreaktor 14 anfallende Überschuss-Schlamm wird abgeführt, wie es durch den Pfeil C angedeutet ist.
  • Das im Speichertank 15 gespeicherte Wasser wird als Primärwasser bezeichnet. Dem Speichertank 15 ist ein 1. Sensor 18 zugeordnet, mit dem die elektrische Leitfähigkeit des im Speichertank 15 befindlichen Primärwassers ermittelt werden kann. Der 1. Sensor 18 ist mit einer Steuereinheit 20 verbunden, in dem der Kennwert bezüglich der elektrischen Leitfähigkeit des Primärwassers verarbeitet wird.
  • Von dem Speichertank 15 führt eine Leitung L5 zu einer 2. Reinigungsvorrichtung 16 in Form einer Umkehrosmose-Einheit. Über die Leitung L5 wird ein 1. Teilstrom T1 des im Speichertank 15 befindlichen Primärwassers zur 2. Reinigungsvorrichtung 16 geleitet, in der eine eventuell vorhandene organische Restverschmutzung sowie der Salzanteil des Wassers reduziert wird. Das so gereinigte Permeat aus der Umkehrosmose bzw. der 2. Reinigungsvorrichtung 16 wird als Sekundärwasser bezeichnet und über eine Leitung L8 in einen Mischwassertank 17 gepumpt, wie es durch den Pfeil T3 angedeutet ist. Das in der 2. Reinigungsvorrichtung 16 bzw. bei der Umkehrosmose anfallende Konzentrat wird über eine Leitung L7 abgeleitet.
  • In der zwischen der 2. Reinigungsvorrichtung 16 und dem Mischwassertank 17 verlaufenden Leitung L8 ist ein 2. Sensor 19 zur Erfassung der elektrischen Leitfähigkeit des Sekundärwassers P vorgesehen, der ebenfalls mit der Steuereinheit 20 verbunden ist.
  • Aus dem Speichertank 15 führt darüber hinaus eine weitere Leitung L6 direkt zum Mischwassertank 17. In der Leitung L6 kann ein 2. Teilstrom T2 vom Speichertank 15 in den Mischwassertank 17 eingeleitet werden. Im Mischwassertank 17 kann das Sekundärwasser mit dem im 2. Teilstrom T2 aus dem Speichertank 15 über die Leitung L6 zugeführten Primärwasser in einem gewünschten Mischungsverhältnis durchmischt werden, wobei die Durchmischung durch eine im Mischwassertank 17 vorhandene rotierende Mischvorrichtung 21 unterstützt wird. Das Mischungsverhältnis wird von der Steuereinheit 20 aus den von den Sensoren 18 und 19 ermittelten Kennwerten bezüglich der elektrischen Leitfähigkeit so berechnet, dass das Mischwasser, das über eine Leitung L9 zur Waschanlage 11 der Wäscherei 10 zurückgeführt werden kann, eine SOLL-Leitfähigkeit in der Größenordnung von 550 μS/cm besitzt.
  • Vorzugsweise wird zunächst das Permeat P der 2. Reinigungsvorrichtung 16, d. h. das Sekundärwasser erzeugt und in den leeren Mischwassertank 17 in gewünschter Menge eingespeist. Anschließend wird die von der Steuereinheit 20 errechnete Menge an Primärwasser, die notwendig ist, um dem Mischwasser die gewünschte SOLL-Leitfähigkeit zu verleihen, aus dem Speichertank 15 über die Leitung L6 in den Mischwassertank 17 gefördert und dort durchmischt. Das Mischwasser kann im Mischwassertank 17 verbleiben, bis es von einer Steuerung der Wäscherei 10 angefordert und dann über die Leitung L9 dieser zugeführt wird.
  • Zusätzlich kann vorgesehen sein, dass Regenwasser R an der Wäscherei 10 und insbesondere auf deren Dach gesammelt und über eine Leitung L10 einem Regenwassertank 22 zugeführt wird, aus dem eventuelle Wasserverluste, die in der Wäscherei 10 oder bei der beschriebenen Wasseraufbereitung entstehen, ausgeglichen werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1307405 B1 [0002]

Claims (12)

  1. Verfahren zur Behandlung von Wäschereiabwasser, wobei das in der Wäscherei (10) anfallende Wäschereiabwasser in einem Biomembranreaktor (14) sowohl von ungelösten als auch von biologisch abbaubaren, gelösten Inhaltsstoffen befreit und das Permeat des Biomembranreaktors (14) in einem Speichertank als Primärwasser zwischengespeichert wird, wobei ein 1. Teilstrom T1 des im Speichertank (15) gespeicherten Primärwassers durch eine 2. Reinigungsvorrichtung (16) geleitet wird, dadurch gekennzeichnet, dass das Permeat (T3) der 2. Reinigungsvorrichtung (16) (Sekundärwasser) einem Mischwassertank (17) zugeführt und dort mit einem 2. Teilstrom T2 des im Speichertank (15) gespeicherten Primärwassers in einem vorbestimmten Mischungsverhältnis M durchmischt und anschließend dieses Mischwasser zur Wäscherei (10) rezirkuliert wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Kennwert sowohl des Sekundärwassers als auch des Primärwassers erfasst wird und dass die Kennwerte an eine Steuereinheit (20) übermittelt werden, in der auf der Grundlage der Kennwerte das vorbestimmte Mischungsverhältnis M errechnet wird, das dann in dem Mischwassertank (17) eingestellt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Kennwert jeweils die elektrische Leitfähigkeit des Wassers verwendet wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischungsverhältnis M der Wassermenge des Sekundärwassers zu der Wassermenge des 2. Teilstroms (T2) des Primärwassers im Bereich von 2,5 bis 1,0 liegt.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischungsverhältnis M im Bereich von 2,2 bis 1,8 liegt.
  6. Verfahren nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischungsverhältnis M 2,0 beträgt.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der prozentuale Anteil A des Sekundärwassers im Mischwasser sich errechnet zu: A[%] = (LT2 – LSOLL) × 100/(LT2 – LT3) wobei ist: LT2 = die elektrische Leitfähigkeit des im Speichertank (15) befindlichen Primärwassers sowie des 2. Teilstroms (T2), LT3 = die elektrische Leitfähigkeit des Sekundärwassers, LSOLL = ein vorgegebener Soll-Wert der elektrischen Leitfähigkeit des Mischwassers.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der SOLL-Wert LSOLL im Bereich von 500 μS/cm bis 600 μS/cm liegt.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dass der SOLL-Wert LSOLL 550 μS/cm beträgt.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischwasser und/oder das Sekundärwasser und/oder Primärwasser desinfiziert werden.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zunächst das Sekundärwasser erzeugt und in den leeren Mischwassertank (17) gefördert wird und dass anschließend die von der Steuereinheit (20) errechnete Menge an Primärwasser aus dem Speichertank (15) in den Mischwassertank (17) gefördert wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Mischwasser in dem Mischwassertank (17) mittels einer Rührvorrichtung (21) vermischt wird.
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