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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Handreiniger zur Reinigung glatter Flächen, insbesondere Fensterscheiben, mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Handreiniger der in der Rede stehenden Art sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. Sie basieren allgemein auf dem Ansatz, ein Wischerblatt aus elastischem Material gegen z. B. eine Scheibe zu pressen und anschließend entlang der Scheibe zu bewegen. Das Wischerblatt zieht dabei an der Scheibe befindliche Flüssigkeiten in Bewegungsrichtung ab. Dabei tritt besonders bei vertikal ausgerichteten Scheiben das Problem auf, dass die abgezogene Flüssigkeit bei Erreichen einer bestimmten Menge am Wischerblatt unkontrolliert am Handreiniger entlang oder seitlich an diesem vorbei fließt. Die alternative Verwendung eines Reinigungsgerätes aus saugfähigem Material vermeidet zwar den Effekt des unkontrollierten Abfließens der von der glatten Fläche zu entfernenden Flüssigkeit, erzielt aber bei weitem nicht die hohe Reinigungsgüte und -geschwindigkeit eines Reinigungsgerätes mit Wischerblatt.
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Die
EP 1 287 777 A2 betrifft ein Gerät zum Reinigen glatter Flächen, aufweisend eine gummielastische Wischlippe und einen Halter, wobei der Halter als Auffangbehälter ausgebildet ist, wobei Flüssigkeit von der Wischlippe über Elemente und Schlitzöffnungen in den Auffangbehälter gelangt.
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Die
DE 224 595 A offenbart eine Reinigungsvorrichtung, insbesondere zum Trocknen von Oberflächen, umfassend einen Behälter und einen Streifen aus Gummi, wobei bei Schieben der Vorrichtung das aufwärts/einwärts getriebene Wasser im Behälter gesammelt wird.
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Dokument
GB 2 300 801 A betrifft einen Fensterwischer mit einem Wischerblatt, einem Behälter und einer Sammeleinrichtung, wobei aufgesammelte Flüssigkeit über Leitvorrichtungen in den Behälter geleitet, und von einem Damm gegen Auslaufen aus dem Behälter gesichert wird.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es also, einen Handreiniger bereitzustellen, der die Vorteile eines Reinigers mit Wischerblatt aufweist, dabei aber das Problem der unkontrolliert abfließenden Flüssigkeit beim Reinigen einer glatten Fläche vermeidet.
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Diese Aufgabe wird gelöst mit einem Handreiniger mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzugte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß umfasst der Handreiniger, insbesondere Handreiniger für glatte Flächen, eine Trägereinheit, ein Wischerblatt, eine Leitvorrichtung und eine Auffangeinheit, wobei das Wischerblatt an der Trägereinheit festgelegt ist, wobei das Wischerblatt zumindest bereichweise ein Führungselement aufweist, welches ausgelegt ist, ein am Wischerblatt befindliches Fluid in Richtung der Leitvorrichtung zu leiten, wobei die Leitvorrichtung benachbart zum und angrenzend an das Wischerblatt angeordnet ist und an die Auffangeinheit grenzt, um das Fluid vom Wischerblatt über das Führungselement und die Leitvorrichtung hin zur Auffangeinheit zu transportieren und wobei das Führungselement und die Leitvorrichtung an der zur glatten Fläche hin gewandten Seite des Wischerblattes angeordnet sind. Das Wischerblatt, welches erfindungsgemäß an der Trägereinheit festgelegt ist, wird während des Reinigungsvorgangs gegen die zu reinigende, glatte Oberfläche gepresst, wobei ein von dieser Oberfläche zu entfernendes Fluid, auf das Wischerblatt übertreten kann. Eine glatte Fläche, bzw. Oberfläche, soll im an dieser Stelle bedeutsamen Zusammenhang bevorzugt durch eine geringe Oberflächenrauhigkeit gekennzeichnet sein, wie beispielsweise Fensterglasscheiben, polierte oder lackierte Oberflächen oder keramische Fliesen. Dabei kann die glatte Fläche bevorzugt eben, wie beispielsweise eine Fensterscheibe, oder gewölbt sein, wie beispielsweise die Windschutzscheibe oder Karosserieteile eines Kraftfahrzeugs. Das der glatten Fläche anhaftende und von dieser zu entfernende Fluid setzt sich bevorzugt hauptsächlich aus den Komponenten Wasser, Reinigungsmittel und Schmutz zusammen. Bevorzugt wird das Wischerblatt entlang der glatten Fläche bewegt, wobei das Fluid im Kontaktbereich von Wischerblatt und Fläche aufgestaut wird. Dieses aufgestaute Fluid soll bevorzugt entlang des Wischerblattes abgeführt werden, wobei die glatte Oberfläche, bevorzugt bereits nach einem Durchgang des Wischerblattes frei von Fluid ist. Über das Wischerblatt gelangt das Fluid in eine Leitvorrichtung, welche mit einer ihrer Seiten benachbart und/oder zumindest bereichsweise gegenüberliegend zum Wischblatt angeordnet ist und mit der anderen an eine Auffangeinheit grenzt. Bevorzugt verfügt die Leitvorrichtung über geometrische Merkmale, wie beispielsweise Kanten und/oder Absätze, die ein Abfließen des Fluids vom Wischerblatt begünstigen. Das Wischerblatt weist zur Unterstützung der Leitung des Fluids ein Führungselement auf, welches bevorzugt verhindert, dass Fluid vom Wischerblatt an einer anderen Seite als zur Leitvorrichtung hin entweichen kann. Bevorzugt verfügt das Wischerblaff über zwei oder eine Vielzahl von Führungselementen. In einer bevorzugten Ausführungsform ist das Führungselement, bzw. sind die Führungselemente, einstückig mit dem Wischerblatt ausgeführt. In weiteren vorteilhaften Ausführungsformen können sowohl an Wischerblatt als auch den Führungselementen Vor- und/oder Rücksprünge vorgesehen sein, welche in jeweils korrespondierende Vor- und/oder Rücksprünge des jeweils gegenüberliegenden Elements eingreifen und so Führungselement und Wischerblatt form- oder kraftschlüssig mit einander verbinden. Bevorzugt kann das Führungselement mittels einer stoffschlüssigen Verbindung, beispielsweise durch Kleben oder Verschweißen hergestellt, am Wischerblatt festgelegt sein. In einer bevorzugten Ausführungsform sind das Wischerblatt und das Führungselement aus demselben Material hergestellt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist ein erstes Ende des Wischerblattes an der Trägereinheit festgelegt, wobei ein zweites Ende vorgesehen ist, das dem ersten Ende gegenüber liegt, wobei der Abstand der beiden Enden voneinander die Längserstreckung des Wischerblattes ist, und wobei am zweiten Ende des Wischerblattes eine Querlippe vorgesehen ist, die quer zur Längserstreckung und im Wesentlichen parallel zur Kante des zweiten Endes von dem Wischerblatt absteht. Die Trägereinheit dient bevorzugt dazu, das Wischerblatt zu halten und entlang der glatten Fläche zu führen. Die Lagerung des Wischerblattes sichert dieses bevorzugt gegen Verdrehung und Verlagerung relativ zur Trägereinheit, sodass Kräfte und Momente von der Trägereinheit auf das Wischerblatt übertragen werden können. Es kann beispielsweise bevorzugt sein eine Klemmvorrichtung an der Trägereinheit vorzusehen, in welcher ein Ende des Wischerblattes festgelegt wird. In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Trägereinheit einen Bereich mit einer Hinterschneidung aufweisen, in welche ein Bereich mit einem Vorsprung am Wischerblatt eingeschoben wird und dieses anschließend gegen Verlagerung in der Einschieberichtung gesichert wird. Weiterhin können am Wischerblatt Rücksprünge oder Bohrungen vorgesehen sein, in welche geeignete Vorsprünge an der Trägereinheit einrasten und einen Form- oder Kraftschluss herstellen. Gegenüber dem ersten, festgelegten Ende des Wischerblattes ist ein zweites, bevorzugt distales, also loses Ende vorgesehen. Das Wischerblatt kann dabei bevorzugt rechteckige Form aufweisen, wobei die Kanten der beiden Enden des Wischerblattes bevorzugt die gleiche Länge besitzen. Vorteilhaft kann es sein, wenn das Wischerblatt eine trapezförmige Geometrie aufweist, wobei bevorzugt das distale Ende des Wischerblattes eine längere Kante als das festgelegte Ende aufweist, um eine größere Fläche mit einem Durchgang von Fluid befreien zu können. Die Kanten des festgelegten und des distalen Endes sind bevorzugt parallel zueinander ausgerichtet. Der Abstand der beiden Enden voneinander wird als Längserstreckung des Wischerblattes definiert. Besonders bevorzugt weist das Wischerblatt an seinem distalen Ende eine Querlippe auf, die quer zur Längserstreckung und bevorzugt parallel zur Kante des distalen Endes vom Wischerblatt absteht. Die Querlippe weist bevorzugt eine geringere Dicke quer zu ihrer Erstreckung auf als das Wischerblatt. Ein Ende der Querlippe ist bevorzugt festgelegt am Wischerblatt, das diesem gegenüberliegende, lose, bzw. distale, Ende der Querlippe kann bevorzugt an der Scheibe zur Anlage gebracht werden. Die Querlippe kann vorteilhaft aus demselben Material wie das Wischerblatt hergestellt und mit diesem einstückig ausgeführt sein. Weiterhin bevorzugt ist die Querlippe an dem Wischerblatt durch Herstellen einer stoffschlüssigen Verbindung, mittels beispielsweise Kleben oder Schweißen, oder durch Herstellen einer formschlüssigen Verbindung, mittels geeigneter Vor- und Rücksprünge an Querlippe und Wischerblatt, festgelegt. Bevorzugt erstreckt sich die Querlippe auch in einer zweiten Richtung, ebenensymmetrisch zur von Längserstreckung und Kante des distalen Endes des Wischerblattes aufgespannten Ebene. Das Wischerblatt mit einer derartigen, sich in zwei Richtungen erstreckenden Querlippe, weist, vereinfacht betrachtet, einen T-förmigen Querschnitt auf. Die ebenensymmetrische Ausgestaltung der Querlippe kombiniert mit auf beiden Seiten der des Wischerblattes vorgesehenen, ebenfalls ebenensymmetrisch zueinander ausgerichteten Führungselementen erlaubt eine Verbesserung des Anpressdrucks der Querlippe auf die glatte Fläche. Insbesondere kann durch gezielte Materialstärkeverteilung der Führungselemente entlang der Längserstreckung die Biegesteifigkeit des Verbundes aus Wischerblatt und Führungselementen bevorzugt als veränderlich entlang der Längserstreckung des Wischerblattes ausgeführt werden und auf diese Weise beispielsweise der Winkel zwischen Querlippe und glatter Fläche bei verschieden großer Anpressung des Handreinigers an die glatte Fläche in einem vorteilhaften Bereich gehalten werden. Mit der Bezeichnung „quer” kann in bevorzugten Ausführungsformen jeweils „senkrecht” angenommen werden.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform sind die Querlippe und das Führungselement an derselben Seite des Wischerblattes wie die Leitvorrichtung angeordnet, wobei sich das Führungselement im Wesentlichen entlang der Längserstreckung erstreckt. Um den Fluidleitvorgang von der Querlippe bis hin zur Auffangeinheit besonders zuverlässig zu gestalten sind bevorzugt alle unterstützenden Elemente bzw. Vorrichtungen an einer Seite des Wischerblattes, oder an diese Seite angrenzend, vorgesehen. Es ist somit gewährleistet, dass bevorzugt über die Querlippe aufgenommenes Fluid, unterstützt durch das Führungselement entlang des Wischerblattes fließen und zur Leitvorrichtung gelangen kann. Die Leitvorrichtung leitet das Fluid anschließend in die Auffangeinheit.
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Bevorzugt steht das Führungselement in einem bestimmten Bereich mit geringerer Erstreckung als die Querlippe vom Wischerblatt ab, so dass bei Aufliegen des Wischerblattes auf der glatten Fläche, die Querlippe nicht von der glatten Fläche abhebt. Da sowohl die Querlippe als auch das Führungselement sich vom Wischerblatt, bevorzugt in derselben Richtung, abstehend erstrecken, muss darauf geachtet werden, dass bei Verformung des Wischerblattes während des Reinigungsvorganges, die Querlippe nicht von der glatten Fläche abgehoben wird, bzw. sich der Anpressdruck der Querlippe auf die glatte Fläche soweit verringert, dass abschnittsweise oder über die gesamte Länge der Querlippe ein Spalt zwischen der glatten Fläche und der Querlippe entsteht. Es ist daher bevorzugt, dass die Führungselemente in einem Bereich mit der Länge x eine geringere Erstreckung quer zur Längserstreckung des Wischerblattes besitzen als die Querlippe. Darüber hinaus kann es von Vorteil sein, dass zwischen dem festgelegten Ende des Wischerblattes und etwa der Hälfte von dessen Längserstreckung die Führungselemente nur um etwa 1 mm vom Wischerblatt abstehen, wobei insbesondere bei sehr starker Anpressung des Handreinigers an die glatte Fläche weiterhin ein optimales Anliegen der Querlippe an der glatten Fläche gewährleistet ist.
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Vorteilhaft liegt das Verhältnis des Bereiches x zur gesamten Längserstreckung des Wischerblattes zwischen 0,2 und 0,9, bevorzugt zwischen 0,3 und 0,6 und besonders bevorzugt bei 0,4.
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In einer ferner bevorzugten Ausführungsform beträgt die Längserstreckung des Wischerblattes ein Vielfaches der Dicke des Wischerblattes, wobei das Verhältnis der Längserstreckung zur Dicke bevorzugt größer als 10, besonders bevorzugt etwa 17 ist. Bevorzugt ist das elastisch verformbare, bzw. rückstellfähige Material, aus welchem das Wischerblatt hergestellt ist, ein Siloxan wobei die Querlippe durch die Rückstellkraft einer elastischen Verformung des Wischerblattes auf die glatte Fläche gedrückt wird. Die verhältnismäßig große Längserstreckung des Wischerblattes hat den vorteilhaften Effekt, dass bei unterschiedlicher Durchbiegung des gesamten Wischerblattes die Querlippe mit relativ gleichmäßiger Kraft auf die glatte Fläche gepresst wird. Durch die Verwendung des besonders zur elastischen Verformung geeigneten Herstellungsmaterials, wirken sich Winkeländerungen am festgelegten Ende des Wischerblattes nicht unmittelbar auf die Querlippe, bzw. deren Lage an der glatten Fläche, aus. Die große Längserstreckung des Wischerblattes bietet darüber hinaus die Möglichkeit, bei einer bevorzugten trapezförmigen Geometrie des Wischerblattes, ein distales Ende des Wischerblattes vorzusehen, dessen Kante erheblich länger ist, als die des festgelegten Endes, ohne dabei eine zu starke Umlenkung der Fluidströmung entlang des Wischerblattes und drohendes seitliches Entweichen des Fluids zu riskieren. Die große Längserstreckung des Wischerblattes gibt bei dieser bevorzugten Ausführungsform die Möglichkeit, die Fluidströmung entlang des Wischerblattes allmählich von der großen Erstreckung an der Querlippe, bzw. dem distalen Ende, bis hin zur kleineren Erstreckung vor der Leitvorrichtung zu verengen. Als Vorzug des Materials Siloxan zur Herstellung des Wischerblattes sei an dieser Stelle noch die Schmierwirkung dieses Materials angeführt, welche ein verbessertes Gleiten des Wischerblattes über die zu reinigende Fläche und damit einen reduzierten Kraftaufwand beim Bedienen des Handreinigers zur Folge hat.
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Mit Vorteil ist an der Auffangeinheit eine Auslassöffnung vorgesehen, wobei die Auslassöffnung vorzugsweise verschließbar ist. Damit das über die Leitvorrichtung in die Auffangeinheit gelangende Fluid bequem aus der Auffangeinheit ausgelassen werden kann, ist bevorzugt eine oder eine Vielzahl von Auslassöffnungen, z. B. in Form von Bohrungen in der Auffangeinheit vorgesehen. Besonders bevorzugt ist die Auslassöffnung dicht verschließbar, beispielsweise mittels eines Schraubverschlusses und einer geeigneten Dichtung. Es kann darüber hinaus bevorzugt sein, dass die Auffangeinheit mit einer Vorrichtung ausgestattet ist, die verhindert, dass Fluid in Richtung des Wischerblattes entweichen kann. Bevorzugt kann dies beispielsweise durch eine als Klappe angeordnete Kunststoffschicht, die das Hereintreten in die Auffangeinheit ermöglicht, in der Gegenrichtung jedoch schließt, so dass gewährleistet ist, dass das aufgefangene Fluid ausschließlich durch die Auslassöffnung aus der Auffangeinheit entweichen kann. Bei einer vorteilhaften Anordnung von mindestens zwei Auslassöffnungen an gegenüberliegenden Seiten der Auffangeinheit, ergibt sich darüber hinaus auch die Möglichkeit, die Auffangeinheit durchzuspülen, um zum Beispiel Rückstände von Schmutz und Reinigungsmitteln aus dieser zu entfernen. Bevorzugt weist die Auffangeinheit eine Füllstandsanzeige auf, welche es ermöglicht, den Befüllungsgrad der Auffangeinheit von außen abzulesen.
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Bevorzugt sind die Trägereinheit und die Auffangeinheit unmittelbar aneinander grenzend angeordnet und mit Befestigungsmitteln verbunden. Bei dieser bevorzugten Ausführungsform ist die Auffangeinheit unmittelbar an der Trägereinheit gelagert, wobei eine besonders kompakte Bauweise des Handreinigers erreicht wird. Es kann bevorzugt sein, dass der Raum, in welchem sich das Fluid sammelt, an einer Seite durch die Trägereinheit begrenzt wird, wobei Trägereinheit und Auffangeinheit an ihrer Verbindungsstelle über eine entsprechende Dichtung verfügen müssen, die verhindert, dass Fluid an der Verbindungsstelle zwischen den beiden Elementen entweicht. Bevorzugt verbinden Befestigungsmittel die Auffang- und die Trägereinheit miteinander, wobei hierfür besonders bevorzugt Schrauben verwendet werden sollen, welche in dafür vorgesehene Bohrungen an Auffang- und Trägereinheit eingreifen. Bevorzugt können auch Vorsprünge und Rücksprünge an der Auffangeinheit und der Trägereinheit angeordnet sein, welche ineinander greifend einen Formschluss herstellen und auf diese Weise die Auffangeinheit und die Trägereinheit miteinander verbinden. Bevorzugt können die Träger- und die Auffangeinheit auch einstückig ausgeführt sein, z. B. hergestellt durch ein Druckgussverfahren, wobei der Montageaufwand zur Herstellung des Handreinigers vorteilhaft reduziert wird.
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Es kann weiterhin bevorzugt sein, dass am Wischerblatt befindliches Fluid über eine verlängerte Leitvorrichtung in die Auffangeinheit gelangt, und wobei die Auffangeinheit nicht unmittelbar an die Trägereinheit angrenzend angeordnet ist. In dieser bevorzugten Ausführungsform kann die Auffangeinheit als separate Baugruppe ausgelegt sein, beispielsweise ein Tank, den der Anwender des Handreinigers auf dem Rücken trägt, bzw. der abstellbar ist. Dieser externe Auffangbehälter kann bevorzugt eine große Menge Fluid aufnehmen, ohne dass die Gewichtszunahme des Handreinigers den Anwender dabei behindert. Der erfindungsgemäße Handreiniger eignet sich in dieser bevorzugten Ausführungsform besonders gut für die Reinigung großer, mit einer großen Fluidmenge benetzter Oberflächen. Damit das Fluid in die Auffangeinheit gelangen kann, ist eine verlängerte Leitvorrichtung erforderlich. Diese verlängerte Leitvorrichtung weist vorzugsweise einen Abschnitt auf, zum Beispiel einen Schlauch, durch welchen das Fluid in eine von der Trägereinheit und dem Wischerblatt beabstandete Auffangeinheit fließen kann. Bevorzugt ist diese verlängerte Leitvorrichtung zumindest abschnittsweise in einen, fest an der Trägereinheit zu lagernden Handgriff integriert.
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Bevorzugt ist an der Trägereinheit eine Handgriffhalterung vorgesehen ist, an welcher ein Handgriff gegen Verlagerung relativ zur Trägereinheit sicherbar ist. Der Handgriff dient in erster Linie dem Führen der Trägereinheit und damit auch des, mit dieser fest verbundenen Wischerblattes entlang der glatten Oberfläche. Die Handgriffhalterung ist dabei bevorzugt einstückig mit der Trägereinheit hergestellt und weist vorzugsweise ein Gewinde auf, in welches ein an Haltegriff vorgesehenes Gewinde eingreift.
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Weitere Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden beispielhaften Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handreinigers mit Bezug auf die beigefügten Figuren. Unterschiedliche Merkmale verschiedener Ausführungsbeispiele können im Rahmen der Erfindung miteinander kombiniert werden. Es zeigen:
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1 Eine Schnittansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handreinigers,
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2 eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handreinigers und
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3–5 Ansichten dreier bevorzugter Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Führungselements.
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Der in 1 gezeigte Handreiniger in einer bevorzugten Ausführungsform umfasst eine Trägereinheit 5, ein Wischerblatt 3, eine Leitvorrichtung 7, eine Auffangvorrichtung 9, einen Handgriff 11 und eine Handgriffhalterung 12. Das Wischerblatt 3 weist vorzugsweise eine Querlippe 31 und zumindest ein Führungselement 32 auf, welche sich jeweils zu der Seite hin erstrecken, an der auch die Leitvorrichtung 7 an das Wischerblatt 3 angrenzend gelagert ist. In der Figur ist das Wischerblatt 3 in verformter Stellung gezeigt, wobei die Querlippe 31 gegen die glatte Oberfläche 1 gepresst wird. Bevorzugt ist die glatte Oberfläche 1, wie in der Figur angedeutet, die Oberfläche einer Glasscheibe, welche mit einem Fluid F benetzt ist. Durch Herabziehen des Handreinigers entlang der Glasscheibe sammelt sich das Fluid F an der Querlippe 31 und fließt, durch die Adhäsionswirkung an der Oberfläche des Wischerblattes 3 haftend, an diesem entlang bis zur Leitvorrichtung 7. An der Leitvorrichtung 7 ist, wie in der Figur dargestellt, bevorzugt ein Vorsprung oder Absatz vorgesehen, an welchem das Fluid F vom Wischerblatt 3 getrennt wird und entlang der Leitvorrichtung 7 bis in die Auffangeinheit 9 fließt. Der Raum, in welchem sich das Fluid F schließlich sammelt, wird in der bevorzugten Ausführungsform sowohl durch die Trägereinheit 5, als auch durch die Auffangeinheit 9 gebildet. In weiteren bevorzugten, nicht in der Figur gezeigten Ausführungsformen kann die Auffangeinheit 9 auch ein in sich geschlossener Hohlkörper sein, der beispielsweise direkt an der Trägereinheit 5 befestigt ist. Das Wischerblatt 3 ist in der bevorzugten Ausführungsform mittels einer formschlüssigen Verbindung an der Trägereinheit 5 festgelegt, wobei die Aussparung an der Trägereinheit 5 eine Hinterschneidung aufweist, in welche ein Vorsprung am Wischerblatt 3 formschlüssig eingereift und so das Wischerblatt 3 gegen Verlagerung und Verdrehung relativ zur Trägereinheit 5 sichert. An der Trägereinheit 5 ist über dies hinaus noch eine Handgriffhalterung 12 vorgesehen, an welcher ein Handgriff 11 festlegbar ist.
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2 zeigt eine Seitenansicht einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Handreinigers, wobei insbesondere der Bereich x gekennzeichnet ist, in welchem das Führungselement 32 die Querlippe 31 nach in der Figur unten bevorzugt nicht überragt. Gezeigt ist auch die Längserstreckung L des Wischerblattes 3, welche sich vom festgelegten Ende des Wischerblattes 3 bis hin zu seinem freien, bzw. losen oder distalen, Ende erstreckt. Weiterhin ist die bevorzugte Ausführungsform dargestellt, bei welcher die Querlippe 31 sich in zwei Richtungen, also in der Figur sowohl nach oben als auch nach unten, erstreckt. Die Dicke D des Wischblattes 3 ist bevorzugt um ein Vielfaches kleiner als die Längserstreckung L. Gut in der Figur erkennbar ist weiterhin die Auslegung der Trägereinheit 5 und der Auffangeinheit 9, die jeweils als halbschalenartige Bauteile ausgeführt und mit nicht gezeigten Befestigungsmitteln miteinander verbunden sind.
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In den 3 bis 5 sind Ansichten bevorzugter Ausführungsformen des Führungselements 32 gezeigt. Dabei sind bevorzugt jeweils zwei oder mehr Führungselemente 32 an der Unterseite des Wischerblattes 3 angeordnet, wobei diese die Leitung des Fluids von der Querlippe 31 hin zur Trägereinheit 5, bzw. der nicht gezeigten Leitvorrichtung 7, unterstützen. Bei der in 4 gezeigten Ausführungsform fungieren die Führungselemente 32 jeweils als das Wischerblatt 3 begrenzende Stege, die sich entlang der Seitenkante des Wischerblattes 3 erstrecken. Die in 5 gezeigte bevorzugte Variante der Führungselemente 32, ermöglicht ein Verringern der vom Fluid F am Wischerblatt 3 benetzten Breite, so dass die Leitvorrichtung 7 schmaler als das Wischerblatt 3 ausgelegt sein kann. Ähnlich dem Verlauf der in 5 Führungselemente 32, können in einer nicht gezeigten Ausführungsform die Seitenkanten des Wischerblattes 3 vorgesehen sein, wobei das lose Ende mit der Querlippe 31 eine größere Kantenlänge besitzt als das an der Trägereinheit 5 festgelegte Ende.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- glatte Fläche
- 3
- Wischerblatt
- 31
- Querlippe
- 32
- Führungselement
- 5
- Trägereinheit
- 7
- Leitvorrichtung
- 9
- Auffangeinheit
- 91
- Auslassöffnung
- 11
- Handgriff
- 12
- Handgriffhalterung
- D
- Dicke des Wischblattes
- F
- Fluid
- L
- Längserstreckung des Wischerblattes
- x
- Bereich