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Die Erfindung betrifft ein Haushaltskältegerät mit einem Gehäuse, in dem zumindest ein durch Wände eines Innenbehälters begrenzter erster Aufnahmeraum für Lebensmittel ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät umfasst darüber hinaus einen in Tiefenrichtung dieses Haushaltskältegeräts linear und relativ zum Gehäuse in einer Bewegungsrichtung verschiebbaren Auszugswagen, der in den ersten Aufnahmeraum hineinschiebbar und herausziehbar angeordnet ist. Dieser Auszugswagen umfasst eine Tür zum Verschließen des ersten Aufnahmeraums.
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Aus der
WO 2009/127696 A2 ist ein Kältegerät mit einer Schublade bekannt. Es ist vorgesehen, dass dabei ein Schubladen-in-Schubladen-System ausgebildet ist. Dies bedeutet, dass eine kleinere Schublade innerhalb des Volumens der größeren Schublade positioniert sein kann, wenn die größere Schublade im ausgezogenen Zustand positioniert ist und die dann ausschließlich in dieser Verschieberichtung und somit in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts bewegbare kleinere Schublade über eine Öffnung an der Rückwand der größeren Schublade in das Aufnahmevolumen der größeren Schublade verschiebbar ist.
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Darüber hinaus ist aus der
DE 10 2008 040 609 A1 ein Kühlgerät mit einem sogenannten Apothekerauszug bekannt. Es ist dort vorgesehen, dass in einem Innenraum geradlinig einfahrbar und herausziehbar ein Wagen vorgesehen ist, der eine Tür aufweist, an der eine Mehrzahl von in unterschiedlichen Höhenlagen angeordnete Ablagen ausgebildet sind. Diese Ablagen sind jedoch lediglich plattenartige Elemente, die dann, wenn sie mit der Tür gekoppelt sind, nur allesamt gemeinsam und gleich bewegt mit der Tür herausgezogen oder hineingeschoben werden können. Im an der Tür gekoppelten Zustand sind die Ablagen ohne jeglichen Freiheitsgrad im Hinblick auf eine Bewegung zueinander ausgebildet. Es kann vorgesehen sein, dass nur einige dieser Ablagen mit der Tür gekoppelt sind und auch nur dann mit der Tür herausgezogen oder hineingeschoben werden können, wobei dann die restlichen, nicht mit der Tür gekoppelten Ablagen davon unabhängig sind und im Aufnahmeraum beziehungsweise Innenraum verbleibend angeordnet sind. Bei dieser Ausgestaltung ist durch die plattenartige Anordnung der Ablagen zwar dann eine seitliche Zugänglichkeit in die jeweiligen Ebenen möglich, jedoch die Zugänglichkeit von oben auf eine weiter unten angeordnete Ablage nicht möglich.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Haushaltskältegerät zu schaffen, bei welchem ein Auszugswagen bezüglich seiner Bestückungsmöglichkeiten verbessert ist.
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Diese Aufgabe wird durch ein Haushaltskältegerät gemäß dem Anspruch 1 gelöst.
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Ein erfindungsgemäßes Haushaltskältegerät umfasst ein Gehäuse, in dem zumindest ein durch Wände eines Innenbehälters begrenzter erster Aufnahmeraum für Lebensmittel ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät umfasst darüber hinaus einen in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts linear und relativ zum Gehäuse in einer Bewegungsrichtung in diesem ersten Aufnahmeraum hineinschiebbaren und herausziehbaren Auszugswagen. Der Auszugswagen umfasst eine Tür zum Verschließen des ersten Aufnahmeraums. Der Auszugswagen umfasst darüber hinaus einen Abstellboden, der mit einem der Tür zugewandten vorderen Ende mit der Tür bewegungsgekoppelt ist. Der Abstellboden wird somit beim linearen Verschieben des Auszugswagens ebenfalls in entsprechende Richtungen bewegt. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung ist darin zu sehen, dass der Auszugswagen eine Rückwand aufweist, die sich vom Abstellboden nach oben erstreckt. Durch diese Ausgestaltung des Auszugswagens kann die Aufnahme unterschiedlicher Gegenstände auf dem Abstellboden problemlos erfolgen. Da in dem Zusammenhang somit das Aufnahmevolumen des Auszugswagens frontseitig durch die Tür und rückseitig durch die Rückwand begrenzt ist, wird gerade bei diesem linearen Verschieben des Auszugswagens in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts ein unerwünschtes Herunterfallen von auf dem Abstellboden aufgebrachten Gegenständen vermieden. Dies ist dahin auch besonders vorteilhaft, da gerade bei dem Herausziehen des Auszugswagens dann keine Gegenstände von dem Abstellboden nach hinten in den ersten Aufnahmeraum hineinfallen können. Durch diese Ausgestaltung des Auszugswagens ist auch eine sehr nutzerfreundliche Handhabung erreicht. Dennoch ist der Auszugswagen im Hinblick auf das uneingeschränkte Betrachten von oben als auch das uneingeschränkte Betrachten von der Seite in ausgezogenem Zustand nicht eingeschränkt. Sowohl das Erkennen, was auf dem Abstellboden abgestellt ist, als auch die Zugänglichkeit zum Entnehmen von Gegenständen von dem Abstellboden, als auch das Bestücken des Abstellbodens mit Gegenständen ist daher uneingeschränkt möglich.
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Vorzugsweise ist die Rückwand eine einstückige Platte, die somit vollflächig und durchgängig als massives Teil ausgebildet ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Rückwand parallel und beabstandet zur Tür angeordnet ist. Dadurch wird die frontseitige und rückseitige Begrenzung des Aufnahmevolumens erreicht und durch die parallele und somit auch vertikale Anordnung der Rückwand und der Tür ist die Zugänglichkeit zum Abstellboden nicht gehindert.
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Der Abstellboden erstreckt sich vorzugsweise in einer Horizontalebene, die durch die Breitenrichtung und die Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts aufgespannt ist. Dazu erstreckt sich insbesondere in senkrechter Richtung dazu die Rückwand, die somit in einer Ebene aufgespannt ist, die sich durch die Breitenrichtung und die Höhenrichtung des Haushaltskältegeräts definiert. Vorzugsweise ist auch die Tür in einer derartigen Vertikalebene orientiert angeordnet.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Rückwand mit der Bewegung des Auszugswagens gekoppelt ist. Somit wird auch die Rückwand beim Herausziehen des Auszugswagens als auch beim Hineinschieben des Auszugswagens entsprechend mitbewegt. Vorzugsweise tritt dabei bei diesen Bewegungsführungen keine Relativbewegung zwischen dem Abstellboden und der Rückwand auf.
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Es ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Rückwand fest mit dem Abstellboden verbunden ist. Dadurch ist eine hohe mechanische Stabilität erreicht und die Rückwand robust positioniert. Es kann vorgesehen sein, dass die Rückwand einstückig mit dem Abstellboden ausgebildet ist.
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In einer alternativen Ausführung kann vorgesehen sein, dass die Rückwand in Tiefenrichtung des Haushaltskältegeräts betrachtet, relativ zum Abstellboden verschiebbar ist. Dies ist dahingehend eine vorteilhafte Ausführung, da somit das Aufnahmevolumen des Auszugswagens individuell verändert werden kann. Dadurch können individuelle Gegenstände, die auf dem Abstellboden zum Lagern in den ersten Aufnahmeraum aufgebracht werden, gegebenenfalls auch besser positioniert werden, insbesondere gegebenenfalls sogar zwischen der Rückwand und der Tür eingeklemmt werden. Dies kann beispielsweise für sehr unförmige Lebensmittel vorteilhaft sein, die bei einer Relativbewegung des Auszugswagens sich leicht bewegen können, beispielsweise rollen können. Dies kann für spezifische Gemüsesorten und/oder spezifische Obstsorten, beispielsweise jedoch auch für Hähnchen oder dergleichen gelten. Darüber hinaus ist eine derartige Ausgestaltung auch vorteilhaft, wenn Flaschen auf dem Abstellboden aufgebracht werden.
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Es kann vorgesehen sein, dass bei einer derartigen alternativen Ausgestaltung, bei der die Rückwand relativ zum Abstellboden verschiebbar ist, verschiedene Verschiebepositionen dieser Rückwand arretierbar sind. Es können in dem Zusammenhang diskrete Verschiebepositionen vorgesehen sein, in denen dann die Rückwand beispielsweise verrastet werden kann. Es ist jedoch auch möglich, dass die Verstellung der Rückwand relativ zum Abstellboden kontinuierlich möglich ist. Auch bei dieser Ausführung können die dann individuellen Verschiebepositionen arretierbar sein. Auch hier können dann spezifische Klemmvorrichtungen oder Rastvorrichtungen vorgesehen sein.
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Insbesondere ist auch vorgesehen, dass die Tür des Auszugswagens zumindest bereichsweise transparent ausgebildet ist. Dazu kann sie vorzugsweise ein Sichtfenster aufweisen. Durch eine derartige Ausgestaltung kann auch bei einem geschlossenen Auszugswagen in den ersten Aufnahmeraum hineingeblickt werden. Dies kann dahingehend vorteilhaft sein, dass dann auch bei geschlossenem Auszugswagen von einem Nutzer erkannt werden kann, was in dem ersten Aufnahmeraum gelagert ist. Ohne den Auszugswagen herausziehen zu müssen, wird daher umfänglich diesbezüglich Information erhalten. Dadurch wird eine sehr energieeffiziente Betriebsweise des Haushaltskältegeräts erreicht, da durch das nicht mehr erforderliche Herausziehen des Auszugswagens keine Kälte mehr entweicht.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Tür des Auszugswagens an einer Frontseite grifflos ausgebildet ist. Ein Griff, der dann nach vorne übersteht, und an dem sich ein Nutzer stoßen könnte, ist dann vermieden. Darüber hinaus ist gerade bei Ausführungen, bei denen die Tür des Auszugswagens transparent ausgebildet werden soll, kein frontseitiger Griff mehr im Weg. Der transparente Bereich und somit das Sichtfenster kann daher maximal gestaltet werden.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Tür des Auszugswagens an einem vertikalen Seitenrand, der somit einen an einer Frontseite in einen Winkel anschließenden schmalen Rand darstellt, eine Griffmulde ausgebildet. Dadurch ist ein Griff zum Öffnen dieser Tür sehr bauraumminimiert ausgestaltet und dennoch jederzeit umfänglich und einfach zugänglich. Es kann vorgesehen sein, dass die Tür des Auszugswagens zusätzlich oder anstatt dazu an einem horizontalen Seitenrand eine Griffmulde aufweist. Dieser horizontale Seitenrand kann oben oder unten an der Tür ausgebildet sein.
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Vorzugsweise ist der Abstellboden zumindest bereichsweise, insbesondere vollständig aus Echtglas, ausgebildet. Unter einem Echtglas werde alle Gläser verstanden die nicht als Kunststoffgläser einzugruppieren sind. Ein aus Echtglas ausgebildeter Boden ermöglicht eine verbesserte Lichtausbreitung im gesamten Aufnahmeraum durch den Boden hindurch. Ferner ist durch Echtglas auch eine ausreichende Stabilität und Massivität gegeben. So dass auch eine Durchbiegung verhindert wird, wenn der Boden umfänglich mit Lagergut oder Behältern bestückt ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass an dem Abstellboden zumindest eine Schienenauszugseinrichtung angeordnet ist, durch welche die Relativverschiebung des Auszugswagens gegenüber dem Gehäuse durchführbar ist. Die Schienenauszugseinrichtung ist vorzugsweise eine Teleskopschiene mit einer Festschiene und zumindest einer Laufschiene.
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In besonders vorteilhafter Weise ist vorgesehen, dass diese Schienenauszugseinrichtung mit einer im Querschnitt und somit in einer Schnittebene senkrecht zur Längsachse dieser Schienen der Schienenauszugseinrichtung betrachteten rechteckigen Querschnittgeometrie flachliegend angeordnet ist. Dies bedeutet, dass sich die längeren Seiten dieser rechteckigen Querschnittform in horizontaler Richtung und somit in Breitenrichtung des Haushaltskältegeräts erstrecken. Durch diese Ausgestaltung wird eine sehr bauraumminimierte und höhenreduzierte Anordnung der Schienenauszugseinrichtung erreicht.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Schienenauszugseinrichtung auch zumindest zwei derartige Schienenauszüge, insbesondere in Form von Teleskopschienen, aufweist.
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Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass diese Schienenauszugseinrichtung stehend angeordnet ist, so dass die längeren Seiten der oben genannten beispielhaften Querschnittgeometrie der Schienen dann in Höhenrichtung und somit in vertikaler Richtung des Haushaltskältegeräts orientiert sind.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass auf den Abstellboden Lebensmittel direkt auflegbar sind und/oder zumindest ein wannenartiger Lebensmittelaufnahmebehälter aufstellbar ist. Ein derartiger wannenartiger Lebensmittelaufnahmebehälter kann dann einfach durch einen Nutzer auf den Aufstellboden aufgestellt werden und von diesem abgenommen werden.
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Vorzugsweise ist der Abstellboden eine Platte, die als solche vollflächig gestaltet ist und massiv ist.
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Insbesondere ist auch die Rückwand eine massive Platte.
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Vorzugsweise weist der Auszugswagen nur einen Abstellboden auf. Vorzugsweise ist der, insbesondere nur einzige, Abstellboden an einen unteren Bereich, insbesondere ein unteres Ende, der Tür mündend, insbesondere auch an ein unteres Ende der Rückwand mündend. Dadurch wird das Aufnahmevolumen maximiert, da zur vorderen Begrenzung quasi die gesamte Höhe der Tür zur Verfügung steht und somit auch entsprechend hohe Gegenstände sicher auf dem Abstellboden aufgebracht werden können. Der Auszugswagen und somit der Abstellboden ist im ausgezogenen Zustand nicht durch einen Deckel von oben abgedeckt, so dass dieser insbesondere einzige Abstellboden frei zugänglich ist.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass in dem Gehäuse zumindest ein zweiter Aufnahmeraum zur Aufnahme von Lebensmitteln ausgebildet ist, der von dem ersten Lebensmittelaufnahmeraum separiert ist und welcher durch eine weitere separate Tür verschließbar ist.
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In vorteilhafter Ausführung ist vorgesehen, dass im eingeschobenen Zustand des Auszugswagens und im geschlossenen Zustand der weiteren Tür eine frontseitige Tür des Auszugswagens und eine frontseitige weitere Tür bündig angeordnet sind. Dadurch wird eine überstandsfreie Anordnung der Türen erreicht, so dass keine Kanten oder dergleichen auftreten würden, an denen sich ein Nutzer stoßen kann.
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Vorzugsweise ist auch die weitere Tür an ihrer Frontseite grifflos ausgebildet. Insbesondere ist auch bei dieser weiteren Tür an einem vertikalen Seitenrand und/oder an einem horizontalen Seitenrand eine Griffmulde ausgebildet.
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Die Richtungsangaben „in Breitenrichtung“, „in Höhenrichtung“, „in Tiefenrichtung“, „oben“, „unten“, „vorne“, „hinten“, „Front“, „Rück“ etc. beziehen sich auf den Zustand eines zu einer herkömmlichen Nutzung aufgestellten Haushaltskältegeräts, dessen Tür für einen Betrachter vorne angeordnet ist und die Rückseite hinten.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen, sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es sind somit auch Ausführungen von der Erfindung als umfasst und offenbart anzusehen, die in den Figuren nicht explizit gezeigt und erläutert sind, jedoch durch separierte Merkmalskombinationen aus den erläuterten Ausführungen hervorgehen und erzeugbar sind. Es sind auch Ausführungen und Merkmalskombinationen als offenbart anzusehen, die somit nicht alle Merkmale eines ursprünglich formulierten unabhängigen Anspruchs aufweisen.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Haushaltskältegerät mit eingeschobenem Auszugswagen;
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2 eine perspektivische Teildarstellung des Haushaltskältegeräts gemäß 1 mit herausgezogenem Auszugswagen;
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3 eine Schnittdarstellung durch einen Teilbereich der Darstellung in 2; und
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4 eine weitere perspektivische Teildarstellung des Haushaltskältegeräts mit auf einem Abstellboden des Auszugswagens aufgebrachten Lebensmittelaufnahmebehältern.
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In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist ein Haushaltskältegerät 1 gezeigt, welches als Kühl-Gefrier-Kombigerät ausgebildet ist, und zur Aufnahme und somit Lagerung und Konservierung von Lebensmitteln ausgebildet ist. Das Haushaltskältegerät 1 umfasst ein Gehäuse 2, in dem ein Innenbehälter angeordnet ist, der einen ersten Aufnahmeraum 4, der beispielsweise ein Kühlraum ist, und einen zweiten Aufnahmeraum 3, der beispielsweise ein Gefrierraum ist, aufweist. Die beiden Aufnahmeräume 3 und 4 sind separiert voneinander und durch jeweils separate Türen 5 und 6 verschließbar. In 1 sind beide Aufnahmeräume 3 und 4 im jeweils durch die Türen 5 und 6 verschlossenen Zustand gezeigt.
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Das Haushaltskältegerät 1 kann darüber hinaus auch noch einen dritten separaten Aufnahmeraum 7 für Lebensmittel aufweisen, der vorzugsweise ebenfalls durch eine separate eigene Tür 8 verschließbar ist.
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Die Tür 6 ist hier im Ausführungsbeispiel Bestandteil eines Auszugswagens 9, der mit einer linearen Bewegung in Tiefenrichtung und somit in z-Richtung des Haushaltskältegeräts 1 in gerader Bewegungsrichtung herausgezogen und wieder eingeschoben werden kann. In 1 ist der Auszugswagen 9 im vollständig eingeschobenen Zustand gezeigt.
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Wie in 1 auch gezeigt ist, ist die Tür 6 des Auszugswagens 9 an einer Frontseite 10 grifflos ausgebildet.
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Insbesondere ist vorgesehen, dass an einem vertikalen Seitenrand 11 und/oder an einem vertikalen Seitenrand 12 und/oder an einem oberen horizontalen Seitenrand 13 und/oder an einem unteren horizontalen Seitenrand 14 eine Griffmulde ausgebildet ist, in welche ein Nutzer mit seinen Fingern eingreifen kann, um den Auszugswagen 9 herausziehen zu können.
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Wie darüber hinaus im Ausführungsbeispiel zu erkennen ist, ist die Tür 6 mit einem Sichtfenster 15 ausgebildet, welches hier eine maximale Größe aufweist, die nahezu der gesamten Fläche der Frontseite 10 entspricht. Durch dieses Sichtfenster 15 kann dann auch bei geschlossener Tür 6 und somit bei in den ersten Aufnahmeraum 4 vollständig eingeschobenem Auszugswagen 9 in den ersten Aufnahmeraum 4 hineingeblickt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass die Frontseite 10 der Tür 6 im eingeschobenen Zustand des Auszugswagens 9 bündig mit einer Frontseite 16 der Tür 5, wenn diese geschlossen ist, ist. Darüber hinaus ist auch vorgesehen, dass eine Frontseite 17 der optional vorhandenen Tür 8 bündig mit der Frontseite 10 ist, wenn dann auch die Tür 8 geschlossen ist.
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In 2 ist in einer Teildarstellung das Haushaltskältegerät 1 gezeigt, wobei hier der Auszugswagen 9 in einem vollständig ausgefahrenen Zustand gezeigt ist. Beispielhafte Griffmulden 18 und 19 sind an den vertikalen Seitenrändern 11 und 12 gezeigt.
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Der Auszugswagen 9 umfasst darüber hinaus einen Abstellboden 20, der vorzugsweise als Platte ausgebildet ist. Der Abstellboden 20 ist insbesondere aus Echtglas ausgebildet.
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Dieser Abstellboden 20 ist in einer Horizontalebene angeordnet und mit einem vorderen Ende 20a mit der Tür 6 an einem unteren Ende der Tür 6 verbunden. Der einzige Abstellboden 20 des Auszugswagens 9 ist somit mit der Tür 6 bewegungsgekoppelt, so dass er beim Herausziehen und beim Hineinschieben des Auszugswagens 9 in den ersten Aufnahmeraum 4 bewegt wird.
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Der Auszugswagen 9 umfasst darüber hinaus eine vollflächige plattenartige Rückwand 21. Diese plattenartige Rückwand 21 erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Breite (Erstreckung in x-Richtung) des Abstellbodens 20. Sie ist darüber hinaus in vertikaler Richtung orientiert und erstreckt sich somit in der x-y-Ebene. Die Rückwand 21 ist parallel zur Tür 6 und beabstandet dazu angeordnet. Ist die Rückwand 21 ortsfest angeordnet und somit nicht relativ zum Abstellboden 20 in z-Richtung verschiebbar, so ist sie mit einem unteren Ende vorzugsweise an einem hinteren Ende 20b des Abstellbodens 20 mündend angeordnet. Die Rückwand 21 kann bei einer derartigen Ausführung einstückig mit dem Abstellboden 20 ausgebildet sein. Durch die Rückwand 21 wird in Tiefenrichtung und somit in z-Richtung betrachtet ein Aufnahmevolumen, welches nach unten durch den Abstellboden 20 und vorne durch die Tür 6 begrenzt wird, auch rückseitig begrenzt.
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Bei einer alternativen Ausführung kann vorgesehen sein, dass die Rückwand 21 in z-Richtung relativ zum Abstellboden 20 bewegt werden kann und somit ein Abstand zwischen der Tür 6 und der Rückwand 21 verändert werden kann. Dadurch kann die Größe des Aufnahmevolumens in Tiefenrichtung verändert werden.
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Auch die Rückwand 21 ist mit der Tür 6 und dem Abstellboden 20 bewegungsgekoppelt, so dass beim Herausziehen des Auszugswagens 9 auch die Rückwand 21 mit herausbewegt wird und entsprechend beim Hineinschieben des Auszugswagens 9 die Rückwand 21 wieder mit hineinbewegt wird.
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Zu dieser Bewegungsführung des Auszugswagens 9 relativ zum Gehäuse 2 ist eine Schienenauszugseinrichtung 22 vorgesehen. In 3 ist dazu eine vergrößerte Darstellung eines Ausführungsbeispiels gezeigt. Die Schienenauszugseinrichtung 22 umfasst zumindest eine Teleskopschiene 23, die eine in einem Boden, welcher den ersten Aufnahmeraum 4 begrenzt, ortsfest angeordnete Festschiene 24 und eine damit gekoppelte und relativ dazu bewegbare Laufschiene 25 aufweist. Diese Laufschiene 25 ist an einer Unterseite 26 des Abstellbodens 20 befestigt. Wie aus der Darstellung in 3 zu erkennen ist, sind die im Querschnitt länglichen beziehungsweise rechteckartigen Schienen 24 und 25 bei der gezeigten Ausführung querliegend angeordnet, so dass die Schienenauszugseinrichtung 22 flachliegend positioniert ist.
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Bei einer alternativen Ausführung kann die Schienenauszugseinrichtung 22 auch hochgestellt angeordnet sein, so dass im Vergleich zur Darstellung in 3 die Schienen 24 und 25 um 90° gedreht positioniert wären.
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Es kann vorgesehen sein, dass eine Oberseite 27 des Abstellbodens 20 eine spezifische Auflage aufweist, die antibakteriell und/oder rutschhemmend und/oder feuchtigkeitsabsorbierend ausgebildet ist. Es kann jedoch aus vorgesehen sein, dass auf dieser Oberseite 27 eine entsprechende Auflage aufgebracht ist, die dann von der Oberseite 27 auch abgenommen werden kann.
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Der Auszugswagen 9 ist mit seiner Ausgestaltung mit dem plattenartigen Abstellboden 20, seiner Tür 6 und der Rückwand 21 zum direkten Auflegen von Lebensmitteln ausgebildet. Zusätzlich oder anstatt dazu kann auch vorgesehen sein, dass auf dem Abstellboden 20 wannenartige Lebensmittelaufnahmebehälter auch aufgestellt sind, wie dies in 4 in einer beispielhaften Ausführung durch die Lebensmittelaufnahmebehälter 28, 29 und 30 gezeigt ist. Die Anzahl, Größe und Position der Lebensmittelaufnahmebehälter 28, 29 und 30 ist lediglich beispielhaft zu verstehen. Die Lebensmittelaufnahmebehälter 28 bis 30 sind im Ausführungsbeispiel aus Kunststoff ausgebildete transparente Schalen, in denen unterschiedlichste Lebensmittel gelagert werden können. Sie können, wie dies in 4 anhand des Lebensmittelaufnahmebehälters 28 beispielhaft gezeigt ist, durch einen Nutzer einfach von oben oder von der Seite gehandhabt werden und auf dem Abstellboden 20 abgestellt werden oder entnommen werden. Wie zu erkennen ist, ist der Lebensmittelaufnahmebehälter 29 als auch in Summe die beiden Lebensmittelaufnahmebehälter 28 und 30 in ihren Erstreckungen in Tiefenrichtung und somit in z-Richtung derart bemessen, dass sie relativ verrutschsicher zwischen der Rückwand 21 und der Tür 6 angeordnet sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Haushaltskältegerät
- 2
- Gehäuse
- 3
- zweiter Aufnahmeraum
- 4
- erster Aufnahmeraum
- 5
- Tür
- 6
- Tür
- 7
- dritter Aufnahmeraum
- 8
- Tür
- 9
- Auszugswagen
- 10
- Frontseite
- 11
- Seitenrand
- 12
- Seitenrand
- 13
- Seitenrand
- 14
- Seitenrand
- 15
- Sichtfenster
- 16
- Frontseite
- 17
- Frontseite
- 18
- Griffmulde
- 19
- Griffmulde
- 20
- Abstellboden
- 20a
- Ende
- 20b
- Ende
- 21
- Rückwand
- 22
- Schienenauszugseinrichtung
- 23
- Teleskopschiene
- 24
- Schiene
- 25
- Schiene
- 26
- Unterseite
- 27
- Oberseite
- 28
- Lebensmittelaufnahmebehälter
- 29
- Lebensmittelaufnahmebehälter
- 30
- Lebensmittelaufnahmebehälter
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2009/127696 A2 [0002]
- DE 102008040609 A1 [0003]