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DE102009025011A1 - Maskenrohlingglassubstrat, Maskenrohlingglassubstratherstellungsverfahren, Maskenrohlingherstellungsverfahren und Maskenherstellungsverfahren - Google Patents

Maskenrohlingglassubstrat, Maskenrohlingglassubstratherstellungsverfahren, Maskenrohlingherstellungsverfahren und Maskenherstellungsverfahren Download PDF

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DE102009025011A1
DE102009025011A1 DE102009025011A DE102009025011A DE102009025011A1 DE 102009025011 A1 DE102009025011 A1 DE 102009025011A1 DE 102009025011 A DE102009025011 A DE 102009025011A DE 102009025011 A DE102009025011 A DE 102009025011A DE 102009025011 A1 DE102009025011 A1 DE 102009025011A1
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DE
Germany
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glass substrate
mask blank
pit
pits
mark
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102009025011A
Other languages
English (en)
Inventor
Hisashi Kasahara
Yasushi Okubo
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Hoya Corp
Original Assignee
Hoya Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Hoya Corp filed Critical Hoya Corp
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
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Abstract

Durch die vorliegende Erfindung wird ein Maskenrohlingglassubstrat zur Verwendung bei der Herstellung eines Maskenrohlings bereitgestellt. Auf dem Maskenrohlingglassubstrat ist eine Markierung, die durch mehrere Pits Information zum Identifizieren oder Managen des Maskenrohlingglassubstrats darstellt, auf einer Oberfläche eines Bereichs des Maskenrohlingglassubstrats ausgebildet, der keinen Einfluss auf die Ausbildung eines Übertragungsmusters hat. Jedes der die Markierung bildenden Pits ist ein rundes Loch mit einem allgemein kreisförmigen Randabschnitt, wobei ein Abstand L1 zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 50 µm oder mehr beträgt. Die Markierung wird beispielsweise auf einer Endfläche des Maskenrohlingglassubstrats ausgebildet (Fig. 3A).

Description

  • Die vorliegende Anmeldung basiert auf und beansprucht die Priorität von der am 18. Juni 2008 eingereichten japanischen Patentanmeldung Nr. 2008-158765 , auf deren Offenbarung hierin in ihrer Gesamtheit durch Verweis Bezug genommen wird.
  • Die Erfindung betrifft ein Glassubstrat für einen Maskenrohling (nachstehend als ”Maskenrohlingglassubstrat” bezeichnet), ein Maskenrohlingglassubstratherstellungsverfahren, ein Maskenrohlingherstellungsverfahren und ein Maskenherstellungsverfahren.
  • Es ist eine Struktur bekannt, bei der eine Markierung für eine Identifizierung oder ein Management auf einem Maskenrohlingglassubstrat ausgebildet ist, das bei der Herstellung eines Maskenrohlings verwendet wird (vergl. z. B. ungeprüfte japanische Patentanmeldung (JP-A) Nr. 2006-309143 (Patentdokument 1) (entspricht US 2006/0246361 A1 )). Diese Markierung wird durch eine Anordnung von Pits dargestellt. Die Pits werden durch Laserlichtbestrahlung auf einer Oberfläche eines Bereichs eines Maskenrohlingglassubstrats ausgebildet, der keinen Einfluss auf die Ausbildung eines Übertragungsmusters hat, beispielsweise auf einer Hauptfläche in einem Peripheriebereich außerhalb eines Bereichs, in dem ein Übertragungsmuster in einem Maskenrohling ausgebildet wird, der durch Ausbilden einer dünnen Übertragungsmusterschicht auf dem Maskenrohlingglassubstrat hergestellt wird, auf ei ner Stirn- oder Endfläche, auf einer zwischen der Hauptfläche und der Endfläche ausgebildeten abgeschrägten Fläche oder auf einem Kerbmarkierungsausbildungsabschnitt.
  • In den letzten Jahren ist die Wellenlänge von Belichtungslicht zur Verwendung in einem Fotolithografieprozess bei der Herstellung von Halbleiterbausteinen oder ähnlichen Elementen auf 200 nm oder weniger vermindert worden, so dass die Qualitätsanforderungen für einen Maskenrohling zur Verwendung bei der Herstellung einer Maske und ein Maskenrohlingglassubstrat immer höher geworden ist. Insbesondere sind die Qualitätsanforderungen streng geworden, die die Mustereigenschaften herzustellender Bausteine beeinflussen, z. B. für die zulässige Größe eines Defekts, die zulässige Anzahl von Defekten oder die Dickengleichmäßigkeit einer Resistschicht innerhalb einer Ebene. Um diese Qualitätsanforderungen zu erfüllen, ist es beispielsweise notwendig, die von einem Maskenrohlingglassubstrat ausgehende Stauberzeugung ausreichend zu unterdrücken.
  • Wenn eine Markierung auf einem Maskenrohlingglassubstrat ausgebildet wird, besteht jedoch die Möglichkeit, dass in Abhängigkeit von der Form der Markierung oder der Art und Weise, wie die Markierung ausgebildet wird, während der Herstellung der Markierung oder in nachfolgenden Prozessen Staub erzeugt wird. Dann kann es, wenn der Staub während der Ausbildung der Markierung oder in nachfolgenden Prozessen erzeugt wird, möglicherweise schwierig sein, die für einen Maskenrohling oder ein Maskenrohlingglassubstrat geforderte Qualität zu erzielen.
  • Daher ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Maskenrohlingglassubstrat, ein Maskenrohlingglassubstratherstellungsverfahren, ein Maskenrohlingherstellungsverfahren und ein Maskenherstellungsverfahren bereitzustellen, durch die das vorstehend erwähnte Problem gelöst werden kann. Die se Aufgabe wird durch die Merkmale der Patentansprüche gelöst.
  • Die Erfinder der vorliegenden Anmeldung haben die Beziehung zwischen einer auf einem Maskenrohlingglassubstrat ausgebildeten Markierung und der Erzeugung von Staub gründlich untersucht. Dabei haben die Erfinder zunächst in Betracht gezogen, die Stauberzeugung dadurch zu unterdrücken, dass jedes Pit einer Markierung als rundes Loch ausgebildet wird, so dass die Markierung durch eine Anordnung runder Löcher dargestellt wird, wodurch eine Markierung mit Pits erhalten wird, die keine Ecken haben.
  • Als Ergebnis einer weiteren Untersuchung haben die Erfinder jedoch festgestellt, dass, auch wenn eine Markierung durch Pits in der Form runder Löcher ausgebildet wird, während der Ausbildung der Markierung oder in nachfolgenden Prozessen in Abhängigkeit von der Anordnung der runden Löcher und ähnlichen Bedingungen tendenziell Risse, Späne oder Splitter, usw. auftreten, so dass es schwierig ist, die Stauberzeugung zu unterdrücken. Basierend auf diesen Kenntnissen haben die Erfinder die vorliegende Erfindung entwickelt, gemäß der die Stauberzeugung geeigneter unterdrückt werden kann. Die Erfindung hat folgende Strukturen.
  • Struktur 1
  • Ein Maskenrohlingglassubstrat zur Verwendung bei der Herstellung eines Maskenrohlings, wobei:
    eine Markierung, die durch mehrere Pits Information zum Identifizieren oder Handhaben oder Verwalten des Maskenrohlingglassubstrats darstellt, auf einer Oberfläche eines Bereichs des Maskenrohlingglassubstrats ausgebildet ist, der keinen Einfluss auf die Ausbildung eines Übertragungsmusters hat,
    jedes der die Markierung bildenden Pits ein rundes Loch mit einem allgemein kreisförmigen Randabschnitt ist, und
    ein Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 50 μm oder mehr beträgt.
  • Der Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits beträgt beispielsweise 50 bis 170 μm, vorzugsweise 70 bis 150 μm.
  • Wenn eine Markierung durch eine Anordnung runder Löcher gebildet wird, besteht, wenn der Abstand zwischen benachbarten runden Löchern, d. h. Pits, klein ist, die Möglichkeit, dass die Breite zwischen den benachbarten Pits klein wird, so dass die Festigkeit dieser Abschnitte vermindert ist. Infolgedessen besteht die Möglichkeit, dass beispielsweise aufgrund von Stößen oder ähnlichen Einflüssen, die während der Ausbildung der Markierung oder in nachfolgenden Prozessen auftreten, an den Abschnitten zwischen den benachbarten Pits Risse, Späne oder Splitter, usw. auftreten, durch die Staub erzeugt wird. Insbesondere wird, wenn die Markierung durch Schmelzen oder Sublimieren eines Teils einer Oberfläche eines Glassubstrats durch Bestrahlung mit energetischem Licht, z. B. Laserlicht, ein erhöhter Abschnitt um den Rand jedes Pits herum ausgebildet (vergl. 2A bis 2C). Wenn diese erhöhten Abschnitte durch Polieren entfernt werden, treten, falls der Abstand zwischen den benachbarten Pits klein ist, so dass die Festigkeit dazwischen gering ist, aufgrund von während des Poliervorgangs ausgeübten Kräften tendenziell Risse, Späne oder Splitter, usw. auf. Außerdem können, falls an diesen Abschnitten Risse, Späne oder Splitter, usw. auftreten, diese auch durch Polieren oder einen ähnlichen Vorgang nicht entfernt werden, so dass die Wahrscheinlichkeit dafür zunimmt, dass die Genauigkeit eines später hergestellten Maskenrohlings oder einer Maske nachteilig beeinflusst wird.
  • Außerdem besteht, wenn der Abstand zwischen den benachbarten Pits klein ist, die Möglichkeit, dass die benachbarten Pits sich während der Ausbildung der Markierung aufgrund von Schwankungen in der Verarbeitungsgenauigkeit oder aus ähnlichen Gründen miteinander verbinden. Wenn sich benachbarte Pits in der Form runder Löcher miteinander verbinden, hat ein durch die verbundenen runden Löcher gebildetes Pit beispielsweise eine allgemein kürbisähnliche Form, gemäß der zwei Kreise sich teilweise überlappen, wobei an der Grenze dazwischen ein konvexer Abschnitt entsteht. In diesem Fall entstehen an diesem konvexen Abschnitt tendenziell Risse, Späne oder Splitter, usw., die eine Ursache für Stauberzeugung darstellen können.
  • Gemäß der Struktur 1 kann dagegen die Festigkeit der Abschnitte zwischen benachbarten Pits dadurch gewährleistet werden, dass der Abstand zwischen benachbarten Pits mindestens auf einen vorgegebenen Wert eingestellt wird. Daher kann gemäß dieser Struktur das Auftreten von Rissen, Spänen oder Splittern, usw. aufgrund von Stößen oder ähnlichen Einflüssen, die beispielsweise während der Ausbildung der Markierung oder in nachfolgenden Prozessen auftreten, geeignet verhindert werden. Dadurch kann geeignet verhindert werden, dass durch die Markierung bildende Pits Staub verursacht wird. Dadurch kann geeignet eine Markierung hergestellt werden, die kaum Staub verursacht.
  • Als Markierung kann beispielsweise ein zweidimensionaler Code verwendet werden, z. B. Data Matrix, QR-Code, SP-Code, VeriCode, MaxiCode, CP-Code, Codel, AztecCode, INTAC-TA-Code oder Card-e. Die Markierung wird vorzugsweise in einem Bereich ausgebildet, der während der Verwendung einer vom Maskenrohlingglassubstrat hergestellten Maske keinen Einfluss auf ein Übertragungsmuster hat. In der Struktur 1 stellt ”eine Oberfläche eines Bereichs auf dem Maskenroh lingglassubstrat, der keinen Einfluss auf die Ausbildung eines Übertragungsmusters hat” beispielsweise eine Hauptfläche in einem Peripheriebereich außerhalb eines Bereichs, in dem ein Übertragungsmuster in einem Maskenrohling ausgebildet wird, der durch Ausbilden einer dünnen Übertragungsmusterschicht auf dem Maskenrohlingglassubstrat ausgebildet wird, eine Endfläche, eine zwischen der Hauptfläche und der Endfläche ausgebildete abgeschrägte Fläche oder einen Kerbmarkierungsausbildungsabschnitt dar.
  • Struktur 2
  • Die Markierung wird auf einer Stirn- oder Endfläche des Maskenrohlingglassubstrats ausgebildet. Die Endfläche ist zum Ausbilden der Markierung als ”eine Oberfläche eines Bereichs des Maskenrohlingglassubstrats, die keinen Einfluss auf die Ausbildung eines Übertragungsmusters hat” am besten geeignet. Wenn die Markierung im Peripheriebereich außerhalb des Übertragungsmusterbereichs der Hauptfläche des Glassubstrats ausgebildet wird, müssen erhöhte Abschnitte nach der Ausbildung der Pits durch einen Prozess poliert und entfernt werden, der die Hauptfläche des Glassubstrats nicht beeinflusst. Im Fall der abgeschrägten Fläche oder des Kerbmarkierungsausbildungsabschnitts ist die Fläche dagegen klein, so dass es schwierig ist, viel Information darzustellen.
  • Struktur 3
  • Die Markierung ist ein zweidimensionaler Code, bei dem Zellen mit einer Zellengröße von 0,13 bis 0,3 mm zweidimensional angeordnet sind, und der die Information durch Ausbilden der Pits in vorgegebenen Zellen anzeigt, wobei der Durchmesser jedes Pits an seinem Randabschnitt 80 bis 250 μm beträgt.
  • Die Zellengröße jeder Zelle beträgt vorzugsweise 0,24 bis 0,26 mm (z. B. 0,25 mm). Der Durchmesser jedes Pits an seinem Randabschnitt beträgt vorzugsweise 90 bis 150 μm.
  • Mit dieser Struktur kann die Markierung in der Form eines zweidimensionalen Codes, der mit hoher Genauigkeit lesbar ist, geeignet ausgebildet werden. Außerdem kann hierdurch eine einfach lesbare Markierung ausgebildet werden, während geeignet verhindert wird, dass durch die Pits Staub verursacht wird.
  • Struktur 4
  • Jedes Pit hat eine Tiefe von 4 bis 50 μm. Die Tiefe jedes Pits beträgt vorzugsweise 10 bis 45 μm und bevorzugter 25 bis 40 μm. Vorausgesetzt, dass der Durchmesser jedes Pits an seinem Randabschnitt durch L1 und seine Tiefe durch D bezeichnet wird, beträgt ein Verhältnis L1/D dazwischen beispielsweise 2 bis 5 und vorzugsweise 3 bis 4.
  • Damit die Markierung mit hoher Genauigkeit lesbar ist, muss beispielsweise ein ausreichend großer Kontrastunterschied zwischen dem Vorhandensein und dem Nichtvorhandensein eines Pits in einem Bild der fotografierten Markierung erzielt werden. Zum Erhöhen des Kontrastunterschieds kommt beispielsweise in Betracht, den Durchmesser der Pits in der Form runder Löcher zu vergrößern. Wenn der Durchmesser der Pits vergrößert wird, nimmt jedoch der Abstand zwischen benachbarten runden Löchern ab, so dass tendenziell Risse, Späne oder Splitter, usw. auftreten können.
  • Andererseits kommt zum Erhöhen des Kontrastunterschiedes ohne Änderung der Durchmesser der Pits beispielsweise in Betracht, die Tiefe der Pits zu erhöhen. Wenn die runden Löcher jeweils mit einem relativ kleinen Durchmesser und einer relativ großen Tiefe ausgebildet werden, besteht jedoch die Möglichkeit, dass in verschiedenen Prozessen tendenziell Partikel in den runden Löchern eingefangen werden, und es besteht die Möglichkeit, dass die Partikel in einem Reinigungsprozess nach der Ausbildung der runden Löcher nicht entfernt werden können. Wenn die Partikel in den runden Löchern eingefangen werden, können die Partikel in nachfolgenden Prozessen eine Ursache für Stauberzeugung darstellen.
  • Gemäß der Struktur 4 können runde Löcher mit einer geeigneten Form ausgebildet werden, die einen ausreichend großen Kontrastunterschied erzeugen. Dadurch kann eine Markierung, die kaum Staub verursacht und leicht lesbar ist, geeignet ausgebildet werden.
  • Struktur 5
  • Jedes Pit ist ein rundes Loch mit einer Tiefe, die von seinem Randabschnitt zu einem tiefsten Abschnitt an seiner Mitte graduell zunimmt. Das runde Loch ist beispielsweise ein Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt entlang einer sich parallel zu seiner Tiefenrichtung erstreckenden Ebene.
  • Mit dieser Struktur können beispielsweise runde Löcher ausgebildet werden, die jeweils eine glatte Oberfläche ohne unnötige konvexe Abschnitte oder ähnliche Abschnitte aufweisen. Dadurch kann geeigneter verhindert werden, dass die Markierung Staub verursacht.
  • Struktur 6
  • Verfahren zum Herstellen eines Maskenrohlingglassubstrats zur Verwendung bei der Herstellung eines Maskenrohlings, wobei das Verfahren den Schritt aufweist: Ausbilden einer Markierung, die durch eine Anordnung von Pits zum Identifizieren oder Managen des Maskenrohlingglassubstrats dargestellt wird, wobei jedes Pit ein rundes Loch ist, dessen Randabschnitt allgemein kreisförmig ist, wobei ein Ab stand zwischen benachbarten runden Löchern 50 μm oder mehr beträgt. Mit dieser Struktur kann die gleiche Wirkung erzielt werden wie beispielsweise durch die Struktur 1.
  • Struktur 7
  • Die Markierung ist ein zweidimensionaler Code, bei dem Zellen mit einer Zellengröße von 0,13 bis 0,3 mm zweidimensional angeordnet sind, und der die Information durch Ausbilden der Pits in vorgegebenen Zellen anzeigt, wobei ein Durchmesser jedes Pits an seinem Randabschnitt 80 bis 250 μm beträgt,
    wobei das Verfahren einen Laserbestrahlungsschritt, in dem Laserlicht mit einem Durchmesser verwendet wird, der kleiner oder gleich dem Durchmesser des Pits an seinem Randabschnitt ist, und einen Schritt zum Bewegen des Laserlichts in Umlaufbahnen oder in einer Spiralbahn um die Mitte des Pits aufweist, so dass die Umlaufbahnen oder Abschnitte der Spiralbahn sich mindestens teilweise überlappen, um einen Abtragungsabschnitt auszubilden, der das Pit darstellen soll.
  • Der Durchmesser des Laserlichts in einem effektiven Bereich mit einer Energiedichte, die ausreichend ist, um das Maskenrohlingglassubstrat zu schmelzen oder zu sublimieren (nachstehend einfach als der Durchmesser des Laserlichts bezeichnet), beträgt beispielsweise 0,04 bis 0,25 mm, vorzugsweise 0,06 bis 0,2 mm (z. B. 0,08 mm). In jedem Fall ist er jedoch kleiner oder gleich dem Durchmesser des auszubildenden Pits an seinem Randabschnitt.
  • Die Erfinder der vorliegenden Anmeldung haben festgestellt, dass unter Verwendung eines derartigen Verfahrens das runde Loch mit einer bevorzugten Form ausgebildet werden kann. Dadurch kann eine Markierung geeignet ausgebildet werden, die kaum Staub verursacht.
  • Struktur 8
  • Verfahren zum Herstellen eines Maskenrohlings zur Verwendung bei der Herstellung einer für Fotolithografie geeigneten Maske, wobei das Verfahren die Schritte aufweist:
    Bereitstellen des durch das Verfahren gemäß der Struktur 6 oder 7 hergestellten Maskenrohlingglassubstrats, und
    Ausbilden einer dünnen Übertragungsmusterschicht auf dem Maskenrohlingglassubstrat.
  • Mit dieser Struktur können die gleichen Wirkungen erzielt werden wie beispielsweise bei der Struktur 6 oder 7. Dadurch kann ein Maskenrohling geeignet hergestellt werden, der die Qualitätsanforderungen erfüllt, die beispielsweise bei der Herstellung einer Maske für kurzwelliges Belichtungslicht erforderlich sind.
  • Struktur 9
  • Verfahren zum Herstellen einer für Fotolithografie geeigneten Maske, wobei das Verfahren die Schritte aufweist:
    Bereitstellen des durch das Verfahren gemäß Struktur 8 hergestellten Maskenrohlings, und
    Strukturieren der dünnen Übertragungsmusterschicht.
  • Mit dieser Struktur können beispielsweise die gleichen Wirkungen erzielt werden wie durch die Struktur 8. Dadurch kann beispielsweise eine zur Verwendung mit Entwicklungslicht mit einer kurzen Wellenlänge geeignete Maske geeignet hergestellt werden.
  • Beispielsweise besteht, wenn eine Markierung, die durch mehrere Pits dargestellt wird, auf einem Maskenrohlingglassubstrat zum Identifizieren oder Managen des Substrats ausgebildet wird, wenn in einer Draufsicht betrachtet in der Form eines Randabschnitts jedes Pits ein Scheitel vorhanden ist, die Möglichkeit, dass die Festigkeit dieser Abschnitte vermindert ist, während, wenn die Breite jeweiliger Abschnitte zwischen benachbarten Pits klein ist, die Möglichkeit besteht, dass die Festigkeit dieser Abschnitte abnimmt. Es besteht die Möglichkeit, dass an diesen geschwächten Abschnitten aufgrund von Stößen oder ähnlichen Einflüssen, die während der Ausbildung der Markierung oder in nachfolgenden Prozessen auftreten, beispielsweise Risse, Späne oder Splitter, usw. entstehen, wodurch Staub verursacht wird.
  • Insbesondere wird, wenn die Markierung durch Schmelzen oder Sublimieren eines Teils einer Oberfläche des Glassubstrats durch Bestrahlung mit energetischem Licht, z. B. Laserlicht, ausgebildet wird, um den Rand jedes Pits ein erhöhter Abschnitt ausgebildet. Diese erhöhten Abschnitte müssen durch Polieren entfernt werden. In diesem Fall treten an diesen geschwächten Abschnitten aufgrund von während des Polierens ausgeübten Kräften tendenziell Risse, Späne oder Splitter, usw. auf. Wenn an diesen Abschnitten Risse, Späne oder Splitter, usw. auftreten, können diese selbst durch Polieren oder einen ähnlichen Prozess nicht entfernt werden, so dass die Wahrscheinlichkeit dafür zunimmt, dass die Genauigkeit eines später ausgebildeten Maskenrohlings oder einer Maske nachteilig beeinflusst wird.
  • Erfindungsgemäß kann durch Ausbilden jedes Pits durch ein rundes Loch, dessen Randabschnitt keinen Scheitel aufweist, und das in einer Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmig ist, eine Abnahme der Festigkeit unterdrückt werden, und indem der Abstand zwischen benachbarten Pits mindestens auf einen vorgegebenen Wert gesetzt wird, kann eine Abnahme der Festigkeit von Abschnitten zwischen benachbarten Pits unterdrückt werden, so dass ein Maskenrohlingglassubstrat bereitgestellt werden kann, bei dem die Erzeugung von Staub aufgrund von Rissen, Spänen oder Split tern, usw. in einem Markierungsabschnitt unterdrückt werden kann.
  • Nachstehend wird eine Ausführungsform der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnungen beschrieben.
  • 1A zeigt eine Seitenansicht zum Darstellen eines Beispiels der Struktur einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Glassubstrats 12;
  • 1B zeigt ein Beispiel einer detaillierten Struktur einer Markierung 18;
  • 2A zeigt die Form einer Endfläche 22 des Glassubstrats 12, auf der die Markierung 18 ausgebildet ist;
  • 2B zeigt ein Beispiel der Form eines durch einen Laserbestrahlungsprozess ausgebildeten Abtragungsabschnitts 27;
  • 2C zeigt ein Beispiel der Form eines Pits 20 nach einem Endflächenpolierprozess;
  • 3A und 3B zeigen eine Draufsicht bzw. eine Querschnittansicht zum Darstellen der Markierung 18, wobei eine Anordnung zweier benachbarter Pits 20 dargestellt ist;
  • 4A zeigt ein Beispiel eines Laserlichtbestrahlungsverfahrens;
  • 4B zeigt ein Beispiel einer Querschnittsform eines Pits 20, das bei einer kleinen Schreibzeilenbreite ausgebildet wird;
  • 5A zeigt ein Beispiel der Struktur eines unter Verwendung des Glassubstrats 12 hergestellten Maskenrohlings 10; und
  • 5B zeigt ein Beispiel der Struktur einer unter Verwendung des Maskenrohlings 10 hergestellten Maske 50.
  • Die 1A und 1B zeigen ein Beispiel der Struktur einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Glassubstrats 12. 1A zeigt eine Seitenansicht des Glassubstrats 12. Das Glassubstrat 12 ist ein Maskenrohlingglassubstrat zur Verwendung bei der Herstellung eines Maskenrohlings und besteht beispielsweise aus einem synthetischen Quarzglas. Das Glassubstrat 12 kann alternativ aus einem Glas auf SiO2-TiO2-Basis mit geringer Wärmeausdehnung, einem kristallisierten Glas mit einer präzipitierten festen β-Quarz-Lösung, einem Soda-Kalk-Glas, usw. bestehen. Das Glassubstrat 12 weist Hauptflächen und Endflächen (Seitenflächen und abgefaste oder abgeschrägte Flächen) auf, die jeweils hochglanzpoliert sind, so dass sie eine vorgegebene Oberflächenrauheit von beispielsweise 1 nm oder weniger gemäß einer arithmetisch gemittelten Oberflächenrauheit Ra besitzen. Außerdem weist das Glassubstrat 12 in diesem Beispiel an einem Abschnitt der Endfläche eine Markierung 18 auf, die zum Identifizieren oder Managen des Glassubstrats 12 ausgebildet ist. Durch die Verwendung der Markierung 18 wird das Glassubstrat in einer Eins-zu-Eins-Zuordnung gemanagt.
  • Der vom Glassubstrat 12 hergestellte Maskenrohling wird zum Herstellen einer Maske für einen Fotolithografieprozess verwendet. Diese Maske ist eine für eine Belichtungslichtquelle mit einer Wellenlänge von 200 nm oder weniger, wie beispielsweise einen ArF-Excimerlaser (Wellenlänge 193 nm), lichtdurchlässige Maske. Die Maske kann alternativ eine reflektive Maske für eine Belichtung im extremen Ultraviolett (EUV-Belichtung) sein, die für eine reflektive Lithografie unter Verwendung von EUV-Licht als Lichtquelle verwendet wird. Die Markierung 18 kann alternativ an einem von der Endfläche verschiedenen Abschnitt ausgebildet werden, so lange sie zum Zeitpunkt der Verwendung der Maske keinen Einfluss auf die Maskenübertragung ausgeübt.
  • 1B zeigt ein Beispiel einer detaillierten Struktur der Markierung 18. Die Markierung 18 ist ein zweidimensionaler Code, der durch eine Anordnung von Vertiefungen oder Pits 20 dargestellt wird. Jedes Pit 20 ist ein rundes Loch, dessen Randabschnitt in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmig ausgebildet ist. Im vorliegenden Beispiel ist der zweidimensionale Code eine Datenmatrix (Data Matrix).
  • Hierin zeigt die Markierung 18 beispielsweise in einem Glassubstratherstellungsprozess verschiedene Eigenschaften des Glassubstrats 12 an. Als die durch die Markierung 18 angezeigten Eigenschaften kommt beispielsweise Forminformation, Defektinformation und ähnliche Information des Glassubstrats 12 in Betracht. Außerdem zeigt die Markierung 18 in einem Herstellungsprozess für einen Maskenrohling und eine Maske unter Verwendung des Glassubstrats 12 verschiedene Eigenschaften des Maskenrohlings und der Maske an. Als diese die Eigenschaften anzeigende Information kommt beispielsweise Information, die einen Typ einer auf dem Glassubstrat 12 ausgebildeten dünnen Maskenmusterschicht anzeigt, Defektinformation für das Glassubstrat und ähnliche Information in Betracht. Durch die Verwendung verschiedener Information, die durch Markierungen 18 angezeigt wird, können beispielsweise Prozesse ausgeführt werden, die individuellen Glassubstraten 12 und individuellen Maskenrohlingen und Masken, die von den Glassubstraten 12 hergestellt werden, angepasst sind, während diese Glassubstrate 12, Maskenrohlinge und Masken in einer Eins-zu-Eins-Zuordnung gehandhabt oder verwaltet werden.
  • Die 2A bis 2C zeigen Diagramme zum Erläutern eines Beispiels eines Verfahrens zum Herstellen des Glassubstrats 12, auf dem die Markierung 18 ausgebildet ist. Im vorliegenden Beispiel weist das Herstellungsverfahren für das Glassubstrat 12 beispielsweise einen Substratvorbereitungsprozess, einen Laserbestrahlungsprozess, einen Endflächenpolierprozess und einen Hauptflächenpolierprozess auf. Der Substratvorbereitungsprozess ist beispielsweise ein Prozess zum Vorbereiten eines Glassubstrats, das in eine vorge gebene Form geschliffen ist. Der Laserbestrahlungsprozess ist ein Prozess zum Aufstrahlen von Laserlicht auf eine Endfläche des Glassubstrats, um runde Löcher als Pits 20 der Markierung 18 auszubilden. Im vorliegenden Beispiel werden durch den Laserbestrahlungsprozess die runden Löcher durch Aufstrahlen von Laserlicht an den Positionen auf dem Glassubstrat ausgebildet, an denen die Pits 20 ausgebildet werden sollen, wobei der Einfluss des anschließend auszuführenden Endflächenpolierprozesses berücksichtigt wird. Der Endflächenpolierprozess ist ein Prozess zum Polieren der Endflächen des Glassubstrats auf eine vorgegebene Oberflächenrauheit. Der Hauptflächenpolierprozess ist dagegen ein Prozess zum Polieren der Hauptflächen des Glassubstrats auf eine vorgegebene Oberflächenrauheit.
  • 2A zeigt die Form einer Endfläche 22 des Glassubstrats 12, auf der die Markierung ausgebildet wird. Im vorliegenden Beispiel weist jede Endfläche 22 des Glassubstrats 12 eine Seitenfläche 24 und ein Paar abgeschrägte Flächen 26 auf. Die Seitenfläche 24 ist eine sich senkrecht zu den Hauptflächen des Glassubstrats 12 erstreckende Fläche. Jede abgeschrägte Fläche 26 ist eine geneigte Fläche, die eine Hauptfläche des Glassubstrats 12 mit der Seitenfläche 24 verbindet. Im vorliegenden Beispiel wird die Markierung 18 beispielsweise auf der Seitenfläche 24 einer der Endflächen 22 des Glassubstrats 12 ausgebildet.
  • 2B zeigt ein Beispiel der Querschnittsform eines in einem Laserbestrahlungsprozess ausgebildeten Abtragungsabschnitts 27. Die Form des Abtragungsabschnitts 27 ist zur vereinfachenden Beschreibung nur schematisch dargestellt. Im vorliegenden Beispiel wird durch den Laserbestrahlungsprozess ein Abtragungsabschnitt 27 beispielsweise unter Verwendung eines Lasermarkers, der dazu geeignet ist, Kohlendioxid(CO2)-Laserlicht abzustrahlen, an Positionen ausgebil det, die den jeweiligen Pits 20 der Markierung 18 entsprechen.
  • In diesem Fall wird ein durch Laserlicht bestrahlter Abschnitt des Glassubstrats 12 geschmolzen oder sublimiert, um ihn als Abtragungsabschnitt 27 auszubilden. Dadurch kann der Abtragungsabschnitt 27 geeignet ausgebildet werden. Gleichzeitig mit der Ausbildung des Abtragungsabschnitts 27 bildet sich ein erhöhter Abschnitt 28 um den Rand des Abtragungsabschnitts 27, wobei der erhöhte Abschnitt 28 beispielsweise den Rand des Abtragungsabschnitts 27 in einer ansteigenden Form umgibt. Dieser Laserbestrahlungsprozess wird später ausführlich beschrieben.
  • 2C zeigt ein Beispiel der Form eines Pits 20 nach dem Endflächenpolierprozess. Die Form des Pits 20 ist zur vereinfachenden Beschreibung nur schematisch dargestellt. Im vorliegenden Beispiel werden im Endflächenpolierprozess die die Abtragungsabschnitte 27 umgebenden erhöhten Abschnitte 28 durch Polieren der Endfläche 22 des Glassubstrats 12 entfernt. Weil die Endfläche 22 poliert wird, wird das Pit 20 im Rahmen einer Polier- oder Bearbeitungstoleranz etwas flacher als der Abtragungsabschnitt 27. Außerdem wird infolgedessen auch der Durchmesser des Pits 20 etwas kleiner als derjenige des Abtragungsabschnitts 27.
  • Gemäß diesem Beispiel können die die Abtragungsabschnitte 27 umgebenden erhöhten Abschnitte 28 beispielsweise durch den Endflächenpolierprozess geeignet entfernt werden. Außerdem kann, indem die Abtragungsabschnitte 27 im Voraus durch den Laserbestrahlungsprozess mit einem größeren Durchmesser ausgebildet werden, erreicht werden, dass die Pits 20 nach dem Endflächenpolierprozess eine gewünschte Form haben. Daher können gemäß diesem Beispiel die Pits 20 mit einer bevorzugten Form geeignet ausgebildet werden.
  • Die 3A und 3B zeigen Diagramme zum näheren Erläutern der Form der Pits 20 der Markierung 18, wobei die Markierung 18 nach dem Endflächenpolierprozess teilweise dargestellt ist. Die 3A und 3B zeigen eine Draufsicht bzw. eine Querschnittansicht zum Darstellen eines Teils der Markierung 18, wobei eine Anordnung von zwei benachbarten Pits 20 dargestellt ist. Der in 3B dargestellte Querschnitt ist ein Querschnitt entlang einer sich parallel zu einer Tiefenrichtung der Pits 20 erstreckenden Ebene.
  • Im vorliegenden Beispiel ist die Markierung 18 eine Datenmatrix (Data Matrix) mit einer Größe von 1,56 × 4 mm2. In der Markierung 18 sind die Pits 20 in jeweiligen Zellen 30 der Datenmatrix ausgebildet, die in gestrichelten Linien dargestellt sind. Die Zellengröße jeder Zelle 30 beträgt beispielsweise 0,13 bis 0,3 mm, vorzugsweise 0,24 bis 0,26 mm. Die Zellengröße stellt die Länge einer Seite eines die Zelle 30 bildenden Quadrats dar.
  • Außerdem beträgt der Durchmesser L1 jedes Pits 20 an seinem Randabschnitt beispielsweise 80 bis 250 μm, vorzugsweise 90 bis 150 μm. Der Abstand L2 zwischen benachbarten Pits 20 beträgt 50 μm oder mehr, beispielsweise 50 bis 170 μm und vorzugsweise 70 bis 150 μm. Es wird darauf hingewiesen, dass der Abstand L2 zwischen benachbarten Pits 20 beispielsweise den Abstand zwischen den Randabschnitten der benachbarten Pits 20 bezeichnet, wenn diese Pits 20 in zwei benachbarten Zellen 30 ausgebildet sind.
  • Mit dieser Struktur kann die Festigkeit eines Abschnitts zwischen den benachbarten Pits 20 erzielt werden, indem beispielsweise ein ausreichender Abstand zwischen den benachbarten Pits 20 gewährleistet wird. Daher kann gemäß diesem Beispiel das Auftreten von Rissen, Spänen oder Splittern, usw. aufgrund von Stößen oder ähnlichen Einflüssen, die beispielsweise im während der Ausbildung der Markierung 18 ausgeführten Endflächenpolierprozess, in nachfolgenden Prozessen oder in ähnlichen Prozessen auftreten, geeignet verhindert werden. Dadurch kann geeignet verhindert werden, dass durch die die Markierung 18 bildenden Pits 20 Staub verursacht wird. Dadurch kann eine Markierung 18 ausgebildet werden, die kaum Staub verursacht.
  • Im vorliegenden Beispiel ist jedes Pit 20 ein Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt, so dass die Tiefe von einem Randabschnitt einer Öffnung zu einem tiefsten Abschnitt an der Mitte graduell zunimmt. Die Tiefe D jedes Pits 20 beträgt beispielsweise 4 bis 50 μm, vorzugsweise 10 bis 45 μm und bevorzugter 25 bis 40 μm. Ein Verhältnis L1/D zwischen dem Durchmesser des Pits 20 an seinem Randabschnitt und der Tiefe D beträgt beispielsweise 2 bis 5 und vorzugsweise 3 bis 4.
  • Mit dieser Struktur kann beim Lesen der Markierung 18 beispielsweise ein ausreichender Kontrastunterschied gewährleistet werden, ohne dass die Pits 20 übermäßig tief ausgebildet sein müssen, d. h. mit einer geeigneten Form der Pits. Außerdem hat die Oberfläche jedes Pits 20 eine glatte Form ohne unnötige konvexe Abschnitte oder ähnliche Strukturen. Daher kann gemäß diesem Beispiel eine leicht lesbare Markierung 18 ausgebildet werden, die kaum Staub verursacht.
  • Jedes Pit 20 kann beispielsweise ein Loch mit einer kreisförmigen oder ellipsenförmigen Öffnung sein. Diese Öffnung muss jedoch nicht streng kreisförmig oder ellipsenförmig sein, sondern kann gemäß der erforderlichen Genauigkeit im Wesentlichen kreisförmig oder ellipsenförmig sein. Wenn der Randabschnitt kreisförmig ist, entspricht der Durchmesser des Pits 20 an seinem Randabschnitt beispielsweise dem Durchmesser eines Kreises des Randabschnitts. Wenn der Randabschnitt ellipsenförmig ist, bezeichnet der Durchmesser des Pits 20 an seinem Randabschnitt beispielsweise die Länge der Hauptachse einer Ellipse des Randabschnitts.
  • Der Randabschnitt des Pits 20 stellt beispielsweise eine geschlossene Kurve dar, die Punkte verbindet, die 1 μm tiefer sind als ein Abschnitt zwischen zwei benachbarten Pits 20, in dem das Pit 20 nicht ausgebildet ist. Diese Tiefe ist beispielsweise die durch ein Rasterkraftmikroskop (AFM) gemessene Tiefe. Der Abstand zwischen den Pits 20 ist beispielsweise der kürzeste Abstand zwischen den Randabschnitten zweier benachbarter Pits 20.
  • Die Tiefe D des Pits 20 ist beispielsweise die Tiefe des tiefsten Abschnitts des Pits 20. Die Tiefe D ist beispielsweise die Tiefe bezogen auf einen Referenzabschnitt zwischen zwei benachbarten Pits 20, in dem kein Pit 20 ausgebildet ist, und wird beispielsweise durch ein Rasterkraftmikroskop (AFM) gemessen.
  • Die 4A und 4B zeigen Diagramme zum näheren Erläutern des Laserbestrahlungsprozesses. 4A zeigt ein Beispiel eines Laserlichtbestrahlungsverfahrens. Im vorliegenden Beispiel wird im Laserlichtbestrahlungsprozess Kohlendioxidlaserlicht mit einem Durchmesser aufgestrahlt, der nicht größer ist als die Zellengröße der Datenmatrix. Im vorliegenden Beispiel ist der im Vergleich zur Zellengröße der Zelle 30 dargestellte Durchmesser (Breite) des Laserlichts beispielsweise durch einen Pfeil 102 dargestellt. Der Durchmesser des Laserlichts beträgt beispielsweise 0,04 bis 0,25 mm, vorzugsweise 0,06 bis 0,2 mm (z. B. 0,08 mm). In jedem Fall ist er jedoch kleiner oder gleich dem Durchmesser des Pits 20 an seinem Randabschnitt.
  • Der Lasermarker strahlt beispielsweise Laserlicht ab, während er es automatisch korrigiert, wodurch Laserlicht mit einem vorgegebenen Durchmesser (Breite) abgestrahlt wird. In diesem Fall strahlt der Lasermarker das Laserlicht bei spielsweise mehrmals ab, während die optische Achse in einer Breitenrichtung (Richtung des Pfeils 102) verschoben wird, um den Abtragungsabschnitt 27 mit einem Durchmesser (Breite) auszubilden, der größer ist als derjenige des Laserlichts. Der Durchmesser des Laserlichts ist beispielsweise die Breite einer Strahlintensität bei einem 1/e2-(13,5%)Pegel eines Spitzenwertes, gemessen in einer sich senkrecht zur optischen Achse erstreckenden Ebene.
  • Unter Verwendung von Laserlicht mit einem derart eingestellten Durchmesser wird durch den Laserbestrahlungsprozess jeder Abtragungsabschnitt 27 (vergl. 2B) ausgebildet, indem das Laserlichts derart aufgestrahlt wird, dass es auf einer Umlaufbahn um die Mitte 32 der Zelle 30 bewegt wird. Auf diese Weise wird durch den Laserbestrahlungsprozess jeder Abtragungsabschnitt 27 mit einem Durchmesser ausgebildet, der etwas größer ist als derjenige des auszubildenden Pits 20.
  • Die Mitte 32 der Zelle soll die Mittenposition des auszubildenden Pits 20 sein. Durch den Laserbestrahlungsprozess wird Laserlicht in Umlaufbahnen aufgestrahlt, so dass die optische Achse des Laserlichts sich beispielsweise entlang einer durch Pfeile 104a, 104b, 104c und 104d dargestellten Bahn bewegt, wobei der Abstand der Umlaufbahnen derart eingestellt ist, dass sich die Umlaufbahnen mindestens teilweise überlappen. Durch den Laserbestrahlungsprozess kann Laserlicht derart aufgestrahlt werden, dass die optische Achse des Laserlichts sich beispielsweise anstatt entlang einer durch die Pfeile 104a, 104b, 104c und 104d dargestellten quadratischen Bahn entlang einer kreisförmigen Bahn bewegt. Es ist bevorzugt, wenn die Bestrahlungsintensität (Schreibleistung) des Laserlichts, die Scangeschwindigkeit des sich auf Umlaufbahnen bewegenden Laserlichts, usw. gemäß der Tiefe des auszubildenden Pits 20 geeignet eingestellt werden.
  • Durch Ausführen des Endflächenpolierprozesses, nachdem die Abtragungsabschnitte 27 auf die vorstehend beschriebene Weise ausgebildet wurden, können die Pits 20 geeignet ausgebildet werden, die jeweils einen im Wesentlichen V-förmigen Querschnitt und einen gewünschten Durchmesser und eine gewünschte Tiefe haben, wie unter Bezug auf die 3A und 3B beschrieben wurde. Daher kann gemäß diesem Beispiel die Markierung 18 (vergl. 3A und 3B) geeignet ausgebildet werden, die kaum Staub verursacht.
  • Der Grund, warum der Durchmesser (die Breite) des Laserlichts wie vorstehend beschrieben festgelegt wird, ist folgender: Beispielsweise wird, wenn der Durchmesser des Laserlichts größer ist als der zu erhaltende Durchmesser des Pits 20 an seinem Randabschnitt, der Durchmesser des Pits 20 an seinem Randabschnitt größer als der zu erhaltende Durchmesser, so dass die Möglichkeit besteht, dass der Abstand zwischen den Randabschnitten der benachbarten Pits 20 kleiner wird als 50 μm und die Breite eines Abschnitts zwischen den Pits 20 klein wird, wodurch seine Festigkeit vermindert wird. Wie vorstehend beschrieben wurde, wird, wenn der Abtragungsabschnitt 27 durch Laserlicht ausgebildet wird, der erhöhte Abschnitt 28 um seinen Rand herum gebildet. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass die erhöhten Abschnitte 28 benachbarter Abtragungsabschnitte 27 sich einander überlappen, wodurch die Festigkeit eines dazwischen liegenden Abschnitts vermindert wird. Außerdem könnte es schwierig werden, die Form der Pits 20 geeignet zu steuern.
  • Andererseits besteht, wenn der Durchmesser (Breite) des Laserlichts wesentlich kleiner ist als der zu erhaltende Durchmesser (z. B. kleiner oder gleich dem halben Durchmesser) des Pits 20 an seinem Randabschnitt, die Möglichkeit, dass das Pit 20 mit dem allgemein V-förmigen Querschnitt nicht geeignet ausgebildet werden kann. 4B zeigt ein Beispiel der Querschnittsform eines Pits, das ausgebildet wird, wenn der Durchmesser des Laserlichts wesentlich kleiner ist. Wenn als Markierung 18 eine Datenmatrix mit einer diesem Beispiel entsprechenden Größe ausgebildet wird, wird, wenn die Breite des Laserlichts beispielsweise etwa 0,10 oder 0,15 mm beträgt, die Querschnittsform des Pits 20 nach dem Endflächenpolierprozess anstatt allgemein V-förmig allgemein W-förmig, wie beispielsweise in 4B dargestellt ist. In diesem Fall bildet sich am Boden des runden Lochs 20 ein Vorsprung, so dass die Möglichkeit besteht, dass dieser Vorsprung Staub verursacht. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass beim Lesen dieser Markierung 18 aufgrund des Einflusses dieses Vorsprungs ein Fehler auftritt. In diesem Fall wird das Laserlicht in einer Spiralbahn derart abgestrahlt, dass Abschnitte der Spiralbahn sich mindestens teilweise überlappen.
  • Zum Ausbilden des Abtragungsabschnitts 27 durch Laserbestrahlung kann auch eine Ein-Schuß-Bestrahlung durch Laserlicht ausgeführt werden, indem beispielsweise die optische Achse auf die Mitte 32 der Zelle 30 fokussiert wird, ohne dass sie um die Mitte bewegt wird. Wenn der Abtragungsabschnitt 27 durch die Ein-Schuß-Bestrahlung ausgebildet wird, wird jedoch im Vergleich zu dem Fall, in dem der Abtragungsabschnitt 27 durch Bestrahlen in Umlaufbahnen oder in einer Spiralbahn ausgebildet wird, der tiefste Abschnitt des Abtragungsabschnitts 27 breiter, so dass der Abtragungsabschnitt 27 näherungsweise U-förmig ausgebildet wird.
  • Nachstehend werden Strukturen eines Maskenrohlings 10 und einer Maske 50 beschrieben, die unter Verwendung des Glassubstrats 12 hergestellt werden. Die 5A und 5B zeigen Beispiele von Strukturen des Maskenrohlings 10 bzw. der Maske 50. 5A zeigt ein Beispiel der Struktur des unter Verwendung des Glassubstrats 12 hergestellten Masken rohlings 10. In diesem Beispiel weist der Maskenrohling 10 das Glassubstrat 12, eine dünne Maskenmusterschicht 14 und eine Resistschicht 16 auf. Die dünne Maskenmusterschicht 14 ist eine dünne Schicht, die im Maskenherstellungsprozess strukturiert wird, und ist auf dem Glassubstrat 12 ausgebildet. Die Resistschicht 16 wird zum Strukturieren der dünnen Maskenmusterschicht 14 verwendet und ist auf der dünnen Maskenmusterschicht 14 ausgebildet. Gemäß diesem Beispiel kann ein Maskenrohling 10 geeignet hergestellt werden, der die Qualität erfüllt, die erforderlich ist, wenn beispielsweise die Maske 50 für kurzwelliges Belichtungslicht hergestellt wird.
  • 5B zeigt ein Beispiel der Struktur einer unter Verwendung des Maskenrohlings 10 hergestellten Maske 50. In der Maske 50 wird die dünnen Maskenmusterschicht 14 durch Fotolithografie strukturiert. Außerdem wird die Resistschicht 16 des Maskenrohlings 10 nach dem Strukturieren entfernt. Gemäß diesem Beispiel kann eine Maske 50 hergestellt werden, die beispielsweise zur Verwendung mit Belichtungslicht mit einer kurzen Wellenlänge von 200 nm oder weniger geeignet ist. Außerdem kann eine reflektive Maske für eine Belichtung im extremen Ultraviolett (EUV) geeignet hergestellt werden, die für reflektive Lithografie unter Verwendung von EUV-Licht als Lichtquelle verwendet wird.
  • Nachstehend wird die vorliegende Erfindung basierend auf Beispielen und Vergleichsbeispielen ausführlich beschrieben.
  • Beispiel 1
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Beispiel 1 wurde auf die gleiche oder eine ähnliche Weise hergestellt wie durch ein herkömmliches Maskenrohlingglassubstratherstellungsverfahren, außer dass ein Laserbestrahlungsprozess zum Ausbilden einer Markierung 18 ausgeführt wurde. Im vorliegenden Beispiel wurde beispielsweise ein Endflächenpolierprozess zum Polieren einer Endfläche des Glassubstrats 12 auf eine vorgegebene Oberflächenrauheit auf die gleiche oder eine ähnliche Weise ausgeführt wie durch einen herkömmlichen Endflächenpolierprozess. Der Laserbestrahlungsprozess wurde vor dem Endflächenpolierprozess ausgeführt. Daher wurde die Endfläche, in der Pits 20 durch Laserlichtbestrahlung ausgebildet waren, im Endflächenpolierprozess auf eine vorgegebene Oberflächenrauheit poliert.
  • Außerdem wurde in diesem Beispiel auf die gleiche oder eine ähnliche Weise wie durch das unter Bezug auf die 4A und 4B beschriebene Verfahren der Laserbestrahlungsprozess durch Einstellen der Bestrahlungsintensität und weiterer Parameter eines Lasermarkers und Aufstrahlen von Kohlendioxidlaserlicht mit einem Durchmesser von 0,08 mm in einem effektiven Bereich mit einer Energie ausgeführt, die ausreichend ist, das Glassubstrat zu schmelzen oder zu sublimieren. Als Markierung 18 wurde eine Datenmatrix mit einer Blockgröße von 3 mm × 3 mm ausgebildet. In der Datenmatrix wurde die Symbolgröße auf 12 × 12 (fest: 10 Ziffern) festgelegt. In diesem Fall betrug die Zellengröße 0,25 mm.
  • Verschiedene Parameter, z. B. die Laserleistung und die Scangeschwindigkeit, des Lasermarkers wurden geeignet eingestellt, so dass jedes Pits 20 der Markierung 18 die bevorzugte Form erhielt, wie unter Bezug auf die 2A bis 2C und 3A und 3B beschrieben wurde (d. h. derart eingestellt, dass Laserlichtumlaufbahnen für jeden Abtragungsabschnitt 27 sich teilweise überlappten).
  • Dadurch wurde in Beispiel 1 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes die Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 90 bis 120 μm (im Mittel 105 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 145 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 25 bis 40 μm (im Mittel 31 μm).
  • Beispiel 2
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Beispiel 2 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass der Durchmesser des Laserlichts auf 0,06 mm eingestellt wurde. Wie in Beispiel 1 wurde jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet. Der Durchmesser L1 jedes Pits 20 an seinem Randabschnitt und seine Tiefe D lagen innerhalb der gleichen Bereiche wie in Beispiel 1.
  • Beispiel 3
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Beispiel 3 wurde auf die gleiche Weise hergestellt in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 100 μm betrug (im Lasermarker wurde der Durchmesser des Laserlichts auf 0,1 mm eingestellt, und verschiedene Parameter, wie beispielsweise die Laserleistung und die Scangeschwindigkeit, wurden derart eingestellt, dass jedes Pit 20 die in den 3A und 3B dargestellte bevorzugte Form erhielt).
  • Dadurch wurde in Beispiel 3 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 145 μm bis 155 μm (im Mittel 150 μm). In die sem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 100 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 25 bis 40 μm (im Mittel 29 μm).
  • Beispiel 4
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Beispiel 4 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass der Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 etwa 50 μm betrug und nicht kleiner wurde als dieser Wert (im Lasermarker wurde der Durchmesser des Laserlichts auf 0,15 mm eingestellt, und verschiedene Parameter, wie beispielsweise die Laserleistung und die Scangeschwindigkeit, wurden derart eingestellt, dass jedes Pit 20 die in den 3A und 3B dargestellte bevorzugte Form erhielt).
  • Dadurch wurde in Beispiel 4 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 188 μm bis 200 μm (im Mittel 195 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 52 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 25 bis 40 μm (im Mittel 31 μm).
  • Vergleichsbeispiel 1
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Vergleichsbeispiel 1 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass der Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 etwa 40 μm betrug. Im Vergleichsbeispiel 1 war die Form jedes Pits 20 die gleiche wie in Beispiel 1.
  • Dadurch wurde in Vergleichsbeispiel 1 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 200 μm bis 215 μm (im Mittel 210 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 43 μm. Die Tiefe D jedes Pits betrug 25 bis 40 μm (im Mittel 31 μm).
  • Beispiel 5
  • Auf die gleiche oder eine ähnliche Weise wie in dem unter Bezug auf die 4A und 4B beschriebenen Verfahren wurde ein Laserbestrahlungsprozess durch Einstellen der Bestrahlungsintensität und ähnlicher Parameter eines Lasermarkers und Aufstrahlen von Kohlendioxidlaserlicht mit einem Durchmesser von 0,05 mm ausgeführt, um Pits 20 auszubilden. In diesem Fall wurde jedes Pit 20 derart ausgebildet, dass sein Durchmesser L1 an seinem Randabschnitt etwa 80 μm betrug und nicht kleiner wurde als dieser Wert. Als Markierung 18 wurde eine Datenmatrix mit einer Blockgröße von 1,68 mm × 1,68 mm ausgebildet. In der Datenmatrix wurde die Symbolgröße auf 12 × 12 (fest: 10 Ziffern) festgelegt. In diesem Fall betrug die Zellengröße 0,14 mm.
  • Verschiedene Parameter, z. B. die Laserleistung und die Scangeschwindigkeit, des Lasermarkers wurden geeignet eingestellt, so dass jedes Pit 20 der Markierung 18 die bevorzugte Form erhielt, wie unter Bezug auf die 2A bis 2C und 3A und 3B beschrieben wurde.
  • Dadurch wurde in Beispiel 5 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes die Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 80 bis 85 μm (im Mittel 81 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 60 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 25 bis 40 μm (im Mittel 29 μm).
  • Vergleichsbeispiel 2
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Vergleichsbeispiel 2 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 5, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass der Durchmesser L1 jedes Pits 20 an seinem Randabschnitt 70 μm betrug. In Vergleichsbeispiel 2 hatte jedes Pits 20 die gleiche Form wie in Beispiel 5.
  • Dadurch wurde in Vergleichsbeispiel 2 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 70 μm bis 75 μm (im Mittel 72 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 70 μm. Die Tiefe D jedes Pits betrug 25 bis 40 μm (im Mittel 31 μm).
  • Beispiel 6
  • Auf die gleiche oder eine ähnliche Weise wie in dem unter Bezug auf die 4A und 4B beschriebenen Verfahren wurde ein Laserbestrahlungsprozess durch Einstellen der Bestrahlungsintensität und ähnlicher Parameter des Lasermarkers und Aufstrahlen von Kohlendioxidlaserlicht mit einem Durchmesser von 0,2 mm ausgeführt, um Pits 20 auszubilden. In diesem Fall wurde jedes Pit 20 derart ausgebildet, dass sein Durchmesser L1 an seinem Randabschnitt etwa 250 μm betrug und diesen Wert nicht überschritt. Als Markierung 18 wurde eine Datenmatrix mit einer Blockgröße von 3,6 mm × 3,6 mm ausgebildet. In der Datenmatrix wurde die Symbolgröße auf 12 × 12 (fest: 10 Ziffern) festgelegt. In diesem Fall betrug die Zellengröße 0,3 mm.
  • Verschiedene Parameter, z. B. die Laserleistung und die Scangeschwindigkeit, des Lasermarkers wurden geeignet eingestellt, so dass jedes Pit 20 der Markierung 18 die bevorzugte Form erhielt, wie unter Bezug auf die 2A bis 2C und 3A und 3B beschrieben wurde.
  • Dadurch wurde in Beispiel 6 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes die Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 240 bis 250 μm (im Mittel 248 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 52 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 25 bis 40 μm (im Mittel 32 μm).
  • Beispiel 7
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Beispiel 7 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass der Mittelwert der Tiefen D der Pits 20 20 μm betrug.
  • Dadurch wurde in Beispiel 7 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 90 μm bis 110 μm (im Mittel 100 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 145 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 17 bis 23 μm (im Mittel 21 μm).
  • Beispiel 8
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Beispiel 8 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass der Mittelwert der Tiefen D der Pits 20 10 μm betrug.
  • Dadurch wurde in Beispiel 8 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 90 μm bis 110 μm (im Mittel 100 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 145 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 8 bis 12 μm (im Mittel 10 μm).
  • Beispiel 9
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Beispiel 9 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass die Tiefe D jedes Pits 20 4 μm betrug und nicht kleiner wurde als dieser Wert.
  • Dadurch wurde in Beispiel 9 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 90 μm bis 110 μm (im Mittel 100 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 145 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 4 bis 6 μm (im Mittel 4,3 μm).
  • Vergleichsbeispiel 3
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Vergleichsbeispiel 3 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass der Mittelwert der Tiefen D der Pits 20 3 μm betrug.
  • Dadurch wurde in Vergleichsbeispiel 3 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 90 μm bis 110 μm (im Mittel 100 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 145 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 3 bis 4 μm (im Mittel 3,1 μm).
  • Beispiel 10
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Beispiel 10 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass die Tiefe D jedes Pits 20 etwa 50 μm betrug und nicht größer wurde als dieser Wert.
  • Dadurch wurde in Beispiel 10 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 90 μm bis 110 μm (im Mittel 100 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 145 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 45 bis 50 μm (im Mittel 49 μm).
  • Vergleichsbeispiel 4
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Vergleichsbeispiel 4 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass verschiedene Bedingungen derart eingestellt wurden, dass der Mittelwert der Tiefen D der Pits 20 55 μm betrug.
  • Dadurch wurde in Vergleichsbeispiel 4 jedes Pit 20 als in Draufsicht betrachtet allgemein kreisförmiges Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet, wie in den 3A und 3B dargestellt ist. Der Durchmesser L1 jedes eine Markierung 18 bildenden Pits 20 an seinem Randabschnitt lag im Bereich von 90 μm bis 110 μm (im Mittel 100 μm). In diesem Fall betrug der mittlere Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 145 μm. Die Tiefe D jedes Pits 20 betrug 53 bis 58 μm (im Mittel 56 μm).
  • Auswertung
  • Für jedes der Beispiele 1 bis 10 und Vergleichsbeispiele 1 bis 4 wurden 100 Glassubstrate 12 hergestellt, und auf der Basis eines Standards, der gefordert wird, wenn das Glassubstrat 12 zum Herstellen einer Maske für eine ArF-Excimerlaser(Wellenlänge 193 nm)-belichtung verwendet wird, wurde eine Substratuntersuchung ausgeführt, bei der geprüft wurde, ob Defekte, wie beispielsweise Risse oder Späne, in der Markierung 18 vorhanden sind oder nicht. Außerdem wurde eine Markierungsleseprüfung unter Verwendung eines Markierungslesegeräts ausgeführt. Für die Beispiele 1 bis 10 waren die Prüfungsergebnisse derart, dass alle Glassubstrate 12 die Prüfungen bestanden. Bei Vergleichsbeispiel 1 bestand ein Teil (15) der Glassubstrate 12 die Prüfungen nicht. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass in Vergleichsbeispiel 1 der Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 20 nur 40 μm betrug, so dass beispielsweise aufgrund von im Endflächenpolierprozess auftre tenden Stößen oder ähnlichen Einflüssen Risse oder Späne verursacht wurden.
  • Bei Vergleichsbeispiel 2 bestand ein Teil (30) der Glassubstrate 12 die Markierungsleseprüfung nicht. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass der Mittelwert der Durchmesser L1 der Pits 20 an ihren Randabschnitten nur 72 μm betrug, wodurch der Kontrast zwischen den Pits 20 und anderen Abschnitten der Markierung 18 unzureichend wurde, so dass Abschnitte vorhanden waren, in denen das Markierungslesegerät die Pits 20 nicht erkennen konnte.
  • Bei Vergleichsbeispiel 3 bestand etwa die Hälfte der Glassubstrate 12 die Markierungsleseprüfung nicht. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass der Mittelwert der Tiefen D der Pits 20 nur 3,1 μm betrug, wodurch der Kontrast zwischen den Pits 20 und anderen Abschnitten der Markierung 18 unzureichend wurde, so dass häufig Abschnitte vorhanden waren, in denen das Markierungslesegerät die Pits 20 nicht erkennen konnte.
  • Bei Vergleichsbeispiel 4 bestand ein Teil (8) des Glassubstrats 12 die Substratuntersuchung nicht. Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass der Mittelwert der Tiefen D der Pits 20 mit 56 μm groß war, so dass bei der Ausbildung der Pits 20 (im Laserbestrahlungsprozess oder im Endflächenpolierprozess) oder in ähnlichen Prozessen erzeugter Staub in den Pits 20 anhaftete und in einem Reinigungsprozess nicht vollständig entfernt werden konnte.
  • Referenzbeispiele 1 und 2
  • Ein Glassubstrat 12 gemäß Referenzbeispiel 1 wurde auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass der Durchmesser des Laserlichts auf 0,04 mm eingestellt wurde und der Durchmesser jedes Pits 20 an seinem Randabschnitt auf etwa 100 μm eingestellt wurde und das Laserlicht nur in einer einzigen Umlaufbahn um die Mitte jedes auszubildenden Pits 20 bewegt wurde. Außerdem wurde ein Glassubstrat 12 gemäß Referenzbeispiel 2 auf die gleiche Weise hergestellt wie in Beispiel 1, außer dass die Schreiblinienbreite des Laserlichts, d. h. der Durchmesser des Laserlichts, auf 0,04 mm eingestellt wurde und das Laserlicht in sich teilweise überlappenden spiralförmigen Bahnabschnitten bewegt wurde.
  • In Referenzbeispiel 1 war der Durchmesser des Laserlichts maximal halb so groß wie die Breite des auszubildenden Pits 20, so dass durch die Bewegung des Laserlichts in nur einer Umlaufbahn sich Abschnitte der Umlaufbahn nicht einander überlappten, wodurch der Mittenabschnitt des Pits 20 nicht ausreichend abgetragen wurde und das Pit 20 nicht als Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet wurde, sondern als Loch mit einem allgemein W-förmigen Querschnitt. Daher konnte das Pit 20 mit der unter Bezug auf die 2A bis 2C und 3A und 3B beschriebenen bevorzugten Form nicht geeignet ausgebildet werden.
  • Andererseits wurde in Referenzbeispiel 2, obwohl der Durchmesser des Laserlichts maximal halb so groß war wie die Breite des auszubildenden Pits 20, weil das Laserlicht in sich einander teilweise überlappenden Spiralbahnabschnitten bewegt wurde, der Mittenabschnitt 20 ausreichend abgetragen, so dass das Pit 20 als Loch mit einem allgemein V-förmigen Querschnitt ausgebildet wurde. Daher konnte das Pit 20 mit der unter Bezug auf die 2A bis 2C und 3A und 3B beschriebenen bevorzugten Form geeignet ausgebildet werden.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung hinsichtlich spezifischer Ausführungsformen beschrieben wurde, ist der technische Umfang der vorliegenden Erfindung nicht darauf beschränkt. Für Fachleute ist leicht ersichtlich, dass bezüglich der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen verschiedene Modifikationen und Verbesserungen vorgenommen wer den können. Anhand der Beschreibung der Ansprüche ist klar, dass die durch derartige Modifikationen oder Verbesserungen erhaltenen Ausführungsformen ebenfalls innerhalb des technischen Umfangs der vorliegenden Erfindung eingeschlossen sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • - JP 2006-309143 A [0003]
    • - US 2006/0246361 A1 [0003]

Claims (9)

  1. Maskenrohlingglassubstrat zur Verwendung bei der Herstellung eines Maskenrohlings, wobei: eine Markierung, die durch mehrere Pits Information zum Identifizieren oder Verwaltung bzw. Handhabung des Maskenrohlingglassubstrats darstellt, auf einer Oberfläche eines Bereichs des Maskenrohlingglassubstrats ausgebildet ist, der keinen Einfluss auf die Ausbildung eines Übertragungsmusters hat; jedes der die Markierung bildenden Pits ein rundes Loch mit einem allgemein kreisförmigen Randabschnitt ist; und der Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 50 μm oder mehr beträgt.
  2. Maskenrohlingglassubstrat nach Anspruch 1, wobei die Markierung auf einer Endfläche des Maskenrohlingglassubstrats ausgebildet ist.
  3. Maskenrohlingglassubstrat nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Markierung ein zweidimensionaler Code ist, bei dem Zellen mit einer Zellengröße von 0,13 bis 0,3 mm zweidimensional angeordnet sind und der die Information durch Ausbilden der Pits in den vorgegebenen Zellen anzeigt; und der Durchmesser jedes Pits an seinem Randabschnitt 80 bis 250 μm beträgt.
  4. Maskenrohlingglassubstrat nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei jedes Pit eine Tiefe von 4 bis 50 μm hat.
  5. Maskenrohlingglassubstrat nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei jedes Pit ein rundes Loch ist, dessen Tiefe von seinem Randabschnitt zu einem tiefsten Abschnitt an seiner Mitte hin graduell zunimmt.
  6. Verfahren zum Herstellen eines Maskenrohlingglassubstrats zur Verwendung bei der Herstellung eines Maskenrohlings, wobei das Verfahren den Schritt aufweist: Ausbilden einer Markierung, die durch mehrere Pits Information zum Identifizieren oder Verwalten bzw. Handhaben des Maskenrohlingglassubstrats auf einer Oberfläche eines Bereichs des Maskenrohlingglassubstrats darstellt, der keinen Einfluss auf die Ausbildung eines Übertragungsmusters hat, wobei jedes Pit ein rundes Loch ist, dessen Randabschnitt allgemein kreisförmig ist, und wobei der Abstand zwischen den Randabschnitten benachbarter Pits 50 μm oder mehr beträgt.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei: die Markierung ein zweidimensionaler Code ist, bei dem Zellen mit einer Zellengröße von 0,13 bis 0,3 mm zweidimensional angeordnet sind und der die Information durch Ausbilden der Pits in den vorgegebenen Zellen anzeigt, wobei der Durchmesser jedes Pits an seinem Randabschnitt 80 bis 250 μm beträgt; wobei das Verfahren einen Laserbestrahlungsschritt, in dem Laserlicht mit einem Durchmesser verwendet wird, der kleiner oder gleich dem Durchmesser des Pits an seinem Randabschnitt ist, und einen Schritt zum Bewegen des Laserlichts in Umlaufbahnen oder in ei ner Spiralbahn um die Mitte des Pits aufweist, so dass die Umlaufbahnen oder Abschnitte der Spiralbahn sich mindestens teilweise überlappen, um einen Abtragungsabschnitt auszubilden, der das Pit darstellen soll.
  8. Verfahren zum Herstellen eines Maskenrohlings zur Verwendung bei der Herstellung einer für die Fotolithografie geeigneten Maske, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Bereitstellen des durch das Verfahren nach Anspruch 6 oder 7 hergestellten Maskenrohlingglassubstrats, und Ausbilden einer dünnen Übertragungsmusterschicht auf dem Maskenrohlingglassubstrat.
  9. Verfahren zum Herstellen einer für die Fotolithografie geeigneten Maske, wobei das Verfahren die Schritte aufweist: Bereitstellen des durch das Verfahren nach Anspruch 8 hergestellten Maskenrohlings; und Strukturieren der dünnen Übertragungsmusterschicht.
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