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DE102009035455A1 - Batterie und Verfahren zum Herstellen einer Batterie - Google Patents

Batterie und Verfahren zum Herstellen einer Batterie Download PDF

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DE102009035455A1
DE102009035455A1 DE102009035455A DE102009035455A DE102009035455A1 DE 102009035455 A1 DE102009035455 A1 DE 102009035455A1 DE 102009035455 A DE102009035455 A DE 102009035455A DE 102009035455 A DE102009035455 A DE 102009035455A DE 102009035455 A1 DE102009035455 A1 DE 102009035455A1
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diffusion barrier
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DE102009035455A
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English (en)
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Dirk Dipl.-Ing. Dr. Schröter
Jens Dr.-Ing. Meintschel
Rainer Dr. Kaufmann
Arnold Dr.-Ing. Lamm
Claus-Rupert Dr.-Ing. Hohenthanner
Jörg Dipl.-Chem. Dr. Kaiser
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Original Assignee
Daimler AG
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Abstract

Batterie mit einer Vielzahl von bipolaren Rahmenflachzellen (1), welche zu der Batterie gestapelt sind. Jede der Rahmenflachzellen (1) weist zwei Hüllbleche (2, 4) auf. Die beiden Hüllbleche (2, 4) sind von einem elektrisch isolierenden Rahmen (3) voneinander getrennt. Zwischen den Hüllblechen (2, 4) ist ein Elektrodenstapel (5) aus Anodenfolien (8), Separatorfolien (7) und Kathodenfolien (6) angeordnet. Erfindungsgemäß ist der Rahmen (3) mit einem Diffusionssperrelement (9) versehen. Das Diffusionssperrelement (9) ist dabei mit einem der Hüllbleche (2) verbunden. Ferner wird ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Batterie angegeben.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Batterie mit einer Vielzahl von bipolaren Rahmenflachzellen, nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer Batterie mit bipolaren Rahmenflachzellen. Ferner betrifft die Erfindung die Verwendung einer solchen Batterie oder einer nach dem Verfahren zum Herstellen erhaltenen Batterie.
  • Batterien mit einem Aufbau aus einer Vielzahl von Batterieeinzelzellen sind aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt. Insbesondere können die Batterieeinzelzellen dabei als Rahmenflachzellen aufgebaut sein. Jede der einzelnen Rahmenflachzellen ist aus einem isolierenden Rahmen und zwei elektrisch leitenden Hüllblechen auf jeder Seite des elektrisch isolierenden Rahmens gebildet. Bei derartigen Rahmenflachzellen ist die so genannte bipolare Bauweise häufig anzutreffen. Dies bedeutet, dass die elektrochemisch aktiven Materialien der Rahmenflachzellen mit jeweils einem Pol der Rahmenflachzelle verbunden sind. Die Pole sind dabei auf die Außenfläche des Gehäuses geführt, beispielsweise in Form der Hüllbleche auf jeder der Flachseiten der Rahmenflachzelle. Dieser Aufbau ist prinzipiell aus der nicht vorveröffentlichten deutschen Anmeldung mit dem Aktenzeichen DE 10 2007 063 181.4 bekannt. Hierin sind Rahmenflachzellen beschrieben, welche mit zwei Hüllblechen versehen sind, sodass jede der Rahmenflachzellen für sich eine selbständige Einheit bildet, und dass eine Vielzahl derartiger Rahmenflachzellen zu einer Batterie gestapelt werden können. Die Batterie mit den bipolaren Rahmenflachzellen weist dann als fertiger Zellenstapel der einzelnen Rahmenflachzellen am einen Ende des Zellenstapels den einen Pol und am anderen Ende des Zellenstapels den anderen Pol auf.
  • Beim Aufbau der Batterie aus den Rahmenflachzellen als Lithium-Ionen-Batterie ist üblicherweise außerdem eine Kühleinrichtung vorgesehen, welche beispielsweise auf einer der Längsseiten des Zellenstapels angeordnet ist. Die in den Rahmenflachzellen entstehende Wärme kann dann über die Hüllbleche der Rahmenflachzellen abgeführt werden, welche diese Wärme in den Bereich der Kühleinrichtung, beispielsweise einer gekühlten Platte, auf einer der Längsseiten der Batterie leiten.
  • Der typische Einsatzzweck für derartige Batterien liegt beispielsweise in elektrischen, hybridisierten oder teilhybridisierten Antriebssträngen in Transportmitteln, wie z. B. Elektrofahrzeugen oder Hybrid- oder Mildhybridfahrzeugen.
  • Jede der einzelnen Rahmenflachzellen ist also aus einem isolierenden Rahmen und zwei elektrisch leitenden Hüllblechen auf jeder Seite des elektrisch isolierenden Rahmens aufgebaut, wobei eines der Hüllbleche gegebenenfalls von zwei der Rahmenflachzellen genutzt sein kann. Im Inneren des elektrisch isolierenden Rahmens sind die aktiven Materialien angeordnet, insbesondere in Form von Anodenfolien und Kathodenfolien, welche jeweils von einem Separator getrennt und elektrisch gegeneinander isoliert werden. Typischerweise können diese Folien hinsichtlich ihrer Polarität abwechselnd gestapelt werden, wobei jeweils ein Separator zwischen den Folien angeordnet wird. Der Elektrodenstapel wird dann in den Rahmen eingelegt. Die Rahmenflachzelle wird bei den Herstellungsverfahren gemäß dem Stand der Technik anschließend verschlossen und die Anoden- bzw. Kathodenfolien können mit dem jeweiligen Hüllblech verschweißt werden, wie es beispielsweise durch die nicht vorveröffentlichte deutsche Anmeldung mit dem Aktenzeichen DE 10 2007 063 181.4 beschrieben ist.
  • Der Rahmen von solchen Rahmenflachzellen ist dabei typischerweise als Kunststoffrahmen ausgebildet. Üblicherweise ist der Rahmen oder zumindest Teile desselben aus einem thermoplastischen Material ausgeführt, sodass die Hüllbleche oder zumindest eines der Hüllbleche durch ein Heißpressverfahren mit dem Rahmen verbunden und die Rahmenflachzelle so verschlossen werden kann. Nun liegt die Problematik darin, dass durch den Rahmen aus dem Kunststoff einerseits Wassermoleküle in das Innere der Rahmenflachzelle hinein diffundieren können, sodass die Performance der Zelle mit der Zeit reduziert wird und der hohe Wasseranteil Korrosionsprobleme hervorruft. Andererseits kann es auch, insbesondere bei den typischerweise immer gegenüber der Umgebungstemperatur erhöhten Betriebstemperaturen, zu einem Verlust von Elektrolyt kommen, da auch Moleküle des Elektrolyts durch den Kunststoff des Rahmens diffundieren. Auch dies wirkt sich negativ auf die Leistungsfähigkeit und die Lebensdauer der Rahmenflachzelle und damit der aus den Rahmenflachzellen aufgebauten Batterie aus.
  • In der nicht vorveröffentlichten älteren Anmeldung DE 10 2008 059 946.8 der Anmelderin wird daher eine Diffusionssperre vorgeschlagen, welche in Form eines Diffusionssperrelements in den Rahmen eingebracht wird. Das Diffusionssperrelement ist dabei beispielsweise als metallischer Einsatz ausgebildet, welcher entsprechend mit dem Kunststoff des Rahmens umspritzt wird.
  • Hinsichtlich der Herstellung einer solchen Rahmenflachzelle hat es sich als notwendig erwiesen, dass die Fixierung des Diffusionssperrelements beispielsweise in einer Spritzgussform über entsprechende Abstandselemente, wie eingesetzte Haltestifte oder dergleichen, realisiert werden muss, um eine sicheres Umspritzen des Diffusionssperrelements und damit eine sichere Verbindung zwischen dem Rahmen und dem entsprechenden Hüllblech zu realisieren. Der Aufbau hat dabei den Nachteil, dass er eine komplizierte Spritzgussform erfordert und dass durch den zusätzlichen Einlegevorgang die Kosten für die Herstellung einer derartigen Rahmenflachzelle erhöht werden. Außerdem hinterlassen die Haltestifte Löcher im Bereich des Rahmens, sodass dieser gegebenenfalls schneller zur Undichtheit neigt, als ein Rahmen ohne derartige Löcher.
  • Es ist nun die Aufgabe der Erfindung eine Batterie aus einer Vielzahl von Rahmenflachzellen zu schaffen, bei denen die Rahmenflachzellen schnell, einfach und kostengünstig hergestellt werden können, und bei denen die Rahmenflachzellen einfach und effizient dicht, und insbesondere auch diffusionsdicht, verschlossen werden können.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Batterie mit den Merkmalen im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst. Ein Verfahren zur Herstellung einer Batterie mit den Merkmalen im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 10 kann die Aufgabe ebenfalls lösen. In den abhängigen Unteransprüchen zur Batterie und zu dem Verfahren sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Batterie bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens angegeben.
  • Die erfindungsgemäße Batterie weist das Diffusionssperrelement also im Rahmen auf, wobei das Diffusionssperrelement außerdem mit einem der Hüllbleche verbunden ist. Damit entsteht ein sehr stabiler Aufbau, bei dem Hüllblech und Diffusionssperrelement eine Einheit bilden, welche in der Produktion auch als Einheit gehandhabt werden kann. Außerdem entsteht eine vergleichsweise große Oberfläche, auf welcher das Material des Rahmens an der Einheit aus Hüllblech und Diffusionssperrelement haften kann, sodass eine sichere Verbindung des Rahmens mit dem Hüllblech und dem Diffusionssperrelement gewährleistet ist.
  • Eine besonders günstige und vorteilhafte Weiterbildung der erfindungsgemäßen Batterie sieht ferner vor, dass das Diffusionselement aus einem metallischen Material, insbesondere aus Aluminium oder einer aluminiumhaltigen Legierung ausgebildet ist. Dieses metallische Material stellt eine sehr gute Diffusionssperre sicher, da weder Wasser noch Elektrolyt durch dieses Metall hindurch diffundieren kann. Außerdem ermöglicht das metallische Material der Diffusionssperre eine einfache Verbindung der Sperre und des Hüllblechs. Insbesondere können Diffusionssperrelement und Hüllblech beide aus Aluminium hergestellt werden, so dass diese entweder einstückig ausgebildet werden können oder durch stoffschlüssiges Fügen, wie Schweißen oder dergleichen, leicht miteinander verbunden werden können.
  • Durch das Umspritzen des Diffusionssperrelements mit dem Rahmen aus Kunststoff wird dabei die Isolierung zwischen dem Diffusionssperrelement und dem gegenüberliegenden Hüllblech, welches die andere Polarität als das mit dem Diffusionssperrelement verbundene Hüllblech aufweist, erreicht. Das Diffusionssperrelement wird dann zwar nicht den gesamten Querschnitt des Rahmens durchdringen, dies ist jedoch für den gewünschten Effekt auch nicht zwingend notwendig. Vielmehr reicht es aus, wenn ein großer Teil der Querschnittsfläche des Rahmens über das Diffusionssperrelement entsprechend gedichtet und für die Diffusion von Wasser und Elektrolyt undurchlässig gemacht wird. Bereits dann ist ein ausreichend guter Dichteffekt aufgrund des Diffusionssperrelements zu erreichen.
  • Gemäß einer besonders günstigen und vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Batterie ist es außerdem vorgesehen, dass das Diffusionssperrelement mechanisch so ausgestaltet ist, dass es mit dem Material des Rahmens eine formschlüssige Verbindung ausbildet. Um das sichere Anhaften des mit dem Diffusionssperrelement verbundenen Hüllblechs an dem Rahmen, welcher beispielsweise angespritzt werden kann, sicherzustellen, ist das Diffusionssperrelement mechanisch so ausgebildet, dass es diese Verbindung durch eine formschlüssige Verbindung unterstützt. Hierfür könnten beispielsweise entsprechende Bereiche des Diffusionssperrelements mit einer definierten Rauheit, mit Hinterschnitten oder partiellen Durchbrüchen, welche den Diffusionsquerschnitt nicht deutlich erhöhen, versehen werden. Dadurch wird dann eine formschlüssige Verklammerung des Kunststoffmaterials des Rahmens mit dem Diffusionssperrelement und damit letztlich auch mit dem mit dem Diffusionssperrelement verbundenen Hüllblech erreicht.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen einer Batterie mit bipolaren Rahmenflachzellen sieht vor, dass für jede der Rahmenflachzellen, welche später zu der Batterie gestapelt werden, in einem ersten Schritt ein Diffusionssperrelement mit einem ersten Hüllblech verbunden oder an diesem ausgebildet wird. Das Diffusionssperrelement wird also fest mit dem Hüllblech verbunden oder einstückig an diesem ausgebildet. Damit entsteht eine Einheit aus dem ersten Hüllblech und dem Diffusionssperrelement, welche als solche Einheit im weiteren Produktionsprozess gemeinsam gehandhabt werden kann. Im nächsten Verfahrensschritt wird dann ein Rahmen an das erste mit dem Diffusionssperrelement versehene Hüllblech angeformt. Dieses Anformen kann insbesondere durch Spritzgießen oder Spritzprägen erfolgen, sodass wieder eine fest verbundene Einheit aus dem ersten Hüllblech, dem Diffusionssperrelement und dem Rahmen entsteht. In diesen Aufbau wird dann im darauffolgenden Verfahrensschritt ein Elektrodenstapel aus Anodenfolien, Separatorfolien und Kathodenfolien positioniert. In einem abschließenden Schritt wird dann mit dem zweiten Hüllblech die Rahmenflachzelle verschlossen. Hierfür kann das zweite Hüllblech beispielsweise aufgeklebt oder über Heißpressen mit dem Kunststoffmaterial des Rahmens, welches dann zumindest teilweise thermoplastisch ausgebildet sein muss, verbunden werden.
  • Dieses sehr effiziente Verfahren zur Herstellung von Rahmenflachzellen, welche anschließend zu der Batterie gestapelt werden, ermöglicht eine sehr einfache und kostengünstige Herstellung einer erfindungsgemäßen Batterie, so dass hohe Stückzahlen mit vertretbarem Kostenaufwand produziert werden können.
  • Im ersten Verfahrensschritt wird dabei, wie bereits erwähnt, das Diffusionssperrelement mit dem ersten Hüllblech verbunden oder an diesem ausgebildet. Neben der einstückigen Ausbildung, welche beispielsweise durch Abkanten oder Tiefziehen erfolgen könnte, ist es gemäß einer besonders günstigen und vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass dieses Verbinden des Diffusionssperrelements mit dem ersten Hüllblech durch ein stoffschlüssiges Fügen erfolgt. Insbesondere können hier Verfahren wie Widerstandspressschweißen, Buckelschweißen oder dergleichen verwendet werden. Dies ermöglicht in einem einfachen und leicht beherrschbaren Produktionsablauf ein sicheres, festes und dauerhaftes Verbinden des Diffusionssperrelements mit dem ersten Hüllblech.
  • Alternativ dazu wären andere Herstellungsverfahren möglich, beispielsweise ein Durchsetzfügen, bei dem in das Hüllblech eine entsprechende Form eingeprägt wird, welche dann eine formschlüssige Verbindung mit dem Diffusionssperrelement während des Prägeschritts eingeht. Alternativ dazu ist es selbstverständlich auch denkbar, das Diffusionssperrelement durch Kleben oder dergleichen zu fixieren.
  • Alles in allem erlaubt das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren den kostengünstigen Aufbau einer Batterie aus den entsprechenden Rahmenflachzellen, welche einfach, kostengünstig und robust hergestellt werden kann. Insbesondere für Nutzfahrzeuge und Personenkraftwagen mit elektrischen Antrieben oder Hybridantrieben kann die Batterie besonders günstig und effizient eingesetzt werden. Aufgrund der oben schon genannten Vorteile ist sie für diese Verwendung, insbesondere in einer Ausbildung als Lithium-Ionen-Batterie, prädestiniert.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Batterie und des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus den restlichen Unteransprüchen und aus der nachfolgenden Beschreibung der Batterie mit Rahmenflachzellen und der Verfahrensschritte zu ihrer Herstellung, anhand der beigefügten Figuren.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine Explosionsdarstellung einer bipolaren Rahmenflachzelle;
  • 2 eine Explosionsdarstellung eines Diffusionssperrelements und eines ersten Hüllblechs;
  • 3 die Darstellung gemäß 2 in verbundenem Zustand von Diffusionssperrelement und erstem Hüllblech;
  • 4 eine Schnittdarstellung durch eine Rahmenflachzelle gemäß der Erfindung;
  • 5 eine Ausschnittsvergrößerung eines Randbereichs der Darstellung in 4;
  • 6 die Darstellung analog 5 in einer weiteren Ausführungsform;
  • 7 eine Draufsicht auf ein erstes Hüllblech in einer weiteren möglichen Ausführungsform; und
  • 8 eine Schnittdarstellung eines vergrößerten Ausschnitts aus 7 mit angespritztem Rahmen.
  • In 1 ist eine bipolare Rahmenflachzelle 1 in einer Explosionsdarstellung zu erkennen. Die spätere Rahmenflachzelle 1 besteht dabei aus einem ersten Hüllblech 2, welches beispielsweise das Hüllblech 2 der Anodenseite bildet. Dieses erste Hüllblech 2 ist über einen Rahmen 3 von einem zweiten Hüllblech 4 getrennt, welches in diesem Beispiel dann das Hüllblech 4 der Kathodenseite wäre. Beide Hüllbleche 2, 4 weisen auf einer Seite entsprechende Abkantungen 2a, 4a auf. Diese Abkantungen 2a, 4a sind so ausgeführt, dass sie auf einer Seite der späteren Rahmenflachzelle 1 nebeneinander liegen, jedoch so, dass sie nicht in elektrischem Kontakt zueinander kommen. Der Sinn und die Aufgabe der Abkantungen 2a, 4a der jeweiligen Hüllbleche 2, 4 besteht nun darin, dass sie typischerweise auf der Seite angeordnet sind, auf der die Rahmenflachzelle 1 später, wenn mehrere der Rahmenflachzellen 1 zu einer Batterie gestapelt sind, im Allgemeinen über eine elektrisch isolierende, thermisch leitende Folie oder Vergussmasse, mit einer Kühleinrichtung, beispielsweise einer Kühlplatte in Verbindung stehen. Die Abkantungen 2a, 4a der Hüllbleche 2, 4 sorgen nun dafür, dass der Kontakt der Hüllbleche 2, 4 zu der Kühlplatte eine vergleichsweise große Fläche aufweist, sodass von den Hüllblechen 2, 4 aus dem Inneren der Rahmenflachzelle 1 abgeleitete Wärme bestmöglich an die Kühlplatte abgegeben werden kann. Da dieser Aufbau der Kühlung sowie die Anbindung der Kühlplatte an die Rahmenflachzellen 1 an sich bekannt und üblich ist, wird hierauf im Rahmen der hier vorliegenden Erfindung jedoch nicht näher eingegangen.
  • Im Inneren des von dem Rahmen 3 umgebenen Bereiches ist das elektrochemisch aktive Material angebracht. Dieses besteht aus einem Elektrodenstapel 5 mit Kathodenfolien 6, Separatoren 7 und Anodenfolien 8. Die Anoden- und Kathodenfolien 8, 6 sind dabei aus Aluminium und Kupfer oder entsprechenden Legierung mit Aluminium und Kupfer gebildet. In der Schnittdarstellung der 4 bzw. in der Vergrößerung der 5 und 6 ist der Elektrodenstapel 5 nochmals im Detail dargestellt. Wie dort zu erkennen ist, besteht dieser aus mehreren der Kathodenfolien 6, welche über den elektrisch isolierenden Separator 7, welcher bevorzugt ebenfalls als Folie ausgebildet ist, von den Anodenfolien 8 getrennt gestapelt sind. Die jeweils von dem Separator 7 getrennten Anodenfolien 8 und Kathodenfolien 6 sind dabei abwechselnd gestapelt. In der Darstellung der 5 ist zu erkennen, dass die Kathodenfolien 6 in einem ersten Anschlussbereich 5a des Elektrodenstapels 5 entsprechend mit dem Hüllblech 4 der Kathodenseite verbunden sind. Dies kann beispielsweise durch Schweißen erfolgen, wie es aus der älteren DE 10 2007 063 181.4 der Anmelderin bekannt ist. Der Aufbau auf der Anodenseite ist dabei vergleichbar. Auch hier sind die Anodenfolien 8 zu einem Anschlussbereich 5b zusammengefasst, welcher dann mit dem anodenseitigen Hüllblech 2 verbunden, beispielsweise verschweißt ist.
  • Der Rahmen 3 selbst, welcher beispielsweise aus einem thermoplastischen Kunststoff ausgebildet und an das erste Hüllblech 2 angespritzt sein kann, verschließt die spätere Rahmenflachzelle 1 dicht gegenüber der Umgebung. Aufgrund des thermoplastischen Kunststoffmaterials des Rahmens ist eine solche Abdichtung durch den Rahmen 3 jedoch nicht diffusionsdicht möglich. Durch das Material des Rahmens 3 können Moleküle des Elektrolyts nach außen oder auch Wassermoleküle von außen nach innen diffundieren. Dies gilt insbesondere für die erhöhten Temperaturen, welchen eine derartige Batterie im Betrieb, beispielsweise bei ihrer Ausbildung als Lithium-Ionen-Batterie, ständig ausgesetzt ist. Diffundiert nun Wasser in das Innere der Rahmenflachzelle 1, so kann es durch das eingedrungene Wasser zu Korrosion in der Rahmenflachzelle 1 kommen. Dies verschlechtert mit der Zeit die Performance der Zelle und kann zu einem frühzeitigen Ausfall der Rahmenflachzelle 1 führen. Andererseits können auch Moleküle des Elektrolyts durch den Rahmen 3 hindurch nach außen diffundieren, sodass ein Mangel an Elektrolyt in der entsprechenden Rahmenflachzelle 1 vorliegt. Auch dies verschlechtert die Performance und führt zu einem frühzeitigen Ausfall der Rahmenflachzelle 1.
  • Um diese Diffusion weitgehend einzudämmen bzw. zu minimieren, ist im Aufbau des Rahmens 3 daher ein Diffusionssperrelement 9 vorgesehen. In der Darstellung der 2 ist dieses Diffusionssperrelement 9 explizit gezeigt, während es in der Darstellung der 1 im Inneren des Rahmens 3 liegt und daher nicht zu erkennen ist. Das Diffusionssperrelement 9 ist nun so ausgebildet, dass es den größten Teil der Querschnittsfläche des Rahmens 3 durchdringt, und die Bereiche, in denen zwischen dem Inneren der Rahmenflachzelle 1 und der Umgebung lediglich der Kunststoff des Rahmens 3 liegt, auf ein Minimum reduziert. Das Diffusionssperrelement 9 kann dabei aus verschiedenen Materialien ausgebildet sein. Grundsätzlich wären hier auch geeignete Kunststoffe, Verbundwerkstoffe oder dergleichen denkbar, welche gegebenenfalls auch eine entsprechende Beschichtung aufweisen können. Da das Diffusionssperrelement 9 später von dem Material des Rahmens 3 vollständig ummantelt wird, muss es keine Eigenschaften aufweisen, welche beim Verschließen der Rahmenflachzelle 1 notwendig sind, die aber natürlich der Rahmen 3 selbst aufweisen muss. Man ist daher bei der Auswahl des Materials für das Diffusionssperrelement 9 relativ frei. Besonders effizient und kostengünstig ist die Ausbildung des Diffusionssperrelements 9 aus einem metallischen Material, insbesondere aus Aluminium. Dieses Material ist einfach und vergleichsweise kostengünstig verfügbar und weist ideale Eigenschaften hinsichtlich der Diffusionsbeständigkeit auf. Außerdem werden die Hüllbleche 2, 4 üblicherweise auch aus Aluminium oder einem vergleichbaren Material gefertigt, sodass hier die Möglichkeit besteht, das Diffusionssperrelement 9 sehr einfach und effizient mit dem ersten Hüllblech 2 zu verbinden.
  • In der Darstellung der 3 ist ein Aufbau mit dem Diffusionssperrelement 9 und dem ersten Hüllblech 2 zu erkennen. Die Einheit aus Diffusionssperrelement 9 und Hüllblech 2 weist das Diffusionssperrelement 9 fest verbunden mit dem ersten Hüllblech 2 auf. Je nach Material des Diffusionssperrelements 9 kann dieses Verbinden beispielsweise durch ein Kleben erfolgen. Beim Einsatz eines metallischen Diffusionssperrelements 9, insbesondere eines Diffusionssperrelements 9 aus Aluminium, ist es vorteilhaft, dieses über ein stoffschlüssiges Fügen an dem ersten Hüllblech 2 zu befestigen. Die Verbindung kann dann vorzugsweise durch ein Widerstandsschweißen, ein Buckelschweißen, aber auch durch ein Laserschweißen oder dergleichen realisiert werden. Insbesondere das Widerstandsschweißen, wie beispielsweise ein Widerstandspressschweißen, hat dabei den Vorteil, dass es unterschiedliche Materialien verbinden kann, sodass beispielsweise ein Hüllblech aus einem eisen- oder stahlhaltigen Material mit dem Diffusionssperrelement 9 aus Aluminium verbunden werden könnte.
  • Alternative, in der Metallbearbeitung übliche Verfahren zum Verbinden des Hüllblechs 2 mit dem Diffusionssperrelement 9 sind ebenso denkbar, beispielsweise ein Durchsetzfügen oder dergleichen. Grundsätzlich wäre natürlich auch eine Fixierung über Schraubenmittel, Nieten oder dergleichen vorstellbar. Im Allgemeinen wird dies jedoch aufgrund des damit verbundenen Aufwands eher nicht in Betracht gezogen werden.
  • In der Darstellung der 4, welche einen Querschnitt durch eine Rahmenflachzelle 1 zeigt, ist der Aufbau der gesamten Rahmenflachzelle 1 ist im Detail zu erkennen. Das Diffusionssperrelement 9 ist von dem Kunststoffmaterial des Rahmens 3 an all den Seiten ummantelt, an denen es nicht mit dem ersten Hüllblech 2 verbunden ist. Insbesondere zwischen dem Diffusionssperrelement 9 und dem zweiten Hüllblech 4 ist dies unbedingt notwendig, da bei einem metallischen Diffusionssperrelement 9 dieses das Potential des ersten Hüllblechs 2 aufweist. Das Kunststoffmaterial des Rahmens 3 dient damit zwischen dem Diffusionssperrelement 9 und dem zweiten Hüllblech 4 einer elektrischen Isolierung zwischen dem zweiten Hüllblech 4 und dem Potential des ersten Hüllblechs 2. Außerdem kann das Material des Rahmens 3 in diesem Bereich beim Verschließen der Rahmenflachzelle 1 aufgeschmolzen werden, beispielsweise wenn das zweite Hüllblech 4 durch Heißpressen mit dem Kunststoffmaterial des Rahmens 3 verbunden wird. In der vergrößerten Darstellung der 5 und 6 ist, wie bereits erwähnt, der Elektrodenstapel 5 noch im Detail mit seinen Kathodenfolien 6, seinen Anodenfolien 8 und den Separatoren bzw. Separatorfolien 7 zu erkennen. Außerdem ist in der Darstellung der 5 das Diffusionssperrelement 9 nochmals in einer detaillierten Darstellung zu erkennen. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist es über eine Schweißverbindung, welche hier als Schweißnaht 10 angedeutet ist, mit dem ersten Hüllblech 2 verbunden. Bei der Herstellung der Rahmenflachzelle 1 kann nun durch das Verbinden des Diffusionssperrelements 9 mit dem ersten Hüllblech 2 eine feste und leicht zu handhabende Baueinheit aus diesen beiden Elementen hergestellt werden. Eine solche Baueinheit kann dann beispielsweise in eine Spritzguss- oder Spritzprägemaschine eingelegt werden, wonach der Rahmen 3 aus dem Kunststoffmaterial entsprechend angeformt wird. Dies ist in einem Schritt möglich, ohne dass Haltestifte, ein zweistufiger Prozess oder dergleichen nötig wären. Dieses Anformen des Rahmens 3 ermöglicht dann eine feste Verbindung zwischen der Einheit aus Diffusionssperrelement 9 und dem ersten Hüllblech 2 mit dem Rahmen 3.
  • In der Darstellung der 6 ist in einer alternativen Ausführungsform zu erkennen, dass das Diffusionssperrelement 9 einen Durchbruch 11 aufweist, um eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Diffusionssperrelement 9 und dem Material des Rahmens 3 zu ermöglichen. Neben solchen Durchbrüchen 11 wären auch andere mechanische Mittel geeignet, welche eine formschlüssige Verbindung erleichtern, beispielsweise Hinterschnitte, aufgeraute Bereiche oder dergleichen. Aufgrund des fest mit dem ersten Hüllblech 2 verbundenen Diffusionssperrelements 9 und dem fest mit dem Rahmen 3verbundenen Aufbau aus Hüllblech 2 und Diffusionssperrelement 9 kann somit eine Einheit entstehen, welche im weiteren Herstellungsprozess einfach gehandhabt werden kann.
  • Im nächsten Schritt der Herstellung wird dann der Elektrodenstapel 5 in dem Rahmen 3 positioniert. Wie aus der eingangs erwähnten älteren Anmeldung DE 10 2007 063 181.4 der Anmelderin bekannt, können die einzelnen Folien 6, 8 des Elektrodenstapels jeweils im Bereich der Anschlussbereiche 5a, 5b miteinander verschweißt werden. Nach dem Einlegen des Elektrodenstapels 5 in den Aufbau aus erstem Hüllblech 2 und Rahmen 3 wird dann der entsprechende Anschlussbereich 5b mit dem ersten Hüllblech elektrisch leitend verbunden, was ebenfalls durch Schweißen erfolgen kann. Danach wird die Rahmenflachzelle 1 durch das zweite Hüllblech 4 verschlossen, wobei auch hier vor dem Verschließen ein elektrisch leitendes Verbinden des anderen Anschlussbereichs 5a des Elektrodenstapels 5 mit dem weiteren Hüllblech 4 erfolgen kann. Aufgrund der Flexibilität der Anschlussbereiche 5a, 5b gegenüber dem Elektrodenstapel 5 kann der Aufbau dann in Form eines Z aufgeklappt verbleiben, sodass das Anschweißen des Anschlussbereichs 5a an das zweite Hüllblech 4 möglich wird. Danach wird das Hüllblech 4 auf dem Rahmen 3 positioniert und mit diesem verbunden. Dieses Verbinden kann ebenfalls durch Kleben oder dergleichen erfolgen. Aufgrund des typischerweise aus thermoplastischem Material oder zumindest teilweise aus thermoplastischem Material hergestellten Rahmens 3 kann besonders bevorzugt auch ein Heißpressvorgang eingesetzt werden, bei dem das zweite Hüllblech 4 im Bereich, in dem es auf dem Rahmen 3 aufliegt, entsprechend erwärmt und mit dem Rahmen verpresst wird. Das Kunststoffmaterial des Rahmens 3 wird dann zumindest teilweise aufschmelzen und sich mit dem Hüllblech 2 verbinden.
  • Wie in den Schnittdarstellungen der 5 und 6 zu erkennen ist, nimmt das Diffusionssperrelement 9 den größten Teil des Querschnitts des Rahmens 3 zwischen dem Inneren der Rahmenflachzelle 1 und dem Äußeren ein. Dadurch wird die Diffusion zwar nicht gänzlich unterbunden, da geringe Querschnittsbereiche verbleiben, in denen lediglich Kunststoff vorhanden ist, sie wird jedoch weitgehend eingeschränkt und auf ein tolerierbares Minimum reduziert.
  • Der Elektrodenstapel 5 selbst kann dabei schon vor dem Einlegen in den Bereich im Inneren des Rahmens 3 mit dem notwendigen Elektrolyt getränkt sein. Es ist alternativ oder ergänzend hierzu auch denkbar, den Elektrolyt nach dem Fertigstellen der Rahmenflachzelle 1 über eine Öffnung in dem Rahmen 3 und dem Diffusionssperrelement 9 in das Innere der Rahmenflachzelle 1 einzufüllen und die Öffnung dann zu verschließen. Eine solche Öffnung kann beispielsweise durch Bohren oder dergleichen nach der Herstellung der Rahmenflachzelle 1 in diese eingebracht werden. Es ist auch denkbar, dass das Diffusionssperrelement 9 eine entsprechende Öffnung aufweist, und dass die Spritzgussform, in welcher der Rahmen 3 angespritzt wird, einen entsprechenden Dorn oder dergleichen aufweist, welcher sicherstellt, dass im Bereich der Öffnung in dem Diffusionssperrelement 9 auch in Rahmen 3 eine Öffnung verbleibt. Nach dem Einfüllen des Elektrolyts kann diese Öffnung beispielsweise durch einen mittels Reibschweißen oder Ultraschallschweißen angeschweißten Kunststoffpfropfen oder dergleichen verschlossen werden.
  • Neben der getrennten Herstellung des Diffusionssperrelements 9 und dem Verbinden des Diffusionssperrelements 9 mit dem ersten Hüllblech 2 ist es grundsätzlich auch denkbar, das Diffusionssperrelement 9 einstückig mit dem ersten Hüllblech 2 auszuführen. In der Darstellung der 7 ist eine solche Möglichkeit gezeigt, bei der das Hüllblech 2 einstückig mit dem Diffusionssperrelement 9 ausgebildet ist. In diesem Fall ist das Diffusionssperrelement über ein Abkanten von Teilen des Hüllblechs 2 hergestellt und damit aus dem Material des Hüllblechs 2 ausgebildet. Aufgrund der technischen Gegebenheiten des Abkantens kann das Hüllblech 2 dabei nicht rechteckig ausgebildet sein, sondern weist in den jeweiligen Ecken kein Material auf. Da dies jedoch für die Funktionalität der Rahmenflachzelle 1 nicht notwendig ist, kann dieser Bereich mit dem Kunststoff des Rahmens 3 entsprechend ausgefüllt werden, sodass dennoch eine rechteckige Rahmenflachzelle 1 entsteht. Außerdem kann durch das Abkanten im Bereich der in den Ecken aufeinandertreffenden Diffusionssperrelemente 9 jeweils ein geringer Spalt verbleiben. Da jedoch zwischen dem Diffusionssperrelement 9 und dem zweiten Hüllblech 4 ohnehin ein geringfügiger Spalt verbleibt, welcher nur mit dem Kunststoff des Rahmens 3 allein verschlossen ist, kann auch ein Spalt in den Ecken, welcher nur mit dem Kunststoffmaterial des Rahmens 3 aufgefüllt ist, toleriert werden. Alternativ dazu wäre es selbstverständlich auch möglich, beispielsweise bei einem Hüllblech 2 aus Aluminium, das Diffusionssperrelement 9 durch Tiefziehen des Hüllblechs 2 in dieses einzubringen. In der Darstellung der 8 ist das so über Abkanten oder Tiefziehen erzeugte Diffusionssperrelement 9 in einer Schnittdarstellung mit angeformtem Rahmen 3 zu erkennen.
  • Die beschriebene Batterie und das beschriebene Herstellungsverfahren sind dabei einfach und effizient, und kommen mit vergleichsweise wenigen Montageschritten aus. Das Verfahren ist dementsprechend geeignet, um die Batterie und/oder die Rahmenflachzellen 1 hierfür kostengünstig zu produzieren. Sie können dann in großer Stückzahl, beispielsweise für hybridisierte oder elektrische Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Batterien zur Speicherung bzw. Zwischenspeicherung von elektrischer Energie nutzen können. Aufgrund der hohen zu erzielenden Energiedichte können die Batterie bzw. die Rahmenflachzellen 1 dabei bevorzugt in Lithium-Ionen-Technologie ausgebildet werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007063181 [0002, 0005, 0031, 0038]
    • - DE 102008059946 [0007]

Claims (20)

  1. Batterie mit einer Vielzahl von gestapelten bipolaren Rahmenflachzellen, welche für jede der Rahmenflachzellen zwei Hüllbleche aufweist, die von einem elektrisch isolierenden Rahmen voneinander getrennt sind, und zwischen welchen ein Elektrodenstapel aus Anodenfolien, Separatorfolien und Kathodenfolien angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (3) ein Diffusionssperrelement (9) aufweist, welches mit einem der Hüllbleche (2) verbunden ist.
  2. Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Diffusionssperrelement (9) aus einem metallischen Material, insbesondere aus Aluminium oder einer aluminiumhaltigen Legierung ausgebildet ist.
  3. Batterie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Diffusionssperrelement (9) mit dem Hüllblech (2) durch stoffschlüssiges Fügen verbunden ist.
  4. Batterie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Diffusionssperrelement (9) mit dem Hüllblech (2) durch Kleben verbunden ist.
  5. Batterie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Diffusionssperrelement (9) einstückig mit dem Hüllblech (2) ausgebildet ist.
  6. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Rahmens (3) das Diffusionssperrelement (9) in allen Richtungen, in denen es nicht mit dem ersten Hüllblech (2) verbunden ist, zumindest teilweise umgibt.
  7. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Material des Rahmens (3) das Diffusionssperrelement (9) zumindest in Richtung des weiteren Hüllblechs (4) vollständig bedeckt.
  8. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Diffusionssperrelement (9) mechanisch so ausgestaltet ist, dass es mit dem Material des Rahmens (3) eine formschlüssige Verbindung ausbildet.
  9. Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 8, das chemisch aktive Material der Rahmenflachzellen (1) in Lithium-Ionen-Technologie ausgebildet ist.
  10. Verfahren zum Herstellen einer Batterie mit bipolaren Rahmenflachzellen, dadurch gekennzeichnet, dass für jede der Rahmenflachzellen (1), welche zu der Batterie gestapelt werden, 10.1 in einem ersten Schritt ein Diffusionssperrelement (9) mit einem ersten Hüllblech (2) verbunden oder an diesem ausgebildet wird; 10.2 in einem zweiten Schritt ein Rahmen (3) an das erste mit dem Diffusionssperrelement (9) versehene Hüllblech (2) angeformt wird; 10.3 in einem dritten Schritt ein Elektrodenstapel (5) aus Anodenfolien (8), Separatorfolien (7) und Kathodenfolien (6) in dem Bereich im Inneren des Rahmens (3) positioniert wird; und 10.4. in einem vierten Schritt der Rahmen (3) mit einem zweiten Hüllblech (4) verschlossen wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Anformen des Rahmens (3) durch Spritzgießen oder Spritzprägen erfolgt.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Verschließen der Rahmenflachzellen (1) durch Heißpressen erfolgt.
  13. Verfahren nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbinden des Diffusionssperrelements (9) mit dem ersten Hüllblech (2) durch ein stoffschlüssiges Fügen erfolgt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das zum stoffschlüssigem Fügen ein Widerstandsschweißverfahren eingesetzt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 10, 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbinden des Diffusionssperrelements (3) mit dem ersten Hüllblech (2) durch Durchsetzfügen oder Kleben erfolgt.
  16. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweiligen Folien des Elektrodenstapels (5) untereinander verbunden, insbesondere verschweißt werden, und dass danach der Elektrodenstapel (5) mit dem jeweiligen Hüllblech (2, 4) verbunden, insbesondere verschweißt wird.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektrodenstapel (5) mit Elektrolyt getränkt in den Rahmenflachzellen (1) positioniert wird.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektrolyt nach der Herstellung der Batterie oder der Rahmenflachzelle (1) durch eine Öffnung in dem Rahmen (3) und dem Diffusionssperrelement (9), welche nachträglich eingebracht wird oder beim Aufbringen des Kunststoffs frei gelassen wird, eingefüllt wird, wonach die Öffnung verschlossen wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 10 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrochemisch aktiven Bestandteile der Rahmenflachzellen (1) in Lithium-Ionen-Technologie ausgebildet werden.
  20. Verwendung einer Batterie nach einem der Ansprüche 1 bis 9 oder einer Batterie erhältlich nach einem der Ansprüche 10 bis 19 zur Speicherung von Traktionsenergie in einem elektrisch oder teilweise elektrisch angetriebenen Transportmittel.
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