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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein strangförmiges Dichtungsprofil
gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein
Dichtungssystem, welches ein solches strangförmiges Dichtungsprofil
aufweist.
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Die
FR 1 242 975 zeigt ein Dichtungsprofil mit
einem Ankerfuß. Aus den Druckschriften
DE 297 14 204 U1 ,
DE 94 15 923 U1 und
DE 38 43 357 A1 sind
Dichtungsprofile mit Ankerfüßen bekannt, in denen
jeweils ein Hohlraum vorgesehen ist. Die Hohlräume weisen
dabei unterschiedliche Formen bzw. Ausgestaltungen auf, ohne dass
in irgendeiner Weise ausgeführt wäre, wie sich
die Ausgestaltung des Hohlraums auf die aufzubringende Eindruckkraft beim
Eindrücken des entsprechenden Dichtungsprofils in die zugehörige
Aufnahmenut auswirkt. Es hat sich immer wieder herausgestellt, dass
es bei der Montage von strangförmigen Dichtungsprofilen
in den entsprechenden Aufnahmenuten schwierig ist, die Dichtungsprofile
in die Aufnahmenuten einzudrücken, da relativ hohe Eindruckkräfte
von ca. 800 bis 900 N/m erforderlich sind.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein strangförmiges
Dichtungsprofil vorzuschlagen, bei dem die Montagekräfte
beim Eindrücken des Dichtungsprofils in die zugehörige Aufnahmenut
reduziert sind.
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Diese
Aufgabe wird mit einem strangförmigen Dichtungsprofil gemäß Anspruch
1 sowie mit einem ein solches strangförmiges Dichtungsprofil
enthaltenden Dichtungssystem gemäß Anspruch 16
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand
der abhängigen Ansprüche.
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Das
erfindungsgemäße strangförmige Dichtungsprofil
weist einen Ankerfuß auf, mit dem er in eine hinterschnittene
Aufnahmenut eines Profils eingeführt, insbesondere eingerastet,
werden kann. Beispiele von solchen Profilen sind Fenster oder Türen. An
den Ankerfuß schließt sich ein Übergangsabschnitt
an, der sich wiederum in einem Sockelabschnitt fortsetzt. In dem
Ankerfuß und dem Übergangsabschnitt befindet sich
ein Hohlraum, der im Wesentlichen geschlossen ist. ”Im
Wesentlichen geschlossen” bedeutet hier, dass der Hohlraum
selbst dann, wenn unbeabsichtigt kleine Öffnungen oder Risse
vorhanden sind, die eine Verbindung zur Außenwelt herstellen
und die beispielsweise während des Herstellungsvorgangs
oder des Gebrauchs entstehen, als geschlossen anzusehen ist. Der
Hohlraum weist einen ersten Hohlraumabschnitt auf, der eine im Wesentlichen
konstante erste lichte Weite aufweist. ”Im Wesentlichen
konstante lichte Weite” soll hier bedeuten, dass kleine
Abweichungen von einer konstanten lichten Weite bzw. von einer konstanten
Innenabmessung des Hohlraums immer noch als die Konstanz der lichten
Weite nicht beeinträchtigend angesehen werden. Solche kleinen
Abweichungen können beispielsweise durch Toleranzen beim
Herstellungsvorgang, durch entsprechende Temperatureinflüsse
oder Verformungen, die eventuell stattgefunden haben, entstanden
sein. Die vorliegende Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass
der Hohlraum des Weiteren einen zweiten Hohlraumabschnitt aufweist,
der eine, wiederum im Wesentlichen konstante, zweite lichte Weite
aufweist, wobei die zweite lichte Weite kleiner als die erste lichte
Weite ist. Der Hohlraum umfasst somit in anderen Worten zwei Hohlraumabschnitte,
die jeweils im Querschnitt durch die Längserstreckung des
Dichtungsprofilstrangs im Wesentlichen ein Rechteck bilden. Auch
Abrundungen an den Enden des Hohlraums oder an den Übergängen
von einem Hohlraumabschnitt zum anderen Hohlraumabschnitt sind nicht
in der Weise anzusehen, dass deshalb die lichte Weite nicht mehr
konstant wäre. Durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung des mit dem Hohlraum versehenen strangförmigen
Dichtungsprofils können die erforderlichen Montagekräfte
zum Eindrücken des Dichtungsprofils in eine entsprechende
Aufnahmenut erheblich reduziert werden.
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Gemäß einer
vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung erstreckt sich
der erste Hohlraumabschnitt zumindest über die ganze Ausdehnung
des Übergangsab schnitts, wobei sich der zweite Hohlraumabschnitt
im Bereich des Ankerfußes befindet. Da bei dieser Ausführungsform
der Hohlraumabschnitt mit der kleineren lichten Weite im Bereich
des Ankerfußes und damit im Bereich desjenigen Teiles des
Dichtungsprofils befindet, das als erstes in die Aufnahmenut eingedrückt
wird, kann die hierfür aufzuwendende Eindrückkraft
nochmals reduziert werden.
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Vorzugsweise
ist der erste Hohlraumabschnitt in der vom zweiten Hohlraumabschnitt abgewandten
Richtung durch eine zumindest im Wesentlichen ebene erste Begrenzungsfläche
begrenzt. Darüber hinaus ist vorzugsweise der zweite Hohlraumabschnitt
in der vom ersten Hohlraumabschnitt abgewandten Richtung durch eine
im Wesentlichen ebene zweite Begrenzungsfläche begrenzt. ”Im
Wesentlichen ebene Begrenzungsfläche” bedeutet
hier, dass es bevorzugt ist, dass die betreffende Begrenzungsfläche
so eben wie möglich ist, wobei auch leicht konkave oder
konvexe Flächen oder nur leicht unregelmäßige
Flächen hierunter zu verstehen sind.
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Die
Eindrückkräfte können noch weiter reduziert
werden, wenn der erste Hohlraumabschnitt mit seiner ersten lichten
Weite nicht in einer Art Stufe in den zweiten Hohlraumabschnitt
mit seiner zweiten lichten Weite, die kleiner als die erste lichte
Weite ist, übergeht, sondern dass sich zwischen diesen
beiden Hohlraumabschnitten ein dritter Hohlraumabschnitt befindet,
dessen lichte Weite kontinuierlich bzw. stetig von der ersten lichten
Weite in die zweite lichte Weite übergeht, so dass ein
möglichst abgerundeter Übergang vom ersten zum
zweiten Hohlraumabschnitt gebildet wird.
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Es
ist bevorzugt, dass der Sockelabschnitt zwei Anlageabschnitte aufweist,
die sich jeweils nach außen voneinander weg erstrecken.
Die beiden Sockelabschnitte sind in Richtung zum Ankerfuß hin
jeweils durch eine Auflagefläche begrenzt, die im Zuge des
Eindrückens des Ankerfußes in die Aufnahmenut in
Anlage an das Profil gelangen sollen bzw. können, in dem
sich die Aufnahmenut befindet. Die beiden Auflageflächen
erstrecken sich in einer Ebene, also senkrecht von einer Mittelebene
des Dichtungsprofils weg. Derartige Dichtungsprofile sind in vielen
Fällen in einer Richtung senkrecht zu ihrer Längserstreckung
symmetrisch. Somit ist diese Mittelachse auch gleichzeitig die Symmetrieachse.
Zur Vereinfachung der Darstellung und Beschreibung wird nachstehend davon
ausgegangen, dass die Dichtungsprofile symmetrisch sind. Es bleibt
jedoch festzuhalten, dass auch nicht-symmetrische Dichtungsprofile
als zur Erfindung gehörig angesehen werden. Durch die erfindungsgemäße
Ausgestaltung der Anlageabschnitte wird eine gute Dichtung zu dem
die Aufnahmenut enthaltenden Profil hergestellt, welches üblicherweise
beidseits der Aufnahmenut so gestaltet ist, dass die angrenzenden
Flächen in einer Ebene verlaufen. Sollten diese Flächen
jedoch in einem Winkel zueinander angeordnet sein, ist es empfehlenswert,
dass die Auflageflächen der Anlageabschnitte entsprechend
im gleichen Winkel angeordnet sind.
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Wenn
die erste Begrenzungsfläche und die beiden Auflageflächen
der Anlageabschnitte in einer Ebene liegen, also miteinander fluchten,
lassen sich ideale Spannungsverläufe innerhalb des Querschnitts
der Profildichtung während des Eindrückens der
Profildichtung in die Aufnahmenut erzielen. Somit wird das Eindrücken
des Dichtungsprofils in die Aufnahmenut erleichtert und das Dichtungsprofil
hierbei mechanisch nicht so stark beansprucht.
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Der
Ankerfuß weist vorzugsweise zwei Rastvorsprünge
auf, die sich nach außen hin, also voneinander weg, erstrecken. Üblicherweise
sind diese Rastvorsprünge symmetrisch zueinander bezüglich der
Symmetrieebene, welche in Erstreckungsrichtung des Dichtungsprofilstrangs
verläuft. Die Rastvorsprünge sind in Richtung
zum Sockelabschnitt hin jeweils durch eine Rastfläche begrenzt.
Diese beiden Rastflächen liegen in dem Zustand, in dem
der Ankerfuß in die Aufnahmenut eingedrückt ist,
an den Vorsprüngen der Aufnahmenut, welche die Hinterschneidung
bilden, an. Somit wird bei einem versuchten Herausziehen des Dichtungsprofils
bzw. des Ankerfußes aus der Aufnahmenut eine gewisse Federwirkung
erzielt, welche die für das Entfernen des Ankerfußes
aus der Aufnahmenut erforderlichen Ausreißkräfte
erhöht. In anderen Worten wird hierdurch die Ausreißfestigkeit
erhöht, was bei geeigneter Auslegung der Geometrie etwa
50% der gemäß dem Stand der Technik üblichen
Ausreißkräfte erreichen kann.
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Es
ist vorteilhaft, wenn sich die beiden Rastflächen in einer
Ebene erstrecken, da üblicherweise die zugeordneten Flächen
an den die Hinterschneidung bildenden Flächen der Aufnahmenuten
ebenfalls als sich in einer Ebene befindliche Flächen ausgebildet
sind. Sollte das erfindungsgemäße Dichtungsprofil
bei Aufnahmenuten eingesetzt werden, deren diesbezügliche
Flächen in einem Winkel zueinander angeordnet sind, ist
es empfehlenswert, die Rastflächen des Dichtungsprofils
entsprechend auszugestalten bzw. anzuordnen.
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Die
beiden Rastvorsprünge ragen von dem Übergangsabschnitt
vorzugsweise um eine Länge weg, die etwa 5 bis 13% der
zweiten lichte Weite beträgt, wobei die Länge
weiter vorzugsweise 8 bis 10%, besonders vorzugsweise etwa 9,1%,
der zweiten lichten Weite beträgt. Durch eine entsprechende Auslegung
der Rastvorsprünge kann die Federwirkung und damit die
Ausreißfestigkeit optimiert werden.
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Es
ist vorteilhaft, wenn der Ankerfuß an demjenigen seiner
Enden, das vom Sockelabschnitt abgewandt ist, einen sich vom Sockelabschnitt
weg erstreckenden Vorsprung aufweist. Der Vorsprung erstreckt sich
somit zwischen den beiden Rastvorsprüngen. Die Begrenzungslinien
des Vorsprungs sind – im Querschnitt des Ankerfußes
betrachtet – vorzugsweise geradlinig, können aber
auch konkav oder konvex sein, und laufen auf eine gemeinsame Spitze
zu. Selbstverständlich kann eine derartige Spitze auch
abgerundet sein. Durch diese sich verjüngende Ausgestaltung
des Ankerfußes wird das Eindrücken des Ankerfußes
in die Aufnahmenut erleichtert.
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Es
ist besonders bevorzugt, wenn der Vorsprung im Bereich seiner Spitze
in Richtung vom Sockelabschnitt zur Spitze hin eine Wandstärke
aufweist, die etwa 45 bis 100% der zweiten lichten Weite beträgt,
wobei eine Wandstärke im Bereich von etwa 63 bis 83% bevorzugt
und von etwa 73% der zweiten lichten Weite besonders bevorzugt ist.
Hierdurch kann eine weitere Reduzierung der zum Eindrücken des
Dichtungsprofils in die Aufnahmenut erforderlichen Kräfte
erzielt werden, ohne die Stabilität bzw. Formhaltigkeit
des Ankerfußes beim Eindrücken allzu sehr zu beeinträchtigen.
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Die
Eindrückkräfte für den Ankerfuß können noch
weiter reduziert werden, wenn die erste lichte Weite ein Verhältnis
zur zweiten lichten Weite aufweist, das im Bereich von etwa 1,5
bis 2,5, insbesondere im Bereich von etwa 1,9 bis 2,1 aufweist,
wobei ein Verhältnis von etwa 2,0 besonders bevorzugt ist.
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Eine
weitere Reduzierung der Eindrückkräfte lässt
sich erreichen, wenn die Höhe des ersten Hohlraumabschnitts
ein Verhältnis zur Höhe des zweiten Hohlraumabschnitts
aufweist, das im Bereich von etwa 2,0 bis 3,0 liegt, wobei ein Bereich
von etwa 2,4 bis 2,6 bevorzugt und ein Verhältnis von etwa
2,5 besonders bevorzugt ist. Der Ausdruck ”Höhe” bedeutet in
diesem Zusammenhang die Dimension in der Erstreckungsrichtung vom
Sockelabschnitt zur Spitze hin. In dem Fall, in dem zwischen dem
ersten und dem zweiten Hohlraumabschnitt noch ein dritter Hohlraumabschnitt
vorgesehen ist, soll hierbei die Höhe des ersten bzw. des
zweiten Hohlraumabschnitts jeweils bis zur Mitte des dritten Hohlraumabschnitts
gemessen werden bzw. als bis zu dieser Mitte reichend definiert
sein.
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Vorzugsweise
weist der Übergangsabschnitt im Bereich des ersten Hohlraumabschnitts
eine Wandstärke auf, die etwa 45 bis 100%, vorzugsweise etwa
63 bis 83%, und weiter vorzugsweise etwa 73%, der zweiten lichten
Weite beträgt.
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Die
eingangs genannte Aufgabe wird auch mittels eines Dichtungssystems
gelöst, welches zum einen ein strangförmiges Dichtungsprofil
gemäß vorstehender Darstellung aufweist und zum
anderen ein Profil aufweist, welches eine mit einer Hinterschneidung
versehene Aufnahmenut zur Aufnahme des Ankerfußes besitzt.
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Um
das Eindrücken des Ankerfußes durch die Hinterschneidung
der Aufnahmenut hindurch noch weiter zu erleichtern, ist es bevorzugt,
dass der Ankerfuß zwei Rastvorsprünge aufweist,
die sich nach außen hin – also voneinander weg – erstrecken. Dabei
weist jeder Rastvorsprung eine Gesamtlänge auf, die kleiner
als die halbe lichte Weite der Aufnahmenut an der schmalsten Stelle
der Hinterschneidung ist. Hierbei wird unter Gesamtlänge
der Abstand zwischen dem äußersten Ende jedes
Rastvorsprungs bis zu seinem Ende am Hohlraum des Ankerfußes
verstanden. Durch diese Anordnung wird vermieden, dass sich während
des Eindrückvorgangs die inneren Wandungen des Hohlraums
berühren und somit ein Eindrücken des Ankerfußes
in die Aufnahmenut erschweren.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Besonderheiten der vorliegenden Erfindung
ergeben sich aus der nachstehenden Darstellung und Beschreibung vorteilhafter
Ausführungsformen. Es zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
strangförmigen Dichtungsprofils im Querschnitt,
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2 eine
zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Dichtungsprofils im Querschnitt; und
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3 eine
dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Dichtungsprofils im Querschnitt.
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Derartige
Dichtungsprofile werden üblicherweise in einem Strang als
Endlosware hergestellt, wobei die Richtung längs des Strangs
die Erstreckungsrichtung bzw. Längsrichtung darstellt.
Die hierzu senkrechte Ebene bildet dabei die Querschnittsebene,
wobei die Rechts-Links-Richtung in den Figuren als Breitenrichtung
bezeichnet und die Oben-Unten-Richtung als Höhenrichtung
bezeichnet wird. Solche strangförmigen Dichtungsprofile
sind in vielen Fällen symmetrisch zu einer Mittelachse,
wie es auch in den Figuren dargestellt ist, wobei in den jeweiligen
Querschnitten die Höhenrichtung die Symmetrieebene darstellt.
Selbstverständlich ist die Erfindung auch bei nicht-symmetrischen
strangförmigen Dichtungsprofilen anwendbar. Zur Vereinfachung
der Darstellung und Erläuterung wird jedoch nachfolgend von
einer symmetrischen Ausgestaltung der strangförmigen Dichtungsprofile
ausgegangen. Außerdem werden alle Erläuterungen
hinsichtlich der in den Figuren dargestellten Querschnitte – also
hinsichtlich einer zweidimensionalen Darstellung – angegeben und
nicht auf die tatsächliche dreidimensionale Ausgestaltung,
da sich in der in den Zeichnungen nicht dargestellten Richtung nichts ändert.
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1 zeigt
eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
strangförmigen Dichtungsprofils 10 im Querschnitt.
Das Dichtungsprofil 10 untergliedert sich in drei Teilbereiche:
Zum ersten einen Ankerfuß 20, der zum Einsetzen
in eine Aufnahmenut 80 eines Profils 90 bestimmt
ist, wobei er mit einer Hinterschneidung der Aufnahmenut 80 verrastet wird,
worauf später noch eingegangen wird; zum zweiten einen Übergangsabschnitt 30,
der sich an den Ankerfuß 20 anschließt;
und zum dritten einen sich an den Übergangsabschnitt 30 anschließenden Sockelabschnitt 40,
der dann den hier nicht näher dargestellten eigentlichen
Dichtungsabschnitt umfasst.
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Der
Ankerfuß 20 ist näherungsweise dreieckig
mit abgerundeten Ecken ausgebildet. An seinem oberen Ende weist
der Ankerfuß 20 links und rechts jeweils einen
abgerundeten Rastvorsprung 22 auf, deren Oberseite jeweils
von einer Rastfläche 23 begrenzt wird. Das untere
Ende des Ankerfußes 20 wird durch eine abgerundete
Spitze 27 gebildet. Zwischen der Spitze 27 und
den Rastvorsprüngen 22 verläuft der Ankerfuß 20 gemäß Darstellung
in 1 mit geradlinigen Begrenzungslinien. Der Anschluss
von den abgerundeten Ecken der Rastvorsprünge 22 zur abgerundeten
Spitze 27 kann jedoch auch konvex, konkav oder mit mehreren
konvexen und/oder konkaven Abschnitten gebildet sein. Oberhalb des
Ankerfußes 20 schließt sich unmittelbar
ein Übergangsabschnitt 30 an, der die Verbindung
zu einem darüberliegenden Sockelabschnitt 40 darstellt.
Der Sockelabschnitt 40 weist hier einen nach links und
einen nach rechts abstehenden Anlageabschnitt 42 auf, die jeweils
zum Ankerfuß hin durch eine Auflagefläche 44 begrenzt
sind. An der Oberseite des Sockelabschnitts 40 schließt
sich die hier nicht dargestellte eigentliche Dichtung – oftmals
auch als Dichtlippe bezeichnet – an.
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Innerhalb
des Übergangsabschnitts 30 und des Ankerfußes 20 erstreckt
sich ein Hohlraum 50, der sich in drei Hohlraumabschnitte
untergliedert: Ein erster, oben gelegener Hohlraumabschnitt 52 ist durch
zwei gerade, hier senkrecht verlaufend dargestellte Seitenflächen 51 sowie
eine ebenfalls gerade verlaufende, hier oben dargestellte Begrenzungsfläche 53 begrenzt.
Die Ecken zwischen den Seitenflächen 51 und der
Begrenzungsfläche 53 sind abgerundet, was jedoch
nicht notwendigerweise so sein muss. Da die beiden Seitenflächen 51 gerade
verlaufen, ist die lichte Weite H des ersten, oberen Hohlraumabschnitts 52 konstant
bzw. im Wesentlichen konstant. Das untere Ende des Hohlraums 50 bildet ein
zweiter Hohlraumabschnitt 54, der nach links und rechts
durch zwei ebenfalls eben verlaufende, senkrechte, Seitenflächen 59 begrenzt
wird. Das untere Ende des zweiten Hohlraums 54 wird durch
eine ebene zweite Begrenzungsfläche 55 begrenzt.
Da die beiden Seitenflächen 59 gerade verlaufen,
begrenzen sie den zweiten Hohlraumabschnitt 54 mit einer konstanten
zweiten lichten Weite G. Den Übergang zwischen dem ersten
Hohlraumabschnitt 52 und dem zweiten Hohlraumabschnitt 54 bildet
ein dritter Hohlraumabschnitt 56, der durch zwei schräg
verlaufende Begrenzungsflächen 57 begrenzt wird.
Diese Begrenzungsflächen 57 bilden einen kontinuierlichen bzw.
gleitenden Übergang zwischen der lichten Weite H und der
lichten Weite G der Hohlraumabschnitte 52 bzw. 54.
Die Übergänge sind in 1 mit Abrundungen
versehen, was zwar vorteilhaft, jedoch nicht zwangsweise erforderlich
ist.
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Unterhalb
des Ankerfußes ist ein Profil 90 dargestellt,
in dem eine Aufnahmenut 80 vorgesehen ist, in welche der
Ankerfuß 20 eingeführt werden soll. Das
Profil 90 weist an seiner Oberseite zwei Rastvorsprünge 92 auf,
die sich aufeinander zu erstrecken und an ihrer Unterseite jeweils
durch eine Rastfläche 94 begrenzt sind. Die beiden
Rastvorsprünge 92 mit ihren Rastflächen 94 bilden
mit der darunterliegenden Aufnahmenut 80 eine Hinterschneidung,
welche über eine Eintrittsöffnung 82 mit
einer lichten Weite D zugänglich ist. Das hinterschnittene
Dichtungsprofil 90 wiederum bildet mit dem Dichtungsprofil 10 ein Dichtungssystem.
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Wenn
das Dichtungsprofil 10 von oben durch die Eintrittsöffnung 82 in
die Aufnahmenut 80 eingedrückt wird, verformt
sich zunächst der Ankerfuß 20 und der Übergangsabschnitt 30,
der im Wesentlichen nur aus den zwei Wandabschnitten 32 besteht.
Dabei werden die beiden Rastvorsprünge 22 und
die Wandabschnitte 32 nach innen gebogen, so dass sich
der Hohlraum 50 entsprechend verkleinert bzw. verschmälert.
Die Verformung erfolgt im Zuge des Hindurchdrückens des
Ankerfußes 20 bzw. von dessen Rastvorsprüngen 22 durch
die Eintrittsöffnung 82 so stark, bis die beiden
Rastvorsprünge 22 vollständig durch die
Eintrittsöffnung hindurchgetreten sind und sich danach
wieder beide nach außen bewegen kön nen. Dieser
Verformungsvorgang kann dann besonders effizient ausgeführt
werden, wenn die beiden Rastvorsprünge 22 jeweils
nur eine solche Dicke C aufweisen, die kleiner als die Hälfte
der lichten Weite D der Eintrittsöffnung 82 ist.
Auf diese Weise berühren sich die Seitenflächen 51 des
ersten Hohlraumabschnitts 52 nicht, wenn der Ankerfuß 20 mit seinen
Rastvorsprüngen 22 durch die Eintrittsöffnung 82 hindurch
gepresst wird. Nachdem sich die beiden Rastvorsprünge 22 wieder
nach außen bewegt haben, kommen die beiden sie nach oben
begrenzenden Rastflächen 23 mit den beiden die
Rastvorsprünge 92 nach unten begrenzenden Rastflächen 94 in Anlage,
wodurch eine Abdichtung erzielt wird.
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Die
Kräfte, die erforderlich sind, um den Ankerfuß 20 durch
die Eintrittsöffnung 82 in die Aufnahmenut 80 zu
pressen, lassen sich optimieren, wenn die betreffenden Dimensionen
aufeinander abgestimmt werden. Hierzu zählt neben der bereits
dargestellten Relation zwischen der Länge C der Rastvorsprünge 22 und
der lichten Weite D der Eintrittsöffnung 82 außerdem
folgendes: Die zweite lichte Weite G des zweiten Hohlraumabschnitts 54 bildet
zur ersten lichten Weite H des ersten Hohlraumabschnitts 52 ein
Verhältnis von 1:2. Außerdem beträgt
das Verhältnis der Höhe E des zweiten Hohlraumabschnitts 54 zur
Höhe F des ersten Hohlraumabschnitts 52 1:2,5.
Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform
bedeutet der Ausdruck ”Höhe des ersten bzw. zweiten
Hohlraumabschnitts jeweils die Abmessung von der jeweiligen zweiten
Begrenzungsfläche 55 bzw. ersten Begrenzungsfläche 53 bis
zur Mitte des dritten Hohlraumabschnitts 56. Ferner ist
der Hohlraum 50 bzw. der erste Hohlraumabschnitt 52 im Übergangsabschnitt 30 durch
zwei Wandabschnitte 32 begrenzt, welche die gleiche Wandstärke
I wie der Abstand I zwischen der (abgerundeten) Spitze 27 des
Ankerfußes 20 und der zweiten Begrenzungsfläche 55 aufweist.
Diese Wandstärken I betragen vorzugsweise etwa 73% der
zweiten lichten Weite G. Darüber hinaus wird die Verformbarkeit
auch dadurch verbessert, wenn die erste Begrenzungsfläche 53 des
ersten Hohlraumabschnitts 52 in einer Ebene mit den beiden
Auflageflächen 44 der Anlageabschnitte 42 des
Sockelabschnitts 40 liegen.
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Ein
einfaches Eindrücken des Ankerfußes 20 in
die Aufnahmenut 80 ohne unsymmetrisches Verbiegen des Ankerfußes 20 und
des Übergangsabschnitts 30 sowie ein gleichmäßiges
Anliegen der Rastvorsprünge 22 an den Rastvorsprüngen 92 wird dadurch
ermöglicht, wenn sich die beiden Rastflächen 23 in
einer Ebene erstrecken, sich insbesondere senkrecht zur Mittelachse
erstrecken.
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2 zeigt
eine zweite Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Dichtungsprofils im Querschnitt. Diese zweite Ausführungsform ähnelt
in vielerlei Hinsicht der ersten Ausführungsform. Die jeweils übereinstimmenden
Details werden zur Vermeidung von überflüssigen
Wiederholungen nicht erneut erläutert. Die Unterschiede
zur ersten Ausführungsform stellen sich wie folgt dar:
Der Hohlraum 50 weist nur die beiden Hohlraumabschnitte 52 und 54 auf,
jedoch keinen dazwischenliegenden Hohlraumabschnitt 56.
Während der Übergang vom ersten Hohlraumabschnitt 52 zum
zweiten Hohlraumabschnitt 54 bei der ersten Ausführungsform durch
den dritten Hohlraumabschnitt 56 kontinuierlich bzw. stetig
und damit fließend ist, erfolgt der Übergang vom
ersten Hohlraumabschnitt 52 zum zweiten Hohlraumabschnitt 54 bei
der zweiten Ausführungsform stufenförmig. Ein
weiterer Unterschied besteht darin, dass sich der erste Hohlraumabschnitt 52 an
seinem oberen Ende leicht in den Sockelabschnitt 40 hinein
erstreckt. Das heißt, die erste Begrenzungsfläche 53 liegt
nicht in einer Ebene mit den beiden Auflageflächen 44 der
Anlageabschnitte 42 des Sockelabschnitts 40. Außerdem
sind die beiden Übergänge von den Rastvorsprüngen 22 zur
auch hier abgerundeten Spitze 27 nicht geradlinig, sondern
sie verlaufen konkav, weshalb die Spitze hier ausgeprägter
ist.
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In 3 ist
eine dritte Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Dichtungsprofils dargestellt. Die jeweils übereinstimmenden
Details werden zur Vermeidung von überflüssigen
Wiederholungen nicht erneut erläutert. Diese dritte Ausführungsform
unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform nur dadurch,
dass der Hohlraum 50 umgekehrt in dem Ankerfuß 20 und
dem Übergangsabschnitt 30 angeordnet ist. In anderen
Worten befindet sich bei dieser dritten Ausführungsform
der zweite Hohlraumabschnitt 54 mit seiner lichten Weite
G oben, während sich der erste Hohlraumabschnitt 52 mit
seiner lichten Weite H unten befindet. Außerdem befindet
sich der Hohlraum 50 insgesamt etwas weiter von der Spitze 27 des
Ankerfußes entfernt.
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Sobald
die beiden Rastvorsprünge 22 durch die Eintrittsöffnung 82 hindurchgetreten
sind und somit mit den Rastvorsprüngen 92 des
Profils 90 verrastet sind, bildet diese Anordnung eine
Art Feder, wenn versucht wird, den Ankerfuß 20 wieder
durch die Eintrittsöffnung 82 aus der Aufnahmenut 80 herauszuziehen.
Diese Federwirkung erhöht die Ausreißfestigkeit
des erfindungsgemäßen Dichtungsprofils. Die vorstehend
dargelegte Abstimmung der einzelnen Dimensionen untereinander kann
darüber hinaus nicht nur die Eindrückkräfte
minimieren, sondern kann auch die Ausreißfestigkeit verbessern.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Dichtungsprofil 10 ist
es möglich, die zum Eindrücken des Ankerfußes 20 in
die Aufnahmenut 80 erforderlichen Eindrückkräfte
um 50 bis 55% gegenüber den bisher bekannten Dichtungsprofilen
zu verringern. Während bisher ungefähr 800 N/m
an Eindruckkräften erforderlich waren, sind es bei dem
erfindungsgemäßen Dichtungsprofil erfahrungsgemäß weniger
als 400 N/m. Um etwa denselben Faktor, jedoch um mindestens 25 bis
35%, können hierbei die Ausreißkräfte bzw.
die Ausreißfestigkeit erhöht werden, was sehr wichtig
für ein dauerhaftes Verbleiben des Dichtungsprofils in
der Aufnahmenut ist.
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Erfindungsgemäß kann
somit beispielsweise ein Dichtungsprofil geschaffen werden, das
von dem ankerfußseitigen Ende des Sockelabschnitts 40 bis zur
Spitze 27 etwa 4,3 mm misst, wobei der Hohlraum 50 eine
Gesamthöhe E + F von etwa 3,5 mm aufweist. Hierbei besitzen
die Rastvorsprünge 22 jeweils eine Gesamtlänge
C von etwa 1,5 mm und ragen etwa 1 ± 0,4 mm nach außen
vor, und die Wandstärken im Übergangsabschnitt 30 sowie
an der Spitze 27 betragen etwa 0,8 ± 0,3 mm. Dementsprechend
beträgt dann die lichte Weite D der Eintrittsöffnung 82 der
Aufnahmenut 80 des Profils 90 etwa 3,2 mm.
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Es
ist festzuhalten, dass die unter Bezug auf die dargestellten und
beschriebenen Ausführungsformen beschriebenen Merkmale
die Erfindung, wie beispielsweise die Art und Lage der einzelnen
Hohlraumabschnitte, Rastvorsprünge und Anlageflächen sowie
deren Ausgestaltung im einzelnen, auch bei anderen Ausführungsformen
vorhanden sein können, außer wenn es anders angegeben
ist oder es sich aus technischen Gründen von selbst verbietet.
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- 10
- Dichtungsprofil
- 20
- Ankerfuß
- 22
- Rastvorsprung
- 23
- Rastfläche
- 26
- Vorsprung
- 27
- Spitze
- 28
- Begrenzungslinie
- 30
- Übergangsabschnitt
- 32
- Wandabschnitt
- 40
- Sockelabschnitt
- 42
- Anlageabschnitt
- 44
- Auflagefläche
- 50
- Hohlraum
- 51
- Seitenfläche
- 52
- erster
Hohlraumabschnitt
- 53
- erste
Begrenzungsfläche
- 54
- zweiter
Hohlraumabschnitt
- 55
- zweite
Begrenzungsfläche
- 56
- dritter
Hohlraumabschnitt
- 57
- Seitenwand
- 59
- Seitenfläche
- 80
- Aufnahmenut
- 82
- Eintrittsöffnung
- 90
- Profil
- 92
- Rastvorsprung
- 94
- Rastfläche
- C
- Länge
- D
- lichte
Weite von 80
- E
- Höhe
von 54
- F
- Höhe
von 52
- G
- lichte
Weite von 54
- H
- lichte
Weite von 52
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - FR 1242975 [0002]
- - DE 29714204 U1 [0002]
- - DE 9415923 U1 [0002]
- - DE 3843357 A1 [0002]