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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Kabelzugentlastungsvorrichtung
zur Zugentlastung einer Steckerverbindung zweier mit Stecker verbundener Kabel.
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Nicht
nur bei Stromkabeln sind Steckerverbindungen üblich, um beispielsweise mit
Verlängerungskabeln
längere
Distanzen oder sich verändernde
Abstände
zu einem beweglichen Ziel, wie beispielsweise einem verschiebbaren
Elektrogerät
(Rasenmäher
etc.) zu überwinden.
Dabei kommt es immer wieder zu einer unerwünschten Trennung der Kabelverbindung
an den Steckern, wenn an einem oder beide der Kabel mit einer zu
hohen Zugkraft eingewirkt wird, z. B. wenn sich die Steckverbindung aufgrund
des Eigengewichts eines herabhängenden Kabels
löst.
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Hiervon
ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Kabelzugentlastungsvorrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist dabei
eine zur Zugentlastung einer Steckerverbindung zweier mit Stecker versehener
Kabel geeignete Kabelzugentlastungsvorrichtung vorgesehen, welche
einen Gegenhalter mit zumindest einem Gegenhaltering aufweist, sowie zumindest
einen an dem Gegenhalter befestigten Halteriegel. Jeder Gegenhaltering
dient dabei zur Aufnahme zumindest einer aus den beiden Kabeln gebildeten
Kabelschlaufe und der Haltering ist zwischen einer Kabeleinführstellung,
in der der zugeordnete Gegenhaltering zum Einführen der Kabelschlaufe freigibt
und einer Kabelhaltestellung bewegbar an dem Gegenhalter befestigt
und überdeckt
in der Kabelhaltestellung den Gegenhaltering, so dass dann jede
eingeführte
Kabelschlaufe um einen der Halteriegel herumgeschlungen ist.
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Dabei
kann ein Gegenhaltering vorgesehen sein, in den beide Kabelschlaufen
eingeführt
werden, und um einen, den Gegenhaltering abdeckenden Halteriegel
herumgeschlauft werden. Bevorzugt ist es jedoch, wenn der Gegenhalter
zwei fest miteinander verbundene Gegenhalteringe für jeweils
eine Kabelschlaufe aufweist, die jeweils mit einem Halteriegel freigegeben
oder überdeckt
werden können. Denn
dieser Aufbau der Kabelzugentlastungsvorrichtung erweist sich als
in höchstem
Maße selbsterklärend für den Benutzer,
so dass dieser die Kabelzugentlastungsvorrichtung schnell und ohne
groß nachdenken
zu müssen,
an den zu der Steckerverbindung führenden Kabeln anbringen kann,
indem er in jeden Gegenhaltering eine Kabelschlaufe einsteckt und dann
mittels des Halteriegels verriegelt.
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In
der Kabelhaltestellung liegt dabei jede Kabelschlaufe an Kabelauflageflächen des
Halteriegels und an Kabelauflageflächen des Gegenhalteriegels an
und wird aufgrund der entstehenden Haftreibung zwischen den Kabelauflageflächen und
dem Kabel in dieser Stellung gehalten. Der Abstand zwischen der Kabelauflagefläche sollte
dabei lediglich so groß sein,
dass der Kabelwiderstand gegen Knicken ausreicht, um die Kabelschlaufe
auf beiden Seiten gegen den Gegenhaltering zu spreizen. Bei einer
Kabelzugentlastungsvorrichtung für
gängige,
gummiisolierte 230-Volt-Stromkabel, wie sie im Außenbereich
eingesetzt werden, kann dabei ein Abstand der Kabelauflagefläche auf
der einen Seite des Gegenhalterings zur Kabelauflagefläche auf
der anderen Seite des Gegenhalterings an der breitesten Stelle beispielsweise
einige Zentimeter betragen, z. B. 4 bis 6 cm, in einer bevorzugten
Ausführungsform
in etwa 5 cm, und der Abstand jeder Kabelauflagefläche am Gegenhaltering
zur zugeordneten Kabelauflagefläche am
Halteriegel an der breitesten Stelle beispielsweise 1–2 cm, in
einer bevorzugten Ausführungsform
in etwa 13 mm.
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Dadurch,
dass die beiden um den jeweiligen Haltering herumgeschlungenen Kabelschlaufen
an den Kabelauflageflächen
anliegen, wird dabei einerseits die Steckerverbindung von Zugkräften entlastet, weil
eine an dem einen Kabel auftretende Zugkraft über die Kabelzugentlastungsvorrichtung
direkt in das andere Kabel eingeleitet wird, die Steckerverbindung
also zugkraftfrei überbrückt wird.
Andererseits kann dabei jedes Kabel so festgezurrt werden, dass der
Halteriegel in der Kabelhaltestellung, also in seiner den jeweiligen
Gegenhaltering überdeckenden Stellung
fixiert ist, sich also nicht selbständig aus der Kabelhaltestellung
löst. Auch
für den
Fall, das die Kabel bei zu hoher Zugkraft ins Rutschen kommen, z.
B. bei Kunststoffkabeln, würde
die Kabelzugentlastungsvorrichtung dabei Richtung Steckerverbindung (Stecker/Steckerkupplung)
wandern und blockiert sich dann selbst, ohne das eine direkte Zugkraft
auf die Steckerverbindung wirkt, welche die Steckerverbindung lösen könnte.
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Im
Sinne einer einfachen Handhabung kann der Halteriegel zur Kabeleinführstellung
hin vorgespannt sein, so dass der Bediener die Kabelzugentlastungsvorrichtung
immer in der Kabeleinführstellung
in die Hände
bekommt und direkt mit dem Einführen
der Kabelschlaufen in den bzw. die Gegenhalteringe beginnen kann.
Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Halteriegel in eine
Zwischenstellung zwischen Kabeleinführstellung und Kabelhaltestellung
vorgespannt ist, wie weiter unten in Bezug auf die 4 bis 7 noch
erläutert
wird.
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Diese
Vorspannung lässt
sich dabei besonders einfach realisieren, wenn der Halteriegel an
dem Gegenhalter angelenkt ist. Dies gilt insbesondere, wenn die
Kabelzugentlastungsvorrichtung als „Pfennigartikel” aus Kunststoff
(z. B. Polypropylen, ABS oder Polyamid) hergestellt wird, weil dann
der Halteriegel bevorzugt über
ein Filmscharnier an dem Gegenhalter angelenkt sein kann, so dass
die Kabelzugentlastungsvorrichtung insgesamt als einstückiges Bauteil
hergestellt werden kann, beispielsweise im Spritzgussverfahren.
Durch die billige Verfügbarkeit und
den einfachen Aufbau kann die Kabelzugentlastungsvorrichtung für vielseitige
Einsatzzwecke insbesondere im Hobby- und Heimwerkerbereich, z. B.
als kostenlose Beigabe für
Verlängerungskabel,
Kabeltrommeln oder elektrische Gartengeräte eingesetzt werden. Aufgrund
seiner hohen Dauerbiegefestigkeit hat sich dabei insbesondere Polypropylen
als geeignet erwiesen.
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Es
wäre jedoch
auch denkbar, die Kabelzugentlastungsvorrichtung für andere
Einsatzszenarien, wie z. B. im Wohnbereich, aus einem anderen Werkstoff,
z. B. aus Holz mit über
Blechscharniere angelenkten Halteriegeln herzustellen, solange die
Kabelzugentlastungsvorrichtung aus einem solchen Werkstoff gefertigt
und so dimensioniert ist und zumindest an den Kabelauflageflächen eine
solche Oberflächenbeschaffenheit
aufweist, dass die Kabelschlaufen zumindest im Lastbereich der maximal
auftretenden Zugkraft im Wesentlichen in Ruhe bleiben, ohne zu rutschen
und die Kabelzugentlastungsvorrichtung nicht bricht. Bei Elektrokabeln
mit Gummiisolierung, wie sie im Außenbereich häufig eingesetzt
werden, was ein typischer Einsatzfall für die erfindungsgemäße Kabelzugentlastungsvorrichtung
ist, können
beispielsweise für
die maximal auftretende Zugkraft Werte von 100 bis 500 Newton angesetzt
werden, wobei die Gummiisolierung eine relativ hohe Haftreibung
bei Paarung mit vielen Werkstoffen, insbesondere in glatten Formen
spritzgegossenen Kunststoffen wie Polypropylen aufweist. Falls die
Kabelauflageflächen
zu glatt sein sollten, um eine genügend hohe Haftreibung bereit
zu stellen, können
diese auch zusätzlich
aufgeraut werden, was besonders bei einem aus kunststoffspritzgegossenen
Bauteil auf einfache Weise gelingt.
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Neben
der Wahl des Abstands der gegenüberliegenden
Kabelauflageflächen
an dem Gegenhaltering muss auch der bzw. die Halteriegel so gestaltet
und dimensioniert sein, dass es zu einer Anlage der Kabelschlaufen
an den Kabelauflageflächen mit
genügend
hoher Haltekraft kommt. Vorteilhaft in diesem Sinne kann es dabei
sein, wenn der Halteriegel eine gewisse Breite aufweist, die die
um ihn herum geschlungene Kabelschlaufe überwinden muss. Denn dadurch wird
erreicht, dass die Schlaufe nicht mit einem engen Radius um den
Halteriegel herum geschlungen ist, sondern mit einem relativ flachen Winkel
vom Halteriegel zur gegenüberliegenden
Kabelanlagefläche
am Gegenhaltering verläuft
und sich dadurch dort gut abstützt.
Eine solche Breite des Halteriegels ist jedoch auch vorteilhaft
im Sinne einer guten Haptik der Kabelzugentlastungsvorrichtung und einer
dadurch erreichten einfachen Handhabbarkeit beim Einführen der
Kabelschlaufe.
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Für Elektrokabel
mit Gummiisolierung, wie sie im Außenbereich verwendet werden,
hat es sich dabei bei einer Kabelzugentlastungsvorrichtung mit zwei
Gegenhalteringen als ein geeigneter Wert für die Breite der beiden die
Gegenhalteringe überdeckenden
Halteriegel herausgestellt, wenn diese größer als der Radius ist, mit
dem die Kabelauflageflächen
an den Gegenhalteringen halbkreisförmig oder kreissegmentförmig gekrümmt verlaufen,
wobei der Krümmungsradius,
mit dem die Kabelauflageflächen der
Gegenhalteringe gekrümmt
sind, an den Kabeldurchmesser angepasst ist, und zumindest so groß gewählt wird,
dass ein einfaches Einstecken auch dünner Elektrokabel in den Gegenhaltering
gewährleistet
ist. Ein geeigneter Wert für
den Krümmungsradius
bei gängigen
230 Volt-Elektrokabeln mit Gummiisolierung beträgt zwischen 6 mm und 12 mm,
in einer bevorzugten Ausführungsform
in etwa 9 mm.
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Vorteilhaft
im Sinne einer einfachen Handhabung ist es ferner, wenn die Kabelauflageflächen am Gegenhaltering
und/oder am Halteriegel markiert sind, beispielsweise mit einer
farbigen Markierung. Besonders vorteilhaft in diesem Sinne und im
Sinne einer erhöhten
Haftreibung zwischen den um den Halteriegel herum geschlungenen
und durch den Gegenhaltering geführten
Kabelschlaufe und den Kabelauflageflächen an der Kabelzugentlastungsvorrichtung
ist es dabei, wenn die Markierung als sich von der Umgebung abhebende
Formgebung der Kabelauflageflächen
so ausgebildet ist, dass sich die Kabelauflageflächen an die Kabelschlaufen
anschmiegen, wenn der Benutzer das Kabel in der vorgesehenen Weise
um den Halteriegel herum geschlungen hat.
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Im
Falle der sich halbkreisförmig
krümmenden
Kabelauflageflächen
an dem Gegenhaltering ergibt sich für den Benutzer nahezu zwangsläufig, wie die
Kabelschlaufe in den Gegenhaltering einzuführen ist, insbesondere wenn
zwei gegenüberliegende
Kabelauflageflächen über gradlinige,
die Breite des zugeordneten Halteriegels überbrückenden Verbindungsabschnitte
miteinander verbunden sind. Damit sich die Kabelschlaufe nicht nur
in Kabelumfangsrichtung an die in diese Richtung gekrümmte Kabelaufllagefläche am Gegenhaltering
anschmiegt, sondern auch in Kabellaufrichtung, können die Kabelauflageflächen auch
in Kabellaufrichtung gewölbt
oder abgerundet sein.
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Im
Falle der Kabelauflageflächen
am Halteriegel kann das Anschmiegen der Kabelschlaufe an die Kabelauflageflächen am
zugeordneten Halteriegel insbesondere bei einem mit der vorstehend
genannten Breite sich zwischen den beiden Seiten der Kabelschlaufe
erstreckenden Halteriegeln dadurch erreicht werden, dass der Halteriegel
an seinen in der Kabelhaltestellung den beiden den Kabelauflageflächen des
zugeordneten Gegenhalterings zugewandten Seiten Kabelauflageflächen aufweist,
welche in etwa in Richtung der Schlaufenkrümmung der um den Halteriegel
herum geschlungenen Kabelschlaufe geneigt und in etwa entsprechend
des Radius des Kabels gewölbt
sind. Sowohl die Haftreibung als auch die Benutzerführung kann
dabei noch dadurch verbessert werden, dass der Halteriegel auf seiner
einem Scheitelpunkt der ihn in der Kabelhaltestellung umschlingenden
Kabelschlaufe zugewandten Deckfläche
einen Kabelstützvorsprung
mit einer weiteren Kabelauflagefläche aufweist, welche vorzugsweise ebenfalls
entsprechend des Radius des Kabels und vorzugsweise ebenfalls in
Kabellaufrichtung gewölbt ist.
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Weitere
vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche und
sollen zusammen mit einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung anhand
der beiliegenden Zeichnungen erläutert
werden. Es zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer Kabelzugentlastungsvorrichtung gemäß einer
Ausführungsform der
Erfindung;
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2 eine
weitere Seitenansicht der in 1 gezeigten
Kabelzugentlastungsvorrichtung senkrecht zur in 1 gezeigten
Ansicht;
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3 eine
Schnittansicht entlang der Linie III/III in 1;
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4 bis 7 eine
Abfolge von Darstellungen, welche das Einführen einer Kabelschlaufe in
einen Gegenhaltering und das Herumschlingen um einen zugeordneten
Halteriegel der in den 1 bis 3 gezeigten
Kabelzugentlastungsvorrichtung zeigen.
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Zunächst wird
Bezug genommen auf die 1, in der eine Kabelzugentlastungsvorrichtung
Z gezeigt ist. Man erkennt, dass die Kabelzugentlastungsvorrichtung
Z gemäß der dargestellten
Ausführungsform
einen Gegenhalter 1, 2, 3 mit zwei über einen
gemeinsamen Mittelsteg 3 verbundenen Gegenhalteringen 1, 2 aufweist.
An dem gemeinsamen Mittelsteg 3 sind zwei den beiden Gegenhalteringen 1, 2 zugeordnete
Halteriegel 4, 5 jeweils über ein Filmscharnier 6, 7 (3)
angelenkt. Die Kabelzugentlastungsvorrichtung Z ist dabei symmetrisch
zur Mittelachse des gemeinsamen Mittelstegs 3 aufgebaut, wobei
die beiden Gegenhalteringe 1, 2 jeweils entlang
eines Halbkreises verlaufende Kabelauflageflächen 17, 19 bzw. 18, 20 aufweisen,
die wiederum jeweils über
den gemeinsamen Mittelsteg 3 einerseits und einen entsprechenden,
geradlinig verlaufenden und eine Breite B der Halteriegel 4, 5 überbrückenden
Verbindungsabschnitt 21 bzw. 22 andererseits verbunden
sind.
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Die
Gegenhalteringe 1, 2 verlaufen dabei, wie insbesondere
aus der 2 und 3 ersichtlich
ist, mit einem konstanten Querschnitt, welcher nur an einer dem
jeweiligen Filmscharnier 6 bzw. 7 gegenüberliegenden
Abschnitt des Verbindungsabschnitts 21 bzw. 22 eine
Vertiefung 23 bzw. 24 aufweist, in der eine Anlagefläche für den jeweiligen
Halteriegel 4, 5 vorgesehen ist, wenn dieser nach dem Einführen (3 und 4)
einer Kabelschlaufe K in den Gegenhaltering 1 bzw. 2 und
einem Herumschlingen (5 und 6) der Kabelschlaufe
K um den entsprechenden Halteriegel 4 bzw. 5 in
einer in 6 gezeigten, geschlossenen Kabelhaltestellung auf
dem Verbindungsabschnitt 21 bzw. 22 aufliegt. Sofern
es sich fertigungstechnisch machen lässt, wäre hier auch eine Rastverbindung
zwischen Verbindungssteg 21 bzw. 22 und dem jeweiligen
Halteriegel 4, 5 denkbar. Besonders einfach und
kostengünstig
kann die Kabelzugentlastungsvorrichtung Z jedoch aus Kunststoff
spritzgegossen werden, wenn sie keine Hinterschneidungen aufweist.
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Der
Querschnitt der Gegenhalteringe 1, 2 ist dabei
an seinen Kanten abgerundet oder abgeflacht, so dass sich die Kabelzugentlastungsvorrichtung
einfacher als Kunststoffspritzgussteil herstellen lässt, wobei
wie insbesondere aus 3 hervorgeht, an den Kabelanlageflächen 17, 19 bzw. 18, 20 nicht
nur eine dem Kabelumfang angepasste Krümmung vorgesehen ist, mit der
die Kabelauflageflächen 17, 19, 18, 20 halbkreisförmig gekrümmt verlaufen,
sondern auch eine zusätzliche,
der Kabellaufrichtung entsprechende Wölbung, so dass das Kabel in
der in 6 dargestellten Kabelhaltestellung an den Kabelauflageflächen der
beiden Gegenhalteringe einerseits nicht so stark geknickt wird und
andererseits eine gut haftende und selbst arretierende Anlage an
den Gegenhalteringen 1, 2 bewirkt wird.
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Die
Halteriegel 4, 5 sind dabei über ihr zugeordnetes Filmscharnier 6, 7 in
eine in 4 gezeigte Zwischenstellung
zwischen der in 5 gezeigten Kabeleinführstellung
und der in 7 gezeigten Kabelhaltestellung
vorgespannt. Wird eine Kabelschlaufe K in einen Gegenhaltering 1, 2 der
Kabelzugentlastungsvorrichtung Z eingesteckt, so ergibt sich durch
diese Vorspannung eine besonders einfache Handhabung, weil die Kabelschlaufe
K ihren Weg in die in der Zwischenstellung (3) halb
zugängliche Öse des Gegenhalterings
von alleine findet, ohne dass der Benutzer mit der zweiten Hand,
mit der er die Kabelzugentlastungsvorrichtung Z hält, das
Einfädeln
der Kabelschlaufe K unterstützen
muss. Hat die Kabelschlaufe K ihren Weg in die Öse des Gegenhalterings 1 bzw. 2 erst
gefunden, so kann der jeweilige, die Öse noch halb verdeckende Halteriegel 4, 5 einfach
durch ein Weiterschieben der Kabelschlaufe K aufgedrückt werden,
bis der Halteriegel 4, 5 die vollständig aufgespreizte
Kabeleinführstellung erreicht
(5). Sobald die Kabelschlaufe K noch weiter in
den Gegenhaltering 1, 2 eingeschoben wird, kann
der zugeordnete Halteriegel 4, 5 unterhalb der Kabelschlaufe
K – gegebenenfalls
durch leichten Fingerdruck unterstützt – wieder in die Zwischenstellung zurückwandern
(5), wobei der Halteriegel 4, 5 durch
seine Vorspannung nun die Kabelschlaufe K durchgreift und bei einem
Zurückziehen
der Kabelschlaufe K in die in 7 dargestellte
Kabelhaltestellung gebracht wird.
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Insgesamt
ergibt sich somit ein einfaches Handling bei der Montage der Kabelzugentlastungsvorrichtung
Z an einer Steckerverbindung zweier per Stecker verbundener Kabel,
wobei nur einmal umgegriffen werden muss, nämlich von dem ersten einzuführenden
Kabel zum zweiten einzuführenden
Kabel und mit der anderen Hand die Kabelzugentlastungsvorrichtung
Z gehalten und gegebenenfalls die Halteriegel 4, 5 in
die in 6 gezeigte Stellung gedrückt werden kann.
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In
der in 7 gezeigten Kabelhaltestellung liegen die beiden
Kabelschlaufen K dann an den Kabelauflageflächen 17, 18, 19, 20 an
den Gegenhalteringen 1, 2, sowie an Kabelauflageflächen 11, 12, 13, 14, 15, 16 an
den Halteriegeln 4, 5 auf. Die Halteriegel 4, 5 weisen
dabei an ihren den Kabelauflageflächen 17, 18, 19, 20 der
Gegenhalteringe 1, 2 zugewandten Seiten Kabelauflageflächen 13, 14 bzw. 15, 16 auf,
sowie weitere Kabelauflageflächen 11, 12 von einer
dem Scheitelpunkt der den jeweiligen Halteriegeln 4, 5 umschlingenden
Kabelschlaufe zugewandten Deckfläche
vorspringenden Kabelstützvorsprüngen 8, 9.
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Die
Kabelauflageflächen 11, 12, 13 14, 15, 16 an
den beiden Halteriegeln 4, 5 sind dabei einerseits
in Richtung des Kabelumfangs gekrümmt und andererseits in Kabellaufrichtung
in der in 7 dargestellten Kabelhaltestellung,
so dass die jeweilige Kabelschlaufe K möglichst gut an den Kabelauflageflächen 11 bis 16 zur
Anlage gelangt und eine hohe Haftreibung zwischen Kabel, Gegenhaltering
und Halteriegel erzielt wird. Daneben ergibt sich aus der für den Benutzer
eindeutigen Formensprache der an den Halteriegeln 4, 5 vorgesehenen
Kabelauflageflächen 11 bis 16 sofort
selbsterklärend,
wie er die Kabelschlaufen K in die Gegenhalteringe der Kabelzugentlastungsvorrichtung
Z einführen
muss, um die Steckerverbindung von Zuglasten zu entlasten, wobei
er durch das Vorhandensein der beiden Gegenhalteringe 1, 2 – für jede Kabelschlaufe
K einer – ebenfalls
geführt
wird.
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Selbstverständlich sind
Abweichungen von der gezeigten Ausführungsform möglich, ohne
den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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So
wäre es
beispielsweise denkbar, anstatt zweier Gegenhalteringe, welche über einen
Mittelsteg verbunden sind, eine ähnliche
Kabelzugentlastungsvorrichtung ohne Mittelsteg herzustellen, bei der
der für
beide Kabelschlaufen gemeinsame Gegenhaltering dann von einem an
einem der Verbindungsabschnitte 21 bzw. 22 angelenkten,
den gemeinsamen Gegenhaltering bis zum anderen Verbindungssteg 22 bzw. 21 übergreifenden
Halteriegel versehen sein müsste.
Die Gestaltung der Kabelauflageflächen an dem Halteriegel und
dem Gegenhaltering könnte
dabei der gezeigten Ausführungsform entsprechen,
wobei der Halteriegel dann Kabelauflageflächen für beide Kabelschlaufen aufweisen
müsste.