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Die
vorliegende Erfindung betrifft neuartige Antifouling-Additive, ein
Verfahren zu deren Herstellung, Beschichtungssysteme enthaltend
die erfindungsgemäßen Antifoulingsysteme, ein
Verfahren zur Herstellung der Beschichtungssysteme, sowie die Verwendung
der erfindungsgemäßen Antifouling-Additive und
Beschichtungssysteme zur Verhinderung des Unterwasserbewuchses von
Oberflächen von Objekten welche mit Wasser in Kontakt kommen
oder stehen.
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Der
organische Unterwasserbewuchs von Schiffsrümpfen, Fahrwassermarkierungen,
Offshore-Plattformen und aller weiteren ins Süß-
oder Meerwasser ausgebrachten Objekte stellt seit jeher einen erheblichen Stör-
und insbesondere Kostenfaktor dar. Dieses sogenannte Biofouling
besteht häufig zunächst aus einem bakteriellen
Biofilm, der jedoch schnell durch Makrofouler wie z. B. Algen, Seepocken
und Miesmuscheln, überwuchert wird. Der Bewuchs bedeckt
ungeschützte Bootskörper innerhalb weniger Monate
völlig, wodurch deren Reibungswiderstand um bis zu 25%
erhöht werden kann. Der dabei entstehende wirtschaftliche
Schaden ist immens. Biofoulings verursachen bei dem enormen Verkehrsaufkommen
der Welthandelsflotte jährlich zusätzliche Treibstoffkosten
von mehreren Milliarden US-$. Entsprechend werden unterschiedlichste
Strategien angewandt, diesen Bewuchs zu verhindern oder doch zumindest
stark zu vermindern. Diese Strategien lassen sich im Wesentlichen
in drei Kategorien unterteilen: physikalische, chemische und biologische
Methoden. Zu den physikalischen Methoden zählt u. a. die
Untergruppe der aufwendigen elektrischen Abwehrmethoden zur Bewuchsverhinderung.
Daneben ist insbesondere die Modifizierung der Oberfläche
im Sinne einer Strukturierung, z. B. nach dem Vorbild der Haifischhaut (
WO 2008/025538 A1 ),
oder eine Funktionalisierung der Oberfläche durch Fluorpolymere,
Silikonverbindungen oder durch die Verwendung von modifizierten
hydrophoben Silica (
WO 97/29157 )
zu nennen. Biologische Methoden, die zum aktuellen Zeitpunkt vergleichsweise teuer
sind, verwenden Enzyme und Bakterien zur Abwehr von Foulingorganismen.
Zu den wirkmächtigsten Verfahren gehören seit
Jahrzehnten die chemischen Methoden, d. h. der Einsatz von unspezifischen
Breitbandtoxinen, die den Farbanstrichen im Unterwasserbereich beigemengt
werden. Der bekannteste Wirkstoff unter den Antifoulingsubstanzen
ist die Organozinnverbindung Tributylzinn (TBT). TBT galt bisher
als die Verbindung mit der höchsten Wirksamkeit gegen Foulingbewuchs.
Es akkumuliert jedoch nachweislich in marinen Biotopen und Sedimenten
und hat auf Grund seiner unspezifischen Breitbandwirkung erhebliche
Effekte auf Meeresflora und -fauna. Die dadurch verursachten ökologischen
wie die enormen ökonomischen Schäden, etwa innerhalb
kommerziell genutzter Austernbänke, führten im
Jahre 2003 zum Verbot von TBT-haltigen Anstrichen durch eine Resolution
der International Maritime Organisation (IMO). Weiterhin existieren
kupferbasierte Anstriche, die ebenso wie TBT in Form einer polymeren
Matrix auf Unterwasserkörper aufgetragen werden. Dies geschieht
oft in Kombination mit Zusatzstoffen, die die Antifoulingwirkung
verstärken. Sie werden deshalb auch als ”booster
biocides” bezeichnet. Kupfer wirkt weniger toxisch als
TBT, daher sind deutlich höhere Wirkstoffkonzentrationen
notwendig, um vergleichbare Bewuchsschutzergebnisse zu erzielen.
Der Nachweis der schädlichen Nebenwirkungen von TBT auf
die Meeresfauna hat die Entwicklung ökologisch besser verträglicher
Alternativen eingeleitet. Deren wichtigste Vertreter aus dem Bereich
der organischen Biozide sind u. a. Irgarol
® 1051,
Sea-Nine
TM 211 oder auch Zink-Pyrithion.
Trotz der besseren Verträglichkeit haben auch diese Substanzen
negativen Einfluss auf das Ökosystem und sind teilweise
nicht vollständig bioabbaubar.
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Die
Entwicklung umweltfreundlicher, bioabbaubarer Antifoulingwirkstoffe
bildet daher einen aktuellen Forschungsschwerpunkt. Neben der unübersehbaren
Vielzahl von chemischen Additiven gibt es hier auch Untersuchungen
zu Biozid-Wirkungen von Rot- und Braunalgen als natürliche
Antifoulingwirkstoffe, die jedoch nicht kommerziell genutzt werden.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung war es daher neue Antifouling-Additive
für Beschichtungssysteme zum Schutz von Objekten, welche
mit Wasser, insbesondere Meerwasser, in Kontakt stehen bzw. kommen, bereitzustellen,
welche die o. g. Nachteile der Additive des Standes der Technik
nicht oder nur in verringertem Maße aufweisen.
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Eine
spezielle Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestand darin Antifouling-Additive
zur Verfügung zu stellen, welche weitgehend bzw. vollständig
bioabbaubar und/oder biologisch unbedenklich sind.
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Eine
weitere spezielle Aufgabe bestand darin Antifouling-Additive zur
Verfügung zu stellen, welche sowohl während der
Fahrt als auch während der Liegezeiten von Wasserfahrzeugen
oder anderen mit Wasser, insbesondere Meerwasser in Kontakt stehenden
oder kommenden Objekten einen hinreichenden Antifouling-Schutz gewährleisten.
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Aufgabe
war es weiterhin ein Verfahren zur Herstellung der erfindungsgemäßen
Antifouling-Additive bereitzustellen.
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Schließlich
war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung Beschichtungssysteme zum
Schutz von Objekten, welche mit Wasser, insbesondere Meerwasser,
in Kontakt stehen bzw. kommen, bereitzustellen, welche die o. g.
Nachteile der Additive des Standes der Technik nicht oder nur in
verringertem Maße aufweisen.
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Weitere
nicht explizit genannte Aufgaben ergeben sich aus dem Gesamtzusammenhang
der nachfolgenden Beschreibung, Beispiele und Ansprüche.
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Die
Erfinder haben überraschend herausgefunden, dass Antifouling-Additive
umfassend mindestens einen anorganischen und/oder organischen porösen
Träger und mindestens einen Antifouling Wirkstoff, welcher
in den porösen Träger so eingebracht ist, dass
ein großer Teil der äußersten Oberfläche
des Produktsystems durch das Trägermaterial ausgebildet
wird hervorragend geeignet sind die gestellte Aufgabe zu lösen. Die
erfindungsgemäßen Antifouling-Additive haben durch
ihren Aufbau den Vorteil, dass sie mechanisch sehr stabil sind.
Ferner kann durch Steuerung der Porenstruktur des Trägers
sowie Auswahl des Wirkstoffes die diffusionsgesteuerte Freisetzung
des Wirkstoffs über längere Zeit geregelt werden.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform weisen die
erfindungsgemäßen Additive den Vorteil auf, dass
sie hervorragend in Lacksysteme eingearbeitet werden können.
Die Erfinder haben nämlich herausgefunden, dass bei Auswahl
eines Trägermaterials, welches als Zusatzstoff für
Lackformulierungen entwickelt und dafür optimiert wurde,
wie z. B. Mattierungsmittel aus amorphem SiO2,
die erfindungsgemäßen Additive besonders gut in
Lacke eingearbeitet werden können. Ohne an eine bestimmte
Theorie gebunden zu sein, sind die Erfinder der Ansicht, dass durch
die Tatsache, dass der Wirkstoff weitgehend bis ausschließlich
in den Poren des Trägers vorhanden ist und ein Großteil
der äußeren Oberfläche des Additivs nach
wie vor durch das Trägermaterial gebildet wird, die Einarbeitungseigenschaften
so sind, als ob kein Wirkstoff im Träger enthalten wäre.
Dies kann damit erklärt werden, dass es im Wesentlichen
nur zu Wechselwirkungen zwischen Lack und Trägermaterial
kommt. Als Nebeneffekt ergibt sich durch Verwendung der geträgerten
Silica-Partikel zusätzlich ein verringerter Bindemittelbedarf,
da die Poren durch die Aktivstoffe bereits gefüllt sind.
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Die
Erfinder haben weiterhin herausgefunden, dass die Langzeit-Wirksamkeit
der erfindungsgemäßen Antifouling-Additive nochmals
verbessert werden kann, wenn neben dem Wirkstoff noch ein Schutzstoff
in die Poren des Trägermaterials eingebracht wird, so dass
dadurch die Freisetzung des Wirkstoff noch besser gesteuert werden
kann.
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Die
erfindungsgemäßen Beschichtungssysteme weisen
den großen Vorteil auf, dass eine Wirksamkeit von mindestens
1 Jahr im Sportbootbereich und von mindestens 5 Jahren in der Berufsschifffahrt
gewährleistet werden kann, wobei sowohl während
der Fahrt als auch während der Liegezeiten ein optimaler
Antifouling-Schutz gewährleistet ist.
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Die
erfindungsgemäßen Antifouling-Additive zeichnen
sich weiterhin dadurch aus, dass sie eine universelle, leicht zu
verarbeitende, kostengünstige, umweltfreundliche und bioabbaubare
Problemlösung für die gestellte Aufgabe darstellen.
Die erfindungsgemäßen Antifouling-Additive ermöglichen
es dadurch Beschichtungssysteme herzustellen, welche im Vergleich
mit bekannten Antifouling-Systemen auf Basis von umweltgefährdenden
Bioziden und Metallverbindungen zumindest die gleiche Wirkeffizienz
erreichen aber zusätzlich auch umweltfreundlich und zumindest
teilweise bioabbaubar sind.
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Gegenstand
der vorliegenden Anmeldung sind somit Antifouling-Additive umfassend
mindestens einen anorganischen und/oder organischen porösen
Träger und mindestens einen Wirkstoff, der in den porösen Träger
eingebracht ist, und welche dadurch gekennzeichnet sind, dass, nachgewiesen
durch eine Untersuchung der äußersten Atomlage
des Produktsystems mittels XPS, zumindest ein Teil der äußersten
Oberfläche des Produktsystems durch das Trägermaterial
ausgebildet wird.
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Gegenstand
der vorliegenden Anmeldung sind zudem Antifouling-Additive, welche
dadurch gekennzeichnet sind, dass sie neben dem Wirkstoff und dem
Trägermaterial mindestens eine weitere Substanz (Hüllsubstanz)
von der zumindest ein Teil der gesamten im Produktsystem vorhandenen
Menge in den Poren des Trägermaterials eingebracht ist,
umfassen.
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Ebenfalls
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
der erfindungsgemäßen Additive, dadurch gekennzeichnet,
dass zumindest ein poröser, bevorzugt anorganischer Feststoff
mit zumindest einem Antifouling Wirkstoff derart in Kontakt gebracht
wird, dass der Wirkstoff in die Poren des Feststoffs aufgesogen
wird.
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Weiterhin
ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung ein Beschichtungssystem,
insbesondere für Objekte welche mit Wasser, insbesondere
Meerwasser in Kontakt stehen oder kommen, welches das erfindungsgemäße
Additiv umfasst.
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Ein
weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren
zum Schutz der Oberfläche von Objekten welche mit Wasser,
insbesondere Meerwasser in Kontakt stehen oder kommen, dadurch gekennzeichnet,
dass erfindungsgemäßes Beschichtungssystem auf
die Oberfläche der Objekte aufgetragen wird.
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Schließlich
ist Gegenstand der vorliegenden Erfindung die Verwendung der erfindungsgemäßen
Antifouling-Additive bzw. der erfindungsgemäßen
Beschichtungssysteme zum Schutz der Oberfläche von Objekten
welche mit Wasser, insbesondere Meerwasser in Kontakt stehen oder
kommen gegen Antifouling.
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Die
Gegenstände der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend
im Detail beschrieben.
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Antifouling-Additive
im Sinne der vorliegenden Erfindung bezeichnet ein Absorbat umfassend
ein poröses, nicht in Wasser lösliches Trägermaterial,
vorzugsweise einen anorganischen Träger und zumindest einen
Wirkstoff.
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Die
Begriffe Antifoulingwirkstoff und Wirkstoff werden im Rahmen der
vorliegenden Erfindung synonym verwendet. Darunter sind im Sinne
der vorliegenden Erfindung biozidwirksame und/oder antifoulingwirksame
Stoffe zu verstehen, d. h. chemische Verbindungen welche in der
Lage sind ungewollte Oberflächenbesiedelung durch Tiere
inklusive Mikroorganismen und Pflanzen auf Objekten welche mit Wasser,
insbesondere Meerwasser in Kontakt stehen zu verzögern,
einzudämmen oder zu verhindern.
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Biologische
Abbaubarkeit bzw. bioabbaubar im Sinne der vorliegenden Erfindung
bezeichnet das Vermögen organischer Chemikalien zum biologischen
Abbau, also ihrer Zersetzung durch Lebewesen bzw. deren Enzyme.
Im Idealfall verläuft dieser chemische Metabolismus vollständig
bis zur Mineralisierung, so dass die organische Verbindung bis hin
zu anorganischen Stoffen wie Kohlendioxid, Sauerstoff und Ammoniak
zerlegt wird. Analytisch kann dieser Vorgang z. B. durch die Angabe
der Halbwertszeit erfasst werden. Ist ein vollständiger
biologischer Abbau im Sinne der obigen Definition nicht möglich,
so wird gewährleistet, dass die im Sinne der Erfindung
verwendeten Wirkstoffe biologisch unbedenklich sind. D. h. die Wirkstoffe
wirken selektiv auf die Foulingorganismen und haben keinen bzw.
einen niedrigen toxischen oder gefährdenden Einfluss auf
andere Organismen. Die Wirkstoffe reichern sich nicht oder nur gering
im Wasser an und sind nicht bzw. nur gering umweltgefährdend.
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Umweltgefährdend
im Sinne der vorliegenden Erfindung bezeichnet die Eigenschaft von
Stoffen und Stoffgemischen, die unmittelbar oder mittelbar Menschen,
Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume
sowie insbesondere den Boden schädigen oder langfristig
irreversibel verändern können.
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Die
erfindungsgemäßen Antifouling-Additive zeichnen
sich dadurch aus, dass durch die Verwendung von mikrostrukturierten
Partikeln als Trägersystem der Wirkstoff zunächst
durch Diffusion aus den Poren des Trägermaterials herausgelöst
werden muss. Dadurch wird eine langsame, lang anhaltende Freisetzung
des Wirkstoffs nach dem Aussetzen des mit den erfindungsgemäßen
Antifouling-Additiven behandelten Objekts im Wasser erzielt. Die
freigesetzten Wirkstoffe verhindern effizient die Ansiedlung von
Meeresorganismen auf der Oberfläche des mit den erfindungsgemäßen
Antifouling-Additiven behandelten Objekts. Die Geschwindigkeit mit
der der Wirkstoff freigesetzt wird und die Zeitdauer über
die die Freisetzung erfolgt kann durch die gezielte Auswahl der
Partikelgröße und/oder der Porenstruktur der Trägerpartikel
gesteuert werden. Eine gleichmäßige Wirkstofffreisetzung,
insbesondere an der Grenzfläche zwischen Beschichtung und
Umgebung ist ebenfalls möglich.
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In
einer speziellen und bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung liegt der Wirkstoff ausschließlich in den Poren
der Trägerpartikel vor. Die Freisetzung des Wirkstoffs
erfolgt erst nach dem Kontakt mit Wasser. Mit anderen Worten, der
Freisetzungsmechanismus wird über die Wasserlöslichkeit
gesteuert. Auf diese Weise kann eine ungewollte Schädigung
von Menschen, Tieren und Pflanzen während der Herstellung,
des Transports und der Verarbeitung der erfindungsgemäßen
Antifouling-Additive verhindert werden. Umgekehrt schützen
die Partikel den Wirkstoff vor vorzeitiger Zersetzung und Inaktivierung.
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In
einer weiteren speziellen und bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung umfassen die erfindungsgemäßen
Antifouling-Additive neben dem Trägermaterial und zumindest
einem Wirkstoff noch eine Hüllsubstanz welche noch effektiver
die ungewollte Herauslösung des Wirkstoffs verhindert,
so dass eine ungewollte Schädigung von Menschen, Tieren
und Pflanzen noch besser vermieden werden kann. Diese Hüllsubstanz
verschließt die Poren, so dass ein Kontakt des Wirkstoffes
mit dem Wasser erst nach Auflösung des Schutzstoffes oder
nach Diffusion des Wirkstoffes durch den Schutzstoff möglich
ist. Durch die Hüllsubstanz kann eine vorzeitige Zersetzung
und Inaktivierung der Wirkstoffe somit noch besser verhindert werden.
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Unabhängig
davon, ob die erfindungsgemäßen Antifouling Additive
einen Schutzstoff oder nicht aufweisen, zeichnen Sie sich dadurch
aus, dass zumindest ein Teil der äußersten Oberfläche
des Produktsystems durch das Trägermaterial ausgebildet
wird. Bevorzugt werden mindestens 10%, besonders bevorzugt mindestens
15%, ganz besonders bevorzugt mindestens 20% der äußeren
Oberfläche der erfindungsgemäßen Additive,
nach Messung der äußersten Atomlage mittels XPS,
durch das Trägermaterial bzw. nicht durch die Moleküle
von Wirkstoff/Wirkstoffen und/oder Schutzstoff/Schutzstoffen gebildet.
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Für
spezielle Anwendungen ist es weiterhin von Vorteil, dass die äußere
Oberfläche der erfindungsgemäßen Produktsysteme
frei von Wirkstoff(en) ist, damit diese Wirkstoffanteile keine vorzeitige
unerwünschte Reaktion auslösen bzw. keine unerwünschte
schädigende Wirkung auf Menschen, Tiere oder Pflanzen ausüben.
In einer besonderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
befindet sich auf der äußeren Oberfläche
der erfindungsgemäßen Produktsysteme, nach Messung
der äußersten Atomlage mittels XPS, kein Wirkstoff
bzw. werden maximal 10%, bevorzugt maximal 5%, besonders bevorzugt
maximal 1% der äußeren Oberfläche von
Wirkstoff bedeckt.
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Als
Trägermaterial kann im Rahmen der vorliegenden Erfindung
im Prinzip jeder poröse, nicht in Wasser lösliche
Feststoff verwendet werden. Vorzugsweise werden poröse
anorganische Feststoffe, insbesondere poröses SiO
2, besonders bevorzugt amorphes SiO
2, ganz besonders bevorzugt gefällte
Kieselsäure, pyrogene Kieselsäuren, auf Basis
pyrogener Kieselsäure hergestellte Kieselsäuren,
Kieselgele, ein Silikat oder Mischformen davon verwendet. Speziell
bevorzugt werden gefällte Kieselsäuren gemäß
EP 1398301 A2 oder
EP 1241135 A1 oder
EP 1648824 A1 oder
EP 0798348 A1 oder
EP 0341383 A1 oder
EP 0922671 A1 oder
verwendet. Der Gegenstand dieser Anmeldung wird hiermit explizit
in die vorliegende Anmeldung mit einbezogen.
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Ebenfalls
bevorzugt können speziell sprühgetrocknete Granulate
aus pyrogenen Metall- oder Übergangsmetalloxiden verwendet
werden. Ganz besonders bevorzugt solche die unter dem Markennamen
AEROPERL
® von der Firma Evonik
Degussa vertrieben werden, speziell bevorzugt ist AEROPERL
® 300/30. Die Herstellung solcher
AEROPERL
®-Produkte aus pyrogenem
Siliciumdioxid wird in der
EP0725037 beschrieben,
deren Inhalt hiermit explizit in die Beschreibung der vorliegenden
Erfindung mit aufgenommen wird.
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Amorphe
Siliciumdioxide, vorzugsweise gefällte oder pyrogene Kieselsäuren
und Kieselgele, werden bereits standardmäßig als
Additive (z. B. zur Rheologie-Steuerung oder Mattierung) in Lacken
eingesetzt, so dass unabhängig von den eingesetzten Wirkstoffen
eine leichte Einarbeitung und gleichmäßige Verteilung
der Antifouling-Träger-Komposite im Lack gewährleistet
werden kann. Die Verwendung dieser Trägermaterialien bietet
insbesondere daher einen großen Vorteil, da diese Trägermaterialien
bereits als Additive in Beschichtungssystemen, besonders Lacken,
verwendet werden und somit in Beschichtungssysteme, bevorzugt Lackformulierungen,
eingearbeitet werden können ohne dass eine Neuformulierung
der Rezeptur des Beschichtungssystems notwendig ist. Zudem ist die
Verwendung des neuentwickelten Produkts für den Endanwender mit
keinem Kostenmehraufwand verbunden.
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Poröse
Trägermaterialien aus amorphem SiO2 weisen
schließlich den Vorteil auf, dass sie umweltfreundlich
und biologisch unbedenklich sind, d. h. sie sind unschädlich
für Menschen, Tiere und Pflanzen. So werden beispielsweise
gefällte Kieselsäuren als Trägermaterialien
für Vitamine im Bereich der Tierernährung eingesetzt.
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Besonders
bevorzugte anorganische Trägermaterialien, insbesondere
amorphe Siliciumdioxide zeichnen sich im Rahmen der vorliegenden
Erfindung aus durch eine mittlere Teilchengröße
d50 von 4 bis 70 μm, bevorzugt
4 bis 50 μm, besonders bevorzugt 4 bis 20 μm,
ganz besonders bevorzugt 4 bis 15 μm, speziell bevorzugt
5 bis 13 μm und ganz speziell bevorzugt 6 bis 12 μm.
Wie zuvor bereits erläutert weisen diese eher kleinen Trägermaterialien
diverse Vorteile auf wie z. B. gute Sauggeschwindigkeit und gute
Freisetzungseigenschaften auf Grund der guten Porenlänge
sowie gute Dispergierbarkeit in den Antifoulingbeschichtungsmitteln.
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Es
hat sich gezeigt, dass es zur Oberflächentexturierung der
Antifoulingbeschichtungen, d. h. zur Herstellung einer Foulingorganismen-abweisenden
Beschichtung, von Vorteil sein kann, wenn zumindest ein Teil der
Antifoulingadditive ein Trägermaterial mit einem größeren
mittleren Durchmesser aufweist. In diesem Fall weisen die erfindungsgemäß verwendeten
Trägermaterialien, insbesondere im Fall von Siliciumdioxidträgermaterialien,
bevorzugt eine mittlere Teilchengröße d50 von 20 bis 180 μm, besonders
bevorzugt 50 bis 150 μm, ganz besonders bevorzugt 70 bis
130 μm auf. Im Fall von Aeroperls als Trägermaterial
sind mittlere Teilchengrößen d50 von
4 bis 70 μm bevorzugt, besonders bevorzugt sind 5 bis 50 μm
und ganz besonders bevorzugt sind 6 bis 40 μm.
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Aus
dem zuvor gesagten ergibt sich, dass die vorliegende Erfindung sowohl
Beschichtungssysteme umfasst, die nur Antifoulingadditive mit einem
Trägermaterial mit kleinem mittleren Durchmesser enthalten,
als auch solche, die nur Antifoulingadditive mit einem eher großen
mittleren Durchmesser enthalten. Umfasst sind aber auch solche Beschichtungssysteme,
die beide Sorten von Antifoulingadditiven gemeinsam umfassen. Besonders
bevorzugt sind Beschichtungssysteme, die beide Sorten von Antifoulingadditiven
umfassen und solche, die nur Antifoulingadditive mit einem Trägermaterial
mit kleinem mittleren Durchmesser enthalten.
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Neben
dem mittleren Durchmesser können die erfindungsgemäß eingesetzten
Trägermaterialien, insbesondere die amorphen Siliciumdioxide,
einen Grindometerwert von 18 bis 45 μm, bevorzugt 20 bis
43 μm (bei entsprechend kleinen mittleren Durchmessern)
und/oder eine Stampfdichte von 50 bis 350 g/l bevorzugt 50 bis 300
g/l und/oder eine Ölzahl von 180 bis 360 g/100 g und/oder
eine DBP-Zahl von 200 bis 450 g/100 g bevorzugt 320 bis 400 g/100
g und/oder eine BET von 100 bis 600 m2/g,
bevorzugt 200 bis 550 m2/g, besonders bevorzugt
300 bis 550 m2/g und ganz besonders bevorzugt
350 bis 500 m2/g und oder ein Gesamtporenvolumen
von 6 bis 14 ml/g (0.0042–414 MPa, 140°). Ganz
besonders bevorzugt weisen die Trägermaterialien mehrerer
der zuvor genannten physikalisch-chemischen Eigenschaften in Kombination
und speziell bevorzugt alle zuvor genannten Eigenschaften in Kombination
auf.
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So
sorgt die mittlere Partikelgröße unter anderem
dafür, dass die Länge der Poren vom Kern der Partikel
bis zu dessen Oberfläche nicht zu lang oder zu kurz wird.
Dies hat unter anderem Einfluss auf die Absorptions- und Desorptionsgeschwindigkeiten
des Wirkstoffs und des Schutzstoffs. Ferner ist in diesem Größenbereich
eine gute Verarbeitung und Dispergierung innerhalb der Lackformulierung
gewährleistet.
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In
Abhängigkeit von der Konzentration, dem mittleren Durchmesser
des Trägermaterials und dem Lacksystem liegen Grindometerwerte
(DIN EN 21524) wie zuvor genannt im Bereich von
18 μm bis über 100 μm. Dies bedeutet,
dass durch das Einbringen der mikrostrukturierten Partikel in die
Coatingformulierung auf den mit diesen Coatingformulierungen beschichteten
Oberflächen eine Mikrostrukturierung erzeugt werden kann,
die das Biofilmwachstum beeinflusst.
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Die Ölzahl
bzw. die DBP in den genannten Bereichen stellt sicher, dass hinreichend
viel Wirkstoff und/oder Schutzstoff in die Partikel aufgenommen
werden kann. Da der Wirkstoff in den Poren der Partikel aufgenommen
werden soll, muss ein entsprechendes Volumen in den Poren der Partikel
vorhanden sein. Dies wird durch das Gesamtporenvolumen, das mittels
Quecksilberporosimetrie gemessen wird, ausgedrückt. Die BET-Oberfläche
ist schließlich wichtig um eine hinreichende Verstärkung
im Lacksystem erreichen zu können.
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Als
Wirkstoffe können alle biozidwirksamen und/oder antifoulingwirksamen,
für den Einsatz im Süß- und Salzwasserbereich
zugelassene Substanzen, verwendet werden. Besonders bevorzugt handelt
es sich dabei um bioabbaubare oder nicht bzw. gering umweltgefährdende
Substanzen und ganz besonders bevorzugt um bioabbaubare und nicht
bzw. gering umweltgefährdende Substanzen. Gang besonders
bevorzugt handelt es sich um nicht-umweltgefährdende Substanzen,
insbesondere besonders bevorzugt um Naturöle, Pflanzenextrakte
und deren synthetische Analogon.
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Als
Aktivstoffe können folgende antimikrobielle Wirkstoffe
eingesetzt werden:
Organische Säuren (Sorbinsäure,
Propionsäure, Essigsäure, Milchsäure,
Citronensäure, Äpfelsäure, Benzoesäure)
und deren Salze,
PHB-Ester und deren Salze, Natriumsulfit und
entsprechende Salze, Nisin, Natamycin, Ameisensäure, Hexamethylentetramin,
Natriumtetraborat, Lysozym, Alkohole, halogenorganische erbindungen,
Parabene (Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Butyl-, Isobutyl-, Propylparaben),
Isothiazolone (Benzisothiazolon, Methylisothiazolon,
Octylisothiazolon),
Phenole, Salicylate, Nitrile, Duftstoffe, Aromastoffe sowie andere
pflanzliche oder synthetische Wirkstoffe mit antimikrobieller Wirksamkeit
sowie Metallsalze, wie z. B. Zinkoxid, Zinkpyrithion, Zinkalginat
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Insbesondere
können als bioabbaubare und nicht bzw. gering umweltgefährdende
Wirkstoffe eingesetzt werden: Pflanzenwirkstoffe wie z. B. Menthol,
Pfefferminzöl, Geraniol, Limonen, Citronellol, Nerol, Farnesol,
Teebaumöl, Zimtsäure, Limonengrasöl,
Capsaicin, Tanninsäure, Seegraspflanzensäure (Zosteric
Acid), Helichysum italicum (Flavonoide); Corydalis pallida (Protoberin
Alkaloide); Shiraia bambusicola (Perylenquinone); Fraxinum omus
(Hydroxycoumarine); Podocarpus nagi (Totarol und Nortiterpen Dilactone);
Heterotheca inuloides (Sesquiterpenoide); Pelargonium spp. (essentielle öle);
Piper sarmentosum (Phenylpropanoide); Allium spp. (Extrakte); Juniperus
procera (Diterpene); Achillea conferta (Flavonoide, Flavone, Sesquiterpenoilactone);
Magnolia virginiana (Lignane, Neolignane); Eucalyptus euglobal (Euglobal);
Armillaria mellea (Armillarsäure); Dracena mannii (Spirostanolsaponin);
Piper aduncum (Chromene, prenylierte Benzoesäure); Rhamnaceae
spp. (Cyclopeptidalkaloide); Buddleja globosa (Verbascosid); Cephalocereus
senilis (Phytoalexin Aurone); Salvia albocaerulea (Diterpene); Gomphrena
martiana and Gomphrena boliviana (Extrakte); Paepalanthus spp. (Vioxantin);
Helichrysum stoechas and Helichrysum crispum (Extrakte); Achillea
ptarmica (trans-Pinocarveylhydroperoxide); Dehaasia incrassata (Alkaloide);
Asteraceae spp. (Extrakte); Arctotis auriculate (Extrakte); Eriocephalus
africanus (Extrakte): Felicia erigeroides (Extrakte); Hemerocallis
fulva (Phytosterole, fettsäureester); Psoralea juncea (Plicatin
B); Pluchea symphytifolia (Kaffeesäureester); Tovomitopsis
psychotrifolia (Vitamin E Derivate); Celosia argentea (Triterpenoid
Saponis und Flavonoide); Azadirachta indica (Triterpenoid, Mahmoodin,
Protolimonoid, Naheedin); Moraceae spp. (Coumarine); Hypericum erectum
(Phloroglucinol derivate); Podospora appendiculate (Appenolide A,
B & C, Furanone);
Artemisia princeps var. orientalis, Artemisia capillaris, Artemisia
mexicana and Artemisia scoparia (Extrakte); Malzschrot (Maischenextract),
Kigelia pinnata (Extrakte); Acalypha wilkesiana (Extrakte); Seetang,
Seegrass und Zitronengrass (Ölessenzen); Borrieria latifolia,
Borreria setidens, Hedyotis diffusa, Hedyotis nudicaulis, Morinda
elliptica, Morinda umbellata, Sida rhombifolia, und Vitex ovata
(als Extrakt); Tabebuia impetiginosa, Achyrocline spp., Larrea divaricata, Rosa
borboniana, Punica granatum, Psidium guineense, Lithrea ternifolia
(als Extrakt); Lepechinia caulescens, Lepidium virginicum und Tanacetum
parthenium (jeweils Extrakte); Talaromyces flavus (Extrakt); Daucus
carota (Extrakt); Flabellia petiolata, Caulerpa prolifera, Halimeda
tuna, Corallina elongata, Lithophyllum lichenoides, Phyllophora
crispa, Cystoseira spp., Halopteris spp., Codium spp., Valonia utricularis,
Posidonia oceanica, Zostera noltii und Cymodocea nodosa (Extrakte);
Centauraea orientalis, Diospyros khaki, Sida hermaphrodita, Forsythia
intermedia, Scutellaria polydon, Eugenia malaccensis und Eugenia
jambolana (Extrakte); Fritillaria L. spp. (Ebeinon, Steroidale Alkaloide);
Kigelia pinnata, Peperomia pellucida, Populus nigra, Populus balsamifera
and Populus deltoides (Extrakte); Melaleuca alternifolia (Ölessenz);
Elfvingia applanata (Naringenin); Ficus sycomorus, grapefruit seed,
Garlic, Allicin, Peat, Strophantus hispidus, Secamone afzeli, Mitracarpus
scaberi, Entada abyssinjca, Terminalia spinosa, Harrisonia abyssinica,
Ximinea caffra, Azadirachta indica, Spilanthes mauritiana, Terminalia
spinosa (Extrakte); Cyanobacteria (Ambigole A and B, Tjipanazol);
Caffe (Extrakt); Sporochnus pedunculatus, Dalbergia melanozylon,
Celastrus scandens, Juglans nigra, Kalmia latifolia, Pelargonium
xhortorum, Rhus glabra und Lindera benzoin (Extrakt); Striga densiflora,
Striga orobanchioides, Striga lutea, Pistacia lentiscus L., Mitracarpus
villosus, Bixa orellana, Bridelia ferruginea, Alpinia katsumadai,
Alpinia officinarum, Artemisia capillaris, Casia obtusifolia, Dendrobium
moniliforme, Epimedium grandiflorum, Glycyrrhiza glabra, Lithosperum
erythrorhizon, Magnolia obovata, Morus bonbycis, Natopterygii incisium,
Polygonum multiflorum, Primus mume, Rheum palmatum, Ricinus communis,
Sophora flavescens, Swertia japonica, schwarzer Pfeffer, Rosmarin,
roter Pfeffer, Isopyrum thalictroides, Calotropis procera, Chrysanthemum
spp., Holarrhena antidysenterica, Lunularia crusiata, Dumertiera
hirsuta, Exormotheca tuberifera, und Leberblümchen (Extrakte);
Filipendula ulmaria, Salix glauca, Usnea filipendula, Clkadina arbuscula
(Salicylverbindungen); Tanacetum parthenium, Thymus capitatus, und
Elfingia applanata (Extrakte); Fraxinus qrnus fhydroxycoumarins,
esculin, esculetin, fraxin, and fraxetin; Zizyphus nuinmularia,
LONGO VITAL, Pelargonium spp., Scaevola sericea, Psychotria hawaiiensis,
Pipturus albidis, Aleurites moluccana, Solanum niger, Piper methysticum,
Barringtonia asiatica, Adansonia digitata, Harungana madagascariensis,
Jacaranda mimosaefolia, Erythroxylum catauba, Bidens pilosa, Lemna
minor, Potamogeton spp., Nasturtium officinale, Apium nodiflorum,
Agaricus subrutilescens, Amanita virosa, Amanita pantheriria, Lycoperdon
perlatum, Psidium guajava, Averrhoa carambola, musa sapientum, Carica
papaya, Passiflora edulis, Lansium domesticum und Baccaurea motleyana
(Extrakte); horse radish, celandine grass, Zweizahn und Scharfgabe
(Extrakte; Abuta grandifola, Cyperus articulatus, Gnaphalium spicatum,
Pothomorphe peltata, Ficus sycomorus, Ficus Benjamina, Ficus bengalensis,
Ficus religiosa, Alchornea cordifolia, Bridelia feruginea, Eucalyptus
citriodora, Hymenocardia acida, Maprounea africana, Monachora arbuscula,
Tedania ignis, Arenosclera spp., Amphimedon viridis, Polymastia
janeirensis, Aplysina fulva, Pseudaxinella lunaecharta, Nelumbium
speciosum und Mycale arenosa (Extrakte); Nelken (Eugenol Acetat
und Iso-Eugenol); Chrysthanemum boreale (Sesquiterpenoidlactone);
Eucalyptus globulus, Punica granatum, Bocconia arborea, Syzygium
brazzavillense, Syzygium guineense, Carthamus tinctorius, Ginkgo
biloba, Mosla chinensis, Salvia officinalis, und Cinnamomum cassia
(Extrakte); Cryptolepis sanguinolenta (Alkaloide, Cryptolepine);
Chelidonium majus (Alkaloide, Berberine, Coptisine); Vitex agnus-castus
(Extrakt); Cladonia substellata (usnic acid); Ellagic acid, Fuligo
septica, Tubifera microsperma (Extrakt); Mundulea monantha, Tephrosia
linearis (Fiavonoide); Lpomoea fistulosa (Extrakt); Pimento, dioica
(Ölessenz); Rat[iota]bida latipalearis, Teloxys graveolens,
Dodonaea viscosa, Hypericum calycinum, Hyptis albida, Hyptis pectinata,
Hyptis suaveolens and Hyptis verticillata (Extrakte); Asteriscus
graveolones (Bisabolonhydroperoxide); Derris scandens, Alnus rubra,
Araliaceae Familie (Extracte); Vinca rosea, Australisches Teebaumöl,
Pfefferminzöl, sage oil, Thymol, Eugenol und Thuja orientalis
(Extracts); Anacardium occidentale (Phenollipide); Oidiodendron
tenuissimum (Extrakte); Acacia nilotica und Acacia farnesiana (Polyphenol,
Tannin); Teminalia alata und Mallotus phillipinensis (Extrakte);
Piectranthus grandidentatus (Abientanediterpenoide); Pumica granatum
und Datura metel (Extrakte); Tee, Agave lecheguilla, Chamaesyce
hirta, Baccharis glutinosa und Larrea tridentata (Extrakte); Camelia
sinensis und Euphorbia hirta (Theaflavin, Polyphenon 60); Tabernaemontana
pandacaqui, Yucca shidigera, Hemistepa lyrata, Yougia japonica,
Prunella vulgaris, Lamium amplexicaule, Juniperus chinensis, Ixeris
dentata, Gnaphalium affine, Chelidonium majus, Spirea prunifolia, Erythronium
japonicum, Taxus wallichiana, Ganoderma lucidum Drava nemorosa,
Youngia capillaris, Equisetum arvense, Australische Lavendel, Schwarzkümmel,
Catuaba casca, Cineole, Damiana, Dicranum scoparium, Eucalptusöl,
Ingwer, and Traubenkern (Extrakte); Neem seed, Borke, und Bletterextrakt;
Neem oil; Neuseländische Manukaextrakte; Nicotiana tabacum-Extrakt;
Olivenblätterextrakt; alpha-pinen und betta-pinen Extrakte;
Rhabarberwurzelextrakte; Syringa vulgaris Extrakt; Teebaumöl
(Terpinen-4-ol, alpha-Terpinen, gamma-Terpinen, alpha-Terpineol,
Terpinolen); Thymian (Extrakt) und Vitamin E (Extrakt).
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Ebenfalls
einsetzbar sind antifoulingwirksame Extrakte aus u. a. Algen, Schwämmen,
Korallen, Muscheln wie z. B. Terpene, Gramine, Pyrrole, Pyrazole,
Phenole, Amide und Steroide sowie deren Derivate.
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Das
Produktsystem der vorliegenden Erfindung kann ein oder mehrere Wirkstoffe
umfassen. Hierbei können die Wirkstoffe auch als homogene
Mischung innerhalb des porösen Trägers vorliegen.
Weiterhin können die Wirkstoffe auch schichtförmig
innerhalb des porösen Trägers angeordnet sein,
wobei der poröse Träger zwei, drei oder mehr Schichten
aufweisen kann, die sich in Art und Zusammensetzung der Wirkstoffe
unterscheiden können.
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Neben
den Wirkstoffen können die erfindungsgemäßen
Antifouling Additive in einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung eine oder mehrere Hüllsubstanzen
umfassen die ein Schutzsystem für den Wirkstoff bilden.
Als Schutzsystem wird im Rahmen der vorliegenden Erfindung eine Hüllsubstanz/eine
Kombination aus mehreren Hüllubstanzen verstanden welche
verhindert/verhindern, dass der, Wirkstoff sich zersetzt und/oder
frühzeitig reagiert und/oder ungewollt aus dem Trägermaterial
austreten kann. Der Begriff „Schutzsystem” wurde
gewählt, um klarzustellen, dass in der vorliegenden Erfindung
keine übliche Beschichtung, in der das Trägerpartikel
vollständig von der Hüllsusbtanz umhüllt
wird, einsetzt wird um eine kontrollierte Freisetzung von Wirkstoffen
zu erzielen. Vielmehr ist das System so ausgelegt, dass eine hohe
mechanische Stabilität des Schutzsystems gewährleistet
wird. Dadurch, dass ein Großteil der äußeren Oberfläche
der erfindungsgemäßen Antifouling-Additive durch
das Trägermaterial gebildet wird und das Schutzsystem weitgehend
bis vollständig in den Poren vorhanden ist weisen die erfindungsgemäßen
Additive deutliche Vorteile gegenüber z. B. Core-Shell
Kompositpartikeln auf. Bei letztgenannten Partikeln werden die Poren
vollständig mit Wirkstoff beladen und dann um das vollständig
beladene Partikel eine Schutzhülle aus der Hüllsubstanz
erzeugt. Wird diese Hülle durch z. B. mechanische Einwirkungen
ganz oder teilweise zerstört kann der Wirkstoff ungehindert
freigesetzt werden. Das erfindungsgemäße Schutzsystem
wird weitgehend, d. h. bevorzugt zu mindestens 30 Gew.-%, besonders
bevorzugt zu 50 Gew.-%, ganz besonders bevorzugt zu 70 Gew.-% – jeweils
bezogen auf die eingesetzte Menge des Wirkstoffes – in
die Poren des zuvor mit Wirkstoff imprägnierten Trägermaterials
eingelagert. Besonders bevorzugt befindet sich auf der Oberfläche
der Partikel in dieser Ausführungsform kein Wirkstoff.
Die erfindungsgemäßen Additive zeichnen sich daher
bevorzugt dadurch aus, dass sich in den Poren eine Wirkstoffschicht,
welche näher zum Kern des Trägermaterials angeordnet
ist und eine Schutzschicht welche zur äußeren
Oberfläche des Trägermaterials hin angeordnet
ist, ausbilden. Der Wirkstoff wird somit von Einflüssen
der Umgebung abgeschirmt.
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Dadurch,
dass das Schutzsystem weitgehend bzw. vollständig in den
Poren des Trägermaterials eingelagert ist, wird erreicht,
dass die erfindungsgemäßen Antifouling-Additive äußerlich
trockene Pulver, vorzugsweise frei fließende Pulver sind.
Dies bedeutet, dass die Rieselfähigkeit des Produktes gemessen
mit den Auslauftrichtern nach DIN 53492 vorzugsweise
den Wert 1 hat. Die erfindungsgemäßen Additive
können daher besonders gut verarbeitet und transportiert
werden.
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Hinsichtlich
der Wirkweise des Schutzsystems kann beispielsweise angenommen werden,
dass durch die schützende Verbindung die Poren des porösen
Trägers, der partiell mit Wirkstoff versehen wurde, verschlossen
werden. Nach einem partiellen Auflösen oder einer partiellen
Zerstörung dieses Verschlusses der Poren kann der Wirkstoff
freigesetzt werden. Das Schutzsystem für den Wirkstoff/die
Wirkstoffe ist bevorzugt derart ausgebildet, dass sich das Schutzsystem
im Wasser auflöst, so dass der Wirkstoff freigesetzt werden kann.
Es ist aber auch bevorzugt, dass die erfindungsgemäßen
Additive ein Schutzsystem in Form einer Matrix aufweisen, durch
die der Wirkstoff diffundieren kann bzw. Wasser zum Wirkstoff gelangen
kann.
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Die
zeitlich verzögerte Wirkstofffreigabe kann z. B. durch
die Wahl des Trägermaterials, z. B. die Porengrößenverteilung
und/oder des Wirkstoffes gesteuert werden. Es ist aber auch möglich,
dass unterschiedliche Antifouling-Additive mit z. B. unterschiedlichen
Hüllsubstanzen oder dass unterschiedliche Antifouling-Additive
mit jeweils gleicher Hüllsubstanz aber unterschiedlicher
Menge oder Dicke der Hüllsubstanz erzeugt und gemischt
werden, so dass die Diffusionszeiten durch das Hüllmaterial
oder die Auflösungsgeschwindigkeit des Hüllmaterials
unterschiedlicher Partikel unterschiedlich lang sind. Die Auswahl
der Wirkstoff-Träger-Kombination erfolgt in Anpassung an
verschiedene Anforderungsprofile. Relevant hierfür ist
die Fragestellung nach geographischem Einsatzgebiet (Klima, Umweltanforderungen),
Wartungsintervallen, Liegezeiten, Fahrtgeschwindigkeit und Verarbeitungskriterien.
Entsprechend erfolgt die Auswahl des Wirkstoffs und der Hüllsubstanz
nach den Kriterien: Wirkeffektivität über den
geforderten Zeitraum, gesetzliche Zulassungsbeschränkungen,
geforderte Freisetzungszeit, Lösemittel des Lacksystems.
Der Fachmann ist in der Lage durch einfache Versuche entsprechende
Optimierungen vorzunehmen.
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Als
Hüllsubstanzen sind besonders geeignet, wasserlösliche,
wasserquellbare, oder bioabbaubare Polymere aus der Klasse der Polysaccharide,
Block-Copolymere, Caprolactone, Lactid- und Glycolidpolymere, Polyanhydride,
Polyester, Hydroxybuttersäuren, Polyphosphazene, Polyphosphoester,
wie z. B. Polyethylenglycol, Polyvinylalkohol, Polyvinylacetat,
Alginat, Gelatine, Agar, Pectin, und Chitosan.
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Es
hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn das Gewichtsverhältnis
von Schutzsystem zu Wirkstoff im Bereich von 10:1 bis 1:10 liegt.
Das ideale Verhältnis hängt von der chemischen
Natur und den physikalisch-chemischen Eigenschaften des Wirkstoffes
und des Trägermaterials sowie des Schutzstoffes ab und kann
für jede Materialkombination durch einfache Versuchsreihen
bestimmt werden. Eine höhere Beladung des Trägermaterials
kann dazu führen, dass nicht mehr genügend Schutzstoff
in die Poren eingebracht werden kann. Eine zu geringe Beladung ist
wirtschaftlich nicht sinnvoll. Besonders bevorzugt liegt das Gewichtsverhältnis
von Schutzsystem zu Wirkstoff im Bereich von 10 zu 1 bis 1 zu 10,
ganz besonders bevorzugt im Bereich von 5 zu 1 bis 1 zu 5 und insbesondere
bevorzugt im Bereich von 2 zu 1 bis 1 zu 3.
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Neben
dem Gewichtsverhältnis kann es je nach Materialkombination
vorteilhaft sein, ein bestimmtes Verhältnis aus DBP-Absorption
und absorbierter Menge Wirkstoff einzuhalten. Ohne an eine bestimmte
Theorie gebunden zu sein, sind die Erfinder der Ansicht, dass DBP,
die zu absorbierenden Wirkstoffe und die Schutzstoffe häufig
einen ähnlichen Platzbedarf in den Poren des Trägermaterials
haben und auch in ähnlich große Poren eindringen.
Somit gibt dieses Verhältnis Auskunft darüber,
wie viel Platz in den für den Schutzstoff zugänglichen
Poren noch vorhanden ist und kann somit sicherstellen, dass eine
hinreichende Menge Wirkstoff sowie Schutzstoff in die Poren eingebracht
werden kann. So hat es sich als vorteilhaft erwiesen, dass die Beladung
des porösen Trägers mit Wirkstoff mindestens 10
Gew.-% bis 90 Gew.-%, bevorzugt 10 Gew.-% bis 80 Gew.-%, besonders
bevorzugt 20 bis 70 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt 30 Gew.-%
bis 60 Gew.-% bezogen auf die DBP-Absorption des porösen
Trägers, beträgt. In einer speziellen Ausführungsform
beträgt die Beladung des porösen Trägers
mit Wirkstoff 1 Gew.-% bis 9 Gew.-% bezogen auf die DBP-Absorption
des porösen Trägers.
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Wie
bereits erläutert, ist ein wesentliches Merkmal der erfindungsgemäßen
Kieselsäuren, dass die größte Menge an Schutzstoff
innerhalb der Poren des Trägermaterials vorhanden und nicht
auf der Oberfläche des Trägermaterials absorbiert
ist. Dadurch kann verhindert werden, dass das Schutzsystem z. B.
durch Abrieb beschädigt und inaktiviert wird. Aus gleichem
Grund hat es sich als vorteilhaft erwiesen, die absorbierte Menge
an Schutzstoff im Verhältnis zur DBP-Aufnahme des Trägermaterials
anzugeben. Es hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, dass
die Beladung des porösen Trägers mit Schutzstoff
mindestens 10 Gew.-% bis 90 Gew.-%, bevorzugt 10 Gew.-% bis 80 Gew.-%,
besonders bevorzugt 20 bis 70 Gew.-% und ganz besonders bevorzugt
20 Gew.-% bis 50 Gew.-% bezogen auf die DBP-Absorption des porösen
Trägers, beträgt. Ist die Beladung zu niedrig,
so kann es je nach Porenstruktur des Trägermaterials zu
einer Verschlechterung der Wirkung des Schutzsystems kommen. Eine
zu hohe Menge an Schutzsystem kann sich nachteilig auf die gezielte
Deaktivierung auswirken bzw. ist wirtschaftlich ineffektiv, da möglichst
viel Wirkstoff und möglichst wenig Schutzstoff aufgenommen
werden soll.
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Die
erfindungsgemäßen Antifouling-Additive können
hergestellt werden, in dem zumindest ein poröser, bevorzugt
anorganischer Feststoff mit zumindest einem biozidwirksamen und/oder
antifoulingwirksamen Wirkstoff derart in Kontakt gebracht wird,
dass der Wirkstoff in die Poren des Feststoffs aufgesogen wird.
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Im
Falle von flüssigen Wirkstoffen kann der Wirkstoff direkt
in das Trägermaterial aufgesogen werden. Dazu kann das
Trägermaterial in einem geeigneten Mischer vorgelegt und
der Wirkstoff durch Zudosieren, Zutropfen, Aufsprühen etc.
zugegeben werden. Entsprechende Techniken sind dem Fachmann bekannt.
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Im
Falle von nicht flüssigen Wirkstoffen können diese
in einem Dispergiermittel dispergiert oder in einem Lösungsmittel
gelöst werden. Anschließend wird das Trägermaterial
mit der Lösung bzw. Dispersion in Kontakt gebracht, z.
B. eingetaucht oder die Lösung bzw. Dispersion aufgesprüht,
und somit der Wirkstoff zusammen mit dem Lösungsmittel
bzw. Dispergiermittel in die Poren des Trägers aufgesaugt.
Das Lösungsmittel bzw. Dispergiermittel wird anschließend
z. B. durch Verdampfen entfernt.
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In
einer Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird der eigentliche Wirkstoff erst innerhalb des Trägermaterials
erzeugt. Dies kann dadurch erfolgen, dass eine oder mehrere Vorstufen
des Wirkstoffs in das Trägermaterial aufgesaugt und anschließend
durch chemische Reaktion oder physikalische Einwirkung der Wirkstoff
erzeugt wird. Physikalische, Einwirkung kann z. B. eine Temperung
bei hoher Temperatur (Kalzinierung) sein.
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Ein
Beispiel für eine chemische Wirkstoffsynthese innerhalb
des Trägers ist die Beladung des Trägers mit Natriumalginat
und anschließend mit einer ZnCl-Lösung, wodurch
in den Poren des Trägers Zinkalginat als Aktivstoff gebildet
wird.
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Eine
weitere Möglichkeit nicht flüssige Wirkstoffe
in das Trägermaterial zu absorbieren besteht darin den
Wirkstoff aufzuschmelzen, so dass das Trägermaterial den
geschmolzenen Wirkstoff aufsaugt. Diese Möglichkeit besteht
jedoch nur bei Wirkstoffen welche unzersetzt geschmolzen werden
können.
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Wie
bereits ausgeführt ist es besonders bevorzugt, dass die
erfindungsgemäßen Antifouling-Additive keinen
Wirkstoff an ihrer äußeren Oberfläche
aufweisen. Mit äußerer Oberfläche ist
die Oberfläche gemeint, die nicht durch Poren oder sonstige
Hohlräume im Innern der Trägerpartikel gebildet
wird. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die beladenen Partikel
mit einem Lösungsmittel gewaschen werden in dem der Wirkstoff löslich
ist. Der Waschvorgang muss so gesteuert werden, dass er derart schnell
erfolgt, dass im Wesentlichen nur der an der Oberfläche
der Partikel haftende Wirkstoff und nicht der in den Poren aufgesogene
Wirkstoff ausgewaschen wird. Da die Wirkstofffreisetzung aus den
Poren diffusionsgesteuert ist, d. h. durch einen langsamen Prozess
gesteuert wird, wird bei einer schnellen Wäsche nur wenig
Wirkstoff aus den Poren herausgelöst. Alternativ kann der
an der Oberfläche der Trägerpartikel anhaftende
Wirkstoff auch inhibiert werden. Dies kann z. B. durch chemische
Reaktion mit einem geeigneten Agens erfolgen.
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In
einer speziellen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
weisen die erfindungsgemäßen Antifouling Additive
ein Schutzsystem auf. Diese erfindungsgemäßen
Additive können hergestellt werden in dem man einen Wirkstoff
mit einem porösen Träger in Kontakt bringt und
nach der Absorption des Wirkstoffs ein Schutzsystem durch in Kontakt
bringen mit zumindest einer Hüllsubstanz erzeugt.
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In
einer besonders bevorzugten Variante der vorliegenden Erfindung
umfasst das erfindungsgemäße Verfahren die folgenden
Schritte:
- a) Vorlegen zumindest eines Trägermaterials
in einer Feststoffmischeinheit
- b) Optional Evakuieren der Feststoffmischeinheit
- d) Zugabe zumindest eines Wirkstoffes in der Feststoffmischeinheit
- e) Imprägnieren des Trägers mit Wirkstoff
- f) Optional Inhibieren des an der äußeren
Partikeloberfläche des Trägermaterials anhaftenden
Wirkstoffes und/oder Waschen und/oder Trocknen
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Wird
zusätzlich ein Schutzsystem erzeugt, so können
noch einer oder mehrere der folgenden Schritte umfasst sein
- c) Optionales Vorimprägnieren des
Trägermaterials mit zumindest einem Schutzstoff bis maximal
50 Gew.-% des Absorptionswertes (entsprechend der DBP-Zahl) erreicht
sind
- g) Zugabe zumindest eines Schutzstoffes
- h) Imprägnieren des Trägers mit zumindest
einem Schutzstoff
- i) Optional Waschen und/oder Trocknen
- j) Optional reaktives Inhibieren des an der äußeren
Partikeloberfläche des Trägermaterials anhaftenden Wirkstoffes
und/oder Waschen und/oder Trocknen.
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Als
Feststoffmischeinheit in Schritt a) können zum Beispiel
verwendet werden: Kneter, Schaufeltrockner, Taumelmischer, Vertikalmischer,
Schaufelmischer, Schugimischer, Zementmischer, Gerickekontimischer, Eirichmischer
und/oder Silomischer. Die Temperatur in der Mischeinheit beträgt
in Abhängigkeit des Schutzsystems und des Wirkstoffes bevorzugt
zwischen 5°C und 250°C.
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Schritt
b) ist optional, d. h. muss nicht zwingend durchgeführt
werden. Durch evakuieren der Feststoffmischeinheit nach Zugabe des
Trägermaterials kann jedoch erreicht werden, dass die Poren
des Trägermaterials evakuiert und darin enthaltenes Gas
bzw. Luft herausgezogen wird, so dass eine vollständigere
Beladung des Trägermaterials mit Wirkstoff(en) und Schutzstoff(en)
erreicht werden kann.
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In
Schritt d) wird der Wirkstoff bzw. werden mehrere Wirkstoffe in
die Feststoffmischeinheit gegeben. Falls mehrere Wirkstoffe zugegeben
werden sollen, können diese gleichzeitig oder nacheinander
zugegeben werden. Die Wirkstoffe können – sofern
flüssig – direkt zugegeben werden oder als Schmelze
oder aber auch als Lösung oder in Form einer Dispersion
oder einer Suspension zugegeben werden. Zur Klasse der Wirkstoffe können
zählen alle Biozidwirksamen und/oder Antifoulingwirksamen,
zugelassenen, bioabbaubaren, nicht umweltgefährdenden Substanzen
für den Einsatz im aquatischen Bereich.
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In
Schritt e) wird der Wirkstoff/die Wirkstoffe in/auf das Trägermaterial
bzw. das vorimprägnierte Trägermaterial eingebracht.
Dabei wird die Mischzeit/Einarbeitungszeit derart ausgestaltet,
dass eine möglichst vollständige Eindringung der
Wirkstoffe in die Poren bzw. ein vollständiges Anhaften
gewährleistet wird. Die Imprägnierung mit einem
Wirkstoff ist abgeschlossen, wenn die Rieselfähigkeit des
Produktes gemessen mit den Auslauftrichtern nach DIN 53492 – siehe
auch Messmethodenbeschreibung weiter unten – einen Wert
zwischen 1 und 4, bevorzugt zwischen 1 und 3, besonders bevorzugt
zwischen 1 und 2 und ganz besonders bevorzugt den Wert 1 hat. In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird der Wirkstoff
in einem Lösungsmittel gelöst, die Lösung
in/auf den Träger gebracht und das so erhaltene Produkt
getrocknet, um das Lösungsmittel zu entfernen.
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In
einer speziellen Variante der vorliegenden Erfindung sind die Biozide
und antifoulingwirksamen Wirkstoffe sowie das Schutzsystem weitgehend
oder vollständig in den Poren des Trägermaterials
eingebettet, so dass Teile der äußeren Oberfläche
des Trägermaterials freiliegen. Erfindungsgemäß soll
die Einwirkung der Wirkstoffe auf andere Lebewesen als die, die
sich an der Oberfläche der zu schützenden Objekte
anlagern, weitmöglich vermieden werden. Da nun aber bei
der Imprägnierung in Schritt e), d. h. beim Aufsaugen des Wirkstoffs
in die Poren in der Regel nicht verhindert werden kann, dass zumindest
einige wenige Wirkstoffmoleküle an der äußeren
Trägeroberfläche anhaften, kann es sinnvoll sein,
diese Wirkstoffmoleküle in einem optionalen Schritt f)
zu Inhibieren oder durch Waschen von der äußeren
Trägeroberfläche zu entfernen um sicherzustellen,
dass wirklich nur in den Poren aktiver Wirkstoff vorhanden ist.
Beim Inhibieren wird an der Oberfläche liegender Wirkstoff
durch einen entsprechenden Reaktand zu einer nicht reaktiven Substanz
umgesetzt. Beim Waschen wird durch geeignetes Lösungsmittel
der Wirkstoff abgewaschen. Je nach Wirkstoff sind mehrere Waschvorgänge
notwendig. Sollte der Wirkstoff/die Wirkstoffe in Form einer Lösung
oder Suspension zugegeben worden sein, so wird bevorzugt das Lösungsmittel
vor Zugabe des Schutzstoffes bevorzugt durch Evakuieren oder Ausheizen
entfernt.
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Wird
ein Schutzsystem erzeugt, so sind folgende Schritte gegebenenfalls
durchzuführen.
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Schritt
c) ist optional und wird in Abhängigkeit von der vorhandenen
Porenstruktur der Trägermaterials durchgeführt.
Es ist für die Wirksamkeit des erfindungsgemäßen
Schutzsystems notwendig, dass die Poren möglichst vollständig
nach außen hin mit Schutzstoffen verschlossen sind, so
dass der Wirkstoff vor Kontakt mit Lösungsmitteln geschützt
wird. In den meisten porösen Trägermaterialien
sind die Poren in einem mehr oder weniger komplexen System miteinander
verbunden. Dadurch ist es möglich, dass enge Poren, in
welche weder Wirkstoff noch Schutzstoff, z. B. wegen der Viskosität,
eindringen können, wohl aber Lösungsmittel, im Innern
des Trägermaterials eine Verbindung zu einer Pore aufweisen,
in die der Wirkstoff eingedrungen ist. Auf diese Weise könnte
der Fall eintreten, dass der Wirkstoff zwar nicht aus der eigentlichen
Pore, in der er aufgesogen ist, herausgelöst werden kann,
jedoch durch die kleinere „Nebenpore” Lösungsmittel
im Inneren des Trägers in Kontakt mit dem Wirkstoff kommt
und somit doch etwas Wirkstoff herausgelöst wird. Durch
eine Vorimprägnierung des Trägermaterials mit
dem Schutzsystem können solche unerwünschten Effekte
vermieden werden, da dadurch diese „Seitenkanäle” verschlossen
werden können, bevor der Wirkstoff absorbiert wird. In besonders
bevorzugten Ausführungsformen wird Schutzstoff in Form
einer Lösung oder als Schmelze eingetragen.
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In
Schritt g) wird der Schutzstoff bzw. mehrere Schutzstoffe in die
Feststoffmischeinheit gegeben. Falls mehrere Schutzstoffe zugegeben
werden sollen, können diese gleichzeitig oder nacheinander
zugegeben werden. Die Schutzstoffe können – sofern
flüssig – direkt zugegeben werden oder als Schmelze
oder aber auch als Lösung oder in Form einer Dispersion
oder einer Suspension zugegeben werden. In besonders bevorzugten
Ausführungsformen wird Schutzstoff in Form einer Lösung
oder als Schmelze eingetragen. In Schritt h) muss dafür
gesorgt werden, dass die Poren, möglichst vollständig
gefüllt sind, da die Poren die von der Oberfläche
zum Kern des Trägerpartikels führen, durch Zwischenporenkanäle
miteinander verbunden sind, welche Lösungsmittel durchlassen
und somit die Freisetzung des Wirkstoffs bedingen könnten.
Sollte der Schutzstoff/die Schutzstoffe in Form einer Lösung
oder Suspension zugegeben worden sein, so wird bevorzugt das Lösungsmittel
durch Evakuieren oder Ausheizen entfernt.
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Um überschüssigen
Schutzstoff zu entfernen, kann, falls notwendig, in Schritt i) ein
Waschschritt mit nachfolgender Trocknung erfolgen.
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Abhängig
vom Wirkstoff und Schutzsystem kann es sinnvoll sein, anstelle der
Inhibierung bzw. des Wegwaschens des auf der äußeren
Trägeroberfläche anhaftenden Wirkstoffs in Schritt
f), diese Inhibierung bzw. diesen Waschvorgang nach Aufbringen der
Schutzschicht, d. h. in Schritt j) durchzuführen. In der
Regel wird es effektiver sein, das Waschen bzw. Inhibieren in Schritt
j) Anstelle von Schritt f) durchzuführen, da in Schritt
g) die Poren vom Schutzstoff verschlossen wurden und somit in Schritt
j) nur noch die an der äußeren Oberfläche
anhaftenden Wirkstoffmoleküle beseitigt werden. Es ist
auch möglich, sowohl in Schritt f) als auch in Schritt
j) zu waschen und/oder zu inhibieren. Es ist auch möglich,
in Schritt f) und oder j) sowohl zu waschen als auch zu inhibieren.
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In
speziellen Fällen werden die Stufen b) bis e) und/oder
g) bis h) mehrmals durchgeführt, wobei bei Wiederholung
der Schritte d) und e) und/oder g) und h) jeweils gleiche oder unterschiedliche
Wirk- bzw. Schutzstoffe verwendet werden können. Ferner
ist es vorteilhaft, den Schutzstoff bzw. den Wirkstoff in den Schritten
c), d), e), g) und h) sowie die Mischbedingungen derart zu wählen,
dass der Wirkstoff bzw. Schutzstoff immer flüssig bleibt
und nicht an der Oberfläche der Partikel austrocknet bzw.
auskristallisiert.
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In
einer besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens wird Schritt d) nicht nach, sondern vor Schritt a) durchgeführt,
d. h. das Trägermaterial und der Wirkstoff/die Wirkstoffe
werden gemischt bevor sie in die Feststoffmischeinheit gefüllt
werden. Besondere Vorteile in diesem Fall liegen in der Gleichmäßigkeit
der Wirkstoffverteilung in den Trägerpartikeln. Dies ist
sehr wichtig bei einer hohen Wirkstoffbeladung, um anschließend
alle Partikel gleichmäßig mit dem Schutzsystem
beladen zu können.
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In
einer weiteren besonderen Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens kann eine Vorbehandlung des Trägermaterials
mit Tensiden oder mit Silanen erfolgen bevor der Wirkstoff oder/oder
Schutzsystem zugegeben wird. Dies kann zum einen zu einer Hydrophobierung
des Trägers führen, wodurch es – abhängig
von der Polarität des Trägers – erleichtert
werden kann, dass der/die Wirkstoff(e) tief in die Poren eindringt/eindringen.
Zum anderen kann dadurch aber auch erreicht werden, dass ultrafeine
Poren verschlossen werden, was wünschenswert ist, da somit
eine unerwünschte, schnelle Wirkstofffreigabe verhindert
werden kann.
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Grundsätzlich
ist es auch möglich, die Schritte c) und d) gleichzeitig
durchzuführen und ein Gemisch aus zumindest einem Wirkstoff
und zumindest einem Schutzstoff zuzugeben. Das kann besonders dann
sinnvoll sein, wenn der Schutzstoff in kleinere Poren eindringen
kann als der Wirkstoff und somit der zuvor beschriebene Effekt,
d. h. die „Abdichtung” von Seitenporen auch bei
gleichzeitiger Einbringung von Schutz- und Wirkstoff möglich
ist.
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Um
die best mögliche Funktionalität der erfindungsgemäßen
Additive zu gewährleisten, insbesondere die mechanische
Stabilität, ist sicherzustellen, dass zum einen kein Wirkstoff
auf der Trägeroberfläche, zum anderen aber auch,
dass möglichst kein Schutzstoff auf der äußeren
Trägeroberfläche vorhanden ist. Beide Komponenten
sollten im Idealfall vollständig in den Poren des Trägermaterials
aufgesogen sein. Um dies zu erreichen sollte die zugegebene Menge
an Schutzstoff/Schutzstoffen in Schritt g) derart geregelt werden,
dass die Gesamtmenge an Wirkstoff/Wirkstoffen plus Schutzstoff/Schutzstoffen
die bei der Herstellung der Produktsysteme zugegeben wird 50% bis
100% des Absorptionswertes (gemäß DIN
53601) des Trägermaterials entsprechen.
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Alternativ
kann die Steuerung des Herstellungsprozesses aber auch über
das Porenvolumen erfolgen, in diesem Fall wird bevorzugt die zugegebene
Menge an Schutzstoff/Schutzstoffe in Schritt g) derart geregelt, dass
die Gesamtmenge an Wirkstoff/Wirkstoffen und Schutzstoff/Schutzstoffen,
die bei der Herstellung der Antifouling-Additve zugegeben wird,
größer ist als das Gesamtporenvolumen des Trägermaterials
und dass der Überschuss an Schutzstoff/Schutzstoffen durch Zugabe
von Trägermaterial und/oder mit Wirkstoff/Wirkstoffen beladenem
Trägermaterial absorbiert wird.
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Die
Mischintensitäten und die Dosierung im erfindungsgemäßen
Verfahren sollten so aufeinander abgestimmt sein, dass die Rieselfähigkeit
am Ende des Auftragevorgangs gewährleistet ist, d. h. dass
zu jeder Zeit im Mischer ein rieselfähiges Pulver vorliegt.
Dadurch kann gewährleistet werden, dass der Schutz- bzw. Wirkstoff
vollständig in die Poren aufgenommen wird und nicht an
der äußeren Trägeroberfläche
haftet. Wird zu schnell zudosiert oder zu wenig intensiv gemischt,
kann es zu ungleichmäßigen Beladungen der Partikel kommen,
was schließlich dazu führen kann, dass die Poren
einiger Partikel vollständig mit Wirkstoff gefüllt
sind und kein Schutzstoff mehr eindringen kann. Details dieses Verfahrens
können der
DE 10
2008 000 290 entnommen werden. Der Inhalt dieser Patentanmeldung
wird hiermit explizit in den Inhalt der vorliegenden Anmeldung aufgenommen.
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Herkömmliche
Verfahren bei denen viel Aktivstoff schnell zum Trägermaterial
gegeben wird, haben den Nachteil, dass es zu Gaseinschlüssen
in den Poren kommen kann, d. h. dass die Poren nicht wie gewünscht
mit Wirkstoff, sondern mit Gas gefüllt sind.
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In
Zusammenhang mit der Wahl des Mischaggregats sollte auch darauf
geachtet werden, dass die Rührorgane, z. B. Firma IKA Duplex
Mischorgan im Messkneter H60 oder Somakon MP, so gewählt
werden, dass durch Scherbeanspruchung möglichst wenig bis
kein Abrieb stattfindet. Die Überprüfung auf Abrieb
an den Partikeln erfolgt durch Messung der Partikelgrößenverteilung.
Dazu werden in der später verwendeten Mischeinheit die
Trägermaterialien vorgelegt und der Mischvorgang entsprechend
dem späteren Vorgehen gestartet. Nach einer definierten
Mischzeit werden Proben gezogen und die Partikelgrößenverteilung
bestimmt. Bei der Partikelgrößenverteilung sollte
die Abweichung vom d50-Wert der Ausgangsprobe
nicht größer als 5% betragen. Beträgt
z. B. das Ergebnis der Partikelgrößenverteilung
vor dem Mischen:
Mittlere Partikelgröße d50 = 23,72 μm
und das Ergebnis
der Partikelgrößenverteilung nach dem Mischen:
Mittlere
Partikelgröße d50 = 22,74 μm
so
ist diese Bedingung erfüllt.
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Bei
den erfindungsgemäßen Beschichtungssystemen kann
es sich bevorzugt um ein erodierendes, selbstpolierendes Lacksystem
oder ein Lacksystem mit einer unlöslichen Matrix handeln.
Durch Verwendung der erfindungsgemäßen Antifouling-Additive
kann zusätzlich eine Mikrostrukturierung erzielt werden,
die Antihafteigenschaften im Sinne einer Antihaftbeschichtung aufweist.
Bei erodierenden, selbstpolierenden Systemen handelt es sich um
eine lösliche Bindemittelmatrix, die kontinuierlich über
einen längeren Zeitraum hydrolisiert wird, wodurch gleichzeitig
die erfindungsgemäßen Antifouling-Additive ins
umgebende Medium abgegeben werden. Durch den gewollten Abrieb kommen
immer wieder frische Antifouling-Additive aus tieferen Lackschichten
an die Oberfläche der Beschichtung, so dass eine besonders
effektive Abwehr von Biofouling gegeben ist.
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Bei
Lacken mit einer unlöslichen Matrix wird lediglich der
Wirkstoff aus der Lackschicht herausgelöst, so dass ein
poröses Lack-Netzwerk mit kontinuierlich abnehmender Wirkstoffkonzentration
vorliegt. In diesem Fall kann nicht nur durch das Antifouling-Additiv
sondern auch durch die Lackmatrix der zeitliche Verlauf der Wirkstofffreigabe
gesteuert werden.
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Antihaftbeschichtungen,
insbesondere solche mit Silikon- oder Fluorpolymeren, zählen
zu den physikalischen Abwehrmethoden. Diese Beschichtungen vermeiden
nicht das Aufwachsen von Fouling. Vielmehr beruht der Effekt darauf,
dass aufgrund der geringen Oberflächenenergie ein Anhaften
der Organismen erschwert wird, bzw. eine leichtere Abreinigung bei
geringem mechanischem Aufwand, d. h. geringer Umströmung
erreicht wird. Für den Anwender bedeutet dies, dass geringe
Fahrtgeschwindigkeiten bzw. geringer Reinigungsaufwand ausreichend
sind um eine Abreinigung des Bewuchses zu erreichen. Auf dem gleichen
Prinzip beruht der Einsatz von mikrostrukturierten Lacken, die beispielsweise
auf dem Vorbild der Haifischhaut beruhen. Werden nun in diese Lacksysteme
die erfindungsgemäßen Antifouling-Additive eingemischt,
so können die physikalische und die chemische Abwehr ideal
kombiniert und synergistische Effekte erzielt werden. Somit kann
der Nachteil rein physikalischer Abwehrmethoden, z. B. deren geringer
mechanischer Stabilität, wodurch bei einer Beschädigung
der Lackoberfläche mit einer erheblichen Beeinträchtigung
der Wirksamkeit zu rechnen ist, behoben werden. Auch der Nachteil,
dass für die physikalische Wirkung eine gewisse Fahrtgeschwindigkeit
des Objekts, bzw. eine gewissen Umströmung der Unterwasserstruktur
Voraussetzung ist, kann behoben werden. Das erfindungsgemäße
System sollte idealer Weise neben der aktiven Antifoulingwirkung
auch eine leichte Abreinigung gewährleisten.
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Die
erfindungsgemäßen Antifouling-Additive können
in alle herkömmlichen Antifoulingbeschichtungssysteme eingearbeitet
werden. Die Zusammensetzung und sonstigen Inhaltsstoffe solcher
Beschichtungssysteme sind dem Fachmann bekannt. Ein nicht ausschließliches
Beispiel hierfür ist in der
WO2007030389 , Absätze
52 bis 75 beschrieben. Der Inhalt dieser Anmeldung und insbesondere
der genannten Absätze mit den dort genannten Mengenverhältnissen
wird hiermit explizit in den Inhalt der vorliegenden Anmeldung mit
aufgenommen.
-
Die
erfindungsgemäßen Beschichtungssysteme weisen
den Vorteil auf, dass sowohl der Partikelträger, als auch
die Wirksubstanz umweltfreundlich sind. Durch eine geeignete Kombination
aus Wirkstoff- und Trägersystem kann eine individuelle
Anpassung an verschiedene Anforderungsprofile (Sportboote, Berufsschifffahrt)
erfolgen.
-
Die
erfindungsgemäßen Antifouling-Additive sind wie
zuvor gezeigt mit verschiedensten Beschichtungsformulierungen kompatibel
und somit vielfältig einsetzbar. Dies erhöht die
Flexibilität in der Wirkstofffreisetzung noch einmal. Wie
zuvor gezeigt kann durch geeignete Kombination aus Trägermaterial
und Wirkstoff die Freisetzung gesteuert werden. Die Zugabe eines
Schutzstoffes stellt ein weiteres Mittel dar um die Freisetzung
zu steuern. Schließlich kann die Freisetzung in Abhängigkeit
von der Beschichtungsformulierung noch weiter gesteuert werden (erodierendes
oder nicht-erodierendes Lacksystem).
-
Mit
den erfindungsgemäßen Beschichtungssystemen können
alle Objekte beschichtet werden, welche der Gefahr durch Biofouling
ausgesetzt sind. Dies sind insbesondere Sportboote, kommerzielle
Schiffe, in Wasser eintauchende Bauwerke und Einrichtungen wie z.
B. Bootsstege, Kaimauern, Ölbohrplattformen etc., Fahrwassermarkierungen,
sonstige Bojen, Messsonden.
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Neben
der Verwendung im Unterwasserbereich können die erfindungsgemäßen
Additive aber auch in Feuchtraumanwendungen eingesetzt werden. Dazu
zählen z. B. Farben, Lacke und Dichtungen.
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Messmethoden
-
Untersuchung der Oberflächenzusammensetzung
mittels XPS
-
Ein
wichtiges Kennzeichen der beschriebenen Kompositpartikel, besteht
im Erhalt der Silica-Partikel-Oberfläche. Der Wirkstoff
bzw. die Hüllsubstanz befinden sich nur im Porensystem,
so dass die Oberfläche des Partikels weiterhin aus SiO2-Gruppen besteht. Dieses Merkmal ist ausschlaggebend
dafür, dass durch Verwendung dieser Kompositpartikel die
ursprünglichen Verarbeitungseigenschaften und Kompatibilitäten
mit verschiedenen Coatingformulierungen unbeeinflusst bleiben. Ein
Nachweis der reinen, sauberen Silica-Partikel-Oberfläche
wird mittels Röntgenstrahlen induzierter Photoelektronen-Spektroskopie
(XPS) geführt. Damit kann ein oberflächensensitiver
Nachweis der Elementzusammensetzung, sowie eine Analyse der Bindungsverhältnisse
erfolgen.
-
Meßprinzip
-
Eine
Materialoberfläche wird unter Ultrahochvakuumbedingungen
mit weicher Röntgenstrahlung (z. B. MgKα, AlKα)
beschossen. Hierdurch werden sog. Photoelektronen ausgelöst,
deren kinetische Energie nach dem Verlassen der Materialoberfläche
mit einem Elektronenspektrometer analysiert wird ( ).
Misst man eine metallische Probe, die sich in elektrisch leitendem
Kontakt zum Spektrometer befindet, so gilt für die kinetische
Energie der ausgelösten Photoelektronen: Ekin = hν – EB – ΦSp' d.
h. die Energie der eingestrahlten Röntgenstrahlung (hν)
minus der Bindungsenergie (EB) minus der
Austrittsarbeit des Spektrometers (ΦSp').
Im Falle elektrisch nicht leitender Materialien sind zusätzlich
Beiträge zu berücksichtigen.
-
Aus
dieser Bilanz zwischen der Anregungsenergie und der gemessenen kinetischen
Energie läßt sich somit die Bindungsenergie der
Elektronen an den Probenatomen ermitteln. Diese hängt direkt
vom chemischen Bindungszustand der Elemente ab. So wird z. B. für
metallisches Platin auf einem Träger ein anderer Wert gemessen,
als für zwei- oder vierwertiges Platin. Sulfat-Schwefel
liefert andere Werte, als Sulfidschwefel oder Sulfan-Schwefel und
PMMA liefert andere Sauerstoff- und Kohlenstoffsignale als Polycarbonat,
Polyoxymethylen oder Teflon.
-
Ein
klassisches Beispiel für ein XPS-Resultat findet sich in .
Es wird ersichtlich, dass selbst verschiedene Bindungszustände
des Kohlenstoffs in Trifluoressigsäureethylester anhand
der ”chemischen Verschiebung” der C-Signale identifiziert
werden können. Anhand der sog. „chemischen Verschiebung” der XPS-Signale
können somit verschieden gebundene Atome voneinander unterschieden
werden, wodurch festgestellt werden kann wie groß der Anteil
der Träger- bzw. Wirkstoff- bzw. Schutzstoffatome auf der
Oberfläche der erfindungsgemäßen Antifouling-Additive
ist. Auf Grund der Möglichkeit verschieden gebundene Atome voneinander
unterschieden zu können wurde für dieses Meßverfahren
von K. Siegbahn der Name „ESCA” (Elektronenspektroskopie
zur Chemischen Analyse) geprägt, da chemische Informationen
geliefert werden. Anhand von XPS-Spektren ist zu bestimmen, welche
Elemente in welcher Konzentration im Bereich der obersten Atomlagen
von Materialien vorhanden sind, und anhand der „chemischen
Verschiebung” der XPS-Signale, in welchem chemischen Bindungszustand
sie vorliegen.
-
Durch
EDV-gestützte Auswerteverfahren ist dieses mit guter Reproduzierbarkeit
zu quantifizieren. Die hierbei bestimmten Werte entsprechen üblicherweise
einer Angabe in Flächenprozenten.
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Es
können anhand von Übersichts-Oberflächenanalysen
z. B. 0.5 cm2 einer Oberfläche
integral erfasst werden, wobei die Eindringtiefe der Analyse jedoch
auf die obersten Atomlagen beschränkt ist. Auf diese Weise
werden evtl. vorhandene Mikroinhomogenitäten herausgemittelt.
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Die
Messung der aus der Probe emittierten Photoelektronen, wie sie bei
der XPS/ESCA-Technik erfolgt, erfasst ausschließlich den
Bereich der obersten Atomlagen, da die mittlere freie Weglänge
dieser Elektronen nur wenige Atomlagen beträgt. Elektronen,
die durch Ionisierungsprozesse in tieferen Schichten freigesetzt
werden, können die Oberfläche nicht mehr erreichen
und somit die Probe nicht verlassen. Daher ist die XPS-Technik bei
Einsatz weicher Röntgen-Anregungsstrahlung und der Messung
der dadurch ausgelösten, energiearmen Photoelektronen automatisch
oberflächenspezifisch und auf die Oberflächeneigenschaften
von Materialien fokussiert. Ein weiterer Vorteil von XPS besteht
darin, dass – außer Wasserstoff und Helium – auch leichte
Elemente wie Bor, Kohlenstoff, Stickstoff und Sauerstoff quantitativ
nachzuweisen und deren chemische Bindungszustände direkt
beobachtbar sind.
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zeigt
als allgemeiner Beleg der Funktion der XPS-Methode ein XPS-Übersichtsspektrum
von Sipernat® 50 beladen mit 20
Gew.-% 2-Methylimidazol nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren gemäß Anspruch 15. Es ist klar erkennbar,
welcher Teil der Oberfläche vom SiO2 und
welcher von 2-Methylimidazol (hierbei handelt es sich nicht um einen
erfindungsgemäßen Wirkstoff, sondern nur um eine
Demonstrationssubstanz zur Erläuterung der XPS-Methode)
gebildet wird. Durch Untergrundsubtraktion und Einsatz der relativen Empfindlichkeitsfaktoren
der Elemente sind gemäß standardisierter Verfahren
hieraus quantitative Aussagen zur Oberflächenzusammensetzung
zu ermitteln.
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Durchführung der XPS Messungen
-
Die
XPS Messungen werden an Pulverschüttungen durchgeführt,
wobei jeweils 0,5 Quadratzentimeter integral erfasst werden. Um
Verunreinigungen der Proben und Messartefakte zu vermeiden werden
dazu die Proben in einem Gold-beschichteten reinst-Tantal-Probenbehälter
(Alfa, 99.98%, ca. 0,25 mm Dicke, ca. 1,5 bis 2 cm groß)
derart vorgelegt, dass es zu keinen Verklumpungen, Anbackungen oder
Verdichtungen der Proben kommt. Die Menge der Probe wird so gewählt,
dass der Halter weitgehend gefüllt ist bzw. das zumindest ein
Fläche von 0,5 Quadratzentimeter vermessen werden kann.
Jede Probe wird sodann in eine Vorkammer des XPS-Spektrometers (XPS-Anlage
Leybold LHS12 oder Leybold MAX 100) überführt
und die Kammer ca. 2 Stunden bei Raumtemperatur auf 10–8 mbar
evakuiert. Danach wird die zu untersuchende Probe in die Hauptkammer
des XPS-Spektrometers überführt und das Vakuum
auf 4 × 10–10 mbar gesteigert
um Verunreinigungen und Messartefakte durch eventuelle Kohlenwasserstoffverunreinigungen
bzw. Kreuzkontaminationen zu verhindern. Die Reinheit des Vakuums
bzw. des Restgases in der Messkammer des XPS-Spektrometers wird
kontinuierlich mittels eines Restgasmassenspektrometers (Quadrex
200, Inficon) überwacht.
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Die
XPS-Messungen werden nach dem ESCA-Verfahren durchgeführt
wobei MgKα Strahlung mit einer Energie von 150 W verwendet
wird. Der Analysator der Elektronenenergie (Leybold EA200) wird
mit einer Durchgangsenergie von 72 eV im „fixed analyser
transmission mode” (FAT Mode) betrieben. Als Referenz für die
Bindungsenergie Skala des Spektrometers diente das Au4f7/2-Signal des SCAA83-Standards des National Physics
Laboratory (NPL, Teddington, GB) bei 84 eV welcher vor- und nach
der Messung der zu untersuchenden Probe vermessen wird. Die elektrostatische
Aufladung der zu untersuchenden Proben wird durch Elektronen mit
niedriger Energie aus einer kontrolliert glühenden Elektronenquelle, welche
in der Nähe des Probenhalters angebracht ist, kompensiert.
Diese Emissionsquelle wiederum ist abgeschirmt und thermisch isoliert, um
einen direkter Wärmetransfer zur zu untersuchenden Probe
zu verhindern.
-
Die
Auswertung wird gemäß den allgemeinen Empfehlungen
gemäß DIN-Fachbericht Nr. 39 und
dem Report des National Physics Laboratory DMAA(A)97, Teddington,
GB, Januar 1987 und den bisherigen Erkenntnissen des Arbeitsausschusses „Oberflächen-
und Mikrobereichsanalysen” NMP816 (DIN) durchgeführt. Ein DS
100 Datensatz wird benutzt um die XPS Daten mittels Standardroutinen
auszuwerten (mit Subtraktion der Röntgensatelliten und
des Untergrunds, sowie unter Berücksichtigung der für
das verwendete Spektrometer gültigen relativen Empfindlichkeitsfaktoren
(welche im Datensystem des Spektrometers gespeichert sind) des jeweils
angegebenen Elektronenniveaus). Alle Angaben werden in Flächenprozent
gemacht.
-
Analyse der physikalisch-chemischen
Eigenschaften des Trägermaterials
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Bestimmung der DBP Zahl:
-
Die
DBP-Aufnahme (DBP-Zahl), die ein Maß für die Saugfähigkeit
eines porösen Trägermaterials ist, wird in Anlehnung
an die Norm DIN 53601 wie folgt bestimmt:
12.50
g pulverförmiges oder kugelförmiges Trägermaterial
mit 0–10% Feuchtegehalt (gegebenenfalls wird der Feuchtegehalt
durch Trocknen bei 105°C im Trockenschrank eingestellt)
werden in die Kneterkammer (Artikel Nummer 279061) des Grabender-Absorptometer ”E” gegeben
(ohne Dämpfung des Ausgangsfilters des Drehmomentaufnehmers).
Im Falle von Granulaten wird die Siebfraktion von 3.15 bis 1 mm
(Edelstahlsiebe der Fa. Retsch) verwendet (durch sanftes Drücken
der Granulate mit einem Kunststoffspatel durch das Sieb mit 3.15 mm
Porenweite). Unter ständigem Mischen (Umlaufgeschwindigkeit
der Kneterschaufeln 125 U/min) tropft man bei Raumtemperatur durch
den „Dosimaten Grabender T 90/50” Dibutylphthalat
mit einer Geschwindigkeit von 4 ml/min in die Mischung. Das Einmischen
erfolgt mit nur geringem Kraftbedarf und wird anhand der Digitalanzeige
verfolgt. Gegen Ende der Bestimmung wird das Gemisch pastös,
was mittels eines steilen Anstieges des Kraftbedarfs angezeigt wird.
Bei einer Anzeige von 600 digits (Drehmoment von 0.6 Nm) wird durch
einen elektrischen Kontakt sowohl der Kneter als auch die DBP-Dosierung
abgeschaltet. Der Synchronmotor für die DBP-Zufuhr ist
mit einem digitalen Zählwerk gekoppelt, so dass der Verbrauch
an DBP in ml abgelesen werden kann.
-
Die
DBP-Aufnahme wird in der Einheit [g/(100 g)] ohne Nachkommastellen
angegeben und anhand der folgenden Formel berechnet:
mit DBP = DBP-Aufnahme in
g/(100 g)
- V
- = Verbrauch an DBP
in ml
- D
- = Dichte von DBP in
g/ml (1,047 g/ml bei 20°C)
- E
- = Einwaage an Kieselsäure
in g
- K
- = Korrekturwert gemäß Feuchtekorrekturtabelle
in g/(100 g)
-
Die
DBP-Aufnahme ist für wasserfreie, getrocknete Trägermaterialien
definiert. Bei Verwendung von feuchten Trägermaterialien,
insbesondere Fällungskieselsäuren oder Silicagelen
ist der Korrekturwert K für die Berechnung der DBP-Aufnahme
zu berücksichtigen. Dieser Wert kann anhand der folgenden
Korrekturtabelle ermittelt werden, z. B. würde ein Wassergehalt
des Trägermaterials von 5.8% einen Zuschlag von 33 g/(100 g)
für die DBP-Aufnahme bedeuten. Die Feuchte des Trägermaterials
wird gemäß der nachfolgend beschriebenen Methode „Bestimmung
der Feuchte bzw. des Trockenverlusts” ermittelt. Tabelle 1: Feuchtekorrekturtabelle für
Dibutylhthalataufnahme -wasserfrei-
| % Feuchte | .% Feuchte |
| .0 | .2 | .4 | .6 | .8 |
| 0 | 0 | 2 | 4 | 5 | 7 |
| 1 | 9 | 10 | 12 | 13 | 15 |
| 2 | 16 | 18 | 19 | 20 | 22 |
| 3 | 23 | 24 | 26 | 27 | 28 |
| 4 | 28 | 29 | 29 | 30 | 31 |
| 5 | 31 | 32 | 32 | 33 | 33 |
| 6 | 34 | 34 | 35 | 35 | 36 |
| 7 | 36 | 37 | 38 | 38 | 39 |
| 8 | 39 | 40 | 40 | 41 | 41 |
| 9 | 42 | 43 | 43 | 44 | 44 |
| 10 | 45 | 45 | 46 | 46 | 47 |
-
Bestimmung der Ölzahl
-
Die
Bestimmung der Ölzahl erfolgt nach DIN EN ISO 787-5 mit
Leinöl.
-
Bestimmung der Feuchte bzw. des Trockenverlusts
-
Die
Feuchte oder auch Trockenverlust (TV) von Trägermaterialien
wird in Anlehnung an ISO 787-2 nach 2 ständiger
Trocknung bei 105°C bestimmt. Dieser Trocknungsverlust
besteht überwiegend aus Wasserfeuchtigkeit.
-
Durchführung
-
In
ein trockenes Wägeglas mit Schliffdeckel (Durchmesser 8
cm, Höhe 3 cm) werden 10 g des pulverförmigen,
kugelförmigen oder granulären Trägermaterials
auf 0.1 mg genau eingewogen (Einwaage E). Die Probe wird bei geöffnetem
Deckel 2 h bei 105 ± 2°C in einem Trockenschrank
getrocknet. Anschließend wird das Wägeglas verschlossen
und in einem Exsikkatorschrank mit Kieselgel als Trocknungsmittel
auf Raumtemperatur abgekühlt.
-
Das
Wägeglas/Becherglas wird zur Bestimmung der Auswaage A
auf der Präzisionswaage auf 0,1 mg genau ausgewogen. Man
bestimmt die Feuchte (TV) in % gemäß TV = (1 – A/E)·100, wobei
A = Auswaage in g und E = Einwaage in g bedeuten.
-
Mittlere Partikelgröße
d50
-
Die
Bestimmung der Partikelverteilung der erfindungsgemäßen
Produktsysteme erfolgt nach dem Prinzip der Laserbeugung auf einem
Laserdiffraktometer (Fa. Horiba, LA-920). Zur Bestimmung der Partikelgröße
von Pulvern wird eine Dispersion mit einem Gewichtsanteil von ca.
1 Gew.-% SiO2 durch Einrühren des Pulvers
in Wasser hergestellt. Unmittelbar im Anschluss an die Dispergierung
wird von einer Teilprobe der Dispersion mit dem Laserdiffraktometer
(Horiba LA-920) die Partikelgrößenverteilung bestimmt.
Für die Messung ist ein relativer Brechungsindex von 1,09
zu wählen. Alle Messungen erfolgen bei Raumtemperatur.
Die Partikelgrößenverteilung sowie die relevanten
Größen wie z. B. die mittlere Partikelgröße
d50 werden vom Gerät automatisch
berechnet und grafisch dargestellt. Es sind die Hinweise in der
Bedienungsanleitung zu beachten.
-
Bestimmung der BET-Oberfläche
-
Die
spezifische Stickstoff-Oberfläche (im folgenden BET-Oberfläche
genannt) der pulverförmigen, in etwa sphärische Partikel
aufweisende oder granulären Kieselsäure wird in
Anlehnung an ISO 5794-1/Annex D mit dem Gerät
TRISTAR 3000 (Fa. Micromeritics) nach der Multipointbestimmung gemäß DIN-ISO
9277 ermittelt.
-
Bestimmung der Stampfdichte
-
Die
Bestimmung der Stampfdichte erfolgte gemäß DIN
EN ISO 787-11.
-
Bestimmung des Gesamtporenvolumens
-
Die
Bestimmung des Gesamtporenvolumens erfolgt mittels der Quecksilberporosimetrie.
Die Methode basiert auf der Hg-Intrusion gemäß DIN
66133 (mit einer Oberflächenspannung 480 mN/m
und einem Kontaktwinkel von 140°), wobei ein Autopore IV
9500-Gerät der Firma Micromeritics verwendet wird.
-
Die
Kieselsäure wird vor der Messung einer Druckbehandlung
unterzogen. Genutzt wird hierzu eine Manual Hydraulic Press (Bestell-Nr.
15011 der Fa. Specac Ltd., River House, 97 Cray Avenue, Orpington,
Kent BR5 4HE, U.K.). Dabei werden in eine „Pellet Die” mit
13 mm Innendurchmesser der Fa. Specac Ltd. 250 mg Kieselsäure
eingewogen und laut Anzeige mit 1 t belastet. Diese Last wird 5
s gehalten und gegebenenfalls nachgeregelt. Anschließend
wird die Probe entspannt und für 4 h bei 105 ± 2°C
in einem Umlufttrockenschrank getrocknet.
-
Die
Einwaage der Kieselsäure in den Penetrometer vom Typ 10
erfolgt auf 0,001 g genau und wird für eine gute Reproduzierbarkeit
der Messung so gewählt, dass das „stem volume
used”, also das prozentual verbrauchte Hg-Volumen zum Füllen
des Penetrometers 20% bis 40% beträgt. Anschliessend wird
das Penetrometer langsam auf 50 μm Hg evakuiert und für
5 min bei diesem Druck belassen. Die Bedienung des Autopore-Geräts
erfolgt gemäß der Bedienungsanleitung mit der
Software Version IV 1.05. Jede Messung wird um eine Leermessung
des Penetrometers korrigiert. Der Messbereich beträgt 0,0042–414
MPa.
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Bestimmung des Grindometerwertes
-
Die
Bestimmung des Grindometerwertes erfolgt nach DIN EN 21524.
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Bestimmung der Rieselfähigkeit
-
Die
Beurteilung der Rieselfähigkeit erfolgt mit Glasauslaufgefäßen
unterschiedlicher Auslaufdurchmesser. Die Bewertung erfolgt mit
den Noten 1–7 (siehe Tabelle 2). Angegeben wird das Messgefäß,
bei dem das Pulver gerade noch ohne zu stocken ausfließt.
-
-
Die
nachfolgenden Beispiele dienen der Veranschaulichung der vorliegenden
Erfindung, schränken diese jedoch in keiner Weise ein.
-
Allgemeine Methodenbeschreibung
-
a) Einbringen des Wirkstoffs in einen
porösen Träger
-
Das
Trägermaterial, beispielsweise poröses SiO2 wird in einem Mischer (z. B. Somakon, IKA-Kneter) vorgelegt
und der Mischvorgang gestartet. Der flüssige Wirkstoff
wird durch langsames Zutropfen zudosiert (Verhältnis z.
B. 30 Gew.-% SiO2 zu 70 Gew.-% flüssiger
Wirkstoff). Die Partikel bleiben rieselfähig. Durch den Energieeintrag
und die Adsorptions- bzw. Kapillarkräfte im Inneren der
porösen SiO2-Struktur wird der
Wirkstoff zum Zentrum des Trägers transportiert. Es ist
ebenso möglich, einen nichtflüssigen Wirkstoff
in einem entsprechenden Lösungsmittel zu lösen
und anschließend wie zuvor beschrieben fortzufahren. Es
ist ebenso möglich den Wirkstoff aus der Schmelze aufzutragen.
Dazu kann der Mischer temperiert werden.
-
Um
die Wirkstoffkonzentration einzustellen, kann der Vorgang beliebig
oft wiederholt werden, bzw. es können Lösungen
mit entsprechenden Konzentrationen hergestellt werden. Zwischen
den Schritten muss jedoch ein Trockenschritt durchgeführt
werden, um das Lösungsmittel abzutrennen.
-
Genaue
Angaben sind unter Versuchsbeschreibung c).
-
b) Herstellung eines Schutzsystem in dem
mit Wirkstoff beladenen Träger
-
Das
geträgerte Material wird im Mischer vorgelegt. Die Schutzhülle
kann aus Lösung durch langsames Zutropfen zudosiert werden.
Es ist vorteilhaft, ein Lösemittel zu wählen,
welches den Wirkstoff nicht löst. Vorzugsweise ist die
Lösung mit der Hüllsubstanz gesättigt,
um einen möglichst hohen Eintrag in den porösen
Träger zu erzielen.
-
Anschließend
muss ein Trockenschritt durchgeführt werden. Dafür
wird eine Temperatur unterhalb Schmelztemperatur der Hüllsubstanz
sowie unterhalb des Siedepunktes des Lösungsmittel gewählt.
Die Trocknung kann unter zuvor genannten Bedingungen auch im Vakuum
durchgeführt werden. Nachdem die Partikel vollständig
getrocknet sind kann der Vorgang wiederholt werden um eine weitere
Hüllschicht aufzutragen. Die Partikel sind anschließend
rieselfähig
-
Es
ist ebenso möglich, eine dichte Hüllschicht über
eine Schmelze aufzubringen. Dabei sollte der Wirkstoff im Schmelzbereich
der Hüllsubstanz stabil sein.
-
c) Versuchsbeschreibung
-
Beispiel 1:
-
Eine
Verkapselung von Geraniol wurde nach der zuvor beschriebenen allgemeinen
Herstellungsvorschrift mit folgenden Versuchsschritten erzielt:
- 1. 20 ml einer 50 Gew.-% Mischung von Geraniol
in Ethanol wurde auf 35 g SiO2 (Sipernat® 820A) aufgetragen.
- 2. Die beladenen Partikel wurden bei 35°C im Vakuumtrockenschrank
24 Stunden getrocknet.
- 3. 20 ml einer 50 Gew.-% Lösung von PEG 10.000 in H2O wurde aufgetragen.
- 4. Die beladenen Partikel wurden bei 35°C im Vakuumtrockenschrank
24 Stunden getrocknet.
- 5.–6. Die Punkte 3 und 4 wurden wiederholt.
- 7. Die Mikrokapseln wurden anschließend mit einem organischen
Lösemittel (z. B. Ethanol, Cyclohexan) gewaschen, gefiltert
und wie in 4. beschrieben getrocknet.
-
Beispiel 2:
-
Eine
Verkapselung von Menthol wurde nach der zuvor beschriebenen allgemeinen
Herstellungsvorschrift mit folgenden Versuchsschritten erzielt:
- 1. 10 g Menthol wurden bei 50°C aus
der Schmelze auf 35 g SiO2 aufgetragen.
- 2. Die beladenen Partikel wurden anschließend abgekühlt
auf Raumtemperatur.
- 3. 20 ml einer 50 Gew.-% Lösung von PEG 10.000 in H2O wurde aufgetragen.
- 4. Die beladenen Partikel wurden bei 35°C im Vakuumtrockenschrank
24 Stunden getrocknet.
- 5.–6. Die Punkte 3 und 4 wurden wiederholt.
- 7. Die Mikrokapseln wurden anschließend mit einem organischen
Lösemittel (z. B. Ethanol, Cyclohexan) gewaschen, gefiltert
und wie in 4. beschrieben getrocknet.
-
Beispiel 3:
-
Verkapselung mit Zinkalginat
-
- 1. Auf die geträgerten Partikel gemäß Beispiel
1.1–1.2 und 2.1–2.2 wurden 20 ml einer 2 Gew.-%
Lösung von Natriumalginat in Wasser aufgetragen.
- 2. Die beladenen Partikel wurden 1 Stunde in 250 ml einer 1
Gew.-%-Lösung ZnCl dispergiert.
- 3. Die Partikel wurden anschließend abfiltriert und
bei 50°C im Vakuumtrockenschrank 24 Stunden getrocknet.
- 4.–5. Die Punkte 2 und 3 wurden wiederholt.
-
Beispiel 4
-
Eine
Verkapselung von Geraniol wurde nach der zuvor beschriebenen allgemeinen
Herstellungsvorschrift mit folgenden Versuchsschritten erzielt:
- 1. 20 ml einer 50 Gew.-% Mischung von Geraniol
in Ethanol wurde auf 30 g SiO2 (Aeroperl
300/30®) aufgetragen.
- 2. Die beladenen Partikel wurden bei 35°C im Vakuumtrockenschrank
24 Stunden getrocknet.
- 3. 20 ml einer 50 Gew.-% Lösung von PEG 10.000 in H2O wurde aufgetragen.
- 4. Die beladenen Partikel wurden bei 35°C im Vakuumtrockenschrank
24 Stunden getrocknet.
- 5.–6. Die Punkte 3 und 4 wurden wiederholt.
- 7. Die Mikrokapseln wurden anschließend mit einem organischen
Lösemittel (z. B. Ethanol, Cyclohexan) gewaschen, gefiltert
und wie in 4. beschrieben getrocknet.
-
Beispiel 5
-
Das
erfindungsgemäße Antifouling-Additiv ist mit herkömmlichen
marinen Coatingsystemen kompatibel. Exemplarisch wird die Herstellung
der erfindungsgemäßen Beschichtung auf Basis eines
Epoxy-Siloxan-Hybrid-Systems beschrieben.
-
Aus
den einzelnen Komponenten (siehe Tabelle 3) wird nach bekannten
Verfahren ein Grundlack hergestellt. In einem zweiten Schritt wird
der Härter und das Antifouling-Additiv in einer Konzentration
von 13,2% entsprechend der Beispiele 1–4 unter geringer
Scherbeanspruchung dispergiert (z. B. Dispermat, Durchmesser: 80
mm, 2000 rpm), um eine zu starke mechanische Beanspruchung der Additive
zu vermeiden. Tabelle 3
| Substanz | Gew.-% |
| SILIKOPON® EF | 28,4 |
| Lichtschutzmittel
Tinuvin 292 | 0,9 |
| Entlüfter
TEGO® Airex 955 | 0,4 |
| Weißpigment
Titandioxid
Kronos
231 | 22,9 |
| Füllstoff
Talkum
AT extra | 1,7 |
| Butylacetat | 13,2 |
| SILIKOPON® EF | 28,1 |
| | |
| Antifouling-Additiv | 13,2 |
| | |
| DYNASYLAN® AMEO | 12,3 |
-
Anschließend
wird der Lack nach einem herkömmlichen Beschichtungsverfahren
(z. B. Spritzen, Rollen) auf den zu beschichtenden Untergrund aufgetragen.
Der Untergrund sollte entsprechend der Anforderungen des Andwendungsgebiets
vorbereitet sein (z. B. Korrosionsschutzgrundierung). Nach 8 h ist
die erfindungsgemäße Beschichtung ausgehärtet
und anwendungsbereit.
-
Beispiel 6
-
Es
wird das Elastizitätsverhalten einer Beschichtung nach
Beispiel 5 mit dem Antifoulingadditiv nach Beispiel 4 getestet.
-
Zur
Ermittlung der Elastizität der Beschichtungen wird die
Erichsen Tiefungsprobe mit der Lack- und Farben-Prüfmaschine
Modell 202 C der Firma Erichsen nach DIN ISO 1520 vorgenommen.
Beim Modell 202 C handelt es sich um ein Tischgerät, bestehend
aus Stahlblech-Gehäuse, Prüfzylinder, Hydraulikaggregat
und Bedienfeld.
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Das
lackierte Probeblech wird zur Durchführung des Versuches
mit der Prüffläche nach oben in den Prüfzylinder
eingelegt und automatisch fest gespannt. Der Kugelstösel
drückt gegen das Blech und bewirkt eine Verformung. Sobald
ein erster Riss in der Beschichtung zu erkennen ist, wird der Vorschub
des Kugelstösels durch Betätigen einer Drucktaste
gestoppt. Anschließend kann der ERICHSEN-Tiefungswert,
der der Eindrucktiefe entspricht, abgelesen werden.
-
Es
wurde gefunden, dass durch Einarbeitung der erfindungsgemäßen
Antifouling-Additive in den Lack dessen Elasitzitätsverhalten
um weniger als < 1%
abnimmt. Dies stellt eine für die Praxis vernachlässigbare Abnahme
dar und belegt, dass die erfindungsgemäßen Antifoulingadditive
keine negativen Auswirkungen auf die mechanischen Eigenschaften
des Lacks haben.
-
Beispiel 7:
-
In
diesem Beispiel wird das Abriebverhalten einer Beschichtung nach
Beispiel 5 mit dem Antifoulingadditiv nach Beispiel 4 getestet.
-
Für
die Abriebprüfung wird das ERICHSEN Standard Abrasion Tester
Modell 305 nach ASTM D4060-07 verwendet. Die Abriebbeanspruchung
erfolgt durch zwei Reibrollen, die mit definierter Kraft (z. B. 1000
g) auf den rotierenden Probehalter wirken. Zur Auswertung wird die
Gewichtsverlustmethode angewendet. Das zu prüfende Material
wird einer Zyklenzahl ausgesetzt und der abgeriebene Probenanteil
durch Differenzwägung ermittelt. Dabei wurde festgestellt,
dass das erfindungsgemäße Beschichtungssystem
nach Beispiel 5 ein mit dem Basislack vergleichbares Abriebsverhalten
zeigt. Dies bestätigt erneut, dass die erfindungsgemäßen
Additive keine negativen Einflüsse auf die mechanischen
Eigenschaften der Antifoulingbeschichtungen haben.
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Beispiel 8
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In
diesem Beispiel wird die Wirkstofffreisetzung eines Antifoulingadditiv
nach Beispiel 4 getestet.
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Die
erfindungsgemäßen Antifouling-Additive sollen
innerhalb der flüssigen Lackformulierung eine möglichst
vollständige Latenz zeigen, d. h. es sollte keine bzw.
möglichst wenig Wirkstofffreisetzung stattfinden. Erst
bei Kontakt mit Meerwasser soll dann der Wirkstoff freigesetzt werden.
Um dies zu testen, d. h. zur Analyse des Latenzverhaltens und der
Freisetzung, werden die erfindungsgemäßen Antifouling-Additive
in Lösemittel (z. B. Cyclohexan, Butylacetat, Ethanol)
bzw. Wasser dispergiert. In definierten Zeitabständen (z.
B. 24 h, 1 Tag, 7 Tage, 14 Tage) erfolgt mittels Gaschromatographie
(Agilent 6890N Gaschromatograph) die Konzentrationsbestimmung des
freigesetzten Aktivstoffs.
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Die
Freisetzungsanalyse der erfindungsgemäßen Antifouling-Additive
zeigt, dass durch Verwendung einer geeigneten Hüllsubstanz
im Vergleich zum unverkapselten System die diffusionsgesteuerte
Freisetzung um mindestens einen Faktor 2 verzögert werden
kann. Die Untersuchungen zeigen, dass durch das beschriebene Verfahren
sowohl der Aktivstoff innerhalb der flüssigen Lackformulierung
geschützt ist (Verkapselung, Latenz), als auch eine diffusionsgesteuerte
Freisetzung bei Kontakt mit Wasser erfolgt (Controlled Release).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - WO 2008/025538
A1 [0002]
- - WO 97/29157 [0002]
- - EP 1398301 A2 [0031]
- - EP 1241135 A1 [0031]
- - EP 1648824 A1 [0031]
- - EP 0798348 A1 [0031]
- - EP 0341383 A1 [0031]
- - EP 0922671 A1 [0031]
- - EP 0725037 [0032]
- - DE 102008000290 [0081]
- - WO 2007030389 [0087]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - DIN EN 21524 [0040]
- - DIN 53492 [0048]
- - DIN 53492 [0068]
- - DIN 53601 [0079]
- - DIN-Fachbericht Nr. 39 [0102]
- - DS 100 [0102]
- - Norm DIN 53601 [0103]
- - DIN EN ISO 787-5 [0106]
- - ISO 787-2 [0107]
- - ISO 5794-1 [0111]
- - DIN-ISO 9277 [0111]
- - DIN EN ISO 787-11 [0112]
- - DIN 66133 [0113]
- - DIN EN 21524 [0116]
- - DIN ISO 1520 [0132]
- - ASTM D4060-07 [0136]