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DE29622745U1 - Kennzeichnungsträger - Google Patents

Kennzeichnungsträger

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DE29622745U1
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Germany
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carrier according
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DE29622745U
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R13/00Elements for body-finishing, identifying, or decorating; Arrangements or adaptations for advertising purposes
    • B60R13/10Registration, licensing, or like devices
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
    • G09FDISPLAYING; ADVERTISING; SIGNS; LABELS OR NAME-PLATES; SEALS
    • G09F3/00Labels, tag tickets, or similar identification or indication means; Seals; Postage or like stamps
    • G09F3/02Forms or constructions
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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Description

Neue deutsche Gebrauchsmusteranmeldung Abzweigung aus 196 09 662.6-32
Gustav Herbst 7. März 1997
Unser Zeichen: her-18G Fi
Kennzeichnungsträger
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kennzeichnungsträger entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Derartige Kennzeichnungsträger sind beispielsweise aus der deutschen Patentschrift DE-PS 28 31 587 bekannt.
Solche Kennzeichnungsträger sind vor allem Kennzeichnungsschilder für Kraftfahrzeuge oder Zulassungs- oder Prüfplaketten für Kraftfahrzeuge, ganz allgemein aber auch andere Schilder oder Plaketten, die falschungssicher und nicht wiederverwendbar ausgebildet sein sollen.
Dieser Kennzeichnungsträger, der durch die Farbschicht als Ganzes einen bestimmten Farbton (auch weiß) zeigt, wird mittels einer Kleberschicht (nach dem Abziehen einer zuvor auf dieser angebrachten Schutzschicht, insbesondere eines Schutzpapiers) auf eine Unterlage, insbesondere auf ein Kennzeichenschild oder von innen auf die Scheibe eines Kraftfahrzeugs aufgeklebt. Bei einem Versuch, den Kennzeichnungsträger von dieser Unterlage wieder abzulösen, z.B. mittels einer zwischen Trägerfolie und Unterlage im Bereich der Kleberschicht eingeführten, insbesondere angewärmten Klinge oder Schneide löst sich die Trägerfolie (ggf. unter Zerlegung in einzelne Segmente, sofern,die Trägerfolie segmentiert ist) von der Kleberschicht ab, wobei mit der Kleberschicht wesentliche Teile des Kennzeichnungsaufdrucks an der Unterlage verbleiben. Der Kennzeichnungsaufdruck wird also zerstört oder mindestens verzerrt oder verformt, so daß das ursprüngliche Bild des Kennzeichnungsaufdrucks nicht wieder herstellbar ist und den Fälschungsversuch erkennbar macht.
(mst0004d1 &OHacgr;00136
her-18G - 2 -
Zusätzlich zu dem Kennzeichnungsaufdruck ist ein Raster zwischen dem Kennzeichnungs träger und der Kleberschicht vorgesehen. Durch diesen Raster wurde die Fälschungssicherheit bereits verbessert.
Wenn neben einem mechanischen Angriff zum Ablösen des Kennzeichnungsträgers auch einfache Lösungsmittel eingesetzt werden, wird der Kennzeichnungsaufdruck durch solche Lösungsmittel zusätzlich angegriffen und zerstört.
Ein weiterer Kennzeichnungsträger ist aus der EP-O 581 030 bekannt, der aus einer Trägerfolie besteht, auf die ein Kennzeichnungsaufdruck, ein Raster und eine Farbschicht aufgedruckt sind, und der eine diese Schichten abdeckende Kleberschicht aufweist, wobei die Farbschicht in einem zu dem Raster komplementären Muster unterbrochen ist. Bei diesem Kennzeichnungsträger ist die Farbschicht in einem zu dem Raster komplementären Muster unterbrochen. Die zwischen den Unterbrechungen vorhandenen Farbbereiche des Rasters überdecken die Unterbrechungen der Farbschicht bzw. überdecken umgekehrt die Farbbereiche der Farbschicht, die Unterbrechungen des Rasters. Damit ist nicht mehr eine geschlossene durchgehende Farbschicht vorhanden, längs derer die Trägerfolie mit dem Kennzeichnungsdruck ggf. unzerstört von der Unterlage abgelöst werden könnte. Durch die Unterbrechungen in der Farbschicht ist sichergestellt, daß diese selbst einerseits beim Ablöseversuch zerstört wird und andererseits Teile des Kennzeichenaufdrucks, die durch die Unterbrechungen der Farbschicht hindurch mit dem Raster oder der Kleberschicht in Verbindung stehen beim Ablöseversuch an dem Raster oder an der Kleberschicht haften bleiben. Der Kennzeichnungsaufdruck wird also beim Ablöseversuch mit Sicherheit zerstört, so daß der Kennzeichnungsträger nicht mehr wieder herstellbar und nicht mißbräuchlich verwendbar ist.
Die genannten Kennzeichenträger haben nun einen gemeinsamen Nachteil, daß ihre Echtheit nur durch oder bei Zerstörung der Kennzeichnungsträger selbst festgestellt werden kann. Ein (Routine-) Überprüfen eines ebenso fälschungssicheren Kennzeichnungsträgers ohne irgendeine Zerstörung, unauffällig und ohne besondere Vorrichtungen ist jedoch nicht möglich. Dies wird jedoch aus allgemein verständlichen Gründen immer wichtiger, da Fälschungen von Kennzeichnungsträgern, sei es in amtlichen Papieren (z. B. Stempel oder Siegelmarken in Ausweisen oder dergl.) oder in/auf Eichmarken oder auch an/auf Fahrzeugkennzeichen usw. ständig zunehmen.
her-18G - 3 -
Es war eine Aufgabe der Erfindung, einen Kennzeichnungsträger zu schaffen, der bei Bedarf zerstörungsfrei auf Echtheit überprüft werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Kennzeichnungsträger gemäß Anspruch 1 gelöst. Dabei wird ein fälschungssicherer Kennzeichnungsträger vorgeschlagen, dessen Kennzeichnungsaufdruck mindestens eine Schicht einer thermochromen, also einer sich unter dem Einfluß der Temperatur verändernden Farbe enthält. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß sich aufgrund einer Veränderung der Umgebungstemperatur um den Kennzeichnungsträger herum die Farbe des Kennzeichungsaufdruckes verändert. Dies kann beispielsweise mit irgendeinem wärmeabgebenden Gegenstand, wie einer Heizung oder auch nur aufgrund der Wärme einer kurz auf den Kennzeichnungsträger aufgelegten Hand erreicht werden. In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird der Umschlagspunkt der thermochromen Farbe auf einen vorbestimmten Temperaturbereich festgelegt. Hierbei wird eine thermochrome Farbe gewählt, die in dem Temperaturbereich, in dem sich der Kennzeichnungsträger üblicherweise befindet, farblos wirkt und damit der Kennzeichnungsaufdruck "versteckt" wird. Ist nun eine Überprüfung des Vorhandenseins eines Kennzeichnungsaufdruckes gewünscht, d.h. will man überprüfen, ob der Kennzeichnungsträger echt ist, so kann das hier für die gewählte thermochrome Farbe bzw. deren Umsschlagspunkt notwendige Temperatur mittels einer geeigneten Heizung erreicht werden und damit die Echtheit bestätigt oder widerlegt werden, da bei der genannten Temperatur der Kennzeichnungsaufdruck sichtbar wird. Wird die Heizung wieder entfernt, so schlägt die thermochrome Farbe wieder um und nimmt ihre voreingestellte Farbe, beispielsweise durchsichtig, wieder an. Der Umschlagspunkt bzw. die thermochrome Farbe kann auch so eingestellt werden, daß bei Erhöhung der Temperatur der Umschlag von sichtbar auf unsichtbar verläuft. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß für den Fall, daß ein sehr großer Temperaturbereich gewünscht wird, in dem der Kennzeichnungsaufdruck überprüfbar sein soll, eine weitere Schicht einer thermochromen Farbe im Kennzeichnungsaufdruck angeordnet ist. Es kann dann z.B. über große Temperaturbereiche hinweg der Effekt einer Kennzeichnungsaufdruckschicht mit mehreren thermochromen Farben und entsprechend mehreren verschiedenen Umschlagspunkten ausgenützt werden. Dies ist beispielsweise mit Auswahl verschiedener Umschlagstemperaturpunkte möglich, die je nach Anforderung ausgewählt werden. Handelt es sich beispielsweise bei den Kennzeichnungsträgern um solche, die auf Ausweispapieren oder dergleichen aufgebracht werden, die in der Regel bei Zimmertemperatur (etwa 20° C) zum Einsatz kommmen, so kann man einen Umschlagspunkt bei etwa 35° C auswählen. Dies hat
her-18G -A-
den Vorteil, daß man durch einfachen Daumendruck auf dem Kennzeichnungsaufdruck aufgrund der menschlichen Körperwärme sehr schnell den Umschlagspunkt der thermochromen Farbe erreicht und ablesen kann, ob der Kennzeichnungsdruck "verschwindet" oder nicht. Der Kennzeichnungsträger nach Anspruch 5 ist beispielsweise so geartet, daß bei -5 0C Umgebungstemperatur der Kennzeichnungsaufdruck sichtbar ist und dieser bei +10 0C "verschwindet". Dies hat den Vorteil, daß bei der Temperatur von -5 0C nicht soviel Heizenergie aufgebracht werden muß, wie um auf etwa 35 0C zu kommen, um den Kennzeichnungsaufdruck verschwinden zu lassen .und damit als echt zu erkennen.
Eine hier einsetzbare thermochrome Farbe ist beispielsweise unter den Handelsnamen
LICRITHERM (z.B. TCJlOOl - R27C6W) der Fa. Merck, Deutschland und BARGO-SCREEN THERMOCHROMIC der Fa. SICPA-Aarberg, Schweiz erhältlich. Sie ist eine Druckfarbe, die aus thermochromen Mikrokapseln in einem wässrigen Bindemittelsystem besteht. Die Mikrokapseln reflektieren ein schmales Band des einfallenden Lichtes. Die Farbe verändert sich je nach Temperatur von Transparent bis beispielsweise nach Rot anschließend über die Farben des Spektrums hin bis zu Blau, Violett und bei weiter steigender Temperatur schließlich wieder zu Transparent. Hierbei kann man durch Erwärmung und/oder Abkühlung einen spezifisch wählbaren Farbtonumschlag vorbestimmen. Die Farbtonumschläge liegen hierbei etwa innerhalb der Temperaturspanne zwischen -10° und +70° Celsius. Die Farbtonumschläge können von einer bestimmten Farbe zu Farblos oder von einer bestimmten Farbe zu einer anderen Farbe gewählt werden. Es kann hierbei aus einer ausgewählten Palette in bestimmten Nuancen Gelb, Orange, Rot, Rosa, Violett, Blau, Grün, Schwarz, Grau und Braun ausgewählt werden. Der thermochrome Umschlag ist wahlweise reversibel oder nicht reversibel. Soll das Ergebnis der Überprüfung eines echten Kennzeichnungsträgers unauffällig durchgeführt werden, so muß natürlich ein reversibler thermochromer Umschlag gewählt werden. Es ist jedoch für besondere Anwendungszwecke, bei denen es beispielsweise um eine einmalige Überprüfung geht oder auch um eine gewünschte Markierung aufgrund einer Überprüfung denkbar, daß hierzu ein nicht reversibler thermochromer Farbtonumschlag angestrebt wird. Thermochrome Farben sind problemlos auf nahezu alle Materialien druckbar. Je dünner die aufgetragene Farbschicht ist, desto schneller reagiert im allgemeinen die thermochrome Farbe auf einen Temperaturwechsel.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
• ·
• ·
her-18G - 5 -
Der fälschungssichere Kennzeichnungsträger gemäß der Erfindung kann in vorteilhafter Weise sowohl bei den in der Beschreibungseinleitung genannten Kennzeichnungsträgem für Kraftfahrzeuge eingesetzt werden, als auch für Stempelmarken, Siegelmarken, Eichmarken und sonstige stempelartigen und ähnlichen Aufdrucke verwendet werden, die auf beliebige Unterlagen wie Metall, Kunststoff, Holz, Papier usw. aufgebracht werden.
Unter einer Trägerschicht ist ganz allgemein eine Schicht zu verstehen, die Unterlage für einen Kennzeichnungsaufdruck sein kann. Dazu dienen beispielsweise Folien oder auch beispielsweise gedruckte Farben, die film- oder schichtartig auf einer Unterlage aufgebracht werden.
Unter Farben sind auch Farben zu verstehen, die für das menschliche Auge weiß, farblos oder transparent erscheinen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen beschrieben:
her-18G - 6 -
Fig. 1 zeigt in stark vergrößertem Maßstab im Querschnitt eine Prinzipskizze eines Abschnitts eines erfindungsgemäßen Kennzeichnungsträgers.
Fig. 2 zeigt in stark vergrößertem Maßstab im Querschnitt einen Abschnitt einen Abschnitt eines Kennzeichnungsträgers, wie er beispielsweise für ein Kraftfahrzeug verwendet wird.
Fig. 3 zeigt einen noch weiter vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 2
Zur Verdeutlichung des Aufbaus sind die Dicken der dargestellten Schichten und auch deren Abstände voneinander stark übertrieben gezeichnet, wobei die Dickenverhältnisse der Schichten nicht maßstäblich sind.
Der in Fig. 1 dargestellte Kennzeichnungsträger besteht aus einer Trägerschicht 1, auf die ein Kennzeichnungsaufdruck 7 aufgedruckt ist. Dies ist in Fig. 1 so dargestellt, daß der Kennzeichnungsaufdruck 7 aus zwei Schichten 17 und 27 besteht. Es kann jedoch auch nur eine Schicht, beispielsweise die Schicht 17 oder auch mehr als die beiden dargestellten Schichten eingesetzt werden. Abhängig von dem geforderten Temperaturspektrum, in dem der Kennzeichnungsträger eingesetzt werden soll, wird die Anzahl der benötigten Schichten verschieden eingestellter thermochromer Farben bestimmt. Über der Schicht des Kennzeichnungsaufdruckes wird eine Kleberschicht 9 aufgebracht, mittels der der Kennzeichungsträger " auf einer Unterlage 11 angebracht werden kann. Man kann die hier als Unterlage 11 bezeichnete schicht auch als eine Hilfsunterlage (z.B. Siliconpapier) ansehen, auf der der Kennzeichungsträger vor Anbringung an seiner letztbestimmten Stelle zwischengelagert und transportiert wird. Selbstverständlich können die Positionen der Schichten 7 und 1 auch vertauscht angeordnet werden, d.h. der Kennzeichnungsaufdruck 7 kann auch an der der Kleberschicht 9 gegenüberliegenden Seite der Trägerschicht 1 angebracht werden. Der eben beschriebene Kennzeichungsträger kann auf unterschiedlichsten Untergründen angebracht werden. Er ist in vorteilhafter Weise für die Verwendung in sämtlichen Papieren und Unterlagen einsetzbar, in denen schützenswerte Markierungen oder Angaben angebracht werden sollen. Dies kann ein Führerschein, ein Kraftfahrzeugschein, ein Paß, ein Personalausweis oder sonst eine Eichmarke in irgendeiner ähnlichen Unterlage sein.
her-18G - 7 -
Die Figur 2 zeigt eine spezielle Anwendung des Kennzeichungsträgers, wie er beispielsweise für TÜV- oder Abgasuntersuchungsplaketten für KFZ-Kennzeichen eingesetzt werden kann.
Der Kennzeichnungsträger nach Fig. 2 besteht aus einer Trägerschicht 1, die in einzelne Segmente la unterteilt sein kann, aber nicht sein muß. An der Unterseite oder Rückseite trägt die Trägerschicht 1 ggf. eine Halteschicht 3, die zum Zusammenhalt der Segmente la dient, und die, sofern erforderlich, nach dem Aufkleben der Trägerschicht 1 bzw. des Kennzeichnungsträgers auf eine Unterlage von dem Kennzeichnungsträger abgezogen werden kann. Die Halteschicht 3 kann demgemäß aus Papier- oder Kunststoff-Folie bestehen. Soll sie nicht abziehbar sein, kann hierfür auch eine Lackschicht (farblos oder eingefärbt) verwendet werden.
Auf die Trägerschicht 1 ist vorzugsweise zunächst bei diesem Ausführungsbeispiel eine Schicht eines Trennlacks 4 aufgedruckt, der das Ablösen der Schicht 1 von den im folgenden zu beschreibenden Schichten und von einer Kleberschicht 9 erleichtert. Die Trennschicht 4 kann aus Klarlack oder ähnlichem bestehen. Sie verleiht der Schicht 1 eine verminderte Haftfähigkeit gegenüber den nachfolgend zu beschreibenden Schichten und gegenüber der Kleberschicht 9.
Auf die Trägerschicht 1 bzw. auf die Trennschicht 4 ist zunächst ein Kennzeichnungsaufdruck 7 aufgedruckt, der aus einzelnen Kennzeichnungsteilen 7a und dazwischen freibleibenden, nicht bedruckten Bereichen 7b besteht. Der Kennzeichnungsaufdruck 7 ergibt das gewünschte Kennzeichungsbild und besteht in diesem Beispiel aus einer Schicht thermochromer Farbe.
Über dem Kennzeichnungsaufdruck ist im Ausführungsbeispiel von Fig. 2 auf die Trägerschicht 1 eine Farbschicht 13 aufgedruckt. Diese weist einzelne Farbelemente 13a auf, zwischen denen Unterbrechungen 13b frei bleiben. Die Trennschicht 4 läßt ringsum einen Randbereich der Trägerschicht 1 frei. In diesem Bereich ist die Farbschicht 13 mit einem ringsum durchgehenden Randbereich 13c ausgebildet, der somit unmittelbar auf die Trägerschicht 1 aufgedruckt ist. Da die Farbschicht 13 aus einem an benachbarten Schichten haftenden Material besteht, ist somit eine innige Verbindung zwischen der Farbschicht 13 und der Trägerschicht 1 gegeben. Wie aus Fig. 2 auch zu erkennen ist, muß der Kennzeichnungsaufdruck 7, der hier aus einer Schicht aus thermochromer Farbe besteht, nicht über die gesamte Fläche des Kennzeichnungsträgers gehen. Es können ganz gezielt besondere Flächenbereiche des Kennzeichnungsträgers ausgewählt werden, die mit einem Kennzeichnungsauf-
her-18G - 8 -
druck 7, der eine thermochrome Farbschicht enthält, versehen werden. Damit kann in vorteilhafter Weise ein spezieller Bereich des Kennzeichnungsträgers fur die gewünschte zerstörungsfreie Prüfung ausgewählt und reserviert werden.
Über die Farbschicht 13 ist auf die Trägerschicht 1 ein Raster 5 aufgedruckt, der Farbbereiche 5a und dazwischen freibleibende Unterbrechungen 5b aufweist. Der Raster 5 ist hier in einem zu der Farbschicht 13 komplementären Muster unterbrochen. Dies bedeutet, daß die Farbbereiche oder Farbelemente 5a des Rasters 5 den Unterbrechungen 13b der Farbschicht 13 entsprechen und diese abdecken, während umgekehrt die Unterbrechung 5b des Rasters 5 den Farbbereichen 13a der Farbschicht 13 entsprechen, so daß durch die komplementären Muster der Farbschicht 13 und des Rasters 5 insgesamt eine durchgehende Fläche gebildet ist. Die Farbschicht 13 und der Raster 5 können vorzugsweise den gleichen Farbton aufweisen, so daß sich von der Ansichtsseite her optisch das Bild einer einheitlichen geschlossenen farbigen Fläche mit dem geforderten Farbton ergibt. Dies trifft auch für die Anordnung des Kennzeichnungsaufdrucks 7 aus thermochromer Farbe zu, der unabhängig von den Farbscbichten und Rastern versteckt oder nicht versteckt angebracht werden kann. Beispielsweise kann man vorteilhfterweise als versteckten Kennzeichnungsaufdruck 7 einen Barcode wählen, der von einem Barcode-Leser, der eine integrierte Heizung enthält, abgelesen werden kann, so daß der Kennzeichnungsträger ohne besonderen Aufwand gleichzeitig gelesen und auf Echtheit überprüft werden kann. Nach Entfernen der Heizung, wenn der Kennzeichnungsträger wieder abkühlt, "verschwindet" der Barcode wieder und ist für einen Betrachter scheinbar gar nicht vorhanden.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, können die Farbelemente 5a des Rasters 5 die Farbbereiche 13a der Farbschicht 13 geringfügig überlappen, so daß auf jeden Fall sichergestellt ist, daß sich optisch eine geschlossene farbige Fläche ergibt, ohne daß sich an den Grenzbereichen der Unterbrechungen 13b der Farbschicht und der Unterbrechungen 5b des Rasters 5 farbfreie Bereiche ergeben.
Die Rasterelemente 5a oder die Farbbereiche 13a können jeweils miteinander in Verbindung stehen und so geschlossene, mit Unterbrechungen 5b bzw. 13b versehene Flächen bilden. Jedes Rasterelement 5a oder jeder Farbbereich 13a kann aber auch von den benachbarten Rasterelementen 5a oder den Farbbereichen 13a vollständig getrennt sein, so daß dann die Unterbrechungen 5b um die Rasterelemente 5a herum bzw. die Unterbrechungen 13b um die Farbbereiche 13a herum miteinander in Verbindung stehen.
her-18G - 9 -
Die Rasterelemente 5a bestehen vorzugsweise aus einem wasserlöslichen Material, während die Elemente des Kennzeichungsaufdrucks 7a vorzugsweise aus einem nicht wasserlöslichen, dagegen aber in einfachen organischen Lösungsmitteln, wie benzinlöslichem Material und erfindungsgemäß, zumindest teilweise aus thermochromer Farbe bestehen. Die Farbbereiche 13a der Farbschicht 13 bestehen vorzugsweise aus gegen einfache Lösungsmittel im wesentlichen beständigen Materialien oder aus einem Material, das gegen andere Lösungsmittel empfindlicher ist als der Raster 5. Durch diese unterschiedlichen Löslichkeiten wird die Fälschungssicherheit bzw. die Anfälligkeit gegen Zerstörungen bei Angriffen mit unterschiedlichen Lösungsmitteln verbessert. Hierbei kann vorzugsweise auch eine thermochrome Farbe zum Einsatz kommen, die lösungsmittelempfindlich ist.
Die abschließend aufgebrachte Kleberschicht 9 steht einerseits mit einzelnen Farbelementen 5a des Rasters 5 und andererseits mit einzelnen Farbelementen 13a der Farbschicht 13 in Verbindung und haftet an diesen. Dabei kann auch die Klebersschicht 9 mit Unterbrechungen 9b versehen sein, so daß nur einzelne Kleberbereiche oder Kleberpunkte 9a verbleiben.
Zusammenfassend ergibt sich also ein mehrschichtiger insgesamt unregelmäßig unterbrochener und ungleichmäßig haftender Aufbau mit unterschiedlichen Lösungsmittelempfindlichkeiten. Dieser Aufbau ist gegen Fälschungsversuche besonders empfindlich und nach dem Ablöseversuch nicht wiederherstellbar. Zusätzlich ist eine zerstörungsfreie unbemerkte Kontrollprüfung des Kennzeichnungsträgers möglich.
Die Kleberschicht deckt bei diesem Ausführungsbeispiel alle darunterliegenden Teile des Kennzeichnungsträgers ab. Vor dem Aufbringen auf eine Unterlage (Kennzeichenschild, Ausweis, Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges, Außen- oder Innenseite einer Maschine oder irgendeinen anderen Gegenstandes) ist die Kleberschicht 9 mit einer Schutzschicht 11, insbesondere mit einem Schutzpapier oder mit einer Schutz- und Transportfolie abgedeckt. Diese Schicht wird vor dem Aufkleben abgezogen, so daß der Kennzeichnungsträger mittels der Kleberschicht 9 auf der Unterlage befestigt werden kann. In der zeichnerischen Darstellung entspricht die Unterlage der vorher abgezogenen Schutzschicht 11, so daß mit dieser Bezugsziffer 11 auch die Unterlage gekennzeichnet ist.
Da der Randbereich der Trägerschicht 1 bzw. des Kennzeichnungsträgers frei von der Trennschicht 4 und von dem Kennzeichnungsaufdruck 7 und/oder dem Raster 5 ist, liegt dort die haftende Farbschicht 13 mit dem Randbereich 13c unmittelbar an der Trägerschicht 1 an. Die
her-18G - 10 -
an der Rückseite der Farbschicht 13 befindliche Kleberschicht 9 hält dann über die Farbschicht 14 den Randbereich der Kleberschicht 1 besonders fest an der Unterlage.
Es kann auch in mindestens einer der Schichten des Gesamtaufbaus, insbesondere in der Trennschicht 4, in dem Kennzeichnungsaufdruck 7, in dem Raster 5 und/oder in der Farbschicht 13 ein elektronisch programmierbares und/oder ein elektronisch lesbares Element angebracht sein, beispielsweise in Form eines Chips oder eines Magneten. Der Begriff "elektronisch" umfaßt hierbei auch alle elektrischen und magnetischen Vorgänge. Solche Elemente können individuell mit bestimmten Markierungen oder Kennzeichnungen versehen werden, die durch geeignete Mittel erkennbar oder lesbar sind, und die auch mit geeigneten Mitteln wieder gelöscht oder verändert werden können.

Claims (10)

Neue deutsche Gebrauchsmusteranmeldung Abzweigung aus 196 09 662.6-32 Gustav Herbst 7. März 1997 Unser Zeichen: her-18G Fi SCHUTZANSPRUCHE
1. Kennzeichnungsträger, der mit Hilfe einer Kleberschicht (9) auf eine Unterlage (11) aufklebbar ist, der eine Trägerschicht (1) aufweist, auf die ein Kennzeichnungsaufdruck (7) aufgedruckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kennzeichnungsaufdruck (7) aus mindestens einer Schicht (17) einer thermochromen Farbe besteht.
2. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschlagspunkt der thermochromen Farbe auf einen vorbestimmten Temperaturbereich festgelegt ist.
3. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kennzeichnungsaufdruck (7) eine zweite Schicht (27) einer thermochromen Farbe aufweist, deren Umschlagspunkt in einem vom erstgenannten Temperaturbereich verschiedenen Temperaturbereich liegt.
4. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschlagspunkt der thermochromen Farbe der (ersten) Schicht ((17), 27) bei einer Temperatur von etwa 35 0C liegt, bei der die Farbe durchsichtig wird.
5. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschlagspunkt der thermochromen Farbe der zweiten Schicht (27) bei einer Temperatur von etwa 10 0C liegt, bei der die Farbe durchsichtig wird.
fmstOOO3actt fi00134
her-18G - 2 -
6. Kennzeichnungsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die thermochrome Farbe gegen einfache Lösungsmittel empfindlich ist.
7. Kennzeichnungsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Elastizitätsgrad der Trägerschicht (1) einstellbar ist.
8. Kennzeichnungsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kennzeichnungsaufdruck (7) mit einem Raster (5) und einer Farbschicht (13) bedruckt ist, wobei die Kleberschicht (9) diese Schichten abdeckt und die Farbschicht (13) in einem zu dem Raster (5) komplementären Muster unterbrochen ist.
9. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Farbschicht (13) und der Raster (5) den gleichen Farbton aufweisen.
10. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Farbelemente (5a) des Rasters (5) und die Farbbereiche (13a) der Farbschicht (13) sich gegeseitig geringfügig überlappen.
DE29622745U 1996-03-12 1996-03-12 Kennzeichnungsträger Expired - Lifetime DE29622745U1 (de)

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Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE29805635U1 (de) * 1998-03-27 1999-08-05 Zweckform Etikettiertechnik GmbH, 83607 Holzkirchen Sicherheitsetikett mit Originalitätsschutzmerkmal
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