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DE102009016712A1 - Einweg-Mikrofluidik-Testkassette zur Bioassay von Analyten - Google Patents

Einweg-Mikrofluidik-Testkassette zur Bioassay von Analyten Download PDF

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DE102009016712A1
DE102009016712A1 DE102009016712A DE102009016712A DE102009016712A1 DE 102009016712 A1 DE102009016712 A1 DE 102009016712A1 DE 102009016712 A DE102009016712 A DE 102009016712A DE 102009016712 A DE102009016712 A DE 102009016712A DE 102009016712 A1 DE102009016712 A1 DE 102009016712A1
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DE
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test cassette
chamber
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analyte
reagent
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Withdrawn
Application number
DE102009016712A
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English (en)
Inventor
Ingmar Dr. Dorn
Andreas Schade
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Bayer AG
Original Assignee
Bayer Technology Services GmbH
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Publication date
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Priority to JP2012503890A priority patent/JP2012523550A/ja
Priority to KR1020117023604A priority patent/KR20120013316A/ko
Priority to CA2758083A priority patent/CA2758083A1/en
Priority to BRPI1015211A priority patent/BRPI1015211A2/pt
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    • G01N33/00Investigating or analysing materials by specific methods not covered by groups G01N1/00 - G01N31/00
    • G01N33/48Biological material, e.g. blood, urine; Haemocytometers
    • G01N33/50Chemical analysis of biological material, e.g. blood, urine; Testing involving biospecific ligand binding methods; Immunological testing
    • G01N33/53Immunoassay; Biospecific binding assay; Materials therefor
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einweg-Testkassette zur qualitativen und/oder quantitativen Analyse von Analyten, beinhaltend einen strukturierten Körper, in dem Kavitäten, die miteinander durch Kanäle verbunden sind, eingebracht sind, wobei die Testkassette mindestens einen Einlass zur Einführung einer den Analyten enthaltenden Probeflüssigkeit, mindestens eine Reagenzienkammer, in der ein oder mehrere Reagenzien zur Reaktion mit dem Analyten oder zum Vermischen mit der Probeflüssigkeit untergebracht sind, und mindestens eine Detektionskammer in der ein Signal zum Nachweis oder quantitativen Analyse des Analyten detektiert wird, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden oder die Decke der Detektionskammer aus einem Signalwandler oder ein Fenster zur Detektion eines Signals besteht, die Kanäle so gestaltet sind, dass die Flüssigkeiten nicht durch Kapillarkräfte bis in die Reagenzienkammer bzw. zur Öffnung gezogen werden kann und die Reagenzien in der Reagenzienkammer und gegebenenfalls weitere Reagenzien in der Detektionskammer in trockener Form untergebracht sind. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Bioassay von Analyten mittels Bio- und/oder Chemosensoren, die die erfindungsgemäße Testkassette, mindestens eine Ankopplungsstelle für die Positionierung der Testkassette, mindestens ein Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeiten in der Testkassette und mindestens eine Temperaturregulierungseinheit aufweist, sowie ein Verfahren zur Bedienung dieser ...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Mikrofluidik-Technologie basierte Einweg-Testkassette zur Bioassay von Analyten mittels Bio- und/oder Chemosensoren, eine Vorrichtung zur Bioassay von Analyten mittels Bio- und/oder Chemosensoren umfassend die erfindungsgemäße Testkassette, ein Verfahren zu Bedienung dieser Testkassette, sowie ihre Verwendung in der Umweltanalytik, dem Nahrungsmittelbereich, der Human- und Veterinärdiagnostik und dem Pflanzenschutz.
  • Als Bio- oder Chemosensoren bezeichnet man Geräte, die mit Hilfe eines Signalwandlers und einer Erkennungsreaktion einen Analyten qualitativ oder quantitativ nachweisen können. Als Erkennungsreaktion wird ganz allgemein die spezifische Bindung oder Reaktion eines sogenannten Analyten mit einem sogenannten Erkennungselement bezeichnet.
  • Beispiele für Erkennungsreaktionen sind die Bindung von Liganden an Komplexe, die Komplexierung von Ionen, die Bindung von Liganden an (biologische) Rezeptoren, Membranrezeptoren oder Ionenkanäle, von Antigenen oder Haptenen an Antikörper, von Substraten an Enzyme, von DNA oder RNA an bestimmte Proteine, die Hybridisierung von DNA/RNA/PNA oder die Prozessierung von Substraten durch Enzyme.
  • Analyten können sein: Ionen, Proteine, natürliche oder künstliche Antigene oder Haptene, Hormone, Cytokine, Mono- und Oligosaccharide, Stoffwechselprodukte, oder andere biochemische Marker, die in der Diagnostik verwendet werden, Enzymsubstrate, DNA, RNA, PNA, potentielle Wirkstoffe, Medikamente, Zellen, Viren.
  • Beispiele für Erkennungselemente sind: natürliche oder künstliche Rezeptoren wie z. B. Komplexbildner für Metalle/Metallionen, Cyclodextrine, Kronenether, Antikörper, Antikörperfragmente, Anticaline Enzyme, DNA, RNA, PNA, DNA/RNA-bindende Proteine, Membranrezeptoren, Ionenkanäle, Zelladhäsionsproteine, oder auch Ganglioside, Enzyme, Mono- oder Oligosaccharide und Haptamere.
  • Diese Bio- oder Chemosensoren können in der Umweltanalytik, dem Nahrungsmittelbereich, der Human- und Veterinärdiagnostik und dem Pflanzenschutz eingesetzt werden, um Analyten qualitativ und/oder quantitativ zu bestimmen. Die Spezifität der Erkennungsreaktion ermöglicht es, auch Analyten in komplexen Proben wie z. B. Umgebungsluft, verschmutztem Wasser oder Körperflüssigkeiten ohne oder nur mit geringer vorheriger Aufreinigung qualitativ oder quantitativ zu bestimmen. Zusätzlich können Bio- oder Chemosensoren auch in der (bio-)chemischen Forschung und Wirkstoffsuche eingesetzt werden, um die Interaktion zwischen zwei unterschiedlichen Substanzen zu untersuchen (z. B. zwischen Proteinen, DNA, RNA, oder biologisch aktiven Substanzen und Proteinen, DNA, RNA etc.).
  • Eine neue Klasse von elektrischen Biosensoren beruht auf dem Nachweis von Analyten, die durch metallische Partikel, z. B. Nanopartikel markiert sind. Zur Detektion werden diese Partikel durch autometallographische Abscheidung soweit vergrößert, dass sie einen mikrostrukturierten Stromkreis kurzschließen. Dies wird durch eine einfache Gleichstrom-Widerstandsmessung demonstriert ( US 4,794,089 ; US 5,137,827 ; US 5,284,748 ). Die Detektion von Nukleinsäuren durch Gleichstrom-Widerstandsmessung wurde jüngst demonstriert (R. Möller, A. Csáki, J. M. Köhler, and W. Fritzsche, Langmuir 17, 5426 (2001)).
  • Feldeffekttransistoren können als elektronische Transducer z. B. für eine enzymatische Reaktion eingesetzt werden (Zayats et al. Biosens. & Bioelectron. 15, 671 (2000)).
  • Als mechanische Transducer werden Schwingquarze beschrieben, bei denen die Veränderung der Resonanzfrequenz durch Massenbelegung erfolgt (Steinern et al. Biosens. & Bioelectronics 12, 787 (1997)). In einem alternativen mechanischen Transducer werden mit Interdigitalstrukturen Oberflächenwellen angeregt, die durch Targetadsorption modifiziert werden (Howe et al., Biosens. & Bioelectron. 15, 641 (2000)).
  • Werden die Targetmoleküle mit magnetischen Beads markiert, so kann die Erkennungsreaktion über den magnetischen Einfluss der Beads auf den Giant Magnetic Resistance (GMR) eines entsprechenden Widerstands detektiert werden (Baselt et al. Biosens. and Bioelectron. 13, 731 (1998)).
  • Die Integration der Erkennungsreaktion mit dem Signalwandler zu einem Bio- oder Chemosensor kann geschehen, indem man das Erkennungselement oder den Analyten auf der Oberfläche des Signalwandlers immobilisiert. Durch die Erkennungsreaktion, d. h. das Binden oder die Reaktion des Analyten mit dem Erkennungselement, ändern sich die optischen Eigenschaften des Mediums direkt an der Oberfläche des Signalwandlers (z. B. Änderung des optischen Brechungsindexes, der Absorption, der Fluoreszenz, der Phosphoreszenz, der Lumineszenz etc.), was vom Signalwandler in ein Messsignal übersetzt wird.
  • Optische (planare) Wellenleiter sind eine Klasse von Signalwandlern, mit denen man die Änderung der optischen Eigenschaften eines Mediums detektieren kann, das an eine wellenleitende Schicht, typischerweise ein Dielektrikum, grenzt. Wird Licht als geführte Mode in der wellenleitenden Schicht transportiert, fällt das Lichtfeld an der Grenzfläche Medium/Wellenleiter nicht abrupt ab, sondern klingt in dem an den Wellenleiter angrenzenden sogenannten Detektionsmedium exponentiell ab. Dieses exponentiell abfallende Lichtfeld wird als evaneszentes Feld bezeichnet. Werden sehr dünne Wellenleiter verwendet, deren Brechungsindex möglichst stark von dem des angrenzenden Mediums differiert, werden Abfalllängen des evaneszenten Feldes (Intensität fällt auf den Wert l/e ab) von < 200 nm erreicht. Ändern sich die optischen Eigenschaften des an den Wellenleiter grenzenden Mediums – z. B. durch Änderung des optischen Brechungsindexes ( US 4 815 843 ; US 5 442 169 ) oder der Lumineszenz ( US 5 959 292 ; EP 0 759 159 ; WO 96/35940 ) – innerhalb des evaneszenten Feldes, kann dies über einen geeigneten Messaufbau detektiert werden. Entscheidend für die Verwendung von Wellenleitern als Signalwandler in Bio- oder Chemosensoren ist dabei, dass die Änderung der optischen Eigenschaften des Mediums nur sehr nahe an der Oberfläche des Wellenleiters detektiert wird. Wird nämlich das Erkennungselement oder der Analyt an der Grenzfläche des Wellenleiters immobilisiert, kann das Binden an das Erkennungselement oder die Reaktion des Erkennungselementes oberflächensensitiv detektiert werden, wenn sich dabei die optischen Eigenschaften des Detektionsmediums (flüssig, fest, gasförmig) an der Grenzfläche zum Wellenleiter ändern.
  • Um die Bedienung von Chemo- bzw. Biosensoren zu vereinfachen, wird schon seit einigen Jahren versucht, diese Geräte zu verkleinern und möglichst alle Reagenzien, die zur qualitativen und/oder quantitativen Bestimmung einer Probe benötigt werden, in einer sogenannten Testkassette „ready–to-use” fertig zu stellen. Insbesondere wird die Mikrofluidik-Technologie eingesetzt und dabei angestrebt, kostengünstige, lagerfähige und einfach zu bedienende Einweg-Kassetten zur Verfügung zu stellen, die zeitecht reproduzierbare Ergebnisse liefern können.
  • Bekannte Herausforderungen eines Mikrofluidsystems sind, dass:
    • – das Mischen des Analyten mit dem Detektionreagenzen zur Detektion wegen der nicht genau kontrollierbaren Laminarströmungen nicht optimal verläuft,
    • – der laminare Fluss durch unterschiedliche Oberflächeneigenschaften beeinflusst wird, die bei der Herstellung und Lagerung einer Testkassette schwer kontrollierbar sind, wie z. B. Oberflächenladung, Verschmutzung, Hydrophobie, Benetzung etc.
    • – Luftblasen sich bei der Beförderung der Flüssigkeit bilden können,
    • – die Flüsse und insbesondere deren Volumen und Geschwindigkeit nicht genau kontrollierbar sind,
    • – eine genaue zeitliche Kontrolle der einzelnen Reaktionsschritte in dem Lateral Flow nicht möglich ist.
  • Z. B. beschreibt DE102005011530 eine mikrofluidische Vorrichtung zum Echtzeit-quantitativen Bestimmen einer sehr kleinen Menge von Analyten. Die Echtzeitauswertung wird erreicht, dadurch dass die Probe in eine Detektionseinheit fließt. Die Detektionseinheit besteht aus einem Fließkanal, in dem Analytenfängereinheiten zum Fangen des Analyten z. B. Antikörper auf einer Vielzahl von Analytdetektionseinheit entlang des Fließkanals immobilisiert sind. Das quantitative Bestimmen des Analyten erfolgt z. B. mittels eines optischen Signals. Die Analytenprobe wird z. B. mit einer Mikropumpe in den Fließkanal befördert. Ziel der o. g. Vorrichtung ist, die Anzahl von Analyten, die durch die Analytfängereinheit in der Richtung des Fließens gefangen werden, zu optimieren. Die Analyten werden über einen breiten Bereich (die Länge des Fließkanals) quantitativ bestimmt, ohne die Detektionsempfindlichkeit zu verringern. Diese Vorrichtung besteht aus einer Vielzahl von mikroskopischen Bestandteilen auf der Basis der Halbleitertechnologien oder mikroskopischen Präzisionsvorrichtungen-Mikropumpen, Mikroventile, Sensoren und dergleichen, die miniaturisiert, akkumuliert und integriert sind. Die Herstellung und Betrieb dieser Vorrichtung ist aber zu kompliziert und teuer für eine mögliche Anwendung als Einweg-Testassay.
  • WO2005/070533 beschreibt eine mikrofluidische Vorrichtung zur Bestimmung der Konzentration eines Analyten in einer Probeflüssigkeit mit einem strukturierten Körper, der Kammersysteme verbunden mit Kanalsysteme, ggf. mit eingebauten Filtereinheiten mit einem Einlass und einem Auslass, aufweist und der auf mindestens einer Seite mit einer Verschlussschicht verschlossen ist. Diese Vorrichtung weist eine Reaktionskammer auf, die Reagenzien zur Bindung zu mindestens einer Komponente der Probeflüssigkeit enthält, die entweder auf dem Deckel der Kammer oder auf beschichteten Partikeln immobilisiert sind. Eine Probekammer wird durch den Einlass mit der Probeflüssigkeit befüllt und der Einlass wird mittels eines Deckels abgeschlossen. Die Probeflüssigkeit wird mittels einer Pumpe von der Probekammer durch ein Kanalsystem in die Reaktionskammer befördert. Die Vorrichtung verfügt über weitere Kanalsysteme, die eine Labelflüssigkeit und eine Waschflüssigkeit enthalten, und ein Abfuhrkanalsystem zur Evakuierung von Abfallflüssigkeiten. Verschiedene Teile der komplexen Kanalsysteme können mittels weicher Dichtungen verschlossen werden, die sich unter geringem Druck nach Bedarf aufbrechen lassen. Die Flussrichtung in der Vorrichtung wird mittels Ventile und bürstenähnlicher oder ventilähnlicher Flussdioden sichergestellt. Nach der Reaktion der Reaktionskammer mit dem Bindungsreagenz wird die Labelflüssigkeit der Reaktionskammer zugefügt und die nicht-immobilisierten Anteile der Probeflüssigkeiten mittels Waschflüssigkeit abgewaschen. Die Detektion der Reaktion erfolgt durch Bemessung eines optischen oder magnetischen Signals in der Reaktionskammer. Optische Signale werden durch den Deckel der Reaktionskammer gemessen. Die o. g. Verschlussschicht bildet den Deckel der Reaktionskammer und ist entsprechend transparent. Die Vorrichtung ermöglicht eine genaue Kontrolle der Volumen und Reaktionszeiten. Der Aufbau dieser Vorrichtung erfordert aber mehrere Vorgänge in der Reaktionskammer bevor bemessen werden kann und ist entsprechend aufwändig. Durch die verwendeten fluidischen Elemente wird die Vorrichtung sehr komplex, was sich in Störanfälligkeit und hohen Produktionskosten niederschlägt. Die Nutzung von fluidischen Elementen verringert außerdem die Lagerfähigkeit der Vorrichtung.
  • Zur Lagerfähigkeit und Transportierbarkeit von Kassetten wird im Stand der Technik insbesondere die Trocken-Assay-Technologie eingesetzt, bei der alle Reagenzien im trockenen Zustand in der Kassette ggf. in getrennten Kammern bereit stehen. Die Probeflüssigkeit wird üblicherweise mittels mikrofluidischer Känale von einer Kammer in die nächste weiterbefördert.
  • WO 2005/088300 beschreibt eine integrierte mikrofluidische Testkassette zur Blutanalyse, die aus einem unteren und einem oberen Körperteil besteht. Beide Elemente werden mit Kammern und Kanälen strukturiert, die durch das Zusammenfügen der beiden Teile geschlossen werden. Die Testkassette weist ein oder mehrere Vorbehandlungselemente (Vorbehandlungskammer oder -kanäle) zur Vorbereitung einer Probe, eine oder mehrere mehrschichtige Trocken-Assay-Elemente (Detektionskammer) zur Erkennung einer oder mehrerer Analyten der Probe, und ein oder mehrere Kanäle (Durchschnitt <= 3 mm), die die Vorbehandlungselemente mit den mehrschichtigen Trocken-Assay-Elementen verbinden, auf. Die Vorbehandlungselemente sind insbesondere Filterelemente oder Elemente mit porösen Eigenschaften in Form eines Kanals oder eines (Mikro/Nano)-Kissens, die ggf. trockene Reagenzien tragen. Die Probe wird zuerst durch die Vorbehandlungselemente, dann in das mehrschichtige Trocken-Assay-Element geführt. Das mehrschichtige Trocken-Assay-Erkennungselement weist mindestens eine funktionelle Schicht, die Erkennungselemente für einen qualitativen und quantitativen Assay in trockener und stabiler Form trägt, auf. Diese Reagenzschicht besteht aus einer wasserabsorbierenden Schicht, in der anregbare Erkennnungselemente einigermaßen regelmäßig in einem hydrophilischen Polymerbindematerial (Gelatin, Agarose, usw.) verteilt sind. Die Detektion erfolgt durch Reflektionsphotometrie durch ein Licht-durchsichtiges Fenster, durch Einstrahlen einer Detektionsschicht im mehrschichtigen Trocken-Assay-Element, in der die optisch anregbare Flüssigkeit aus der Erkennungsreaktion diffundiert ist. Zur Beförderung der Probe werden z. B. kapillarische Kräfte oder Druck verwendet. Nachteil dieser Vorrichtung ist, dass der Aufbau des mehrschichtigen Trocken-Assay-Elements aufwändig ist. Eine genaue Kontrolle der Volumen, des Vermischens und der Inkubationzeiten ist nicht möglich, so dass die Testergebnisse quantitativ nicht reproduzierbar sind.
  • Sowohl in WO 2005/088300 als in WO 2005/070533 wird die Kassette in eine Vorrichtung zur Bedienung der Kassette eingeführt, die eine Lichtquelle zur Einstrahlung der Reaktionskammer, einen Filter zur Konzentration des Signals aus der Reaktionskammer und eine Detektionseinheit aufweist.
  • Lateral Flow Assays (LFA) sind schon seit vielen Jahren für die biochemische Analyse bekannt. Lateral Flow Assays (LFA) nutzen den Effekt der Antikörper-Antigen Reaktion aus. Zusätzlich wird die zu analysierende Probe (Lösung) durch Kapillärkräfte über die Sensoroberfläche gezogen. Zum Nachweis von Analyten mittels LFA kann beispielsweise ein direkter, kompetitiver Immunoassay auf einem Nitrozellulosestreifen ausgeführt werden, wobei die zu analysierende Probe aufgrund von Kapillarkräften durch den gesamten Nitrozellulosestreifen durchgezogen wird. Die Zone, in der der Anti-Analyt-Antikörper immobilisiert wurde, dient als Detektionszone für den Streifentest. Ein Beispiel für einen LFA-Assay zum Nachweis von Mykotoxinen (z. B. Deoxynivalenol) ist der ”Reveal-Assay” (Testkassette) der Firma Neogen, Lansing, MI, USA mit dem dazugehörigen Auslesegerät ”AccuScan”. Die Testkassette wird in das Auslesegerät eingeführt und das Gerät nimmt ein Bild des Ergebnisbereichs des Streifentests. Das Auslesegerät interpretiert das Ergebnisbild und wenn eine Linie erkannt wird, wird eine Bewertung abgegeben. Das Gerät eliminiert die Subjektivität der Interpretation und gibt eine objektive, nachvollziehbare Dokumentation des Testergebnisses. Der beschriebene Test ist einfach und relativ schnell durchzuführen und kommt ohne aufwändige Auslesegeräte aus. Nachteilig ist, dass das Verfahren nur einen qualitativen Mykotoxin-Nachweis erlaubt.
  • Aus dem Stand der Technik bestand Bedarf nach einem kostengünstigen, lagerfähigen und einfach zu bedienenden Mittel zur Durchführung von biochemischen Testverfahren zur Bioanalytik, Umweltanalytik, Agrodiagnostik, dem Nahrungsmittelbereich, der Human- und Veterinärdiagnostik und dem Pflanzenschutz, um Analyten qualitativ und/oder quantitativ zu bestimmen. Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine reproduzierbare quantitative Echtzeitbestimmung mittels einer einfachen Vorrichtung, mit einfachem Handling zu ermöglichen. Hierfür sollte die vorliegende Erfindung die Kontrolle der Reaktionsbedingungen, insbesondere Volumen und Zeiten, aber am Besten auch ein optimales Vermischen und die Kontrolle der Betriebstemperatur ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine mikrofluidische Testkassette zur qualitative und/oder quantitativen Analyse von Analyten, die alle für die Durchführung des Testverfahrens benötigten Reagenzien in trockener Form beinhaltet, gelöst. Die erfindungsgemäße Testkassette weist einen strukturierten Körper auf, in den Kavitäten, die miteinander durch Kanäle verbunden sind, eingebracht wurden. Erfindungsgemäß weist die Testkassette mindestens einen Einlass zur Einführung einer Analyten enthaltenden Probeflüssigkeit, mindestens eine Reagenzienkammer, in der ein oder mehrere Reagenzien zur Reaktion mit dem Analyten oder zum Vermischen mit der Probeflüssigkeit untergebracht sind, und mindestens eine Detektionskammer auf, in der ein Signal zum Nachweis oder quantitativen Analyse des Analyten detektiert wird, und ist dadurch gekennzeichnet, dass:
    • – der Boden oder die Decke der Detektionskammer ein Signalwandler oder ein Fenster zur Detektion eines Signals ist,
    • – die Kanäle so gestaltet sind, dass die Probeflüssigkeit nicht durch Kapillarkräfte bis in die Kammer bzw. zur Öffnung gezogen ist,
    • – die Reagenzien in der Reagenzienkammer und gegebenenfalls weitere Reagenzien in der Detektionskammer in trockener Form untergebracht sind.
  • Im Sinne der Erfindung wird in den Kanälen und in den Kammern ein präzis definiertes Volumen Probeflüssigkeit befördert, was durch die Gestaltung der Kanäle und den Einsatz eines geeigneten Mittels zur Beförderung der Probeflüssigkeit ermöglicht ist. Dabei können Reaktionszeiten ebenfalls genau kontrolliert werden, was zur besseren Reproduzierbarkeit der Analyse beiträgt. Durch das passende Design der Kammer und Kanäle wird ein optimales Flussprofil mit reduziertem Totvolumen und optimalen Kontakt mit dem ggf. vorhandenen immobilisierten Detektionreagenzien gewährleistet. In den Kammern werden verschiedene Reaktionsschritte, wie z. B. Rekonstitution der Reagenzien, Vermischung der Reagenzien mit der Probeflüssigkeit, Reaktion zwischen Reagenzien und Analyten, durchgeführt. Bei der vorliegenden Erfindung erfolgt der Detektionsschritt direkt nach einer Erkennungsreaktion ohne vorherigen Waschgang, was den Aufbau der Kassette und deren Handling weiter vereinfacht.
  • Der Körper kann transparent oder lichtdicht sein und aus verschiedenen Polymermaterialien wie z. B. Polyoxymethylen (POM), Polymethymethacrylat (PMMA), Polystyren (PS), Polypropylen (PP), Polyamid, Polycyclic olefine, Polycarbonate, Polyethylen (PE), Polyethylenterephtalate (PET), Polydimethylsiloxane (PDMS), natürliches Kautschuk oder Derivate davon, Polyurethane, Teflon oder Analoga davon, oder verschiedenen anorganischen Werkstoffen, wie z. B. Glas, Quartz, Silizium bestehen. Bevorzugt ist die Verwendung von POM und Polyamid. Hergestellt werden die Körper mit bekannten Verfahren, wie z. B. maschinelle Bearbeitung (Fräsen etc.), Spritzguss, Prägetechniken oder bei Glas/anorg. Materialien durch Photolithographie/Ätzen oder andere bekannte Verfahren.
  • Die Form und Größe der Testkassette kann beliebig sein, solange das Gesamtvolumen der Testkassette gering bleibt und sie einfach zu handeln ist.
  • Vorzugsweise werden in den Körper die Kammer und die Kanäle eingearbeitet und auf mindestens einer Seite mittels einer Verschlusseinheit mit Ausnahme des Einlasses und üblicherweise von optionalen Luftöffnungen und/oder einer Probekammer verschlossen.
  • Es ist vorteilhaft, die Temperatur in der Reagenzienkammer und in der Detektionskammer während des Betriebs der Testkassette zu kontrollieren.
  • Hierfür ist vorzugsweise die Testkassette so aufgebaut, dass sie per Kontakt mit temperierbaren Elementen temperiert werden kann.
  • Vorzugsweise ist das Design der Testkassette so gestaltet, dass die optionale Probenkammer, die Reagenzienkammer und die Detektionskammer nach der Unterseite des Körpers gerichtet sind. Der Signalwandler oder das Fenster zur Detektion bilden dann vorzugsweise den Boden der Detektionskammer. Vorzugweise wird diese Seite der Kassette mit einer dünnen Verschlusseinheit, insbesondere eine Verschlussfolie verschlossen. Die Verschlusseinheit kann lichtdicht oder transparent sein. Wenn man die Kassette auf eine temperierte Oberfläche legt, kann so ein schneller Temperaturausgleich zwischen temperierter Unterlage und Probenlösung in den Kammern stattfinden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Testkassette ist die Verschlusseinheit eine Verschlussfolie von 30 μm bis 1000 μm, bevorzugt 50 μm bis 500 μm, dick. Es ist dabei vorteilhaft, wenn die Verschlussfolie straff über den Körper befestigt werden kann und sich nicht biegen kann. Beispielsweise können Polyolefinfolien oder Folien aus polymethylmethacrylate (PMMA) als Verschlussfolien verwendet werden.
  • In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird die Verschlusseinheit auf der oberen und unteren Seite der Testkassette aufgebracht. Dies vereinfacht die Herstellung der erfindungsgemäßen Testkassette. Die oberen und unteren Verschlussfolien können gleich oder unterschiedlich dick sein.
  • Die Verschlusseinheiten können mit den im Stand der Technik üblichen Bindungstechniken auf den Körper befestigt werden, wie z. B. Schweißen oder Kleben ggf. mit Hilfe von Klebstoff.
  • Im Sinne der Erfindung wird in den Kammern ein präzise definiertes Volumen Flüssigkeit für eine bestimmte Zeit aufgehalten und nach dieser Zeit weiterbefördert.
  • In der erfindungsgemäßen Testkassette werden üblicherweise von 1 bis 1000 μl, bevorzugt 10 bis 500 μl, besonders bevorzugt 10 bis 250 μl befördert.
  • Die Form der Kammer kann beliebig sein. Bevorzugt werden viereckige Detektionskammern und/oder runde Reagenzienkammern.
  • Die Volumen der Kammern betragen üblicherweise 1 bis 1000 μl, bevorzugt 10 bis 500 μl.
  • Die Probenkammer ist typischerweise rund mit vorzugsweise 5 bis 15 mm, bevorzugt 8 bis 12 mm Durchmesser. Die Reagenzienkammer ist üblicherweise rund mit vorzugsweise 5 bis 15 mm, bevorzugt 5 bis 10 mm Durchmesser. Beide Kammern können ein Flüssigkeitsvolumen von 1 bis 1000 μl aufnehmen.
  • Die Detektionskammer ist üblicherweise viereckig mit Dimensionen von vorzugsweise 5 bis 15 mm breit und 5 bis 15 mm lang, besonders bevorzugt 10 mm × 10 mm und nimmt typischerweise ein Flüssigkeitsvolumen von 1 bis 1000 μl auf, wobei sie erfindungsgemäß von der Flüssigkeit vollständig gefüllt werden muss.
  • Der Aufbau der Probenkammer, Reagenzienkammer und Detektionskammer soll ein optimales Flussprofil mit reduziertem Totvolumen und optimalen Kontakt mit den ggf. vorhandenen immobilisierten Detektionreagenzien gewährleisten.
  • Die Kanäle können gerade oder gebogen, bevorzugt gerade mit eckigen Wendungen sein. Hierdurch können relativ lange Kanäle in die begrenzte Fläche der Kassette eingebracht werden. Die Form des Kanalsquerschnitts ist beliebig, üblicherweise rund oder viereckig, bevorzugt rund. Die Querschnittsgrößen der Kanäle können gleich oder unterschiedlich sein; bevorzugt werden Kanäle gleicher Größe üblicherweise von 0,2 bis 3 mm, bevorzugt 0,5 bis 1,5 mm Querschnitt oder Durchmesser. Die Länge der Kanäle beträgt üblicherweise 5 mm bis 1000 mm, bevorzugt 5 mm bis 500 mm.
  • Bei der vorliegenden Erfindung werden Flüssigkeiten mit Hilfe eines Mittels zur zeitlich und volumenmäßig genau definierten Beförderung der Probenflüssigkeiten befördert. Vorzugsweise werden vordefinierte Flüssigkeitsvolumen von einer in die nächste Kammer gedrückt.
  • Das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeiten ist Teil einer Vorrichtung zur Bedienung der erfindungsgemäßen Testkassette, die ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. Insbesondere wird das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeiten in eine Ankopplungsstelle zum Einbringen der Testkassette in die o. g. Vorrichtung integriert.
  • Vorzugsweise erfolgt das Handling von Flüssigkeiten nur in der erfindungsgemäßen Testkassette, so dass die o. g. Vorrichtung mit Probeflüssigkeit bzw. Reagenzien nicht in Kontakt tritt.
  • Üblicherweise werden über das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeiten zeitlich und volumenmäßig genau definierte Luftstöße in die Testkassette gegeben. Durch diese Luftstöße wird die Probenflüssigkeit durch die verschiedenen Kanäle und Kavitäten geleitet.
  • Die zu analysierende Probenflüssigkeit wird in die Testkassette durch den Einlass vorzugsweise in eine Probenkammer eingebracht. Die Testkassette wird daraufhin üblicherweise mittels eines oder mehrerer Deckel luftdicht verschlossen. Die Deckel können aus polymeren oder anorganischen Werkstoffen sein, die über verschiedene Techniken, wie z. B. Kleben, Schweißen, Laminieren etc. mit dem Körper luftdicht verbunden werden.
  • In einer besonderen Ausführungsform der Testkassette werden die Reagenzien in der Reagenzienkammer in einem faserartigen oder porösen Material z. B. feinen Partikeln oder Gewebe, in Form eines Reagenzien-Pads, in das Reagenzien (adsorbiert auf, fixiert auf, dispergiert in, eingetrocknet in) untergebracht wurden.
  • Das Reagenzien-Pad wird so ausgewählt, dass es die Anforderungen der Detektionskammer bezüglich des geforderten Flüssigkeitsvolumens der überstehenden Lösung und der Konzentration der Einzelkomponenten in dieser Lösung erfüllt.
  • Ein bevorzugtes Reagenzien-Pad besteht aus Glas oder Polymeren wie z. B. Zellulose. Geeignet sind Reagenzien-Pads, die auch in sog. Lateral Flow Tests verwendet werden und in verschiedenen Formen kommerziell erhältlich sind. Zum Befüllen dieser Reagenzienkammer wird beispielsweise das „extra thick glass filter” der Firma Pall Corporation (Porengröße 1 μm, typische Dicke 1270 μm (50 mils), typisches Wasser Flussrate 210 mL/min/cm2 bei 30 kPa) ausgewählt, wobei zwei kreisrunde Filterstücke mit einem passenden Durchmesser übereinander gestapelt werden.
  • Die Reagenzien der Reagenzienkammer sind typischerweise:
    • – markierte oder unmarkierte Erkennungselemente, die in Erkennungsreaktion eingesetzt werden, insbesondere natürliche oder künstliche Rezeptoren wie z. B. Komplexbildner für Metalle/Metallionen, Cyclodextrine, Kronenether, Antikörper, Antikörperfragmente, Anticaline Enzyme, DNA, RNA, PNA, DNA/RNA-bindende Proteine, Membranrezeptoren, Ionenkanäle, Zelladhäsionsproteine, oder auch Ganglioside, Enzyme, Mono- oder Oligosaccharide und Haptamere, und/oder
    • – markierte oder unmarkierte Analyten wie z. B. Ionen, Proteine, natürliche oder künstliche Antigene oder Haptene, Hormone, Cytokine, Mono- und Oligosaccharide, Stoffwechselprodukte, oder andere biochemische Marker, die in der Diagnostik verwendet werden, Enzymsubstrate, DNA, RNA, PNA, potentielle Wirkstoffe, Medikamente, Zellen, Viren.
  • Insbesondere werden markierte Antikörper als Erkennungselemente verwendet.
  • Bei Bedarf werden Cofaktoren oder weitere Chemikalien, die zur Reaktion eines Erkennungselements mit einem Analyten erforderlich oder vorteilhaft sind, ebenfalls in der Reagenzienkammer untergebracht.
  • Optional enthält die Reagenzienkammer außerdem Hilfsstoffe zur Unterdrückung von unspezifischen Wechselwirkungen zwischen den Reagenzien, zur Unterstützung der Imprägnierung oder des Auslösens der Reagenzien aus dem Reagenzien-Pad, wie z. B. oberflächenaktiven Substanzen wie Tenside, Lipide, Biopolymere, Polyethylenglycol, Biomoleküle, Proteine, Peptide.
  • Vorzugsweise werden die Reagenzien in vordefinierten Konzentrationen aufgebracht und die Reproduzierbarkeit ihrer Freisetzung beim Betrieb der Kassette gewährleistet.
  • Das Reagenzien-Pad wird üblicherweise mit ca. 50 bis 500 μl einer Lösung imprägniert, die die Reagenzien in Konzentrationen von 10–3 M bis 10–15 M, bevorzugt nanomolare Konzentrationen, sowie üblicherweise Hilfsstoffe in Mengen von 15 Gew.% bis 0,1 ppb enthält. Die Imprägnierung erfolgt z. B. durch Eintrocknen oder Lyophilisieren.
  • Das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeiten verdrängt die Probenflüssigkeit, so dass sie in die Reagenzienkammer strömt und den Reagenzien-Pad komplett benetzt.
  • Durch Einleitung der Analyten enthaltenden Probeflüssigkeit in die Reagenzienkammer werden die Reagenzien gelöst und gehen mit den Analyten eine Reaktion ein oder werden mit der Probeflüssigkeit perfekt durchmischt.
  • Überraschenderweise wurde festgestellt, dass durch eine schnelle – üblicherweise von 1 ms bis 10 s, bevorzugt ca. 500 ms bis 5, besonders bevorzugt 1 s – Benetzung des Reagenzien-Pads mit einem definierten Probenvolumen (durch den definierten Luftstoß) die Reagenzien sowohl gelöst (rekonstituiert) und optimal mit der Probenflüssigkeit durchmischt werden, als auch die Konzentration der Reagenzien in der Probenflüssigkeit sehr reproduzierbar eingestellt wird. Dadurch wird es möglich, eine quantitative Bestimmung der Analyten im Probenvolumen vorzunehmen. Nach der Benetzung des Reagenzien-Pads kann eine definierte Zeit (Präinkubationszeit) gewartet werden, z. B. bis eine biochemische Reaktion abgeschlossen ist oder bis eine bestimmte Reaktionstemperatur erreicht ist.
  • Mit einem weiteren definierten Luftstoß wird das Probenvolumen mit den gelösten Reagenzien über einen Kanal weiter in die Detektionskammer transportiert.
  • Vorzugsweise wird die Probeflüssigkeit in der Testkassette vor der Reagenzienkammer filtriert und von Zellen, Blutbestandteilen oder sonstigen biologischen, organischen oder anorganischen Partikeln befreit. Zu diesem Zweck können eine oder mehrere Filtereinheiten z. B. aus Glasfaser oder porösem Material in Form eines (Mikro)-Kissens oder Kanals, ein Glasfilterpapier, oder eine Membrane in der Testkassette eingebaut werden. Die Filtereinheit kann vorzugsweise Partikel von 0,2 bis 100 μm bevorzugt 0,5 bis 15 μm von der Probeflüssigkeit abtrennen.
  • Vorzugsweise findet die Entlüftung des kompletten Kanalsystems über Entlüftungsöffnung(en) statt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt die Detektion über einen Signalwandler (Sensorplattform, Biochip), der in der Detektionskammer als Boden eingebaut ist. In diesem Fall wird die Verschlusseinheit über die komplette untere Seite der Kassette mit Ausnahme der Detektionskammer aufgebracht.
  • Auf der Oberfläche des Signalwandlers sind üblicherweise ein oder mehrere voneinander getrennte Messbereiche definiert, an denen ein oder mehrere weitere Bindungspartner zum Nachweis des Analyten in der Probe immobilisiert sind. In der Detektionskammer findet eine biochemische Reaktion zwischen immobilisierten Bindungspartner und Analyten an der Oberfläche des Biochips statt. Die markierten Reaktionspartner werden in der Detektionskammer angeregt, das erzeugte Signal wird detektiert und verwendet, um die Analyten zu quantifizieren.
  • Zur Detektion können verschiedene Biochips, wie z. B. Surface Plasmon Resonanz, Planare Wellenleiter, Quarz Mikro Waage, Elektrolumineszenz, verwendet werden und verschiedene Verfahren, z. B. Bemessung der Brechungsindexänderungen durch die Bindung an die Oberfläche des Biochips, benutzt werden (siehe z. B. WO02/20873 und EP1316594 ).
  • Reaktionen in der Detektionskammer sind beispielweise:
    • • direkte Bindung eines (detektierbaren) Analyten an den immobilisierten Bindungspartner (Erkennungselement);
    • • direkte Bindung des Analyten an den immobilisierten Bindungspartner (Erkennungselement) und Markierung des Analyten durch ein zweites oder mehrere Reagenzien aus der Reaktionslösung, das optisch oder elektrisch detektiert werden kann (Sandwich Assay);
    • • Bindung eines detektierbaren Reagenz an den immobilisierten Bindungspartner (Erkennungselement), das in Kompetition mit dem Analyten in der Lösung steht (kompetitiver Assay).
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Testkassette wird ein planarer Dünnschichtwellenleiter als Biochip verwendet, welcher eine erste optisch transparente Schicht (a) auf einer zweiten optisch transparenten Schicht (b) mit niedrigerem Brechungsindex als Schicht (a) aufweist, wobei ein oder mehrere Einkoppelelemente in der ersten optischen Schicht (a) oder in der zweiten optischen Schicht (b) senkrecht zum Pfad eines Anregungslichts orientiert eingebracht sind, und wobei das Anregungslicht in den Dünnschichtwellenleiter über das eine oder mehrere Einkoppelelemente eingekoppelt und optional über das eine oder mehrere Auskoppelelemente ausgekoppelt wird.
  • Bevorzugt werden erfindungsgemäß als Einkoppelelemente Gitterstrukturen gleicher Periode und/oder Modulationstiefe.
  • Vorzugsweise werden auf der Oberfläche der Sensorplattform ein oder mehrere Reaktionspartner zum Nachweis der Analyten direkt durch physikalische Absorption oder elektrostatische Wechselwirkung alternativ mittels einer optischen transparenten Haftvermittlungsschicht immobilisiert. Vorzugsweise werden die Bindungspartner selektiv in räumlich getrennte Messbereiche auf der Oberfläche der Sensorplattform aufgebracht und die Fläche zwischen den Messbereichen passiviert, um unspezifische Bindungen zu unterdrücken.
  • Zur Aufbringung der Bindungspartner selektiv in räumlich getrennte Messbereiche auf die Oberfläche der Sensorplattform, können ein oder mehrere Verfahren verwendet werden aus der Gruppe gebildet von Ink jet spotting, mechanischem Spotting mittels Stift oder Feder, micro contact printing, fluidische Kontaktierung der Messbereiche mit den biologischen oder biochemischen oder synthetischen Erkennungselementen durch deren Zufuhr in parallelen oder gekreuzten Mikrokanälen, unter Einwirkung von Druckunterschieden oder elektrischen oder elektromagnetischen Potentialen.
  • Verschiedene Ausführungsformen der Sensorplattform und entsprechende Nachweisverfahren sind beispielweise in WO95/33197 , WO95/33198 , WO97/373211 oder WO200113096 beschrieben. Die verschiedenen Ausführungsformen der Sensorplattform und entsprechenden Nachweisverfahren werden hiermit per Referenz integriert.
  • In einer besonderen Ausführungsform der Testkassette werden in der Reagenzienkammer bindungsspezifische detektierbare Erkennungselemente für ein oder mehrere Analyten der Probeflüssigkeit in vordefinierten Konzentrationen bereitgestellt. Durch Einleitung der Analyten enthaltenden Probeflüssigkeit in die Reagenzienkammer werden die Erkennungselemente gelöst und gehen mit den in dem Analyten eine spezifische Bindung ein (Analyten-Erkennungselement- Konjugat). Dabei werden die freien Bindungsstellen der Erkennungselemente mit zunehmender Menge an Analyten in der Probeflüssigkeit zunehmend gesättigt.
  • Durch einen weiteren Luftstoß gelangen die Analyten-Erkennungselement-Konjugate und ggf. Erkennungselemente mit freien Bindungsstellen zu immobilisierten Bindungspartnern, z. B. Analyten-Protein-Konjugaten, insbesondere Analyten-BSA-Konjugaten, auf den Signalwandler. Erkennungselemente mit freien Bindungsstellen gehen eine spezifische Bindung mit den entsprechenden immobilisierten Analyten-Protein-Konjugaten ein.
  • Je mehr detektierbare Erkennungselemente mit freien Bindungsstellen in der Lösung vorhanden sind, das heißt je geringer der Anteil des korrespondierenden Analyten in der Probeflüssigkeit ist, desto mehr detektierbare Erkennungselemente werden auf dem Chip gebunden. Die mit Analyten gesättigten Erkennungselemente aus der Probeflüssigkeit verbleiben in der Lösung. Durch Einkoppelung elektromagnetischer Strahlung in den Biochip können die an den immobilisierten Analyt-Protein-Konjugaten gebundenen und markierten Erkennungselemente im evaneszenten Feld des Wellenleiters angeregt werden. Die in Lösung befindlichen markierten Erkennungselemente werden hierbei nicht angeregt. Auf diese Weise ist eine indirekte Quantifizierung der in der Probeflüssigkeit enthaltenden Analyten möglich.
  • Kombinationen von detektierbaren Erkennungselementen und immobilisierten Bindungspartnern zum Nachweis von Mykotoxinen werden in WO2007/079893 beschrieben, dessen Inhalt per Referenz in der Beschreibung eingeführt wird.
  • In einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Testkassette weist die Detektionsskammer als Boden ein transparentes Fenster auf, durch das die biochemische Reaktion, die in der Detektionskammer abläuft, detektiert werden kann. Das transparente Fenster kann durch die Verschlussfolie, die in diesem Fall transparent sein muss und z. B. aus polymethylmethacrylate (PMMA) besteht, gebildet werden oder ein selbständiges Element darstellen. In diesem Fall besteht das Fenster bevorzugt aus Glas oder aus einem Kunststoff, das für das verwendete Licht transparent ist, und wird mittels der Verschlusseinheit mit Ausnahme der Detektionskammer auf die Seite der Testkassette befestigt.
  • In dieser Ausführungsform werden Reagenzien vorzugsweise nur in der Reagenzienkammer untergebracht, in der das Vermischen mit der Probeflüssigkeit vor der Beförderung in die Detektionskammer stattfindet.
  • Üblicherweise wird ein Reagenz in der Lösung abhängig von der Konzentration des zu bestimmenden Analyten so umgesetzt, dass es seine spektralen Eigenschaften – z. B. Absorption, Lumineszenz, Fluoreszenz usw. – ändert, die optisch detektiert werden können. Alternativ wird ein Nachweisreagenz in der Lösung abhängig von der Konzentration des zu bestimmenden Analyten an ein weiteres Reagenz oder an den Analyten selbst gebunden, so dass das Nachweisreagenz seine spektralen Eigenschaften – z. B. Absorption, Lumineszenz, Fluoreszenz, Elektrolumineszenz, elektrische Kapazität, usw. – ändert, die optisch detektiert werden können.
  • In einer weiteren Ausführungsform befinden sich in der Detektionskammer ein oder mehrere Signalwandler, durch den die biochemische Reaktion, die in der Detektionsskammer abläuft, detektiert werden kann. In dieser Ausführungsform kann das Fenster transparent oder lichtdicht sein. Die Reagenzien werden hier ebenfalls vorzugsweise nur in der Reagenzienkammer untergebracht, in der das Vermischen mit der Probeflüssigkeit vor der Beförderung in die Detektionskammer stattfindet.
  • In diesem Fall kann ein Reagenz in der Lösung abhängig von der Konzentration des zu bestimmenden Analyten so umgesetzt werden, dass es seine Materialeigenschaften – z. B. Absorption, Lumineszenz, Fluoreszenz, Elektrolumineszenz, Kapazität, Leitfähigkeit, pH, Masse usw. – ändert, die durch den Signalwandler detektiert werden können. Alternativ wird ein Nachweisreagenz in der Lösung abhängig von der Konzentration des zu bestimmenden Analyten an ein weiteres Reagenz oder an den Analyten selbst gebunden, so dass das Nachweisreagenz seine Materialeigenschaften – wie z. B. Absorption, Lumineszenz, Fluoreszenz, Elektrolumineszenz, elektrische Kapazität, Leitfähigkeit, pH, Masse usw. – ändert, die durch den Signalwandler detektiert werden können.
  • Die Kombination eines transparenten Fensters zur Detektion von optischen Signalen als Boden der Detektionskammer mit weiteren Signalwandlern in der Detektionskammer ist im Sinne der vorliegenden Erfindung ebenfalls möglich.
  • In einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung trägt jede Testkassette einen Bar-Code, der vorzugsweise folgende Information zur Beschreibung der Testkassette beinhaltet:
    • – Assay-Typ,
    • – Batch/lot number/Herstellungsdatum
    • – Ablaufdatum
    • – Spot array Geometrie Kodierung, die die Geometrie der Messbereiche beschreibt.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung werden diese Informationen von der Vorrichtung zur Bioassay von Analyten mittels Bio- und/oder Chemosensoren enthaltend die erfindungsgemäße Testkassette, die ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, gelesen und verwendet.
  • Für bestimmte Anwendungen kann es vorteilhaft sein, wenn eine Testkassette mehrere nebeneinander gelegte Kanal- und Kammersysteme aufweist, so dass in einer Testkassette verschiedene Detektionsreaktionen gleichzeitig geführt werden könnten.
  • Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung zur Bioassay von Analyten mittels Bio- und/oder Chemosensoren die die erfindungsgemäße Testkassette, mindestens eine Ankopplungsstelle für die Positionierung der erfindungsgemäßen Testkassette, mindestens ein Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeiten in der Testkassette, aufweist. Um optimale reproduzierbare Ergebnisse zu sichern, verfügt die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Kontrolle der Betriebstemperatur in der Testkassette außerdem über mindestens eine Temperaturregulierungseinheit.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist die Temperaturregulierungseinheit mindestens ein flaches temperierbares Element auf, auf das die dünne Seite der erfindungsgemäßen Testkassette gelegt wird, so dass ein schneller Temperaturausgleich zwischen temperierter Auflage und Probenlösung in den Kammern stattfinden kann. Z. B. können Peltiers- oder Cartridge-Elemente zur Temperierung der Auflage verwendet werden.
  • Idealerweise wird die Temperaturregulierungseinheit computergesteuert und die Temperatur wird während des Betriebs der Testkassette konstant gehalten. Vorzugsweise wird die Testkassette bei einer Temperatur von 20 bis 37°C bevorzugt um 25°C betrieben.
  • Bei der Temperaturkontrolle wird vorzgusweise darauf geachtet, dass keine Kondensation auf der Testkassette stattfindet, die eine optische Detektion beeinträchtigen könnte. Dabei soll auf die Temperatur der Testkassette, Raumtemperatur und die jeweilige Raumfeuchtigkeit geachtet werden. (13: Taupunkttemperaturdiagramm). Es wird bevorzugt, die erfindungsgemäße Vorrichtung bei Temperaturen von 15 bis 40°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 65% zu betreiben.
  • Üblicherweise weist die Kopplungsstelle einen mechanischen Auslöser, der die Reaktion, das heißt den ersten Luftstoß, mit Hilfe des Mittels zur Beförderung der Probeflüssigkeit und/oder die Temperierung mittels der Temperiereinheit in der Testkassette startet.
  • In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung weist die erfindungsgemäßen Vorrichtung außerdem mindestens eine optische Einheit, die mindestens eine Quelle für ein Anregungslicht, insbesondere einen Laser und mindestens eine Ausleseeinheit zur Detektion der biochemischen Reaktion in der Detektionskammer der erfindungsgemäßen Testkassette auf.
  • Vorzugweise ist die Ausleseeinheit ein ortauflösender Detektor beispielweise aus der Gruppe, die von CCD-Kameras, CCD-Chips, Photodioden-Arrays, Avalanche-Dioden-Arrays, Multichannelplates und Vielkanal-Photomultiplier gebildet wird.
  • Üblicherweise weist die optische Einheit außerdem Spiegel, Prismen und/oder Linsen zur Gestaltung – insbesondere Fokus, Teilung, Umleitung und Orientierung – des Anregungslichts auf.
  • Zur Bedienung einer Testkassette mit PWG-Sensorplattform ist es vorteilhaft, einen Goniometer zur Kontrolle und Regelung des Anregungspfads, insbesondere zur Optimierung der Koppelparameter durch Positionierung des Laserstrahls bezüglich Einfallwinkel und Position zur Gitterstruktur in die optische Einheit, zu integrieren. Durch präzise Einstellung des Laserstrahls wird die Intensität des aus der PWG-Sensorplattform gestreuten Lichts maximiert.
  • Vorzugsweise wird die Testkassette ebenfalls präzise mittels einer Befestigungseinheit in der Kopplungsstelle festgehalten.
  • Wird eine Testkassette mit PWG-Sensorplattform verwendet, wird eine Präzision von 100 μm parallel zu dem Gitter und 200 μm normal zu der Fläche des PWG-Chips bevorzugt. Die zweite Positionierung wird im Laufe der Einkoppeleinstellung mit einer Resolution von 50 μm eingestellt. Es wird vermerkt, dass die Qualität des Signals von der genauen Positionierung der Sensorplattform zum Laserstrahl abhängig ist, so dass Toleranzgrenzen beachtet werden sollten.
  • Üblicherweise wird die Testkassette z. B. mit einem Silikondeckel versiegelt und das Mittel zu Beförderung der Probenflüssigkeit, z. B. ein Druckstoß, eine Spritze, ein Stempel oder eine Pumpe, bevorzugt eine Pumpe, drückt ein erstes Volumen Luft in die Testkassette. Der Luftdruck befördert die Probeflüssigkeit aus der Probenkammer in die Reagenzienkammer und vernetzt das Reagenzien-Pad. Hiermit wird die Präinkubationsphase gestartet, währenddessen z. B. die Toxin der Probe mit dem fluoreszierenden Antikörper reagiert. Üblicherweise beträgt die Präinkubationszeit von 1 bis 20 min bevorzugt 3 bis 7 min abhängig von den Reaktionspartnern. Üblicherweise wird durch eine längere Präinkubationszeit ein stärkeres Signal erzeugt. Es wird bevorzugt, die Präinkubationszeit mit einer Präzision von 3 Sekunden zu kontrollieren. In einem weiteren Schritt drückt das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeit ein zweites vordefiniertes Volumen Luft in die Testkassette, was zur weiteren Beförderung der Probenflüssigkeit – ggf. durch einen Filter hindurch – in den Kanal bis in die Reaktionskammer führt. Dort findet die Hauptinkubation statt, die üblicherweise von 1 bis 100 min dauert.
  • Die Detektion erfolgt vorzugweise nach 1 bis 30 Minuten, bevorzugt 5 bis 15 Minuten mit einer Präzision von ± 5 Sekunden. Hierfür wird beispielweise ein Laserstrahl in die Detektionskammer auf die Oberfläche der Sensorplattform geleitet und die erzeugte Fluoreszenz wird von der Ausleseeinheit registriert. Üblicherweise hat die Reaktion noch kein Equilibrium erreicht. Es wird daher bevorzugt, die Dauer der jeweiligen Schritte präzise einzuhalten, um die Reproduzierbarkeit der Messung zu gewährleisten.
  • Vorzugweise verfügt die erfindungsgemäße Vorrichtung über eine Steuereinheit zur automatischen Steuerung des Mittels zur Beförderung der Probenflüssigkeit und/oder der Temperaturregulierungseinheit und/oder der optischen Einheit und entsprechende Positionierung der Testkassette in der Kopplungstelle mittels Befestigungseinheit, Steuerung und Einstellung der biochemischen Reaktionsparameter, wie z. B. Inkubationszeit/–temperatur, Reaktionszeit/-temperatur usw. Die Steuereinheit verfügt außerdem über ein Rechnerelement zur Berechnung der Analyten-Werte durch Bezug auf eine Kalibrationskurve und Anzeige der Analyten-Werte.
  • Üblicherweise erfolgt die Bedienung der erfindungsgemäßen Vorrichtung wie folgt:
    • 1. Der Nutzer führt die Testkassette in die Ankopplungstelle ein.
    • 2. Der Nutzer drückt den Auslöseknopf um die erfindungsgemäße Vorrichtung zu starten.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung führt selbständig mit Hilfe der Steuereinheit folgende Schritte durch:
    • 3. Die Temperaturregulierungseinheit erwärmt die Testkassette, bis eine Temperatur von z. B. 25°C erreicht und eingehalten wird.
    • 4. Wird eine Kassette mit integriertem planarem Wellenleiter verwendet, werden die Koppelbedingungen optimiert. Die Position des Lasers wird mit Hilfe des Goniometers eingestellt.
    • 5. Das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeit befördert die Probeflüssigkeit in die Reagenzienkammer. Die Präinkubation wird gestartet.
    • 6. Das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeit befördert die Probeflüssigkeit in die Reaktionskammer. Die Hauptinkubation wird gestartet.
    • 7. Die Koppelbedingungen werden fein optimiert. Dabei wird eine Winkelkompensation von 1° wegen der Veränderung des refraktiven Indexes (Luft in Schritt 5, Wasserlösung jetzt) berücksichtigt.
    • 8. Der Laserstrahl wird eingeschaltet und das resultierende Signal von der Ausleseeinheit registriert.
  • Weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Bedienung der erfindungsgemäßen Testkassette durch folgende Schritte gekennzeichnet:
    • A. Einführung einer Analyten enthaltenden Probeflüssigkeit in die Testkassette,
    • B. Transport der Probeflüssigkeit in eine Reagenzienkammer durch ein Mittel zur Beförderung der Probeflüssigkeit, dann
    • C. Benetzung eines Reagenzien-Pads in der Reagenzienkammer und Auflösung von dort aufgebrachten Reagenzien, wobei das Reagenzien-Pad komplett benetzt wird, die Geschwindigkeit der Benetzung kontrolliert wird und vorzugsweise 1 ms bis 10 s beträgt,
    • D. Optionale Präinkubation, wobei die Präinkubationszeit vorzugsweise mit einer Präzision von 3 Sekunden kontrolliert wird, dann
    • E. Transport in eine Detektionskammer durch ein Mittel zur Beförderung der Probeflüssigkeit, wobei die Detektionskammer komplett gefüllt wird,
    • F. biochemische Reaktion ggf. mit in der Detektionskammer aufgebrachten Reagenzien (Inkubation), die zur quantitativen Bestimmung eines oder mehrerer Analyten dient, wobei die Inkubationszeit kontrolliert wird, gefolgt von
    • G. Anregung und Bemessung von Änderungen der spektralen Eigenschaften und/oder Materialeigenschaften der Probeflüssigkeit in der Detektionskammer.
    • H. Berechnung und Anzeige der Analyten-Werte durch Bezug auf eine Kalibrationskurve.
  • Für die Reproduzierbarkeit des Verfahrens wird bevorzugt ein präzis definiertes Volumen Probeflüssigkeit befördert. Es ist außerdem vorteilhaft die Temperatur der Kassette in der Reagenzienkammer und in der Detektionskammer mit Hilfe der Temperaturregulierungseinheit während des Betriebs zu kontrollieren.
  • Für die Reproduzierbarkeit des Ergebnisses bei der Wiederholung des Verfahrens mit einer anderen Testkassette wird bevorzugt, die Parameter insbesondere Volumen, Zeiten (Beförderungs- und Inkubationszeiten) und/oder Temperatur festzulegen und automatisch durch die Steuereinheit zu kontrollieren.
  • Ein großer Vorteil der Erfindung ist, dass die Person, die eine Analytik mit der neuen mikrofluidischen Testkassette durchführt, keine quantitativen Prozessschritte der Analytik durchführen muss, wie z. B. exakte Dosierung des Probenvolumens und exakte Dosierung der Reagenzien. Dadurch kann das biochemische Testverfahren auch von Personen durchgeführt werden, die keine Analytikexperten sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass vor Beginn des Tests in der Testkassette keine Flüssigkeiten gelagert sind, sondern nur trockene Reagenzien. Ein großer Vorteil des Systems besteht darin, dass außer der Probenlösung keine weiteren Flüssigkeiten zugegeben werden müssen, was das Verfahren leicht durchführbar macht. Am Ende der Analyse verbleibt die Probenflüssigkeit in der Testkassette, so dass keine Gefährdung der Umwelt durch giftige oder infektiöse Stoffe stattfinden kann. Diese Nutzung der Testkassette als Einwegkassette wird durch einen einfachen Aufbau und entsprechend geringe Herstellungskosten wirtschaftlich ermöglicht.
  • Die Verwendung der erfindungsgemäßen Testkassette, Vorrichtung zur Bedienung der Testkassette und Verfahren zur Bedienung der Testkassette in der Umweltanalytik, dem Nahrungsmittelbereich, der Human- und Veterinärdiagnostik und dem Pflanzenschutz, um Analyten qualitativ und/oder quantitativ zu bestimmen, ist ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
  • Beispiele für diese Verwendung sind die quantitative und/oder qualitative Bestimmung chemischer, biochemischer oder biologischer Analyten in Screeningverfahren in der Pharmaforschung, der Kombinatorischen Chemie, der Klinischen und Präklinischen Entwicklung, zu Echtzeitbindungsstudien und zur Bestimmung kinetischer Parameter im Affinitätsscreening und in der Forschung, zu qualitativen und quantitativen Analytbestimmungen, insbesondere für die DNA- und RNA-Analytik und die Bestimmung von genomischen oder proteomischen Unterschieden im Genom, wie beispielsweise Einzelnukleotid-Polymorphismen, zur Messung von Protein-DNA-Wechselwirkungen, zur Bestimmung von Steuerungsmechanismen für die m-RNA-Expression und für die Protein(bio)synthese, für die Erstellung von Toxizitätsstudien sowie für die Bestimmung von Expressionsprofilen, insbesondere zur Bestimmung von biologischen und chemischen Markerstoffen, wie mRNA, Proteinen, Peptiden oder niedermolekularen organischen (Boten)Stoffen, sowie zum Nachweis von Antikörpern, Antigenen, Pathogenen oder Bakterien in der pharmazeutischen Produktforschung und -entwicklung, der Human- und Veterinärdiagnostik, der Agrochemischen Produktforschung und -entwicklung, der symptomatischen und präsymptomatischen Pflanzendiagnostik, zur Patientenstratifikation in der pharmazeutischen Produktentwicklung und für die therapeutische Medikamentenauswahl, zum Nachweis von Pathogenen, Schadstoffen und Erregern, insbesondere von Salmonellen, Prionen, Viren und Bakterien, insbesondere in der Lebensmittel- und Umweltanalytik.
  • Besondere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Testkassette werden in den 1 bis 6 dargestellt, ohne sich darauf zu begrenzen.
  • 1: Testkassette
  • 2: Testkassette Seitenansicht
  • 3: Testkassette mit Bemaßung
  • 4: Aufbau der Testkassette – Sicht von oben seitlich
  • 5: Aufbau der Testkassette – Sicht von unten seitlich
  • 6: PWG-Biochip
  • 7: PWG-Biochip Seitenansicht
  • 8: Dimensionen des PWG-Biochips.
  • 1
    Testkassette
    2
    Strukturierter Körper
    3
    Einlass
    4
    Probenkammer
    5
    Verschlussfolie
    6
    Kanal
    7
    Reagenzienkammer
    8
    Reagenzien-Pad
    9
    Detektionskammer
    10
    PWG-Biochip
    11
    Gitter
    12
    Dünne wellenleitende Schicht auf eine Glassplatte (nicht gezeichnet)
    13
    Haftvermittlungsschicht
    14
    BSA
    15
    Arrays
    16
    Mykotoxin-BSA-Konjugate-Spots
    17
    Referenzspots
    18
    Luftkanal
    19
    Luftöffnung
    20
    Entlüftungsöffnung
    21
    Fenster der Verschlussfolie
    22
    Entlüftungskanal
  • Die Testkassette 1 besteht aus einem strukturierten Körper 2, in den Kanäle und Kavitäten eingebracht sind. Dieser Körper ist an der Ober- und Unterseite mit einer Verschlussfolie 5 versehen, wodurch erreicht wird, dass die verschiedenen Kavitäten und Kanäle des strukturierten Körpers luftdicht abgeschlossen werden (mit Ausnahme der Öffnungen 3, 19 und 20).
  • Beispielweise wurde die erfindungsgemäße Testkassette in einem Spritzgussverfahren produziert. Der Körper besteht aus einer Platte aus schwarzem polyoxymethylen (POM), in der die Kanäle und Kammern aufgebohrt und abgefräst wurden.
  • Die Testkassette 1 umfasst einen Einlass 2 zur Eingabe einer Probenflüssigkeit mit dem zu detektierenden Analyten in die Testkassette 1, eine Reagenzienkammer 7, in die die Probeflüssigkeit über einen Kanal 6 befördert wird, und eine Detektionskammer 9, in die der Analyt über einen weiteren Kanal 6 befördert wird und die einen PWG-Biochip 10 umfasst.
  • Die Probenkammer 4 ist rund mit 10 mm Durchmesser. Die Reagenzienkammer 7 ist rund mit 8 mm Durchmesser. Der Detektionskammer 9 ist viereckig mit Dimensionen von 10 mm × 10 mm. Die Kanäle 6 haben einen runden Querschnitt mit einen Durchmesser von 1 mm.
  • In der Reagenzienkammer 7 befinden sich mit einem Fluoreszenzfarbstoff markierte Antikörper, die für einen Analyten aus der Probeflüssigkeit spezifisch sind, imprägniert auf einem Reagenzien-Pad 8.
  • Das Reagenzien-Pad 8 besteht aus „extra thick glass Filter” der Firma Pall Corporation (Porengröße 1 μm, typische Dicke 1270 μm (50 mils), typisches Wasser Flussrate 210 mL/min/cm2 bei 30 kPa), wobei zwei kreisrunde Filterstücke 8 mm Durchmesser übereinander gestapelt werden.
  • Sowohl der PWG-Biochip 10 als das Reagenzien-Pad 8 werden zwischen zwei Polyolefinfolien in der POM-Platte 2 festgehalten, die auch als Verschlussfolien 5 zur Dichtung der Testkassette dienen. Die Folie weist im Bereich des PWG-Biochips 10 ein Fenster 21, das freier Zugang zu der Messregion des PWG-Biochips 10 gewährt. Die obere Verschlussfolie 5 ist 180 μm dick und die untere Verschlussfolie 5 ist 80 μm dick.
  • Die Probenflüssigkeit wird bei Testbeginn in die Probenkammer 4 eingebracht und mit einem geeigneten Silikondeckel luftdicht verschlossen. Die Flüssigkeit verteilt sich in der Probenkammer 4 und in den angrenzenden Kanälen 6, die so gestaltet sind, dass die Flüssigkeit nicht durch Kapillarkräfte bis in die Reagenzienkammer 7 bzw. zum Einlass 3 gezogen wird. Mit Hilfe der Beförderungseinheit wird an dem Einlass ein definiertes Luftvolumen in die Probenkammer 4 über den Kanal 6 eingebracht. Dieses Luftvolumen verdrängt die Probenflüssigkeit, so dass sie in die Reagenzienkammer 7 strömt und das Reagenzien-Pad 8 komplett benetzt.
  • Durch Einleitung der Probeflüssigkeit in die Reagenzienkammer 7 werden die Antikörper gelöst und gehen mit den in der Probeflüssigkeit enthaltenen Analyten eine spezifische Bindung ein (Analyten-Antikörper-Konjugat). Dabei werden die freien Bindungsstellen der Antikörper mit zunehmender Menge an Analyten in der Probeflüssigkeit zunehmend gesättigt.
  • Nach einer gewissen Verweilzeit (10 Minuten) bei einer Temperatur von 25°C wird die Probeflüssigkeit enthaltend Analyten-Antikörper-Konjugate in einem nächsten Schritt mit einem weiteren definierten Luftstoß in die Detektionskammer 9 befördert. Die Detektionskammer 9 wird von der Probeflüssigkeit komplett gefüllt.
  • Die Entlüftung des kompletten Kanalsystems findet über die Entlüftungsöffnung(en) 20, die in der oberen Verschlussfolie aufgebracht sind, statt.
  • Die Detektionskammer 9 umfasst einen PWG-Biochip 10. Der PWG-Biochip 10 ist in 6 schematisch in Aufsicht und in 7 schematisch in Seitenansicht gezeigt.
  • In der Detektionskammer 9 wird der Verlauf oder der Endpunkt der biochemischen Nachweisreaktion detektiert.
  • Der PWG-Biochip 10 in der Detektionskammer 9 besteht beispielweise aus einer 10 mm × 12 mm Glasplatte mit einer Dicke von 0.7 mm (12.0 +/– 0.05 mm × 10.0 +/– 0.05 mm × 0.70 +/– 0.05 mm). Auf einer Seite des Chips befindet sich eine 155 nm dünne wellenleitende Schicht 12 aus Ta2O5 (Tantalum pentoxide). Die Messregion des Chips umfasst einen zentralen 10 mm × 6 mm viereckigen Detektionsbereich. Parallel zu diesem Detektionsbereich befindet sich ein 500 μm breites sichelförmiges Band: das Gitter 11 zur Einkopplung des Anregungslichts. Die Positionsgenauigkeit des Gitters 11 zu den Kanten des PWG-Biochips 10 beträgt +/– 0.05 mm. Die Gittertiefe beträgt 18 nm und die Gitterperiode 318 nm mit einem Duty Cycle von 0,5.
  • Auf der dünnen wellenleitenden Schicht 12 ist eine Monoschicht aus Dodecylphosphat als Haftvermittlungsschicht 13 aufgebracht. Auf der Haftvermittlungsschicht 13 sind Analyten-BSA-Konjugate adsorptiv in Form eines Arrays 15 aufgebracht/immobilisert. Die freien Flächen zwischen den Analyten-BSA-Konjugat-Spots 16 und Referenzspots 17 sind mit BSA 14 geblockt (Passivierung).
  • In der Detektionskammer 9 gelangen die Analyten-Antikörper-Konjugate und ggf. Antikörper mit freien Bindungsstellen zu den immobilisierten Analyten-BSA-Konjugaten Spots 16 auf dem PWG Biochip 10. Antikörper mit freien Bindungsstellen gehen eine spezifische Bindung mit den entsprechenden immobilisierten Analyten-BSA-Konjugaten ein. Je mehr Antikörper mit freien Bindungsstellen in der Lösung vorhanden sind, das heißt je geringer der Anteil des korrespondierenden Analyten in der Probeflüssigkeit ist, desto mehr mit einem Fluoreszenz- Farbstoff markierte Antikörper werden auf dem PWG-Biochip 10 gebunden. Die mit Analyten in der Probeflüssigkeit gesättigten Antikörper verbleiben in der Lösung.
  • Durch Einkoppelung elektromagnetischer Strahlung in den Dünnschichtwellenleiter 12 können die an die immobilisierten Analyten-BSA-Konjugate gebundenen und mit einem Fluoreszenzfarbstoff markierten Antikörper im evaneszenten Feld des Dünnschichtwellenleiters 12 zur Fluoreszenz angeregt werden. Die in Lösung befindlichen und mit einem Fluoreszenzfarbstoff markierten Antikörper werden hierbei nicht angeregt. Auf diese Weise ist eine indirekte Quantifizierung der in der Probeflüssigkeit enthaltenden Analyten möglich.
  • Besondere Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Bedienung der Testkassette werden 9 dargestellt, ohne sich darauf zu begrenzen.
  • 9: Schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Bedienung der Testkassette.
  • 30
    Auflage
    31
    Optisches Fenster
    32
    Mittel zur Beförderung der Probeflüssigkeit
    33
    Temperierelement-Peltiers- oder Cartridge-Elemente
    34
    Objektiv mit Filtern
    35
    CCD-Kamera
    36
    Bewegbarer Spiegel
    37
    Bewegbarer Laser
    38
    Steuereinheit
  • Die Vorrichtung zur Bedienung der erfindungsgemäßen Testkassette weist eine Kopplungsstelle mit einer Auflage 30 für die Positionierung der erfindungsgemäßen Testkassette 1 auf. Unter dem PWG-Biochip 10 befindet sich ein Fenster 31 in der Auflage 30. Die Vorrichtung weist außerdem das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeit 32 in der Testkassette 1 und das Temperierelement 33 auf. Im 9 temperiert die Temperierelement 33 die Auflage 30 per Kontakt, die wiederum die Temperierung an die Testkassette 1 weiterleitet.
  • Außerdem weist die erfindungsgemäße Vorrichtung in der optischen Einheit einen bewegbaren Laser 37 auf, und mindestens eine CCD-Kamera 35 zur Detektion der biochemischen Reaktion in der Detektionskammer der Testkassette 1 auf. Die optische Einheit enthält außerdem einen bewegbaren Spiegel 36 und ein Objektiv mit Filtern 34. Weitere Prismen und/oder Linsen zur Gestaltung – insb. Fokus, Teilung, Umleitung und Orientierung – des Anregungslichts, sowie ein Goniometer zur Kontrolle und Regelung des Anregungspfads, insbesondere zur Optimierung der Koppelparameter durch Positionierung des Laserstrahls bezüglich Einfallwinkels und Position zur Gitterstruktur des PWG-Biochips 10, sind auch möglich (auf 9 nicht aufgeführt). Durch präzise Einstellung des Laserstrahls wird die Intensität des aus dem PWG-Biochip 10 gestreuten Lichts maximiert.
  • Der Laserstrahl (siehe 9) wird auf den PWG-Chip 10 der Testkassette 1 reflektiert.
  • Durch die Lichtanregung erhaltene Fluoreszenzphotonen werden durch das optische Fenster 31 von der CCD-Kamera 35 registriert.
  • Die Kopplungsstelle weist außerdem einen mechanischen Auslöser auf, der die Reaktion in der Testkassette startet.
  • Um optimale reproduzierbare Ergebnisse zu sichern, reguliert die Temperaturregulierungseinheit 33 die Betriebstemperatur in der Testkassette 1. Sie wird typischerweise mit der Betätigung des Auslösers zum Start der Kassette eingeschaltet.
  • Vorzugsweise wird die Testkassette bei einer Temperatur um 25°C +/– 2 K betrieben. 10 zeigt den Einfluss der Temperatur auf die Dosiswirkungskurve eines Assays. 11 zeigt den experimentellen Aufbau zur Bemessung der Temperaturregulierung mittels „Peltiers”-Elemente und 12 zeigt eine Simulation der Kühlungsrate der Testkassette.
  • Das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeit 32 gibt zeitlich und volumenmäßig genau definierte Luftstöße in die versiegelte Testkassette zu. Durch diese Luftstöße wird die Probenflüssigkeit durch die verschiedenen Kanäle 6 und Kavitäten geleitet und es werden dort verschiedene Reaktionsschritte durchgeführt, wie z. B. Rekonstitution der Reagenzien, Vermischung der Reagenzien mit der Probe etc.
  • Die Testkassette 1 wird mit einem Silikondeckel 21 versiegelt und das Mittel zu Beförderung der Probenflüssigkeit 32 (eine Pumpe) drückt ein erstes Volumen Luft in die Testkassette 1. Der Luftdruck befördert die Probeflüssigkeit aus der Probenkammer 4 in die Reagenzienkammer 7 und vernetzt das Reagenzien-Pad 8. Hiermit wird die Präinkubationsphase gestartet, währenddessen z. B. die Toxin der Probe mit dem fluoreszierenden Antikörper reagiert. Üblicherweise beträgt die Präinkubationszeit von 2 bis 5 min ± 3 Sekunden abhängig von den Reaktionspartnern. Üblicherweise wird durch eine längere Präinkubationszeit ein stärkeres Signal erzeugt. 14 zeigt den Einfluss der Inkubationszeit auf die Dosiswirkungskurve des Assays anhand des Mykotoxins Fumonisin. In einem weiteren Schritt drückt das Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeit 32 ein zweites vordefiniertes Volumen Luft in die Testkassette 1, was zur weiteren Beförderung der Probenflüssigkeit – ggf. durch einen Filter hindurch – in den Kanal 6 bis in die Detektionskammer 9 führt. Dort findet die Hauptinkubation statt. Die Detektion erfolgt vorzugweise nach zehn Minuten mit einer Präzision von ± 5 Sekunden. Hierfür wird ein Laserstrahl in die Detektionskammer 9 auf die Oberfläche des PWG-Biochips 10 geleitet und die erzeugte Fluoreszenz wird von der CCD-Kamera 35 registriert. Üblicherweise hat die Reaktion noch kein Equilibrium erreicht. Die Dauer der jeweiligen Schritte wird präzise eingehalten.
  • Die Analyten-Werte werden durch Bezug auf eine Kalibrationskurve mittels eines Rechnungselements der Steuereinheit 38 berechnet und angezeigt.
  • Für die Reproduzierbarkeit des Ergebnisses bei der Wiederholung des Verfahrens mit einer anderen Testkassette werden die Parameter, insbesondere Volumen, Zeiten (Beförderungs- und Inkubationszeiten) und/oder Temperatur festgelegt und die jeweiligen Elemente der Vorrichtung durch die Steuereinheit 38 automatisch kontrolliert.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (19)

  1. Testkassette zur qualitativen und/oder quantitativen Analyse von Analyten, beinhaltend einen strukturierten Körper, in dem Kavitäten, die miteinander durch Kanäle verbunden sind, eingebracht sind, wobei die Testkassette: • mindestens einen Einlass zur Einführung einer den Analyten enthaltenden Probeflüssigkeit, • mindestens eine Reagenzienkammer, in der ein oder mehreren Reagenzien zur Reaktion mit dem Analyten oder zum Vermischen mit der Probeflüssigkeit untergebracht sind, und • mindestens eine Detektionskammer in der ein Signal zum Nachweis oder quantitativen Analyse des Analyten detektiert wird, aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass: • der Boden oder die Decke der Detektionskammer aus einem Signalwandler oder ein Fenster zur Detektion eines Signals besteht, • die Kanäle so gestaltet sind, dass die Flüssigkeiten nicht durch Kapillarkräfte bis in die Reagenzienkammer bzw. zur Öffnung gezogen werden kann, • die Reagenzien in der Reagenzienkammer und gegebenenfalls weitere Reagenzien in der Detektionskammer in trockener Form untergebracht sind.
  2. Testkassette nach einem Ansprüche 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Reagenzien in der Reagenzienkammer auf einem Reagenzen-Pad aufgebracht sind.
  3. Testkassette nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Seite des Körpers mittels einer Verschlusseinheit verschlossen ist.
  4. Testkassette nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusseinheit eine Verschlussfolie ist.
  5. Testkassette nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfolie eine Dicke von 30 μm bis 1000 μm aufweist.
  6. Testkassette nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Reagenzienkammer und die Detektionskammer auf der Unterseite des Körpers untergebracht sind.
  7. Testkassette nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalwandler oder das Fenster zur Detektion eines Signals den Boden der Detektionskammer bildet.
  8. Testkassette nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektionskammer einen Signalwandler als Boden aufweist und auf dem Signalwandler ein oder mehrere voneinander getrennte Messbereiche definiert sind, an denen ein oder mehrere weitere Bindungspartner zum Nachweis des Analyten in der Probe immobilisiert sind.
  9. Testkassette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Signalwandler ein planarer Wellenleiter ist.
  10. Vorrichtung zur Bioassay von Analyten mittels Bio- und/oder Chemosensoren, die die Testkassette nach einem der Ansprüche 1 bis 9, mindestens eine Ankopplungsstelle für die Positionierung der Testkassette, mindestens ein Mittel zur Beförderung der Probenflüssigkeiten in der Testkassette und mindestens eine Temperaturregulierungseinheit aufweist.
  11. Vorrichtung nach dem Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperaturregulierungseinheit mindestens ein flaches temperierbares Element aufweist, das mit der unteren Seite der Testkassette in Kontakt gebracht wird.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das flache temperierbare Element mittels eines Peltiers oder eines Cartridge Elements temperiert wird.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine optische Einheit aufweist, die mindestens eine Quelle zur Anregung der Probeflüssigkeit in der Detektionskammer, mindestens eine Ausleseeinheit zur Detektion eines Signals in der Detektionskammer, und optional Spiegel, Prismen und/oder Linsen enthält.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Steuereinheit zur automatischen Steuerung des Mittels zur Beförderung der Probenflüssigkeiten und/oder der Temperaturregulierungseinheit und/oder der optischen Einheit aufweist.
  15. Verfahren zur Bedienung der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, durch folgenden Schritte gekennzeichnet: A. Einführung einer Analyten enthaltende Probeflüssigkeit in die Testkassette, B. Transport der Probeflüssigkeit in die Reagenzienkammer durch den Mittel zur Beförderung der Probeflüssigkeit, C. Benetzung eines Reagenzien-Pads in der Reagenzienkammer und Auflösung von dort aufgebrachten Reagenzien, wobei das Reagenzien-Pad komplett benetzt wird und die Geschwindigkeit der Benetzung kontrolliert wird, D. optionale Präinkubation, wobei die Präinkubationszeit kontrolliert wird, dann E. Transport in die Detektionskammer durch das Mittel zur Beförderung der Probeflüssigkeit, wobei die Detektionskammer komplett gefüllt wird, F. biochemische Reaktion ggf. mit in der Detektionskammer aufgebrachten Reagenzien (Inkubation), die zur quantitativen Bestimmung eines oder mehrerer Analyten dient, wobei die Inkubationszeit kontrolliert wird, gefolgt von G. Anregung und Bemessung von Änderungen der spektralen Eigenschaften und/oder Materialeigenschaften der Probeflüssigkeit in der Detektionskammer, und H. Berechnung und Anzeige der Analyten-Werte durch Bezug auf eine Kalibrationskurve.
  16. Verfahren nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Geschwindigkeit der Benetzung 1 ms bis 10 s beträgt.
  17. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 oder 16, wobei ein präzise definiertes Volumen Probeflüssigkeit befördert wird.
  18. Verfahren nach einem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur in der Reagenzienkammer und in der Detektionskammer während des Betriebs kontrolliert wird.
  19. Verwendung der Testkassette nach einem der Ansprüche 1 bis 8, der Vorrichtung nach einem der Ansprüche 9 bis 13 und 7 oder des Verfahrens nach einem der Ansprüche 14 bis 17 in der Umweltanalytik, dem Nahrungsmittelbereich, der Human- und Veterinärdiagnostik und dem Pflanzenschutz, um Analyten qualitativ und/oder quantitativ zu bestimmen.
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