DE29622745U1 - Kennzeichnungsträger - Google Patents
KennzeichnungsträgerInfo
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Description
Gustav Herbst 7. März 1997
Unser Zeichen: her-18G Fi
Kennzeichnungsträger
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Kennzeichnungsträger entsprechend dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Derartige Kennzeichnungsträger sind beispielsweise aus der deutschen
Patentschrift DE-PS 28 31 587 bekannt.
Solche Kennzeichnungsträger sind vor allem Kennzeichnungsschilder für Kraftfahrzeuge oder
Zulassungs- oder Prüfplaketten für Kraftfahrzeuge, ganz allgemein aber auch andere Schilder
oder Plaketten, die falschungssicher und nicht wiederverwendbar ausgebildet sein sollen.
Dieser Kennzeichnungsträger, der durch die Farbschicht als Ganzes einen bestimmten Farbton
(auch weiß) zeigt, wird mittels einer Kleberschicht (nach dem Abziehen einer zuvor auf
dieser angebrachten Schutzschicht, insbesondere eines Schutzpapiers) auf eine Unterlage,
insbesondere auf ein Kennzeichenschild oder von innen auf die Scheibe eines Kraftfahrzeugs
aufgeklebt. Bei einem Versuch, den Kennzeichnungsträger von dieser Unterlage wieder
abzulösen, z.B. mittels einer zwischen Trägerfolie und Unterlage im Bereich der Kleberschicht
eingeführten, insbesondere angewärmten Klinge oder Schneide löst sich die Trägerfolie
(ggf. unter Zerlegung in einzelne Segmente, sofern,die Trägerfolie segmentiert ist) von
der Kleberschicht ab, wobei mit der Kleberschicht wesentliche Teile des Kennzeichnungsaufdrucks
an der Unterlage verbleiben. Der Kennzeichnungsaufdruck wird also zerstört oder mindestens verzerrt oder verformt, so daß das ursprüngliche Bild des Kennzeichnungsaufdrucks
nicht wieder herstellbar ist und den Fälschungsversuch erkennbar macht.
(mst0004d1 &OHacgr;00136
her-18G - 2 -
Zusätzlich zu dem Kennzeichnungsaufdruck ist ein Raster zwischen dem Kennzeichnungs
träger und der Kleberschicht vorgesehen. Durch diesen Raster wurde die Fälschungssicherheit
bereits verbessert.
Wenn neben einem mechanischen Angriff zum Ablösen des Kennzeichnungsträgers auch
einfache Lösungsmittel eingesetzt werden, wird der Kennzeichnungsaufdruck durch solche
Lösungsmittel zusätzlich angegriffen und zerstört.
Ein weiterer Kennzeichnungsträger ist aus der EP-O 581 030 bekannt, der aus einer Trägerfolie
besteht, auf die ein Kennzeichnungsaufdruck, ein Raster und eine Farbschicht aufgedruckt sind, und der eine diese Schichten abdeckende Kleberschicht aufweist, wobei die
Farbschicht in einem zu dem Raster komplementären Muster unterbrochen ist. Bei diesem
Kennzeichnungsträger ist die Farbschicht in einem zu dem Raster komplementären Muster
unterbrochen. Die zwischen den Unterbrechungen vorhandenen Farbbereiche des Rasters
überdecken die Unterbrechungen der Farbschicht bzw. überdecken umgekehrt die Farbbereiche
der Farbschicht, die Unterbrechungen des Rasters. Damit ist nicht mehr eine geschlossene
durchgehende Farbschicht vorhanden, längs derer die Trägerfolie mit dem Kennzeichnungsdruck
ggf. unzerstört von der Unterlage abgelöst werden könnte. Durch die Unterbrechungen in der Farbschicht ist sichergestellt, daß diese selbst einerseits beim Ablöseversuch
zerstört wird und andererseits Teile des Kennzeichenaufdrucks, die durch die Unterbrechungen
der Farbschicht hindurch mit dem Raster oder der Kleberschicht in Verbindung stehen beim Ablöseversuch an dem Raster oder an der Kleberschicht haften bleiben. Der
Kennzeichnungsaufdruck wird also beim Ablöseversuch mit Sicherheit zerstört, so daß der
Kennzeichnungsträger nicht mehr wieder herstellbar und nicht mißbräuchlich verwendbar ist.
Die genannten Kennzeichenträger haben nun einen gemeinsamen Nachteil, daß ihre Echtheit
nur durch oder bei Zerstörung der Kennzeichnungsträger selbst festgestellt werden kann. Ein
(Routine-) Überprüfen eines ebenso fälschungssicheren Kennzeichnungsträgers ohne irgendeine
Zerstörung, unauffällig und ohne besondere Vorrichtungen ist jedoch nicht möglich. Dies
wird jedoch aus allgemein verständlichen Gründen immer wichtiger, da Fälschungen von
Kennzeichnungsträgern, sei es in amtlichen Papieren (z. B. Stempel oder Siegelmarken in
Ausweisen oder dergl.) oder in/auf Eichmarken oder auch an/auf Fahrzeugkennzeichen usw.
ständig zunehmen.
her-18G - 3 -
Es war eine Aufgabe der Erfindung, einen Kennzeichnungsträger zu schaffen, der bei Bedarf
zerstörungsfrei auf Echtheit überprüft werden kann.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Kennzeichnungsträger gemäß Anspruch 1
gelöst. Dabei wird ein fälschungssicherer Kennzeichnungsträger vorgeschlagen, dessen
Kennzeichnungsaufdruck mindestens eine Schicht einer thermochromen, also einer sich unter
dem Einfluß der Temperatur verändernden Farbe enthält. Dadurch ergibt sich der Vorteil, daß
sich aufgrund einer Veränderung der Umgebungstemperatur um den Kennzeichnungsträger
herum die Farbe des Kennzeichungsaufdruckes verändert. Dies kann beispielsweise mit
irgendeinem wärmeabgebenden Gegenstand, wie einer Heizung oder auch nur aufgrund der
Wärme einer kurz auf den Kennzeichnungsträger aufgelegten Hand erreicht werden. In einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung wird der Umschlagspunkt der thermochromen
Farbe auf einen vorbestimmten Temperaturbereich festgelegt. Hierbei wird eine thermochrome
Farbe gewählt, die in dem Temperaturbereich, in dem sich der Kennzeichnungsträger
üblicherweise befindet, farblos wirkt und damit der Kennzeichnungsaufdruck "versteckt" wird.
Ist nun eine Überprüfung des Vorhandenseins eines Kennzeichnungsaufdruckes gewünscht,
d.h. will man überprüfen, ob der Kennzeichnungsträger echt ist, so kann das hier für die
gewählte thermochrome Farbe bzw. deren Umsschlagspunkt notwendige Temperatur mittels
einer geeigneten Heizung erreicht werden und damit die Echtheit bestätigt oder widerlegt
werden, da bei der genannten Temperatur der Kennzeichnungsaufdruck sichtbar wird. Wird
die Heizung wieder entfernt, so schlägt die thermochrome Farbe wieder um und nimmt ihre
voreingestellte Farbe, beispielsweise durchsichtig, wieder an. Der Umschlagspunkt bzw. die
thermochrome Farbe kann auch so eingestellt werden, daß bei Erhöhung der Temperatur der
Umschlag von sichtbar auf unsichtbar verläuft. Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der
Erfindung besteht darin, daß für den Fall, daß ein sehr großer Temperaturbereich gewünscht
wird, in dem der Kennzeichnungsaufdruck überprüfbar sein soll, eine weitere Schicht einer
thermochromen Farbe im Kennzeichnungsaufdruck angeordnet ist. Es kann dann z.B. über
große Temperaturbereiche hinweg der Effekt einer Kennzeichnungsaufdruckschicht mit
mehreren thermochromen Farben und entsprechend mehreren verschiedenen Umschlagspunkten
ausgenützt werden. Dies ist beispielsweise mit Auswahl verschiedener Umschlagstemperaturpunkte
möglich, die je nach Anforderung ausgewählt werden. Handelt es sich beispielsweise bei den Kennzeichnungsträgern um solche, die auf Ausweispapieren oder
dergleichen aufgebracht werden, die in der Regel bei Zimmertemperatur (etwa 20° C) zum
Einsatz kommmen, so kann man einen Umschlagspunkt bei etwa 35° C auswählen. Dies hat
her-18G -A-
den Vorteil, daß man durch einfachen Daumendruck auf dem Kennzeichnungsaufdruck
aufgrund der menschlichen Körperwärme sehr schnell den Umschlagspunkt der thermochromen
Farbe erreicht und ablesen kann, ob der Kennzeichnungsdruck "verschwindet" oder nicht. Der Kennzeichnungsträger nach Anspruch 5 ist beispielsweise so geartet, daß bei -5 0C
Umgebungstemperatur der Kennzeichnungsaufdruck sichtbar ist und dieser bei +10 0C
"verschwindet". Dies hat den Vorteil, daß bei der Temperatur von -5 0C nicht soviel Heizenergie
aufgebracht werden muß, wie um auf etwa 35 0C zu kommen, um den Kennzeichnungsaufdruck
verschwinden zu lassen .und damit als echt zu erkennen.
Eine hier einsetzbare thermochrome Farbe ist beispielsweise unter den Handelsnamen
LICRITHERM (z.B. TCJlOOl - R27C6W) der Fa. Merck, Deutschland und BARGO-SCREEN THERMOCHROMIC der Fa. SICPA-Aarberg, Schweiz erhältlich. Sie ist eine Druckfarbe, die aus thermochromen Mikrokapseln in einem wässrigen Bindemittelsystem besteht. Die Mikrokapseln reflektieren ein schmales Band des einfallenden Lichtes. Die Farbe verändert sich je nach Temperatur von Transparent bis beispielsweise nach Rot anschließend über die Farben des Spektrums hin bis zu Blau, Violett und bei weiter steigender Temperatur schließlich wieder zu Transparent. Hierbei kann man durch Erwärmung und/oder Abkühlung einen spezifisch wählbaren Farbtonumschlag vorbestimmen. Die Farbtonumschläge liegen hierbei etwa innerhalb der Temperaturspanne zwischen -10° und +70° Celsius. Die Farbtonumschläge können von einer bestimmten Farbe zu Farblos oder von einer bestimmten Farbe zu einer anderen Farbe gewählt werden. Es kann hierbei aus einer ausgewählten Palette in bestimmten Nuancen Gelb, Orange, Rot, Rosa, Violett, Blau, Grün, Schwarz, Grau und Braun ausgewählt werden. Der thermochrome Umschlag ist wahlweise reversibel oder nicht reversibel. Soll das Ergebnis der Überprüfung eines echten Kennzeichnungsträgers unauffällig durchgeführt werden, so muß natürlich ein reversibler thermochromer Umschlag gewählt werden. Es ist jedoch für besondere Anwendungszwecke, bei denen es beispielsweise um eine einmalige Überprüfung geht oder auch um eine gewünschte Markierung aufgrund einer Überprüfung denkbar, daß hierzu ein nicht reversibler thermochromer Farbtonumschlag angestrebt wird. Thermochrome Farben sind problemlos auf nahezu alle Materialien druckbar. Je dünner die aufgetragene Farbschicht ist, desto schneller reagiert im allgemeinen die thermochrome Farbe auf einen Temperaturwechsel.
LICRITHERM (z.B. TCJlOOl - R27C6W) der Fa. Merck, Deutschland und BARGO-SCREEN THERMOCHROMIC der Fa. SICPA-Aarberg, Schweiz erhältlich. Sie ist eine Druckfarbe, die aus thermochromen Mikrokapseln in einem wässrigen Bindemittelsystem besteht. Die Mikrokapseln reflektieren ein schmales Band des einfallenden Lichtes. Die Farbe verändert sich je nach Temperatur von Transparent bis beispielsweise nach Rot anschließend über die Farben des Spektrums hin bis zu Blau, Violett und bei weiter steigender Temperatur schließlich wieder zu Transparent. Hierbei kann man durch Erwärmung und/oder Abkühlung einen spezifisch wählbaren Farbtonumschlag vorbestimmen. Die Farbtonumschläge liegen hierbei etwa innerhalb der Temperaturspanne zwischen -10° und +70° Celsius. Die Farbtonumschläge können von einer bestimmten Farbe zu Farblos oder von einer bestimmten Farbe zu einer anderen Farbe gewählt werden. Es kann hierbei aus einer ausgewählten Palette in bestimmten Nuancen Gelb, Orange, Rot, Rosa, Violett, Blau, Grün, Schwarz, Grau und Braun ausgewählt werden. Der thermochrome Umschlag ist wahlweise reversibel oder nicht reversibel. Soll das Ergebnis der Überprüfung eines echten Kennzeichnungsträgers unauffällig durchgeführt werden, so muß natürlich ein reversibler thermochromer Umschlag gewählt werden. Es ist jedoch für besondere Anwendungszwecke, bei denen es beispielsweise um eine einmalige Überprüfung geht oder auch um eine gewünschte Markierung aufgrund einer Überprüfung denkbar, daß hierzu ein nicht reversibler thermochromer Farbtonumschlag angestrebt wird. Thermochrome Farben sind problemlos auf nahezu alle Materialien druckbar. Je dünner die aufgetragene Farbschicht ist, desto schneller reagiert im allgemeinen die thermochrome Farbe auf einen Temperaturwechsel.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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her-18G - 5 -
Der fälschungssichere Kennzeichnungsträger gemäß der Erfindung kann in vorteilhafter Weise
sowohl bei den in der Beschreibungseinleitung genannten Kennzeichnungsträgem für Kraftfahrzeuge
eingesetzt werden, als auch für Stempelmarken, Siegelmarken, Eichmarken und sonstige stempelartigen und ähnlichen Aufdrucke verwendet werden, die auf beliebige
Unterlagen wie Metall, Kunststoff, Holz, Papier usw. aufgebracht werden.
Unter einer Trägerschicht ist ganz allgemein eine Schicht zu verstehen, die Unterlage für
einen Kennzeichnungsaufdruck sein kann. Dazu dienen beispielsweise Folien oder auch
beispielsweise gedruckte Farben, die film- oder schichtartig auf einer Unterlage aufgebracht
werden.
Unter Farben sind auch Farben zu verstehen, die für das menschliche Auge weiß, farblos oder
transparent erscheinen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnungen beschrieben:
her-18G - 6 -
Fig. 1 zeigt in stark vergrößertem Maßstab im Querschnitt eine Prinzipskizze eines Abschnitts
eines erfindungsgemäßen Kennzeichnungsträgers.
Fig. 2 zeigt in stark vergrößertem Maßstab im Querschnitt einen Abschnitt einen Abschnitt
eines Kennzeichnungsträgers, wie er beispielsweise für ein Kraftfahrzeug verwendet
wird.
Fig. 3 zeigt einen noch weiter vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 2
Zur Verdeutlichung des Aufbaus sind die Dicken der dargestellten Schichten und auch deren
Abstände voneinander stark übertrieben gezeichnet, wobei die Dickenverhältnisse der Schichten
nicht maßstäblich sind.
Der in Fig. 1 dargestellte Kennzeichnungsträger besteht aus einer Trägerschicht 1, auf die ein
Kennzeichnungsaufdruck 7 aufgedruckt ist. Dies ist in Fig. 1 so dargestellt, daß der Kennzeichnungsaufdruck
7 aus zwei Schichten 17 und 27 besteht. Es kann jedoch auch nur eine
Schicht, beispielsweise die Schicht 17 oder auch mehr als die beiden dargestellten Schichten
eingesetzt werden. Abhängig von dem geforderten Temperaturspektrum, in dem der Kennzeichnungsträger
eingesetzt werden soll, wird die Anzahl der benötigten Schichten verschieden eingestellter thermochromer Farben bestimmt. Über der Schicht des Kennzeichnungsaufdruckes
wird eine Kleberschicht 9 aufgebracht, mittels der der Kennzeichungsträger " auf einer Unterlage 11 angebracht werden kann. Man kann die hier als Unterlage 11 bezeichnete
schicht auch als eine Hilfsunterlage (z.B. Siliconpapier) ansehen, auf der der Kennzeichungsträger
vor Anbringung an seiner letztbestimmten Stelle zwischengelagert und transportiert wird. Selbstverständlich können die Positionen der Schichten 7 und 1 auch
vertauscht angeordnet werden, d.h. der Kennzeichnungsaufdruck 7 kann auch an der der
Kleberschicht 9 gegenüberliegenden Seite der Trägerschicht 1 angebracht werden. Der eben
beschriebene Kennzeichungsträger kann auf unterschiedlichsten Untergründen angebracht
werden. Er ist in vorteilhafter Weise für die Verwendung in sämtlichen Papieren und Unterlagen
einsetzbar, in denen schützenswerte Markierungen oder Angaben angebracht werden sollen. Dies kann ein Führerschein, ein Kraftfahrzeugschein, ein Paß, ein Personalausweis
oder sonst eine Eichmarke in irgendeiner ähnlichen Unterlage sein.
her-18G - 7 -
Die Figur 2 zeigt eine spezielle Anwendung des Kennzeichungsträgers, wie er beispielsweise
für TÜV- oder Abgasuntersuchungsplaketten für KFZ-Kennzeichen eingesetzt werden kann.
Der Kennzeichnungsträger nach Fig. 2 besteht aus einer Trägerschicht 1, die in einzelne
Segmente la unterteilt sein kann, aber nicht sein muß. An der Unterseite oder Rückseite trägt
die Trägerschicht 1 ggf. eine Halteschicht 3, die zum Zusammenhalt der Segmente la dient,
und die, sofern erforderlich, nach dem Aufkleben der Trägerschicht 1 bzw. des Kennzeichnungsträgers
auf eine Unterlage von dem Kennzeichnungsträger abgezogen werden kann. Die Halteschicht 3 kann demgemäß aus Papier- oder Kunststoff-Folie bestehen. Soll sie nicht
abziehbar sein, kann hierfür auch eine Lackschicht (farblos oder eingefärbt) verwendet
werden.
Auf die Trägerschicht 1 ist vorzugsweise zunächst bei diesem Ausführungsbeispiel eine
Schicht eines Trennlacks 4 aufgedruckt, der das Ablösen der Schicht 1 von den im folgenden
zu beschreibenden Schichten und von einer Kleberschicht 9 erleichtert. Die Trennschicht 4
kann aus Klarlack oder ähnlichem bestehen. Sie verleiht der Schicht 1 eine verminderte
Haftfähigkeit gegenüber den nachfolgend zu beschreibenden Schichten und gegenüber der
Kleberschicht 9.
Auf die Trägerschicht 1 bzw. auf die Trennschicht 4 ist zunächst ein Kennzeichnungsaufdruck
7 aufgedruckt, der aus einzelnen Kennzeichnungsteilen 7a und dazwischen freibleibenden,
nicht bedruckten Bereichen 7b besteht. Der Kennzeichnungsaufdruck 7 ergibt das gewünschte
Kennzeichungsbild und besteht in diesem Beispiel aus einer Schicht thermochromer Farbe.
Über dem Kennzeichnungsaufdruck ist im Ausführungsbeispiel von Fig. 2 auf die Trägerschicht
1 eine Farbschicht 13 aufgedruckt. Diese weist einzelne Farbelemente 13a auf, zwischen denen Unterbrechungen 13b frei bleiben. Die Trennschicht 4 läßt ringsum einen
Randbereich der Trägerschicht 1 frei. In diesem Bereich ist die Farbschicht 13 mit einem
ringsum durchgehenden Randbereich 13c ausgebildet, der somit unmittelbar auf die Trägerschicht
1 aufgedruckt ist. Da die Farbschicht 13 aus einem an benachbarten Schichten haftenden Material besteht, ist somit eine innige Verbindung zwischen der Farbschicht 13 und
der Trägerschicht 1 gegeben. Wie aus Fig. 2 auch zu erkennen ist, muß der Kennzeichnungsaufdruck
7, der hier aus einer Schicht aus thermochromer Farbe besteht, nicht über die gesamte Fläche des Kennzeichnungsträgers gehen. Es können ganz gezielt besondere Flächenbereiche
des Kennzeichnungsträgers ausgewählt werden, die mit einem Kennzeichnungsauf-
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druck 7, der eine thermochrome Farbschicht enthält, versehen werden. Damit kann in vorteilhafter
Weise ein spezieller Bereich des Kennzeichnungsträgers fur die gewünschte zerstörungsfreie
Prüfung ausgewählt und reserviert werden.
Über die Farbschicht 13 ist auf die Trägerschicht 1 ein Raster 5 aufgedruckt, der Farbbereiche
5a und dazwischen freibleibende Unterbrechungen 5b aufweist. Der Raster 5 ist hier in einem
zu der Farbschicht 13 komplementären Muster unterbrochen. Dies bedeutet, daß die Farbbereiche
oder Farbelemente 5a des Rasters 5 den Unterbrechungen 13b der Farbschicht 13 entsprechen und diese abdecken, während umgekehrt die Unterbrechung 5b des Rasters 5 den
Farbbereichen 13a der Farbschicht 13 entsprechen, so daß durch die komplementären Muster
der Farbschicht 13 und des Rasters 5 insgesamt eine durchgehende Fläche gebildet ist. Die
Farbschicht 13 und der Raster 5 können vorzugsweise den gleichen Farbton aufweisen, so daß
sich von der Ansichtsseite her optisch das Bild einer einheitlichen geschlossenen farbigen
Fläche mit dem geforderten Farbton ergibt. Dies trifft auch für die Anordnung des Kennzeichnungsaufdrucks
7 aus thermochromer Farbe zu, der unabhängig von den Farbscbichten
und Rastern versteckt oder nicht versteckt angebracht werden kann. Beispielsweise kann man
vorteilhfterweise als versteckten Kennzeichnungsaufdruck 7 einen Barcode wählen, der von
einem Barcode-Leser, der eine integrierte Heizung enthält, abgelesen werden kann, so daß der
Kennzeichnungsträger ohne besonderen Aufwand gleichzeitig gelesen und auf Echtheit
überprüft werden kann. Nach Entfernen der Heizung, wenn der Kennzeichnungsträger wieder
abkühlt, "verschwindet" der Barcode wieder und ist für einen Betrachter scheinbar gar nicht
vorhanden.
Wie in Fig. 3 gezeigt ist, können die Farbelemente 5a des Rasters 5 die Farbbereiche 13a der
Farbschicht 13 geringfügig überlappen, so daß auf jeden Fall sichergestellt ist, daß sich
optisch eine geschlossene farbige Fläche ergibt, ohne daß sich an den Grenzbereichen der
Unterbrechungen 13b der Farbschicht und der Unterbrechungen 5b des Rasters 5 farbfreie
Bereiche ergeben.
Die Rasterelemente 5a oder die Farbbereiche 13a können jeweils miteinander in Verbindung
stehen und so geschlossene, mit Unterbrechungen 5b bzw. 13b versehene Flächen bilden.
Jedes Rasterelement 5a oder jeder Farbbereich 13a kann aber auch von den benachbarten
Rasterelementen 5a oder den Farbbereichen 13a vollständig getrennt sein, so daß dann die
Unterbrechungen 5b um die Rasterelemente 5a herum bzw. die Unterbrechungen 13b um die
Farbbereiche 13a herum miteinander in Verbindung stehen.
her-18G - 9 -
Die Rasterelemente 5a bestehen vorzugsweise aus einem wasserlöslichen Material, während
die Elemente des Kennzeichungsaufdrucks 7a vorzugsweise aus einem nicht wasserlöslichen,
dagegen aber in einfachen organischen Lösungsmitteln, wie benzinlöslichem Material und
erfindungsgemäß, zumindest teilweise aus thermochromer Farbe bestehen. Die Farbbereiche
13a der Farbschicht 13 bestehen vorzugsweise aus gegen einfache Lösungsmittel im wesentlichen
beständigen Materialien oder aus einem Material, das gegen andere Lösungsmittel empfindlicher ist als der Raster 5. Durch diese unterschiedlichen Löslichkeiten wird die
Fälschungssicherheit bzw. die Anfälligkeit gegen Zerstörungen bei Angriffen mit unterschiedlichen
Lösungsmitteln verbessert. Hierbei kann vorzugsweise auch eine thermochrome Farbe zum Einsatz kommen, die lösungsmittelempfindlich ist.
Die abschließend aufgebrachte Kleberschicht 9 steht einerseits mit einzelnen Farbelementen
5a des Rasters 5 und andererseits mit einzelnen Farbelementen 13a der Farbschicht 13 in
Verbindung und haftet an diesen. Dabei kann auch die Klebersschicht 9 mit Unterbrechungen
9b versehen sein, so daß nur einzelne Kleberbereiche oder Kleberpunkte 9a verbleiben.
Zusammenfassend ergibt sich also ein mehrschichtiger insgesamt unregelmäßig unterbrochener
und ungleichmäßig haftender Aufbau mit unterschiedlichen Lösungsmittelempfindlichkeiten.
Dieser Aufbau ist gegen Fälschungsversuche besonders empfindlich und nach dem Ablöseversuch nicht wiederherstellbar. Zusätzlich ist eine zerstörungsfreie unbemerkte
Kontrollprüfung des Kennzeichnungsträgers möglich.
Die Kleberschicht deckt bei diesem Ausführungsbeispiel alle darunterliegenden Teile des
Kennzeichnungsträgers ab. Vor dem Aufbringen auf eine Unterlage (Kennzeichenschild,
Ausweis, Fensterscheibe eines Kraftfahrzeuges, Außen- oder Innenseite einer Maschine oder
irgendeinen anderen Gegenstandes) ist die Kleberschicht 9 mit einer Schutzschicht 11,
insbesondere mit einem Schutzpapier oder mit einer Schutz- und Transportfolie abgedeckt.
Diese Schicht wird vor dem Aufkleben abgezogen, so daß der Kennzeichnungsträger mittels
der Kleberschicht 9 auf der Unterlage befestigt werden kann. In der zeichnerischen Darstellung
entspricht die Unterlage der vorher abgezogenen Schutzschicht 11, so daß mit dieser
Bezugsziffer 11 auch die Unterlage gekennzeichnet ist.
Da der Randbereich der Trägerschicht 1 bzw. des Kennzeichnungsträgers frei von der Trennschicht
4 und von dem Kennzeichnungsaufdruck 7 und/oder dem Raster 5 ist, liegt dort die
haftende Farbschicht 13 mit dem Randbereich 13c unmittelbar an der Trägerschicht 1 an. Die
her-18G - 10 -
an der Rückseite der Farbschicht 13 befindliche Kleberschicht 9 hält dann über die Farbschicht
14 den Randbereich der Kleberschicht 1 besonders fest an der Unterlage.
Es kann auch in mindestens einer der Schichten des Gesamtaufbaus, insbesondere in der
Trennschicht 4, in dem Kennzeichnungsaufdruck 7, in dem Raster 5 und/oder in der Farbschicht
13 ein elektronisch programmierbares und/oder ein elektronisch lesbares Element
angebracht sein, beispielsweise in Form eines Chips oder eines Magneten. Der Begriff
"elektronisch" umfaßt hierbei auch alle elektrischen und magnetischen Vorgänge. Solche
Elemente können individuell mit bestimmten Markierungen oder Kennzeichnungen versehen
werden, die durch geeignete Mittel erkennbar oder lesbar sind, und die auch mit geeigneten
Mitteln wieder gelöscht oder verändert werden können.
Claims (10)
1. Kennzeichnungsträger, der mit Hilfe einer Kleberschicht (9) auf eine Unterlage (11)
aufklebbar ist, der eine Trägerschicht (1) aufweist, auf die ein Kennzeichnungsaufdruck
(7) aufgedruckt ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Kennzeichnungsaufdruck
(7) aus mindestens einer Schicht (17) einer thermochromen Farbe besteht.
2. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschlagspunkt
der thermochromen Farbe auf einen vorbestimmten Temperaturbereich festgelegt ist.
3. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kennzeichnungsaufdruck
(7) eine zweite Schicht (27) einer thermochromen Farbe aufweist, deren Umschlagspunkt in einem vom erstgenannten Temperaturbereich verschiedenen
Temperaturbereich liegt.
4. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Umschlagspunkt der thermochromen Farbe der (ersten) Schicht ((17), 27) bei einer
Temperatur von etwa 35 0C liegt, bei der die Farbe durchsichtig wird.
5. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Umschlagspunkt
der thermochromen Farbe der zweiten Schicht (27) bei einer Temperatur von etwa 10 0C liegt, bei der die Farbe durchsichtig wird.
fmstOOO3actt fi00134
her-18G - 2 -
6. Kennzeichnungsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die thermochrome Farbe gegen einfache Lösungsmittel empfindlich ist.
7. Kennzeichnungsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß Elastizitätsgrad der Trägerschicht (1) einstellbar ist.
8. Kennzeichnungsträger nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kennzeichnungsaufdruck (7) mit einem Raster (5) und einer Farbschicht
(13) bedruckt ist, wobei die Kleberschicht (9) diese Schichten abdeckt und die Farbschicht (13) in einem zu dem Raster (5) komplementären Muster unterbrochen
ist.
9. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Farbschicht (13) und der Raster (5) den gleichen Farbton aufweisen.
10. Kennzeichnungsträger nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Farbelemente (5a) des Rasters (5) und die Farbbereiche (13a) der Farbschicht (13)
sich gegeseitig geringfügig überlappen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29622745U DE29622745U1 (de) | 1996-03-12 | 1996-03-12 | Kennzeichnungsträger |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29622745U DE29622745U1 (de) | 1996-03-12 | 1996-03-12 | Kennzeichnungsträger |
| DE19609662 | 1996-03-12 |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29622745U1 true DE29622745U1 (de) | 1997-07-10 |
Family
ID=26023707
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29622745U Expired - Lifetime DE29622745U1 (de) | 1996-03-12 | 1996-03-12 | Kennzeichnungsträger |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29622745U1 (de) |
Cited By (7)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29805635U1 (de) * | 1998-03-27 | 1999-08-05 | Zweckform Etikettiertechnik GmbH, 83607 Holzkirchen | Sicherheitsetikett mit Originalitätsschutzmerkmal |
| US6433915B2 (en) * | 1999-12-20 | 2002-08-13 | Valeo Climatisation | Preconditioning of the passenger compartment of a vehicle while stationary |
| EP1201503A3 (de) * | 2000-10-27 | 2003-10-01 | Stempel-Herbst GmbH | Kennzeichnungsträger |
| DE10303914A1 (de) * | 2003-01-31 | 2004-08-12 | Michael Huber München Gmbh | Farbmittelhaltige Zubereitung und Druckerzeugnis |
| DE102004061890A1 (de) * | 2004-12-22 | 2006-07-06 | BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH | Anzeigevorrichtung, insbesondere für Haushaltsgeräte |
| DE102008031857A1 (de) * | 2008-07-05 | 2010-01-07 | Volkswagen Ag | Innenraumbauteil eines Kraftfahrzeugs |
| DE102009014849A1 (de) * | 2009-03-30 | 2010-10-07 | J.H. Tönnjes E.A.S.T. GmbH & Co. KG | Kennzeichen für ein Fahrzeug sowie Verfahren und Folie zur Herstellung eines Kennzeichens |
-
1996
- 1996-03-12 DE DE29622745U patent/DE29622745U1/de not_active Expired - Lifetime
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