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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine mobile zusammenklappbare
Tribüne nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei
einer aus der
DE 100
45 906 A1 bekannten Tribüne dieser Art sind die
Sitzanordnungen starr am Klapprahmen befestigt, so dass, wie dort
bei zwei am Transport-Basisrahmen gegeneinander gerichteten Klapprahmen,
die Tribüne in zusammengeklapptem Zustand eine erhebliche
Tiefe bzw. Breite und damit Grundfläche aufweist. Darüber
hinaus ist auch aufgrund der überstehenden Rückseiten
der Sitzanordnungen in zusammengeklapptem Zustand eine erhebliche
Höhe gegeben, so dass der Transport-Basisrahmen standseitig
sehr flach gemacht werden muss, um die zusammengeklappte Tribune
durch übliche Türen bewegen zu können.
Ein standseitiger flacher Basisrahmen wiederum bedeutet eine schlechte
Transportierbarkeit insbesondere auf unebenem Boden. Des weiteren
ist die Handhabung aufgrund des Gewichts der einzelnen Klapprahmen kraftaufwändig
und umständlich. Schließlich müssen auch
die Sitzanordnungen an den beiden Klapprahmen so angeordnet sein,
dass sie in zusammengeklapptem Zustand der Tribüne zwischeneinander
liegen, was wiederum zu einer aufwendigen Konstruktion dahingehend
führt, dass bei der dem vorderen Klapprahmen zugewandten
erste Reihe der Sitzanordnung des hinteren Klapprahmens in zusammengeklapptem
Zustand eine Teleskopbewegung zur zweiten Reihe der Sitzanordnung
des hinteren Klapprahmens erfolgen muss.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine mobile zusammenklappbare
Tribüne der eingangs genannten Art zu schaffen, die raumsparender
und grundflächensparender zusammengeklappt werden kann
und die in einfacherer und bequemerer Weise sowohl in die Nutzstellung
als auch in die Lagerstellung gebracht werden kann.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe sind bei einer mobilen zusammenklappbaren
Tribüne der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen
Merkmale vorgesehen.
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Durch
die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist nicht
nur erreicht, dass die Tribüne in zusammengeklapptem Zustand
eine geringere Grundfläche einnimmt und eine geringere
Höhe aufweist, weil der Klapprahmen zu einem Faltrahmen
erweitert ist, sondern auch, dass aufgrund der Gegendruckfedern,
die insbesondere als Gasfedern ausgebildet sind, ein Teil des Gewichtes
des Faltrahmens sowohl beim Abklappen in die Nutzstellung als auch
beim Hochklappen in die Lagerstellung kompensiert werden kann. Dies
gilt sowohl dann, wenn am Transport-Basisrahmen ein einziger Faltrahmen
vorgesehen ist, als auch dann, wenn am Transport-Basisrahmen zwei
einander gegenüberliegende Faltrahmen, die zu entgegengesetzten
Seiten abgeklappt und aufgefaltet werden, vorgesehen sind. Im Falle
eines einzigen Faltrahmens am Transport-Basisrahmen ist in vorteilhafter
Weise von vorne herein ein am Transport-Basisrahmen befestigtes
Geländer vorgesehen.
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Mit
den Merkmalen des Anspruchs 2 ist erreicht, dass mit der Klappbewegung
des Faltrahmens gleichzeitig die Faltbewegung der Sitzanordnung
erfolgt.
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Mit
den Merkmalen nach Anspruch 3 ist dem gegenüber eine Konstruktion
vorgesehen, bei der die Faltbewegung der Sitzanordnung nach Abklappen des
Faltrahmens bzw. vor Hoch- bzw. Zurückklappen des Faltrahmens
erfolgt.
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Vorteilhafte
konstruktive Ausgestaltungen der Faltrahmen ergeben sich aus den
Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 4 bis 7, je
nach dem, ob eine Kopplung der Faltbewegung der Sitzanordnung mit
der Schwenkbewegung des Faltrahmens zum Ab- oder Aufklappen erfolgen
soll oder nicht.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen hierzu und eine vereinfachte Bewegungsmechanik betreffend
ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche
8 bis 11.
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Mit
den Merkmalen nach Anspruch 12 ist vorgesehen, dass der bzw. die
Faltrahmen in zusammengeklappter Stellung in einfacher Weise gegen versehentliches
Abklappen verriegelt werden können. Hierbei können
zusätzlich die Merkmale nach Anspruch 13 vorgesehen sein.
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Mit
den Merkmalen nach Anspruch 14 und ggf. mindestens einem der Ansprüche
15 und 16 ist erreicht, dass bei zwei gegeneinander klappbaren Faltrahmen
die Lücke zwischen benachbarten Plattformen der beiden
Faltrahmen in einfacher Weise dadurch geschlossen werden kann, dass
der hintere Faltrahmen in Richtung des vorderen Faltrahmens bewegt
werden kann.
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Mit
den Merkmalen nach Anspruch 17 ist erreicht, dass der Transport-Basisrahmen
von einem Palettenhubwagen oder einem Hebelroller unterfahren werden
kann, so dass ein einfacher Transport der in Lagerstellung zusammengeklappten
Tribüne erreicht ist.
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Weitere
Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen,
in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele
näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
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1 in
Seitenansicht eine mobile zusammenklappbare Tribüne gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung in zusammengeklappter
Lagerstellung,
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2 in
Seitenansicht eine Überangsstellung der Tribune von der
Lagerstellung nach 1 zur Nutzstellung nach 3 oder
umgekehrt,
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3 in
Seitenansicht die Tribüne nach 1 in abgeklappter
und aufgefalteter Nutzstellung der Sitzanordnung,
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4 in
Seitenansicht eine mobile zusammenklappbare Tribune gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung in zusammengeklappter
Lagerstellung,
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5 in
Seitenansicht eine Übergangsstellung von der Lagerstellung
nach 4 zur Nutzstellung einer hinteren Sitzanordnung
nach 7 oder umgekehrt,
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6 eine
der 5 entsprechende Darstellung, jedoch in einer weiteren Übergangsstellung,
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7 in
Seitenansicht die aufgeklappte noch unvollständige Nutzstellung
der hinteren Sitzanordnung bei noch hoch geklappter vorderer Sitzreihenanordnung,
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8 in
Seitenansicht die Tribüne nach 4 in beidseitig
aufgeklappter und -gefalteter jedoch noch unvollständiger
Nutzstellung,
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9A und 9B in
Seiten- und Frontansicht den Stützfuß des weiteren
Faltrahmens,
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10A und 10B in
vergrößerter abgebrochener Darstellung eine Seitenansicht ähnlich
der 8 bzw. einen Schnitt längs der Linie
XB-XB der 10A, und
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11 in
Seitenansicht die Tribüne nach 4 bzw. 8 in
endgültiger Nutzstellung.
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Die
in der Zeichnung gemäß zweier Ausführungsbeispiele
dargestellte Tribüne 10 bzw. 110 besitzt
einen Transport-Basisrahmen 11 bzw. 111, an dem
entweder ein einziger Tribünenrahmen in Form eines Faltrahmens 12 mit
einer Sitzanordnung 13 und begehbarer Plattform 15 zu
einer Seite in Nutzstellung abklappbar und auffaltbar ist, oder
zwei Tribünenrahmen in Form jeweils eines Faltrahmens 12 und 112 mit
jeweils Sitzanordnungen 13 bzw. 113 und begehbaren
Plattformen 15 bzw. 115 nach entgegengesetzten
Seiten in die jeweilige Nutzstellung abklappbar und auffaltbar sind.
Die Tribüne 10 bzw. 110 kann in zusammengeklappter
Lagerstellung in einfacher Weise mit oder ohne Hilfsmittel mit Hilfe
des Transport-Basisrahmens 11 bzw. 111 transportiert werden.
Die Tribune 10 bzw. 110 kann auf diese Weise von
einem Lagerort zu unterschiedlichen Nutzerorten transportiert und
aufgestellt werden. Die Tribüne 10 bzw. 110 besitzt
eine bestimmte Länge von bspw. 1,5 m in Richtung der Sitzanordnungen 13, 113,
wobei die Tribüne 10, 110 durch längsseitiges Aneinanderreihen
von mehreren Tribünen 10, 110 nahezu
beliebig verlängert werden kann. Die jeweilige Tribüne 10, 110 besitzt
eine relativ geringe Grundfläche von bspw. 1,5 m × 0,5
m bzw. 1,5 m × 0,7 m sowie eine maximale Höhe
von bspw. etwa 1,9 m, die für das Durchfahren von üblichen
Türen geeignet ist. In den Figuren ist jeweils nur eine
Längsendseite dargestellt; es versteht sich, dass die andere
Längsendseite entsprechend ausgebildet ist und die Verbindung über
nicht im einzelnen dargestellte Querträger (z. B. 167 bis 169 in 10B) sowie aufliegende Plattformen 15, 115 erfolgt.
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1 zeigt
gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel
die Tribune 10, deren Transport-Basisrahmen 11 an
seiner in 1 linken bzw. Vorderseite 17 mit
einem Faltrahmen 12 bestückt ist, der mittels einer
Gelenkachse 16 schwenkbar abklappbar gehalten ist. Die
Gelenkachse 16 erstreckt sich in Richtung der Länge
des Transport-Basisrahmens 11 und parallel zur Sitzanordnung 13.
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An
der der Vorderseite 17 abgewandten in 1 rechten
bzw. Rückseite 18 des Transport-Basisrahmens 11 ist
ein aufrechtes Rückengeländer 19 ortsfest
gehalten. Das Rückengeländer 19 erstreckt sich
wie der Faltrahmen 12 über die gesamte Länge des
Transport-Basisrahmens 11. Der Transport-Basisrahmen 11 ist
in Seitenansicht der 1 gesehen etwa U-förmig
in der Weise, dass eine Seitenwange 21 an ihrem vorderen
und hinteren Ende mit jeweils einem Fuß 22 bzw. 23 versehen
ist, welche Füße auch als Rolle ausgebildet sein
können. Die Füße 22 und 23 sowie
die Seitenwange 21 sind über nicht im einzelnen
dargestellte parallele Längsstreben mit den entsprechenden
Elementen am anderen Ende der Längserstreckung des Transport-Basisrahmens 11 verbunden.
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Der
Faltrahmen 12, der mit drei Reihen 13', 13'', 13''' der
Sitzanordnung 13 bestückt ist, besitzt eine Parallelogrammanordnung 25 an
jedem Längsende aus hier drei Tragstreben 26, 27 und 28,
die untereinander über parallele Stützstreben 31 und 32 bzw. 33 und 34 der
Sitzreihen 13'' und 13''' sowie mit einer Verbindungsstrebe 35 nahe
der vorderen Sitzreihe 13' gelenkig verbunden sind und
begehbare Plattform 15 tragen. Während die kurzen
Stützstreben 31 und 33 zwischen der Sitzreihe 13'' bzw. 13''' und
der Tragstrebe 28 verlaufen, sind die langen Stützstreben 32 und 34 mit
den drei Tragstreben 26, 27 und 28 bzw.
zwei Tragstreben 27 und 28 gelenkig verbunden.
Die vordere Sitzreihe 13' ist über eine Stütze 36 mit
dem vorderen freien Ende der Tragstrebe 26 starr verbunden.
Alle Sitzreihen 13', 13'' und 13''' verlaufen
in Richtung ihrer Sitztiefe jeweils parallel zu den auch untereinander
parallel verlaufenden Tragstreben 26 bis 28 sowohl
in Lagerstellung als auch in Nutzstellung als auch in jeder dazwischenliegenden Übergangsstellung.
In ihrer Längsrichtung verlaufen die Sitzreihen 13', 13'' parallel
zueinander und über die gesamte Länge von Faltrahmen 12 und Basisrahmen 11.
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Zwischen
dem vorderen Bereich der Seitenwange 21 bzw. dem vorderen
Fuß 22 und einer Stelle der oberen Tragstrebe 28 nahe
der Gelenkverbindung zwischen dieser und der kurzen Stützstrebe 33 ist
an jedem Längsende des Faltrahmens 12 eine Gegendruckfeder
(z. B. 2) in Form einer Gegendruckgasfeder 40 vorgesehen,
die der Kompensation des Gewichts von Faltrahmen 12 und
Sitzanordnung 13 sowohl beim Abklappen in die Nutzstellung (3)
als auch beim Hochklappen in die Lagerstellung (1)
dient. Die Schwenklagerung des Faltrahmens 12 am Transport-Basisrahmen 11 ist
dadurch gegeben, dass jeweils beidendig an einer Schwenkachse 16 ein
Arm 37 gehalten ist, der am der Stützstrebe 34 nahen
Ende senkrecht abstehend an der Tragstrebe 26 starr befestigt
ist.
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Ein
zweiarmiger Gegendruckhebel 45 ist mit dem freien Ende
seines gemäß den 1 bis 3 oberen
Hebelarmes 41 mit der Stützstrebe 34 der hinteren
Sitzreihe 13''' gelenkig verbunden und ist in einem unteren
Bereich über eine Achse 42 an der Seitenwange 21 schwenkbar
gehalten. Der dem längeren Hebelarm 41 abgewandte
andere kürzere Hebelarm 43 des Gegendruckhebels 45 besitzt
an seinem freien Ende eine Anschlagnase 44, die in Lagerstellung
an einem ortsfesten Anschlag 46 des Transport-Basisrahmens 11 anliegt.
Der Gegendruckhebel 45 ermöglicht die Faltbewegung
der Parallelogrammanordnung 25 und damit der Sitzreihen 13'' und 13''' der
Sitzanordnung 13.
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In
Lagerstellung der Tribune 10 gemäß 1 ist
ersichtlich, dass eine lösbare Arretierung 50 den
Faltrahmen 12 gegen unbeabsichtigtes Abklappen aus der
Lagerstellung hält, wobei die Arretierung 50 eine
Stellbolzen 48 an der mittleren Tragstrebe 27 und
eine Lasche 49 besitzt, die senkrecht von der oberen Tragstrebe 28,
an der sie befestigt ist, vorsteht. Die Lasche 49 besitzt
eine Auflauffläche, über die der Stellbolzen 48 bei
Anklappen in Lagerstellung wandert und in eine nicht im einzelnen
dargestellte Öffnung der Lasche 49 greift bzw.
rastet. Zum Lösen dieser Arretierung 50 wird von
der Vorderseite 17 her die Lasche 49 über
ihre Auflaufschräge gemäß 1 nach
unten ausgelenkt.
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Wie
erwähnt, zeigt 1 die Lagerstellung und 3 die
Nutzstellung. Aus 2, die eine Übergangsstellung
zeigt, ist ersichtlich, wie der Faltrahmen 12 sich dadurch
auffaltet, dass der Gegendruckhebel 45 mit seinem an der
Tragstrebe 28 gehaltenen längeren Hebelarm 41 eine
Bahn beschreibt, die ein entsprechendes Entfalten der Parallelogrammanordnung 25 ermöglicht.
In Übergangsstellung befindet sich die Anschlagnase 44 des
Gegendruckhebels 45 in einem Abstand vom ortsfesten Anschlag 46,
während sie nach Erreichen der Nutzstellung wieder ihre
ursprüngliche Lage einnimmt. Die 1 bis 3 zeigen
gleichfalls die Beanspruchung der Gegendruckgasfeder 40,
die während der Abklappbewegung des Faltrahmens 12 aus
der Lagerstellung über die Übergangsstellung in
die Nutzstellung entgegen ihrer Druckwirkung zusammengedrückt
wird und damit einen Teil des Gewichts des Faltrahmens 12 einschließlich
der Sitzanordnung 13 und der Plattformen 15 kompensiert.
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Die 4 bis 9 zeigen die Tribune 110 des zweiten
Ausführungsbeispieles, bei der der Transport-Basisrahmen 111 vom
Grundsatz her gleich ausgebildet, jedoch zur Aufnahme des aus zweitem
Faltrahmen 112 mit dessen Sitzanordnung 113 und Plattformen 115 gebildeten
zweiten Tribünenrahmens breiter ausgebildet ist. Am Transport-Basisrahmen 111,
an dem kein Rückengeländer angeordnet ist, sind
der Faltrahmen 12 mit Sitzanordnung 13 und Plattformen 15 an
der gemäß 4 linken
Vorderseite 117 und an der gemäß 4 rechten
Rückseite 118 der Faltrahmen 112 mit
Sitzanordnung 113 und Plattformen 115 angelenkt.
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Die
Ausgestaltung des Faltrahmens 12 mit Sitzanordnung 13 und
Plattformen 15 und die Anlenkung des Faltrahmens 12 am
Transport-Basisrahmen 111 entspricht der Anordnung und
Ausgestaltung des ersten Ausführungsbeispieles nach den 1 bis 3.
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Der
Faltrahmen 112 besitzt beim Ausführungsbeispiel
eine Sitzanordnung 113 aus zwei parallelen Sitzreihen 113' und 113'',
die ebenfalls über endseitige Stützstreben 131 und 132 bzw. 133 und 134 mit
einer jeweils endseitigen Parallelogrammanordnung 125 aus
drei Tragstreben 126, 127 und 128 mit
aufgelegten Plattformen 115 gelenkig verbunden sind. Das
dem Faltrahmen 12 zugewandte freie Ende der unteren Tragstrebe 126 ist
mit einem Gelenkhebel 145 gelenkig verbunden, welcher Gelenkhebel 145 zwei
zueinander senkrechte Arme 152 und 153 aufweist,
wobei das freie Ende des Arms 152 an der Tragstrebe 128 und
das freie Ende des dazu rechtwinkligen Armes 153 an der
Seitenwange 121 des Transport-Basisrahmens 111 gelenkig
gehalten ist. An dem die beiden Arme 152 und 153 verbindenden Bereich 154 des
Gelenkhebels 145 vorzugsweise nahe dessen Außenkante
(8 und 10) ist das eine Ende einer
Gegendruck-Gasfeder 140 schwenkbar gehalten, deren anderes
Ende an der Tragstrebe 127 gelenkig gehalten ist. Der Gelenkhebel 145 besitzt
an seinem einen Arm 152 der Anlenkung an der Tragstrebe 126 benachbart
eine senkrecht nach innen abstehende Anschlagnase 156,
die, wie noch beschrieben wird, entweder in bzw. auf einer ersten
oder einer zweiten schalenartigen Auflage 155 bzw. 157 der
Seitenwange 121 des Basisrahmens 111 liegt.
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Das
hintere freie Ende der unteren Tragstrebe 126 ist mit einer
Fußstütze 160 bestückt, die
gegenüber der Tragstrebe 126 ein- und abklappbar
und vor dem Ausklappen (5 ff) senkrecht abstehend arretierbar
ist. Die Fußstütze 160 besitzt gemäß den 9A und 9B einen
unteren breiten Fuß 161 und eine obere Riegellasche 162,
die in Frontansicht ein bestimmtes Profil aufweist. Die mit der
Fußstütze 160 fest verbundene Riegellasche 162 ist
um ihre senkrechte Bohrung 163 am dem Basisrahmen 111 abgewandten
Ende der Längsstrebe 126 schwenkbar derart gehalten,
dass sie parallel zur Längsstrebe 126 und senkrecht
zu dieser angeordnet werden kann. In beiden Positionen ist die Fußstütze 160 automatisch verriegelbar,
wobei die Verriegelung der Fußstütze 160 in
der Lagerstellung gleichzeitig eine Verriegelung des Faltrahmens 112 in
der Lagerstellung zur Folge hat. Hierzu ist eine Arretierungsvorrichtung 150 mit
einem Stellbolzen 138 versehen, der in den beiden Positionen
mit der Riegellasche 162 zusammenwirkt.
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Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel nach den 4 bis 11 wird
in der Lagerstellung nach 4 also zunächst
die Fußstütze 160 aus ihrer zur Tragstrebe 128 parallelen
Lage entriegelt und senkrecht abstehend ausgeklappt, womit gleichzeitig eine
Entriegelung der gesperrten Öffnungsbewegung des Faltrahmen 112 dadurch
stattfindet, dass ein nasenförmiges Anschlagteil 164 der
Riegellasche 162 bspw. die Stützstrebe 134 freigibt.
Während der Abklappbewegung des Faltrahmens 112,
in der die Gegendruckgasfeder 140 in einer zur Gasfeder 40 entgegengesetzten
Richtung wirkt, verbleibt die Parallelanordnung 125 sowie
die Sitzanordnung 113 jeweils im Wesentlichen in ihrer
gefalteten Stellung (5). Erst wenn der Faltrahmen 112 vollständig
abgeklappt ist und auf dem Boden steht (6), wird
die Parallelogrammanordnung 125 mit der Sitzanordnung 113 nach
hinten bis zu einer Anschlagposition gezogen, in der an einem an
der mittleren Tragstrebe 126 angeordneten Anschlag 158 ein
Bereich der vorderen langen Stützstrebe 132 zur
Anlage kommt. In dieser Position liegt die Anschlagnase 156 des
Gelenkhebels 145 in der ersten Auflage 155 der
Seitenwange 121.
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Die
weitere Auffalt-Bewegung der Tribüne 110 zur vollständigen
Nutzstellung hin erfolgt in der Weise, dass nun entsprechend dem
ersten Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 der
Faltrahmen 12 gegenüber dem Transport-Basisrahmen 111 in
zur Schwenkbewegung des weiteren Faltrahmens 112 entgegengesetzter
Richtung abgeklappt wird. Diese Stellung zeigt 8.
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Die
entgültige Nutzstellung ist gemäß 8 deshalb
noch nicht erreicht, weil zwischen den beiden Faltrahmen 12 und 112 eine
Lücke 165 zum Transport-Basisrahmen 111 klafft,
die geschlossen werden muss. Diese Lücke 165 besteht
zwischen dem vorderen freien Ende der mittleren Tragstrebe 127 und
einem unterhalb der Sitzreihe 13'' befindlichen Zwischentragstrebenstück 29.
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Zum
Schließen dieser Lücke 165 wird der abgeklappte
und aufgefaltete Faltrahmen 112 gemäß Pfeil
S der 8 bewegt, wobei sich der Gelenkhebel 145 um
die Achse 153' seines freien Armes 153 verschwenkt
und dabei das vordere Ende der beiden Tragstreben 126 und 127 anhebt,
was durch die Gegendruckgasfeder 140 unterstützt
wird, wobei deren freie Enden einen Bogen durchlaufen, der es ermöglicht,
dass am Ende dieser Bewegung (nach Durchlaufen eines Zenits) gemäß 11 die
Anschlagnase 156 des Gelenkhebels 145 in der zweiten
Auflage 157 liegt und das freie Ende der mittleren Tragstrebe 127 in
unmittelbarer Nähe zum Tragstrebenstück 29 des
Faltrahmens 12 sich befindet (8 und 10A). Auf diese Weise ist die entgültige
Nutzstellung des Faltrahmens 112 arretiert.
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Die
Bewegung der beiden Faltrahmen 12 und 112 zurück
in ihre Lagerstellung erfolgt in entsprechend umgekehrter Weise.
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10B zeigt in abgebrochener Darstellung am
Beispiel des Faltrahmens 112 einen Teil von mehreren Längsstreben 167, 168, 169,
die der Verbindung der jeweils längsendseitig angeordneten
Füße 123 bzw. Tragstreben 126, 127 der
beiden Parallelogrammanordnungen 125 dienen.
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In
nicht dargestellter Weise kann ein Rückengeländer
in die hinteren freien Enden von oberer Tragstrebe 128 und
einer Verlängerung 166 der Sitzanordnung 113'' eingehängt
werden. Entsprechendes gilt für seitlich angeordnete Gitter
an Sitzreihenbereichen, deren Stufenhöhe über
dem Erdboden größer als ein Stufenbereich ist.
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Es
versteht sich, dass die Sitzreihen der Sitzanordnungen 13 und 113 entweder
aus Bänken oder Einzelsitzschalen bestehen und die Plattformen 15 und 115 gitterartig
oder plankenartig sein können.
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Es
versteht sich ferner, dass dann, wenn in Lagerstellung größere
Höhen zugelassen werden können (bei gleichzeitiger
Verbreiterung des Transport-Basisrahmens 11 bzw. 111),
die Sitzanordnungen 13 und 113 auch mehr als drei
bzw. zwei Sitzreihen haben können. Auch können
die Tribünenrahmen kürzer oder länger
als 1,5 m ausgebildet sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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