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Die
Erfindung betrifft eine Paraffiniereinrichtung gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1.
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Paraffiniereinrichtungen
sind im Zusammenhang mit Kreuzspulen herstellenden Textilmaschinen seit
langem bekannt und in der Patentliteratur ausführlich beschrieben.
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Derartige
Paraffiniereinrichtungen werden bei Kreuzspulen herstellenden Textilmaschinen
vor allem dazu verwendet, um den Reibwert eines Garnes herabzusetzen.
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Das
heißt, bei Offenend-Spinnmaschinen werden beispielsweise
auf das frisch hergestellte Garn, bevor es zu einer Kreuzspule aufgewickelt wird,
Paraffinpartikel aufgetragen, die die Lauf- und Gleiteigenschaften
des Garnes verbessern, was sich insbesondere bei nachfolgenden Verarbeitungsprozessen,
beispielsweise beim Wirken und Stricken positiv auswirkt.
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Um
bei solchen Paraffiniereinrichtungen eine möglichst gleichmäßige
Abnutzung des Paraffinkörpers zu erzielen, wird der Paraffinkörper
in der Regel langsam um seine Mittellängsachse rotiert,
wobei der laufende Faden gleichzeitig leicht die Stirnseite des Paraffinkörpers
beaufschlagt.
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Der
Paraffinkörper ist zu diesem Zweck drehfest, jedoch axial
verschiebbar auf einer antreibbaren Aufnahmewelle gelagert und wird
durch ein Federelement gegen Wegbegrenzungsmittel gedrückt,
die die Arbeitsposition des Paraffinkörpers vorgeben.
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Bezüglich
des Antriebes der Aufnahmewelle derartiger Paraffiniereinrichtungen
sind dabei verschiedene Ausführungsformen im Einsatz.
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Es
ist beispielsweise bekannt, die Aufnahmewellen der Paraffiniereinrichtungen
einer Maschinenseite, wie die übrigen Funktionselemente
der Arbeitsstellen solcher Textilmaschinen, über maschinenlange
Antriebswellen anzutreiben, die jeweils durch einen im Endgestell
der Textilmaschine angeordneten Elektromotor beaufschlagt werden.
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Paraffiniereinrichtungen,
die direkt oder indirekt durch eine maschinenlange Antriebswelle
beaufschlagt werden, sind zum Beispiel in der
DE 195 39 099 A1 , in der
EP 0 071 582 A1 oder
im Handbuch „AUTOCORO” der Firma Schlafhorst,
Seite 1.4.15 beschrieben.
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Der
Einsatz derartiger maschinenlanger Antriebsmittel erweist sich allerdings
als nachteilig, wenn während des Spinnbetriebes an einzelnen
Arbeitsstellen Reparaturen notwendig werden. Ein Austauschen von
Funktionselementen der Arbeitsstellen ist während des Spinnbetriebs
beispielsweise kaum möglich.
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Bei
modernen Offenend-Spinnvorrichtungen ist man deshalb dazu übergegangen,
die Garnbildungs- und Wickeleinrichtungen der Arbeitsstellen mit
Einzelantrieben zu versehen und so in einem Arbeitsstellengehäuse
anzuordnen, dass im Bedarfsfall die Garnbildungs- und Wickeleinrichtungen
auch während des laufenden Spinnbetriebes als Baueinheit
ausgetauscht werden können. In diesem Zusammenhang war
man auch dazu übergegangen, die Paraffiniereinrichtungen
jeweils mit einem Einzelantrieb auszustatten.
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Bei
einzelmotorisch angetriebenen Paraffiniereinrichtungen sind die
vorstehend beschriebenen Probleme der stark eingeschränkten
Zugängigkeit der Arbeitsstellen während des laufenden
Spinnbetriebes zwar nicht gegeben, einzelmotorisch angetriebene
Paraffiniereinrichtungen weisen aber den Nachteil auf, dass sie
konstruktiv relativ aufwendig gestaltet sind, da sie jeweils einen
eigenen Antrieb benötigen.
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Die
Herstellungskosten solcher einzelmotorisch angetriebener Paraffiniereinrichtungen
sind daher relativ hoch.
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Ausgehend
vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe
zugrunde, eine Paraffiniereinrichtung zu schaffen, die sowohl bezüglich
ihrer Herstellungskosten günstig ist, als auch so ausgebildet
ist, dass die in einem Arbeitsstellengehäuse angeordnete
Paraffiniereinrichtung im Bedarfsfall, gemeinsam mit den Garnbildungs- und/oder
den Wickeleinrichtungen der betreffenden Arbeitsstelle, problemlos
ausgebaut werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Paraffiniereinrichtung
gelöst, wie sie im Anspruch 1 beschrieben ist.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Die
erfindungsgemäße Paraffiniereinrichtung mit einer
teleskopierbar ausgebildeten Antriebswelle, die ein erstes Wellenstück
mit einer endseitig angeordneten Kupplungseinrichtung und ein zweites Wellenstück
mit einem endseitig angeordneten Kupplungselement aufweist, wobei
die Kupplungseinrichtung und das Kupplungselement jeweils so ausgebildet
sind, dass sie miteinander korrespondieren können, weist
den Vorteil auf, dass die Antriebswellen benachbarter Paraffiniereinrichtungen
problemlos zu einem durchgehenden Antriebsstrang zusammengefügt
werden können, den man im Bedarffall aber auch leicht trennen
kann.
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Das
heißt, mit solchermaßen ausgebildeten Paraffiniereinrichtungen
kann auf einfache und kostengünstige Weise ein durchgehender
Antriebsstrang realisiert werden, der während des Spinnbetriebes
für einen sicheren Antrieb mehrerer Paraffiniereinrichtungen
sorgt sowie sehr funktionssicher und nahezu wartungsfrei ist.
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Die
erfindungsgemäße Paraffiniereinrichtung kann außerdem,
wenn erforderlich, selbst bei laufender Textilmaschine, vorzugsweise
gemeinsam mit ihrem zugehörigen Arbeitsstellengehäuse
und den ebenfalls im Arbeitsstellengehäuse angeordneten
und dann abgeschalteten Garnbildungs- und Wickeleinrichtungen der
betreffenden Arbeitsstelle, ausgetauscht werden.
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An
den Paraffiniereinrichtungen müssen im Zuge eines solchen
Aus- oder Einbaus eines Arbeitsstellengehäuses lediglich
zwei Wellenstücke des durchgehenden Antriebsstranges im
Sinne „kürzen der Antriebswelle” verschoben
werden.
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Das
heißt, das erste Wellenstück der teleskopierbaren
Antriebswelle der betreffenden Paraffiniereinrichtung sowie das
erste Wellenstück der Paraffiniereinrichtung der benachbarten
Arbeitsstelle müssen aus ihren benachbarten zweiten Wellenstücken
gezogen werden.
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Das
betreffende Arbeitsstellengehäuse kann anschließend,
vorzugsweise nach dem Lösen einiger leicht lösbarer
Befestigungseinrichtungen am Arbeitsstellengehäuse, problemlos
abgenommen werden.
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Bei
einem eventuell notwendigen Austauschen von Funktionselementen einer
Arbeitsstelle, das erfolgt, während die übrigen
Arbeitsstellen der Offenend-Rotorspinnmaschine weiter produzieren, fallen
weder zeitaufwendige Montage-, noch irgendwelche Einstellarbeiten
an.
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Die
entstandene Lücke im Antriebsstrang kann entweder durch
den Einbau eines neuen kompletten Arbeitsstellengehäuses
geschlossen werden, oder es wird zunächst einfach eine
separate, telekopierbare Antriebswelle in die Lücke des
Antriebsstranges eingeclipst und auf diese Weise der Antriebsstrang
wieder geschlossen.
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Wie
vorstehend bereits angedeutet, liegt ein weiterer entscheidender
Vorteil der erfindungsgemäßen Paraffiniereinrichtung
in ihren günstigen Herstellungskosten.
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Das
heißt, sowohl die teleskopierbare Antriebswelle als auch
nahezu alle anderen Bauteile der Paraffiniereinrichtung können
kostengünstig als Kunststoff-Spritzgussteile hergestellt
werden. Des Weiteren werden bei der erfindungsgemäßen
Ausbildung der Paraffiniereinrichtungen pro Maschinenseite der Textilmaschine
nur relativ wenige Antriebe, in bevorzugter Ausführung
lediglich zwei Antriebe pro Maschinensektion, das heißt,
ein Antrieb pro zwölf Arbeitsstellen, benötigt.
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Wie
im Anspruch 2 beschrieben, können über die Kupplungseinrichtung
eines ersten Wellenstückes und das Kupplungselement eines
zweiten Wellenstückes Antriebswellen benachbarter Paraffiniereinrichtungen
verbunden werden, wobei eine Kupplungseinrichtung mit einem Kupplungselement im
zusammengefügten Zustand jeweils eine drehfeste, im Bedarfsfall
jedoch manuell leicht lösbare Clipsverbindung bildet.
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Das
heißt, über die beiden Kupplungsteile können
die ersten und zweiten Wellenstücke der Antriebswellen
benachbarter Paraffiniereinrichtungen problemlos zu einem durchgehenden
Antriebsstrang verbunden werden, der einerseits während
des Spinnbetriebes für einen sicheren Antrieb der Paraffinier einrichtungen
sorgt, anderseits im Bedarfsfall aber auch problemlos wieder getrennt
werden kann.
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Das
Bedienpersonal benötigt kein besonderes Werkzeug, um eine
Paraffiniereinrichtung, die in einen durchgehenden Antriebsstrang
eingeschaltet ist, abzukuppeln und aus dem Antriebsstrang herauszunehmen.
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Wie
im Anspruch 3 dargelegt, ist in vorteilhafter Ausführungsform
außerdem vorgesehen, dass das zweite Wellenstück über
ein Zwischenwellenstück im Gehäuse der Paraffiniereinrichtung
drehbar, jedoch in axialer Richtung fixiert, gelagert ist.
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Eine
derartige Ausbildung des zweiten Wellenstückes und des
Zwischenwellenstückes erleichtert die Herstellung einer
telekopierbaren Antriebswelle, insbesondere, wenn eine axial verschiebbare Lagerung
des ersten Wellenstückes der Antriebswelle im Zwischenwellenstück
vorgesehen ist, erheblich.
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Wie
im Anspruch 4 weiter dargelegt, ist das erste Wellenstück
drehfest, aber axial verschiebbar, in einer Lagerausnehmung des
Zwischenwellenstückes gelagert.
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Das
heißt, durch eine vorteilhafte Ausführungsform
des ersten Wellenstückes ist in Verbindung mit einer entsprechenden,
vorteilhaften Ausbildung einer Lagerausnehmung im Zwischenwellenstück
dafür gesorgt, dass einerseits eine sichere drehfeste Verbindung
der Wellenstücke während des Betriebes gewährleistet
ist und anderseits bei Bedarf auf einfache Weise jederzeit problemlos
eine Änderung der Länge der Antriebswelle möglich
ist.
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Wie
in den Ansprüchen 5 bis 7 beschrieben, ist in vorteilhafter
Ausführungsform vorgesehen, dass pro Maschinensektion jeweils
zwei durchgehende Antriebsstränge vorgesehen sind, die
jeweils durch einen Sektionsantrieb rotiert werden.
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Der
Sektionsantrieb für vorzugsweise jeweils zwölf
Paraffiniereinrichtungen ist dabei beispielsweise als Schrittmotor
mit zugehörigem Schrittmotorgetriebe ausgebildet, wobei
das Schrittmotorgetriebe über ein Anschlussmittel für
den Antriebsstrang verfügt.
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Das
Anschlussmittel kann in seinem konstruktiven Aufbau dem Aufbau eines
Kupplungselementes entsprechen, wie es von einem zweiten Wellenstück
bekannt ist.
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Das
bedeutet, an das Schrittmotorgetriebe kann jederzeit problemlos
eine Kupplungseinrichtung eines ersten Wellenstückes einer
telekopierbaren Antriebswelle einer Paraffiniereinrichtung angeschlossen
werden, die dann das erste Teilstück eines Antriebsstranges
einer Maschinensektion bildet.
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Es
muss in diesem Zusammenhang allerdings ausdrücklich darauf
hingewiesen werden, dass die vorliegende Erfindung nicht auf den
Einsatz von zwei Antrieben pro Maschinensektion oder zwei Antriebssträngen,
die jeweils exakt die Länge einer Maschinensektion aufweisen,
beschränkt sein soll.
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Es
ist durchaus auch vorstellbar, mehr als zwei Antriebe pro Maschinensektion
einzusetzen oder einen Antriebsstrang zu wählen, der länger
als eine Maschinensektion ist.
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Wie
im Anspruch 8 dargelegt, ist jedes erste Wellenstück der
teleskopierbaren Antriebswelle einer Paraffiniereinrichtung mit
einem Griffansatz ausgestattet, der ein problemloses Positionierendes
ersten Wellenstückes ermöglicht.
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Das
heißt, der Griffansatz erleichtert einer Bedienperson im
Bedarfsfall das Lösen oder das Herstellen einer Clipsverbindung
zwischen einem axial fixierten zweiten Wellenstück und
einem axial verschiebbar gelagerten ersten Wellenstück.
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Der
Griffansatz ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das erste Wellenstück,
was nicht immer ganz zu vermeiden ist, etwas durch Paraffinabrieb verschmutzt
und damit etwas glatt geworden ist.
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Wie
vorstehend bereits angedeutet und im Anspruch 9 beschrieben, ist
wenigstens die telekopierbare Antriebswelle aus einem modernen Kunststoff
gefertigt. Solche modernen Kunststoffe stellen langlebige und relativ
unempfindliche Werkstoffe dar, die außerdem verhältnismäßig
preisgünstig sind.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand eines in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispieles näher erläutert.
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Es
zeigt:
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1 eine
Kreuzspulen herstellende Textilmaschine mit einer Vielzahl von Arbeitsstellen,
die jeweils eine erfindungsgemäß ausgebildete
Paraffiniereinrichtung aufweisen, in Vorderansicht,
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2 in
Seitenansicht eine Arbeitsstelle der in 1 dargestellten
Textilmaschine, mit einem Arbeitsstellengehäuse, das unter
anderem mit einer erfindungsgemäß ausgebildeten
und angetriebenen Paraffiniereinrichtung ausgestattet ist,
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3 die
erfindungsgemäße Paraffiniereinrichtung in einem
größeren Maßstab, in Vorderansicht,
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4 die
Paraffiniereinrichtung gemäß 3 in
Draufsicht, teilweise im Schnitt.
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5 drei
nebeneinander angeordnete Arbeitsstellen, bei denen die Antriebswellen
der Paraffiniereinrichtungen zu einem durchgehenden Antriebsstrang
verbunden sind,
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6 zwei
beabstandet angeordnete Arbeitsstellen, wobei eine Lücke
zwischen den Antriebswellen der Paraffiniereinrichtungen durch eine separate,
telekopierbare Antriebswelle überbrückt ist.
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Die 1 zeigt
schematisch in Vorderansicht eine Kreuzspulen herstellende Textilmaschine, im
Ausführungsbeispiel eine Offenend-Rotorspinnmaschine 40.
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Die
Endgestelle 41, 42 dieser Offenend-Rotorspinnmaschine 40 sind,
wie bekannt und daher nicht näher dargestellt, über
durchgehende Ver- und Entsorgungskanäle, beispielsweise
einen Unterdruckkanal zur Versorgung der im Bereich der Arbeitsstellen 1 angeordneten
Spinnvorrichtungen 2 mit Spinnunterdruck, einen Elektronikkanal
für ein Bussystem und/oder eine Garnüberwachungseinrichtung
sowie einen Kabelkanal zur Versorgung der Arbeitsstellen 1 mit
elektrischer Energie verbunden.
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An
diesen Ver- und Entsorgungskanälen, die quasi das ”Rückgrad” der
Textilmaschine 40 darstellen, sind die Arbeitsstellengehäuse 11,
die neben Garnbildungs- und Wickeleinrichtungen, wie Offenend-Rotorspinnvorrichtung 2 und
Spulvorrichtung 44, jeweils auch eine erfindungsgemäße
Paraffiniereinrichtung 5 aufweisen, festgelegt.
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In
den Endgestellen 41 bzw. 42 sind beispielsweise
eine textilmaschineneigene Unterdruckquelle 45, eine elektrische
Energieversorgung sowie eine Zentralsteuereinheit 46 der
Offenend-Rotorspinnmaschine 40 angeordnet.
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Die
Zentralsteuereinheit 46 ist dabei ihrerseits mit den Arbeitsstellenrechnern 47 der
einzelnen Arbeitsstellen 1, vorzugsweise über
das Bussystem 43, verbunden.
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Auf
den zahlreichen Arbeitsstellen 1 wird jeweils mittels der
Offenend-Spinnvorrichtung 2 ein Vorlagefaserband 48,
das in Spinnkannen 49 bevorratet ist, die in Reihe nebeneinander
unterhalb der Arbeitsstellen 1 positioniert sind, zu einem
Faden 3 gesponnen, der anschließend auf der Spulvorrichtung 44 zu
einer Kreuzspule 8 aufgewickelt wird.
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Um
den Faden 3, bevor er auf die Kreuzspule 8 aufläuft,
paraffinieren zu können, sind die einzelnen Arbeitsstellen 1 jeweils
mit einer Paraffiniereinrichtung 5 ausgestattet, deren
Funktionsweise und Antriebseinrichtung nachfolgend anhand der 2 bis 4 näher
erläutert wird.
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Die
Paraffiniereinrichtungen 5 einer Maschinensegmentseite 50 sind
dabei, wie in 1 angedeutet, jeweils durch
einen Antriebsstrang 53 verbunden, der seinerseits aus
zahlreichen, teleskopierbaren Antriebswellen 28 der Paraffiniereinrichtungen 5 besteht
und durch einen Sektionsantrieb 55, bestehend aus einem
Schrittmotor mit einem Schrittmotorgetriebe 56, beaufschlagbar
ist.
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In 2 ist
eine der Arbeitsstellen 1 der Offenend-Rotorspinnmaschine 40 in
Seitenansicht dargestellt.
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Derartige
Arbeitsstellen 1 verfügen, wie vorstehend bereits
erläutert, jeweils über ein Arbeitsstellengehäuse 11,
in das die Garnbildungs- und Wickeleinrichtungen der Arbeitsstelle
integriert sind.
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Das
heißt, das Arbeitsstellengehäuse 11 verfügt über
eine Offenend-Rotorspinnvorrichtung 2 zur Fertigung eines
Fadens 3 sowie eine Spulvorrichtung 44 zur Herstellung
einer Kreuzspule 8.
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Die
Spulvorrichtung 44 weist dabei unter anderem eine Changiereinrichtung 6 sowie
eine Spulenantriebswalze 7 auf.
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Außerdem
ist das Arbeitsstellengehäuse 11 mit einer Fadenabziehvorrichtung 4 und
einer erfindungsgemäßen Paraffiniereinrichtung 5 ausgestattet.
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Die
Kreuzspule 8 ist in einem Spulenrahmen 9 rotierbar
gelagert, der seinerseits über eine Schwenkachse 10 an
das Arbeitsstellengehäuse 11 angeschlossen ist.
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Im
Bereich der Paraffiniereinrichtung 5, die nachfolgend anhand
der 3 und 4 näher erläutert
wird, ist außerdem ein mechanischer Fadenspeicher 12 angeordnet.
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Die
Funktionsweise eines solchen mechanischen Fadenspeichers
12 ist
im Prinzip bekannt und beispielsweise in der
DE 199 15 529 A1 ausführlich beschrieben.
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Die 3 zeigt
eine erfindungsgemäße Paraffiniereinrichtung 5 in
Vorderansicht.
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Wie
ersichtlich, ist auf einer rotierbar gelagerten Aufnahmewelle 13,
drehfest, jedoch axial verschiebbar, ein Paraffinkörper 14 angeordnet,
der durch ein Federelement 15 beziehungsweise ein entsprechendes
Druckgestänge 32 in axialer Richtung beaufschlagt
wird und mit seiner Stirnseite 16 an Wegbegrenzungsmitteln 17 anliegt.
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Diese
Wegbegrenzungsmittel 17 sind an einer Anschlagklappe 18 der
Paraffiniereinrichtung 5 festgelegt und können
bei Bedarf hinsichtlich ihrer axialen Position eingestellt werden.
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Die
Anschlagklappe 18 ist ihrerseits über eine vertikale
Achse 19 schwenkbar an das Gehäuse 20 der
Paraffiniereinrichtung 5 angeschlossen.
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Die
Anschlagklappe 18 weist eine nach unten kragende Konsole 21 auf,
an der rotierbar gelagerte, stationäre Fadenführungsmittel 22, 23 eines mechanischen
Fadenspeichers 12 angeordnet sind. Zwischen diesen beabstandet
angeordneten, stationären Fadenführungsmitteln 22, 23 ist
ein verschiebbares Fadenführungsmittel 24 gelagert,
das zum Beispiel über einen in 2 schematisch
dargestellten Schwenk- oder Linearantrieb 27 definiert
einstellbar ist und dessen jeweilige Position die Menge des im Fadenspeicher 12 zwischengelagerten
Fadens bestimmt.
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An
der Anschlagklappe 18 ist außerdem ein kraftschlüssig
arbeitender Magnetverschluß 25 angeordnet, durch
den die Anschlussklappe 18 in der in den Figuren dargestellten
Betriebsstellung fixierbar ist.
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Die
Anschlagklappe 18 weist des Weiteren im Bereich ihrer Oberkante
eine horizontal verlaufende Fadenführungsleiste 26 auf,
an der der laufende Faden 3 während seiner Changierung
entlang gleitet und dabei sicher geführt wird.
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Um
das Einfädeln des Fadens in die Fadenführungsmittel 22 bis 24 des
Fadenspeichers zu erleichtern, sind an der Anschlagklappe 18 außerdem Fadenleitelemente 29, 30 vorgesehen.
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Wie
in den 3 und 4 dargestellt, erfolgt der Antrieb
der Aufnahmewelle 13 und damit des Paraffinkörpers 14 mittels
einer antreibbaren, teleskopierbaren Antriebswelle 28.
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Die
Antriebswelle 28 jeder Paraffiniereinrichtung 5 besteht
dabei aus einem ersten, axial verschiebbar gelagerten Wellenstück 35,
das endseitig eine Kupplungseinrichtung 37 aufweist, einem
in axialer Richtung fixierten Zwischenwellenstück 60 sowie einem
am Zwischenwellenstück 60 festgelegten zweiten
Wellenstück 36, das endseitig mit einem Kupplungselement 38 ausgestattet
ist.
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Das
erste Wellenstück 35, das einen Griffansatz 39 aufweist,
ist drehfest, jedoch axial verschiebbar in einer Lagerausnehmung 31 des
Zwischenwellenstückes 60 gelagert.
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Wie
insbesondere aus 4 ersichtlich, verfügt
das Zwischenwellenstück 60 außerdem über eine
Antriebsschnecke 51, die mit einem Zahnrad 52, das
Bestandteil der Aufnahmewelle 13 ist, kämmt.
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Wie
vorstehend bereits erläutert und beispielsweise in 5 dargestellt,
sind im Einbauzustand der Arbeitsstellengehäuse 11 die
Antriebswellen 28 jeweils benachbarter Paraffiniereinrichtungen 5 über
die Kupplungseinrichtungen 37 und die Kupplungselemente 38 der
Wellenstücke 35, 36 zu einem sektionslangen
Antriebsstrang 53 verbunden, der seinerseits durch einen
Sektionsantrieb 55 definiert rotierbar ist.
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Dieser
jeweils sektionslange Antriebsstrang 53 kann selbst dann
realisiert werden, wenn an einer der Arbeitsstellen 1 das
Arbeitsstellengehäuse 11 und damit die zugehörige
Paraffiniereinrichtung 5 ausgebaut ist.
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In
einem solchen, in 6 dargestellten Fall, ist die
entstandene Lücke durch eine separate telekopierbare Antriebswelle 28 überbrückbar,
so dass auch dann alle Paraffiniereinrichtungen 5 einer
Maschinensektion 50 durch einen Sektionsantrieb 55 und
einen gemeinsamen Antriebsstrang 53 angetrieben werden
können.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 19539099
A1 [0009]
- - EP 0071582 A1 [0009]
- - DE 10354588 A1 [0012]
- - DE 102006018838 A1 [0012]
- - DE 19915529 A1 [0068]