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Die
Erfindung betrifft eine Handhabungsvorrichtung, mit mindestens einer
Handhabungseinheit, die eine Basiseinheit, einen mit einem proximalen Endbereich
an der Basiseinheit gelagerten Positionierarm und einen an einem
distalen Endbereich des Positionierarmes gelagerten Endeffektorträger
aufweist, wobei der Endeffektorträger mit mindestens einem
Endeffektor ausgestattet oder ausstattbar ist und durch Betätigung
des Positionierharmes wenigstens zweidimensional in einer Arbeitsebene
translatorisch bewegbar ist.
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Eine
aus der
EP 1 897 663
A2 bekannte Handhabungsvorrichtung dieser Art enthält
eine als Roboter bezeichnete Handhabungseinheit bestehend aus einer
ortsfesten Basiseinheit, an der ein um eine horizontale Achse verschwenkbarer
Positionierarm gelagert ist, an dem seinerseits ein Endeffektorträger
schwenkbar gelagert ist, der mit einem Endeffektor in Gestalt eines
Greifers ausgestattet ist. Eine ein Kamerasystem enthaltende optische
Erfassungseinrichtung ist ausgebildet, um einen Bereitstellungsplatz
zu überwachen und dort befindliche kleinteilige Gegenstände
zu erfassen. Basierend auf dem Erfassungsergebnis wird die Handhabungseinheit
durch eine elektronische Steuereinrichtung derart angesteuert, dass
der Greifer die Gegenstände nacheinander an dem Bereitstellungsplatz
aufnimmt und zu einer anderen Örtlichkeit verbringt.
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Eine ähnlich
arbeitende Handhabungsvorrichtung ist aus der
EP 0 916 457 A2 bekannt.
Während jedoch der Positionierarm und der Endeffektorträger
im Falle der
EP 1 897
663 A2 um horizontale Achsen verschwenkt werden, erfolgt
das Verschwenken im Falle der
EP 0 916 457 A2 um vertikale Achsen.
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Beide
bekannten Handhabungsvorrichtungen erscheinen insofern verbesserungswürdig,
als das von dem Endeffektorträger transportierbare Gewicht
relativ begrenzt ist, so dass sich schwere Lasten kaum transportieren
lassen und es kaum möglich ist, den Endeffektor zur Verkürzung
der Handhabungszeit mit mehreren Greifern auszustatten.
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Aus
der
WO 2006/080846
A1 ist eine Handhabungsvorrichtung bekannt, die eine Handhabungseinheit
umfasst, welche aus mehreren schwenkbaren Armen besteht. Jeweils
zwei dieser Arme sind motorisch rotativ antreibbar, während
zwei weitere Arme einerseits an den antreibbaren Armen angelenkt
sind und andererseits untereinander gelenkig verbunden sind, wobei
dieser Verbindungsbereich einen kontrolliert bewegbaren Arbeitskopf
aufweist.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Handhabungsvorrichtung
zu schaffen, die bei einfachem Aufbau und präziser Funktionsweise über
eine hohe Stabilität und Tragfähigkeit verfügt.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, dass der Positionierarm
als Scherenarm ausgebildet ist und wenigstens eine Schereneinheit
mit zwei an einem Scherenlager relativ zueinander verschwenkbar
gelagerten zweiarmigen Scherenhebeln aufweist, wobei die beiden
Scherenhebel an ihren dem proximalen Endbereich des Positionierarmes
zugeordneten inneren Hebelarmen mittels jeweils eine zur Arbeitsebene
rechtwinkelige Drehachse definierenden inneren Drehlagern an jeweils
einem von zwei Lagerkörpern der Basiseinheit drehgelagert
sind, die durch Antriebsmittel derart relativ zueinander verstellbar
sind, dass sich die inneren Drehlager im Rahmen einer Positionierbewegung
parallel zu der Arbeitsebene relativ zueinander bewegen, und wobei die
beiden Scherenhebel an ihren dem distalen Endbereich des Positionierarmes
zugeordneten äußeren Hebelarmen mittels jeweils
eine zur Arbeitsebene rechtwinkelige Drehachse definierenden und
quer zu diesen Drehachsen mit Abstand zueinander angeordneten äußeren
Drehlagern an dem Endeffektorträger drehgelagert sind,
wobei einem der äußeren Drehlager zugleich ein
translatorischer Bewegungsfreiheitsgrad zugeordnet ist, der eine
zur zugeordneten Drehachse rechtwinkelige Relativbewegung zwischen
dem zugehörigen äußeren Hebelarm und
dem Endeffektorträger ermöglicht.
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Auf
Grund der Ausgestaltung des Positionierarmes als Scherenarm und
der Zweipunktlagerung des Endeffektorträgers an der wenigstens
einen Schereneinheit ergibt sich eine sehr stabile und tragfähige
Konstruktion, die gleichwohl sehr präzise bewegbar ist.
Jeder Scherenhebel ist an einem von zwei Lagerkörpern drehgelagert,
so dass eine translatorische Bewegung des Endeffektorträgers
in einer Arbeitsebene einfach dadurch realisiert werden kann, dass
man die beiden Lagerkörper zu einer als Positionierbewegung
bezeichneten Relativbewegung antreibt. Diese Relativbewegung kann
mit einfachen, eine hohe Stellkraft entwickelnden Antriebsmitteln
bewirkt werden, wobei überdies die Möglichkeit
besteht, durch entsprechende Platzierung des Scherenlagers eine
sich am jeweiligen Bedarf orientierende Kraft- und/oder Wegübersetzung
vorzunehmen. Die Positionierbewegung äußert sich
insbesondere darin, dass die beiden Lagerkörper entweder aneinander
angenähert oder voneinander entfernt werden. Der dem einen äußeren
Drehlager ermöglichte translatorische Bewegungsfreiheitsgrad
verhindert bei Einhaltung optimaler Präzision jegliche
Verspannungen innerhalb des kinematischen Systems.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen
hervor.
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Die
Handhabungseinheit kann sehr kostengünstig realisiert werden,
wenn die Positionierbewegung als Linearbewegung konzipiert wird.
Hier können dann beispielsweise auch kostengünstige
Linearantriebsmittel für die Erzeugung der Positionierbewegung
eingesetzt werden, beispielsweise elektrische Servomotoren mit Kraftübertragung
durch einen Spindeltrieb.
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Obgleich
sich die Handhabungsvorrichtung mit beliebiger Ausrichtung der Handhabungseinheit betrieben
lässt, wird derzeit die bestmögliche Verwendungsweise
bei vertikal ausgerichteter Arbeitsebene gesehen. Die Positionierbewegung
ist dann zweckmäßigerweise eine Relativbewegung
in der vertikalen Richtung.
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Denkbar
wäre es, eines der inneren Drehlager ortsfest anzuordnen
und die relative Positionierbewegung durch alleinige Ausführung
einer Antriebsbewegung des anderen Lagerkörpers zu verwirklichen.
Eine ungleich größere Flexibilität für
die Positionierung des Endeffektorträgers erreicht man
jedoch, wenn jeder Lagerkörper eine aktive Antriebsbewegung
relativ zum jeweils anderen Lagerkörper ausführen
kann. Bezogen auf einen ortsfesten Punkt, beispielsweise definiert
durch eine die beiden Lagerkörper tragende Grundeinheit,
können auf diese Weise beide Lagerkörper getrennt
und insbesondere unabhängig voneinander zu einer Antriebsbewegung angetrieben
werden, so dass der Endeffektorträger praktisch jede beliebige
zweidimensionale Bahnkurve innerhalb der Arbeitsebene durchlaufen
kann. Die möglichen Antriebsbewegungen der beiden Lagerkörper
sind zweckmäßigerweise Linearbewegungen, und zwar
insbesondere mit gleicher Achsrichtung entweder voneinander weg
oder aufeinander zu gerichtet.
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Ein
noch höheres Maß an Flexibilität durch Ausweitung
des Verfahrbereiches des Endeffektorträgers ist erzielbar,
wenn die beiden inneren Lagerkörper außer zu der
relativen Positionierbewegung auch zu einer einheitlichen gleichsinnigen
Bewegung in der Arbeitsebene angetrieben werden können. Hierdurch
kann der Endeffektorträger sehr einfach linear bewegt werden,
insbesondere zum Anheben oder Absenken.
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Eine
Ausweitung des Arbeitsbereiches der Handhabungseinheit ist auch
dadurch möglich, dass die beiden Lagerkörper zusätzlich
drehbeweglich sind, so dass der Endeffektorträger in einer
zur Arbeitsebene quer orientierten Richtung verfahrbar ist bzw.
mit anderen Worten ein Verschwenken der Arbeitsebene bezüglich
einer zur Arbeitsebene parallelen Drehachse durchgeführt
werden kann. Bei vertikal orientierter Positionierbewegung ermöglicht
dies ein horizontales Verschwenken, wobei durchaus die Möglichkeit
besteht, die Schwenkbewegung mit der Positionierbewegung zu überlagern
oder auch mit einer einheitlichen Antriebsbewegung der beiden Lagerkörper.
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Zur
Koordination der gewünschten Bewegungen verfügt
die Handhabungsvorrichtung zweckmäßigerweise über
eine elektronische Steuereinrichtung.
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Ein
bevorzugter Aufbau der Basiseinheit sieht eine ortsfeste, bevorzugt
sockelförmige Grundeinheit vor, bezüglich der
die beiden Lagerkörper zur Ausführung jeweils
einer Antriebsbewegung relativ bewegbar sind, wobei eine relative
Beweglichkeit auch zwischen den beiden Lagerkörpern vorhanden ist.
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Zweckmäßigerweise
sind sowohl die inneren Hebelarme untereinander gleich lang als
auch die äußeren Hebelarme. Auf diese Weise lässt
sich ein besonders einfach beherrschbares kinematisches System aufbauen,
bei dem zweckmäßigerweise die Drehachsen der beiden
inneren Drehlager in einer ersten Bezugsebene angeordnet sind und
die Drehachsen der äußeren Drehlager gemeinsam
in einer zweiten Bezugsebene liegen, die parallel zu der ersten
Bezugsebene verläuft.
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Vor
allem, wenn der Endeffektorträger einschließlich
seiner sonstigen Ausstattung über ein relativ hohes Gewicht
verfügt, ist es im Hinblick auf eine optimale Kraftübertragung
von Vorteil, wenn die inneren Hebelarme länger sind als
die äußeren Hebelarme. Eine derartige längenmäßige
Abstimmung ist auch vor dem Hintergrund vorteilhaft, dass dann die auf
dem translatorischen Bewegungsfreiheitsgrad basierende translatorische
Relativbewegung zwischen dem einen Scherenhebel und dem Endeffektorträger
verhältnismäßig gering ist und dadurch
bei reduzierter Verschleißanfälligkeit eine hohe
Präzision gewährleistet werden kann.
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Bei
dem translatorischen Bewegungsfreiheitsgrad handelt es sich im Übrigen
zweckmäßigerweise um einen linearen Bewegungsfreiheitsgrad. Dieser
verläuft insbesondere in der gleichen Richtung wie die
bevorzugt linearen Antriebsbewegungen der beiden Lagerkörper.
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Der
translatorische Bewegungsfreiheitsgrad lässt sich besonders
gut mittels einer Kulissenführungseinrichtung gewährleisten,
beispielsweise auf der Basis eines in einem Langloch laufenden Kulissensteines.
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Für
die Realisierung der beiden Lagerkörper bietet sich vor
allem eine säulenartige Struktur an, insbesondere derart, dass
sie über teleskopierbar ineinander eintauchende und linear
relativ zueinander bewegbare Säulenelemente verfügen.
Vorzugsweise enthält die Basiseinheit eine Grundeinheit,
an der das zum ersten Lagerkörper gehörende erste
Säulenelement zur Ausübung einer ersten Antriebsbewegung linear
verschiebbar gelagert ist. Der das zweite Säulenelement
aufweisende oder bildende zweite Lagerkörper seinerseits
taucht je nach Position mehr oder weniger weit in den ersten Lagerkörper
ein und ist an diesem linear verschiebbar gelagert. Eines oder beide
Säulenelemente sind bevorzugt rohrförmig ausgebildet,
was trotz hoher Stabilität den Materialaufwand minimiert.
Bei Bedarf können die ineinander übergehenden
Hohlräume der beiden Säulenelemente auch für
Zusatzfunktionen genutzt werden, beispielsweise für einen
Energietransfer hin zum und/oder zurück vom Endeffektorträger.
Beispielsweise kann mindestens ein zumindest partiell flexibel ausgebildeter
Energietransferstrang durch die als Hohlkörper ausgebildeten
Säulenelemente hindurch verlaufen, um sich dann innen oder
außen längs eines der Scherenhebel hin zum Endeffektorträger
zu erstrecken. Auf diese Weise kann beispielsweise fluidische Energie und/oder
elektrische Energie übertragen werden, sei es zu Antriebszwecken,
zu Steuerungszwecken und/oder zu Detektionszwecken.
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Um
den Positionierarm einschließlich des Endeffektorträgers
einfach und präzise verschwenken zu können, sind
zweckmäßigerweise die beiden Lagerkörper
drehfest miteinander verbunden und wird das zum Verschwenken aufzuwendende
Drehmoment nur in den einen der beiden Lagerkörper eingeleitet.
Auf diese Weise werden die Lagerkörper zur Veränderung
der Ausrichtung der Arbeitsebene stets einheitlich verdreht, ohne
dass irgendeine steuerungstechnische gegenseitige Abstimmung erforderlich
wäre.
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Der
Endeffektorträger ist bevorzugt plattenförmig
ausgebildet, wobei seine Plattenebene stets rechtwinkelig zu der
Arbeitsebene ausgerichtet ist. Der plattenförmige Aufbau
ermöglicht eine besonders günstige Anbringung
des oder der Endeffektoren.
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Prinzipiell
kann der Positionierarm nur eine einzige Schereneinheit aufweisen,
bei der dann zwecks Erhalt einer ausreichenden Stabilität
die Querabmessungen der Scherenhebel und die Dimensionen der Drehlager
und des Scherenlagers entsprechend groß gewählt
werden. Zweckmäßiger wird eine Bauform angesehen,
bei der der Positionierarm wenigstens zwei und vorzugsweise genau zwei
mit Querabstand nebeneinander angeordnete Schereneinheiten aufweist,
die so ausgebildet sind, dass ihre kinematischen Wirkungen untereinander identisch
sind. Es liegt also eine Mehrfachanordnung bzw. Parallelschaltung
von Schereneinheiten vor, bei denen jeweils die inneren Hebelarme
an den Lagerkörpern und die äußeren Hebelarme
an dem Endeffektorträger gelagert sind. Die Scherenhebel
der beiden Schereneinheiten sind paarweise parallel zueinander angeordnet
und weisen einerseits an ihren inneren Hebelarmen und andererseits
an ihren äußeren Hebelarmen jeweils zusammenfallende
Drehachsen auf.
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Die
Stabilität eines aus mehreren Schereneinheiten aufgebauten
Positionierarmes lässt sich weiter verbessern, wenn diese
Schereneinheiten im Bereich ihrer Scherenlager mittels eines Versteifungssteges,
beispielsweise eine Versteifungswelle oder -stange, miteinander
verbunden sind.
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Der
Endeffektorträger kann mit nur einem, vorzugsweise aber
mit mehreren Endeffektoren ausgestattet sein. Besonders zweckmäßig
ist eine Mehrfachausstattung bei als Greifer ausgebildeten Endeffektoren,
da hier die Möglichkeit besteht, die einzelnen Greifer
individuell zu aktivieren, um unabhängig voneinander Gegenstände
aus einer Gegenstandbereitstellungszone einer Zuführeinrichtung
aufzunehmen. Der Endeffektorträger selbst hat daher keine spezielle
Aufnahmebewegung auszuführen und kann unter Vermittlung
des Positionierarmes zu einer Arbeitsbewegung angetrieben werden,
bei der er über die Gegenstandsbereitstellungszone hinwegbewegt wird,
um die Greifer nacheinander in einer geeigneten Aufnahmeposition über
den Gegenständen zu positionieren. Erst wenn mehrere oder
sämtliche Greifer einen Gegenstand aufgenommen haben, wird
der Endeffektorträger zu einer Abgabestation verlagert.
Die Handhabungszeiten zur Umpositionierung von Gegenständen
können auf diese Weise sehr kurz gehalten werden.
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Als
Greifer können beispielsweise auf Unterdruckwirkung basierende
Sauggreifer oder auf Klemmung und/oder Formschluss basierende mechanische
Greifer eingesetzt werden.
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Zum
zuverlässigen Erfassen von Gegenständen in einer
Gegenstandbereitstellungszone verfügt die Handhabungsvorrichtung
zweckmäßigerweise über eine bevorzugt
mit einem Kamerasystem ausgestattete Erfassungseinrichtung.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher
erläutert. In dieser zeigen:
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1 eine
bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Handhabungsvorrichtung in einer Seitenansicht bei in einer Grundstellung
positioniertem Endeffektorträger,
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2 die
Anordnung aus 1 in einer Zwischenstellung
des Endeffektorträgers auf seinem Weg zu einer ersten Arbeitsstellung
im Bereich einer Zuführeinrichtung,
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3 die
Anordnung aus 1 bei Einnahme einer möglichen
ersten Arbeitsstellung durch den Endeffektorträger,
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4 die
Anordnung aus 1 bei Einnahme einer bezüglich
der Arbeitsstellung höhenmäßig konstanten
zweiten Arbeitsstellung des Endeffektorträgers,
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5 die
Anordnung aus 1 bei Einnahme einer dritten
Arbeitsstellung des Endeffektorträgers, die die gleiche
räumliche Höhenposition wie die erste und zweite
Arbeitsstellung aufweist,
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6 die
Anordnung aus 1 bei Einnahme einer Endstellung
des Endeffektorträgers im Bereich einer Abgabestation,
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7 eine
Draufsicht auf die Handhabungsvorrichtung mit Blickrichtung gemäß Pfeil
VII aus 3,
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8 eine
Vorderansicht der Handhabungseinheit mit Blickrichtung gemäß Pfeil
VIII aus 1 auf die mit mehreren Endeffektoren
bestückte Vorderseite, wobei alle Endeffektoren eine Grundstellung
einnehmen, und
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9 die
Anordnung aus 8, wobei einer der Endeffektoren
im betätigten Zustand gezeigt ist.
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Die
insgesamt mit Bezugsziffer 1 bezeichnete Handhabungsvorrichtung
verfügt über mindestens eine, beim Ausführungsbeispiel über
genau eine Handhabungseinheit 2, die es ermöglicht,
einzelne, insbesondere als Kleinteile ausgebildete Gegenstände 3 von
einer Zuführeinrichtung 4 aufzunehmen und nach
Verbringen zu einer Abgabestation 5 dort wieder abzulegen.
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Bei
den Gegenständen 3 handelt es sich beispielsweise
um Ampullen, um Komponenten medizinischer Geräte wie Spritzen
oder ähnliches, oder um beliebige sonstige Teile. Die Handhabungsvorrichtung
ist in ihrer Verwendung nicht auf bestimmte Gegenstände
eingeschränkt.
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Es
besteht überdies die Möglichkeit, die mindestens
eine Handhabungseinheit 2 bei entsprechender Ausstattung
auch für andere als reine Umpositionierzwecke einzusetzen,
beispielsweise als Prüfvorrichtung oder als Arbeitsvorrichtung
zur Positionierung einer Schweißelektrode. Der bevorzugte Anwendungszweck
ist jedoch derjenige der Handhabung von einzelnen Gegenständen
zwecks Veränderung deren Position. Anhand dieses Anwendungsfalles
soll die Erfindung im Weiteren beschrieben werden, ohne dass damit
eine Einschränkung auf einen bestimmten Anwendungszweck
verbunden sein soll.
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Die
Zuführeinrichtung 4 der beispielhaften Handhabungsvorrichtung 1 verfügt über
einen insbesondere behälterartigen Gegenstandsspeicher 6, aus
dem die Gegenstände 3 in einer Vielzahl auf eine Fördereinrichtung 7 aufgespeist
werden, die beim Ausführungsbeispiel als linear arbeitender
Vibrationsförderer ausgebildet ist. Die Fördereinrichtung 7 verfügt über
eine vertikal nach oben weisende Förderfläche 8,
die beispielsweise in einzelne lineare, im Querschnitt prismatische
Förderspuren 11 unterteilt ist, in die die Gegenstände 3 auf
Grund der Vibration in einer nicht vorhersehbaren Reihenfolge und
Ausrichtung hineinfallen. Die Gegenstände 3 werden dann
in einer aus 7 ersichtlichen Förderrichtung 12 vorangefördert,
bis sie in einen speziellen Abschnitt gelangen, der im Folgenden
als Gegenstandsbereitstellungszone 13 bezeichnet wird und der
in 7 durch eine strichpunktierte Umrahmung kenntlich
gemacht ist.
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Die
benachbart zu der Zuführeinrichtung 4 angeordnete
Handhabungseinheit 2 ist in der Lage, auf die Gegenstandsbereitstellungszone 13 zuzugreifen
und die dort befindlichen Gegenstände 3 aufzunehmen,
um sie anschließend zu der schon erwähnten Abgabestation 5 zu
verbringen. Die Abgabestation 5 kann beispielsweise eine
Montagestation, eine Abfüllstation oder eine Verpackungsstation sein.
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Zum
lösbaren Ergreifen der Gegenstände 3 ist
die Handhabungseinheit 2 mit bevorzugt mehreren Endeffektoren 14 ausgestattet,
bei denen es sich dem beispielhaften Anwendungszweck entsprechend
um durch Fremdenergie betätigbare Greifer handelt. Exemplarisch
handelt es sich um sogenannte Sauggreifer, die einen Gegenstand
auf Grund eines sich aufbauenden Unterdruckes vorübergehend festhalten
können. Es können jedoch auch andere Greifertypen
eingesetzt werden, insbesondere mechanische Greifer, die mittels
beweglichen Greifbacken oder allein auf Grund einer Formschlusskontur den
jeweils umzupositionierenden Gegenstand 3 ergreifen können.
Als Betriebsenergie ist sowohl ein Fluid, insbesondere Druckluft,
als auch elektrische Energie verwendbar.
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Damit
die Endeffektoren 14 die in der Gegenstandbereitstellungszone 13 vorhandenen
Gegenstände 3 zielsicher aufnehmen können,
ist die Handhabungsvorrichtung 1 zweckmäßigerweise auch
mit einer optoelektronischen Erfassungseinrichtung 15 ausgestattet,
die die Gegenstandsbereitstellungszone 13 überwacht
und mittels eines Kamerasystems 16 die Anzahl und die Verteilung
der in der Gegenstandsbereitstellungszone 13 angelangten
Gegenstände 3 erfassen kann.
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Das
Ergebnis der durch die Erfassungseinrichtung 15 durchgeführten,
bevorzugt optischen Erfassung wird einer elektronischen Steuereinrichtung 17 zugeleitet,
die den Betrieb der Handhabungsvorrichtung 1 steuert und
deren einzelne Komponenten koordiniert. Es besteht insbesondere
die Möglichkeit, durch die Steuereinrichtung 17 einen
Förderstopp der Fördereinrichtung 7 hervorzurufen,
wenn eine bestimmte Anzahl von Gegenständen 3 in
der Gegenstandsbereitstellungszone 13 in einer günstigen Verteilung
angekommen ist. Während dieser Stillstandsphase nimmt dann
die Handhabungseinheit 2 ihren Gegenstands-Umsetzbetrieb
auf.
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Gegenstände 3,
die beispielsweise auf Grund ungünstiger Positionierung
von der Handhabungseinheit 2 nicht aufgenommen werden können, werden
bei der neuerlichen Inbetriebnahme der Fördereinrichtung 7 in
einen Ausgabeschacht 18 weitertransportiert, von wo aus
sie bei Bedarf erneut in den Gegenstandspeicher 6 zurückgeführt
oder auch einfach aussortiert werden können.
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Zum
Aufnehmen eines Gegenstandes 3 von der Fördereinrichtung 7 wird
einer der mehreren als Greifer ausgebildeten Endeffektoren 14 vertikal
oberhalb des betreffenden Gegenstandes 3 positioniert. Dies
geschieht durch seitens der elektronischen Steuereinrichtung 17 gesteuerte
Positionierung eines Endeffektorträgers 22 der
Handhabungseinheit 2, der eine Mehrzahl von insbesondere
untereinander gleich ausgerichteten Endeffektoren 14 – hier:
Greifer – trägt. Der Endeffektorträger 22 kann
zu einer Arbeitsbewegung angetrieben werden, durch die er wunschgemäß positionierbar
ist.
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Ein
bevorzugter Betriebsablauf sieht vor, dass der Endeffektorträger 22 nach
dem durch die Erfassungseinrichtung 15 erfolgten optischen
Erfassen der in der Gegenstandsbereitstellungszone 13 befindlichen
Gegenstände 3 nacheinander in einer der Anzahl
der Greifer 14 entsprechenden Anzahl von Arbeitsstellungen
oberhalb der Gegenstandsbereitstellungszone 13 positioniert
wird, in denen jeweils ein noch nicht mit einem Gegenstand 3 bestückter
Greifer oberhalb eines aufzunehmenden Gegenstandes 3 zu
liegen kommt. Die 3, 4 und 5 zeigen
drei solcher möglicher Arbeitsstellungen. Während
der ein Aufnahmen eines Gegenstandes 3 bezweckenden Aktion
eines Greifers 14 wird der Endeffektorträger 22 zweckmäßigerweise nicht
bewegt, so dass er seine momentane Position konstant beibehält.
Die eigentliche Gegenstandsaufnahmebewegung – in der Zeichnung
bei 23 durch einen Doppelpfeil angedeutet – ist
eine Individualbewegung eines exemplarisch als Greifglied ausgebildeten
Arbeitsgliedes 24 des jeweiligen Endeffektors 14,
die wegen des geringen Gewichts des Arbeitsgliedes 24 wesentlich
schneller vonstatten gehen kann als eine prinzipiell ebenfalls mögliche
Gegenstandsaufnahmebewegung, die zusätzlich oder allein durch
entsprechendes Verlagern des Endeffektorträgers 22 ausgeführt
wird.
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Exemplarisch
ist jeder Endeffektor 14 mit seinem Gehäuse 14a am
Endeffektortärger 22 befestigt und verfügt über
geeignete Antriebsmittel, die auf elektrisch und/oder fluidisch
hervorgerufene Weise die individuelle Gegenstandsaufnahmebewegung 23 des
relativ zum Gehäuse 14a beweglichen Arbeitsgliedes 14 hervorrufen
können.
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Erst
wenn auf diese Weise jeder Greifer einen Gegenstand 3 aufgenommen
hat, wird der Endeffektorträger 22 in den Bereich
der Abgabestation 5 bewegt, wo die Greifer die zuvor aufgenommenen Gegenstände 3 wieder
abgeben. Anschließend wird der Endeffektorträger 22 erneut
in den Bereich der Gegenstandsbereitstellungszone 13 verfahren,
wo die an ihm angeordneten Endeffektoren 14 nach dem geschilderten
Muster nacheinander die nächste Mehrzahl von Gegenständen 3 aufnehmen,
so dass ein weiterer Umsetzzyklus ablaufen kann.
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Die
geschilderte Betriebsweise hat den Vorteil, dass das Verfahren des
Endeffektorträgers 22 zwischen der Gegenstandsbereitstellungszone 13 und
der Abgabestation 5 nicht für jeden aufgenommenen
Gegenstand 3 separat erfolgen muss, sondern stets zusammen
mit einer Mehrzahl aufgenommener Gegenstände 3 durchführbar
ist, was die Umsetzzeiten für die Gegenstände 3 erheblich
reduziert. Vorteilhaft ist weiterhin, dass durch entsprechende Ansteuerung
des Endeffektorträgers 22 die einzelnen Endeffektoren 14 auf
der Grundlage der mit der Erfassungseinrichtung 15 durchgeführten
optischen Gegenstandserfassung individuell über den beliebig verteilten
Gegenständen 3 positionierbar sind, so dass jeder
Greifer 14 einen Gegenstand 3 aufgenommen haben
kann, bevor der Endeffektorträger 22 wieder in
die Abgabestation 5 verlagert wird.
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Ursächlich
hervorgerufen wird die Arbeitsbewegung des Endeffektorträgers 22 durch
strichpunktiert angedeutete Antriebsmittel 25, die zweckmäßigerweise
einen Bestandteil der Handhabungseinheit 2 bilden und die
an die elektronische Steuereinrichtung 17 angeschlossen
sind. Exemplarisch handelt es sich um elektrisch betätigbare
Antriebsmittel 25, wobei aber prinzipiell auch andere Arten
von Antriebsmitteln Verwendung finden könnten, insbesondere
solche, die mit Fluidkraft betrieben werden.
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Im
Folgenden soll der Aufbau und die Funktionsweise der Handhabungseinheit 2 näher
beschrieben werden.
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Die
Handhabungseinheit 2 ist derart ausgebildet und angeordnet,
dass der Endeffektorträger 22 unter anderem zweidimensional
innerhalb einer strichpunktiert angedeuteten Arbeitsebene 26 verfahrbar
ist. Beim Ausführungsbeispiel ist diese Arbeitsebene 26 eine
Vertikalebene, was auch den üblichen Anwendungsfall darstellt,
anhand dessen die weitere Beschreibung erfolgen soll. Prinzipiell
könnte die Handhabungseinheit 2 aber auch mit
anderer Ausrichtung betrieben werden. Die Arbeitsebene 26 wird
von einem kartesischen X-Y-Koordinatensystem aufgespannt. Innerhalb
dieses Koordinatensystems, also innerhalb der Arbeitsebene 26,
kann der Endeffektorträger 22 zweckmäßigerweise
jede beliebige Bahnkurve durchlaufen, er ist also sowohl entweder nur
in Richtung der X-Achse als auch entweder nur in Richtung der Y-Achse
als auch mit beliebigem linearem oder nichtlinearem, sich aus X-Komponenten und
Y-Komponenten zusammensetzenden Bahnverlauf bewegbar. Exemplarisch
ist die X-Achse horizontal und die Y-Achse vertikal ausgerichtet.
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Zusätzlich
kann der Endeffektorträger 22 auch noch um eine
Drehachse 27 verschwenkt werden. Die Schwenkbewegung ist
bei 27a durch einen Doppelpfeil angedeutet. Die Drehachse 27 erstreckt sich
mit Parallelausrichtung in der Arbeitsebene 26 und verläuft
mit gleicher Richtung wie die Y-Achse, vorliegend also vertikal.
Ein Verschwenken des Endeffektorträgers 22 um
die Drehachse 27 hat ein entsprechendes Verschwenken der
Arbeitsebene 26 zur Folge. Auf diese Weise können
die am Endeffektorträger 22 angeordneten Endeffektoren 14 beliebig
in einer zu der Arbeitsebene 26 rechtwinkeligen Ebene verfahren
und positioniert werden, sie können also die gesamte, beim
Ausführungsbeispiel horizontal ausgerichtete Gegenstandsbereitstellungszone 13 funktionsmäßig
abdecken.
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Es
versteht sich, dass sich die Arbeitsbewegung des Endeffektorträgers 22 aus
beliebig überlagerten translatorischen Bewegungen innerhalb
der Arbeitsebene 26 sowie Schwenkbewegungen 27a um
die Drehachse 27 zusammensetzen kann. Jede dieser Bewegungen
ist außerdem auch nur einzeln ausführbar.
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Insbesondere
das Verlagern des Endeffektorträgers 22 zwischen
der Fördereinrichtung 7 und der Abgabestation 5 findet
im Rahmen einer Schwenkbewegung 27a statt, der zweckmäßigerweise
eine translatorische Bewegung innerhalb der Arbeitsebene 26 überlagert
ist.
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Der
Aufbau der Handhabungseinheit 2 ist insbesondere so gewählt,
dass der Endeffektorträger 22 bei seiner Bewegung
in der Arbeitsebene 26 rein translatorisch bewegt wird,
wobei seine räumliche Orientierung stets konstant bleibt.
Nur durch Überlagerung der Schwenkbewegung 27a verändert
sich die räumliche Ausrichtung, allerdings nur die horizontale
Orientierung. Die vertikale Ausrichtung bleibt auch hier zweckmäßigerweise
konstant.
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Falls
bezüglich eines oder mehrerer Endeffektoren 14 weitere
Bewegungsmöglichkeiten gewünscht sind, kann man
diesem Anspruch durch zusätzliche Positioniermittel begegnen,
die zwischen den Endeffektorträger 22 und den
betreffenden Endeffektor 14 zwischengeschaltet sind. Solche
Positioniermittel können beispielsweise elektrische oder
fluidische Linear- und/oder Drehantriebe beinhalten, mittels denen
der Endeffektor 14 relativ zum Endeffektorträger 22 in
verschiedenen Ausrichtungen und/oder Positionen positionierbar ist.
Eine solche Variante ist in der Zeichnung allerdings nicht dargestellt.
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Die
Handhabungseinheit 2 verfügt über eine bevorzugt
im Wesentlichen säulenförmige Basiseinheit 28,
von der seitwärts ein Positionierarm 32 wegragt,
an dem seinerseits der Endeffektorträger 22 angeordnet
ist.
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Die
Basiseinheit 28 verfügt über eine exemplarisch
die Längsachse bildende Hauptachse 33 und ist
zweckmäßigerweise so angeordnet, dass die Hauptachse 33 vertikal
verläuft. Zweckmäßigerweise fällt
die Drehachse 27 mit der Hauptachse 33 zusammen.
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Die
Basiseinheit 28 verfügt über eine zweckmäßigerweise
als Sockel ausgebildete Grundeinheit 34, über
die sie an einem Fundament fixierbar ist, beispielsweise gebildet
vom Erdboden, von einem Gestell oder von einem stabilen Unterschrank.
Die Grundeinheit 34 ist normalerweise ortsfest.
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Darüber
hinaus verfügt die Basiseinheit 28 über
einen ersten Lagerkörper 35 und einen zweiten Lagerkörper 36,
deren Namensgebung dadurch bedingt ist, dass an ihnen der Positionierarm 32 mit
einem proximalen Endbereich 37 gelagert ist. Der erste Lagerkörper 35 ist
in Achsrichtung der Hauptachse 33 bezüglich der
Grundeinheit 34 linear verstellbar. Auf diese Weise kann
er eine beim Ausführungsbeispiel vertikale, durch einen
Doppelpfeil angedeutete lineare erste Antriebsbewegung 42 ausführen.
Der erste Lagerkörper 35 ist zweckmäßigerweise
im wesentlichen von einem ersten Säulenelement 35a gebildet
und taucht in Achsrichtung der Hauptachse 33 teleskopierbar,
also ein- und ausfahrbar in die Grundeinheit 34ein. Letztere
ist wenigstens über eine Teillänge hinweg und
vorzugsweise zur Gänze rohr- oder hülsenförmig
gestaltet.
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Der
zweite Lagerkörper 36 ist zweckmäßigerweise
zunächst im wesentlichen von einem zweiten Säulenelement 36a gebildet
und ist an dem ersten Lagerkörper 35 derart verschiebbar
gelagert, dass er eine durch einen Doppelpfeil angedeutete lineare
zweite Antriebsbewegung 43 in Achsrichtung der Hauptachse 33 ausführen
kann. Auf diese Weise kann der zweite Lagerkörper 36 also
relativ zum ersten Lagerkörper 35 linear verschoben
werden. Der zweite Lagerkörper 36 hat zweckmäßigerweise
einen geringeren Außendurchmesser als der erste Lagerkörper 35 und
taucht teleskopierbar, also in Achsrichtung der Hauptachse 33 ein-
und ausfahrbar in den Lagerkörper 35 ein. Die
beiden Lagerkörper 35, 36 sind also als
teleskopierbar ineinander eintauchende Komponenten ausgebildet,
wobei der erste Lagerkörper 35 seinerseits teleskopierbar
in die Grundeinheit 34 eintaucht.
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Die
Antriebsmittel 25 enthalten mit dem ersten Lagerkörper 35 kooperierende
erste Antriebsmittel 25a und unabhängig davon
mit dem zweiten Lagerkörper 36 kooperierende zweite
Antriebsmittel 25b zum Hervorrufen der jeweiligen Antriebsbewegung 42, 43.
Diese ersten und zweiten Antriebsmittel 25a, 25b beinhalten
zweckmäßigerweise zwei konzentrisch zueinander
angeordnete elektrische Hohlwellenmotoren, die über Getriebemittel,
beispielsweise einen Spindeltrieb, mit dem jeweiligen Lagerkörper 35, 36 bewegungsgekoppelt
sind.
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Die
ersten und zweiten Antriebsbewegungen 42, 43 können
alternativ oder gleichzeitig, gleichsinnig oder gegensinnig sowie
mit gleicher oder mit unterschiedlicher Geschwindigkeit ausgeführt
werden.
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Es
besteht außerdem die Möglichkeit, die beiden Lagerkörper 35, 36 um
ihre mit der Hauptachse 33 zusammenfallende Längsachse
relativ zur Grundeinheit 34 zu verdrehen. Die Rotation
erfolgt hierbei um die schon erwähnte Drehachse 33.
Die Antriebsmittel 25 sind unter anderem mit als Drehantriebsmittel
ausgebildeten dritten Antriebsmitteln 25c ausgestattet,
die bevorzugt mit dem ersten Lagerkörper 35 antriebsmäßig
gekoppelt sind und diesen um seine Längsachse rotativ antreiben
können. Indem die beiden Lagerkörper 35, 36 durch
in 7 angedeutete Verdrehsicherungsmittel 44 drehfest
miteinander verbunden sind – unter Gewährleistung
der relativen linearen Verschiebbarkeit – hat ein Verdrehen des
ersten Lagerkörpers 35 ein gleichzeitiges und gleichsinniges
Verdrehen des zweiten Lagerkörpers 36 zur Folge,
so dass die beiden Lagerkörper 35, 36 stets
nur als Einheit um die Drehachse 27 verdreht werden. Die
Verdrehsicherungsmittel 44 bestehen beispielsweise aus
einer am Außenumfang des zweiten Lagerkörpers 36 ausgebildeten
Längsnut, in die ein am Innenumfang des ersten Lagerkörpers 35 angeordneter
Verdrehsicherungsvorsprung gleitverschieblich eingreift.
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Der
Positionierarm 32 ist als Scherenarm konzipiert und enthält
zwei identisch ausgebildete, horizontal parallel nebeneinander angeordnete Schereneinheiten 45.
Jede dieser Schereneinheiten 45 verfügt über
einen ersten und einen zweiten, jeweils zweiarmigen Scherenhebel 46, 47,
wobei diese beiden Scherenhebel 46, 47 an einer
zu ihren Endabschnitten beabstandeten Stelle über als Scherenlager 48 bezeichnete
Drehlagermittel verschwenkbar aneinander gelagert sind. Jedes Scherenlager 48 definiert
eine Schwenkachse 52 für die aneinander angelenkten
Scherenhebel 46, 47, wobei die beiden Scherenachsen 42 zusammenfallen
und beim Ausführungsbeispiel in einer zu der Arbeitsebene 26 rechtwinkeligen
Richtung verlaufen.
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Somit
sind die beiden Scherenhebel 46, 47 einer jeden
Schereneinheit 45 in einer zu der Arbeitsebene 26 parallelen
Schwenkebene relativ zueinander verschwenkbar. Indem die beiden
Schereneinheiten 45 mit Abstand diesseits und jenseits
der Arbeitsebene 26 platziert sind, liegen folglich auch
die beiden Schwenkebenen mit Abstand diesseits und jenseits der
Arbeitsebene 26.
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Jeder
Scherenhebel 46, 47 verfügt über
einen dem proximalen Endbereich 37 zugeordneten inneren
Hebelarm 53. Jeder dieser inneren Hebelarme 53 ist
mit Abstand zum Scherenlager 48 mittels eines inneren Drehlagers 55a, 55b an
einem der Lagerkörper 35, 36 drehbar
gelagert. Genauer gesagt ist jeder innere Hebelarm 53 der
beiden ersten Scherenhebel 46 über ein erstes
inneres Drehlager 55a am ersten Lagerkörper 35 drehgelagert
und ist jeder innere Hebelarm 53 jedes zweiten Scherenhebels 47 über
ein zweites inneres Drehlager 55b an dem zweiten Lagerkörper 36 drehgelagert.
Die zweiten inneren Drehlager 55b sind hierbei in Achsrichtung
der Hauptachse 33 weiter von der Grundeinheit 34 beabstandet
als die ersten inneren Drehlager 55a.
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Die
inneren Drehlager 55a, 55b können direkt
an den Säulenelementen 35a, 36a der Lagerkörper 35, 36 angeordnet
sein. Beim Ausführungsbeispiel befinden sie sich allerdings
an jeweils einem am zugeordneten Säulenelement 35a, 36a fixierten
Lagerträger 56, der das betreffende Säulenelement 35a, 36a zweckmäßigerweise
klammerartig umschließt. Auf diese Weise kann ein eventuell
gewünschter horizontaler Abstand der inneren Drehlager 55a, 55b zu
den Säulenelementen 35a, 35b und mithin
zu der Drehachse 27 hergestellt werden.
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Der
als Scherenarm konzipierte Positionierarm 32 ist an seinem
von der Basiseinheit 28 wegweisenden distalen Endbereich 38 an
dem Endeffektorträger 22 gelagert. Jeder Scherenhebel 46, 47 verfügt über
einen sich auf der entgegengesetzten Seite wie der innere Hebelarm 53 an
das Scherenlager 48 anschließenden äußeren
Hebelarm 54, der mit Abstand zum Scherenlager 48 über
ein äußeres Drehlager 57a, 57b an
dem Endeffektorträger 22 drehgelagert ist. Der äußere
Hebelarm 54 jedes ersten Scherenhebels 46 ist über
ein erstes äußeres Drehlager 57a oberhalb
des Scherenlagers 48 an dem Endeffektorträger 22 gelenkig
gelagert, der äußere Hebelarm 54 jedes
zweiten Scherenhebels 47 ist an einem tiefer als das Scherenlager 48 liegenden
zweiten äußeren Drehlager 57b an dem
Endeffektorträger 22 drehgelagert.
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Wie
die ersten und zweiten inneren Drehlager 55a, 55b sind
auch die ersten und zweiten äußeren Drehlager 57a, 57b in
Achsrichtung der Hauptachse 27 mit Abstand zueinander angeordnet.
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Jedes
innere und äußere Drehlager 55a, 55b, 57a, 57b definiert
eine Drehachse 58. Sämtliche dieser Drehachsen 58 verlaufen
rechtwinkelig zu der Arbeitsebene 26. Außerdem
verlaufen die Drehachsen 58 des Paares erster innerer Drehlager 55a koaxial
zueinander, was in gleicher Weise auch für die Paare der
anderen Drehlager 55b, 57a und 57b gilt. Alle
die genannten Drehachsen 58 verlaufen im Übrigen
parallel zu den beiden untereinander koaxialen Scherenachsen 52.
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Mit
Ausnahme des zweiten äußeren Drehlagers 57b sind
alle Drehlager 55a, 55b, 57a so ausgebildet,
dass lediglich reine Drehbewegungen zwischen den aneinander angelenkten
Teilen möglich sind. Hiervon abweichend ermöglicht
jedes zweite äußere Drehlager 57b zusätzlich
zu der Drehbewegung auch noch eine translatorische Bewegung zwischen
dem Endeffektorträger 22 und dem äußeren Hebelarm 54 des
zugeordneten zweiten Scherenhebels 47 rechtwinkelig zur
jeweils zugeordneten Drehachse 58. Dieser translatorische
Bewegungsfreiheitsgrad ist in der Zeichnung durch einen Doppelpfeil
bei 62 kenntlich gemacht und erstreckt sich insbesondere
linear. Die Ausrichtung ist zweckmäßigerweise
vertikal, parallel zu der Hauptachse 33.
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Der
translatorische Bewegungsfreiheitsgrad 62 könnte
alternativ auch durch die ersten äußeren Drehlager 57a definiert
werden.
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Gewährleistet
wird der translatorische Bewegungsfreiheitsgrad 62 insbesondere
durch eine Kulissenführungseinrichtung 63. Hierzu
kann an dem Endeffektorträger 22 ein Langloch
oder Längsschlitz ausgebildet sein, in den der zugeordnete
zweite Scherenhebel 47 mit einem als Kulissenstein fungierenden
Lagerbolzen linear verschiebbar und zugleich drehbar eingreift.
Hiervon abweichende Maßnahmen zur Realisierung des Bewegungsfreiheitsgrades 62 sind
allerdings ebenfalls möglich.
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Um
dem Positionierarm 32 eine besonders hohe Stabilität
zu verleihen, können die beiden Schereneinheiten 45 im
Bereich ihrer Scherenlager 48 mittels eines in 7 strichpunktiert
angedeuteten Versteifungssteges 64 miteinander verbunden
sein. Der Versteifungssteg 64 ist insbesondere stab- oder
rohrförmig ausgebildet.
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Ein
Aufbau des Positionierarmes 32 aus zwei Schereneinheiten 45 wird
in Bezug auf Stabilität und Kosten derzeit als optimal
angesehen. Es ist jedoch möglich, zur Realisierung des
Positionierarmes 32 auch nur eine Schereneinheit 45 oder
mehr als zwei Schereneinheiten 45 zu verwenden.
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Um
den Endeffektorträger 22 zu einer Arbeitsbewegung
entlang der Arbeitsebene 26 anzutreiben, genügt
es, einen oder beide Lagerkörper 35, 36 unter
Vermittlung der ersten und/oder zweiten Antriebsmittel 25a, 25b zur
Ausführung der zugeordneten ersten oder zweiten Antriebsbewegung 42, 43 relativ
zu der Grundeinheit 34 anzutreiben.
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Soll
der Endeffektorträger 22 bei konstanter X-Achsen-Position
lediglich in Richtung der Y-Achse verlagert werden – was
beim Ausführungsbeispiel einem linearen Anheben oder Absenken
entspricht – wird dies durch eine einheitliche gleichsinnige
vertikale Verlagerung der beiden Lagerkörper 35, 36 erreicht.
Letztere bewegen sich somit gleichzeitig mit gleicher Geschwindigkeit
in die gleiche Richtung längs der Y-Achse. Der in Achsrichtung
der Hauptachse 33 gemessene Abstand der beiden inneren Drehlager 55a, 55b bleibt
hierbei konstant.
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Alle
anderen Bewegungsbahnen des Endeffektorträgers 22 erfordern
eine als Positionierbewegung 65 bezeichnete Relativbewegung
zwischen den beiden Lagerkörpern 36, 36,
wobei diese relative Positionierbewegung 65 beim Ausführungsbeispiel
eine vertikal orientierte Linearbewegung ist. Die Positionierbewegung 65 bewirkt,
dass sich die inneren Drehlager 55a, 55b einer
jeden Schereneinheit 45 je nach Bewegungsrichtung aneinander
annähern oder voneinander entfernen, was die gleichzeitige
Folge hat, dass das Scherenlager 48 in der Richtung der Y-Achse
von der Basiseinheit 28 wegbewegt oder an die Basiseinheit 28 angenähert
wird. Das Ganze geht einher mit einem relativen Verschwenken der
Scherenhebel 46, 47 jeder Schereneinheit 45,
wobei sich der zwischen den ersten Scherenhebeln 46, 47 gemessene
Scherenwinkel verkleinert oder vergrößert.
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Exemplarisch
besteht eine Möglichkeit zur Erzeugung der Positionierbewegung 65 durch
Ausführung der ersten oder zweiten Antriebsbewegung 42, 43 des
ersten bzw. zweiten Lagerkörpers 35, 36 während
gleichzeitig der jeweils andere Lagerkörper 36, 35 in
der Y-Richtung ortsfest fixiert bleibt. In diesem Fall verlagert
sich der Endeffektorträger 22 entlang eines Kreisbogens.
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Eine
andere Möglichkeit besteht darin, gleichzeitig in Richtung
und/oder Geschwindigkeit voneinander abweichende erste und zweite
Antriebsbewegungen 42, 43 relativ zu der Grundeinheit 34 hervorzurufen.
In diesem Falle bewegen sich sowohl der erste Lagerkörper 35 als
auch der zweite Lagerkörper 36 unabhängig
voneinander relativ zu einem insbesondere von der Grundeinheit 34 definierten ortsfesten
Bezugspunkt. Dadurch ist es möglich, den Endeffektorträger 22 entlang
einer nicht kreisförmigen Bahnkurve zu verlagern.
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Um
beispielsweise den Endeffektorträger 22 ausgehend
von der in 1 gezeigten Grundstellung in
die aus 3 ersichtliche erste Arbeitsstellung
zu verlagern, werden beide Lagerkörper 35, 36 gemäß Pfeilen 66 unterschiedlich
weit in Achsrichtung der Y-Achse in Richtung der Grundeinheit 34 verlagert. Der
Endeffektorträger 22 bewegt sich dadurch in der gleichen
Richtung und außerdem, überlagert, von der Basiseinheit 28 weg.
Diese Bewegung des Endeffektorträgers 22 ist in 2 und 3 durch
Pfeile 61 verdeutlicht, wobei die 2 eine Zwischenstellung
zwischen der Grundstellung und der ersten Arbeitsstellung ist.
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Um
ausgehend von der Grundstellung gemäß 1 in
die Zwischenstellung gemäß 2 zu gelangen,
wurde der zweite Lagerkörper 36 relativ zu dem
von der Grundeinheit 34 gebildeten ortsfesten Bezugspunkt
weiter abgesenkt als der erste Lagerkörper 35.
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Die 4 und 5 zeigen
eine zweite und eine dritte Arbeitsstellung des Endeffektorträgers 22, die
sich in ihrer Y-Position von der ersten Arbeitsstellung gemäß 3 nicht
unterscheiden. Der Endeffektorträger 22 wird hier
gemäß Pfeilen 67 ausschließlich
in der X-Richtung verlagert. Dies geschieht durch eine Relativbewegung
zwischen den beiden Lagerkörpern 35, 36,
wobei der erste Lagerkörper 35 gemäß Pfeil 68 relativ
zur Basiseinheit 34 nach oben verlagert wird, während
gleichzeitig der zweite Lagerkörper 36 gemäß Pfeil 69 in
der Gegenrichtung nach unten bewegt wird.
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Diese
Erläuterungen sind nur exemplarisch und sollen das vielfältige
Bewegungsspektrum verdeutlichen. Grundsätzlich besteht
die Möglichkeit, zur Erzeugung der Arbeitsbewegung des
Endeffektorträgers 22 jeden Lagerkörper 35, 36 unabhängig vom
jeweils anderen Lagerkörper 36, 35 relativ
zu der als Bezugspunkt fungierenden Grundeinheit 34 in Achsrichtung
der Hauptachse 33 zu verlagern.
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Durch
einheitliches Verdrehen beider Lagerkörper 35, 36 um
die Drehachse 27 – hervorgerufen durch die dritten
Antriebsmittel 25c – kann der Positionierarm 32 gemeinsam
mit dem Endeffektorträger 22 gemäß Schwenkbewegung 27a in
die aus 6 ersichtliche Endstellung verschwenkt
werden, in der der Endeffektorträger 22 sich bei
der Abgabestation 5 befindet.
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In
allen Fällen, in denen sich die beiden Lagerkörper 35, 36 nicht
gleichzeitig gleichsinnig mit gleicher Geschwindigkeit bewegen,
findet im Bereich der zweiten äußeren Drehlager 57b eine
der dortigen Drehbewegung überlagerte translatorische Relativbewegung
gemäß dem Bewegungsfreiheitsgrad 62 statt,
so dass eine leichtgängige, jegliches Verklemmen verhindernde
Relativbewegung zwischen den einzelnen Komponenten gewährleistet
ist.
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Koordiniert
werden sämtliche Bewegungsabläufe durch die elektronische
Steuereinrichtung 17 unter Berücksichtigung der
von der Erfassungseinrichtung 15 erhaltenen Daten.
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Für
die Auslegung der Schereneinheiten 45 ist es von Vorteil,
wenn die inneren Hebelarme 53 untereinander gleich lang
sind und außerdem die äußeren Hebelarme 54 untereinander
gleich lang sind. Die Länge der Hebelarme bemisst sich
jeweils zwischen dem Scherenlager 48 und dem zugeordneten
inneren order äußeren Drehlager 55a, 55b, 57a, 57b.
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Besonders
zweckmäßig ist die beim Ausführungsbeispiel
getroffene Auslegung, bei der die inneren Hebelarme 53 länger
sind als die äußeren Hebelarme 54. Eine
Folge davon ist, dass die translatorische Relativbewegung im Bereich
der Kulissenführungseinrichtung 63 minimal ist,
was eine hohe Genauigkeit bei geringer Verschleißanfälligkeit
gewährleistet.
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Es
ist des Weiteren von Vorteil, wenn die Drehachsen 58 sämtlicher
innerer Drehlager 55a, 55b in einer ersten Bezugsebene 72 liegen
und die Drehachsen 58 sämtlicher äußerer
Drehlager 57a, 57b in einer zweiten Bezugsebene 73.
Die Drehachsen erstrecken sich also jeweils parallel zur zugeordneten
Bezugsebene. Hinzu kommt, dass die erste und zweite Bezugsebene 72, 73 zwar
in Achsrichtung der X-Achse zueinander beabstandet sind, stets jedoch
parallel zueinander ausgerichtet sind. Auch ohne aufwändige
Ansteuerungsmaßnahmen kann somit gewährleistet
werden, dass der Endeffektorträger 22 bei seiner
Bewegung in der Arbeitsebene 26 stets eine konstante räumliche Orientierung
aufweist. Es kann insbesondere kein Verkippen des Endeffektorträgers 22 um
eine zu den Schwenkachsen 52 parallele Achse auftreten.
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Der
Endeffektorträger 22 ist zweckmäßigerweise
plattenförmig ausgebildet, wobei seine Plattenebene parallel
zu den vorgenannten Bezugsebenen 72, 73 verläuft.
Die große, in Achsrichtung der X-Achse von der Basiseinheit 28 wegweisende
Plattenfläche ermöglicht es gemäß 8 und 9,
problemlos eine größere Anzahl von Endeffektoren 14 nebeneinander
am Endeffektorträger 22 zu befestigen. Hierbei
handelt es sich zweckmäßigerweise um eine lösbare
Befestigung, so dass ein bedarfsgemäßer Austausch
der Endeffektoren 14 möglich ist.
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Vorzugsweise
sind die Säulenelemente 35a, 35b beider
Lagerkörper 35, 36 zumindest teilweise und
vorzugsweise über ihre gesamte Länge rohrförmig
ausgebildet, und auch die sockelförmige Grundeinheit 34 kann
rohrförmig, zumindest jedoch als Hohlkörper ausgebildet
sein. Auf diese Weise wird trotz geringem Gewicht und erheblicher
Materialersparnis eine hohe Struktursteifigkeit erreicht. Außerdem
besteht die Möglichkeit, den dadurch in der Basiseinheit 28 definierten,
sich in Achsrichtung der Hauptachse 33 erstreckenden durchgehenden
Hohlraum 75 zum Hindurchführen mindestens eines
lediglich in 1 angedeuteten Energietransferstranges 74 zu
nutzen.
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Der
Energietransferstrang 74 verläuft ausgehend von
der Grundeinheit 34 durch die beiden Lagerkörper 35, 36 hindurch,
um an der der Grundeinheit 34 entgegengesetzten Stirnseite
aus dem zweiten Lagerkörper 36 auszutreten und
anschließend entlang wenigstens eines zweiten Scherenhebels 47 zum
Endeffektorträger 22 und dort letztlich zu mindestens
einem der Endeffektoren 14 zu verlaufen.
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Insoweit
sich der Energietransferstrang 74 entlang eines zweiten
Scherenhebels 47 erstreckt, verläuft er zweckmäßigerweise
im Innern dieses zweiten Scherenhebels 47, der zu diesem
Zweck einen geeigneten Durchführungskanal aufweist und insbesondere
rohrförmig ausgebildet ist.
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Der
Energietransferstrang 74 ist zweckmäßigerweise
zumindest partiell flexibel ausgebildet, so dass er die erläuterten
Relativbewegungen der verschiedenen Komponenten der Handhabungseinheit 2 problemlos
nachvollziehen kann.
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Über
den ein- oder mehradrigen Energietransferstrang 74 kann
elektrische Energie und/oder fluidische Energie übertragen
werden, die für den Antrieb oder sonstigen Betrieb des
mindestens einen Endeffektors 14 benötigt wird.
Unter dem Begriff „Energie” sind auch Steuer-
und Diagnosesignale zu verstehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1897663
A2 [0002, 0003]
- - EP 0916457 A2 [0003, 0003]
- - WO 2006/080846 A1 [0005]