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Die
Erfindung betrifft ein Kennzeichen für ein Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Folie,
insbesondere für
ein Kennzeichen, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 9. Zudem betrifft die Erfindung ein Verfahren zur
Herstellung eines Kennzeichens gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
17.
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Kennzeichen
für Fahrzeuge,
sogenannte Nummernschilder, weisen üblicherweise einen flächigen Kennzeichenkörper sowie
zumindest eine auf diesen Kennzeichenkörper aufgebrachte Beschriftung
auf. Des weiteren sind Kennzeichen bekannt, welche als sogenannte
Folienkennzeichen ausgebildet sind. Eine individuelle Kennzeichnung,
insbesondere Beschriftung, des jeweiligen Kennzeichens wird zumeist
nachträglich
auf das Kennzeichen aufgebracht. Bisherige Kennzeichen werden dazu
mit der individuellen Beschriftung mit Farben bzw. Lacken bedruckt,
welche eine gewisse Trockenzeit benötigen. Des Weiteren ist es
bekannt, mittels einer thermisch aufgebrachten Farbfolie die Beschriftung
zu bilden.
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Sowohl
Kennzeichen mit aufgedruckter Beschriftung als auch solche mit einer
thermisch aufgebrachten Beschriftung weisen den Nachteil auf, dass die
Beschriftung sich freiliegend auf dem Kennzeichen befindet. Dadurch
ist die Beschriftung Umwelteinflüssen ausgesetzt.
Die Beschriftung kann z. B. durch Steinschläge oder häufige Reinigung verblassen
oder unlesbar werden.
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, ein Kennzeichen und eine
Folie für
ein solches zu schaffen, womit eine einfach anzubringende, individuelle
Kennzeichnung gewährleistet
ist, die vor Umwelteinflüssen
dauerhaft geschützt
ist. Des Weiteren ist es die Aufgabe der Erfindung, ein einfaches
Verfahren zur Herstellung eines solchen Kennzeichens zu schaffen.
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Ein
Kennzeichen zur Lösung
der genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Demnach
weist das Kennzeichen wenigstens eine Schicht mit mindestens einem
aktivierbaren Farbmittel auf. Dadurch, dass das aktivierbaren Farbmittel sich
innerhalb der Schicht befindet, ist die Beschriftung geschützt vor äußeren Einflüssen. Die
Farbschicht ist nach Auswahl der Beschriftung in den Bereichen der
Beschriftung aktivierbar. Damit kann in diesen Bereichen die Beschriftung
erzeugt werden. Solche Bereiche, in denen keine Beschriftung angebracht
werden soll, werden nicht aktiviert. Umgekehrt ist denkbar, dass
nur Bereiche außerhalb
der Beschriftung aktiviert werden und somit die Beschriftung durch
die Umrisse der nicht aktivierten Bereiche erzeugt wird.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist die Schicht Teil
einer Beschichtung oder einer vorzugsweise mehrschichtigen Folie,
welche vorzugsweise auf einem Kennzeichenkörper angeordnet ist. Insbesondere
eine solche Folie kann einfach und kostengünstig auf den Kennzeichenkörper aufgebracht
werden. Zudem kann eine Folie mehrere Funktionsschichten aufweisen,
von denen nur eine einzige Schicht eine solche Schicht mit mindestens einem
aktivierbaren Farbmittel ist. Beispielsweise kann die Beschichtung
reflektierend ausgebildet sein, insbesondere als eine Reflexfolie.
Dadurch wird es möglich,
ein Kennzeichen zu schaffen, welches auch bei schlechten Lichtverhältnissen
gut ablesbar ist. Somit können
zusätzliche
Funktionen in die Folie integriert werden. Des weiteren kann das
Kennzeichen auch als Folienkennzeichen nur durch die eine solche
mehrschichtige Folie gebildet werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung erstreckt sich die ein aktivierbares
Farbmittel aufweisende Schicht vollständig über die sichtbare Seite des
Kennzeichens bzw. des Kennzeichenkörpers. Ein solches Kennzeichen
kann in jedem Bereich seiner sichtbaren Seite durch die Aktivierung des
Farbmittels mit einer Beschriftung versehen werden.
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Bevorzugt
ist das aktivierbare Farbmittel in einer durchsichtigen Matrix angeordnet,
vorzugsweise in Form von Pigmenten, die bis zur Aktivierung unsichtbar
sein können.
Im einfachsten Falle ist das Kennzeichen derart ausgebildet, dass
nur die mit einem aktivierbaren Farbmittel versehene Schicht auf dem
Kennzeichen bzw. dem Kennzeichenkörper angeordnet ist. Durch
die Einbettung, in der Matrix ist das aktivierbare Farbmittel wirksam
gegen äußere Einflüsse geschützt.
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Denkbar
ist es auch, das Farbmittel in der Beschichtung oder Folie anzuordnen.
Insbesondere ist das Farbmittel dabei von einer durchsichtigen äußeren Deckschicht
der Beschichtung oder der Folie zur Bildung der Beschichtung vollständig überdeckt. Damit
ist das Farbmittel und somit die Beschriftung des Kennzeichens gegen äußere Einflüsse bestmöglich geschützt. Insbesondere
mechanische Belastungen, wie z. B. Steinschläge oder intensive Reinigungsversuche,
können
die Beschriftung des Kennzeichens damit nicht beeinträchtigen.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist das Farbmittel
irreversibel aktivierbar, vorzugsweise thermisch und/oder durch
Druck. Das irreversibel aktivierbare Farbmittel ermöglicht lediglich die
einmalige Beschriftung des Kennzeichens und kann nicht rückgängig gemacht
werden. Damit ist eine Manipulation des Kennzeichens nicht möglich.
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Vorzugsweise
erhält
das Farbmittel durch die Aktivierung seine Farbe oder ist in seiner
Farbe veränderbar.
Eine Einfärbung
vorgewählter
Bereiche des Kennzeichens, insbesondere der auf dem Kennzeichenkörper angebrachten
Beschichtung, stellt eine einfache Möglichkeit zur Beschriftung
desselben dar. Bevorzugt weist das Farbmittel nach seiner Aktivierung
eine zur Grundfarbe des Kennzeichens kontrastierende Farbe auf.
Zudem ist denkbar, dass das Farbmittel vor der Aktivierung eine
zur Grundfarbe des Kennzeichens kontrastierende Farbe aufweist, und
durch die Aktivierung durchsichtig wird. Somit kann durch die Aktivierung
eine darunter liegende Schicht zum Vorschein gebracht werden. Weiterhin kann
das Kennzeichen mehrere Schichten mit jeweils einem aktivierbaren
Farbmittel oder eine Schicht mit mehreren aktivierbaren Farbmitteln
aufweisen. Vorzugsweise weisen unterschiedliche aktivierbare Farbmittel
dabei voneinander verschiedene Parameter zur Aktivierung auf. Durch
diese Ausführungsform
ist es möglich,
unterschiedliche Farbmittel unabhängig voneinander zu aktivieren.
Ein solches Kennzeichen kann in verschiedenen Farben beschriftet
werden.
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Eine
Folie zur Lösung
der erfindungsgemäßen Aufgabe
weist die Merkmale des Anspruchs 9 auf. Demnach ist die Folie mit
mindestens einer Schicht mit wenigstens einem aktivierbaren Farbmittel
versehen. Damit wird eine Folie geschaffen, welche zumindest in
Teilbereichen mittels des aktivierbaren Farbmittels nachträglich individuell
färbbar
ist, wobei zumindest die gefärbten
Bereiche geschützt
in der Folie liegen, insbesondere im Inneren der Folie. Eine solche
Folie ermöglicht
z. B. die Aufbringung einer Beschriftung oder eines Piktogramms
oder ähnlicher
Kennzeichnungen auf eine beliebige, mit der Folie versehene Oberfläche durch
gezielte, vorzugsweise partielle Aktivierung des Farbmittels in
den entsprechenden Bereichen. Bevorzugt kann eine solche Folie als
ein Kennzeichen, insbesondere für
ein Fahrzeug, dienen, indem sie auf das Fahrzeug oder einen Kennzeichenkörper aufgeklebt
wird.
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Vorzugsweise
ist das Farbmittel in der Schicht irreversibel, insbesondere durch
Erwärmung und/oder
Druck, aktivierbar. Damit ist eine fälschungssichere Kennzeichnung
jedes mit der Folie versehenen Gegenstandes möglich. Die Kennzeichnung kann
nicht mehrfach vorgenommen werden und ist nicht veränderbar
oder beseitigbar.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung kann das Farbmittel
in der Schicht durch die Aktivierung sichtbar gemacht oder in seiner
Farbe verändert
werden. Damit kann durch Aktivierung des Farbmittels eine individuelle
und dauerhafte Kennzeichnung der Folie erfolgen.
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Vorzugsweise
ist das Farbmittel im Ausgangszustand durchsichtig und in einem
aktivierten Zustand undurchsichtig. Durch diese Ausgestaltung der
Erfindung wird erreicht, dass das Farbmittel im Ausgangszustand
optisch nicht wahrnehmbar ist. Bereiche, in denen keine Aktivierung
des Farbmittels erfolgt, bleiben somit nicht wahrnehmbar. Ein zunächst durchsichtiges
Farbmittel lässt
zudem die unterhalb des Farbmittels gelegene Bereiche, die von der Kennzeichnung
nicht betroffen sind, sichtbar. Zusätzliche Kennzeichnungen eines
mit der Folie versehenen Gegenstandes, welcher z. B. ein Kennzeichen sein
kann, bleiben damit erkennbar. Eine Beschriftung kann auch erzeugt
werden, indem sämtliche
Bereiche außerhalb
der Beschriftung aktiviert werden. Somit entsteht durch die nicht
aktivierten Bereiche eine Beschriftung. Weiterhin kann die Folie
mehrere verschiedene aktivierbare Farbmittel aufweisen. Dadurch
können
Beschriftungen verschiedener Farben erzeugt werden.
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In
einer bevorzugten Ausführung
der Erfindung besitzt die Folie einen mehrschichtigen Aufbau. Damit
kann die Folie je nach Anzahl und Art der Schichten unterschiedliche Funktionsmerkmale
zusätzlich
zur Schicht mit dem aktivierbaren Farbmittel aufweisen. Insbesondere
kombinierte Effekte können so
mit mehreren Funktionsschichten hergestellt werden. Der Hintergrund
der mit dem aktivierbaren Farbmittel versehenen Schicht kann z.
B. einer mit einer zum aktivierten Farbmittel kontrastierenden Farbe versehen
werden. Zudem können
Originalitätsmerkmale
in die Folie integriert werden. Wird die Folie mit mehreren Schichten
mit unterschiedlichen aktivierbaren Farbmitteln ausgebildet, so
ist durch unterschiedliche Aktivierungsparameter für die jeweiligen
aktivierbaren Farbmittel die Möglichkeit
gegeben, mit einer einzigen Folie unterschiedliche Farben oder Kontraste
zu erzeugen. Die Folie kann als Universalfolie für viele Verwendungszwecke eingesetzt
werden. Vorzugsweise eignet sich eine solche Folie zur Herstellung
unterschiedlichster Kraftfahrzeugkennzeichen.
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Vorzugsweise
ist die Folie als eine Reflexfolie ausgebildet oder weist mindestens
eine Reflexschicht auf. Diese Reflexschicht bzw. die Ausbildung als
Reflexfolie macht eine durch Aktivierung des Farbmittels aufgebrachte
Beschriftung oder ähnliche Kennzeichnung
der Folie besser lesbar. Dies gilt insbesondere für schlechte
Lichtverhältnisse
oder mangelhafte Beleuchtung.
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In
einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung weist die Folie mindestens
eine durchsichtige Deckschicht auf einer sichtbaren Vorderseite
der Folie auf. Diese eignet sich bevorzugt zum Schutz der Oberfläche der
Folie. Damit ist die individuelle Kennzeichnung der Folie vor insbesondere
mechanischen Einflüssen
geschützt
und dennoch von der sichtbaren Vorderseite der Folie her erkennbar.
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Vorzugsweise
ist die Schicht mit dem aktivierbaren Farbmittel unmittelbar unter
einer durchsichtigen äußeren Deckschicht
angeordnet. Besonders bevorzugt ist die Schicht mit dem aktivierbaren Farbmittel
zwischen der Reflexschicht und einer durchsichtigen Deckschicht
angeordnet. Dieser Aufbau gewährleistet
sowohl den Schutz der aktivierbaren Farbschicht und damit der Beschriftung
bzw. Kennzeichnung durch die Deckschicht als auch die Verbesserung
der Ablesbarkeit durch die darunter liegende Reflexschicht. Solche
Bereiche der Reflexschicht, welche durch das aktivierte Farbmittel
abgedeckt sind, reflektieren kein Licht und verstärken den Kontrast
zum umliegenden reflektierenden Bereich der Folie.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
zur Herstellung eines Kennzeichens weist die Maßnahmen des Anspruchs 17 auf.
Demnach wird die individuelle Beschriftung durch eine partielle
Aktivierung einer mindestens ein aktivierbares Farbmittel aufweisenden Schicht
des Kennzeichens erzeugt. Dieses Vorgehen ermöglicht die Beschriftung eines
Kennzeichens auf einfache Weise, nämlich durch lokale Aktivierung
im Bereich der gewünschten
Beschriftung. Insbesondere werden solche Bereiche aktiviert, welche
Buchstaben und/oder Zahlen der Beschriftung abbilden sollen.
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Vorzugsweise
wird die Aktivierung thermisch, insbesondere durch eine Erwärmung auf 40°C bis 80°C vorgenommen.
Dieses Verfahren stellt sicher, dass eine Aktivierung des Farbmittels
unter einfachen Bedingungen möglich
ist. Eine Temperatur von 40°C
bis 80°C
führt dazu,
dass durch äußere Einflüsse, z.
B. Sonneneinstrahlung keine unerwünschte Aktivierung erfolgt.
Bevorzugt erfolgt die Aktivierung thermisch und unter Druck. Eine
solche Beschriftung ist besonders exakt herstellbar. Vor allem kann
die Aktivierung auch mit Druck zu keiner Veränderung der Beschriftung bei
hohen Außentemperaturen
führen.
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Nach
einer bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird bei einem Kennzeichen mit einem erhabene Beschriftungsbereiche
aufweisenden geprägten
Kennzeichenkörper die
ein aktivierbares Farbmittel aufweisende Schicht in den Bereichen
der erhabenen Beschriftungsbereiche aktiviert. Ein üblicherweise
mit geprägten
Buchstaben und Zahlen versehenes Kennzeichen kann damit in genau
diesen Bereichen zusätzlich
mit einer optisch wahrnehmbaren Beschriftung versehen werden. Die
durch die Beschriftung erhabenen Bereiche sind besonders leicht
zugänglich
und zudem durch die Geometrie des Kennzeichens besonders exponiert.
Damit ist sichergestellt, dass nur in diesen Bereichen eine Aktivierung
des Farbmittels erfolgt.
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In
einer besonders bevorzugten Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
wird ein die Aktivierungstemperatur aufweisender Kontaktkörper mit
den die Beschriftung bildenden, das oder die Farbmittel aufweisenden,
erhabenen Bereichen des Kennzeichenkörpers in Kontakt gebracht.
Vorzugsweise wird der erwärmte
Kontaktkörper
von der sichtbaren Vorderseite des Kennzeichens her auf die erhabenen
Bereiche gepresst. Durch dieses Verfahren ist es möglich, ein
schon durch Prägen
mit einer Beschriftung versehenes Kennzeichen auf einfachste Weise
mit einer optisch sichtbaren Beschriftung zu versehen. Eine besonders
scharf abgegrenzte Beschriftung des Kennzeichens wird damit möglich.
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Der
Kontaktkörper
zur Aktivierung kann eine beheizte Platte sein. Diese kann vollflächig auf
das Kennzeichen gepresst werden, vorzugsweise für eine vorbestimmte Zeit. Dazu
weist die Platte Abmessungen auf, welche mit den Abmessungen des
Kennzeichens korrespondieren. Dadurch, dass die Aktivierung des
Farbmittels vorzugsweise nur durch Wärme und Druck möglich ist,
werden nur diejenigen die Beschriftung bildenden, erhabenen Bereiche
dem Druck und der Wärme
ausgesetzt und so aktiviert. Eventuell in andere Bereiche eingebrachte
Wärme hat
keine Aktivierung des oder der Farbmittel in diesen Bereichen zur
Folge, weil diese Bereiche mit der beheizten Platte nicht in Kontakt
kommen können. Weiterhin
kann auch eine Rolle oder Walze als Kontaktkörper mit den erhabenen Bereichen
in Kontakt bebracht werden, vorzugsweise indem das Kennzeichen durch
eine entsprechenden Vorrichtung mittels der Rolle oder Walze hindurchgeführt wird.
Durch die Geschwindigkeit, mit der das Kennzeichen an der Rolle
oder Walze vorbeibewegt wird ist die Zeit bestimmbar, die zur Aktivierung
des Farbmittels erforderlich ist.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In
dieser zeigen:
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1 ein
Kennzeichen in geprägter
Ausführung,
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2einen
Querschnitt durch das Kennzeichen der 1,
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3 eine
vergrößerte Einzelheit
II der 2,
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4 ein
zweites Ausführungsbeispiel
eines Kennzeichens in einer Darstellung wie in der 3,
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5 eine
Darstellung des Verfahrens zur Herstellung des Kennzeichens der 1,
und
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6 ein
drittes Ausführungsbeispiel
eines Kennzeichens.
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Das
Kennzeichen 10 weist einen Kennzeichenkörper 11 aus einem
geprägten
Aluminiumblech auf, welcher an einem Rand 12 einen Randfalz 13 aufweist.
Der Kennzeichenkörper 11 kann
auch aus anderen Werkstoffen wie z. B. Stahlblech bestehen. Möglich ist
jedoch auch die Verwendung einer Kunststoffplatte zur Bildung des
Kennzeichens. Eine solche kann z. B. tiefgezogen werden. Der Randfalz 13 ist
in den Kennzeichenkörper 11 geprägt und umgibt das
Beschriftungsfeld 14 des Kennzeichens 10. Innerhalb
des Beschriftungsfeldes 14, welches auf einer sichtbaren
Vorderseite 15 des Kennzeichens 10 angeordnet
ist, trägt
das Kennzeichen 10 eine Beschriftung 16. Die Beschriftung 16 ist
ebenfalls in den Kennzeichenkörper 11 eingeprägt. Sowohl
die Beschriftung 16 als auch der Randfalz 13 sind
damit gegenüber
dem übrigen Kennzeichenkörper 11 erhaben.
Ein erhabener Bereich 17 auf dem Randfalz 13 und
erhabene Bereichee 18 auf der Beschriftung 16 liegen
dabei in einer Ebene, d. h. die Beschriftung 16 sowie der
Randfalz 13 sind gleich tief in den Kennzeichenkörper 11 eingeprägt und stehen
auf der sichtbaren Vorderseite 15 somit gleich hoch aus
dem Kennzeichenkörper 11 hervor.
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Auf
der sichtbaren Vorderseite 15 des Kennzeichens 10 ist über die
gesamte Fläche
des Kennzeichenkörpers 11 eine
Reflexfolie 19 aufgebracht, welche im gezeigten Ausführungsbeispiel
gemäß der 3 mehrschichtig
aufgebaut ist. Die Reflexfolie 19 ist mittels eines Haftklebstoffs 20 auf
den Kennzeichenkörper 11 aufgeklebt,
und zwar vorzugsweise vor dem Prägen.
Auf dem Haftklebstoff 20 befinden sich eine Aluminiumbedampfung 21,
ein Distanzlack 22 und eine über die gesamte Fläche der
Reflexfolie 19 angeordnete Schicht aus Reflexkörpern, bei
denen es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel
um Mikroglaskugeln 23 handelt. Über der Schicht aus Mikroglaskugeln 23 ist
ein Haftlack 24 vorgesehen, der zusammen mit den Mikroglaskugeln 23 eine
Reflexschicht 27 bildet. Darauf ist mittels des Haftlacks 24 eine
Schicht 25 mit einem aktivierbaren Farbmittel aufgebracht,
welche von einer durchsichtige Deckschicht 26 vollständig überzogen
ist.
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Die
Schicht 25 weist ein aktivierbares Farbmittel auf, welches
insbesondere durch Wärme
und Druck aktivierbar ist. In einem Ausgangszustand ist das aktivierbare
Farbmittel durchsichtig, sodass die Wirkung der Reflexschicht 27 innerhalb
der Reflexfolie 19 nicht beeinträchtigt wird. In einem aktivierten Zustand
wird das Farbmittel – dort
wo es aktiviert wurde – innerhalb
der Schicht 25 undurchsichtig. Im gezeigten Beispiel ist
das aktivierbare Farbmittel in einem aktivierten Zustand schwarz,
und bildet somit einen deutlichen Kontrast zur Grundfarbe des Kennzeichens 10,
welche im gezeigten Beispiel weiß ist. Nur in den erhabenen
Bereichen 17 und 18, also des Randfalzes 13 und
der Beschriftung 16, ist das aktivierbare Farbmittel aktiviert,
wobei es seine vorgesehene Farbe erhält. Damit sind sowohl der Randfalz 13 als
auch die Beschriftung 16 gegenüber der Grundfarbe des Kennzeichenkörpers 11 optisch
hervorgehoben. Die Beschriftung 16 ist somit deutlich lesbar.
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Die
Reflexfolie 19 ist so aufgebaut, dass von der Vorderseite 15 einfallendes
Licht die durchsichtige Deckschicht 26 sowie die in einem
Ausgangszustand durchsichtige Schicht 25 passieren kann.
Das einfallende Licht wird durch die Reflexschicht 27 reflektiert.
Anstatt der Mikroglaskugeln 23 kann jedoch auch jedes andere
Mittel, z. B. Mikroprismen, innerhalb der Reflexschicht 27 Verwendung
finden. Damit ist das mit der Reflexfolie 19 versehene
Kennzeichen 10 auch bei schlechten Lichtverhältnissen
gut ablesbar. Durch das in einem aktivierten Zustand schwarze aktivierbare
Farbmittel wird die Reflexschicht 27 in den aktivierten
Bereichen durch die Schicht 25 verdeckt. Damit kann die
Reflexwirkung der Reflexschicht 27 in diesen Bereichen
nicht hervortreten, womit der Kontrast der Beschriftung 16 und
des Randfalzes 13 zum übrigen
Kennzeichenkörper 11 zusätzlich verstärkt wird.
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Die
Deckschicht 26 schützt
die Schicht 25 mit dem aktivierbaren Farbmittel vor mechanischer Einwirkung
und vor Umwelteinflüssen.
Damit ist die Schicht 25 mit dem aktivierbaren Farbmittel
sowie die Reflexschicht 27 von der Vorderseite 15 des
Kennzeichens nicht zugänglich.
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Die
Schicht 25 weist eine Matrix sowie das aktivierbares Farbmittel
auf. Das aktivierbare Farbmittel kann dabei insbesondere als Menge
von Pigmenten ausgebildet sein, welche innerhalb der Matrix eingebettet
sind. Die Matrix ist durchsichtig ausgebildet, ebenso die noch nicht
aktivierten Pigmente des aktivierbaren Farbmittels. Somit kann ein
erfindungsgemäßes Kennzeichen 10 derart
ausgebildet sein, dass auf einer sichtbaren Vorderseite 15 des
ganzen Kennzeichenkörpers 11 eine
Schicht 25 mit aktivierbarem Farbmittel aufgebracht ist.
Die Pigmente des aktivierbaren Farbmittels sind in der Matrix eingebettet
und so vor Umwelteinflüssen
geschützt.
Dadurch kann ggf. die Deckschicht 26 entfallen.
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Die 4 zeigt
ein Kennzeichen 37 mit einer anderen Beschichtung, nämlich einer
Folie 28, welche keine Reflexfolie ist. Das Kennzeichen 37 ist ebenfalls
ein geprägtes
Kennzeichen. Eine Folie 28 weist dabei eine Schicht 29 auf,
welche direkt auf den Kennzeichenkörper 38 aufgebracht
ist. Dazu ist die Schicht 29 selbstklebend ausgebildet.
Die Schicht 29 enthält,
wie im vorherigen Ausführungsbeispiel,
wenigstens ein aktivierbares Farbmittel, welches durch Wärme und
Druck aktivierbar ist. Das aktivierbare Farbmittel ist dabei ebenfalls
in einem Ausgangszustand durchsichtig und in einem aktivierten Zustand undurchsichtig
und innerhalb einer Matrix eingebettet. Oberhalb der Schicht 29 ist
eine durchsichtige Deckschicht 30 aufgebracht. Die Deckschicht
kann entfallen, wenn die Schicht 29 als Farbmittel in einer Matrix
eingebettete Pigmente aufweist. Wird die Schicht 29 mit
dem darin enthaltenen aktivierbaren Farbmittel aktiviert, so wird
dieses in den aktivierten Bereichen undurchsichtig und verdeckt
damit den darunter liegenden Kennzeichenkörper 38. Somit erscheinen
solche Bereiche, in denen die Schicht 29 aktiviert wurde,
zur Grundfarbe des Kennzeichenkörpers 38 kontrastierend.
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Ein
Beispiel zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
zeigt die 5. Dabei wird die Kennzeichnung
eines geprägten
Kennzeichens 10 bzw. 37 gezeigt. Ein Kontaktkörper 31 wird mit
einer ebenen Oberfläche 32 mit
dem Kennzeichen 10 bzw. 37 in Kontakt gebracht.
Der Kontaktkörper 31 ist
dabei erwärmt
bzw. beheizt und wird auf der Vorderseite 15 des Kennzeichens 10 bzw. 37 auf den
Kennzeichenkörper 11 bzw. 38 gedrückt. Dadurch
werden die erhabenen Bereiche 17 und 18, die in
einer Ebene liegen, mit der ebenen Oberfläche 32 des Kontaktkörpers 31 in
Kontakt gebracht. Die Reflexfolie 19 bzw. 28 wird
damit nur in den erhabenen Bereichen 17 und 18 und
damit nur in den Bereichen der Beschriftung 16 und des
Randfalzes 13 des Kennzeichens 10 bzw. 37 sowohl
Wärme als
auch Druck ausgesetzt. Das in der Schicht 25 bzw. 29 enthaltene
aktivierbare Farbmittel wird auf diese Weise nur in den Bereichen
der Beschriftung 16 und des Randfalzes 13 aktiviert.
Diese Aktivierung führt
dazu, dass das aktivierbare Farbmittel in der Schicht 25 bzw. 29 nur
in den Bereichen der Beschriftung 16 und des Randfalzes 13 farbig
wird oder sich verfärbt.
Alle übrigen
Bereiche des Kennzeichens 10 bzw. 37, die durch
die Prägung
zurückversetzt
sind, erfahren keine Aktivierung des aktivierbaren Farbmittels,
so dass diese zurückversetzten
Bereiche unverfärbt
bleiben, indem in diesen Bereichen die Schicht 25 bzw. 29 ihren
farblosen Ursprungszustand beibehält. Damit erfolgt eine schart
abgegrenzte, exakte Einfärbung
des Randfalzes 13 und der Beschriftung 16 in einer
zur Grundfarbe des Kennzeichenkörpers 11 bzw. 37 kontrastierenden
Farbe.
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Der
Kontaktkörper 31 kann
zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens,
wie in 5 gezeigt, einen massiven Grundkörper aufweisen.
Des Weiteren kann der Kontaktkörper 31 auch
als Rolle oder Walze oder in jeder anderen, dem Zweck des erfindungsgemäßen Verfahrens
dienenden Geometrie ausgeführt
sein. Insbesondere in einer Ausführung als
Rolle bzw. Walze kann das erfindungsgemäße Kennzeichen 10 bzw. 37 unterhalb
derselben kontinuierlich hindurchgeführt werden, vorzugsweise durch
einen Antrieb der Rolle oder Walze. Damit wird jeder erhabene Bereich 17 und 18 des
Kennzeichenkörpers 11 bzw. 38 bei
der Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens
eine gleiche, vorbestimmte Zeit mit dem Kontaktkörper 31 in Kontakt
gebracht. In jedem erhabenen Bereich 17 und 18 des Kennzeichens 10 bzw. 37 und
damit nur in den Bereichen des Randfalzes 13 und der Beschriftung 16 wird damit
innerhalb der Reflexfolie 19 bzw. der Folie 28 in
gleichbleibender und reproduzierbarer Weise das aktivierbare Farbmittel
aktiviert.
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Die 6.
zeigt ein Kennzeichen nach einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung. Hierbei
handelt es sich um ein Folienkennzeichen 33 mit einer Beschriftung 36.
Das Folienkennzeichen 33 wird dabei aus einer selbstklebenden
erfindungsgemäßen Folie
mit einem aktivierbaren Farbmittel gebildet. Ein so ausgebildetes
Folienkennzeichen 33 kann auf jede geeignete Oberfläche aufgebracht
werden, z. B. auf den Stoßfänger eines
Fahrzeugs.
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Das
Folienkennzeichen 33 kann einen Aufbau ähnlich dem in 3 oder 4 dargestellten Aufbau
der Reflexfolie 19 bzw. der Folie 28 aufweisen.
In beiden Varianten weist das Folienkennzeichen 33 zusätzlich ein
nicht dargestelltes Abdeckpapier auf, welches auf der jeweiligen
selbstklebenden Rückseite 34 des
Folienkennzeichens 33 aufgebracht ist. Durch Abziehen des
Abdeckpapiers wird die selbstklebende Rückseite 34 freigelegt,
somit kann das erfindungsgemäße Folienkennzeichen 33 auf
jede geeignete Oberfläche
aufgeklebt werden.
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Zur
Erzeugung der Beschriftung 36 auf dem Folienkennzeichen 33 werden
die Bereiche, welche die Beschriftung 36 bilden, aktiviert.
Dies kann z. B. mit einem Kontaktkörper erfolgen, welche als Stempel
ausgeführt
ist. Dieser Stempel weist an seiner Kontaktseite Erhebungen in Form
der Buchstaben und/oder Zahlen der gewünschten Beschriftung 36 auf.
Damit wird nur ein solcher Bereich, welcher später die Beschriftung 36 bilden
soll sowohl mit Wärme als
auch mit Druck in Kontakt gebracht. Damit kann außerhalb
dieser Bereichen keine Aktivierung des aktivierbaren Farbmittels
erfolgen, sodass durch die Geometrie des Kontaktkörpers eine
abgegrenzte Beschriftung 36 erzeugt werden kann.
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Jeder
andere ein- oder mehrschichtige Aufbau des Folienkennzeichens 33 ist
zudem gemäß der Erfindung
möglich.
Insbesondere können
mehrere Schichten mit unterschiedlichen aktivierbaren Farbmitteln
in der Folie des Foliekennzeichens 33 vorhanden sein. Die
jeweiligen aktivierbaren Farbmittel weisen dabei vorzugsweise unterschiedliche
Aktivierungsparameter auf, sodass sie unabhängig voneinander aktivierbar
sind. Zudem kann die erfindungsgemäße Folie mit anderen Funktionselementen,
wie z. B. Hologrammen oder vergleichbaren Originalitätskennzeichen
versehen sein, vorzugsweise in einer jeweils dafür vorgesehenen unabhängigen Schicht.
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Zudem
ist es möglich,
das Folienkennzeichen 33 mit zusätzlichen Schichten, z. B. zur
Erzeugung einer gewünschten
Hintergrundfarbe des Folienkennzeichens 33 zu versehen,
welche Vorteilhafterweise auf die Rückseite 34 des Folienkennzeichens 33 aufgebracht
sind. Sämtliche
einer sichtbaren Vorderseite 35 zugeordneten Schichten
sind dabei vorteilhafterweise durchsichtig, oder zumindest teilweise
durchsichtig, sodass insbesondere die zur Erzeugung einer Hintergrundfarbe
dienende Schicht zumindest in solchen Bereichen, in denen keine
Aktivierung des aktivierbaren Farbmittels erfolgt, sichtbar bleibt.
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Eine
erfindungsgemäße Folie,
insbesondere gemäß den 3 und 4,
kann auch verwendet werden, um ein nicht gezeigtes Kennzeichen mit
einem ebenflächigen
Kennzeichenkörper
zu bilden. Dabei handelt es sich um ein ungeprägtes Kennzeichen. Dieses Kennzeichen
weist keine eingeprägte Beschriftung
und keinen Randfalz auf. Der Grundkörper eines flächigen,
nicht geprägten
Kennzeichens kann dabei sowohl aus einem Metallblech, vorzugsweise
aus Aluminium, oder aus einer Kunststoffplatte bestehen. Die Folie
wird mit einer selbstklebenden Rückseite
auf den Kennzeichenkörper
aufgebracht, sodass einfach und kostengünstig ein erfindungsgemäßes, ungeprägtes Kennzeichen
erzeugt werden kann. Die Beschriftung eines solchen Kennzeichens erfolgt
so, wie beim Folienkennzeichen 33 beschrieben.
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- 10
- Kennzeichen
- 11
- Kennzeichenkörper
- 12
- Rand
- 13
- Randfalz
- 14
- Beschriftungsfeld
- 15
- Vorderseite
- 16
- Beschriftung
- 17
- erhabener
Bereich
- 18
- erhabener
Bereich
- 19
- Reflexfolie
- 20
- Haftklebstoff
- 21
- Aluminiumbedampfung
- 22
- Distanzlack
- 23
- Mikroglaskugeln
- 24
- Haftlack
- 25
- Schicht
- 26
- Deckschicht
- 27
- Reflexschicht
- 28
- Folie
- 29
- Schicht
- 30
- Deckschicht
- 31
- Kontaktkörper
- 32
- Oberfläche
- 33
- Folienkennzeichen
- 34
- Rückseite
- 35
- Vorderseite
- 36
- Beschriftung
- 37
- Kennzeichen
- 38
- Kennzeichenkörper