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DE102009035490A1 - Elektrodenanordnung für eine Batterieeinzelzelle - Google Patents

Elektrodenanordnung für eine Batterieeinzelzelle Download PDF

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DE102009035490A1
DE102009035490A1 DE102009035490A DE102009035490A DE102009035490A1 DE 102009035490 A1 DE102009035490 A1 DE 102009035490A1 DE 102009035490 A DE102009035490 A DE 102009035490A DE 102009035490 A DE102009035490 A DE 102009035490A DE 102009035490 A1 DE102009035490 A1 DE 102009035490A1
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electrode arrangement
battery cell
electrode
cell
single battery
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DE102009035490A
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English (en)
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Dirk Dipl.-Ing. Dr. Schröter
Jens Dr.-Ing. Meintschel
Rainer Dr. Kaufmann
Wolfgang Dr. Warthmann
Arnold Dr.-Ing. Lamm
Andreas Dr. Gutsch
Claudia Dr.Rer.Nat. Brasse
Claus-Rupert Dr.-Ing. Hohenthanner
Jörg Dipl.-Chem. Dr. Kaiser
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Mercedes Benz Group AG
Original Assignee
Daimler AG
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Elektrodenanordnung (1) für eine Batterieeinzelzelle (5) in Lithium-Ionen-Technologie. Die Elektrodenanordnung (1) besteht aus abwechselnd gestapelten Anodenfolien (2) und Kathodenfolien (3). Diese sind jeweils durch einen Separator (4) elektrisch gegeneinander isoliert. Erfindungsgemäß ist dieser Separator (4) zumindest teilweise aus einem anorganischen Material ausgebildet. Die Erfindung umfasst ferner eine Batterieeinzelzelle (5) mit einer derartigen Elektrodenanordnung (1) sowie ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Batterieeinzelzelle (5).

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Elektrodenanordnung für eine Batterieeinzelzelle in Lithium-Ionen-Technologie, nach der im Oberbegriff von Anspruch 1 näher definierten Art. Ferner betrifft die Erfindung eine Batterieeinzelzelle mit einer derartigen Elektrodenanordnung. Außerdem betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Herstellen einer solchen Batterieeinzelzelle. Zuletzt betrifft die Erfindung außerdem die Verwendung einer solchen Batterieeinzelzelle oder einer nach dem Verfahren erhaltenen Batterieeinzelzelle.
  • Batterien in Lithium-Ionen-Technologie sind aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannt. Diese Batterien weisen eine sehr hohe Leistungsdichte auf. Daher sind sie prädestiniert für Anwendungen, welche bei vergleichsweise geringem Bauraum und geringem tolerierbarem Gewicht der Batterie eine möglichst hohe Menge an elektrischer Leistung speichern sollen. Bevorzugte Anwendungen sind daher elektrische oder teilelektrische (hybridisierte) Antriebsstränge in Transportmitteln aller Art, insbesondere in Kraftfahrzeugen.
  • Für derartige Batterien sind dabei im Wesentlichen zwei verschiedene Bautypen bekannt. Beide bestehen jeweils aus einer Vielzahl von Batterieeinzelzellen. Einer der gebräuchlichen Bautypen weist die Batterieeinzelzellen als runde Batterieeinzelzellen auf, welche in einem becherförmigen Gehäuse angeordnet sind und üblicherweise im Deckelbereich des Gehäuses über die entsprechenden Anschlüsse verfügen. Beispielhaft soll bezüglich einer Batterie, welche aus derartigen Batterieeinzelzellen aufgebaut ist, auf die nicht vorveröffentlichte deutsche Anmeldung mit dem Aktenzeichen DE 10 2008 010 837.5 verwiesen werden. Die Anmeldung beschreibt eine derartige Batterie und beschäftigt sich insbesondere mit der Kühlung derselben. Da in Lithium-Ionen-Batterien große Mengen an Abwärme auftreten, spielt die Kühlung einer solchen Batterie im Allgemeinen eine nicht unerhebliche Rolle.
  • In einer alternativen Bauform sind die Batterieeinzelzellen prismatisch ausgebildet und können zur Batterie aufgestapelt werden. Eine besonders bevorzugte Ausführungsform dieser Bauart sieht sogenannte bipolare Rahmenflachzellen vor, welche so konstruiert sind, dass auf der einen Seite eines elektrisch isolierenden Rahmens ein erstes Hüllblech liegt, welches mit dem ersten Pol der Batterie verbunden ist, und dass auf der anderen Seite des elektrisch isolierenden Rahmens ein weiteres Hüllblech liegt, welches mit dem anderen Pol der Batterie verbunden ist. Die Batterieeinzelzellen werden aufeinander gestapelt und typischerweise miteinander verspannt, sodass auf der einen Seite des Stapels der Batterieeinzelzellen der eine Batteriepol zu liegen kommt, während auf der anderen Seite des Stapels der Batterieeinzelzellen der andere Batteriepol liegt. Derartige Batterieeinzelzellen werden beispielsweise in der älteren deutschen Anmeldung mit dem Aktenzeichen DE 10 2007 063 181.4 beschrieben. Die Batterieeinzelzellen weisen zwei metallische Hüllbleche auf, welche durch den elektrisch isolierenden Rahmen voneinander getrennt sind. Neben der Funktion der Hüllbleche als Pole der Batterieeinzelzelle werden die Hüllbleche auch als Wärmeleitbleche verwendet, welche in der Batterie entstehende Abwärme nach außerhalb der Batterieeinzelzelle leiten. Dort stehen die metallischen Hüllbleche mit einer Kühleinrichtung in Verbindung, beispielsweise einer auf zumindest einer Seite der Batterie bzw. des Stapels von Batterieeinzelzellen angeordneten Kühlplatte. Diese Kühleinrichtung wird typischerweise von einer Kühlflüssigkeit oder dem Klimakühlmittel einer Klimaanlage aktiv gekühlt.
  • Im Inneren der Batterieeinzelzelle, also zwischen den Hüllblechen und umgeben von dem elektrisch isolierenden Rahmen bei der prismatischen Zelle, in der oben dargelegten Bauform, oder im Inneren des becherförmigen Gehäuses bei der Rundzelle, sind die elektrochemisch wirksamen Materialien angeordnet. Diese bestehen aus einer Elektrodenanordnung. Die Elektrodenanordnung weist dabei Anoden- und Kathodenfolien auf, welche mit dazwischen angeordneten elektrisch isolierenden aber aufgrund ihrer Porosität für Ionen durchlässige Separatoren voneinander getrennt abwechselnd übereinander gestapelt sind. Bei Lithium-Ionen-Batterien bestehen die Anoden- bzw. Kathodenfolien typischerweise aus Kupfer- bzw. Aluminiumfolien, oder aus Folien von geeigneten Legierungen dieser Metalle. Die metallischen Folien des einen Pols stehen typischerweise an einer Seite über die Separatoren hinaus, während die metallischen Folien des anderen Pols dies an einer anderen Seite tun. Die so gestapelten Folien der Elektrodenanordnung können dann als Folienstapel in einer prismatischen Zelle oder als Folienwickel, üblicherweise um einen Kern aufgewickelt in einer becherförmigen bzw. runden Batterieeinzelzelle eingesetzt werden. Unabhängig von der Bauform der Batterieeinzelzelle kommt dann zu der Elektrodenanordnung in dem Gehäuse noch ein Elektrolyt, um den chemisch aktive Bereich der Batterieeinzelzelle fertig zu stellen und zu aktivieren.
  • Um nun eine sichere und zuverlässige Verbindung der einzelnen Anodenfolien untereinander oder der einzelnen Kathodenfolien untereinander zu gewährleisten und gleichzeitig eine Verbindung der jeweiligen Folienpakete mit den entsprechenden Polen bzw. Stromableitern in der Batterie zu realisieren, werden sehr häufig Schweißverfahren eingesetzt, um diese Verbindungen herzustellen. Außerdem werden sehr häufig beim Verschluss der Gehäuse der Batterieeinzelzellen Verfahren mit Nutzung thermischer Energie, z. B. Heißpressverfahren, eingesetzt, beispielsweise ein Laserschweißen, um einen in das becherförmige Gehäuse einer Rundzelle eingepressten Deckel entsprechend mit dem Gehäuse zu verbinden, oder Heißpressverfahren, um beispielsweise die metallischen Hüllbleche mit einem aus thermoplastischem Material gefertigten elektrisch isolierenden Rahmen sicher und zuverlässig zu verbinden.
  • Nachteilig bei all diesen Fügeverfahren ist der mehr oder weniger große Wärmeeintrag in den Bereich der Batterieeinzelzelle, und hier insbesondere in den Bereich der Elektrodenanordnung. Extrem empfindlich sind dabei die aus einem Kunststoffmaterial bestehenden Separatoren. Die metallischen Anoden- und Kathodenfolien, welche üblicherweise noch über eine anorganische Beschichtung verfügen, sind zwar deutlich temperaturbeständiger, sie sind jedoch auch sehr gut wärmeleitend und leiten so die Temperatur aus dem Bereich des Gehäuses bzw. ihrer verschweißten Randbereiche in die Elektrodenanordnung. Bereits oberhalb von 130°C schmelzen die Materialien der konventionellen Separatoren aus organischem Material bzw. Kunststoff auf und verlieren dabei irreversibel ihre Porosität. Damit werden die gewünschten Strompfade für die Ionen blockiert. Im Allgemeinen ist dieser sogenannte „Shut-Down-Effekt” als Sicherheitsmechanismus gewünscht, um bei entsprechend hohen Temperaturen ein unkontrolliertes Aufschmelzen des Separators unter Bildung von Löchern zu verhindern. Dann käme es nämlich zu großflächigen Kurzschlüssen zwischen Anode und Kathode, welche einen Brand und gegebenenfalls eine Explosion der Batterieeinzelzelle zur Folge haben könnten. Da die Separaten bereits bei 130°C leicht aufschmelzen, ihre Porosität verlieren und so den Stromfluss blockieren, wird die Zelle früh irreversibel außer Betrieb gesetzt, sodass ein weiteres Aufschmelzen des Separators unter Bildung der besagten kritischen Löcher verhindert werden kann.
  • Um nun in der Produktion der Batterieeinzelzelle bzw. beim Verbinden der jeweiligen Folien der Elektrodenanordnung dennoch Schweißverfahren einsetzen zu können, sind entsprechend große Abstände der Schweißstelle von dem Bereich der Elektrodenanordnung mit den Separatoren notwendig, oder es sind aufwendige Einrichtungen zur Kühlung vorzusehen. All dies erhöht den Fertigungsaufwand und insbesondere den Bauraumbedarf der jeweiligen Batterieeinzelzelle, sodass dies in einem nicht optimalen Leistungsvolumen der fertigen Batterie resultiert.
  • Es ist nun die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung, die genannten Nachteile zu vermeiden und eine Elektrodenanordnung vorzuschlagen, welche die Herstellung einer sicheren und zuverlässigen Batterieeinzelzelle mit einfachen und effizienten Fertigungsverfahren ermöglicht, und welche darüber hinaus den Bauraumbedarf der jeweiligen Batterieeinzelzelle bei gleich bleibender Leistung verringert.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Elektrodenanordnung mit den Merkmalen im kennzeichnenden Teil von Anspruch 1 gelöst. Ebenso löst eine Batterieeinzelzelle mit den Merkmalen im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 6 die Aufgabe. Die Aufgabe kann letztlich auch ein Verfahren zur Herstellung einer derartigen Batterieeinzelzelle mit den Merkmalen im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 8 lösen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich ferner aus den jeweiligen abhängigen Ansprüchen.
  • Dadurch, dass der Separator zumindest teilweise aus einem anorganischen Material besteht, kann bei der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung erreicht werden, dass diese eine weitaus höhere thermische Stabilität aufweist. Damit kann einerseits erreicht werden, dass beim Einsatz von entsprechenden Schweißverfahren oder anderen mit thermischer Energie arbeitenden Fertigungsverfahren eine Schädigung der Separatoren verhindert werden kann. Dies ermöglicht den Einsatz einfacher und effizienter Verfahren, auch in unmittelbarer Nähe zu der Elektrodenanordnung. Andererseits kann mit Separatoren, welche aufgrund der zumindest teilweisen Ausbildung aus anorganischen Materialien höheren Temperaturen standhalten, die Gefahr einer thermischen Zersetzung des Separators, welche zu großflächigen Kurzschlüssen, bis hin zu einem Brand oder einer Explosion der Batterieeinzelzelle führen könnte, vermieden werden können. Die thermisch gegenüber den bisher eingesetzten Separatoren deutlich stabileren Separatoren aus zumindest teilweise anorganischen Materialien erlauben damit sehr kompakte Batterieeinzelzellen, welche unter Nutzung einfacher und effizienter Fertigungsmethoden kostengünstig hergestellt werden können.
  • Gemäß einer besonders günstigen Weiterbildung der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung ist der Separator aus einem Trägermaterial, insbesondere einem Gewebe oder einem Vlies, ausgebildet, welches mit keramischen Partikeln beschichtet ist.
  • Das Trägermaterial oder Vlies kann dabei beispielsweise auch aus Kunststofffasern oder anderen organischen Materialien ausgebildet sein. Durch die Beschichtung mit den anorganischen keramischen Partikeln entsteht dennoch eine vergleichsweise gute Temperaturbeständigkeit bei entsprechend hoher Widerstandsfähigkeit des Separators. Dieser bevorzugte Aufbau des Separators in der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung erlaubt es somit, einen einfachen, kostengünstig herzustellenden und dennoch leichten und temperaturbeständigen Separator in der Elektrodenanordnung einzusetzen, welcher außerdem eine ausreichend große Flexibilität aufweist, um die Elektrodenanordnung in verschieden Bauformen verwenden zu können, beispielsweise um die Elektrodenanordnung aufzuwickeln.
  • Gemäß einer besonders günstigen und vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Elektrodenanordnung so ausgebildet, dass die Anodenfolien und/oder die Kathodenfolien untereinander zu einem Anschlussbereich verschweißt sind.
  • Damit entsteht ein einfacher und kompakter Aufbau, welcher es erlaubt, die Elektrodenanordnung als eine Art Halbzeug herzustellen und durch das Verschweißen der Anodenfolien und/oder der Kathodenfolien untereinander die Anordnung der Folien und der Separatoren entsprechend zu sichern und damit einen einfachen und effizienten Einbau in eine Batterieeinzelzelle während ihrer Fertigung zu gewährleisten. Aufgrund der Temperaturbeständigkeit der erfindungsgemäßen Separatoren ist dieses Verschweißen problemlos auch in unmittelbarer Nähe zu den Separatoren möglich. Damit lassen sich sehr kompakte Elektrodenanordnungen und damit auch kompakte Batterieeinzelzellen mit einem hohen Leistungsvolumen realisieren. Auch ein späteres erneutes Aufschmelzen beim Einbau in eine Batterieeinzelzelle, beispielsweise indem die Anschlussbereiche an Stromableiter oder die entsprechenden Pole angeschweißt werden, ist beim erfindungsgemäßen Aufbau möglich, ohne dass eine Schädigung der Separatoren zu befürchten wäre.
  • In Anspruch 6 ist eine Batterieeinzelzelle mit einer solchen erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung angegeben. Die Elektrodenanordnung der Batterieeinzelzelle ist dabei in einem Gehäuse angeordnet, wobei ein Teil des Gehäuses zumindest mit den Elektrodenfolien eines Pols der Elektrodenanordnung direkt oder über eine Anschlusselement verschweißt ist.
  • Die Batterieeinzelzelle weist dabei einen sehr einfachen und effizient zu fertigenden Aufbau auf. Einer der Pole ist auf einen Teil des Gehäuses gelegt oder wird über das Gehäuse geleitet, sodass auf zusätzliche Stromleiter, welche Bauraum und Gewicht benötigen würden, verzichtet werden kann. Durch die erfindungsgemäße Elektrodenanordnung ist es möglich, diese mit dem entsprechenden Teil des Gehäuses zu verschweißen, ohne dabei besondere Maßnahmen beachten zu müssen oder eine entsprechende Kühlung vorzusehen, da auch ein Schweißen in unmittelbarer Nähe zu der Elektrodenanordnung den temperaturbeständigen Separatoren mit dem anorganischen Material nichts anhaben kann. Die erfindungsgemäße Batterieeinzelzelle lässt sich somit einfach und effizient herstellen und benötigt gegenüber herkömmlichen Zellen weniger Bauraum, sodass eine auf Basis dieser Batterieeinzelzellen aufgebaute Batterie ein hohes Leistungsvolumen zu erreichen vermag.
  • In Anspruch 8 ist ein Verfahren zum Herstellen einer Batterieeinzelzelle mit der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung beschrieben.
  • Bei diesem Herstellungsverfahren wird zuerst die Elektrodenanordnung in einem Gehäuse bzw. dem Teil eines Gehäuses der Batterie positioniert, wobei zumindest einer der Pole der Elektrodenanordnung direkt oder über ein Anschlusselement mit einem Teil des Gehäuses und/oder einem Polelement der Batterieeinzelzelle verschweißt ist.
  • Dieses erfindungsgemäße Herstellungsverfahren greift die oben bereits genannten Vorteile wieder auf. Durch ein Anordnen der Elektrodenanordnung in dem Gehäuse der Batterieeinzelzelle und dem anschließenden Verschweißen mit dem Gehäuse, entweder direkt oder über ein Anschlusselement bzw. mit einem durch das Gehäuse hindurchgeführten Pol, wird eine sehr einfache und effiziente Fertigung möglich. Dabei kann das Verschweißen ohne weitere Maßnahmen wie eine Kühlung oder das Setzen kurzer Schweißnähte mit vergleichsweise langen Pausen dazwischen realisiert werden. Die Herstellung der Batterieeinzelzelle ist somit auch sehr schnell und kostengünstig möglich.
  • In einer besonders günstigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es vorgesehen, dass das Verschweißen durch ein Pressschweißverfahren erfolgt.
  • Ein solches Pressschweißverfahren, insbesondere ein Ultraschallschweißen oder ein Punktschweißen, erfolgt dabei so, dass die zu verschweißenden Bauteile zwischen zwei Elektroden bzw. Sonotroden gelegt werden, durch welche dann ein Strom fließt oder welche mit Ultraschall bewegt werden. Zwischen den Bauteilen ergibt sich dadurch ein entsprechender Wärmefluss entweder durch den dem elektrischen Strom entgegengesetzten Widerstand oder die Reibung aufgrund der Ultraschallbewegung. Die Materialien schmelzen auf und verbinden sich beim Abkühlen miteinander. Der Vorteil derartiger Pressschweißverfahren liegt nun insbesondere darin, dass verschiedene Materialien miteinander verschweißt werden können, beispielsweise das Aluminium bzw. aluminiumhaltige Material der Kathodenfolie mit einem beispielsweise eisenbasierten Teil des Gehäuses der Batterieeinzelzelle. Ebenso können die aus Kupfer oder einem kupferhaltigen Material bestehenden Anodenfolien mit einem aluminiumhaltigen Teil des Batteriegehäuses zu verschweißen. Der Einsatz derartiger Pressschweißverfahren ist also besonders einfach und effizient, da er unabhängig von den Materialien zum Anschluss beider Pole gleichermaßen eingesetzt werden kann. Ferner ist man bei der Wahl der Materialien für das Gehäuse, die Polelemente und/oder evtl. Anschlusselemente relativ frei. Die Auswahl kann daher primär aus Gründen der Bestmöglichen und kostengünstigsten Herstellung der Einzelteile erfolgen. Damit wird die Herstellung einer derartigen Batterieeinzelzelle mit der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung weiter vereinfacht und hinsichtlich der Herstellungskosten optimiert.
  • Die Möglichkeit auf diese Art einfach und kostengünstig Batterieeinzelzellen herzustellen und eine Vielzahl derartiger Batterieeinzelzellen zu einer großen Batterie zusammenzufügen ermöglicht es, mit geringem Aufwand und hohem Leistungsvolumen in einen verfügbaren Bauraum eine vergleichsweise kleine Batterie mit entsprechend hoher elektrischer Leistung einzusetzen. Diese Maßnahmen sowie die vergleichsweise kostengünstige Herstellung, welche hohe Stückzahlen ermöglicht, prädestiniert die Batterie bzw. die nach dem oben genannten Verfahren hergestellte Batterieeinzelzellen jeweils mit der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung zum Einsatz als Speicherbatterie zur Speicherung von Traktionsenergie für ein zumindest teilweise elektrisch angetriebenes Transportmittel auf dem Land, im Wasser oder in der Luft.
  • Die so erhältlichen Hochleistungsbatterien können als vergleichsweise kostengünstige und ein hohes Leistungsvolumen aufweisende Batterien bevorzugt in Kraftfahrzeugen mit elektrischem Antrieb oder Hybrid-Antrieb bzw. Mild-Hybrid-Antrieb vorteilhaft eingesetzt werden, insbesondere auch deshalb, weil durch die erfindungsgemäße Elektrodenanordnung ein sehr sicherer Aufbau entsteht, welcher auch im Falle einer Beschädigung der Batterie, wie er beispielsweise bei einem Crash des Fahrzeugs zu befürchten ist, die maximale Sicherheit bietet.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den restlichen abhängigen Ansprüchen sowie aus den Ausführungsbeispielen, welche nachfolgend anhand der Figuren näher erläutert sind.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine beispielhafte Elektrodenanordnung gemäß der Erfindung;
  • 2 eine Batterieeinzelzelle in einer möglichen Ausführungsform gemäß der Erfindung;
  • 3 eine Explosionsdarstellung einer Batterieeinzelzelle in einer weiteren Ausführungsform;
  • 4 einen Ausschnitt einer Elektrodenanordnung gemäß der Erfindung;
  • 5 einen beispielhaften Aufbau zum Verschweißen einer Elektrodenanordnung mit einem Teil eines Gehäuses einer Batterieeinzelzelle; und
  • 6 einen beispielhaften Aufbau einer Vorrichtung zum Verschließen der Batterieeinzelzelle gemäß 3.
  • In der Darstellung der 1 ist eine Elektrodenanordnung 1 beispielhaft dargestellt. Die Elektrodenanordnung 1 besteht aus Anodenfolien 2 und Kathodenfolien 3, welche bei einer Lithium-Ionen-Batterie typischerweise aus Kupfer bzw. Aluminium oder geeigneten Legierungen mit Kupfer bzw. Aluminium bestehen. Außerdem können die Elektrodenfolien 2, 3 mit einer typischerweise anorganischen Beschichtung versehen werden. Die Anodenfolien 2 sind abwechselnd mit den Kathodenfolien 3 gestapelt, wobei zwischen den Folien unterschiedlicher Polarität jeweils ein Separator 4 angeordnet ist. Der Separator 4 hat die Aufgabe, die Anodenfolien 2 von den Kathodenfolien 3 elektrisch gegeneinander zu isolieren und dabei für Ionen durchlässig zu sein. Später wird in den Bereich der Anodenfolien 2 und der Kathodenfolien 3 dann ein Elektrolyt eingebracht, sodass der elektrochemisch aktive Aufbau der Elektrodenanordnung 1 funktionsfähig ist.
  • Der Separator 4 ist dabei in idealer Weise ebenfalls aus einem flexiblen Material ausgebildet, sodass er zusammen mit den Anodenfolien 2 und den Kathodenfolien 3 eine gewisse Flexibilität der Elektrodenanordnung 1 zulässt. Entgegen herkömmlicher Separatoren aus Kunststofffolien mit einer gewissen für das Funktionsprinzip erforderlichen Porosität, ist der hier vorliegende Separator 4 aus einem Trägermaterial in Form eines Vlieses oder eines Gewebes aufgebaut. Dieses Trägermaterial besteht ebenfalls aus organischen Kunststofffasern, welche entsprechend zu einem Gewebe oder besonders einfach und kostengünstig zu einem Vlies verbunden sind. Dieses Vlies als Trägermaterial des Separators 4 wird dann mit anorganischen Materialien beschichtet, insbesondere mit keramischen Partikeln. Der Separator 4 ist letztendlich also ein mit keramischen Partikeln beschichtetes Kunststoff-Vlies, welches eine direkte elektrische Trennung der Anodenfolien 2 und der Kathodenfolien 3 realisieren kann. Dabei kann über die Porosität des Separators 4 bzw. des Vlieses und den sich darin sammelnden Elektrolyt die Leitung von Ionen von der Anodenfolie 2 zur Kathodenfolie 3 in der gewünschten Art und Weise erfolgen, sodass eine funktionsfähige Elektrodenanordnung 1 für eine Lithium-Ionen-Batterie entsteht.
  • Der Aufbau mit dem erfindungsgemäßen Separator 4 aus zumindest teilweise anorganischem Material ist dabei besonders temperaturbeständig, da der Separator im Gegensatz zu einer reinen porösen Kunststofffolie vergleichsweise hohe Temperaturen ertragen kann. Anders als eine Kunststofffolie, welche ab ca. 130°C aufschmilzt und damit ihre Porosität verliert, kann der erfindungsgemäße Separator auch höheren Temperaturen standhalten, ohne die Porosität seines als Trägermaterial genutzten Vlieses zu verlieren. Da die Beschichtung mit keramischen Partikeln keine geschlossene Oberfläche bildet, sondern lediglich aus punktuell verteilten Partikeln besteht, kann nach wie vor die elektrische Leitung gewährleistet werden. Der erfindungsgemäße Separator 4 ist dabei besonders stabil und hält auch mechanischen Beeinträchtigungen sehr gut stand, sodass auch nach Extrembelastungen der Elektrodenanordnung 1 keine großflächigen Löcher oder dergleichen in dem Separator 4 zu befürchten sind, welche es erlauben würden, dass sich die Anodenfolien 2 und die Kathodenfolien 3 im Bereich eines solchen Lochs berühren und einen großflächigen Kurzschluss auslösen. Ein solcher großflächiger Kurzschluss ist in jedem Fall zu vermeiden, da er typischerweise einen Brand oder gar eine Explosion einer mit der Elektrodenanordnung 1 ausgerüsteten Batterieeinzelzelle 5, von welcher nachfolgend noch verschiedene Typen beschrieben werden, nach sich ziehen würde.
  • Der Separator 4 ist dabei so flexibel, dass die Elektrodenanordnung 1 eine hohe Flexibilität als Ganzes aufweist. So kann die Elektrodenanordnung 1 beispielsweise um einen Kern 6 aufgewickelt werden, wie dies in der Darstellung einer möglichen Batterieeinzelzelle 5 in der 2 zu erkennen ist. Die Batterieeinzelzelle 5 gemäß 2 dabei den typischen Aufbau für eine runde Batterieeinzelzelle 5 mit einem im Wesentlichen becherförmigen Gehäuseteil 7 und einem Deckel 8. Im Inneren des becherförmigen Gehäuseteils 7 ist die Elektrodenanordnung 1 zu erkennen. Sie besteht dabei aus einem Stapel der Elektroden analog der Darstellung in 1, welcher um den Kern 6 entsprechend aufgewickelt wurde. In Richtung des Deckelelements 8 stehen dabei die Anodenfolien 2 entsprechend über und sind über einen schlangenförmig gefalteten Stromableiter 9 mit einem ersten Polelement 10 der Batterieeinzelzelle 5 verbunden. Dieses Polelement 10 ist mittels elektrisch isolierender Materialien 11 durch den Deckel 8 entsprechend hindurchgeführt. Auf der anderen Seite der aufgewickelten Elektrodenanordnung 1 stehen dementsprechend die Kathodenfolien 3 über die Elektrodenanordnung 1 über und sind über einen Stromableiter 12 mit dem Boden des becherförmigen Gehäuseteils 7 verbunden. Das becherförmige Gehäuseteil 7 ist ebenfalls aus einem elektrisch leitenden Material, beispielsweise aus Aluminium hergestellt. Durch die Verbindung der Kathodenfolien 3 über den Stromableiter 12 mit dem becherförmigen Gehäuseteil 7 bildet dieses den zweiten Batteriepol der Batterieeinzelzelle 5. Der Strom kann dann über das becherförmige Gehäuseteil 7 und den Deckel 8 in das zweite Polelement 13 fließen, welches fest mit dem Deckel 8 verbunden ist.
  • Die Elektrodenanordnung bzw. der Elektrodenwickel 1 in der Batterieeinzelzelle 5 gemäß 2 ist nun in der oben genannten Art mit den Separatoren 4 aus zumindest teilweise anorganischem Material aufgebaut. Der Elektrodenwickel 1 ist daher vergleichsweise resistent gegen den Eintrag von Wärme. Daher können die beiden Stromableiter 9, 12 einfach und kostengünstig mit dem Elektrodenwickel 1 und dem becherförmigen Gehäuseteil 7 bzw. dem Polelement 10 verschweißt werden. Der gesamte Aufbau aus becherförmigem Gehäuseteil 9 und Deckel 8 kann dann nach dem Einpressen des Deckels 8 ebenfalls durch Schweißen, beispielsweise durch Laserschweißen, im Bereich des Überlapps zwischen dem becherförmigen Gehäuseteil 7 und dem Deckel 8 sicher und zuverlässig verschlossen werden. Obwohl über das becherförmige Gehäuseteil 7 dann Wärme in den Bereich des Elektrodenwickels 1 eingeleitet wird, muss während des Schweißens keine Kühlung des Gehäuseteils 7 oder dergleichen vorgesehen werden, da die Elektrodenanordnung 1, wie oben bereits ausgeführt, durch den Einsatz der Separatoren aus zumindest teilweise anorganischem Material vergleichsweise temperaturbeständig ist.
  • In 3 ist eine alternative Ausführungsform eine Batterieeinzelzelle 5 in einer Explosionsdarstellung zu erkennen. Die Batterieeinzelzelle 5 gemäß 3 ist dabei sehr einfach und mit vergleichsweise wenigen Bauteilen aufgebaut. Sie ist damit entsprechend kompakt und kann mit minimalem Aufwand und damit zu vergleichsweise günstigen Kosten hergestellt werden. Der Aufbau der Batterieeinzelzelle 5 gemäß 3 ist eine sogenannte Rahmenflachzelle. Die Batterieeinzelzelle 5 besteht aus einem elektrisch isolierenden Rahmen 14, welcher bevorzugt aus einem thermoplastischen Material aufgebaut ist oder zumindest Teilbereiche aus thermoplastischem Material aufweist. Dieser Rahmen 14 bildet zusammen mit zwei Hüllblechen 15, 16 das Gehäuse der Batterieeinzelzelle 5. Hierzu werden die beiden Hüllbleche 15, 16 einfach mit dem Rahmen 14 verbunden. Dazwischen kommt die Elektrodenanordnung 1 zu liegen, welche in diesem Fall typischerweise als Stapel von Elektrodenfolien 2, 3 und Separatoren 4 ausgebildet ist. Die Batterieeinzelzelle 5 ist dabei als sogenannte bipolare Batterieeinzelzelle 5 aufgebaut, was bedeutet, dass beide Pole auf gegeneinander isolierte Bereiche des Gehäuses gelegt sind. In dem hier dargestellten Aufbau ist es nun so, dass die Elektrodenanordnung 1 in ihren Randbereichen jeweils Anschlussbereiche 17 aufweist. Diese Anschlussbereiche 17 sind aus den zueinander geführten und miteinander verbundenen Folien 2, 3 des jeweiligen Pols gebildet.
  • In der Darstellung der 4 ist dies an einer Ausschnittsvergrößerung für einen der Pole dargestellt. Auch hier sind wieder die entsprechenden Separatoren 4 zu erkennen, von welchen hier nur einige beispielhaft mit einem Bezugszeichen versehen sind. Zwischen den Separatoren liegen abwechselnd gestapelt die Anodenfolien 2 und die Kathodenfolien 3. In dem in 4 dargestellten Beispiel sind nun die Kathodenfolien 3 auf der einen Seite der Elektrodenanordnung 1 aus dem Stapel herausgeführt. Analog dazu werden auf der anderen Seite der Elektrodenanordnung 1 die Anodenfolien 2 entsprechend herausgeführt. Die herausgeführten Kathodenfolien 3 sind dann im Bereich außerhalb der Separatoren 4 zu dem Anschlussbereich 17 der Elektrodenanordnung 1 miteinander verbunden, insbesondere verpresst und gegebenenfalls verschweißt. Der Aufbau der Elektrodenanordnung 1, wie er in 3 dargestellt ist, bildet durch die zumindest verpressten Elektrodenfolien 2, 3 in den Anschlussbereichen 17 einen in sich abgeschlossenen Aufbau, welcher vergleichsweise einfach gehandhabt werden kann. Dieser Aufbau der Elektrodenanordnung 1 wird nun in den Rahmen 14 und zwischen die beiden Hüllbleche 15, 16 entsprechend eingelegt. Jeweils einer der Anschlussbereiche 17 wird mit jeweils einem der Hüllbleche 15, 16 verschweißt. Sofern die Elektrodenfolien 2, 3 bisher nur miteinander verpresst sind, werden diese bei diesem Herstellungsschritt ebenfalls mit verschweißt und entsprechend sicher miteinander verbunden, sodass im Sinne der Vereinfachung der Fertigung auf ein Schweißen außerhalb der Batterieeinzelzelle 5 verzichtet werden kann.
  • In der Darstellung der 3 sind außerdem abgekantete Bereiche 18, 19 an den jeweiligen Hüllblechen 15, 16 zu erkennen. Diese Abkantungen 18, 19 kommen dabei bei der komplettierten Zelle unterhalb des Rahmens 14 zu liegen. Da die beiden Hüllbleche 15, 16 unterschiedliche Polarität aufweisen, ist dafür zu sorgen, dass die Abkantungen 18, 19 sich unterhalb des Rahmens 14 nicht berühren, da dies einem Kurzschluss der Zelle gleichkommt. Die Funktionalität der Abkantungen 18, 19 ist nun die, dass durch die Hüllbleche 15, 16 in der Batterieeinzelzelle 5 entstehende Wärme abgeleitet wird. Um mit minimalem Aufwand an Bauraum eine effiziente Kühlung der Batterieeinzelzelle 1 zu erreichen, werden mehrere Batterieeinzelzellen 5 zu der Gesamtbatterie gestapelt. Auf der Seite mit den Abkantungen 18, 19 kann dann eine Kühlplatte oder dergleichen über eine wärmeleitende jedoch elektrisch isolierende Folie oder Vergussmasse angebracht werden. Durch die Abkantungen 18, 19 entsteht eine vergleichsweise große Fläche, um die Wärme aus dem Bereich der Hüllbleche 15, 16 in eine solche Kühleinrichtung zu übertragen.
  • Die Befestigung der Anschlussbereiche 17 der erfindungsgemäßen Elektrodenanordnung 1 erfolgt also, wie oben bereits ausgeführt, durch Verschweißen. Da zumindest zwischen einem der Hüllbleche 15, 16 und einem der Anschlussbereiche 17 ein Unterschied in den Materialien vorliegt, beispielsweise Kupfer bei den Anodenfolien 2 und Aluminium oder Eisen bei dem entsprechenden Hüllblech 15, 16, werden als Schweißverfahren bevorzugt Pressschweißverfahren, wie beispielsweise ein Punktschweißen, eingesetzt. Die besonders bevorzugte Ausführungsform sieht ein Ultraschallschweißen als geeignetes Pressschweißverfahren vor. In einer entsprechenden Ausschnittsvergrößerung ist in 5 das Verschweißen des einen Anschlussbereichs 17 mit einem der Hüllbleche 15,16, hier beispielsweise dem Hüllblech 15, nochmals dargestellt. Das erste Hüllblech 15 ist hier hinter dem Rahmen 14 angeordnet. Im Inneren des Rahmens 14 und auf dem Hüllblech 15 befindet sich die Elektrodenanordnung 1, und zwar so, dass der Anschlussbereich 17 auf der in Richtung des Hüllblechs 15 unteren Kante der Elektrodenanordnung 1 zu liegen kommt. Dieser Anschlussbereich 17 wird zusammen mit dem Hüllblech 15 zwischen einem Amboss 20 und einer Sonotrode 21 einer an sich bekannten Ultraschallschweißvorrichtung eingespannt. Durch die Ultraschallbewegung der Sonotrode 21 wird das Material zwischen Sonotrode 21 und dem Gegenelement des Ambosses 20 aufgeheizt, sodass das Hüllblech 15 mit dem Anschlussbereich 17 der Elektrodenanordnung 1 entsprechend verschweißt. Falls die einzelnen Elektrodenfolien, beispielsweise die Anodenfolien 2, untereinander noch nicht verschweißt sind, werden diese im Bereich zwischen der Sonotrode 21 und dem Amboss 20 ebenfalls miteinander verschweißt. Der in 5 dargestellte Aufbau wird dann typischerweise drei bis fünf Schweißstellen entlang der Höhe des Anschlusselements 17 setzen. Alternativ dazu wären jedoch auch andere Verfahren, wie beispielsweise ein Rollschweißen oder ein Laserschweißen im Überlapp des Anschlussbereichs 17 mit dem Hüllblech 15 denkbar.
  • Augrund der Temperaturbeständigkeit der Separatoren 4 und der ohnehin vorhandenen Temperaturbeständigkeit der Elektrodenfolien 2, 3 kann die Schweißstelle dabei sehr dicht bei den Separatoren 4 angeordnet werden, ohne diese zu schädigen. Damit wird erreicht, dass der Anschlussbereich 17 in Richtung der flächigen Ausdehnung der Batterieeinzelzelle 5 vergleichsweise klein ausgeführt werden kann, da es nicht nötig ist, die Schweißstellen entsprechend weit von den Separatoren 4 zu beabstanden. Damit wird kein Bauraum im Aktiven Bereich der Elektrodenanordnung 1 verschenkt, Durch das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren lässt sich somit eine sehr kompakte Batterieeinzelzelle 5 mit hohem Leistungsvolumen realisieren.
  • In der Darstellung der 6 ist abschließend eine beispielhafte Möglichkeit zum Verschließen einer derartigen Batterieeinzelzelle 5 gezeigt. Die Elektrodenanordnung 1 kann mit ihren jeweiligen Anschlussbereichen 17 mit den jeweiligen Hüllblechen 15, 16 verschweißt sein, wobei der Rahmen 14 sich ebenfalls zwischen den Hüllblechen 15 und 16 befindet, spätestens bevor der zweite Anschlussbereich 17 mit dem entsprechenden Hüllblech verschweißt wird. Aufgrund der Flexibilität der Elektrodenfolien 2, 3 am Übergang vom Anschlussbereich 17 in den Stapel der Elektrodenanordnung 1 können die beiden Hüllbleche noch gegeneinander bewegt werden, insbesondere zusammen mit der Elektrodenanordnung 1 in der Art eines Z aufgeklappt werden. In dieser Phase kann dann durch die entstehende Öffnung beispielsweise der Elektrolyt eingefüllt werden. Außerdem lässt die Flexibilität eine exakte Positionierung der Hüllbleche 15, 16 gegenüber dem Rahmen 14 zu. Danach werden die beiden Hüllbleche 15, 16 über beheizte Stempel 22 gegeneinander und damit gegen den Rahmen 14 gepresst. Bei diesem Heißpressverfahren mittels der beheizten Stempel 22, welches in 6 beispielhaft angedeutet ist, kann der Verschluss der Batterieeinzelzelle 5 erfolgen. Dabei wird das thermoplastische Material des Rahmens 14 zumindest partiell aufgeschmolzen und verbindet sich sicher, fest und dicht mit den beiden Hüllblechen 15, 16. Auch hierbei eingetragene Wärme, welche ja unmittelbar in die mit der Elektrodenanordnung 1 wärmeleitend verbundnen Hüllbleche 15,16 eingetragen wird, kann die Elektrodenanordnung 1 aufgrund der hierfür geeigneten Separatoren 4 nicht schädigen. Alternativ zum Einfüllen des Elektrolyten vor dem Heißverpressen der Hüllbleche 15, 16 und des Rahmens 14 wäre es auch denkbar, den Elektrolyt nach der Fertigstellung der Zelle über eine Öffnung in dem Rahmen 14 entsprechend einzubringen und diese Öffnung beispielsweise durch einen Stopfen oder dergleichen wieder zu verschließen.
  • Alles in allem entsteht so ein Aufbau, welcher die Herstellung einer solchen Batterieeinzelzelle in Lithium-Ionen-Technologie sehr einfach und kostengünstig ermöglicht und eine Batterieeinzelzelle 5 mit hohem Leistungsvolumen erlaubt.
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102008010837 [0003]
    • - DE 102007063181 [0004]

Claims (14)

  1. Elektrodenanordnung für eine Batterieeinzelzelle in Lithium-Ionen-Technologie, wobei die Elektroden als abwechselnd gestapelte Anoden- und Kathodenfolien ausgebildet sind, welche jeweils von einem Separator elektrisch gegeneinander isoliert sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Separator (4) zumindest teilweise aus einem anorganischen Material besteht.
  2. Elektrodenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Separator (4) aus einem Trägermaterial, insbesondere einem Gewebe oder einem Vlies, besteht, welches mit keramischen Partikeln beschichtet ist.
  3. Elektrodenanordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägermaterial aus organischen Fasern, insbesondere Kunststofffasern, besteht.
  4. Elektrodenanordnung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kathodenfolien (3) aus Aluminium oder einem aluminiumhaltigen Material, und die Anodenfolien (2) aus Kupfer oder einem kupferhaltigen Material ausgebildet sind.
  5. Elektrodenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anodenfolien (2) und/oder die Kathodenfolien (3) untereinander zu einem Anschlussbereich (17) verschweißt sind.
  6. Batterieeinzelzelle mit einer Elektrodenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektrodenanordnung (1) in einem Gehäuse angeordnet ist, wobei ein Teil des Gehäuses (7, 15, 16) direkt oder über ein Anschlusselement (12) mit zumindest einem Pol der Elektrodenfolien (2, 3) der Elektrodenanordnung (1) verschweißt ist.
  7. Batterieeinzelzelle nach Anspruch 6, gekennzeichnet durch, ihre Ausbildung als Rahmenflachzelle, wobei zwei leitende Hüllbleche (15, 16) durch einen elektrisch isolierenden Rahmen (14) voneinander getrennt sind, wobei die Elektrodenanordnung (1) als Elektrodenstapel ausgebildet ist, und wobei die Anodenfolien (2) mit dem einen Hüllblech (15) und die Kathodenfolien (3) mit dem anderen Hüllblech (16) verschweißt sind.
  8. Verfahren zum Herstellen einer Batterieeinzelzelle mit einer Elektrodenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektrodenanordnung (1) in einem Gehäuse der Batterieeinzelzelle (5) positioniert wird, wobei zumindest einer der Pole der Elektrodenanordnung (1) direkt oder über ein Anschlusselement (12) mit einem Teil des Gehäuses (7, 15, 16) und/oder einem Polelement (10) der Batterieeinzelzelle (5) verschweißt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verschweißen ein Pressschweißverfahren eingesetzt wird.
  10. Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verschweißen ein Ultraschallschweißen eingesetzt wird.
  11. Verfahren nach Anspruch 8, 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse der Batterieeinzelzelle (5) nach dem Einbringen der Elektrodenanordnung (1) zumindest teilweise durch Schweißen verschlossen wird.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse der Batterieeinzelzelle (5) nach dem Einbringen der Elektrodenanordnung (1) zumindest teilweise durch Heißpressen verschlossen wird.
  13. Verwendung einer Batterieeinzelzelle nach Anspruch 6 oder 7 oder erhältlich nach einem der Ansprüche 8 bis 12 in einer Speicherbatterie zur Speicherung von Traktionsenergie für ein zumindest teilweise elektrisch angetriebenes Transportmittel auf dem Land, im Wasser oder in der Luft.
  14. Verwendung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherbatterie für ein Kraftfahrzeug mit elektrischem oder teilelektrischem Antriebsstrang eingesetzt wird.
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