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Die Erfindung betrifft eine Meßstabreinigungsvorrichtung, eine Meßstabreinigungseinrichtung sowie entsprechende Verwendungen.
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Aus dem Stand der Technik ist es bis heute üblich, über einen am Motor angebrachten Kanal einen in der Regel Rund- oder Planstab mit Griff zu verwenden als Meßstabkontrolle des Ölstandes von Motoren, wobei hierzu in der Regel immer ein Lappen oder Papier verwendet wird zum Abwischen des Meßstabes, damit nach einem erneuten Einführen und wieder Herausnehmen der Ölstand an der am Meßstab angebrachten Prägung abgelesen werden kann. Nachteilig hierbei ist die Tatsache, daß immer eine geringe Menge an Öl im Lappen verweilt und die Lappen im Laufe der Zeit dann mehr oder weniger ölgetränkt entsorgt werden müssen, was mit nicht geringen Kosten verbunden ist bzw. eine ökologische Belastung darstellt. In vielen Fällen verschmutzen bei der Bedienung darüber hinaus die Finger.
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In
DE 10 2006 009 894 B4 wird insbesondere eine Meßstabreinigungsvorrichtung offenbart, umfassend einen Kanal, der zur Durchführung eines Meßstabes in ein Flüssigkeitsreservoir eingerichtet ist, wobei der Kanal mit einer Reinigungseinrichtung ausgestattet ist, wobei die Reinigungseinrichtung in einem ersten Zustand dazu eingerichtet ist, eine unbeeinflußte, insbesondere ungereinigte, Durchführung des Meßstabes durch den Kanal zu ermöglichen, wobei die Reinigungseinrichtung in mindestens einen zweiten Zustand überführbar ist, bei dem die auf dem Meßstab befindliche Flüssigkeit bei der Durchführung des Meßstabes durch den Kanal abgestreift werden kann, wobei ein Betätigungsmittel vorgesehen ist, welches über eine Überführung der Reinigungseinrichtung aus dem ersten Zustand in den zweiten Zustand ermöglicht, wobei der Kanal innerhalb eines hohlzylinderförmigen Führungsrohres mit einem kopfseitig angebrachten Ring ausgestattet ist, wobei die Reinigungseinrichtung mindestens eine in dem Ring angeordnete und radial in den Kanal verschiebbare Backe umfaßt, wobei die mindestens eine Backe auf der dem Kanal zugewandten Seite eine dem Abstreifen von Flüssigkeiten geeignete Oberfläche aufweist, wobei das Betätigungsmittel als Druckknopf ausgestaltet ist, der vom Rand des Rings erreichbar und zur Verschiebung der mindestens einen Backe in Richtung des Kanals geeignet ist.
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Nachteilig hieran ist jedoch die relativ komplizierte Ausgestaltung der Meßstabreinigungsvorrichtung.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, die oben genannten Probleme zumindest teilweise zu beseitigen bzw. zu vermindern, insbesondere eine Meßstabreinigungsvorrichtung bereitzustellen, die mit weniger ökologischen Problemen behaftet ist und auf der anderen Seite einen relativ einfachen mechanischen Aufbau aufweist, daher kostengünstig herzustellen und ausgesprochen leicht zu bedienen ist.
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Diese Aufgabe wird gelöst durch die erfindungsgemäße Meßstabreinigungsvorrichtung, Meßstabreinigungseinrichtung sowie entsprechende Verwendungen.
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Erfindungsgemäß ist die Meßstabreinigungsvorrichtung ausgestattet mit einem Kanalelement, in der Regel ein rohrartiges Element, das zur Durchführung eines Meßstabes dient, wobei das Kanalelement eine Reinigungseinrichtung, somit eine Funktionseinheit innerhalb der Meßstabreinigungsvorrichtung, aufweist, wobei die Reinigungseinrichtung in einem ersten Zustand derart eingerichtet ist, daß ein durchgeführter Meßstab ablesbar gereinigt wird, beispielsweise und insbesondere durch Ausbildung einer insbesondere schlitzförmigen Öffnung durch mindestens ein elastisches Element, beispielsweise und insbesondere durch ein gummilippenartiges Element, so daß die in der Regel streifenartigen Meßstäbe lediglich an den Seiten und somit nicht bezüglich einer wie auch immer gearteten Ablesbarkeit des Meßstabes gereinigt wird, wenn der Meßstab mit seiner breiten Seite quasi an den Gummilippen der schlitzförmigen Öffnung entlanggezogen und das hieran sich befindliche insbesondere Öl – oder aber auch andere zu prüfende Fluide sind denkbar – abgestreift wird. Weiterhin ist die Reinigungseinrichtung in einen zweiten Zustand derart überführbar, daß ein durchgeführter Meßstab ablesbar nicht gereinigt wird, beispielsweise und insbesondere dann, wenn unter den oben genannten Ausbildungen der Meßstab um quasi 90 Grad gedreht wird, so daß lediglich die schmale Materialseite an den Gummilippen entlangfährt, so daß das sich auf der breiten Streifenseite anhaftende Öl nicht abgestreift wird, so daß der aktuelle Ölstand abgelesen werden kann. Mit erfindungsgswesentlich ist die Tatsache, daß mindestens eine sich selbst mindestens auf die größte Materialstärke – aber auch kleinere ist denkbar – des Meßstabes schließende Öffnung im oder am Kanalelement gebildet wird durch mindestens ein elastisches Element, beispielsweise und insbesondere in Form eines gummiartigen Bandes.
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Die erfindungsgemäße Meßstabreinigungsvorrichtung bzw. -einrichtung ist hauptsächlich für die Ölstandskartusche von Motoren gedacht, kann jedoch auch für andere Zwecke, beispielsweise eine Füllstandskontrolle von Fluiden in chemischen Anlagen, verwendet werden.
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Zunächst ist es vorteilhaft, wenn die Öffnung gebildet wird durch zwei elastische Elemente, so daß bezüglich der Elastizität auch unterschiedliche Elastizitäten realisiert werden können für Spezialapplikationen, beispielsweise dahingehend, daß im Rennsport auf der einen Seite eine wesentlich höhere Elastizität herrscht, während auf der anderen Seite der Öffnung eine sehr geringe Elastizität realisiert wird, um beim im Querschnitt dreieckig ausgeformten Meßstäben mögliche Materialverletzungen auf der einen Seite zu vermeiden bzw. zu minimieren.
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Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn mindestens das eine elastische Abstreifelement aus Elastomer, beispielsweise Fluorkautschuk, oder Gummi besteht, da dieses viskoelastische Eigenschaften aufweist und sich dieses in der Praxis bewährt hat.
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Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn das mindestens eine elastische Abstreifelement bandartig, scheibenartig oder plattenartig ausgebildet ist oder die Form des Abstreifelementes mit dem Querschnitt des Meßstabes korrespondiert, da sich diese Ausgestaltungen in der Praxis als bewährt herausgestellt haben.
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Weiterhin ist es von Vorteil, wenn die Breite der Öffnung kleiner als bis gleich groß wie die kleinste Materialstärke des Meßstabes ist, um bei jeder Applikation sicherzustellen, daß nicht unbeabsichtigt nicht vollständig – oder positiv formuliert – ausreichend zu entfernendes Öl tatsächlich abgestreift wird.
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Weiterhin ist es von Vorteil, wenn das wenigstens eine elastische Element derart im Kanalelement angeordnet ist, daß eine weitere Öffnung ausgebildet ist, da eine solche weitere Öffnung zum einen für einen guten Druckausgleich sorgt, so daß das abgestreifte Öl bzw. beim Einführen eines Meßstabes, der Öl aufweist, das auf der Außenseite der Reinigungseinrichtung befindliche Öl dann je nach Ausgestaltung dann bequem über das mindestens eine elastische Element laufen kann, um dann über die weitere Öffnung in das Kanalelement zu gelangen.
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Bei der erfindungsgemäßen Meßstabreinigungsvorrichtung kann das Kanalelement aus Kunststoff oder Metall (aber auch aus anderen Materialien) bestehen, da sich insbesondere die beiden zuerst genannten Materialien in der Praxis als ausgesprochen zuverlässig herausgestellt haben und eine relativ kostengünstige Herstellung möglich ist.
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Erfindungsgemäß wird unter der Meßstabreinigungseinrichtung eine funktionale Einheit innerhalb der Meßstabreinigungsvorrichtung verstanden, die zumindest kein Kanalelement aufweist, da dies aus formalen Gründen im Sinne der Erfindung nicht der Meßstabreinigungseinrichtung sondern der Meßstabreinigungsvorrichtung zuzurechnen ist. Eine erfindungsgemäße Meßstabreinigungseinrichtung ist somit an oder in einem Kanalelement, beispielsweise einem Rohr, das zu einer Ölwanne zu einem Motor führt bzw. gehört, angeordnet bzw. befestigt.
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In diesem Kontext ist es vorteilhaft, wenn die erfindungsgemäße Meßstabreinigungseinrichtung ausgebildet ist als eine auf das Kanalelement aufsteckbare Kappe, da dies eine in der Regel sichere und reversible Fixierung am Kanalelement darstellt.
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Eine der Hauptgedanken der zugrundeliegenden Erfindung ist der, daß die materialimmanenten Eigenschaften der Elastizität mindestens eines Abstreifelementes ausgenutzt wird, indem eine Öffnung gebildet bzw. umgeben wird von Material, des mindestens einen elastischen Abstreifelementes oder von mehreren insbesondere zwei Abstreifelementen, zur Bildung an einer insbesondere schlitzförmigen Öffnung, so daß durch die in der Regel nicht zentrosymmetrische Querschnittsgeometrie von Meßstäben dann durch entsprechendes Drehen das an der breiten Seite des streifenartigen Meßstabes sich anhaftende Öl entweder abgestreift oder eben nicht abgestreift werden kann zur Kontrolle des Ölstandes eines Motors. Diese Ausführungsform ist aufgrund seiner immanenten Eigenschaften ausgesprochen zuverlässig sowie sehr kostengünstig herstellbar.
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Die Erfindung wird im nachfolgenden anhand ihrer Ausführungsbeispiele erläutert, wobei gezeigt wird in
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1 – eine skizzenhafte perspektivische Darstellung einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
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2 – die in 1 gezeigte Vorrichtung bei nicht-abstreifender Applikation,
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3 – eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sowie
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4 – eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
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In 1 ist perspektivisch und skizzenhaft eine Meßstabreinigungsvorrichtung zu erkennen, die am unteren Ende ein Kanalelement 1 in Form eines Metallrohres aufweist, wobei am Kanalelement eine Reinigungseinrichtung 3 angebracht ist bzw. aufweist, die aufweist eine Kunststoffhülse 7, in die ein scheibenartiges elastisches Gummielement 3 eingelassen ist, an dessen oberer Seite eine weitere Öffnung 6 zu erkennen ist, wobei die erste schlitzförmige Öffnung 4 dient zum Ein- und Ausführen eines Meßstabes 2, so daß ggf. sich an der Oberfläche der Reinigungseinrichtung 3 bzw. des elastischen Abstreifelementes 5 dann das Öl entweder über die schlitzförmige Öffnung 4 oder aber über die weitere Öffnung 6 wieder in das rohrartige Kanalelement 1 zurückfließen kann. Das Kanalelement selbst kann bereits Teil eines Motors sein oder aber am Motor bei Bedarf nachträglich angebracht werden, beispielsweise durch Einschieben in ein entsprechendes Motorölstandsrohr.
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In 1 ist der Meßstab derartig angeordnet, daß sich an der Breitseite des Meßstabes befindliches Öl abgestreift wird durch die Lippen des elastischen Abstreifelementes 5, so daß bei vollständigem Herausziehen und Wiedereinführen dann die an der Breitseite des Meßstabes 2 angebrachte geprägte Eichung zum Ablesen des Ölstandes vom Öl befreit ist, so daß bei vollständigem bis zum Anschlag der Hülse Eintauchen des Meßstabes 2 bis zum äußeren Rand der Hülse eine ordnungsgemäße Benetzung mit Öl stattfinden kann, so daß nach Drehen des Meßstabes 2 um 90 Grad – wie in 2 gut zu erkennen ist – dann der Meßstab 2 wieder herausgezogen werden kann, so daß durch die lediglich an der schmalen Materialseite des Meßstabes 2 direkte Berührung der Gummilippen des Abstreifelementes 5 bzw. der beiden Abstreifelemente 5 und 5' die mit Öl benetzte breite Seite nicht abgestreift wird, so daß der Benutzer dann den jeweiligen Ölstand ablesen und den Ölmeßstab wieder in diese Position zurückfahren kann oder aber beim Zurückfahren diese über die Gummilippen das Öl abstreifen läßt, damit dieses durch den Schlitz 4 bzw. durch die weitere Öffnung 6 wieder zurück in das rohrartige Kanalelement 1 abschließend zurückfließen kann.
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In 3 ist eine weitere Ausführungsform zu erkennen, bei der das gummiartige Abstreifelement formal besteht aus zwei Abstreifelementen 5 und 5', die gebildet werden durch gummiartige Bänder, die fixiert werden an Klemmelementen einer Kunststoffhülse 7.
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In 4 ist schließlich eine weitere Ausführungsform dahingehend zu erkennen, daß das Abstreifelement 5 aus einem kappenartigen Gummi hergestellt ist, das am oberen Rand einer Kunststoffhülse 7 reversibel befestigt ist und im Mittelbereich eine schlitzförmige Öffnung 4 aufweist, wobei wie bereits oben erläutert die entsprechenden Funktionen für die Ausführungsform der 3 und 4 entsprechend gelten in Bezug auf die in den 1 und 2 gemachten Erläuterungen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102006009894 B4 [0003]