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DE202007012036U1 - Verschleißring (Protektor) - Google Patents

Verschleißring (Protektor) Download PDF

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DE202007012036U1 DE202007012036U DE202007012036U DE202007012036U1 DE 202007012036 U1 DE202007012036 U1 DE 202007012036U1 DE 202007012036 U DE202007012036 U DE 202007012036U DE 202007012036 U DE202007012036 U DE 202007012036U DE 202007012036 U1 DE202007012036 U1 DE 202007012036U1
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Abstract

Verschleißring (Protektor) für flexible Rohre, Schläuche, Kabel, oder dergleichen, insbesondere Wellrohre, bestehend aus zwei Ringhälften (3, 5) und einem Verbindungsmittel zum Verbinden der Ringhälften zu einem Ring dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel mindestens ein Kabelbinder (13) ist und dass der Verschleißring (1) an seiner Umfangsfläche mindestens eine Umfangsnut (11) aufweist, die für die Aufnahme des Kabelbinders (13) und seines Kopfes (17) angepasst und dimensioniert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verschleißring (auch Protektor genannt) für den Schutz von insbesondere beweglich verlegten Rohren, Schläuchen, Kabeln oder dergleichen. Ein bevorzugtes Anwendungsgebiet ist der Schutz von als Wellrohr ausgebildeten Schutzrohren für Kabel oder Leitungen, die an beweglichen Maschinenteilen, wie z. B. Roboterarmen, verlegt sind. Der wulstartig über das Wellrohr überstehende Verschleißring schützt dieses gegen Anstoßen oder Anlage am Maschinenteil und damit gegen Beschädigung und Verschleiß.
  • Verschleißringe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sind handelsüblich und z. B. aus DE-U-202 13 994 , DE-U-299 20 972 und DE-U-298 14 418 bekannt. Als Verbindungsmittel für das Verbinden und Zusammenhalten der beiden Ringhälften dienen entweder Schrauben, die durch eine Öffnung der einen Ringhälfte durchgesteckt und in eine Gewindebohrung der anderen Ringhälfte eingeschraubt werden, oder an den Ringhälften angeformte, zusammenwirkende Rastmittel, die ein Zusammenklipsen der Ringhälften ermöglichen. Die Verbindung mittels Schrauben hat sich bewährt, ist aber in der Montage zeitaufwendig und umständlich und damit letztlich teuer. Die klipsbare Variante hat sich aus verschiedenen Gründen auf dem Markt nicht durchgesetzt.
  • Es besteht deshalb, insbesondere, aber nicht ausschließlich für Verschleißringe mit kleinerem Durchmesser, Bedarf für eine Alternative zu den bisher verwendeten Verbindungsmitteln, wobei diese Alternative im Vergleich zu den bisherigen Lösungen sowohl kostengünstiger herzustellen als auch einfacher und schneller zu montieren sein soll, gleichwohl aber eine sicherere Verbindung der Ringhälften des Verschleißrings bewirkt. Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Die übrigen Ansprüche beziehen sich vorteilhafte weitere Merkmale und Ausgestaltungen der Erfindungen.
  • Kabelbinder sind marktgängige, weitgehend genormte Massenprodukte, die für Pfennigbeträge erhältlich sind. Sie bestehen aus einem bandförmigen Teil und einem daran einstückig angeformten Kopf mit einem durchgehenden Kanal, in dem das freie Bandende ein- und durchgesteckt werden kann und der mit Rast- oder Klemmmitteln versehen ist, um das durchgesteckte Bandende festzuhalten. Derartige Kabelbinder findet man z. B. in DE-A-2261528 und DE-A-1934590 beschrieben. Erfindungsgemäß werden solche Kabelbinder als Bestandteil eines Verschleißrings verwendet, wobei der Verschleißring bzw. seine Ringhälften mit einer am Umfang umlaufenden Nut zur Aufnahme des Kabelbinders versehen sind.
  • Ausführungsformen der Erfindung werden im folgenden an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
  • 1 bis 4 zeigen einen Verschleißring gemäß einer Ausführungsform der Erfindung perspektivisch (1), in Axialrichtung (2), in Seitenansicht (3) und in Draufsicht (4).
  • 5 bis 8 zeigen eine Ringhälfte des Verschleißrings von 1 bis 4, jedoch ohne Kabelbinder, in einer Ansicht von innen (5), in Achsrichtung (6) und zwei perspektivischen Ansichten (7 und 8).
  • 9 und 10 zeigen eine Ringhälfte des Verschleißrings gemäß einer abgeänderten Ausführungsform der Erfindung.
  • 11, 12 und 13 zeigen eine Ansicht der Innenseite und zwei perspektivische Ansichten einer Ringhälfte des Verschleißrings gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung
  • 14, 15 und 16 zeigen eine Ansicht von innen und zwei perspektivische Ansichten eine Ringhälfte des Verschleißrings gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung.
  • 17, 18, 19 und 20 zeigen vier verschiedene Ansichten einer Ringhälfte des Verschleißrings gemäß der in 9 und 10 dargestellten Ausführungsform, mit einem daran vormontierten, noch offenen Kabelbinder.
  • Der in 1 bis 4 dargestellte Verschleißring 1 (auch Protektor genannt) besteht aus zwei halbkreisförmigen Ringhälften 3, 5, die an einer Fuge 7 aneinander anliegen, so dass ein geschlossener Ring 1 gebildet wird. Die Ringhälften 3, 5 sind vorzugsweise als einstückige Spritzgussteile aus einem geeignetem Kunststoff gefertigt.
  • Der Verschleißring 1 hat eine innere Umfangsfläche, die mit Rippen 9 und Nuten versehen ist, die für den Eingriff in das äußere Wellenprofil eines Wellrohres bestimmt sind, auf dem der Verschleißring 1 befestigt werden soll. Der Verschleißring 1 hat ferner eine äußere Umfangsfläche, die, im Querschnitt gesehen, als Abweisfläche konvex gewölbt ist. Die gewölbte Umfangsfläche wird in ihrer Mitte unterbrochen durch eine umlaufende ringförmige Nut 11. In diese ist ein Kabelbinder 13 eingelegt, der im geschlossenen und festgezogenen Zustand die beiden Ringhälften 3, 5 des Verschleißrings 1 sicher zusammenhält. An mindestens einer Stelle der Nut 11 kann diese eine Erweiterung bzw. Vertiefung 15 aufweisen, die Platz für die Aufnahme des Kopfes 17 des Kabelbinders 13 und/oder zum Ansetzen eines Werkzeugs (nicht dargestellt) zum Festziehen des Kabelbinders bietet.
  • Vorzugshalber sind die Ringhälften 3, 5 symmetrisch bzw. identisch zueinander ausgebildet, so dass jede Ringhälfte 3, 5 eine Erweiterung 15 der Ringnut aufweist. Die Breite und Tiefe der Nut 9 sollte mindestens im Bereich der Ausnehmung bzw. Erweiterung 15, vorzugsweise aber über den gesamten Umfang der Ringnut größer sein als die Höhe und Breite des Kopfes 17 des Kabelbinders.
  • In dem in 1 bis 4 dargestellten Zustand mit geschlossenem Kabelbinder 13 kommt der Verschleißring 1 in der Praxis nicht vor, da der Kabelbinder 13 immer erst dann geschlossen und festgezogen wird, wenn die beiden Ringhälften 3, 5 von beiden Seiten her auf ein Wellrohr oder dgl. aufgesetzt sind und dieses ringförmig umgreifen. Für den Fachmann ist es daher selbstverständlich, dass man sich in 1 bis 4 ein von dem Verschleißring 1 umschlossenes Wellrohr oder sonstiges Rohr oder Kabel hinzudenken muss.
  • Die 5 bis 8 zeigen eine Ringhälfte 5 des Verschleißrings 1 ohne den Kabelbinder und zeigen weitere Merkmale des erfindungsgemäßen Verschleißrings. So erkennt man aus 5, 6 und 8, dass an den beiden Anlageflächen 19 (Fugenflächen) des Halbrings 5 vorspringende Zentrierstifte 21 sowie entsprechende Löcher 23 ausgebildet sind, die mit entsprechenden Zapfen und Löchern des anderen Halbrings zur Positionierung und Zentrierung zusammenwirken. 7 zeigt die Nut 11 für das Einlegen des Kabelbinders (nicht gezeigt), sowie die Ausnehmung oder Erweiterung 15 für die Aufnahme des Kopfes des Kabelbinders.
  • 9 und 10 zeigen eine Hälfte des Verschleißrings in gleichen Ansichten wie in 5 und 8, jedoch gemäß einer geänderten Ausführungsform. Gemäß 9 und 10 ist ein die Nut 11 überbrückender Materialsteg 25 vorgesehen, der zusammen mit der Nut 11 eine Öse 27 bildet. Durch diese Öse kann das freie Bandende eines Kabelbinders eingeführt werden, um den Kabelbinder zwecks Vormontage an der Verschleißringhälfte 5 zu befestigen. Eine solche Öse 27 kann an beliebiger Stelle des Umfangs der Ringnut 11 vorgesehen sein, vorzugsweise befindet sie sich, wie in 10 dargestellt, unmittelbar angrenzend an eine Anlagefläche 19.
  • 11, 12 und 13 zeigen in gleichen Ansichten wie 5, 7 und 8 eine Ringhälfte 5 des Verschleißrings gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist an Stelle der in 9 und 10 gezeigten Öse 27 eine stufenförmige Verengung 29 der Umfangsnut 11 vorgesehen, und zwar vorzugsweise wieder angrenzend an eine der Anlageflächen 19 des Halbrings 5. Die Breite der Verengung 29 ist so bemessen, dass das Band eines Kabelbinders in sie eingeklemmt werden kann und dann mit Pressitz an der Ringhälfte 5 befestigt und dadurch vormontiert ist. Eine solche Nutverengung 29 kann auch an dem anderen, in 12 und 13 am unteren Ende der Nut 11 vorgesehen sein, oder auch an einer beliebigen anderen Stelle der Nut 11.
  • Die in 14, 15 und 16 dargestellte Ringhälfte eines Verschleißrings gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung unterscheidet sich von den bisher beschriebenen Ausführungsformen dadurch, dass die Ringhälfte 5, und damit der Verschleißring insgesamt, an ihrer inneren Umfangsfläche kein Profil mit mehreren Rippen zum Eingriff in ein Wellrohr aufweist, sondern nur eine einzige nach innen vorspringende, ringförmige Rippe 31. Diese Ausführungsform ist dann vorteilhaft, wenn der Verschleißring auf einem Kabel oder Kabelsatz oder auf glatten Rohren oder Schlauchpaketen ohne Wellrohr angebracht werden soll. Die Ausführungsform gemäß 14, 15 und 16 ist aber auch zur Anbringung auf einem Wellrohr geeignet.
  • Wie insbesondere in 14 gezeigt, ist die innere Umfangsfläche 33 der Verschleißringhälfte 5 beiderseits der Rippe 31 ballig ausgebildet. Bei entsprechender Bemessung der Radien sowohl der Umfangsfläche 33 als auch der Rippe 31 im Bezug auf ein Wellrohr kann der Verschleißring auf einem Wellrohr derart mit Spiel montiert werden, dass er drehbar, aber nicht axial verschiebbar ist und somit einen sogenannten Drehprotektor darstellt. Alternativ kann der Projektor gemäß dieser Ausführungsform auch auf einem Kabel oder Kabelsatz ohne Wellrohr eingesetzt werden.
  • 17 bis 20 zeigen eine Ringhälfte 3 des Verschleißrings mit einem daran vormontierten Kabelbinder 13. Die Fixierung des Kabelbinders 13 an der Verschleißringhälfte 3 erfolgt bei der dargestellten Ausführungsform in der anhand von 9 und 10 beschriebenen Art und Weise mittels eines die Nut 11 überbrückenden und mit dieser eine Öse 27 bildenden Steges 25. Selbstverständlich kann die Fixierung des Kabelbinders 13 an der Verschleißringhälfte 3 auch auf andere Weise erfolgen, z. B. gemäß der in 11 bis 13 dargestellten Ausführungsform.
  • Im Handel erhältliche Kabelbinder sind in der Regel durch Spritzgießen so hergestellt, dass das Band geradlinig gestreckt verläuft. Es ist aber selbstverständlich auch möglich, den Kabelbinder so herzustellen, dass das Band im entspannten, kräftefreien Zustand über mindestens einen Teil seiner Länge bogenförmig gekrümmt verläuft. Bei der Ausführungsform gemäß 17 bis 20 wird ein Kabelbinder verwendet, der in dem an dem Kabelbinderkopf 17 angrenzenden Abschnitt des Bandes kreisbogenförmig gekrümmt verläuft, und zwar mit einem Kreisbogenradius, der im entspannten, kräftefreiem Zustand des Kabelbinders 13 im wesentlichen gleich dem Radius des Bodens der Nut 11 ist. Der gebogene Abschnitt des Kabelbinders 13 erstreckt sich über drei Viertel eines Kreises, so dass sich der Kabelbinderkopf 17 an der Stelle befindet, wo sich in der zweiten Hälfte des Verschleißrings (nicht dargestellt) eine Nuterweiterung oder Ausnehmung 15 (siehe 1) für die Aufnahme des Kabelbinderkopfes 17 befindet. Das aus der Nut 11 der Verschleißringhälfte 3 herausstehende freie Ende 13a des Kabelbinders 13 verläuft vorzugsweise geradlinig.
  • Die Ausführungsform gemäß 17 bis 20 mit vormontiertem und vorgekrümmten Kabelbinder 13 trägt wesentlich zur Erleichterung der Montage bei, da sich der Kabelbinder 13 von vornherein in der korrekten Position relativ zu der einen Verschleißringhälfte 3 befindet und deshalb nach dem Ansetzen der zweiten Verschleißringhälfte nur noch geschlossen und festgezogen, aber nicht mehr in eine korrekte Position verdreht werden muss. Nach dem Schließen und Festspannen des Kabelbinders wird sein freies Ende bündig mit dem Kabelbinderkopf 17 abgeschnitten, so dass keine aus der Nut 11 bzw. ihrer Erweiterung 15 hervorstehenden Teile des Kabelbinders vorhanden sind.
  • Die Erfindung ist nicht auf die gezeigten Ausführungsformen beschränkt, sondern kann in vielfältiger Weise abgeändert werden. So ist es z. B. denkbar, insbesondere bei besonders breiten Verschleißringen, die Ringhälften mit zwei Kabelbindern zu verbinden und zu diesem Zweck zwei äußere Umfangsnuten nebeneinander vorzusehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 29814418 U [0002]
    • - DE 2261528 A [0004]
    • - DE 1934590 A [0004]

Claims (11)

  1. Verschleißring (Protektor) für flexible Rohre, Schläuche, Kabel, oder dergleichen, insbesondere Wellrohre, bestehend aus zwei Ringhälften (3, 5) und einem Verbindungsmittel zum Verbinden der Ringhälften zu einem Ring dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsmittel mindestens ein Kabelbinder (13) ist und dass der Verschleißring (1) an seiner Umfangsfläche mindestens eine Umfangsnut (11) aufweist, die für die Aufnahme des Kabelbinders (13) und seines Kopfes (17) angepasst und dimensioniert ist.
  2. Verschleißring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an mindestens einer Stelle der Umfangsnut (11) eine Ausnehmung (15) für die Aufnahme des Kopfes des Kabelbinders vorgesehen ist, wobei die Ausnehmung (15) eine größere Breite und oder Tiefe als der übrige Teil der Umfangsnut (11) hat.
  3. Verschleißring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Ringhälften (3, 5) Haltemittel (27, 29) zur Vormontage des noch offenen Kabelbinders (13) an der Ringhälfte aufweist.
  4. Kabelbinder nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel mindestens eine in der Umfangsnut geformte Öse (27) ist, in die das Band des Kabelbinders (13) eingesteckt werden kann.
  5. Verschleißring nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Haltemittel von mindestens einer Verengung (29) der Umfangsnut gebildet wird, in die das Band des Kabelbinders (13) eingeklemmt werden kann
  6. Verschleißring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an den Anlageflächen (19) jeder Ringhälfte (3, 5) mindestens ein Vorsprung (21) und eine Vertiefung (23) ausgebildet sind, die beim Zusammenfügen der Ringhälften (3, 5) ineinander zum Eingriff kommen und deren gegenseitige Zentrierung bewirken.
  7. Verschleißring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass seine äußere Umfangsfläche, von der umlaufenden Nut (11) abgesehen, als konvex gewölbte Abweisfläche ausgebildet ist.
  8. Verschleißring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass seine innere Umfangsfläche mit ringförmigen Rippen (9) und Nuten für das Zusammenwirken mit dem Außenprofil eines üblichen Wellrohres versehen ist.
  9. Verschleißring nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass seine innere Umfangsfläche eine einzige nach innen vorspringende Rippe (31) aufweist.
  10. Verschleißringhälfte, dadurch gekennzeichnet, dass sie an ihrer äußeren Umfangsfläche eine in Umfangsrichtung verlaufende Nut (11) aufweist, und dass an ihr mittels eines Haltemittels ein Kabelbinder (13) befestigt ist
  11. Verwendung eines Kabelbinders (13) zum Verbinden von zwei einen Verschleißring (1) bildenden Ringhälften (3, 5).
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