-
Die
Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für einen Laderaum eines Kraftfahrzeuges
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
-
Eine
derartige Sicherheitseinrichtung ist aus der Praxis bekannt und
dient dazu, einen Fahrzeuginsassenraum von einem Laderaum des Kraftfahrzeuges
abzutrennen. Durch die Abtrennung, die mittels eines Trennrollos
der Sicherheitseinrichtung erfolgt, sollen Gegenstände, die
im Laderaum transportiert werden, daran gehindert werden, in den
Fahrzeuginsassenraum geschleudert zu werden. Das Trennrollo hält die Gegenstände zurück. Die
bekannte Sicherheitseinrichtung ist derart aufgebaut, dass sie ein
Gehäuse
aufweist, in dem eine Wickelwelle drehbar gelagert ist, auf der
das Trennrollo aufwickelbar bzw. von der das Trennrollo abwickelbar
ist. Das Trennrollo, das insbesondere netzartig ausgebildet sein
kann, läuft
durch einen Auslaufschlitz des Gehäuses, der sich parallel zur
Längsachse
der Wickelwelle erstreckt. Um das Trennrollo, das über einen Zugspriegel
bzw. -bügel
im Himmelbereich des betreffenden Kraftfahrzeugs fixierbar ist,
unter Spannung zu halten, ist die Wickelwelle mittels einer Wickelfeder
oder dergleichen in Aufwickelrichtung vorgespannt. Beim Lösen des
Zugspriegels von den im Himmelbereich angeordneten Befestigungsvorrichtungen
wickelt sich damit das Trennrollo selbsttätig auf der Wickelwelle auf.
-
Die
vorstehend beschriebene Sicherheitseinrichtung kann insbesondere
hinter einem oberen Randbereich einer Rückenlehne einer Rückbank des betreffenden
Kraftfahrzeugs angeordnet sein. Hierzu können im Randbereich des Laderaums
Aufnahmen für
die Endbereiche des Gehäuses
der Sicherheitseinrichtung angeordnet sein, in welche dieses einrastbar
ist.
-
Insbesondere
bei so genannten Kombi-Fahrzeugen kann durch Umlegen der Rückbank oder
von deren Rückenlehne
der Laderaum vergrößert werden,
so dass dieser im Wesentlichen bis an die Vordersitze des betreffenden
Fahrzeugs reicht. Um in diesem Fall die auf den Vordersitzen sitzenden
Fahrzeuginsassen vor gegebenenfalls umherfliegenden Gegenständen aus
dem Laderaum zu schützen,
wird die Sicherheitseinrichtung in den bezogen auf die Fahrzeugausrichtung
bugseitigen Bodenbereich des Laderaums bzw. den rückseitigen
Bereich der umgelegten Rücksitzlehne
verlagert. Von dort kann dann das Trennrollo in vertikaler Richtung
nach oben bis zum Fahrzeuginnenhimmel ausgezogen und in Auszugsstellung
fixiert werden. Es sind daher auch für diesen Fall zusätzliche
Fixiereinrichtungen für
den Zugbügel
des Trennrollos am Fahrzeuginnenhimmel vorgesehen. Die Auszugslänge des
Trennrollos bei umgelegter Rückbank
ist größer als
bei aufrecht angeordneter Rückbankrückenlehne.
Daher muss bei der hinter dem oberen Randbereich einer aufrecht angeordneten
Rückenlehne
gewählten
Anordnung der Sicherheitseinrichtung ein hinreichender Trennrollovorrat
in dem Gehäuse
vorgehalten werden, der bei umgelegter Rückbank zusätzlich von der Wickelwelle
abwickelbar ist. Es hat sich nun als sicherheitsrelevantes Problem
erwiesen, dass gegen das Trennrollo geschleuderte Gegenstände aus
dem Laderaum Fahrzeuginsassen verletzen könnten, wenn der Trennrollovorrat
durch die resultierende Krafteinwirkung unter Ausbildung eines in
Richtung Fahrzeugbug weisenden Bauches von der Wickelwelle abgewickelt
wird. Um dem entgegen zu wirken, weist der Auslaufschlitz des Gehäuses einer
bekannten Sicherheitseinrichtung eine Zackenschiene auf, an der sich
das netzartige Trennrollo verhaken kann und die so ein ungewolltes
Abwickeln des Trennrollos von der Wickelwelle verhindert. Diese
Maßnahme
ist aber nur wirksam, wenn das Trennrollo aus einem weitmaschigen
Netz gebildet ist.
-
Alternativ
ist es bekannt, das ungewollte Abwickeln des Trennrollos von der
Wickelwelle im aufrechten Zustand der Rückbankrückenlehne durch Sperrklinken
zu verhindern, die in Zahnräder
eingreifen, welche auf der Wickelwelle sitzen. Die Sperrklinken
können
manuell in eine Eingriffsstellung gebracht werden. Alternativ ist
es auch denkbar, dass die Sperrklinken durch eine Trägheitseinrichtung
in Sperrstellung gebracht werden, wenn ruckartig ein Drehmoment
auf die Wickelwelle ausgeübt
wird. Derartige Sperrklinkenanordnungen sind technisch aufwändig und
daher mit hohen Kosten verbunden.
-
Aus
der Druckschrift
US
6,598,921 B2 ist eine Sicherheitseinrichtung für einen
Laderaum eines Kraftfahrzeuges bekannt, die als Trennnetz ausgebildet
ist, das auf eine Wickelwelle aufwickelbar bzw. von der Wickelwelle
abwickelbar ist und an einem quer zur Wickelrichtung verlaufenden
Rand mit der Wickelwelle verbunden ist und an seinem anderen, quer
zur Wickelrichtung verlaufenden Rand mit einem Ausziehspriegel versehen
ist, der in einem Himmelbereich des Kraftfahrzeuges fixierbar ist.
Um eine Ausziehlänge
des Trennnetzes zu begrenzen, weist die Sicherheitseinrichtung eine
Klinke auf, die mit einem mit der Wickelwelle verbundenen Klinkenrad
in Eingriff gebracht werden kann.
-
Aus
der Druckschrift
GB
2 321 436 A ist ein Trennnetz zum Abtrennen eines Laderaums
eines Kraftfahrzeuges von einem Fahrzeuginsassenraum bekannt, das
bei verschiedenen Ausziehlängen
gesperrt werden kann. Hierzu umfasst die Sicherheitseinrichtung
eine Sperreinrichtung, die eine Sperrklinke umfasst, die mit einem
Klinkenrad in Eingriff gebracht werden kann.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitseinrichtung
der einleitend genannten Gattung zu schaffen, die eine zuverlässige Auszugsbegrenzung
für das
Trennrollo bei gleichzeitig technisch einfach umzusetzendem Aufbau
aufweist.
-
Diese
Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die
Sicherheitseinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
-
Erfindungsgemäß wird mithin
vorgeschlagen, dass die Auszugsbegrenzungseinrichtung einen Spindelabschnitt
der Wickelwelle umfasst, auf dem eine drehfest gegenüber dem
Gehäuse
gelagerte Spindelmutter sitzt, die mit einem Anschlag zusammenwirkt,
so dass eine Rotation der Spindelmutter in dem dem Abwickeln des
Trennrollos zugeordneten Drehsinn gesperrt ist, wenn die Spindelmutter
beim Abwickeln des Trennrollos von der Wickelwelle auf den Anschlag
auffährt.
-
Der
Kern der Erfindung besteht mithin darin, dass während des Aufwickel- bzw. Abwickelvorgangs die
Spindelmutter in axialer Richtung auf der Spindel verfahren wird
und gegebenenfalls auf den Anschlag auffährt, so dass dann ein Weiterdrehen
der Wickelwelle in dem dem Abwickeln zugeordneten Drehsinn blockiert
ist. Gleichzeitig wird damit verhindert, dass sich ein Trennrollovorrat
weiter von der Wickelwelle abwickelt. Damit wird auch verhindert,
dass gegebenenfalls aus dem Laderaum gegen das Trennrollo geschleuderte
Gegenstände
das Trennrollo ausbeulen und Fahrzeuginsassen verletzen können.
-
Bei
einer speziellen Ausführungsform
der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung ist der Anschlag von
einem Zapfen gebildet, der an einer karosseriefesten Aufnahme zur
Lagerung des Gehäuses
in dem betreffenden Kraftfahrzeug gebildet ist und der eine Öffnung des
Gehäuses
durchgreift. Der Anschlag ist in diesem Fall also kein in das Gehäuse der
Sicherheitseinrichtung integriertes Bauelement. Vielmehr greift
dieses erst bei der Montage des Gehäuses an den karosseriefesten
Aufnahmen durch die Öffnung
des Gehäuses
in dieses ein, wodurch die erfindungsgemäß ausgebildete Auszugsbegren zungseinrichtung
aktiviert ist. Beim Lösen
des Gehäuses
von den karosseriefesten Aufnahmen wird die Auszugsbegrenzungseinrichtung
wieder deaktiviert. In der der umgelegten Rücksitzanordnung zugeordneten
Position der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung in dem betreffenden
Kraftfahrzeug greift kein zapfenartiger Anschlag in das Gehäuse ein,
so dass der Trennrollovorrat vollständig von der Wickelwelle abgewickelt
werden kann.
-
Bei
einer alternativen Ausführungsform
der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung ist der Anschlag ein
in dem Gehäuse
gelagerter Schieber.
-
Beispielsweise
ist der Schieber ein stabiler Tastschalter, der beim Anordnen des
Gehäuses
in korrespondierenden Aufnahmen in dem betreffenden Kraftfahrzeugladeraum
in Aktivierungsstellung, das heißt in eine Anschlagstellung
gedrückt
wird. Wenn das Gehäuse
der Sicherheitseinrichtung aus den Aufnahmen, die in so genannten
Kofferecken des Laderaums angeordnet sind, entnommen wird, wird
der Schieber in eine Deaktivierungsstellung verschoben, so dass
seine Anschlagwirkung für
die Spindelmutter aufgehoben wird. Bei Anordnung der Sicherheitseinrichtung
bzw. von dessen Gehäuse
an einer umgelegten Fahrzeugrückbank
bleibt der Schieber in Deaktivierungsstellung. Das Trennrollo kann
dann vollständig
von der Wickelwelle abgewickelt werden.
-
Um
eine drehfeste Anordnung der Spindelmutter und einen bezogen auf
die Wickelwellenachse axialen Versatz derselben zu gewährleisten,
weist die Spindelmutter bei einer bevorzugten Ausführungsform
der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung einen Lagerabschnitt
auf, der sie gegenüber dem
Gehäuse
drehfest sichert und der in einer Führungsbahn des Gehäuses in
axialer Richtung des Spindelabschnitts verschiebbar geführt ist.
-
Um
einem Fahrer des betreffenden Fahrzeugs eine möglichst gute Sicht in Fahrzeugheckrichtung
zu ermöglichen,
ist das Trennrollo zweckmäßigerweise
als Trennnetz ausgebildet.
-
Weitere
Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung
sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
-
Zwei
Ausführungsbeispiele
einer Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung sind in der Zeichnung
schematisch vereinfacht dargestellt und werden in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
Es zeigt:
-
1 eine
stark schematisierte Seitenansicht eines Heckbereichs eines Kraftfahrzeugs
bei aufrecht angeordneter Rückbankrückenlehne;
-
2 eine 1 entsprechende
Ansicht, jedoch bei umgelegter Rückbankrückenlehne;
-
3 einen
Längsschnitt
durch einen Endabschnitt einer Laderaumsicherheitseinrichtung im von
einer Aufnahme getrennten Zustand;
-
4 einen
Querschnitt der Sicherheitsanordnung entlang der Linie IV-IV in 3;
-
5 eine 3 entsprechende
Darstellung, jedoch im an der Aufnahme montierten Zustand der Sicherheitseinrichtung;
-
6 einen
Längsschnitt
durch die Sicherheitseinrichtung entlang der Linie VI-VI in 5;
-
7 einen
Längsschnitt
durch einen Endbereich einer alternativen Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung;
-
8 einen
Querschnitt durch die Sicherheitseinrichtung nach 7 entlang
der Linie VIII-VIII;
-
9 eine 7 entsprechende
Ansicht, jedoch im aktivierten Zustand der Auszugsbegrenzungseinrichtung;
und
-
10 einen
Querschnitt der Sicherheitseinrichtung nach den 7 bis 9 entlang
der Linie X-X in 9 im aktivierten Zustand der
Auszugsbegrenzungseinrichtung.
-
In
den 1 und 2 ist ein Kraftfahrzeug 10 dargestellt,
das als so genanntes Kombi-Fahrzeug
ausgebildet ist und einen heckseitig von einer Ladeklappe 12 begrenzten
Laderaum 14 aufweist. Das Kraftfahrzeug 10 weist
eine Rückbank 16 auf, die
mit einer umlegbaren Rückenlehne 18 ausgestattet
ist. Die Rückenlehne 18 ist
damit zwischen der in 1 dargestellten aufrechten Stellung,
in der sie den Laderaum 4 frontseitig begrenzt, und einer
in 2 dargestellten umgeklappten Stellung verschwenkbar,
in der der Laderaum 14 nach vorne erweitert ist und in
der in einem bugseitigen Bereich des Laderaums 14 die Rückseite
der Rückenlehne 18 einen
Laderaumbodenabschnitt bildet.
-
Um
den Laderaum 14 von einem Fahrzeuginsassenraum 20 zu
trennen, weist das Kraftfahrzeug 10 eine Sicherheitseinrichtung 22 auf, durch
die Insassen des Fahrzeuginsassenraums 20 vor Gegenständen geschützt sind,
die gegebenenfalls in Unfallsituationen oder dergleichen nach vorne geschleudert
werden. Der Sicherheitseinrichtung 22 ist eine erste, in 1 dargestellte
Einbausituation und eine in 2 dargestellte,
zweite Einbausituation zugeordnet. In der ersten Einbausituation
ist die Sicherheitseinrichtung 22 mit einem Gehäuse 24 an die
Rückseite
der Rückenlehne 18 der
Rückbank 16 angrenzend
in seitlichen karosseriefesten Aufnahmen 26 gelagert. In
der zweiten, in 2 dargestellten Einbausituation
ist das Gehäuse 24 der
Sicherheitseinrichtung 22 zusammen mit der Rückenlehne 18 nach
vorne unten verschwenkt. In beiden Einbausituationen ist ein Trennnetz 28 durch
einen Auslaufschlitz 30 des Gehäuses 24 im Wesentlichen
in vertikaler Richtung nach oben bis an einen Innenhimmel 32 des
Fahrzeuginnenraums geführt
und dort über
einen Ausziehspriegel 34 fixiert. Die Auszugslänge des Trennnetzes 28 ist
bei der in 2 dargestellten Einbauposition
größer als
bei der in 1 dargestellten, ersten Einbausituation,
in welcher ein Trennnetzvorrat auf einer in dem Gehäuse 24 angeordneten
Wickelwelle 36 vorgehalten wird, auf der das Trennnetz 28 aufwickelbar
bzw. von der das Trennnetz 28 abwickelbar ist.
-
Wie
den 3 bis 6 zu entnehmen ist, ist die
Wickelwelle 36, die mittels einer nicht näher dargestellten
Wickelfeder in Aufwickelrichtung des Trennnetzes 28 vorgespannt
ist, an ihren Enden jeweils mit einer Spindel 38 versehen,
die an einem Spindellager 40 gelagert ist, welche an der
Innenseite des Gehäuses 24 angeordnet
ist.
-
Auf
der Spindel 38 sitzt eine Spindelmutter 42, die über einen
Lagerabschnitt 44 in eine Führungsbahn 46 eingreift,
die an der Innenseite des Gehäuses 24 ausgebildet
ist, sich in axialer Richtung der Spindel 38 erstreckt
und gewährleistet,
dass die Spindelmutter 42 drehfest gegenüber dem
Gehäuse 24 angeordnet
ist. Bei einer Rotation der Spindel 38, das heißt beim
Aufwickeln oder Abwickeln des Trennnetzes 28 von der Wickelwelle 36 erfährt damit die
Spindelmutter 42 einen Versatz in axialer Richtung der
Spindel 38 bzw. der Wickelwelle 36.
-
In
der anhand 1 dargestellten ersten Einbausituation
ist das Gehäuse 24 der
Sicherheitseinrichtung 22 mit seinen stirnseitigen Endabschnitten
jeweils in der Aufnahme 26 angeordnet, die karosseriefest
in einer jeweiligen Kofferecke des Laderaums 14 ausgebildet
ist Die jeweilige Aufnahme 26 weist einen Zapfen 50 auf,
der im eingebauten Zustand des Gehäuses 24, die anhand
der 5 und 6 dargestellt ist, eine Öffnung 52 des
Gehäuses 24 durchgreift
und einen Anschlag für
die Spindelmutter 42 beim Abwickeln des Trennnetzes 28 von der
Wickelwelle 36 bildet. Damit wird die maximale Auszugslänge des
Trennnetzes 28 begrenzt. Diese Länge ist an die in 1 dargestellte
Einbausituation angepasst. Wenn nun von hinten, das heißt aus dem Laderaum 14 ein
Gegenstand gegen das Trennnetz 28 schlägt, kann das Trennnetz 28 nicht
weiter von der Wickelwelle 36 abgewickelt werden. Das Trennnetz 28 kann
damit nicht in Richtung Fahrzeuginsassenraum 20 ausgebeult
werden. Die gegen das Trennnetz 28 schlagenden Gegenstände können damit
auch nicht die Fahrzeuginsassen verletzen.
-
In
der in 2 dargestellten zweiten Einbausituation der Sicherheitseinrichtung 22 greifen
hingegen keine Zapfen durch die Öffnung 52 des
Gehäuses 24.
Damit kann das Trennnetz 28 vollständig von der Wickelwelle 36 abgewickelt
werden, so dass auch im Falle des vergrößerten Laderaums 14 nach 2 das
Trennnetz 28 bis an den Fahrzeuginnenraum 32 gezogen
und dort befestigt werden kann.
-
In
den 8 bis 10 ist eine weitere Ausführungsform
der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung dargestellt, die im
Wesentlichen derjenigen nach den 3 bis 6 entspricht,
sich von dieser aber dadurch unterscheidet, dass bei ihr ein Anschlag 54 in
Form eines einen Tastschalter darstellenden Schiebers in dem Gehäuse 24 gelagert
ist. Der Anschlag 54 hat zwei Stellungen, nämlich zum einen
die in den 7 und 8 dargestellte
Stellung, in welcher der Schieber 54 keine Anschlagfunktion
hat, und zum anderen die in den 9 und 10 dargestellte
Aktivierungsstellung, in der der Schieber 54 als Anschlag
für die
Spindelmutter 42 dient, die entsprechend der Spindelmutter
des in den 3 bis 6 dargestellten
Ausführungsbeispiels ausgebildet
ist und mithin auf einer Spindel 38 sitzt und mit einem
Lagerabschnitt 44 in einer Führungsbahn 46 geführt ist,
die an der Innenseite des Gehäuses 24 ausgebildet
ist.
-
Der
Schieber 54 weist ein separates Führungsgehäuse 56 auf, das an
der Innenseite des Gehäuses 24 angeordnet
ist. Des Weiteren durchgreift der Schieber 54 eine Öffnung 58 des
Gehäuses 24, so
dass er zwischen seiner Aktivierungsstellung (9 und 10)
und seiner Deaktivierungsstellung (7 und 8)
verstellt werden kann. Die Aktivierungsstellung, in der die Auszugslänge des Trennnetzes 28 begrenzt
ist, wird eingestellt, wenn die in 1 dargestellte
Einbausituation vorliegt, das heißt bei aufrechter Rückbankrückenlehne 18 und dem
dahinter angeordneten Sicherheitseinrichtungsgehäuse 24. Die Deaktivierungsstellung
des Schiebers 54 wird eingestellt, wenn die anhand 2 dargestellte
Einbausituation vorliegt, das heißt wenn die Rückenlehne 18 der
Rückbank 16 umgelegt
ist und eine größere Auszugslänge des
Trennnetzes 28 benötigt
wird.
-
Im Übrigen entsprechen
der Aufbau und die Funktion der in den 7 bis 10 dargestellten Sicherheitseinrichtung 22' dem Aufbau
bzw. der Funktion der in den 3 bis 6 dargestellten
Sicherheitseinrichtung 22.
-
- 10
- Kraftfahrzeug
- 12
- Heckklappe
- 14
- Laderaum
- 16
- Rückbank
- 18
- Rückenlehne
- 20
- Fahrzeuginsassenraum
- 22
- Sicherheitseinrichtung
- 24
- Gehäuse
- 26
- Aufnahme
- 28
- Trennnetz
- 30
- Auslaufschlitz
- 32
- Innenhimmel
- 34
- Ausziehspriegel
- 36
- Wickelwelle
- 38
- Spindel
- 40
- Spindellager
- 42
- Spindelmutter
- 44
- Lagerabschnitt
- 46
- Führungsbahn
- 48
- Lageraufnahme
- 50
- Zapfen
- 52
- Öffnung
- 54
- Anschlag
- 56
- Führungsgehäuse
- 58
- Öffnung