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DE102009030595A1 - Kniegassack-Einrichtung - Google Patents

Kniegassack-Einrichtung Download PDF

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DE102009030595A1
DE102009030595A1 DE200910030595 DE102009030595A DE102009030595A1 DE 102009030595 A1 DE102009030595 A1 DE 102009030595A1 DE 200910030595 DE200910030595 DE 200910030595 DE 102009030595 A DE102009030595 A DE 102009030595A DE 102009030595 A1 DE102009030595 A1 DE 102009030595A1
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DE
Germany
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airbag
knee
bag
gas
cover
Prior art date
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DE200910030595
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English (en)
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Alexander Gulde
Aurelien Demeyere
Armin KRÄNZLE
Roland Peiz
Peter Gerisch
Reinhard BÖSWIRTH
Stefan Taubert
Marc Schock
Nico Wallat
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Autoliv Development AB
Original Assignee
Autoliv Development AB
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Publication date
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Abstract

Es wird eine Kniegassack-Einrichtung für ein einen Fahrersitz und einen Beifahrersitz aufweisendes Kraftfahrzeug beschrieben. Die Kniegassack-Einrichtung hat einen Gassack, welcher eine einen zusammenhängenden Gasraum umschließende Gassackhülle (42) mit einer Prallfläche aufweist, und einen Inflator zur Befüllung der Gassackhülle (42). Um eine Gewichtsreduzierung zu erreichen, erstreckt sich die Gassackhülle (42) im Wesentlichen über die gesamte, durch den Fahrersitz und den Beifahrersitz definierte Breite, so dass die Prallfläche einen ersten, dem Fahrer zugeordneten Bereich und einen zweiten, dem Beifahrer zugeordneten Bereich aufweist (Fig. 7).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Kniegassack-Einrichtung für ein einen Fahrersitz und einen Beifahrersitz aufweisendes Kraftfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Kniegassack-Einrichtungen sind in der Automobiltechnik bekannt und dienen bei einem Frontalaufprall dazu, zum einen den Kontakt zwischen dem Knie-Schienbein-Bereich des zu schützenden Insassen und der Instrumententafel zu verhindern und zum anderen eine Vorverlagerung des Beckens des zu schützenden Insassen zu verhindern, wodurch die Schutzwirkung weiterer Sicherheitssysteme, wie insbesondere dem Sicherheitsgurt und dem Frontgassack verbessert werden kann. Bisherige Kniegassack-Einrichtungen weisen hierzu für den Fahrer und für den Beifahrer jeweils eine separate Kniegassack-Einheit auf, wobei jede Kniegassack-Einheit einen Gassack mit einer einen Gasraum umschließenden Gassackhülle und einen Gasgenerator umfasst.
  • Wie nahezu alle anderen Sicherheitseinrichtungen auch, wurden Kniegassack-Einrichtungen zunächst in den Fahrzeugen der Oberklasse und erst später in den darunter liegenden Fahrzeugklassen eingesetzt. Hierbei ist jedoch zu bemerken, dass gerade Kniegassack-Einrichtungen für die Insassen von kompakten Fahrzeugen einen deutlichen Sicherheitszuwachs bedeuten, da häufig naturgemäß nur wenig Platz im Innenraum zur Verfügung steht und die Frontinsassen näher am Armaturenbrett sitzen.
  • Gerade bei Kleinfahrzeugen jedoch fallen zusätzliche Sicherheitseinrichtungen sowohl hinsichtlich der Kosten als auch hinsichtlich der Masse besonders ins Gewicht.
  • Die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, eine Kniegassack-Einrichtung dahingehend zu verbessern, dass sie insbesondere den Bedürfnissen beim Bau von Klein- und Kleinstfahrzeugen in Bezug auf Preis und Gewicht Rechnung trägt.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Kniegassack-Einrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Es sind in der letzten Zeit Überlegungen laut geworden, insbesondere im Bereich der Klein- und Kleinstfahrzeuge auf die im Moment bei Personenkraftwagen übliche Mittelkonsole zu verzichten, so dass sich ein durchgehender Fußraum vor dem Fahrer und dem Beifahrer ergibt. Erfindungsgemäß wird deshalb vorgeschlagen, den Gassack so auszugestalten, dass sich seine Gassackhülle im Wesentlichen über die gesamte durch den Fahrersitz und den Beifahrersitz definierte Breite erstreckt, und den von der Gassackhülle umgebenen Gasraum mit nur einem Gasgenerator zu befüllen. Somit lässt sich zum einen das Gewicht eines Gasgenerators sparen und auch der Aufwand hinsichtlich der Herstellung und Installation wird gegenüber zwei voneinander vollständig unabhängigen Kniegassack-Einheiten deutlich reduziert.
  • Soll die erfindungsgemäße Gassack-Einrichtung für ein Fahrzeug mit durchgehender vorderer Sitzbank, wie sie in bei zahlreichen Transportern vorgesehen ist, eingesetzt werden, so erstreckt sich gemäß Anspruch 2 die Prallfläche der Gassackhülle vorzugsweise über die gesamte Breite, da nicht gewährleistet ist, dass die Position der Insassen, insbesondere des Beifahrers immer exakt definiert ist.
  • Ist keine durchgehende Sitzbank vorhanden, so kann es gemäß Anspruch 3 zu bevorzugen sein, einen nicht aufblasbaren Zwischenbereich zwischen zwei Prallflächen vorgesehen, wodurch insbesondere Gassackvolumen eingespart werden und somit der Gasgenerator entsprechend schwächer und damit leichter ausgebildet sein kann.
  • Die Befestigung der Gassackhülle an einem Aufnahmebauteil oder einem Gehäuse erfolgt bevorzugt direkt zwischen der Gassackhülle oder mit der Gassackhülle verbunden Laschen und dem Gehäuse bzw. Aufnahmebauteil, in dem der Gassack aufgenommen ist, entlang einer Kante der Gassackhülle, wie dies bislang nur aus dem Bereich der Vorhanggassäcke bekannt ist. Die Gassackhülle kann auch im Wesentlichen aufgebaut und gerollt/gefaltet sein wie ein Vorhanggassack, so dass auf aus diesem Bereich bekannte Techniken, auch hinsichtlich der Gaszuführung und Gasverteilung, zurückgegriffen werden kann. Im Unterschied zu Vorhanggassäcken wird jedoch häufig der Einsatz von Fangbändern zu bevorzugen sein, welche sich durch den von der Gassackhülle umschlossenen Gasraum erstrecken, um die Dicke des expandierten und gefüllten Kniegassackes zu begrenzen. Es können weiterhin Maßnahmen ergriffen werden, die die vollständig befüllte Gassackhülle in eine Form zwingen, welche in Querschnitt „bananenförmig” ist. Solche Maßnahmen sind beispielsweise in der DE 10 2007 005 304 A1 beschrieben, auf deren Offenbarungsgehalt hiermit explizit Bezug genommen wird.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Figuren näher erläutert. Hierbei zeigen:
  • 1 einen schematisierten vertikalen Schnitt durch einen vorderen Bereich eines Kraftfahrzeuges,
  • 2 ein Schnitt entlang der Ebene A-A aus 1,
  • 2a das Detail D aus 2,
  • 3 das in den 1 und 2 Gezeigte in einer Ansicht aus Richtung B,
  • 4 den Gassack, der in der Gassack-Einrichtung der 1 bis 3 verbaut ist, in einem ausgerollten Zustand,
  • 5 das in 1 Gezeigte bei expandiertem Gassack,
  • 6 das in 2 Gezeigte bei expandiertem Gassack,
  • 7 das in 3 Gezeigte bei expandiertem Gassack,
  • 8 eine erste alternative Ausgestaltung des Gassacks in einer der 4 entsprechenden Darstellung und
  • 9 eine weitere alternative Ausgestaltung eines Gassacks in einer der 4 entsprechenden Darstellung.
  • Die 1 bis 3 zeigen einen vorderen Bereich eines Kraftfahrzeuges in verschiedenen Ansichten in starker Schematisierung. Man erkennt die sich über die gesamte Innenraumbreite des Kraftfahrzeugs, also von der Fahrertür 28a zur Beifahrertür 28b erstreckende Instrumententafel 10, aus welcher sich das Lenkrad 14 erstreckt und in welcher das Handschuhfach 12 aufgenommen ist. Oberhalb der Instrumententafel 10 erstreckt sich die Windschutzscheibe 24 bis zum Dachholm 26. Vor der Instrumententafel 10 sind der Fahrersitz 20 und der Beifahrersitz 22 angeordnet, wobei der Abstand der Außenkante 20a des Fahrersitzes zur Außenkante 22a des Beifahrersitzes die Breite b definiert.
  • Es ist eine Kniegassack-Einrichtung 30 vorhanden, welche ein Aufnahmebauteil 32, einen die Gassackhülle 42 aufweisenden Gassack 40 und einen als Inflator dienenden Gasgenerator 60 aufweist. Wie man den 1 und 3 entnimmt (1 zeigt nur sehr schematisch die zum Gassackpaket 43 gerollte Gassackhülle 42), erstreckt sich die Gassackhülle im Wesentlichen über die gesamte durch Fahrersitz 20 und Beifahrersitz 22 definierte Breite b. Der Gasraum, welcher von der Gassackhülle 42 umschlossen wird, wird von einem einzigen, im gezeigten Ausführungsbeispiel zentral angeordneten Gasgenerator 60 befüllt.
  • Wie man insbesondere den 2, 2a und 3 entnimmt, ist die Gassackhülle 42 zu einem Gassackpaket 43 gerollt und in einem Aufnahmebauteil 32 aufgenommen, welches sich zwischen der Instrumententafel 10 und der Fußraumdecke 16 in Querrichtung des Kraftfahrzeuges erstreckt. Dieses Aufnahmebauteil 32 weist zwei Verbindungsflansche 38a, 38b auf, über die es mit der Instrumententafel 10 und der Fußraumdecke 16 verbunden, bspw. verschraubt oder verclipst ist. Im gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Aufnahmebauteil 32 über einen Befestigungsarm 39 mit einem Träger 29 des Kraftfahrzeuges verbunden, so dass die Verbindungsflansche 38a, 38b auch bei Expansion des Gassackes 40 keine großen Kräfte aufnehmen müssen.
  • Wie man den 2, 2a und 3 ebenfalls entnimmt, hat das Aufnahmebauteil 32 einen Befestigungsabsatz 34 und eine Aufnahmevertiefung 36. In dieser Aufnahmevertiefung 36 ist der größte Teil der zum Gassackpaket 43 gerollten Gassackhülle 42 aufgenommen. Von einer Kante 42a der Gassackhülle 42, nämlich von der zur Front des Fahrzeugs weisenden Kante, erstrecken sich als Befestigungselemente dienende Befestigungslaschen 50, welche unmittelbar mit dem Aufnahmebauteil 32, nämlich mit dem Befestigungsabsatz 34 verbunden sind, beispielsweise über Schrauben oder den in 2a schematisch dargestellten Clipsverbindungen 45, welche beispielsweise wie in der DE 10 2006 011 836 A1 beschrieben ausgebildet sein können.
  • Man entnimmt insbesondere der 2a, dass das Aufnahmeteil von einer Abdeckung 70 verschlossen ist (in 3 nicht dargestellt), welche insbesondere eine Gewebeelement sein kann, welches entlang seiner Längskanten 70a, 70b mit dem Aufnahmebauteil 32 befestigt, vorzugsweise verklebt oder verschweißt ist. Gezeigt sind Klebelinien 72a, 72b. In der Nähe der zum Fahrzeuginnenraum weisenden Längskante 70a und parallel zu dieser ist eine Sollbruchlinie 74 in Form einer Perforation vorgesehen, welche bei Expansion des Gassacks 40 bricht. Im gezeigten Ausführungsbeispiel wäre es auch denkbar, zwei getrennte Abdeckungen vorzusehen, eine für die linke und eine für die rechte Fahrzeugseite.
  • Wie man der 3 oder auch der 4, welche den Gassack 40 im entrollten Zustand zeigt, entnehmen kann, weist die Gassackhülle 42 des Gassackes 40 eine erste Kammer 44, eine zweite Kammer 46 und einen Verbindungsabschnitt 48, welcher die beiden Kammern miteinander verbindet, auf. Die beiden Kammern 44 und 46 und der Verbindungsabschnitt bilden den Gasraum 41. In diesen Verbindungsabschnitt 48 erstreckt sich – in Fahrzeuglängsrichtung betrachtet – von hinten der Gasgenerator 60 derart, dass dessen Ausströmöffnungen 62 im Verbindungsabschnitt 48 liegen und nach links und rechts, also in Richtung der beiden Kammern 44 und 46 weisen. Somit kann zum einen eine sehr kompakte Bauform erzielt werden und zum anderen wird das Volumen des von der Gassackhülle 42 umschlossenen Gassackraumes klein gehalten, wodurch ein entsprechend kleiner Gasgenerator 60 verwendet werden kann.
  • Im gezeigten ersten Ausführungsbeispiel ist der Zwischenbereich zwischen den beiden Kammern 44, 46 eine Ausnehmung des Gassackes, es ist jedoch auch möglich, hier ein Verbindungsband oder eine vollständige Gewebelage vorzusehen, wobei aus Gründen der Einfachheit und des Gewichts die gezeigte Ausführungsform zu bevorzugen ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass diese Ausführungsform grundsätzlich auch dann angewendet werden kann, wenn eine kleine Mittelkonsole vorhanden ist.
  • Die 5 bis 7 zeigen das in den 1 bis 3 Gezeigte bei expandiertem Gassack 40. Man entnimmt insbesondere der 6, dass der Gassack Fangbänder 47 aufweisen kann, welche sich durch den Gasraum erstrecken und die beiden Seitenwände 49a, 49b der Gassackhülle miteinander verbinden und somit die Dicke des Gassackes begrenzen. Die erste Seitenwand 49a bildet im wesentlichen die Abstützflächen, die zweite Seitenwand 49b im wesentlichen die Prallflächen. Somit bildet die zweite Seitenwand 49b im Bereich der ersten Kammer 44 die Prallfläche für den Fahrer, die zweite Seitenwand 49b im Bereich der zweiten Kammer 45 die Prallfläche für den Beifahrer.
  • In einem vorderen Bereich wird das das Aufnahmeteil abdeckende Abdeckelement entlang seiner Sollbruchlinie aufgerissen, wozu es vorzugsweise eine Sollbruchlinie aufweist, und der Gassack expandiert im Wesentlichen gegen die Fahrtrichtung und nach oben. Diese „Bananenform” (im Querschnitt) kann beispielsweise durch Faltungen der Seitenwand 43a erreicht werden, wie dies in der bereits erwähnten DE 10 2007 005 304 A1 beschrieben ist.
  • Wie man den 8 und 9 entnimmt, sind auch Gassäcke 40 mit nur einer Kammer möglich, so dass sich eine durchgehende Prallfläche ergibt, deren einer (hier: linker) Bereich dem Fahrer und dessen anderer (hier: rechter) Bereich dem Beifahrer zugeordnet ist. Solche Ausführungsformen sind insbesondere dann zu bevorzugen, wenn anstatt von zwei einzelnen Sitzen 20, 22 eine durchgehende Sitzbank vorhanden ist, so dass sich insbesondere die Sitzposition des Beifahrers nicht immer genau vorhersagen lässt.
  • Ist hierbei, wie in 9 gezeigt, der Gasgenerator außermittig angeordnet, so sollte ein innenliegendes Gasleitelement 64 vorhanden sein, welches für eine gleichmäßige Füllung des Gasraumes sorgt. Wie aus dem Bereich der Vorhanggassäcke bekannt, kann ein solches Gasleitelement insbesondere auch aus Gewebe bestehen und in Form eines Rohres ausgebildet sein.
  • Wie bereits erwähnt, ist das Haupteinsatzgebiet der beschriebenen Erfindung Klein- und Kleinstfahrzeuge, andere Einsatzgebiete, insbesondere bei kleinen und mittleren Transportern, welche häufig eine durchgehende Sitzbank haben, sind jedoch ebenso möglich.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Instrumententafel
    12
    Handschuhfach
    14
    Lenkrad
    16
    Fußraumdecke
    20
    Fahrersitz
    22
    Beifahrersitz
    24
    Windschutzscheibe
    26
    Dachholm
    28a, b
    Tür
    29
    Träger
    30
    Kniegassack-Einrichtung
    32
    Aufnahmebauteil
    34
    Befestigungsabsatz
    36
    Aufnahmevertiefung
    38a, b
    Verbindungsflansch
    39
    Befestigungsarm
    40
    Gassack
    41
    Gasraum
    42
    Gassackhülle
    42a
    Kante
    43
    Gassackpaket
    44
    erste Kammer
    45
    Clipsverbindung
    46
    zweite Kammer
    47
    Fangband
    48
    Verbindungsabschnitt
    49a, b
    Seitenwand
    50
    Befestigungslasche
    60
    Gasgenerator
    62
    Ausströmöffnung
    64
    Gasleitelement
    70
    Abdeckung
    70a, b
    Längskante
    72a, b
    Klebelinie
    74
    Sollbruchstelle
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007005304 A1 [0010, 0030]
    • - DE 102006011836 A1 [0025]

Claims (11)

  1. Kniegassack-Einrichtung für ein einen Fahrersitz (20) und einen Beifahrersitz (22) aufweisendes Kraftfahrzeug mit einem Gassack (40), welcher eine einen zusammenhängenden Gasraum (41) umschließende Gassackhülle (42) mit einer Prallfläche aufweist, und einem Inflator zur Befüllung der Gassackhülle (42), dadurch gekennzeichnet, dass sich die Gassackhülle (42) im wesentlichen über die gesamte durch den Fahrersitz (20) und den Beifahrersitz (22) definierte Breite (b) erstreckt, so dass die Prallfläche einen ersten, dem Fahrer zugeordneten Bereich und einen zweiten, dem Beifahrer zugeordneten Bereich aufweist.
  2. Kniegassack-Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Prallfläche über die gesamte Breite der Gassackhülle (42) erstreckt, so dass erster und zweiter Bereich der Prallfläche kontinuierlich ineinander übergehen.
  3. Kniegassack-Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack zwischen dem ersten Bereich der Prallfläche und dem zweiten Bereich der Prallfläche einen nicht aufblasbaren Zwischenbereich aufweist.
  4. Kniegassack-Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Gassack im Zwischenbereich wenigstens eine Lage der Gassackhülle oder wenigstens ein Verbindungsband aufweist.
  5. Kniegassack-Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Zwischenbereich eine Ausnehmung des Gassacks ist.
  6. Kniegassack-Einrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie weiterhin wenigstens eine Abdeckung (70), welche vom sich entfaltenden Gassack geöffnet wird.
  7. Kniegassack-Einrichtung nach Anspruch 5 und Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zwei voneinander unabhängige Abdeckungen (70) vorgesehen sind, wobei eine erste Abdeckung dem ersten Bereich der Abdeckung und eine zweite Tür einem zweiten Bereich der Prallfläche zugeordnet ist.
  8. Kniegassack-Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abdeckung (70) im wesentlichen über die gesamte Breite der Gassackhülle erstreckt.
  9. Kniegassack nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gassackhülle in einem Gehäuse oder einem Aufnahmebauteil (32) aufgenommen und entlang einer quer zur Fahrzeuglängsrichung verlaufenden Kante (42a) mit diesem verbunden ist.
  10. Kniegassack nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich durch den Gasraum (41) Fangbänder erstrecken, die die Dicke des expandierten Gassacks begrenzen.
  11. Kniegassack nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Gassackhülle Faltungen aufweist, welche den expandierten Gassack in eine Form zwingen, deren Querschnitt gebogen oder geknickt ist.
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