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DE102005042895A1 - Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes mit einer eine optisch erkennbare Struktur aufweisenden Sichtseite und nach dem Verfahren hergestellter Gegenstand - Google Patents

Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes mit einer eine optisch erkennbare Struktur aufweisenden Sichtseite und nach dem Verfahren hergestellter Gegenstand Download PDF

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DE102005042895A1
DE102005042895A1 DE102005042895A DE102005042895A DE102005042895A1 DE 102005042895 A1 DE102005042895 A1 DE 102005042895A1 DE 102005042895 A DE102005042895 A DE 102005042895A DE 102005042895 A DE102005042895 A DE 102005042895A DE 102005042895 A1 DE102005042895 A1 DE 102005042895A1
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Withdrawn
Application number
DE102005042895A
Other languages
English (en)
Inventor
Otmar-Jürgen Kunz
Alfons Binder
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SECURASTA GmbH
Original Assignee
SECURASTA GmbH
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Publication date
Application filed by SECURASTA GmbH filed Critical SECURASTA GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Gegenstände mit einer in einem Magnetfeld erhärtenden, magnetisierbare Partikel enthaltenden Farbschicht (13) sollen mit hoher Fälschungssicherheit und wirtschaftlich hergestellt werden. DOLLAR A Das neue Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, DOLLAR A - daß als Gegenstand eine Plakette (1, 1') mit einer Trägerschicht (10) hergestellt wird, DOLLAR A - daß auf die Trägerschicht (10) eine Bedruckung und/oder Beschriftung (11) aufgebracht wird, DOLLAR A - daß eine unter der Bedruckung und/oder Beschriftung (11) liegende Hintergrundfarbschicht (13) als magnetisierbare Partikel enthaltende flüssige Farbschicht auf die Trägerschicht (10) aufgebracht wird und DOLLAR A - daß das Magnetfeld durch eine Magnetmatrix von mehreren in einem Raster angeordneten, einzeln oder in Gruppen verstellbaren oder schaltbaren Permanent- und/oder Elektromagneten (2) erzeugt wird. DOLLAR A Mit dem Verfahren kann ein neues, schwer nachahmbares Sicherheitsmerkmal in Plaketten (1) integriert werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes mit einer eine optisch erkennbare Struktur aufweisenden Sichtseite, wobei auf eine Oberfläche des Gegenstandes eine magnetisierbare Partikel enthaltende flüssige Farbschicht aufgebracht wird, die aufgebrachte Farbschicht in ihrem noch flüssigen Zustand einem die magnetisierbaren Partikel zu der optisch erkennbaren Struktur orientierenden Magnetfeld ausgesetzt wird und die Farbschicht getrocknet und so die optisch erkennbare Struktur der magnetisierbaren Partikel fixiert wird. Weiter betrifft die Erfindung einen nach dem Verfahren hergestellten Gegenstand.
  • Aus WO 2005/002 866 A1 sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Übertragen von vorgebbaren, hoch auflösenden magnetischen Mustern auf ein mit magnetischer Farbe bedrucktes Dokument bekannt. Insbesondere handelt es sich hier um eine optisch variable magnetische Farbe. Die Vorrichtung umfaßt hier einen Körper aus einem permanentmagnetischen Material, mit wenigstens einer flachen oder gekrümmten Oberfläche, in die ein Muster eingraviert ist, das mit dem auf das Dokument zu übertragenden Muster korrespondiert. Das erwähnte magnetische Material ist perma nent magnetisiert, vorzugsweise in einer Richtung, die im wesentlichen rechtwinklig zur Oberfläche des Dokuments verläuft. Das Verfahren umfaßt das Bedrucken oder Beschichten einer ersten Oberfläche eines Blatts mit einer magnetischen Farbe oder einem magnetischen Beschichtungsstoff. Weiterhin umfaßt das Verfahren das Annähern des bedruckten Blatts an die gravierte Oberfläche des Körpers aus permanent-magnetischem Material während die Farbe noch naß ist, gefolgt von einem Härten der Farbe.
  • Als nachteilig wird hier angesehen, daß infolge der Verwendung eines permanent-magnetischen Materials für den Magneten mit diesem nur ein bestimmtes, festgelegtes Magnetfeld erzeugt werden kann. Wenn unterschiedliche magnetische Muster in der magnetischen Farbe erzeugt werden sollen, müssen entsprechend viele Permanentmagnete durch Gravur ihrer Oberfläche einzeln hergestellt und eingesetzt werden. Dies ist sehr umständlich und beschränkt deshalb das Verfahren in der Praxis auf Anwendungen, bei denen alle oder zumindest viele Dokumente mit einer Farbschicht mit einem einheitlichen magnetischen Muster versehen werden sollen.
  • Aus der US-PS 3 676 273 ist ein pigmentierter Film bekannt, der aus einem filmbildenden Material besteht, wobei in dem Film magnetisch orientierbare Pigmente enthalten sind, die in überlagerten gebogenen Anordnungen ausgerichtet sind. Zu diesem Zweck wird zunächst eine erste Filmschicht mit magnetisch orientierbaren Pigmenten erzeugt, durch ein erstes Magnetfeld orientiert und getrocknet. In einem zweiten Verfahrensschritt wird eine zweite filmbildende Schicht mit magnetisch orientierbaren Partikeln auf die erste, schon gehärtete Schicht aufgebracht, einem nun anderen Magnetfeld ausgesetzt und ebenfalls getrocknet. Hierdurch ergeben sich interessante op tische Effekte, die allerdings auf rein dekorative Zwecke beschränkt sind.
  • Die DE-A 2 010 831 beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von Mustern in Überzügen. Dabei dient das Verfahren zur Herstellung von Mustern in Überzügen aus keramischem Material, Emaille, Farbstofflösungen mit oder ohne Bindemittel sowie Pasten, Lacken und Lackfarben. Das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß ein magnetische Bestandteile aufweisendes Beschichtungsmaterial verwendet wird, dessen Auftragsschicht in ihrem nicht ausgehärteten Zustand, in welchem die magnetischen Bestandteile noch bewegbar sind, der Wirkung magnetischer Felder ausgesetzt und danach ausgehärtet wird. Bevorzugt wird dabei gegen die der zu beschichtenden oder der beschichteten Fläche gegenüberliegenden Seite ein Magnet heranbewegt, der Magnetfelder mit den zu erzeugenden Mustern aufweist und die bewegbaren magnetischen Bestandteile in der aufgetragenen Schicht entsprechend den Kraftfeldern ordnet, und die Schicht dann ausgehärtet. Die Magnete können Dauermagnete oder Elektromagnete sein, wobei diese auch schaltbar sein können.
  • Das vorstehend beschriebene Verfahren wird zur Erzeugung von Mustern verwendet, die zur Verschönerung von Oberflächen dienen und mit denen besondere ästhetische Wirkungen erreicht werden können. Damit ist die Anwendung dieses bekannten Verfahrens und der zugehörigen Vorrichtung auf rein dekorative Zwecke begrenzt.
  • Aus der praktischen Anwendung sind auf der anderen Seite Plaketten, insbesondere Zulassungs-, Prüf-, Siegel- oder Mautplakette, bekannt, bestehend aus einer Trägerschicht, aus einer darauf mindestens einseitig unmittelbar oder mittelbar aufgebrachten ein- oder mehrfarbigen Bedruckung und/oder Beschriftung und aus einer einseitig unmittelbar oder mittelbar auf die Trägerschicht aufgebrachten, von einer Sichtseite der Plakette her gesehen unter der Bedruckung und/oder Beschriftung liegenden Hintergrundfarbschicht. Die Plakette kann mit einer rück- oder vorderseitig als äußerste Schicht angeordneten Klebstoffschicht versehen sein, mit der die Plakette an einer Anbringungsfläche anklebbar ist.
  • Plaketten der vorstehend genannten Art werden zur Vermeidung von Mißbrauch und Fälschung mit Sicherheitsmerkmalen ausgestattet, wobei unterschiedliche Sicherheitsmerkmale bereits bekannt sind und zur Anwendung kommen.
  • Aus der DE 36 08 746 A1 ist eine Plakette bekannt, bei der in einen Träger aus lichtdurchlässigem Material nur durch Lichtbrechung sichtbare Kennzeichnungselemente unter Verletzung seiner Oberfläche eingeprägt werden. Der Träger weist dann rückseitig eine Lichtreflexionsschicht auf, die für die erforderliche Lichtbrechung zur Sichtbarmachung dieser Kennzeichnungselemente sorgt. Die Prägung der Oberfläche erfolgt hier mit einem Prägestempel. Durch das Erfordernis eines derartigen Prägestempels ist die Herstellung dieser Plakette sehr aufwendig.
  • Aus der DE 43 14 579 A1 ist eine Plakette bekannt, die aus einem mit einem Aufdruck versehenen Trägermaterial und aus einer darauf aufgebrachten Klebeschicht besteht. Weiter ist hier aus mindestens einem Teilbereich des Trägermaterials eine hochglänzende Prägefolie mit holografischen Mustern oder Mikro- oder Gitterstrukturen aufgebracht. Auch hier ist der Aufwand zur Herstellung der Plakette relativ hoch, weil die Prägefolie aufwendig in ihrer Herstellung ist und weil die Prägefolie mit dem Trägermaterial verbunden werden muß, hier beispielsweise durch Auf siegeln.
  • Eine weitere Plakette ist bekannt aus DE 100 20 548 A1 . Bei dieser Plakette ist als Sicherheitsmerkmal vorgesehen, daß die Bedruckung zumindest teilweise aus einem Druckbild besteht, das mit einem einen Interferenz-Farbkippeffekt aufweisenden Farbsystem hergestellt ist. Auch hier ist die Herstellung relativ aufwendig, weil zur Erzielung des Farbkippeffekts ein Farbsystem verwendet werden muß, das mehrere Verarbeitungsschritte erfordert.
  • Aus der DE 100 20 556 A1 ist eine Plakette bekannt, bei der zur Fälschungssicherung vorgesehen ist, daß die Bedruckung zumindest teilweise aus einem Druckbild besteht, das nach Maßgabe von digitalen Druckbilddaten erzeugt ist, und daß die Druckbilddaten digital gezielt so verändert sind, daß sie mindestens ein mit bloßem Auge nicht erkennbares im unmittelbar sichtbaren Druckbild enthaltenes Latentbild bilden, das eine kodierte Information enthält oder darstellt und das nur mit einer optischen Dekodiereinrichtung erkennbar ist. Bei dieser Plakette wird zwar ein sehr hohes Maß an Fälschungssicherheit erreicht, doch ist auch hier der Herstellungsaufwand relativ hoch, weil ein digitales Drucksystem benötigt wird, das in der Lage ist, die digitalen Druckbilddaten in erforderlicher Weise zu verändern, um das Latentbild zu integrieren.
  • Die DE 199 30 069 A1 offenbart eine Plakette, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie ein nach ihrer Anbringung sichtbares Hologramm umfaßt. Zusätzlich kann die Plakette eine Kennzeichnung aufweisen, die unter anderem optisch unsichtbar in einer nur durch ein für Magnetfelder sensitives Lesegerät erkennbaren, magnetische oder magnetisierbare Partikel enthaltenden Farbe angebracht sein kann. Diese Kennzeichnung ist zwar sehr fälschungssicher, aber nachteilig sowohl in der Herstellung als auch hinsichtlich des Ablesens aufwendig und dadurch teuer.
  • Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, das es erlaubt, Gegenstände herzustellen, die einerseits eine gute Fälschungssicherheit aufweisen und die andererseits mit einem relativ geringen technischen Aufwand und damit wirtschaftlich herstellbar sind. Außerdem stellt sich die Aufgabe, einen entsprechenden Gegenstand zu schaffen.
  • Die Lösung des ersten Teils der Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einem Verfahren der eingangs genannten Art, das dadurch gekennzeichnet ist,
    • – daß als Gegenstand eine Plakette, insbesondere Zulassungs-, Prüf-, Siegel- oder Mautplakette, mit einer Trägerschicht hergestellt wird,
    • – daß auf die Trägerschicht mindestens einseitig eine ein- oder mehrfarbigen Bedruckung und/oder Beschriftung unmittelbar oder mittelbar aufgebracht wird,
    • – daß eine von einer Sichtseite der Plakette her gesehen unter der Bedruckung und/oder Beschriftung liegende Hintergrundfarbschicht als die magnetisierbaren Partikel enthaltende flüssige Farbschicht unmittelbar oder mittelbar auf die Trägerschicht aufgebracht wird und
    • – daß das Magnetfeld durch eine Magnetmatrix von mehreren in einem Raster angeordneten, einzeln oder in Gruppen verstellbaren oder schaltbaren Permanent- und/oder Elektromagneten erzeugt wird.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren bietet vorteilhaft die Möglichkeit der Integration eines neuen Sicherheitsmerkmals in Plaketten, das nur schwierig nachgeahmt werden kann und das deshalb Fälschungen von Plaketten leichter erkennbar macht. Durch die magnetisierbaren Partikel in der Hintergrundfarbschicht werden insbesondere die Reflexionseigenschaften dieser Farbschicht beeinflußt, wobei eine Verteilung unterschiedlicher Reflexionseigenschaften über die Fläche der Hintergrundfarbschicht durch die Struktur des einwirkenden Magnetfeldes festgelegt wird. Dabei kann die Struktur oder Feldstärkeverteilung des Magnetfeldes so komplex gewählt werden, daß eine unbefugte Nachahmung praktisch ausgeschlossen ist. Dadurch, daß erfindungsgemäß das Magnetfeld durch eine Magnetmatrix von mehreren in einem Raster angeordneten, einzeln oder in Gruppen verstellbaren oder schaltbaren Permanent- und/oder Elektromagneten erzeugt wird, besteht die Möglichkeit, daß jede einzelne Plakette oder eine Gruppe von Plaketten eine jeder einzelnen Plakette oder der bestimmten Gruppe von Plaketten zugeordnete individuelle Information erhält, die sich von der Information, die anderen Plaketten in Form der optisch erkennbaren Struktur zugeordnet ist, unterscheidet. Dabei kann über die Fläche der Plakette gesehen eine relativ große Zahl von Flächenbereichen jeweils individuell hinsichtlich der optisch erkennbaren Struktur magnetisch beeinflußt werden, wodurch eine entsprechend große Vielfalt möglich wird, die auch die Speicherung und Darstellung entsprechend vieler unterschiedlicher Informationen in der optisch erkennbaren Struktur erlaubt. Das Raster der einzelnen Magnete kann dabei regelmäßig oder auch unregelmäßig sein; die Form und die Größe der Einzelmagnete können untereinander gleich oder unterschiedlich sein. Damit wird ein besonders hoher Grad an Fälschungssicherheit für die Plaketten erzielt. Zugleich ist mit dem erfindungsgemäßen Verfahren die Plakette wirtschaftlich herstellbar, weil für die Hintergrundfarbschicht nur eine Farbschicht nötig ist und weil keine aufwendigen Prägevorgänge benötigt werden. Die Hintergrundfarbschicht mit den darin enthaltenen magnetisierbaren Partikeln kann mit herkömmlichen Auftragsverfahren verarbeitet werden. Wenn die Bedruckung und/oder Beschriftung und die Hintergrundfarbschicht auf derselben Seite des Trägers liegen, wird zuerst die Hintergrundfarbschicht mit ihrer optisch erkennbaren Struktur erzeugt und danach die Bedruckung und/oder Beschriftung angebracht. Wenn alternativ die Bedruckung und/oder Beschriftung und die Hintergrundfarbschicht auf zwei verschiedenen Seiten des Trägers liegen, ist die Reihenfolge der Erzeugung der Bedruckung und/oder Beschriftung einerseits und der Hintergrundfarbschicht andererseits beliebig. Die Orientierung der magnetisierbaren Partikel zu der optisch erkennbaren Struktur erfolgt berührungslos über das Magnetfeld, so daß keine unmittelbaren Kontakte mit der noch flüssigen Hintergrundfarbschicht zur Erzeugung der optisch erkennbaren Struktur erforderlich sind. Auch das Trocknen der Hintergrundfarbschicht kann mittels gängiger Trocknungsverfahren durchgeführt werden. Nach dem Trocknen der Hintergrundfarbschicht ist die optisch erkennbare Struktur dauerhaft fixiert und bildet dann ein nicht mehr ohne Zerstörung der Plakette veränderbares und für Fälscher nur sehr schwer nachahmbares Sicherheitsmerkmal.
  • Zusätzlich zum Verstellen oder Schalten der Magnete kann auch die Feldstärke des/jedes Magneten einstellbar sein. Hiermit wird eine weitere Möglichkeit zur Veränderung und Beeinflussung der optisch erkennbaren Struktur zur Verfügung gestellt.
  • Um einen automatischen Verfahrensablauf bei der Herstellung der Plaketten zu ermöglichen, ist bevorzugt weiter vorgesehen, daß eine übergeordnete Steuereinrichtung nach Maßgabe eines Steuerprogramms und/oder gespeicherter Da ten die Magnete verstellt oder schaltet und/oder in ihrer Feldstärke einstellt. In dieser Ausgestaltung des Verfahrens ist eine automatische Herstellung von Plaketten mit individuellen oder in Gruppen von Plaketten unterschiedlichen Informationen innerhalb der optisch erkennbaren Struktur problemlos möglich. Gleichzeitig besteht so die vorteilhafte Möglichkeit, die einer individuellen Plakette oder einer Gruppe von Plaketten zugeordnete, in der optisch erkennbaren Struktur enthaltene Information in einem Datenspeicher oder einem gedruckten Dokument zu hinterlegen, wodurch eine spätere Zuordnung zwecks Überprüfung ermöglicht wird, beispielsweise zur Feststellung, ob eine bestimmte Plakette zu einem bestimmten Objekt, wie z.B. Kraftfahrzeug, gehört.
  • Um jeglichen mechanischen Kontakt zwischen der noch flüssigen Hintergrundfarbschicht und den Magneten auszuschließen, ist vorgesehen, daß das Magnetfeld an der Seite der Trägerschicht erzeugt wird, die von der Hintergrundfarbschicht abgewandt ist, und daß das Magnetfeld durch die Trägerschicht hindurch auf die Hintergrundfarbschicht einwirkt. Da in der Praxis die Trägerschicht und gegebenenfalls weitere, unter der Trägerschicht befindliche Schichten sehr dünn sind und außerdem für ein magnetisches Feld durchlässig sind, können diese Schichten die Einwirkung des Magnetfeldes auf die magnetisierbaren Partikel in der noch flüssigen Hintergrundfarbschicht in keiner Weise beeinträchtigen.
  • Zur Erleichterung des späteren Anbringens der Plaketten wird vorgeschlagen, daß an der Plakette rück- oder vorderseitig eine Klebstoffschicht als äußerste Schicht angebracht wird, mit der die Plakette an einer Anbringungsfläche anklebbar ist.
  • Weiter ist bevorzugt vorgesehen, daß die Bedruckung und/oder Beschriftung, die Hintergrundfarbschicht und die Klebstoffschicht im Siebdruck aufgebracht werden. In dieser Ausgestaltung des Verfahrens erfolgen vorteilhaft alle Schritte, die dem Aufbringen der Beschriftung, der Hintergrundfarbschicht und der Klebstoffschicht dienen, in einem einheitlichen Verfahren, nämlich im Siebdruck. Dies macht die vorrichtungsmäßige Umsetzung des Verfahrens vorteilhaft einfach und dadurch kostengünstig.
  • Weiter schlägt die Erfindung vor, daß das Verfahren zur Herstellung der Plaketten in einem getakteten Ablauf mit schrittweisem Vorschub ausgeführt wird und daß Druckvorgänge einerseits und Magnetisier- und Trocknungsvorgänge andererseits zeitgleich an örtlich beabstandeten Stellen einer Folge von Plaketten durchgeführt werden. In dieser Ausgestaltung des Verfahrens führt der Verfahrensschritt des Einwirkens des Magnetfeldes auf die magnetisierbaren Partikel in der zunächst noch flüssigen Hintergrundfarbschicht nicht zu einem zusätzlichen Zeitbedarf. Damit kann die Plakette bei ihrer Herstellung genauso schnell produziert werden wie herkömmliche Plaketten mit einer Hintergrundfarbschicht ohne magnetisierbare Partikel.
  • Der nach dem Verfahren hergestellte, den zweiten Teil der Aufgabe lösende Gegenstand ist erfindungsgemäß eine Plakette, die dadurch gekennzeichnet ist, daß die durch Trocknen der Hintergrundfarbschicht fixierten magnetisierbaren Partikel ein dauerhaftes Sicherheitsmerkmal der Plakette bilden.
  • Bevorzugt ist für die Plaketten weiter vorgesehen, daß die optisch erkennbare Struktur für jede Plakette oder für Gruppen von Plaketten individuell ist. Hierdurch tragen die einzelnen Plaketten oder Gruppen von Plaketten eine jeder einzelnen Plakette oder einer bestimmten Gruppe von Plaketten zugeordnete individuelle Information.
  • Eine weitere Ausgestaltung dazu schlägt vor, daß die optisch erkennbare Struktur Zahlen und/oder Buchstaben und/oder andere Zeichen bildet oder enthält, die eine Codierung und/oder Numerierung bilden. In dieser Ausgestaltung der Plakette bildet die optisch erkennbare Struktur eine ablesbare Information, die entweder nach einer Dekodierung oder unmittelbar erkennbar ist.
  • Eine bevorzugte Weiterbildung sieht hierzu vor, daß die optisch erkennbare Struktur in Form eines Strichcodes ausgeführt ist. In dieser Ausführung ist die enthaltene Information nicht unmittelbar erkennbar, jedoch mit einem geeigneten Lesegerät ablesbar und entschlüsselbar.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, daß die Hintergrundfarbschicht aus einem Klarlacksystem mit eingearbeiteten magnetisierbaren Metallpartikeln, vorzugsweise magnetisierbare Bronze, besteht. Ein solches Lacksystem mit eingearbeiteten magnetisierbaren Metallpartikeln kann wie eine übliche Lackfarbe verarbeitet werden, wodurch gängige Verarbeitungstechniken eingesetzt werden können, was zu einer kostengünstigen Herstellung der Plakette beiträgt.
  • Bevorzug ist dabei weiter vorgesehen, daß die magnetisierbaren Metallpartikel in einem Gewichtsanteil von 5 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 20 Gew.-%, in dem Klarlacksystem enthalten sind. Mit dem genannten Bereich des Gewichtsanteils werden einerseits ein relativ sparsamer Verbrauch der Metallpartikel und andererseits ein doch optisch deutlich wahrnehmbarer Effekt erzielt.
  • Um eine schnelle Herstellung der Plakette zu ermöglichen und um unerwünschte Veränderungen der optisch erkennbaren Struktur nach der Einwirkung des Magnetfeldes zu vermeiden, besteht die Hintergrundfarbschicht bevorzugt aus einem UV-härtenden Lack. Ein derartiger Lack läßt sich durch UV-Bestrahlung in Sekundenschnelle trocknen.
  • Alternativ dazu kann die Hintergrundfarbschicht auch aus einem wasser- oder lösemittelbasierenden Lack bestehen. Hier ist zwar eine etwas längere Trocknungszeit erforderlich, was aber bei entsprechend verlängerter Einwirkzeit des Magnetfeldes während der Trocknung der Hintergrundfarbschicht ebenfalls zu dem gewünschten Ergebnis einer deutlichen optisch erkennbaren Struktur der getrockneten Hintergrundfarbschicht führt.
  • Weiter besteht erfindungsgemäß die Möglichkeit, daß der Lack für die Hintergrundfarbschicht eine lasierende Farbe ist oder enthält. Die lasierende Farbe sorgt für eine gewünschte Einfärbung der Hintergrundfarbschicht, wobei gleichzeitig der mit den orientierten magnetisierbaren Partikeln erzeugte optisch erkennbare Effekt weiterhin sichtbar bleibt, da die lasierende Farbe eine ausreichende Durchsichtigkeit hat. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, durch eine bestimmte Farbgebung eine zusätzliche Information in die Plakette einzubringen, um damit beispielsweise ein bestimmtes Gültigkeitsjahr oder einen Ausgabe- oder Verfallszeitpunkt schnell ablesbar zu kennzeichnen.
  • Die Trägerschicht besteht bevorzugt aus einer durchsichtigen Folie aus Kunststoff. Dies bietet die Möglichkeit, die Trägerschicht von beiden Seiten zu bedrucken oder zu beschriften, wobei dann auch die Bedruckung oder Beschriftung oder Farbbeschichtung, die in Blickrichtung auf die Plakette hinter der Trägerschicht liegt, sichtbar bleibt. Bei einer alternativ verwendbaren undurchsichtigen Trägerschicht liegen selbstverständlich alle in Blickrichtung auf die Plakette sichtbaren Farbschichten, Bedruckungen und Beschriftungen auf der Seite der Trägerschicht, die die Sichtseite bildet.
  • Eine bevorzugte Ausführung der Plakette sieht vor, daß auf die Trägerschicht mindestens einseitig unmittelbar oder mittelbar eine ein- oder mehrfarbigen, nicht vollflächige Bedruckung und/oder Beschriftung aufgebracht ist, daß einseitig unmittelbar oder mittelbar auf die Trägerschicht die von einer Sichtseite der Plakette her gesehen unter der Bedruckung und/oder Beschriftung liegende Hintergrundfarbschicht aufgebracht ist und daß rück- oder vorderseitig als äußerste Schicht eine Klebstoffschicht angebracht ist, mit der die Plakette an einer Anbringungsfläche anklebbar ist. Die Klebstoffschicht ist bei vorderseitiger Anbringung selbstverständlich durchsichtig, damit die Plakette mit ihren Informationen durch die Klebstoffschicht hindurch sichtbar und lesbar bleibt.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Plakette und des Verfahrens zu deren Herstellung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung erläutert. Die Figuren der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine fertige Plakette in einem schematischen Querschnitt und
  • 2 einen Verfahrensschritt der Herstellung der Plakette anhand einer in einem schematischen Querschnitt dargestellten Bearbeitungsstation.
  • 1 zeigt eine fertige Plakette 1 in einem schematischen, nicht maßstäblichen Querschnitt; insbesondere die Dicke der einzelnen Schichten ist aus Gründen der Erkennbarkeit übertrieben groß dargestellt.
  • Den tragenden Teil der Plakette 1 bildet bei dem Ausführungsbeispiel eine Trägerschicht 10, die z. B. aus einer Kunststoffolie besteht. An ihrer Unterseite ist die Trägerschicht 10 mit einer Klebstoffschicht 12 beschichtet, die zur späteren Anbringung der Plakette 1 an einer Anbringungsfläche, z. B. ein Kfz-Kennzeichen oder ein Dokument, dient. Unterhalb der Klebstoffschicht 12 liegt eine Schutzpapierbahn 14, von der hier nur ein Ausschnitt dargestellt ist. Auf dieser Schutzpapierbahn 14 können mehrere Plaketten 1 gehalten sowie transportiert und gelagert werden, bis sie zur Verwendung kommen.
  • Auf die Oberseite der Trägerschicht 10 ist, beispielsweise mittels Siebdruck, eine Hintergrundfarbschicht 13 aufgebracht die magnetisierbare Partikel enthält. Die magnetisierbaren Partikel in der Hintergrundfarbschicht 13 sind über die Fläche der Plakette 1 gesehen unterschiedlich orientiert, wodurch sich bei Betrachtung der Plakette 1 von oben her, also beim Blick auf die Sichtseite der Plakette 1, eine optisch erkennbare Struktur 13' ergibt. Diese optisch erkennbare Struktur 13' wird insbesondere als über die Fläche unterschiedliche Reflexion wahrgenommen, da die in der Hintergrundfarbschicht 13 enthaltenen magnetisierbaren Partikel insbesondere das Reflexionsverhalten dieser Farbschicht 13 beeinflussen. Dabei kann die Hintergrundfarbschicht 13 z.B. eine klare oder farbig lasierende Lackfarbe sein; die Partikel können metallisch glänzend oder auch eingefärbt sein.
  • Auf der Oberseite der Hintergrundfarbschicht 13 befindet sich eine Bedruckung oder Beschriftung 11, die üblicherweise die Form von Buchstaben, Zahlen und Symbolen hat. In den überwiegenden Oberflächenbereichen, die nicht von der Bedruckung oder Beschriftung 11 belegt sind, ist die Hintergrundfarbschicht 13 mit der optisch erkennbaren Struktur 13' sichtbar.
  • Die optisch erkennbare Struktur 13' der Hintergrundfarbschicht 13 wird auf magnetischem Wege erzeugt, wie in der 2 dargestellt ist. Die 2 zeigt in einer schematischen Querschnittsdarstellung eine Bearbeitungsstation zur Herstellung der Plakette gemäß 1.
  • Die Schutzpapierbahn 14 wird hier von rechts nach links taktweise über eine Transportstrecke 23, 23' fortbewegt. Vor dem Einlaufen in die in 2 dargestellte Bearbeitungsstation wird die Schutzpapierbahn 14 mit noch unvollständigen Plaketten 1' versehen, wozu beispielsweise Zuschnitte der Trägerschicht 10, die schon vorab oder nachträglich mit der Klebstoffschicht 12 versehen werden, auf die Schutzpapierbahn 14 aufgebracht werden. Weiterhin wird auf die Oberseite der Trägerschicht 10 die Hintergrundfarbschicht mit darin enthaltenen magnetisierbaren Partikeln aufgetragen, beispielsweise mittels Siebdruck.
  • Durch Weitertransport der Schutzpapierbahn 14 gelangt die noch unvollständige Plakette 1' mit der aufgebrachten, noch flüssigen Hintergrundfarbschicht 13 in die 2 dargestellte Bearbeitungsstation. Diese Bearbeitungsstation umfaßt in ihrem unteren Teil eine Magneteinheit 2, die eine Magnetmatrix umfaßt, die durch eine größere Anzahl von in einer zu der Schutzpapierbahn 14 parallelen Fläche nebeneinander angeordneten Einzelmagneten 20, hier kleine Elektromagnete, gebildet ist. Die Größe und Kontur der Magnetmatrix sind dabei zweckmäßig an die Größe und Kontur der jeweils herzustellenden Plaketten 1' angepaßt. Für unterschiedliche Plakettengrößen kann die Magneteinheit 2 auch austauschbar sein.
  • Weiter umfaßt die Magneteinheit 2 eine Magnetbetätigungseinrichtung 21, mit der die einzelnen Magnete 20 der Magnetmatrix schaltbar und/oder in ihrer Feldstärke einstellbar sind. Die erforderliche elektrische Versorgung und die Zuführung von Steuersignalen erfolgt über eine hier nur angedeutete Versorgungs- und Steuerleitung 22, die mit einer Energiequelle und einem zentralen Steuerungssystem, beispielsweise einem Prozeßrechner, verbunden ist.
  • Durch Einschalten mindestens eines oder bevorzugt mehrerer Magnete 20 der Magnetmatrix wird ein Magnetfeld erzeugt, dessen Feldstruktur relativ zur Fläche der Plakette 1' davon abhängt, welche Einzelmagnete 20 der Magnetmatrix eingeschaltet bzw. ausgeschaltet sind. Mit einer Anzahl von n Magneten lassen sich 2n unterschiedliche Feldstrukturen erzeugen und entsprechend viele unterschiedliche optisch erkennbare Strukturen 13' ausbilden.
  • Das so erzeugte Magnetfeld breitet sich insbesondere nach oben hin durch die Schutzpapierbahn 14, die Klebstoffschicht 12 und die Trägerschicht 10 bis in die Hintergrundfarbschicht 13 aus. Hierdurch wird auf die magnetisierbaren Partikel in der Hintergrundfarbschicht 13, die sich noch in einem flüssigen Zustand befindet, eine orientierende Kraft ausgeübt, die über die Fläche der Hintergrundfarbschicht 13 gesehen variiert und die für eine von dem Magnetfeld und dessen flächiger Verteilung abhängige Orientierung der magnetisierbaren Partikel in der Hintergrundfarbschicht 13 sorgt. Da während der Einwir kung des durch die Magnete 20 der Magnetmatrix erzeugten Magnetfeldes die Hintergrundfarbschicht 13 noch flüssig ist, sind die magnetisierbaren Partikel in dieser Farbschicht 13 in der Lage, sich dem Magnetfeld folgend zu orientieren.
  • In dem orientierten Zustand der magnetisierbaren Partikel wird die Hintergrundfarbschicht 13 getrocknet, hier mittels eines UV-Strahlers 3, wozu die Hintergrundfarbschicht 13 aus einem UV-härtenden Lack besteht. Nach der Trocknung der Hintergrundfarbschicht 13 ist die Orientierung der magnetisierbaren Partikel "eingefroren" und verbleibt dauerhaft erkennbar in der Hintergrundfarbschicht 13. Hierdurch wird ein von der Sichtseite, also von oben her dauerhaft optisch erkennbares Sicherheitsmerkmal gebildet, das nachträglich nicht mehr ohne Zerstörung der Plakette veränderbar ist und das für Fälscher nur sehr schwer nachahmbar ist.
  • Abhängig von der Ausgestaltung und/oder Schaltung der Magnete 20 der Magnetmatrix kann die in 1 nur schematisch dargestellte optisch erkennbare Struktur 13' mit dem bloßen Auge lesbare Zeichen, wie Zahlen oder Buchstaben oder Symbole bilden; alternativ kann die optische erkennbare Struktur 13' auch codiert sein, beispielsweise als Strichcode; für die Ablesung kann dann ein geeignetes Lese- und Decodiergerät Verwendung finden.
  • Nach dem Trocknen der Hintergrundfarbschicht 13 wird die Plakette 1 in einem abschließenden Verfahrensschritt, der gemäß 2 nach links hin mit der Transportstrecke 23' erreicht wird, noch mit der in 1 dargestellten Bedruckung oder Beschriftung 11 versehen. Bezugszeichenliste:
    Figure 00180001

Claims (18)

  1. Verfahren zur Herstellung eines Gegenstandes mit einer eine optisch erkennbare Struktur (13') aufweisenden Sichtseite, wobei auf eine Oberfläche des Gegenstandes eine magnetisierbare Partikel enthaltende flüssige Farbschicht aufgebracht wird, die aufgebrachte Farbschicht in ihrem noch flüssigen Zustand einem die magnetisierbaren Partikel zu der optisch erkennbaren Struktur (13') orientierenden Magnetfeld ausgesetzt wird und die Farbschicht getrocknet und so die optisch erkennbare Struktur (13') der magnetisierbaren Partikel fixiert wird, dadurch gekennzeichnet, – daß als Gegenstand eine Plakette (1), insbesondere Zulassungs-, Prüf-, Siegel- oder Mautplakette, mit einer Trägerschicht (10) hergestellt wird, – daß auf die Trägerschicht (10) mindestens einseitig eine ein- oder mehrfarbigen Bedruckung und/oder Beschriftung (11) unmittelbar oder mittelbar aufgebracht wird, – daß eine von einer Sichtseite der Plakette (1) her gesehen unter der Bedruckung und/oder Beschriftung (11) liegende Hintergrundfarbschicht (13) als die magnetisierbaren Partikel enthaltende flüssige Farbschicht unmittelbar oder mittelbar auf die Trägerschicht (10) aufgebracht wird und – daß das Magnetfeld durch eine Magnetmatrix von mehreren in einem Raster angeordneten, einzeln oder in Gruppen verstellbaren oder schaltbaren Permanent- und/oder Elektromagneten (20) erzeugt wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Feldstärke jedes Magneten (20) einstellbar ist.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine übergeordnete Steuereinrichtung nach Maßgabe eines Steuerprogramms und/oder gespeicherter Daten die Magnete (20) verstellt und/oder schaltet und/oder in ihrer Feldstärke einstellt.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Magnetfeld an der Seite der Trägerschicht (10) erzeugt wird, die von der Hintergrundfarbschicht (13) abgewandt ist, und daß das Magnetfeld durch die Trägerschicht (10) hindurch auf die Hintergrundfarbschicht (13) einwirkt.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Plakette (1) rück- oder vorderseitig eine Klebstoffschicht (12) als äußerste Schicht angebracht wird, mit der die Plakette (1) an einer Anbringungsfläche anklebbar ist.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bedruckung und/oder Beschriftung (11), die Hintergrundfarbschicht (13) und die Klebstoffschicht (12) im Siebdruck aufgebracht werden.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Verfahren zur Herstellung der Plaketten (1) in einem getakteten Ablauf mit schrittweisem Vorschub ausgeführt wird und daß Druckvorgänge einerseits und Magnetisier- und Trocknungsvorgänge andererseits zeitgleich an örtlich beabstandeten Stellen einer Folge von Plaketten (1) durchgeführt werden.
  8. Plakette, die gemäß dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7 hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, daß die durch Trocknen der Hintergrundfarbschicht (13) fixierten magnetisierbaren Partikel ein dauerhaftes Sicherheitsmerkmal der Plakette (1) bilden.
  9. Plakette nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die optisch erkennbare Struktur (13') für jede Plakette (1) oder für Gruppen von Plaketten (1) individuell ist.
  10. Plakette nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die optisch erkennbare Struktur (13') Zahlen und/oder Buchstaben und/oder andere Zeichen bildet oder enthält, die eine Codierung und/oder Numerierung bilden.
  11. Plakette nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die optisch erkennbare Struktur (13') in Form eines Strichcodes ausgeführt ist.
  12. Plakette nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Hintergrundfarbschicht (13) aus einem Klarlacksystem mit eingearbeiteten magnetisierbaren Metallpartikeln, vorzugsweise magnetisierbare Bronze, besteht.
  13. Plakette nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die magnetisierbaren Metallpartikel in einem Gewichtsanteil von 5 bis 25 Gew.-%, vorzugsweise 10 bis 20 Gew.-%, in dem Klarlacksystem enthalten sind.
  14. Plakette nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Hintergrundfarbschicht (13) aus einem UV-härtenden Lack besteht.
  15. Plakette nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Hintergrundfarbschicht (13) aus einem wasser- oder lösemittelbasierenden Lack besteht.
  16. Plakette nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Lack für die Hintergrundfarbschicht (13) eine lasierende Farbe ist oder enthält.
  17. Plakette nach einem der Ansprüche 8 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerschicht (10) aus einer durchsichtigen Folie aus Kunststoff besteht.
  18. Plakette nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß auf die Trägerschicht (10) mindestens einseitig unmittelbar oder mittelbar eine ein- oder mehrfarbigen, nicht vollflächige Bedruckung und/oder Beschriftung (11) aufgebracht ist, daß einseitig unmittelbar oder mittelbar auf die Trägerschicht (10) die von einer Sichtseite der Plakette (1) her gesehen unter der Bedruckung und/oder Beschriftung (11) liegende Hintergrundfarbschicht (13) aufgebracht ist und daß rück- oder vorderseitig als äußerste Schicht eine Klebstoffschicht (12) ange bracht ist, mit der die Plakette (1) an einer Anbringungsfläche anklebbar ist.
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