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DE102009014849A1 - Kennzeichen für ein Fahrzeug sowie Verfahren und Folie zur Herstellung eines Kennzeichens - Google Patents

Kennzeichen für ein Fahrzeug sowie Verfahren und Folie zur Herstellung eines Kennzeichens Download PDF

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DE102009014849A1
DE102009014849A1 DE200910014849 DE102009014849A DE102009014849A1 DE 102009014849 A1 DE102009014849 A1 DE 102009014849A1 DE 200910014849 DE200910014849 DE 200910014849 DE 102009014849 A DE102009014849 A DE 102009014849A DE 102009014849 A1 DE102009014849 A1 DE 102009014849A1
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Germany
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Withdrawn
Application number
DE200910014849
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English (en)
Inventor
Björn BEENKEN
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Toennjes ISI Patent Holding GmbH
Original Assignee
Jh Toennjes East & Co KG GmbH
J H Toennjes E A S T & Co GmbH
Jh Tonnjes East & Co KG GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Jh Toennjes East & Co KG GmbH, J H Toennjes E A S T & Co GmbH, Jh Tonnjes East & Co KG GmbH filed Critical Jh Toennjes East & Co KG GmbH
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Priority to PCT/EP2010/001793 priority patent/WO2010112151A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/10Registration, licensing, or like devices

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Waterproofing, Decoration, And Sanitation Devices (AREA)
  • Laminated Bodies (AREA)

Abstract

Kennzeichen (10), insbesondere Fahrzeugkennzeichen, werden üblicherweise mittels eines Lackes oder einer thermisch aufgebrachten Folie mit einer zur Grundfarbe des Kennzeichens kontrastierenden, individuellen Beschriftung (16) versehen. Beide Verfahren haben den Nachteil, dass die Beschriftung (16) auf der Oberfläche des Kennzeichens (10) aufgebracht und somit Umwelteinflüssen ausgesetzt ist.
Die Erfindung schlägt vor, das Kennzeichen (10) mit zumindest einer Schicht mit einem aktivierbaren Farbmittel zu versehen, sodass die Beschriftung (16) des Kennzeichens (10) durch eine partielle Aktivierung des aktivierbaren Farbmittels erfolgen kann. Die Schicht mit dem aktivierbaren Farbmittel kann dabei unterhalb der Oberfläche des Kennzeichens (10) angeordnet sein, sodass die Beschriftung (16) des Kennzeichens (10) keinen Umwelteinflüssen ausgesetzt ist und auch nach mehreren Jahren nicht verblasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Kennzeichen für ein Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Folie, insbesondere für ein Kennzeichen, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 9. Zudem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Kennzeichens gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 17.
  • Kennzeichen für Fahrzeuge, sogenannte Nummernschilder, weisen üblicherweise einen flächigen Kennzeichenkörper sowie zumindest eine auf diesen Kennzeichenkörper aufgebrachte Beschriftung auf. Des weiteren sind Kennzeichen bekannt, welche als sogenannte Folienkennzeichen ausgebildet sind. Eine individuelle Kennzeichnung, insbesondere Beschriftung, des jeweiligen Kennzeichens wird zumeist nachträglich auf das Kennzeichen aufgebracht. Bisherige Kennzeichen werden dazu mit der individuellen Beschriftung mit Farben bzw. Lacken bedruckt, welche eine gewisse Trockenzeit benötigen. Des Weiteren ist es bekannt, mittels einer thermisch aufgebrachten Farbfolie die Beschriftung zu bilden.
  • Sowohl Kennzeichen mit aufgedruckter Beschriftung als auch solche mit einer thermisch aufgebrachten Beschriftung weisen den Nachteil auf, dass die Beschriftung sich freiliegend auf dem Kennzeichen befindet. Dadurch ist die Beschriftung Umwelteinflüssen ausgesetzt. Die Beschriftung kann z. B. durch Steinschläge oder häufige Reinigung verblassen oder unlesbar werden.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kennzeichen und eine Folie für ein solches zu schaffen, womit eine einfach anzubringende, individuelle Kennzeichnung gewährleistet ist, die vor Umwelteinflüssen dauerhaft geschützt ist. Des Weiteren ist es die Aufgabe der Erfindung, ein einfaches Verfahren zur Herstellung eines solchen Kennzeichens zu schaffen.
  • Ein Kennzeichen zur Lösung der genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach weist das Kennzeichen wenigstens eine Schicht mit mindestens einem aktivierbaren Farbmittel auf. Dadurch, dass das aktivierbaren Farbmittel sich innerhalb der Schicht befindet, ist die Beschriftung geschützt vor äußeren Einflüssen. Die Farbschicht ist nach Auswahl der Beschriftung in den Bereichen der Beschriftung aktivierbar. Damit kann in diesen Bereichen die Beschriftung erzeugt werden. Solche Bereiche, in denen keine Beschriftung angebracht werden soll, werden nicht aktiviert. Umgekehrt ist denkbar, dass nur Bereiche außerhalb der Beschriftung aktiviert werden und somit die Beschriftung durch die Umrisse der nicht aktivierten Bereiche erzeugt wird.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Schicht Teil einer Beschichtung oder einer vorzugsweise mehrschichtigen Folie, welche vorzugsweise auf einem Kennzeichenkörper angeordnet ist. Insbesondere eine solche Folie kann einfach und kostengünstig auf den Kennzeichenkörper aufgebracht werden. Zudem kann eine Folie mehrere Funktionsschichten aufweisen, von denen nur eine einzige Schicht eine solche Schicht mit mindestens einem aktivierbaren Farbmittel ist. Beispielsweise kann die Beschichtung reflektierend ausgebildet sein, insbesondere als eine Reflexfolie. Dadurch wird es möglich, ein Kennzeichen zu schaffen, welches auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut ablesbar ist. Somit können zusätzliche Funktionen in die Folie integriert werden. Des weiteren kann das Kennzeichen auch als Folienkennzeichen nur durch die eine solche mehrschichtige Folie gebildet werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die ein aktivierbares Farbmittel aufweisende Schicht vollständig über die sichtbare Seite des Kennzeichens bzw. des Kennzeichenkörpers. Ein solches Kennzeichen kann in jedem Bereich seiner sichtbaren Seite durch die Aktivierung des Farbmittels mit einer Beschriftung versehen werden.
  • Bevorzugt ist das aktivierbare Farbmittel in einer durchsichtigen Matrix angeordnet, vorzugsweise in Form von Pigmenten, die bis zur Aktivierung unsichtbar sein können. Im einfachsten Falle ist das Kennzeichen derart ausgebildet, dass nur die mit einem aktivierbaren Farbmittel versehene Schicht auf dem Kennzeichen bzw. dem Kennzeichenkörper angeordnet ist. Durch die Einbettung, in der Matrix ist das aktivierbare Farbmittel wirksam gegen äußere Einflüsse geschützt.
  • Denkbar ist es auch, das Farbmittel in der Beschichtung oder Folie anzuordnen. Insbesondere ist das Farbmittel dabei von einer durchsichtigen äußeren Deckschicht der Beschichtung oder der Folie zur Bildung der Beschichtung vollständig überdeckt. Damit ist das Farbmittel und somit die Beschriftung des Kennzeichens gegen äußere Einflüsse bestmöglich geschützt. Insbesondere mechanische Belastungen, wie z. B. Steinschläge oder intensive Reinigungsversuche, können die Beschriftung des Kennzeichens damit nicht beeinträchtigen.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Farbmittel irreversibel aktivierbar, vorzugsweise thermisch und/oder durch Druck. Das irreversibel aktivierbare Farbmittel ermöglicht lediglich die einmalige Beschriftung des Kennzeichens und kann nicht rückgängig gemacht werden. Damit ist eine Manipulation des Kennzeichens nicht möglich.
  • Vorzugsweise erhält das Farbmittel durch die Aktivierung seine Farbe oder ist in seiner Farbe veränderbar. Eine Einfärbung vorgewählter Bereiche des Kennzeichens, insbesondere der auf dem Kennzeichenkörper angebrachten Beschichtung, stellt eine einfache Möglichkeit zur Beschriftung desselben dar. Bevorzugt weist das Farbmittel nach seiner Aktivierung eine zur Grundfarbe des Kennzeichens kontrastierende Farbe auf. Zudem ist denkbar, dass das Farbmittel vor der Aktivierung eine zur Grundfarbe des Kennzeichens kontrastierende Farbe aufweist, und durch die Aktivierung durchsichtig wird. Somit kann durch die Aktivierung eine darunter liegende Schicht zum Vorschein gebracht werden. Weiterhin kann das Kennzeichen mehrere Schichten mit jeweils einem aktivierbaren Farbmittel oder eine Schicht mit mehreren aktivierbaren Farbmitteln aufweisen. Vorzugsweise weisen unterschiedliche aktivierbare Farbmittel dabei voneinander verschiedene Parameter zur Aktivierung auf. Durch diese Ausführungsform ist es möglich, unterschiedliche Farbmittel unabhängig voneinander zu aktivieren. Ein solches Kennzeichen kann in verschiedenen Farben beschriftet werden.
  • Eine Folie zur Lösung der erfindungsgemäßen Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 9 auf. Demnach ist die Folie mit mindestens einer Schicht mit wenigstens einem aktivierbaren Farbmittel versehen. Damit wird eine Folie geschaffen, welche zumindest in Teilbereichen mittels des aktivierbaren Farbmittels nachträglich individuell färbbar ist, wobei zumindest die gefärbten Bereiche geschützt in der Folie liegen, insbesondere im Inneren der Folie. Eine solche Folie ermöglicht z. B. die Aufbringung einer Beschriftung oder eines Piktogramms oder ähnlicher Kennzeichnungen auf eine beliebige, mit der Folie versehene Oberfläche durch gezielte, vorzugsweise partielle Aktivierung des Farbmittels in den entsprechenden Bereichen. Bevorzugt kann eine solche Folie als ein Kennzeichen, insbesondere für ein Fahrzeug, dienen, indem sie auf das Fahrzeug oder einen Kennzeichenkörper aufgeklebt wird.
  • Vorzugsweise ist das Farbmittel in der Schicht irreversibel, insbesondere durch Erwärmung und/oder Druck, aktivierbar. Damit ist eine fälschungssichere Kennzeichnung jedes mit der Folie versehenen Gegenstandes möglich. Die Kennzeichnung kann nicht mehrfach vorgenommen werden und ist nicht veränderbar oder beseitigbar.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung kann das Farbmittel in der Schicht durch die Aktivierung sichtbar gemacht oder in seiner Farbe verändert werden. Damit kann durch Aktivierung des Farbmittels eine individuelle und dauerhafte Kennzeichnung der Folie erfolgen.
  • Vorzugsweise ist das Farbmittel im Ausgangszustand durchsichtig und in einem aktivierten Zustand undurchsichtig. Durch diese Ausgestaltung der Erfindung wird erreicht, dass das Farbmittel im Ausgangszustand optisch nicht wahrnehmbar ist. Bereiche, in denen keine Aktivierung des Farbmittels erfolgt, bleiben somit nicht wahrnehmbar. Ein zunächst durchsichtiges Farbmittel lässt zudem die unterhalb des Farbmittels gelegene Bereiche, die von der Kennzeichnung nicht betroffen sind, sichtbar. Zusätzliche Kennzeichnungen eines mit der Folie versehenen Gegenstandes, welcher z. B. ein Kennzeichen sein kann, bleiben damit erkennbar. Eine Beschriftung kann auch erzeugt werden, indem sämtliche Bereiche außerhalb der Beschriftung aktiviert werden. Somit entsteht durch die nicht aktivierten Bereiche eine Beschriftung. Weiterhin kann die Folie mehrere verschiedene aktivierbare Farbmittel aufweisen. Dadurch können Beschriftungen verschiedener Farben erzeugt werden.
  • In einer bevorzugten Ausführung der Erfindung besitzt die Folie einen mehrschichtigen Aufbau. Damit kann die Folie je nach Anzahl und Art der Schichten unterschiedliche Funktionsmerkmale zusätzlich zur Schicht mit dem aktivierbaren Farbmittel aufweisen. Insbesondere kombinierte Effekte können so mit mehreren Funktionsschichten hergestellt werden. Der Hintergrund der mit dem aktivierbaren Farbmittel versehenen Schicht kann z. B. einer mit einer zum aktivierten Farbmittel kontrastierenden Farbe versehen werden. Zudem können Originalitätsmerkmale in die Folie integriert werden. Wird die Folie mit mehreren Schichten mit unterschiedlichen aktivierbaren Farbmitteln ausgebildet, so ist durch unterschiedliche Aktivierungsparameter für die jeweiligen aktivierbaren Farbmittel die Möglichkeit gegeben, mit einer einzigen Folie unterschiedliche Farben oder Kontraste zu erzeugen. Die Folie kann als Universalfolie für viele Verwendungszwecke eingesetzt werden. Vorzugsweise eignet sich eine solche Folie zur Herstellung unterschiedlichster Kraftfahrzeugkennzeichen.
  • Vorzugsweise ist die Folie als eine Reflexfolie ausgebildet oder weist mindestens eine Reflexschicht auf. Diese Reflexschicht bzw. die Ausbildung als Reflexfolie macht eine durch Aktivierung des Farbmittels aufgebrachte Beschriftung oder ähnliche Kennzeichnung der Folie besser lesbar. Dies gilt insbesondere für schlechte Lichtverhältnisse oder mangelhafte Beleuchtung.
  • In einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Folie mindestens eine durchsichtige Deckschicht auf einer sichtbaren Vorderseite der Folie auf. Diese eignet sich bevorzugt zum Schutz der Oberfläche der Folie. Damit ist die individuelle Kennzeichnung der Folie vor insbesondere mechanischen Einflüssen geschützt und dennoch von der sichtbaren Vorderseite der Folie her erkennbar.
  • Vorzugsweise ist die Schicht mit dem aktivierbaren Farbmittel unmittelbar unter einer durchsichtigen äußeren Deckschicht angeordnet. Besonders bevorzugt ist die Schicht mit dem aktivierbaren Farbmittel zwischen der Reflexschicht und einer durchsichtigen Deckschicht angeordnet. Dieser Aufbau gewährleistet sowohl den Schutz der aktivierbaren Farbschicht und damit der Beschriftung bzw. Kennzeichnung durch die Deckschicht als auch die Verbesserung der Ablesbarkeit durch die darunter liegende Reflexschicht. Solche Bereiche der Reflexschicht, welche durch das aktivierte Farbmittel abgedeckt sind, reflektieren kein Licht und verstärken den Kontrast zum umliegenden reflektierenden Bereich der Folie.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren zur Herstellung eines Kennzeichens weist die Maßnahmen des Anspruchs 17 auf. Demnach wird die individuelle Beschriftung durch eine partielle Aktivierung einer mindestens ein aktivierbares Farbmittel aufweisenden Schicht des Kennzeichens erzeugt. Dieses Vorgehen ermöglicht die Beschriftung eines Kennzeichens auf einfache Weise, nämlich durch lokale Aktivierung im Bereich der gewünschten Beschriftung. Insbesondere werden solche Bereiche aktiviert, welche Buchstaben und/oder Zahlen der Beschriftung abbilden sollen.
  • Vorzugsweise wird die Aktivierung thermisch, insbesondere durch eine Erwärmung auf 40°C bis 80°C vorgenommen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass eine Aktivierung des Farbmittels unter einfachen Bedingungen möglich ist. Eine Temperatur von 40°C bis 80°C führt dazu, dass durch äußere Einflüsse, z. B. Sonneneinstrahlung keine unerwünschte Aktivierung erfolgt. Bevorzugt erfolgt die Aktivierung thermisch und unter Druck. Eine solche Beschriftung ist besonders exakt herstellbar. Vor allem kann die Aktivierung auch mit Druck zu keiner Veränderung der Beschriftung bei hohen Außentemperaturen führen.
  • Nach einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird bei einem Kennzeichen mit einem erhabene Beschriftungsbereiche aufweisenden geprägten Kennzeichenkörper die ein aktivierbares Farbmittel aufweisende Schicht in den Bereichen der erhabenen Beschriftungsbereiche aktiviert. Ein üblicherweise mit geprägten Buchstaben und Zahlen versehenes Kennzeichen kann damit in genau diesen Bereichen zusätzlich mit einer optisch wahrnehmbaren Beschriftung versehen werden. Die durch die Beschriftung erhabenen Bereiche sind besonders leicht zugänglich und zudem durch die Geometrie des Kennzeichens besonders exponiert. Damit ist sichergestellt, dass nur in diesen Bereichen eine Aktivierung des Farbmittels erfolgt.
  • In einer besonders bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird ein die Aktivierungstemperatur aufweisender Kontaktkörper mit den die Beschriftung bildenden, das oder die Farbmittel aufweisenden, erhabenen Bereichen des Kennzeichenkörpers in Kontakt gebracht. Vorzugsweise wird der erwärmte Kontaktkörper von der sichtbaren Vorderseite des Kennzeichens her auf die erhabenen Bereiche gepresst. Durch dieses Verfahren ist es möglich, ein schon durch Prägen mit einer Beschriftung versehenes Kennzeichen auf einfachste Weise mit einer optisch sichtbaren Beschriftung zu versehen. Eine besonders scharf abgegrenzte Beschriftung des Kennzeichens wird damit möglich.
  • Der Kontaktkörper zur Aktivierung kann eine beheizte Platte sein. Diese kann vollflächig auf das Kennzeichen gepresst werden, vorzugsweise für eine vorbestimmte Zeit. Dazu weist die Platte Abmessungen auf, welche mit den Abmessungen des Kennzeichens korrespondieren. Dadurch, dass die Aktivierung des Farbmittels vorzugsweise nur durch Wärme und Druck möglich ist, werden nur diejenigen die Beschriftung bildenden, erhabenen Bereiche dem Druck und der Wärme ausgesetzt und so aktiviert. Eventuell in andere Bereiche eingebrachte Wärme hat keine Aktivierung des oder der Farbmittel in diesen Bereichen zur Folge, weil diese Bereiche mit der beheizten Platte nicht in Kontakt kommen können. Weiterhin kann auch eine Rolle oder Walze als Kontaktkörper mit den erhabenen Bereichen in Kontakt bebracht werden, vorzugsweise indem das Kennzeichen durch eine entsprechenden Vorrichtung mittels der Rolle oder Walze hindurchgeführt wird. Durch die Geschwindigkeit, mit der das Kennzeichen an der Rolle oder Walze vorbeibewegt wird ist die Zeit bestimmbar, die zur Aktivierung des Farbmittels erforderlich ist.
  • Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • 1 ein Kennzeichen in geprägter Ausführung,
  • 2einen Querschnitt durch das Kennzeichen der 1,
  • 3 eine vergrößerte Einzelheit II der 2,
  • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines Kennzeichens in einer Darstellung wie in der 3,
  • 5 eine Darstellung des Verfahrens zur Herstellung des Kennzeichens der 1, und
  • 6 ein drittes Ausführungsbeispiel eines Kennzeichens.
  • Das Kennzeichen 10 weist einen Kennzeichenkörper 11 aus einem geprägten Aluminiumblech auf, welcher an einem Rand 12 einen Randfalz 13 aufweist. Der Kennzeichenkörper 11 kann auch aus anderen Werkstoffen wie z. B. Stahlblech bestehen. Möglich ist jedoch auch die Verwendung einer Kunststoffplatte zur Bildung des Kennzeichens. Eine solche kann z. B. tiefgezogen werden. Der Randfalz 13 ist in den Kennzeichenkörper 11 geprägt und umgibt das Beschriftungsfeld 14 des Kennzeichens 10. Innerhalb des Beschriftungsfeldes 14, welches auf einer sichtbaren Vorderseite 15 des Kennzeichens 10 angeordnet ist, trägt das Kennzeichen 10 eine Beschriftung 16. Die Beschriftung 16 ist ebenfalls in den Kennzeichenkörper 11 eingeprägt. Sowohl die Beschriftung 16 als auch der Randfalz 13 sind damit gegenüber dem übrigen Kennzeichenkörper 11 erhaben. Ein erhabener Bereich 17 auf dem Randfalz 13 und erhabene Bereichee 18 auf der Beschriftung 16 liegen dabei in einer Ebene, d. h. die Beschriftung 16 sowie der Randfalz 13 sind gleich tief in den Kennzeichenkörper 11 eingeprägt und stehen auf der sichtbaren Vorderseite 15 somit gleich hoch aus dem Kennzeichenkörper 11 hervor.
  • Auf der sichtbaren Vorderseite 15 des Kennzeichens 10 ist über die gesamte Fläche des Kennzeichenkörpers 11 eine Reflexfolie 19 aufgebracht, welche im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß der 3 mehrschichtig aufgebaut ist. Die Reflexfolie 19 ist mittels eines Haftklebstoffs 20 auf den Kennzeichenkörper 11 aufgeklebt, und zwar vorzugsweise vor dem Prägen. Auf dem Haftklebstoff 20 befinden sich eine Aluminiumbedampfung 21, ein Distanzlack 22 und eine über die gesamte Fläche der Reflexfolie 19 angeordnete Schicht aus Reflexkörpern, bei denen es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel um Mikroglaskugeln 23 handelt. Über der Schicht aus Mikroglaskugeln 23 ist ein Haftlack 24 vorgesehen, der zusammen mit den Mikroglaskugeln 23 eine Reflexschicht 27 bildet. Darauf ist mittels des Haftlacks 24 eine Schicht 25 mit einem aktivierbaren Farbmittel aufgebracht, welche von einer durchsichtige Deckschicht 26 vollständig überzogen ist.
  • Die Schicht 25 weist ein aktivierbares Farbmittel auf, welches insbesondere durch Wärme und Druck aktivierbar ist. In einem Ausgangszustand ist das aktivierbare Farbmittel durchsichtig, sodass die Wirkung der Reflexschicht 27 innerhalb der Reflexfolie 19 nicht beeinträchtigt wird. In einem aktivierten Zustand wird das Farbmittel – dort wo es aktiviert wurde – innerhalb der Schicht 25 undurchsichtig. Im gezeigten Beispiel ist das aktivierbare Farbmittel in einem aktivierten Zustand schwarz, und bildet somit einen deutlichen Kontrast zur Grundfarbe des Kennzeichens 10, welche im gezeigten Beispiel weiß ist. Nur in den erhabenen Bereichen 17 und 18, also des Randfalzes 13 und der Beschriftung 16, ist das aktivierbare Farbmittel aktiviert, wobei es seine vorgesehene Farbe erhält. Damit sind sowohl der Randfalz 13 als auch die Beschriftung 16 gegenüber der Grundfarbe des Kennzeichenkörpers 11 optisch hervorgehoben. Die Beschriftung 16 ist somit deutlich lesbar.
  • Die Reflexfolie 19 ist so aufgebaut, dass von der Vorderseite 15 einfallendes Licht die durchsichtige Deckschicht 26 sowie die in einem Ausgangszustand durchsichtige Schicht 25 passieren kann. Das einfallende Licht wird durch die Reflexschicht 27 reflektiert. Anstatt der Mikroglaskugeln 23 kann jedoch auch jedes andere Mittel, z. B. Mikroprismen, innerhalb der Reflexschicht 27 Verwendung finden. Damit ist das mit der Reflexfolie 19 versehene Kennzeichen 10 auch bei schlechten Lichtverhältnissen gut ablesbar. Durch das in einem aktivierten Zustand schwarze aktivierbare Farbmittel wird die Reflexschicht 27 in den aktivierten Bereichen durch die Schicht 25 verdeckt. Damit kann die Reflexwirkung der Reflexschicht 27 in diesen Bereichen nicht hervortreten, womit der Kontrast der Beschriftung 16 und des Randfalzes 13 zum übrigen Kennzeichenkörper 11 zusätzlich verstärkt wird.
  • Die Deckschicht 26 schützt die Schicht 25 mit dem aktivierbaren Farbmittel vor mechanischer Einwirkung und vor Umwelteinflüssen. Damit ist die Schicht 25 mit dem aktivierbaren Farbmittel sowie die Reflexschicht 27 von der Vorderseite 15 des Kennzeichens nicht zugänglich.
  • Die Schicht 25 weist eine Matrix sowie das aktivierbares Farbmittel auf. Das aktivierbare Farbmittel kann dabei insbesondere als Menge von Pigmenten ausgebildet sein, welche innerhalb der Matrix eingebettet sind. Die Matrix ist durchsichtig ausgebildet, ebenso die noch nicht aktivierten Pigmente des aktivierbaren Farbmittels. Somit kann ein erfindungsgemäßes Kennzeichen 10 derart ausgebildet sein, dass auf einer sichtbaren Vorderseite 15 des ganzen Kennzeichenkörpers 11 eine Schicht 25 mit aktivierbarem Farbmittel aufgebracht ist. Die Pigmente des aktivierbaren Farbmittels sind in der Matrix eingebettet und so vor Umwelteinflüssen geschützt. Dadurch kann ggf. die Deckschicht 26 entfallen.
  • Die 4 zeigt ein Kennzeichen 37 mit einer anderen Beschichtung, nämlich einer Folie 28, welche keine Reflexfolie ist. Das Kennzeichen 37 ist ebenfalls ein geprägtes Kennzeichen. Eine Folie 28 weist dabei eine Schicht 29 auf, welche direkt auf den Kennzeichenkörper 38 aufgebracht ist. Dazu ist die Schicht 29 selbstklebend ausgebildet. Die Schicht 29 enthält, wie im vorherigen Ausführungsbeispiel, wenigstens ein aktivierbares Farbmittel, welches durch Wärme und Druck aktivierbar ist. Das aktivierbare Farbmittel ist dabei ebenfalls in einem Ausgangszustand durchsichtig und in einem aktivierten Zustand undurchsichtig und innerhalb einer Matrix eingebettet. Oberhalb der Schicht 29 ist eine durchsichtige Deckschicht 30 aufgebracht. Die Deckschicht kann entfallen, wenn die Schicht 29 als Farbmittel in einer Matrix eingebettete Pigmente aufweist. Wird die Schicht 29 mit dem darin enthaltenen aktivierbaren Farbmittel aktiviert, so wird dieses in den aktivierten Bereichen undurchsichtig und verdeckt damit den darunter liegenden Kennzeichenkörper 38. Somit erscheinen solche Bereiche, in denen die Schicht 29 aktiviert wurde, zur Grundfarbe des Kennzeichenkörpers 38 kontrastierend.
  • Ein Beispiel zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeigt die 5. Dabei wird die Kennzeichnung eines geprägten Kennzeichens 10 bzw. 37 gezeigt. Ein Kontaktkörper 31 wird mit einer ebenen Oberfläche 32 mit dem Kennzeichen 10 bzw. 37 in Kontakt gebracht. Der Kontaktkörper 31 ist dabei erwärmt bzw. beheizt und wird auf der Vorderseite 15 des Kennzeichens 10 bzw. 37 auf den Kennzeichenkörper 11 bzw. 38 gedrückt. Dadurch werden die erhabenen Bereiche 17 und 18, die in einer Ebene liegen, mit der ebenen Oberfläche 32 des Kontaktkörpers 31 in Kontakt gebracht. Die Reflexfolie 19 bzw. 28 wird damit nur in den erhabenen Bereichen 17 und 18 und damit nur in den Bereichen der Beschriftung 16 und des Randfalzes 13 des Kennzeichens 10 bzw. 37 sowohl Wärme als auch Druck ausgesetzt. Das in der Schicht 25 bzw. 29 enthaltene aktivierbare Farbmittel wird auf diese Weise nur in den Bereichen der Beschriftung 16 und des Randfalzes 13 aktiviert. Diese Aktivierung führt dazu, dass das aktivierbare Farbmittel in der Schicht 25 bzw. 29 nur in den Bereichen der Beschriftung 16 und des Randfalzes 13 farbig wird oder sich verfärbt. Alle übrigen Bereiche des Kennzeichens 10 bzw. 37, die durch die Prägung zurückversetzt sind, erfahren keine Aktivierung des aktivierbaren Farbmittels, so dass diese zurückversetzten Bereiche unverfärbt bleiben, indem in diesen Bereichen die Schicht 25 bzw. 29 ihren farblosen Ursprungszustand beibehält. Damit erfolgt eine schart abgegrenzte, exakte Einfärbung des Randfalzes 13 und der Beschriftung 16 in einer zur Grundfarbe des Kennzeichenkörpers 11 bzw. 37 kontrastierenden Farbe.
  • Der Kontaktkörper 31 kann zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, wie in 5 gezeigt, einen massiven Grundkörper aufweisen. Des Weiteren kann der Kontaktkörper 31 auch als Rolle oder Walze oder in jeder anderen, dem Zweck des erfindungsgemäßen Verfahrens dienenden Geometrie ausgeführt sein. Insbesondere in einer Ausführung als Rolle bzw. Walze kann das erfindungsgemäße Kennzeichen 10 bzw. 37 unterhalb derselben kontinuierlich hindurchgeführt werden, vorzugsweise durch einen Antrieb der Rolle oder Walze. Damit wird jeder erhabene Bereich 17 und 18 des Kennzeichenkörpers 11 bzw. 38 bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens eine gleiche, vorbestimmte Zeit mit dem Kontaktkörper 31 in Kontakt gebracht. In jedem erhabenen Bereich 17 und 18 des Kennzeichens 10 bzw. 37 und damit nur in den Bereichen des Randfalzes 13 und der Beschriftung 16 wird damit innerhalb der Reflexfolie 19 bzw. der Folie 28 in gleichbleibender und reproduzierbarer Weise das aktivierbare Farbmittel aktiviert.
  • Die 6. zeigt ein Kennzeichen nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung. Hierbei handelt es sich um ein Folienkennzeichen 33 mit einer Beschriftung 36. Das Folienkennzeichen 33 wird dabei aus einer selbstklebenden erfindungsgemäßen Folie mit einem aktivierbaren Farbmittel gebildet. Ein so ausgebildetes Folienkennzeichen 33 kann auf jede geeignete Oberfläche aufgebracht werden, z. B. auf den Stoßfänger eines Fahrzeugs.
  • Das Folienkennzeichen 33 kann einen Aufbau ähnlich dem in 3 oder 4 dargestellten Aufbau der Reflexfolie 19 bzw. der Folie 28 aufweisen. In beiden Varianten weist das Folienkennzeichen 33 zusätzlich ein nicht dargestelltes Abdeckpapier auf, welches auf der jeweiligen selbstklebenden Rückseite 34 des Folienkennzeichens 33 aufgebracht ist. Durch Abziehen des Abdeckpapiers wird die selbstklebende Rückseite 34 freigelegt, somit kann das erfindungsgemäße Folienkennzeichen 33 auf jede geeignete Oberfläche aufgeklebt werden.
  • Zur Erzeugung der Beschriftung 36 auf dem Folienkennzeichen 33 werden die Bereiche, welche die Beschriftung 36 bilden, aktiviert. Dies kann z. B. mit einem Kontaktkörper erfolgen, welche als Stempel ausgeführt ist. Dieser Stempel weist an seiner Kontaktseite Erhebungen in Form der Buchstaben und/oder Zahlen der gewünschten Beschriftung 36 auf. Damit wird nur ein solcher Bereich, welcher später die Beschriftung 36 bilden soll sowohl mit Wärme als auch mit Druck in Kontakt gebracht. Damit kann außerhalb dieser Bereichen keine Aktivierung des aktivierbaren Farbmittels erfolgen, sodass durch die Geometrie des Kontaktkörpers eine abgegrenzte Beschriftung 36 erzeugt werden kann.
  • Jeder andere ein- oder mehrschichtige Aufbau des Folienkennzeichens 33 ist zudem gemäß der Erfindung möglich. Insbesondere können mehrere Schichten mit unterschiedlichen aktivierbaren Farbmitteln in der Folie des Foliekennzeichens 33 vorhanden sein. Die jeweiligen aktivierbaren Farbmittel weisen dabei vorzugsweise unterschiedliche Aktivierungsparameter auf, sodass sie unabhängig voneinander aktivierbar sind. Zudem kann die erfindungsgemäße Folie mit anderen Funktionselementen, wie z. B. Hologrammen oder vergleichbaren Originalitätskennzeichen versehen sein, vorzugsweise in einer jeweils dafür vorgesehenen unabhängigen Schicht.
  • Zudem ist es möglich, das Folienkennzeichen 33 mit zusätzlichen Schichten, z. B. zur Erzeugung einer gewünschten Hintergrundfarbe des Folienkennzeichens 33 zu versehen, welche Vorteilhafterweise auf die Rückseite 34 des Folienkennzeichens 33 aufgebracht sind. Sämtliche einer sichtbaren Vorderseite 35 zugeordneten Schichten sind dabei vorteilhafterweise durchsichtig, oder zumindest teilweise durchsichtig, sodass insbesondere die zur Erzeugung einer Hintergrundfarbe dienende Schicht zumindest in solchen Bereichen, in denen keine Aktivierung des aktivierbaren Farbmittels erfolgt, sichtbar bleibt.
  • Eine erfindungsgemäße Folie, insbesondere gemäß den 3 und 4, kann auch verwendet werden, um ein nicht gezeigtes Kennzeichen mit einem ebenflächigen Kennzeichenkörper zu bilden. Dabei handelt es sich um ein ungeprägtes Kennzeichen. Dieses Kennzeichen weist keine eingeprägte Beschriftung und keinen Randfalz auf. Der Grundkörper eines flächigen, nicht geprägten Kennzeichens kann dabei sowohl aus einem Metallblech, vorzugsweise aus Aluminium, oder aus einer Kunststoffplatte bestehen. Die Folie wird mit einer selbstklebenden Rückseite auf den Kennzeichenkörper aufgebracht, sodass einfach und kostengünstig ein erfindungsgemäßes, ungeprägtes Kennzeichen erzeugt werden kann. Die Beschriftung eines solchen Kennzeichens erfolgt so, wie beim Folienkennzeichen 33 beschrieben.
  • 10
    Kennzeichen
    11
    Kennzeichenkörper
    12
    Rand
    13
    Randfalz
    14
    Beschriftungsfeld
    15
    Vorderseite
    16
    Beschriftung
    17
    erhabener Bereich
    18
    erhabener Bereich
    19
    Reflexfolie
    20
    Haftklebstoff
    21
    Aluminiumbedampfung
    22
    Distanzlack
    23
    Mikroglaskugeln
    24
    Haftlack
    25
    Schicht
    26
    Deckschicht
    27
    Reflexschicht
    28
    Folie
    29
    Schicht
    30
    Deckschicht
    31
    Kontaktkörper
    32
    Oberfläche
    33
    Folienkennzeichen
    34
    Rückseite
    35
    Vorderseite
    36
    Beschriftung
    37
    Kennzeichen
    38
    Kennzeichenkörper

Claims (20)

  1. Kennzeichen (10, 33, 37) für ein Fahrzeug, mit mindestens einer Beschriftung (16, 36), gekennzeichnet durch wenigstens eine Schicht (25, 29) mit mindestens einem aktivierbaren Farbmittel.
  2. Kennzeichen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (25, 29) Teil einer Beschichtung oder einer vorzugsweise mehrschichtige Folie ist.
  3. Kennzeichen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung reflektierend ausgebildet ist, vorzugsweise die Folie als eine Reflexfolie (19) ausgebildet ist.
  4. Kennzeichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschichtung oder Folie mit der mindestens ein aktivierbares Farbmittel aufweisende Schicht (25, 29) auf einem Kennzeichenkörper (11, 38) aufgebracht ist und sich vorzugsweise vollständig über eine sichtbare Seite (15) des Kennzeichenkörpers (11, 38) erstreckt.
  5. Kennzeichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das aktivierbare Farbmittel in einer vorzugsweise durchsichtigen Matrix eingebettet ist, insbesondere in Form von Pigmenten.
  6. Kennzeichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbmittel in der Beschichtung oder der Folie angeordnet, insbesondere eingebettet ist, vorzugsweise das Farbmittel von einer durchsichtigen äußeren Deckschicht (26, 30) der Beschichtung oder der Folie (19, 28) vollständig überdeckt ist.
  7. Kennzeichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbmittel irreversibel aktivierbar ist, vorzugsweise thermisch und/oder durch Druck.
  8. Kennzeichen nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbmittel durch die Aktivierung seine Farbe erhält oder in seiner Farbe veränderbar ist.
  9. Folie, vorzugsweise für ein Kennzeichen (10, 33, 37), insbesondere ein Fahrzeugkennzeichen, gekennzeichnet durch mindestens eine Schicht (25, 29) mit wenigstens einem aktivierbaren Farbmittel.
  10. Folie nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbmittel in der Schicht (25, 29) irreversibel, vorzugsweise durch Erwärmung und/oder Druck, aktivierbar ist.
  11. Folie nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbmittel in der Schicht (25, 29) durch die Aktivierung sichtbar machbar und/oder in seiner Farbe veränderbar ist.
  12. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Farbmittel in einem Ausgangszustand durchsichtig und in einem aktivierten Zustand undurchsichtig ist.
  13. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 12, gekennzeichnet durch einen mehrschichtigen Aufbau.
  14. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 13, gekennzeichnet durch eine Ausbildung als Reflexfolie (19) mit vorzugsweise mindestens einer Reflexschicht (27).
  15. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 14, gekennzeichnet durch mindestens eine, vorzugsweise auf einer sichtbaren Vorderseite (35) angeordnete, durchsichtige Deckschicht.
  16. Folie nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Schicht (25, 29) mit dem aktivierbaren Farbmittel unter einer durchsichtigen äußeren Deckschicht (26, 30), vorzugsweise zwischen der Reflexschicht (27) und einer durchsichtigen Deckschicht (26), angeordnet ist.
  17. Verfahren zur Herstellung eines Kennzeichens (10, 33, 37) für ein Fahrzeug, das mit mindestens einer individuellen Beschriftung (16, 36) versehen wird, dadurch gekennzeichnet, dass die individuelle Beschriftung (16, 36) durch eine partielle Aktivierung einer mindestens ein aktivierbares Farbmittel aufweisenden Schicht (25, 29) erzeugt wird.
  18. Verfahren nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aktivierung thermisch, vorzugsweise durch eine Erwärmung auf 40°C bis 80°C und/oder mechanisch durch Druck vorgenommen wird.
  19. Verfahren nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass bei einem Kennzeichen (10, 37) mit einem eine erhabene Beschriftung (16) aufweisenden geprägten Kennzeichenkörper (11, 38) die ein aktivierbares Farbmittel aufweisende Schicht (25, 29) in den Bereichen der erhabenen Beschriftung (16) aktiviert wird.
  20. Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass ein die Aktivierungstemperatur aufweisender Kontaktkörper (31) mit den die Beschriftung (16) bildenden, das oder die Farbmittel aufweisenden, erhabenen Bereichen (17, 18) des Kennzeichenkörpers (11, 38) in Kontakt gebracht wird, vorzugsweise der erwärmte Kontaktkörper (31) auf die erhabenen Bereiche (17, 18) gepresst wird.
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