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DE102009036767A1 - Kompositpartikel für den Einsatz in der Mundhygiene - Google Patents

Kompositpartikel für den Einsatz in der Mundhygiene Download PDF

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DE102009036767A1
DE102009036767A1 DE102009036767A DE102009036767A DE102009036767A1 DE 102009036767 A1 DE102009036767 A1 DE 102009036767A1 DE 102009036767 A DE102009036767 A DE 102009036767A DE 102009036767 A DE102009036767 A DE 102009036767A DE 102009036767 A1 DE102009036767 A1 DE 102009036767A1
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English (en)
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Wojciech Dr. Pisula
Stephanie Schäffer
Juri Dr. Tschernjaew
Arnold Dr. Storeck
Rainer Dr. Hahn
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Evonik Degussa GmbH
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Publication date
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft funktionelle Kompositpartikel für den Bereich der Mundpflege, insbesondere für Zahnpasta und Mundwasser, die mit Wirkstoffen beladen sind, die eine keimhemmende bzw. antibakterielle Langzeitwirkung in der Mundhöhle gewährleisten und somit die Entstehung von Plaque und Halitosis verringern. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung dieser Kompositpartikel sowie deren Verwendung zur Herstellung von Mundhygieneartikeln.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft funktionelle Kompositpartikel für den Bereich der Mundpflege, insbesondere für Zahnpasta und Mundwasser, die mit Wirkstoffen beladen sind, die eine keimhemmende bzw. antibakterielle Langzeitwirkung in der Mundhöhle gewährleisten und somit die Entstehung von Plaque und Halitosis verringern. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung dieser Kompositpartikel sowie deren Verwendung zur Herstellung von Mundhygieneartikeln.
  • Der Zusatz von Substanzen mit antibakteriellen/keimhemmenden Eigenschaften in Zahnpasta und Mundwasser und deren Effekt ist wohl bekannt. Jedoch ist die Wirkung der Aktivstoffe nur kurzfristig, da die Konzentration der entsprechenden Substanz nach der Mundhygiene schnell nachlässt, und die Keimbildung und das Bakterienwachstum sofort wieder einsetzen. Es hat sich dabei gezeigt, dass handelsübliche Mundpflegemittel nur eine sehr begrenzte Langzeitwirkung in der Mundhöhle entfalten und dass z. B. durch Nachspülen mit Wasser nach dem Zähneputzen oder durch Trinken oder durch die Essensaufnahme ein Großteil der Wirkstoffe aus dem Mund entfernt wird. Dies führt dazu, dass z. B. Mundgeruch nicht über einen längeren Zeitraum unterbunden werden kann.
  • Um einen nachhaltigen antibakteriellen bzw. keimhemmenden Effekt zu erreichen, müssen diese Wirkstoffe in der Mundhöhle lokalisiert und anschließend gleichmäßig über einen langen Zeitraum direkt in der Mundhöhle in einer bestimmten Konzentration freigesetzt werden.
  • Bislang erfolgt der Eintrag der Aktivstoffe in der Regel durch Trägerung und Verkapselung auf Mikropartikeln, die wiederum über die Zahnpasta oder Mundwasser in den Mundbereich eingebracht werden. So werden z. B. in der US 2007/0036843 Zusammensetzungen zur oralen Anwendung mit verzögerter Wirkstofffreisetzung offenbart. In der WO 2007/024265 und der WO2008/013757 werden Zusammensetzungen für die Mundhygiene auf Basis von polymeren Trägern offenbart. In der WO01/58416 wird eine Zahnpastenzusammensetzung mit unterschiedlichen Kompositpartikeln, welche zum Teil Wirkstoffe enthalten, offenbart. Auch in der WO2006/111761 werden Mundhygieneartikel umfassend partikuläre Trägermaterialien, beladen mit Wirkstoff, offenbart, welche eine verzögerte Freisetzung der Wirkstoffe gewährleisten sollen. Die in den zuvor genannten Dokumenten beschriebenen Ansätze sind nicht geeignet um eine hinreichende Langzeitwirkung der Mundhygieneartikel zu gewährleisten. In diesen Ansätzen geht es nämlich darum die verzögerte Wirkstofffreisetzung aus einem Trägermaterial zu verbessern. Dies nutzt jedoch nichts, wenn die Partikel bereits nach kurzer zeit aus der Mundhöhle ausgespült werden. Ferner sind die im Stand der Technik verwendeten Partikel oft so groß, dass ein „sandiges” Gefühl im Mund entsteht.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung war es daher neuartige Kompositpartikel zur Verfügung zu stellen, welche eine verbesserte Langzeitwirkung der darin enthaltenen Wirkstoffe ermöglichen. Ferner soll ein Verfahren zur Herstellung dieser Wirkstoffe bereitgestellt werden.
  • Eine spezielle Aufgabe bestand darin die keimhemmende bzw. antibakterielle Langzeitwirkung von Wirkstoffen in der Mundhöhle zu verbessern.
  • Weitere nicht explizit genannte Aufgaben ergeben sich aus dem Gesamtzusammenhang der nachfolgenden Beschreibung, Beispiele und Ansprüche.
  • Die Erfinder haben überraschend herausgefunden, dass die Grundvoraussetzung für eine hinreichende Langzeitwirkung – nämlich der hinreichend lange verbleib der Wirkstoffe in der Mundhöhle – zum einen durch eine starke Wechselwirkungen der Kompositpartikel mit der in den Mundschleimhäuten vorkommenden Mucose erreicht werden kann. Zum anderen haben die Erfinder jedoch auch herausgefunden, dass Kompositpartikel – wenn sie eine bestimmte Größe aufweisen – zwischen den Zähnen und in kleinen Hohlräumen der Mundhohle eingelagert werden können und somit über einen längeren Zeitraum in der Mundhöhle verbleiben. Diese beiden Effekte können natürlich kombiniert werden, was zu besonderen Vorteilen führt. Die zuvor genannten Effekte können schließlich noch einmal gesteigert werden, wenn die Kompositpartikel nicht nur lange genug in der Mundhöhle verbleiben, sondern selbst noch eine verzögerte Wirkstofffreigabe gewährleisten. Durch den Einsatz von maßgeschneiderten Kompositpartikeln kann somit eine deutliche Verbesserung der Langzeitwirkung von Mundpflegemitteln sichergestellt werden kann.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind daher Kompositpartikel als Zusatzstoff für Zahnpasta und Mundwasser, dadurch gekennzeichnet, dass sie
    • – einen porösen Träger aus amorphem SiO2, mit einer mittleren Partikelgröße von 3 bis 50 μm, bevorzugt 4 bis 40 μm, besonders bevorzugt 5 bis 30 μm, ganz besonders bevorzugt 6 bis 25 μm und einer spezifischen Oberfläche zwischen 50 und 550 m2/g, bevorzugt 100 bis 500 m2/g, besonders bevorzugt 150 bis 500 m2/g
    • – und zumindest ein Hüllmaterial umfassen,
    wobei das Hüllmaterial nach Aktivierung im Mundraum einen Wirkstoff freisetzt und/oder die Kompositpartikel zusätzlich zumindest einen Wirkstoff enthalten.
  • Gegenstand ist ferner ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen Kompositpartikel, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein poröses amorphes Siliciumdioxid mit zumindest einer Hüllsubstanz und/oder zumindest einem Wirkstoff in Verbindung gebracht wird.
  • Weiterhin ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung die Verwendung der erfindungsgemäßen Kompositpartikel zur Herstellung von Artikeln für die Mundhygiene.
  • Schließlich sind Gegenstand der vorliegenden Erfindung Mundhygieneartikel, bevorzugt Zahnpasta, Mundwasser, Mundgel oder Mundspray, umfassend zumindest ein erfindungsgemäßes Kompositpartikel, vorzugsweise in einem Anteil von 5 bis 15 Gew.-%.
  • Weitere Gegenstände der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus dem Gesamtzusammenhang der nachfolgenden Beschreibung, Beispiele und Ansprüche.
  • Die erfindungsgemäßen Kompositpartikel weisen den Vorteil auf, dass sie auf Grund der geringen Partikelgröße kein „sandiges” Gefühl im Mund erzeugen. Ferner wird durch diese kleine Partikelgröße sichergestellt, dass sich die Partikel in „Taschen” im Mundraum einlagern können und die Partikel somit hinreichend lang im Mundraum verbleiben.
  • Bei Verwendung von mucoadhäsiven Hüllsubstanzen wird die Haftung in der Mundhöhle nochmals verbessert.
  • Durch die Wahl eines geeigneten Siliciumdioxids oder einer Mischung aus verschiedenen Siliziumdioxid-Partikeln als Trägermaterial kann z. B. die Diffusion des Wirkstoffs aus den Poren des Trägers variiert werden. Zusätzlich kann durch die Wahl des Hüllmaterials auch der Freisetzungsmechanismus variiert werden, so dass die erfindungsgemäßen Kompositpartikel ausgesprochen flexibel auf die Bedürfnisse der jeweiligen Wirkstoffe angepasst werden können.
  • Durch die Wahl von Siliciumdioxiden als Trägermaterial kann neben der zuvor erläuterten Flexibilität auch eine hohe mechanische Stabilität der Kompositpartikel erreicht werden, so dass diese z. B. bei der Einarbeitung in Zahnpasten oder Mundwasser oder beim Zähneputzen durch die Zahnbürste, standhalten ohne ihre Fähigkeit zur verzögerten Wirkstofffreigabe zu verlieren.
  • Die erfindungsgemäßen Kompositpartikel können mit einer Vielzahl unterschiedlicher Wirkstoffe beladen werden, so dass sie universell einsetzbar sind.
  • Die erfindungsgemäßen Kompositpartikel haben auch den Vorteil, dass sie eine kontinuierliche Wirkstofffreigabe über mehrere Stunden in der Mundhöhle ermöglichen.
  • Die Gegenstände der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend im Detail beschrieben. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden die Begriffe „Hüllsubstanz”, „Hüllmaterial”, „Schutzsubstanz” und „Schutzstoff” synonym verwendet.
  • Die Begriffe „Wirkstoff” und „Aktivstoff” werden ebenfalls synonym verwendet und bezeichnen Stoffe, welche in der Lage sind eine antibakterielle und/oder keimhemmende Wirkung in der Mundhöhle zu bewirken oder welche einen bestimmten Geruch und/oder einen bestimmten Geschmack in der Mundhöhle verbreiten.
  • Die erfindungsgemäßen Kompositpartikel umfassen ein Trägermaterial aus porösem SiO2, bevorzugt amorphem SiO2, besonders bevorzugt aus gefällter Kieselsäure, pyrogener Kieselsäuren, auf Basis pyrogener Kieselsäure hergestellter Kieselsäure, Kieselgel oder Mischformen davon. Speziell bevorzugt werden gefällte Kieselsäuren gemäß EP 1398301 A2 oder EP 1241135 A1 oder EP 1648824 A1 oder EP 0798348 A1 oder EP 0341383 A1 oder EP 0922671 A1 verwendet. Der Gegenstand dieser Anmeldung wird hiermit explizit in die vorliegende Anmeldung mit einbezogen.
  • Weiterhin besonders bevorzugt werden Siliciumdioxide verwendet, welche speziell als abrasive oder verdickende Komponenten für Zahnpastenformulierungen entwickelt wurden. Diese Siliciumdioxide weisen den Vorteil auf, dass sie sich besonders gut in Zahnpastenformulierungen einarbeiten lassen. Beispiele hierfür sind die unter den Markennamen Sident® von der Firma Evonik Degussa oder Tixosil® von der Firma Rhodia Chimie oder Zeodent® von der Firma Huber bekannt. Kieselgele für den Einsatz als Füllstoff für Zahnpasten sind ebenfalls seit langem auf dem Markt erhältlich. Neben den zuvor genannten Siliciumdioxiden können auch solche verwendet werden, die als Trägermaterial entwickelt wurden wie z. B. diverse Sipernate® der Firma Evonik Degussa. Besonders bevorzugt werden Sident® 22S bzw. Sipernat® 50S der Firma Evonik Degussa verwendet.
  • Ebenfalls bevorzugt können speziell sprühgetrocknete Granulate aus pyrogenem Siliciumdioxid verwendet werden. Ganz besonders bevorzugt solche die unter dem Markennamen AEROPERL® von der Firma Evonik Degussa vertrieben werden, speziell bevorzugt ist AEROPERL® 300/30. Die Herstellung solcher AEROPERL®-Produkte aus pyrogenem Siliciumdioxid wird in der EP0725037 beschrieben, deren Inhalt hiermit explizit in die Beschreibung der vorliegenden Erfindung mit aufgenommen wird.
  • Wichtig ist jedoch, dass die erfindungsgemäß verwendeten Siliciumdioxide eine mittlere Teilchengröße d50 von 3 bis 50 μm, bevorzugt 4 bis 40 μm, besonders bevorzugt 5 bis 30 μm, ganz besonders bevorzugt 6 bis 25 μm, speziell bevorzugt 6 bis 20 μm und ganz speziell bevorzugt 6 bis 14 μm aufweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Anwendung kein „sandartiges” Gefühl im Mund entsteht. Ferner wird durch diese Partikelgröße sichergestellt, dass die Poren im Innern der Partikel nicht zu lang sind, so dass eine hinreichend schnelle Absorption von Wirkstoff und Hüllsubstanz ermöglicht wird.
  • Um ein hinreichendes Trägervermögen zu besitzen, weisen die erfindungsgemäßen Siliciumdioxide eine BET-Oberfläche von 50 bis 550 m2/g, bevorzugt 100 bis 500 m2/g, besonders bevorzugt 150 bis 500 m2/g auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weisen die erfindungsgemäßen Kieselsäuren eine DBP-Zahl von 200 bis 400 g/100 g bevorzugt 250 bis 350 g/100 g auf. Die DBP-Zahl ist ein Maß für die Dispersität des Siliciumdioxids. Eine zu hohe DBP-Zahl führt zudem zu einer zu starken Verdickung der Zahnpasta.
  • Ebenfalls bevorzugt ist es, wenn bei der Anwendung in der Zahnpasten-Formulierung die erfindungsgemäß verwendeten Siliciumdioxide einen Brechungsindex von 1,43 bis 1,47, bevorzugt 1,44 bis 1,46 und ganz besonders bevorzugt 1,45 bis 1,46 aufweisen. Der Brechungsindex sollte möglichst nah am Brechungsindex der Zahnpasta liegen um dort unerwünschte Trübungen zu vermeiden.
  • Ganz besonders bevorzugt weisen die Trägermaterialien mehrere der zuvor genannten physikalisch-chemischen Eigenschaften in Kombination und speziell bevorzugt alle zuvor genannten Eigenschaften in Kombination auf.
  • Die wichtigste Aufgabe des Trägermaterials ist es, den Aktivstoff und das Hüllmaterial aufzunehmen und zu tragen. Dabei soll eine gute mechanische Stabilität und eine entsprechende Dispersität der Mikropartikel in der Endformulierung erreicht werden.
  • Als Wirkstoffe können solche mit antibakteriellen und/oder keimhemmenden Eigenschaften eingesetzt werden. Beispiele hierfür sind:
    Bisbiguanide, Bispyridine, Pyrimidine, Domiphen, Benzalkonium und
    Benzethonium, Alkaloide, Schwermetallionen wie Zink und Kupfer, oberflächenaktive Stoffe wie Laurylsulfat und -sarcosinat und Deoxycholat; Triclosan, phenolische Verbindungen wie Eucalyptol, Hexylresorcinol, Menthol, Methylsalicylat, Phenol, 2-Phenylphenol und Thymol;
    Antiobiotika wie Erythromycin, Kanamycin, Metronidazol, Niddamycin, Spyramycin und Tetracyclin, Enzyme, wie Amyloglycosidase, Glucoseoxidase und Mutanase, Salze des Chlorhexidins.
  • Weiterhin können als Wirkstoffe Geruchsstoffe wie z. B. Menthol, Pfefferminzöl, Geraniol und Limonen oder Geschmacksstoffe wie z. B. Menthol, Pfefferminzöl, Geraniol und Limonen eingesetzt werden.
  • Die Wirkstoffe können in den erfindungsgemäßen Kompositpartikeln bereits enthalten sein, es ist aber auch möglich, dass die Wirkstoffe in chemisch gebundener Form vorliegen und erst nach einer Aktivierung im Mund erzeugt bzw. freigesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Verwendung von Zinkalginat als Hüllsubstanz. Durch Ionenaustausch im Mund, d. h. durch Kontakt mit dem Speichel, werden die Zinkionen durch im Speichel enthaltene Kationen wie z. B. Natrium- oder Kalium- oder Calciumionen ausgetauscht. Das bewirkt zum einen eine Aufhebung der Gelierung des Zinkalginats, wodurch die Schutzhülle aufgelöst wird, zum anderen aber auch eine Freisetzung der Zinkionen, welche als antimikrobielle Substanzen wirken. Weitere Beispiele werden im nachfolgenden Text beschrieben.
  • Besonders bevorzugt sind Wirkstoffe mit einer Löslichkeit von 20 bis 300 g/l in organischen Lösungsmitteln bzw. Wasser oder einem Schmelzpunkt unter 200°C.
  • Erfindungsgemäß sind somit solche Kompositpartikel umfasst in denen zumindest ein Wirkstoff absorbiert ist, aber auch solche in denen der/die Wirkstoff/e in chemisch gebundener Form vorliegt/en aber auch solche, in denen sowohl Wirkstoff/e als auch chemisch gebundener/e Wirkstoff/e enthalten ist/sind.
  • Die erfindungsgemäßen Kompositpartikel enthalten zumindest ein Hüllmaterial. Dieses Hüllmaterial ermöglicht zum einen die Steuerung des Freisetzungsmechanismus des Wirkstoffes.
  • So können Hüllmaterialen eingesetzt werden, die durch enzymatische Reaktionen abgebaut und somit aufgelöst werden. Beispiele hiefür sind Polysaccharide die durch die in der Mundhöhle vorhandene Alpha-Amylase gespalten werden.
  • Andere Hüllmaterialien wie z. B. Polyelektrolyte werden durch pH-Wertänderung derart verändert, dass sie entweder den Wirkstoff freisetzen oder für den Wirkstoff durchlässig werden oder sich auflösen.
  • Eine weitere Gruppe möglicher Hüllmaterialien lösen sich nicht auf sondern erlauben die Diffusion der Wirkstoffe durch die Hüllschicht, so dass die Wirkstoffe in der Mundhöhle zeitverzögert freigesetzt werden. Beispiele hierfür sind Hydrogele aus geliertem Alginat, Pektin, Amylopektin, Glycogen, Methylcellulose, Ethylcellulose, Schellack, Stearinsäure und weitere Fettsäuren, Fettalkohole, Gelatine und Eudragite.
  • Bei einer vierten Gruppe findet in der Mundhöhle, z. B. nach dem Kontakt mit dem Speichel ein Ionenaustausch statt. Ein Beispiel hierfür ist Zinkalginat. Durch Austausch der Zinkionen durch Kationen wie Natrium- oder Calciumionen wird die Gelierung des Alginats aufgelöst und Zinkionen freigesetzt. Diese Zinkionen selbst stellen einen Wirkstoff dar. Andererseits können weitere Wirkstoffe die in den Kompositpartikeln enthalten sind nach Auflösung der Gelschicht ebenfalls aus den Kompositpartikeln entweichen. So können in diesem Fall z. B. zwei oder noch mehr Wirkstoffe gleichzeitig aus den Kompositpartikeln freigesetzt werden. Weitere Beispiele für Hüllsubstanzen, die durch Ionenaustausch aktiviert werden sind Polystyrolsulfonat, Zeolithe oder Kunstharze. Hier kann z. B. durch geeignete Wahl der Kationen bzw. der eingelagerten Ionen die Wirksubstanz variiert werden.
  • Schließlich sind auch Hüllmaterialien umfasst, welche durch Temperaturänderung den Wirkstoff freigeben bzw. durchlässig für den Wirkstoff werden. Beispiele hierfür sind schmelzbare gesättigte Fettsäuren wie Caprinsäure oder Laurinsäure, Laurylalkohol, Myristylalkohol; ungesättigte Fettsäure wie Elaidinsäure, Polyethylenglycol geringer Molmasse oder Wachse sofern diese zugelassen sind.
  • Besonders bevorzugte Hüllmaterialien können aus einer wässrigen Lösung auf die Trägerpartikel aufgetragen werden, zeigen aber nach der Auftragung eine geringe Löslichkeit in Wasser. Dies ermöglicht eine hohe Lagerstabilität und verhindert die ungewollte Wirkstofffreisetzung sehr effektiv. Ferner wird eine einfache Herstellung der Komposite ermöglicht. Beispiele hierfür sind gelierte Polysaccharide.
  • Besonders bevorzugte Hüllmaterialien sind Zinkalginat, Amylose oder Hydroxymethylpropylcellulose.
  • Wie zuvor bereits angedeutet umfasst die vorliegende Erfindung Kompositpartikel die das Trägermaterial und zumindest ein Hüllmaterial umfassen, wobei aus dem Hüllmaterial durch Aktivierung in der Mundhöhle ein Wirkstoff freigesetzt wird. Es sind aber auch Ausführungsformen umfasst, in der die Kompositpartikel das Trägermaterial, zumindest einen Wirkstoff und zumindest ein Hüllmaterial welches durch Aktivierung zusätzlichen Wirkstoff freisetzt umfassen. In diesen Fällen können die Wirkstoffe gleich oder unterschiedlich sein. Noch eine weitere Ausgestaltungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Kompositpartikel das Trägermaterial, zumindest einen Wirkstoff und zumindest ein Hüllmaterial welches keinen zusätzlichen Wirkstoff freisetzt, umfassen. Mischformen der o. g. Ausführungsformen sind ebenfalls umfasst. So ist es z. B. auch möglich, dass die erfindungsgemäßen Kompositpartikel das Trägermaterial, zumindest einen Wirkstoff, zumindest ein Hüllmaterial welches durch Aktivierung zusätzlichen Wirkstoff freisetzt und zumindest ein Hüllmaterial welches keinen zusätzlichen Wirkstoff freisetzt, umfassen.
  • Durch die Wahl der Hüllmaterialien und des Trägermaterials kann der Freisetzungsmechanismus gesteuert werden. So beeinflusst z. B. die Wahl des Trägermaterials die Geschwindigkeit, mit der der Wirkstoff aus den Poren herausgelöst werden kann. Die Wahl des Hüllmaterials beeinflusst ebenfalls die Geschwindigkeit der Freisetzung. So kann z. B. bei Wahl zweier Hüllmaterialien, wobei die äußerste Schicht von einem Hüllmaterial welches durch Aktivierung Wirkstoff freisetzt und die darunter liegende Schicht eine diffusionskontrollierte Freisetzung eines weiteren Wirkstoffes aus den Poren des Trägers erlaubt, zunächst schnell der Wirkstoff aus der obersten Hüllschicht und danach langsam durch Diffusion der Wirkstoff aus den Poren freigesetzt werden.
  • Verzugsweise umfassen die erfindungsgemäßen Kompositpartikel zumindest ein Hüllmaterial mit mucoadhäsiven Eigenschaften, welches die Anbindung der Partikel an die in den Mundschleimhäuten vorhandene Mucose intensiviert bzw. ermöglicht. Dadurch wird sichergestellt, dass die erfindungsgemäßen Partikel hinreichend lange und in hinreichender Menge in der Mundhohle verbleiben.
  • In einer alternativen Ausführungsform ist kein Hüllmaterial mit mucoadhäsiven Eigenschaften vorhanden. Durch die geringe Partikelgröße können sich die erfindungsgemäßen Kompositpartikel jedoch auch in diesem Fall zwischen den Zähnen und in kleinen Hohlräumen und Vertiefungen der Mundhöhle so festsetzen, dass sie hinreichend lange und in hinreichender Menge in der Mundhöhle verbleiben.
  • Besonders bevorzugt werden sowohl Siliciumdioxid Trägermaterialien als auch Hüllmaterialien verwendet, welche eine Zulassung für den kosmetischen Bereich, vorteilhaft für den Nahrungsmittel- und kosmetischen Bereich besitzen.
  • Aus den zuvor genannten Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich mehrere mögliche Strukturen für die erfindungsgemäßen Kompositpartikel.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um eine sogenannte Kern-Schale (Core-Shell) Struktur, wobei das Trägermaterial, ggf. mit in den Poren aufgesogenem Wirkstoff und oder Hüllmaterial, den Kern bildet und dieser Kern möglichst vollständig mit zumindest einem Hüllmaterial (Schale) umhüllt ist.
  • Eine zweite besonders bevorzugte Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass der Wirkstoff bzw. die Wirkstoffe und die Hüllsubstanz bzw. die Hüllsubstanzen so weitgehend in den Poren des porösen SiO2-Trägers eingeordnet sind, dass, nachgewiesen durch eine Untersuchung der äußersten Atomlage des Produktsystems mittels XPS, zumindest ein Teil, bevorzugt mindestens 10%, besonders bevorzugt mindestens 15%, ganz besonders bevorzugt mindestens 20%, der äußeren Oberfläche des Produktsystems durch das Trägermaterial ausgebildet wird.
  • In dieser Ausführungsform haben die erfindungsgemäßen Kompositpartikel den Vorteil, dass sie mechanisch sehr stabil sind. Ferner kann durch Steuerung der Porenstruktur des Trägers sowie Auswahl des Wirkstoffes die diffusionsgesteuerte Freisetzung des Wirkstoffs über längere Zeit geregelt werden.
  • Ferner weisen die erfindungsgemäßen Kompositpartikel in dieser zweiten Ausführungsform den Vorteil auf, dass sie hervorragend in Mundhygieneartikel wie z. B. Zahnpasta eingearbeitet werden können. Die Erfinder haben nämlich herausgefunden, dass bei Auswahl eines Trägermaterials, welches als Zusatzstoff für Zahnpasten entwickelt und dafür optimiert wurde, die erfindungsgemäßen Kompositpartikel besonders gut in Mundhygieneartikel eingearbeitet werden können. Ohne an eine bestimmte Theorie gebunden zu sein, sind die Erfinder der Ansicht, dass durch die Tatsache, dass der Wirkstoff und die Hüllsubstanz weitgehend bis ausschließlich in den Poren des Trägers vorhanden sind und ein Großteil der äußeren Oberfläche des Additivs nach wie vor durch das Trägermaterial gebildet wird, die Einarbeitungseigenschaften so sind, als ob kein Wirkstoff oder keine Hüllsubstanz im Träger enthalten wäre. Dies kann damit erklärt werden, dass es im Wesentlichen nur zu Wechselwirkungen zwischen den weiteren Komponenten der Zahnpastenformulierungen und dem Trägermaterial kommt.
  • Die Hüllsubstanzen werden weitgehend, d. h. bevorzugt zu mindestens 30 Gew.-% besonders bevorzugt zu 50 Gew.-% ganz besonders bevorzugt zu 70 Gew.-% – jeweils bezogen auf die eingesetzte Menge des Wirkstoffes – in die Poren des zuvor mit Wirkstoff imprägnierten Trägermaterials eingelagert. Besonders bevorzugt befindet sich auf der Oberfläche der Partikel in dieser Ausführungsform kein Wirkstoff. Die erfindungsgemäßen Additive zeichnen sich daher bevorzugt dadurch aus, dass sich in den Poren eine Wirkstoffschicht, welche näher zum Kern des Trägermaterials angeordnet ist und eine Schutzschicht welche zur äußeren Oberfläche des Trägermaterials hin angeordnet ist, ausbilden. Der Wirkstoff wird somit von Einflüssen der Umgebung abgeschirmt. Es ist daher bevorzugt, wenn auf der äußeren Oberfläche der erfindungsgemäßen Produktsysteme, nach Messung der äußersten Atomlage mittels XPS, kein Wirkstoff bzw. maximal 10%, bevorzugt maximal 5%, besonders bevorzugt maximal 1% der äußeren Oberfläche von Wirkstoff bedeckt werden. Dies ist vor allem für spezielle Anwendungen von Vorteil bei denen die Wirkstoffanteile keine vorzeitige unerwünschte Reaktion auslösen bzw. keine unerwünschte schädigende Wirkung auf Menschen, Tiere oder Pflanzen ausüben sollen. Dies kann in dieser zweiten Ausführungsform besonders gut sichergestellt werden.
  • Hinsichtlich der Wirkweise des Schutzsystems kann wie zuvor bei der Beschreibung der Hüllsubstanzen ausgeführt angenommen werden, dass durch die Hüllsubstanz die Poren des porösen Trägers, der partiell mit Wirkstoff versehen wurde, verschlossen werden. Nach einem partiellen Auflösen oder einer partiellen Zerstörung dieses Verschlusses der Poren kann der Wirkstoff freigesetzt werden. Das Schutzsystem für den Wirkstoff/die Wirkstoffe ist bevorzugt derart ausgebildet, dass sich das Schutzsystem nach einem der oben definierten Mechanismen auflöst, so dass der Wirkstoff freigesetzt werden kann. Es ist aber auch bevorzugt, dass die erfindungsgemäßen Additive ein Schutzsystem in Form einer Matrix aufweisen, durch die der Wirkstoff diffundieren kann bzw. Wasser zum Wirkstoff gelangen kann.
  • Dadurch, dass das Schutzsystem weitgehend bzw. vollständig in den Poren des Trägermaterials eingelagert ist, wird erreicht, dass die erfindungsgemäßen keimhemmenden Komposite äußerlich trockene Pulver, vorzugsweise frei fließende Pulver sind. Dies bedeutet, dass die Rieselfähigkeit des Produktes gemessen mit den Auslauftrichtern nach DIN 53492 – siehe auch Messmethodenbeschreibung weiter unten – einen Wert zwischen 1 und 4, bevorzugt zwischen 1 und 3, besonders bevorzugt zwischen 1 und 2 und ganz besonders bevorzugt den Wert 1. Die erfindungsgemäßen Additive können daher besonders gut verarbeitet und transportiert werden.
  • Unabhängig davon ob die erfindungsgemäßen Kompositpartikel eine Kern-Schale-Struktur aufweisen oder entsprechend der zweiten Ausführungsform ausgestaltet sind, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Gewichtsverhältnis von Schutzsystem zu Wirkstoff im Bereich von 10:1 bis 1:10 liegt. Das ideale Verhältnis hängt von der chemischen Natur und den physikalisch-chemischen Eigenschaften des Wirkstoffes und des Trägermaterials sowie der Hüllsubstanz ab und kann für jede Materialkombination durch einfache Versuchsreihen bestimmt werden. Eine höhere Beladung des Trägermaterials kann dazu führen, dass nicht mehr genügend Schutzstoff in die Poren eingebracht werden kann. Eine zu geringe Beladung ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Besonders bevorzugt liegt das Gewichtsverhältnis von Schutzsystem zu Wirkstoff im Bereich von 10 zu 1 bis 1 zu 10, ganz besonders bevorzugt im Bereich von 5 zu 1 bis 1 zu 5 und insbesondere bevorzugt im Bereich von 2 zu 1 bis 1 zu 3.
  • Neben dem Gewichtsverhältnis kann es je nach Materialkombination vorteilhaft sein, ein bestimmtes Verhältnis aus DBP-Absorption und absorbierter Menge Wirkstoff einzuhalten. Ohne an eine bestimmte Theorie gebunden zu sein, sind die Erfinder der Ansicht, dass DBP, die zu absorbierenden Wirkstoffe und die Schutzstoffe häufig einen ähnlichen Platzbedarf in den Poren des Trägermaterials haben und auch in ähnlich große Poren eindringen. Somit gibt dieses Verhältnis Auskunft darüber, wie viel Platz in den für das Hüllmaterial zugänglichen Poren noch vorhanden ist und kann somit sicherstellen, dass eine hinreichende Menge Wirkstoff sowie Schutzstoff in die Poren eingebracht werden kann. So hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Beladung des porösen Trägers mit Wirkstoff mindestens 10 Gew.-% bis 90 Gew.-% bevorzugt 10 Gew.-% bis 80 Gew.-%, besonders bevorzugt 20 bis 70 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 30 Gew.-% bis 60 Gew.-% bezogen auf die DBP-Absorption des porösen Trägers, beträgt. In einer speziellen Ausführungsform beträgt die Beladung des porösen Trägers mit Wirkstoff 1 Gew.-% bis 9 Gew.-% bezogen auf die DBP-Absorption des porösen Trägers.
  • Wie bereits erläutert, ist ein wesentliches Merkmal der erfindungsgemäßen Kompositpartikel in der zweiten Ausführungsform, dass die größte Menge an Schutzstoff innerhalb der Poren des Trägermaterials vorhanden und nicht auf der Oberfläche des Trägermaterials absorbiert ist. Dadurch kann verhindert werden, dass das Schutzsystem z. B. durch Abrieb beschädigt und inaktiviert wird. Aus gleichem Grund hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die absorbierte Menge an Schutzstoff im Verhältnis zur DBP-Aufnahme des Trägermaterials anzugeben. Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass die Beladung des porösen Trägers mit Hüllsubstanz mindestens 10 Gew.-% bis 90 Gew.-%, bevorzugt 10 Gew.-% bis 80 Gew.-%, besonders bevorzugt 20 bis 70 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 20 Gew.-% bis 50 Gew.-% bezogen auf die DBP-Absorption des porösen Trägers, beträgt. Ist die Beladung zu niedrig, so kann es je nach Porenstruktur des Trägermaterials zu einer Verschlechterung der Wirkung des Schutzsystems kommen. Eine zu hohe Menge an Schutzsystem kann sich nachteilig auf die gezielte Deaktivierung auswirken bzw. ist wirtschaftlich ineffektiv, da möglichst viel Wirkstoff und möglichst wenig Schutzstoff aufgenommen werden soll.
  • Unabhängig davon, ob die erfindungsgemäßen Kompositpartikel eine Kern-Schale-Struktur aufweisen oder entsprechend der zweiten Ausführungsform ausgestaltet sind, können sie einen oder mehrere Wirkstoffe umfassen, wobei die Wirkstoffe als homogene Mischung oder schichtförmig innerhalb des porösen Trägers vorliegen können. Bei der schichtförmigen Variante können zwei, drei oder mehr Schichten vorhanden sein, die sich in Art und Zusammensetzung der Wirkstoffe unterscheiden können.
  • Die erfindungsgemäßen Kompositpartikel können hergestellt werden in dem zumindest ein poröses amorphes Siliciumdioxid mit zumindest einer Hüllsubstanz oder mit zumindest einem Wirkstoff und zumindest einer Hüllsubstanz in Verbindung gebracht wird.
  • In den Fällen, in denen die erfindungsgemäßen Kompositpartikel einen Wirkstoff umfassen, können diese wie folgt aufgebracht werden:
    Im Falle von flüssigen Wirkstoffen kann der Wirkstoff direkt in das Trägermaterial aufgesogen werden. Dazu kann das Trägermaterial in einem geeigneten Mischer vorgelegt und der Wirkstoff durch Zudosieren, Zutropfen, Aufsprühen etc. zugegeben werden. Entsprechende Techniken sind dem Fachmann bekannt.
  • Im Falle von nicht flüssigen Wirkstoffen können diese in einem Dispergiermittel dispergiert oder in einem Lösungsmittel gelöst werden. Anschließend wird das Trägermaterial mit der Lösung bzw. Dispersion in Kontakt gebracht, z. B. eingetaucht oder die Lösung bzw. Dispersion aufgesprüht, und somit der Wirkstoff zusammen mit dem Lösungsmittel bzw. Dispergiermittel in die Poren des Trägers aufgesaugt. Das Lösungsmittel bzw. Dispergiermittel wird anschließend z. B. durch Verdampfen entfernt.
  • In einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens wird der eigentliche Wirkstoff erst innerhalb des Trägermaterials erzeugt. Dies kann dadurch erfolgen, dass eine oder mehrere Vorstufen des Wirkstoffs in das Trägermaterial aufgesaugt und anschließend durch chemische Reaktion oder physikalische Einwirkung der Wirkstoff erzeugt wird. Physikalische Einwirkung kann z. B. eine Temperung bei hoher Temperatur (Kalzinierung) sein.
  • Ein Beispiel für eine chemische Wirkstoffsynthese innerhalb des Trägers ist die Beladung des Trägers mit Natriumalginat und anschließend mit einer ZnCl-Lösung, wodurch in den Poren des Trägers Zinkalginat als Aktivstoff gebildet wird.
  • Eine weitere Möglichkeit nicht flüssige Wirkstoffe in das Trägermaterial zu absorbieren besteht darin den Wirkstoff aufzuschmelzen, so dass das Trägermaterial den geschmolzenen Wirkstoff aufsaugt. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei Wirkstoffen welche unzersetzt geschmolzen werden können.
  • Wie bereits ausgeführt ist es besonders bevorzugt, dass die erfindungsgemäßen Kompositpartikel keinen Wirkstoff an ihrer äußeren Oberfläche aufweisen. Mit äußerer Oberfläche ist die Oberfläche gemeint, die nicht durch Poren oder sonstige Hohlräume im Innern der Trägerpartikel gebildet wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die beladenen Partikel mit einem Lösungsmittel gewaschen werden in dem der Wirkstoff löslich ist. Der Waschvorgang muss so gesteuert werden, dass er derart schnell erfolgt, dass im Wesentlichen nur der an der Oberfläche der Partikel haftende Wirkstoff und nicht der in den Poren aufgesogene Wirkstoff ausgewaschen wird. Da die Wirkstofffreisetzung aus den Poren diffusionsgesteuert ist, d. h. durch einen langsamen Prozess gesteuert wird, wird bei einer schnellen Wäsche nur wenig Wirkstoff aus den Poren herausgelöst. Alternativ kann der an der Oberfläche der Trägerpartikel anhaftende Wirkstoff auch Inhibiert werden. Dies kann z. B. durch chemische Reaktion mit einem geeigneten Agens erfolgen.
  • Es können die oben definierten Wirkstoffe im erfindungsgemäßen Verfahren eingesetzt werden.
  • Die erfindungsgemäßen Kompositpartikel enthalten zumindest ein Hüllmaterial, wobei das Hüllmaterial/die Hüllmaterialien
    • I) als Schale bzw. mehrschichtige Schale auf dem optional mit einem Wirkstoff beladenen Träger aufgebracht ist/sind oder
    • II) zum Teil in den Poren und zum Teil als Schale oder mehrschichtige Schale auf dem optional mit einem Wirkstoff beladenen Träger aufgebracht ist/sind oder
    • III) im wesentlichen in den Poren des optional mit einem Wirkstoff beladenen Träger so eingebracht ist/sind, dass nachgewiesen durch eine Untersuchung der äußersten Atomlage des Produktsystems mittels XPS, zumindest ein Teil, bevorzugt mindestens 10%, besonders bevorzugt mindestens 15%, ganz besonders bevorzugt mindestens 20%, der äußeren Oberfläche der Kompositpartikel durch das Trägermaterial ausgebildet wird.
  • In den Fällen I) und II) wird zunächst die Beladung mit dem/dem Wirkstoff/en wie oben beschrieben durchgeführt. Im Falle von Verfahren I) können die Poren vollständig mit Wirkstoff/en gefüllt werden, im Falle von Methode II) muss zumindest ein Teil des Volumens der Poren für das Hüllmaterial frei bleiben.
  • Wird ein Hüllmaterial verwendet, welches einen chemisch gebundenen Wirkstoff enthält, d. h. ein Hüllmaterial das nach Aktivierung im Mundraum einen Wirkstoff freisetzt kann, kann auf die vorherige Beladung mit einem weiteren Wirkstoff verzichtet werden. In diesem Fall kann es sein, dass die Poren vollständig mit diesem Hüllmaterial gefüllt sind und so gefüllte Trägerpartikel mit einer Schale aus dem gleichen oder einem anderen Hüllmaterial umhüllt sind.
  • Das Hüllmaterial/die Hüllmaterialien werden in den Verfahrensvarianten I) und II) bevorzugt so aufgetragen dass die Partikel weitgehend vollständig, bevorzugt vollständig, mit dem Hüllmaterial verkapselt sind. Dies kann z. B. wie folgt erfolgen:
    • a) Vorlegen zumindest eines Trägermaterials in einer Feststoffmischeinheit
    • b) Optional Evakuieren der Feststoffmischeinheit
    • c) Optionales Vorimprägnieren des Trägermaterials mit zumindest einem Hüllmaterial bis maximal 50 Gew.-% des Absorptionswertes (entsprechend der DBP-Zahl) erreicht sind
    • d) optional Zugabe zumindest eines Wirkstoffes in der Feststoffmischeinheit
    • e) optional Imprägnieren des Trägers mit Wirkstoff
    • f) Optional Inhibieren des an der äußeren Partikeloberfläche des Trägermaterials anhaftenden Wirkstoffes und/oder Waschen und/oder Trocknen
    • g) Zugabe zumindest eines Hüllmaterials
    • h) Imprägnieren des Trägers mit zumindest einem Hüllmaterial bis das Material nicht mehr von den Partikeln absorbiert werden kann und sich die Fließfähigkeit des Pulvers verändert
    • i) Optional Waschen und/oder Trocknen
    • j) Optional reaktives Inhibieren des an der äußeren Partikeloberfläche des Trägermaterials anhaftenden Wirkstoffes und/oder Waschen und/oder Trocknen.
  • Im Falle von Verfahren III) umfasst das erfindungsgemäße Verfahren bevorzugt die folgenden Schritte:
    • a) Vorlegen zumindest eines Trägermaterials in einer Feststoffmischeinheit
    • b) Optional Evakuieren der Feststoffmischeinheit
    • c) Optionales Vorimprägnieren des Trägermaterials mit zumindest einem Hüllmaterial bis maximal 50 Gew.-% des Absorptionswertes (entsprechend der DBP-Zahl) erreicht sind
    • d) optional Zugabe zumindest eines Wirkstoffes in der Feststoffmischeinheit
    • e) optional Imprägnieren des Trägers mit Wirkstoff
    • f) Optional Inhibieren des n der äußeren Partikeloberfläche des Trägermaterials anhaftenden Wirkstoffes und/oder Waschen und/oder Trocknen
    • g) Zugabe zumindest eines Hüllmaterials
    • h) Imprägnieren des Trägers mit zumindest einem Hüllmaterial
    • i) Optional Waschen und/oder Trocknen
    • j) Optional reaktives Inhibieren des an der äußeren Partikeloberfläche des Trägermaterials anhaftenden Wirkstoffes und/oder Waschen und/oder Trocknen.
  • Als Feststoffmischeinheit in Schritt a) können zum Beispiel verwendet werden: Kneter, Schaufeltrockner, Taumelmischer, Vertikalmischer, Schaufelmischer, Schugimischer, Zementmischer, Gerickekontimischer, Eirichmischer und/oder Silomischer. Die Temperatur in der Mischeinheit beträgt in Abhängigkeit des Schutzsystems und des Wirkstoffes bevorzugt zwischen 5°C und 250°C.
  • Schritt b) ist optional, d. h. muss nicht zwingend durchgeführt werden. Durch evakuieren der Feststoffmischeinheit nach Zugabe des Trägermaterials kann jedoch erreicht werden, dass die Poren des Trägermaterials evakuiert und darin enthaltenes Gas bzw. Luft herausgezogen wird, so dass eine vollständigere Beladung des Trägermaterials mit Wirkstoff(en) und Hüllmaterial(ien) erreicht werden kann.
  • Schritt c) ist optional und wird in Abhängigkeit von der vorhandenen Porenstruktur der Trägermaterials durchgeführt. Es ist für die Wirksamkeit des erfindungsgemäßen Schutzsystems notwendig, dass die Poren möglichst vollständig nach außen hin mit Hüllmaterial verschlossen sind, so dass der Wirkstoff vor Kontakt mit Lösungsmitteln geschützt wird. In den meisten porösen Trägermaterialien sind die Poren in einem mehr oder weniger komplexen System miteinander verbunden. Dadurch ist es möglich, dass enge Poren, in welche weder Wirkstoff noch Schutzstoff, z. B. wegen der Viskosität, eindringen können, wohl aber Lösungsmittel, im Innern des Trägermaterials eine Verbindung zu einer Pore aufweisen, in die der Wirkstoff eingedrungen ist. Auf diese Weise könnte der Fall eintreten, dass der Wirkstoff zwar nicht aus der eigentlichen Pore, in der er aufgesogen ist, herausgelöst werden kann, jedoch durch die kleinere „Nebenpore” Lösungsmittel im Inneren des Trägers in Kontakt mit dem Wirkstoff kommt und somit doch etwas Wirkstoff herausgelöst wird. Durch eine Vorimprägnierung des Trägermaterials mit dem Hüllmaterial können solche unerwünschten Effekte vermieden werden, da dadurch diese „Seitenkanäle” verschlossen werden können, bevor der Wirkstoff absorbiert wird. In besonders bevorzugten Ausführungsformen wird Schutzstoff in Form einer Lösung oder als Schmelze eingetragen.
  • In Schritt d) wird/werden optional, d. h. in den Fällen in denen ein zumindest Wirkstoff, der nicht aus dem Hüllmaterial freigesetzt wird, in den Kompositpartikeln vorhanden ist, der Wirkstoff bzw. mehrere Wirkstoffe in die Feststoffmischeinheit gegeben. Falls mehrere Wirkstoffe zugegeben werden sollen, können diese gleichzeitig oder nacheinander zugegeben werden. Die Wirkstoffe können – sofern flüssig – direkt zugegeben werden oder als Schmelze oder aber auch als Lösung oder in Form einer Dispersion oder einer Suspension zugegeben werden. Als Wirkstoffe können alle oben näher beschriebenen Wirkstoffe verwendet werden.
  • In Schritt e) wird/werden optional, d. h. in den Fällen in denen zumindest ein Wirkstoff in den Kompositpartikeln vorhanden ist, der nicht aus dem Hüllmaterial freigesetzt wird, der Wirkstoff/die Wirkstoffe in/auf das Trägermaterial bzw. das vorimprägnierte Trägermaterial eingebracht. Dabei wird die Mischzeit/Einarbeitungszeit derart ausgestaltet, dass eine möglichst vollständige Eindringung der Wirkstoffe in die Poren bzw. ein vollständiges Anhaften gewährleistet wird. Die Imprägnierung mit einem Wirkstoff ist abgeschlossen, wenn die Rieselfähigkeit des Produktes gemessen mit den Auslauftrichtern nach DIN 53492 – siehe auch Messmethodenbeschreibung weiter unten – einen Wert zwischen 1 und 4, bevorzugt zwischen 1 und 3, besonders bevorzugt zwischen 1 und 2 und ganz besonders bevorzugt den Wert 1. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird der Wirkstoff in einem Lösungsmittel gelöst, die Lösung in/auf den Träger gebracht und das so erhaltene Produkt getrocknet, um das Lösungsmittel zu entfernen.
  • In der Verfahrensvariante I) können die Poren vollständig mit Wirkstoff gefüllt sein, da die Partikel weitgehend vollständig, bevorzugt vollständig, mit dem Hüllmaterial umhüllt sind.
  • In einer speziellen Verfahrensvariante III) der vorliegenden Erfindung sind die Wirkstoffe sowie das Schutzsystem weitgehend oder vollständig in den Poren des Trägermaterials eingebettet, so dass Teile der äußeren Oberfläche des Trägermaterials freiliegen. In diesem Fall dürfen die Poren nicht vollständig mit Wirkstoff gefüllt werden.
  • Da bei der Imprägnierung in Schritt e), d. h. beim Aufsaugen des Wirkstoffs in die Poren in der Regel nicht verhindert werden kann, dass zumindest einige wenige Wirkstoffmoleküle an der äußeren Trägeroberfläche anhaften, kann es sinnvoll sein, diese Wirkstoffmoleküle in einem optionalen Schritt f) zu Inhibieren oder durch Waschen von der äußeren Trägeroberfläche zu entfernen um sicherzustellen, dass wirklich nur in den Poren aktiver Wirkstoff vorhanden ist. Beim Inhibieren wird an der Oberfläche liegender Wirkstoff durch einen entsprechenden Recktand zu einer nicht reaktiven Substanz umgesetzt. Beim Waschen wird durch geeignetes Lösungsmittel der Wirkstoff abgewaschen. Je nach Wirkstoff sind mehrere Waschvorgänge notwendig. Sollte der Wirkstoff/die Wirkstoffe in Form einer Lösung oder Suspension zugegeben worden sein, so wird bevorzugt das Lösungsmittel vor Zugabe des Schutzstoffes bevorzugt durch Evakuieren oder Ausheizen entfernt.
  • In Schritt g) werden das Hüllmaterial bzw. mehrere Hüllmaterialien in die Feststoffmischeinheit gegeben. Falls mehrere Hüllmaterialien zugegeben werden sollen, können diese gleichzeitig oder nacheinander zugegeben werden. Die Hüllmaterialien können – sofern flüssig – direkt zugegeben werden oder als Schmelze oder aber auch als Lösung oder in Form einer Dispersion oder einer Suspension zugegeben werden. In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird das Hüllmaterial in Form einer Lösung oder als Schmelze eingetragen.
  • In den Verfahrensvarianten I) und II) wird so viel Hüllmaterial zugegeben und so lange gemischt bis die Partikel weitgehend vollständig, bevorzugt vollständig mit dem Hüllmaterial umhüllt sind, d. h. sich eine Kern-Schale Struktur gebildet hat.
  • In der Verfahrensvariante III), in der sich das Hüllmaterial weitgehend in den Poren befindet, muss in Schritt h) dafür gesorgt werden, dass die Poren, möglichst vollständig gefüllt sind, da die Poren die von der Oberfläche zum Kern des Trägerpartikels führen, durch Zwischenporenkanäle miteinander verbunden sind, welche Lösungsmittel durchlassen und somit die Freisetzung des Wirkstoffs bedingen könnten. Sollte das Hüllmaterial/die Hüllmaterialien in Form einer Lösung oder Suspension zugegeben worden sein, so wird bevorzugt das Lösungsmittel durch Evakuieren oder Ausheizen entfernt.
  • Um insbesondere in Verfahrensvariante c) überschüssige Hüllmaterialien zu entfernen, kann, falls notwendig, in Schritt i) ein Waschschritt mit nachfolgender Trocknung erfolgen.
  • Abhängig vom Wirkstoff und Schutzsystem kann es sinnvoll sein, anstelle der Inhibierung bzw. des Wegwaschens des auf der äußeren Trägeroberfläche anhaftenden Wirkstoffs in Schritt f), diese Inhibierung bzw. diesen Waschvorgang nach Aufbringen der Schutzschicht, d. h. in Schritt j) durchzuführen. In der Regel wird es effektiver sein, das Waschen bzw. Inhibieren in Schritt j) Anstelle von Schritt f) durchzuführen, da in Schritt g) die Poren vom Hüllmaterial verschlossen wurden und somit in Schritt j) nur noch die an der äußeren Oberfläche anhaftenden Wirkstoffmoleküle beseitigt werden. Es ist auch möglich, sowohl in Schritt f) als auch in Schritt j) zu waschen und/oder zu inhibieren. Es ist auch möglich, in Schritt f) und oder j) sowohl zu waschen als auch zu inhibieren.
  • In speziellen Fällen werden die Stufen b) bis e) und/oder g) bis h) mehrmals durchgeführt, wobei bei Wiederholung der Schritte d) und e) und/oder g) und h) jeweils gleiche oder unterschiedliche Wirk- bzw. Hüllmaterialien verwendet werden können. Ferner ist es vorteilhaft, das Hüllmaterial bzw. den Wirkstoff in den Schritten c), d), e), g) und h) sowie die Mischbedingungen derart zu wählen, dass der Wirkstoff bzw. Hüllmaterial immer flüssig bleibt und nicht an der Oberfläche der Partikel austrocknet bzw. auskristallisiert.
  • In einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird Schritt d) nicht nach, sondern vor Schritt a) durchgeführt, d. h. das Trägermaterial und der Wirkstoff/die Wirkstoffe werden gemischt bevor sie in die Feststoffmischeinheit gefüllt werden. Besondere Vorteile in diesem Fall liegen in der Gleichmäßigkeit der Wirkstoffverteilung in den Trägerpartikeln. Dies ist sehr wichtig bei einer hohen Wirkstoffbeladung, um anschließend alle Partikel gleichmäßig mit dem Schutzsystem beladen zu können.
  • Grundsätzlich ist es auch möglich, die Schritte c) und d) gleichzeitig durchzuführen und ein Gemisch aus zumindest einem Wirkstoff und zumindest einem Schutzstoff zuzugeben. Das kann besonders dann sinnvoll sein, wenn der Schutzstoff in kleinere Poren eindringen kann als der Wirkstoff und somit der zuvor beschriebene Effekt, d. h. die „Abdichtung” von Seitenporen auch bei gleichzeitiger Einbringung von Schutz- und Wirkstoff möglich ist.
  • Um die best mögliche Funktionalität der erfindungsgemäßen Kompositpartikel optimal zu gewährleisten, insbesondere die mechanische Stabilität, sollte dafür gesorgt werden, dass zum einen kein Wirkstoff auf der Trägeroberfläche, zum anderen aber auch möglichst kein Schutzstoff auf der äußeren Trägeroberfläche vorhanden ist. Beide Komponenten sollten im Idealfall vollständig in den Poren des Trägermaterials aufgesogen sein. Um dies zu erreichen sollte in Verfahrensvariante III) die zugegebene Menge an Hüllsubstanz/Hüllsubstanzen in Schritt g) derart geregelt werden, dass die Gesamtmenge an Wirkstoff/Wirkstoffen plus Hüllsubstanz/Hüllsubstanzen die bei der Herstellung der Produktsysteme zugegeben wird 50% bis 100% des DBP Absorptionswertes (gemäß DIN 53601) des Trägermaterials entsprechen.
  • Alternativ kann die Steuerung des Herstellungsprozesses aber auch über das Porenvolumen erfolgen, in diesem Fall wird bevorzugt die zugegebene Menge an Schutzstoff/Schutzstoffe in Schritt g) derart geregelt, dass die Gesamtmenge an Wirkstoff/Wirkstoffen und Hüllsubstanz/Hüllsubstanzen, größer ist als das Gesamtporenvolumen des Trägermaterials und dass der Überschuss an Hüllsubstanz/Hüllsubstanzen durch Zugabe von Trägermaterial und/oder mit Wirkstoff/Wirkstoffen beladenem Trägermaterial absorbiert wird.
  • Die Mischintensitäten und die Dosierung im erfindungsgemäßen Verfahren sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass in Verfahrensvariante III) die Rieselfähigkeit am Ende des Auftragevorgangs gewährleistet ist, d. h. dass zu jeder Zeit im Mischer ein rieselfähiges Pulver vorliegt. Dadurch kann gewährleistet werden, dass der Schutz- bzw. Wirkstoff vollständig in die Poren aufgenommen wird und nicht an der äußeren Trägeroberfläche haftet. Wird zu schnell zudosiert oder zu wenig intensiv gemischt, kann es zu ungleichmäßigen Beladungen der Partikel kommen, was schließlich dazu führen kann, dass die Poren einiger Partikel vollständig mit Wirkstoff gefüllt sind und kein Schutzstoff mehr eindringen kann. Details dieses Verfahrens können der DE102008000290 entnommen werden. Der Inhalt dieser Patentanmeldung wird hiermit explizit in den Inhalt der vorliegenden Anmeldung aufgenommen. In den Verfahrensvariante I und II kann entsprechend mehr bzw. länger Hüllsubstanz zugegeben erden, so dass sich eine Kern-Schale Struktur ausbildet, was z. B. an einer Änderung des Fließverhaltens der Mischung erkennbar sein kann.
  • Herkömmliche Verfahren bei denen viel Aktivstoff schnell zum Trägermaterial gegeben wird, haben den Nachteil, dass es zu Gaseinschlüssen in den Poren kommen kann, d. h. dass die Poren nicht wie gewünscht mit Wirkstoff, sondern mit Gas gefüllt sind.
  • In Zusammenhang mit der Wahl des Mischaggregats sollte auch darauf geachtet werden, dass die Rührorgane, z. B. Firma IKA Duplex Mischorgan im Messkneter H60 oder Somakon MP, so gewählt werden, dass durch Scherbeanspruchung möglichst wenig bis kein Abrieb stattfindet. Die Überprüfung auf Abrieb an den Partikeln erfolgt durch Messung der Partikelgroßenverteilung. Dazu werden in der später verwendeten Mischeinheit die Trägermaterialien vorgelegt und der Mischvorgang entsprechend dem späteren Vorgehen gestartet. Nach einer definierten Mischzeit werden Proben genommen und die Partikelgrößenverteilung bestimmt. Bei der Partikelgrößenverteilung sollte die Abweichung vom d50-Wert der Ausgangsprobe nicht größer als 5% betragen. Beträgt z. B. das Ergebnis der Partikelgrößenverteilung vor dem Mischen:
    Mittlere Partikelgröße d50 = 23,72 μm
    und das Ergebnis der Partikelgrößenverteilung nach dem Mischen:
    Mittlere Partikelgröße d50 = 22,74 μm
    so ist diese Bedingung erfüllt.
  • Unabhängig von den Verfahrensvarianten I) bis III) kann es bei manchen Hüllmaterialien notwendig sein einen Gelierungsschritt durchzuführen um dass Hüllmaterial auszuhärten. So kann es sich z. B. bei dem Hüllmaterial um ein Polysaccharid handeln, welches nach der Auftragung durch Zugabe von Zn2+ oder Ca2+ geliert wird. Diese Techniken sind prinzipiell bekannt, ein Fachmann ist daher in der Lage die zuvor beschriebenen Verfahren entsprechend abzuändern oder zu ergänzen.
  • Die erfindungsgemäßen Kompositpartikel können zur Herstellung von Mundhygieneartikeln wie z. B. Zahnpasten, Mundspülungen, Mundsprays verwendet werden. Dabei enthalten die Mundhygieneartikel in der Regel 5 bis 15 Gew.-% der erfindungsgemäßen Kompositpartikel.
  • Messmethoden
  • Untersuchung der Oberflächenzusammensetzung mittels XPS
  • Ein wichtiges Kennzeichen der beschriebenen Kompositpartikel, besteht im Erhalt der Silica-Partikel-Oberfläche. Der Wirkstoff bzw. die Hüllsubstanz befinden sich nur im Porensystem, so dass die Oberfläche des Partikels weiterhin aus SiO2-Gruppen besteht. Dieses Merkmal ist ausschlaggebend dafür, dass durch Verwendung dieser Kompositpartikel die ursprünglichen Verarbeitungseigenschaften und Kompatibilitäten mit verschiedenen Coatingformulierungen unbeeinflusst bleiben. Ein Nachweis der reinen, sauberen Silica-Partikel-Oberfläche wird mittels Röntgenstrahlen induzierter Photoelektronen-Spektroskopie (XPS) geführt. Damit können ein oberflächensensitiver Nachweis der Elementzusammensetzung, sowie eine Analyse der Bindungsverhältnisse erfolgen.
  • Meßprinzip
  • Eine Materialoberfläche wird unter Ultrahochvakuumbedingungen mit weicher Röntgenstrahlung (z. B. MgKα, AlKα) beschossen. Hierdurch werden sog. Photoelektronen ausgelöst, deren kinetische Energie nach dem Verlassen der Materialoberfläche mit einem Elektronenspektrometer analysiert wird ( ). Misst man eine metallische Probe, die sich in elektrisch leitendem Kontakt zum Spektrometer befindet, so gilt für die kinetische Energie der ausgelösten Photoelektronen: Ekin = hν – EB – ΦSp' d. h. die Energie der eingestrahlten Röntgenstrahlung (hν) minus der Bindungsenergie (EB) minus der Austrittsarbeit des Spektrometers (ΦSp'). Im Falle elektrisch nicht leitender Materialien sind zusätzlich Beiträge zu berücksichtigen. Aus dieser Bilanz zwischen der Anregungsenergie und der gemessenen kinetischen Energie lässt sich somit die Bindungsenergie der Elektronen an den Probenatomen ermitteln. Diese hängt direkt vom chemischen Bindungszustand der Elemente ab. So wird z. B. für metallisches Platin auf einem Träger ein anderer Wert gemessen, als für zwei- oder vierwertiges Platin. Sulfat-Schwefel liefert andere Werte, als Sulfidschwefel oder Sulfan-Schwefel und PMMA liefert andere Sauerstoff- und Kohlenstoffsignale als Polycarbonat, Polyoxymethylen oder Teflon.
  • Ein klassisches Beispiel für ein XPS-Resultat findet sich in . Es wird ersichtlich, dass selbst verschiedene Bindungszustände des Kohlenstoffs in Trifluoressigsäureethylester anhand der ”chemischen Verschiebung” der C-Signale identifiziert werden können. Anhand der sog. „chemischen Verschiebung” der XPS-Signale können somit verschieden gebundene Atome voneinander unterschieden werden, wodurch festgestellt werden kann wie groß der Anteil der Träger- bzw. Wirkstoff- bzw. Schutzstoffatome auf der Oberfläche der erfindungsgemäßen Antifouling-Additive ist. Auf Grund der Möglichkeit verschieden gebundene Atome voneinander unterschieden zu können wurde für dieses Meßverfahren von K. Siegbahn der Name „ESCA” (Elektronenspektroskopie zur Chemischen Analyse) geprägt, da chemische Informationen geliefert werden. Anhand von XPS-Spektren ist zu bestimmen, welche Elemente in welcher Konzentration im Bereich der obersten Atomlagen von Materialien vorhanden sind, und anhand der „chemischen Verschiebung” der XPS-Signale, in welchem chemischen Bindungszustand sie vorliegen.
  • Durch EDV-gestützte Auswerteverfahren ist dieses mit guter Reproduzierbarkeit zu quantifizieren. Die hierbei bestimmten Werte entsprechen üblicherweise einer Angabe in Flächenprozenten.
  • Es können anhand von Übersichts-Oberflächenanalysen z. B. 0.5 cm2 einer Oberfläche integral erfasst werden, wobei die Eindringtiefe der Analyse jedoch auf die obersten Atomlagen beschränkt ist. Auf diese Weise werden evtl. vorhandene Mikroinhomogenitäten herausgemittelt.
  • Die Messung der aus der Probe emittierten Photoelektronen, wie sie bei der XPS/ESCA-Technik erfolgt, erfasst ausschließlich den Bereich der obersten Atomlagen, da die mittlere freie Weglänge dieser Elektronen nur wenige Atomlagen beträgt. Elektronen, die durch Ionisierungsprozesse in tieferen Schichten freigesetzt werden, können die Oberfläche nicht mehr erreichen und somit die Probe nicht verlassen. Daher ist die XPS-Technik bei Einsatz weicher Röntgen-Anregungsstrahlung und der Messung der dadurch ausgelösten, energiearmen Photoelektronen automatisch oberflächenspezifisch und auf die Oberflächeneigenschaften von Materialien fokussiert. Ein weiterer Vorteil von XPS besteht darin, dass – außer Wasserstoff und Helium – auch leichte Elemente wie B, C, N, O quantitativ nachzuweisen und deren chemische Bindungszustände direkt beobachtbar sind.
  • zeigt als allgemeiner Beleg der Funktion der XPS-Methode ein XPS-Übersichtsspektrum von Sipernat® 50 beladen mit 20 Gew.-% 2-Mi nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gemäß Anspruch 15. Es ist klar erkennbar, welcher Teil der Oberfläche vom SiO2 und welcher von 2-Mi (hierbei handelt es sich nicht um einen erfindungsgemäßen Wirkstoff, sondern nur um eine Demonstrationssubstanz zur Erläuterung der XPS-Methode) gebildet wird. Durch Untergrundsubtraktion und Einsatz der relativen Empfindlichkeitsfaktoren der Elemente sind gemäß standardisierter Verfahren hieraus quantitative Aussagen zur Oberflächenzusammensetzung zu ermitteln.
  • Durchführung der XPS Messungen
  • Die XPS Messungen werden an Pulverschüttungen durchgeführt, wobei jeweils 0,5 Quadratzentimeter integral erfasst werden. Um Verunreinigungen der Proben und Messartefakte zu vermeiden werden dazu die Proben in einem Gold-beschichteten reinst-Tantal-Probenbehälter (Alfa, 99.98%, ca. 0,25 mm Dicke, ca. 1,5 bis 2 cm groß) derart vorgelegt, dass es zu keinen Verklumpungen, Anbackungen oder Verdichtungen der Proben kommt. Die Menge der Probe wird so gewählt, dass der Halter weitgehend gefüllt ist bzw. dass zumindest eine Fläche von 0,5 Quadratzentimeter vermessen werden kann. Jede Probe wird sodann in eine Vorkammer des XPS-Spektrometers (XPS-Anlage Leybold LHS12 oder Leybold MAX 100) überführt und die Kammer ca. 2 Stunden bei Raumtemperatur auf 10–8 mbar evakuiert. Danach wird die zu untersuchende Probe in die Hauptkammer des XPS-Spektrometers überführt und das Vakuum auf 4 × 10–10 mbar gesteigert um Verunreinigungen und Messartefakte durch eventuelle Kohlenwasserstoffverunreinigungen bzw. Kreuzkontaminationen zu verhindern. Die Reinheit des Vakuums bzw. des Restgases in der Messkammer des XPS-Spektrometers wird kontinuierlich mittels eines Restgasmassenspektrometers (Quadrex 200, Inficon) überwacht.
  • Die XPS-Messungen werden nach dem ESCA-Verfahren durchgeführt wobei MgKα Strahlung mit einer Energie von 150 W verwendet wird. Der Analysator der Elektronenenergie (Leybold EA200) wird mit einer Durchgangsenergie von 72 eV im „fixed analyser transmission mode” (FAT Mode) betrieben. Als Referenz für die Bindungsenergie Skala des Spektrometers diente das Au4f7/2-Signal des SCAA83-Standards des National Physics Laboratory (NPL, Teddington, GB) bei 84 eV welcher vor- und nach der Messung der zu untersuchenden Probe vermessen wird. Die elektrostatische Aufladung der zu untersuchenden Proben wird durch Elektronen mit niedriger Energie aus einer kontrolliert glühenden Elektronenquelle, welche in der Nähe des Probenhalters angebracht ist, kompensiert. Diese Emissionsquelle wiederum ist abgeschirmt und thermisch isoliert, um einen direkter Wärmetransfer zur zu untersuchenden Probe zu verhindern.
  • Die Auswertung wird gemäß den allgemeinen Empfehlungen gemäß DIN-Fachbericht Nr. 39 und dem Report des National Physics Laboratory DMAA(A)97, Teddington, GB, Januar 1987 und den bisherigen Erkenntnissen des Arbeitsausschusses „Oberflächen- und Mikrobereichsanalysen" NMP816 (DIN) durchgeführt. Ein DS 100 Datensatz wird benutzt um die XPS Daten mittels Standardroutinen auszuwerten (mit Subtraktion der Röntgensateliten und des Untergrunds, sowie unter Berücksichtigung der für das verwendete Spektrometer gültige relativen Empfindlichkeitsfaktoren (welche im Datensystem des Spektrometers gespeichert sind) des jeweils angegebenen Elektronenniveaus). Alle Angaben werden in Flächenprozent gemacht.
  • Analyse der physikalisch-chemischen Eigenschaften des Trägermaterials
  • Bestimmung der DBP Zahl:
  • Die DBP-Aufnahme (DBP-Zahl), die ein Maß für die Saugfähigkeit eines porösen Trägermaterials ist, wird in Anlehnung an die Norm DIN 53601 wie folgt bestimmt:
    12.50 g pulverförmiges oder kugelförmiges Trägermaterial mit 0–10% Feuchtegehalt (gegebenenfalls wird der Feuchtegehalt durch Trocknen bei 105°C im Trockenschrank eingestellt) werden in die Kneterkammer (Artikel Nummer 279061) des Brabender-Absorptometer ”E” gegeben (ohne Dämpfung des Ausgangsfilters des Drehmomentaufnehmers). Im Falle von Granulaten wird die Siebfraktion von 3.15 bis 1 mm (Edelstahlsiebe der Fa. Retsch) verwendet (durch sanftes Drücken der Granulate mit einem Kunststoffspatel durch das Sieb mit 3.15 mm Porenweite). Unter ständigem Mischen (Umlaufgeschwindigkeit der Kneterschaufeln 125 U/min) tropft man bei Raumtemperatur durch den „Dosimaten Grabender T 90/50” Dibutylphthalat mit einer Geschwindigkeit von 4 ml/min in die Mischung. Das Einmischen erfolgt mit nur geringem Kraftbedarf und wird anhand der Digitalanzeige verfolgt. Gegen Ende der Bestimmung wird das Gemisch pastös, was mittels eines steilen Anstieges des Kraftbedarfs angezeigt wird. Bei einer Anzeige von 600 digits (Drehmoment von 0.6 Nm) wird durch einen elektrischen Kontakt sowohl der Kneter als auch die DBP-Dosierung abgeschaltet. Der Synchronmotor für die DBP-Zufuhr ist mit einem digitalen Zählwerk gekoppelt, so dass der Verbrauch an DBP in ml abgelesen werden kann. Die DBP-Aufnahme wird in der Einheit [g/(100 g)] ohne Nachkommastellen angegeben und anhand der folgenden Formel berechnet:
    Figure 00340001
    mit
  • DBP
    = DBP-Aufnahme in g/(100 g)
    V
    = Verbrauch an DBP in ml
    D
    = Dichte von DBP in g/ml (1,047 g/ml bei 20°C)
    E
    = Einwaage an Kieselsäure in g
    K
    = Korrekturwert gemäß Feuchtekorrekturtabelle in g/(100 g)
  • Die DBP-Aufnahme ist für wasserfreie, getrocknete Trägermaterialien definiert. Bei Verwendung von feuchten Trägermaterialien, insbesondere Fällungskieselsäuren oder Silicagelen ist der Korrekturwert K für die Berechnung der DBP-Aufnahme zu berücksichtigen. Dieser Wert kann anhand der folgenden Korrekturtabelle ermittelt werden, z. B. würde ein Wassergehalt des Trägermaterials von 5.8% einen Zuschlag von 33 g/(100 g) für die DBP-Aufnahme bedeuten. Die Feuchte des Trägermaterials wird gemäß der nachfolgend beschriebenen Methode „Bestimmung der Feuchte bzw. des Trockenverlusts” ermittelt. Tabelle 1: Feuchtekorrekturtabelle für Dibutylphthalataufnahme – wasserfrei –
    .% Feuchte
    % Feuchte .0 .2 .4 .6 .8
    0 0 2 4 5 7
    1 9 10 12 13 15
    2 16 18 19 20 22
    3 23 24 26 27 28
    4 28 29 29 30 31
    5 31 32 32 33 33
    6 34 34 35 35 36
    7 36 37 38 38 39
    8 39 40 40 41 41
    9 42 43 43 44 44
    10 45 45 46 46 47
  • Bestimmung der Feuchte bzw. des Trockenverlusts
  • Die Feuchte oder auch Trockenverlust (TV) von Trägermaterialien wird in Anlehnung an ISO 787-2 nach 2 stündiger Trocknung bei 105°C bestimmt. Dieser Trocknungsverlust besteht überwiegend aus Wasserfeuchtigkeit.
  • Durchführung
  • In ein trockenes Wägeglas mit Schliffdeckel (Durchmesser 8 cm, Höhe 3 cm) werden 10 g des pulverförmigen, kugelförmigen oder granulären Trägermaterials auf 0.1 mg genau eingewogen (Einwaage E). Die Probe wird bei geöffnetem Deckel 2 h bei 105 ±2°C in einem Trockenschrank getrocknet. Anschließend wird das Wägeglas verschlossen und in einem Exsikkatorschrank mit Kieselgel als Trocknungsmittel auf Raumtemperatur abgekühlt. Das Wägeglas/Becherglas wird zur Bestimmung der Auswaage A auf der Präzisionswaage auf 0,1 mg genau ausgewogen. Man bestimmt die Feuchte (TV) in % gemäß TV = (1 – A/E)·100, wobei A = Auswaage in g und E = Einwaage in g bedeuten.
  • Mittlere Partikelgröße d50
  • Die Bestimmung der Partikelverteilung der erfindungsgemäßen Produktsysteme erfolgt nach dem Prinzip der Laserbeugung auf einem Laserdiffraktometer (Fa. Horiba, LA-920). Zur Bestimmung der Partikelgröße von Pulvern wird eine Dispersion mit einem Gewichtsanteil von ca. 1 Gew.-% SiO2 durch Einrühren des Pulvers in Wasser hergestellt. Unmittelbar im Anschluss an die Dispergierung wird von einer Teilprobe der Dispersion mit dem Laserdiffraktometer (Horiba LA-920) die Partikelgrößenverteilung bestimmt. Für die Messung ist ein relativer Brechungsindex von 1,09 zu wählen. Alle Messungen erfolgen bei Raumtemperatur. Die Partikelgrößenverteilung sowie die relevanten Größen wie z. B. die mittlere Partikelgröße d50 werden vom Gerät automatisch berechnet und grafisch dargestellt. Es sind die Hinweise in der Bedienungsanleitung zu beachten.
  • Bestimmung der BET-Oberfläche
  • Die spezifische Stickstoff-Oberfläche (im folgenden BET-Oberfläche genannt) der pulverförmigen, in etwa sphärische Partikel aufweisende oder granulären Kieselsäure wird in Anlehnung an ISO 5794-1/Annex D mit dem Gerät TRISTAR 3000 (Fa. Micromeritics) nach der Multipointbestimmung gemäß DIN-ISO 9277 ermittelt.
  • Bestimmung des Gesamtporenvolumens
  • Die Bestimmung des Gesamtporenvolumens erfolgt mittels der Quecksilberporosimetrie. Die Methode basiert auf der Hg-Intrusion gemäß DIN 66133 (mit einer Oberflächenspannung 480 mN/m und einem Kontaktwinkel von 140°), wobei ein Autopore IV 9500-Gerät der Firma Micromeritics verwendet wird.
  • Die Kieselsäure wird vor der Messung einer Druckbehandlung unterzogen. Genutzt wird hierzu eine Manual Hydraulic Press (Bestell-Nr. 15011 der Fa. Specac Ltd., River House, 97 Cray Avenue, Orpington, Kent BR5 4HE, U. K.). Dabei werden in eine „Pellet Die” mit 13 mm Innendurchmesser der Fa. Specac Ltd. 250 mg Kieselsäure eingewogen und laut Anzeige mit 1 t belastet. Diese Last wird 5 s gehalten und gegebenenfalls nachgeregelt. Anschließend wird die Probe entspannt und für 4 h bei 105 ±2°C in einem Umlufttrockenschrank getrocknet.
  • Die Einwaage der Kieselsäure in den Penetrometer vom Typ 10 erfolgt auf 0,001 g genau und wird für eine gute Reproduzierbarkeit der Messung so gewählt, dass das „stem volume used”, also das prozentual verbrauchte Hg-Volumen zum Füllen des Penetrometers 20% bis 40% beträgt. Anschliessend wird das Penetrometer langsam auf 50 μm Hg evakuiert und für 5 min bei diesem Druck belassen.
  • Die Bedienung des Autopore-Geräts erfolgt gemäß der Bedienungsanleitung mit der Software Version IV 1.05. Jede Messung wird um eine Leermessung des Penetrometers korrigiert. Der Messbereich beträgt 0,0042–414 MPa.
  • Bestimmung der Rieselfähigkeit
  • Die Beurteilung der Rieselfähigkeit erfolgt mit Glasauslaufgefäßen unterschiedlicher Auslaufdurchmesser. Die Bewertung erfolgt mit den Noten 1–7 (siehe Tabelle 2). Angegeben wird das Messgefäß, bei dem das Pulver gerade noch ohne zu stocken ausfließt. Tabelle 2
    Figure 00380001
  • Die nachfolgenden Beispiele dienen der Veranschaulichung der vorliegenden Erfindung, schränken diese jedoch in keiner Weise ein.
  • Beispiel 1:
  • 40 ml einer 1.5 Gew-%igen Natriumalginatlösung werden unter ständigem Rühren in einem Labormischer der Fa. Somakon zu 20 g SIPERNAT® 50S gegeben. Das resultierende fließfähige Pulver wird in 500 ml einer 1 Gew.-%igen ZnCl2-Lösung gegeben und darin mit einem Magnetrührer für 1 Stunde gerührt. Die Partikel werden filtriert und für 2 Tage bei 60° getrocknet. Die Zinkionenkonzentration beträgt nun 1 Gew.-% bezogen auf die Gesamtmasse der Partikel. Soll die Zinkionenkonzentration erhöht werden, so kann der vorbeschriebene Beladungsvorgang wiederholt werden.
  • Beispiel 2
  • In diesem Beispiel werden die Trägermaterialen mit einem Wirkstoff und zusätzlich mit einem Hüllmaterial welches einen weiteren Wirkstoff freisetzt beladen. 20 g SIPERNAT® 50S werden in einem Labormischer der Fa. Somakon vorgelegt. Die doppelwandige Mischeinheit wird auf 50°C beheizt und zu dem SiO2 Pulver 10 Gew-% kristallines Menthol gegeben. Während Menthol schmilzt und in die Poren eindringt, wird kontinuierlich mit ca. 200 upm gerührt. Anschließend wird der Mischapparat langsam abgekühlt, das Menthol erstarrt in den Poren.
  • Diesen Wirkstoff verkapselt man anschließend nach der unter Beispiel 1 beschriebenen Methode, wobei darauf geachtet werden muss, die maximale Aufnahmekapazität der Partikel nicht zu überschreiten um stets ein fließfähiges Pulver zu haben. Die Trocknung der in ZnCl2 gelierten Partikel erfolgt für 3 Tage bei 35°C im Vakuumtrockenschrank.
  • Beispiel 3:
  • Von dem in Beispiel 1 beschriebenem beladenem Sipernat werden 5 g abgenommen und in 100 ml einer 0,06 g/l CaCl2-Lösung bzw. in 100 ml einer 0,15 g/l NaCl-Lösung dispergiert. Die Ergebnisse der verzögerten Freisetzung sind in veranschaulicht. Es zeigt sich, dass selbst nach 24 Stunden noch Wirkstoff freigesetzt und somit die Langzeitwirkung sichergestellt wird.
  • Beispiel 4:
  • Von dem in Beispiel 1 beschriebenem beladenem Sipernat werden 5 g abgenommen und in 100 ml einer 0,15 g/l, 2,5 g/l sowie 5 g/l NaCl-Lösung dispergiert. Die Ergebnisse zum Einfluss der Gegenionenkonzentration sind in veranschaulicht. Dies zeigt, dass auch furch Veränderung der Gegenionenkonzentration, z. B. durch weitere Zusätze in den Mundpflegemitteln die Freisetzungsdauer und Geschwindigkeit beeinflusst werden kann.
  • Beispiel 5:
  • Von dem in Beispiel 2 hergestellten Muster werden 300 mg entnommen und für antibakterielle Tests im 50 ml Schüttelkolben verwendet. Als Mikroorganismus wurde der Standardtestkeim Staphylococcus aureus ausgewählt und der antibakterielle Effekt des Komposits auf das Bakterium dokumentiert. Das Ergebnis des Tests ist in dargestellt. Es zeigt sich, dass durch die Einwirkung der erfindungsgemäßen Kompositpartikel mehr als 99% der Keime abgetötet wurden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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    • - EP 0798348 A1 [0022]
    • - EP 0341383 A1 [0022]
    • - EP 0922671 A1 [0022]
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    • - DIN 53492 [0078]
    • - DIN 53601 [0090]
    • - DIN-Fachbericht Nr. 39 [0106]
    • - Report des National Physics Laboratory DMAA(A)97, Teddington, GB, Januar 1987 [0106]
    • - „Oberflächen- und Mikrobereichsanalysen” NMP816 (DIN) [0106]
    • - DS 100 [0106]
    • - Norm DIN 53601 [0107]
    • - ISO 787-2 [0109]
    • - ISO 5794-1/Annex D [0112]
    • - DIN-ISO 9277 [0112]
    • - DIN 66133 [0113]

Claims (21)

  1. Kompositpartikel als Zusatzstoff für Zahnpasta und Mundwasser, dadurch gekennzeichnet, dass sie – einen porösen Träger aus amorphem SiO2, mit einer mittleren Partikelgröße von 3 bis 50 μm, bevorzugt 4 bis 40 μm, besonders bevorzugt 5 bis 30 μm, ganz besonders bevorzugt 6 bis 25 μm und einer spezifischen Oberfläche zwischen 50 und 550 m2/g, bevorzugt 100 bis 500 m2/g, besonders bevorzugt 150 bis 500 m2/g – und zumindest ein Hüllmaterial umfassen, wobei das Hüllmaterial nach Aktivierung im Mundraum einen Wirkstoff freisetzt und/oder die Kompositpartikel zusätzlich zumindest einen Wirkstoff enthalten.
  2. Kompositpartikel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei zumindest einem Hüllmaterial um ein mucoadhäsives Hüllmaterial und/oder ein Hüllmaterial mit antibakterieller und/oder keimhemmender Wirkung, handelt.
  3. Kompositpartikel nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei zumindest einem Hüllmaterial um ein Material, bevorzugt ein Polysaccharid, besonders bevorzugt Zinkalginat, Amylose oder Hydroxymethylpropylcellulose, handelt, welches nach Aktivierung im Mundraum, bevorzugt durch Ionenaustausch, pH-Änderung oder enzymatischen Abbau, einen Wirkstoff freisetzt.
  4. Kompositpartikel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Kern-Schale Struktur aufweist bei der die SiO2-Partikel vollständig mit zumindest einem Hüllmaterial umhüllt sind oder dass die Hüllsubstanz bzw. die Hüllsubstanzen so weitgehend in den Poren des porösen SiO2-Trägers eingebracht ist/sind, dass, nachgewiesen durch eine Untersuchung der äußersten Atomlage des Produktsystems mittels XPS, zumindest ein Teil, bevorzugt mindestens 10%, besonders bevorzugt mindestens 15%, ganz besonders bevorzugt mindestens 20%, der äußeren Oberfläche der Kompositpartikel durch das Trägermaterial ausgebildet wird.
  5. Kompositpartikel nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass es einen Wirkstoff und zumindest ein Hüllmaterial umfasst, wobei das Kompositpartikel entweder eine Kern-Schale Struktur aufweist bei der der Wirkstoff bzw. die Wirkstoffe in den Poren der porösen SiO2-Partikel eingelagert ist/sind und SiO2-Partikel vollständig mit zumindest einem Hüllmaterial umhüllt sind oder der Wirkstoff bzw. die Wirkstoffe und die Hüllsubstanz bzw. die Hüllsubstanzen so weitgehend in den Poren des porösen SiO2-Trägers eingebracht sind, dass, nachgewiesen durch eine Untersuchung der äußersten Atomlage des Produktsystems mittels XPS, zumindest ein Teil, bevorzugt mindestens 10%, besonders bevorzugt mindestens 15%, ganz besonders bevorzugt mindestens 20%, der äußeren Oberfläche des Produktsystems durch das Trägermaterial ausgebildet wird.
  6. Kompositpartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie zumindest ein mucoadhäsives und zumindest ein nicht mucoadhäsives Hüllmaterial umfassen.
  7. Kompositpartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Hüllmaterial um ein Hüllmaterial aus der Familie der Polysaccharide, Poly(meth)acrylate, Polyelektrolyte, oder Fettsäuren handelt.
  8. Kompositpartikel nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Gewichtsverhältnis der Hüllsubstanz bzw. der Summe der Hüllsubstanzen zu Wirkstoff bzw. der Summe der Wirkstoffe im Bereich von 10:1 bis 1:10 liegt.
  9. Kompositpartikel nach einem der Ansprüche 5 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass es sich um einen Wirkstoff mit antibakteriellen/keimhemmenden oder geruchs-/geschmacksgebenden Eigenschaften handelt.
  10. Kompositpartikel nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Hüllmaterial derart ausgewählt wird, dass die Freisetzung des Wirkstoffes in der Mundhöhle durch Diffusion, pH-Änderung, enzymatischen Abbau des Hüllmaterials, Temperaturänderung, Ionenaustausch oder Auflösung des Hüllmaterials erfolgt.
  11. Verfahren zur Herstellung eines Kompositpartikels nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein poröses amorphes Siliciumdioxid mit zumindest einer Hüllsubstanz oder mit zumindest einem Wirkstoff und zumindest einer Hüllsubstanz in Verbindung gebracht wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Wirkstoff derart mit dem amorphen Siliciumdioxid in Kontakt gebracht wird, bevorzugt in Form einer Lösung oder Schmelze des Wirkstoffes, dass der Wirkstoff in die Poren des Siliciumdioxids aufgesogen wird.
  13. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass es die folgenden Schritte umfasst: a) Vorlegen zumindest eines Trägermaterials aus amorphem SiO2 in einer Feststoffmischeinheit g) Zugabe zumindest einer Hüllsubstanz h) Imprägnieren des Trägers mit zumindest einer Hüllsubstanz
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es zusätzlichen zumindest einen der nachfolgenden Schritte umfasst: b) Evakuieren der Feststoffmischeinheit c) Vorimprägnieren des Trägermaterials mit zumindest einer Hüllsubstanz bis maximal 50 Gew.-% des DBP-Absorptioswertes erreicht sind d) Zugabe zumindest eines Wirkstoffes in die Feststoffmischeinheit e) Imprägnieren des Trägers mit Wirkstoff i) Waschen und/oder Trocknen f) Inhibieren des an der äußeren Partikeloberfläche des Trägermaterials anhaftenden Wirkstoffes und/oder Waschen und/oder Trocknen j) reaktives Inhibieren des an der äußeren Partikeloberfläche des Trägermaterials anhaftenden Wirkstoffes und/oder Waschen und/oder Trocknen.
  15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Stufen b) bis e) und/oder g) bis h) mehrmals durchgeführt werden, wobei bei Wiederholung der Schritte d) und e) und/oder g) und h) jeweils gleiche oder unterschiedliche Wirkstoffe bzw. Hüllsubstanzen verwendet werden können.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial und der Wirkstoff/die Wirkstoffe gemischt werden bevor sie in die Feststoffmischeinheit gefüllt werden.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die zugegebene Menge an Hüllsubstanz/Hüllsubstanzen in Schritt g) derart geregelt wird, dass die Gesamtmenge an Wirkstoff/Wirkstoffen und Hüllsubstanz/Hüllsubstanzen die bei der Herstellung der Produktsysteme zugegeben wird 50 Gew.-% bis 100 Gew.-% des DBP-Absorptionswertes des Trägermaterials entsprechen.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die zugegebene Menge an Schutzstoff/Schutzstoffe in Schritt g) derart geregelt wird, dass die Gesamtmenge an Wirkstoff/Wirkstoffen und Hüllsubstanz/Hüllsubstanzen die bei der Herstellung der Produktsysteme zugegeben wird, größer ist als das Gesamtporenvolumen des Trägermaterials und dass der Überschuss an Hüllsubstanz/Hüllsubstanzen durch Zugabe von Trägermaterial und/oder mit Wirkstoff/Wirkstoffen beladenem Trägermaterial absorbiert wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 11 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem Hüllmaterial um ein Polysaccharid handelt, welches nach der Auftragung auf den Träger geliert wird, wobei die Gelierung vorzugsweise durch bivalente Ionen, besonders bevorzugt Zn2+ oder Ca2+, durchgeführt wird.
  20. Mundhygieneartikel, bevorzugt Zahnpasta oder Mundwasser, umfassend zumindest ein Kompositpartikel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, vorzugsweise in einem Anteil von 5 bis 15 Gew.-%.
  21. Verwendung von Kompositpartikeln nach einem der Ansprüche 1 bis 10 zur Herstellung von Artikeln für die Mundhygiene.
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