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DE102009012830A1 - Mobile zusammenklappbare Tribüne - Google Patents

Mobile zusammenklappbare Tribüne Download PDF

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Publication number
DE102009012830A1
DE102009012830A1 DE200910012830 DE102009012830A DE102009012830A1 DE 102009012830 A1 DE102009012830 A1 DE 102009012830A1 DE 200910012830 DE200910012830 DE 200910012830 DE 102009012830 A DE102009012830 A DE 102009012830A DE 102009012830 A1 DE102009012830 A1 DE 102009012830A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
frame
transport base
base frame
folding
folding frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200910012830
Other languages
English (en)
Inventor
Werner Hansal
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MARZIK GmbH
Original Assignee
MARZIK GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from AU2008901047A external-priority patent/AU2008901047A0/en
Application filed by MARZIK GmbH filed Critical MARZIK GmbH
Publication of DE102009012830A1 publication Critical patent/DE102009012830A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H3/00Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons
    • E04H3/10Buildings or groups of buildings for public or similar purposes; Institutions, e.g. infirmaries or prisons for meetings, entertainments, or sports
    • E04H3/12Tribunes, grandstands or terraces for spectators
    • E04H3/126Foldable, retractable or tiltable tribunes

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Seats For Vehicles (AREA)

Abstract

Eine mobile zusammenklappbare Tribüne (110) ist mit in Nutzstellung hintereinander stufenartig angeordneten Plattformen (15), denen ebenfalls stufenartig angeordnete Sitzanordnungen (13) zugeordnet sind, mit einem Transport-Basisrahmen (111), mit einem die Plattformen (15) und Sitzanordnungen (13) beinhaltenden Tribünenrahmen, der an einer vorderen Längsseite (17) des Transport-Basisrahmens (111) an einem parallel zu den Sitzanordnungen (13) verlaufenden vorderen Schwenkachse (16) angelenkt ist, und mit einem weiteren Plattformen (115) mit Sitzanordnungen (113) beinhaltenden Tribünenrahmen, der an der hinteren Längsseite (118) des Transport-Basisrahmens (111) an einer parallel zu den Sitzanordnungen (113) verlaufenden hinteren Schwenkachse (116) angelenkt ist, versehen. Damit eine derartige Tribüne (110) raum- und grundflächensparender zusammengeklappt und in einfacherer und bequemerer Weise sowohl in die Nutzstellung als auch in die Lagerstellung gebracht werden kann, ist vorgesehen, dass die Tribünenrahmen als Faltrahmen (12, 112) derart ausgebildet sind, dass die Sitzanordnungen (13, 113) zumindest teilweise um parallele Gelenkachsen (16, 116) abstandsmäßig zu den Plattformen (15, 115) hin bzw. von diesen weg parallel bewegbar sind und dass die Faltrahmen (12, 112) sich am Transport-Basisrahmen (111) über Gegendruckfedern (40, 140) abstützen.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine mobile zusammenklappbare Tribüne nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei einer aus der DE 100 45 906 A1 bekannten Tribüne dieser Art sind die Sitzanordnungen starr am Klapprahmen befestigt, so dass, wie dort bei zwei am Transport-Basisrahmen gegeneinander gerichteten Klapprahmen, die Tribüne in zusammengeklapptem Zustand eine erhebliche Tiefe bzw. Breite und damit Grundfläche aufweist. Darüber hinaus ist auch aufgrund der überstehenden Rückseiten der Sitzanordnungen in zusammengeklapptem Zustand eine erhebliche Höhe gegeben, so dass der Transport-Basisrahmen standseitig sehr flach gemacht werden muss, um die zusammengeklappte Tribune durch übliche Türen bewegen zu können. Ein standseitiger flacher Basisrahmen wiederum bedeutet eine schlechte Transportierbarkeit insbesondere auf unebenem Boden. Des weiteren ist die Handhabung aufgrund des Gewichts der einzelnen Klapprahmen kraftaufwändig und umständlich. Schließlich müssen auch die Sitzanordnungen an den beiden Klapprahmen so angeordnet sein, dass sie in zusammengeklapptem Zustand der Tribüne zwischeneinander liegen, was wiederum zu einer aufwendigen Konstruktion dahingehend führt, dass bei der dem vorderen Klapprahmen zugewandten erste Reihe der Sitzanordnung des hinteren Klapprahmens in zusammengeklapptem Zustand eine Teleskopbewegung zur zweiten Reihe der Sitzanordnung des hinteren Klapprahmens erfolgen muss.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine mobile zusammenklappbare Tribüne der eingangs genannten Art zu schaffen, die raumsparender und grundflächensparender zusammengeklappt werden kann und die in einfacherer und bequemerer Weise sowohl in die Nutzstellung als auch in die Lagerstellung gebracht werden kann.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe sind bei einer mobilen zusammenklappbaren Tribüne der genannten Art die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale vorgesehen.
  • Durch die erfindungsgemäßen Maßnahmen ist nicht nur erreicht, dass die Tribüne in zusammengeklapptem Zustand eine geringere Grundfläche einnimmt und eine geringere Höhe aufweist, weil der Klapprahmen zu einem Faltrahmen erweitert ist, sondern auch, dass aufgrund der Gegendruckfedern, die insbesondere als Gasfedern ausgebildet sind, ein Teil des Gewichtes des Faltrahmens sowohl beim Abklappen in die Nutzstellung als auch beim Hochklappen in die Lagerstellung kompensiert werden kann. Dies gilt sowohl dann, wenn am Transport-Basisrahmen ein einziger Faltrahmen vorgesehen ist, als auch dann, wenn am Transport-Basisrahmen zwei einander gegenüberliegende Faltrahmen, die zu entgegengesetzten Seiten abgeklappt und aufgefaltet werden, vorgesehen sind. Im Falle eines einzigen Faltrahmens am Transport-Basisrahmen ist in vorteilhafter Weise von vorne herein ein am Transport-Basisrahmen befestigtes Geländer vorgesehen.
  • Mit den Merkmalen des Anspruchs 2 ist erreicht, dass mit der Klappbewegung des Faltrahmens gleichzeitig die Faltbewegung der Sitzanordnung erfolgt.
  • Mit den Merkmalen nach Anspruch 3 ist dem gegenüber eine Konstruktion vorgesehen, bei der die Faltbewegung der Sitzanordnung nach Abklappen des Faltrahmens bzw. vor Hoch- bzw. Zurückklappen des Faltrahmens erfolgt.
  • Vorteilhafte konstruktive Ausgestaltungen der Faltrahmen ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 4 bis 7, je nach dem, ob eine Kopplung der Faltbewegung der Sitzanordnung mit der Schwenkbewegung des Faltrahmens zum Ab- oder Aufklappen erfolgen soll oder nicht.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen hierzu und eine vereinfachte Bewegungsmechanik betreffend ergeben sich aus den Merkmalen eines oder mehrerer der Ansprüche 8 bis 11.
  • Mit den Merkmalen nach Anspruch 12 ist vorgesehen, dass der bzw. die Faltrahmen in zusammengeklappter Stellung in einfacher Weise gegen versehentliches Abklappen verriegelt werden können. Hierbei können zusätzlich die Merkmale nach Anspruch 13 vorgesehen sein.
  • Mit den Merkmalen nach Anspruch 14 und ggf. mindestens einem der Ansprüche 15 und 16 ist erreicht, dass bei zwei gegeneinander klappbaren Faltrahmen die Lücke zwischen benachbarten Plattformen der beiden Faltrahmen in einfacher Weise dadurch geschlossen werden kann, dass der hintere Faltrahmen in Richtung des vorderen Faltrahmens bewegt werden kann.
  • Mit den Merkmalen nach Anspruch 17 ist erreicht, dass der Transport-Basisrahmen von einem Palettenhubwagen oder einem Hebelroller unterfahren werden kann, so dass ein einfacher Transport der in Lagerstellung zusammengeklappten Tribüne erreicht ist.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher beschrieben und erläutert ist. Es zeigen:
  • 1 in Seitenansicht eine mobile zusammenklappbare Tribüne gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung in zusammengeklappter Lagerstellung,
  • 2 in Seitenansicht eine Überangsstellung der Tribune von der Lagerstellung nach 1 zur Nutzstellung nach 3 oder umgekehrt,
  • 3 in Seitenansicht die Tribüne nach 1 in abgeklappter und aufgefalteter Nutzstellung der Sitzanordnung,
  • 4 in Seitenansicht eine mobile zusammenklappbare Tribune gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung in zusammengeklappter Lagerstellung,
  • 5 in Seitenansicht eine Übergangsstellung von der Lagerstellung nach 4 zur Nutzstellung einer hinteren Sitzanordnung nach 7 oder umgekehrt,
  • 6 eine der 5 entsprechende Darstellung, jedoch in einer weiteren Übergangsstellung,
  • 7 in Seitenansicht die aufgeklappte noch unvollständige Nutzstellung der hinteren Sitzanordnung bei noch hoch geklappter vorderer Sitzreihenanordnung,
  • 8 in Seitenansicht die Tribüne nach 4 in beidseitig aufgeklappter und -gefalteter jedoch noch unvollständiger Nutzstellung,
  • 9A und 9B in Seiten- und Frontansicht den Stützfuß des weiteren Faltrahmens,
  • 10A und 10B in vergrößerter abgebrochener Darstellung eine Seitenansicht ähnlich der 8 bzw. einen Schnitt längs der Linie XB-XB der 10A, und
  • 11 in Seitenansicht die Tribüne nach 4 bzw. 8 in endgültiger Nutzstellung.
  • Die in der Zeichnung gemäß zweier Ausführungsbeispiele dargestellte Tribüne 10 bzw. 110 besitzt einen Transport-Basisrahmen 11 bzw. 111, an dem entweder ein einziger Tribünenrahmen in Form eines Faltrahmens 12 mit einer Sitzanordnung 13 und begehbarer Plattform 15 zu einer Seite in Nutzstellung abklappbar und auffaltbar ist, oder zwei Tribünenrahmen in Form jeweils eines Faltrahmens 12 und 112 mit jeweils Sitzanordnungen 13 bzw. 113 und begehbaren Plattformen 15 bzw. 115 nach entgegengesetzten Seiten in die jeweilige Nutzstellung abklappbar und auffaltbar sind. Die Tribüne 10 bzw. 110 kann in zusammengeklappter Lagerstellung in einfacher Weise mit oder ohne Hilfsmittel mit Hilfe des Transport-Basisrahmens 11 bzw. 111 transportiert werden. Die Tribune 10 bzw. 110 kann auf diese Weise von einem Lagerort zu unterschiedlichen Nutzerorten transportiert und aufgestellt werden. Die Tribüne 10 bzw. 110 besitzt eine bestimmte Länge von bspw. 1,5 m in Richtung der Sitzanordnungen 13, 113, wobei die Tribüne 10, 110 durch längsseitiges Aneinanderreihen von mehreren Tribünen 10, 110 nahezu beliebig verlängert werden kann. Die jeweilige Tribüne 10, 110 besitzt eine relativ geringe Grundfläche von bspw. 1,5 m × 0,5 m bzw. 1,5 m × 0,7 m sowie eine maximale Höhe von bspw. etwa 1,9 m, die für das Durchfahren von üblichen Türen geeignet ist. In den Figuren ist jeweils nur eine Längsendseite dargestellt; es versteht sich, dass die andere Längsendseite entsprechend ausgebildet ist und die Verbindung über nicht im einzelnen dargestellte Querträger (z. B. 167 bis 169 in 10B) sowie aufliegende Plattformen 15, 115 erfolgt.
  • 1 zeigt gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel die Tribune 10, deren Transport-Basisrahmen 11 an seiner in 1 linken bzw. Vorderseite 17 mit einem Faltrahmen 12 bestückt ist, der mittels einer Gelenkachse 16 schwenkbar abklappbar gehalten ist. Die Gelenkachse 16 erstreckt sich in Richtung der Länge des Transport-Basisrahmens 11 und parallel zur Sitzanordnung 13.
  • An der der Vorderseite 17 abgewandten in 1 rechten bzw. Rückseite 18 des Transport-Basisrahmens 11 ist ein aufrechtes Rückengeländer 19 ortsfest gehalten. Das Rückengeländer 19 erstreckt sich wie der Faltrahmen 12 über die gesamte Länge des Transport-Basisrahmens 11. Der Transport-Basisrahmen 11 ist in Seitenansicht der 1 gesehen etwa U-förmig in der Weise, dass eine Seitenwange 21 an ihrem vorderen und hinteren Ende mit jeweils einem Fuß 22 bzw. 23 versehen ist, welche Füße auch als Rolle ausgebildet sein können. Die Füße 22 und 23 sowie die Seitenwange 21 sind über nicht im einzelnen dargestellte parallele Längsstreben mit den entsprechenden Elementen am anderen Ende der Längserstreckung des Transport-Basisrahmens 11 verbunden.
  • Der Faltrahmen 12, der mit drei Reihen 13', 13'', 13''' der Sitzanordnung 13 bestückt ist, besitzt eine Parallelogrammanordnung 25 an jedem Längsende aus hier drei Tragstreben 26, 27 und 28, die untereinander über parallele Stützstreben 31 und 32 bzw. 33 und 34 der Sitzreihen 13'' und 13''' sowie mit einer Verbindungsstrebe 35 nahe der vorderen Sitzreihe 13' gelenkig verbunden sind und begehbare Plattform 15 tragen. Während die kurzen Stützstreben 31 und 33 zwischen der Sitzreihe 13'' bzw. 13''' und der Tragstrebe 28 verlaufen, sind die langen Stützstreben 32 und 34 mit den drei Tragstreben 26, 27 und 28 bzw. zwei Tragstreben 27 und 28 gelenkig verbunden. Die vordere Sitzreihe 13' ist über eine Stütze 36 mit dem vorderen freien Ende der Tragstrebe 26 starr verbunden. Alle Sitzreihen 13', 13'' und 13''' verlaufen in Richtung ihrer Sitztiefe jeweils parallel zu den auch untereinander parallel verlaufenden Tragstreben 26 bis 28 sowohl in Lagerstellung als auch in Nutzstellung als auch in jeder dazwischenliegenden Übergangsstellung. In ihrer Längsrichtung verlaufen die Sitzreihen 13', 13'' parallel zueinander und über die gesamte Länge von Faltrahmen 12 und Basisrahmen 11.
  • Zwischen dem vorderen Bereich der Seitenwange 21 bzw. dem vorderen Fuß 22 und einer Stelle der oberen Tragstrebe 28 nahe der Gelenkverbindung zwischen dieser und der kurzen Stützstrebe 33 ist an jedem Längsende des Faltrahmens 12 eine Gegendruckfeder (z. B. 2) in Form einer Gegendruckgasfeder 40 vorgesehen, die der Kompensation des Gewichts von Faltrahmen 12 und Sitzanordnung 13 sowohl beim Abklappen in die Nutzstellung (3) als auch beim Hochklappen in die Lagerstellung (1) dient. Die Schwenklagerung des Faltrahmens 12 am Transport-Basisrahmen 11 ist dadurch gegeben, dass jeweils beidendig an einer Schwenkachse 16 ein Arm 37 gehalten ist, der am der Stützstrebe 34 nahen Ende senkrecht abstehend an der Tragstrebe 26 starr befestigt ist.
  • Ein zweiarmiger Gegendruckhebel 45 ist mit dem freien Ende seines gemäß den 1 bis 3 oberen Hebelarmes 41 mit der Stützstrebe 34 der hinteren Sitzreihe 13''' gelenkig verbunden und ist in einem unteren Bereich über eine Achse 42 an der Seitenwange 21 schwenkbar gehalten. Der dem längeren Hebelarm 41 abgewandte andere kürzere Hebelarm 43 des Gegendruckhebels 45 besitzt an seinem freien Ende eine Anschlagnase 44, die in Lagerstellung an einem ortsfesten Anschlag 46 des Transport-Basisrahmens 11 anliegt. Der Gegendruckhebel 45 ermöglicht die Faltbewegung der Parallelogrammanordnung 25 und damit der Sitzreihen 13'' und 13''' der Sitzanordnung 13.
  • In Lagerstellung der Tribune 10 gemäß 1 ist ersichtlich, dass eine lösbare Arretierung 50 den Faltrahmen 12 gegen unbeabsichtigtes Abklappen aus der Lagerstellung hält, wobei die Arretierung 50 eine Stellbolzen 48 an der mittleren Tragstrebe 27 und eine Lasche 49 besitzt, die senkrecht von der oberen Tragstrebe 28, an der sie befestigt ist, vorsteht. Die Lasche 49 besitzt eine Auflauffläche, über die der Stellbolzen 48 bei Anklappen in Lagerstellung wandert und in eine nicht im einzelnen dargestellte Öffnung der Lasche 49 greift bzw. rastet. Zum Lösen dieser Arretierung 50 wird von der Vorderseite 17 her die Lasche 49 über ihre Auflaufschräge gemäß 1 nach unten ausgelenkt.
  • Wie erwähnt, zeigt 1 die Lagerstellung und 3 die Nutzstellung. Aus 2, die eine Übergangsstellung zeigt, ist ersichtlich, wie der Faltrahmen 12 sich dadurch auffaltet, dass der Gegendruckhebel 45 mit seinem an der Tragstrebe 28 gehaltenen längeren Hebelarm 41 eine Bahn beschreibt, die ein entsprechendes Entfalten der Parallelogrammanordnung 25 ermöglicht. In Übergangsstellung befindet sich die Anschlagnase 44 des Gegendruckhebels 45 in einem Abstand vom ortsfesten Anschlag 46, während sie nach Erreichen der Nutzstellung wieder ihre ursprüngliche Lage einnimmt. Die 1 bis 3 zeigen gleichfalls die Beanspruchung der Gegendruckgasfeder 40, die während der Abklappbewegung des Faltrahmens 12 aus der Lagerstellung über die Übergangsstellung in die Nutzstellung entgegen ihrer Druckwirkung zusammengedrückt wird und damit einen Teil des Gewichts des Faltrahmens 12 einschließlich der Sitzanordnung 13 und der Plattformen 15 kompensiert.
  • Die 4 bis 9 zeigen die Tribune 110 des zweiten Ausführungsbeispieles, bei der der Transport-Basisrahmen 111 vom Grundsatz her gleich ausgebildet, jedoch zur Aufnahme des aus zweitem Faltrahmen 112 mit dessen Sitzanordnung 113 und Plattformen 115 gebildeten zweiten Tribünenrahmens breiter ausgebildet ist. Am Transport-Basisrahmen 111, an dem kein Rückengeländer angeordnet ist, sind der Faltrahmen 12 mit Sitzanordnung 13 und Plattformen 15 an der gemäß 4 linken Vorderseite 117 und an der gemäß 4 rechten Rückseite 118 der Faltrahmen 112 mit Sitzanordnung 113 und Plattformen 115 angelenkt.
  • Die Ausgestaltung des Faltrahmens 12 mit Sitzanordnung 13 und Plattformen 15 und die Anlenkung des Faltrahmens 12 am Transport-Basisrahmen 111 entspricht der Anordnung und Ausgestaltung des ersten Ausführungsbeispieles nach den 1 bis 3.
  • Der Faltrahmen 112 besitzt beim Ausführungsbeispiel eine Sitzanordnung 113 aus zwei parallelen Sitzreihen 113' und 113'', die ebenfalls über endseitige Stützstreben 131 und 132 bzw. 133 und 134 mit einer jeweils endseitigen Parallelogrammanordnung 125 aus drei Tragstreben 126, 127 und 128 mit aufgelegten Plattformen 115 gelenkig verbunden sind. Das dem Faltrahmen 12 zugewandte freie Ende der unteren Tragstrebe 126 ist mit einem Gelenkhebel 145 gelenkig verbunden, welcher Gelenkhebel 145 zwei zueinander senkrechte Arme 152 und 153 aufweist, wobei das freie Ende des Arms 152 an der Tragstrebe 128 und das freie Ende des dazu rechtwinkligen Armes 153 an der Seitenwange 121 des Transport-Basisrahmens 111 gelenkig gehalten ist. An dem die beiden Arme 152 und 153 verbindenden Bereich 154 des Gelenkhebels 145 vorzugsweise nahe dessen Außenkante (8 und 10) ist das eine Ende einer Gegendruck-Gasfeder 140 schwenkbar gehalten, deren anderes Ende an der Tragstrebe 127 gelenkig gehalten ist. Der Gelenkhebel 145 besitzt an seinem einen Arm 152 der Anlenkung an der Tragstrebe 126 benachbart eine senkrecht nach innen abstehende Anschlagnase 156, die, wie noch beschrieben wird, entweder in bzw. auf einer ersten oder einer zweiten schalenartigen Auflage 155 bzw. 157 der Seitenwange 121 des Basisrahmens 111 liegt.
  • Das hintere freie Ende der unteren Tragstrebe 126 ist mit einer Fußstütze 160 bestückt, die gegenüber der Tragstrebe 126 ein- und abklappbar und vor dem Ausklappen (5 ff) senkrecht abstehend arretierbar ist. Die Fußstütze 160 besitzt gemäß den 9A und 9B einen unteren breiten Fuß 161 und eine obere Riegellasche 162, die in Frontansicht ein bestimmtes Profil aufweist. Die mit der Fußstütze 160 fest verbundene Riegellasche 162 ist um ihre senkrechte Bohrung 163 am dem Basisrahmen 111 abgewandten Ende der Längsstrebe 126 schwenkbar derart gehalten, dass sie parallel zur Längsstrebe 126 und senkrecht zu dieser angeordnet werden kann. In beiden Positionen ist die Fußstütze 160 automatisch verriegelbar, wobei die Verriegelung der Fußstütze 160 in der Lagerstellung gleichzeitig eine Verriegelung des Faltrahmens 112 in der Lagerstellung zur Folge hat. Hierzu ist eine Arretierungsvorrichtung 150 mit einem Stellbolzen 138 versehen, der in den beiden Positionen mit der Riegellasche 162 zusammenwirkt.
  • Beim dargestellten Ausführungsbeispiel nach den 4 bis 11 wird in der Lagerstellung nach 4 also zunächst die Fußstütze 160 aus ihrer zur Tragstrebe 128 parallelen Lage entriegelt und senkrecht abstehend ausgeklappt, womit gleichzeitig eine Entriegelung der gesperrten Öffnungsbewegung des Faltrahmen 112 dadurch stattfindet, dass ein nasenförmiges Anschlagteil 164 der Riegellasche 162 bspw. die Stützstrebe 134 freigibt. Während der Abklappbewegung des Faltrahmens 112, in der die Gegendruckgasfeder 140 in einer zur Gasfeder 40 entgegengesetzten Richtung wirkt, verbleibt die Parallelanordnung 125 sowie die Sitzanordnung 113 jeweils im Wesentlichen in ihrer gefalteten Stellung (5). Erst wenn der Faltrahmen 112 vollständig abgeklappt ist und auf dem Boden steht (6), wird die Parallelogrammanordnung 125 mit der Sitzanordnung 113 nach hinten bis zu einer Anschlagposition gezogen, in der an einem an der mittleren Tragstrebe 126 angeordneten Anschlag 158 ein Bereich der vorderen langen Stützstrebe 132 zur Anlage kommt. In dieser Position liegt die Anschlagnase 156 des Gelenkhebels 145 in der ersten Auflage 155 der Seitenwange 121.
  • Die weitere Auffalt-Bewegung der Tribüne 110 zur vollständigen Nutzstellung hin erfolgt in der Weise, dass nun entsprechend dem ersten Ausführungsbeispiel der 1 bis 3 der Faltrahmen 12 gegenüber dem Transport-Basisrahmen 111 in zur Schwenkbewegung des weiteren Faltrahmens 112 entgegengesetzter Richtung abgeklappt wird. Diese Stellung zeigt 8.
  • Die entgültige Nutzstellung ist gemäß 8 deshalb noch nicht erreicht, weil zwischen den beiden Faltrahmen 12 und 112 eine Lücke 165 zum Transport-Basisrahmen 111 klafft, die geschlossen werden muss. Diese Lücke 165 besteht zwischen dem vorderen freien Ende der mittleren Tragstrebe 127 und einem unterhalb der Sitzreihe 13'' befindlichen Zwischentragstrebenstück 29.
  • Zum Schließen dieser Lücke 165 wird der abgeklappte und aufgefaltete Faltrahmen 112 gemäß Pfeil S der 8 bewegt, wobei sich der Gelenkhebel 145 um die Achse 153' seines freien Armes 153 verschwenkt und dabei das vordere Ende der beiden Tragstreben 126 und 127 anhebt, was durch die Gegendruckgasfeder 140 unterstützt wird, wobei deren freie Enden einen Bogen durchlaufen, der es ermöglicht, dass am Ende dieser Bewegung (nach Durchlaufen eines Zenits) gemäß 11 die Anschlagnase 156 des Gelenkhebels 145 in der zweiten Auflage 157 liegt und das freie Ende der mittleren Tragstrebe 127 in unmittelbarer Nähe zum Tragstrebenstück 29 des Faltrahmens 12 sich befindet (8 und 10A). Auf diese Weise ist die entgültige Nutzstellung des Faltrahmens 112 arretiert.
  • Die Bewegung der beiden Faltrahmen 12 und 112 zurück in ihre Lagerstellung erfolgt in entsprechend umgekehrter Weise.
  • 10B zeigt in abgebrochener Darstellung am Beispiel des Faltrahmens 112 einen Teil von mehreren Längsstreben 167, 168, 169, die der Verbindung der jeweils längsendseitig angeordneten Füße 123 bzw. Tragstreben 126, 127 der beiden Parallelogrammanordnungen 125 dienen.
  • In nicht dargestellter Weise kann ein Rückengeländer in die hinteren freien Enden von oberer Tragstrebe 128 und einer Verlängerung 166 der Sitzanordnung 113'' eingehängt werden. Entsprechendes gilt für seitlich angeordnete Gitter an Sitzreihenbereichen, deren Stufenhöhe über dem Erdboden größer als ein Stufenbereich ist.
  • Es versteht sich, dass die Sitzreihen der Sitzanordnungen 13 und 113 entweder aus Bänken oder Einzelsitzschalen bestehen und die Plattformen 15 und 115 gitterartig oder plankenartig sein können.
  • Es versteht sich ferner, dass dann, wenn in Lagerstellung größere Höhen zugelassen werden können (bei gleichzeitiger Verbreiterung des Transport-Basisrahmens 11 bzw. 111), die Sitzanordnungen 13 und 113 auch mehr als drei bzw. zwei Sitzreihen haben können. Auch können die Tribünenrahmen kürzer oder länger als 1,5 m ausgebildet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10045906 A1 [0002]

Claims (17)

  1. Mobile zusammenklappbare Tribüne (10, 110), mit im Nutzstellung hintereinander stufenartig angeordneten Plattformen (15, 115), denen ebenfalls stufenartig angeordnete Sitzanordnungen (13, 113) zugeordnet sind, mit einem Transport-Basisrahmen (11, 111), mit einem die Plattformen (15) und Sitzanordnungen (13) beinhaltenden Tribünenrahmen, der an einer vorderen Längsseite (17) des Transport-Basisrahmens (11, 111) an einem parallel zu den Sitzanordnungen (13) verlaufenden vorderen Schwenkachse (16) angelenkt ist, und mit einem an der hinteren Längsseite (18) des Transport-Basisrahmens (11, 111) befestigten Geländer (19) oder mit einem weiteren Plattformen (115) mit Sitzanordnungen (113) beinhaltenden Tribünenrahmen, der an der hinteren Längsseite (118) des Transport-Basisrahmens (111) an einer parallel zu den Sitzanordnungen (113) verlaufenen hinteren Schwenkachse (116) angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet, dass der oder die Tribünenrahmen als Faltrahmen (12, 112) derart ausgebildet ist bzw. sind, dass die Sitzanordnungen (13, 113) zumindest teilweise um parallele Gelenkachsen (16, 116) abstandsmäßig zu den Plattformen (15, 115) hin bzw. von diesen weg parallel bewegbar sind und dass der oder die Faltrahmen (12, 112) sich am Transport-Basisrahmen (11, 111) über Gegendruckfedern (40, 140) abstützen.
  2. Tribüne nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die parallele Schwenkbewegung der Sitzanordnung (13) gegenüber der Plattform (15) mit der Schwenkbewegung des Faltrahmens (12) gekoppelt ist.
  3. Tribune nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die parallele Schwenkbewegung der Sitzanordnung (113) in ausgeklappter Nutzstellung des Faltrahmens (112) erfolgt.
  4. Tribune nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Plattformen (15, 115) auf übereinander angeordnete und parallelogrammartig gelenkig miteinander verbundene Tragstreben (2628; 126128) angeordnet sind.
  5. Tribune nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzanordnung (13, 113) über hintereinander angeordnete parallelogrammartig gelenkige Stützstreben (3134; 131–– 134) mit der oder den zugeordneten Tragstreben (2628; 126128) gelenkig verbunden ist.
  6. Tribüne nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Faltrahmen (12) mit einem Gegendruckhebel (45) versehen ist, der einenends an einer Tragstrebe oder einer Stützstrebe (34) angelenkt ist und der andernends an einem ortsfesten Anschlag (46) am Transport-Basisrahmen (11, 111) sich abstützt.
  7. Tribüne nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Faltrahmen (112) mit einem winkligen Gelenkhebel (145) versehen ist, dessen einer Arm (152) mit seinem freien Ende mit einer Tragstrebe (126) gelenkig verbunden ist und dessen anderer Arm (153) mit seinem freien Ende mit dem Transport-Basisrahmen (111) gelenkig verbunden ist.
  8. Tribüne nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegendruckfeder (40) einenends an einem ortsfesten Teil des Transport-Basisrahmens (11) und andernends an der vorzugsweise oberen Tragstrebe (28) des Faltrahmens (12) gelenkig gehalten ist.
  9. Tribüne nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegendruckfeder (140) einenends an einem beweglichen Teil (145) des Transport-Basisrahmens (111) und andernends an der vorzugsweise mittleren Tragstrebe (127) des Faltrahmens (112) gelenkig gehalten ist.
  10. Tribüne nach den Ansprüchen 7 und 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gegendruckfeder (140) an dem die beiden Arme (152, 153) verbindenden Bereich (154) des winkligen Gelenkhebels (145) gelenkig gehalten ist.
  11. Tribüne nach mindestens einem der Ansprüche 7, 9 und 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Gelenkhebel (145) an einem vorzugsweise der Anlenkung am Faltrahmen (112) benachbarten Bereich seines einen Armes (152) mit einer Anschlagnase (156) versehen ist, die auf einer ersten oder zweiten ortsfesten Auflage (155, 157) am Transport-Basisrahmen (111) aufsetzt.
  12. Tribüne nach mindestens einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Lageverriegelung (50, 150) vorgesehen ist, deren zwei Elemente (48, 49; 138, 149) an zwei benachbarten parallelogrammartig verbundenen Trag- oder Stützstreben (27, 28; 126, 134) angeordnet sind.
  13. Tribüne nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Lageverriegelung (150) gleichzeitig eine Verriegelung einer Stützfußanordnung (160) in aus- und/oder eingeklappter Position des weiteren Faltrahmens (112) bildet.
  14. Tribüne nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei zwei an einem Transport-Basisrahmen (111) angelenkten Faltrahmen (12, 112) in abgeklappter Nutzstellung beider Faltrahmen (12, 112) der hintere Rahmen (112) zum vorderen Rahmen (12) hin verschiebbar gehalten ist.
  15. Tribüne nach mindestens einem der Ansprüche 7, 11 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebebewegung des hinteren Faltrahmens (112) mit dem Verschwenken des winkligen Gelenkhebels (145) einhergeht.
  16. Tribüne nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass durch eine bogenförmige Bewegung des mit dem winkligen Gelenkhebel (145) verbundenen und in Nutzstellung verlaufenden Bereichs einer Tragstrebe (127) die Anschlagnase (156) des Gelenkhebels (145) auf der ortsfesten Auflage (157) des Transport-Basisrahmens (112) aufsetzbar ist.
  17. Tribüne nach mindestens einem vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transport-Basisrahmen (11, 111) bodenseitig etwa U-förmig ausgebildet ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN111535624A (zh) * 2020-05-26 2020-08-14 江西名川公共设施有限公司 一种配翻板式座椅和遮阳篷的自动折叠式可移动金属看台

Citations (1)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10045906A1 (de) 1999-10-11 2001-04-26 Max Maier Gmbh U Co Kg Metallb Mobile zusammenklappbare Tribüne

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