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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abwerfen eines
Fadenendes in eine Spinnvorrichtung einer Offenendspinnmaschine beim
Anspinnen. Die Vorrichtung umfasst eine Abwurfeinrichtung sowie
einen Halter, an welchem die Abwurfeinrichtung gelagert ist. Die
Länge des abzuwerfenden Fadenendes ist hierbei einstellbar.
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Vorrichtungen
zum Rückliefern des Fadenendes in einen Spinnrotor beim
Anspinnen sind im Stand der Technik in verschiedenen Ausführungen sowohl
bei automatischen wie auch bei teilautomatischen Spinnmaschinen
bekannt. Hierbei wird zunächst eine Fadenreserveschlinge
gebildet, welche durch eine Abwurfeinrichtung gehalten wird und
welche dann nach Betätigung der Abwurfeinrichtung schlagartig
aufgelöst wird. Das Fadenende wird nach dem Abwerfen durch
den in der Spinnvorrichtung herrschenden Unterdruck eingesaugt und
bis in die Fasersammelrille des Spinnrotors zurückgeliefert.
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Die
DE 1 960 562 zeigt eine
derartige Vorrichtung zum Abwerfen eines Fadenendes in einer Spinnmaschine,
wobei der Anspinnvorgang automatisch erfolgt. Die Vorrichtung beinhaltet
eine Abwurfeinrichtung mit einer Fadenumwegführung, um
welche die Fadenreserveschlinge gelegt ist. Die Abwurfeinrichtung
ist hierbei als Abwurfmagnet ausgeführt. Die Abwurfmagneten
mit den Fadenumwegführungen aller Spinnstellen sind hierbei
gemeinsam an einer sich längs der Spinnmaschine erstreckenden Schiene
angeordnet. Die Fadenreserveschlinge wird hierbei parallel zur Längsrichtung
der Spinnmaschine aufgespannt. Um die für das automatische
Ansetzen erforderliche Länge der Fadenreserve einstellen
zu können, ist die gesamte Schiene in Längsrichtung der
Maschine verstellbar. Die Länge der ausgezogenen Fadenschlaufe
ist hierdurch zentral für alle Spinnstellen der Maschine
einstell bar. Nach einer anderen Ausführung sind weitere
Fadenauslenkelemente, welche ebenfalls an einer sich längs
der Spinnmaschine erstreckenden Schiene angeordnet sind, im Bereich
der Fadenreserveschlinge anordenbar, um die Länge der Fadenreserve
einzustellen. Hierdurch wird die abgeworfene Reserveschlinge nicht
in ihrer vollen Länge, sondern nur zu einem Teil freigegeben
und eine Restumlenkung durch weitere Fadenauslenkelemente bleibt
bestehen.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Abwerfen
eines Fadenendes in eine Spinnvorrichtung vorzuschlagen, welche
bei konstruktiv einfachem Aufbau eine Einstellung der Länge
des abzuwerfenden Fadenendes je Spinnstelle erlaubt.
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Die
Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Eine
Vorrichtung zum Abwerfen eines Fadenendes in eine Spinnvorrichtung
einer Offenendspinnmaschine beim Anspinnen umfasst eine Abwurfeinrichtung
sowie einen Halter, an welchem die Abwurfeinrichtung gelagert ist.
Die Länge des abzuwerfenden Fadenendes ist einstellbar.
Erfindungsgemäß ist der Halter fest an der Spinnvorrichtung
angeordnet und die Abwurfeinrichtung ist in einer Ebene senkrecht
zu einer Längsrichtung der Offenend-Spinnmaschine verstellbar
an dem Halter angeordnet. Die Fadenreserveschlinge wird hierbei ebenfalls
senkrecht zur Maschinenlängsachse aufgespannt. Der Halter
kann je Spinnstelle als einzelner Halter ausgebildet sein oder sich über
mehrere Spinnstellen erstrecken. Je Spinnstelle ist eine Abwurfeinrichtung
an dem Halter verstellbar angeordnet, so dass eine Einstellung der
Länge des Fadenendes durch eine Änderung der Position
der Abwurfeinrichtung in einfacher Weise möglich ist. Da
erfindungsgemäß die Abwurfeinrichtung selbst verstellbar an
dem Halter angeordnet ist, ist eine vorteilhafte Einstellung der
Länge des Fadenendes für jede Spinnstelle individuell
möglich.
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Der
Halter kann auch als Schiene ausgebildet sein, welche wie im Stand
der Technik verstellbar ist, um eine Grundlänge der Fadenreserveschlinge einzustellen.
Zusätzlich ist die Abwurfeinrichtung relativ zu dem Halter
verstellbar, um die Länge individuell für jede
Spinnstelle einstellen zu können. Bevorzugt ist jedoch
an jeder Spinnstelle ein eigener Halter angeordnet, so dass die
Position der Abwurfeinrichtung für jede Spinnstelle völlig
unabhängig einstellbar ist
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Bevorzugt
ist die Abwurfeinrichtung als Abwurfmagnet ausgebildet, bei welchem
ein Fadenumlenkelement, um welches die Fadenreserveschlinge gelegt
ist, durch einen Elektromagneten zurückgezogen wird, um
die Fadenreserve freizugeben. Ebenso kann die Abwurfeinrichtung
jedoch auch als Pneumatikzylinder oder Elektromotor ausgebildet
sein.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die Abwurfeinrichtung mittels einer Rasteinrichtung
verrastbar an dem Halter angeordnet ist. Hierbei kann verschiedenen
Rotordurchmessern eine bestimmte Rastposition zugeordnet werden,
so dass die eingestellte Länge der Fadenreserveschlinge
je Rastposition stets gleich ist. Die Länge des abzuwerfenden
Fadenendes ist somit bei verschiedenen Spinnvorgängen immer
gleich und nicht einer zufälligen Einstellung unterworfen.
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Nach
einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist die Abwurfeinrichtung
stufenlos verstellbar an dem Halter angeordnet und somit die Länge
des Fadenendes ebenfalls stufenlos einstellbar. Hierdurch können
individuelle Gegebenheiten an einer Spinnstelle, welche sich auf
die Länge des Fadenendes und somit des Ansetzers auswirken,
in einfacher Weise berücksichtigt werden.
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Nach
einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Abwurfeinrichtung
schwenkbar an dem Halter angeordnet. Es ist jedoch ebenso möglich, die
Abwurfeinrichtung beispielsweise linear verschieblich an dem Halter
anzuordnen.
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Vorzugsweise
umfasst die Rasteinrichtung mehrere, insbesondere drei Raststellungen.
Die Länge des abzuwerfenden Fadenendes bzw. der Fadenreserveschlinge
ist hierdurch in ausreichendem Maße an die verschiedenen
zum Einsatz kommenden Rotordurchmesser anpassbar. Es ist jedoch auch
möglich, mehr als drei Raststellungen vorzustehen.
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Eine
vorteilhafte Ausführung der Erfindung sieht vor, dass die
Abwurfeinrichtung eine Rastnase besitzt, welche mit einer Rastausnehmung
des Halters zusammenwirkt. Ebenso ist es jedoch auch möglich,
dass die Rastnase an dem Halter angeordnet ist und die Rastausnehmung
an der Abwurfeinrichtung.
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Vorteilhafterweise
ist ein Gehäuse der Abwurfeinrichtung aus einem Kunststoffmaterial
ausgebildet, welches die Anordnung einer Rastnase an diesem in einfacher
Weise erlaubt.
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Um
mehrere Raststellungen zu realisieren, besitzt der Halter mehrere,
vorzugsweise drei Rastausnehmungen. Der Halter kann aus einem Blechmaterial
gefertigt sein, wobei die Rastausnehmungen in einfacher Weise bereits
bei der Fertigung des Halters eingebracht werden können.
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Vorzugsweise
ist die Vorrichtung zum Abwerfen eines Fadenendes im Fadenlauf vor
einer Abzugsvorrichtung der Offenendspinnmaschine angeordnet. Es
ist jedoch auch möglich, diese oberhalb der Fadenabzugseinrichtung,
im Fadenlauf also nach der Abzugseinrichtung, anzuordnen.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Halter für die Abwurfeinrichtung
zugleich ein Halter für eine Andrückwalze der
Abzugseinrichtung ist. Die Vorrichtung zum Abwerfen des Fadenendes
kann hierdurch in besonders einfa cher Weise angeordnet werden, da
keine zusätzlichen Bauteile erforderlich sind.
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Vorteilhaft
ist es weiterhin, wenn die Abwurfeinrichtung mit der Andrückwalze
auf einer gemeinsamen Achse gelagert ist. Die Position der Abwurfeinrichtung
kann hierdurch in einfacher Weise durch Verschwenken gegenüber
dem Halter verstellt werden.
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Weitere
Vorteile der Erfindung werden anhand der nachfolgend dargestellten
Ausführungsbeispiele beschrieben. Es zeigen:
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1 Eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen
Vorrichtung zum Abwerfen eines Fadenendes an einer Spinnvorrichtung
einer Offenendspinnmaschine in einer Frontansicht und
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2 eine
Darstellung der erfindungsgemäßen Rasteinrichtung
in einer perspektivischen Ansicht.
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1 zeigt
eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 zum
Abwerfen eines Fadenendes in eine Spinnvorrichtung 2 einer
Offenendspinnmaschine. Vorliegend ist eine schematische Frontansicht
einer Arbeitsstelle der Offenendspinnmaschine dargestellt. An der
Offenendspinnmaschine ist eine Vielzahl derartiger Arbeitsstellen
in Längsrichtung der Offenendspinnmaschine nebeneinander
angeordnet. Jede Arbeitsstelle umfasst eine Spinnvorrichtung mit
einer Auflöseeinrichtung 4, in welcher ein der
Arbeitsstelle zugeführtes Faserband 5 in Einzelfasern
aufgelöst wird. Die Einzelfasern werden einem hinter einer
Abdeckung 6 der Spinnvorrichtung 2 angeordneten Spinnelement 7 zugeführt,
wo sie zu einem Faden versponnen werden. Das Spinnelement 7 ist
vorliegend ein Spinnrotor, welcher hier nur durch eine gestrichelte
Linie angedeutet ist. In dem Spinnelement 7 werden die
einzelnen aufgelösten Fasern an das Ende eines gesponnenen
Fadens 8 (siehe 2) angelegt, wobei der Faden 8 durch
eine Abzugsvorrichtung 9 aus der Spinnvorrichtung 2 abgezogen und
durch eine oberhalb der Abzugsvorrichtung 9 angeordnete
Spuleinrichtung (hier nicht dargestellt) auf eine Spule aufgewickelt
wird. Die Abzugsvorrichtung 9 umfasst üblicherweise
eine zentral angetriebene, maschinenlange Welle 10, sowie
eine nicht angetriebene Andrückwalze 11, welche
den abzuziehenden Faden 8 gegen die Welle 10 drückt.
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Nach
einem Fadenbruch oder beim Anspinnen des Fadens auf Leerhülse
muss das Fadenende, welches nach einem Bruch in Regel auf der Spule aufgewickelt
ist, wieder in die Spinnvorrichtung 2 zurückgeführt
werden. Bei einer manuellen oder teilautomatischen Maschine wird
hierbei das Fadenende von einem Bediener von der hier nicht gezeigten Spule
abgewickelt, entsprechend abgelängt und zum Wiederanspinnen
vorbereitet. Zum korrekten Ablängen des Fadenendes ist
eine Markierung 12 an der Spinnvorrichtung 2 vorgesehen,
wobei auch eine Schneidenrichtung vorgesehen sein kann. Um eine möglichst
schnelle und sichere Rücklieferung des Fadenendes in die
Spinnvorrichtung 2 zu gewährleisten, wird das
Fadenende bei einer teilautomatischen Maschine nicht von Hand vom
Bediener in die Spinnvorrichtung 2 zurückgeführt,
sondern es wird durch eine Abwurfeinrichtung 14 in die
Spinnvorrichtung 2 abgeworfen. Hierzu wird das abgelängte
Fadenende über einen Stift 13 einer Abwurfeinrichtung 14 geführt,
so dass sich eine Fadenreserveschlinge 3 (2)
ausbildet. Vorliegend ist die Abwurfeinrichtung 14 als
Abwurfmagnet ausgeführt, wobei durch Betätigen
der Abwurfeinrichtung 14 der Stift 13, welcher
den Faden 8 zu einer Fadenreserveschlinge 15 umlenkt,
durch einen Elektromagneten 22 zurückgezogen wird.
Hierdurch wird das Fadenende durch den in der Spinnvorrichtung 2 herrschenden
Unterdruck in die Spinnvorrichtung 2 eingesaugt. Der Elektromagnet 22 ist
durch eine entsprechende Leitung 24 an die Stromversorgung
angeschlossen. Das Betätigen des Stiftes 13 kann
jedoch auch durch einen Elektromotor oder einen Pneumatikzylinder
o. ä. erfolgen.
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2 zeigt
eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 in
einer perspektivischen Darstellung. Die erfindungsgemäße
Vorrichtung 1 zum Abwerfen eines Fadenendes in eine Spinnvorrichtung 2 ist
an der Spinnvorrichtung 2 angeordnet. Die Vorrichtung 1 umfasst
eine Abwurfeinrichtung 14 mit einem Stift 13,
welcher als Umlenkung für den Faden 8 dient und
hierdurch eine Fadenreserveschlinge 3 ausbildet. Die Vorrichtung 1 umfasst
weiterhin einen Halter 15, an welchem die Abwurfeinrichtung 14 gelagert
ist. Um die Länge des abzuwerfenden Fadenendes bzw. der
Fadenreserveschlinge 3 einstellen zu können, ist
erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Abwurfeinrichtung 14 verstellbar
an dem Halter 15 angeordnet ist und mittels einer Rasteinrichtung 16 an
diesem verrastbar ist.
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Nach
der vorliegenden Darstellung ist die Rasteinrichtung 16 durch
eine Rastnase 17 sowie Rastausnehmungen 18 gebildet.
Vorliegend ist die Rastnase 17 an dem Abwurfmagneten 14 angeordnet,
während die Rastausnehmungen 18 an dem Halter 15 angeordnet
sind. Nach der vorliegenden Darstellung sind an dem Halter 15 drei
Rastausnehmungen 18 angeordnet, so dass die Rasteinrichtung 16 drei
Raststellungen umfasst. Die Darstellung der 2 zeigt
hierbei die Raststellung der Rasteinrichtung 16, welche
die längste Fadenreserveschlinge 3 bildet. Die
Abwurfeinrichtung 14 ist schwenkbar an dem Halter 15 angeordnet.
Durch ein Verschwenken der Abwurfeinrichtung 14 in Pfeilrichtung
kann die Rastnase 17 in eine andere Rastausnehmung 18 eingreifen,
wodurch die Länge der Fadenreserveschlinge 3 verkürzt
werden kann. Die Länge des abzuwerfenden Fadenendes bzw.
der Fadenreserveschlinge 3 kann hierdurch in einfacher
Weise an einen Durchmesser des verwendeten Spinnrotors angepasst werden,
da bei einem größeren Rotor auch eine längere
Fadenreserveschlinge 3 gebildet werden muss. Im gezeigten
Beispiel besitzt der Halter 15 drei Rastausnehmungen 18,
es ist jedoch ebenfalls möglich mehr Rastausnehmungen 18 vorzusehen.
Weiterhin ist es auch möglich, dass die Rastnase 17 an dem
Halter 15 angeordnet ist, während die Rastausnehmungen 18 an
dem Abwurfmagneten 14 angeordnet sind. Bevorzugt ist jedoch
die Anordnung, wobei die Rastnase 17 an dem Abwurfmagneten 14 angeordnet
ist, da diese in einfacher Weise herstellbar ist.
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Das
Gehäuse 19 der Abwurfeinrichtung 14 besteht
vorzugsweise aus einem vergleichsweise nachgiebigen Kunststoffmaterial,
wobei die Rastnase 17 in einfacher Weise direkt an das
Gehäuse 19 angeformt sein kann. Der Halter 15 hingegen
ist vorzugsweise aus einem Blechmaterial gefertigt. Die Rastausnehmungen 18 können
bei der Herstellung des Halters 15 durch Stanzen oder Laserschneiden aus
diesem herausgebildet werden. Durch das Kunststoffmaterial des Gehäuses 19 kann
die Abwurfeinrichtung 14 in einfacher Weise an dem Halter 15 verstellt
werden.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn wie in 2 dargestellt,
der Halter 15, an welchem die Abwurfeinrichtung 14 gelagert
ist, zugleich ein Halter für die Andrückwalze 11 der
Abzugsvorrichtung 9 ist. Die Abwurfeinrichtung 14 kann
hierdurch in einfacher Weise an der Spinnvorrichtung 2 angeordnet
werden, ohne dass ein weiteres Bauteil nötig wäre.
Die Abwurfeinrichtung 14 ist über sein Gehäuse 19 mit
der Andrückwalze 11 auf einer gemeinsamen Achse 20 gelagert,
so dass dieser besonders einfach gegen den Halter 15 verschwenkbar
ist. Um den Abwurfmagneten 14 in der letzten Rastposition
zu sichern, kann das Gehäuse 19 einen Anschlag 23 aufweisen,
welcher verhindert, dass die Abwurfeinrichtung 14 über die
letzte Raststellung hinaus in Richtung der Spinnvorrichtung 2 gedrückt
und hierdurch möglicherweise beschädigt wird.
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Zum
Wiederanspinnen des Fadenendes nach Fadenbruch oder auch beim Ansetzen
auf Leerhülse wird zunächst die Klemmung des Fadens 8 in der
Abzugsvorrichtung 9 aufgehoben, wozu die Andrückwalze 11 von
der Welle 10 abgehoben wird. Zugleich wird die Spule (hier
nicht dargestellt) von der sie antreibenden Spulwalze abgehoben,
um das Fadenende entgegen der Aufwickelrichtung von der Spule wieder
Abwickeln zu können. Ein Bediener ergreift das Fadenende
an der hier nicht gezeigten Spule und wickelt es ein Stück
weit von der Spule ab. Das Fadenende wird dann, wie in 2 dargestellt, durch
einen Sensor 21, welcher das Vorhandensein des Fadens 8 erfasst,
geführt und in die Abzugsvorrichtung 9 eingelegt.
Der Bediener zieht das Fadenende nun zu einer Markierung 12,
um den Faden für den Anspinnvorgang korrekt abzulängen
(1). Anschließend wird das Fadenende durch
ein Auffasern zum Wiederanspinnen vorbereitet. Nachdem das Spinnelement 7 in
bekannter Weise gereinigt ist, wird das Fadenende, welches in der
Abzugsvorrichtung 9 liegt, über den Stift 13 der
Abwurfeinrichtung 14 geführt, wodurch eine Fadenreserveschlinge 3 ausgebildet
wird. Das Ende des Fadens 8 wird an die Spinnvorrichtung 2 geführt,
wo es durch den herrschenden Spinnunterdruck bereits ein Stück
weit eingesaugt und die Fadenreserveschlinge 3 hierdurch gehalten
wird. Schließlich kann der Anspinnvorgang gestartet werden,
indem ein Betätigungsknopf (hier nicht dargestellt) gedrückt
wird. Hierdurch wird der Elektromagnet 22 der Abwurfeinrichtung 14 betätigt, wodurch
der Stift 13 zurückgezogen wird und die Fadenreserveschlinge 3 schlagartig
freigegeben wird. Das Fadenende des Fadens 8 gelangt durch
den Unterdruck mit vorgegebener Länge in die Fasersammelrille
des Spinnelementes 7, wo es sich mit den in der Fasersammelrille
befindlichen Fasern verbindet. Nach dem erfolgreichen Anspinnen
kann schließlich die Andrückwalze 11 wieder
auf die Welle 10 aufgesetzt werden, so dass der Faden 8 dann
seinen normalen Fadenlauf (gestrichelte Darstellung) einnimmt und
durch die Abzugsvorrichtung 11 aus der Spinnvorrichtung 2 abgezogen
wird.
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Die
Abwurfvorrichtung 1 ist in einer Ebene senkrecht zu einer
Längsachse der Offenendspinnmaschine verstellbar angeordnet,
so dass die Fadenreserveschlinge 3 ebenfalls in einer Ebene
senkrecht zu einer Längsachse der Spinnmaschine aufgespannt
wird. Die Gefahr, dass der anzuspinnende Faden an Bauteilern der
Maschine hängen bleibt, ist hierdurch reduziert. Weiterhin
ist es auch möglich, die Abwurfeinrichtung 14 nicht
schwenkbar an dem Halter 15 anzuordnen, sondern diesen
linear beweglich mit dem Halter 15 zu verbinden. Die schwenkbare
Anordnung der Abwurfeinrichtung 14 an dem Halter 15 ist
jedoch besonders vorteilhaft, da hierbei der Halter für
die Andrückrolle 11 zugleich als Halter 15 für
die Abwurfeinrichtung 14 genutzt werden kann. Die bauliche
Ausführung der Vorrichtung 1 ist hierdurch besonders
einfach.
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Nach
den hier gezeigten Beispielen ist die Vorrichtung 1 im
Fadenlauf vor der Abzugsvorrichtung 9 der Offenendspinnmaschine
angeordnet. Es ist jedoch ebenso möglich, die Vorrichtung 1 oberhalb,
also im Fadenlauf nach der Abzugsvorrichtung 9 an der Spinnvorrichtung 2 anzuordnen.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt. Weitere Abwandlungen und Kombinationen im Rahmen
der Patentansprüche fallen ebenfalls unter die Erfindung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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