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DE102009026899A1 - Kosmetisches Reinigungsmittel mit Deo-Effekt - Google Patents

Kosmetisches Reinigungsmittel mit Deo-Effekt Download PDF

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DE102009026899A1
DE102009026899A1 DE200910026899 DE102009026899A DE102009026899A1 DE 102009026899 A1 DE102009026899 A1 DE 102009026899A1 DE 200910026899 DE200910026899 DE 200910026899 DE 102009026899 A DE102009026899 A DE 102009026899A DE 102009026899 A1 DE102009026899 A1 DE 102009026899A1
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DE
Germany
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und
methyl
composition according
group
ethyl
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200910026899
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English (en)
Inventor
Jutta Franklin
Qian-Yi Dr. Li
Bernhard Banowski
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Henkel AG and Co KGaA
Original Assignee
Henkel AG and Co KGaA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
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Priority to EP10720306A priority patent/EP2440173A2/de
Priority to PCT/EP2010/057692 priority patent/WO2010142586A2/de
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft kosmetische Reinigungszusammensetzungen mit deodorierendem Effekt, enthaltend a) eine Tensidmischung, b) Benzoesäure oder ein Salz der Benzoesäure, c) mindestens eine Verbindung der Formel (I), $F1 in der Rfür eine Methyl,- Ethyl-, Propyl- Isopropyl-, Butyl-, Hydroxymethyl-, Hydroxyethyl-, Ethylglycol-, Hydroxypropyl- oder 1,2-Dihydroxypropylgruppe, Rfür Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl- propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Pentyl-, Hexyl-, Heptyl-, Octyl-, Benzyl-, -CH-O-CH(CH)-CHCHCHCH-Gruppe und Rfür Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Benzylgruppe steht, mit der Maßgabe, dass Rund Rnicht gleichzeitig für Wasserstoff stehen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine kosmetische Reinigungszusammensetzung auf Tensidbasis, die aufgrund einer spezifischen Wirkstoffkombination neben einem Reinigungs- auch einen deodorierenden Effekt aufweist. Des Weiteren betrifft die vorliegende Erfindung die Verwendung der Wirkstoffkombination in einem kosmetischen Reinigungsmittel sowie ein Verfahren zur Reinigung, Pflege und Desodorierung menschlicher Keratinfasern.
  • Reinigungsmittel, beispielsweise kosmetische Reinigungsmittel für die Haut und die Haare wie flüssige Seifen, Shampoos, Duschbäder, Schaumbäder, Dusch- und Waschgele, müssen nicht nur ein gutes Reinigungsvermögen aufweisen, sondern sollen weiterhin für die Haut und die Schleimhäute gut verträglich sein und auch bei häufiger Anwendung nicht zu starker Entfettung oder Hauttrockenheit führen. Aus diesem Grund wird seit vielen Jahren versucht, möglichst viele Haar- und Hautkonditioniermittel in die Reinigungsmittel einzuarbeiten – einerseits, um den Anforderungen hinsichtlich der gleichzeitigen Reinigung und Pflege entgegen zu kommen und andererseits, damit der Verbraucher durch die Anwendung nur noch eines Produkts, das diese beiden Anforderungen erfüllt, sowohl den Vorteil der Zeitersparnis, als auch den Vorteil der Kostenersparnis genießen kann (da optimalerweise ein Pflegeschritt mit einem Haut- oder Haarnachbehandlungsmittel überflüssig werden soll).
  • Nichtsdestotrotz muss der Verbraucher bis auf den heutigen Tag mehrere Produkte benutzen, was hauptsächlich daran liegt, dass die auf dem Markt befindlichen 2in1-Produkte nach wie vor nicht alle Anforderungen erfüllen. Weiterhin ist bis dato die auf die Reinigung nachfolgende Benutzung eines Deodorants üblich. Die tägliche Anwendung mehrerer kosmetischer Produkte führt aber häufig zu einer Beanspruchung der Haut. Insbesondere reizbare Haut mit geringem Irritationspotential kann durch die tägliche Anwendung mehrerer Produkte noch weiter beansprucht werden, was häufig allergische Reaktionen, Rötungen, Juckreiz oder extrem trockene und schuppige Haut zur Folge haben kann. Jedes kosmetische Mittel für sich enthält üblicherweise Konservierungsmittel, Parfums und weitere Inhaltsstoffe, die die Haut reizen, und die regelmäßige Verwendung mehrerer Produkte bringt die Haut gleich mehrfach in Kontakt mit diesen Stoffen. Darüber hinaus gehört für viele Menschen in der heutigen Zeit das Reisen sowohl beruflich als auch privat zum Alltag, und jeder dieser Verbraucher ist bedacht, sich mit nicht allzu viel Gepäck zu belasten. So ist es insbesondere für diese Verbraucher sehr wünschenswert ein Produkt zu haben, das sie für die Reinigung, Pflege und als Deodorant benutzen können. Ein solches 3in1-Produkt würde sowohl die Hautschonung fördern, als auch mit einer Zeit- und Kostenersparnis einhergehen (da nicht mehr drei Produkte angeschafft und angewendet werden müssen) und zusätzlich das Gewicht des Gepäcks bei Reisen signifikant reduzieren. Auch könnte ein solches Produkt problemlos im Handgepäck verstaut werden, was insbesondere Flugreisen wiederum schneller und unproblematischer macht.
  • Ziel der vorliegenden Erfindung war es daher ein Mittel zu entwickeln, das menschliche Keratinfasern gründlich reinigt, pflegt und deodoriert. Unter Pflege wird verstanden, dass die menschliche Haut und/oder Kopfhaut bei der Reinigung nicht trocken wird, sondern dass ihr bei der Reinigung gleichzeitig Wirkstoffe zugeführt werden, die die Haut mit Feuchtigkeit versorgen und sie geschmeidig, samtig und weich werden lassen. Zusätzlich soll das Reinigungsmittel wirksam gegen Geruchsverursachende gram-positive Bakterien sein und somit einen Deo-Effekt aufweisen, so dass optimalerweise auf die Anwendung eines Deodorants verzichtet werden kann.
  • Diese Ziele wurden in hohem Maße erreicht, indem Benzoesäure oder ein Salz der Benzoesäure mit mindestens einem speziellen Alkohol- oder Etherderivat in einer tensidischen Mischung kombiniert wurde. Mithilfe dieser Wirkstoffkombination war es möglich menschliche Haut und/oder Kopfhaut effektiv zu reinigen, zu konditionieren und zu desodorieren, so dass auf weitere Produkte, die der Pflege und Desodorierung dienen, verzichtet werden konnte. Die Wirkstoffkombination eignet sich damit zur Inkorporation in einem vorgenannten 3in1-Produkt.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher eine kosmetische Reinigungszusammensetzung mit deodorierendem Effekt, enthaltend
  • a) eine Tensidmischung,
  • b) Benzoesäure oder ein Salz der Benzoesäure,
    • c) mindestens eine Verbindung der Formel (I),
      Figure 00020001
      in der R1 für eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Hydroxymethyl-, Hydroxyethyl-, Ethylglycol-, Hydroxypropyl- oder 1,2-Dihydroxypropylgruppe, R2 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Pentyl-, Hexyl-, Heptyl-, Octyl-, Benzyl-, -CH2-O-CH(C2H5)-CH2CH2CH2CH3-Gruppe und R3 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Benzylgruppe steht, mit der Maßgabe, dass wenn R2 und R3 nicht gleichzeitig für Wasserstoff stehen.
  • Für einen optimalen Deo-Effekt hat es sich erfindungsgemäß am besten erwiesen, wenn als Komponente c) mindestens eine Verbindung der Formel (I) eingesetzt wird, in der
    R1 für eine Methyl- oder eine Hydroxymethylgruppe,
    R2 für Wasserstoff oder eine Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Pentyl-, Hexyl-, Benzyl-, -CH2-O-CH(C2H5)-CH2CH2CH2CH3-Gruppe und
    R3 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Benzylgruppe steht,
    mit der Maßgabe, dass wenn R2 und R3 nicht gleichzeitig für Wasserstoff stehen.
  • Insbesondere bevorzugt ist der deodorierende Effekt des erfindungsgemäßen Reinigungs- und Pflegemittels dann, wenn als Komponente c) mindestens eine Verbindung aus der Gruppe eingesetzt wird, die gebildet wird aus Phenoxyethanol, Methylbenzylalkohol, 1,2-Butylenglycol, 1,2-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,2-Hepandiol, 1,2-Octandiol und/oder Ethylhexylglycerin.
  • In einer ersten besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Komponente c) Ethylhexylglycerin eingesetzt. Die Kombination von Ethylhexylglycerin mit Benzoesäure oder einem physiologisch verträglichen Salz der Benzoesäure in einer erfindungsgemäßen Tensidmischung führt zu einer effektiven Haut- und/oder Kopfhautreinigungszusammensetzung, die sehr gut hautverträglich ist und das Hautgefühlt nach der Reinigung fühlbar verbessert. Das leichte Brennen oder Spannen der Haut nach der Reinigung wird reduziert, und gleichzeitig wird das Wachstum und die Vermehrung Geruchsverursachender grampositiver Bakterien zuverlässig vermindert. Dadurch wird die natürliche Hautflora geschont. Erfindungsgemäß bevorzugt ist dabei, wenn die Kombination aus Benzoesäure oder einem Salz der Benzoesäure mit Ethylhexylglycerin in einer milden Tensidbasis eingesetzt wird, da dies die Hautschonung und Pflege zusätzlich unterstützt. Eine bevorzugte Tensidbasis wird in einem späteren Teil der Beschreibung ausführlich beschrieben. Ethylhexylglycerin wird im Handel – beispielsweise unter der Handelsbezeichnung „Sensiva® SC 50” von der Firma Schülke & Mayr angeboten. Es wird in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf deren Gewicht – in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,05 bis 4 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-% eingesetzt.
  • In einer zweiten besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Komponente c) ein Gemisch aus Methylbenzylalkohol, 1,2-Hexandiol und 1,2-Octandiol eingesetzt. Diese Wirkstoffmischung in der Kombination mit Benzoesäure oder einem physiologisch verträglichen Salz der Benzoesäure in tensidischen Zusammensetzungen führt zu erfindungsgemäßen kosmetischen Haut- und/oder Kopfhautreinigungsmitteln, die neben einer hervorragenden Reinigungs- und Pflegewirkung eine ausgezeichnete antimykotische und antimikrobielle Wirkung aufweisen, und wirksam sind gegen Geruchsverursachende Bakterien. Des weiteren unterstützt die Wirkstoffmischung in der erfindungsgemäßen Wirkstoffkombination die Hautfeuchtigkeit und damit die Hautpflege, wodurch wiederum ein kosmetisches Reinigungsmittel hergestellt werden kann, das die erfindungsgemäßen Ziele (effektive Reinigung, Pflege und Desodorierung in einem 3in1-Produkt) in hohem Maße erfüllt. Erfindungsgemäß geeignet ist beispielsweise der Einsatz vorgenannten Wirkstoffmischung c) als Handelsprodukt „SymTriol®”, das von der Firma Symrise angeboten wird. Die Wirkstoffmischung c) oder das Handelsprodukt „SymTriol” wird in den erfindungsgemäßen Mitteln – bezogen auf deren Gewicht – in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,05 bis 4 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-% eingesetzt.
  • In einer dritten besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die Reinigungsmittel neben der Tensidbasis, Benzoesäure oder einem physiologisch verträglichen Salz der Benzoesäure und Ethylhexylglycerin und/oder der Wirkstoffmischung aus Methylbenzylalkohol, 1,2-Hexandiol und 1,2-Octandiol zusätzlich Phenoxyethanol. Der Zusatz von Phenoxyethanol unterstützt nicht nur die antibakteriellen und antimykotischen Eigenschaften der erfindungsgemäßen Reinigungsmittel (und damit deren Wirkung gegen Geruchsverursachende Mikroorganismen), sondern verbessern gleichzeitig die Konditionierung der Haut, denn sie fördern die Erhaltung und Stabilisierung der Hautfeuchtigkeit während der Reinigung. Phenoxyethanol wird in den erfindungsgemäßen Reinigungsmitteln – bezogen auf deren Gewicht – in Mengen von 0,01 bis 5 Gew.-%, bevorzugt von 0,05 bis 3 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-% eingesetzt. Ein weiterer besonderer Vorteil, der durch die erfindungsgemäße Wirkstoffkombination und insbesondere durch den Zusatz von Phenoxyethanol zu der erfindungsgemäß bevorzugten Wirkstoffkombination, erzielt wird ist, dass auf weitere Konservierungsmittel in Zusammensetzungen wie Parabene oder Formaldehyd-Donoren (die aufgrund ihrer allergenen Wirkung auf der Haut unerwünscht sind) verzichtet werden kann.
  • In einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthält das erfindungsgemäße Reinigungsmittel somit neben den vorgenannten bevorzugten Komponenten c) und gegebenenfalls Phenoxyethanol keine weiteren Konservierungsmittel.
  • Die Gesamtmenge aller Komponenten c) in den erfindungsgemäßen Reinigungsmitteln beträgt – bezogen auf deren Gewicht – 0,01 bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 0,05 bis 10, mehr bevorzugt 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere von 0,2 bis 5 Gew.-%.
  • Als zweite wesentliche Komponente enthalten die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel Benzoesäure oder ein physiologisch verträgliches Salz der Benzoesäure. Geeignete Salze sind beispielsweise die Alkalisalze der Benzoesäure und insbesondere das Natriumsalz. Benzoesäure oder Na-benzoat wird in den erfindungsgemäßen Reinigungsmitteln – bezogen auf deren Gewicht – in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,05 bis 7,5 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,2 bis 3 Gew.-% eingesetzt.
  • Neben Benzoesäure oder einem physiologisch verträglichen Salz der Benzoesäure und mindestens einer Komponente c) ist eine geeignete Tensidbasis die dritte essentielle Komponente der erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen.
  • Unter dem Begriff Tenside werden oberflächenaktive Substanzen verstanden, welche eine anionische oder kationische Ladung im Molekül tragen. Ebenfalls kann im Molekül sowohl eine anionische als auch kationische Ladung vorhanden sein. Diese zwitterionischen oder amphoteren oberflächenaktiven Substanzen können erfindungsgemäß ebenfalls eingesetzt werden. Weiterhin können die oberflächenaktiven Substanzen auch nicht-ionisch sein.
  • Als anionische Tenside eignen sich in erfindungsgemäßen Zubereitungen alle für die Verwendung am menschlichen Körper geeigneten anionischen oberflächenaktiven Stoffe. Diese sind gekennzeichnet durch eine wasserlöslich machende, anionische Gruppe wie z. B. eine Carboxylat-, Sulfat-, Sulfonat- oder Phosphat-Gruppe und eine lipophile Alkylgruppe mit etwa 8 bis 30 C-Atomen. Zusätzlich können im Molekül Glykol- oder Polyglykolether-Gruppen, Ester-, Ether- und Amidgruppen sowie Hydroxylgruppen enthalten sein. Beispiele für geeignete anionische Tenside sind, jeweils in Form der Natrium-, Kalium- und Ammonium- sowie der Mono-, Di- und Trialkanolammoniumsalze mit 2 bis 4 C-Atomen in der Alkanolgruppe,
    • – lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen (Seifen),
    • – Ethercarbonsäuren der Formel R-O-(CH2-CH2O)XCH2-COOH, in der R eine lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 16 ist,
    • – Acylsarcoside mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acyltauride mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Acylisethionate mit 8 bis 24 C-Atomen in der Acylgruppe,
    • – Sulfobernsteinsäuremono- und -dialkylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester mit 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen,
    • – lineare Alkansulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – lineare Alpha-Olefinsulfonate mit 8 bis 24 C-Atomen,
    • – Alpha-Sulfofettsäuremethylester von Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen,
    • – Alkylsulfate und Alkylpolyglykolethersulfate der Formel R-O(CH2-CH2O)XOSO3H, in der R eine bevorzugt lineare Alkylgruppe mit 8 bis 30 C-Atomen und x = 0 oder 1 bis 12 ist,
    • – Gemische oberflächenaktiver Hydroxysulfonate gemäß DE-A-37 25 030 ,
    • – sulfatierte Hydroxyalkylpolyethylen- und/oder Hydroxyalkylenpropylenglykolether gemäß DE-A-37 23 354 ,
    • – Sulfonate ungesättigter Fettsäuren mit 8 bis 24 C-Atomen und 1 bis 6 Doppelbindungen gemäß DE-A-39 26 344 ,
    • – Ester der Weinsäure und Zitronensäure mit Alkoholen, die Anlagerungsprodukte von etwa 2–15 Molekülen Ethylenoxid und/oder Propylenoxid an Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen darstellen,
    • – Alkyl- und/oder Alkenyletherphosphate der Formel (TI),
      Figure 00060001
      in der R29 bevorzugt für einen aliphatischen Kohlenwasserstoffrest mit 8 bis 30 Kohlenstoffatomen, R30 für Wasserstoff, einen Rest (CH2CH2O)nR29 oder X, n für Zahlen von 1 bis 10 und X für Wasserstoff, ein Alkali- oder Erdalkalimetall oder NR31R32R33R34, mit R31 bis R34 unabhängig voneinander stehend für einen C1 bis C4-Kohlenwasserstoffrest, steht, – sulfatierte Fettsäurealkylenglykolester der Formel (TII) R35CO(AlkO)nSO3M (TII)in der R35CO- für einen linearen oder verzweigten, aliphatischen, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 C-Atomen, Alk für CH2CH2, CHCH3CH2 und/oder CH2CHCH3, n für Zahlen von 0,5 bis 5 und M für ein Kation steht, wie sie in der DE-OS 197 36 906.5 beschrieben sind,
    • – Monoglyceridsulfate und Monoglyceridethersulfate der Formel (TIII),
      Figure 00060002
      in der R36CO für einen linearen oder verzweigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, x, y und z in Summe für 0 oder für Zahlen von 1 bis 30, vorzugsweise 2 bis 10, und X für ein Alkali- oder Erdalkalimetall steht. Typische Beispiele für im Sinne der Erfindung geeignete Monoglycerid(ether)sulfate sind die Umsetzungsprodukte von Laurinsäuremonoglycerid, Kokosfettsäuremonoglycerid, Palmitinsäuremonoglycerid, Stearinsäuremonoglycerid, Ölsäu remonoglycerid und Talgfettsäuremonoglycerid sowie deren Ethylenoxidaddukte mit Schwefeltrioxid oder Chlorsulfonsäure in Form ihrer Natriumsalze. Vorzugsweise werden Monoglyceridsulfate der Formel (TIII) eingesetzt, in der R36CO für einen linearen Acylrest mit 8 bis 18 Kohlenstoffatomen steht.
  • Bevorzugte anionische Tenside in den erfindungsgemäßen Reinigungszubereitungen sind Alkylsulfate, Alkylpolyglykolethersulfate und Ethercarbonsäuren mit 10 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und bis zu 12 Glykolethergruppen im Molekül sowie Sulfobernsteinsäuremono- und – dialkylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und Sulfobernsteinsäuremono-alkylpolyoxyethylester mit 8 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 6 Oxyethylgruppen.
  • Das oder die anionische(n) Tensid(e) werden in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf deren Gewicht – in Mengen von 0,5 bis 25 Gew.-%, bevorzugt in Mengen von 1 bis 20 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 2 bis 15 Gew.-% eingesetzt. Alkylpolyglycolethersulfate mit 10 bis 18 C-Atomen in der Alkylgruppe und 1 bis 3 Glycolethergruppen im Molekül sind aufgrund ihrer Hautmilden Eigenschaften besonders bevorzugte anionische Tenside.
  • Als zwitterionische Tenside werden solche oberflächenaktiven Verbindungen bezeichnet, die im Molekül mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe und mindestens eine -COO(–) – oder -SO3 (–)-Gruppe tragen. Besonders geeignete zwitterionische Tenside sind die sogenannten Betaine wie die N-Alkyl-N,N-dimethylammonium-glycinate, beispielsweise das Kokosalkyl-dimethylammoniumglycinat, N-Acyl-aminopropyl-N,N-dimethylammoniumglycinate, beispielsweise das Kokosacylaminopropyl-dimethylammoniumglycinat, und 2-Alkyl-3-carboxymethyl-3-hydroxyethylimidazoline mit jeweils 8 bis 18 C-Atomen in der Alkyl- oder Acylgruppe sowie das Kokosacylaminoethylhydroxyethylcarboxymethylglycinat. Besonderes bevorzugte zwitterionische Tenside sind erfindungsgemäß das unter der INCI-Bezeichnung Cocamidopropyl Betaine bekannte Fettsäureamid-Derivat sowie Alkylbetaine mit 10 bis 20 C-Atomen in der Alkylgruppe.
  • Unter ampholytischen Tensiden werden solche oberflächenaktiven Verbindungen verstanden, die außer einer C8-C24-Alkyl- oder -Acylgruppe im Molekül mindestens eine freie Aminogruppe und mindestens eine -COOH- oder -SO3H-Gruppe enthalten und zur Ausbildung innerer Salze befähigt sind. Beispiele für geeignete ampholytische Tenside sind N-Alkylglycine, N-Alkylpropionsäuren, N-Alkylaminobuttersäuren, N-Alkyliminodipropionsäuren, N-Hydroxyethyl-N-alkylamidopropylglycine, N-Alkyltaurine, N-Alkylsarcosine, 2-Alkylaminopropionsäuren und Alkylaminoessigsäuren mit jeweils etwa 8 bis 24 C-Atomen in der Alkylgruppe. Besonders bevorzugte ampholytische Tenside sind das N-Kokosalkylaminopropionat, das Kokosacylaminoethylaminopropionat und das C12-C18-Acylsarcosin.
  • Das oder die amphotere(n)/zwitterionische(n) Tensid(e) werden in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf deren Gewicht – in Mengen von 0,1 bis 15 Gew.-%, bevorzugt in Mengen von 0,5 bis 10 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 1 bis 7,5 Gew.-% eingesetzt.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird als Tensidbasis eine besonders milde Tensidmischung angestrebt, die sich für den Einsatz in kosmetischen, pflegenden Haut- und/oder Haarreinigungsmitteln eignet. Für eine solche Tensidmischung ist es erfindungsgemäß bevorzugt, eine Mischung aus milden anionischen und milden amphoteren und/oder zwitterionischen Tensiden einzusetzen. Beispiele für solche Mischungen sind beispielsweise Alkylethersulfate, Alkylethercarbonsäuren, Acylglutamate oder Sulfosuccinate sowie Alkylbetaine, Sulfobetaine, Alkylamidoalkylbetaine, Alkylamphoacetate und -propionate. Besonders bevorzugt ist eine Mischung aus Alkylethersulfaten und Alkylamidoalkylbetainen. Insbesondere bevorzugt in Bezug auf die Hautmilden Eigenschaften der Tensidbasis ist eine Kombination aus Alkylethersulfaten und Alkylamidoalkylbetainen in einem Verhältnis von 3:1 bis 1:1.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugte Reinigungszubereitungen enthalten
    • A. eine Mischung aus Alkylethersulfaten und Alyklamidoalkylbetainen in einem Verhältnis von 3:1 bis 1:1,
    • B. 0,2 bis 3 Gew.-% Natriumbenzoat und
    • C. 0,1 bis 3 Gew.-% Ethylhexylglycerin.
  • Weiterhin besonders bevorzugte Reinigungszubereitrungen enthalten
    • A. eine Mischung aus Alkylethersulfaten und Alyklamidoalkylbetainen in einem Verhältnis von 3:1 bis 1:1,
    • B. 0,2 bis 3 Gew.-% Natriumbenzoat und
    • C. 0,1 bis 3 Gew.-% einer Mischung aus Methylbenzylalkohol, 1,2-Hexandiol und 1,2-Octandiol (beispielsweise das Handelsprodukt SymTriol® der Firma Symrise).
  • Diese besonders bevorzugten kosmetischen Reinigungszubereitungen vermögen die menschliche Haut und/oder Kopfhaut schonend und effektiv zu reinigen und gleichzeitig zu pflegen. Die Haut oder Kopfhaut wird während und nach der Reinigung nicht ausgetrocknet, sondern mit Feuchtigkeit versorgt, so dass sie sich geschmeidig und weich anfühlt. Des Weiteren führt die Kombination der Wirkstoffe B. und C. zu einer wirksamen Bekämpfung grampositiver Bakterien, die aus Schweißinhaltsstoffen, Hauttalg und Hautzellresten unangenehm riechende Keime bilden, wodurch ein effektiver Deo-Effekt mit den Hautreinigungsmitteln erzielt wird, der die zusätzliche Verwendung von Deodorantien nicht mehr erforderlich macht.
  • Der Zusatz von 0,1 bis 3 Gew.-% Phenoxyethanol zu einer (oder beiden) der beiden besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung verstärkt den Deo-Effekt der Reinigungszubereitungen und macht zudem den Einsatz weiterer Konservierungsmittel überflüssig.
  • Zur weiteren Unterstützung der schonenden Reinigung kann es erfindungsgemäß bevorzugt sein, wenn die Reinigungsmittel weiterhin nichtionische Tenside enthalten. Diese beinhalten als hydrophile Gruppe z. B. eine Polyolgruppe, eine Polyalkylenglykolethergruppe oder eine Kombination aus Polyol- und Polyglykolethergruppe. Solche Verbindungen sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – mit einem Methyl- oder C2-C6-Alkylrest endgruppenverschlossene Anlagerungsprodukte von 2 bis 50 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare und verzweigte Fettalkohole mit 8 bis 30 C-Atomen, an Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe, wie beispielsweise die unter den Verkaufsbezeichnungen Dehydol® LS, Dehydol® LT (Cognis) erhältlichen Typen,
    • – C12-C30-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Glycerin,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Polyolfettsäureester, wie beispielsweise das Handelsprodukt Hydagen® HSP (Cognis) oder Sovermol-Typen (Cognis),
    • – alkoxilierte Triglyceride,
    • – alkoxilierte Fettsäurealkylester der Formel R37CO-(OCH2CHR38)wOR39, (TIV), in der R37CO für einen linearen oder verzweigten, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R38 für Wasserstoff oder Methyl, R39 für lineare oder verzweigte Alkylreste mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und w für Zahlen von 1 bis 20 steht,
    • – Aminoxide,
    • – Hydroxymischether, wie sie beipielsweise in der DE-OS 19738866 beschrieben sind,
    • – Sorbitanfettsäureester und Anlagerungeprodukte von Ethylenoxid an Sorbitanfettsäureester wie beispielsweise die Polysorbate,
    • – Zuckerfettsäureester und Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Zuckerfettsäureester,
    • – Anlagerungsprodukte von Ethylenoxid an Fettsäurealkanolamide und Fettamine,
    • – Fettsäure-N-alkylglucamide,
  • Eine weitere Gruppe erfindungsgemäß geeigneter, nichtionischer Tenside sind die Alkylpolyglucoside.
  • Sie entsprechen der Formel (I) R1O-[G]p (I) in der R1 für einen Alkyl- und/oder Alkenylrest mit 4 bis 22 Kohlenstoffatomen, G für einen Zuckerrest mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen und p für Zahlen von 1 bis 10 steht. Sie können nach den einschlägigen Verfahren der präparativen organischen Chemie erhalten werden. Stellvertretend für das umfangreiche Schrifttum sei hier auf die Schriften EP-A1-301 298 und WO 90/03977 A1 verwiesen. Die Alkyl- und/oder Alkenyloligoglycoside können sich von Aldosen bzw. Ketosen mit 5 oder 6 Kohlenstoffatomen, vorzugsweise der Glucose ableiten. Die bevorzugten Alkyl- und/oder Alkenyloligoglycoside sind somit Alkyl- und/oder Alkenyloligoglucoside. Die Indexzahl p in der allgemeinen Formel (I) gibt den Oligomerisierungsgrad (DP), d. h. die Verteilung von Mono- und Oligoglycosiden anund steht für eine Zahl zwischen 1 und 10. Während p in einer gegebenen Verbindung stets ganzzahlig sein muss und hier vor allem die Werte p = 1 bis 6 annehmen kann, ist der Wert p für ein bestimmtes Alkyloligoglycosid eine analytisch ermittelte rechnerische Größe, die meistens eine gebrochene Zahl darstellt. Vorzugsweise werden Alkyl- und/oder Alkenyloligoglycoside mit einem mittleren Oligomerisierungsgrad p von 1,1 bis 3,0 eingesetzt. Aus anwendungstechnischer Sicht sind solche Alkyl- und/oder Alkenyloligoglycoside bevorzugt, deren Oligomerisierungsgrad kleiner als 1,7 ist und insbesondere zwischen 1,2 und 1,7 liegt. Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R1 kann sich von primären Alkoholen mit 4 bis 11, vorzugsweise 8 bis 10 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Butanol, Capronalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol und Undecylalkohol sowie deren technische Mischungen, wie sie beispielsweise bei der Hydrierung von technischen Fettsäuremethylerstern oder im Verlauf der Hydrierung von Aldehyden aus der Roelen'schen Oxosynthese erhalten werden. Bevorzugt sind Alkyloligoglucoside der Kettenlänge C8-C10 (DP = 1–3), die als Vorlauf bei der destillativen Auftrennung von technischem C8-C18-Kokosfettalkohol anfallen und mit einem Anteil von weniger als 6 Gew.-% C12-Alkohol verunreinigt sein können sowie Alkyloligoglucoside auf Basis technischer C9/11-Oxoalkohole (DP = 1–3). Der Alkyl- bzw. Alkenylrest R1 kann sich ferner auch von primären Alkoholen mit 12 bis 22, vorzugsweise 12 bis 14 Kohlenstoffatomen ableiten. Typische Beispiele sind Laurylalkohol, Myristylakohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Petroselinylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucyalkohol, Brassidylalkohol sowie deren technsiche Gemische, wie sie wie oben beschrieben erhalten werden können. Erfindungsgemäß ganz besonders bevorzugt sind Alkyloligoglucoside auf der Basis von gehärtetem C12/14-Kokosalkohol mit einem DP von 1–3, wie sie beispielsweise unter der INCI-Bezeichnung „Coco-Glucoside” im Handel erhältlich sind. Die nichtionischen Tenside werden in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen – bezogen auf deren Gewicht – bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 0,1 bis 10 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,5 bis 5 Gew.-% eingesetzt.
  • Der pH-Wert der erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen liegt idealerweise in einem Hautschonenden Bereich von etwa 2,5 bis 8, bevorzugt in einem Bereich von 3 bis 7 und insbesondere in einem Bereich von 3,5 bis 6.
  • Neben den vorgenannten zwingenden erfindungsgemäßen Bestandteilen können die Reinigungszusammensetzungen eine Reihe weiterer fakultativer Bestandteile enthalten. Bevorzugt werden den Reinigungszusammensetzungen weitere Wirkstoffe zugesetzt, die kosmetische Pflegeeigenschaften aufweisen, um die Konditionierung der Haut während des Reinigungsvorgangs zu unterstützen. Als solche sind insbesondere kosmetisch geeignete Ölkomponenten, kationische Polymere, Pflanzenextrakte und/oder die Feuchthaltemittel als weitere bevorzugte fakultative Komponenten zu nennen.
  • Erfindungsgemäß geeignete Ölkomponenten können ausgewählt sein aus mineralischen, natürlichen oder synthetischen Ölkomponenten wie Petrolatum, Paraffinen, Silikonen, Fettalkoholen, Fettsäuren, Fettsäureestern sowie natürlichen ölen pflanzlichen und tierischen Ursprungs, und werden in den Reinigungszusammensetzungen – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – in einer Menge von 0,005 bis 20 Gew.-%, bevorzugt von 0,01 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt von 0,05 bis 5 Gew.-% und insbesondere von 0,2 bis 3 Gew.-% eingesetzt (wobei sich die Mengenangabe auf den Gesamtgehalt aller Ölkomponenten in den erfindungsgemäßen Reinigungsmittels bezieht).
  • Unter dem Begriff Silikonöle versteht der Fachmann mehrere Strukturen siliciumorganischer Verbindungen. Insbesondere bevorzugt werden die Silikone ausgewählt, aus mindestens einem Vertreter aus der siliciumorganischer Verbindungen, die gebildet werden aus:
    • (i) Polyalkylsiloxanen, Polyarylsiloxanen, Polyalkylarylsiloxanen, die flüchtig oder nicht flüchtig, geradkettig, verzweigt oder cyclisch, vernetzt oder nicht vernetzt sind;
    • (ii) Polysiloxanen, die in ihrer allgemeinen Struktur eine oder mehrere organofunktionelle Gruppen enthalten, die ausgewählt sind unter: a) substituierten oder unsubstituierten aminierten Gruppen; b) (per)fluorierten Gruppen; c) Thiolgruppen; d) Carboxylatgruppen; e) hydroxylierten Gruppen; f) alkoxylierten Gruppen; g) Acyloxyalkylgruppen; h) amphoteren Gruppen; i) Bisulfitgruppen; j) Hydroxyacylaminogruppen; k) Carboxygruppen; l) Sulfonsäuregruppen; und m) Sulfat- oder Thiosulfatgruppen;
    • (iii) linearen Polysiloxan(A)-Polyoxyalkylen(B)-Blockcopoylmeren vom Typ (A-B)n mit n > 3;
    • (iv) gepfropften Silikonpolymeren mit nicht silikonhaltigem, organischen Grundgerüst, die aus einer organischen Hauptkette bestehen, welche aus organischen Monomeren gebildet wird, die kein Silikon enthalten, auf die in der Kette sowie gegebenenfalls an mindestens einem Kettenende mindestens ein Polysiloxanmakromer gepfropft wurde;
    • (v) gepfropften Silikonpolymeren mit Polysiloxan-Grundgerüst, auf das nicht silikonhaltige, organische Monomere gepfropft wurden, die eine Polysiloxan-Hauptkette aufweisen, auf die in der Kette sowie gegebenenfalls an mindestens einem ihrer Enden mindestens ein organisches Makromer gepfropft wurde, das kein Silikon enthält, wie beispielsweise das unter der INCI-Bezeichnung Bis-PEG/PPG-20/20 Dimethicone vertriebene Handelsprodukt Abil B 8832 der Firma Degussa;
    • (vi) oder deren Gemischen.
  • In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist das Konditioniermittel ein konditionierendes Silikon mit einer Viskosität von 20.000 bis 120.000 mPa·s, ganz besonders bevorzugt von 40.000 bis 80.000 mPa·s. Besonders bevorzugt ist dabei das konditionierende Silikon ausgewählt aus Dimethiconen, Amodimethiconen oder Dimethiconolen.
  • Als Fettsäuren können eingesetzt werden lineare und/oder verzweigte, gesättigte und/oder ungesättigte Fettsäuren mit 6–30 Kohlenstoffatomen. Bevorzugt sind Fettsäuren mit 10–22 Kohlenstoffatomen. Hierunter wären beispielsweise zu nennen die Isostearinsäuren, wie die Handelsprodukte Emersol® 871 und Emersol® 875, und Isopalmitinsäuren wie das Handelsprodukt Edenur® IP 95, sowie alle weiteren unter den Handelsbezeichnungen Edenur® (Cognis) vertriebenen Fettsäuren. Weitere typische Beispiele für solche Fettsäuren sind Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmitoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen, die z. B. bei der Druckspaltung von natürlichen Fetten und Ölen, bei der Oxidation von Aldehyden aus der Roelen'schen Oxosynthese oder der Dimerisierung von ungesättigten Fettsäuren anfallen. Besonders bevorzugt sind üblicherweise die Fettsäureschnitte, welche aus Cocosöl oder Palmöl erhältlich sind; insbesondere bevorzugt ist in der Regel der Einsatz von Stearinsäure.
  • Als Fettalkohole können eingesetzt werden gesättigte, ein- oder mehrfach ungesättigte, verzweigte oder unverzweigte Fettalkohole mit C6-C30-, bevorzugt C10-C22- und ganz besonders bevorzugt C12-C22-Kohlenstoffatomen. Einsetzbar im Sinne der Erfindung sind beispielsweise Decanol, Octanol, Octenol, Dodecenol, Decenol, Octadienol, Dodecadienol, Decadienol, Oleylalkohol, Erucaalkohol, Ricinolalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Cetylalkohol, Laurylalkohol, Myristylalkohol, Arachidylalkohol, Caprylalkohol, Caprinalkohol, Linoleylalkohol, Linolenylalkohol und Behenylalkohol, sowie deren Guerbetalkohole, wobei diese Aufzählung beispielhaften und nicht limitierenden Charakter haben soll. Die Fettalkohole stammen jedoch von bevorzugt natürlichen Fettsäuren ab, wobei üblicherweise von einer Gewinnung aus den Estern der Fettsäuren durch Reduktion ausgegangen werden kann. Erfindungsgemäß einsetzbar sind ebenfalls solche Fettalkoholschnitte, die durch Reduktion natürlich vorkommender Triglyceride wie Rindertalg, Palmöl, Erdnußöl, Rüböl, Baumwollsaatöl, Sojaöl, Sonnenblumenöl und Leinöl oder aus deren Umesterungsprodukten mit entsprechenden Alkoholen entstehenden Fettsäureestern erzeugt werden, und somit ein Gemisch von unterschiedlichen Fettalkoholen darstellen. Solche Substanzen sind beispielsweise unter den Bezeichnungen Stenol®, z. B. Stenol® 1618 oder Lanette®, z. B. Lanette® O oder Lorol®, z. B. Lorol® C8, Lorol® C14, Lorol® C18, Lorol® C8-18, HD-Ocenol®, Crodacol®, z. B. Crodacol® CS, Novol®, Eutanol® G, Guerbitol® 16, Guerbitol® 18, Guerbitol® 20, Isofol® 12, Isofol® 16, Isofol® 24, Isofol® 36, Isocarb® 12, Isocarb® 16 oder Isocarb® 24 käuflich zu erwerben. Selbstverständlich können erfindungsgemäß auch Wollwachsalkohole, wie sie beispielsweise unter den Bezeichnungen Corona®, White Swan®, Coronet® oder Fluilan® käuflich zu erwerben sind, eingesetzt werden. Die Fettalkohole werden in Mengen von 0,1–30 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, bevorzugt in Mengen von 0,1–20 Gew.-% eingesetzt.
  • Als natürliche oder synthetische Wachse können erfindungsgemäß eingesetzt werden feste Paraffine oder Isoparaffine, Carnaubawachse, Bienenwachse, Candelillawachse, Ozokerite, Ceresin, Walrat, Sonnenblumenwachs, Fruchtwachse wie beispielsweise Apfelwachs oder Citruswachs, Microwachse aus PE- oder PP. Derartige Wachse sind beispielsweise erhältlich über die Fa. Kahl & Co., Trittau.
  • Zu den natürlichen und synthetischen kosmetischen Ölkörpern sind beispielsweise zu zählen:
    • – flüssige Paraffinöle, Isoparaffinöle und synthetische Kohlenwasserstoffe sowie Di-n-alkylether mit insgesamt zwischen 12 bis 36 C-Atomen, insbesondere 12 bis 24 C-Atomen, wie beispielsweise Di-n-octylether, Di-n-decylether, Di-n-nonylether, Di-n-undecylether, Di-n-dodecylether, n-Hexyl-n-octylether, n-Octyl-n-decylether, n-Decyl-n-undecylether, n-Undecyl-n-dodecylether und n-Hexyl-n-Undecylether sowie Di-tert-butylether, Di-iso-pentylether, Di-3-ethyldecylether, tert.-Butyl-n-octylether, iso-Pentyl-n-octylether und 2-Methyl-pentyl-n-octylether. Die als Handelsprodukte erhältlichen Verbindungen 1,3-Di-(2-ethyl-hexyl)-cyclohexan (Cetiol® S) und Di-n-octylether (Cetiol® OE) können bevorzugt sein.
    • – Esteröle. Unter Esterölen sind zu verstehen die Ester von C6-C30-Fettsäuren mit C2-C30-Fettalkoholen. Bevorzugt sind die Monoester der Fettsäuren mit Alkoholen mit 2 bis 24 C-Atomen. Beispiele für eingesetzte Fettsäurenanteile in den Estern sind Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmitoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen, die z. B. bei der Druckspaltung von natürlichen Fetten und Ölen, bei der Oxidation von Aldehyden aus der Roelen'schen Oxosynthese oder der Dimerisierung von ungesättigten Fettsäuren anfallen. Beispiele für die Fettalkoholanteile in den Esterölen sind Isopropylalkohol, Capronalkohol, Caprylalkohol, 2-Ethylhexylalkohol, Caprinalkohol, Laurylalkohol, Isotridecylalkohol, Myristylalkohol, Cetylalkohol, Palmoleylalkohol, Stearylalkohol, Isostearylalkohol, Oleylalkohol, Elaidylalkohol, Petroselinylalkohol, Linolylalkohol, Linolenylalkohol, Elaeostearylalkohol, Arachylalkohol, Gadoleylalkohol, Behenylalkohol, Erucylalkohol und Brassidylalkohol sowie deren technische Mischungen, die z. B. bei der Hochdruckhydrierung von technischen Methylestern auf Basis von Fetten und ölen oder Aldehyden aus der Roelen'schen Oxosynthese sowie als Monomerfraktion bei der Dimerisierung von ungesättigten Fettalkoholen anfallen. Erfindungsgemäß besonders bevorzugt sind Isopropylmyristat (Rilanit® IPM), Isononansäure-C15-18-alkylester (Cetiol® SN), 2-Ethylhexylpalmitat (Cegesoft® 24), Stearinsäure-2-ethylhexylester (Cetiol® 868), Cetyloleat, Glycerintricaprylat, Kokosfettalkoholcaprinat/-caprylat (Cetiol® LC), n-Butylstearat, Oleylerucat (Cetiol® J 600), Isopropylpalmitat (Rilanit® IPP), Oleyl Oleate (Cetiol®), Laurinsäurehexylester (Cetiol® A), Di-n-butyladipat (Cetiol® B), Myristylmyristat (Cetiol® MM), Cetearyl Isononanoate (Cetiol® SN), Ölsäuredecylester (Cetiol® V).
    • – Dicarbonsäureester wie Di-n-butyladipat, Di-(2-ethylhexyl)-adipat, Di-(2-ethylhexyl)-succinat und Di-isotridecylacelaat sowie Diolester wie Ethylenglykol-dioleat, Ethylenglykol-di-isotridecanoat, Propylenglykol-di(2-ethylhexanoat), Propylenglykol-di-isostearat, Propylenglykol-di-pelargonat, Butandiol-di-isostearat, Neopentylglykoldicaprylat,
    • – symmetrische, unsymmetrische oder cyclische Ester der Kohlensäure mit Fettalkoholen, beispielsweise beschrieben in der DE-OS 197 56 454 , Glycerincarbonat oder Dicaprylylcarbonat (Cetiol® CC),
    • – Trifettsäureester von gesättigten und/oder ungesättigten linearen und/oder verzweigten Fettsäuren mit Glycerin,
    • – Fettsäurepartialglyceride, das sind Monoglyceride, Diglyceride und deren technische Gemische. Bei der Verwendung technischer Produkte können herstellungsbedingt noch geringe Mengen Triglyceride enthalten sein. Die Partialglyceride folgen vorzugsweise der Formel,
      Figure 00140001
      in der R1, R2 und R3 unabhängig voneinander für Wasserstoff oder für einen linearen oder verzweigten, gesättigten und/oder ungesättigten Acylrest mit 6 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18, Kohlenstoffatomen stehen mit der Maßgabe, dass mindestens eine dieser Gruppen für einen Acylrest und mindestens eine dieser Gruppen für Wasserstoff steht. Die Summe (m + n + q) steht für 0 oder Zahlen von 1 bis 100, vorzugsweise für 0 oder 5 bis 25. Bevorzugt steht R1 für einen Acylrest und R2 und R3 für Wasserstoff und die Summe (m + n + q) ist 0. Typische Beispiele sind Mono- und/oder Diglyceride auf Basis von Capronsäure, Caprylsäure, 2-Ethylhexansäure, Caprinsäure, Laurinsäure, Isotridecansäure, Myristinsäure, Palmitinsäure, Palmoleinsäure, Stearinsäure, Isostearinsäure, Ölsäure, Elaidinsäure, Petroselinsäure, Linolsäure, Linolensäure, Elaeostearinsäure, Arachinsäure, Gadoleinsäure, Behensäure und Erucasäure sowie deren technische Mischungen. Vorzugsweise werden Ölsäuremonoglyceride eingesetzt.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wir als Ölkomponente ein pflanzliches Öl eingesetzt.
  • Als natürliche Öle kommen beispielsweise Amaranthsamenöl, Aprikosenkernöl, Arganöl, Avocadoöl, Babassuöl, Baumwollsaatöl, Borretschsamenöl, Camelinaöl, Distelöl, Erdnußöl, Granatapfelkernöl, Grapefruitsamenöl, Hanföl, Hagebuttenkernöl, Haselnussöl, Holundersamenöl, Johannisbeersamenöl, Jojobaöl, Kakaobutter, Leinöl, Macadamianussöl, Maiskeimöl, Mandelöl, Marulaöl, Nachtkerzenöl, Olivenöl, Palmöl, Pfirichkernöl, Rapsöl, Reisöl, Sanddornfruchtfleischöl, Sanddornkernöl, Sesamöl, Sheabutter, Sojaöl, Sonnenblumenöl, Traubenkernöl, Walnußöl oder Wildrosenöl in Frage. Besonders bevorzugt sind erfindungsgemäß Avocadoöl, Aprikosenkernöl, Hagebuttenkernöl, Jojobaöl, Kakaobutter, Mandelöl, Olivenöl, Pfirichkernöl, Sheabutter, Sonnenblumenöl und Traubenkernöl.
  • Unter erfindungsgemäß geeigneten kationischen Polymeren sind Polymere zu verstehen, welche in der Haupt- und/oder Seitenkette Gruppen aufweisen, welche „temporär” oder „permanent” kationisch sein kann. Als „permanent kationisch” werden erfindungsgemäß solche Polymere bezeichnet, die unabhängig vom pH-Wert des Mittels eine kationische Gruppe aufweisen. Dies sind in der Regel Polymere, die ein quartäres Stickstoffatom, beispielsweise in Form einer Ammoniumgruppe, enthalten. Bevorzugte kationische Gruppen enthalten quartäre Ammoniumgruppen. Insbesondere solche Polymere, bei denen die quartäre Ammoniumgruppe über eine C1-4-Kohlenwasserstoffgruppe an eine aus Acrylsäure, Methacrylsäure oder deren Derivaten aufgebaute Polymerhauptkette gebunden sind, haben sich als besonders geeignet erwiesen. Homopolymere der allgemeinen Formel (VI),
    Figure 00150001
    in der R17= -H oder -CH3 ist, R18, R19 und R29 unabhängig voneinander ausgewählt sind aus C1-4-Alkyl-, -Alkenyl- oder -Hydroxyalkylgruppen, m = 1, 2, 3 oder 4, n eine natürliche Zahl und X ein physiologisch verträgliches organisches oder anorganisches Anion ist, sowie Copolymere, bestehend im wesentlichen aus den in Formel (VII) aufgeführten Monomereinheiten sowie nichtionogenen Monomereinheiten, sind besonders bevorzugte kationische Polymere. Im Rahmen dieser Polymere sind diejenigen erfindungsgemäß bevorzugt, für die mindestens eine der folgenden Bedingungen gilt:
    • – R17 steht für eine Methylgruppe
    • – R18, R19 und R20 stehen für Methylgruppen
    • – m hat den Wert 2.
  • Als physiologisch verträgliches Gegenionen X kommen beispielsweise Halogenidionen, Sulfationen, Phosphationen, Methosulfationen sowie organische Ionen wie Lactat-, Citrat-, Tartrat- und Acetationen in Betracht. Bevorzugt sind Halogenidionen, insbesondere Chlorid. Erfindungsgemäß geeignete Homo- oder Copolymere, die sich von der Formel (VI) ableiten, sind beispielsweise die unter den Handelsbezeichnungen Salcare® SC 95, Salcare® SC 96 und Salcare® SC 92 im Handel erhältlich.
  • Weitere bevorzugte kationische Polymere sind beispielsweise
    • – quaternisierte Cellulose-Derivate, wie sie unter den Bezeichnungen Celquat® und Polymer JR® im Handel erhältlich sind. Die Verbindungen Celquat® H 100, Celquat® L200 und Polymer JR® 400 sind bevorzugte quaternierte Cellulose-Derivate,
    • – hydrophob modifizierte Cellulosederivate, beispielsweise die unter dem Handelsnamen SoftCat® vertriebenen kationischen Polymere,
    • – kationische Alkylpolyglycoside,
    • – kationiserter Honig, beispielsweise das Handelsprodukt Honeyquat® 50,
    • – kationische Guar-Derivate, wie insbesondere die unter den Handelsnamen Cosmedia® Guar und Jaguar® vertriebenen Produkte,
    • – Polysiloxane mit quaternären Gruppen, wie beispielsweise die im Handel erhältlichen erhältlichen Produkte Q2-7224 (Hersteller: Dow Corning; ein stabilisiertes Trimethylsilylamodimethicon), Dow Corning® 929 Emulsion (enthaltend ein hydroxyl-aminomodifiziertes Silicon, das auch als Amodimethicone bezeichnet wird), SM-2059 (Hersteller: General Electric), SLM-55067 (Hersteller: Wacker) sowie Abil®-Quat 3270 und 3272 (Hersteller: Th. Goldschmidt; diquaternäre Polydimethylsiloxane, Quaternium-80),
    • – polymere Dimethyldiallylammoniumsalze und deren Copolymere mit Estern und Amiden von Acrylsäure und Methacrylsäure. Die unter den Bezeichnungen Merquat® 100 (Poly(dimethyldiallylammoniumchlorid)) und Merquat® 550 (Dimethyldiallylammoniumchlorid-Acrylamid-Copolymer) im Handel erhältlichen Produkte sind Beispiele für solche kationischen Polymere,
    • – Copolymere des Vinylpyrrolidons mit quaternierten Derivaten des Dialkylaminoalkylacrylats und -methacrylats, wie beispielsweise mit Diethylsulfat quaternierte Vinylpyrrolidon- Dimethylaminoethylmethacrylat-Copolymere. Solche Verbindungen sind unter den Bezeichnungen Gafquat® 734 und Gafquat® 755 im Handel erhältlich,
    • – Vinylpyrrolidon-Vinylimidazoliummethochlorid-Copolymere, wie sie unter den Bezeichnungen Luviquat® FC 370, FC 550, FC 905 und HM 552 angeboten werden,
    • – quaternierter Polyvinylalkohol, sowie die unter den Bezeichnungen
    • – Polyquaternium 2,
    • – Polyquaternium 17,
    • – Polyquaternium 18 und
    • – Polyquaternium 27 bekannten Polymeren mit quartären Stickstoffatomen in der Polymerhauptkette.
  • Gleichfalls als kationische Polymere eingesetzt werden können die unter den Bezeichnungen Polyquaternium-24 (Handelsprodukt z. B. Quatrisoft® LM 200), bekannten Polymere. Ebenfalls erfindungsgemäß verwendbar sind die Copolymere des Vinylpyrrolidons, wie sie als Handelsprodukte Copolymer 845 (Hersteller: ISP), Gaffix® VC 713 (Hersteller: ISP), Gafquat® ASCP 1011, Gafquat® HS 110, Luviquat® 8155 und Luviquat® MS 370 erhältlich sind.
  • Weitere erfindungsgemäße kationische Polymere sind die sogenannten „temporär kationischen” Polymere. Diese Polymere enthalten üblicherweise eine Aminogruppe, die bei bestimmten pH-Werten als quartäre Ammoniumgruppe und somit kationisch vorliegt. Bevorzugt sind beispielsweise Chitosan und dessen Derivate, wie sie beispielsweise unter den Handelsbezeichnungen Hydagen® CMF, Hydagen® HCMF, Kytamer® PC und Chitolam® NB/101 im Handel frei verfügbar sind. Chitosane sind deacetylierte Chitine, die in unterschiedlichen Deacetylierungsgraden und unterschiedlichen Abbaugraden (Molekulargewichten) im Handel erhältlich sind.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung enthalten die erfindungsgemäßen Reinigungsmittel zur Steigerung der Hautkonditionierung mindestens ein kationisches Polymer, das ausgewählt wird aus der Gruppe, die gebildet wird aus kationischen Cellulose-Derivaten, kationischen Guar-Derivaten und/oder Polyquaternium-7 (Merquat 550), Polyquaternium-6, Polyquaternium-10 und/oder Polyquaternium-67 (SoftCat®-Polymere).
  • Das oder die kationische(n) Polymer(e) ist (sind) in den erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen – bezogen auf deren Gesamtgewicht – in Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-% enthalten. Mengen von 0,2 bis 3 Gew.-%, insbesondere von 0,5 bis 2 Gew.-%, sind besonders bevorzugt.
  • Unter erfindungsgemäß geeigneten Pflanzenextrakten sind Extrakte zu verstehen, die aus allen Teilen einer Pflanze hergestellt werden können. Üblicherweise werden diese Extrakte durch Extraktion der gesamten Pflanze hergestellt. Es kann aber in einzelnen Fällen auch bevorzugt sein, die Extrakte ausschließlich aus Blüten und/oder Blättern der Pflanze herzustellen.
  • Erfindungsgemäß sind vor allem die Extrakte aus Grünem Tee, Eichenrinde, Brennessel, Hamamelis, Hopfen, Kamille, Klettenwurzel, Schachtelhalm, Weißdorn, Lindenblüten, Litschi, Mandel, Aloe Vera, Fichtennadel, Roßkastanie, Sandelholz, Wacholder, Kokosnuß, Mango, Aprikose, Limone, Weizen, Kiwi, Melone, Orange, Grapefruit, Salbei, Rosmarin, Birke, Malve, Wiesenschaumkraut, Quendel, Schafgarbe, Thymian, Melisse, Hauhechel, Huflattich, Eibisch, Ginseng, Ingwerwurzel, Echinacea purpurea, Olea europea, Foeniculum vulgaris und Apim graveolens bevorzugt.
  • Als Extraktionsmittel zur Herstellung der genannten Pflanzenextrakte können Wasser, Alkohole sowie deren Mischungen verwendet werden. Unter den Alkoholen sind dabei niedere Alkohole wie Ethanol und Isopropanol, insbesondere aber mehrwertige Alkohole wie Ethylenglykol und Propylenglykol, sowohl als alleiniges Extraktionsmittel als auch in Mischung mit Wasser, bevorzugt. Pflanzenextrakte auf Basis von Wasser/Propylenglykol im Verhältnis 1:10 bis 10:1 haben sich als besonders geeignet erwiesen.
  • Die Pflanzenextrakte können erfindungsgemäß sowohl in reiner als auch in verdünnter Form eingesetzt werden. Sofern sie in verdünnter Form eingesetzt werden, enthalten sie üblicherweise ca. 2–80 Gew.-% Aktivsubstanz und als Lösungsmittel das bei ihrer Gewinnung eingesetzte Extraktionsmittel oder Extraktionsmittelgemisch.
  • Zusätzlich kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn in den erfindungsgemäßen Zusammensetzungen Feuchthaltemittel bzw. Penetrationshilfsstoffe und/oder Quellmittel (M) zuzusetzen. Diese Hilfsstoffe sorgen für eine bessere Penetration von Wirkstoffen in die keratinische Faser oder helfen die keratinische Faser aufzuquellen. Hierzu sind beispielsweise zu zählen Harnstoff und Harnstoffderivate, Guanidin und dessen Derivate, Arginin und dessen Derivate, Wasserglas, Imidazol und Dessen Derivate, Histidin und dessen Derivate, Benzylalkohol, Glycerin, Glykol und Glykolether, Propylenglykol und Propylenglykolether, beispielsweise Propylenglykolmonoethylether, Carbonate, Hydrogencarbonate, Diole und Triole, und insbesondere 1,2-Diole und 1,3-Diole wie beispielsweise 1,2-Propandiol, 1,2-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,2-Dodecandiol, 1,3-Propandiol, 1,6-Hexandiol, 1,5-Pentandiol, 1,4-Butandiol. Erfindungsgemäß besonders geeignet ist Glycerin. Die Feuchthaltemittel werden in den erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen – bezogen auf die gesamte Zusammensetzung – in Mengen von 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 5 Gew.-% und insbesondere in Mengen von 0,1 bis 3 Gew.-% eingesetzt.
  • Die Inkorporation weiterer pflegender Stoffe – insbesondere von Ölkomponenten – kann die Stabilität und der erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen negativ beeinflussen. Um diesen unerwünschten Aspekt zu vermeiden, wird den erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen zur weiteren Stabilisierung der Olkomponente(n) sowie aller weiterer konditionierender Wirkstoffe in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ein Gemisch aus Lösungsvermittlern zugegeben, die ausgewählt sind aus der Gruppe der
    • a) ethoxylierten Fettalkohole,
    • b) ethoxylierten hydrierten Rizinusöle und
    • c) ethoxylierten Mono-, Di- oder Triglycerinester,
    wobei das Verhältnis der Komponenten a):b):c) im Bereich von 1:(2–4):(3–4) liegt.
  • Die erste zwingende Komponente a) der Emulgatormischung ist ein ethoxylierter Fettalkohol, bei dem es sich um einen geradkettigen oder einen verzweigten, gesättigten oder ungesättigten C8-C22-Fettalkohol, bevorzugt um einen C10-C20-Fettalkohol, besonders bevorzugt um einen C12-C18-Fettalkohol und insbesondere um einen C13-C15-Fettalkohol mit einem Ethoxylierungsgrad von 1 bis 18, bevorzugt von 5 bis 16, besonders bevorzugt von 7 bis 14 und insbesondere von 8 bis 12, handelt. Erfindungsgemäß bevorzugte Komponenten a) sind beispielsweise Deceth-5, Deceth-7, Undeceth-7, Laureth-4, Laureth-5, Laureth-6, Laureth-7, Laureth-8, Laureth-9, Laureth-10, Laureth-12, Trideceth-5, Trideceth-7, Trideceth-8, Trideceth-9, Trideceth-10, Triedceth-12, Myreth-8, Myreth-10 und Myreth-12. Besonders bevorzugt sind Laureth-7, Laureth-8, Laureth-9, Laureth-10, Trideceth-5, Trideceth-7, Trideceth-8, Trideceth-9, Trideceth-10 und insbesondere bevorzugt ist Trideceth-9.
  • Komponente b) ist erfindungsgemäß ethoxyliertes hydriertes Rizinusöl mit einem Ethoxylierungsgrad von 5 bis 80, bevorzugt von 10 bis 60, besonders bevorzugt von 25 bis 50 und insbesondere von 35 bis 45. Besonders geeignet sind PEG-10 Hydrogenated Castor Oil, PEG-25 Hydrogenated Castor Oil, PEG-40 Hydrogenated Castor Oil und PEG-60 Hydrogenated Castor Oil, insbesondere geeignet ist PEG-40 Hydrogenated Castor Oil, wie es beispielsweise unter dem Handelsnamen Cremophor® RH 410 oder Eumulgin® HRE 455 im Handel erhältlich ist.
  • Erfindungsgemäß ist es auch möglich, die Komponenten a) und b). in einer Mischung einzusetzen. Derartige, sogenannte „Solubilizer”-Mischungen sind im Handel beispielsweise unter der Bezeichnung Solubilizer® 611674 oder Solubilizer® 660352 erhältlich.
  • Die dritte essentielle Komponente c) der Emulgatormischung ist ein Monoester und/oder ein Gemischen aus Monoestern und Diestern des Glycerins mit verzweigten, oder geradkettigen, gesättigten oder ungesättigten Fettsäuren einer C-Kettenlänge von 8 bis 24, bevorzugt von 10 bis 18 und insbesondere von 12 bis 16, die einen Ethoxylierungsgrad von 1 bis 20, bevorzugt von 2 bis 17, besonders bevorzugt von 4 bis 13 und insbesondere von 6 bis 10 aufweisen. Erfindungsgemäß bevorzugt sind die ethoxylierten Glyceryloleate und Glycerylcocoate und insbesondere bevorzugt ist PEG-7 Glyceryl Cocoate, wie es beispielsweise im Handel unter der Bezeichnung Tegosoft® GC oder Cetiol® HE erhältlich ist.
  • Die drei Emulgatoren a), b) und c) werden in der erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen – bezogen auf ihr Gesamtgewicht – jeweils in einer Menge von 0,05 bis 3 Gew.-%, bevorzugt von 0,1 bis 2 Gew.-% und insbesondere von 0,2 bis 1,5 Gew.-% eingesetzt.
  • Die erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen eignen sich als kosmetische Zusammensetzungen zur Reinigung der Haut und/oder der Haare, wie beispielsweise ein Haarshampoo, Duschgel, Duschbad, Waschgel, Gesichtsreiniger, Handwaschmittel und/oder ein Schaumbad. Als solche kann sie neben den vorgenannten zwingenden und bevorzugten fakultativen Komponenten noch weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe enthalten, die im folgenden beschrieben werden.
  • Erfindungsgemäß einsetzbar sind ebenfalls kationische Tenside vom Typ der quartären Ammoniumverbindungen, der Esterquats und der Amidoamine. Bevorzugte quaternäre Ammoniumverbindungen sind Ammoniumhalogenide, insbesondere Chloride und Bromide, wie Alkyltrimethylammoniumchloride, Dialkyldimethylammoniumchloride und Trialkylmethylammoniumchloride, z. B. Cetyltrimethylammoniumchlorid, Stearyltrimethylammoniumchlorid, Distearyldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylammoniumchlorid, Lauryldimethylbenzylammoniumchlorid und Tricetylmethylammoniumchlorid, sowie die unter den INCI-Bezeichnungen Quaternium-27 und Quaternium-83 bekannten Imidazolium-Verbindungen. Die langen Alkylketten der oben genannten Tenside weisen bevorzugt 10 bis 18 Kohlenstoffatome auf.
  • Bei Esterquats handelt es sich um bekannte Stoffe, die sowohl mindestens eine Esterfunktion als auch mindestens eine quartäre Ammoniumgruppe als Strukturelement enthalten. Bevorzugte Esterquats sind quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Triethanolamin, quaternierte Estersalze von Fettsäuren mit Diethanolalkylaminen und quaternierten Estersalzen von Fettsäuren mit 1,2-Dihydroxypropyldialkylaminen. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Stepantex®, Dehyquart® und Armocare® vertrieben. Die Produkte Armocare® VGH-70, ein N,N-Bis(2-Palmitoyloxyethyl)dimethylammoniumchlorid, sowie Dehyquart® F-75, Dehyquart® C-4046, Dehyquart® 180 und Dehyquart® AU-35 sind Beispiele für solche Esterquats.
  • Die Alkylamidoamine werden üblicherweise durch Amidierung natürlicher oder synthetischer Fettsäuren und Fettsäureschnitte mit Dialkylaminoaminen hergestellt. Eine erfindungsgemäß besonders geeignete Verbindung aus dieser Substanzgruppe stellt das unter der Bezeichnung Tegoamid® S 18 im Handel erhältliche Stearamidopropyl-dimethylamin dar.
  • Die kationischen Tenside werden bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform kann die Wirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzungen durch Emulgatoren gesteigert werden. Solche Emulgatoren sind beispielsweise
    • – Anlagerungsprodukte von 4 bis 30 Mol Ethylenoxid und/oder 0 bis 5 Mol Propylenoxid an lineare Fettalkohole mit 8 bis 22 C-Atomen, an Fettsäuren mit 12 bis 22 C-Atomen und an Alkylphenole mit 8 bis 15 C-Atomen in der Alkylgruppe,
    • – C12-C22-Fettsäuremono- und -diester von Anlagerungsprodukten von 1 bis 30 Mol Ethylenoxid an Polyole mit 3 bis 6 Kohlenstoffatomen, insbesondere an Glycerin,
    • – Ethylenoxid- und Polyglycerin-Anlagerungsprodukte an Methylglucosid-Fettsäureester, Fettsäurealkanolamide und Fettsäureglucamide,
    • – C8-C22-Alkylmono- und -oligoglycoside und deren ethoxylierte Analoga, wobei Oligomerisierungsgrade von 1,1 bis 5, insbesondere 1,2 bis 2,0, und Glucose als Zuckerkomponente bevorzugt sind,
    • – Gemische aus Alkyl-(oligo)-glucosiden und Fettalkoholen, zum Beispiel das im Handel erhältliche Produkt Montanov® 68,
    • – Anlagerungsprodukte von 5 bis 60 Mol Ethylenoxid an Rizinusöl und gehärtetes Rizinusöl,
    • – Partialester von Polyolen mit 3–6 Kohlenstoffatomen mit gesättigten Fettsäuren mit 8 bis 22 C-Atomen,
    • – Sterine. Als Sterine wird eine Gruppe von Steroiden verstanden, die am C-Atom 3 des Steroid-Gerüstes eine Hydroxylgruppe tragen und sowohl aus tierischem Gewebe (Zoosterine) wie auch aus pflanzlichen Fetten (Phytosterine) isoliert werden. Beispiele für Zoosterine sind das Cholesterin und das Landsterin. Beispiele geeigneter Phytosterine sind Ergosterin, Stigmasterin und Sitosterin. Auch aus Pilzen und Hefen werden Sterine, die sogenannten Mykosterine, isoliert.
    • – Phospholipide. Hierunter werden vor allem die Glucose-Phospholipide, die z. B. als Lecithine bzw. Phosphatidylcholine aus z. B. Eidotter oder Pflanzensamen (z. B. Sojabohnen) gewonnen werden, verstanden.
    • – Fettsäureester von Zuckern und Zuckeralkoholen wie Sorbit,
    • – Polyglycerine und Polyglycerinderivate wie beispielsweise Polyglycerinpoly-12-hydroxystearat (Handelsprodukt Dehymuls® PGPH),
    • – Lineare und verzweigte Fettsäuren mit 8 bis 30 C-Atomen und deren Na-, K-, Ammonium-, Ca-, Mg- und Zn- Salze.
  • Die Emulgatoren werden bevorzugt in Mengen von 0,1–25 Gew.-%, insbesondere 0,5–15 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt.
  • Prinzipiell können nichtionogene Emulgatoren mit einem HLB-Wert von 8 bis 18 eingesetzt werden. Nichtionogene Emulgatoren mit einem HLB-Wert von 10-15 können erfindungsgemäß bevorzugt sein.
  • In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können zur Steigerung der Wirkung der erfindungsgemäßen Zusammensetzung weiterhin Proteinhydrolysate und/oder deren Derivate eingesetzt werden. Proteinhydrolysate sind Produktgemische, die durch sauer, basisch oder enzymatisch katalysierten Abbau von Proteinen (Eiweißen) erhalten werden. Erfindungsgemäß können Proteinhydrolysate sowohl pflanzlichen als auch tierischen Ursprungs eingesetzt werden. Tierische Proteinhydrolysate sind beispielsweise Elastin-, Kollagen-, Keratin-, Seiden- und Milcheiweiß-Proteinhydrolysate, die auch in Form von Salzen vorliegen können. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Warenzeichen Dehylan® (Cognis), Promois® (Interorgana), Collapuron® (Cognis), Nutrilan® (Cognis), Gelita-Sol® (Deutsche Gelatine Fabriken Stoess & Co), Lexein® (Inolex) und Kerasol® (Croda) vertrieben.
  • Erfindungsgemäß bevorzugt sind Proteinhydrolysate pflanzlichen Ursprungs, z. B. Soja-, Mandel-, Reis-, Erbsen-, Kartoffel- und Weizenproteinhydrolysate. Solche Produkte sind beispielsweise unter den Warenzeichen Gluadin® (Cognis), Diahin® (Diamalt), Lexein® (Inolex) und Crotein® (Croda) erhältlich.
  • Wenngleich der Einsatz der Proteinhydrolysate als solche bevorzugt ist, können an deren Stelle gegebenenfalls auch anderweitig erhaltene Aminosäuregemische oder einzelne Aminosäuren wie beispielsweise Arginin, Lysin, Histidin oder Pyrroglutaminsäure eingesetzt werden. Ebenfalls möglich ist der Einsatz von Derivaten der Proteinhydrolysate, beispielsweise in Form ihrer Fettsäure-Kondensationsprodukte. Solche Produkte werden beispielsweise unter den Bezeichnungen Lamepon® (Cognis), Gluadin® (Cognis), Lexein® (Inolex), Crolastin® (Croda) oder Crotein® (Croda) vertrieben.
  • Erfindungsgemäß einsetzbar sind auch kationisierte Proteinhydrolysate, wobei das zugrunde liegende Proteinhydrolysat vom Tier, beispielsweise aus Collagen, Milch oder Keratin, von der Pflanze, beispielsweise aus Weizen, Mais, Reis, Kartoffeln, Soja oder Mandeln, von marinen Lebensformen, beispielsweise aus Fischcollagen oder Algen, oder von biotechnologisch gewonnenen Proteinhydrolysaten, stammen kann. Die den erfindungsgemäßen kationischen Derivaten zugrunde liegenden Proteinhydrolysate können aus den entsprechenden Proteinen durch eine chemische, insbesondere alkalische oder saure Hydrolyse, durch eine enzymatische Hydrolyse und/oder einer Kombination aus beiden Hydrolysearten gewonnen werden. Die Hydrolyse von Proteinen ergibt in der Regel ein Proteinhydrolysat mit einer Molekulargewichtsverteilung von etwa 100 Dalton bis hin zu mehreren tausend Dalton. Bevorzugt sind solche kationischen Proteinhydrolysate, deren zugrunde liegender Proteinanteil ein Molekulargewicht von 100 bis zu 25000 Dalton, bevorzugt 250 bis 5000 Dalton aufweist. Weiterhin sind unter kationischen Proteinhydrolysaten quaternierte Aminosäuren und deren Gemische zu verstehen. Die Quaternisierung der Proteinhydrolysate oder der Aminosäuren wird häufig mittels quarternären Ammoniumsalzen wie beispielsweise N,N-Dimethyl-N-(n-Alkyl)-N-(2-hydroxy-3-chloro-n-propyl)-ammoniumhalogeniden durchgeführt. Weiterhin können die kationischen Proteinhydrolysate auch noch weiter derivatisiert sein. Als typische Beispiele für die erfindungsgemäßen kationischen Proteinhydrolysate und -derivate seien die unter den INCI-Bezeichnungen im "International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook", (seventh edition 1997, The Cosmetic, Toiletry, and Fragrance Association 1101 17th Street, N. W., Suite 300, Washington, DC 20036-4702) genannten und im Handel erhältlichen Produkte genannt: Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimopnium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Hair Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Cocodimonium Hydroxypropyl Silk Amino Acids, Hydroxypropyl Arginine Lauryl/Myristyl Ether HCl, Hydroxypropyltrimonium Gelatin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Casein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Collagen, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Conchiolin Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed keratin, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Rice Bran Protein, Hydroxyproypltrimonium Hydrolyzed Silk, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Soy Protein, Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein, Hydroxypropyltrimonium Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Laurdimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein/Siloxysilicate, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Lauryldimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Casein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Collagen, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Keratin, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Rice Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Silk, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Soy Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Vegetable Protein, Steardimonium Hydroxypropyl Hydrolyzed Wheat Protein, Steartrimonium Hydroxyethyl Hydrolyzed Collagen, Quaternium-76 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Collagen, Quaternium-79 Hydrolyzed Keratin, Quaternium-79 Hydrolyzed Milk Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Silk, Quaternium-79 Hydrolyzed Soy Protein, Quaternium-79 Hydrolyzed Wheat Protein. Ganz besonders bevorzugt sind die kationischen Proteinhydrolysate und -derivate auf pflanzlicher Basis.
  • Die Proteinhydrolysate und deren Derivate werden bevorzugt in Mengen von 0,01–10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt. Mengen von 0,1 bis 5 Gew.-%, insbesondere 0,1 bis 3 Gew.-%, sind ganz besonders bevorzugt.
  • Ebenfalls als vorteilhaft hat sich die Kombination der erfindungsgemäßen Zusammensetzung mit Vitaminen, Provitaminen und Vitaminvorstufen sowie deren Derivaten erwiesen. Dabei sind erfindungsgemäß solche Vitamine, Pro-Vitamine und Vitaminvorstufen bevorzugt, die üblicherweise den Gruppen A, B, C, E, F und H zugeordnet werden.
  • Zur Gruppe der als Vitamin A bezeichneten Substanzen gehören das Retinol (Vitamin A1) sowie das 3,4-Didehydroretinol (Vitamin A2). Das β-Carotin ist das Provitamin des Retinols. Als Vitamin A-Komponente kommen erfindungsgemäß beispielsweise Vitamin A-Säure und deren Ester, Vitamin A-Aldehyd und Vitamin A–Alkohol sowie dessen Ester wie das Palmitat und das Acetat in Betracht. Die Vitamin A-Komponente wird bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf die gesamte Zubereitung, eingesetzt.
  • Zur Vitamin B-Gruppe oder zu dem Vitamin B-Komplex gehören u. a.
    • • Vitamin B1 (Thiamin)
    • • Vitamin B2 (Riboflavin)
    • • Vitamin B3. Unter dieser Bezeichnung werden häufig die Verbindungen Nicotinsäure und Nicotinsäureamid (Niacinamid) geführt. Erfindungsgemäß bevorzugt ist das Nicotinsäureamid, das in bevorzugt in Mengen von 0,05 bis 1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt wird.
    • • Vitamin B5 (Pantothensäure und Panthenol). Im Rahmen dieser Gruppe wird bevorzugt das Panthenol eingesetzt. Erfindungsgemäß einsetzbare Derivate des Panthenols sind insbesondere die Ester und Ether des Panthenols sowie kationisch derivatisierte Panthenole. Einzelne Vertreter sind beispielsweise das Panthenoltriacetat, der Panthenolmonoethylether und dessen Monoacetat sowie die in der WO 92/13829 offenbarten kationischen Panthenolderivate. Die genannten Verbindungen des Vitamin B5-Typs werden bevorzugt in Mengen von 0,05–10 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt. Mengen von 0,1–5 Gew.-% sind besonders bevorzugt.
    • • Vitamin B6 (Pyridoxin sowie Pyridoxamin und Pyridoxal).
  • Vitamin C (Ascorbinsäure). Die übliche Einsatzmenge von Vitamin C beträgt 0,1 bis 3 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel. Die Verwendung in Form des Palmitinsäureesters, der Glucoside oder Phosphate kann bevorzugt sein. Die Verwendung in Kombination mit Tocopherolen kann ebenfalls bevorzugt sein.
  • Vitamin E (Tocopherole, insbesondere α-Tocopherol). Tocopherol und seine Derivate, worunter insbesondere die Ester wie das Acetat, das Nicotinat, das Phosphat und das Succinat fallen, werden erfindungsgemäß bevorzugt in Mengen von 0,05–1 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt.
  • Vitamin F. Unter dem Begriff ”Vitamin F” werden üblicherweise essentielle Fettsäuren, insbesondere Linolsäure, Linolensäure und Arachidonsäure, verstanden.
  • Vitamin H. Als Vitamin H wird die Verbindung (3aS, 4S, 6aR)-2-Oxohexahydrothienol[3,4-d]-imidazol-4-valeriansäure bezeichnet, für die sich aber zwischenzeitlich der Trivialname Biotin durchgesetzt hat. Biotin wird bevorzugt in Mengen von 0,0001 bis 1,0 Gew.-%, insbesondere in Mengen von 0,001 bis 0,01 Gew.-% eingesetzt.
  • Erfindungsgemäß besonders bevorzugt ist der Einsatz von Vitaminen, Provitaminen und Vitaminvorstufen aus den Gruppen A, B, E und H. Panthenol und seine Derivate sowie Nicotinsäureamid und Biotin sind besonders bevorzugt.
  • Weiterhin kann in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zusätzlich ein UV – Filter (I) eingesetzt werden. Die erfindungsgemäß zu verwendenden UV-Filter unterliegen hinsichtlich ihrer Struktur und ihrer physikalischen Eigenschaften keinen generellen Einschränkungen. Vielmehr eignen sich alle im Kosmetikbereich einsetzbaren UV-Filter, deren Absorptionsmaximum im UVA(315–400 nm)-, im UVB(280–315 nm)- oder im UVC(< 280 nm)-Bereich liegt. UV-Filter mit einem Absorptionsmaximum im UVB-Bereich, insbesondere im Bereich von etwa 280 bis etwa 300 nm, sind besonders bevorzugt.
  • Die UV-Filter können beispielsweise ausgewählt werden aus substituierten Benzophenonen, p-Aminobenzoesäureestern, Diphenylacrylsäureestern, Zimtsäureestern, Salicylsäureestern, Benzimidazolen und o-Aminobenzoesäureestern.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind solche UV-Filter bevorzugt, die eine kationische Gruppe, insbesondere eine quartäre Ammoniumgruppe, aufweisen. Zwei bevorzugte UV-Filter mit kationischen Gruppen sind die als Handelsprodukte erhältlichen Verbindungen Zimtsäureamidopropyl-trimethylammoniumchlorid (Incroquat® UV-283) und Dodecyldimethylaminobenzamidopropyl-dimethylammoniumtosylat (Escalol® HP 610).
  • Der oder die UV-Filter (I) werden üblicherweise in Mengen 0,1–5 Gew.-%, bezogen auf das gesamte Mittel, eingesetzt. Mengen von 0,4–2,5 Gew.-% sind bevorzugt.
  • Hinsichtlich der Art der erfindungsgemäßen kosmetischen Reinigungszubereitungen bestehen keine prinzipiellen Einschränkungen. Als Konfektionierung dieser Zubereitungen sind beispielsweise Cremes, Lotionen, Lösungen, Wässer, Emulsionen wie W/O-, O/W-, PIT-Emulsionen (Emulsionen nach der Lehre der Phaseninversion, PIT genannt), Mikroemulsionen und multiple Emulsionen, grobe, instabile, ein oder mehrphasige Schüttelmixturen, Gele, Sprays, Aerosole und Schaumaerosole geeignet.
  • Neben den erfindungsgemäß zwingenden Komponenten und den weiteren, oben genannten bevorzugten Komponenten können prinzipiell alle weiteren, dem Fachmann für solche kosmetischen Mittel bekannten Komponenten eingesetzt werden.
  • Weitere Wirk-, Hilfs- und Zusatzstoffe sind beispielsweise:
    • – Verdickungsmittel wie Gelatine oder Pflanzengumme, beispielsweise Agar-Agar, Guar-Gum, Alginate, Xanthan-Gum, Gummi arabicum, Karaya-Gummi, Johannisbrotkernmehl, Leinsamengummen, Dextrane, Cellulose-Derivate, z. B. Methylcellulose, Hydroxyalkylcellulose und Carboxymethylcellulose, Stärke-Fraktionen und Derivate wie Amylose, Amylopektin und Dextrine, Tone und Schichtsilikate wie z. B. Bentonit oder vollsynthetische Hydrokolloide wie z. B. Polyvinylalkohol, die Ca-, Mg- oder Zn – Seifen,
    • – Strukturanten wie Maleinsäure und Milchsäure,
    • – Lösungsmittel und -vermittler wie Ethanol, Isopropanol, Ethylenglykol, Propylenglykol, Glycerin und Diethylenglykol,
    • – faserstrukturverbessernde Wirkstoffe, insbesondere Mono-, Di- und Oligosaccharide wie beispielsweise Glucose, Galactose, Fructose, Fruchtzucker und Lactose,
    • – Farbstoffe zum Anfärben des Mittels,
    • – weitere Substanzen zur Einstellung des pH-Wertes, wie beispielsweise α- und β-Hydroxycarbonsäuren,
    • – Wirkstoffe wie Allantoin und Bisabolol,
    • – Komplexbildner wie EDTA, NTA, β-Alanindiessigsäure und Phosphonsäuren,
    • – Ceramide. Unter Ceramiden werden N-Acylsphingosin (Fettsäureamide des Sphingosins) oder synthetische Analogen solcher Lipide (sogenannte Pseudo-Ceramide) verstanden,
    • – Trübungsmittel wie Latex, Styrol/PVP- und Styrol/Acrylamid-Copolymere,
    • – Perlglanzmittel wie Ethylenglykolmono- und -distearat sowie PEG-3-distearat,
    • – Pigmente,
    • – Treibmittel wie Propan-Butan-Gemische, N2O, Dimethylether, CO2 und Luft,
    • – Viskositätsregler wie Salze (NaCl).
  • Ein zweiter Gegenstand der Erfindung ist die Verwendung einer Kombination aus
    • a) einer Tensidmischung
    • b) Benzoesäure oder einem Salz der Benzoesäure und
    • c) mindestens einer Verbindung der Formel I,
      Figure 00270001
      in der R1 für eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Hydroxymethyl-, Hydroxyethyl-, Ethylglycol-, Hydroxypropyl- oder 1,2-Dihydroxypropylgruppe, R2 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Pentyl-, Hexyl-, Heptyl-, Octyl-, Benzyl-, -CH2-O-CH(C2H5)-CH2CH2CH2CH3-Gruppe und R3 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Benzylgruppe steht, mit der Maßgabe, dass wenn R2 und R3 nicht gleichzeitig für Wasserstoff stehen, als reinigende und deodorierende Wirkstoffmischung in einem Shampoo, Duschgel, Duschbad, Waschgel, Gesichtsreiniger und/oder Handwaschmittel.
  • Ein dritter Gegenstand der Erfindung ist ein Verfahren zur gleichzeitigen Reinigung, Pflege und Desodorierung menschlicher Keratinfasern, insbesondere menschlicher Haut, dadurch gekennzeichnet, dass eine erfindungsgemäße Reinigungszusammensetzung auf die Keratinfasern aufgetragen, verteilt, und mit Wasser wieder abgespült wird.
  • Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung, ohne sie jedoch darauf einzuschränken:
    Alle Angaben sind – sofern nicht anders angegeben – in Gewichtsprozent.
  • Beispiele
  • Es wurden die folgenden erfindungsgemäßen Reinigungszusammensetzungen hergestellt:
    Rohstoff 1 2
    Fettalkoholpolyglycolethersulfat (C12-14), 2EO, 70% AS 10 1
    NaOH 50% 0,1 0,1
    Kokosamidopropylbetain 40% AS 10 10
    Conditioner®1 P7 1,5 1,5
    Glycerin 86% 1 1
    Herbasol-Extrakt Litschi - 0,1
    Natriumbenzoat 0,4 0,4
    Citronensäure 0,4 0,4
    Mandelöl, süß 0,2 -
    Parfum 1 1
    Lösungsvermittler 660352®2 - 1
    Cetiol®3 HE 0,5 0,5
    SymTriol®4 1 -
    Phenoxyethanol - 1
    Sensiva®5 SC 50 - 0,3
    Wasser ad 100 ad 100
  • Die Reinigung der Haut mit den Reinigungszusammensetzungen 1 oder 2 führte zu effektiv gereinigter Haut, die sich weich und gepflegt anfühlte. Des Weiteren wirkten die Reinigungszusammensetzungen auf der Haut desodorierend. Dieser Deo-Effekt hielt bis zu 24 Stunden.
  • Es wurden die folgenden Handelsprodukte eingesetzt:
    • 1 INCI-Bezeichnung: Polyquaternium-7, Aqua; Sigma
    • 2 INCI-Bezeichnung: PEG-40 Hydrogenated Castor Oil, Trideceth-9, Propylene Glycol, Aqua; Symrise
    • 3 INCI-Bezeichnung: PEG-7 Glyceryl Cocoate; Cognis
    • 4 INCI-Bezeichnung: Methylbenzylalkohol, 1,2-Hexandiol, und 1,2-Octandiol; Symrise
    • 5 INCI-Bezeichnung: Ethylhexylglycerin; Schälke & Mayr
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 3725030 A [0019]
    • - DE 3723354 A [0019]
    • - DE 3926344 A [0019]
    • - DE 19736906 [0019]
    • - DE 19738866 [0030]
    • - EP 301298 A1 [0032]
    • - WO 90/03977 A1 [0032]
    • - DE 19756454 [0041]
    • - WO 92/13829 [0077]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - ”International Cosmetic Ingredient Dictionary and Handbook”, (seventh edition 1997, The Cosmetic, Toiletry, and Fragrance Association 1101 17th Street, N. W., Suite 300, Washington, DC 20036-4702) [0073]

Claims (14)

  1. Kosmetische Reinigungszusammensetzung mit deodorierendem Effekt, enthaltend a) eine Tensidmischung, b) Benzoesäure oder ein Salz der Benzoesäure, c) mindestens eine Verbindung der Formel (I),
    Figure 00290001
    in der R1 für eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Hydroxymethyl-, Hydroxyethyl-, Ethylglycol-, Hydroxypropyl- oder 1,2-Dihydroxypropylgruppe, R2 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Pentyl-, Hexyl-, Heptyl-, Octyl-, Benzyl-, -CH2-O-CH(C2H5)-CH2CH2CH2CH3-Gruppe und R3 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Benzylgruppe steht, mit der Maßgabe, dass wenn R2 und R3 nicht gleichzeitig für Wasserstoff stehen.
  2. Zusammensetzung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Formel I R1 für eine Methyl- oder eine Hydroxymethylgruppe, R2 für Wasserstoff oder eine Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Pentyl-, Hexyl-, Benzyl-, -CH2-O-CH(C2H5)-CH2CH2CH2CH3-Gruppe und R3 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Benzylgruppe steht, mit der Maßgabe, dass wenn R2 und R3 nicht gleichzeitig für Wasserstoff stehen.
  3. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung der Formel 1 ausgewählt ist aus mindestens einer Komponente der Gruppe, die gebildet wird aus Phenoxyethanol, Methylbenzylalkohol, 1,2-Butylenglycol, 1,2-Pentandiol, 1,2-Hexandiol, 1,2-Hepandiol, 1,2-Octandiol und/oder Ethylhexylglycerin.
  4. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Komponente c) Ethylhexylglycerin enthält.
  5. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass sie als Komponente c) ein Gemisch aus Methylbenzylalkohol, 1,2-Hexandiol, und 1,2-Octandiol enthält.
  6. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich Phenoxyethanol enthält.
  7. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie – bezogen auf ihr Gewicht – die Komponente(n) c) in einer Menge von 0,01 bis 15 Gew.-%, bevorzugt von 0,05 bis 10, mehr bevorzugt von 0,1 bis 7,5 Gew.-% und insbesondere von 0,2 bis 5 Gew.-% enthält.
  8. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Tensidmischung a) ausgewählt ist aus milden anionischen und milden zwitterionischen/amphoteren Tensiden.
  9. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sie – bezogen auf ihr Gewicht – 0,01 bis 10 Gew.-%, bevorzugt 0,05 bis 7,5 Gew.-%, mehr bevorzugt 0,1 bis 5 Gew.-% und insbesondere 0,2 bis 3 Gew.-% Benzoesäure oder Natriumbenzoat enthält.
  10. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich mindestens einen Lösungsvermittler enthält.
  11. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie zusätzlich mindestens ein kationisches Polymer enthält.
  12. Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie einen pH-Wert im Bereich von 2,5 bis 8, bevorzugt von 3 bis 7 und insbesondere von 3,5 bis 6 aufweist.
  13. Verwendung einer Kombination aus a) einer Tensidmischung b) Benzoesäure oder einem Salz der Benzoesäure und d) mindestens einer Verbindung der Formel I,
    Figure 00300001
    in der R1 für eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Hydroxymethyl-, Hydroxyethyl-, Ethylglycol-, Hydroxypropyl- oder 1,2-Dihydroxypropylgruppe, R2 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Pentyl-, Hexyl-, Heptyl-, Octyl-, Benzyl-, -CH2-O-CH(C2H5)-CH2CH2CH2CH3-Gruppe und R3 für Wasserstoff oder eine Methyl-, Ethyl-, Propyl-, Isopropyl-, Butyl-, Benzylgruppe steht, mit der Maßgabe, dass wenn R2 und R3 nicht gleichzeitig für Wasserstoff stehen, als reinigende und deodorierende Wirkstoffmischung in einem Shampoo, Duschgel, Duschbad, Waschgel, Gesichtsreiniger und/oder Handwaschmittel.
  14. Verfahren zur gleichzeitigen Reinigung, Pflege und Desodorierung menschlicher Keratinfasern, insbesondere menschlicher Haut, dadurch gekennzeichnet, dass eine Zusammensetzung nach einem der Ansprüche 1 bis 12 auf die Keratinfasern aufgetragen, verteilt, und mit Wasser wieder abgespült wird.
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