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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Pflanzhülse, insbesondere zum Schutz von Kulturpflanzen während der Wachstumsphase, mit einer Wandung aus wenigstens einem Wandmaterial und einem Lumen, ein Verfahren zur Kultivierung von Pflanzen, bei dem eine entsprechende Pflanzhülse verwendet wird, und eine Kulturanordnung zur Kultivierung wenigstens einer Kulturpflanze, insbesondere im Rahmen eines entsprechenden Verfahrens unter Verwendung einer entsprechenden Pflanzhülse.
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Pflanzhüllen bzw. -hülsen sind bekannt. Das Konzept der Verwendung entsprechender Hülsen stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft, wo diese als Aufforsthilfen zum Schutz vor Wildverbiss entwickelt wurden. Neben dem Verbissschutzeffekt kann auch ein positiver Effekt auf den Wuchs der in der Hülse wachsenden Pflanzen festgestellt werden. Dieser positive Effekt ist auf die veränderten Lichtverhältnisse und auf die günstigen klimatischen Bedingungen in der Hülse zurückzuführen.
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Derartige Pflanzhülsen kommen auch bei Neupflanzungen im Weinbau als Rebschutzhüllen zum Einsatz. Diese Rebschutzhüllen dienen dazu, die empfindlichen Triebe frisch gesetzter Pflanzen beispielsweise vor Hagelschäden oder vor von außen einwirkenden mechanischen Beschädigungen, etwa durch Wildverbiss oder Bearbeitungsmaßnahmen, zu schützen. Sobald die Rebpflanze aus der Rebschutzhülle nach oben herausgewachsen ist, kann diese an Spanndrähten oder sonstigen im Weinberg ortsfest vorhandenen Befestigungssystemen direkt befestigt werden.
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Seit mehreren Jahren finden entsprechende Hülsen auch im Anbau anderer Kulturpflanzen im Jungfeldjahr zur besseren Anwurzelung und zur Beikraut- bzw. Unkrautbekämpfung Verwendung. Die Hülsen schützen außerdem die Jungpflanzen vor Herbizidspritzungen bei der Bodenpflege.
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DE 298 04 600 U1 beschreibt eine mobile und formvariable Schutzumhüllung für Pflanzen in der schutzbedürftigen Wachstumsphase. Bei der Schutzumhüllung handelt es sich um eine durchsichtige Folie mit einer Vielzahl von vertikalen Kammern. Die Kammern sind ausgelegt, um mit Flüssigkeit, vorzugsweise Wasser, aufgefüllt zu werden. Auf diese Weise soll die Schutzumhüllung einen sicheren Stand auf dem Boden erhalten. Anhand der befüllten Kammern ist die Form der Schutzumhüllung, besonders am Bodendurchmesser, zu verändern, was die Maßnahmen zur Pflanzenzucht erweitern soll. So ist die Schutzumhüllung in Form eines Kegels, eines Kegelstumpfs oder beispielsweise eines Zylinders anpassbar.
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DE 694 25 526 T2 beschreibt eine für Flüssigkeiten undurchlässige, biologisch nicht abbaubare, biegsame synthetische Folie. Die Folie besitzt ein eingearbeitetes Trockenfilm-Biozid und weist Schrumpfeigenschaften auf. Durch Erwärmung der Folie, wird die Folie auf eine feste Anordnung, beispielsweise um einen Holzmast, geschrumpft. Die Folie haftet somit direkt am Holzmast und schließt somit den abgedeckten Abschnitt des Holzmastes luftdicht ab. Das Trockenfilmbiozid in der Folie verhindert, dass der Holzmast an der abgedeckten Stelle einer Zerstörung durch Pilzbefall ausgesetzt ist.
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Die
DE 20 2006 011 559 U1 beschreibt eine Rebschutzhülle mit einem hülsenförmigen Körper aus einer mit einem UV-Schutz versehenen, lichtdurchlässigen Folienbahn, wobei die Stärke der Folienbahn zwischen 240 μm und etwa 500 μm beträgt, und bei der zumindest zwei einander gegenüberliegende Randbereiche der Folienbahn einander gegenseitig überlappend miteinander verschweißt oder verklebt sind. Auch in der
DE 10 2007 030 888 A1 ist eine entsprechende Hülse beschrieben.
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Es ist erforderlich, die klimatischen Randbedingungen zum Aufwuchs der Jungpflanze innerhalb der Hülse optimal zu gestalten.
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Hierzu offenbart die
WO 99/21409 A1 eine Hülse bzw. Röhre mit gewellter Wandung, die das Sonnenlicht zerstreut in das Röhreninnere gelangen lässt und damit das Klima in der Röhre verbessert.
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In der
DE 298 04 600 U1 ist eine wärmespeichernde Hülse beschrieben, die zur Wärmespeicherung eine doppelte Wandung zur Aufnahme von Wasser als Speichermedium aufweist.
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Die
DE 100 40 833 A1 offenbart zur Erzielung eines gezielten Wärmeschutzes bei gleichzeitigem Verbissschutz für schutzbedürftige Pflanzen einen Hohlkörper für Jungpflanzen, insbesondere Weinreben, mit einer vertikal zweiteiligen Wandung, wobei der dem Boden zugewandte Teil lichtdurchlässig ist, während der vom Boden abgewandte Teil eine luft- und lichtdurchlässige Schutzpartie bildet.
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Nachteile der derzeit verwendeten Hülsen ergeben sich einerseits aus den hohen Kosten, die die Hülsen nur dann rentabel machen, wenn sie vier bis fünf Jahre verwendet werden können. Andererseits wird in entsprechenden Schutzhülsen eine starke Erwärmung bei Sonneneinstrahlung beobachtet. Insbesondere bei längeren Regenperioden tritt innerhalb der Hülse ferner ein verstärktes Pilzwachstum auf, welches die Pflanze schädigen kann. Ferner kann aufgrund der günstigen Wachstumsbedingungen innerhalb der Hülse ein starker Beikrautbewuchs entstehen, der mit einem hohen Aufwand an Arbeitskraft beseitigt werden muss.
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Ziel der Erfindung ist daher die Bereitstellung einer in ihrer Funktion und Handhabung verbesserten Pflanzhülse.
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Vorteile der Erfindung
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Die Aufgabe wird durch eine Pflanzhülse, insbesondere zum Schutz von Kulturpflanzen während der Wachstumsphase, gelöst, die eine Wandung aus wenigstens einem Wandmaterial und ein Lumen aufweist, wobei die Pflanzhülse aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften und/oder ihrer chemischen Ausstattung biostatische und/oder biozide Eigenschaften aufweist.
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Im Rahmen dieser Erfindung seien unter biostatischen und/oder bioziden Eigenschaften Pflanzenschutzmittel- und Pestizidwirkungen entsprechend aller in Frage kommenden Wirkstoffe verstanden. Insbesondere können im Rahmen der vorliegenden Erfindung akarizide, algizide, bakterizide, fungizide, herbizide, insektizide, molluskizide, nematizide, rodentizide und/oder viruzide Eigenschaften mit besonderem Vorteil ausgenutzt werden.
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Durch eine entsprechende, beispielsweise herbizide, Pestizide und/oder fungizide Wirkung können die erfindungsgemäßen Pflanzhülsen einen beschleunigten Aufwuchs der Jungpflanze im Pflanzjahr gewährleisten. In der Hülse erfolgt dadurch weder Verunkrautung noch Pilzbefall. Schadorganismen finden in der Hülse keinen Lebensraum.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Patentansprüchen angegeben.
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Vorteilhafterweise weist eine Pflanzhülse eine chemische Ausstattung in Form wenigstens eines Biozids, insbesondere eines Pestizids, eines Herbizids und/oder eines Fungizids auf. Die vorteilhaften Eigenschaften entsprechender Pflanzhülsen können hierbei in besonders vorteilhafter Weise durch Verwendung von bekannten, insbesondere geprüften und als sicher eingestuften chemischen Verbindungen realisiert werden.
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In besonders vorteilhafter Ausgestaltung kann eine Pflanzhülse eine chemische Ausstattung in Form wenigstens eines biozidhaltigen Speichermittels aufweisen. Hierbei kann beispielsweise ein taschenförmiges Speichermittel vorgesehen sein, das den Vorteil aufweist, ein besonders großes Volumen des Wirkstoffs aufnehmen zu können. Ferner kann auch eine Polymerfolie mit einem Pestizid vorgesehen sein, wie sie beispielsweise in der
EP 1 330 160 B1 offenbart ist. Derartige Schadlingsbekämpfungsfolien bestehen aus einem Polymermaterial und weisen wenigstens zwei Schichten auf, wobei eine Schicht beispielsweise ein Herbizid und wahlweise eines oder mehrere Pestizide, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus Fungiziden und Insektiziden, enthält, und die oberste Schicht wahlweise in Insektizid und/oder Fungizid enthält. Es versteht sich, dass insbesondere bei geschichteten Folien jede mögliche Ausgestaltung und/oder Kombination vorteilhafterweise verwendet werden kann.
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In besonders vorteilhafter Weise kann eine entsprechende Pflanzhülse auch wenigstens ein Mittel zur verzögerten Abgabe des Biozids (slow release) aufweisen. Entsprechende verzögerte Abgabemittel, auch als Depots bezeichnet, erlauben eine Pestizidabgabe über einen verlängerten Zeitraum, insbesondere über eine gesamte Wachstumsperiode oder auch über mehrere Wachstumsperioden.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung sind die physikalischen Eigenschaften der Pflanzhülse Transmissions- und/oder Reflexionseigenschaften wenigstens eines Wandmaterials. Durch das entsprechende Ausbilden der Materialeigenschaften kann eine entsprechende Wirkung der Pflanzhülse erzielt werden, ohne auf chemische Mittel zurückgreifen zu müssen. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, chemische und physikalische Eigenschaften gleichzeitig zu verwenden und gegebenenfalls Synergieeffekte und/oder unterschiedliche Selektivitäten beider Eigenschaften auszunutzen.
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Beispielsweise können die Pflanzhülsen mit einer Durchlässigkeit für Strahlung ausgestattet werden, die ein optimales Wachstum des Pflanzmaterials bewirkt. Beispielsweise können im Weinbau Materialen zum Einsatz kommen, die die Sonnenstrahlung von 200 nm bis 700 nm absorbieren. Im Obstbau hingegen kann eine Absorption von 200 nm bis 530 nm vorteilhaft bereitgestellt werden.
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Eine transparente Pflanzhülse, die lediglich UV-A absorbiert, d. h. ausfiltert und nicht oder nur in geringem Umfang in das Lumen gelangen lässt, unterbindet den Befall mit Läusen, weißer Fliege und Thripsen. Außerdem kann hierdurch ein Pilzbefall vermindert werden. Für den Einsatz im Gemüseanbau können transparente und/oder transparente, farbige Folien eingesetzt werden, die keinerlei Strahlung oder nur die der entsprechenden Wellenlänge absorbieren. Diese Folien können mit Vorteil im Sondergemüsebau eingesetzt werden.
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Wenn im Rahmen der vorliegenden Erfindung davon die Rede ist, dass die entsprechenden Eigenschaften ”wenigstens eines” Wandmaterials sind, sei unter anderem darunter verstanden, dass insbesondere ein erster Teil einer Wandung der Pflanzhülse erste physikalische Eigenschaften aufweisen kann und wenigstens ein weiterer Teil entsprechende weitere, unterschiedliche Eigenschaften aufweist.
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Zur Verbesserung beispielsweise der bakteriziden Eigenschaften kann das Hülsenmaterial ferner mit Nanosilber- und/oder anderen Metallpigmenten hergestellt werden oder die Hülse kann mit Kühlpigmenten ausgestattet werden. Auch kann eine entsprechend Hülse als sogenannte thermotrope Folie ausgebildet sein, die oberhalb einer bestimmten Temperatur ihre Transmissionseigenschaften ändert und dann Licht abschirmt. Eine entsprechende Folie ist beispielsweise in der
DE 199 43 169 A1 offenbart.
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Vorteile und Eigenschaften entsprechend ausgestalteter Folien sind in beispielsweise der
DE 2004 014 907 A1 offenbart. Wie auch beispielsweise in der
WO 02/080656 A1 dargestellt, kann durch den Wegfall von Keimsignalen ein Aufkeimen der Begleitflora verhindert werden, während bei bereits assimilierenden, mehrjährigen Pflanzen die Photosynthese nicht unterbunden wird. Hierdurch ist eine besonders effektive Unterdrückung der Begleitflora (Beikräuter) möglich, während die adulte Pflanze in ihrem Wachstum nicht beeinträchtigt wird.
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Eine entsprechend physikalische Ausgestaltung der Folie kann sich auf die pflanzenphysiologischen Phänomene des Phototropismus, der Stomataöffnung, der Chloroplastenverlagerung, der Blattbewegung sowie der Beeinflussung der Effekte des Tag-Nachtrhythmus und die Entstehung (Biosynthese) von Chlorophyll auswirken.
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Entsprechend einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Pflanzhülse zylinder-, dreikantprismen-, quader-, mehrkantprismen-, pyramiden- oder kegelförmig ausgebildet. So kann durch eine optimierte Form der Hülse beispielsweise ein besonders gutes Streckenwachstum der Pflanze bewirkt werden, während die Geiztriebbildung verhindert wird. Das Mikroklima im Lumen der Hülse kann durch eine entsprechende Form beeinflusst und optimiert werden.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform weist eine entsprechende Pflanzhülse Verlängerungsmittel auf. Die Verlängerungsmittel können beispielsweise in einem Folienumschlag am oberen Ende der Pflanzhülse bestehen, ferner kann auch ein Aufsatz auf eine Pflanzhülse vorgesehen sein, der dann zum Einsatz kommen kann, wenn die Pflanze die gesamte Länge der ursprünglichen Hülse durchwachsen hat und ein weiterer Schutz der Pflanze erwünscht ist. Entsprechende Umschlag-Verlängerungsmittel können dann nach oben umgeschlagen werden.
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Vorteilhafterweise weist eine Pflanzhülse an wenigstens einem Ende Verschlussmittel auf. Verschlussmittel können als eine, insbesondere reversible trennbare, Verbindung ausgebildet sein, ferner kann auch eine Punktschweißung mit oder ohne einem Umschlag vorgesehen sein. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, die Hülse an der Unterseite (Bodenseite) zu verschließen und mit Erde zu befüllen. Eine Stecklingsvermehrung, beispielsweisse von Beerensträuchern, kann dann auf Pflanzpaletten erfolgen. Die Hülse wird ferner auf der bodenabgewandten Seite eingerollt oder zur Hälfte umgeschlagen, es kommt also hierbei zusätzlich ein Verlängerungsmittel zum Einsatz. Bei der Pflanzung kann die Folie dann je nach Wachstum wieder nach oben verlängert werden. Hierdurch kann der bei Beerensträuchern (Heidelbeeren, Himbeeren, Brombeeren) häufig auftretenden Rutenkrankheit wirksam begegnet werden.
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Ein Verschlussmittel am oberen Ende der Pflanzhülse kann dazu dienen, innerhalb der Hülse wünschenswerte klimatische Eigenschaften in Form eines Kleinstgewächshauses bereitzustellen.
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Entsprechend einer Ausgestaltung weist eine Pflanzhülse Öffnungen und/oder Einschnitte, insbesondere eine Perforation auf.
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So kann der oberste Rand der Hülse nach innen umgeschlagen und die Hülse streifenförmig eingeschnitten sein, wodurch ein Eindringen von Schädlingen verhindert, jedoch gleichzeitig eine Luftzirkulation gewährleistet wird. Der untere Rand der Pflanzhülse kann alle 2 cm ca. 3 cm längs der Hülle in Streifen geschnitten werden, wodurch eine bessere Abdichtung im unteren Randbereich gewährleistet wird und ein Kamineffekt verhindert wird (keine Stauung von Kaltluft in der Hülse).
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Um einen Luftaustausch innerhalb der Hülse zu gewährleisten, können längs der Hülse Perforationen angebracht sein, welche sich beispielsweise durch geeignete Wahl der Ausdehnungskoeffizienten bei Wärme öffnen und nachts wieder schließen. Außerdem können U-förmige, V-förmige oder kreuzförmige Perforationen angebracht sein, die einen Luftaustausch ermöglichen, jedoch ein Licht- und Schädlingseintritt verhindern.
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Entsprechende Hülsen, die wie oben erläutert mit Verschlussmitteln versehen sind, und die zur Vorkultivierung mit Erde befüllt werden, können an der Unterseite der Hülse mit Lochungen in entsprechender Form versehen sein, so dass eine gewünschte vorteilhafte Wurzelverteilung nach der Anpflanzung erreicht wird.
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Insbesondere kann sich als vorteilhaft erweisen, wenn die Pflanzhülse Wasserstau-, Leit- und/oder Speichermittel aufweist. Die entsprechenden Wasserstaumittel können beispielsweise in einem Umschlag am unteren Ende der Hülse realisiert sein, in dem sich Wasser sammeln und gegebenenfalls durch entsprechende Perforationen bzw. Lochungen in den Bodenbereich eintreten kann.
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Ein Wasserstaumittel kann jedoch auch als Hülsenmaterial mit hydrophiler Wirkung bzw. Schwammwirkung realisiert sein, wobei auch Vliese oder schwammartige Strukturen in der Hülse vorgesehen sein können. So kann auf der Innenseite der Hülse im unteren Bereich ein Vliesstreifen vorgesehen sein, der Wasser über einen längeren Zeitraum speichert.
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Eine Pflanzhülse weist vorteilhafterweise als Wandmaterial entweder ein bioabbaubares Material, ein bioabbaubares Material und ein nicht bioabbaubares Material, insbesondere Polyethylen, Polypropylen oder einen Holzpolymer-Werkstoff, oder nur ein nicht bioabbaubares Material auf.
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Hierdurch kann entweder eine mehrjährig verwendbare Hülse bereitgestellt werden, oder hingegen eine Hülse, die sich nach einer Vegetationsperiode zersetzt. Um ein schnelles Entfernen von nicht verrottenden (nicht bioabbaubaren) Pflanzhülsen zu erreichen, können entsprechende Hülsen eine Längssollbruchstelle (Mikroperforation) aufweisen. Pflanzhülsen, die aus biologisch abbaubarem Material hergestellt werden, können zusätzlich mit einem netzartigen Kunststoff verklebt oder verschweißt werden. Anstelle eines netzartigen Kunststoffs kann auch ein sich langsam abbauendes bioabbaubares Material verwendet werden. Hierbei wird der biologisch abbaubare Teil zersetzt und der netzartige Teil bleibt bestehen. Hierdurch kann auch für weitere Jahre eine Frasschutzhülle bereitgestellt werden, wohingegen die übrigen Eigenschaften durch die Verrottung verloren gehen. Insbesondere kann der netzartige Teil im unteren Drittel einer Pflanzhülse ausgebildet sein.
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Derartige netzartige Teile können unterschiedliche Maschenstrukturen, darunter netzartige, wabenartige, rechteckige oder runde Formen aufweisen. Insbesondere kann vorgesehen sein, nur einen Teil einer entsprechenden Hülse mit einer derartigen Struktur auszustatten, etwa nur bodenseitig einen verbesserten Fraßschutz zur Verfügung zu stellen. Auch Drahtgitterstrukturen können vorteilhaft, z. B. gegen Wühlmäuse, Verwendung finden.
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Eine entsprechende Pflanzhülse kann beispielsweise auch einen Leimring zum Abhalten von Insekten aufweisen. An der unteren Innenseite der Hülse können auch Düngerbeigaben angebracht werden, die im ersten Pflanzjahr zeitversetzt durch einen Depoteffekt die angebaute Pflanze mit Nährstoffen versorgen.
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Eine Pflanzhülse mit Stabilisierungsmitteln wird als besonders vorteilhaft angesehen. Die Stabilisierungsmittel können beispielsweise in einer besonderen Ausgestaltung des Folienmaterials bestehen, wobei etwa eine Wabenprägung vorgesehen sein kann. Ferner kann auch eine Seite der Hülse eine Kammerschweißung aufweisen, so dass ein Pflanzstab zur Stabilisierung und zum Anbinden des Pflanzmaterials eingeführt werden kann. Derartige Pflanzstab-Aufnahmemittel sind auch als Laschen, Taschen oder Perforationen denkbar.
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Entsprechend einer besonders bevorzugten Ausführungsform, für die gesondert um Schutz nachgesucht wird, weist eine Pflanzhülse über zumindest einen Teil Ihrer Längserstreckung (d. h. in lotrechte Richtung bzw. senkrecht zum Boden), insbesondere über die gesamte Längserstreckung, in der Umfangsrichtung wenigstens einen ersten Bereich der Wandung mit einer ersten Transmissions- und/oder Reflexionseigensschaft und wenigstens einen weiteren Bereich der Wandung mit einer weiteren, unterschiedlichen Transmissions- und/oder Reflexionseigenschaft auf.
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Hierbei kann beispielsweise ein bei der Verwendung südseitig anzuordnender Teil der Pflanzhülse eine strahlungsabsorbierende Ausstattung aufweisen, die einen Schutz gegenüber zu starker Sonneneinstrahlung bietet. Hingegen kann der nordseitig anzuordnende Teil der Pflanzhülse komplett transmissiv ausgestaltet sein, so dass eine ausreichende bzw. maximal mögliche Lichtversorgung gewährleistet ist. In kälteren Regionen bzw. zu Beginn der Wachstumsperiode kann auch der südseitig anzuordnende Teil der Hülse durchlässig sein, wohingegen der nordseitige Teil in Richtung des Lumens der Hülse reflektierend ausgestaltet ist, so dass eine besonders gute Licht- bzw. Wärmeversorgung gewährleistet ist. Beispielsweise kann bei zylinderförmig ausgebildeten Hülsen (d. h. Hülsen, deren Projektion von oben betrachtet im Wesentlichen einem Kreis oder Oval entspricht) ein einem Kreissegment entsprechender Bereich der Mantelfläche Hülse entsprechend ausgestaltet sein. Im Fall von Quadern oder Drei- oder Mehrkantprismen kann z. B. nur eine Fläche bezüglich ihres Absorbtions- bzw. Reflektionsvermögen anders als die übrigen Flächen ausgestaltet sein. Ein derartiger Bereich, etwa im Bereich von 30–90° eines Kreisumfangs, oder wenigstens eine Fläche einer prismenförmigen Hülse, kann so vorteilhaft beispielsweise nur zur Abschirmung der mittags einfallenden Strahlung dienen. Bei eckig d. h. in Form eines Drei- oder Merhrkantprismas ausgebildeten Hülsen (d. h. Hülsen, deren Projektion von oben betrachtet einem Dreieck, Viereck oder Mehreck entspricht) kann z. B. wenigstens eine Hülsenfläche (entsprechend wenigstens einer Seite des Prismas) eine andere optische Eigenschaft aufweisen, als die übrigen Hülsenflächen. Die entsprechende Ausgestaltung kann über die gesamte (lotrechte) Länge der Hülse ausgebildet sein oder nur einen Teil hiervon umfassen. Weitere Ausgestaltungen sind im Rahmen der Figurenbeschreibung dargestellt.
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Ein Verfahren zur Kultivierung von Pflanzen, bei dem eine Pflanzhülse wie oben beschrieben zum Einsatz kommt, ist ebenfalls Gegenstand der Erfindung.
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Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Kulturanordnung zur Kultivierung wenigstens einer Kulturpflanze, insbesondere im Rahmen eines erfindungsgemäßen Verfahrens, und unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Pflanzhülse.
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Bezüglich der Merkmale und Vorteile des Verfahrens und der Kulturanordnung sei auf die zuvor erläuterten Eigenschaften der Pflanzhülle ausdrücklich verwiesen.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung hervor, in welcher mehrere bevorzugte Ausführungsformen rein beispielhaft, jedoch in keiner Weise den Umfang der Erfindung einschränkend, dargestellt sind.
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Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination der Fachmann wird diese und weitere Merkmale auch einzeln betrachten und/oder zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
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Es zeigen in der Zeichnung:
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1 eine zylinderförmige Pflanzhülse gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit modifiziertem Bodenbereich.
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2 eine zylinderförmige Pflanzhülse gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit zwei Hälften mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften,
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3 eine Pflanzhülse in Form eines Dreikantprismas gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einer Öffnung und Seiten mit unterschiedlichen physikalischen Eigenschaften,
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4 eine zylinderförmige Pflanzhülse gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Bodenverschlussmitteln,
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5 eine zylinderförmige Pflanzhülse gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Wasserspeichermitteln,
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6 eine Pflanzhülse in Form eines Dreikantprismas gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Verlängerungsmitteln,
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7 eine Pflanzhülse in Form eines Dreikantprismas gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Einschnitten,
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8 eine Pflanzhülse in Form eines Dreikantprismas gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit einer U-förmigen Perforation, und
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9 eine zylinderförmige Pflanzhülse gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung mit Stabilisierungsmitteln.
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Gleiche Bezugszeichen bezeichnen gleiche oder entsprechende Elemente, wobei auf eine wiederholte Beschreibung nachfolgend der Einfachheit halber verzichtet wird.
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1 zeigt eine zylinderförmige Pflanzhülse 1 gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung, in deren Lumen eine Kulturpflanze 5 schematisch dargestellt ist. Die Ausführungsform weist insbesondere die vorteilhaften Eigenschaften der erfindungsgemäßen Hülsen auf, nämlich eine biozide und/oder biostatische Eigenschaft. Die biozide und/oder biostatische Eigenschaft kann in einer physikalischen Eigenschaft der Pflanzhülse 1 begründet sein, ferner kann die Pflanzhülse 1 auch mit einer chemischen Ausstattung versehen sein, die diese Eigenschaften liefert. Beispielsweise kann im Bereich 19 der Pflanzhülse 1 ein Pestizidspeicher- und/oder -abgabemittel vorgesehen sein, das eine langsame Abgabe eines Pestizids an den Bodenbereich der Pflanze bewirkt. Das Pestizid kann ferner auch aus Bereich 19 oder aus der gesamten Pflanzhülse 1 ausgasen, so dass insbesondere im Lumen der Hülse zum optimalen Schutz der Pflanze eine Schutzatmosphäre bereitgestellt werden kann. Dies kann insbesondere dadurch bewirkt werden, dass die Innenseite des Wandmaterials der Pflanzhülse 1 eine entsprechende Biozidausstattung aufweist. In der 1 nicht dargestellt, jedoch vorteilhaft verwendbar, kann die Pflanzhülse 1 im unteren Bereich 19 Bodeneinbringungshilfsmittel, wie etwa eine gezackte Ausgestaltung, eine Abschrägung und/oder eine Verstärkung aufweisen. Die Pflanzhülse 1 kann aus starrem oder flexiblem Material, insbesondere Kunststofffolie hergestellt sein.
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Der Bereich 19 kann insbesondere auch als Wasserspeichermittel ausgebildet sein, indem in diesem Bereich ein Vliesstreifen oder schwammartig ausgestalteter Bereich vorgesehen ist. Entsprechende Bereiche 19 können nicht nur am bodenseitigen Ende der Pflanzhülse vorgesehen sein, es kann auch vorteilhaft sein, eine entsprechende Ausgestaltung am oberen Ende vorzusehen, beispielsweise können hier an der Hülseninnenseite und/oder an der Hülsenaußenseite Bereiche vorgesehen sein, die Eindringen von Insekten verhindern. So kann beispielsweise ein Leimring am oberen Ende der Pflanzhülse angebracht sein, oder es kann ein Bereich mit einem Kontaktinsektizid vorgesehen sein, der beim Kontakt Insekten abtötet. Am oberen Ende der Pflanzhülse kann ferner auch ein Verschlussmittel vorgesehen sein, das in der Art eines Kleberings ausgeführt ist, so dass das obere Ende der Pflanzhülse wenigstens zeitweise verklebt werden kann. Es kann auch ein Tunnel mit Zugseil oder zur Einbringung eines Zugseils angebracht sein, wodurch die Hülse verschließbar ist.
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In 2 ist eine Pflanzhülse 1 ähnlich zu der in 2 dargestellten Ausführungsform dargestellt. Die Pflanzhülse der 2 weist eine Längsunterteilung in zwei Bereiche, insbesondere Hälften 11, 12 auf, wobei die beiden Bereiche 11, 12 unterschiedliche physikalische Eigenschaften aufweisen. Der schraffiert dargestellte Bereich 12 kann beispielsweise eine geringere Durchlässigkeit für Strahlung aufweisen, so dass hierdurch eine Abschirmung einer Pflanze 5 von übermäßiger Sonneneinstrahlung erzielt werden kann. Im Gegensatz dazu kann der nicht schraffiert dargestellte Bereich 11 voll transparent ausgebildet sein, so dass von der dem Bereich 11 entsprechenden Seite (beispielsweise der Nordseite) eine besonders gute Lichtversorgung gewährleistet sein kann. Einer der Bereiche 11, 12 oder beide Bereiche können ferner auch thermotrope Eigenschaften aufweisen, die eine Trübung des Folienmaterials oberhalb einer bestimmten Temperatur bewirken, ferner können auch Kühlpigmente in einem der Bereiche 11, 12 vorgesehen sein. Zusätzlich zu den beschriebenen physikalischen Eigenschaften können auch chemische Ausstattungen des Folienmaterials vorgesehen sein, wie zuvor im Rahmen der 1 beschrieben.
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In 3 ist eine Pflanzhülse 2 in Form eines Dreikantprismas, d. h. in der senkrechten Projektion dreieckige Pflanzhülse 2 dargestellt. Die dreieckige Pflanzhülse weist Seiten mit unterschiedlichen optischen bzw. physikalischen und/oder chemischen Eigenschaften 21, 22 auf. Als zweckmäßig kann jedoch auch vorgesehen sein, alle drei Seiten der Pflanzhülse 2 identisch auszugestalten. Wie bereits oben dargestellt, kann auch vorteilhaft sein, wenigstens eine Fläche der Pflanzhülsen mit einer entsprechenden chemischen Ausstattung zu versehen, wodurch die vorteilhaften Eigenschaften der Hülse erzielt werden können. Im Rahmen der 3 ist ferner eine Öffnung 29 an einer Kante der dreieckigen Pflanzhülse 2 dargestellt. Entsprechende Öffnungen sind aus dem Stand der Technik bekannt. Beispielsweise kann zum Wiederverschluss einer entsprechenden Öffnung 29 ein reißverschlussartiger Mechanismus vorgesehen sein. Gleichwohl kann es sich bei der Öffnung 29 jedoch auch um eine Aufreißöffnung in Form einer Mikroperforation handeln, die zur Entfernung einer Pflanzhülse von einer ausgewachsenen Pflanze dienen kann.
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In 4 ist eine zylinderförmige Pflanzhülse 1 dargestellt. Die zylinderförmige Pflanzhülse 1 weist an der Bodenseite (Unterseite) Verschlussmittel auf, die als Umschlag 13 und als Schweißpunkte 14 ausgebildet sind. Anstelle des Umschlags 13 und der Schweißpunkte 14 ist selbstverständlich auch jede andere mögliche Konfiguration denkbar, die eine (reversible oder dauerhafte) Verschließung der Pflanzhülse erlaubt. Zur Vorkultivierung kann eine entsprechende Pflanzhülse mit Erde 6 befüllt werden. Die Vorkultivierung kann damit in entsprechenden Kultivierungsgestellen erfolgen und nach ausreichender Ausbildung der Kulturpflanze 5 kann die gesamte Hülse auf das Feld verbracht werden. Hierbei kann entweder das Verschlussmittel 13, 14 geöffnet werden, oder die Pflanze kann, falls sie zum Durchwurzeln des Hülsenmaterials in der Lage ist, ohne eine Öffnung in den Boden gesetzt werden und dort anwachsen.
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In 5 ist eine zylinderförmige Pflanzhülse 1 dargestellt, die Wasserspeicher- und/oder Leitmittel 15, 16 aufweist. Die Wasserspeichermittel sind hierbei als Umschlag 15 ausgebildet. In der durch den Umschlag 15 gebildeten Rinne kann eine Speicherung von Regenwasser erfolgen. Dieses Regenwasser kann dann beispielsweise über im Bereich 16 angebrachte Perforationen und/oder Diffusionsmittel an den Wurzelbereich der Pflanze abgegeben werden, so dass eine optimale Wasserversorgung möglich ist. Im Umschlag 15 kann ferner auch ein Wasserspeichermittel vorgesehen sein, beispielsweise als vlies- oder schwammförmige Struktur.
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6 zeigt eine dreieckige Pflanzhülse 2 mit Verlängerungsmitteln 23. Die Verlängerungsmittel 23, die auch eine Perforation oder Einschnitte aufweisen oder die Pflanzhülse ununterbrochen konzentrisch umgeben können, können je nach dem Wachstumszustand der Pflanze 5 nach oben geklappt werden um hierdurch die Pflanzhülse zu verlängern. Wie bereits oben dargestellt, kann durch die Verlängerung der Pflanzhülse der Rutenkrankheit bei Beerensträuchern optimal begegnet werden. Es kann auch vorgesehen sein, die Verlängerungsmittel 23 nach oben umzuklappen und dort durch geeignete Binde- bzw. Befestigungsmittel zu befestigen, so dass ein Kleinstgewächshausklima um die Pflanze 5 geschaffen wird.
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In 7 ist eine dreieckige Pflanzhülse 2 mit Einschnitten 25, 26 dargestellt. Die Einschnitte 26 im bodenseitigen Ende der Pflanzhülse können dazu verwendet werden, eine verbesserte Bodenbefestigung und Abdichtung im Bodenbereich zu bewirken. Beispielsweise kann eine entsprechende Pflanzhülse mit Kraft auf den Boden aufgesetzt werden, wodurch sich durch die Einschnitte 26 definierten Streifen nach außen biegen. Auf die nach außen gebogenen bzw. sternförmig ausgebreiteten Streifen kann hiernach zur Beschwerung und Abdichtung Erde angehäufelt werden. Hierdurch wird auch ein besonders guter Windschutz gewährleistet.
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Durch die Einschnitte 26 im Bodenbereich kann ferner ein sogenannter Kamineffekt (Sammeln von Kaltluft im Lumen der Pflanzhülse 2) verhindert werden. Der Oberteil der Pflanzhülse 2 kann durch die Einschnitte 25 nach innen umgeschlagen werden, so dass ein geeigneter Verschluss der Hülse mit Wassereindringmöglichkeit, jedoch ohne die Möglichkeit des Eindringens von Insekten geschaffen werden kann. Wenngleich im Rahmen der 7 die Einschnitte nur an der Vorderseite der Pflanzhülse 2 dargestellt sind, versteht sich, dass die Einschnitte auf allen drei Seiten oder nur auf zwei Seiten der Pflanzhülse angebracht werden können.
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In 8 ist eine dreieckige Pflanzhülse 2 mit einer Perforation 27 dargestellt. Die Perforation ist in diesem Fall U-förmig ausgebildet, und kann zusätzlich zu einem Verschlussmittel am oberen Ende der Pflanzhülse vorgesehen sein. Wie bereits oben dargestellt, kann eine Perforation neben einer U-Form auch jede andere geeignete Form einnehmen, die zur Erzielung der vorteilhaften Eigenschaften günstig ist. Insbesondere kann auch vorgesehen sein, eine Perforation so auszubilden, dass durch Wärme und/oder Sonneneinstrahlung eine Öffnung der Perforationslöcher bewirkt werden kann (durch Wahl geeigneter Ausdehnungskoeffizienten), so dass eine optimale Belüftung der Pflanzhülse erzielt werden kann.
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9 zeigt eine Pflanzhülse mit Stabilisierungsmitteln. Die Stabilisierungsmittel sind im Rahmen der 9 als Kammerschweißung 32, die durch eine Schweißnaht 31 erzielt wird, ausgebildet. Die entsprechende Pflanzhülse 3 kann auch über eine Perforationsnaht 34 verfügen, die es ermöglicht, die Pflanzhülse durch Zerreißen am Ende der Vegetationsperiode zu öffnen. In die Kammerschweißung 32 kann ein Pflanzstab 33 eingebracht werden.