DE20305197U1 - Spanneinrichtung zum Verzurren von Containern - Google Patents
Spanneinrichtung zum Verzurren von ContainernInfo
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Description
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10843/VII/bj
"Spanneinrichtung zum Verzurren von Containern"
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Spanneinrichtung zum Verzurren von Containern im Zusammenwirken mit einer Zurrstange, bestehend aus einem ersten, mit einem Ende der - anderweitig mit dem Container zu verbindenden - Zurrstange verbindbaren Koppelelement und einem zweiten, mit einem ortsfesten Widerlager zu verbindenden Koppelelement sowie einer die Koppelelemente verbindenden Spannverschraubung mit einer in Zurrstangen-Zugrichtung verlaufenden Spannachse, wobei das erste Koppelelement zur lösbaren Verbindung mit dem Ende der Zurrstange eine seitliche, axial und quer zur Spannachse offene Aufnahmeöffnung zum formschlüssigen Einlegen des mindestens eine Verdickung aufweisenden Endes der Zurrstange aufweist.
Eine derartige Spanneinrichtung ist in dem DE-U-92 08 803 beschrieben. Dabei wird zum Verzurren die Zurrstangen in zu ihrer Längserstreckung senkrechter Richtung (quer) so in die Aufnahmeöffnung des ersten Koppelelementes der Spanneinrichtung eingelegt, dass mindestens eine ihrer Verdickungen unterhalb des Koppelelementes liegt. Es wird dann durch Drehung die Spannverschraubung so gespannt, dass sich das erste Koppelelement axial in Zugrichtung relativ zu der Zurrstange bewegt, bis eine der Verdickungen der Zurrstange zur Anlage an die Unterseite des Koppelelementes kommt. Hierbei ist vor allem nachteilig, dass in den meisten Fällen ein sehr großer Spannweg durch Verdrehen der Spannverschraubung ausgeglichen werden muß, was den Spannvorgang mühsam und zeitaufwändig macht. Die genannte Veröffentlichung beschreibt eine zusätzliche Hilfsvorrichtung, die während des gesamten Spannvorganges ein "Ausknicken" der Zurrstange aus der Spanneinrichtung verhindern soll. Diese Hilfsvorrichtung hat sich in der Praxis weitgehend gut bewährt,
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beseitigt jedoch nicht das Manko der relativ langen Spannwege bzw. der zeitaufwändigen Spannvorgänge.
Das DE-U-295 02 421 und die parallele DE 195 47 386 A1 beschreiben eine weitere Vorrichtung zum Verzurren von Containern. Hierbei weist die Zurrstange endseitig eine Vielzahl von gleichmäßig beabstandeten Verdickungen auf, und die Aufnahmeöffnung der Spanneinrichtung besteht aus mindestens zwei (bevorzugt drei) Teilöffnungen, die in Längsrichtung der Zurrstange gesehen derart beabstandet sind, dass im eingelegten Zustand mindestens zwei (bevorzugt drei) Verdickungen der Zurrstange in die Teilöffnungen eingreifen und diese in Zugrichtung formschlüssig hintergreifen. Da diese Teilöffnungen zudem jeweils in Richtung des mit dem Container verbindbaren Zurrstangenendes Vertiefungen aufweisen, die die Verdickungen der Zurrstange formschlüssig aufnehmen, wird hierbei ein Ausknicken der Zurrstange aus der Spanneinrichtung auch schon im noch ungespannten Zustand sicher verhindert. Diese Spannvorrichtung hat sich daher bereits gut bewährt, allerdings sind auch bei dieser bekannten Ausführung in der Regel immer noch drei bis vier Umdrehungen der Spannverschraubung zum sicheren Spannen notwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von dem beschriebenen Stand der Technik eine Spanneinrichtung der genannten Art zu schaffen, die mit konstruktiv einfachen und kostengünstigen Mitteln einen weiter vereinfachen Spannvorgang ermöglicht.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass die Spannverschraubung mit einem ausgeprägten Axialspiel derart ausgebildet ist, dass zum Einlegen des Zurrstangen-Endes in die Aufnahmeöffnung das erste Koppelelement relativ zu dem zweiten Koppelelement in Richtung der Spannachse innerhalb des Bereichs des Axialspiels beweglich ist. Hierdurch wird auf sehr einfache und kostengünstige Weise erreicht, dass nahezu unabhängig von der jeweiligen Stellung der Spanneinrichtung die Zurrstange jedenfalls endseitig in die Aufnahmeöffnung eingelegt werden kann. Durch das Axialspiel hängt sich dann das Koppelelement an der Zurrstange auf und wird dadurch vorfixiert, so dass nachfolgend ein einfaches Spannen der Spannverschraubung möglich ist.
Hierbei ist in bevorzugter Ausgestaltung vorgesehen, dass die Spannverschraubung eine relativ große, dabei aber derart bemessene Gewindesteigung aufweist, dass beim
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Spannen gerade noch eine Selbsthemmung im Bereich der zusammenwirkenden Gewinde gewährleistet ist. Hierdurch kann erreicht werden, dass zum Spannen nur wenige, insbesondere nur etwa ein bis zwei Umdrehungen der Spannverschraubung notwendig sind. Hierbei ist es zudem vorteilhaft, wenn die Spannverschraubung zusätzliche Sicherungsmittel gegen ungewollte Relatiwerdrehungen der Gewindeteile aufweist, wobei diese Sicherungsmittel aber die axialen Bewegungen im Bereich des erfindungsgemäßen Axialspiels zulassen. Eine bevorzugte Ausführungsform solcher Sicherungsmittel wird im folgenden noch beschrieben werden.
Im Übrigen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungsmerkmale der Erfindung in den Unteransprüchen sowie der folgenden Beschreibung enthalten.
Anhand eines in der Zeichnung veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiels soll die Erfindung genauer erläutert werden. Dabei zeigen:
Fig. 1 eine stark gekürzte Zurrstange in Seitenansicht,
Fig. 2 eine erfindungsgemäße Spanneinrichtung ebenfalls in Seitenansicht mit
zusätzlicher Veranschaulichung eines zu koppelnden Endes der Zurrstange gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine stark vergrößerte und teilgeschnittene Ansicht des Bereichs III in
Fig. 2 und
Fig. 4 einen Querschnitt in der Schnittebene IV-IV gemäß Fig. 3.
In den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets mit den gleichen Bezugszeichen versehen und brauchen daher in Regel auch jeweils nur einmal beschrieben zu werden.
Gemäß Fig. 1 und 2 besteht eine Zurreinrichtung 1, wie sie zum Verzurren von Containern während des Transportes, insbesondere auf Schiffen, eingesetzt wird, aus einer Zurrstange 2 (Fig. 1) und einer Spanneinrichtung 4 (Fig. 2). Die Zurrstange 2 besitzt an ihrem oberen Ende einen üblichen Beschlag 6, mit dem sie mit einem Befestigungspunkt eines Containers verbindbar ist. An ihrem gegenüberliegenden unteren Ende 8 weist die Zurrstange 2 vorzugsweise eine Vielzahl von in
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Längsrichtung mit gleichmäßigem Abstand A angeordneten Verdickungen 10 auf. Dieses Ende 8 ist lösbar mit der Spanneinrichtung 4 verbindbar.
Die in Fig. 2 veranschaulichte, erfindungsgemäße Spanneinrichtung 4 besteht aus einem ersten (oberen), mit dem Zurrstangen-Ende 8 verbindbaren Koppelelement 12 und einem zweiten (unteren) mit einem nicht dargestellten ortsfesten Widerlager (welches z.B. auf einem Schiffsboden angeordnet ist) zu verbindenden Koppelelement 14 sowie aus einer die beiden Koppelelemente 12, 14 verbindenden Spannverschraubung 16 mit einer in Zugrichtung der Zurrstange 2 verlaufenden Spannachse 18. Das erste Koppelelement 12 weist zur lösbaren Verbindung mit dem Ende 8 der Zurrstange 2 eine seitliche, axial und quer zur Spannachse 18 offene Aufnahmeöffnung 20 zum formschlüssigen Einlegen des Zurrstangen-Endes 8 auf.
Wie sich am Besten aus Fig. 3 ergibt, ist die Spannverschraubung 16 erfindungsgemäß mit einem ausgeprägten Axialspiel S derart ausgebildet, dass zum Einlegen des Zurrstangen-Endes 8 in die Aufnahmeöffnung 20 das erste Koppelelement 12 relativ zu dem zweiten Koppelelement 14 in Richtung der Spannachse 18 innerhalb des Bereichs des Axialspiels S beweglich ist. Hierdurch kann jedenfalls ein Einlegen der entspechenden Verdickung(en) 10 erfolgen, und zwar weitgehend unabhängig von dem Spannzustand der Spannverschraubung 16.
In der dargestellten, bevorzugten Ausführung gemäß Fig. 2 besteht die Aufnahmeöffnung 20 des ersten Koppelelementes 12 aus mindestens zwei, insbesondere drei Teilöffnungen 22, die in Richtung der Spannachse 18 gesehen derart um den Abstand A beabstandet sind, dass im eingelegten Zustand der Zurrstange 2 eine entsprechende Anzahl der Verdickungen 10 in die Teilöffnungen 22 eingreifen und diese in Zugrichtung beim Spannen formschlüssig hintergreifen. Indem hierbei die Teilöffnungen 22 auf ihren in Zugrichrichtung (nach oben) weisenden Seiten Vertiefungen zur formschlüssigen Aufnahme der Zurrstangen-Verdickungen 10 beim Spannen aufweisen, wird auch bereits im lose eingehängten, noch nicht fest gespannten Zustand eine Sicherung gegen ein Ausknicken zwischen Zurrstangen und Spanneinrichtung 4 im Verbindungsbereich erreicht.
Erfindungsgemäß entspricht hierbei das Axialspiel S mindestens dem axialen Abstand A jeweils zweier benachbarter Teilöffnungen 22 bzw. Zurrstangen-Verdickungen 10. Dies bedeutet: S > A. Hierdurch wird sichergestellt, dass tatsächlich unabhängig vom
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Spannzustand der Spannverschraubung 16 die Zurrstange 2 jedenfalls in die Aufnahmeöffnung 20 eingelegt werden kann.
Wie sich weiterhin aus Fig. 2 und 3 ergibt, besteht die Spannverschraubung 16 aus einem mit dem ersten Koppelelement 12 starr verbundenen ersten Gewindeteil 24 und einem mit dem zweiten Koppelelement 14 starr verbundenen zweiten Gewindeteil 26. Hierbei sind bevorzugt das erste Gewindeteil 24 als Spindelmutter mit Innengewinde 28 und das zweite Gewindeteil 26 als Gewindespindel mit Außengewinde 30 ausgebildet (siehe insbesondere Fig. 3). Dabei weist die Spannverschraubung 16 eine relativ große, dabei aber derart bemessene Gewindesteigung (als Winkel &agr; in Fig. 3 veranschaulicht) auf, dass beim Spannen gerade noch eine Selbsthemmung zwischen den Gewinden 28, 30 gegen Lösen bei Zugkraft-Beaufschlagung gewährleistet ist. Vorteilhafterweise sind hierdurch zum Spannen jeweils nur wenige, insbesondere etwa 1 bis 2 Umdrehungen erforderlich. Der Steigungswinkel &agr; sollte etwa im Bereich von 25° bis 30°, insbesondere um etwa 27° liegen. Dabei sind bei der Bemessung des Winkels &agr; auch die material- bzw. oberflächenbedingten Reibungswerte zu berücksichtigen. Bevorzugt sind im Gewindebereich unbearbeitete Guß-Oberflächen vorhanden, die zu einer höheren Selbsthemmung als mechanisch bearbeitete Gewindeflächen führen. Bei der praktischen Anwendung hat sich gezeigt, dass mit der beschriebenen Ausbildung eine ausreichende Selbsthemmung gegen zugkraftbedingtes Lösen erreicht werden kann, und zwar grundsätzlich ohne zusätzliche Sicherungsmittel, und auch schon im noch ungespannten, lose eingehängten Zustand.
Für bestimmte Anwendungsfälle, insbesondere wenn mit zusätzlichen Kräften, vor allem mit Vibrationen, zu rechnen ist, kann es im Hinblick auf die große Gewindesteigung &agr; vorteilhaft sein, wenn die Spannverschraubung 16 zusätzliche Sicherungsmittel 32 gegen ungewollte Relatiwerdrehungen der Gewindeteile 24, 26 aufweist, wobei diese Sicherungsmittel 32 aber so ausgebildet sind, dass sie die axialen Relativbewegungen im Bereich des Axialspiels S zulassen. Bei dem in Fig. 3 veranschaulichten, bevorzugten Ausführungsbeispiel weist dazu die Gewindespindel 26 einen Kern 34 und mindestens einen als Erhebung schraubenlinienförmig über den Kern 34 verlaufenden Gewindegang 36 auf, wobei der Kern 34 auf seiner Außenfläche jeweils zwischen den Teilen des Gewindegangs 36 in Längsrichtung verlaufende nut oder rillenartige Vertiefungen 38 aufweist (siehe dazu auch Fig. 4). Die Spindelmutter 24 weist (mindestens) ein radial bewegliches, federbelastetes und rastend arretierend
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mit den Vertiefungen 38 des Spindel-Kerns 34 zusammenwirkendes Rastelement 40 auf. Dieses Rastelement 40 kann - wie dargestellt - bevorzugt durch eine federbelastete Kugel gebildet sein. Diese Ausführung gestattet eine ungehinderte relative Axialbewegung, gewährleistet dabei aber eine rastend arretierte Drehbewegung zwischen den Gewindeteilen 24, 26. Gemäß Fig. 4 sind die rillenartigen Vertiefungen 38 gleichmäßig über den Umfang des Kerns 34 verteilt angeordnet. Der Gewindegang 36 ist vorzugsweise nach Art eines Trapezgewindes oder Flachgewindes ausgeführt, was entsprechend auch für das Innengewinde 28 gilt.
Wie sich noch aus Fig. 2 ergibt, ist das erste Gewindeteil 24 mit dem ersten Koppelelement 12 über zwei seitlich zur Spannachse 18 symmetrisch versetzte, parallele Verbindungsstangen 42 verbunden, die insbesondere verschweißt sind. Zwischen den Verbindungsstangen 42 ist ein Freiraum 44 zur Aufnahme eines Endabschnittes des Zurrstangen-Endes 8 gebildet.
Das zweite Koppelelement 14 kann gemeinsam mit dem zweiten Gewindeteil 26 vorzugsweise aus Stahlguß hergestellt sein. Eine schmiedetechnisch oder zerspanend aus Stahl hergestellte Ausführung ist aber ebenfalls denkbar. Das erste Gewindeteil 24 besteht vorzugsweise ebenfalls aus Stahlguß, kann aber auch aus Stahl als Vollmaterial oder aus Stahlrohr zerspanend hergestellt werden.
Wie noch in Fig. 1 beispielhaft veranschaulicht ist, kann die Zurrstange 2 ein Stangen-Mittelteil 50 insbesondere mit kreisförmigem Querschnitt aufweisen, wobei dieses Mittelteil 50 mit dem oberen Beschlag 6 und/oder dem unteren Verbindungsende 8 über zusätzliche Verbindungselemente 52 verbunden sein kann. Wie dargestellt kann es sich bei den Verbindungselementen 52 beispielsweise um Presshülsen mit Formschluß handeln. Alternativ zu dieser dargestellten Ausführung können die Bestandteile der Zurrstange 2 aber auch einstückig oder stoffschlüssig miteinander verbunden, beispielsweise verschweißt sein.
Es sei noch bemerkt, dass sich die Erfindung nicht nur auf die Spanneinrichtung 4 bezieht, vielmehr betrifft die Erfindung auch die gesamte Zurreinrichtung 1, bestehend aus der erfindungsgemäßen Spanneinrichtung 4 und der Zurrstange 2.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern umfaßt auch alle im Sinne der Erfindung gleichwirkenden
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Ausführungen. Vorallem die dargestellte und beschriebene Ausführung der Sicherungsmittel 2 ist rein beispielhaft, so dass auch andere Lösungen mit Federkraft als im Sinne der Erfindung gleichwirkend geltend.
Im Übrigen ist die Erfindung auch nicht auf die im Anspruch 1 enthaltene Merkmalskombination beschränkt, sondern kann auch durch jede beliebige andere Merkmalskombination aller insgesamt offenbaren Einzelmerkmale definiert sein. Insofern sind die Ansprüche nur als Formulierungsversuch zu verstehen.
Claims (13)
1. Spanneinrichtung (4) zum Verzurren von Containern im Zusammenwirken mit einer Zurrstange (2), bestehend aus einem ersten, mit einem Ende (8) der - anderseitig mit dem Container zu verbindenden - Zurrstange (2) verbindbaren Koppelelement (12) und einem zweiten, mit einem ortsfesten Widerlager zu verbindenden Koppelelement (14) sowie einer die Koppelelemente (12, 14) verbindenden Spannverschraubung (16) mit einer in Zurrstangen-Zugrichtung verlaufenden Spannachse (18), wobei das erste Koppelelement (12) zur lösbaren Verbindung mit der Zurrstange (2) eine seitliche, axial und quer zur Spannachse (18) offene Aufnahmeöffnung (20) zum formschlüssigen Einlegen des mindestens eine Verdickung (10) aufweisenden Endes (8) der Zurrstange (2) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannverschraubung (16) mit einem ausgeprägten Axialspiel (S) derart ausgebildet ist, dass zum Einlegen des Zurrstangen-Endes (8) in die Aufnahmeöffnung (20) das erste Koppelelement (12) relativ zu dem zweiten Koppelelement (14) in Richtung der Spannachse (18) innerhalb des Bereichs des Axialspiels (S) beweglich ist.
2. Spanneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (20) des ersten Koppelelementes (12) aus mindestens zwei Teilöffnungen (22) besteht, die in Richtung der Spannachse (18) gesehen derart beabstandet sind, dass im eingelegten Zustand der Zurrstange (2) mindestens zwei von mehreren am Ende (8) der Zurrstange (2) mit gleichmäßigem Abstand (A) angeordneten Verdickungen (10) in die Teilöffnungen (22) eingreifen und diese in Zugrichtung formschlüssig hintergreifen.
3. Spanneinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilöffnungen (22) Vertiefungen zur formschlüssigen Aufnahme der Zurrstangen-Verdickungen (10) beim Spannen aufweisen.
4. Spanneinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Axialspiel (S) mindestens dem axialen Abstand (A) jeweils zweier benachbarter Teilöffnungen (22) bzw. Zurrstangen-Verdickungen (10) entspricht.
5. Spanneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannverschraubung (16) aus einem mit dem ersten Koppelelement (12) starr verbundenen ersten Gewindeteil (24) und einem mit dem zweiten Koppelelement (14) starr verbundenen zweiten Gewindeteil (26) besteht.
6. Spanneinrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gewindeteil (24) als Spindelmutter mit Innengewinde (28) und das zweite Gewindeteil (26) als Gewindespindel mit Außengewinde (30) ausgebildet sind.
7. Spanneinrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Gewindeteil (24) mit dem die Aufnahmeöffnung (20) aufweisenden ersten Koppelelement (12) über zwei seitlich zur Spannachse (18) symmetrisch versetzte, parallele Verbindungsstangen (42) verbunden ist.
8. Spanneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannverschraubung (16) eine relativ große, derart in Abhängigkeit von materialbedingten Reibwerten bemessene Gewindesteigung (α) aufweist, dass beim Spannen noch eine Selbsthemmung gewährleistet ist.
9. Spanneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannverschraubung (16) zusätzliche Sicherungsmittel (32) gegen ungewollte Relativbewegungen aufweist.
10. Spannverschraubung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (26) einen Kern (34) und mindestens einen als Erhebung über den Kern (34) verlaufenden Gewindegang (36) aufweist, wobei der Kern (34) auf seiner Außenfläche in Längsrichtung verlaufende, nut- oder rillenartige Vertiefungen (38) aufweist, und wobei die Spindelmutter (24) mindestens ein radial bewegliches, federbelastetes und rastend arretierend mit den Vertiefungen (38) des Spindel- Kerns (34) zusammenwirkendes Rastelement (40) aufweist.
11. Zurreinrichtung (1) für Container, bestehend aus einer Spanneinrichtung (4) nach einem der Ansprüche 1 bis 10 und einer zugehörigen Zurrstange (2).
12. Zurreinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Zurrstange (2) aus einem Stangen-Mittelteil (50), einem einendigen Verbindungsteil (6) zum lösbaren Verbinden mit einem Container und einem anderendigen Verbindungsende (8) zum lösbaren Verbinden mit der Spanneinrichtung (4) besteht, wobei diese Teile (50, 6, 8) einstückig, stoffschlüssig oder über zusätzliche Verbindungselemente (52) miteinander verbunden sind.
13. Zurreinrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsende (8) eine Vielzahl von mit gleichmäßigem Abstand (A) voneinander angeordneten Verdickungen (10) aufweist.
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