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DE102009038066B3 - Sicherheitseinrichtung für einen Laderaum eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Sicherheitseinrichtung für einen Laderaum eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE102009038066B3
DE102009038066B3 DE200910038066 DE102009038066A DE102009038066B3 DE 102009038066 B3 DE102009038066 B3 DE 102009038066B3 DE 200910038066 DE200910038066 DE 200910038066 DE 102009038066 A DE102009038066 A DE 102009038066A DE 102009038066 B3 DE102009038066 B3 DE 102009038066B3
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housing
winding shaft
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roller blind
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DE200910038066
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Wolf-Dieter Freyhann
Walter Schätzler
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Paragon Movasys GmbH
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HS Genion GmbH Engineering Services
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/06Safety nets, transparent sheets, curtains, or the like, e.g. between occupants and glass

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Abstract

Sicherheitseinrichtung für einen Laderaum (14) eines Kraftfahrzeugs, umfassend ein Gehäuse (24), in dem eine Wickelwelle (36) drehbar gelagert ist und das einen Auslaufschlitz (30) für ein Trennrollo (28) aufweist, das auf die Wickelwelle (36) aufwickelbar bzw. von der Wickelwelle (36) abwickelbar ist und das an einem quer zur Wickelrichtung verlaufenden Rand mit der Wickelwelle (36) und an seinem anderen, quer zur Wickelrichtung verlaufenden Rand mit einem Ausziehspriegel (34) versehen ist, der in einem Himmelbereich des betreffenden Kraftfahrzeugs fixierbar ist, sowie eine Auszugsbegrenzungseinrichtung für das Trennrollo (28), dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsbegrenzungseinrichtung einen Spindelabschnitt (38) der Wickelwelle (36) umfasst, auf dem eine drehfest gegenüber dem Gehäuse (24) gelagerte Spindelmutter (42) sitzt, die in einer ersten Einbauposition des Gehäuses (24) frei in axialer Richtung auf dem Spindelabschnitt (38) verfahrbar ist und in einer zweiten Einbauposition des Gehäuses (24) mit einem Anschlag zusammenwirkt, so dass eine Drehung der Wickelwelle (36) in dem dem...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung für einen Laderaum eines Kraftfahrzeuges nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Eine derartige Sicherheitseinrichtung ist aus der Praxis bekannt und dient dazu, einen Fahrzeuginsassenraum von einem Laderaum des Kraftfahrzeuges abzutrennen. Durch die Abtrennung, die mittels eines Trennrollos der Sicherheitseinrichtung erfolgt, sollen Gegenstände, die im Laderaum transportiert werden, daran gehindert werden, in den Fahrzeuginsassenraum geschleudert zu werden. Das Trennrollo hält die Gegenstände zurück. Die bekannte Sicherheitseinrichtung ist derart aufgebaut, dass sie ein Gehäuse aufweist, in dem eine Wickelwelle drehbar gelagert ist, auf der das Trennrollo aufwickelbar bzw. von der das Trennrollo abwickelbar ist. Das Trennrollo, das insbesondere netzartig ausgebildet sein kann, läuft durch einen Auslaufschlitz des Gehäuses, der sich parallel zur Längsachse der Wickelwelle erstreckt. Um das Trennrollo, das über einen Zugspriegel bzw. -bügel im Himmelbereich des betreffenden Kraftfahrzeugs fixierbar ist, unter Spannung zu halten, ist die Wickelwelle mittels einer Wickelfeder oder dergleichen in Aufwickelrichtung vorgespannt. Beim Lösen des Zugspriegels von den im Himmelbereich angeordneten Befestigungsvorrichtungen wickelt sich damit das Trennrollo selbsttätig auf der Wickelwelle auf.
  • Die vorstehend beschriebene Sicherheitseinrichtung kann insbesondere hinter einem oberen Randbereich einer Rückenlehne einer Rückbank des betreffenden Kraftfahrzeugs angeordnet sein. Hierzu können im Randbereich des Laderaums Aufnahmen für die Endbereiche des Gehäuses der Sicherheitseinrichtung angeordnet sein, in welche dieses einrastbar ist.
  • Insbesondere bei so genannten Kombi-Fahrzeugen kann durch Umlegen der Rückbank oder von deren Rückenlehne der Laderaum vergrößert werden, so dass dieser im Wesentlichen bis an die Vordersitze des betreffenden Fahrzeugs reicht. Um in diesem Fall die auf den Vordersitzen sitzenden Fahrzeuginsassen vor gegebenenfalls umherfliegenden Gegenständen aus dem Laderaum zu schützen, wird die Sicherheitseinrichtung in den bezogen auf die Fahrzeugausrichtung bugseitigen Bodenbereich des Laderaums bzw. den rückseitigen Bereich der umgelegten Rücksitzlehne verlagert. Von dort kann dann das Trennrollo in vertikaler Richtung nach oben bis zum Fahrzeuginnenhimmel ausgezogen und in Auszugsstellung fixiert werden. Es sind daher auch für diesen Fall zusätzliche Fixiereinrichtungen für den Zugbügel des Trennrollos am Fahrzeuginnenhimmel vorgesehen. Die Auszugslänge des Trennrollos bei umgelegter Rückbank ist größer als bei aufrecht angeordneter Rückbankrückenlehne. Daher muss bei der hinter dem oberen Randbereich einer aufrecht angeordneten Rückenlehne gewählten Anordnung der Sicherheitseinrichtung ein hinreichender Trennrollovorrat in dem Gehäuse vorgehalten werden, der bei umgelegter Rückbank zusätzlich von der Wickelwelle abwickelbar ist. Es hat sich nun als sicherheitsrelevantes Problem erwiesen, dass gegen das Trennrollo geschleuderte Gegenstände aus dem Laderaum Fahrzeuginsassen verletzen könnten, wenn der Trennrollovorrat durch die resultierende Krafteinwirkung unter Ausbildung eines in Richtung Fahrzeugbug weisenden Bauches von der Wickelwelle abgewickelt wird. Um dem entgegen zu wirken, weist der Auslaufschlitz des Gehäuses einer bekannten Sicherheitseinrichtung eine Zackenschiene auf, an der sich das netzartige Trennrollo verhaken kann und die so ein ungewolltes Abwickeln des Trennrollos von der Wickelwelle verhindert. Diese Maßnahme ist aber nur wirksam, wenn das Trennrollo aus einem weitmaschigen Netz gebildet ist.
  • Alternativ ist es bekannt, das ungewollte Abwickeln des Trennrollos von der Wickelwelle im aufrechten Zustand der Rückbankrückenlehne durch Sperrklinken zu verhindern, die in Zahnräder eingreifen, welche auf der Wickelwelle sitzen. Die Sperrklinken können manuell in eine Eingriffsstellung gebracht werden. Alternativ ist es auch denkbar, dass die Sperrklinken durch eine Trägheitseinrichtung in Sperrstellung gebracht werden, wenn ruckartig ein Drehmoment auf die Wickelwelle ausgeübt wird. Derartige Sperrklinkenanordnungen sind technisch aufwändig und daher mit hohen Kosten verbunden.
  • Aus der Druckschrift US 6,598,921 B2 ist eine Sicherheitseinrichtung für einen Laderaum eines Kraftfahrzeuges bekannt, die als Trennnetz ausgebildet ist, das auf eine Wickelwelle aufwickelbar bzw. von der Wickelwelle abwickelbar ist und an einem quer zur Wickelrichtung verlaufenden Rand mit der Wickelwelle verbunden ist und an seinem anderen, quer zur Wickelrichtung verlaufenden Rand mit einem Ausziehspriegel versehen ist, der in einem Himmelbereich des Kraftfahrzeuges fixierbar ist. Um eine Ausziehlänge des Trennnetzes zu begrenzen, weist die Sicherheitseinrichtung eine Klinke auf, die mit einem mit der Wickelwelle verbundenen Klinkenrad in Eingriff gebracht werden kann.
  • Aus der Druckschrift GB 2 321 436 A ist ein Trennnetz zum Abtrennen eines Laderaums eines Kraftfahrzeuges von einem Fahrzeuginsassenraum bekannt, das bei verschiedenen Ausziehlängen gesperrt werden kann. Hierzu umfasst die Sicherheitseinrichtung eine Sperreinrichtung, die eine Sperrklinke umfasst, die mit einem Klinkenrad in Eingriff gebracht werden kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Sicherheitseinrichtung der einleitend genannten Gattung zu schaffen, die eine zuverlässige Auszugsbegrenzung für das Trennrollo bei gleichzeitig technisch einfach umzusetzendem Aufbau aufweist.
  • Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch die Sicherheitseinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß wird mithin vorgeschlagen, dass die Auszugsbegrenzungseinrichtung einen Spindelabschnitt der Wickelwelle umfasst, auf dem eine drehfest gegenüber dem Gehäuse gelagerte Spindelmutter sitzt, die mit einem Anschlag zusammenwirkt, so dass eine Rotation der Spindelmutter in dem dem Abwickeln des Trennrollos zugeordneten Drehsinn gesperrt ist, wenn die Spindelmutter beim Abwickeln des Trennrollos von der Wickelwelle auf den Anschlag auffährt.
  • Der Kern der Erfindung besteht mithin darin, dass während des Aufwickel- bzw. Abwickelvorgangs die Spindelmutter in axialer Richtung auf der Spindel verfahren wird und gegebenenfalls auf den Anschlag auffährt, so dass dann ein Weiterdrehen der Wickelwelle in dem dem Abwickeln zugeordneten Drehsinn blockiert ist. Gleichzeitig wird damit verhindert, dass sich ein Trennrollovorrat weiter von der Wickelwelle abwickelt. Damit wird auch verhindert, dass gegebenenfalls aus dem Laderaum gegen das Trennrollo geschleuderte Gegenstände das Trennrollo ausbeulen und Fahrzeuginsassen verletzen können.
  • Bei einer speziellen Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung ist der Anschlag von einem Zapfen gebildet, der an einer karosseriefesten Aufnahme zur Lagerung des Gehäuses in dem betreffenden Kraftfahrzeug gebildet ist und der eine Öffnung des Gehäuses durchgreift. Der Anschlag ist in diesem Fall also kein in das Gehäuse der Sicherheitseinrichtung integriertes Bauelement. Vielmehr greift dieses erst bei der Montage des Gehäuses an den karosseriefesten Aufnahmen durch die Öffnung des Gehäuses in dieses ein, wodurch die erfindungsgemäß ausgebildete Auszugsbegren zungseinrichtung aktiviert ist. Beim Lösen des Gehäuses von den karosseriefesten Aufnahmen wird die Auszugsbegrenzungseinrichtung wieder deaktiviert. In der der umgelegten Rücksitzanordnung zugeordneten Position der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung in dem betreffenden Kraftfahrzeug greift kein zapfenartiger Anschlag in das Gehäuse ein, so dass der Trennrollovorrat vollständig von der Wickelwelle abgewickelt werden kann.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung ist der Anschlag ein in dem Gehäuse gelagerter Schieber.
  • Beispielsweise ist der Schieber ein stabiler Tastschalter, der beim Anordnen des Gehäuses in korrespondierenden Aufnahmen in dem betreffenden Kraftfahrzeugladeraum in Aktivierungsstellung, das heißt in eine Anschlagstellung gedrückt wird. Wenn das Gehäuse der Sicherheitseinrichtung aus den Aufnahmen, die in so genannten Kofferecken des Laderaums angeordnet sind, entnommen wird, wird der Schieber in eine Deaktivierungsstellung verschoben, so dass seine Anschlagwirkung für die Spindelmutter aufgehoben wird. Bei Anordnung der Sicherheitseinrichtung bzw. von dessen Gehäuse an einer umgelegten Fahrzeugrückbank bleibt der Schieber in Deaktivierungsstellung. Das Trennrollo kann dann vollständig von der Wickelwelle abgewickelt werden.
  • Um eine drehfeste Anordnung der Spindelmutter und einen bezogen auf die Wickelwellenachse axialen Versatz derselben zu gewährleisten, weist die Spindelmutter bei einer bevorzugten Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung einen Lagerabschnitt auf, der sie gegenüber dem Gehäuse drehfest sichert und der in einer Führungsbahn des Gehäuses in axialer Richtung des Spindelabschnitts verschiebbar geführt ist.
  • Um einem Fahrer des betreffenden Fahrzeugs eine möglichst gute Sicht in Fahrzeugheckrichtung zu ermöglichen, ist das Trennrollo zweckmäßigerweise als Trennnetz ausgebildet.
  • Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des Gegenstandes der Erfindung sind der Beschreibung, der Zeichnung und den Patentansprüchen entnehmbar.
  • Zwei Ausführungsbeispiele einer Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch vereinfacht dargestellt und werden in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigt:
  • 1 eine stark schematisierte Seitenansicht eines Heckbereichs eines Kraftfahrzeugs bei aufrecht angeordneter Rückbankrückenlehne;
  • 2 eine 1 entsprechende Ansicht, jedoch bei umgelegter Rückbankrückenlehne;
  • 3 einen Längsschnitt durch einen Endabschnitt einer Laderaumsicherheitseinrichtung im von einer Aufnahme getrennten Zustand;
  • 4 einen Querschnitt der Sicherheitsanordnung entlang der Linie IV-IV in 3;
  • 5 eine 3 entsprechende Darstellung, jedoch im an der Aufnahme montierten Zustand der Sicherheitseinrichtung;
  • 6 einen Längsschnitt durch die Sicherheitseinrichtung entlang der Linie VI-VI in 5;
  • 7 einen Längsschnitt durch einen Endbereich einer alternativen Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung;
  • 8 einen Querschnitt durch die Sicherheitseinrichtung nach 7 entlang der Linie VIII-VIII;
  • 9 eine 7 entsprechende Ansicht, jedoch im aktivierten Zustand der Auszugsbegrenzungseinrichtung; und
  • 10 einen Querschnitt der Sicherheitseinrichtung nach den 7 bis 9 entlang der Linie X-X in 9 im aktivierten Zustand der Auszugsbegrenzungseinrichtung.
  • In den 1 und 2 ist ein Kraftfahrzeug 10 dargestellt, das als so genanntes Kombi-Fahrzeug ausgebildet ist und einen heckseitig von einer Ladeklappe 12 begrenzten Laderaum 14 aufweist. Das Kraftfahrzeug 10 weist eine Rückbank 16 auf, die mit einer umlegbaren Rückenlehne 18 ausgestattet ist. Die Rückenlehne 18 ist damit zwischen der in 1 dargestellten aufrechten Stellung, in der sie den Laderaum 4 frontseitig begrenzt, und einer in 2 dargestellten umgeklappten Stellung verschwenkbar, in der der Laderaum 14 nach vorne erweitert ist und in der in einem bugseitigen Bereich des Laderaums 14 die Rückseite der Rückenlehne 18 einen Laderaumbodenabschnitt bildet.
  • Um den Laderaum 14 von einem Fahrzeuginsassenraum 20 zu trennen, weist das Kraftfahrzeug 10 eine Sicherheitseinrichtung 22 auf, durch die Insassen des Fahrzeuginsassenraums 20 vor Gegenständen geschützt sind, die gegebenenfalls in Unfallsituationen oder dergleichen nach vorne geschleudert werden. Der Sicherheitseinrichtung 22 ist eine erste, in 1 dargestellte Einbausituation und eine in 2 dargestellte, zweite Einbausituation zugeordnet. In der ersten Einbausituation ist die Sicherheitseinrichtung 22 mit einem Gehäuse 24 an die Rückseite der Rückenlehne 18 der Rückbank 16 angrenzend in seitlichen karosseriefesten Aufnahmen 26 gelagert. In der zweiten, in 2 dargestellten Einbausituation ist das Gehäuse 24 der Sicherheitseinrichtung 22 zusammen mit der Rückenlehne 18 nach vorne unten verschwenkt. In beiden Einbausituationen ist ein Trennnetz 28 durch einen Auslaufschlitz 30 des Gehäuses 24 im Wesentlichen in vertikaler Richtung nach oben bis an einen Innenhimmel 32 des Fahrzeuginnenraums geführt und dort über einen Ausziehspriegel 34 fixiert. Die Auszugslänge des Trennnetzes 28 ist bei der in 2 dargestellten Einbauposition größer als bei der in 1 dargestellten, ersten Einbausituation, in welcher ein Trennnetzvorrat auf einer in dem Gehäuse 24 angeordneten Wickelwelle 36 vorgehalten wird, auf der das Trennnetz 28 aufwickelbar bzw. von der das Trennnetz 28 abwickelbar ist.
  • Wie den 3 bis 6 zu entnehmen ist, ist die Wickelwelle 36, die mittels einer nicht näher dargestellten Wickelfeder in Aufwickelrichtung des Trennnetzes 28 vorgespannt ist, an ihren Enden jeweils mit einer Spindel 38 versehen, die an einem Spindellager 40 gelagert ist, welche an der Innenseite des Gehäuses 24 angeordnet ist.
  • Auf der Spindel 38 sitzt eine Spindelmutter 42, die über einen Lagerabschnitt 44 in eine Führungsbahn 46 eingreift, die an der Innenseite des Gehäuses 24 ausgebildet ist, sich in axialer Richtung der Spindel 38 erstreckt und gewährleistet, dass die Spindelmutter 42 drehfest gegenüber dem Gehäuse 24 angeordnet ist. Bei einer Rotation der Spindel 38, das heißt beim Aufwickeln oder Abwickeln des Trennnetzes 28 von der Wickelwelle 36 erfährt damit die Spindelmutter 42 einen Versatz in axialer Richtung der Spindel 38 bzw. der Wickelwelle 36.
  • In der anhand 1 dargestellten ersten Einbausituation ist das Gehäuse 24 der Sicherheitseinrichtung 22 mit seinen stirnseitigen Endabschnitten jeweils in der Aufnahme 26 angeordnet, die karosseriefest in einer jeweiligen Kofferecke des Laderaums 14 ausgebildet ist Die jeweilige Aufnahme 26 weist einen Zapfen 50 auf, der im eingebauten Zustand des Gehäuses 24, die anhand der 5 und 6 dargestellt ist, eine Öffnung 52 des Gehäuses 24 durchgreift und einen Anschlag für die Spindelmutter 42 beim Abwickeln des Trennnetzes 28 von der Wickelwelle 36 bildet. Damit wird die maximale Auszugslänge des Trennnetzes 28 begrenzt. Diese Länge ist an die in 1 dargestellte Einbausituation angepasst. Wenn nun von hinten, das heißt aus dem Laderaum 14 ein Gegenstand gegen das Trennnetz 28 schlägt, kann das Trennnetz 28 nicht weiter von der Wickelwelle 36 abgewickelt werden. Das Trennnetz 28 kann damit nicht in Richtung Fahrzeuginsassenraum 20 ausgebeult werden. Die gegen das Trennnetz 28 schlagenden Gegenstände können damit auch nicht die Fahrzeuginsassen verletzen.
  • In der in 2 dargestellten zweiten Einbausituation der Sicherheitseinrichtung 22 greifen hingegen keine Zapfen durch die Öffnung 52 des Gehäuses 24. Damit kann das Trennnetz 28 vollständig von der Wickelwelle 36 abgewickelt werden, so dass auch im Falle des vergrößerten Laderaums 14 nach 2 das Trennnetz 28 bis an den Fahrzeuginnenraum 32 gezogen und dort befestigt werden kann.
  • In den 8 bis 10 ist eine weitere Ausführungsform der Sicherheitseinrichtung nach der Erfindung dargestellt, die im Wesentlichen derjenigen nach den 3 bis 6 entspricht, sich von dieser aber dadurch unterscheidet, dass bei ihr ein Anschlag 54 in Form eines einen Tastschalter darstellenden Schiebers in dem Gehäuse 24 gelagert ist. Der Anschlag 54 hat zwei Stellungen, nämlich zum einen die in den 7 und 8 dargestellte Stellung, in welcher der Schieber 54 keine Anschlagfunktion hat, und zum anderen die in den 9 und 10 dargestellte Aktivierungsstellung, in der der Schieber 54 als Anschlag für die Spindelmutter 42 dient, die entsprechend der Spindelmutter des in den 3 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispiels ausgebildet ist und mithin auf einer Spindel 38 sitzt und mit einem Lagerabschnitt 44 in einer Führungsbahn 46 geführt ist, die an der Innenseite des Gehäuses 24 ausgebildet ist.
  • Der Schieber 54 weist ein separates Führungsgehäuse 56 auf, das an der Innenseite des Gehäuses 24 angeordnet ist. Des Weiteren durchgreift der Schieber 54 eine Öffnung 58 des Gehäuses 24, so dass er zwischen seiner Aktivierungsstellung (9 und 10) und seiner Deaktivierungsstellung (7 und 8) verstellt werden kann. Die Aktivierungsstellung, in der die Auszugslänge des Trennnetzes 28 begrenzt ist, wird eingestellt, wenn die in 1 dargestellte Einbausituation vorliegt, das heißt bei aufrechter Rückbankrückenlehne 18 und dem dahinter angeordneten Sicherheitseinrichtungsgehäuse 24. Die Deaktivierungsstellung des Schiebers 54 wird eingestellt, wenn die anhand 2 dargestellte Einbausituation vorliegt, das heißt wenn die Rückenlehne 18 der Rückbank 16 umgelegt ist und eine größere Auszugslänge des Trennnetzes 28 benötigt wird.
  • Im Übrigen entsprechen der Aufbau und die Funktion der in den 7 bis 10 dargestellten Sicherheitseinrichtung 22' dem Aufbau bzw. der Funktion der in den 3 bis 6 dargestellten Sicherheitseinrichtung 22.
  • 10
    Kraftfahrzeug
    12
    Heckklappe
    14
    Laderaum
    16
    Rückbank
    18
    Rückenlehne
    20
    Fahrzeuginsassenraum
    22
    Sicherheitseinrichtung
    24
    Gehäuse
    26
    Aufnahme
    28
    Trennnetz
    30
    Auslaufschlitz
    32
    Innenhimmel
    34
    Ausziehspriegel
    36
    Wickelwelle
    38
    Spindel
    40
    Spindellager
    42
    Spindelmutter
    44
    Lagerabschnitt
    46
    Führungsbahn
    48
    Lageraufnahme
    50
    Zapfen
    52
    Öffnung
    54
    Anschlag
    56
    Führungsgehäuse
    58
    Öffnung

Claims (6)

  1. Sicherheitseinrichtung für einen Laderaum (14) eines Kraftfahrzeugs, umfassend ein Gehäuse (24), in dem eine Wickelwelle (36) drehbar gelagert ist und das einen Auslaufschlitz (30) für ein Trennrollo (28) aufweist, das auf die Wickelwelle (36) aufwickelbar bzw. von der Wickelwelle (36) abwickelbar ist und das an einem quer zur Wickelrichtung verlaufenden Rand mit der Wickelwelle (36) und an seinem anderen, quer zur Wickelrichtung verlaufenden Rand mit einem Ausziehspriegel (34) versehen ist, der in einem Himmelbereich des betreffenden Kraftfahrzeugs fixierbar ist, sowie eine Auszugsbegrenzungseinrichtung für das Trennrollo (28), dadurch gekennzeichnet, dass die Auszugsbegrenzungseinrichtung einen Spindelabschnitt (38) der Wickelwelle (36) umfasst, auf dem eine drehfest gegenüber dem Gehäuse (24) gelagerte Spindelmutter (42) sitzt, die in einer ersten Einbauposition des Gehäuses (24) frei in axialer Richtung auf dem Spindelabschnitt (38) verfahrbar ist und in einer zweiten Einbauposition des Gehäuses (24) mit einem Anschlag zusammenwirkt, so dass eine Drehung der Wickelwelle (36) in dem dem Abwickeln des Trennrollos (28) zugeordneten Drehsinn gesperrt ist, wenn die Spindelmutter (42) beim Abwickeln des Trennrollos (28) von der Wickelwelle (36) auf den Anschlag (50, 54) auffährt.
  2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag von einem Zapfen (50) gebildet ist, der an einer karosseriefesten Aufnahme (26) zur Lagerung des Gehäuses (24) in dem betreffenden Fahrzeug ausgebildet ist und der eine Öffnung (52) des Gehäuses (24) durchgreift.
  3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag ein in dem Gehäuse (24) gelagerter Schieber (54) ist.
  4. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Schieber (54) Bestandteil eines bistabilen Tastschalters ist.
  5. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindelmutter (42) einen Lagerabschnitt (44) aufweist, der sie gegenüber dem Gehäuse (24) drehfest sichert und der in einer Führungsbahn (46) des Gehäuses in axialer Richtung des Spindelabschnitts (38) verschiebbar geführt ist.
  6. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennrollo (28) ein Trennnetz ist.
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