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DE102009027473A1 - Klemmverbindung - Google Patents

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Klemmverbindung (1) zur Verbindung eines ersten Bauteils (2) mit einem zweiten Bauteil (3), wobei in dem ersten Bauteil (2) eine Öffnung (4) zur Aufnahme des zweiten Bauteils (3) angeordnet ist, und wobei das erste Bauteil (2) von einem Klemmelement (7) durchgriffen wird, gekennzeichnet durch einen Einsatz (6) der an beiden Bauteilen (2, 3) anliegend zwischen diesen angeordnet ist, und der eine Materialausnehmung (8), einen Klemmschlitz (22) und eine Verdickung (14) aufweist, welche in eine korrespondierende Nut (16) in dem ersten Bauteil (2) eingreift.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Klemmverbindung zur Verbindung eines ersten Bauteils mit einem zweiten Bauteil, wobei in dem ersten Bauteil eine Öffnung zur Aufnahme des zweiten Bauteils angeordnet ist, und wobei das erste Bauteil von einem Klemmelement durchgriffen wird.
  • Eine bekannte Klemmverbindung ist zum Beispiel zur kraftschlüssigen Verbindung von Stahlteilen in Aluminiumteilen bekannt, wobei darauf zu achten ist, dass die Klemmverbindung, insbesondere das Aluminiumbauteil nur mit einer solchen Kraft, also einer solchen Oberflächenpressung beaufschlagt wird, dass die maximale Flächenpressung des verwendeten Werkstoffes nicht überschritten wird. Zusätzlich muß beachtet werden, dass, da die Klemmverbindung aus Bauteilen unterschiedlicher Werkstoffe besteht, diese einer galvanischen Korrosion unterliegen kann.
  • Das erste Bauteil kann dabei zum Beispiel als Schwenklager aus dem Werkstoff Aluminium ausgeführt sein, in das die Öffnung zur Aufnahme des zweiten Bauteils eingebracht ist, wobei das zweite Bauteil beispielhaft als Kugelzapfen ausgeführt sein kann. In einer möglichen Ausführung weist der Kugelzapfen an seinem Zapfen einen konusförmigen Verlauf auf. Zwischen beiden Bauteile ist eine Stahlhülse vorgesehen, welche einen derartigen Oberflächenbereich aufweist, dass die Oberflächenspannung des ersten Bauteils, also des Aluminiumbauteils auf ein akzeptables Niveau reduziert ist. Zudem kann die Hülse zumindest an ihrer zum Aluminiumbauteil weisenden Kontaktfläche eine entsprechende Beschichtung aufweisen, so dass die Gefahr galvanischer Korrosion verringert ist.
  • Ausgehend von dem bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Klemmverbindung der eingangs genannten Art mit einfachen Mitteln so zu verbessern, dass auch ein Kugelzapfen mit im wesentlichen zylinderförmiger Ausgestaltung an seinem Einsteckbereich, also an seinem Zapfen mit dem ersten Bauteil hinreichend verbindbar ist, wobei ein Montageaufwand vereinfacht ist, so dass hier erhebliche Zeitersparnisse zu erwarten sind.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe mit einer Klemmverbindung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei ein an beiden Bauteilen anliegender und zwischen beiden Bauteilen angeordneter Einsatz vorgesehen ist, der eine Materialausnehmung, einen Klemmschlitz und eine Verdickung aufweist, welche in eine korrespondierende Nut in dem ersten Bauteil eingreift.
  • Vorteilhaft ist vorgesehen, dass die Materialausnehmung in dem Einsatz senkrecht zum Klemmschlitz angeordnet ist bzw. senkrecht zu diesem verläuft, wobei der Einsatz günstiger Weise als Klemmhülse ausgeführt ist.
  • In zweckmäßiger Ausgestaltung der Klemmverbindung ist vorgesehen, dass die Verdickung des Einsatzes als Positionierungsnase ausgeführt ist, welche in besonders bevorzugter Ausgestaltung diametral gegenüberliegend zur Materialausnehmung angeordnet ist. Natürlich kann die Verdickung auch an anderen Orten an dem Außenumfang des Einsatzes angeordnet sein Beispielsweise ist das erste Bauteil als Schwenklager und das zweite Bauteil als Zapfen ausgeführt, wobei der Zapfen in bevorzugter Ausführung als Kugelzapfen ausgeführt ist. Der Kugelzapfen weist einen im Querschnitt gesehen zylindrischen Zapfen auf, der aber auch eine stufige Ausgestaltung aufweisen kann.
  • Wesentlich ist, dass durch das Zusammenwirken der Verdickung bzw. der Positionierungsnase mit der dazu korrespondierend ausgeführten bzw. angeordneten Nut in dem ersten Bauteil eine Ausrichtung der Materialausnehmung zum Klemmelement bzw. zur Klemmschraube aber auch des Klemmschlitzes des Einsatzes zum Klemmschlitz des ersten Bauteils erzielt ist. Damit entfallen mit der Erfindung zeitaufwendige Justierarbeiten um z. B. die Materialausnehmung genauestens zur Klemmschraube auszurichten. Bei der Erfindung ist vorteilhaft vorgesehen, dass die Verdickung bzw. die Positionierungsnase und die dazu korrespondierende Nut in dem ersten Bauteil so angeordnet sind, dass die Materialausnehmung bei dem Einführen des Einsatzes sofort und ohne Umstände zur Klemmschraube ausgerichtet ist.
  • Das Anordnen in einer zusätzlichen Verdickung bedeutet zwar zusätzliche Materialkosten, die sich aber durch den Vorteil der entfallenden, umständlichen Ausrichtung mehr als aufheben. Zudem kann die Verdickung direkt bei der Herstellung des Einsatzes mit dem gleichen Werkzeug hergestellt werden wie die Materialausnehmung, da die Verdickung in sehr bevorzugter Ausgestaltung direkt gegenüberliegend zu der Materialausnehmung angeordnet ist. Die Nut kann dabei als Axialnut ausgeführt sein, welche einseitig, bevorzugt zu einer Einsteckseite hin geöffnet sein kann, so dass der Einsatz von einer Seite in das erste Bauteil einschiebbar ist. Insofern ist vorteilhaft, wenn die Öffnung bzw. Bohrung im Bereich der Nut stufenartig mit einer Anschlagfläche für die Verdickung bzw. Positionierungsnase ausgeführt ist.
  • In weiter bevorzugter Ausgestaltung kann vorgesehen sein, bevorzugt gegenüberliegend zur an dem Außenumfang angeordneten Verdickung des Einsatzes, innen liegend eine Federnut und/oder einen Freischnitt anzuordnen.
  • Der Einsatz ist in bevorzugter Ausgestaltung so ausgeführt, dass dieser im verspannten Zustand der Klemmverbindung mit seiner Außenfläche an dem ersten Bauteil bzw. dem Schwenklager und mit seinem Innenumfang an dem Zapfen anliegt.
  • Mit der Erfindung wird zu den bereits genannten Vorteilen eine erhöhte Anlagefläche zu dem ersten Bauteil zur Verfügung gestellt. Weiter ist vorteilhaft im Sinne der Erfindung, wenn der Einsatz zumindest an seiner zum ersten Bauteil orientierten Kontaktfläche, also an seiner Außenfläche eine Schutzschicht aufweist, um beispielsweise galvanische Korrosion zu verhindern, wenn beide Bauteile aus unterschiedlichen Werkstoffen bestehen. So kann das erste Bauteil beispielhaft aus Aluminium bestehen, während das zweite Bauteil als Stahlbauteil bzw. der Einsatz als Stahlbauteil ausgeführt ist. Natürlich bedeutet das Herstellen der zur Verdickung korrespondierenden Nut in dem ersten Bauteil ebenfalls einen geringen Kostenzuschlag, welcher aber genauso durch das Entfallen der erforderlichen und umständlichen Ausrichtung des Einsatzes mehr als aufgehoben wird. Dies auch deshalb, da die Nut für den Einsatz gleichzeitig mit der Öffnung für die Klemmschraube hergestellt werden kann.
  • Der Einsatz kann in bevorzugter Ausführung aus einem zum zweiten Bauteil bzw. zum Kugelzapfen artgleichen Werkstoff gebildet sein. Natürlich kann der Einsatz auch aus einem anderen Werkstoff, wie zum Beispiel aus einem Edelstahl gebildet sein. Um hier dem möglicher Weise korrosiv wirkenden schwarz-weiß Kontakt (Stahl/Edelstahl) vorzubeugen kann ebenso eine Schutzschicht vorgesehen sein.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der folgenden Figurenbeschreibung offenbart. Es zeigen:
  • 1 eine Schnittdarstellung durch eine erfindungsgemäße Klemmverbindung
  • 2 die Klemmverbindung aus 1 in einer weiteren Ausgestaltung,
  • 3 die Klemmverbindung aus 1 in einer weiteren Ansicht,
  • 4 die Klemmverbindung aus 1 in einer weiteren Ansicht,
  • 5 einen Einsatz als Einzelheit in einer Aufsicht,
  • 6 einen Einsatz als Einzelheit in einer weiteren Ausgestaltung, und
  • 7 eine Einsatz als Einzelheit in einer weiteren Ausgestaltung.
  • In den unterschiedlichen Figuren sind gleiche Teile stets mit denselben Bezugszeichen versehen, so dass diese in der Regel auch nur einmal beschreiben werden. Die Ansichten werden wie folgt definiert: 1 bzw. 2 ist die Ansicht ”B” aus 4, 3 ist ein Schnitt durch den Zapfen in 4 (waagerechte gestrichelte Linie, 4 ist Ansicht ”A” aus 3.
  • Die Klemmvorrichtung 1 nach 1 zur Verbindung eines ersten Bauteils 2 mit einem zweiten Bauteil 3, weist in dem ersten Bauteil 2 eine Öffnung 4 zur Aufnahme des zweiten Bauteils 3 und für einen an beiden Bauteilen 2, 3 anliegenden Einsatz 6 auf. Das erste Bauteil 2 wird von einem Klemmelement 7 durchgriffen, wobei der Einsatz 6 im Bereich des Klemmelements 7 eine Materialausnehmung 8 aufweist.
  • Das erste Bauteil 2 ist beispielhaft als Schwenklager eines Kraftfahrzeuges ausgeführt. Das zweite Bauteil 3 ist als Kugelzapfen ausgeführt, der an seinem Kopfende 9 einen Kugelkopf aufweist, der in einen im Querschnitt gesehen zylinderförmigen Zapfen übergeht. Ein Zapfenhals 12 bildet den Übergang zu einem unteren zylindrischen Zapfenschaft 11, der unterbrochen von einer Nut 13 in einen oberen Zapfenschaft 5 übergeht. Wie der 1 weiter zu entnehmen ist, kann an dem Zapfenschaft 11 ein Flansch 15 bzw. Anschlag 15 vorgesehen sein, welcher eine Einstecktiefe des zweiten Bauteils 3 in dem ersten Bauteil 2 begrenzt.
  • Das Klemmelement 7 ist als Klemmschraube 7 ausgeführt. Diese durchgreift das erste Bauteil 2 so, dass bei einem Zusammenziehen das erste Bauteil 2 mit dem zweiten Bauteil 3 verklemmt wird. Um eine Klemmkraft zu bewirken ist das erste Bauteil 2 mit einem Klemmschlitz 20 versehen (4). Das Bauteil 6 bzw. der Einsatz 6 ist aus dem gleichen Grund mit einem Klemmschlitz 22 versehen, der senkrecht zur Materialsaunehmung 8 und parallel zum Klemmschlitz 20 verläuft. Der Klemmschlitz 22 ist in den 5 bis 7 besonders deutlich zu erkennen, wobei die Materialausnehmung 8 in 1 und 2 deutlich sichtbar ist.
  • In 1 ist erkennbar, dass die Klemmschraube mit einem Teil ihres Durchmessers in den Bereich des zylinderförmigen Zapfens eingreift, weswegen hier vorteilhaft die Nut 13 angeordnet ist. Weiter ist es aus 4 erkennbar, dass im Bereich der Klemmschraube zudem die Materialausnehmung 8 des Einsatzes 6 angeordnet ist. Mittels des Klemmschlitzes 22 wird der Einsatz 6 bei dem Zusammenziehen des Klemmelementes 7 bzw. der Klemmschraube 7 mit seinen gegenüberliegenden Schlitzenden in der resultierenden Kraftrichtung zusammengedrückt, so dass der Einsatz 6 seinen Durchmesser verringert, und das erste Bauteil 2 mit dem zweiten Bauteil 3 verklemmt. Natürlich wird auch das erste Bauteil 2 aufgrund des Klemmschlitzes 20 entsprechend betätigt. Insofern liegt es durchaus im Sinne der Erfindung, auch andere Klemmelemente 7 als die beispielhaft gezeigte Klemmschraube zu verwenden, welche geeignet sind an die Belastungen eines Schwenklagers eines Kraftfahrzeuges erforderliche Klemmkräfte zu bewirken.
  • Eine solche Ausgestaltung nach der beispielhaften Darstellung aus 1 ist durchaus vorteilhaft, um eine hinreichende Verbindung des ersten Bauteils 2 (Schwenklager) zum zweiten Bauteil 3 (Kugelzapfen) über eine Klemmverbindung herstellen zu können, so dass diese den besonderen Ansprüchen bezüglich der Belastungen, welche im Betrieb eines Kraftfahrzeuges auftreten, widerstehen kann. Vorteilhaft ist der Einsatz 6 mit seiner Materialausnehmung 8 so ausgerichtet, dass diese genauestens zur Lage der Klemmschraube 7 ausgerichtet ist, da die Klemmschraube 7 mit einem Teil ihres Durchmessers sowohl den Einsatz 6 durchgreift als auch etwas in den zylinderförmigen Zapfen eingreift, weswegen hier die Nut 13 angeordnet ist bzw. vorgesehen ist. Hier greift die Erfindung ein. Eine derartige genaue Ausrichtung würde nämlich einen erheblichen Zeitaufwand zur Montage bedeuten, wobei sich der Einsatz bei der Montage der einzelnen Bauteile aus seiner Position auch Verdrehen kann, was eine Neumontage bzw. Neujustierung des Einsatzes erforderlich machen würde.
  • Dieser erhebliche Ausrichtungsaufwand wird mit einer Verdickung 14 des Einsatzes 6, welche in eine korrespondierende Nut 16 in dem ersten Bauteil 2 eingreift, vermieden, wie beispielhaft die 1 und 4 zeigen.
  • Die Verdickung 14 ist im Zusammenwirken mit der Nut 16 in dem ersten Bauteil 2 als Positionierungselement bzw. Positionierungsnase zu betrachten, um eine Ausrichtung der Materialausnehmung 8 zum Klemmelement 7 bzw. zur Klemmschraube und des Klemmschlitzes 22 des Einsatzes 6 zum Klemmschlitz 20 des Bauteils 2 zu bewirken.
  • In 1 ist beispielhaft eine stufige Ausgestaltung der Öffnung 4 zur Aufnahme der Verdickung 14 vorgesehen. Das bedeutet, dass die Nut 16 nicht durchgehend in das erste Bauteil 2 eingebracht ist, sondern gegenüberliegend zur Einsteckseite 17 mit einer Anschlagfläche 18 endet. Somit kann eine Einstecktiefe des Einsatzes 6 in das Schwenklager begrenzt werden. Die Verdickung 14 ist in der Zeichnungsebene der 1 oberhalb des zweiten Bauteils 3 entsprechend der Dimension der Anschlagfläche 18 lediglich aus Gründen der besseren Erkennbarkeit unterschiedlich zum Einsatz 6 gekennzeichnet, wobei die Verdickung 14 natürlich als Bestandteil des Einsatzes 6 ausgeführt ist, und kein separates Bauteil ist. Die Verdickung 14 weist also bevorzugt eine zur Nut 16 korrespondierende Ausführung auf.
  • Bei dem in 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist die Nut 16 durchgehend ausgeführt. Um einen Anschlag für den Einsatz 6 zu bilden, kann ein außen liegender Endanschlag vorgesehen sein. Die Komponenten Verdickung 14, Nut 16, Anschlagfläche 18 und/oder außen liegender Endanschlag sind günstiger Weise so aufeinander abstimmbar, dass das der Einsatz 6 und/oder die Verdickung 14 bündig mit der Einsteckseite 17 und mit der dazu gegenüberliegenden Seite abschließt.
  • Bei den in den 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen besteht das erste Bauteil 2 aus einem weicheren Werkstoff, beispielsweise Aluminium, wobei das zweite Bauteil 3 als Kugelzapfen mit dem kugelförmigen Kopfende 9 und dem in Querschnitt gesehen zylinderförmigen Zapfen aus einem Stahlwerkstoff gebildet ist.
  • Der Einsatz 6 ist als Hülse bevorzugt ebenfalls aus einem Stahlwerkstoff gebildet und weist zumindest an seiner zum weicheren Werkstoff, beispielsweise zum Aluminiumbauteil 2 orientierten Kontaktfläche (Außenfläche) eine derartige Beschichtung auf, dass die Gefahr galvanischer Korrosion zwischen den unterschiedlichen Werkstoffarten (Aluminium/Stahl) vermieden ist.
  • Bei der in 3 gewählten Ansicht ist die Nut 13 des zylinderförmigen Zapfens von der Klemmschraube 7 bzw. von dem Klemmelement 7 verdeckt. Auch die Verdickung 14, mit der damit zusammenwirkenden Nut in dem ersten Bauteil 2 bzw. in dem Aluminiumbauteil 2 ist in 3 nicht erkennbar.
  • Anstelle der Ausgestaltung, dass der Einsatz 6 die Verdickung 14 aufweist und dass das erste Bauteil 2 die dazu korrespondierende Nut 16 aufweist, kann natürlich auch vorgesehen sein, dass in dem Einsatz eine Nut angeordnet ist, welche mit einer entsprechenden Verdickung, welche an dem ersten Bauteil 2 angeordnet sein könnte, zusammen wirkt, so dass auch damit eine Positionierungsvorrichtung geschaffen ist, welche ein zeitaufwendiges und umständliches Ausrichten des Einsatzes mit seinem Schlitz zur Klemmschraube vermeidet.
  • Ebenso kann für die Positionierung der Bauteile eine Paßfeder zum Einsatz kommen, die dann jeweils in Nuten der Bauteile 2 und 6 eingreift.
  • 5 zeigt den Einsatz 6 aus 1 als Einzelheit in einer Aufsicht. Die Verdickung 14 ist bevorzugt direkt gegenüberliegend zum Klemmschlitz 22 (und auch direkt gegenüberliegend zur nicht erkennbaren Materialausnehmung) angeordnet. Bei dem in 6 gezeigten Ausführungsbeispiel weist der Einsatz 6 im Bereich der Verdickung 14, also gegenüberliegend zu dieser eine innen liegende Federnut 19 auf, durch welche die Klemmverbindung weiter verbessert werden kann. In 7 ist ein Ausführungsbeispiel gezeigt, bei welcher die Klemmverbindung weiter verbessert ist, indem zusätzlich zur Federnut 19 noch ein Freischnitt 21 vorgesehen ist. Natürlich kann auch nur ein Freischnitt 21 vorgesehen sein.

Claims (13)

  1. Klemmverbindung zur Verbindung eines ersten Bauteils (2) mit einem zweiten Bauteil (3), wobei in dem ersten Bauteil (2) eine Öffnung (4) zur Aufnahme des zweiten Bauteil (3) angeordnet ist, und wobei das erste Bauteil (2) von einem Klemmelement (7) durchgriffen wird, gekennzeichnet durch einen Einsatz (6) der an beiden Bauteilen (2, 3) anliegend zwischen diesen angeordnet ist, und der eine Materialausnehmung (8) und eine Verdickung (14) aufweist, welche in eine korrespondierende Nut (16) in dem ersten Bauteil (2) eingreift.
  2. Klemmverbindung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialausnehmung (8) in dem Einsatz (6) senkrecht zu einem in diesem angeordneten Klemmschlitz 22 verläuft.
  3. Klemmverbindung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (6) als Klemmhülse ausgeführt ist.
  4. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdickung (14) des Einsatzes (6) als Positionierungsnase ausgeführt ist.
  5. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdickung (14) gegenüberliegend der Materialausnehmung (8) angeordnet ist.
  6. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bauteil (2) als Schwenklager und das zweite Bauteil (3) als Zapfen ausgeführt ist.
  7. Klemmverbindung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Zapfen als Kugelzapfen ausgeführt ist.
  8. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bauteil (2) aus einem bezogen auf das zweite Bauteil (3) unterschiedlichen Werkstoff gebildet ist.
  9. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bauteil (2) als Aluminium und das zweite Bauteil (3) aus Stahl gebildet ist, und dass das Einsatz (6) aus einem zum zweiten Bauteil (3) artgleichen Stahl gebildet ist.
  10. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz im Bereich seiner Verdickung 14 eine Federnut 19 aufweist.
  11. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (6) im Bereich seiner Verdickung (14) einen Freischnitt (21) aufweist.
  12. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einsatz (6) zumindest an seiner zum ersten Bauteil (2) orientierten Kontaktfläche eine Schutzschicht aufweist.
  13. Klemmverbindung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Bauteil (2) als Schwenklager eines Kraftfahrzeuges ausgeführt ist.
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